Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Wolframstraße 89 – 92 12105 Berlin Telefon: 030 5555 80 2222*, Fax:...
Author: Benedict Blau
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Wolframstraße 89 – 92 12105 Berlin Telefon: 030 5555 80 2222*, Fax: 030 5555 80 7777** www.berlin.de/jobcenter/tempelhof-schoeneberg/index.html E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

08:00 Uhr - 12:30 Uhr nur für Besucher mit schriftlicher Einladung 08:00 Uhr - 12:30 Uhr, 12:30 Uhr - 18:00 Uhr (nur für Berufstätige) 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers ** von 8.00 - 18.00 Uhr, Festnetzpreis 3,9 ct/ min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/ min.

Arbeitsmarktprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Inhaltsverzeichnis 1

Vorbemerkung .............................................................................................................. 3

2

Profil des Jobcenters .................................................................................................... 3

2.1 Lokale Arbeitsmarktlage ............................................................................................... 3 2.2 Lokale Ausbildungsmarktlage ....................................................................................... 5 2.3 Kundenstruktur ............................................................................................................. 7 2.4 Netzwerke..................................................................................................................... 8 3

Ziele.............................................................................................................................. 9

3.1 Bundeseinheitliche Ziele ............................................................................................... 9 3.2 Lokale Ziele .................................................................................................................. 9 4

Ausgewählte Handlungsfelder ...................................................................................... 9

4.1 Die Handlungsfelder im Einzelnen .............................................................................. 10 4.2 Zielgruppen und Kontext ............................................................................................. 13 4.3 Umsetzungsstrategie/Aktivitäten ................................................................................. 18 4.4 Kooperationsvereinbarungen / Zusammenarbeit mit Dritten........................................ 19 4.5 Zielnachhaltung .......................................................................................................... 20 5

Finanzielle Ressourcen............................................................................................... 21

5.1 Eingliederungstitel ...................................................................................................... 21 5.2 Sondermittel (Sonderprogramme) ............................................................................... 24 Schlussbemerkungen ....................................................................................................... 24 Anhang ............................................................................................................................. 25 Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................... 25

2 Stand 12.02.2015

Arbeitsmarktprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

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Vorbemerkung

Für das Jahr 2015 wird auf Bundesebene mit einem etwa gleichbleibendem Wirtschaftswachstum wie 2014 gerechnet. So prognostiziert das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von bundesweit 1,4% (2014 = 1,5%). In diesem Kontext wird ein Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung insgesamt erwartet – auch für Berlin: •

Bund: + 430.000,



Berlin: + 24.800.

Schließlich liegen auch zur Entwicklung am Arbeitsmarkt für 2015 günstige Einschätzungen vor.

Ausgehend von diesen positiven Konstellationen strebt das Jobcenter Berlin TempelhofSchöneberg an, seine im Jahr 2014 erreichten guten Ergebnisse im Sinne der Kundinnen und Kunden fortzuschreiben. Das vorliegende Arbeitsmarktprogramm konkretisiert diese Zielsetzung, in dem es die Ansätze und Aktivitäten des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg, die Hilfebedürftigkeit unserer Kundinnen und Kunden weiter zu verringern bzw. abzubauen, beschreibt. Dazu werden die Bedingtheiten am regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarkt und der Einsatz der Ressourcen für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik aufgezeigt. Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg ist eingebettet in das zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg verabredeten „Gemeinsamen Rahmen-Arbeitsmarktprogramm“ sowie das „Zukunftsprogramm BerlinBrandenburg – Gemeinsam für die Region" mit den Themenschwerpunkten „Senkung der Jugendarbeitslosigkeit“ und „Reduzierung des Langzeitleistungsbezugs“. 2

Profil des Jobcenters

2.1 Lokale Arbeitsmarktlage Über 8.000 Gewerbetreibende sind im Bezirk Tempelhof-Schöneberg angesiedelt. Die Arbeitgeber-Landschaft ist dabei breit gestreut. Ausgehend von der Anzahl der Unternehmen ergibt sich ein Schwerpunkt in den Wirtschaftsbereichen Banken und Versicherungen, Steuerberater und Rechtsanwälte, Gesundheitswesen, Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Hotelund Gaststättenwesen.

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Dominiert wird diese Arbeitgeber-Landschaft durch Klein- und Mittelstandsbetriebe (KMU), d.h. Betrieb, die < 100 Arbeitnehmer/innen beschäftigten. Ihr Anteil liegt bei rd. 99%. Etwa 96% der Unternehmungen beschäftigen bis zu 10 Arbeitnehmer/-innen

(Quelle zBTR, Stand

22.09.2014).

Für 2015 wird eine positive wirtschaftliche Entwicklung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg erwartet. Dies wird an folgenden Faktoren festgemacht:



Im Vergleich zum Vorjahr haben sich rd. 300 Betriebe mit mindestens einer/einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zusätzlich im Bezirk angesiedelt

(Quelle

zBTR und Planung 2014, Stand 22.09.2014).



Auch beim Stellenzugang war 2014 ein positiver Trend zu beobachten: Im Vergleich der Monate Januar bis August ist im Jahresdurchschnitt zum Vorjahr eine Steigerung von fast 10% feststellbar (Quelle FIS, Stand 22.09.2014).

Beschäftigungschancen werden für 2015 in den Bereichen Bau, Hotel- und Gaststättengewerbe, Handel, Gesundheit und Pflege sowie Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen (Reinigung, Garten- und Landschaftsbau, Friseure, beratende Berufe) gesehen. Ob dabei auch Zeitarbeitsfirmen eine wichtige Rolle spielen, bleibt abzuwarten. Hierzu gibt es unterschiedliche Signale. Einerseits nehmen diverse Unternehmen die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zunächst) über Zeitarbeitsfirmen vor - insbesondere im Bereich Call Center werden vermehrt Einstellungen erwartet. Anderseits scheint sich durch die Definition der Mindestüberlassungsdauer etc. eventuell ein Rückgang der Zeitarbeit anzudeuten (vgl. IAB Kurzbericht 13/2014). Insgesamt zeichnet sich der Arbeitsmarkt durch eine hohe Nachfrage an Fachkräften in allen Branchen aus, der Bedarf an Helferstellen dagegen ist zunehmend rückläufig. Der Fachkräftebedarf kann aus dem vorhandenen Bewerberpotential nur bedingt befriedigt werden. Die Qualifizierung von Bewerberinnen und Bewerbern gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Bewerberinnen und Bewerber mit Teilqualifizierungen haben insbesondere im Bereich der Altenpflege und im Wachschutz gute Einstiegsmöglichkeiten. Auch für Umschüler/-innen bieten sich hier sehr gute Beschäftigungsmöglichkeiten.

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Für 2015 werden leider keine größeren Unternehmensansiedlungen erwartet. Lediglich eine Hotelneueröffnung (Hotel RIU Plaza) könnte in 2015 realisiert werden. Ursprünglich sollte dies bereits eröffnet werden. Ein genauer Termin liegt aber noch nicht vor. Erfreulicher Weise sind derzeit auch keine Risiken durch Unternehmensschließungen oder verlagerungen erkennbar. Im Bereich Handel ist die Entwicklung bei der Karstadt-Filiale abzuwarten. Neben den Möglichkeiten des lokalen Arbeitsmarktes im Bezirk Tempelhof-Schöneberg werden natürlich auch die Integrationsmöglichkeiten am Berliner Arbeitsmarkt aufgegriffen. Angebotssituation Arbeitsmarkt Die Zahl der beim Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg gemeldeten Arbeitslosen ist im Vergleich zum Vorjahr im Jahresdurchschnitt leicht gesunken (Stand Okt. 2014 -0,4%). Gleiches gilt für die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb). Diese konnte gegenüber dem Vorjahr im Jahresdurchschnitt um rd. 1,0% (Stand Spt. 2014) abgebaut werden.

Rund 71% aller Kunden/-innen des Jobcenters befinden sich im Langzeitleistungsbezug (LZB). Dieser Bestand konnte in 2014 nur geringfügig reduziert werden. Für den Integrationsprozess weiterhin problematisch ist, dass es der überwiegenden Zahl der Kunden/-innen an den notwendigen und nachgefragten Qualifikationen fehlt. 2.2 Lokale Ausbildungsmarktlage Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt in Berlin hat sich 2014 weiter positiv entwickelt, so dass die Zahl nicht versorgter Bewerber/-innen und der Anteil nicht besetzter Ausbildungsstellen deutlich zurückgegangen ist. Allerdings ist auch die Zahl der gemeldeten Ausbildungsbewerber/-innen in Berlin im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls deutlich gesunken und die Zahl der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen im Land Berlin war entgegen der Erwartungen gleichfalls rückläufig. Dies begründet sich vor allem durch die niedrige betriebliche Ausbildungsquote im Land Berlin. Nach einer Erhebung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg aus dem September 2014 liegt der Anteil lediglich bei 40%.

Im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg konnten im Ausbildungsjahr 2014 1.300 Bewerberinnen und Bewerber gewonnen werden. Ein Ergebnis, das geringfügig über dem des Vorjahres lag. Aber es ist gelungen, mehr junge Menschen in Ausbildung zu integrieren als im Vorjahr. Für 642 (464 VJ) Bewerberinnen und Bewerber wurde ein erfolgreicher Berufseinstieg realisiert. 5 Stand 12.02.2015

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Die Zahl unversorgter Bewerber zum Ende des Berufsausbildungsjahres 2014 liegt mit 36 deutlich unter dem Vorjahresniveau. Für das Ausbildungsjahr 2015 wird mit einem leicht sinkenden Potenzial von Bewerberinnen und Bewerbern im Vergleich zum Vorjahr gerechnet, da die demographische Entwicklung nach wie vor auch auf die Schulabgängerzahlen wirkt. An der Schwelle des Übergangs Schule - Berufsausbildung setzt die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Berlin Süd an, flankiert durch die Unterstützung des gemeinsamen Arbeitgeberservice.

Ein Großteil der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet sich für weiterführende schulische Bildungsgänge. Das Interesse an Ausbildung ist insbesondere in der Altersgruppe der 15 – 17 Jährigen gering, so dass das Einstiegsalter zu Beginn einer Ausbildung deutlich gestiegen ist. Das Durchschnittsalter im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg liegt bei ca. 20 Jahren. Quelle: VerBIS

Deutlich ist die steigende Tendenz zur Aufnahme eines Studiums bei jungen Menschen mit einer Hochschulzugangsberechtigung. Dies deckt sich mit den Erhebungen zur Altersstruktur der Schulabgänger/-innen und Bewerber/-innen in Folge des Besuchs weiterführender Schulen.

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2.3 Kundenstruktur Die Kundenstruktur im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg (Datenstand: Oktober 2014 jeweils Jahresdurchschnittswerte) stellt sich wie folgt dar:

Verteilung der Profillagen

Die prozentuale Verteilung der eLb auf die jeweiligen Profillagen weist mit Ausnahme der Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Unterstützungsprofile keine signifikante Veränderung gegenüber dem Vorjahr auf. Während der jeweilige Anteil beim Stabilisierungs- und Unterstützungsprofil ansteigt, ist er beim Entwicklungsprofil rückläufig. Altersverteilung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Die Verteilung der eLb auf die einzelnen Altersgruppen ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert, wobei bei der Anzahl der 30 bis unter 50jährigen sowie der 60 bis unter 65jährigen ein Rückgang zu verzeichnen ist. 7 Stand 12.02.2015

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Kundenstatus der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Berufsausbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Deutlich mehr als die Hälfte aller eLb (64,4 %) hat keine abgeschlossene Berufsausbildung; 26,8 % aller eLb können eine betriebliche bzw. schulische Ausbildung nachweisen. Der Anteil der eLb mit akademischer Ausbildung an allen eLb liegt bei 2,6 %. Ihre Anzahl ist gegenüber dem Vorjahr um 96 Personen angestiegen. 2.4 Kooperationen mit Netzwerkpartnern Um eine ganzheitliche und nachhaltige Unterstützung im Sinne der durch den Gesetzgeber definierten Aufgabenstellung erreichen zu können, ist ein gemeinsames Wirken mit allen Akteuren am Arbeitsmarkt essentiell. Dies geschieht in den unterschiedlichsten Konstellationen zu den verschiedensten Themen durch die Zusammenarbeit z.B. mit der Regionaldirektion Berlin–Brandenburg, der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Agentur für Arbeit Berlin Süd, den Bezirken – zuvörderst natürlich dem Bezirk TempelhofSchöneberg von Berlin -, Bildungsträgern, soziale Institutionen sowie Arbeitgebern/-innen. Exemplarisch seien hier für das Jahr 2015 folgende Ansätze genannt: •

Verstetigung der positiven Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt TempelhofSchöneberg von Berlin im Zusammenhang mit den Eingliederungsleistungen nach §16a II SGB II.



Fortgesetzte Mitwirkung in der vom Land Berlin eingeleiteten Initiative zum Thema „Mini-Jobs“.



Weiterführung der Mitarbeit in den Netzwerken zur Verbesserung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.



Auf- und Ausbau eines Netzwerkes zur verbesserten Unterstützung der schwerbehinderten Menschen.

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Darüber wird die Initiative des Senats von Berlin, der Regionaldirektion Berlin Brandenburg und der Bezirke zur Errichtung einer Jugendberufsagentur vom Jobcenter Berlin TempelhofSchöneberg aktiv begleitet wird. 3

Ziele

3.1 Bundeseinheitliche Ziele Grundlage des Zielsystems ist § 48a SGB II. Die Steuerungsziele und Qualitätskennzahlen werden anhand spezifischer Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen gemessen.

3.2 Geschäftspolitische Ziele Für 2015 hat das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg folgende Werte für die Steuerungsziele vereinbart: •

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Integrationsquote + 1,3 %



Verringerung von langfristigem Leistungsbezug, Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern – 1,1%.

4

Ausgewählte Handlungsfelder

Die folgenden geschäftspolitischen Handlungsfelder, welche eng mit den Zielen verzahnt sind, werden 2015 (weiter-)verfolgt:



Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren



Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen



Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen erhöhen 9 Stand 12.02.2015

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Kundeninnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Arbeitsmarkt integrieren



Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen



Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen

4.1 Die Handlungsfelder im Einzelnen Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren Die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit bleibt prioritäres Ziel und einer der beiden zentralen Schwerpunkte im „Zukunftsprogramm Berlin-Brandenburg – Gemeinsam für die Region“. Zur nachhaltigen Wirkung und Erreichen dieser Zielsetzung sind folgende Aktivitäten vorgesehen: •

Erschließung des Potenzials aller Jugendlichen für eine Ausbildung und einen erfolgreichen Berufseinstieg.



Frühzeitige Bewerbergewinnung und Aktivierung der erwerbsfähigen Jugendlichen in Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Berlin Süd



Betriebsnahe, niedrigschwellige Angebote für Jugendliche konsequent nutzen (§ 45 SGB III, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen).



Einstiegsqualifizierung (EQ) als Angebot proaktiv unterbreiten.



Ausbildungsabbrüche durch konsequente Nutzung flankierender Angebote vermeiden.



Jugendliche mit Berufsabschluss durch Intensivvermittlung und berufsfachliche Ausrichtung der Integrationsfachkräfte integrieren.



Fortsetzung der ausgewählten Maßnahmen im Modul Jugend in Arbeit (JiA) des Zukunftsprogramms Berlin-Brandenburg (ZP BB).

Im Rahmen der Integrationsarbeit liefern auch die zusätzlich bereit gestellten Angebote des Landes Berlin zur Förderung der Berufsausbildung „Berliner Ausbildungsplatzprogramm“ (BAPP), die Aktivitäten im Rahmen des bezirklichen Beschäftigungsbündnisses und der Jugendberufshilfe einen wichtigen Beitrag. Sie flankieren die Integrationsbemühungen und werden für geeignete Bewerberinnen und Bewerber individuell genutzt. Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen Durch einen gezielten Einsatz der Förderinstrumente und eine regelmäßige Inanspruchnahme der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II soll es gelingen, Langzeitleistungsbezieher individuell und zielorientiert zu fördern. Der Personenkreis der Langzeitleistungsbezieher ist eine heterogene Gruppe, die eine Vielzahl an individuellen Handlungsbedarfen aufweist. Über die Erzielung von Integrationsfort10 Stand 12.02.2015

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schritten soll mittel- bis langfristig eine Integration in Arbeit erreicht werden. Dies kann nur durch einen zielgerichteten und systematischen Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erreicht werden, die sinnvoll aufeinander aufbauen müssen, um letztlich die Qualifikation des Einzelnen und damit seine Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ergänzend muss bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Rahmen der bewerberorientierten Vermittlungsarbeit gezielt für diesen Kundenkreis geworben werden. Es gilt, bestehende Vorbehalte gegenüber Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II und hier insbesondere den Langzeitleistungsbeziehern abzubauen. Durch den Einsatz begleitender Instrumente (z.B. Jobcoaching) sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt werden. Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern Schwerbehinderten Menschen gelingt es seltener als nicht schwerbehinderten Menschen, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Inklusion im Arbeitsleben ist leider noch immer keine Selbstverständlichkeit. Hier gilt es durch gezielte Informationen und Aktionen aufzuklären und auf die vorhandenen Beschäftigungspotenziale dieses Personenkreises hinzuweisen. Gleichzeitig sollen Vorurteile bei Arbeitgebern/-innen abgebaut werden und Unterstützungen bezüglich Arbeitsplatzgestaltung, rechtlicher Fragen etc. angeboten werden. Voraussetzung dafür sind vertiefende Schulungen für die Integrationsfachkräfte, eine aktive Netzwerkbildung und –pflege sowie ein enges Zusammenwirken von arbeitnehmer- und arbeitgeberorientierten Vermittlungsfachkräften. Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden Der demographische Wandel und die damit verbundene stetige Abnahme der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte wird auch in 2015 die ohnehin angespannte Situation am Fachkräftemarkt verschärfen. Um die Sicherung und Entwicklung des Fachkräftepotentials zu forcieren, gilt es: •

auf ein hohes, am Arbeitsmarkt nachgefragtes Qualifikationsniveau unserer Kundinnen und Kunden hinzuwirken und



vorhandene Beschäftigungspotenziale in der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zu nutzen.

Ein möglichst hohes Qualifikationsniveau ist sowohl für eine positive wirtschaftliche Entwicklung als auch für die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität einer Region entscheidend. Die Ausgestaltung der Maßnahmen und Aktivitäten zur Fachkräftesicherung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Partnern am Arbeitsmarkt. Konkrete Ansätze zur erfolgreichen Arbeit sind u. a.: 11 Stand 12.02.2015

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Die Aktivierung von Kunden/-innen zwischen 25 und 35 Jahren, welche die Voraussetzungen zur Erlangung eines Berufsabschlusses besitzen. Sie sollen motiviert werden, in einer bedarfstragenden Branche eine Berufsausbildung abzuschließen.



Die Förderung von beruflichen Weiterbildungen in Engpassberufen einschließlich des adäquaten Absolventenmanagements.



Die gezielte Einbindung Dritter zur Unterstützung der Eingliederungsprozesse z.B. durch das Berliner Jobcoaching.

Beschäftigungschancen für Alleinerziehende nutzen Fast jede fünfte Familie in Deutschland ist eine „Ein-Eltern-Familie“. In Berlin betrifft dies bereits jede dritte Familie. Der Trend zur „Ein-Eltern-Familie“ hat in den letzten Jahren zugenommen. Nach Einschätzung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. wird sich dieser Trend wahrscheinlich fortsetzen. Immer mehr Eltern trennen sich oder entscheiden sich von vornherein für ein alleiniges Zusammenleben mit dem Kind. In vielen Fällen leben diese Familien in prekären finanziellen Verhältnissen – die Armut der Kinder von Alleinerziehenden ist am größten. Vielfach können Alleinerziehende den Zugang zu höherwertiger Beschäftigung aus eigener Kraft nicht erreichen. In der Regel kann das Problem auch nicht allein durch zusätzliche Vermittlungsaktivitäten gelöst werden. Dem gegenüber steht der auch in 2015 anhaltende positive Trend auf dem deutschen Arbeitsmarkt. In vielen Branchen fehlen bereits jetzt qualifizierte Fachkräfte. Viele gute Fachkräfte sind auch unter den Alleinerziehenden zu finden. Motivierte Menschen, die eine beruflichen Herausforderung suchen. Von besonderer Bedeutung ist es deshalb, gerade bei Unternehmen das ungenutzte Fachkräftepotenzial der Alleinerziehenden in das Bewusstsein zu rufen und durch gute Netzwerkarbeit die Beschäftigungschancen der Alleinerziehenden zu erhöhen. Beschäftigungschancen von Alleinerziehenden sind jedoch an wichtige Bedingungen geknüpft. Dazu zählen die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Kinderbetreuung, die den heutigen Bedarfen gerecht wird, die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Aus- und Weiterbildung. Nur eine gesamtheitliche Betrachtung kann zur Verbesserung von beruflichen Perspektiven für Alleinerziehende führen. Deshalb unterstützt das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg bereits seit langem Projekte und Netzwerke, welche sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die bes-

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sere Gestaltung der Rahmenbedingungen für berufliche Perspektiven von Alleinerziehenden (z.B. durch Teilzeitberufsausbildung) zum Gegenstand haben. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Unverändert ist auch im Jahr 2015 die rechtswirksame Geltendmachung von Ansprüchen gegen Arbeitgeber nach § 115 SGB X von geschäftspolitischer Bedeutung. Im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg wird durch eine sorgfältige Begutachtung sichergestellt, dass insbesondere auch mit Blick auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns aufgenommene Beschäftigungen auf die Rechtmäßigkeit der Lohnzahlung geprüft werden. Fälle rechtswidriger oder sittenwidriger Entlohnung werden bei Identifizierung rechtswirksam geltend gemacht. Langfristiges Ziel ist es, ein Umdenken der Arbeitgeber und somit eine Vermeidung von ergänzendem Arbeitslosengeld-II-Bezug zu bewirken.

4.2 Zielgruppen und Kontext Jugendliche Alle Handlungsansätze im Bereich U25 werden auch 2015 darauf ausgerichtet sein, die Jugendarbeitslosigkeit weiter zu senken und die vorhandenen Ausbildungs- und Integrationschancen zu nutzen. Das Ziel, 2015 eine Jugendarbeitslosenquote von 7,6% im Jahresdurchschnitt zu erreichen, wird mit Nachdruck verfolgt. Insbesondere die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit der unter 20jährigen eLb steht weiter im Fokus der Beratungs- und Integrationsarbeit. Jedem Jugendlichen, der über die Ausbildungsreife verfügt, soll ein erfolgreicher Berufseinstieg ermöglicht werden. Jugendliche mit Startschwierigkeiten erhalten zielgerichtete und passgenaue Angebote zur Festigung sozialer Kompetenzen und Ausbau beruflicher Fähigkeiten.

Die Erschließung vorhandener Potenziale durch eine frühzeitige Schüleraktivierung und Bewerbergewinnung erfolgen in eng abgestimmten Prozessen und gemeinsamen Aktionen mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Berlin Süd. Eine Intensivierung der bisherigen Zusammenarbeit wird durch die nun auch räumliche Verbindung des Beratungs- und Vermittlungsangebotes unter einem Dach in der Liegenschaft Alarichstrasse ermöglicht. Als zusätzliches Vermittlungsangebot werden gemeinsame Beratungsgespräche unter Beteiligung des gemeinsamen Arbeitgeberservice durchgeführt.

Jugendliche, die keinen direkten Zugang in Ausbildung finden, erhalten besondere Unterstützung, die wirksam und individuell angeboten werden muss, um sie zu aktivieren und mit 13 Stand 12.02.2015

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entsprechenden Fördermaßnahmen zur Ausbildungsreife zu befähigen. Neben den Förderangeboten des SGB II und SGB III stehen für Jugendliche die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II, insbesondere die Angebote der Beratungseinrichtungen im Auftrag des Jugendamtes zur Verfügung. Das „Beratungszentrum für junge Menschen in Tempelhof“ unterstützt die Eingliederungsbemühungen durch regelmäßige Sprechstunden für Jugendliche im Jobcenter. Für benachteiligte Jugendliche werden im Ausbildungsjahr 2015 zusätzlich Ausbildungsplätze im Rahmen der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) zur Verfügung gestellt. Teilzeitausbildung für junge Mütter mit komplexen Problemlagen wird auch 2015 eine strategische Komponente zur nachhaltigen Integration sein. Es ist vorgesehen, Erziehende noch frühzeitiger zu aktivieren und ihnen mit der entsprechenden Unterstützung und Kinderbetreuungsangeboten berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Regelmäßige Gruppeninformationen für (Allein)Erziehende U25 unterstützen den Aktivierungsprozess. Für Jugendliche, bei denen wegen schulischer Defizite und sozialpädagogischem Förderbedarf Ausbildungsabbrüche drohen, werden Teilnehmerplätze für „ausbildungsbegleitende Hilfen“ (abH) zur Verfügung gestellt. Langzeitleistungsbezieher Langzeitleistungsbezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den letzten 24 Monaten mehr als 21 Monate SGB II-Leistungen bezogen haben. Insgesamt handelt es sich um eine heterogene Personengruppe. Allen gemeinsam ist jedoch, dass sie einen verfestigten Leistungsbezug aufweisen, der besondere Anstrengungen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit erfordert. Der Anteil der Langzeitleistungsbezieher an allen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im Verantwortungsbereich des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg beträgt knapp 74 %. Diese relativ große Personengruppe kann mit den sonst überwiegend eingesetzten kurzzeitigen Maßnahmen oder mit Qualifizierung nicht in das Erwerbsleben integriert werden. Die Menschen haben eine große Distanz zum Arbeitsmarkt und können allenfalls durch langfristig angelegtes Heranführen an die Anforderungen im Arbeitsleben zu dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen befähigt werden. Der passgenaue Instrumenteneinsatz ist das maßgebliche Kriterium, wobei zusätzlich eine hohe Individualität erforderlich ist. Bei erfolgreicher Integration ist oftmals eine weitergehende Betreuung (Coaching) angezeigt, um die Kun14 Stand 12.02.2015

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den/-innen weiter zu unterstützen. Hier bietet es sich an, die kommunalen Angebote zu nutzen (Jobcoaching). Zu berücksichtigten ist in diesem Zusammenhang auch, dass rd. 23% aller LZB unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 10 SGB II nicht aktivierbar / integrierbar sind. Das Aktivieren der Kundinnen und Kunden ist zwingende Voraussetzung zur Senkung der Anzahl der Langzeitleistungsbezieher, denn die Haltung der Arbeitgeberseite ist gegenüber dieser Personengruppe nach wie vor zurückhaltend. Arbeitsrelevante Eigenschaften wie fachliche Qualifikation, Belastbarkeit und soziale Kompetenzen werden bei diesem Personenkreis noch immer kritisch bewertet, so dass die Chancen im Einstellungsverfahren gering sind. Hier gilt es verstärkt Aufklärungsarbeit zu leisten und bewerberorientiert zu vermitteln. Zudem sind den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Fördermöglichkeiten aufzuzeigen, die bei der Einstellung von Langzeitleistungsbeziehern greifen, um tatsächliche bestehende Minderleistungen auszugleichen. Parallel ist auch die fachliche Qualifikation dieses Personenkreises zu unterstützen, die auch berufsbegleitend, also am Arbeitsplatz, stattfinden kann. Schwerbehinderte Menschen Ein wichtiger Aspekt der gesellschaftlichen Teilnahme von schwerbehinderten Menschen ist die berufliche Eingliederung. Arbeitsmarktexperten sind sich einig, dass Frauen und Männer mit Behinderung zu den Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt zählen, weil sie größere Schwierigkeiten haben, eine geeignete berufliche Qualifikation zu erwerben und einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu finden. Der aktuelle Aufschwung am Arbeitsmarkt erreicht die schwerbehinderten Menschen nicht hinreichend. Seit Jahren wird die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte von fünf Prozent längst nicht in allen Betrieben erreicht und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stehen der Einstellung von Schwerbehinderten weiterhin oft kritisch gegenüber. Häufig basiert dies allein auf Bedenken, Ängsten und Unwissenheit. Ziel muss daher eine vollumfängliche Aufklärungs- und Beratungsarbeit sein. Integrationsfachkräfte mit Expertenwissen sollen die speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse der schwerbehinderten Menschen kennen und gleichzeitig über die konkreten Unterstützungsleistungen und Hilfsangebote informieren bzw. bei der Realisierung unterstützen. Um hier erfolgreich tätig zu sein, ist eine enge Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. Integrationsfachdienste, Rehaträger, Bildungsträger mit speziellen Angeboten für schwerbehinderte Menschen, Behindertenbeauftrage des Bezirks etc.) unerlässlich.

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Parallel dazu müssen durch den gemeinsamen Arbeitgeberservice die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gezielt beraten und unterstützt werden. Positive Beispiele für die Beschäftigung von Schwerbehinderten dürfen nicht länger die Ausnahme bleiben. Neben der Integration schwerbehinderter Menschen muss auch der Erhalt bestehender Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen im Fokus bleiben. Menschen mit Migrationshintergrund 32,7 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter Berlin TempelhofSchöneberg besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (Stand Okt. 2014). Menschen mit Migrationshintergrund nehmen am Arbeitsmarkt teil. Jedoch partizipieren sie im Vergleich zu Menschen ohne Migrationshintergrund nicht in gleichem Maße von den Chancen. Bei Unternehmen gibt es oft Vorurteile hinsichtlich einer Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund auf Grund scheinbar fehlender Eignung. Darüber hinaus bestehen objektive Sprach- und Qualifikationsdefizite. Diese stellen die gravierendsten Hemmnisse bei der Integration in Arbeit dar. Der Auf- und Ausbau von Deutsch-Sprachkenntnissen und individuellen Bildungsabschlüssen wird durch das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg gefördert. Die Integrationschancen können darüber nachhaltig unterstützt werden. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden geeignete Maßnahmen als Grundstein für den Erwerb von Sprachkompetenz zur Verfügung gestellt und intensive Bemühungen unternommen, um den Zugang zu Integrationskursen zu optimieren. Auch in 2015 bietet das ESF-BAMF-Programm eine mögliche Erweiterung dessen. Es richtet sich an diejenigen Personen, die eine berufsbezogene sprachliche und fachsprachliche Weiterqualifizierung benötigen. Dieses stellt eine wertvolle Ergänzung des Grundangebotes an Integrationskursen durch den Bund dar. Ein stetiger Austausch mit Trägern wie den Migrationsdiensten und der Integrationsbeauftragten des Bezirks bleibt unerlässlich, um für mehr Transparenz zu sorgen und den Bedürfnissen dieser Personengruppe gerecht zu werden. Das Jobcenter Berlin TempelhofSchöneberg ist durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) als aktives Mitglied im Netzwerk „Neuzuwanderung und Integration in Tempelhof-Schöneberg“ vertreten. Auch in 2015 arbeitet das Jobcenter, vertreten durch die BCA, eng mit der Erstanlaufstelle IQ Netzwerk und allen anderen Berliner Anerkennungsberatungsstellen zusammen. Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg unterstützt aktiv die Überprüfung und Anerkennung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse. Damit wird ei-

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nerseits diese besondere Personengruppe gezielt gefördert, aber andererseits auch ein Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftebedarfs geleistet. Durch vielfältige Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund, dazu gehört u.a. auch die „Vor Ort Beratung“ der BCA, in Migrationszentren wird weiterhin ein vertrauensvoller Rahmen geschaffen und ein Zugang zu noch unbekannten „Räumen“ wie z.B. der Bildungslandschaft in Deutschland unterstützt und so die Entwicklung beruflicher Perspektiven gefördert. Alleinerziehende Die Familie und eine existenzsichernde Berufstätigkeit zu vereinbaren wird zunehmend schwieriger. 14.538 arbeitslose Personen waren zum 30.Oktober 2014 im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg gemeldet – darunter 6.419 Frauen und 1.561 Alleinerziehende. Insbesondere gering qualifizierte Alleinerziehende haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich dort zu etablieren. Oftmals befinden sie sich auch in unsicheren Arbeitsverhältnissen, die eine vollumfängliche Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gewährleisten.

Die Beauftrage für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg unterstützt zu Themen der Frauenförderung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Beratung der Arbeitsmarktpartner/-innen bei Fragen zur flexiblen Kinderbetreuung und Arbeitszeitgestaltung. Auch in 2015 werden durch die BCA regelmäßig Informationsangebote und Veranstaltungsreihen zu diesen Themen offeriert. Durch frühzeitige Aktivierungs- und Beratungsangebote werden Alleinerziehenden Perspektiven aufgezeigt und Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Die regelmäßigen Informationsveranstaltungen tragen zu mehr Transparenz bei. Sie fördern die Entwicklung von beruflichen Perspektiven, die Reflexion des individuellen Rollenverständnisses als (Allein)Erziehende(r) und damit auch das Überwinden von bestehenden Hemmnissen, die eine Integration behindern oder erschweren. Das durch die BCA entwickelte, etablierte und gut angenommene zusätzliche Beratungsangebot vor Ort in Kooperation mit den Mehrgenerationshäusern und weiteren Netzwerkpartnern wird in 2015 fortgeführt. Weiterführend werden auf die Bedürfnisse Alleinerziehender abgestimmte Angebote im Bereich der Vermittlungsprojekte bereitgestellt, wie z. B. die Maßnahme „ZAK“ (Zwischen Arbeit und Kind) nach §45 SGB III. Im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung kann so mit 17 Stand 12.02.2015

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Aktivierungshilfen nachhaltig Unterstützung zum Abbau von diversen Problemlagen (Kinderbetreuung, Finanzen u.a.) angeboten werden. Im Fokus dieser Maßnahmen steht die Entwicklung und Stärkung eigener Handlungskompetenz, um den Erfolg bei der Qualifizierung und in der Beschäftigung zu ermöglichen. Besonderes Augenmerk liegt in 2015 auf der Unterstützung von alleinerziehenden Frauen und Männern bei der Aufnahme von Berufsausbildungen in Teilzeit. Die Fortführung der Förderung von Teilzeitberufsausbildungen ist von besonderer Bedeutung, da eine andere Form der Ausbildungsorganisation für diesen Personenkreis häufig nicht in Frage kommt und immerhin von 1.561 alleinerziehenden Arbeitslosen (Stand Oktober 2014) rd. 62 % über keinen Berufsabschluss verfügten. 4.3 Umsetzungsstrategie/Aktivitäten Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg erbringt im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung Leistungen, die im Wesentlichen folgenden Gruppen zugeordnet werden können: •

individuelle Integrationshilfen/Arbeitgeberzuschüsse, z. B. neben der Beratungsdienstleistung das Vermittlungsbudget, Eingliederungszuschüsse oder Zuschüsse für die Arbeitsaufnahme in kleinen und mittelständischen Unternehmen,



durch Dritte erbrachte Arbeitsmarktdienstleistungen, z. B. Förderung der beruflichen Weiterbildung für Kundinnen und Kunden mit vorwiegend integrationsnahen Profillagen,



öffentlich geförderte Beschäftigung, wie Arbeitsgelegenheiten - Mehraufwandsvariante für Kundinnen und Kunden mit komplexen Profillagen (§ 16 d SGB II ).

18 Stand 12.02.2015

Arbeitsmarktprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Planungen für das Jahr 2015:

Durchschnittliche Dauer der Maßnahme

Plan 2014

Plan 2015

DurchschnittsKostensatz je TN

FbW

1.950

2.100

795 €

§ 45 (1) Nr. 1 SGB III

1.172

613

100 € X 300 €

6-12 Monate

§ 45 (1) Nr. 2 SGB III

686

756

100 € X 300 €

1-12 Wo. / 6-12 Monate

§ 45 (1) Nr. 2 SGB III (MAG)

400

400

60 €

36

--

100 € X 300 €

1.059

1.220

300 € X 700 €

EGZ

530

426

650 €

6-12 Monate

BaE

70

30

1.400 €

24-48 Monate

FAV

350

347

867 €

12 Monate

AGH-MAE

989

723

370 €

6-12 Monate

Eintritte

§ 45 (1) Nr. 4 SGB III § 45 SGB III Maßnahme-Kombination

4,5 Monate

4 Wochen 1-8 Wochen 6-12 Monate

** siehe Textteil 5.1

Die aufgeführten Eintritte nach § 45 SGB III beinhalten folgende Arten von Maßnahmen: • • • • • •

§ 45 (1) Nr. 1 SGB III: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt § 45 (1) Nr. 2 SGB III: Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen § 45 (1) Nr. 3 SGB III: Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung § 45 (1) Nr. 4 SGB III: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit § 45 (1) Nr. 5 SGB III: Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme § 45 (1) SGB III: Maßnahmekombination aus Nr. 1/2/3/5 - u.a. Aktivcenter

Neben den voran stehend aufgeführten Maßnahmen werden auch die folgenden Möglichkeiten genutzt: Das Programm „Berliner Jobcoaching“ bietet Coaching- und Qualifizierungsangebote mit dem Ziel, Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Angebote richten sich in erster Linie an Personen, die mit öffentlich geförderten Maßnahmen wie z.B. Lohnkostenzuschüssen, Eingliederungszuschüssen, Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes oder öffentlich geförderte Tätigkeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten oder FAV in der öffentlich geförderten Beschäftigungsvariante bei gemeinwohlorientierten Trägern wahrnehmen. Die Qualifizierungsangebote „Qualifizierung für Beschäftigung“ und „Qualifizierung vor Beschäftigung“ stehen teilweise auch ALG II-Empfangenen und Nicht-Leistungsempfangenden

19 Stand 12.02.2015

Arbeitsmarktprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

zur Verfügung, die nicht an einer Maßnahme der Beschäftigungsförderung teilnehmen und ergänzen die Bildungsinhalte von FbW sinnvoll. Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderung für Berliner Arbeitgeber, die neue Beschäftigungsverhältnisse begründen. Als Zielgruppe werden insbesondere Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten (z.B. Minijobber und –jobberinnen und Teilnehmende von Qualifizierungsmaßnahmen), gefördert.

4.4 Kooperationsvereinbarungen / Zusammenarbeit mit Dritten Mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin besteht eine Zusammenarbeit mit den Abteilungen Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung sowie Jugend, Ordnung, Bürgerdienste. Hierzu wurde aktuell eine Kooperationsvereinbarung über die Erbringung kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a Nr. 1, 3 und 4 SGB II zwischen dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und dem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg überarbeitet und vereinbart. Auch mit der Agentur für Arbeit Berlin Süd bestehen Kooperationsvereinbarungen für die Bereiche Zusammenarbeit U25, Rehabilitation und gemeinsamer Arbeitgeberservice. Durch die Kooperationsvereinbarungen wurden Regelungen getroffen, die eine gute Zusammenarbeit der beteiligten Stellen sowie ein möglichst optimales Ergebnis für die/den betroffene/n Kundin bzw. Kunden ermöglichen. 4.5 Zielnachhaltung Der Zielnachhalteprozess soll eine effektive Zielerreichung unterstützen und Transparenz über das Geschäftsergebnis schaffen. Die Abweichungs- und Ursachenanalysen sowie die Empfehlungen des Controllings liefern dabei den operativen Bereichen wertvolle Erkenntnisse zur Vorbereitung zielorientierter Entscheidungen und zur Zielerreichung. Dieser Prozess wird von folgenden Faktoren getragen: •

einem einheitlichen Verständnis von auf Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgerichteter Tätigkeit,



der Nutzung der Controlling-Instrumente durch die Führungskräfte, um frühzeitig in den Bereichen Risiken und Potentiale zu erkennen, Steuerungsbedarf und maßnahmen zu definieren und zielgerichtet Veränderungen herbeizuführen,



einem standardisiertem Berichtsformat, feststehenden Datenbereitstellungsterminen sowie einem einheitlichen Steuerungskalender zur Zielnachhaltung,



einem einheitlichen Prozess-, Aufgaben- und Rollenverständnis auf allen Ebenen.

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Arbeitsmarktprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Folgende Aktivitäten sind von besonderer Bedeutung: •

Die Umsetzung der Eintrittsplanung wird längstens monatlich nachgehalten und analysiert.



Die Bindung der Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung wird monatlich nachgehalten.



Die unterjährige Zielerreichung bei den geschäftspolitischen Zielen wird monatlich auf Teamebene analysiert und in den Dialogen der Geschäftsführung mit den Bereichsleitungen und der Bereichsleitungen mit den Teamleitungen thematisiert.



Steuerungsmaßnahmen werden frühzeitig unter Abwägung von Chancen und Risiken eingeleitet und die Umsetzung in der Regel wiederum mindestens monatlich nachgehalten.



Die Mindeststandards werden – wo möglich – ebenfalls monatlich auf Teamebene nachgehalten und zum Gegenstand der Zielnachhaltungsdialoge gemacht.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) bietet daneben die zusätzliche Möglichkeit der Auswertung fachaufsichtlicher Feststellungen. Steuerungsrelevante Erkenntnisse fließen in die betreffenden Besprechungsformate wie Performancedialoge und Steuerungskreise mit ein. Gleiches gilt für Auswertungen im Rahmen der Datenqualität. Regelmäßig werden die Erkenntnisse in die Steuerungsüberlegungen mit einbezogen.

5

Finanzielle Ressourcen

5.1 Eingliederungstitel Im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg werden alle Möglichkeiten des Integrationsprozesses am Arbeitsmarkt zielorientiert genutzt, um mit dem Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Zahl der Integrationen in den Arbeitsmarkt zu steigern. Weitere Ziele sind der Abbau von Beschäftigungshürden sowie die Herstellung und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, die sich in Integrationsfortschritten widerspiegeln.

21 Stand 12.02.2015

Arbeitsmarktprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Arbeitsmarktsegment

2014 *

2015 *

Instrumente 1. Arbeitsmarkt

20.962.853 €

20.667.384 €

Instrumente 2. Arbeitsmarkt

6.430.147 €

6.974.616 €

darunter Öffentlich geförderte Beschäftigung

3.061.000 €

2.640.000 €

Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) gemäß § 16 e SGB II n.F.

3.251.000 €

4.263.000 €

118.147 € (0,4 %)

71.616 € (0,3 %)

Beschäftigungszuschuss (BEZ) gemäß § 16 e SGB II a.F. (Sonderprogramm / Ausfinanzierung)

*Ausgaben gerundet

*Planung gerundet

Geplante Ausgaben des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg

Intrumente 2. Arbeitsmarkt (ögB, FAV und BEZ); 6.974.616 €

Instrumente 1. Arbeitsmarkt; 20.667.384 €

Für das Neugeschäft 2015 stehen Ausgabemittel in Höhe von rund 15,3 Mio. € zur Verfügung. Daneben sind finanzielle Aufwendungen für bereits initiierte Maßnahmen zu leisten, so dass rund 12,3 Mio. € für Vorbindungen aus 2014 und Vorjahren, fällig in 2015, berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen auch bereits erfolgte Einkäufe für Maßnahmen des 1. Arbeitsmarktes im Jahr 2015. Im Vergleich zum Jahr 2014 werden insgesamt rund 0,7 Mio. € mehr Eingliederungsmittel zur Verfügung stehen. Der Anteil für das Neugeschäft 2015 fällt mit rd. 55,4 % auch unter 22 Stand 12.02.2015

Arbeitsmarktprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Berücksichtigung leicht höherer Vorbindungen im Vergleich zum Vorjahr entsprechend höher aus. Der geschäftspolitische Schwerpunkt - unter Berücksichtigung von Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekten – liegt auch 2015 - bei den auf die Integration in den 1. Arbeitsmarkt gerichteten Instrumenten. In Erwartung einer höheren Integrationsleistung im Vergleich zum Jahr 2014 sind daher insbesondere bei den individuellen Maßnahmen-Kombinationen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III mehr Eintritte geplant.

Für den Bereich der beruflichen Weiterbildung wurden rund 6,2 Mio. € geplant, mit denen 2.100 Eintritte in Bildungsmaßnahmen finanziert werden sollen. Zusammen mit den Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die auch der Kenntnisvermittlung dienen, werden unter Berücksichtigung bereits laufender Maßnahmen im Ergebnis für Qualifizierung rund 15,1 Mio. € aufgewendet. Das sind rund 54,4% des EGT und entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um rund 1,9%-Punkte. Mit 1,9 Mio. € will das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg 3.319 Arbeitslose in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung fördern, davon 400 in Maßnahmen bei einem Arbeitgeber. Für die Gewährung von Eingliederungszuschüssen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen einstellen, sind rund 1,1 Mio. € vorgesehen. Analog zum Vorjahr sind in 2015 auch Arbeitsgelegenheiten sowie die Förderung von Arbeitsverhältnissen, zu nennen sind hier exemplarisch Maßnahmen wie der VBBBegleitservice oder die Mobiltiätshilfsdienste, geplant. Gleiches gilt für die Zielgruppe der Jugendlichen. Unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen der Vorjahre wird dieser Bereich mit rund 2,3 Mio. € gefördert werden.

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Arbeitsmarktprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Gesamtplanung im Einzelnen:

Gesamtplanung

Plan Eintritte

I. Integrationsorientierte Instrumente davon Förderung beruflicher Weiterbildung Eingliederungszuschuss Aktivierung und berufliche Eingliederung Begleitende Hilfen für Selbständige Erwerb HSA Vermittlungsbudget Einstiegsgeld Freie Förderung II. Beschäftigung schaffende Maßnahmen davon Arbeitsgelegenheiten – Mehraufwandvariante Förderung von Arbeitsverhältnissen inkl. betriebliche FAV

III. Spezielle Maßnahmen für Jüngere davon Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Einstiegsqualifizierung (EQ)

Neugeschäft 2015 (ohne Vorbindungen)

2.100 426 3.319

6,2 Mio. € 1,1 Mio. € 1,9 Mio. € 60 T € 20 T € 600 T € 50 T € 10 T €

723

2,4 Mio. €

347

2,2 Mio. €

30

126 T € 40 T €

IV. Berufliche Reha + SB-Förderung davon Teilnahmekosten (Pflichtleistungen) Maßnahme-Kosten Förderungszuschüsse

370 T € 80 T € 100 T €

5.2 Sondermittel (Sonderprogramme) Zur Beförderung der Integration arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser in den allgemeinen Arbeitsmarkt hat das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg die Teilnahme an dem mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch“ beantragt. Schlussbemerkungen Die guten Ergebnisse des Jahres 2014 auch im Jahr 2015 zu bestätigten und die Kundinnen und Kunden bei ihrem Einstieg bzw. ihrer Rückkehr in das Erwerbsleben zu unterstützen, dass wird Ziel Aufgabe aller Beschäftigter des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg sein. Berlin, 12.02.2015 Ingrid Wagener Geschäftsführerin 24 Stand 12.02.2015

Arbeitsmarktprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Anhang Abkürzungsverzeichnis A2LL

Arbeitslosengeld 2 – Leistungen zum Lebensunterhalt (Web-basierte Fachsoftware zur Umsetzung des SGB II-Leistungsrechts)

ABM

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

AGH-Entgelt

Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante

AGH-MAE

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

AG-S

Arbeitgeber-Service

BaE

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

BAMF

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

BEZ

Beschäftigungszuschuss gemäß § 16 e SGB II (§ 16 a SGB II alte Fassung)

FbW

Förderung der beruflichen Weiterbildung

IKS

Internes Kontrollsystem

KdU

Kosten der Unterkunft und Heizung

MAG

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

ÖBS

Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor

pAp

persönlicher Ansprechpartner

QM

Quartiersmanagement

SGB II

Sozialgesetzbuch Zweites Buch

SGB III

Sozialgesetzbuch Drittes Buch

SGG

Sozialgerichtsgesetz

SpL

Summe passiver Leistungen (Alg II und Sozialgeld)

SWL

Sonstige weitere Leistungen

U25

Personen unter 25 Jahren

Ü25

Personen 25 Jahre und älter

UVB

unversorgte Bewerber

Erläuterungen zu Begriffen arbeitslos Arbeitslose sind Personen, die 1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und 3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. arbeitssuchend Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben. ratsuchend Der Status Ratsuchend wird vergeben, wenn Kunden die Regelungen zu § 65 Abs. 4 SGB II in Anspruch genommen haben.

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Arbeitsmarktprogramm 2015 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

BFD Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde anstelle der Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. EGZ Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderhöhe und Förderdauer eines Eingliederungszuschusses richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers bzw. den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. FSJ Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. FÖJ Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren. Das Freiwillige Ökologische Jahr dauert in der Regel zwölf Monate. erwerbsfähige Leistungsberechtige (eLb) Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, • erwerbsfähig sind, • hilfebedürftig sind und • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Integrationen sind Abgänge von Kunden aus dem Kundenkontakt im Rechtskreis des SGB II in Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Integrationen in Erwerbstätigkeit: Eine Integration in Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn ein Kunde in Kundenkontakt mit dem Kennzeichen Trägerschaft SGB II aus dem Kundenkontakt abgeht und eine abhängige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bzw. selbständige Erwerbstätigkeit mit 15 Stunden oder mehr in der Woche aufnimmt. Es wird unterschieden zwischen Abgängen in geförderte Beschäftigung/Existenzgründung und in ungeförderte Beschäftigung/Existenzgründung. Integrationen in Ausbildung: Integrationen in Ausbildung liegen vor, wenn Kunden in Kundenkontakt mit dem Kennzeichen Trägerschaft SGB II aus dem Kundenkontakt abgehen und eine betriebliche, außerbetriebliche oder schulische Ausbildung aufnehmen. Bei abhängiger Beschäftigung bzw. selbständiger Tätigkeit unter 15 Stunden/Woche und unter 7 Tagen (Lückenregel) liegt keine Integration vor. Ebenso werden Arbeitsaufnahmen am zweiten Arbeitsmarkt (z.B. AGH), Abgänge in Wehr-/Zivildienst sowie Maßnahmeteilnahmen, die keine Beschäftigung begleitende Leistungen sind (z. B. FbW), nicht als Integrationen gezählt.

Kunde im Kundenkontakt: Als Kunden im Kundenkontakt zählen Personen, die - arbeitslos sind, - an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder - Aufstocker (Arbeitslosengeld I) sind.

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MAG Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG). Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dürfen jeweils die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten.

Erläuterungen zu den Profillagen Marktprofil Marktprofile weisen keine vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfe in den Schlüsselgruppen „Qualifikation“, „Leistungsfähigkeit“ und „Motivation“ auf und haben in der Regel eine Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von bis zu 6 Monaten.

Aktivierungsprofil Aktivierungsprofile weisen vermittlungsrelevante Handlungsbedarfe in der Schlüsselgruppe „Motivation“ auf und haben eine Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von bis zu 6 Monaten. Diese Profile bedürfen primär der Aktivierung („Fordern“), ihre Qualifikation wird am Arbeitsmarkt prinzipiell nachgefragt, aber sie bewegen sich ggf. in einem für ihre Situation ungünstigen regionalen und/oder fachlichen Arbeitsmarkt; ggf. muss eine berufliche Alternative erarbeitet oder die Bereitschaft zur Mobilität/ Flexibilität erhöht werden.

Förderprofil Förderprofile weisen vermittlungsrelevante Handlungsbedarfe in einer der drei Schlüsselgruppen „Qualifikation“, „Leistungsfähigkeit“ oder „Rahmenbedingungen“ (alle drei Schlüsselgruppen tangieren den Bereich „Fördern“) auf und haben eine Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von bis zu 12 Monaten.

Entwicklungsprofil Entwicklungsprofile weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in einer der drei FörderSchlüsselgruppen „Qualifikation“, „Leistungsfähigkeit“ oder „Rahmenbedingungen“ auf sowie zusätzlich in mindestens einer weiteren Dimension (bzw. Verdichtung im Schwerpunkt) und haben eine Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von mehr als 12 Monaten.

Stabilisierungsprofil Stabilisierungsprofile weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in der Dimension „Leistungsfähigkeit“ auf sowie zusätzlich in mindestens zwei weiteren Schlüsselgruppen (bzw. Verdichtung im Schwerpunkt). Hier ist das Heranführen an die Erwerbstätigkeit in bis zu 12 Monaten wahrscheinlich.

Unterstützungsprofil Unterstützungsprofile weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in der Dimension „Rahmenbedingungen“ auf sowie zusätzlich in mindestens zwei weiteren Schlüsselgruppen (bzw. Verdichtung im Schwerpunkt Rahmenbedingungen). Hier ist das Heranführen an die Erwerbstätigkeit in weniger als 12 Monaten unwahrscheinlich.

Die Profillagen Marktprofil, Aktivierungsprofil, Förderprofil werden als integrationsnahe Profillagen und die Profillagen Entwicklungsprofil, Stabilisierungsprofil, Unterstützungsprofil als komplexe Profillagen bezeichnet. Neben der Zuordnung in diese 6 Profillagen bestehen noch die Gruppen Z = Zuordnung nicht erforderlich z.B. für Rentenantragsteller, Elternzeit, Einstellung in den nächsten 6 Wochen etc. und I = unter Ausschöpfung ihrer individuellen Möglichkeiten erwerbstätig oder in Vollzeit auf dem 1. Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt bzw. selbständig tätig und weiterhin hilfebedürftig sind, da der Bedarf durch das erzielte Einkommen nicht bzw. nicht vollständig gedeckt werden kann. Die Betreuung des Kunden richtet sich hier auf die weitere Reduzierung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit.

27 Stand 12.02.2015

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