Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Stand: 01.12.2016 Inhalt Einleitung ......................................................................
Author: Oswalda Berg
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Stand: 01.12.2016

Inhalt

Einleitung ....................................................................................................................................... 3 Teil I – Lokale Rahmenbedingungen .............................................................................................. 4 1. Die Ausgangslage in Dortmund – Regionale Rahmenbedingungen ........................................ 4 2. Ausbildungsmarkt .................................................................................................................... 6 3. Stellensituation ........................................................................................................................ 8 3.1

Beschäftigung ................................................................................................................... 8

3.2

Arbeitsmarktnachfrage ...................................................................................................... 9

4. Bewerbersituation .................................................................................................................. 11 4.1

Entwicklung der Arbeitslosigkeit ...................................................................................... 11

4.2

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften ........................................................................ 12

4.3

Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ........................................................ 16

4.4

Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit ...................................................... 17

Teil II – Ziele und Handlungsfelder ............................................................................................... 20 1. Schwerpunkt Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug ....................................... 21 Arbeit in Dortmund .................................................................................................................... 21 1.1 Arbeitsgelegenheiten (AGH) ............................................................................................... 22 1.2 Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (STaA) .......................................... 23 1.3 Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) ......................................................................... 24 1.4 ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose .................................................................. 25 1.5 Modellprojekt Wende.punkt ................................................................................................ 26 1.6 Fallmanagement ................................................................................................................. 27 2. Organisatorische Ansätze zur Verbesserung der sozialen Situation der Bewerber ............... 28 2.1

Arbeitgeberservice (AGS) ............................................................................................... 28

2.2

Joboffensive .................................................................................................................... 29

2.3

Team Minijob................................................................................................................... 29 Seite 01

2.4

Soziale Arbeit .................................................................................................................. 30

3. Beschäftigungsmöglichkeiten für besondere Zielgruppen ..................................................... 31 3.1

Junge Menschen ............................................................................................................. 31

3.2

Menschen mit Familienverantwortung ............................................................................. 33

3.3

Schwerbehinderte und Rehabilitanden ........................................................................... 34

3.4

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ........................................................................ 35

4. Lösungen für gering und nicht ausreichend qualifizierte Arbeitslose ..................................... 37 4.1

Erstausbildung junger Erwachsener ................................................................................ 37

4.2

Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) .................................................................... 38

5. Zusätzliche Fördermittel und Projekte ................................................................................... 39 5.1 Schaffung eines übergreifend abgestimmten Unterstützungsangebotes ............................ 39 5.2 Modellprojekt „Brücken in Arbeit für Migrantinnen und Migranten“ ..................................... 41 Teil III – Finanzielle Rahmenbedingungen ................................................................................... 43 1. Eingliederungsmittel .............................................................................................................. 43 2. Übersicht Förderinstrumente ................................................................................................. 44

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Einleitung Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 stellt die wesentlichen Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters Dortmund für das Jahr 2017 dar und benennt die verfügbaren Ressourcen. Es beschreibt, mit welchen Maßnahmen und Strategien die Zielsetzung erreicht werden soll. Damit erfüllt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters eine Orientierungsfunktion. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen Akteure der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters her. Alle Aktivitäten des Jobcenters Dortmund sind darauf ausgerichtet, Bedarfsgemeinschaften darin zu unterstützen, möglichst nachhaltig unabhängig von Leistungen der Grundsicherung zu werden. „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.“ (§ 1 Abs. 2 SGB II) Das Jobcenter bindet sich dabei als aktiver Partner in die lokalpolitischen Aktivitäten ein, wie sie insbesondere im Aktionsplan Soziale Stadt sowie in der Arbeitsmarktstrategie formuliert sind. Ziel ist es, den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente mit Aspekten der Stadtentwicklung, der Bildungs- und Integrationspolitik, der Jugendpolitik und der Sozialpolitik sinnvoll zu verknüpfen. Dies wird auf der Grundlage einer verlässlichen Partnerschaft mit der Agentur für Arbeit, der Stadt Dortmund, den Vertretern von Wirtschaft, Gewerkschaften und freien Trägern und zahlreichen anderen Partnern möglich. Sie alle verfolgen gemeinsam das Ziel der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Dortmund zum Wohle seiner Bürger.

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Teil I – Lokale Rahmenbedingungen 1. Die Ausgangslage in Dortmund – Regionale Rahmenbedingungen Die Stadt Dortmund ist mit 586.181 gemeldeten Menschen weiterhin die achtgrößte Stadt Deutschlands. Zum Stichtag 31.12.2015 waren insgesamt 5.670 Menschen mehr in der Stadt gemeldet als zum Vorjahresstichtag. 287.846 Menschen (49,1 %) der in der Stadt lebenden Bevölkerung sind männlich; 298.335 (50,9 %) Personen sind weiblich. Die Dortmunder Bevölkerung umfasst 31.053 Kinder unter sechs Jahren (5,3 %), 61.942 Kinder und Jugendliche zwischen sechs und achtzehn Jahren (10,6 %) und 119.108 ältere Personen ab 65 Jahren (13,9 %). 374.078 Personen sind zwischen 18 und 65 Jahre alt (63,8 %). Von den 586.181 Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Dortmund sind 91.972 Personen ausländischer Nationalität (15,7 %), darunter 43.319 Frauen (47,1 %) und 48.653 Männer (52,9 %). Die größte Gruppe der Migrantinnen und Migranten ist türkischer Herkunft (22.458 Personen), gefolgt von den Menschen polnischer (9.591 Personen) und rumänischer Herkunft (4.913 Personen). Insgesamt leben 37.076 EU-Ausländerinnen und Ausländer in der Stadt. Mit einem Bevölkerungsanteil von 15,7 % liegt Dortmund über dem Landesdurchschnitt von 12,9 %. Die Zahl der nach Deutschland Geflüchteten macht sich auch in Dortmund bemerkbar. Wurden im Jahr 2011 271 Flüchtlinge in Dortmund registriert, waren es im Jahr 2014 775 Personen und im Jahr 2015 4.106 Menschen. Insgesamt haben zum Stichtag 31.12.2015 4.858 Personen in Dortmund nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungen bezogen. Die drei am stärksten vertretenen Nationen waren hierbei Syrien mit 1.673 Personen, Irak mit 787 Personen und Afghanistan mit 551 Personen. Bis zum Stichtag 31.12.2015 sind 35.514 Personen in die Stadt zu- und 29.001 Personen fortgezogen. Daraus ergibt sich ein Plus von 6.513 Personen, welches durch ein Minus von 1.723 Personen im Saldo der Geburten- und Sterberate leicht beschnitten wird (Lebendgeburten: 5.481, Verstorbene: 7.204). Dortmund ist nach wie vor für viele Studierende von Interesse. Insgesamt wurden 48.850 Studierende verzeichnet. Davon sind lediglich 14,5 % (7.100 Personen) bereits vorher in Dortmund gemeldet gewesen. 67,7 % (33.080 Personen) stammen aus Nordrhein-Westfalen, 9,6 % (4.700 Personen) aus anderen Bundesländern und 8,1 % der Studierenden (3.970 Personen) kommen aus dem Ausland.

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Durch die gestiegene Zahl der Zuzüge und die positive Entwicklung bei den Studierenden konnte die Stadt in den letzten Jahren den negativen Trend des Bevölkerungswachstums auffangen. Das Durchschnittsalter der Dortmunder Bevölkerung ist im vergangenen Jahr von 43,6 auf 44 Jahre gestiegen, wodurch der Jugendquotient von 29 % leicht auf 28,8 % gesunken ist. Im Juni 2016 betrug die Gesamtarbeitslosenquote in Dortmund 12,5%. Im Vergleich dazu belegt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, dass im gleichen Zeitraum 25,9% aller in der Stadt Beschäftigten eine (hoch) komplexe Tätigkeit ausüben. Dortmund hat u.a. durch die Hochschulen in Dortmund und durch Ansiedlungen in Hochtechnologiebereichen, sowie dem Ausbau des Dienstleistungssektors den Strukturwandel auf der wirtschaftlichen Seite überwunden und zahlreiche neue Arbeitsplätze schaffen können. Jedoch befinden sich hier, wie seit langer Zeit bekannt ist, wenige Arbeitsmöglichkeiten im Helfersegment. Andere im Umkreis befindliche Kommunen und Landkreise wie z.B. Coesfeld, Steinfurt oder der Hochsauerlandkreis weisen Arbeitslosenquoten von unter 6%, daneben aber eine weitaus geringere Beschäftigtenquote im (hoch) komplexen Segment auf. Der dortige Arbeitsmarkt bietet ungleich mehr Einsatzmöglichkeiten im Helferbereich bei einer wesentlich geringeren Konkurrenz um diese Stellen. Das Jobcenter Dortmund will durch eine Steigerung der Mobilität zum Ausgleich des überregionalen Arbeitsmarktes beitragen. Das Jobcenter Dortmund kann im Jahr 2016 eine sehr gute Halbjahresbilanz vorlegen. Die Integrationsquote von 9 % liegt nicht nur über der erwarteten Quote von 7,1 %, sondern ist auch die beste innerhalb des Ruhrgebietes und die zweitbeste im bundesweiten Clustervergleich1 (2 von 14). Die Quote des Langzeitleistungsbezugs bei Personen, die bereits vier Jahre und länger im Leistungsbezug stehen, konnte im Vergleich zum Vorjahreswert um 1,4 % gesenkt werden, was im bundesweiten Clustervergleich das beste Ergebnis ist (1 von 14). Die nachhaltige Fokussierung auf die Schwerpunkte „Verringerung von Langzeitbezug“ und „Integration“ zeigt den gewünschten Erfolg. Nachhaltige Unterstützung erfahren die Aktivitäten des Jobcenters Dortmund durch die konzertierte Aktion „Arbeit in Dortmund“, der sich in diesem Jahr erstmals auch namhafte Unternehmen anschlossen. Das Jobcenter Dortmund arbeitet aktiv in der 2015 gegründeten Arbeitsgruppe der Stadt zum landesweiten Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ mit. Es wurde beschlossen, dass das stadtinterne Projekt „Nordwärts!“ Gebietskulisse für künftige Fördervorhaben innerhalb des Aufrufes sein soll. Ein

1

Clustervergleich: Seit 2006 erstellt das IAB Vergleichstypen im Rechtskreis SGB II. Anlass der Typisierung sind starke Unterschiede in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur von Regionen. Diese Unterschiede wirken sich als regionale Rahmenbedingungen unmittelbar auf die Arbeit der Jobcenter aus. Wenn Verbesserungspotenziale aufgedeckt oder die Kennzahlen von unterschiedlichen Jobcentern verglichen werden sollen, dann ist es notwendig, diese regionalen Disparitäten zu berücksichtigen. Dies geschieht, indem Jobcenter mit ähnlichen regionalen Rahmenbedingungen für ihre Zielerreichung in einem Vergleichstyp zusammengefasst werden. Die Typisierung ist damit ein wichtiges Werkzeug für die Steuerung in der Grundsicherung. Sie wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert, um geänderte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Seite 05

erstes Integriertes Handlungskonzept für die Nordstadt wurde in 2016 erstellt und durch Bezirksregierung und die Arbeitsgruppe zur Bewilligung von Einzelprojekten des MAIS bewilligt, so dass die Beantragung für Projekte, die ab 2017 in dieser Förderkulisse durchgeführt werden sollen, stattfinden kann. Das Jobcenter ist auch an dieser Stelle eingebunden. Der im letzten Jahr zusammen mit der Agentur für Arbeit eröffnete Integration Point bietet den vielen nach Dortmund zugewiesenen und zugereisten Flüchtlingen einen wichtigen Anlaufpunkt. Neben der möglichen Antragstellung ALG II und Leistungsgewährung erhalten die Kundinnen und Kunden Informationen zur Arbeitserlaubnis, zu beruflichen Fördermöglichkeiten oder Qualifizierungen inklusive der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen und Hilfe zur Integration in Arbeit und Ausbildung.

2. Ausbildungsmarkt Die Kultusministerkonferenz geht in ihrer aktuellen Prognose von insgesamt 6.116 Schülerinnen und Schülern aus allgemeinbildenden Schulen aus, die 2017 die Schule verlassen werden (2016: 5.579). Es ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der Entwicklung bei der Zuwanderung insbesondere die Zahl der abgehenden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss, weiter erhöhen wird. Weitere zugewanderte Jugendliche befinden mit dem Ziel des Erwerbs eines Schulabschlusses in den dafür eingerichteten Klassen am Berufskolleg. Seit Beginn des Berufsberatungsjahres im Oktober letzten Jahres meldeten sich in Dortmund 4.477 Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen, das waren 0,9 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Zugleich gab es bis August 2016 3.402 Meldungen an Berufsausbildungsstellen, das entspricht einem Plus von 0,1 %. Ende August waren 792 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt und 644 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es weniger unversorgte Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen (-18,8 %), die Zahl der unbesetzten Berufsausbildungsstellen war ebenfalls kleiner (-24,1 %). Obwohl die Lücke zwischen unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern und unbesetzten Ausbildungsstellen kleiner geworden ist, ist der Ausbildungsmarkt in Dortmund weder qualitativ noch quantitativ ausgeglichen. Auf jede gemeldete Stelle kommen 1,3 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Die Akteure am Arbeitsmarkt begründen die Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Passungsproblemen. Dies bedeutet, dass die Qualifikationen und Wünsche der Jugendlichen nicht mit den Anforderungen der Ausbildungsbetriebe übereinstimmen. Einige Branchen, wie beispielsweise der Produktionsbereich bzw. die Logistikbranche, sind hingegen durch Versorgungs- oder Besetzungsprobleme geprägt. Soweit zugewanderte Jugendliche nicht den systematischen Orientierungsprozess an Schulen im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ durchlaufen haben, ist neben der Vermittlung noch fehlen-

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der Sprachkompetenzen insbesondere die Information über das deutsche Bildungssystem eine wesentliche Voraussetzung für eine passende, marktorientierte Berufswahl und die Integration in Ausbildung. Da das System der dualen Ausbildung in den Herkunftsländern überwiegend nicht bekannt ist, verfolgen diese Jugendlichen häufig aus Unkenntnis den Hochschulzugang als einziges Ziel. Gleichzeitig bieten aber besonders die Berufe im Handwerk gute Chancen für eine berufliche Ausbildung und spätere Weiterentwicklung. Aufgrund der Bedingungen auf dem Ausbildungsmarkt ist in diesem Jahr die Zahl der Altbewerberinnen und Altbewerber erneut hoch. 2.253 der insgesamt 4.477 Bewerberinnen und Bewerber haben die Schule im Vorjahr oder in früheren Jahren verlassen. Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher, sowie Jugendliche mit einem mittleren oder höheren Bildungsabschluss verdrängen schwächere Bewerberinnen und Bewerber am Markt. Die Chancen für Schüler mit guten Schulabschlüssen und einer größtmöglichen Flexibilität hinsichtlich der berufsfachlichen Orientierung und einer gewissen Mobilität sind gut, aber leistungsschwächere Bewerberinnen und Bewerber benötigen eine intensive Förderung. Ebenso wie auf dem Stellenmarkt ist auf dem Ausbildungsmarkt ein Einpendlerüberschuss zu verzeichnen. Jugendliche aus dem Märkischen Kreis und aus den Nachbarstädten erhöhen das Bewerberpotenzial auf dem lokalen Ausbildungsmarkt.

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3. Stellensituation 3.1

Beschäftigung

In Dortmund lag die Beschäftigungsquote im Juni 2015 bei 49,7 %, sie ist somit gegenüber dem Vorjahr (48,7 %) erneut gestiegen. Die Beschäftigungsquote der Männer liegt bei 53,8 % (Vorjahr 52,8 %), die der Frauen bei 45,6 % (Vorjahr 44,5 %). Im Vergleich mit der landesweiten Beschäftigungsquote von 53,9 % oder der bundesweiten Quote von 56,9 % wird deutlich, dass die Stadt Dortmund weiterhin nicht den Anschluss an die landes- und bundesweite Entwicklung findet. Entwicklung der Beschäftigungsquote Deutschland, NRW und Dortmund

Seit 2000: +7,6 %-Punkte Deutschland +6,1 %-Punkte NRW +5,2 %-Punkte Dortmund

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

2015 standen in Dortmund 97.388 Einpendlerinnen und Einpendlern 73.056 Auspendlerinnen und Auspendler gegenüber. Damit profitierten ca. 24.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den umliegenden Städten von den hier vorhandenen und neu geschaffenen Arbeitsplätzen. Die Zahl der Einpendlerinnen und Einpendler seit 2011 um 3,0 %.

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Am Arbeitsort Dortmund bestanden zum Stichtag 31.12.2015 die meisten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in den Branchen:

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Es ist davon auszugehen, dass sich die aktuell positive Entwicklung auch im Jahr 2017 weiter fortsetzen wird.

3.2

Arbeitsmarktnachfrage

Im August 2016 waren 7.338 Arbeitsstellen gemeldet, gegenüber Juli 2016 ist das ein Plus von 111. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 2.159 Stellen mehr. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meldeten im August 2.011 neue Arbeitsstellen, das waren 586 mehr als vor einem Jahr. Seit Jahresbeginn sind 14.048 Stellen eingegangen, gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist das ein Zuwachs von 3.182 oder 29%. Im August wurden 1.871 Arbeitsstellen abgemeldet, 405 mehr als im Vorjahr. Von Januar bis August gab es insgesamt 12.482 Stellenabgänge, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Zuwachs von 2.072 oder 20%. Die meisten Angebote gibt es in den Wirtschaftsabschnitten 

Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit mit 1.477 Stellen (Vorjahresmonat 961)



Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung mit 1.459 Stellen (Vorjahresmonat 1.125 Stellen)



Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung mit 1.207 Stellen (Vorjahresmonat 894 Stellen)



Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus mit 1.032 Stellen (Vorjahresmonat 730 Stellen) Seite 09



Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht, Verwaltung mit 818 Stellen (Vorjahresmonat 458 Stellen)

Aktuell (August 2016) verfügen 19.568 der Bewerberinnen und Bewerber im SGB II-Bereich über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Integrationsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt sind für diese Bewerberinnen und Bewerber im Helferbereich eingeschränkt, auch wenn seit dem Jahr 2014 wieder ein deutlicher Stellenzuwachs zu verzeichnen ist. Bereits im Mai 2016 lag der Jahresdurchschnittswert bei 1.163 Stellen mit dem Anforderungsniveau Helfer, was einen Anstieg um 55 % bezogen auf den Beginn der Zeitreihe im Jahr 2007 bedeutet. Diese positive Entwicklung ist unter anderem auch auf die gestiegene Arbeitskräftenachfrage im Zusammenhang mit der Betreuung von geflüchteten Menschen zurückzuführen. Entwicklung des Bestandes an gemeldeten Arbeitsstellen mit dem Anforderungsniveau Helfer

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016 (Januar - Mai)

750

724

743

694

907

745

710

856

973

1.163

155

Veränderung in % 130

121 100

114

99 97

93

99

95

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Betrachtet man die langfristige Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Dortmund seit dem Jahr 1980, so stellt man eine deutliche Zunahme der Beschäftigungsverhältnisse auf Hochschulniveau fest, während gleichzeitig ein Rückgang bei den an- und ungelernten Arbeitskräften ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung zu beobachten ist. Seit 2013 ist erstmalig wieder ein leichter Anstieg bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im Helferbereich zu verzeichnen.

Seite 010

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

4. Bewerbersituation 4.1

Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Im August 2016 betrug die Zahl der Arbeitslosen für beide Rechtskreise 36.111. Dies waren 1.645 Personen (-4,4 %) weniger als noch im Vorjahresmonat. Im SGB III ist ein Anstieg der Zahl der Arbeitslosen von 6.578 im August 2015 auf 6.739 im August 2016 (+2,4 %) zu verzeichnen. Im SGB II gelang ein Rückgang von 31.178 Arbeitslosen im Vorjahresmonat auf 29.372 im August 2016 (-5,8 %). Die Arbeitslosenquote auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen beträgt 11,8 % für beide Rechtskreise. Im SGB III veränderte sich die Quote im Vergleich zum Vorjahresmonat nicht und liegt aktuell bei 2,2 %; im SGB II gelang ein Rückgang um 0,8 % auf 9,6 %. Während sich die Arbeitslosenquote im SGB III annähernd auf Landes- und Bundesniveau (2,1 %; 1,9%) bewegt, ist der Unterschied im Rechtskreis SGB II signifikant. Die landesweite Arbeitslosenquote SGB II beträgt nur 5,7 %, die bundesweite Quote lediglich 4,2 %. Der moderate Abbau der Arbeitslosigkeit aus den letzten Jahren konnte nicht nur fortgesetzt, sondern trotz der Zuwanderung geflüchteter Menschen in 2016 noch verstärkt werden. (August 2016)

Seite 011

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Im Rechtskreis SGB II spielt die Zuwanderung von geflüchteten Menschen eine größere Rolle als im Rechtskreis SGB III. Im August 2016 waren von den insgesamt 6.739 Arbeitslosen im SGB III lediglich 215 (3,2 %) Personen im Kontext von Fluchtmigration, während im Rechtskreis SGB II der Anteil bei 6,2 % (1.815) der 29.372 Arbeitslosen lag. Im Rahmen der offenen Asylverfahren ist in 2017 zunächst nicht mit einem Rückgang der Zuwanderungszahlen zu rechnen.

4.2

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften

Zu Beginn des Jahres 2005 haben mit der Einführung der Hartz IV-Gesetzgebung in der Stadt Dortmund 38.587 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II bezogen. Ihren Höhepunkt erreichte die Entwicklung im Mai 2006 mit 46.802 Bedarfsgemeinschaften. Nach einem kontinuierlichen Rückgang, der im November 2008 mit 39.920 Bedarfsgemeinschaften seinen Tiefpunkt erreichte, stieg die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Dortmund wieder an. Mit Seite 012

deutlichen saisonalen Schwankungen ist ein wellenartiger, aber seit 2012 stetiger Anstieg zu beobachten. Im Mai 2016 haben in Dortmund 45.590 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II bezogen. Hintergründe für den Anstieg der Hilfebedürftigkeit trotz sinkender Arbeitslosigkeit sind unter anderem der Anstieg der Regelsätze, sowie die steigende Teilzeitbeschäftigung.

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter Dortmund 48.000 46.802

47.000 46.000

45.030

45.000 44.000

43.338

43.000 42.000 41.845

41.000 40.000 39.920

39.000 38.587

Jan 16

Mrz 16

Jul 15

Sep 15

Nov 15

Jan 15

Mai 15

Mrz 15

Jul 14

Sep 14

Nov 14

Jan 14

Mai 14

Mrz 14

Jul 13

Sep 13

Nov 13

Jan 13

Mai 13

Mrz 13

Jul 12

Sep 12

Nov 12

Mai 12

Jan 12

Mrz 12

Jul 11

Sep 11

Nov 11

Jan 11

Mai 11

Mrz 11

Nov 10

Jul 10

Sep 10

Jan 10

Mai 10

Mrz 10

Jul 09

Sep 09

Nov 09

Mai 09

Jan 09

Mrz 09

Jul 08

Sep 08

Nov 08

Jan 08

Mai 08

Mrz 08

Nov 07

Jul 07

Sep 07

Jan 07

Mai 07

Mrz 07

Jul 06

Sep 06

Nov 06

Mai 06

Jan 06

Mrz 06

Jul 05

Sep 05

Nov 05

Jan 05

Mai 05

Mrz 05

38.000

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Bei der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften überwiegen weiterhin die Ein-Personenhaushalte. 24.680 Menschen bilden Single-Bedarfsgemeinschaften. Im Vergleich zum Vorjahr haben Lebensgemeinschaften mit einem oder mehr Kindern zugenommen und liegen mit 7.741 über den Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften der Alleinerziehenden hat sich um 1,3 % verringert und lag im Mai 2016 bei 7.456. Da Haushalte mit Kindern und nur einem Elternteil verstärkt vom Armutsrisiko betroffen sind, häufiger und in der Regel länger Transferleistungen beziehen als andere Haushalte, wird das Jobcenter sich auch im Jahr 2017 verstärkt um die Alleinerziehenden als besondere Zielgruppe bemühen.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Jede Bedarfsgemeinschaft besteht aus durchschnittlich 1,97 Personen. In Dortmund haben im Mai 2016 89.965 Personen in 45.590 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II bezogen. Im Vorjahr waren es 1.151 Menschen weniger (88.814). Seite 013

Innerhalb der Bedarfsgemeinschaften ist zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu unterscheiden. Erwerbsfähig ist, wer 15 Jahre und älter ist und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Im Mai 2016 waren von den 89.965 Personen, die in SGB II-Haushalten lebten, 24.273 Menschen nicht erwerbsfähig. Die Integrationsbemühungen des Jobcenters konzentrieren sich auf die 61.579 erwerbsfähigen Personen.

Seite 014

Stand Mai 2016:

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Die ELB-Quote bezieht die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II auf die Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren. Im Januar 2016 lag die ELB-Quote bei 15,8 % in der Stadt Dortmund und damit deutlich höher als die des Landes mit 10,0 % oder die des Bundes mit 8,0 %.

Entwicklung der ELB-Quote in % 15,4

15,2

15,8

16,0

15,0

14,5

15,1

15,2

Dortmund NRW Deutschland

10,2

9,9

9,4 9,7

10,0 9,7

9,5

Jan 08

Jan 09

8,2

8,6

8,8

Jan 07

9,7

8,3

Jan 10

Jan 11

Jan 12

8,0

8,1

Jan 13

Jan 14

Jan 15

Jan 16

Seite 015

4.3

Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Das Jobcenter Dortmund verfolgt eine Integrationsstrategie, die sich an den Möglichkeiten der Bewerberinnen und Bewerber orientiert. Nach einem intensiven Profiling durch die Integrationsfachkräfte, das eine Stärkenanalyse und die Ermittlung erforderlicher Handlungsbedarfe beinhaltet, werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Profillage zugeordnet. Hierbei wird zwischen integrationsnahen und komplexen Profillagen unterschieden. Bei Kundinnen und Kunden, die einer komplexen Profillage zugeordnet sind, stehen der Integration mehrere Vermittlungshemmnisse entgegen. Im Juli 2016 sind 8,35% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer marktnahen Profillage zugeordnet und 66,59% einer komplexen Profillage.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer marktfernen Profillage zeichnet sich in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg ab. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den marktnahen

Seite 016

Profillagen, bei denen eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt deutlich einfacher zu realisieren sein sollte, ist kontinuierlich zurückgegangen. Die Potentiale der Bewerberinnen und Bewerber und die Möglichkeiten des Marktes konnten bei dieser Personengruppe zunehmend genutzt werden.

4.4

Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit

Als Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig nach dem SGB II waren. Im Mai 2016 befanden sich 41.403 Personen im Langzeitleistungsbezug. Dies entspricht einer Verringerung um 0,3 % zum Vorjahresmonat. Die Anteile der Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher sind insgesamt auch in Dortmund rückläufig, allerdings nicht so deutlich wie bei Bund und Land. Von den insgesamt 41.403 Menschen im Langzeitbezug sind 1.953 jünger als 19 Jahre, 21.624 Frauen und 19.779 Männer. 5.726 Langzeitleistungsbezieherinnen und –bezieher sind alleinerziehend. 26.751 (64,9 %) beziehen bereits vier Jahre und länger Leistungen nach dem SGB II. Der Langzeitbezug von mehr als vier Jahren konnte in Dortmund durch die Fokussierung auf die Schwerpunktaufgabe überdurchschnittlich abgebaut werden. Das Jobcenter Dortmund konnte im Vergleichscluster Rang 1 von 14 erreichen. Auch der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit entwickelt sich positiv.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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Die Zahl der arbeitslosen Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher ohne Schulabschluss liegt bei 4.591 Personen, 9.516 Menschen verfügen über einen Hauptschulabschluss.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Ein fehlender Schul- oder Berufsabschluss ist als individuelles Risikomerkmal zu sehen und gilt als eine mögliche Determinante für den Langzeitleistungsbezug. Der Arbeitsmarkt in der Region bietet wenige Chancen für an- und ungelernte Kräfte, wenngleich erstmalig wieder ein leichter Anstieg der Stellenangebote im Helferbereich zu verzeichnen ist. Ein weiterer Faktor, der zur Verfestigung des Langzeitleistungsbezuges führen kann, ist die Veränderung der Arbeitszeitstruktur, die eine bedarfsdeckende Beschäftigung nur noch bedingt ermöglicht. Zwar ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in den letzten zehn Jahren kontinuierlich angestiegen, der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen liegt aber um ein vielfaches höher als der der Vollzeitbeschäftigten.

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Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (ohne Ausbildung) in der Stadt Dortmund (Vollzeit/Teilzeit) 166,60 %

Veränderung absolut %-Anteil

Teilzeit

+ 23.840

+ 66,6 %

149,11 %

insgesamt

Veränderung absolut %-Anteil + 34.087

+ 19,35 %

124,41 %

119,35 %

Vollzeit 109,09 %

+ 9,09 %

Dezember 2015

Juni 2015

September 2015

März 2015

Dezember 2014

Juni 2014

September 2014

März 2014

Dezember 2013

Juni 2013

September 2013

März 2013

Dezember 2012

Juni 2012

September 2012

März 2012

Dezember 2011

Juni 2011

103,43 %

September 2011

März 2011

Dezember 2010

Juni 2010

September 2010

März 2010

Dezember 2009

Juni 2009

September 2009

März 2009

Dezember 2008

Juni 2008

September 2008

März 2008

Dezember 2007

Juni 2007

September 2007

März 2007

Dezember 2006

Juni 2006

106,00 %

September 2006

März 2006

100 %

Veränderung absolut %-Anteil + 12.545

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Eine Teilzeitbeschäftigung kann in der Regel den Bedarf der Menschen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft nicht decken. Der Personenkreis ist gezwungen ergänzend Arbeitslosengeld II zu beantragen. Aufgrund dieser Entwicklung in der Arbeitszeitstruktur stieg die Zahl der sogenannten Ergänzer kontinuierlich an. Im Jahr 2015 konnten die ergänzenden Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher von der Belebung des Arbeitsmarktes profitieren. Dennoch sind aktuell 14.743 Erwerbstätige auch weiterhin auf ergänzende Leistungen des Jobcenters angewiesen.

13.489

8.806

8.412

14.900

14.586

14.274

14.015

7.915

8.149

14.683

7.985

Erwerbstätige ALG II-Bezieher

7.415

darunter:

geringfügige Beschäftigung

selbständige Tätigkeit

1.327

2010

2011

2012

2013

1.232

1.303

1.283

1.258

1.267

2014

2015

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Seite 019

Teil II – Ziele und Handlungsfelder Neben dem Bestreben des Jobcenters Dortmund, alle, von kommunaler Ebene über die Landes- bis hin zur Bundesebene gesetzten Ziele zu erfüllen, ist die stetige Verbesserung der zu erbringenden Leistung und Aufgabenerfüllung im Rahmen des SGB II eine weitere wichtige Aufgabe. Zu diesem Zwecke werden die Befragungen der Bundesagentur für Arbeit zur Kundenzufriedenheit ausgewertet. Anregungen von Kundinnen und Kunden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie von Trägern werden aufgegriffen und, wenn rechtlich und organisatorisch möglich, umgesetzt. So haben sich in vielerlei Hinsicht die in den letzten Jahren eingeführten Ergänzungen des Dienstleistungsangebots gut bewährt und werden inzwischen von anderen Jobcentern aufgegriffen. Die bereits bekannten Dienstleistungen wie z.B. die Leistungsberatung, das Stellen-TV oder die Kinderbetreuung in den Spielräumen wurde ergänzt durch das Angebot von in Eigenverantwortung erstellter Flyer und Broschüren in bürgernaher Sprache. Das Jobcenter Dortmund und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen auch in Zukunft für die Träger, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und seine Kundinnen und Kunden weiterhin ein verlässlicher Partner am Arbeitsmarkt sein. Auch im Jahr 2017 orientiert sich das Jobcenter für die Erbringung seiner Dienstleistung an den übergeordneten Zielen der Grundsicherung:    

Vermeidung von Langzeitleistungsbezug Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Aktive Unterstützung kommunaler Schwerpunktaufgaben (z.B. Kommunale Arbeitsmarktstrategie, Nordwärts, Aktionsplan Soziale Stadt, etc.)

Hierzu werden jährliche Zielvereinbarungen mit den Trägern der Grundsicherung geschlossen, die in ihrer Ausgestaltung die regionalen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW) und die Regionaldirektion NRW haben für 2017 folgende Schwerpunkte festgelegt:      

Jugendliche in den Ausbildung- und Arbeitsmarkt integrieren Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher und Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen von Kundinnen und Kunden mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen

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Unter der Berücksichtigung der in Teil I beschriebenen Ausgangssituation und der übergeordneten Zielsetzungen ergeben sich für das Jobcenter Dortmund die lokalen Handlungsfelder:    

Jungen Menschen den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung öffnen Beschäftigungsmöglichkeiten für besondere Zielgruppen erschließen Lösungen für gering und nicht ausreichend qualifizierte Arbeitslose schaffen Schaffung eines übergreifend abgestimmten Unterstützungsangebotes

Zur Stärkung und Verbesserung der sozialen Situation der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher bestehen handlungsfeldübergreifend für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die nachfolgend beschriebenen Angebote.

1. Schwerpunkt Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug Der Dortmunder Arbeitsmarkt bietet für Langzeitleistungsbezieherinnen und –bezieher aufgrund fehlender beruflicher Qualifikationen nur geringe Chancen zur Integration in sozialversicherungspflichtige und bedarfsdeckende Beschäftigung. Die langfristige Arbeitslosigkeit kann zum Verlust der Identität, einer sinnvollen Tagesstruktur und zur Isolation der Kundinnen und Kunden führen. Maßnahmen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit bilden den Kern der Arbeitsmarktpolitik in Dortmund. Vor diesem Hintergrund wird das Jobcenter auch im Jahr 2017 die Schwerpunktaufgabe „Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und des Langzeitleistungsbezuges“ mit unterschiedlichen beruflichen Förder-, Motivations- und Unterstützungsangeboten zielgerichtet im regionalen Konsens weiter verfolgen.

Arbeit in Dortmund Die Partner der Initiative haben ihre Zusammenarbeit verfestigt. Anfang 2016 wurden sowohl die Ziele als auch das gemeinsame Vorgehen bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in der Stadt konkretisiert. Durch Aktionen wie beispielsweise einer „Citylight-Kampagne“ und Radio-Spots wurde die Initiative weiter der Öffentlichkeit präsentiert. Es ist gelungen, weitere namhafte Unternehmen und Vertretungen wie die Deutsche Post DHL Group, den Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen und die Rewe-Gruppe als neue Mitglieder zu gewinnen. Erste Erfolge sind erkennbar: Das Projekt „ESF- Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit“ ist mit den bisher erreichten Integrationen Spitzenreiter in Deutschland und der Bestand der Langzeitarbeitslosen

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ist in Dortmund inzwischen geringer als in 2005. Dieses Ergebnis ist auch der Unterstützung der Initiativen-Mitglieder zu verdanken und soll in 2017 ebenso erfolgreich fortgesetzt werden. Alle nachfolgenden Schwerpunktaktionen im Kontext „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“ werden von der Initiative und ihren jeweiligen Kooperationsmitgliedern unterstützt.

1.1 Arbeitsgelegenheiten (AGH) Zielgruppe sind Kundinnen und Kunden mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, die durch eine Tätigkeit im Rahmen von AGH stabilisiert, aufgebaut und an weitergehende Fördermöglichkeiten herangeführt werden. Insofern bildet die AGH-Teilnahme in der Regel den ersten Baustein einer längeren Förderkette. Den Teilnehmenden soll während der AGH-Laufzeit der Zugang zu ergänzenden Unterstützungsangeboten, wie z.B. zur Gesundheitsförderung oder zur Sprachförderung, erleichtert werden. Hierzu werden mit den gesetzlichen Krankenkassen und weiteren Trägern zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten eingerichtet. Ein Handlungsschwerpunkt im Jobcenter Dortmund stellt nach wie vor die stärkere Aktivierung von Frauen im Rahmen von AGH dar. Bei den AGH-Angeboten bzw. den Maßnahmeninhalten werden die Interessen von Frauen berücksichtigt, um möglichst viele für eine Teilnahme gewinnen zu können. Eine Besetzung in Teilzeit ist bei allen Dortmunder AGH-Plätzen grundsätzlich möglich. Erstmals 2016 wurden in Dortmund spezielle AGH-Formen für Flüchtlinge konzipiert und ab dem 01.06.2016 umgesetzt. Ein Teil der AGH läuft in Kombination mit einem vom BAMF geförderten Integrationskurs. Dieses AGH-Modell wird in 2017 weitergeführt. Seit dem Inkrafttreten des 9. SGB II-Änderungsgesetzes kann seit dem 01.08.2016 die AGH-Förderdauer für einzelne Teilnehmer um weitere zwölf Monate auf nunmehr 36 Monate innerhalb eines 5Jahreszeitraums erweitert werden. Von der Regelung sollen gemäß der Gesetzesbegründung vorrangig ältere Personen und Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern profitieren. Weiterhin können seit dem 01.08.2016 Personalkosten für tätigkeitsbezogene Unterweisungen und für sozialpädagogische Betreuungen gefördert werden. Die Geschäftsführung des Jobcenters Dortmund verbindet mit diesen beiden Förderelementen die Erwartung der Verringerung der Abbruchquote der AGH-Teilnehmerinnen und AGH-Teilnehmer und der Erhöhung der Einmündungen in eine Beschäftigung. Die Stadt Dortmund beabsichtigt auch 2017, zusätzliche AGH-Plätze durch den Verzicht auf die Erstattung der Trägerpauschale zu ermöglichen. Für das Jahr 2017 plant das Jobcenter Dortmund insgesamt mit einem jahresdurchschnittlichen Bestand von 1.750 AGH-Teilnehmerinnen und -teilnehmern. Dies bedeutet ein Ausgabevolumen von rund 7,2 Mio. €.

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1.2 Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (STaA) Das Fehlen von Einfacharbeitsplätzen und die starken Selektionsprozesse am Arbeitsmarkt haben dazu geführt, dass ein großer Anteil der Arbeitslosen in Dortmund auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist. Besonders betroffen sind Menschen, die nur Arbeitsplätze mit geringen Qualifikationsanforderungen bekleiden können und zusätzlich weitere Vermittlungshemmnisse aufweisen. Durch die Förderung sollen die Chancen der Betroffenen auf eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt verbessert werden. Hier setzt das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (STaA) an, welches auf drei Jahre (bis zum 31.12.2018) befristet ist. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind unter dem Aspekt sozialer Teilhabe eine wichtige Zielgruppe. Die Förderung erreicht hier nicht nur die Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher, sondern zugleich die im Haushalt lebenden Kinder. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 30 Stunden pro Woche, wobei unterschiedliche Teilzeitmodelle unter Berücksichtigung der individuellen Situation angeboten werden können. Somit wird gewährleistet, dass die vorhandenen Leistungseinschränkungen und Rahmenbedingungen (z.B. Betreuungspflichten) hinreichend berücksichtigt werden können. Die Förderung je Arbeitsplatz ist als Festfinanzierung gestaltet und beträgt bis zu 1.320 € monatlich bei 30 Wochenstunden. Arbeitgeber sind die örtlichen Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger sowie Wohlfahrtsverbände, wobei die Tätigkeiten ein breites Spektrum umfassen, z.B. Einsätze in den Flüchtlingseinrichtungen, bei den Begleitdiensten oder in der Seniorenbetreuung. Weil die geförderte Beschäftigung alleine nicht genügt, um die Erwerbschancen der Betroffenen nachhaltig zu verbessern, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der gesamten Zeit der Beschäftigung im Rahmen des Bundesprogramms betreut und gefördert. Hierfür stehen Jobcoaches der Stadt Dortmund zur Verfügung. Die Jobcoaches bereiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die neue Situation vor, leisten Unterstützung bei Fragen und Problemen am Arbeitsplatz, entwickeln einen Förderplan und gewährleisten den Zugang zu weiteren Hilfen und Angeboten, z.B. Gesundheits- und Sprachförderung. Die Zusammenarbeit zwischen den Integrationsfachkräften des Jobcenters und den Jobcoaches verläuft konstruktiv und in enger Abstimmung. Mit Stand Ende August 2016 konnten 179 Stellen akquiriert werden, die Langzeitleistungsbeziehenden im Rahmen von STaA eine leidensgerechte Beschäftigung ermöglichen. Auch für dieses Programm wurden für das Jahr 2017 zusätzliche Fördermöglichkeiten beantragt.

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1.3 Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) Ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung und Heranführung von SGB II-Leistungsberechtigten an den Arbeitsmarkt stellt auch 2017 die „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) gemäß § 16e SGB II dar. Die Förderung soll dazu beitragen, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Menschen mit mindestens zwei weiteren Vermittlungshemmnissen eine mittelfristige Arbeitsmarktperspektive zu schaffen. Im Rahmen von FAV geförderte Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 % des Arbeitsentgelts und richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers. Die Förderdauer des einzelnen Leistungsberechtigten im Rahmen von FAV liegt bei maximal 24 Monaten innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. Mit dem Inkrafttreten des 9. SGB II-Änderungsgesetzes können den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern seit dem 01.08.2016 auch Kosten einer sozialpädagogischen Betreuung erstattet werden. Die Vermittlung und Betreuung der FAV-Kundengruppe übernehmen im Jobcenter Dortmund spezialisierte Integrationsfachkräfte, welche durch ihre langjährige Erfahrung im Umgang mit diesem Förderinstrument und den Beteiligten (Kundinnen und Kunden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber), besondere Erfolge erreichen können. Insgesamt sind bis zu 425 FAV-Förderungen im Jahr 2016 möglich, darunter 330 Fälle aus dem EGT des Jobcenters Dortmund und 95 Fälle über eingesparte Kosten der Unterkunft durch die Stadt Dortmund. Dabei unterstützt flankierend das Landesprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung NRW“ die mit FAV geförderten Arbeitsverhältnisse durch Qualifizierungen und ein begleitendes Coaching. Mit Stand Oktober 2016 wird diese zielführende Kooperation in 222 Fällen erfolgreich durchgeführt. Weitere 63 Fälle der insgesamt 285 Fördermöglichkeiten (ASP III + ASP IV) befinden sich im Besetzungsprozess. Die Kombination von Bundes- und Landesförderung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Umsetzung des Programms in Dortmund. Hier ist die Stadt Dortmund ein unentbehrlicher Partner. Für das Jahr 2017 beabsichtigt das Jobcenter Dortmund wiederum eine FAV-Förderung von jahresdurchschnittlich 330 Beschäftigungsverhältnissen aus seinem Eingliederungstitel. Dies entspricht einem Ausgabevolumen von rund 5,4 Mio. EURO. Die Stadt Dortmund plant auch 2017 im Rahmen der „Kommunalen Arbeitsmarktstrategie“ die Refinanzierung zusätzlicher FAV-Förderfälle im Rahmen eingesparter Kosten der Unterkunft. Die Grundsatzentscheidung des Rates zur „Kommunalen Arbeitsmarktstrategie“ soll am 08.12.2016 gefällt werden.

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1.4 ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose Ziel des Programms ist es, für die Gruppe der arbeitsmarktfernen Menschen Perspektiven für eine nachhaltige berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen, wodurch ein wichtiger Beitrag beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit geleistet wird. Die Gewinnung und Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nimmt hierbei neben der Kundenbetreuung eine wichtige Rolle ein. Minderleistungen werden durch Lohnkostenzuschüsse längerfristig ausgeglichen. Nach Aufnahme der Beschäftigung werden die Teilnehmenden durch einen Coach begleitet und unterstützt. Bei Bedarf können Qualifizierungen für teilnehmende Langzeitarbeitslose über das Programm gefördert und so mögliche Defizite ausgeglichen werden. Weiterhin ist eine Erhöhung der Mobilität, falls der Arbeitsplatz dies notwendig macht, ein wichtiger Bestandteil der Förderung. Ziel ist eine Stabilisierung und dauerhafte Fortführung der entstandenen Arbeitsverhältnisse. Die innerhalb des Programms geförderten Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt sind voll versicherungspflichtig. Acht Betriebsakquisiteure betreuen jeweils 50 Bewerberinnen und Bewerber und stellen die Kontakte mit den Firmen her. Es werden assistierte Vorstellungsgespräche durchgeführt, wodurch die Integrationschancen erhöht werden. Coaches betreuen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab der Arbeitsaufnahme mit einem Betreuungsverhältnis von 1:20. In 2016 wurden weitere Coaches über eine Maßnahmenausschreibung extern eingekauft. Für die Zielgruppe der Kundinnen und Kunden kommen fast ausnahmslos Stellen im Helferbereich in Frage. Hierfür konnten Arbeitsplätze in allen relevanten Branchen gewonnen werden. Dabei handelt es sich, in Abgrenzung zum Stellenmarkt im Helferbereich, nur in Einzelfällen um Zeitarbeitsfirmen. So wurden unter anderem bisher 42 Stellen in der Branche „Soziales und Gesundheit“ als Schulbegleitung, Helferbereich in der Pflege und Hauswirtschaft akquiriert und besetzt; aber auch im Sicherheitsbereich (21 Vermittlungen) und im Hotel- und Gaststättenbereich (14) konnten viele Kundinnen und Kunden erfolgreich integriert werden. Das Coaching wird von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sehr gut angenommen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Jobcentern plant das Jobcenter Dortmund eine Ausweitung der Förderfälle für 2017, so dass insgesamt 353 (ursprünglich 320) Arbeitsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms realisiert werden sollen.

Seite 025

1.5 Modellprojekt Wende.punkt

Das Projekt Wende.punkt startete am 02.11.2015 und ist auch einer der Bausteine der „Initiative Arbeit in Dortmund“, um einer Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit in Dortmund entgegenzuwirken. Die Zielgruppe im Projekt sind langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug. Das Projekt beruht methodisch auf dem sogenannten „Empowerment-Ansatz“2. Das Projektteam besteht aus 15 Integrationsfachkräften (Betreuungsschlüssel 1:50) und fünf Jobcoaches (Betreuungsschlüssel 1:30) und gliedert sich in drei Phasen:

Die Integrationsfachkräfte begleiten den Weg der Bewerberinnen und Bewerber positiv und unterstützen sie auf der Suche nach eigenen Lösungen. Hierbei sollen bestimmte Kompetenzen bei den Teilnehmenden wie z.B. aktiver Umgang mit Problemen oder Stärkung und Erkennung der eigenen Ressourcen entwickelt werden. Nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung übernimmt der Jobcoach die Betreuung der Bewerberinnen und Bewerber und es beginnt ein individuelles Coaching mit ihnen. Ziel hierbei ist es, die angebahnten Arbeitsverhältnisse nachhaltig zu stabilisieren. Es folgt eine weitere Stärkung der individuellen Kompetenzen. Weitere Aktivitäten der Jobcaoches sind u.a. die Durchführung von Job-Speed-Dates, assistierte Vermittlung, Telefonakquise und die Durchführung von Außendiensten. Das Projekt begleitet im Jahr ca. 1.500 Personen mit dem Ziel, mindestens 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachhaltig und bedarfsdeckend auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Seit Projektstart konnten (Stand 25.08.16) 107 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen realisiert werden. Davon wurde in ca. 54 Fällen der Leistungsbezug beendet.

2

Im Vordergrund dieses Ansatzes steht die Stärkung (noch) vorhandener Potenziale und die Ermutigung zum Ausbau dieser Möglichkeiten. Seite 026

1.6 Fallmanagement Die rund 55 Fallmanagerinnen und Fallmanager im Jobcenter Dortmund machen rund 16 % aller Integrationsfachkräfte aus. Sie haben besondere fachliche Qualifikationen im Managen der Aktivitäten von verschiedenen beteiligten Akteuren und kombinieren dieses mit häufigen Kontakten zwischen Kundin und Kunde und Fallmanagerin und Fallmanager zu einer engen und persönlichen Betreuung und Begleitung. Der Anteil der Kundinnen und Kunden ohne Berufs- oder Ausbildungsabschlüsse im Langzeitbezug und in der Langzeitarbeitslosigkeit des SGB II wird zunehmend größer und verfestigt sich immer dann besonders, wenn persönliche und/oder gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzukommen. Das Fallmanagement in Dortmund richtet sich weiterhin auf die Betreuung dieser Zielgruppe aus. Das Ziel aller Aktivitäten ist die Beendigung der Langzeitarbeitslosigkeit und möglichst auch des Langzeitbezuges der Bedarfsgemeinschaft. Die Handlungsstrategien werden auf dieses Ziel ausgerichtet und greifen den kürzesten bzw. wirkungsvollsten Weg auf. Dabei werden alle Personen in der gesamten Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen, weil dieses Ziel nur gemeinsam erreicht werden kann. Die Strategie ist somit vorwiegend integrationsorientiert (Handlungsansatz: Intensivbetreuung). Das Fallmanagement arbeitet darüber hinaus auch an der Behebung gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen (Handlungsansatz: Überprüfung der Erwerbsfähigkeit). Das Fallmanagement widmet sich den Kundinnen und Kunden, die aufgrund von Hemmnissen und Nachteilen in der Qualifikation, in der körperlichen oder psychischen Stabilität, in ihrem sozialen Gefüge und/oder in der Motivation keine direkten Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben und versucht diese Besonderheiten in den persönlichen und beruflichen Lebensumständen der Kundinnen und Kunden mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes bei Beschäftigungs- oder Arbeitsaufnahme in Einklang zu bringen.

Seite 027

2. Organisatorische Ansätze zur Verbesserung der sozialen Situation der Bewerber 2.1

Arbeitgeberservice (AGS)

Die Aufgaben des Arbeitgeberservice sind die Stellenakquise und die Betreuung der in Dortmund ansässigen Unternehmen. Zu den Kernaufgaben des Arbeitgeberservice gehören:    

Stellenakquise und Stellenerfassung orientiert an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden des Jobcenters Stellenbesetzungsprozess Arbeitgeberberatung (inkl. über die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsmarktförderung) Persönliche Betreuung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen den regionalen Arbeitsmarkt mit seinen Besonderheiten und verfügen über das Wissen der Arbeitgeberanforderungen an potentiell einzustellendes Personal. In persönlichen Beratungsgesprächen wird der konkrete Bedarf abgefragt, und es werden potentielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Basis der Branchenkenntnisse ausgewählt. Insbesondere wird daran gearbeitet, den speziellen Markt für ungelernte Kräfte und Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger (FbW-Absolventen) in Dortmund für die Klientel des Jobcenters herauszufiltern, um Langzeitbezug und Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden, bzw. zu vermeiden. Die Einwerbung von Helferstellen wird auch in 2017 das übergeordnete Ziel bei der Stellenakquise sein. Regelmäßig werden Gruppeninformationen mit Einstellungsgesprächen zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Bewerberinnen und Bewerbern vorbereitet und durchgeführt. Diese Veranstaltungen finden sowohl in Firmen als auch im Jobcenter statt. Für das Jahr 2016 hat der Arbeitgeberservice zwei große Jobmessen unter dem Motto „Potential trifft Chance“ organisiert. Am 20.04.2016 wurde im Lensing-Carrée Conference Center die erste Jobmesse durchgeführt. Es präsentierten sich 15 namhafte Unternehmen aus verschiedenen Branchen mit Stellenangeboten; 27 Kundinnen und Kunden konnten im Anschluss eine neue Arbeitsstelle antreten. Die zweite Jobmesse fand am 21.09.2016 im ThyssenKrupp Info-Center statt, zu der erneut 15 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und ca. 500 Kundinnen und Kunden eingeladen wurden. Das erfolgreiche Format der Jobmesse wird auch im Jahr 2017 an neuen Veranstaltungsorten in Dortmund fortgesetzt. In Kooperation mit der Dortmunder Wirtschaftsförderung, den Unternehmensverbänden, DLZW, IHK, HWK, Kreishandwerkerschaft und durch aktive Netzwerkarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren des hiesigen Wirtschaftsraums vertieft der Arbeitgeberservice auch im nächsten Jahr die wichtige, übergreifende Zusammenarbeit. Seite 028

2.2

Joboffensive

Weiterhin wird durch die Joboffensive mit Hilfe eines besonderen Betreuungsschlüssels (1:110) versucht marktnahe Kundinnen und Kunden in Arbeit zu vermitteln. Neben der gezielten Ansprache von Unternehmen zur Gewinnung von passenden Arbeitsstellen, nutzen die 33 Integrationsfachkräfte der Joboffensive die assistierte Vermittlung und die intensive Betreuung der Bewerberinnen und Bewerber. Kundinnen und Kunden, die eine nichtabschlussorientierte Weiterbildung erfolgreich beendet haben oder beenden werden, sind ebenfalls Zielgruppe der Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler der Joboffensive. Im Rahmen des Absolventenmanagements beginnt die Arbeit mit dieser Bewerbergruppe im Regelfall sechs Wochen vor Ende der Maßnahme mit dem Ziel, unmittelbar im Anschluss an die Qualifizierung eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Im Jahr 2016 wurde der beste Integrationswert für den Kalendermonat Juni seit Bestehen der Joboffensive erreicht. Dieser Vermittlungsansatz trägt im Jobcenter Dortmund in hohem Maße zur Zielerreichung beim Integrationsziel bei und wird daher auch in 2017 fortgeführt werden.

2.3

Team Minijob

Der Tätigkeitsschwerpunkt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich Minijob ist die Arbeitgeberansprache und Beratung. Der Fokus liegt auf der Umwandlung von Minijob-Stellen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, was im Jahr 2017 beibehalten wird. Die Arbeitsschwerpunkte in 2017 richten sich weiter an den Zielen „Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitbezug“ aus. Es werden nahezu alle wichtigen Zielgruppen davon profitieren können, wenn durch die Umwandlung von Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Die Schwerpunkte der umgewandelten Arbeitsverhältnisse lagen in 2016 auf den Branchen Dienstleistung (38,1 %), gewerblich/technisch (20,9 %), Handel (19,4 %) und Hotel-/Gaststättengewerbe (15,1 %). Bei den in 2016 umgewandelten Beschäftigungsverhältnissen waren 75 % der Kundinnen und Kunden, die vorher einen Minijob ausübten, langzeitarbeitslos und 67 % befanden sich im Langzeitbezug. Bei jedem vierten Minijob konnte mit der Umwandlung der geringfügigen Beschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis für die gesamte Bedarfsgemeinschaft der Transferleistungsbezug beendet werden. Dem Fachbereich Minijob ist es gelungen, viele Betriebe von den Vorteilen einer Umwandlung zu überzeugen.

Seite 029

Seit Projektstart im September 2011 und der Überführung in den Regelbetrieb zum 01.01.2015 ist es dem Fachbereich Minijob gelungen, 1.976 Umwandlungen (Stand 25.08.2016) zu realisieren. Auch im Jahr 2017 soll die erfolgreiche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Motto „Mehrwert schaffen – Minijob umwandeln!“ fortgesetzt werden.

2.4

Soziale Arbeit

Im Jobcenter Dortmund stehen 2017 14 Planstellen für die Umsetzung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II zur Verfügung, um die notwendigen Unterstützungs- und Beratungsleistungen herauszuarbeiten, anzubieten und erforderliche Hilfeleistungen über die Angebote des kommunalen Trägers zu organisieren. Die Hilfebedürftigen werden unterstützt, ihre persönlichen Verpflichtungen oder Schwierigkeiten in der allgemeinen Lebensführung zu lösen, so dass diese einer Arbeitsaufnahme nicht mehr im Wege stehen. Gemeinsam mit der Kommune gewährleistet das Jobcenter Dortmund eine enge und verbindliche Zusammenarbeit mit den Trägern der Leistungen nach § 16a SGB II. Der Austausch zwischen der Sozialen Arbeit im Jobcenter und dem externen Hilfenetzwerk in Dortmund soll im Jahr 2017 verstetigt und weiter ausgebaut werden um die engmaschige, an den Bedarfslagen der Hilfebedürftigen ausgerichtete Zusammenarbeit zu sichern und fortlaufend zu verbessern. Intern erfolgt der Ansatz der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter weiterhin unter Anbindung an die Teams der Integrationsfachkräfte in den einzelnen Liegenschaften und Bereichen und zeichnet die besondere Organisation im Jobcenter Dortmund aus. Seit 2016 steht auch für den Integration Point eine Planstelle für den Bereich Soziale Arbeit zur Verfügung. Aufbauend auf der hier begonnenen Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Flüchtlingshilfe soll auch 2017 der Fokus in diesem Bereich auf der bedarfsgerechten Hilfeplanung für die besondere Zielgruppe der Flüchtlinge und deren zeitnahe Anbindung an geeignete Unterstützungsnetzwerke liegen. Ziel ist es dabei eine stabile Basis für die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu schaffen. Neben der direkten Beratung von Kundinnen und Kunden stehen die Fachkräfte des Teams Soziale Arbeit auch allen Integrationsfachkräften des Jobcenters für eine qualifizierte Fallberatung zur Verfügung und tragen so zu einer passgenauen Beratung im Bereich Markt und Integration bei. Bei rund 67 % der durch die Soziale Arbeit beratenen Kundinnen und Kunden führt diese Unterstützung zu einer Stabilisierung im Alltagsleben und damit oft zur angemessenen Verbesserung der Situation hinsichtlich Arbeit oder Qualifikation.

Seite 030

Schwerpunkte in der Sozialen Arbeit werden auch 2017 die Themenfelder Schuldnerberatung (in Kooperation mit sechs Schuldnerberatungsstellen) und psychosoziale Beratung sein.

3. Beschäftigungsmöglichkeiten für besondere Zielgruppen 3.1

Junge Menschen

Das Jugendberufshaus Dortmund erstellt seit 2015 ein Integrationsprogramm U25, das einen umfassenden Überblick gibt über die gemeinsamen Aktivitäten von Jobcenter, Agentur für Arbeit und dem Bereich Jugendberufshilfe / Jugendsozialarbeit des Jugendamtes und ihre strategische Ausrichtung. Die bestehende rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jugendamt der Stadt Dortmund im

sowie mit dem Fachbereich Schule wird in 2017 weiter

intensiviert. Ziel ist es dabei, die Beratungs- und Förderangebote optimal zu verzahnen, individuell passende Unterstützung zu ermöglichen und gleichzeitig Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf ohne Zeitverlust zu gestalten. Schwerpunkte der Arbeit:      

Frühe und marktbezogene Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Ausbildungsbetrieben in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im letzten Schulbesuchsjahr durch intensive Vermittlungsaktivitäten sowie Erarbeitung von alternativen Anschlussperspektiven Förderung der Mobilität, insbesondere bei Ausbildungsaufnahmen Intensive Betreuung von arbeitslosen Neukundinnen und Neukunden Besondere Unterstützung zugewanderter Jugendlicher im Hinblick auf einen frühzeitigen Spracherwerb und Beratung über die Möglichkeiten im deutschen Bildungssystem Stabilisierende und tagesstrukturierende Angebote für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf

Die unmittelbar nach Verlassen der Schule einsetzende kontinuierliche Aktivierung der Jugendlichen durch Beratung und tagesstrukturierende Angebote begleitet den Übergangsprozess von der Schule in den Beruf. Auf die Bedarfe zugewanderter Jugendlicher reagieren sowohl neue Angebote wie „Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerjuF-“ als auch die Anreicherung bestehender Maßnahmen um Sprachanteile sowie orientierende Bausteine. Für benachteiligte Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf wird auch weiterhin ein ausreichendes Kontingent an Ausbildungsplätzen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) bereitgestellt. Mit dem Angebot der Assistierten Ausbildung (ASA) werden Jugendliche mit entsprechendem Förderbedarf seit 2015 sowohl bei der Ausbildungssuche unterstützt als auch während der gesamten betrieblichen Ausbildung. Sie erhalten am individuellen Bedarf ausgerichtete Hilfen zum Abbau von SprachSeite 031

und Bildungsdefiziten sowie bei fachtheoretischen Inhalten. Gleichzeitig kann der Betrieb Unterstützung bei der Organisation der Ausbildung sowie Begleitung im Betriebsalltag zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses in Anspruch nehmen. So können mögliche Schwierigkeiten frühzeitig erkannt und behoben und Abbrüche vermieden werden. Viele Jugendliche benötigen am Übergang von der Schule in den Beruf erhebliche Unterstützung sowohl in fachlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf ihre sozialen Kompetenzen. Das etablierte Förderzentrum bietet hier mit einer breiten fachlichen Spreizung und begleitender intensiver sozialpädagogischer Unterstützung einen niederschwelligen Zugang zu stabilisierender Förderung. Junge Menschen können so in einem auf ihre individuellen Bedarfe abgestimmten Maßnahmeverlauf persönliche Stabilisierung erreichen, eine Grundvoraussetzung für nachfolgende berufsvorbereitende Maßnahmen oder die direkte Einmündung in berufliche Ausbildung. Unter Federführung des Jugendamtes wird die Mobile intensive Beratung (MIB) fortgesetzt. Das Jobcenter beteiligt sich weiterhin durch Personalgestellung. Das bewährte aufsuchende Projekt richtet sich insbesondere an sanktionierte Jugendliche, die drohen, aus dem Regelsystem verloren zu gehen. Ein weiteres Angebot für diese Jugendlichen ist das durch das Land NRW kofinanzierte Projekt „Chance Zukunft“. Ziel ist auch hier, junge Menschen, die sich aus den gängigen Regelsystemen zurückgezogen haben, durch eine individuelle und aufsuchende Förderung nachhaltig in die bestehenden Systeme zurückzuführen. Der neu eingefügte §16h SGB II eröffnet ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten für Jugendliche, die aufgrund besonderer Schwierigkeiten in ihrer individuellen Lebenssituation die Leistungen der Grundsicherung nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen. Jungen Menschen soll mit niederschwelligen und aufsuchenden Hilfsangeboten der Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit geebnet werden. Dabei ist die Abstimmung und Verzahnung insbesondere mit den Angeboten der Jugendsozialarbeit eine grundsätzliche Voraussetzung. Das Jobcenter Dortmund wird gemeinsam mit dem Jugendamt die Umsetzung in Dortmund prüfen. Dabei dienen die Erfahrungen in zwei bestehenden Angeboten als Grundlage:  

Die Mobile intensive Beratung – MIB: Das bewährte aufsuchende Projekt richtet sich insbesondere an sanktionierte Jugendliche, die drohen, aus dem Regelsystem verloren zu gehen. Das durch das Land NRW kofinanzierte Projekt „Chance Zukunft“: Ziel ist auch hier, junge Menschen, die sich aus den gängigen Regelsystemen zurückgezogen haben, durch eine individuelle und aufsuchende Förderung nachhaltig in die bestehenden Systeme zurückzuführen.

Seite 032

Das Jobcenter Dortmund beteiligt sich aktiv im Lenkungsausschuss des Beirats „Übergang Schule – Arbeitswelt“ und in den Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Landesstrategie „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW“. Es ist außerdem vertreten in stadtweiten themenspezifischen Netzwerken und Gremien.

3.2

Menschen mit Familienverantwortung

Im Jobcenter Dortmund gibt es knapp 7.300 Alleinerziehende und nochmal genauso viele Erziehende. Insgesamt leben knapp 28.000 Kinder im SGB II-Leistungsbezug. Die SGB II-Quote der unter 15-jährigen (NEF-Quote) liegt bei 31 % (Datenstand September 2016). Für Menschen mit alleinigen Betreuungsaufgaben sind die lokalen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf von großer Bedeutung. Eine wichtige Weiche stellt dabei die Netzwerkarbeit der verschiedensten Akteure zum Thema. Aufgrund der noch vorhandenen tradierten Rollenbilder obliegen die Erziehungsaufgaben in der Regel immer noch der Frau. Knapp 95 % aller Alleinerziehenden im Jobcenter Dortmund sind Frauen. Es bleibt demzufolge ein wichtiges Ziel des Jobcenters Dortmund die Personengruppe der Alleinerziehenden besonders zu unterstützen. Die Fachkoordinatorin für Alleinerziehende, die Integrationsfachkräfte für Alleinerziehende bzw. Multiplikatoren und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) arbeiten hierbei eng zusammen. In Anlehnung an die erforderlichen Rahmenbedingungen wird der überwiegende Anteil der arbeitsmarktlichen Instrumente auch in Teilzeitform zur Verfügung gestellt. Trotz guter Schulabschlüsse haben etwa 70 % aller Alleinerziehenden keinen Berufsabschluss. Um den nachträglichen Erwerb von Berufsabschlüssen gezielt zu fördern, liegt der Fokus auch in 2017 bei der Förderung von abschlussorientierten Maßnahmen, u.a. bei Teilzeitausbildungen, Gruppenumschulungen und betrieblichen Einzelumschulungen in Teilzeit. Zudem entwickelt das Jobcenter gezielt Angebote und Maßnahmen wie z.B. Jobmessen und Infotage mit gesonderten Themenschwerpunkten für die Personengruppe der Alleinerziehenden, unter Berücksichtigung der vielfältigen Lebenslagen, der Integrationschancen am Dortmunder Arbeitsmarkt sowie der Kinderbetreuungssituation, unter anderem in den Schulferien. Alle Aktivitäten des Jobcenters Dortmund für Alleinerziehende verfolgen das Ziel einer nachhaltigen Integration zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes und Schaffung von Unabhängigkeit von Transferleistungen. Trotz vielfältiger Aktivitäten und Unterstützungsmöglichkeiten müssen die Rahmenbedingungen bei der Kinderbetreuung gemeinsam mit der Stadt Dortmund verbessert werden. Einer umfassenden Förderung und Integration geht eine Sicherstellung des Betreuungsbedarfes voraus.

Seite 033

3.3

Schwerbehinderte und Rehabilitanden

Der Bereich Reha/SB betreut rund 4.850 erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und -bezieher, von denen 3.339 einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bis 40 inklusive Gleichstellung oder einen GdB von 50 bis 100 haben. Rund 990 Kundinnen und Kunden sind Rehabilitanden, von denen 300 auch einen GdB besitzen. Der Personenkreis der Rehabilitanden gliedert sich in die Gruppen Ersteingliederung (rd. 330) und Wiedereingliederung (rd. 660). Rund 47 % der Kundinnen und Kunden sind 50 Jahre und älter und 9,7% unter 25 Jahre. Insgesamt 47 % der betreuten Kundinnen und Kunden im Bereich Reha/SB befinden sich aufgrund ihres Alters und ihrer Erkrankungen im Unterstützungsprofil. Die häufigsten Behinderungsarten sind Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, organische Erkrankungen und psychische Behinderungen. Hier ist in Übereinstimmung mit den Feststellungen der Krankenkassen in den letzten Jahren eine Zunahme zu beobachten. Neben einer am Leistungsvermögen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Qualifizierung ist die kompetente Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten ein wichtiges Arbeitsfeld. Die Aufgabe des Reha/SB-Bereichs besteht darin, dem Personenkreis einen Zugang in die Arbeitswelt zu verschaffen. Insbesondere durch Probebeschäftigungen und Förderungen mit Eingliederungszuschüssen für Schwerbehinderte wird die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung unterstützt. Die arbeitgeberorientierten Vermittlungsfachkräfte des Bereichs Reha/SB informieren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor Ort und beraten zu Förderangeboten des Landschaftsverbandes und des Landes NRW. Nicht zuletzt gehört zur Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auch die Unterstützung bei der Planung und Gründung von Integrationsbetrieben. Hier unterstützt das Team Reha/SB bei der Auswahl der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch professionelle Beratung zu Arbeitgeberzuschüssen. Vorgesehene Maßnahmen für (Schwer-)Behinderte sind die Maßnahme „Feststellung der Leistungsfähigkeit“, das Bewerbungscenter und das Förderzentrum. Eine Vermittlungsmaßnahme unterstützt marktnähere Kundinnen und Kunden bei der Arbeitssuche. Für Menschen mit psychischen Auffälligkeiten steht ebenfalls eine Vermittlungsmaßnahme zur Verfügung. Die Weiterbildung der Kundinnen und Kunden wird durch Bildungsgutscheine unterstützt. Arbeitsgelegenheiten bieten Kundinnen und Kunden mit hohem Stabilisierungs- oder Unterstützungsbedarf erste Arbeitserfahrungen, besonders in einer niederschwelligen Arbeitsgelegenheit für suchtkranke Menschen und in einer Arbeitsgelegenheit für Menschen mit psychischen Auffälligkeiten. Zum Netzwerk des Bereichs Reha/SB gehören unter anderem die Rentenversicherungsträger, die Krankenkassen, die Reha-Beraterinnen und -berater der Arbeitsagentur, weitere externe Träger sowie die Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund. Seite 034

Entwicklung Bestand schwerbehinderte Arbeitslose im SGB II Monatsw erte Januar 2014 - Juni 2016

Veränderung absolut %-Anteil - 219

2.325

2.309

- 9,7 %

2.296 2.230

2.278 2.251

2.204 2.065

2.050

2.032

2.071

1.964

1.977

1.937

3.4

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte

Seit Beginn des Jahres 2016 haben bis zu 350 Flüchtlinge pro Monat erstmals Leistungen im Integration Point beantragt. Aktuell betreut das Jobcenter Dortmund im Integration Point rund 2.390 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 1.860 Bedarfsgemeinschaften (Stand 16.08.2016). Entsprechend sind im Integration Point, der am 19.10.2015 seine Arbeit mit neun Beschäftigten aufgenommen hat, inzwischen über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters beschäftigt. Die Kundinnen und Kunden des Integration Points sind überwiegend jung (78 % unter 35 Jahre alt), männlich (77 %), aus Syrien (86 %) und dem Irak (7 %), damit aus einer arabisch sprechenden und islamisch geprägten Kultur, und sprechen kein Deutsch (93 %). Aus der oben beschriebenen Kundenstruktur und aus vielen einzelnen Beratungsgesprächen leiten sich fast zwangsläufig prioritäre Handlungsbedarfe ab. Im Laufe des Jahres 2016 wurden deshalb spezifische Maßnahmenformen für Flüchtlinge entwickelt, die die im Folgenden beschriebenen Bedarfe befriedigen können und den Flüchtlingen auch in 2017 eine adäquate Hilfestellung zur gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Integration bieten. 1. Aufgrund der erheblichen kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Unterschiede zwischen dem Herkunfts- und dem Aufnahmeland besteht bei den Flüchtlingen ein großer Informationsbedarf. Diesem muss nachgekommen werden, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Die Maßnahmen „Perspektiven für Flüchtlinge“ und „Förderzentrum für Flüchtlinge“ stehen hierzu zur Verfügung. 2. Berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten sind überwiegend nicht durch Zeugnisse dokumentiert; erworbene Berufserfahrungen unterscheiden sich vom deutschen Ausbildungssystem oder Unterlagen, die den Ausbildungsstand dokumentieren, sind auf der Flucht verloren gegangen. Da aber bei vielen Seite 035

Flüchtlingen sicherlich berufliche Vorkenntnisse vorhanden sind, ist eine praktische Kompetenzfeststellung erforderlich. Die örtliche Kreishandwerkerschaft bietet eine Maßnahme zur Kompetenzfeststellung in handwerklichen Berufen an, die sich speziell an Flüchtlinge richtet. Das Jobcenter ermöglicht Flüchtlingen mit handwerklichen Vorkenntnissen die Teilnahme; je nach Ergebnis kann dann über weitere notwendige Qualifizierungen entschieden werden. Im Übrigen enthalten auch alle anderen Maßnahmen Elemente der Kompetenzfeststellung. 3. Oberste Priorität hat eine frühe und umfangreiche Sprachförderung. So ist es inzwischen unstrittig, dass für eine erfolgreiche Berufsausbildung in der Regel das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) schon zu Beginn der Ausbildung erforderlich ist. Am Beginn der Sprachförderkette steht wie bisher der Integrationskurs des BAMF, der mit dem Niveau B1 GER abschließt. Der gestiegenen Nachfrage entsprechend haben sich in 2016 bisher acht Integrationskursträger neu angesiedelt, sodass mittlerweile 26 Träger Integrationskurse in Dortmund anbieten. Die Maßnahme „KompAS“ (Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb) deckt diesen Bedarf ab. Im Anschluss stehen auch weiterhin bis Ende 2017 Kurse der berufsbezogenen Sprachförderung des ESF-BAMF-Programms zur Verfügung. Hier wurden - wie auch bei den Integrationskursen - die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich aufgestockt. Neu ist seit 01.07.2016 die nationale berufsbezogene Sprachförderung gem. § 45a AufenthG. Diese wird ab dem 01.01.2018 das ESF-BAMF-Programm komplett ersetzen. 4.

Ab 2017 werden nach dem notwendigen Erwerb ausreichender deutscher Sprachkenntnisse

Flüchtlinge in nennenswerter Anzahl für eine berufliche Qualifizierung zur Verfügung stehen. Aufgrund der jungen Altersstruktur wird hier der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund stehen, sei es im Rahmen einer betrieblichen Erstausbildung oder der beruflichen Weiterbildung. Sind die Deutschkenntnisse ausreichend und liegt die sonstige Eignung vor, steht den Flüchtlingen dann das gesamte Dienstleistungs- und Maßnahmenangebot des Jobcenters zur Verfügung. Für Neukundinnen und Neukunden werden in 2017 weiterhin die beschriebenen spezifischen Maßnahmen für Flüchtlinge angeboten. Als schwierig erweist sich die quantitative Planung, da nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes zum 06.08.2016 alle Schutzsuchenden, die ihre Anerkennung ab dem 01.01.2016 erhalten haben, grundsätzlich verpflichtet sind, ihren Wohnsitz in dem Bundesland zu nehmen, in das sie zur Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen worden sind. Hinzu kommen die Regelungen der Bundesländer landesintern zur Wohnsitznahme. Da in Dortmund, wie in allen Großstädten in NRW, bisher rund 50 % der Neukunden im Integration Point aus anderen Bundesländern zugezogen sind, ist ab Inkrafttreten des Integrationsgesetzes mit einem Rückgang des Kundenzugangs zu rechnen. Hier werden mit hoher Wahrscheinlichkeit unterjährig Um- und Nachplanungen des arbeitsmarktlichen Instrumenteneinsatzes erforderlich werden. Seite 036

4. Lösungen für gering und nicht ausreichend qualifizierte Arbeitslose 4.1

Erstausbildung junger Erwachsener

Das Jobcenter Dortmund hat sich seit 2013 an der vom BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufenen Initiative „AusBildung wird was – Spätstarter gesucht“ beteiligt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. BMAS und BA haben der Verlängerung und Weiterentwicklung der Initiative zugestimmt. Die Nachfolgeinitiative startete mit dem Titel „Zukunftsstarter“ parallel zum Inkrafttreten des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes (AWStG) am 01.08.2016. Das Jobcenter wird im Jahr 2017 die Initiative mit geändertem Namen, aber gleichem Ziel fortführen. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden von den Integrationsfachkräften unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen entsprechend beraten und motiviert. Zusätzlich werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, deren Ausbildungsplätze nicht durch Schulabgänger und Nachrücker besetzt werden konnten, überzeugt, älteren Bewerberinnen und Bewerbern eine Ausbildungsstelle zur Verfügung zu stellen. Daneben berät das Jobcenter sowohl Bewerberinnen und Bewerber als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu den Möglichkeiten einer betrieblichen Einzelumschulung. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist der nachhaltigste Weg, Menschen aus der Arbeitslosigkeit und langfristig aus dem Bezug von Transferleistungen zu führen. Gleichzeitig ist die Initiative auf künftige Notwendigkeiten ausgerichtet, um auch in der Zukunft den Fachkräftebedarf zu sichern. Die betriebliche Einzelumschulung und die Besetzung offener Ausbildungsplätze stehen im Rahmen der Initiative im Vordergrund. Hierbei wird es ein spezielles Angebot geben, das auf die Anforderungen einer betrieblichen Einzelumschulung vorbereitet und während der Einzelumschulung durch die Gewährung von umschulungsbegleitenden Hilfen unterstützt. Die im Programm „Zukunftsstarter“ enthaltenen berufsanschlussfähigen Teilqualifizierungen und der Erwerb von Grundkompetenzen im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), werden in der Bildungszielplanung 2017 und damit im Rahmen des Programms berücksichtigt. Das Jobcenter Dortmund wird darüber hinaus die im Rahmen der Fortsetzung des Programms neu eingeräumte Möglichkeit der Einstiegsqualifizierungen für den Personenkreis der „Zukunftsstarter“ nutzen.

Seite 037

4.2

Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)

Die Förderung beruflicher Weiterbildung ist ein wichtiges arbeitsmarktliches Instrument für die Umsetzung nachhaltiger Beschäftigungsaufnahmen und zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Dies wird auch im Jahr 2017 bei der Mittelverteilung entsprechende Berücksichtigung finden. Es gilt in verstärktem Maße, die Vermittlungschancen für Bewerberinnen und Bewerber ohne einen Berufsabschluss durch abschlussorientierte Qualifizierungen zu verbessern und dadurch den Fachkräfteengpass in den Wachstumsbranchen in Dortmund abzumildern. Deshalb beteiligt sich das Jobcenter Dortmund an dem „Modellprojekt für geringqualifizierte Jugendliche und junge Erwachsene“ des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW. Im Rahmen des Projektes werden Kundinnen und Kunden ohne Ausbildung über den Weg von mehreren Teilqualifizierungen zu einem Berufsabschluss geführt. Unterstützt werden sie hierbei durch einen eigenen Qualifizierungscoach. Erfolgsprämien für jede erfolgreich absolvierte Teilqualifizierung sollen Abbrüche vermeiden. Das Projekt ist für eine Laufzeit von 4 Jahren festgelegt und startet am 01.12.2016. Das Jobcenter Dortmund hat die Zahl der Bildungsgutscheine für abschlussorientierte Qualifizierungen wie Umschulungen und Teilqualifizierungen im Vergleich zum Vorjahr gesteigert, um Kundinnen und Kunden durch die Teilnahme an eine Qualifizierungsmaßnahme zu befähigen, ihren Leistungsbezug langfristig zu beenden. Weiterhin werden bedarfsgerechte Qualifizierungen initiiert, die kurzfristig den Weg in den Arbeitsmarkt ebnen werden. Diese Schwerpunkte berücksichtigt die Bildungszielplanung unter Beachtung der lokalen Arbeitsmarktnachfrage. Es wird im Jahr 2017 Poolumschulungen im handwerklichen und im industriellen Bereich geben, die sich an nachgefragten Berufen im gewerblich/technischen Bereich orientieren. Umschulungsangebote im Steuerfach und im Verwaltungsbereich spiegeln die wachsende Anzahl an benötigten qualifizierten Arbeitskräften im kaufmännischen Bereich wieder. Stark nachgefragte Bildungsangebote z.B. im Altenpflegebereich werden beibehalten. Die Qualifizierung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern wird auf den Bereich der Teilqualifizierung umgestellt, um den Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit zu geben, Arbeit aufzunehmen und/oder sukzessive einen Berufsabschluss zu erwerben. Innovative neue Angebote wie z.B. die Alltagsbegleiterinnen und -begleiter nach §87b Abs. 3 SGB XI mit Führerschein oder eine Qualifizierung im Gleisbau werden mit aufgenommen, bei denen eine aktuelle Arbeitskräftenachfrage gegeben ist. Durch die Änderung der berufsbezogenen Sprachförderung entfallen die bisher geplanten Bildungsgutscheine „Deutsch für den Beruf“. Für die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen werden aber Grundqualifizierungen auf niederschwelligen Deutschniveau geplant. Seite 038

Die Gesamtzahl der Bildungsgutscheine konnte erneut gesteigert werden. Hier die genaue Übersicht:

Die Bildungszielplanung beinhaltet auch im Jahr 2017 ein Kontingent an freien Bildungsgutscheinen, um im Jahresverlauf auf aktuelle arbeitsmarktliche Entwicklungen reagieren und Rechtsänderungen oder politische Schwerpunktsetzungen schnell umsetzen zu können.

5. Zusätzliche Fördermittel und Projekte 5.1 Schaffung eines übergreifend abgestimmten Unterstützungsangebotes Die Projekte und drittmittelgeförderten Programme werden, wie aus nachgehender Übersicht ersichtlich, in 2017 fortgesetzt.

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*Das Jobcenter Dortmund zahlt weiterhin die Regelleistung und die KdU für die Teilnehmenden. Je nach Programm kann ein Einkommen durch die Teilnahme erzielt werden, die zu einer anteiligen Auszahlung der Leistungen führen kann. Seite 040

5.2 Modellprojekt „Brücken in Arbeit für Migrantinnen und Migranten“

Das Modellprojekt, das am 01.02.2016 gestartet ist, konzentriert sich auf langzeitarbeitslose Menschen mit Migrationshintergrund mit fehlenden oder für eine Integration am Arbeitsmarkt nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen. Bestehende Langzeitarbeitslosigkeit und bestehender Langzeitleistungsbezug der Kundinnen und Kunden im Projekt sollen durch eine intensive Betreuung, passgenaue Sprachförderangebote, die Nutzung der Netzwerke in der Stadt Dortmund und die gezielte Einschaltung Dritter beendet werden. Innerhalb des Projektes wird die genannte Zielgruppe in zwei Untergruppen gegliedert:  

Zuwanderinnen und Zuwanderer aus dem europäischen Raum, die ihr Herkunftsland aufgrund der dort herrschenden wirtschaftlichen Situation verlassen haben Migrantinnen und Migranten, die sich bereits seit einigen Jahren in Deutschland aufhalten und die trotz eines bereits absolvierten Integrationskurses noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse erlangt haben

Viele Kundinnen und Kunden der o.g. Personengruppen haben zwar bereits an einem Integrationskurs teilgenommen, konnten aber im Abschlusstest das Zielsprachniveau B1 nicht erreichen. Andere haben erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen, haben aber ihre deutsche Sprachkompetenz im Laufe der Zeit wieder verloren, da sie nur wenige oder keine Kontakte im Alltagsleben zur deutschsprachigen Gesellschaft hatten. Diese Problematik trifft insbesondere auf Frauen zu, da besonders sie sich durch traditionelle Rollenstrukturen oft nur in einem eng gesteckten Kreis gleicher Herkunft bewegen und sich in diesem Umfeld häufig nur in ihrer Muttersprache verständigen. Die Bewerberinnen und Bewerber, die als relativ neu Zugezogene aus den EU2-Staaten stammen, sollen präventiv betreut werden, damit es hier nicht zu einer Verfestigung des Leistungsbezuges kommt. Die konsequente Aktivierung des Personenkreises zielt auf die Entwicklung einer Förderkette ab, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer oder mehreren aufeinander aufbauenden Maßnahmen zur Sprachförderung einmünden sollten und falls möglich, in eine Beschäftigung integriert werden. Eine weitere Aufgabe des Projektes besteht darin, die im Herkunftsland erworbenen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber zu ermitteln und für den hiesigen Arbeitsmarkt nutzbar zu machen. Dazu gehört neben der Identifizierung der berufsfachlichen Fähigkeiten auch die Vermittlung und Erweiterung vorhandener Kenntnisse durch Qualifizierung und die Heranführung an den Arbeitsmarkt. Viele der zugewanderten Menschen haben Probleme, sich im gesellschaftspolitischen Umfeld in Deutschland zu orientieren. Seite 041

Es gilt, diese Themen im Beratungsprozess zu erkennen, wertschätzend aufzugreifen und sensibel einen Perspektivwechsel herbeizuführen, falls dies erforderlich ist, um nachhaltig die Langzeitarbeitslosigkeit und den Langzeitleistungsbezug für die Bedarfsgemeinschaft zu beenden. Bei den elf Projektvermittlungsfachkräften handelt es sich um besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit interkultureller Kompetenz. Sie betreuen Kundinnen und Kunden aus den Zielgruppen im Hinblick auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft mit jeweils einem Betreuungsschlüssel von 1:200.

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Teil III – Finanzielle Rahmenbedingungen Das verfügbare Finanzvolumen für Fördermaßnahmen des Jobcenters Dortmund setzt sich aus den vom Bund gestellten Eingliederungsleistungen, Mitteln der Kommune und projektbezogenen Drittmitteln zusammen.

1. Eingliederungsmittel Bei den begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ist bei der Maßnahmeplanung die Qualität und Wirkung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie deren Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen. Nach heutigem Kenntnisstand werden dem Jobcenter Dortmund ca. 57 Mio. Euro für Eingliederungsleistungen im Jahr 2017 durch den Bund zur Verfügung gestellt.

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2. Übersicht Förderinstrumente (Planung Stand 01.12.2016)

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