Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

Arb eitsmarkt- und Inte g r ationspro g r amm 2014 Inhalt Inhalt 1. Einleitung Seite 2 2. Analyse des Arbeitsmarktes Seite 3-4 2.1. Stellenbestan...
Author: Detlef Winkler
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Arb eitsmarkt- und Inte g r ationspro g r amm 2014

Inhalt

Inhalt 1. Einleitung Seite 2 2. Analyse des Arbeitsmarktes Seite 3-4

2.1. Stellenbestand 2.2. Bewerberbestand

3. Geschäftspolitische Schwerpunkte Seite 5-13 3.1. Handlungsfeld Kundenpotenzial Seite 5-8 3.1.1. Förderung von Kundinnen und Kunden im Langzeit leistungsbezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen 3.1.2. Optimierung des Verfahrens für die Leistungen nach § 16a SGB II 3.1.3. Förderung erwerbsfähige leistungsberechtigte Jugend liche unter 25 Jahren 3.2. Handlungsfeld Arbeitsmarkt Seite 8-10 3.2.1. Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräf ten ausbilden 3.2.2. Potenzial der Alleinerziehenden nutzen 3.2.3. Nutzung von Maßnahmen zur Eingliederung und der freien Förderung nach § 16 f SGB II 3.3. Handlungsfeld Organisation Seite 10-13 3.3.1. Marktchancen bei Arbeitgebern durch den gemeinsa men Arbeitgeber-Service erschließen 3.3.2. Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen 3.3.3. Zentrale Betreuung schwerbehinderte Menschen 3.3.4. Betreuung der Schulabgänger unter 25 Jahren 3.3.5. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 3.3.6. Analyse der Aufbau-und Ablauforganisation des Job center

4. Ressourcen Seite 13-14 5. Ziele 2014 Seite 15 Wenn nicht weiter erläutert, wurden die erhobenen Daten im Berichtsmonat September 2013 von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ermittelt und nach Ablauf von drei Monate festgeschrieben. Die Daten basieren daher auf den Monat Juni 2013.

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Einleitung 1. Einleitung Das Jobcenter Hildesheim beschreibt mit seinem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm, wie die geschäftspolitischen Zielsetzungen beider Träger der Grundsicherung für das Jahr 2014 umgesetzt werden sollen. Übergeordnetes und vorrangiges Ziel aller Bemühungen und Aktivitäten ist es in 2014, durch eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt die Hilfebedürftigkeit unserer Kunden zu beenden. Das Jobcenter stellt dabei nicht den kurzfristigen Integrationserfolg in den Vordergrund, sondern vielmehr die längerfristige bzw. dauerhafte Integration. Aufgrund der Zunahme der Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen wird es insbesondere erforderlich sein, durch eine ganzheitliche Beratung und durch gezielte Maßnahmen diese näher an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Dieses bedarf Zeit, so dass sich die Integrationen bei dieser Personengruppe erst mittel- oder langfristig realisieren lassen. Durch diesen Ansatz können jedoch perspektivisch die Transferleistung des kommunalen Trägers für Kosten für Unterkunft und des Bundes für Leistungen zum Lebensunterhalt für den Einzelnen entbehrlich und in der Summe gesenkt werden. Diese Strategie muss mit geminderten finanziellen Ressourcen verfolgt werden. Daher wird es wichtig sein, sich Schwerpunkte zu setzen. Neu in 2014 ist der Zielgestaltungsprozess, das heißt, welche Ziele für das Jobcenter Hildesheim im Bereich der Integrationsquote einerseits und im Bereich des Langzeitleistungsbezuges andererseits gelten. Während sich das Jobcenter Hildesheim 2013 an weitestgehend vorgegebenen Werten orientierte, kann das Jobcenter Hildesheim in 2014 im Rahmen des sogenannten „buttom- up- Prozesses“ selbst die Zielwerte anbieten und mit den Trägern der Grundsicherung (Landkreis Hildesheim und Agentur für Arbeit Hildesheim) auf dieser Grundlage in den Dialog treten.

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Analyse des Arbeitsmarktes 2. Analyse des Arbeitsmarktes 2.1. Stellenbestand Gemeldete Arbeitsstellen

dar. sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen

Durchschnittlicher Durchschnittlicher Durchschnittlicher Bestand Zugang Abgang 3. Quartal 2012 4. Quartal 2012 1. Quartal 2013 2. Quartal 2013

Durchschnittlicher Durchschnittlicher Durchschnittlicher Bestand Zugang Abgang

1519

563

605

1381

484

528

1294

484

554

1148

412

478

1192

492

505

1066

432

446

1267

489

470

1157

442

414

Die aktuelle Nachfragesituation nach Arbeitskräften im Bereich des Jobcenter Hildesheim ist gegenüber dem Jahr 2012 rückläufig. Waren noch im 3. Quartal 2012 dem gemeinsamen Arbeitgeberservice mit der Agentur für Arbeit (AG-S) 1.519 Arbeitsstellen gemeldet, waren es im 2. Quartal 2013 1.267. Das entspricht einem Rückgang von 252 (16,6%) gemeldeten Arbeitsstellen. Die gleiche Tendenz ergibt sich bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen. Hier ist ein Rückgang um 224 (16,2%) zu verzeichnen. Im Wirtschaftsraum Hildesheim sind nur wenige Großbetriebe ansässig. Einige dieser Betriebe befinden sich im Insolvenzverfahren bzw. in der Kurzarbeit; hier wird es im kommenden Jahr voraussichtlich Personalabbaumaßnahmen geben.

Im Jobcenter Bezirk Hildesheim gab es im März 2013 rund 83.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Der Anteil der Beschäftigten auf Helferniveau betrug 12.450 (14,9 %). Positive Tendenzen ergaben sich u.a. in den Branchen Gesundheitswesen (einschl. Heime), Baugewerbe, Arbeitnehmerüberlassung, Erbringung von Finanz- und Versicherungsleistungen sowie im Groß- und Einzelhandel. Bezogen auf alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist festzustellen, dass ca. 64,5 % über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Kundinnen und Kunden aus dem SGB II sind daher insbesondere auf Stellen aus dem Helferbereich angewiesen. Dabei ergeben sich gute Integrationschancen in folgenden Berufen: Medizinisches Gesundheitswesen, Verkaufsberufe, Verkehr und Logistik, Büroberufe. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte wird es demzufolge auch auf dem Arbeitsmarkt im Bezirk des Jobcenter Hildesheim für 2014 Perspektiven geben, die es zu erschließen gilt.   Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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Analyse des Arbeitsmarktes 2.2. Bewerberbestand

Mittelwert Juli 2011-Juni 2012 Absolut Arbeitslose darunter Arbeitslose unter 25 Jahren

Mittelwert Juli 2012-Juni 2013

Anteil in %

Absolut

Veränderung Juli 2012-Juni 2013 zu Juli 2011-Juni 2012

Anteil in %

7.645

100,0%

7.604

100,0%

623

8,1%

644

8,5%

Absolut -

in %

41

-0,5%

21

3,4%

-

250

-2,1%

-

511

-2,3%

Bedarfsgemeinschaften

11.772

Personen in Bedarfsgemeinschaften

22.081

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

15.825

71,7% 100,0%

15.405

71,4% 100,0%

-

420

-2,7%

2.211

14,0%

2.210

14,3%

-

1

0,0%

504

3,2%

463

3,0%

-

41

-8,1%

darunter mit ergänzendem Leistungsanspruch

3.758

23,7%

3.671

23,8%

-

87

-2,3%

darunter Jugendliche unter 25 Jahren darunter ohne Schulabschluss und ohne abgeschlossene Berufsausbildung

3.088

19,5%

2.994

19,4%

-

94

-3,0%

13.156

83,1%

12.545

81,4%

-

611

-4,6%

darunter Langzeitleistungsbezieher

10.881

68,8% 100,0%

10.510

68,2% 100,0% -

371

-3,4%

1.667

15,3%

1.649

15,7% -

18

-1,1%

375

3,4%

343

3,3% -

32

-8,5%

darunter mit ergänzendem Leistungsanspruch

2.597

23,9%

2.535

24,1% -

62

-2,4%

darunter Jugendliche unter 25 Jahren darunter ohne Schulabschluss und ohne abgeschlossene Berufsausbildung

1.519

14,0%

1.403

13,3% -

116

-7,6%

9.646

88,6%

9.106

86,6% -

540

-5,6%

darunter Alleinerziehende darunter schwerbehinderte Menschen

darunter Alleinerziehende darunter schwerbehinderte Menschen

11.522 100,0%

21.570

100,0%

Die Zahl der Arbeitslosen im SGB II hat sich minimal verringert, wobei sich die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren um 3,4% erhöht hat. Eine rückläufige Tendenz ist ebenfalls bei den Bedarfsgemeinschaften, den erwerbsfähigen Leistungsbeziehern und den Langzeitleistungsbeziehern festzustellen. 68,2% aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II gewesen (sog. Langzeitleistungsbezieher). Von den Langzeitleistungsbeziehern sind 49,2% marktferne Kundinnen und Kunden und können somit nur schwer auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Für diesen Personenkreis werden vorrangig Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt angeboten. Betrachtet man die Zielgruppen der Langzeitleistungsbezieher-/innen genauer, so bilden die Kundinnen und Kunden ohne Schul- und ohne Berufsabschluss mit 86,6 % sowie die Kundinnen und Kunden mit ergänzendem Leistungsanspruch mit 24,1 % den größten Anteil.

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Geschäftspolitische Schwerpunkte 3. Geschäftspolitische Schwerpunkte Aus der dargestellten Arbeitsmarktanalyse ergeben sich geschäftspolitische Schwerpunkte, welche die strategische Ausrichtung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2014 auf den Erfahrungen der Jahre 2012 und 2013 fortschreiben und wirkungsorientiert weiterentwickeln. Im besonderen Fokus stehen dabei folgende drei geschäftspolitischen Handlungsfelder: • • •

Handlungsfeld Kundenpotenzial (unter 3.1), Handlungsfeld Arbeitsmarkt (unter 3.2), Handlungsfeld Organisation (unter 3.3).

Die geschäftspolitischen Handlungsfelder sind eng mit den Zielen verzahnt. Die folgende Grafik verdeutlicht diesen Zusammenhang: Ziel 1

Ziel 2

Ziel 3

Verringerung der Hilfebedüftigkeit

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Vermeidung von langfristigem Hilfebezug

Handlungsfeld Kundenpotential Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte Kundenpotenzial Kunden im Langzeitleistungsbezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen Leistungen nach § 16a SGB II Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Jugendliche unter 25 Jahren

Handlungsfeld Arbeitsmarkt Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte Arbeitsmarkt Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden Potenzial der Alleinerziehenden nutzen Nutzung von Maßnahmen zur Eingliederung und der freien Förderung

Handlungsfeld Organisation Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte Organisation Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen/gemeinsamer Arbeitgeberservice Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Zentrale Betreuung schwerbehinderter Menschen Betreuung der Schulabgänger unter 25 Jahren Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Analyse der Aufbauorganisation des Jobcenters

3.1. Handlungsfeld Kundenpotenzial Mit der Eingruppierung der Kundinnen und Kunden in sogenannte Profillagen treffen die Vermittlungsfachkräfte eine Aussage über die berufsfachliche Kompetenz in Verbindung mit der persönlichen Lebenssituation des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, um eine möglichst realistische Aussage über die Chancen einer Integration in Arbeit treffen zu können. Diese teilen sich, graduell abgestuft, in marktnahe Profillagen, bei denen die Chance auf eine zeitnahe Integration in den Arbeitsmarkt als sehr wahrscheinlich eingeschätzt wird, bis hin zu marktfernen Profillagen, die - aufgrund multipler Probleme (z.B. Sucht, Wohnsituation, gesundheitliche Einschränkungen, etc.) - die stärkere Notwendigkeit einer Unterstützung der Kundin / des Kunden erwarten lassen. Die Profillagen geben den Vermittlungsfachkräften zudem eine Orientierung, in welchen Bereichen die Kundin / der Kunde im Integrationsprozess unterstützt werden kann, um die Hilfebedürftigkeit nach Möglichkeit dauerhaft zu beenden.

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Geschäftspolitische Schwerpunkte

Der Anteil der integrationsnahen Profillagen hat sich im Laufe des Jahres 2013 um 10,7% auf 15,2% verringert. Da sich 63,5% aller Integrationen in Arbeit, Ausbildung oder Selbständigkeit aus den integrationsnahen Profillagen ergibt, werden die Integrationschancen insgesamt geringer. Im Bereich des Kundenpotenzials legt das Jobcenter die nachfolgenden geschäftspolitischen Handlungsschwerpunkte: 3.1.1. Förderung von Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen Die Fokussierung auf Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug wird im Jahr 2014 im Jobcenter Hildesheim einen Schwerpunkt haben. Diese Personengruppe bildet den größten Anteil (68,2 % Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten). Langzeitleistungsbezieher/-innen sind eine heterogene Personengruppe, die sich in verschiedene Zielgruppen (z.B. Alleinerziehende, Schwerbehinderte, etc.) aufteilt. Kennzeichnend für diese Personengruppe ist, dass die Dauer des Leistungsbezuges mit weiteren, oft multiplen Vermittlungshemmnissen, einhergeht. Zu nennen sind dabei u.a. fehlende Motivation, Suchtprobleme, gesundheitliche Einschränkungen, Verlust an Qualifikation oder fehlender Berufsabschluss, Schuldenproblematik, Probleme im Zusammenhang mit der vorhandenen Wohnung. Die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse sollen in den Optimierungsprozess zur Weiterentwicklung des Maßnahmeangebotes für diese Personengruppe einfließen. Um multiple Vermittlungshemmnisse abzubauen, werden insbesondere Maßnahmen mit niederschwelligen Inhalten konzipiert und zur Verfügung gestellt. Dabei ist ein Ansatz mit ganzheitlicher sozialpädagogischer Betreuung, aufsuchender Hilfe, motivationssteigernden Elementen sowie praktischen Übungsphasen in Kombination mit betrieblicher Erprobung zu nennen. Das Jobcenter Hildesheim wird Maßnahmen mit den o.g. Inhalten durch das Regionale Einkaufzentrum der Regionaldirektion Niedersachen-Bremen bei entsprechenden Maßnahmeträgern einkaufen. Ziel dieser Maßnahmen ist nicht die direkte Integration in den Arbeitsmarkt, sondern ein Abbau von Vermittlungshemmnissen und damit eine Verbesserung der Profillage. Wie auch 2013 wird das Projekt „Förderzentrum Plus Niedersachsen“ im Jobcenter Hildesheim für diese Zielgruppe fortgesetzt. Innerhalb des Projektes erfolgen intensive sozialpädagogische Betreuung und vermittlerisches Coaching. Stabilisierung, (Wieder-) Erlangung einer Tagesstruktur, Einhaltung von Verabredungen zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Integrationsfachkraft sowie die Steigerung der Motivation sind hier beispielhaft zu nennen. Das Jobcenter Hildesheim verspricht sich von diesen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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Geschäftspolitische Schwerpunkte Maßnahmen, dass mit diesen Kundinnen und Kunden „weitergearbeitet“ werden kann. Mittel- und langfristig sollen diese wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, damit eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt möglich ist. Begleitet wird der Prozess durch eine angemessene Kontaktdichte und zielgerichtete Beratung dieser Personengruppe.

3.1.2. Optimierung des Verfahrens für die Leistungen nach § 16a SGB II

Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sind ein wichtiger Baustein in der Arbeitsmarktpolitik, um einen flankierenden Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Hierzu zählen die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Betreuung von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung sowie die Suchtberatung. Neben der erforderlichen Sicherstellung der Kompetenz, Beratungsbedarfe zu erkennen, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Hildesheim die Kenntnis von den existierenden Leistungsangeboten haben. Hierfür sind Anpassungen und Optimierungen erforderlich. Aus Sicht des Jobcenter Hildesheim müssen die konkreten Leistungsinhalte, die Zugangswege, die Leistungsstandards und das Verfahren über die Inanspruchnahme der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II klar durch den Landkreis Hildesheim und dem Jobcenter Hildesheim geregelt und vereinbart werden. Um mehr Sicherheit im Umgang mit diesen Instrumentarien zu erreichen, sind die Voraussetzungen der Leistungen nach § 16a SGB II eindeutig zu beschreiben. Berichtsformate und ControllingVerfahren müssen zwischen dem Jobcenter Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim erarbeitet und abgesprochen werden.

3.1.3. Förderung erwerbsfähige leistungsberechtigte Jugendliche unter 25 Jahren

Der Bestand an erwerbsfähigen leistungsberechtigten Jugendlichen unter 25 Jahren betrug 2.994 Personen. Das entspricht einem Anteil an den gesamten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 19,4 %. Knapp die Hälfte dieser Personengruppe sind Langzeitbezieher (1.403 Jugendliche), von denen 1.332 keine abgeschlossene Berufsausbildung und 151 – ggf. zusätzlich – keinen Schulabschluss haben. Weitere Schwerpunkte der leistungsberechtigten Jugendlichen unter 25 Jahre fallen liegen bei den schulpflichtigen Jugendlichen (323) sowie bei den Jugendlichen, die zurzeit eine Ausbildung absolvieren (267). Bei den Jugendlichen bleibt die frühzeitige Aktivierung das wichtigste Ziel, damit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Erwerbsverläufe dieser Personengruppe positiv beeinflusst werden (vgl. § 3 SGB II). Der frühzeitige Ansatz setzt auf Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Unterstützend für die Integrationsfachkräfte setzt das Jobcenter Hildesheim die Maßnahme „JobClub“ ein. Diese Maßnahme wird als Sofortbzw. Erstangebot unterbreitet. Neben der Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen, dem Einüben von Vorstellungsgesprächen und Kommunikationstraining, werden vorhandene Bewerbungsunterlagen direkt an Arbeitgeber versendet. Das Jobcenter Hildesheim stellt hierfür 390 Teilnehmereintritte für das Jahr 2014 bereit. Ziel dieser Maßnahme ist die direkte Integration in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

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Geschäftspolitische Schwerpunkte Jugendliche, bei denen eine Integration nicht sofort möglich ist, werden durch den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt. Dabei verfolgt das Jobcenter Hildesheim die konsequente Ausrichtung des Instrumentariums auf die Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration: • Benachteiligten Jugendlichen, die keine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen haben, wird die Möglichkeit des Einstiegs in betriebliche Ausbildung über die Einstiegsqualifizierung (EQ) bei entsprechenden Arbeitgebern eröffnet. Während dieser Maßnahme können die Jugendlichen bereits am Berufsschulunterricht teilnehmen, um schulische Defizite auszugleichen. Ziel ist im Anschluss die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis. Hierfür sieht das Jobcenter Hildesheim 40 Plätze vor. • Jugendliche, die multiple Problemlagen aufweisen, z.B. psychische Auffälligkeiten, fehlender Schulabschluss, Schuldenproblematik, familiäre Probleme, fehlende Sozialkompetenzen und Durchhaltevermögen, wird das Jobcenter Hildesheim Maßnahmen mit niederschwelligen Inhalten anbieten. Hier haben sich die Jugendwerkstätten bewährt (Maßnahme bei einem Träger). Das Ziel der Maßnahme wäre erreicht, wenn ein Übergang in eine weiterführende schulische oder berufliche Qualifizierung oder auch in eine Einstiegsqualifizierung, Arbeit oder Ausbildung gelingt. Das Jobcenter Hildesheim wird hier 70 Teilnehmereintritte realisieren. 3.2. Handlungsfeld Arbeitsmarkt Der Anteil an sozialversicherungspflichtig beschäftigten Fachkräften im Bezirk des Jobcenter Hildesheim beträgt ca. 63%. Das Jobcenter Hildesheim geht davon aus, dass der Fachkräftebedarf der Arbeitgeber weiter steigen wird. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind aber häufig gering qualifiziert und weisen oft multiple Vermittlungshemmnisse auf. Das Jobcenter Hildesheim wird daher neben den klassischen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten des § 16 SGB II in Verbindung mit dem SGB III (Vermittlungsbudget, Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Einstiegsgeld, Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber etc.) auch Instrumente des SGB II (Arbeitsgelegenheiten, Förderung von Arbeitsverhältnissen) einsetzen. Insbesondere soll das Instrument der freien Förderung nach § 16f SGB II für innovative Ideen genutzt werden. Aus den Erkenntnissen und Erfordernissen des Arbeitsmarktes ergeben sich folgende Handlungsschwerpunkte:

3.2.1. Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden

Aus dem Kundenbestand des Jobcenter Hildesheim konnten im Jahr 2013 über die Qualifizierungsoffensive „Erstausbildung für junge Erwachsene“ 31 Umschulungen (davon 22 betriebliche) und 19 Einmündungen in Ausbildung realisiert werden. Daher steht auch im Jahr 2014 die Erschließung und Nutzung der Qualifizierungspotenziale von Neukundinnen und Neukunden im besonderen geschäftspolitischen Vordergrund. Arbeitgeber sollen mit geeigneten Fachkräften versorgt werden. Dabei haben die Qualifizierungsmaßnahmen einen Schwerpunkt im abschlussorientierten Bereich aller berufsfachlichen Ebenen. Realisiert wird dieser Schwerpunkt über den Bereich Förderung der beruflichen Weiterbildung. Das Jobcenter Hildesheim wird gezielt den Weg der betrieblichen Einzelumschulung und betrieblichen Ausbildung für diese Kundinnen und Kunden fortsetzen.

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Geschäftspolitische Schwerpunkte

3.2.2. Potenzial der Alleinerziehenden nutzen

Von 15.405 erwerbsfähigen Leistungsberechtigen sind 2.210 alleinerziehend (darunter 252 Jugendliche unter 25 Jahren). Das entspricht einem Anteil von 14,3 %. Der Anteil der Alleinerziehenden ohne abgeschlossene Berufsausbildung beträgt 59% (1.302). Wie auch im Jahr 2013 gilt es, im Rahmen des Fachkräftebedarfs das Potenzial der Alleinerziehenden zu aktivieren und zu fördern. Nicht selten reduziert sich bei dieser Zielgruppe die Chance auf Einmündung in den Arbeitsmarkt auf Teilzeittätigkeiten. Arbeitgeber erwarten oft ein hohes Maß an Arbeitszeitflexibilität. In vielen Fällen steht den gewünschten Arbeitszeiten der Alleinerziehenden dieses konträr gegenüber. Daher sind die Alleinerziehenden im Besonderen auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen. Das Jobcenter Hildesheim wird daher das Instrument der kommunalen Eingliederungsleistungen (Kinderbetreuung) weiter ausbauen. Gute Integrationswirkungen erzielen für diese Personengruppe die gesetzlichen Instrumente der „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ und der „Förderung der beruflichen Weiterbildung“. Das Jobcenter Hildesheim wird daher schwerpunktmäßig gezielt solche Maßnahmen für diese Zielgruppe anbieten, damit berufliche (Teil-) Qualifikationen erworben werden können und eine Integration möglich ist. Dabei werden die Eingliederungsmaßnahmen so gestaltet, dass diese mit den Kinderbetreuungszeiten vereinbar sind. Zum Teil ist die Realisierung von Kinderbetreuung auch Bestandteil dieser Maßnahmen. Bereits im Jahr 2013 wurden speziell für Alleinerziehende Maßnahmen geschaffen, die 2014 in optimierter Weise erneut angeboten werden sollen. Hierzu zählen: • „VorUm“ Vorbereitung auf eine Umschulung in Teilzeit, vormittags mit organisierter Kinderbetreuung: 22 Teilnehmerinnen, • Fortbildung „Verkauf in Teilzeit“ mit zertifiziertem Kassenschein und organisierter Kinderbetreuung: 18 Teilnehmerinnen. 3.2.3. Nutzung von Maßnahmen zur Eingliederung und der freien Förderung nach § 16 f SGB II Das Instrument der freien Förderung nach § 16 f SGB II soll im Jahr 2014 stärker genutzt werden. Es gilt innovative Ansätze über dieses Instrument zu schaffen, damit insbesondere bei der Zielgruppe der Langzeitleistungsbezieher mit ergänzendem Leistungsanspruch die Hilfebedürftigkeit dauerhaft beendet werden kann. Der „Ergänzer“ ist vom „Aufstocker“ dahingehend zu unterscheiden, dass er einer Tätigkeit nachgeht und hieraus Einkommen erzielt. Das erwirtschaftete Einkommen reicht - insbesondere im Bereich von gering vergüteten Tätigkeiten - oftmals nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes. „Ergänzer“ erhalten daher zusätzlich Geldleistungen vom Jobcenter Hildesheim. „Aufstocker“ hingegen beziehen regulär Arbeitslosengeld I und geht keiner Tätigkeit nach. Bei ihnen liegt der Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld I jedoch unterhalb des sogenannten Grundsicherungsbetrages. In diesen Fällen zahlt das Jobcenter aufstockende Leistungen, um die monetäre Lücke zu schließen. Das Jobcenter Hildesheim hat 3.671 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit ergänzendem Leistungsanspruch gemeldet. Davon sind ca. 60 % im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätig (Einkommen unter 450,00 € pro Monat). Hier gilt es, diesen Personenkreis möglichst in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren. Denkbar wäre eine Maßnahme mit dem Ziel zu schaffen, entweder beim gleichen Arbeitgeber die Arbeitszeit und das Gehalt so zu erhöhen, dass aus einer geringfügigen Beschäftigung eine versicherungspflichtige Beschäftigung entsteht Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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Geschäftspolitische Schwerpunkte oder alternativ eine Vermittlung in ein anderes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, erfolgt. Sofern erwerbsfähige Leistungsberechtigte sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, soll das Instrument der freien Förderung nach § 16f SGB II genutzt werden, um finanzielle Anreize für Arbeitgeber zu schaffen (z.B. Schaffung eines „Stabilisierungszuschusses“, der den Arbeitgebern ausgezahlt werden könnte). Derzeit gibt es kein Regelinstrument, dass es dem Jobcenter Hildesheim ermöglicht, die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes mit einem benachteiligten Jugendlichen gegenüber einem Arbeitgeber zu bezuschussen. Arbeitgeber können bei Besetzung eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung mit einem benachteiligten Jugendlichen unter 25 Jahren durch das Jobcenter Hildesheim einen sogenannten Ausbildungsbonus erhalten. Für diese Förderung soll ebenfalls die freie Förderung nach § 16f SGB II genutzt werden. 3.3. Handlungsfeld Organisation Das Jobcenter Hildesheim betreut seit Januar 2005 die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Rund 262 Mitarbeiterkapazitäten sind an insgesamt acht Standorten Ansprechpartner für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Die Aufbauorganisation des Jobcenters unterteilt sich in die Bereiche Leistungsservice und Markt und Integration. Vorrangiges Ziel ist die Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf ihrem Weg in die Erwerbstätigkeit, damit diese ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Hierzu gehört auch, eine bestehende Erwerbstätigkeit ggf. durch die Sicherung des Lebensunterhaltes zu unterstützen, wenn dies auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Für den Bereich Markt und Integration stehen dem Jobcenter Hildesheim insgesamt 95,75 Mitarbeiterkapazitäten (inkl. Arbeitgeber- Service) zur Verfügung. Das Jobcenter setzt im Bereich der Organisation die folgenden geschäftspolitischen Handlungsschwerpunkte: 3.3.1. Marktchancen bei Arbeitgebern durch den gemeinsamer Arbeitgeberservice erschließen Der gemeinsame Marktauftritt im Arbeitgeberservice (AG-S) verfolgt die Zielsetzungen, die Marktdurchdringung zu steigern, den Einschaltungsgrad bei Arbeitgebern zu erhöhen und vorhandene Beschäftigungs-, Ausbildungs-, Umschulungs- und Integrationspotenziale bestmöglich auszuschöpfen. Der vorhandene Personalbedarf soll genutzt werden, um erwerbsfähige Leistungsberechtigte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren. Der AG-S wird durch gezielte Stellenakquise in den Branchen mit Beschäftigungszuwachs dafür sorgen, dass genügend Integrationsmöglichkeiten für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorhanden sind. Dabei sollen die integrationsorientierten Förderinstrumente (z.B. Eingliederungszuschuss) genutzt werden, sofern eine direkte Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht möglich ist.

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Geschäftspolitische Schwerpunkte Neben der Akquise und Besetzung sozialversicherungspflichtiger Stellenangebote gehören auch die Akquise und Besetzung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu den Aufgaben des AG-S. Die Zielsetzung im SGB II. „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“, und der Einstieg in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kann dadurch, insbesondere für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, verbessert werden. Der gemeinsame AG-S hat sich bewährt und wird in Jahre 2014 weitergeführt. Dabei erfolgt eine laufende Optimierung der bestehenden Prozesse.

3.3.2. Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen

Um eine hohe Qualität in der operativen Umsetzung sicherzustellen ist es erforderlich, die Gesprächs- und Handlungskompetenzen der Integrationsfachkräfte weiterzuentwickeln und entsprechende Schulungsangebote anzubieten. Zielsetzung ist hier, den Fokus verstärkt auf einen ganzheitlichen Ansatz zu legen, um die einzelnen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Blick auf die gesamten Lebensverhältnisse, bzw. die gesamte Bedarfsgemeinschaft, zu betrachten. Hierdurch sollen Kundinnen und Kunden in den Arbeitsmarkt integriert oder an ihn herangeführt werden. Den Integrationsfachkräften des Jobcenter Hildesheim wird mit einer solchen Schulung ein Rahmen zur Vermittlung wesentlicher Grundkenntnisse praxisorientierter Beratung zur Verfügung gestellt. Der Umgang mit komplexen Profillagen (marktfern) und „SGB II- typischen“ Biographien sind darin ebenso verankert, wie gezielte Hinweise zur Verzahnung der Beratungsarbeit mit den Geschäftsprozessen des Jobcenter Hildesheim. Diese Schulungsangebote sollen den Integrationsfachkräften im Zeitraum von Januar 2014 bis ca. Juni 2015 unterbreitet werden. Während der Schulungen stehen die zu schulenden Integrationsfachkräfte den operativen Teams nicht zur Verfügung. Bei 2 Trainern für die Schulung und 50 zu schulenden Integrationsfachkräften bei 11 Schulungstagen in 2014 fehlen dem Jobcenter daher 4,5 Jahreskräfte. Daher geht das Jobcenter Hildesheim davon aus, dass hierdurch weniger Integrationen für den Schulungszeitraum erreicht werden.

3.3.3. Zentrale Betreuung schwerbehinderte Menschen

Der Bestand schwerbehinderter, erwerbsfähiger Leistungsbezieher-/innen lag im Verlauf des Jahres 2013 stabil bei einem Wert um 500 – der aktuelle Septemberwert 2013 beträgt 496. Trotz rückläufiger Arbeitskräftenachfrage und einem steigendenden Fachkräftebedarf ist es dem Jobcenter Hildesheim gelungen, die Anzahl der Integrationen schwerbehinderter Menschen auf einem stabil hohen Niveau zu halten (September Vorjahr 64 – aktueller Monatswert September 2013 48). Rückblickend auf zwei Jahre bestätigt sich nunmehr, dass die zentrale Betreuung schwerbehinderter Menschen aus dem Landkreis Hildesheim im Hauptgebäude “Am Marienfriedhof “ einen Mehrwert für diese Kundengruppe bedeutet und sich somit etabliert hat. Mit einem bisherigen Fördervolumen von 90.000 Euro (Stand September 2013) sind Fremdmittel aus dem Sonderprogramm Schwerbehinderte des Landes Niedersachsen-Bremen in den Integrationsprozess eingeflossen. Auf gleichbleibend hohem Niveau soll auch im Jahr 2014 dieses ergänzende, für Arbeitgeber sehr attraktive Angebot, genutzt werden. Die Verbleibsquote in Arbeit nach 12 Monaten (beginnend ab Förderende) beträgt 50% und bestätigt auch den weiteren Einsatz im Jahr 2014. 

3.3.4. Betreuung der Schulabgänger unter 25 Jahren

Der Übergangsprozess zwischen Schule und Beruf gestaltet sich zunehmend länger, wird immer komplexer und somit deutlich schwieriger bzw. schwerfälliger. Besonders für Schülerinnen und Schüler mit einem (erhöhten) Unterstützungsbedarf stellt dieser Übergang eine große Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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Geschäftspolitische Schwerpunkte Herausforderung dar. Zur besseren Bewältigung benötigen sie hierzu häufig eine intensive fachliche Hilfestellung. Um die berufliche Integration von Schülerinnen und Schülern (mit erhöhtem Hilfebedarf) zu ermöglichen, zeigen sich Unterstützungsangebote besonders wirksam, die bereits in der Schulzeit beginnen und alle Beteiligten in den Prozess integrieren. Der Bereich „Übergang: Schule-Beruf “ (ÜSB) des Jobcenter Hildesheim kümmert sich daher um Schülerinnen und Schüler (die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII haben oder geltend machen können) sämtlicher Schulformen. Im Mittelpunkt der Begleitung steht der Jugendliche selbst. Unsere systemisch-lösungsorientierte Vorgehensweise unterbricht die Problemfokussierung und stellt die Ressourcen des Einzelnen in den Vordergrund. Die jungen Menschen werden als Experten in eigener Sache wahrgenommen. Unser Unterstützungsangebot orientiert sich an der konkreten Lebenssituation und schließt alle wesentlichen Bezugssysteme mit ein. Um den Übergangsprozess gestalten zu können sind stabile und tragfähige Beziehungen zu den Jugendlichen unentbehrlich. Diese werden durch unsere erfahrenen Integrationsfachkräfte gewährleistet. In enger Kooperation mit den jeweiligen Schulen wird durch uns ein Netzwerk, bestehend aus den Eltern, Betrieben der Region, der Arbeitsagentur, anderen Hilfeerbringern (Jugendhilfe etc.) gebildet, um den Prozess ganzheitlich begleiten zu können und möglichst viele Synergieeffekte für den Einzelnen nutzbar werden zu lassen. Das Konzept „Übergang: Schule-Beruf “ (ÜSB) soll eine frühzeitige Unterstützung der SGBII- Kundinnen und Kunden auf dem Weg aus der Schule in das Berufsleben gewährleisten. Die Unterstützung wird durch unsere Integrationsfachkräfte als direkte Ansprechpartner sowie durch besondere (Gruppen-)Aktionen, bzw. Maßnahmen, gewährleistet. Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler mit SGBII-Anspruch ab Vollendung des 15. Lebensjahres betreut, auf Wunsch, bzw. bei Bedarf, auch vorher. Der Beratungs- bzw. Betreuungsschwerpunkt liegt dabei auf den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Entlass- sowie Vorentlassjahrgängen.

3.3.5. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

Unterstützt werden die persönlichen Ansprechpartner durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA). Anders als in anderen Jobcentern ist die BCA im Jobcenter Hildesheim direkt in das operative Geschäft eingebunden. So nimmt die BCA einzelfallbezogen Kontakt zu den verantwortlichen Stellen auf und unterstützt bei der Organisation der Kinderbetreuung. Ferner analysiert sie in Erstgesprächen gemeinsam mit alleinerziehenden Frauen deren individuelle Problematiken (z.B. fehlende Kindesbetreuung, Qualifikationsdefizite) und erarbeitet Lösungsansätze. Aufgrund von längeren Kinderbetreuungszeiten entsprechen die beruflichen Qualifikationen, Kenntnisse und Fertigkeiten oft nicht mehr den aktuellen Anforderungen am Arbeitsmarkt. Auch an dieser Stelle wird die BCA für die Initiierung und Betreuung solcher integrationsnahen Maßnahmen eingebunden. Um Alleinerziehende noch effektiver in den Arbeitsmarkt integrieren zu können gibt es Überlegungen, über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) eine Projektarbeit gefördert zu bekommen. Hierbei werden aus dem Projekt zusätzliche Integrationsfachkräfte bewilligt, die in Kooperation mit dem Landkreis, der IHK und der HWK Arbeitsstellen, Ausbildungsstellen und bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder organisieren, damit Alleinerziehende eine erhöhte Chance zur Integration auf den ersten Arbeitsmarkt erhalten können. Inwieweit dieses für das Jobcenter Hildesheim realisiert werden kann, wird derzeit geklärt. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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Ressourcen

3.3.6. Analyse der Aufbau-und Ablauforganisation des Jobcenter Hildesheim

Aufgrund der Komplexität der Aufgaben ist es sinnvoll, einen Teil der Aufgaben bei wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu konzentrieren. Entsprechend erfolgen innerhalb der Aufbauorganisation Spezialisierungen. Dennoch ist es geboten, die aktuelle Aufbauorganisation kritisch zu hinterfragen. So ist denkbar, dass eingeführte Spezialisierungen sinnvoll waren, mittlerweile aber nicht mehr den gewünschten Erfolg bringen. Entsprechend wird 2014 analysiert, ob umgesetzte Spezialisierungen - außerhalb der o.a. Bereiche (AG-S, Schwerbehinderte, Jugendliche und Alleinerziehende) – weiterhin geboten sind.  

4. Ressourcen

Nach dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2014 werden dem Jobcenter Hildesheim im Jahr 2014 voraussichtlich folgende Haushaltsmittel zugeteilt: Eingliederungsleistungen

Verwaltungskosten

Kommunaler Finanzierungsanteil

Globalbudget (EGL +VK)

Veränderung zum VJ

Zuteilung

Veränderung zum VJ

15,2%

Veränderung zum VJ

Zuteilung

Zuteilung

Veränderung zum VJ

Haushaltsjahr

2013 10.716.007

-17,6%

13.311.350

-3,5%

2.637.605

1,9%

24.027.357

-10,3%

Haushaltsjahr

2014 10.832.980 2014116.973 2013

1,1%

13.244.390

-0,5%

2.828.853

7,3%

24.077.370

0,2%

Differenz

-66.960

191.248

50.013

Gegenüber dem Vorjahr werden insgesamt 50.013 € mehr Haushaltsmittel im Globalbudget zugeteilt wenn man vorerst den kommunalen Finanzierungsanteil nicht berücksichtigt. Betrachtet man die einzelnen Budgets, so ist ersichtlich, dass bei den Verwaltungskosten 66.960 € weniger und bei den Eingliederungsleistungen 116.973 € mehr an Haushaltsmitteln zugeteilt werden. Der kommunale Finanzierungsanteil steigt um 191.248 €. Um die steigenden Kosten im Verwaltungsbudget (z.B. durch Tariferhöhungen bei den Personalkosten) zu kompensieren, ist es notwendig, dass Haushaltsmittel von den Eingliederungsleistungen zu Gunsten des Verwaltungsbudgets umgeschichtet werden. Nach Abschluss aller Planungen wird dieser Umschichtungsbetrag 2.538.000 € betragen. Im Jahr 2013 und den Vorjahren wurden bereits Maßnahmen bewilligt, welche sich auch in 2014 finanziell auf den Eingliederungstitel auswirken werden. Insofern sind diese Vorbindungen vom Zuteilungsbetrag der Eingliederungsleistungen in Abzug zu bringen. Hierfür wurden 3.724.345 € angesetzt. Hierdurch ergibt sich für das Neugeschäft ein Mittelansatz bei den Eingliederungsleistungen in Höhe von 4.570.635 €. Durch die geschäftspolitischen Schwerpunkte, insbesondere im Bereich „Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden“, niederschwellige Maßnahmen vorhalten und der immer schwieriger werdenden Kundenstruktur ist es notwendig, die Fachdienste des Berufspsychologischer Service und des Ärztlichen Dienstes verstärkt in Anspruch zu nehmen. Fehlsteuerungen im individuellen Beratungsprozess werden durch die Einschaltung der Fachdienste vermieden und helfen den Integrationsfachkräften die für den Kunden individuell passende Maßnahme oder Angebot zu unterbreiten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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Ressourcen Unter Berücksichtigung der oben genannten Rahmenbedingungen ergibt sich folgende Verteilung der Haushaltsmittel:

Förderinstrument Förderung der beruflichen Weiterbildung

Vorbindungen aus Vorjahren fällig 2014

geplantes Neugeschäft 2014

geplante Anteil Ausgaben Ausgaben Summe 2014 in % 2014



459.836,21 €

910.080,00 € 1.369.916,21

Eingliederungszuschüsse



148.742,28 €

479.920,00 € 628.662,28

7,3%

244

Aktivierung und berufliche Eingliederung

€ 1.478.371,80 €

900.375,00 € 2.378.746,80

27,5%

2.833

Förderung aus dem Vermittlungbudget



4.409,78 €

470.000,00 € 474.409,78

5,5%

-

Einstiegsgeld



18.320,12 €

Förderung Arbeitsverhältnisse



67.948,75 €

Begleitende Hilfen Selbstständigkeit



-

18.000,00

0,2%

Freie Förderung



2.000,00 €

300.000,00 € 302.000,00

3,5%



17.151,33 €

15,9%

Anzahl der Eintritte 2014 341

35.471,45

0,4%

19

136.560,00 € 204.508,75

2,4%

11

18.000,00 €

6 -

Arbeitsgelegenheiten



358.305,63 €

955.518,00 € 1.313.823,63

15,2%

311

Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen



816.384,52 €

65.127,00 € 881.511,52

10,2%

27

Ausbildungsbegleitende Hilfen



19.560,00 €

-



19.560,00

0,2%

11

Einstiegsqualifizierung



36.419,72 €

44.433,89 €

80.853,60

0,9%

45

Reha Ermessens- und Pflichtleistungen



314.046,67 €

600.000,00 € 914.046,67

10,6%

Sonstige (Restabwicklung, Reisekosten allgem. Meldepflicht, etc.)



17.500,00

0,2%

Ausgabemittel gesamt

€ 3.724.345,48 € 4.914.665,22 € 8.639.010,69

100,0%

-



17.500,00 €

3.848

Hierbei wurden 107,5% des Mittelansatzes des Neugeschäftes als Planung in Ansatz gebracht. Der überplante Betrag dient dazu, auf Änderungen im Verwaltungsbudget reagieren zu können. Sollte sich der Umschichtungsbetrag verringern, so ist hier eine entsprechende Finanzplanung bereits hinterlegt. Die Verteilung der Eingliederungsmittel ergibt folgende Aufteilung an geplanten Eintritten:  

Anzahl der Eintritte 2014

Förderinstrument

Anzahl der Eintritte 2013

Förderung der beruflichen Weiterbildung

341

408

Eingliederungszuschüsse

244

280

2833

2586

Einstiegsgeld

19

16

Förderung Arbeitsverhältnisse

11

11

6

3

311

339

Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen

27

28

Ausbildungsbegleitende Hilfen

11

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Aktivierung und berufliche Eingliederung

Begleitende Hilfen Selbstständigkeit Arbeitsgelegenheiten

Einstiegsqualifizierung Summe

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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45

55

3.848

3.744

Ziele 5. Ziele 2014 Ziele 2014 Ziel 1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Zielwerte (Angebote) JC Hildesheim

Indikator

Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt Summe der Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung

Keine konkrete Zielgröße Senkung der Ausgaben um 0,5 %

Ziel 2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Integrationsquote

Quote von 22,1 (Vorjahr 23,7)

Ziel 3 Vermeidung von langfristigem

Bestand an Leistungsbeziehern

Senkung des Bestandes um -0,1 %

Für das Jahr 2014 wird der Zielvereinbarungsprozess weiterentwickelt. Hierzu wurde ein gemeinsames Planungsdokument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II und zeitgleich der Planungsbrief 2014 der Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern mit Erläuterungen zum neuen Zielplanungsprozess zur Verfügung gestellt. Hierbei wurde entschieden, dass die Ziele 2 und 3 (Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Vermeidung von langfristigem Hilfebezug) dezentral zu planen sind. Mit der Neuausrichtung des Planungsprozesses soll die fachliche Qualität von Zielplanung durch einen stärker ausgeprägten fachlichen Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der operativen Teams gestärkt werden. Das Jobcenter Hildesheim leitet daher seine Angebotswerte aus diesem Arbeitsmarktprogramm unter Berücksichtigung der strukturierten Analyse des Arbeitsmarktes und der Kundenstruktur (Punkt 2), der geschäftspolitischen Schwerpunkte (Punkt 3) und der vorhandenen Ressourcen (Punkt 4) ab. Unter Beteiligung der Teams kommt das Jobcenter Hildesheim zu folgenden Angebotswerten: Ziel 2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit: • • • •

Integrationen Jahresfortschrittswert 2014: 3.360 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Jahresdurchschnittswert: 15.170 Daraus ergibt sich folgende Integrationsquote: 3.360/15.170*100 = 22,1 Integrationsquote 2013 : 23,6

Hieraus ergibt sich eine Senkung der Integrationsquote von -6,1 %. Ziel 3 Vermeidung von langfristigem Hilfebezug: Bestand Langzeitbezieher Jahresdurchschnittswert 2014: 10.375 Bestand Langzeitbezieher Jahresdurchschnittswert 2013: 10.380 Hieraus ergibt sich eine Senkung von -5. Das entspricht -0,1%. Es handelt sich hierbei um einen Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Änderungen der Angebotswerte sind daher möglich.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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Notizen:

Für weitere Informationen zum Arbeitsmarktprogramm steht Ihnen das Jobcenter Hildesheim gerne zur Verfügung. Jobcenter Hildesheim Stefan Bode Tel.: 05121/969-601 Mail: [email protected]

N Ö S R PE

. T I E K LICH

RIE T E B REN H I R FÜ

B!

WWW. ERFAHRUNG-IN-ARBEIT-HILDESHEIM.DE Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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Jobcenter Hildesheim Am Marienfriedhof 3 31134 Hildesheim

Stand: Januar 2014

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