Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 1 Inhaltsverzeichnis 1 VORWORT ..........................................................................
Author: Elsa Meissner
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017

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Inhaltsverzeichnis 1

VORWORT ............................................................................................................................................ 4

2

EINFÜHRUNG ...................................................................................................................................... 5 2.1

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4

5

ZIELSETZUNG DES ARBEITSMARKT- UND INTEGRATIONSPROGRAMMS ............................................ 5

GESCHÄFTSPOLITISCHE ZIELE ....................................................................................................... 6 3.1

DARSTELLUNG DER AKTIVITÄTEN................................................................................................. 6

3.2

ZIELSYSTEM 2017 ...................................................................................................................... 7

LOKALE RAHMENBEDINGUNGEN .................................................................................................... 9 4.1

SOZIO-DEMOGRAPHISCHE FAKTOREN .......................................................................................... 9

4.2

ARBEITSMARKT .......................................................................................................................... 9

4.3

AUSBILDUNGSMARKT ................................................................................................................ 13

4.4

KUNDENSTRUKTUR ................................................................................................................... 14

4.4.1

Langzeitleistungsbezieher ..................................................................................................... 15

4.4.2

Jugendliche (u25)................................................................................................................... 16

HERNER STRATEGIE IM JAHR 2017 ............................................................................................... 18 5.1 5.1.1

BERATUNGSANGEBOT............................................................................................................... 18 Bewerberorientierte Integrationsarbeit und persönlicher Ansprechpartner im Fallmanagement .................................................................................................................... 18

5.1.2

Neue Aktivierungswege (NAW) ............................................................................................. 18

5.1.3

JobOffensive .......................................................................................................................... 19

5.1.4

Langzeitbezieher/Langzeitarbeitslose aktivieren und Integrationschancen erhöhen (Ü25 und u25) ........................................................................................................................................ 20

6

7

5.1.5

Kooperation u25 in Herne – Jugendberufsagentur (JBA) ..................................................... 24

5.1.6

Netzwerke .............................................................................................................................. 25

5.1.7

Arbeitgeberservice mit gemeinsamem Marktauftritt .............................................................. 25

5.1.8

Integration Point ..................................................................................................................... 26

PLANUNGSSCHWERPUNKTE DER AUSGABEN IM EINGLIEDERUNGSTITEL .......................... 27 6.1

GESAMTBUDGET 2017.............................................................................................................. 27

6.2

PLANUNGSSCHWERPUNKTE ...................................................................................................... 31

6.3

QUALITÄTSSICHERUNG ............................................................................................................. 37

6.3.1

Controlling der Maßnahmen .................................................................................................. 37

6.3.2

Betreuung der Maßnahmen ................................................................................................... 38

6.3.3

Absolventenmanagement zur Erreichung des Integrationserfolges ...................................... 38

6.3.4

Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsanalyse der Maßnahmen .................................................. 39

SCHLUSSWORT ................................................................................................................................ 40 2

Impressum Herausgegeben von: Karl Weiß JobCenter Herne Koniner Straße 4 44625 Herne

Gender-Hinweis Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 des JC Herne nutzt aus Gründen der besseren Lesbarkeit durchgehend die männliche Formulierungsform. Den Verfassern ist dabei bewusst, dass innerhalb und außerhalb des JC Herne Menschen beiderlei Geschlechtes tätig sind und Dienstleistungen für Kundinnen als auch Kunden erbracht werden. Die Wahl der männlichen Formulierung impliziert im folgenden Text beide Geschlechter.

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1

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren und beschäftigen sich mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AIP) 2017 des Jobcenter (JC) Herne. Wir möchten Ihnen damit die geschäftspolitischen Schwerpunkte, die strategischen Grundlagen für unsere operative Arbeit und die Zielplanung 2017 vorstellen. Erarbeitet wurde das Programm gemeinschaftlich, alle Teams in unserem Haus haben direkt oder indirekt an der Erstellung mitgewirkt. Die Träger der gemeinsamen Einrichtung JC Herne sind die Stadt Herne und die Agentur für Arbeit Bochum. Beide Träger und der Beirat des JC Herne standen beratend und unterstützend zur Verfügung und haben das AIP 2017 verabschiedet und damit in Kraft gesetzt. Das Jahr 2017 hält für das JC Herne und die Menschen im Leistungsbezug einige Herausforderungen, aber auch Chancen bereit. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle der Abbau der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit sowie die Verringerung der Anzahl der Menschen im Langzeitleistungsbezug. Weiter gilt es für Menschen im Fluchtkontext Lösungen am Arbeitsmarkt zu finden, um ihre gesellschaftliche Integration nachdrücklich zu unterstützen. Die Veröffentlichung soll zur Transparenz über die arbeitsmarkt-, sozial- und geschäftspolitischen Aufgaben, Maßnahmen und Ziele beitragen. Sollten Sie Rückfragen haben oder Anregungen geben wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen Ihre Geschäftsführung

Heike Lachmann

Karl Weiß

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2 2.1

Einführung Zielsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms

Das AIP 2017 des JC Herne stellt Transparenz zu den geschäftspolitischen Aufgaben und Zielen her, beschreibt die Strategien zur Erreichung der Ziele unter Beachtung der Wirkung und Wirtschaftlichkeit und legt somit den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Quantität und Intensität fest. Das AIP dient weiterhin als Grundlage der Zusammenarbeit mit den Trägern sowie den übrigen Akteuren des lokalen Arbeitsmarktes. Für die Mitarbeiter des JC Herne hat das AIP 2017 eine wichtige Orientierungsfunktion zur Unterstützung des strategisch festgelegten Zielerreichungsprozesses. Die Verschriftlichung des AIP unterstützt die Verbindlichkeit der Ziele und dient gleichzeitig als Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit. Das vorliegende AIP ist auch das Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Abstimmungsprozesses. Dabei wurde innerhalb des JC Herne besonderer Wert darauf gelegt, in einem „bottom-up-Prozess“ die Bedarfe und Vorstellungen aller Teams aus der Arbeitsvermittlung einzufordern und in das Angebotsportfolio mit einzubeziehen. In enger Abstimmung mit der Agentur für Arbeit Bochum und dem Jobcenter Bochum konnte für das Jahr 2017 erneut eine gemeinsame Bildungszielplanung für den Agenturbezirk Bochum erstellt werden. Das AIP kann im Jahr 2017 kein starres Gebilde sein, sondern muss sich an ggf. ändernde Rahmenbedingungen und deren Ausgestaltung angleichen. Insbesondere die Entwicklungen bei Personen mit Fluchtkontext werden weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität einfordern, um die Potentiale dieser Menschen bestmöglich am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt zu nutzen. Ziel ist, das AIP so konkret und transparent zu gestalten, dass mit den zugeteilten Eingliederungsmitteln die neu festgeschriebenen Ziele erreicht werden können. Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Vorjahren wurden bei der Planung berücksichtigt. In der Umsetzungsstrategie wird ein am Bewerber orientierter Ansatz erfolgen; im Rahmen eines sorgfältigen Profiling werden die Stärken und Schwächen eines Kunden analysiert und im operativen Bereich die passgenaue Strategie für den Menschen ermöglicht.

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3 3.1

Geschäftspolitische Ziele Darstellung der Aktivitäten

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende dient nicht nur der einheitlichen Sicherstellung des Lebensunterhaltes in finanzieller Hinsicht. Mit dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) wurden ausdrücklich umfassende Hilfen geschaffen, um Menschen unmittelbar in den Arbeitsprozess zurückzuführen. Dabei sollen deren individuelle Fertigkeiten und Fähigkeiten gestärkt werden, so dass perspektivisch ein Leben unabhängig von der Grundsicherung geführt werden kann. Die staatliche Unterstützung ist daher darauf ausgerichtet, die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung zu stärken. Im SGB II und SGB III sind eine Vielzahl von Eingliederungsinstrumenten manifestiert, die den Kunden individuell fördern, aber auch fordern sollen. Die passgenaue Förderung erfolgt durch engen Kontakt und intensive Beratung der Kunden. Hier wird nach einem Fördercheck die individuelle Vermittlungsstrategie festgelegt. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden Zuschüsse verschiedener Ausgestaltung bewilligt; daneben werden vielfältige Eingliederungsinstrumente zur Stabilisierung des Kunden und beruflichen Eingliederung erbracht oder berufliche Weiterbildungen gefördert. Der Begriff „Fordern“ beinhaltet den Abschluss einer verbindlichen Eingliederungsvereinbarung, um die gemeinsam erarbeitete Strategie zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt rechtsverbindlich festzulegen und den Charakter der Eigenverantwortung gegenüber dem Kunden zu stärken. Mit dem Denkansatz „Jeder kann etwas“, der seit Mitte des Jahres 2011 im JC Herne intensiv verfolgt wird, wird im Rahmen des Projektes „Neue Aktivierungswege“ (NAW) versucht, Neukunden im SGB II sofort bei Antragstellung zu motivieren, sich selbständig um eine Arbeit zu bemühen, um die Eigenverantwortung der Kunden zu stärken. Der Ansatz des Förderns und Forderns wird unmittelbar aufgegriffen. Bei Eignung des Kunden wird die sofortige Teilnahme an dem Projekt umgesetzt. Als Gegenleistung erhält der Kunde professionelle Unterstützung bei der Stellensuche und der Bewerbungserstellung. Durch die intensive Betreuung bleibt die Nähe zum ersten Arbeitsmarkt erhalten. Das Projekt wird auch im Jahr 2017 fortgeführt und soll wesentlich dem Ziel nachhaltiger Integrationen von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Nach Beendigung des Projekts „JobOffensive“ zum Jahreswechsel 2014/2015 haben sich die dabei gewonnenen positiven Erkenntnisse inzwischen im Regelbetrieb etabliert. Hier wird für einen ausgewählten Kundenkreis die Betreuungsrelation verbessert und somit den Vermittlungsfachkräften die Gelegenheit einer intensiveren und individuelleren Arbeit mit dem Ziel ermöglicht, den Kunden eine Beschäftigungsmöglichkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt zu eröffnen.

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3.2

Zielsystem 2017

Im Jahr 2017 bestehen die maßgeblichen Steuerungsziele unverändert fort: 

Verringerung der Hilfebedürftigkeit



Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit



Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Für die Betrachtung der Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist der Leistungsanspruch eines Kunden und nicht der tatsächlich bediente Zahlungsanspruch relevant. Somit bleiben die gegen einen Kunden verhängten Sanktionen für die Zielerreichung ohne Bedeutung. Die Integrationsquote errechnet sich aus der Summe der Integrationen innerhalb des Berichtsmonats (oder des Berichtsjahres) und dem am vorherigen Stichtag ermittelten Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus den letzten zwölf Monaten. Datengrundlagen sind die Fachverfahren ALLEGRO und VerBIS. Integrationsrelevante Sachverhalte sind primär sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse sowie Selbständigkeit. Je ELB wird maximal eine Integration im Berichtsmonat berücksichtigt. Nach drei Monaten werden die Daten festgeschrieben. Eine rückwirkende Berücksichtigung von Integrationen ist dann nicht mehr möglich. Zur Quantifizierung der Langzeitleistungsbezieher werden die Fachverfahren ALLEGRO herangezogen. Der Leistungsanspruch wird in Monatswerten gemessen. War der Kunde innerhalb der letzten 24 Monate 21 Monate im Leistungsbezug, so gilt er als Langzeitleistungsbezieher. Maßgeblich ist der Kollektivanspruch der Bedarfsgemeinschaft. Dagegen zählen Unterbrechungszeiten (z.B. Beendigung der Hilfebedürftigkeit oder ein Ausschlussgrund im Fachverfahren ALLEGRO) nicht zur Dauer. Leistungsbezüge bei anderen SGB II-Trägern werden berücksichtigt.

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Das für 2017 maßgebliche Zielsystem stellt sich wie folgt dar:

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4 4.1

Lokale Rahmenbedingungen Sozio-demographische Faktoren

Mit 160.135 Einwohnern (Stand: 2015) zählt Herne zu den größeren Städten in der Metropolregion Ruhr. 65,6% der Bewohner (105.125) befinden sich im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre), 21,7% (34.770) im Rentenalter (65 Jahre und älter). Die vergleichbaren Durchschnittswerte der Metropolregion Ruhr belaufen sich auf einen Anteil von 62,6% im erwerbsfähigen Alter und 21,7 % im Rentenalter (Stand: 2016). Die Anzahl der Einwohner ist erstmals seit 2011 wieder angestiegen (+0,9%). Während die räumliche Bevölkerungsbewegung (Verhältnis von Zu- und Fortzügen) ein positives Saldo aufweist (+4.004), ist die natürliche Einwohnerentwicklung (Verhältnis von Sterbefällen zu Geburten) weiterhin negativ (2014: 860). Das statistische Landesamt des Landes NRW (IT.NRW) geht für den Zeitraum von 2014 bis 2040 für die Stadt Herne von einem Bevölkerungsrückgang von 3,8% aus.

4.2

Arbeitsmarkt

Der lokale Arbeitsmarkt ist u.a. gekennzeichnet durch einen hohen Anteil an Langzeitarbeitslosen, eine geringe saisonale Dynamik und einen hohen Migrantenanteil. Die Beschäftigungsquote liegt mit 47,7 (VJ 46,8%) deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 53,9 (VJ 52,9%) (Arbeitsmarktmonitor 2014), während sich die SGB II-Quote mit 17,7 (VJ 17,6%) (NRW: 11,6%, VJ: 11,5%) und die Arbeitslosenquote mit 12,6% (NRW: 7,4%; Stand: 10/2016) deutlich darüber befinden.

Die aktuellen Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II (Oktober 2016) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

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Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II (Stand: Oktober 2016)

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Der Bestand an Arbeitslosen hat sich in 2016 – trotz der Thematik Asyl/ Flucht - positiv entwickelt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat konnte er um 203 Personen reduziert werden. Das entspricht einer Abnahme von 2,1% (Stand: 10/2016). Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (svB) sind gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen (+0,2%). Die Zunahme ist ausschließlich auf Teilzeitarbeitsverhältnisse (+4,7%) mit einem geringen Anforderungsniveau zurückzuführen.

Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Herne

Nach Branchen betrachtet verzeichnet das verarbeitende Gewerbe die stärkste Zunahme (+409), gefolgt vom Bereich Heime und Sozialwesen (+331) und dem Gesundheitswesen (+114; Stand: 03/2016; jeweils im Vgl. zum Vorjahresquartal). Der Anstieg im verarbeitenden Gewerbe ist primär auf die Herstellung von Vorleistungsgütern zurückzuführen (z.B. Chemieprodukte, aber auch Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau). Er korrespondiert mit dem Rückgang im Segment Immobilien, freiberufl./ wissen./ techn. Dienstleistungen. Es ist davon auszugehen, dass hier eine Änderung der wirtschaftsfachlichen Zuord11

nung erfolgte. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich ein Unternehmen oder eine einzelne Betriebsstätte einem neuen Segment zuordnet (z.B. aus dem Bereich der technischen Dienstleistungen in das Verarbeitende Gewerbe).

Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Wirtschaftsbereichen (1.Q. 2016 zu 1.Q. 2015):

Das Verarbeitende Gewerbe untergliedert sich in drei Teilbereiche; diese sind im Diagramm hellgrau hinterlegt. Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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4.3

Ausbildungsmarkt

Unter den 2.770 ansässigen Betrieben in Herne befinden sich 626 Ausbildungsbetriebe. Sie verteilen sich überwiegend auf Baugewerbe, Gesundheitswesen, Einzelhandel, Gastgewerbe und Großhandel. In 2016 standen 623 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtsjahr entspricht dies einem Zuwachs von 5,4%. Zugleich stagnierte das Verhältnis von Ausbildungsstellen zu Bewerbern (1:2,7).

Für die fehlende Bereitschaft zur Ausbildung nannten die Arbeitgeber wesentlich folgende Gründe: 

Finanzielle Lage des Betriebs



Betriebsgröße zu klein für mehr Auszubildende



Ausbildungsberechtigter Meister vor Renteneintritt



Bewerberpotential deckt nicht die Ansprüche der Arbeitgeber

Im letztgenannten Punkt ist die Abhängigkeit der Betriebe von Fachkräften entscheidend. Erst mit steigender Betroffenheit wächst die Bereitschaft, sich unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten zu öffnen, freie Bewerberpotentiale auf dem Ausbildungsmarkt neu zu erschließen und für sich zu entdecken. Oftmals ist auch zu beobachten, dass die sozialen Kompetenzen der Jugendlichen eine größere Rolle spielen, als die vom Arbeitgeber zuvor genannten Voraussetzungen und Noten.

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4.4

Kundenstruktur

Auf Basis des 4-Phasen Modells 1 werden die Kunden verschiedenen Profillagen2 zugeordnet. Mit Stand Oktober 2016 ergibt sich für das JC Herne folgende Aufteilung:

1Das

4-Phasen Modell orientiert sich an den vier Kernelementen des Integrationsprozesses:

Phase 1: Das Profiling umfasst eine Gesamtbetrachtung von beruflichen und übergreifenden Stärken sowie den Hemmnissen, die einer Vermittlung bzw. Integration im Wege stehen und die im Integrationsprozess systematisch bearbeitet werden müssen. Phase 2: Auf der Grundlage des erstellten Profiling und mit Blick auf den Zielberuf/die Zieltätigkeit wird ein realistisches und erreichbares arbeitsmarktliches Ziel festgelegt. Phase 3: Basierend auf den erarbeiteten Handlungsbedarfen werden zusammen mit dem Kunden individuell zugeschnittene Handlungsstrategien bzw. Strategiebündel ausgewählt. Phase 4: Auftakt des Umsetzens und Nachhaltens ist die Eingliederungsvereinbarung. In einem strukturierten Folgegespräch werden die vereinbarten Schritte mit der tatsächlichen Umsetzung abgeglichen, Profiling, Ziel und Strategieauswahl überprüft und die nächsten Schritte vereinbart. 2

In 2017 entfallen die Profillagen und werden durch eine Integrationsprognose ersetzt. Auswertungen über das Controllingcockpit

sind hierzu voraussichtlich erst im 2. Quartal 2017 verfügbar.

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11,6% der Kunden sind integrationsnahen Profillagen zugeordnet. Nur die darin enthaltenen Markt- und Aktivierungsprofile (1,0%) können in der Regel direkt in eine Beschäftigung vermittelt werden. 10,6% der Kunden benötigen für die Integration in den Arbeitsmarkt flankierende Fördermaßnahmen der beruflichen Qualifikation oder Eingliederungszuschüsse. 65,5% sind dagegen mit komplexen Profillagen versehen. Für diese Kunden sind in der Regel mehrere Schritte zur Integration in den Arbeitsmarktmarkt notwendig. Neben umfangreichen Qualifizierungsmaßnahmen sind hier z.T. auch vorgeschaltete sozialintegrative Maßnahmen notwendig. Insbesondere für Personen mit einem Unterstützungsprofil ist der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt – zumindest auf mittlere Sicht – erheblich erschwert. Kunden mit der Profillage Z („Zuordnung nicht erforderlich“) erfüllen einen Ausnahmetatbestand nach §10 SGB II. Es handelt es sich u.a. um (Allein-)Erziehende mit Kind unter drei Jahren, pflegende Leistungsberechtigte oder Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Sofern hier konkrete Schritte zur Verbesserung der Eingliederungschancen unternommen werden können, erfolgt eine bedarfsgerechte Betreuung.

4.4.1 Langzeitleistungsbezieher Ein geschäftspolitischer Schwerpunkt ist die Aktivierung von Langzeitleistungsbeziehern (LZB) und die Erhöhung ihrer Integrationschancen. 66,0% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehören zu diesem Personenkreis (10.717/ Stand: 10/2016). Bei diesen Kunden liegen multiple Vermittlungshemmnisse vor. 73,8% der LZB verfügen nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Berufliche Qualifikation der Langzeitleistungsbezieher

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Hier gilt es, verfestigte Strukturen aufzubrechen, Arbeitsmarktnähe über geeignete Beratungs- und Maßnahmenangebote herzustellen und die Kunden sukzessive in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

4.4.2 Jugendliche (u25) Neben den LZB bilden Jugendliche einen weiteren geschäftspolitischen Schwerpunkt. Ziel ist es, sie in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die Verteilung nach Profillagen stellt sich wie folgt dar:

Im Gegensatz zum Gesamtbestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist der Anteil der integrationsnahen Profillagen im u25-Bereich deutlich höher (+58,6%). Die komplexen Profillagen sind dagegen geringer vertreten (-65,5%). 52,8% der Jugendlichen sind mit einem Ausnahmetatbestand nach § 10

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SGB II versehen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer - im Vergleich zum Gesamtbestand – abweichenden Strategie. Qualifizierung für und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und Vorbereitung auf und Vermittlung in Ausbildungsverhältnisse stehen hier eindeutig im Vordergrund.

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5 5.1

Herner Strategie im Jahr 2017 Beratungsangebot

5.1.1 Bewerberorientierte Integrationsarbeit und persönlicher Ansprechpartner im Fallmanagement Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen umfassend und entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit und/oder Ausbildung zu unterstützen. Im JC Herne arbeitet jeder Kunde mit einer fest zugeordneten Fachkraft zusammen, die durch eine enge Kontaktdichte und ein umfassendes Profiling detaillierte Kenntnisse über die Person und deren Fähigkeiten und Fertigkeiten erlangt. Dies ist notwendig, um für den Kunden ein bedarfsorientiertes Beratungsangebot vorzuhalten. Durch den engen Kontakt zum Arbeitsvermittler werden zudem Probleme sichtbar, die die Vermittlung in Arbeit zusätzlich erschweren. Hierzu gehören Probleme wie Suchterkrankungen oder Schulden und familiäre Angelegenheiten. Gemeinsam mit dem Kunden versucht der Vermittler Vermittlungshemmnisse zu beheben und Integrationsstrategien zu entwickeln, die in einer verbindlichen Eingliederungsvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Der Integrationsprozess wird engmaschig und zielorientiert begleitet, damit der Kontakt zum Kunden nicht verloren geht. Die Profillagen der Kunden im SGB II sind häufig sehr komplex und erschweren eine sofortige berufliche Integration. Das JC Herne stellt daher für Kunden mit marktfernen Profillagen und multiplen Handlungsbedarfen das beschäftigungsorientierte Fallmanagement zur Verfügung. Ziel ist hier, Vermittlungshemmnisse abzubauen, Integrationsfortschritte zu erreichen und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu bewerkstelligen. Die im Fallmanagement erforderliche Intensivbetreuung wird durch ein angemessenes Betreuungsverhältnis gewährleistet. Der Fallmanager ist gesondert fortgebildet und nutzt für die Integration der Kunden ein einzelfallübergreifendes bedarfsorientiertes Netzwerk, unter anderem auch mit kommunalen Partnern. Durch die Zusammenführung aller Fallmanager in einem Team wird sichergestellt, dass sich das Fallmanagement fachlich noch intensiver um die besonders beeinträchtigten Kunden kümmert. Dadurch gelingt die Teilnahme des Teams am Kennzahlenvergleich und an den wöchentlichen Zielnachhaltedialogen mit der Bereichsleitung. Die Bündelung der Ressourcen wird in 2017 zu einer deutlichen Verstetigung der Arbeit im Fallmanagement führen.

5.1.2 Neue Aktivierungswege (NAW) Das Projekt „Neue Aktivierungswege“ ist auch in 2017 wesentlicher Bestandteil der Integrationsstrategie sowohl des u25 wie des Ü25 Bereiches des JC Herne. Entscheidende Faktoren für eine Steigerung der 18

Integrationserfolge sind insbesondere eine frühzeitige Aktivierung der Kunden in der Phase des Zugangs, konsequente Einforderung von Eigenbemühungen und die Optimierung der Zusammenarbeit der bewerberorientierten und der stellenorientiert arbeitenden Organisationseinheiten. Das JC Herne hat sich bei der Entwicklung des Konzeptes von der Zielvorstellung leiten lassen, das in Rotterdam praktizierte Modell unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Besonderheiten umzusetzen.

“Your job is to find a job.”

Dieser Slogan soll die Eigenständigkeit der Projektteilnehmer zum Ausdruck bringen. Prinzipiell sollen die Kunden den Bewerbungsprozess eigenständig durchführen, um in die Lage versetzt zu werden, sich selbständig um Arbeit bemühen zu können. Dazu gehören die Stellensuche mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sowie die Erstellung und der Versand von Bewerbungsunterlagen. Auch die Kontaktaufnahme mit potentiellen Arbeitgebern bzw. die Vereinbarung von Vorstellungsgesprächen gehört primär in den Tätigkeitsbereich des Kunden. Während der Teilnahme an der Maßnahme erfolgt eine intensive, bedarfsgerechte Betreuung durch Coaches, die aus den Vermittlungsteams des JC Herne gestellt werden. Ein wesentliches Element des Projektes sind die gruppendynamischen Prozesse. Die Coaches fördern den Kenntnis- und Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander und die gegenseitige Hilfestellung. Unser Ansatz bei der Integrationsarbeit lautet: „Jeder kann etwas“. Dahinter steckt die Überzeugung, dass Menschen aus einer Arbeitssituation heraus leichter und dauerhafter Zugang zum Arbeitsmarkt finden, als durch untätiges Verharren in Beschäftigungslosigkeit und Warten auf geeignete Angebote.

5.1.3 JobOffensive Die JobOffensive ist wie bereits in den Vorjahren ein wesentliches Element der Strategie des JC Herne. Das Prinzip, marktnahe Kunden mit einem Betreuungsschlüssel von 1:100 besonders intensiv (hohe Kontaktdichte) zu betreuen, ist auch in 2017 das Mittel der Wahl. Zur intensiven Betreuung gehört, dass jeder an dem Projekt teilnehmende Kunde in den „NAW“ betreut wird und seine Bewerbungsstrategien in Bewerberbüro und Bewerberwerkstatt überprüfen kann. Die bewährte Partnerschaft der JobOffensive mit dem Gemeinsamen Arbeitgeberservice und die sich daraus ergebende intensive Zusammenarbeit stellt sicher, dass die Bewerber passgenau auf Stellen vermittelt werden, die der AGS und die AG-Vermittler des JC Herne akquiriert haben. Marktplätze und Börsen runden die Aktivitäten für marktnahe Kunden ab. Punktuelle gemeinsame Aktionen wie Cranger Kirmes etc. ergänzen das Portfolio. Zum Ausgleich geringfügiger Defizite steht die EGZ Förderung mit 363 Plätzen zur Verfügung.

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Diese Maßnahmen dienen nicht nur dazu, Kunden zu integrieren, vielmehr werden dadurch neue Arbeitgeber für die Kunden des JC Herne erschlossen. Das Teilnehmermanagement wird weiterhin über das Team der JobOffensive ausgeführt. Es gilt die Vorgabe, in 2017 eine Eingliederungsquote von 60% zu erreichen. Die Quoten der Jahre 2015 und 2016 wurden nicht erreicht. Das JC Herne wird sich im Jahr 2017 im Rahmen der Fachaufsicht und im Risikoarbeitskreis intensiv mit dem Teilnehmermanagement beschäftigen und der Geschäftsführung Vorschläge unterbreiten, um die Quote für 2017 erreichen zu können.

5.1.4 Langzeitbezieher/Langzeitarbeitslose aktivieren und Integrationschancen erhöhen (Ü25 und u25) Der Planungsbrief für das Jahr 2017 stellt die Aktivierung Langzeitarbeitsloser und die Erhöhung ihrer Integrationschancen als einen Schwerpunkt in der Steuerung des Jahres 2017 dar. Ziel des JC Herne ist es daher, für diesen Kundenkreis längerfristige Eingliederungsstrategien zu entwickeln und diese im Arbeitsmarktprogramm zu implementieren. Dies führt zu bedarfsdeckenden und nachhaltigen Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt und hilft Langzeitleistungsbezug zu vermeiden.

Zusammen mit den anderen einschlägigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Förderung von Arbeitgebern - wie dem Eingliederungszuschuss - ergeben sich viele Chancen zur Integration von Langzeitleistungsbeziehern. Grundstein für den Erfolg ist auch im Jahr 2017 die seit Jahren gewachsene Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und allen anderen Arbeitsmarktpartnern in Herne. Unabhängig von gesonderten individuellen Strategien für die Kundengruppen Ü25 und u25 bzw. von kundenspezifischen Erfordernissen wird wie in 2016 mit aufeinander aufbauenden Maßnahmen gearbeitet, um auf die im Einzelfall vorliegenden Minderleistungen der Kunden eingehen und diese reduzieren zu können. Genutzt werden sollen dabei Maßnahmen in Form der Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie arbeitsmarktliche Erprobungen im Anschluss an die Stabilisierung des Kunden. Als wichtige Handlungsmaxime wird der bewerberorientierte Ansatz gesehen. Das Instrument „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (AVGS) wird zugunsten von Maßnahmen, die ausgeschrieben werden sollen, zwar zurückgefahren, aber auf Grund seiner flexiblen Einsatzmöglichkeit auch weiterhin als besonders geeignet angesehen. Hierzu wird den Arbeitsvermittlern für den Personenkreis der Langzeitleistungsbezieher ein konkretes Förderportfolio zur Verfügung gestellt.

Kundengruppe Ü25 Bedarfsdeckende, nachhaltige Integrationen von LZB sind angesichts einer sich über Jahre hinweg verfestigten Beschäftigungslosigkeit in der Regel das Ergebnis langwieriger intensiver und systematischer 20

Betreuungstätigkeit. Deshalb wird der seit 2013 gewählte Ansatz, besonders „marktnahe“ LZB besonders intensiv in den Basisteams zu betreuen, fortgesetzt. Durch häufige persönliche Kontakte mit den Kunden entsteht ein zunehmend scharfes Profil des Kunden, das gut dokumentiert, die Auswahl der passgenauen Integrationsstrategie erleichtert. Ziel ist es, diese TOP - Kunden in möglichst kurzer Zeit möglichst dauerhaft bedarfsdeckend zu integrieren. Langwierige Fördermaßnahmen kommen hier nicht zum Einsatz, allenfalls kurzzeitige FbW, die Regel wird eine EGZ Förderung sein. Durch den Einsatz eines Excel-Tools werden existenzsichernde Integrationen wöchentlich abgebildet. Die Ergebnisse fließen damit in die regelmäßigen Zielnachhaltedialoge ein. Auch im Jahr 2016 hat sich gezeigt, dass es sich bei dem vorgenannten Verfahren um ein äußerst mühevolles Geschäft handelt. Durchschnittlich konnten wöchentlich vier Arbeitsaufnahmen erreicht werden. In 2017 ist die Intensivbetreuung jedoch alternativlos für die Aktivierung und Integration von Langzeitleistungsbeziehern. Für alle anderen Langzeitleistungsbezieher steht ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen zur Verfügung, die aufeinander aufbauen. Das Zentrum der Förderaktivitäten bilden die Arbeitsmarktinstrumente FbW und AVGS. Durch die Zielrichtung dieser Instrumente werden berufsfachliche Defizite beseitigt, die während der Teilnahme an einem betrieblichen Praktikum festgestellt werden. Im Jahr 2017 stehen für FbW 612 Plätze zur Verfügung. Als wichtigen Ersatz für das zum Jahresende 2015 ausgelaufene Programm 50+ hat das JC Herne ein Aktivierungszentrum (ABC-Netzwerk) eingerichtet, wofür im Personalhaushalt 2016 zwei Stellen eingeplant wurden. Das Personal ist inzwischen vorhanden und arbeitet für das Programm. Für die Zielgruppe können alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente eingesetzt werden. Durch die Teilnahme am ESF-Förderprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit bietet sich auch in 2017 für 105 mehrjährig arbeitslose Menschen die Möglichkeit, über subventionierte Beschäftigungsverhältnisse dauerhaft bedarfsdeckend in Arbeit zu kommen. Eigens dafür eingestellte Coaches betreuen diese Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber während ihrer Beschäftigung intensiv, um eine Rückkehr in den Leistungsbezug möglichst auszuschließen. Angesichts der zurückhaltenden Resonanz privater Arbeitgeber auf das Programm werden sich die Akquisiteure in 2017 vor allem auf öffentliche Arbeitgeber konzentrieren. Die Stadt Herne hat in diesem Zusammenhang ihre Unterstützung zugesagt. Ab Januar 2017 nimmt das JC Herne an einem weiteren Programm zur Integration von Langzeitbeziehern teil. Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wird weiteren 140 Teilnehmern die Möglichkeit bieten, ihre Hilfebedürftigkeit zumindest zu verringern. Vor allem die öffentlichen Arbeitgeber sind bei diesem Programm gefordert, Arbeitsstellen zur Verfügung zu stellen. Auch bei diesem Programm hat die Stadt Herne intensive Unterstützung zugesagt. Bereits ab November 2016 werden Eignungsfeststellungsmaßnahmen durchgeführt. Eine Arbeitsgruppe stellt die ordnungsgemäße Umsetzung des Programms sicher.

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Die ambitionierte Planung abschlussorientierter Maßnahmen wird fortgesetzt. Es stehen insgesamt 160 Plätze zur Verfügung. Die Anzahl umfasst Umschulungen, Fortbildungen und Teilqualifizierungen. Durch intensive Abstimmungen zwischen Teamleitern und Teammitgliedern und Teamleitern und Bereichsleitungen wird sichergestellt, dass abschlussorientierte Maßnahmen sich an den Herner Branchen orientieren, die sich für die Kunden des SGB II aufnahmefähig zeigen. Bereits in 2014 und fortlaufend in 2015 wurde in einfacher Form festgestellt, wie viele Integrationen durch die Bemühungen der auf Menschen mit gesundheitlichem Handlungsbedarf spezialisierten Vermittlungsfachkräfte entfielen. Die Ergebnisse werden auch 2017 in den wöchentlichen Zielnachhaltedialogen mit den Teamleitern Ü25 besprochen. Die für diesen Personenkreis in 2016 durchgeführten Maßnahmen werden weitgehend auch in 2017 fortgeführt Die kommunalen Eingliederungsleistungen werden auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarungen weiterhin intensiv genutzt. Die Fallzahl in den einzelnen Instrumenten wird systematisch erfasst und in den Zielnachhaltedialogen thematisiert.

Kundengruppe u25 Auch im Jugendlichenbereich hat die spürbare Reduzierung von Langzeitbeziehern (LZB) hohe Priorität. Die Besonderheit bei dieser Kundengruppe besteht darin, dass nur ca. 1/3 der Kunden aktiviert werden können, 2/3 hingegen aufgrund des Sondertatbestandes des § 10 SGB II mit einem Nichtaktivierungsvermerk belegt sind (insbesondere Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen oder Personen, die einen anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschluss in Vollzeit absolvieren). Vorrangiger Auftrag ist zunächst die unmittelbare Vermittlung in Ausbildung und auf dem Weg dorthin ggf. bestehende Vermittlungshemmnisse und Schwierigkeiten beim Übergang Schule-Beruf zu beseitigen, um so die Übergangsquote in Erstausbildung zu steigern. So kann in der Regel Langzeitbezug vermieden werden, sobald der Sondertatbestand nach § 10 SGB II nicht mehr gegeben ist. Die Aktivitäten sind somit im besonderen Maße auf die frühzeitige Gewinnung einer hohen Anzahl von Bewerbern für eine duale Ausbildung ausgelegt. SGB II-Kunden in den sog. Entlassklassen werden ausdrücklich in die verstärkte Bewerberakquise der Berufsberatung mit einbezogen; eine direkte Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften des Jobcenters und der Berufsberatung unter dem Dach der Jugendberufsagentur sind dabei selbstverständlich. Der Trend zum Erwerb eines höchstmöglichen Schulabschlusses setzt sich fort. Dies führt u.a. dazu, dass arbeitgeberseitige Ansprüche bei der Besetzung von Ausbildungsstellen wachsen und damit teilweise ein Verdrängungsprozess gegenüber Schülern mit und ohne Hauptschulabschluss stattfindet. Diese Kunden benötigen demzufolge einen „Türöffner“ bzw. eine unterstützende Begleitung. Hierzu werden beispielsweise Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB pro) und Plätze der Assistierten Ausbildung angeboten. Darüber hinaus stellt das Jobcenter in 2017 28 außerbetriebliche Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung; der Einkauf erfolgt nach Bedarfs- und Arbeitsmarktanalyse in Abstimmung

22

mit der Berufsberatung. Zur Vorbeugung von Maßnahmeabbrüchen werden die individuellen Verläufe der Maßnahmeteilnehmer in Kooperation mit den Maßnahmeträgern eng begleitet. Die gemeinsame frühzeitige Differenzierung der Bewerber ermöglicht zudem, individuelle Strategien für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche festzulegen und sie auf dem Weg dorthin wirksam zu unterstützen. Hier hat sich inzwischen das Instrument der „Produktionsschule“ etabliert. Im Rahmen dieses Instruments werden Jugendliche mit sinnstiftenden, produktionsorientierten Arbeiten in verschiedenen Berufsfeldern an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt herangeführt. Ausbildungsreife soll auf diesem Weg hergestellt werden. Das Instrument „JugendStart“ richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund (Bestandskunden) und unterstützt die berufliche Orientierung mit dem Ziel einer Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. Entscheidend im Rahmen des Konzepts ist die intensive Kooperation mit Migranten-Selbstorganisationen, um einen Zugang zu den Jugendlichen und ihren Familien zu finden.

Die Gruppe der aktivierbaren jugendlichen LZB umfasst derzeit rund 440 Personen und ist in hohem Maße heterogen; Integrationen bzw. Integrationsfortschritte bedürfen unterschiedlicher Handlungsansätze.

Mit marktnäheren Kunden innerhalb dieser Zielgruppe wird – wie bei der Kundengruppe Ü25 - die Strategie einer Intensivbetreuung gewählt. Bedarfsgemeinschaften werden systematisch nach dem Kriterium „kurz- bis mittelfristige Integrationswahrscheinlichkeit“ ausgewählt. Ziel der Aktion ist, die Menschen nachhaltig zu unterstützen, ohne Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II auszukommen, was in enger Zusammenarbeit mit dem Leistungsbereich auch konkret nachgehalten wird. Auf diesem Weg schärfen häufige persönliche Kontakte über das monatliche Kundenkontaktdichtekonzept hinaus das persönliche Kundenprofil und münden in eine wirksame Integrationsstrategie. Diese Maßnahme wird führungstechnisch eng begleitet. Da diese Strategie schon seit längerem verfolgt wird, kommen zunehmend weniger Kunden hierfür in Betracht. Sie ist dennoch alternativlos und es sind auch für 2017 noch nennenswerte Erfolge von mindestens 60 sozialversicherungspflichtigen Integrationen zu erwarten.

Bei einer wachsenden Anzahl von Jugendlichen werden psychische Auffälligkeiten festgestellt, die die Erreichbarkeit und damit eine Integration erschweren. Mit „Support 25“ steht in Herne für diese Jugendlichen ein differenziertes Angebot zur Verfügung, das von der Vermittlung in notwendige therapeutische Maßnahmen bis zur Integration in die Arbeitswelt reicht; ein schneller Zugang zu psychologischen bzw. psychotherapeutischen Fachdiensten gewährleistet die zügige Erarbeitung einer passgenauen Strategie für die Kunden. Ferner stehen spezielle Angebote für Personengruppen mit psychischen Krankheiten bzw. Suchtproblemen oder straffällig gewordenen Jugendlichen bereit.

Mit „Chance Zukunft“ steht für schwer erreichbare Jugendliche ein erstes passendes Angebot zur Verfügung. Dieses ursprünglich aus ESF-Mitteln des Landes kofinanzierte Modellprojekt, auf dessen Durchfüh23

rung sich das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und die Berufsbildungswerke in NRW verständigt hatten, hat sich bewährt und soll in 2017 weitergeführt werden. Ziel dieses Instruments ist, nicht mehr erreichbare Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit multiplen Hemmnissen im Wege individueller Betreuung und Unterstützung in die Hilfesysteme zurückzuführen und ihnen möglichst eine Chance auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt zu erschließen. Das Projekt Aktivieren-Lernen-Arbeiten (ALeA), gefördert aus Mitteln des ESF und des BMAS, hat ebenfalls das Ziel, junge Langzeitarbeitslose, auch mit Migrationshintergrund, in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren bzw. zur (Wieder-) Aufnahme einer Schulbildung mit Abschluss zu bewegen.

Kundengruppe Alleinerziehende

Die erstmals in 2015 im neuen Gebäude des JC Herne unter Regie der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ausgerichteten Veranstaltungen (Bildungsbörse, Unternehmerfrühstück, diverse Veranstaltungen für Alleinerziehende) werden auch in 2017 ein wesentlicher Bestandteil der Strategie des JC Herne zur Integration in Arbeit und Erschließung neuer Arbeitgeber sein. Jeder Vermittler wird auch in 2017 einen Alleinerziehenden besonders betreuen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit wird darin liegen, auf die Zielgruppe speziell zugeschnittene Bildungsmaßnahmen anzubieten. Insbesondere Teilqualifizierungen und Teilzeitausbildungen sollen die berufliche Qualifizierung dieses Personenkreises erhöhen.

5.1.5 Kooperation u25 in Herne – Jugendberufsagentur (JBA) Eine effektive und erfolgreiche Zusammenarbeit in der JBA ist eine wesentliche Komponente zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit in Herne. Ausbau und Verstetigung dieser Kooperation sind daher Ziele für 2017. Das gemeinsame Ziel der Partner JC Herne, Agentur für Arbeit Bochum und Stadt Herne ist es, den Entwicklungsweg junger Menschen von der Schule über die Ausbildung bis zum dauerhaften und gefestigten Einstieg in das Erwerbsleben nachhaltig, d.h. von Anfang an und aus einer Hand zu begleiten und zu unterstützen. Ein gemeinsamer Kundenempfang steuert die Jugendlichen entsprechend ihren Anliegen. Dadurch wird allen Jugendlichen in Herne ermöglicht, ihre individuellen Bedarfe der beruflichen Orientierung, der konkreten Berufswegplanung und Integrationsstrategien mit ihren jeweils zuständigen und kompetenten Gesprächspartnern schnellstmöglich zu klären. Die Partner innerhalb der JBA gewährleisten, dass insbesondere im Wege •

eines trägerübergreifenden Informationsaustausches,



umfassender rechtskreisübergreifender Beratung und



Durchführung von Fallkonferenzen 24

arbeitsmarktlich integrationsrelevante sowie auf Persönlichkeitsentwicklung/ gesellschaftliche Teilhabe ausgerichtete Aktivitäten im Rahmen der Sozialgesetzbücher II, III und VIII effizient aufeinander abgestimmt werden. Die Aufnahme einer dualen betrieblichen Ausbildung von Jugendlichen und/oder die Begleitung der Jugendlichen zu diesem Ziel steht dabei im besonderen Fokus aller beteiligten Akteure.

5.1.6 Netzwerke Das JC Herne ist durch die Teilnahme des Geschäftsführers am Bündnis für Arbeit in Herne Bestandteil eines umfassenden Netzwerkes, das sämtliche Arbeitsbereiche des JC umfasst und unterstützt. Vor allem die Kooperationen mit der Stadt Herne bei der Umsetzung des Programms Soziale Teilhabe und bei der Förderung von Flüchtlingen garantieren die erfolgreiche Umsetzung dieser Bestandteile des Arbeitsmarktprogramms.

5.1.7 Arbeitgeberservice mit gemeinsamem Marktauftritt Der gemeinsame Arbeitgeberservice Bochum/Herne hat sich bewährt und zur Zielerreichung des JC Herne einen wirksamen Beitrag geleistet. Ein qualitativ hochwertiger Vermittlungsprozess bildet die Grundlage für eine frühzeitige Beendigung der Arbeitslosigkeit und eine möglichst nachhaltige Integration der erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Die „NAW“ sehen vor, dass den Kunden sehr schnell ein individuelles, passgenaues Stellenangebot unterbreitet wird und eine bewerberorientierte Vermittlung erfolgt. In 2017 wird das Portfolio des NAW intensiv analysiert und ggfs. angepasst. Der vorhandene und gut organisierte Arbeitgeberservice ist hierbei von hoher Bedeutung. Die Nutzung des gesamten Stellenpotentials in Herne und Bochum ist gegeben. Es gibt einen hohen Einschaltungsgrad im Bereich der Arbeitgeberarbeit. Darüber hinaus ist eine gezielte Stellenakquise nach Branchen (Handel, Sozialbereich) und Profilgruppen (Alleinerziehende, Ungelernte) sinnhaft und notwendig. Diese Stellen ermöglichen die Kundenaktivierung über eine hohe Kontaktdichte und stellen das individuelle Angebot dar. Der Erfolg der Bewerbung, der Aktivität wird nachgehalten und erfolgskritisch überprüft. Der gemeinsame Arbeitgeberservice bietet die richtige und solide Basis für die optimale Ausschöpfung des Arbeitsmarktes in Herne und Bochum. Eine selbstkritische Betrachtung der Arbeitsweise und der Ergebnisse ist bei allen Marktakteuren gegeben, ebenso die Bereitschaft, die gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen.

25

5.1.8 Integration Point Das JC Herne hat bereits im 4. Quartal 2015 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Agentur für Arbeit Bochum und dem Jobcenter Bochum einen Integration Point als Anlaufstelle für Flüchtlinge konzipiert; die Eröffnung erfolgte planmäßig am 04.01.2016. Im Jahr 2017 wird es verstärkt darum gehen, die geflüchteten Menschen zu integrieren. Als Zielvorgabe für das Jahr 2017 gelten 203 Integrationen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Integration Point um 5 Arbeitsvermittler verstärkt. Bei der Zielgruppe handelt es sich wie in 2016 um Personen, deren Asylantrag •

positiv beschieden wurde und einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben,



noch nicht beschieden wurde,



abgelehnt wurde, die aber eine Duldung besitzen,

Die überwiegende Anzahl der Kunden wird den Integrations- und Sprachkurs absolviert haben. Vorrangiges Ziel der Aktivitäten ist somit die zügige und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dazu steht grundsätzlich das Portfolio der aktiven Arbeitsmarktförderung zur Verfügung. Damit ist eine zielgerichtete, den unterschiedlichen Potentialen bzw. Bedarfen angepasste Förderung möglich. Für Kunden, deren Integration relativ schwierig ist, werden Fördermaßnahmen geplant, um etwaige Integrationshindernisse zu beseitigen.

26

6 6.1

Planungsschwerpunkte der Ausgaben im Eingliederungstitel Gesamtbudget 2017

Die Einschätzung zur Entwicklung der Konjunktur und des Arbeits- und Ausbildungsmarktes und die im Rahmen des „bottom-up-Prozesses“ ermittelten Kundenpotentiale und spezifischen Förderbedarfe stellen, unter Berücksichtigung der operativen Handlungsfelder 2017, die Grundlage der nachfolgend dargestellten Budgetplanung für das Jahr 2017 dar. Dem JC Herne werden für die Eingliederungsaufgaben im Jahr 2017 voraussichtlich etwa 14.821.671 € zur Verfügung stehen. Die Schwerpunkte für die Ausgaben aus dem Eingliederungstitel werden wie folgt geplant:

Instrument

Zuschüsse zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen (EGZ-SB)

Reisekosten nach § 59

Eintritte / Plätze 2017

kalkuliertes Budget 2017

Erläuterungen VE: 211.343,08 € Neugeschäft: 123.962,00 €

23

-

335.305,08 €

17 Förderungen Probebeschäftigung mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 3 Monaten a 2.000,00 € + 6 EGZ-SB-Förderungen

8.000,00 €

VE: 813.126,38 € Neugeschäft: 2.740.750,00 € Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

612

3.553.876,38 €

612 Förderungen, davon 160 abschlussorientiert, mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 6 Monaten

VE: 554.034,79 € Neugeschäft: 1.396.025,14 € Eingliederungszuschüsse (EGZ)

363

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

-

1.950.059,93 €

363 Förderungen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 6 Monaten

VE: 30.462,17 € 354.240,74 € Neugeschäft: 323.778,57 €

27

MAT: Übersicht der Maßnahmen siehe Anlage 1

951

Neugeschäft: 1.514.916,31 €

Maßnahmen nach § 45 SGB III

3.688.501,00 € MAG/AVGS-MAG: 626 Neugeschäft: 19.000,00 €

AVGS MPAV 95 Neugeschäft: 142.000,00 €

AEZ-WB (Arbeitsentgeltzuschuss)

Einstiegsqualifizierung (EQ)

-

6

20.608,48 €

31.330,00 €

VE: 10.608,48 € Neugeschäft: 10.000,00 €

VE: 27.166,00 € Neugeschäft: 4.164,00 € 6 Förderungen

Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Auszubildender (BaE und abH)

32

AsA-Maßnahmekosten

6

VE: 41.010,40 € 49.620,40 € Neugeschäft: 8.610,00 € Siehe Anlage 1

Maßnahmekosten Förderung der beruflichen Weiterbildung (Reha-FbW)

-

84.664,76 €

850.247,00 €

VE: 780.786,50 € Neugeschäft: 69.460,50 €

VE: 24.664,76 € Neugeschäft: 60.000,00 €

Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

-

Teilnahmekosten für Maßnahmen zur Teilhabe gem. § 117 Abs. 1 SGB III

-

VE: 144.918,41 € 344.918,41 € Neugeschäft: 200.000,00 €

-

122.194,38 €

Beschäftigungszuschuss unbefristet (BEZ) Zuschüsse zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten (AGH)

832

72.575,20 €

1.419.912,00 €

VE: 12.575,20 € Neugeschäft: 60.000,00 €

VE: 122.194,38 € für bereits bestehende Förderungen VE: 911.911,54 € Neugeschäft: 508.000,46 € 28

FAV § 16 e SGB II

24

VE: 376.259,23 €, Neugeschäft: 163.350,00 € 539.609,23 € 24 Förderungen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 6 Monaten

VE: 873.723,66 € Neugeschäft: 372.804,99 €

Freie Förderung

104

Einstiegsgeld

11

Begleitende Hilfen für Selbständigkeit Wegeunfähigkeitsbescheinigungen

- Support 25 - Langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen 1.246.528,65 € Einschränkungen - Integration von suchterkrankten/- gefährdeten und psychisch erkrankten Menschen - berufliche Re(Integration)

VE: 5.525,20 € 24.725,20 € Neugeschäft: 19.200,00 €

1

5.000,00 €

-

60,00 €

Neugeschäft 5.000,00 €

29

Anlage 1 Maßnahme Produktionsschule NRW 01.09.2016-31.08.2017 20 TN-Plätze während der Laufzeit

Eintritte 31

01.09.2017-31.08.2018 20 TN-Plätze während der Laufzeit Assistierte Ausbildung - AsA 03.08.2015-31.07.2018 6 Plätze während der Laufzeit

Erläuterungen Bereich u25

Optionsziehung geplant

6

Bereich u25

01.09.2016-31.07.2019 6 Plätze während der Laufzeit 01.08.2017-31.07.2020 6 Plätze während der Laufzeit

Optionsziehung geplant

Aktivierungshilfen für Jüngere 04.05.2016-03.05.2018 30 Teilnehmerplätze pro Monat

37

Bereich u25

Förderzentrum für Flüchtlinge 12.05.2016-11.05.2017 12.05.2017-11.05.2018

232

Bereich u25 / Ü25, Geflüchtete Optionsziehung geplant

KompAS 01.08.2016-30.04.2017

Bereich u25 / Ü25, Geflüchtete

Kommit ab März 2017

75

Bereich u25 / Ü25, Geflüchtete Als Vergabemaßnahme geplant

Berufliche Orientierung und Kenntnisvermittlung für

35

Bereich u25 / Ü25, Geflüchtete

geflüchtete Frauen

Als Vergabemaßnahme geplant

Individuelles Coaching

97

Bereich u25 / Ü25 Als Vergabemaßnahme geplant

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS)

444

Bereich u25 / Ü25, Geflüchtete

30

6.2

Planungsschwerpunkte

Förderung beruflicher Weiterbildung Die Erhöhung des Fachkräftepotentials bleibt auch in 2017 ein wichtiger Ansatz zur Schaffung von Integrationen. Durch gezielte Qualifizierung versucht das JC Herne Fachkräfte zu fördern. Passgenaue Maßnahmen sollen die beruflichen Perspektiven der Kunden verbessern und ihre Vermittlungschancen erhöhen. Neben modularen Fortbildungen sollen weiter verstärkt abschlussorientierte Maßnahmen gefördert werden. Geplant ist in 2017 die Ausgabe von insgesamt 612 Bildungsgutscheinen, davon 160 abschlussorientiert. 3.553.876 € stehen, inkl. Vorbindungen, für die Förderung beruflicher Weiterbildung zur Verfügung. Im Einzelnen stellt sich die Verteilung wie folgt dar:

Bildungszielplanung 2017 Einschätzung der Kundenpotenziale f. FbW (Anzahl) 2017

davon abschlussorientiert

davon Teilqualifizierungen

5

3

2

2

2

2

77

2

2

Gesundheitswesen 732 Verwaltung (Gesundheitswesen) 811 Arzt- und Praxishilfe 813 Gesundheit, Krankenpflege, Rettungsdienste. Geburtshilfe Einzelhandel (ohne Handel mit KFZ) 611 Einkauf und Vertrieb 612 Handel

4

621 Verkauf (ohne Produktspezialisierung)

31

16

15

332 Maler, Stuckateur, Bauwerksabdichtung, Bautenschutz

2

2

1

341 Gebäudetechnik

3

1

1

342 Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klimatechnik

3

2

26

16

16

244 Metallbau und Schweißtechnik

21

3

1

251 Maschinenbau- und Betriebstechnik 252 Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik

2

1

1

1

Baugewerbe 321 Hochbau

525 Bau- und Transportgeräteführung Metallerzeugung und -bearbeitung 242 Metallbearbeitung

31

262 Energietechnik 272 Techn. Zeichnen, Konstruktion, Modellbau Lagerei, Post- und Kurierdienste 72

25

13

5

10

8

5

4

713 Unternehmensorganisation und -strategie

2

1

714 Büro und Sekretariat

40

9

715 Personalwesen und -dienstleistung

2

1

23

7

1

1

513 Lagerwirt., Post, Zustellung, Güterumschlag 516 Kaufleute - Verkehr und Logistik Sozialwesen (ohne Heime) 831 Erziehung, Sozialarbeit., Heilerziehungspflege

20

913 Betreuungspädagogen Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 821 Altenpflege 831 Erziehung, Sozialarbeit., Heilerziehungspflege Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 121 Gartenbau 613 Immobilienwirtschaft, Facility-Management Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung

6

721 Versicherungs- und Finanzdienstleistungen 722 kaufm. BildungsCenter

7

723 Steuerberatung Gastgewerbe 293 Speisenzubereitung 631 Tourismus und Sport 632 Hotellerie 634 Veranstaltungskaufleute Energie- und Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

343 Ver- und Entsorgung 423 Umwelt-/Qualitätsmanagement Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen; Schifffahrt; Luftfahrt 511 Wagenmeister/Rangierbegleiter 512 Überwachung, Wartung, Verkehrsinfrastruktur 514 Zugführer/Rangierbegleiter bei Baumaßnahmen

4 32

521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr 522 Eisenbahner/Eisenbahnfahrzeugführer Sicherheitsgewerbe 531 Objekt-, Personen- und Brandschutz, Arbeitssicherheit Kommunikationsdienstleistungen (Telekommunikation, Internet) 232 Technische Mediengestaltung

76

26

25

83

17

17

2

431 Informatik 432 IT-Systemkaufleute

1

433 Netzwerktechnologie

1

931 3D-Visualisierer 945 Technische Fachkraft Digitalfilm Andere Bildungsziele Summe:

100

7

612

160

115

Eingliederungszuschüsse Auch im kommenden Jahr wird das JC Herne Förderungen durch Eingliederungszuschüsse intensiv nutzen. In der Planung sind insgesamt 363 Förderfälle. Dies betrifft die Förderungen gem. §§ 88 und 89 SGB III sowie § 131 SGB III. Ein Fördervolumen in Höhe von 1.950.060 € steht für Arbeitgeber zum Ausgleich von Minderleistungen bereit. Für die Förderungen zur Eingliederung behinderter und schwerbehinderter Menschen (§ 90 SGB III) sind zusätzlich Haushaltsmittel eingeplant.

Vermittlungsbudget Zur Förderung der Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird das JC Herne im Rahmen des Vermittlungsbudgets ca. 354.241 € zur Verfügung stellen. Durch die Übernahme von Kosten insbesondere für Bewerbungen, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Mobilität zum Arbeitsplatz können bestehende Vermittlungshemmnisse flexibel beseitigt werden.

Leistungen der freien Förderung § 16 f Zur Erweiterung der gesetzlich geregelten arbeitsmarktpolitischen Instrumente sowie der Projektförderung werden in 2017 Fördermittel in Höhe von rund 1,25 Mio € vorgehalten, die u. a. zur weiteren Förderung von Support 25, einer Maßnahme für Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten, eingesetzt werden sollen. Geplant ist zudem die Fortführung einer Maßnahme zur beruflichen (Re-) Integration suchterkrankter Menschen sowie die Förderung einer Teilzeitmaßnahme zur Heranführung von langzeitarbeitslosen Men33

schen mit multiplen Hemmnissen an den Arbeitsmarkt, in der auch Erkenntnisse über grundsätzliche Integrationsmöglichkeiten des Teilnehmers ergründet werden. Zur Unterstützung von Menschen mit multiplen persönlichen oder psychischen Einschränkungen/ Suchtproblematiken wird weiterhin ein Konzept gefördert, in dem individuelle Lösungsansätze für diesen Personenkreis zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt erarbeitet werden.

Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III Für Personen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht unmittelbar zu vermitteln sind, bietet das JC Herne Alternativen an, die die individuelle Beschäftigungsfähigkeit fördern, indem die Fertigkeiten und Fähigkeiten der Kunden gestärkt und durch Qualifizierung gefestigt werden. Diese stufenweise Aktivierung mit konkretem Blick auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt richtet sich vorrangig an „arbeitsmarktfernere“ Kunden. Neben Maßnahmen, die – in 2017 verstärkt - durch Vergabeverfahren beschafft werden, können Kunden, um dem bewerberorientierten Ansatz Rechnung trägen zu können, auch über einen Gutschein gefördert werden. Diese Art der Förderung stellt hohe Anforderungen an die Eigenverantwortlichkeit der Vermittlungsfachkräfte. Grundsätzlich kann zwischen 3 Arten von Gutscheinen unterschieden werden: •

dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen bei einem Träger



dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen bei einem Arbeitgeber



dem Gutschein für einen privaten Arbeitsvermittler

Das JC Herne plant im Bereich des § 45 SGB III u. a. folgende Maßnahmen: •

Aktivierungshilfe für Jüngere



Produktionsschule.NRW



Assistierte Ausbildung – AsA



Förderzentrum für Flüchtlinge



Maßnahme zur Berufserprobung für Geringqualifizierte



Maßnahme zur Orientierung und Kenntnisvermittlung für geflüchtete Frauen



Individuelles Coaching

Für Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III stehen rund 3,69 Mio € Ausgabemittel bereit.

34

Menschen mit Behinderungen Für Förderungen von Rehabilitanden sind Fördermittel in Höhe von insgesamt 837.463 € im Budget enthalten, 335.305 € davon allein für Eingliederungszuschüsse schwerbehinderter Menschen.

Unterstützung und Vermittlung von Jugendlichen Einen besonderen Schwerpunkt im Arbeitsmarktprogramm des JC Herne stellt die Unterstützung und Vermittlung von Jugendlichen dar. Neben den bereits beschriebenen zahlreichen zielgruppenspezifischen Angeboten werden in 2017 wieder außerbetriebliche Ausbildungen sowie ausbildungsbegleitende Hilfen mit insgesamt 850.247 € gefördert werden. Die „Produktionsschule.NRW“ bietet noch nicht ausbildungsreifen Jugendlichen die Möglichkeit, mit produktionsorientierten Arbeiten an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt herangeführt zu werden.

Arbeitsgelegenheiten Ziel der Arbeitsgelegenheit ist die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und die Arbeitserprobung von Langzeitarbeitslosen. Im Rahmen der Arbeitsmarktreform sind die Kapazitäten deutlich zugunsten arbeitsmarktnaher Instrumente reduziert worden. Arbeitsgelegenheiten können mittelfristig eine Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt darstellen. Dies hat sich insbesondere bei Kunden mit Migrationshintergrund gezeigt. Es wird auch im Jahr 2017 eine erhebliche Anzahl von Kunden geben, die keine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt finden und für die das Ziel der Arbeitserprobung im Vordergrund stehen wird. Das JC Herne muss deshalb auch weiterhin Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen. 1,42 Mio € sind dafür im Haushalt 2017 eingeplant worden.

Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16 e SGB II) Im Jahr 2017 werden 24 Arbeitsverhältnisse eingeplant, die mit 75 % gefördert werden sollen. Die 24 Förderungen sind mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 6 Monaten eingeplant. Dieses Förderinstrument wird das Budget 2017 des JC Herne mit rund 539.609 € belasten.

Zielgruppenspezifische Maßnahmen Über die oben genannte Planung hinaus ist das JC Herne bestrebt, zielgruppenspezifisch tätig zu werden. •

Für Alleinerziehende wird als Kernelement das Projekt BeK (Berufstätig mit Kind) mit zwei Gruppen fortgesetzt. Ziel dieses Projektes, durch intensive Bewerbungsaktivität und gute Betreuung die Integration in den ersten Arbeitsmarkt und den Wegfall der Hilfebedürftigkeit zu erreichen.

35



Für Alleinerziehende, die sich stärker mit ihren Kompetenzen und Möglichkeiten beschäftigen und sich intensiv auf ihre Arbeitsaufnahme vorbereiten wollen, wird eine noch intensivere Betreuung durch die BCA angeboten.



In dem Projekt MuT (Markt und Tipps) berät jeder Arbeitsvermittler einen alleinerziehenden Kunden besonders intensiv, d.h. in kurzen Intervallen. Zur Unterstützung wurde eine Mappe mit umfassendem Informationsmaterial erstellt, welche in einem persönlichen Gespräch erläutert wird. Diese Mappe steht darüber hinaus allen Erziehenden zur Verfügung.



Um Alleinerziehende zu erreichen, die integrationsfern sind und dem Jobcenter eventuell sogar eher kritisch gegenüberstehen, wird im Spielraum „Einfach Stark“ angeboten. Hier wird mit unterschiedlichen Gruppen, u.a. auch Frauen, deren Kinder noch keine drei Jahre sind, kreativ gearbeitet. Die Kunden erfahren, dass sie etwas gestalten und stolz auf sich sein können. Gleichzeitig wird ihre Feinmotorik und Konzentration geschult. Die Teilnehmenden können Netzwerke bilden und über die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Informationen und Begleitung erhalten. Auch an gesundheitlichen Aspekten kann in diesem Zusammenhang gearbeitet werden. Hier werden Menschen erreicht, die sich einer Einladung zu reinen Infoveranstaltungen oftmals entziehen, und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem JC Herne initiiert. Diese Angebote werden an den Spielraum angebunden.



Im JC Herne steht auch im Jahr 2017 der Spielraum als Betreuungsmöglichkeit für Kinder während der Vorsprache der Eltern zur Verfügung. Zusätzlich werden dort Aktionsangebote, wie z.B. Vorlesenachmittage stattfinden, um der vom Vorstand Grundsicherung gewünschten stärkeren gesellschaftlich sozialen Ausrichtung der Jobcenter gerecht zu werden und die Kinder zu stärken.



Frauen, deren Kinder jünger als drei Jahre sind, werden in Elterncafés und Elternschulen über ihre Möglichkeiten informiert. Dies richtet sich auch an Menschen mit Fluchtkontext, für die über das ESF-geförderte Programm ElternStark eine eigene Gruppe angeboten wird.



Vor dem Hintergrund des hohen Anteils an jungen Alleinerziehenden ohne abgeschlossene Ausbildung wird auch 2017 wieder der Schwerpunkt auf Vermittlung in eine Teilzeitberufsausbildung liegen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, sowohl für die Fachkräftesicherung als auch für die dauerhafte Integration dieser Personengruppe in den Arbeitsmarkt. Dazu werden Ausbildungssuchende mit Erziehungsaufgaben auf Aufnahme einer Betrieblichen Einzelumschulung vorbereitet. Darüber hinaus wird erstmalig das Projekt ‚TEP Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven sichern‘ mit 10 Plätzen in Herne durchgeführt.



Im Rahmen des Herner Bündnis für Familie arbeitet das JC Herne mit den Schwangerschaftsberatungsstellen und dem Familienbüro Herne zusammen. Neben Infoveranstaltungen und Material über finanzielle Unterstützungen während der Schwangerschaft und Geburt wird hier auch frühzeitig über Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und Unterstützungsangebote des JC Herne informiert.



Im Rahmen des Herner Bündnis für Arbeit wird zudem unter dem Arbeitstitel „Chancen für Alleinerziehende“ ein spezielles Coachingangebot zur persönlichen und beruflichen Förderung alleinerziehender junger Erwachsener mit multiplen Vermittlungshemmnissen entwickelt.

36



ESF-Förderprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Neben den Eingliederungsmitteln wird das JC Herne auch in 2017 wieder auf Drittmittel zurückgreifen können. Für die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen über das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, mit dem über die gesamte Programmlaufzeit 105 Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, steht in 2017 ein Fördervolumen von insgesamt 1.547.208 € bereit.



Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Beteiligen wird sich das JC Herne in 2017 und 2018 zudem an dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Für die Förderung von 140 Beschäftigungsverhältnissen werden über die gesamte Laufzeit bis Ende 2018 voraussichtlich ca. 4 Mio € zur Verfügung stehen, wovon ca. 1,9 Mio € auf das Jahr 2017 entfallen werden.

Zuwanderung, Flucht und Asyl Die durch Zuwanderung, Flucht und Asyl entstandenen Förderbedarfe werden u. a. über Maßnahmen im Einkauf, über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, aber auch über Arbeitsgelegenheiten abgedeckt. Das Förderzentrum für Flüchtlinge wird in 2017 mit einem Fördervolumen von 627.398 € weitergeführt. Zwei spezielle AGH-Maßnahmen für diese Zielgruppe binden 239.398 €. Weitere Maßnahmen, etwa zur Berufsorientierung, sind in der Planungsphase. Zur Abdeckung von Individualbedarfen werden weitere zusätzliche Möglichkeiten etwa durch Eingliederungszuschüsse vorgehalten.

6.3

Qualitätssicherung

6.3.1 Controlling der Maßnahmen Im JC Herne erfolgen das Controlling der Maßnahmen und die Fachaufsicht dieser durch das Team Maßnahmebetreuung sowie den für die jeweilige Maßnahme verantwortlichen Arbeitsvermittler. Den Maßnahmen nach § 45 SGB III ist neben dem zuständigen Sachbearbeiter aus dem Team Maßnahmebetreuung ein Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung zugeordnet, der als Ansprechpartner und Schnittstelle zwischen dem Träger und den übrigen Vermittlern bzw. Fallmanagern fungiert. Im Fachaufsichtskonzept sind die Intervalle von Prüfungen der einzelnen Maßnahmen festgelegt. Die Eingliederungstitelverwaltung ist im JC Herne an das Team Maßnahmebetreuung angegliedert. Dies erleichtert die Abstimmung von Eintrittscontrolling und Mittelabfluss. Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden Eintritte und Budget verbindlich festgelegt. Durch den regelmäßigen Abgleich zwischen unterjährig eingeplanten Eintritten und tatsächlicher Entwicklung wird der Bedarf an Gegensteuerung oder Initiierung von zusätzlichen Förderangeboten ermittelt. Dies geschieht regelmäßig unter Beachtung des für diesen Ansatz geplanten und tatsächlich abgeflossenen Budgets. 37

6.3.2 Betreuung der Maßnahmen Den einzelnen Maßnahmen gem. § 45 SGB III sind Arbeitsvermittler als Betreuer zugeordnet worden, die als Bindeglied zwischen Träger und Jobcenter sowie dem Kunden agieren. Nach Einkauf der Maßnahme und Zuschlagserteilung hat der Betreuer folgende Aufgaben: •

Die Maßnahme wird für die übrigen Mitarbeiter der aktivierenden Hilfen transparent (Transparenztool) dargestellt. Bei Notwendigkeit werden Gruppeninformationsveranstaltungen durchgeführt und die Maßnahmebesetzung durch geeignete Kunden forciert.



Nach Eröffnung der Maßnahme ist der Betreuer für die Kontrolle des Inhaltes und der Ausstattung sowie für den Ablauf und die Behebung von Leistungsstörungen zuständig. Er nimmt zusammen mit dem Sachbearbeiter aus dem Team Maßnahmebetreuung an Besprechungen teil. Prüfungen werden regelmäßig durchgeführt. Bei Prüfungen durch den Prüfdienst AMDL ist der Betreuer ebenfalls vor Ort.

Auch für den Bereich der Arbeitsgelegenheiten steht eine Betreuung durch das Team Maßnahmebetreuung zur Verfügung. Im täglichen Abgleich werden offene und besetzte Stellen kommuniziert und der Besetzungsstand aktualisiert. Kleine Qualitätsprüfungen werden regelmäßig anhand eines entwickelten Prüfbogens durch die Mitarbeiter des Teams Maßnahmebetreuung durchgeführt. Anliegen der Teilnehmer werden umgehend weitergeleitet und Leistungsstörungen behoben. Durch die Installierung eines lückenlosen Betreuungssystems können die Maßnahmen im JC Herne effizient und effektiv gestaltet werden, so dass ein größtmöglicher Erfolg in der Zusammenarbeit und der Integration gewährleistet ist.

6.3.3 Absolventenmanagement zur Erreichung des Integrationserfolges Zur optimalen Nutzung der Erkenntnisse über die Kunden nach Teilnahme an einer Maßnahme ist ein optimales Absolventenmanagement notwendig. Das Teilnehmermanagement wird wie bisher über das Nachfolgeteam der JobOffensive ausgeführt. Es gilt die Vorgabe, in 2015 40%, in 2016 50% und in 2017 60 % Erfolgsquote zu erreichen. Die Quoten der Jahre 2015 und 2016 sind nicht erreicht worden. Einerseits brechen nach wie vor viele Teilnehmer an einer Maßnahme wegen Arbeitsaufnahme ab. Andererseits funktioniert das Verfahren der frühzeitigen Aktivierung der Kunden vor Ende der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und das Einhalten einer verbindlichen engen Kontaktdichte inzwischen gut. Um die Quote des Jahres 2017 erreichen zu können wird das Absolventenmanagement vom Arbeitskreis Risiko aufgegriffen. Geeignete Steuerungsmaßnahmen über die bisher bestehenden hinaus werden der Geschäftsführung vorgestellt und nach Entscheidung durch den Geschäftsführer umgesetzt. Die Qualitätssicherung, insbesondere der Bildungsmaßnahmen, wird zusammen mit dem SGB III – Bereich der Agentur für Arbeit Bochum sichergestellt. Hier werden Erfolge nachgehalten und Leistungsstörungen behoben. Besonders bei den kostenintensiven Maßnahmen ist ein gut geplantes Absolventenmanagement vonnöten, um schnelle und nachhaltige Integrationserfolge zu erzielen. 38

Wichtig ist, dass während der Bildungsmaßnahme der Träger, der Teilnehmer und der Träger der Grundsicherung in engem Kontakt stehen. Zu diesem Zweck hat das JC Herne Spezialwissen gebündelt und verfügt über Vermittler, die sich ausschließlich um Kunden in Bildungsmaßnahmen kümmern. Im Rahmen des Kundenkontaktdichtekonzeptes werden diese Kunden rechtzeitig vor Abschluss der Bildungsmaßnahme eingeladen. Der Kunde muss aktiv auf den erfolgreichen Abschluss seiner Bildungsmaßnahme hinarbeiten und regelmäßig Eigenbemühungen und Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Während der Bildungsmaßnahme wird der Träger der Grundsicherung den Erfolg der Maßnahme überwachen und den Kunden aktiv bei der Stellenrecherche unterstützen.

6.3.4 Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsanalyse der Maßnahmen Die BA-Wirkungsanalyse TrEffeR (Treatment Effects and PRediction) untersucht die Förderwirkung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Damit können die Jobcenter den Erfolg der von ihnen eingesetzten Maßnahmen bewerten. Der Erfolg von Maßnahmen wird dabei über den Anteil des Verbleibens in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (svB) gemessen. Dieser besagt, wie viele Teilnehmer einer Maßnahme sechs Monate nach dem Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und bildet die sog. „BruttoWirkung“ einer Maßnahme ab. Die sog. „Netto-Wirkung“ ergibt sich, wenn zusätzlich berücksichtigt wird, wie viele Teilnehmer auch ohne die Maßnahme eine svB aufgenommen hätten. Um den Anteil der Teilnehmer zu berechnen, die ohne Förderung in svB gegangen wären, werden „statistische Zwillinge“ herangezogen, die an keiner Maßnahme teilgenommen haben, aber in ihren wesentlichen Eigenschaften mit den Teilnehmern vergleichbar sind. Die Informationen über den Verbleib der „statistischen Zwillinge“ werden recherchiert und – den Maßnahmengruppen entsprechend – zu Vergleichsgruppen zusammengefasst. Als Förderwirkung einer Maßnahme wird hier die Differenz zwischen dem „Verbleibsanteil in svB 180 Tage nach einer Maßnahme für die Maßnahmeteilnehmer (Bruttowirkung) und der entsprechenden Vergleichsgruppe bezeichnet. Die Förderwirkung stellt somit den Nettoeffekt dar, der infolge der Maßnahmeteilnahme erzielt wurde. Bei der aktuell zur Verfügung stehenden TrEffeR- Auswertung der Maßnahmen des JC Herne für den Zeitraum Januar 2015 – Dezember 2015 bestätigt sich die Entwicklung der vergangenen Beobachtungszeiträume, in denen Eingliederungszuschüsse, berufliche Weiterbildungen und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber eine hohe Förderwirkung aufwiesen. .

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Schlusswort

Das AIP 2017 stellt für das JC Herne die strategische Ausrichtung dar. Das Hauptziel, Menschen in Arbeit zu bringen und den Leistungsbezug zu beenden, ist eine sozial- und gesellschaftspolitisch hochwichtige Aufgabe, deren Bedeutung sich alle Marktakteure und die Träger der Grundsicherung bewusst sind. Die Menschen im Bezug der Grundsicherung benötigen und verdienen hierbei die optimale Unterstützung und Achtung. Dafür sind professionelle und kreative Strategien notwendig und deshalb in dieses Programm eingearbeitet worden. Wegen der neu hinzu gekommenen Herausforderungen durch Flucht und Asyl wird dieses atmende Konzept noch mit weiteren phantasievollen Ideen ergänzt werden. Es ist deshalb sehr wichtig, dass das AIP 2017 „gelebt“ wird. Alle Fach-und Führungskräfte sind hierbei gefordert und von großer Wichtigkeit. Dem AIP kommt somit eine hohe Bedeutung zu. Dies wird durch die Geschäftsführung des JC Herne nachhaltig angegangen.

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