AIP Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm. Anlage: Bildungszielplanung

AIP Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Anlage: Bildungszielplanung Inhalt 1 Einführung ......................................................
Author: Insa Roth
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AIP Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Anlage: Bildungszielplanung

Inhalt 1

Einführung .............................................................................................................. 3

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Strukturdaten ......................................................................................................... 4

2.1 Analyse des Arbeitsmarktes im Kreis Segeberg ............................................ 4 2.2 Der Ausbildungsmarkt Kreis Segeberg.......................................................... 6 2.3 Kundenstruktur .............................................................................................. 6 2.3.1 Analyse der Bedarfsgemeinschaften ..........................................................6 2.3.2 Verteilung der Profillagen ...........................................................................7 3 Operative Ziele ...................................................................................................... 8 4

Finanzielle Rahmenbedingungen....................................................................... 9

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Operative Umsetzung ........................................................................................ 10

5.1 Bewerberorientierte Integrationsarbeit......................................................... 10 5.2 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik ............................................................. 11 5.2.1 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ....................................... 11 5.2.2 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ..................... 11 5.2.3 Arbeitsgelegenheiten (AGH) und Förderungen von Arbeitsverhältnissen (FAV) ........................................................................................................ 12 5.3 Besondere Zielgruppen ............................................................................... 12 5.3.1 Jugendliche / Junge Erwachsene ............................................................. 12 5.3.3 (Allein-) Erziehende Frauen und Männer .................................................. 15 5.3.4 Flüchtlinge, Asylsuchende, Migranten/-innen ........................................... 16 5.3.4 Selbständige ............................................................................................. 18 5.3.5 Menschen mit Behinderung ...................................................................... 19 5.4 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement .................................................. 21 5.5 Kommunale Eingliederungsleistungen ............................................................ 21 6. NetzWERK Chancen......................................................................................... 23 6.1 Netzwerk ABC (Aktivierung, Beratung, Chancen)..................................... 23 6.2 ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose ........................................ 24 7. Bildungszielplanung .......................................................................................................... 25

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Einführung

Trotz anhaltend positiver Entwicklung am Arbeitsmarkt wurden in 2016 weniger Integrationen als noch in 2015 erzielt. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen des Jobcenters dennoch ein gutes Ergebnis. Denn immer mehr fällt ins Gewicht, dass sich die Gruppe der zu integrierenden Menschen verkleinert und die Einzelnen mehr individuelle Ansprache und Unterstützung benötigen, um eine Integration in den anspruchsvoller werdenden ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Zudem gibt es die größer werdende Gruppe von geflüchteten Menschen, denen zeitgleich Unterstützung zur arbeitsmarktlichen Integration gewährt wird. Umso wichtiger ist es, dass das Jobcenter seine komplexe Vernetzung in der Region weiterhin ausbaut und pflegt. Die aktuellen konjunkturellen Prognosen lassen überwiegend erwarten, dass sich auch 2017 die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen nicht wesentlich verändern werden. Es wird ein weiterer Aufwuchs der Personengruppe der Flüchtlinge als Kundschaft des Jobcenters erwartet. Die schwer einzuschätzende Anzahl nachziehender Familienangehöriger kommt noch hinzu. Es wird von verschiedenen Faktoren abhängen, wann diese Menschen und wie viele dieser Menschen zu Kundschaft im Jobcenter werden. Die Erfahrung besagt, dass die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge zunächst einen Zeitraum von rund 18 bis 24 Monate für den Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache benötigt, um am Arbeitsmarkt integriert werden zu können. Die größte Herausforderung wird daher weiterhin sein, die notwendigen Sprachkurse möglichst ohne Wartezeit für die Einzelnen auf die Beine zu stellen. Alphabetisierungskurse sind weiterhin Mangelware. Zudem muss es uns gelingen, Potenziale zu erkennen, die auch bereits vor Ablauf der o.g. Frist von 18 bis 24 Monaten auf dem Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 14/2015 beschreibt, dass die Beschäftigungsquote von Flüchtlingen ein Jahr nach Zuzug bei 10 %, fünf Jahre nach Zuzug bei 50 % und 15 Jahre nach Zuzug bei 70 % liegt. Es gilt, die Arbeitsmarktintegration als wichtiges Instrument einer erfolgreichen gesellschaftlichen Integration von Migranten bestmöglich zu nutzen. Der „work first“- Ansatz kann dabei hilfreich sein. Eine möglichst große Anzahl von Einmündungen der Flüchtlinge U 35 in eine Ausbildung soll die Nachhaltigkeit eines Einstiegs in die Berufstätigkeit in Deutschland stärken. Zugleich soll selbstverständlich weiterhin die Arbeit mit der Kundschaft ohne Flüchtlingsstatus ohne Abstriche fortgesetzt werden. Die Aussicht auf die Eröffnung zweier großer Logistikzentren im Westkreis ab 2018 ff. bietet der gesamten Kundschaft des Jobcenters vielversprechende Perspektiven, die vom Jobcenter mitsamt den entsprechenden Netzwerkpartnern aktiv genutzt werden sollen. Die Erstausbildung junger Erwachsener soll dem verstärkten Fachkräftebedarf begegnen und Menschen, die sich aufgrund individueller Umstände erst relativ spät auf den beruflichen Weg machen, eine bestmögliche Ausgangsbasis verschaffen, um nachhaltig aus dem System der sozialen Grundsicherung herauszukommen. Das JC Kreis Segeberg hat sich für 2017 zum Ziel gesetzt, 55 solcher Erstausbildungen, dort, wo es sinnvoll scheint, zu ermöglichen („Zukunftsstarter“). Personengruppenspezifische Chancen ergeben sich bis Ende April 2017 durch das aus Bundes- und ESF- Mitteln geförderte Programm zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt zeigen, dass es gut geeignet ist, sich weiter in der regionalen Arbeitswelt zu vernetzen. Die mit der Personengruppe und den zu bedienenden Schnittstellen zusammenhängenden Herausforderungen sind jedoch vielfältig und machen Integrationserfolge zu besonders hart erkämpften Höhepunkten der Arbeit. Die Produktionsschule Segeberg gibt 39 jungen Menschen Chancen bei ihrer Lebensorientierung. Eine erste Erfolgsbilanz zur Jahresmitte 2016 belegt, dass diese Arbeit alles andere als einfach ist und zeigt auf, dass die Herausforderungen mit besonders weit vom Arbeitsmarkt entfernten (in diesem Fall jungen) Menschen sehr groß sind.

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Mit diesem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AIP) sowie der vorgelegten Bildungszielplanung (BZP) trägt das Jobcenter Kreis Segeberg zur Schaffung von Transparenz in den von ihm verfolgten Zielen und zu bedienenden Handlungsfeldern sowie daraus abgeleiteten Eingliederungsaktivitäten bei. Sowohl AIP als auch BZP dienen als Informationsgrundlage für die Akteure der örtlichen Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik sowie für die übrigen Beteiligten des lokalen Arbeitsmarktes. Gleichzeitig bieten sie zusammen mit dem Geschäftsplan für die Beschäftigten des Jobcenters eine Orientierung, indem ihnen ermöglicht wird, das eigene Handeln mit übergeordneten gesetzlichen, arbeitsmarkt- und geschäftspolitischen Handlungsfeldern zu verknüpfen. Das Programm analysiert zunächst die regionale Lage auf dem Arbeitsmarkt und beschreibt anschließend die Struktur der Bedarfsgemeinschaften und der zu betreuenden Menschen. Es schließt sich eine Beschreibung der im Jahr 2017 zu bedienenden Geschäftspolitischen Handlungsfelder mit den vorgegebenen finanziellen Rahmenbedingungen im Bereich der Eingliederungsleistungen an. Der dann folgende Bereich der Operativen Umsetzung führt die strukturellen Rahmenbedingungen, die zu erreichenden Ziele und den dafür vorgegebenen Finanzrahmen zusammen. Es wird dargestellt, mit welchen Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik das Jobcenter Kreis Segeberg unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Schwerpunkte plant, die Geschäftspolitischen Handlungsfelder zu bedienen. Die Beschreibung der kommunalen Eingliederungsleistungen verdeutlicht, mit welchen Maßnahmen der kommunale Partner Kreis Segeberg zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Eingliederung in Arbeit beiträgt.

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Strukturdaten

2.1

Analyse des Arbeitsmarktes im Kreis Segeberg

Die wirtschaftliche Situation wird seit langem getragen durch die Zugehörigkeit zur Metropolregion Hamburg und die fortdauernd stabile Entwicklung in den Wirtschaftszentren entlang der Magistralen, insbesondere der Autobahn A 7, des Kreises. Der Hauptanteil der Arbeitsplätze für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verteilt sich auf die Wirtschaftsbereiche Handel, verarbeitendes Gewerbe, Gesundheits- und Sozialwesen, wirtschaftliche Dienstleistungen und das Baugewerbe. Die Region verfügt über Handels- und Dienstleistungszentren sowie über Betriebe in den Bereichen Maschinenbau, Chemie, medizinische Produkte und Dienstleistungen, Kunststoffverarbeitung sowie der Ernährungsindustrie. Ende September 2016 waren im Kreis Segeberg insgesamt 2.301 Stellen zu besetzen, davon entfielen 853 auf Stellen bei Zeitarbeitsfirmen. Die Stellen verteilen sich in der Hauptsache auf folgende Berufsgruppen: Tabelle 1 Bereich

Anzahl

Verkehr/Logistik (außer Fahrzeugführer)

235

Mechatronik-, Energie- u. Elektroberufe

181

Verkaufsberufe

172

Nichtmed. Gesundheit, Körperpfl., Medizint.

165

Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe

119

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Medizinische Gesundheitsberufe

119

Erziehung, soz., hauswirt. Berufe, Theologie

118

Metallerzeugung, -bearbeitung, Metallbau

112

Lebensmittelherstellung und -verarbeitung

103

Führer von Fahrzeugen und Transportgeräten

128

Berufe Unternehmensführung, -organisation

86

Gebäude- und versorgungstechnische Berufe

80

Kunststoff- u. Holzherst., -verarbeitung

62

Schutz-, Sicherheits-, Überwachungsberufe

61

Hoch- und Tiefbauberufe

54

(Innen-)Ausbauberufe

53

Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe

53

Reinigungsberufe

50

Papier-, Druckberufe, techn. Mediengestaltung

48

Tourismus- Hotel- und Gaststättenberufe

48

Gartenbauberufe, Floristik

36

Werbung, Marketing, kfm. red. Medienberufe

33

Finanzdienstl., Rechnungsw., Steuerberatung

32

Berufe in Recht und Verwaltung

31

Informatik- und andere IKT-Berufe

30

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2016

Dem gegenüber standen (Ende September 2016) 6.822 arbeitslose Personen aus den beiden Rechtskreisen SGB III und SGB II, wobei der Anteil der Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II mit 65,1 % überwiegt. Insgesamt stieg die Zahl aller Arbeitslosen gegenüber dem Stand vom September 2016 um 3,5 %, wobei der Anstieg fast ausschließlich den SGB II-Bereich betraf. Die Tabelle 2 zeigt den Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit relevanten Strukturangaben im Juni 2016. Tabelle 2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Gesamtzahl

Bestand

Anteil in %

10.088

100,00%

Männer

4.949

49,1 %

Frauen

5.139

50,9 %

15 bis unter 25 Jahre

1.976

19,6 %

50 Jahre und älter

2.496

24,7 %

darunter:

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juni 2016

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2.2

Der Ausbildungsmarkt Kreis Segeberg

Durch den sich weiter vergrößernden Fachkräftebedarf wird die Integration in den Ausbildungsmarkt auch im Jahr 2017 erneut eine wesentliche Rolle einnehmen. Das Jobcenter Kreis Segeberg kooperiert hinsichtlich der Ausbildungsvermittlung mit der Agentur für Arbeit Elmshorn. Damit obliegen die Unterbreitung der Ausbildungsstellenangebote und die Besetzung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (ggf. mit Erwerb des Hauptschulabschlusses) den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit. Die zuständige Integrationsfachkraft des Jobcenters trägt jedoch die Hauptverantwortung für die Integration der ausbildungssuchenden Jugendlichen; ihr obliegt die Prozessverantwortung, und sie ist für die Erstellung der Eingliederungsvereinbarung verantwortlich. Bis zum Berichtsmonat September 2016 wurden im Bezirk des Jobcenters Kreis Segeberg im Rechtskreis SGB II im Bereich der Kundschaft unter 25 Jahre 422 Integrationen (VJ 443) erzielt. 2.3

Kundenstruktur

2.3.1 Analyse der Bedarfsgemeinschaften Im Rahmen ihres sozialpolitischen Auftrags nach dem SGB II, die Grundsicherung und damit den Lebensunterhalt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) sicher zu stellen, betreute das Jobcenter Kreis Segeberg im Berichtsmonat Juni 2016 (aktuellste revidierte Daten) 14.971 Personen (Juni 2015: 15.148) in 7.787 Bedarfsgemeinschaften (Juni 2015: 7.777). Das bedeutet einen Rückgang bei der Anzahl betreuter Personen um 1,2 % und bei den Bedarfsgemeinschaften einen Anstieg um 0,1 %. Die Verteilung der dem Grunde nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaften (BG) im Juni 2016 stellt sich wie in Tabelle 3 aufgeführt dar. Zu beachten ist dabei, dass nicht alle eLb auch arbeitslos gemeldet sein müssen. Es sind unterschiedliche Umstände denkbar, unter denen Erwerbsfähigkeit dem Grunde nach vorliegt, die Möglichkeiten, eine Arbeit aufzunehmen, tatsächlich aber kaum gegeben sind (z.B. wenn Kinder unter 3 Jahren vorhanden sind). Tabelle 3 Insgesamt Bedarfsgemeinschaften

7.787

davon mit 1 Person

4.166

mit 2 Personen

1.634

mit 3 Personen

996

mit 4 Personen und mehr

991

darunter Single-BG

4.163

Alleinerziehende-BG

1.679

Partner-BG ohne Kinder

659

Partner-BG mit Kindern

1.104

Nicht zuordenbare BG

0

darunter

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mit Kindern unter 18 Jahren

2.788

davon mit 1 Kind

1.394

mit 2 Kindern

914

mit 3 und mehr Kindern

480

Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt

14.971

darunter Männer

7.467

Frauen

7.504

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt

10.088

davon unter 25 Jahre

1.976

25 bis unter 55 Jahre

6.668

55 und älter

1.444

Ausländer

2.401

Alleinerziehende

1.616

davon Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

4.494

davon unter 15 Jahre

4.249

über 15 Jahre

245

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juni 2016

2.3.2 Verteilung der Profillagen Nach dem arbeitnehmerorientierten Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit beschreiben die Profillagen der Kundschaft den Zusammenhang von zeitlicher Integrationsprognose und vermittlerisch relevantem Handlungsbedarf. Insgesamt ergeben sich danach sechs Profillagen: Markt-, Aktivierungs- und Förderprofile stehen für marktnähere, Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Unterstützungsprofile beschreiben komplexe (marktfernere) Profillagen. Hinsichtlich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ergibt sich für das Jobcenter Kreis Segeberg mit Stand September 2016 folgende Verteilung der Profillagen: Tabelle 4 Gesamt

Anteil

U25

Anteil

Ü25

Anteil

eLb mit marktnahen Profillagen

1.613

16,1 %

434

26,9 %

1.179

73,1 %

eLb mit marktferneren Profillagen

5.133

51,4 %

393

7,7 %

4.740

92,3 %

3.248

32,5 %

1.103

34,0 %

2.145

66,0 %

Andere, wie z.B. Schüler Quelle: Controllingdaten SGB II (s2s), Stand September 2016

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Die Tabelle macht deutlich, dass der überwiegende Teil der Kundschaft über 25 Jahre als eher marktfern einzuordnen ist. Um die Kundschaft besser an den Arbeitsmarkt heranzuführen, ist es das Bestreben des Jobcenters, möglichst passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen für Integrationsfortschritte anzubieten. Zuvor ist es auch immer wieder notwendig, eine Stabilisierung und eine Tagesstruktur zu schaffen, so dass auch weiterhin das Instrument der Arbeitsgelegenheit sinnvoll ist und entsprechend genutzt wird. Es geht also zunächst um das Erreichen von mehr Marktnähe, bevor eine berufliche (Wieder-)Eingliederung überhaupt gelingen kann (siehe hierzu auch Punkt 5.2.3, 5.4, 5.5 und 5.6.1). Die Tabelle 5 zeigt den prozentualen Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an der Gesamtbevölkerung. Dabei ist festzustellen, dass es weiterhin Schwerpunkte in Bad Segeberg, Wahlstedt, Amt Bornhöved, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt gibt.

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Operative Ziele

Vor dem Hintergrund, sowohl die Bundes- als auch kommunalen Mittel wirtschaftlich und wirksam einzusetzen, werden jährlich die operativen bzw. geschäftspolitischen Ziele und Handlungsschwerpunkte zwischen der Trägerversammlung des JC Kreis Segeberg und der Geschäftsführung vereinbart. 2014 und 2015 wurden diese Ziele in einem sogenannten „bottomup“- Prozess vereinbart. Für das Jahr 2016 wurde seitens der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord, ein Erwartungskorridor formuliert, der eine Integrationsquote zwischen

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3,0 und 4,5 % ohne Berücksichtigung der Flüchtlingssituation vorsieht. Für das Jahr 2017 wurde dieser Korridor zwischen 1,0 und 2,0 % formuliert. Ausgehend von den beschriebenen Rahmenbedingungen hat das Jobcenter Kreis Segeberg folgende Angebotswerte abgeben: Tabelle 6 Ziele 2017

Indikator

Veränderung zum Vorjahr

Integrationsquote ohne Berücksichtigung der Flüchtlingssituation Bestand Langzeitleistungsbezieher (in den vergangenen 24 Monaten mind. 21 Monate Leistungen der Grundsicherung bezoLangzeitleistungsbezug vermeiden gen)

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

+ 3,0 %

-0,5 %

Zur Unterstützung der Zielerreichung wurden durch die Bundesagentur für Arbeit folgende Geschäftspolitische Handlungsfelder für 2017 festgelegt: (1) Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren (2) Langzeitbezieher/ Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen (3) Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für Kunden mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern (4) Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren (5) Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren (6) Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Primäres Ziel des Jobcenters Kreis Segeberg war, ist und bleibt die Vermeidung, Verringerung oder Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch die nachhaltige, möglichst ungeförderte, Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Zudem geht es darum, die Quote der Langzeitleistungsbeziehenden möglichst konstant zu halten.

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Finanzielle Rahmenbedingungen

Durch den Flüchtlingsbedingten Mehrbedarf wird das SGB II-Globalbudget des Bundes (Leistungen zur Eingliederung und Verwaltungskosten) 2017 über dem Haushalt 2016 liegen. Für das Haushaltsjahr 2017 geht das Jobcenter Kreis Segeberg bei seinen Planungen für den Eingliederungstitel von einem verfügbaren Mittelvolumen von knapp 8 Mio. € nach vorgenommener Umschichtung aus. Damit werden voraussichtlich gut 1 % mehr Finanzmittel für die Eingliederung zur Verfügung stehen als noch in 2016. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen hat das Jobcenter sich zu der nachfolgend im Diagramm dargestellten Verteilung der Mittel auf die wesentlichen Bereiche des Eingliederungstitels entschieden. Dabei waren die Struktur der Kundinnen und Kunden, die sich aus den einzelnen Profillagen ergibt, sowie die Förderung von definierten Zielgruppen (Flüchtlinge,

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Jugendliche, Alleinerziehende, Menschen im Langzeitleistungsbezug, lebensältere Menschen, Menschen mit Schwerbehinderung u.a.) ausschlaggebende Faktoren. Für die letztendliche Verteilung der Mittel in die einzelnen Gruppen muss noch die finale Mittelzuteilung abgewartet werden, so dass leichte Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden können. Geplante Verteilung der 2017 für die Eingliederung zur Verfügung stehenden Mittel:

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Operative Umsetzung

5.1

Bewerberorientierte Integrationsarbeit

Die wirtschaftlichste Art der Beseitigung bzw. Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist die erfolgreiche und nachhaltige (möglichst ungeförderte) Integration. Vor dem Hintergrund wirksamer und standardisierter Prozessabläufe bei der Integrationsarbeit ist es Aufgabe der Integrationsfachkräfte, die passgenaue Integrationsstrategie zu wählen, damit die Integrationschancen der Kundschaft so hoch wie möglich sind. Die Vermittlung als Kerngeschäft unter Verstetigung der Beratungskonzeption SGB II ist handlungsleitend für die im Bereich Markt & Integration (M&I) tätigen Fachkräfte. Stetiges Engagement im Rahmen der festgelegten Kontaktdichte, die Einhaltung der operativen Mindeststandards (Erstberatung bei Antragstellung, sofortiges Unterbreiten des Erstangebots im Bereich U25, Aktualität der Eingliederungsvereinbarung) sowie die Sicherstellung der Datenqualität sind wichtige Standards, die es einzuhalten gilt und die den Integrationserfolg steigern. Neben den bewerberorientierten Vermittlungstätigkeiten der Integrationsfachkräfte (IFK) erfolgt eine Vermittlung der SGB II- Kunden durch den gemeinsamen Arbeitgeber-Service (gAGS), den das Jobcenter zusammen mit der Agentur für Arbeit Elmshorn betreibt. Der gAG-S und die Vermittlungsfachkräfte des Jobcenters stehen laufend in engem Kontakt hinsichtlich der Kundinnen und Kunden, die für eine direkte Vermittlung geeignet sind. Dem gAG-S sind insgesamt drei durch das Jobcenter finanzierte IFK überstellt. Sie sollen auch als Schnittstelle zwischen gAG-S und Jobcenter dienen. Des Weiteren ist eine regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der regionalen M&I-Teams vereinbart, damit ein stetiger Informationsaustausch über den aktuellen Arbeitsmarkt erfolgt. Gegenseitige Hospitationen sollen darüber hinaus das Verständnis für die gemeinsame Verantwortung stärken. Die Akquise offener Stellen erfolgt anhand eines zwischen Jobcenter und gAG-S abgestimmten Konzepts. Alle neu akquirierten Stellenangebote werden jeden Montag per E-Mail allen Integrationsfachkräften im Jobcenter zur Verfügung gestellt.

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Für die Integration von SGB II-Kundschaft ist es erforderlich, sehr gute Kontakte zu Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen der Region zu pflegen. Dies wird auch in 2017 besonders durch das flächendeckende Angebot des StellWERKs (siehe 5.6.2) sichergestellt werden. Auch in 2016 haben darüber hinaus wieder Betriebsbesuche zum Zwecke der Intensivierung der Berufskunde und der Vergrößerung des Netzwerks mit den regionalen Betrieben stattgefunden, welche in 2017 fortgeführt werden sollen. 5.2

Instrumente der Arbeitsmarktpolitik

Das Jobcenter Kreis Segeberg setzt sich für das Jahr 2017 zum Ziel, in rund 2.000 Fällen Einzelförderungen, wie z.B. Eingliederungszuschüsse oder Qualifizierungen, zu ermöglichen. In Ergänzung dazu stehen 2017 rund 660 Maßnahmeplätze wie Arbeitsgelegenheiten und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zur Verfügung. Das primäre Ziel aller eingesetzten Mittel liegt auch weiterhin in der unmittelbaren Integration in den ersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt. 5.2.1 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Im Jahr 2017 wird rund ein Fünftel des zur Verfügung gestellten Eingliederungstitels auf die Förderleistung FbW entfallen. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt des teilweise schon bestehenden, aber zumindest drohenden Fachkräftemangels zwingend erforderlich. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Potential für eine berufliche Qualifizierung werden identifiziert und entsprechend den bestehenden Möglichkeiten, ausgerichtet an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts, qualifiziert. Dabei kommt dem Absolventenmanagement eine große Bedeutung zu. So ist es auch 2017 erklärtes Ziel, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die erfolgreich eine Qualifizierung beendeten und nicht unmittelbar in den 1. Arbeitsmarkt einmündeten, durch eine intensive Beratung unter Einbeziehung der Möglichkeiten des gemeinsamen Arbeitgeberservices zeitnah zu integrieren. Dazu wurde Anfang 2012 mit dem Konzept zur Durchführung des Absolventenmanagements für das Jobcenter ein einheitliches Verfahren festgelegt, das in den Teams umgesetzt und im Rahmen der Fachaufsicht nachgehalten wird. 5.2.2 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Einige der in 2016 begonnenen Maßnahmen reichen in das 1. Halbjahr 2017 hinein; zudem konnten bereits jetzt einige neue Ausschreibungen für das 1. Quartal 2017 gestartet werden (so zum Beispiel Kommit und eine Maßnahme für Selbständige); weitere werden bis Jahresende 2016 noch folgen. Dazu gehören u.a. Maßnahmen für gering qualifizierte Leistungsberechtigte, für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit multiplen Vermittlungshemmnissen und für arbeitsmarktnähere erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die noch zusätzliche Unterstützung benötigen, um in den 1. Arbeitsmarkt einzumünden. Weitere Maßnahmen sind für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorgesehen, die bereits eine Nebenbeschäftigung ausüben. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten der Teilnehmenden sowie durch Beratung der Arbeitgeber die Nebenbeschäftigung zu einer beitragspflichtigen Beschäftigung auszubauen. Des Weiteren werden über das gesamte Jahr ausreichend Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) für Sofortangebote nach § 15 a SGB II zur Verfügung gestellt. Dadurch können die Integrationsfachkräfte den Neukundinnen und -kunden kurzfristig, unter dem Aspekt

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des Förderns und Forderns, Angebote, z.B. zur Aktualisierung ihrer Bewerbungsunterlagen oder Unterstützung ihrer Eigenbemühungen, unterbreiten. 5.2.3 Arbeitsgelegenheiten (AGH) und Förderungen von Arbeitsverhältnissen (FAV) 2016 wiesen durchschnittlich rund 75 % der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Kundinnen und Kunden Profillagen auf, die als eher marktfern zu bezeichnen sind. Für diesen Personenkreis hält das Jobcenter auch 2017 Maßnahmen vor, die – wie unter Punkt 4 aufgeführt – im Eingliederungshaushalt als Beschäftigung schaffende Maßnahmen bezeichnet werden. Damit erwerbsfähige Leistungsberechtige in unterschiedlichen Arbeitsfeldern an den Arbeitsmarkt herangeführt werden können, werden 2017 100 AGH-Plätze zur Verfügung gestellt. Diese Plätze befinden sich in den Sozialkaufhäusern in Bad Segeberg und Bad Bramstedt sowie in der „Toys Company“ in Norderstedt. Zur Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II wurden für 2017 12 Fälle geplant. Diese Fälle werden überwiegend für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die durch das beschäftigungsorientierte Fallmanagement betreut werden, eingesetzt. 5.3

Besondere Zielgruppen

5.3.1 Jugendliche / Junge Erwachsene Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bildet auch in 2017 einen geschäftspolitischen Schwerpunkt des JC Kreis Segeberg. Aktuell können lediglich 7 % der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Kundinnen/Kunden unter 25 Jahren eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. über ein abgeschlossenes Studium vorweisen. Im Jahr 2017 ist zudem weiterhin mit einem steigenden Kundenaufkommen durch die bleibeberechtigten Flüchtlinge zu rechnen. Die Zahlen seit Jahresanfang 2016 zeigen, dass gut die Hälfte der nach dem SGB II leistungsberechtigten Flüchtlinge jünger als 30 Jahre sind. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl dieser Personen über keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse und darüber hinaus über keine verwertbaren Schul- oder gar Berufsabschlüsse verfügen. Hier gilt es bedarfsgerechte Sprachkurse vorzuhalten und zu entwickeln. Die Sprachkurse sollten im günstigsten Fall auch Bausteine der Berufsorientierung und der beruflichen Qualifizierung beinhalten. Die Integrationsfachkräfte des Jobcenters verfolgen das Ziel, möglichst viele der Jugendlichen, die nicht im Bereich des SGB III als Bewerber betreut werden und insofern für eine Ausbildung nach Auffassung der Berufsberatung (noch) nicht in Frage kommen, für eine solche zu motivieren und mögliche Hemmnisse abzubauen. Den ausbildungsreifen Jugendlichen stehen die Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen und das Aktivcenter Ausbildungsvermittlung zur Verfügung. Trotz des guten regionalen Ausbildungsmarktes und steigender Einstellungschancen für leistungsschwächere Jugendliche (darunter fallen vermutlich aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse auch die bleibeberechtigten Flüchtlinge) kommt, aufgrund unterschiedlicher Gründe, (noch) nicht für alle U25-Kunden die Aufnahme einer Ausbildung in Frage. Hier steht das Jobcenter vor einer weiteren großen Herausforderung. Die Gründe liegen in einer drückenden und überaus komplexen Bedarfslage der Jugendlichen. Hier können den Jugendlichen im Jahr 2017 Angebote bzw. Hilfestellungen wie die Jobcoach-Maßnahme, verschiedene AVGS und die Teilnahme an der Produktionsschule unterbreitet werden. Darüber hinaus findet eine enge Kooperation mit der Berufsberatung, mit dem Reha-Team und mit den Jugendämtern des Kreises Segeberg und der Stadt Norderstedt statt.

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Einstiegsqualifizierung

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist als Arbeitgeberleistung im SGB III verankert (§ 235 b SGB III) und bereitet grundsätzlich auf eine Ausbildung vor. Das JC Kreis Segeberg wird in 2017 eine finanzielle Förderung von rund 30 EQ-Bewilligungen für jugendliche SGB IIKundinnen und –Kunden sicherstellen. Die Einstiegsqualifizierung hat sich in den vergangenen Jahren als sehr integrationswirksames Instrument erwiesen; so mündeten in den letzten Jahren gut 80% der Teilnehmer/innen, im Anschluss an die Einstiegsqualifizierung, in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis ein. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass es im Anschluss an eine EQ begonnene Berufsausbildung, kaum zu Ausbildungsabbrüchen kam. 

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) soll förderungsbedürftigen Jugendlichen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Das JC Kreis Segeberg stellt für 2017 Haushaltsmittel für bis zu 8 Jugendliche für eine Förderung mit abH zur Verfügung. 

Maßnahmen gem. § 45 SGB III (Aktivcenter)

Die hohe Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss verdeutlicht ein Problem, welchem sich das JC Kreis Segeberg durch ein individuell geplantes Aktivcenter stellt, weil die Standartprodukte des SGB III hier nicht ausreichend sind: Bei diesem Instrument ist das oberste Ziel die Erhaltung bzw. Steigerung der Erwerbsfähigkeit durch tagesstrukturierende Angebote, verbunden mit der intensiven Vermittlung fachpraktischer Kenntnisse in Betrieben. Unter Federführung und im Wege der öffentlichen Ausschreibung identifizierter Maßnahmeträger werden Kooperationen mit Industrie-, Handels- und Handwerksbetrieben geschlossen. Durch die Arbeitserprobung in den Kooperationsbetrieben sowie durch die Weiterbildung und Qualifizierung durch den Maßnahmeträger sollen die Jugendlichen gezielt in Ausbildungsverhältnisse vermittelt werden („Klebeeffekt“). Die Maßnahmen wurden vom JC des Kreises Segeberg konzipiert und können bereits seit ihrem Beginn am 01.11.2009 durch die effektive und zielgerichtete Betreuung der Maßnahmeträger gute Integrationserfolge aufweisen. Insgesamt werden an den 3 Standorten 37 Teilnehmerplätze vorgehalten. Als weiteres Angebot erfolgt die Durchführung von so genannten „Jobcoach-Maßnahmen“ im Vorfeld an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahme für langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, die deshalb keinen Arbeitsplatz gefunden haben. Bei der Zielgruppe handelt es sich ausnahmelos um erwerbslose junge Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, bei denen, ohne eine intensive Unterstützung durch den Jobcoach, eine Einmündung in das Erwerbsleben nur schwer realisierbar erscheint. Die beschriebene Zielgruppe benötigt, aufgrund von gemachten Erfahrungen, eine kontinuierliche und nachhaltige individuelle Betreuung, um erfolgreich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden zu können. An den 3 Standorten können im Jahr 2017 insgesamt 170 junge Menschen im Rahmen dieser Maßnahme intensiv betreut und nach Möglichkeit erfolgreich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.

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Produktionsschule

Aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre lässt sich ableiten, dass eine unverzügliche Aktivierung und intensive Betreuung und Begleitung der Zielgruppe notwendig ist, um drohenden Motivationsverlusten vorzubeugen sowie drohenden Langzeitbezug bzw. so genannte „Maßnahmekarrieren“ zu verhindern. Das Training und die Qualifizierung dieses Personenkreises sollten sich strikt am individuellen Bedarf des Einzelnen orientieren und möglichst auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes abgestellt sein. Als geeignetes Instrument wurde in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer Produktionsschule identifiziert. Mit Unterstützung einer Produktionsschule sollen die jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf in der Übergangsphase von der allgemeinbildenden Schule in die Berufs- und Arbeitswelt begleitet werden. Durch die Einbindung in der Produktionsschule soll zudem die Entwicklung der Persönlichkeit und die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Aufnahme einer Berufsausbildung notwendig sind, unterstützt und gefördert werden. Als weiterer Baustein, bezüglich des Eingliederungsangebots, sind die betriebsnahe Ausrichtung und die bereits signalisierte gute Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft hervorzuheben. Durch die Einrichtung einer Produktionsschule soll den Handlungsbedarfen (bisherige kognitiver Überforderung, fehlende Tagesstruktur, fehlende Berufsorientierung, fehlende Ausbildungs- und Berufsreife, Schulmüdigkeit, psychosoziale Benachteiligung) der Zielgruppe in besonders geeigneter Form begegnet werden. Die Einführung der Produktionsschule erfolgte mit Beginn zum 06.05.2015 in enger Kooperation mit den Jugendämtern des Kreises Segeberg und der Stadt Norderstedt. Dieses Angebot wird an allen 3 Standorten mit einer Platzzahl von insgesamt 39 Teilnehmern vorgehalten, wobei das JC ein Kontingent von 29 und die Jugendämter von 10 Teilnehmern vorhält. Die Produktionsschule wird, aufgrund des bisherigen positiven Verlaufs, auch im Jahr 2017 fortgeführt. 

AVGS „aufsuchende Sozialarbeit“

Ziel des Projektes ist es, die soziale Stabilisierung und die Vorbereitung auf den Einstieg in die Berufs-und Arbeitswelt sicherzustellen. Der Träger greift ihre individuelle persönliche Situation auf und bietet konkrete Unterstützung bei Problembewältigungen. Konkrete Inhalte: -

-

Auf Grundlage der Ziele in der Eingliederungsvereinbarung wird mit den Jugendlichen zusammen ein individueller Ziel-und Perspektivenplan angefertigt, in dem die nächsten Schritte festgelegt sind. Übernahme der Kontaktaufnahme zu Hilfs-/Beratungsstellen Abholen und Begleitung zu Terminen, ggf. auch Teilnahme an Terminen Fortlaufendes persönliches Coaching Individuelle Vorgehensweise, in Inhalt und Umfang auf den Jugendlichen abgestimmt

Im Jahr 2017 stehen Mittel für insgesamt 72 Projektplätze zur Verfügung.

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Übergang Schule > Beruf

Die Erkenntnis, dass die Förderung – insbesondere benachteiligter – junger Menschen auf ihrem Weg von der Schule in das Berufsleben ein abgestimmtes Vorgehen aller beteiligten Akteure auch auf strategischer Ebene erfordert, ist nicht neu. Um eine erfolgreiche Integration der Kunden unter 25 Jahren zu erreichen, ist es notwendig, an den Schnittstellen Schule – Berufsausbildung – Beschäftigung mit den Trägern der Jugendhilfe, der beruflichen Bildungszentren, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter zu kooperieren und die Zusammenarbeit zu definieren und zu koordinieren. Die an dieser Stelle in den Vorjahren erbrachte Arbeit wird in 2017 weitergeführt und eine Weiterentwicklung angestrebt. In diesem Zusammenhang ist die im Sommer 2014 geschlossene Kooperationsvereinbarung „Jugend und Beruf“ mit den oben genannten Akteuren zu nennen. Das gemeinsame Ziel ist die frühestmögliche Unterstützung der Jugendlichen bei der Orientierung im Berufswahlprozess unter Einbeziehung aller regionalen Akteure im Übergangssystem um für alle Jugendlichen die berufliche Eingliederung in Ausbildung und Arbeit erfolgreich zu gestalten, die Motivation bei Schülerinnen und Schülern für die duale Ausbildung zu erhöhen und den notwendigen Unterstützungsbedarf sicherzustellen. Seit Oktober 2014 bieten die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Elmshorn, die Jugendämter des Kreises Segeberg und der Stadt Norderstedt sowie das U25-Team des Jobcenters zunächst eine monatlich und seit Mai 2015 eine 14tägige gemeinsame Sprechstunde an den beiden Berufsbildungszentren für ratsuchende Jugendliche und junge Erwachsene aus den jeweiligen Regionen an. Die Durchführung der Sprechstunden hat sich etabliert und wird an beiden BBZ sehr gut angenommen und soll auch im Jahr 2017 fortgesetzt werden. Um die Weiterentwicklung dieser notwendigen Kooperation zu realisieren, wird aktuell das Ziel verfolgt, ab Mai 2017 zunächst am Standort Norderstedt eine Jugendberufsagentur (JBA) einzurichten, die alle an der beruflichen Integration beteiligten Institutionen organisatorisch zusammenfasst, um junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr zu erfassen, zu beraten, zu vermitteln, zu begleiten und zu fördern. 5.3.3

(Allein-) Erziehende Frauen und Männer

Obwohl der Anteil der Alleinerziehenden eLb im Vergleich zum Vorjahr von 16,8% auf 16,0% gesunken ist, besteht für diese Personengruppe nach wie vor ein deutlich höheres Armutsrisiko sowie ein höheres Risiko der dauerhaften Hilfebedürftigkeit. Multiple Vermittlungshemmnisse, besonders die teilweise ungenügende Sicherstellung der Kinderbetreuung sowie fehlende Mobilität, erschweren die Aufnahme einer (bedarfsdeckenden) Beschäftigung. Ist aber die Kinderbetreuung sichergestellt, hat man häufig hochmotivierte Menschen, die bereit sind, ihre Situationen zu verändern. Das zeigt sich in der Bereitschaft, die beruflichen Kenntnisse zu aktualisieren bzw. zu erlangen und eine Beschäftigung im Teilzeitbereich aufzunehmen. So leicht sich die Gruppe der (Allein-) Erziehenden zusammenfassend beschreiben lässt, so vielfältig sind die Probleme und damit Ansatzpunkte für das Jobcenter bei differenzierter Betrachtung. Deshalb wird die Mehrheit aller Maßnahmen so konzipiert, dass auch Alleinerziehende dort Berücksichtigung finden können und somit entsprechend der persönlichen Voraussetzungen die geeignete Maßnahme erhalten. Zusätzlich läuft seit dem Jahr 2016 eine Maßnahme speziell für Alleinerziehende, die durch einen hohen Coaching-Anteil auf alle individuellen Probleme dieser Kundinnen und Kunden eingehen kann. Für das Jahr 2017 wird die Maßnahme für alle Erziehenden geöffnet werden.

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Ein weiterer Aspekt ist eine gezielte, frühzeitige und systematische Ansprache der Alleinerziehenden, um über die aktuelle Rechtslage und den daraus entstehenden Möglichkeiten aufzuklären. Im Wesentlichen sind Kenntnisse über den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz notwendig, damit die Alleinerziehenden eine informierte Entscheidung zur Nutzung treffen können. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) versendet hierfür in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial in Form von Flyern und Info-Karten. Tabelle 7 (revidierte Daten aus Juni 2016) macht deutlich, dass es sich im engeren Sinne um eine Zahl von 592 Arbeitslosen handelt, die es gilt systematisch zu motivieren und zu aktivieren, damit ihre Arbeitslosigkeit beendet wird. Tabelle 7 Alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte Gesamtzahl

Anteil in % 1.616

16,0 %

592 97 1.519 149

36,6 % 6,0 % 94,0 % 9,22 %

Darunter:

Arbeitslose Männer Frauen unter 25 Jahre © Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juni 2016

5.3.4 Flüchtlinge, Asylsuchende, Migranten/-innen Im JC Kreis Segeberg gab es im Oktober 2016 insgesamt 2.817 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), die nicht über einen deutschen Pass verfügen und in der Statistik der BA mit dem Merkmal „Ausländer“ geführt werden (25,6%). Im Juli 2015 waren es noch 18,9%. Die Anzahl der Kunden mit der Flüchtlingskennung hat sich von 600 im Dezember 2015 auf 1221 im Oktober 2016 mehr als verdoppelt. Hinzu kommen noch 158 deutsche sowie 359 ausländische eLB, deren Profiling migrationsspezifische Handlungsbedarfe, zumeist fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache, aufweist. Insgesamt gibt es derzeit also 1.738 Kunden (15,7%), die aus migrationsspezifischen Gründen derzeit dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen. Um eine nachhaltige Integration dieser Zielgruppen in den deutschen Arbeitsmarkt zu erreichen gilt es zwei Hauptaufgaben zu erfüllen: Zum einen müssen all diese Kunden Deutschkenntnisse durch die Teilnahme an Integrationskursen (INT) bzw. Integrationskursen mit Alphabetisierungsanteil (ALPHA) erwerben bzw. diese ausbauen. Für diese Zielgruppen stehen kreisweit inzwischen insgesamt neun vom BAMF zertifizierte Weiterbildungsträger zur Verfügung, die reine Sprachkurse anbieten. Hierbei handelt es sich einerseits um Integrationssprachkurse (600UE) und andererseits um Integrationssprachkurse mit Alphabetisierungsanteil (900UE). Ziel dabei ist immer das Erreichen des Sprachlevels B1, welches Minimalvoraussetzung für eine Arbeitsaufnahme außerhalb des reinen Helferbereiches in Deutschland ist. Zusätzlich zu den reinen Sprachkursen gibt es auch noch Maßnahmen wie PerF (Perspektiven für Flüchtlinge), PerjuF (Perspektiven für junge Flüchtlinge) oder kompAS (kompetent und passgenau), bei denen neben dem Spracherwerb (Ziel hier ebenfalls Zertifikat B1) auch die Kompetenzfeststellung und die Annäherung an den ersten Arbeitsmarkt u.a. durch den Sprachkurs begleitende Praktika angestrebt werden. Der hier erstmals angewandte sog. „work first“ – Ansatz, der Sprache und Beruf miteinander verbindet, soll in 2017 noch ausgeweitet werden.

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Im gesamten Kreisgebiet kommt es im Gegensatz zu den Integrationskursen zu teilweise recht langen Wartezeiten bis zur Aufnahme eines Alphabetisierungskurses. Um nach oftmals monatelanger Flucht und ohnehin schon langer Verweilzeit im Asylverfahren das Abrutschen der betroffenen Kundinnen und Kunden in depressive Gemütszustände zu verhindern, wurden bereits dem Alphabetisierungskurs vorgeschaltete Maßnahmen initiiert. Hier sollen den Menschen Grundlagen der hiesigen Werte und Gepflogenheiten vermittelt werden, sie sollen an das lateinische Alphabet herangeführt werden und ihnen soll der deutsche Arbeits- und Ausbildungsmarkt erklärt werden. Ziel ist, dieses Angebot möglichst flächendeckend zu etablieren. Eine Sprachförderung über das Niveau B1 hinaus war den Arbeitsverwaltungen bis Mitte 2016 nur in Einzelfällen möglich. Am 01.07.2016 ist die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) in Kraft getreten. Hiermit ist nun auch u.a. eine modulare Förderung auf die Sprachlevel B2, C1 und C2 möglich. In der Praxis besteht momentan nur das Modul B2, die anderen Module sind für das Jahr 2017 geplant. Migranten können und sollen, je nach Sprachkenntnissen, natürlich auch an allen anderen Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung teilnehmen, so z.B. an den AGH oder den Kompetenzfeststellungen. Ziel ist es, die inzwischen vorhandenen Deutschkenntnisse anzuwenden und im täglichen Kontakt mit beispielsweise muttersprachlichen Kolleginnen und Kollegen und / oder anderen Kundinnen und Kunden auszubauen. Besonders in den Kompetenzfeststellungen sind Betriebspraktika Teil der Maßnahmen. Damit werden die Chancen der Migrantinnen und Migranten weiter erhöht, sich direkt bei Arbeitgebern zu präsentieren und so den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden. Zum anderen ist neben dem Spracherwerb auch die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen Hauptaufgabe in der Migrationsarbeit. Kundschaft der beiden Standorte Kaltenkirchen und Norderstedt kann in der Regel die Anerkennungsberatung in Norderstedt nutzen – für viele Kundinnen und Kunden des Standortes Bad Segeberg ist dies aus Gründen der zeitlichen Belastung bzw. der Immobilität nur schwer möglich. Aus diesem Grund wurde im zweiten Halbjahr 2016 eine Zusammenarbeit mit der mobilen Anerkennungsberatung begonnen, die auch im Jahr 2017 fortgesetzt werden soll. Aber auch der Kontakt zu zahlreichen anderen Beratungsstellen (u. a. Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer, Migrationssozialberatungsstellen der Diakonien, Vereine und Stiftungen) wird genutzt, wenn es darum geht, Möglichkeiten der nachhaltigen Integration dieser Kundinnen und Kunden aktiv zu erschließen. Immer stärker wird sich der Handlungsbedarf zum Thema „Bearbeitung von Traumatisierungen“ herausschälen. Noch kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, um welche Größenordnungen es sich konkret handelt, da dieses Thema in der gegenwärtigen Situation in der Regel noch nicht auf der Tagesordnung steht. Sobald aber die Sprachbarriere kleiner wird und die geflüchteten Menschen mit den zuständigen Ansprechpersonen in vertrauterem Kontakt stehen, ist damit zu rechnen, dass es eine Vielzahl behandlungsbedürftiger Traumatisierungen geben wird. Die Herausforderung wird darin liegen, dieses Thema frühzeitig zu erkennen, behutsam anzusprechen und dann auch Behandlungsangebote zu unterbreiten. Ein wichtiger Punkt zur Zielerreichung ist natürlich auch die konstruktive Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Bundesagentur für Arbeit sowie den zuständigen Beschäftigten auf kommunaler und Kreisebene. Hier wird auch in 2017 ein stetiger Austausch vonnöten sein, um den Rechtskreiswechsel der Kunden problemlos zu gestalten und bereits erzielte Integrationsfortschritte nicht zu gefährden. Da dem Jobcenter die Bedeutung dieses Kundenkreises, gerade auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels unserer Gesellschaft und des bereits einsetzenden Fachkräftemangels, durchaus bewusst ist, wurden im Jahr 2016 in allen Teams des Bereiches Markt und Integration Migrationsmultiplikatoren geschaffen, um die Vielzahl an internen und externen Erkenntnisse und Informationen aus diesem Bereich in die Teams zu transportieren und dort

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zu verfestigen. Die Migrationsmultiplikatoren sollen erste Anlaufstelle für alle migrationsspezifischen Fragen in den einzelnen Teams sein und zudem die Schnittstelle zwischen allen Beschäftigten des Jobcenters und dem Migrationsbeauftragten darstellen. 5.3.4

Selbständige

Selbständige haben aufgrund ihrer persönlichen Ausgangssituation und der Besonderheiten der Selbständigkeit einen überdurchschnittlich hohen Beratungsbedarf und spezifische Fragestellungen. Seit Mai 2013 werden Selbständige im JC Segeberg aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs von spezialisierten Leistungssachbearbeitern und Integrationsfachkräften betreut, die über ein fachübergreifendes Aufgabenverständnis verfügen. Sie erarbeiten Perspektiven sowohl für die ausgeübte Selbständigkeit als auch für mögliche Alternativen und bieten für jeden eingeschlagenen Weg Hilfen zur Stabilisierung auf dem Arbeitsmarkt an. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften und Leistungssachbearbeitern hat sich die Beratungsqualität in den vergangenen Jahren deutlich professionalisiert. Die nachfolgenden Zahlen verdeutlichen die Arbeit der Integrationsfachkräfte und Leistungssachbearbeiter: Tabelle 7 Selbständige Gesamtzahl September 2016

Personen 327

Seit 01.01.2015:

Beendeter Leistungsbezug beendete Selbständigkeit/Personen, die sich dem1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stellten Abmeldungen aus sonstigen Gründen (Umzug, Rente etc.)

270 82 56

Eigene Auswertung des Jobcenters Kreis Segeberg, Stand September 2016

Um dazu beizutragen, dass die selbständige Tätigkeit zur Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit führt, bietet das Jobcenter Segeberg Selbständigen ein ebenso breites wie individuelles Unterstützungsangebot: 

„Startbahn: Existenzgründung“

Ein von der Landesregierung und der EU-gefördertes Projekt, das innerhalb einer Maßnahme die Planung der Selbständigkeit unterstützt und die Grundlagen für eine nachhaltige Existenz und ein erfolgreiches Unternehmen sichert. 

Tragfähigkeitsprüfung über Wirtschaftssenioren (gemeinnützige Organisation)

Ehemalige Führungskräfte, Unternehmer und Berater aus der Wirtschaft werden eingeschaltet, um Selbständigen kompetent und praxisorientiert bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen und um Integrationsfachkräfte bei der Beurteilung der Eignung für eine selbständige Tätigkeit, zu unterstützen.

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Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in Maßnahmen nach § 16c Abs. 2 SGB II

Leistungsberechtigte Selbständige können im Hinblick auf die Erhaltung oder Neuausrichtung ihrer selbständigen Tätigkeit beraten und durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten unterstützt werden, falls dadurch perspektivisch die Hilfebedürftigkeit überwunden oder reduziert werden kann. Die Förderung dient der Befähigung zur erfolgreichen unternehmerischen Selbständigkeit, nicht der beruflich-fachlichen Kenntnisvermittlung. Die Erhaltung umfasst die Optimierung des bestehenden Geschäftskonzepts, die Neuausrichtung z. B. die inhaltliche Anpassung des Produkt- bzw. Dienstleistungsangebots oder die Änderung von Räumlichkeiten. Zum anderen wird im Fall einer unwirtschaftlichen Selbständigkeit das Ziel verfolgt, dem Selbständigen zu einer realistischen Einschätzung seiner selbständigen Tätigkeit zu verhelfen und ihn bei der Entscheidung zugunsten alternativer Perspektiven zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu unterstützen (u. U. Begleitung der Abwicklung). 

Einstiegsgeld

Da Leistungsempfänger in der Regel über keine oder nur geringe Rücklagen verfügen, kann ein Einstiegsgeld, dass neben dem Alg II anrechnungsfrei gewährt wird, bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gewährt werden, um anfängliche Probleme zu beseitigen. 

Sachleistungen

Sachleistungen können als Darlehen oder Zuschuss gewährt werden, damit betriebliche Investitionen getätigt werden können, für die keine ausreichenden Eigenmittel vorhanden sind. Ziel der Förderung ist, ein tragfähiges Gründungsvorhaben oder eine bestehende Selbständigkeit durch die Gewährung von Darlehen oder Zuschüssen bei der Beschaffung von notwendigen Sachgütern zu unterstützen. Mittels der aufgeführten Beratungen und Förderinstrumente wird es auch 2017 möglich sein, vielen Selbständigen eine Perspektive ohne einen Bezug von Grundsicherungsleistungen zu ermöglichen. 5.3.5 Menschen mit Behinderung Mit Stand September 2016 sind im Bezirk des Jobcenters Kreis Segeberg 235 Menschen mit Behinderung arbeitslos gemeldet. Dies entsprach einem Anteil von 5,3 % an allen Arbeitslosen. Die folgende Tabelle 8 stellt die Struktur der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen nach verschiedenen, vermittlungsrelevanten Kriterien im September 2016 dar.

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Tabelle 8

arbeitslose Schwerbehinderte insgesamt Anteil an allen Arbeitslosen

Insgesamt

Anteil an allen Schwerbehinderten

235

100,0%

5,3%

davon nach Schulabschluss kein Hauptschulabschluss/keine Angabe

52

22,1%

Hauptschulabschluss

106

45,1%

Mittlere Reife

58

24,7%

Fach-/Hochschulreife

19

8,1%

*

*

113

48,1%

*

*

nach Berufsabschluss ohne abgeschlossene Berufsausbildung/ keine Angabe betriebliche/ schulische Ausbildung Akademische Ausbildung © Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juni 2016

Die speziellen Fachkenntnisse, die bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderung notwendig sind, werden in den Vermittlungsteams des Jobcenters bei besonders dafür bestimmten persönlichen Ansprechpartnern gebündelt. Damit wird dem Erfordernis des § 104 Abs. 4 SGB IX Rechnung getragen. Diese Fachkräfte dienen als Multiplikator/in und Koordinator/in in ihrem jeweiligen Team; sie sind darüber hinaus die Ansprechpartner für die Integrationsfachdienste, die Integrationsämter, die Behinderteneinrichtungen und -verbände sowie für die Reha/SB-Teams der Agenturen für Arbeit bzw. der übrigen Rehabilitationsträger. Da sich gezeigt hat, dass die klassischen Arbeitsmarktinstrumente wie FbW oder Aktivcenter bei diesen sehr individuellen Fällen nur begrenzt erfolgreich sein können, wird auch in 2017 weiter versucht werden, dem Gedanken der Inklusion besser gerecht zu werden und die betreffende Kundschaft direkt in andere Maßnahmen miteinzubinden. Wie auch in 2016 wird es Job-Coaching-Maßnahmen geben, die darauf zielen, Kundinnen und Kunden individuell zu betreuen, bei Handicaps zu unterstützen und Arbeitgeber zu überzeugen. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst verstärkt werden. Dieser soll gezielt bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützen. Die geförderte Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderung wird verstärkt beworben, um alle Möglichkeiten zu nutzen, Vorurteile und Hemmnisse bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung abzubauen. Ziel ist auch hier die Einmündung in Arbeit. 5.3.6 Erstausbildung für Menschen zwischen 25 und 34 Jahren Auch 2017 wird uns das Thema Fachkräftemangel über das gesamte Jahr begleiten. Die Vermittlungskräfte sind weiterhin angehalten, junge Erwachsene zwischen 25 und unter 35 Jahren mit Ausbildungspotenzial zu identifizieren und für eine berufliche Erstausbildung zu gewinnen. Lief das Programm bundesweit bisher unter dem Motto „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ wird es von August 2016 bis Ende 2020 unter dem Namen „Zukunftsstarter“ fortgesetzt. Mit dem Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung vom 01.08.2016 wurden neue Fördermöglichkeiten aufgenommen, die diese Initiative unterstützen. Dazu zählen u.a. Maßnahmen zur Vermittlung

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von Grundkompetenzen und Weiterbildungsprämien beim erfolgreichen Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen. Dabei wird der Schwerpunkt, wie in der Vergangenheit, auf die betriebliche Einzelumschulung gelegt. 5.4 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Aufgabe der Grundsicherung ist es, jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) qualifiziert, umfassend und entsprechend der individuellen Bedürfnisse mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit und / oder Ausbildung zu unterstützen. Bei Kundinnen und Kunden mit komplexen Profillagen kann es dabei zunächst auch darum gehen, Vermittlungshemmnisse abzubauen, bzw. Integrationsfortschritte zu erreichen. Hierbei ist das beschäftigungsorientierte Fallmanagement (bFM) für diese Kundengruppe eine wichtige Unterstützungsleistung für das Erreichen von Integrationen bzw. Integrationsfortschritten. Die Kernelemente des bFM in der Grundsicherung sind: 

ein systematischer Problemlöseprozess, der die Prozessschritte „Erstberatung“, „Assessment“, „Integrationsplanung/Eingliederungsvereinbarung“ und „Leistungssteuerung“ umfasst;



eine auf den Einzelfall bezogene Koordinationsleistung, die über einen gewissen Zeitraum hinweg ein bestehendes Angebot an Dienstleistungen aufeinander abstimmt;



die Interaktion mit den Hilfebedürftigen, die notwendig ist, um Bedarfe zu erkennen, Ziele zu vereinbaren und Hilfe- bzw. Integrationspläne / Eingliederungsvereinbarungen gemeinsam zu entwerfen;



einzelfallübergreifende bedarfsorientierte Netzwerke und Maßnahmen, damit die im Einzelfall benötigten Maßnahmen auch verfügbar sind; dies erfordert eine enge Zusammenarbeit vor allem mit den kommunalen Partnern (kooperative Angebotssteuerung).

Mit einer Anzahl von 7 Fallmanagerinnen und Fallmanagern ist es möglich, dass das spezialisierte beschäftigungsorientierte Fallmanagement in jedem Team Markt und Integration außer im NetzWERK Chancen angeboten werden kann. Das Fallmanagement ist das Instrument des Jobcenters, das sich der sehr marktfernen Kundschaft annimmt, welche aber für sich dennoch eine Perspektive für eine Arbeitsaufnahme innerhalb der kommenden 24 Monate sehen. Eine Teilnahme am bFM ist freiwillig. 5.5 Kommunale Eingliederungsleistungen Langzeitarbeitslose Kunden weisen in erheblichem Umfang neben den klassischen beruflichen Defiziten zunehmend auch nicht berufsspezifische Hemmnisse wie Überschuldung, Suchtprobleme und psychosoziale Problemstellungen auf. Insbesondere bei Alleinerziehenden scheitert die Arbeitsaufnahme häufig immer noch an nicht vorhandener Kindesbetreuung (siehe 5.3.3., Seite 15). Um trotz solcher multiplen Problemlagen Integrationsfortschritte erzielen zu können und dadurch unter Umständen passive Leistungen einzusparen, ist ein flächendeckendes und ausreichendes Angebot aller flankierenden kommunalen Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II ohne lange Wartezeiten dringend erforderlich. Das JC Kreis Segeberg verfügt über eine verzahnte, eng aufeinander abgestimmte Abfolge aller originären und flankierenden Leistungen des SGB II-Instrumentariums. Es arbeitet sehr wirksam mit Gemeinden (Kindesbetreuung), Trägern der Suchtberatung, der Verbraucherberatung, der Wohnungsnothilfe und der psychosozialen Betreuung zusammen. Es gibt definierte und festgeschriebene Standards

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der Zusammenarbeit; regelmäßige Treffen unter Beteiligung von Fach- und Führungskräften des JC begleiten die Arbeit der Träger und halten die Wirkung der eingesetzten Mittel nach. Die Beibehaltung eines wirkungsvollen Beratungs- und Betreuungsangebotes sowie die permanente Optimierung der Zusammenarbeit aller Netzwerkpartner gehören zu den wesentlichen Herausforderungen, um möglichst viele Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt erfolgreich und insbesondere nachhaltig unterstützen zu können. 5.6 Besonderes 5.6.1 XII plus II: Perspektive Arbeit Dieses Projekt soll Kundinnen und Kunden, die sowohl Leistungen nach dem SGB II als auch nach dem SGB XII erhalten, wieder an den Arbeitsmarkt heranführen. Die Maßnahme ist wegen der passenden vorhandenen Infrastruktur bei den Sozialkaufhäusern in Bad Bramstedt und Bad Segeberg angesiedelt. Die dort stattfindenden Arbeitsgelegenheiten haben einen ähnlichen Ansatz. Für die Zielgruppe 12+2 braucht es jedoch ein hohes Maß an zusätzlicher sozialpädagogischer Betreuung. Auch in 2017 soll dieses Projekt, welches 2012 als Maßnahme der Freien Förderung gestartet ist und seit 2013 in Form eines Aktivcenters durchgeführt wird, fortgesetzt werden. Im Laufe der Zeit und unter Berücksichtigung aller gemachten Erfahrungen findet mittlerweile eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten statt. Es wurde mit den Trägern vereinbart, mit den Betroffenen zielgerichtet auf die Zeit nach der Teilnahme am Projekt hinzuarbeiten und gemeinsam mit dem Jobcenter entweder nach weiter aufbauenden Fördermöglichkeiten zu schauen oder eine Integration in Arbeit vorzubereiten. Die Teilnahmedauer beträgt bis zu 24 Monate, im besonders zu begründenden Einzelfall auch bis zu 36 Monate.

5.6.2 StellWERK Mittlerweile hat sich die Arbeit an allen drei Standorten etabliert und eine Quote von Arbeitsaufnahmen von regelmäßig (teilweise weit) über 50 % spricht eine deutliche Sprache. Die Arbeit zielt darauf ab, in Kooperation mit den Teilnehmenden eine Vermeidung oder zeitnahe Verkürzung des Leistungsbezuges zu realisieren und somit dem (Langzeit-)Bezug von Leistungen nach dem SGB II nachhaltig vorzubeugen. Durch gezielte Unterstützung bei der Arbeitssuche wird die vorhandene Motivation der Teilnehmenden (Neukundschaft des Jobcenters) genutzt. Bei Bedarf wird Hilfestellung beim Erstellen der Bewerbungsunterlagen angeboten. Der Zugang zu Onlinemedien und der regionalen Presse mit den aktuellen Stellenangeboten ist genauso sichergestellt wie die Möglichkeit, bei Bedarf jederzeit eine individuelle Beratung durch einen Coach / Arbeitsvermittler zu erhalten. Ziel von StellWERK ist es, die Kundinnen und Kunden dazu zu bewegen, sich selbst so schnell wie möglich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Die Kundin oder der Kunde wird durch den betreuenden Coach nicht in ein Arbeitsverhältnis vermittelt; es wird ihm vielmehr abverlangt, sich eigenverantwortlich und initiativ um Arbeitsstellen zu bemühen. Der Coach wirkt hierbei fördernd, motivierend und moderierend und stellt die optimalen Rahmenbedingungen zur Verfügung. In dem Projekt werden bis zu 24 aktivierbare Neukunden in der Altersgruppe zwischen 25 und 65 Jahren betreut. Es gibt eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe mit je 12 Teilnehmenden. Das Besondere ist nicht nur die Durchführung in eigener Verantwortung und somit die Möglichkeit, jederzeit bei erkannten Notwendigkeiten nach- und umzusteuern, sondern auch die

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Zusammenarbeit mit den Partnern am regionalen Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS), der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt (EGNO), der IHK zu Lübeck oder der Wirtschaftsförderung Regionet für den Raum Bad Segeberg. Selbstverständlich ist auch die Anbindung an den gemeinsamen ArbeitgeberService (gAG-S) besonders eng, und es werden in Kooperation an allen Standorten in unregelmäßigen Abständen auch Veranstaltungen mit unterschiedlichen Arbeitgebern durchgeführt. Hierdurch werden Synergieeffekte bei der Integrationsarbeit erzielt. Eigene Veranstaltungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberbesuche und ein für 2017 angestrebter eigener Internetauftritt runden das Konzept ab. Um mit gleichen Qualitätsstandards zu arbeiten wie Träger von Arbeitsmarktdienstleistungen und dies auch unabhängig zu dokumentieren, wurde eine Zertifizierung der Arbeit auf Basis der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vorgenommen. Durch die zwingend durchzuführenden halbjährlichen Audits wird hier dem Qualitätsgedanken besondere Rechnung getragen.

6. NetzWERK Chancen 6.1

Netzwerk ABC (Aktivierung, Beratung, Chancen)

Zum 01.01.2016 wurde im Jobcenter Kreis Segeberg das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angeregte Projekt „Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen“ (Netzwerk ABC) als Nachfolgeprojekt der „Perspektive 50plus“ eingerichtet. Im Netzwerk ABC geht es um die intensive Unterstützung ausgewählter Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind bzw. mindestens 18 Monate SGBII-Leistungen erhalten und außerdem mehrere Vermittlungshemmnisse wie gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Schul- bzw. Berufsabschlüsse, Alter über 50 Jahre oder einen Migrationshintergrund, mitunter auch kumuliert, aufweisen. Bewährt hat sich ein umfassendes, individuelles und vor allem intensives Beratungsangebot, das aufgrund der langjährigen Erfahrung und Expertise der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 50plus-Projektes gewährleistet werden kann. Der günstigere Betreuungsschlüssels von etwa 1:100 bis 1:120 ermöglicht eine hohe Kontaktdichte, die als Grundvoraussetzung für eine aktivierende Vermittlungsarbeit gilt. Der ausgewählten Kundengruppe wird eine Integrationswahrscheinlichkeit von >12 Monaten prognostiziert. Eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist also erschwert, aber mit intensiver Unterstützung und Beratung soll dennoch alles unternommen werden, um dies zu ermöglichen. Das Projekt hat zwei Ziele: Erstens soll die Langzeitarbeitslosigkeit beendet werden, zweitens soll durch eine nachhaltige Arbeitsaufnahme auch der Langzeitleistungsbezug (> 24 Monate) beendet bzw. der bevorstehende Langzeitleistungsbezug vermieden werden, wenn die KundInnen seit 18 bis 23 Monaten SGBII-Leistungen beziehen. Um diese Ziele zu erreichen, steht das gesamte Instrumentarium an Eingliederungs- und Förderleistungen des SGB II zur Verfügung wie z. B. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zur Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung, spezielle Lohnkostenzuschüsse sowie die kommunalen Eingliederungsleistungen. Daneben kommen vor allem auch kreative und innovative Mittel zum Einsatz. Im Netzwerk ABC können Leistungsberechtigte gebündelte Unterstützungsleistungen erhalten, mit denen soziale, psychische und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse ebenso wie fehlende Berufsabschlüsse bzw. Qualifikationsdefizite angegangen werden können. Auch kann hier gezielt an einer größeren Motivierung und Verstärkung der Kompetenzen zur Bewältigung von Alltagsherausforderungen gearbeitet werden. Dies schließt die Unterstützungsleistungen aller örtlichen Akteure ein.

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Das Unterstützungsangebot reicht von individuellen Jobcoachings über bedarfsgerechte Aktivierungsangebote, die speziell für diese Kundengruppe konzipiert werden: Gruppencoachings, intern durchgeführte Gruppenberatungen und anleitende Gruppenseminare, Kommunikationsund Motivationsworkshops, Assistierte Vermittlung und nicht zuletzt auch die aufsuchende Arbeit, falls nötig. Des Weiteren sollen weiterhin die guten Kontakte zu Arbeitgebern in der Region aus der Projektarbeit 50plus, dem StellWERK und dem ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit (s. Punkt 6.2) auch für diese Kundengruppe ausgebaut und intensiv genutzt werden. Die Bewerberorientierte Arbeitsvermittlung (BEO-AV) soll ebenso weiter ausgebaut werden und auch hier, ähnlich wie im vergangenen 50plus-Projekt, einen besonderen Stellenwert erhalten, um direkte Kontakte zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebern auszubauen und so auch die gute Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service weiter zu verstärken. Der fachliche Austausch, die Kooperation und die Netzwerkstrukturen (Vernetzung der Jobcenter und der beteiligten kommunalen Akteure) sollen weiterhin gefördert und unterstützt werden (Sucht- und Schuldnerberatung, Krankenkassen und Reha-/Rententräger). Geplant sind beispielsweise Kooperationsvereinbarungen mit Krankenkassen für präventive Gesundheitskurse, da Gesundheit und Arbeit nicht voneinander zu trennen sind und eine ganzheitliche Unterstützung zudem der Motivation zuträglich ist. Der Faktor „Zeit“ spielt für den Erfolg des Projektes eine entscheidende Rolle: Nur mittel- bzw. langfristig kann es gelingen, mit einer Intensivberatung die in der Langzeitarbeitslosigkeit verfestigten Kundinnen und Kunden zu einem Perspektivwechsel zu bewegen und gemeinsam mit ihnen einen Weg Schritt für Schritt hinaus aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu erarbeiten. Eine Integrationsquote von etwas über 20% im Zeitraum von April bis Oktober 2016 ist der Beleg dafür, dass Integration gelingen kann, dokumentiert aber gleichzeitig, dass es erstens keine „schnellen Erfolge“ gibt und zweitens der Kundenkreis im Netzwerk ABC für die Vermittlungsarbeit nicht vergleichbar ist mit einem durchschnittlichen SGBII-Kundenkreis. Die besonderen Herausforderungen im Netzwerk ABC heißen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausdauer, Beharrlichkeit und eine hohe Frustrationsgrenze.

6.2 ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt im Rahmen des ESF-Bundesprogrammes zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit (kurz: ESF-LZA-Projekt) Zuwendungen an Jobcenter, die für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Perspektiven einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Im Jobcenter Kreis Segeberg startete dieses Projekt am 01.05.2015. Die Förderung ermöglicht Jobcentern, gezielt Arbeitgeber für langzeitarbeitslose Menschen zu gewinnen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Projektteilnehmenden beruflich zu qualifizieren. Nach der Beschäftigungsaufnahme werden sie intensiv durch projekteigene Coaches betreut, um die Arbeitsverhältnisse auf diese Weise nachhaltig zu stabilisieren. Die Arbeitgeber erhalten als Ausgleich für die anfänglichen Minderleistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gestaffelten Lohnkostenzuschuss von anfänglich 75%, der sich nach und nach vermindert. Die Umsetzung, Menschen nach einer mehr als zweijährigen Arbeitslosigkeit für eine Arbeitsaufnahme zu motivieren und im Rahmen der administrativen Vorgaben des ESF-Projektes in Arbeit zu vermitteln, erweist sich als außerordentlich schwierig. So hat sich das Jobcenter Kreis Segeberg dazu entschlossen, das ursprüngliche Ziel, 69 Menschen innerhalb von zwei Jahren nachhaltig in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln, auf 52 zu reduzieren. Bis Oktober 2016 konnten bereits 27 Menschen im Rahmen dieses Projekts in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. Bis zum 30.04.2017 können durch den Betriebsakquisiteur des Projektes noch Arbeitsstellen eingeworben werden.

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Alle Projektteilnehmenden, die bis dahin integriert wurden, werden noch je nach Bedarf, spätestens jedoch bis 18 Monate nach Arbeitsaufnahme, gecoacht. Die sich im Rahmen dieses Projekts gebildete ALLIANZ von Betrieben, die sich zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit bekennen, ist im Lauf des Jahres 2016 auf mittlerweile 26 angewachsen. Sie soll auch nach Beendigung der Projektphase am Leben erhalten werden.

7. Bildungszielplanung siehe Anlage

Michael Knapp, Geschäftsführer

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