Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenter Barnim 2017 Seite 1

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenter Barnim 2017

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Inhalt Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenter Barnim 2017 .................................. 1 1.

Einleitung ....................................................................................................................... 3

2.

Wirtschaftsraum Barnim ................................................................................................. 4

3.

Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung ........................................... 5

4.

Strategische Ausrichtung – opera-tive Schwerpunkte & Maßnahmen ............................. 7 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren, jeder junge Mensch erhält ein Angebot ....................................................................................................................... 7 Langzeitleistungsbezieher / Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen............................................................................................. 8 Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungs-chancen für Kundinnen und Kunden mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern ........................ 9 Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren.........................................................................................................................10 Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren .............................................11 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen ..............................11 Prävention: Beschäftigungsmöglichkeiten für Familien-Bedarfsgemeinschaften und Alleinerziehende nutzen; Neuausrichtung des Fallmanagements .....................................12

5.

Investitionen ..................................................................................................................13 5.1 Personal .....................................................................................................................13 5.2 Eingliederungsmittel ....................................................................................................14

6.

Ziele des Jobcenter Barnim ...........................................................................................16

Anlage ..................................................................................................................................17 1.

Erläuterung zu den einzelnen Profillagen ...................................................................17

2.

Legende zur Verteilung der Eingliederungsmittel .......................................................19

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1. Einleitung Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm legt das Jobcenter Barnim (JCB) in Abstimmung mit seinen beiden Trägern, der Agentur für Arbeit Eberswalde und dem Landkreis Barnim, fest, mit welchen Strategien, Ressourcen und ausgewählten Maßnahmen der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele erreicht werden sollen. Auch mit dem Beirat des JcB findet ein Austausch zur Umsetzung der Geschäftspolitik statt. Die im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm beschriebenen Handlungsfelder und Ziele beziehen sich auf die Aufnahme einer nachhaltigen existenzsichernden Erwerbstätigkeit sowie auf die Herstellung, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zur Reduzierung der Hilfebedürftigkeit. Dieser Auftrag wird in enger Zusammenarbeit des Jobcenters mit den Trägern der Grundsicherung, der Agentur für Arbeit Eberswalde und dem Landkreis Barnim sowie weiteren arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Akteuren vor Ort umgesetzt. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ist mit den sozialintegrativen Leistungen des Landkreises Barnim verzahnt. Diese Leistungen, gem. § 16a SGB II - insbesondere die Angebote zur Kinderbetreuung, die psychosoziale Betreuung und die Schuldnerberatung – stabilisieren die hilfebedürftigen Menschen in ihrer Lebenssituation und unterstützen den Integrationsprozess. Bei der Planung wurden die im Geschäftsjahr 2016 erzielten operativen Ergebnisse, die aktuelle Bewerberstruktur, die absehbare arbeitsmarktbezogene und demografische Entwicklung in der Region, die mit den Trägern vereinbarten Zielwerte sowie die Mittelzuteilung für das Geschäftsjahr 2017 berücksichtigt.

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2. Wirtschaftsraum Barnim Der Landkreis Barnim hat eine Fläche von 1.472 km² und ist mit 177.411 (31. Dez. 2015) Einwohnern einer der bevölkerungsreichsten Kreise im Land Brandenburg. Der Landkreis Barnim grenzt im Norden an den Landkreis Uckermark, im Westen an den Landkreis Oberhavel, im Süden an das Land Berlin und den Landkreis Märkisch Oderland. Im Osten bildet die deutsche Staatsgrenze zu Polen (Woiwodschaft Westpommern) die Kreisgrenze. Die bevölkerungsreichste Stadt ist die Kreisstadt Eberswalde mit gut 41.000 Einwohnern, dicht gefolgt von Bernau. Der Landkreis Barnim gliedert sich in 3 amtsfreie Städte, 4 amtsfreie Gemeinden und 3 Ämter und deren dazugehörenden Gemeinden. Mit 120 EW/km² weist der Barnim als Landkreis die höchste Einwohnerdichte im Land Brandenburg auf. Dabei ist der engere Verflechtungsraum mit 200 EW/km² mehr als doppelt so dicht besiedelt wie der äußere Entwicklungsraum. Wirtschaftsgeographisch wird der Barnim aus dem Verflechtungsraum zu Berlin, dem Eberswalder Talraum und dem ländlichen Raum gebildet. Bis auf einzelne ländliche Gemeinden hat der Barnim eine sehr gute Verkehrsanbindung: Durch den Landkreis Barnim verlaufen die Bundesautobahnen (BAB) 10 Berliner Ring und BAB 11 von Berlin nach Stettin. Fünf Bundesstraßen erschließen das Gebiet (B 2, B 109, B 158, B 167, B 273) zusammen mit zahlreichen Kreisstraßen. Eine Eisenbahnlinie von Berlin über Eberswalde, Angermünde nach Stralsund oder Stettin bildet zusammen mit der Heidekrautbahn und einigen regionalen Busverkehrsgesellschaften das Rückgrat des öffentlichen Personenverkehrs. Für den Güterverkehr spielt die Schienenverbindung ebenso eine bedeutende Rolle wie die in Ost-West-Richtung verlaufende Wasserstraße Oder-HavelKanal.

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3. Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung Der Arbeitsmarkt im Landkreis Barnim ist geprägt von der spezifischen Situation im Metropolenraum Berlin: Von den insgesamt 70.178 im Barnim gemeldeten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svB) pendelt täglich über ein Drittel überwiegend nach Berlin (Stand 30.06.2016). Die Unternehmensstruktur im Landkreis Barnim ist vorrangig von kleinen und wenigen mittelständischen Unternehmen geprägt. Dominierender Wirtschaftssektor im Landkreis ist der Dienstleistungssektor mit den Bereichen öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen, Handel und Verkehr, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe und dem Baugewerbe. Zum Stand 30.06.2016 gingen 48.236 Menschen im Barnim einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Im Vergleich zum 30.06.2015 nahm die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 1,5% zu (Land Brandenburg +1,3%). Insbesondere die Wirtschaftszweige in der Herstellung von Vorleistungsgütern, insb. von chem. Erzeugnissen und Kunststoffwaren (ohne Güter der Metall- u. Elektroindustrie) sowie im Baugewerbe konnten einen Zuwachs von 8,4% bzw. 5,7% gegenüber dem Vorjahresstichtag verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Struktur sowie die Entwicklung auch im Jahr 2017 nicht stark verändern wird. Laut Regionalprognose des IAB wird für den Agenturbezirk Eberswalde (also die Landkreise Uckermark und Barnim) ein Wachstum im Mittelwert von 1,7% erreicht. Im Jahresdurchschnitt 2016 waren im Landkreis Barnim 6.770 Arbeitslose gemeldet, darunter 5.017 Arbeitslose im Rechtskreis SGB II (Anteil von 74,1%). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis insgesamt um -8,7% gesunken, im Rechtskreis SGB II um -7,3%. Die Arbeitslosenquote im Landkreis Barnim lag im Jahresdurchschnitt 2016 bei 7,1% (VJ 7,8%). Auch im Jahr 2017 ist mit einem Abbau der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Zum Berichtsmonat Dezember 2016 hat das JC Barnim 10.471 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jahresdurchschnitt 2016 im Bestand (Rückgang zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um -5,8%), darunter 1.499 Alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte (-3,0% zum Vorjahreszeitraum). Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten teilen sich folgendermaßen in die Profillagen auf: 

Integrationsnahe Profillagen (Markt-, Aktivierungs- und Förderprofil): 986 (anteilig 9,4%; zum Vorjahr -22,4%)



Komplexe Profillagen (Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Unterstützungsprofil): 5.409 (anteilig 51,7%; zum Vorjahr -3,6%)



Integriert, aber hilfebedürftig: 1.807 (anteilig 17,3%; zum Vorjahr -8,2%)

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Zuordnung nicht erforderlich: 2.114 (anteilig 20,2%; zum Vorjahr 0,0%)

Die Erläuterung zu den einzelnen Profillagen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Im Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind im Jahresdurchschnitt 2016 7.481 Langzeitleistungsbezieher, was einem Anteil von 71,4% entspricht. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Bestand in dieser Personengruppe um -8,0% gesunken; auch die Quote wurde zum Vorjahr reduziert. Im Jahr 2016 wurden für den Landkreis 4.044 Stellen gemeldet, was zum Vorjahreszeitraum ein Plus von 9,1% bedeutet. Mit einem(SGB Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von bis zu 3,2% Jahr Arbeitslose II) und gemeldete Arbeitsstellen (für SV-Beschäftigung) nach Berufssegmenten und Anforderungsniveaus (Anteil anim insgesamt 2017 (lt. IAB-Prognose) bietet insbesondere der Berliner Arbeitsmarkt Potential, in Prozent) insbesondere mit deutlichen Zunahmen an Stellen im Bereich Verkehr und Lagerei sowie in AA Eberswalde Jahresdurchschnitt 2015 der öffentlichen Verwaltung, im Baugewerbe und der Arbeitnehmerüberlassung. Trotz Stagnation bzw. rückläufiger Stellen ergeben sich auch Möglichkeiten im Gesundheitswesen und im Einzelhandel. Nachgefragt werden überwiegend Medizinische Fachkräfte. u. GeisteswissenLand-, Forst und Gartenbauberufe

Fertigungsberufe

Fertigungstechnische

Bau- und Ausbauberufe

Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe

nicht-medizinische schaftler und Gesundheitsberufe Künstler

Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe

IT- und naturwiss. Dienstleistungsberufe

Sicherheitsberufe

Verkehrs- und Logistikberufe

Um die Beschäftigungsmöglichkeiten im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu 76,1 41,8 22,5 56,3 70,3 46,5 36,0 nutzen, sind in den einzelnen Beschäftigungssegmenten die Matchingprozesse zu Helfer 14,5 12,0 9,1 18,1 15,5 3,7 7,3 verbessern. Dazu sind: 18,9 54,4 70,6 42,5 25,6 41,4 62,8  vorhandene Helferstellen zu besetzen, Fachkraft 73,9 86,1 78,8 78,6 58,1 51,2 80,1  durch (insbesondere abschlussorientierte) Qualifizierung die Beschäftigungschancen 3,9 2,7 3,9 0,5 2,6 6,1 0,6 Spezialist von Helfern zu verbessern und 2,4 1,7 7,1 1,4 20,5 7,1  Förderentscheidungen zügig zu treffen 3,9 und umzusetzen. 1,1 1,1 der im SGB 3,0 II gemeldeten 0,8 1,4 und den gemeldeten 6,1 0,6 Die Gegenüberstellung Arbeitslosen (blau) Experte 9,2 0,2 5,0 2,0 5,9 Arbeitsstellen (sozialversicherungspflichtige 8,7 Beschäftigung; grüner Balken) 38,0 nach Anforderungsniveau im Jahresdurchschnitt 2015 im Landkreis Barnim zeigt den █ Arbeitslose Handlungsbedarf in den einzelnen Berufssegmenten (in %): █ Gemeldete Stellen Berufe in Unternehmensführung und -organisation

Handelsberufe Helfer

46,8 5,8

Experte

4,2

50,7

Fachkraft

Spezialist

40,7

14,4 0,4 9,6

2,2

6,2

0,0

0,0

3,0

54,5 70,2

2,1

0,0

83,8

Reinigungsberufe

59,1

85,1

13,5

62,7

50,1

92,0

65,7

50,0

95,5

39,6

40,3

14,8 82,7

57,9

2,5

27,3

30,4

1,1

0,3

0,1

4,6

24,3

27,9

1,2

2,6

2,5

0,7

0,2

0,0

0,3

1,3

0,0

2,3 7,4

9,9 10,0

17,2 22,1

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung ist deutlich erkennbar, dass eine erfolgsorientierte Integrationsstrategie verstärkt die berufliche Qualifikation beinhalten muss. Die gemeinsame Bildungszielplanung des Jobcenter Barnim und der Agentur für Arbeit Eberswalde setzt daher den Fokus auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Bereich der abschlussorientierten Bildungsmaßnahmen.

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4. Strategische Ausrichtung – operative Schwerpunkte & Maßnahmen Handlungsleitend für die operativen Schwerpunkte sind die Chancen, die sowohl der regionale als auch der überregionale Arbeitsmarkt bieten und die sich zudem aus weiteren Verbesserungen in der internen Organisation und aus der Vernetzung mit externen Partnern ergeben. Dabei gewinnt der Präventionsansatz zunehmend an Bedeutung. Abgeleitet aus den zentralen Handlungsfeldern hat das Jobcenter Barnim deshalb für das Jahr 2017 folgende strategische Ausrichtung und operative Schwerpunktsetzung entwickelt:

Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren, jeder junge Mensch erhält ein Angebot Jugendliche in Ausbildung und Arbeit zu integrieren, steht auch 2017 im Fokus. Um das Ziel der Senkung der Jugendarbeitslosigkeit zu erreichen, geht das Jobcenter Barnim verschiedene Wege: Bereits im Jahr 2015 wurden alle Vermittlungsfachkräfte, die diese Kundegruppe betreuen, in einem Team zusammengeführt. Durch die Bündelung unter einer Führung war der Grundstein gelegt für eine Fokussierung auf den Kernprozess Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren. Dieser Weg wird in 2017 mit der bevorstehenden Gründung der Jugendberufsagentur fortgeführt. Eine weitere damit verbundene Erwartung besteht in der verbesserten Verzahnung aller Akteure, die an der Integration eines Jugendlichen mitwirken. Es wurde ein Arbeitskreis mit der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen, um alle organisatorischen und inhaltlichen Sachverhalte, die in der Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit und dem JC Barnim erforderlich sind, zu erarbeiten. Federführend ist hier die Agentur für Arbeit. Die Vermittlungsarbeit erfolgt über persönliche Gespräche mit den Jugendlichen. Inhaltlich geht es um die Erarbeitung einer Strategie, wie und mit welcher Unterstützung eine nachhaltige Integration in Arbeit erfolgen kann. Grundlage für die zeitliche Durchführung der Gespräche bildet das Kontaktdichtekonzept U25. Es basiert auf dem jeweiligen Unterstützungsbedarf sowie auf dem Entwicklungspotential. Die Übertragung der Ausbildungsvermittlung für ausbildungssuchende erwerbsfähige Leistungsberechtigte an die Agentur für Arbeit Eberswalde für den Zeitraum 2015 bis 2017 bildet die Grundlage für eine kontinuierliche und einheitliche Betreuung aller ausbildungssuchenden Jugendlichen in Barnim, unabhängig vom Rechtskreis. Auch 2017 wird sich das Jobcenter Barnim in der Kooperation mit der Agentur für Arbeit an der Maßnahme zur „assistierten Ausbildung“ beteiligen. Die Maßnahme “ABBAR“ für förderungsbedürftige junge Menschen (lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Menschen) ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, wird fortgeführt. Sie wurde 2013 gemeinsam mit dem Regionalen Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit entwickelt und erreichte gute Ergebnisse. Für Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung gilt die Zielsetzung, dass kein Gespräch ohne ein konkretes Angebot erfolgt. Zudem wird auf die intensive Einbindung des

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gemeinsamen Arbeitgeberservice gesetzt, u.a. im Rahmen der assistierten Vermittlung. Teilaspekte sind hier:  monatliche Stellensuchläufe, auch überregional  Durchführung von Vermittlungsdreiecken  Einsatz FbW um betriebsspezifische Kenntnisse zu vermitteln  Einsatz von Integrationsinstrumenten Für Jugendliche, die sich in Ausbildung befinden, aber weiterhin Unterstützung benötigen, wird das Instrument Freie Förderung eingesetzt, mit dem Ziel der Erhaltung des Ausbildungsplatzes und des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung. Schüler, die noch nicht über die Ausbildungseignung verfügen, werden im Rahmen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen an eine Ausbildung oder Arbeit herangeführt. Für Jugendliche mit Handlungsbedarf im Bereich Motivation oder noch nicht ausreichend ausgeprägter Ausbildungseignung stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. So zum Bespiel die Aktivierungshilfe, wo sich die Jugendlichen in verschiedenen Berufsfeldern testen können. Im Bereich der Motivation werden die Maßnahmen „Wegbereiter“ und „Schritt für Schritt“ bereitgestellt. Für die Bearbeitung von individuellen Handlungsbedarfen wird das Instrument MAT-AVGS eingesetzt. Ziel ist das Erreichen von Integrationsfortschritten um eine Arbeit, Ausbildung oder berufliche Weiterbildung zu absolvieren. Außerdem werden, wie auch 2016, Messen, Nachvermittlungsaktionen und ArbeitgeberVeranstaltungen genutzt bzw. organisiert. Die Kunden werden zielgerichtet auf die Teilnahme vorbereitet (aussagefähige Bewerbungsunterlagen und teilweise Begleitung durch die Integrationsfachkräfte). Die Ersteingliederung von Rehabilitanden wird in enger Zusammenarbeit mit dem RehaBereich der Agentur für Arbeit erfolgen. Dieser Personenkreis wird durch spezialisierte Integrationsfachkräfte betreut. Dazu wird auch 2017 ein Workshop stattfinden, mit dem Ziel, Prozesse kontinuierlich zu verbessern.

Langzeitleistungsbezieher / Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen Mit einer kontinuierlich chancenorientierten Beratungs- und Vermittlungsarbeit (stärkenorientierter Ansatz gem. Beratungskonzeption SGB II) werden Potentiale bei den Langzeitleistungsbeziehern / Langzeitarbeitslosen erkannt und Beschäftigungshemmnisse abgebaut. Dabei sind durch Nutzung der Online-Angebote der BA (BEN) mögliche Alternativen zu erarbeiten. Der Kunde wird hierbei in die Pflicht genommen. Die Weiterführung der Intensivermittlungsansätze wird durch Erhöhung der Anzahl und Konkretisierung der Auswahlkriterien ausgebaut. Die Einbindung des gemeinsamer Arbeitgeberservice in Form von Vermittlungsdreiecken wird ebenfalls als fester Bestandteil mit aufgenommen. Die Fachdienste (Berufspsychologischer Service und Ärztlicher Dienst) sind konsequent zu nutzen, um gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig im Integrationsprozess Seite 8

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berücksichtigen zu können und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln (Berufswahltest, Fallbesprechung). Die Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm ESF-LZA zur Bereitschaft, eine Beschäftigung aufzunehmen, fließen in die Integrationsarbeit ein. Ergänzend zum ESF Programm „Integrationsbegleiter“ werden die Teilnehmenden verstärkt in die Vermittlungsprozesse des JC eingebunden. Durch die Nutzung der Maßnahmen „Wegbereiter“ und „Schritt für Schritt“ soll speziell für diesen Personenkreis sichergestellt werden, dass eine bedarfsgerechte Aktivierung mit dem Ziel der Integration in Arbeit erfolgt. Gegenstand dieser Maßnahmen ist ein individuelles Coaching der Teilnehmer mit dem Ziel der Entwicklung der Bereitschaft, die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Jobcenter wieder in Anspruch zu nehmen, vielfältige und schwerwiegende Hemmnissen (multiple Problemlagen) abzubauen, durch Aufbau von Motivation und Leistungsbereitschaft eine Aktivierung zu erreichen und somit die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit herzustellen bzw. zu verbessern. Darüber hinaus sollen, sofern die primären Ziele erreicht wurden, eine Integration in versicherungspflichtige Beschäftigung (Arbeit und Ausbildung) und Stabilisierung dieser Beschäftigungsaufnahme erfolgen.

Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für Kundinnen und Kunden mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern Die Anteile überregionaler Vermittlungsangebote überwiegen am Standort Bernau durch die unmittelbare Nähe zu Berlin. Zur Nutzung dieser Möglichkeiten ist die erforderliche Mobilität im Tagespendelbereich in den Beratungsgesprächen verstärkt einzufordern. Am Standort Eberswalde soll auch in 2017 ein Schwerpunkt auf die Heranführung der dortigen Kunden an den Berliner Arbeitsmarkt gelegt werden. Hierzu sind verstärkt die Mobilität und die Motivation der Kunden durch Maßnahmen oder finanzielle Unterstützung (Einstiegsgeld) zu fördern und insbesondere das Prinzip des Förderns und Forderns konsequent umzusetzen. Das Neukundenprojekt wird fortgeführt. Im Rahmen des Mindeststandard-Prozesses erfolgt bei Neuantragstellungen eine sofortige Aktivierung, so dass marktnahe Kunden lediglich für eine kurze Verweildauer auf Leistungen zur Grundsicherung angewiesen sind. Die guten Erfahrungen mit Gruppeninformationen und Messen unter Anwesenheit von Integrationsfachkräften, potentiellen Arbeitgebern und Bildungsträgern lassen auch für 2017 zusätzliche Integrationsergebnisse erwarten. Die Messe „Bildung trifft Beruf“ wird mindestens 2 x jährlich durchgeführt und durch die Einbindung überregionaler Arbeitgeber weitere Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen. Hier werden die Integrationsfachkräfte zukünftig noch stärker mit ihren Kunden vor Ort ins Gespräch gehen. Durch den Einkauf der Maßnahme „Integration durch Praxis“ soll sichergestellt werden, dass insbesondere Kunden, die über ein Potential zur Integration in Arbeit und Ausbildung verfügen, jedoch in einzelnen Handlungsfeldern Hemmnisse aufzeigen, die durch Seite 9

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aktivierende und unterstützende Maßnahmen mittelfristig behoben werden können, bedarfsgerecht aktiviert und integriert werden. Die Umsetzung der Reha-Spezialisierung auf Seiten der Integrationsfachkräfte und Zusammenführung mit der Personengruppe der Schwerbehinderten hat bereits erste Synergieeffekte im Jahr 2016 erzeugt und gute Ergebnisse gebracht. Zur weiteren Optimierung der Prozesse wurde im Oktober 2016 die Zusammenlegung der Spezialisten in ein Team vollzogen. Durch einheitliche Verfahren und engen Austausch soll hier eine Verbesserung der Integration erreicht werden. Die Qualifizierung der betreffenden Mitarbeiter wird in 2017 fortgesetzt. Die Optimierung von Arbeitsabläufen wird auch 2017 verfolgt u.a. der Fortführung von gemeinsamen Workshops mit der Agentur für Arbeit. Durch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice wird eine höhere Präsenz dieser Personengruppen auf dem regionalen Arbeitsmarkt erreicht. Hierzu werden spezifische Informationsinhalte in den AG-Newsletter oder die Bewerberzeitung aufgenommen.

Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist auch im Jahr 2017 ein fester Bestandteil der Integrationsarbeit. Mit dem Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) wird insbesondere für geringqualifizierte Langzeitarbeitslose und Ältere der Zugang zur beruflichen Weiterbildung verbessert. Ein Fokus liegt in der Qualifizierung von Helfern. Ziel ist hier der Erwerb eines Berufsabschlusses. Für die Eignungsfeststellung besteht ein gestuftes Verfahren mit Einbindung des Berufspsychologischen Service. Ziel ist die Vermeidung von Maßnahmeabbrüchen. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist dann erfolgreich, wenn der Teilnehmer nachhaltig in Arbeit integriert wird. Somit beginnt bereits bei der Planung und Umsetzung des Förderbedarfs das Absolventenmanagement. Grundlage ist das Konzept Absolventenmanagement. Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung ist eine ständige Arbeitsgruppe unter Leitung der Koordinatorin „Förderung beruflicher Weiterbildung“ eingerichtet worden. Durch die Nutzung der Maßnahme „Grundkompetenzen“ soll speziell für marktferne Kunden sichergestellt werden, dass eine bedarfsgerechte Aktivierung mit dem Ziel der Integration in Arbeit erfolgt. Durch konsequente und rechtzeitige Unterbreitung von Angeboten bei Handlungsbedarfen in der beruflichen Qualifizierung soll der Integrationsprozess verkürzt werden. Die Angebotspalette der Gruppenumschulungen ist gemeinsam mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice um die Möglichkeit von betrieblichen Einzelumschulungen und die

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Förderung WEGEBAU zu erweitern. Dies ist hauptsächlich im Rahmen der regelmäßigen Teilnahme an den Dienstberatungen sicherzustellen.

Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren Die Einrichtung des Lotsenhauses für Flüchtlinge und Asylbewerber im Verantwortungsbereich des Jobcenter Barnim soll die Struktur der im Landkreis Barnim entwickelten Kompetenzzentren unterstützen, im Ausbau begleiten und soweit möglich durch Beratungsleistungen weiterer Partner sinnvoll ergänzen. Die Netzwerkarbeit wird intensiviert. Die Integrationsarbeit im Lotsenhaus soll so ausgerichtet werden, dass migrationsspezifische Handlungserfordernisse mittelfristig in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten abgebaut werden. Kunden, die in ihrer Entwicklung die Arbeitsmark- und/oder Ausbildungsmarktreife erreicht haben werden hiernach unmittelbar in den Prozess zur Integration in Arbeit oder Ausbildung aufgenommen. Der Integrationsprozess ist strukturiert durch Erhebung von Bedarfen und Steuerung von Angeboten über die Etappen Sprache-Bildung-Beruf durchzuführen. In 2017 wird dieser Prozess durch den Ausbau kompetenzfeststellender und qualifizierender Maßnahmen (u.a. KompAS und Modulare Basisqualifizierung) so verbessert, dass diese innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Integrationskurse zur Verfügung gestellt werden können. Mit Beginn 2017 werden die jugendlichen Integrationskursabsolventen verstärkt auf die Ausbildungsaufnahme vorbereitet (Einstiegsqualifizierung bzw. sofern möglich Ausbildung).

Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Der bereits angestoßene Prozess zur Verbesserung der Qualitätsarbeit, d.h. systematisch und nachhaltig an der Qualität in unserem Jobcenter zu arbeiten, wird 2017 fortgeführt. Ein funktionsfähiges und transparentes Internes Kontrollsystem (IKS) stellt sicher, dass organisatorische und fachliche Risiken systematisch erkannt werden, um durch zielgerichtete Maßnahmen zeitnah zu reagieren. Wirksam ergänzt wird das IKS durch das Binnensteuerungstool, welches insbesondere die fachaufsichtliche Risikobewertung auf allen Ebenen verbessert. Beide Instrumente werden unterjährig in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Dafür werden team- und bereichsübergreifende Kommunikationsformate (Dienstberatung der Bereichsleiter und Führungskräfteberatung) als Plattform zur internen Schnittstellenprüfung genutzt. Durch Hospitationen wird der Qualifizierungsbedarf erhoben. Qualifizierungsmaßnahmen werden in den Teambesprechungen eingebunden.

Teilnehmer von als Multiplikator

Der Prozess der kontinuierlichen Verbesserung (KV) findet sich im Ideenmanagement wieder. Dazu wurden 2 Mitarbeiterinnen als KV-Multiplikatorinnen im Jahr 2016 ausgewählt. Im Jahr 2017 wird das Ideenmanagement etabliert.

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Prävention: Beschäftigungsmöglichkeiten für Familien-Bedarfsgemeinschaften und Alleinerziehende nutzen; Neuausrichtung des Fallmanagements Neben einer guten Schulbildung brauchen Kinder Vorbilder, die ihnen vermitteln, dass Lernen und Arbeiten zum Leben gehört. Die berufliche Perspektive für die Eltern ist die beste Prävention für Kinder! Unter diesem Aspekt werden sowohl die Familien-BG als auch die Alleinerziehenden geschäftspolitisch fokussiert. Entsprechend den persönlichen Rahmenbedingungen der Alleinerziehenden wird mit Unterstützung durch den gemeinsamen Arbeitgeberservice eine bewerberorientierte Stellenakquise durchgeführt. Auch werden Veranstaltungen mit interessierten Arbeitgebern und Alleinerziehenden durchgeführt, um Angebote für diese Personengruppe transparent zu machen Frühzeitig, bereits vor Beginn der Elternzeit, sollen Eltern in den Vermittlungsprozess eingebunden bzw. auf die Zeit nach der Elternzeit vorbereitet werden. In Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenter Barnim werden Netzwerke von Arbeitgebern und Trägern u.a. zu Teilzeitangeboten ausgebaut, Gruppeninformationen geplant und die Information von Eltern systematisiert. Mit der Bündelung der Fallmanagementkunden, zentralisiert in einem Team, soll eine einheitliche Strategie bei der Betreuung der Kundengruppe sichergestellt werden. Dazu gehört insbesondere die Fokussierung auf die beschäftigungsorientierten Inhalte. Zielsetzung ist der Ausbau der persönlichen Kontaktdichte. Halbjährlich wird der Verbleib der Kunden im Fallmanagement geprüft und dokumentiert. Bei beispielsweise fehlender Motivation und fehlender Beschäftigungsnähe erfolgt die Rückübertragung an die Integrationsfachkraft. Die Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern wird u.a. durch eine intensive Nutzung und Begleitung des ESF-Bundesprogrammes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ unterstützt.

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5. Investitionen 5.1 Personal Der Ressourceneinsatz wird auch im Jahr 2017 u.a. durch die unbekannte Größe der zu betreuenden Flüchtlinge im Jobcenter und die Zielsetzungen im Integrationsbereich bestimmt. Die gesetzlichen Betreuungsrelationen nach dem SGB II werden im JC Barnim erfüllt. Die mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Integrationsbereich beabsichtigte Wirkung, also die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, ist in der Zielvereinbarung dargestellt (siehe Punkt 6). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Leistungsgewährung stehen für die rechtmäßige und zeitnahe Gewährung von Leistungen, wie Leistungen zum Lebensunterhalt, Leistungen für Unterkunft und Heizung und Bildung und Teilhabe ein.

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5.2 Eingliederungsmittel Zur Umsetzung der strategischen Ziele stehen dem Jobcenter Barnim voraussichtlich 7.082.483 Euro an finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Zum Vorjahr ist dies eine Reduzierung von 11,5 Prozent. Die folgende Grafik verdeutlicht die Verteilung des Eingliederungstitels (EGT) für 2017:

Ausführungen zu den Instrumenten siehe Anlage 2

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Das Jobcenter setzt im Bereich des Mitteleinsatzes der Eingliederungsleistungen den Schwerpunkt bei Qualifizierung und Aktivierung. Bei den Teamplanungen wurden alle zur Verfügung stehenden Budgetmittel mit möglichst arbeitsmarktnahen Eintritten unterlegt. Zur Erschließung weiterer Kundenpotentiale setzt das JC Barnim mehr als ein Viertel der zur Verfügung stehenden Eingliederungsleistungen für die Qualifizierung ein. Die speziellen Maßnahmen für Jugendliche werden durch Maßnahmen der assistierten Ausbildungsvermittlung ergänzt. Die intensive Vermittlung, Aktivierung und berufliche Eingliederung wird mit fast 40 Prozent der Mittel unterstützt. Ca. 7% der EGL, incl. der Vorbindungen, werden in Beschäftigung schaffende Maßnahmen investiert. Ziel ist es, integrationsrelevante Fortschritte bei marktfernen eLb und hier besonders bei eLb mit minderjährigen Kindern zu erzielen, um mit weiteren aufbauenden Maßnahmen (Qualifizierungen) eine Integration zu erreichen. Dies soll u.a. durch die Erstellung von Arbeitszeugnissen seitens der Träger unterstützt werden, um die Maßnahmen zielgerichteter als Teilschritt auf dem Weg in die Integration nutzen zu können.

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6. Ziele des Jobcenter Barnim Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit werden auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 48a und 48b SGB II Ziele vereinbart. Wie die Integrationsquote werden auch die passiven Leistungen, also die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt und die Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung, im Jahr 2017 durch den Zugang von Flüchtlingen beeinflusst sein. Hier hat der schwer kalkulierbare Zugang von Flüchtlingen eine unmittelbare Wirkung auf die Entwicklung der Kennzahlen. Aus diesem Grund werden die Integrationsquote und die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Jahr 2017 jeweils mit und ohne Asyl ausgewiesen. Handlungsleitend bei der Integrationsquote ist die Betrachtung ohne Asyl. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden entsprechend der Vorgaben des Landkreises Barnim in einem lokalen Zielwert berücksichtigt. Das Jobcenter Barnim hat sich für das Jahr 2017 folgende Ziele gesetzt: 





Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit o Integrationsquote ohne den Personenkreis der Flüchtlinge/ Asylsuchenden soll im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 Prozent gesteigert werden o 9,2 Prozent der Flüchtlinge/ Asylsuchenden sollen in den Arbeitsmarkt integriert werden Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug o Bestand an Langzeitleistungsbeziehern ist zum Vorjahr um 6,1 Prozent abzubauen Verringerung der Hilfebedürftigkeit o die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ist um den vorgegebenen Prognosewert der Zentrale der BA nicht zu überschreiten o auch der Prognosewert für die Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung ist nicht zu überschreiten

Diese Ziele wurden in enger Abstimmung mit den Trägern erarbeitet und vereinbart.

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Anlage 1. Erläuterung zu den einzelnen Profillagen 

Marktprofil Marktprofile weisen keine vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfe auf und haben in der Regel eine Abgangs- / Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von bis zu 6 Monaten.



Aktivierungsprofil Aktivierungsprofile weisen vermittlungsrelevante Handlungsbedarfe in der Motivation auf und haben eine Abgangs- / Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von bis zu 6 Monaten. Diese Profile bedürfen primär der Aktivierung („Fordern“), ihre Qualifikation wird am Arbeitsmarkt prinzipiell nachgefragt, aber sie bewegen sich ggf. in einem für ihre Situation ungünstigen regionalen und / oder fachlichen Arbeitsmarkt; ggf. muss eine berufliche Alternative erarbeitet oder die Bereitschaft zur Mobilität / Flexibilität erhöht werden.



Förderprofil Förderprofile weisen vermittlungsrelevante Handlungsbedarfe in einer von drei möglichen Schlüsselgruppen „Qualifikation“, der „Leistungsfähigkeit“ (z.B. gesundheitliche Einschränkungen) oder in den „Rahmenbedingungen“ (z.B. Schulden) auf und haben eine Abgangs- / Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von bis zu 12 Monaten. Mit den jeweiligen Förderinstrumenten (beispielsweise der Qualifikation) sollen die vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfe beseitigt werden.



Entwicklungsprofil Entwicklungsprofile weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in einer der drei Förder-Schlüsselgruppen „Qualifikation“, der „Leistungsfähigkeit“ oder in den „Rahmenbedingungen“ auf sowie zusätzlich in mindestens einer der genannten Schlüsselgruppen bzw. eine Verdichtung im Schwerpunkt. Diese Profile haben eine Abgangs- / Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von mehr als 12 Monaten.



Stabilisierungsprofil Stabilisierungsprofile weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in der „Leistungsfähigkeit“ auf sowie zusätzlich in mindestens zwei weiteren Schlüsselgruppen bzw. eine Verdichtung im Schwerpunkt. Hier ist das Heranführen an die Erwerbstätigkeit in bis zu 12 Monaten wahrscheinlich.



Unterstützungsprofil Unterstützungsprofile weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in den „Rahmenbedingungen“ auf sowie zusätzlich in mindestens zwei weiteren Schlüsselgruppen bzw. eine Verdichtung im Schwerpunkt „Rahmenbedingungen“. Seite 17

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Hier ist das Heranführen an die Erwerbstätigkeit in weniger als 12 Monaten unwahrscheinlich. 

N – noch nicht festgelegt Bei erstmaliger Aufnahme eines Kunden bzw. bei Reaktivierung eines Bewerberprofils nach mehr als 6 Monaten ist eine Zuordnung in eine entsprechende Profillage noch offen.



Z – Zuordnung nicht erforderlich Eine Profillagenzuordnung ist entbehrlich, wenn vermittlerische Aktivitäten nicht erforderlich sind, insbesondere a) wenn das Ende der Arbeitslosigkeit bzw. der Hilfebedürftigkeit in naher Zukunft bereits feststeht, z.B. wegen Arbeitsaufnahme, Rente etc. b) bei Altfällen nach § 65 Abs. 4 i.V.m. § 428 SGB III (Arbeitnehmer die das 58. Lebensjahr vollendet haben und Leistungen unter erleichterten Voraussetzungen beziehen) c) bei Antragstellern auf Erwerbsminderungsrente d) bei Wiedereinstellungszusage binnen 2 Monaten e) bei Kunden, die unter einen Tatbestand des § 10 SGB II fallen (z.B. Elternzeit) und bei denen absehbar ist, dass bis zum nächsten vereinbarten Beratungsgespräch, spätestens aber nach 6 Monaten, keine Integrationsfortschritte erzielbar sind.

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2. Legende zur Verteilung der Eingliederungsmittel Fördergruppe

Beinhaltet die Instrumente Vermittlungsbudget

Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Maßnahmen bei einem Träger (REZ-Maßnahmen) Vergütung priv. Arbeitsvermittler Reisekosten aus allgemeiner Meldepflicht

Qualifizierung

Förderung der beruflichen Weiterbildung Eingliederungszuschuss

Beschäftigung begl. Leistung

Einstiegsgeld Begleitende Hilfen für Selbständige (§16c SGB II)

Spezielle Maßnahmen für Jüngere

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) - integrativ Ausbildungsbegleitende Hilfen Einstiegsqualifizierung

Leistungen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung schaffende Maßnahmen Freie Förderung

Berufliche Reha + SB-Förderung AGH - MAE FAV Freie Förderung

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