Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 Jobcenter Region Hannover

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 Jobcenter Region Hannover Erfahrung aus über 10 Jahren am Arbeitsmarkt für die Menschen in der Region Han...
Author: Emil Albrecht
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 Jobcenter Region Hannover

Erfahrung aus über 10 Jahren am Arbeitsmarkt für die Menschen in der Region Hannover

Standorte des Jobcenters Region Hannover

Stand: 11.12.2015

2

Inhalt 1.

PRÄAMBEL................................................................................................................................. 4

2.

STRUKTURDATEN ..................................................................................................................... 5

3.

FINANZIELLE RAHMENBEDINGUNGEN ................................................................................. 9

4.

OPERATIVE ZIELE ................................................................................................................... 10

5.

GESCHÄFTSPOLITISCHE SCHWERPUNKTE UND .............................................................. 12

HANDLUNGSSTRATEGIEN ................................................................................................................. 12 5.1

Bewerberorientierte Arbeitsmarktausrichtung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration für alle Kundengruppen ................................................................ 12

5.2

Aktivierung und Erhöhung der beruflichen Eingliederungschancen von Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitbeziehern sowie Langzeitarbeitslosen .... 12

5.3

Weiterentwicklung der Beratungs- und Integrationsarbeit für Jugendliche am Übergang Schule – Beruf .......................................................................................................................... 14

5.4

Förderung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen .................................................. 15

5.5

Aktivierung, Beratung und Integrationschancen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (ABC-Netzwerk) ........ 16

5.6

Professionalisierung der Beratungs- und Integrationsarbeit für Menschen mit Schwerbehinderung sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden .................................. 17

6.

EINSATZ DER ARBEITSMARKTPOLITISCHEN INSTRUMENTE UND KOMMUNALEN

EINGLIEDERUNGSLEISTUNGEN ........................................................................................................ 18 7.

FAZIT UND AUSBLICK ............................................................................................................ 21

8.

ÜBERSICHT MASSNAHMEPLANUNG 2016 .......................................................................... 22

3

1.

PRÄAMBEL

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm beschreibt die Ausrichtung des Jobcenter Region Hannover zum wirkungsorientierten Mitteleinsatz. Es übersetzt die Ziele 

Verringerung der Hilfebedürftigkeit



Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit



Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug



Verbesserung der sozialen Teilhabe

in eine konkrete Planung und in die entsprechenden Umsetzungsstrategien.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenter Region Hannover ist es im Jahr 2015 gelungen, die guten Arbeitsmarktbedingungen für ihre Kundinnen und Kunden erfolgreich zu nutzen. Mit der akzentuierten Neuausrichtung im Bereich Markt und Integration im Jahr 2015 wurde der Grundstein für eine erfolgreichere Integrationsarbeit in den kommenden Jahren gelegt. Im Jahr 2016 gilt es die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes, noch stärker für eine Integration zu nutzen. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt auf Förderinstrumenten, die direkt in den ersten Arbeitsmarkt münden, z.B. wie die Initiative Erstausbildung junger Erwachsener.

Unseren Fokus richten wir noch stärker auf junge Menschen ohne Ausbildung. Es sollen mehr junge Menschen eine Ausbildung aufnehmen, um so dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Perspektive zu erhalten.

Daneben führen wir Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ohne direkte Chance auf den ersten Arbeitsmarkt, mit so genannten Integrationsfortschritten an diesen heran. Die im Jahr 2015 begonnenen Programme wie z.B. „Soziale Teilhabe“, ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose oder auch neue Handlungsansätze wie die Gründung weiterer Jugendberufsagenturen und das Beratungs- und Integrationscenter für Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, unterstützen unsere arbeitsmarktpolitischen Ansätze.

Zuwanderung, Flucht und Asyl sind im Jahr 2016 weitere Herausforderungen für das Jobcenter Region Hannover. Unser Ziel ist es, den Menschen, die neu auf Unterstützung des Jobcenters angewiesen sind, diese Hilfe auch zu bieten. Wir wollen neben einer zügigen Sicherung des Lebensunterhaltes, frühzeitig Beratung anbieten, deutsche Sprachkenntnisse vermitteln und Qualifizierung mit dem Ziel der Integration durchführen.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, berücksichtigen wir in allen geschäftspolitischen Handlungsfeldern.

Der Finanzhaushalt 2016 bietet einen ausreichenden Gestaltungsspielraum, um individuellen Bedarfslagen aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gut zu begegnen. Diesen nutzen wir, um den Beratungs- und Integrationsprozess erfolgreich zu begleiten.

4

2.

STRUKTURDATEN

Analyse des Arbeitsmarktes

Der moderate Wirtschaftsaufschwung der letzten drei Jahre wird sich 2016 fortsetzen. Im gemeinschaftlichen Herbstgutachten gehen die führenden Wirtschaftsinstitute von einem realen Bruttoinlandsprodukt von 1,8 % für 2016 in Deutschland aus. Als treibende Kräfte erweisen sich die privaten Konsumausgaben und eine moderate Exportentwicklung. Dämpfend auf die deutsche Konjunkturentwicklung wirken die weltwirtschaftliche Lage mit Konflikten in der Ukraine und im Nahen Osten sowie die heterogene Entwicklung in der Eurozone.1

Die Zahl der Beschäftigten steigt bundesweit auf Rekordniveau. In 2016 wird mit einem Zuwachs von 250.000 gerechnet. Vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnet deutliche Zuwächse, im Gegensatz zu Minijobs und Selbstständigen. Bundesweit wird die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Mittel um 1,8 % im Jahr 2016 steigen.

Trotz der demografischen Rahmenbedingungen steigt das Erwerbspotential 2016 prognostisch um fast 330.000 Personen. Gründe dafür sind die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Menschen sowie die Zuwanderung aus Migration.

Die Arbeitslosigkeit wird im Jahre 2016 moderat steigen. Die positiven konjunkturellen Effekte werden durch die Wirkungen der Flüchtlingsmigration zunächst aufgewogen. Die gesetzlichen Regelungen zum Asylbewerberverfahren und zur sozialen Sicherung führen dazu, dass mehr als zwei Drittel der arbeitslos gemeldeten Flüchtlinge im Rechtskreis SGB II betreut werden.

Die Arbeitslosenquote wird durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit im SGB II getrieben. Diese wird im Jahr 2016 um 60.000 Personen oder 3,3 % auf 2.00 Mio. zunehmen. Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III steigt leicht um 10.000 Personen oder 1,0 % auf 870.000 Personen. Das entspricht einer prognostizierten Arbeitslosenquote von 6,5 % in Deutschland.2

Bundesweit wird aktuell mit einem Anstieg der Flüchtlingszahlen in 2016 gerechnet. Erste Erhebungen zu der Altersstruktur und der Qualifikation der Flüchtlinge zeigen, dass viele Flüchtlinge keine formale Qualifikation haben und mehr als die Hälfte der Menschen unter 25 Jahre alt ist. In den vergangenen fünf Jahren ist die Beschäftigungsquote der ausländischen Bevölkerung in Deutschland deutlich gestiegen und die Arbeitslosenquoten gesunken. Die Flüchtlingsmigration führt zu sinkenden Beschäftigungsquoten und schrittweise steigender Arbeitslosigkeit der ausländischen Bevölkerung. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Beschäftigungsquote von Flüchtlingen im Zuzugsjahr durchschnittlich 8 % beträgt. Danach steigt die Beschäftigungsquote dieses Personenkreises nach 5 Jahren auf 50%, nach zehn Jahren auf 60 Prozent und nach 15 Jahren auf knapp 70%.3

1 2 3

Quelle: Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2015 Quelle: IAB-Kurzbericht 15/2015 Quelle: IAB- Kurzbericht 14/2015

5

In Niedersachsen hat sich der Arbeitsmarkt aktuell positiv entwickelt. Die Anzahl der Arbeitslosen ist mit 258.400 Personen zwischenzeitlich auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Niedersachsen stetig angestiegen und bewegt sich mit 2.787.600 Personen auf Rekordniveau. Das IAB prognostiziert für 2016 eine weitere Wachstumsrate im Mittelwert auf 2,0 % im Jahr 2016. Diese Steigerung liegt 0,2 % über Prognose für den Bund.

Gleichzeitig prognostiziert das IAB eine Wachstumsrate der Zahl der Arbeitslosen in Niedersachsen vom Jahresdurchschnitt 2015 auf 5,0% im Mittelwert in 2016. Diese Steigerung liegt über dem bundesdeutschen Steigerungserwartungen.

Die Geschäftslage der Industrie war im 3.Quartal 2015 zwar solide und die Belebung durch den schwachen Euro ein Wachstumstreiber. Allerdings überlagert die Schwäche im Asiengeschäft die gute Entwicklung in den europäischen und nordamerikanischen Märkten. Die Auftragseingänge aus dem Ausland gingen merklich zurück. Davon sind derzeit vor allem die Investitionsgüter herstellen wie der Maschinenbau und die Elektrotechnik betroffen.

Jeder dritte Industriearbeitsplatz in Niedersachsen hängt mit der Autoindustrie zusammen. Nach den Entwicklungen bei VW berichten Automobilzulieferer von Verunsicherung.4

Auch in Hannover steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten prognostisch im Mittelwert um 1,7% in 2016. Dieser Zuwachs liegt leicht unter dem Zuwachs in Deutschland und in Niedersachsen.

Gleichzeitig erwartet das IAB ein Wachstum der Arbeitslosenzahlen im Jahresdurchschnitt 2015 auf 6,1 % im Mittelwert im Agenturbezirk Hannover. Diese Zunahme liegt deutlich höher als die Prognosen für Deutschland (prognostizierte Steigerung im Mittelwert um 3,8 %) und Niedersachsen (prognostizierte Steigerung im Mittelwert um 5,0 %).5

Analyse des Ausbildungsmarktes Die Anzahl der angebotenen Ausbildungsstellen ist sowohl im IHK- als auch im HWK-Bereich zum Vorjahr mit +4,7% leicht angestiegen, insgesamt somit wieder auf gutem Niveau. Es wird davon ausgegangen, dass auch 2016 grundsätzlich in entsprechendem Umfang ausgebildet wird. Banken, Versicherungen und Betriebe im öffentlichen Dienst signalisieren für 2016 einen leichten Rückgang im Ausbildungsbereich, sehen aber gleichzeitig auch die Notwendigkeit der Fachkräftesicherung durch betriebliche Ausbildung als zwingend notwendig an.

Für die Besetzung der Ausbildungsstellen steht im Jahr 2016 nahezu das gleiche Bewerberpotential zur Verfügung wie im Vorjahr: Nach der Prognose der Kultusministerkonferenz geht die Zahl der Schulentlassenen aus allgemeinbildenden Schulen doch recht deutlich um 4,3% auf 10.690 Schüler/innen zurück. Innerhalb der Gruppe der Schulabsolventen/innen setzt sich allerdings der Trend der letzten Jahre fort, dass

4

Quelle: IHK Niedersachsen: Niedersachsen Konjunktur III / 2015 Quelle: Schanner, N., Wapler, R., Wey, A. (2015): Regionale Arbeitsmarktprognosen

55

6

die Zahl der Absolventen mit und ohne Hauptschulabschluss erheblich zurückgeht (-9,4%) und die Zahl der Schüler/innen mit Hochschulreife auf nahezu gleichem Niveau bleibt bzw. deutlich weniger sinkt.

Der Trend der Vorjahre, dass nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule der direkte Einstieg in die duale und schulische Ausbildung nicht angestrebt wird, sondern ein weiterer Besuch der Berufsbildenden Schule, mit dem Ziel des Erreichens eines höheren Schulabschlusses, setzt sich fort. Die Gewinnung von Studienabbrecher/innen als Bewerber/innen für Ausbildungsstellen wird auch im neuen Beratungsjahr konsequent fortgesetzt, da viele Betriebe ein hohes Interesse an diesen Bewerber/innen zeigen und gute Vermittlungserfolge erzielt werden konnten. Da die „guten“ Bewerber/innen beste Chancen auf einen Ausbildungsplatz haben und diverse Suchstrategien (JOBBÖRSE der Agentur für Arbeit mit veröffentlichten Ausbildungsstellen, Börsen der Kammern, der Region, anderer Anbieter, Websites der Unternehmen…) verfolgen, ist es zunehmend schwieriger, diese Bewerber/innen zu gewinnen und zu betreuen. Andererseits verzweifeln manche Betriebe bereits und geben die Suche nach Auszubildenden fast auf, weil sie mit keinen geeigneten Kandidaten/innen mehr rechnen. Die „schwächeren“ Bewerber/innen haben mittlerweile aber auch gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz, wenn sie intensiv begleitet werden. Hier setzt das Projekt „Ausbildungsplatzakquisiteure“ der Agentur für Arbeit an, das im ablaufenden Berichtsjahr am 02.01.2015 gestartet ist und sehr erfolgreich verläuft. Durch eine geringere Betreuungsrate und den sehr intensiven, bewerberorientierten Ansatz bei der gezielten Arbeitgeberansprache wurden in erheblichem Umfang Integrationen in Ausbildung erzielt, die im Tagesgeschäft so nicht realisierbar gewesen wären.

Dennoch ist es für die hohe Anzahl der Altbewerber/innen aus dem Rechtskreis SGB II trotz der günstigen Situation auf dem Ausbildungsmarkt schwierig, in einen Ausbildungsplatz einzumünden. Hier bedarf es einer intensiven Ausbildungsvorbereitung, die betriebsnah ausgerichtet werden muss, damit die Heranführung an eine Ausbildungseignung gelingt. Neben der Verbesserung von Defiziten bei den schulischen Leistungen sind insbesondere auch die sozialen Kompetenzen und das individuelle Bewerberverhalten zu stärken.

7

Analyse der Kundenstruktur gleitender JDW Juli 14 - Juni 15

gleitender JDW Juli 13 - Juni 14 Männl.

Bedarfsgemeinschaften davon mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 und mehr Personen darunter mit 1 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 2 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 3 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 4 und mehr erwerbsfähigen Leistungsberechtigten davon mit 1 Kind unter 15 Jahren mit 2 Kindern unter 15 Jahren mit 3 Kindern unter 15 Jahren mit 4 und mehr Kindern unter 15 Jahren Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt darunter unter 25 Jahre 15 Jahre und älter Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt davon unter 25 Jahre 25 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter darunter Deutsche Ausländer darunter Alleinerziehende davon unter 25 Jahre 25 Jahre und älter Langzeitleistungsbezieher - davon Ergänzer der Gruppen A. und B. A. Ergänzer in abhängiger Beschäftigung -davon geringfügig Beschäftigte, Minijob -davon sozialversicherungspflichtig Beschäftigte B. Ergänzer in selbständiger Beschäftigung eLb - davon Ergänzer der Gruppen A. und B. A. Ergänzer in abhängiger Beschäftigung -darunter ausschließlich geringfügig Beschäftigte -darunter sozialversicherungspflichtig Beschäftigte B. Ergänzer in selbständiger Beschäftigung Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte davon unter 15 Jahre über 15 Jahre darunter Deutsche Ausländer Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt davon arbeitslos davon langzeitarbeitslos

Weibl.

Männl.

Veränderung in % Männl

Veränderung absolut Weibl.

Veränderung in % Weibl.

61.756

61.387

35.185 11.152 7.171 4.713 3.534

35.492 10.977 6.980 4.622 3.317

-307 175 192 92 217

-0,86% 1,60% 2,75% 1,99% 6,55%

44.254 13.417 2.770 1.083

44.216 13.176 2.734 1.054

38 241 36 29

0,09% 1,83% 1,33% 2,79%

9.866 5.866 2.220 939 117.538

58.594

58.944

9.628 5.681 2.052 889 115.369

57.609

57.760

238 185 168 50 2.169

2,47% 3,26% 8,18% 5,61% 1,88%

985

1,71%

1.184

2,05%

47.931 83.312 84.012

24.286 40.946 41.308

23.645 42.366 42.703

46.411 82.528 83.269

23.466 40.686 41.120

22.945 41.842 42.149

1.519 784 743

3,27% 0,95% 0,89%

820 260 188

3,49% 0,64% 0,46%

699 524 555

3,05% 1,25% 1,32%

15.205 47.066 8.631 13.110

7.371 22.326 4.665 6.947

7.835 24.740 3.966 6.163

15.175 46.843 8.513 12.737

7.363 22.396 4.574 6.786

7.812 24.447 3.938 5.951

30 222 118 373

0,20% 0,47% 1,39% 2,92%

7 -71 91 161

0,10% -0,31% 1,99% 2,37%

22 293 28 212

0,29% 1,20% 0,70% 3,56%

54.642 28.706

27.395 13.574

27.247 15.132

55.645 27.023

27.986 12.827

27.659 14.196

-1.003 1.683

-1,80% 6,23%

-591 747

-2,11% 5,82%

-412 936

-1,49% 6,59%

11.039

660

10.379

10.908

661

10.248

130

1,19%

-1

-0,14%

131

1,28%

885 10.154 57.792 18.138 16.311 6.765 7.983 1.827

22 638 27.639 8.608 7.471 3.029 3.650 1.137

863 9.516 30.153 9.530 8.840 3.736 4.333 690

909 9.999 57.458 18.505 16.713 7.064 7.910 1.791

34 627 27.610 8.835 7.739 3.165 3.692 1.097

875 9.372 29.848 9.669 8.975 3.899 4.218 695

-24 155 334 -366 -402 -299 73 36

-2,68% 1,5% 0,6% -2,0% -2,4% -4,2% 0,9% 2,0%

-12 11 29 -227 -268 -136 -42 41

-35,28% 1,8% 0,1% -2,6% -3,5% -4,3% -1,1% 3,7%

-12 144 305 -139 -135 -163 115 -5

-1,40% 1,5% 1,0% -1,4% -1,5% -4,2% 2,7% -0,7%

84.012 24.800 22.329 6.554 8.545 2.471 33.526

41.308 12.114 10.576 2.994 4.070 1.538 17.285

42.703 12.686 11.753 3.560 4.475 933 16.241

83.269 25.425 22.910 9.132 11.288 2.515 32.101

41.120 12.489 10.941 4.180 5.434 1.548 16.489

42.149 12.936 11.969 4.952 5.854 967 15.612

743 -625 -581 -2.578 -2.743 -44 1.426

0,9% -2,5% -2,5% -28,2% -24,3% -1,7% 4,4%

188 -375 -365 -1.186 -1.364 -11 796

0,5% -3,0% -3,3% -28,4% -25,1% -0,7% 4,8%

555 -250 -216 -1.392 -1.379 -33 629

1,3% -1,9% -1,8% -28,1% -23,6% -3,4% 4,0%

32.338 1.188

16.718 568

15.621 620

31.020 1.080

15.987 502

15.033 579

1.318 108

4,2% 9,9%

730 66

4,6% 13,2%

588 42

3,9% 7,2%

25.240 6.789 84.012 35.208 17.829

12.965 3.537 41.308 19.307 9.724

12.275 3.252 42.703 15.901 8.106

25.050 6.129 83.269 35.008 17.459

12.843 3.167 41.120 19.197 9.574

12.207 2.962 42.149 15.811 7.885

190 660 743 200 370

0,8% 10,8% 0,9% 0,6% 2,1%

122 370 188 110 149

0,9% 11,7% 0,5% 0,6% 1,6%

68 290 555 90 221

0,6% 9,8% 1,3% 0,6% 2,8%

Quelle: Berechnung des gleitenden Jahreswertes erfolgte aus den Reporten für Kreise und kreisfreie Städte - Region Hannover - der Agentur für Arbeit. Markierung: Statistik der BA

Veränderung Veränderung Veränderung absolut in % absolut Gesamt Gesamt Männl. 370 0,60%

Weibl.

8

3.

FINANZIELLE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Bund trägt nach § 46 Abs. 1 SGB II die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Dies gilt auch, soweit die Aufgaben von gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b SGB II) wahrgenommen werden.

Der Handlungsspielraum für den Einsatz der Eingliederungsleistungen hängt im Wesentlichen vom Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab. Entsprechend des Entwurfes für den Bundeshaushaltsplan 2016 sollen die veranschlagten Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem 2013 erreichten Niveau von knapp 8 Mrd. Euro verstetigt werden. Darüber hinaus dürfen in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung - wie bereits in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 - bis zum Jahr 2017 zu Lasten aller Einzelpläne Ausgabereste in Höhe von 350 Mio. Euro je Jahr in Anspruch genommen werden.

Der Budgetansatz im Bundeshaushalt ist bei den Verwaltungskosten geringfügig niedriger als im Vorjahr. Der zuteilungsfähige Betrag im Eingliederungsbudget ist nach Abzug der Budgets für die Bundesprogramme Beschäftigungspakte für Ältere (Restabwicklung), Programme zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und für Soziale Teilhabe gegenüber dem Vorjahr um 158 Mio. gestiegen.

Der Haushaltsansatz des Jobcenter Region Hannover fällt gemäß der aktuellen Schätzwerttabelle für Verwaltungskosten mit 74,2 Mio. Euro um 1% und im Bereich der Eingliederungsleistungen mit 71,7 Mio. Euro um 6,5 % höher aus. Weitere rund 8,5 Mio. EURO stehen im Jahr 2016 für die beiden Bundesprogramme „Soziale Teilhabe“ und „ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose“ zur Verfügung. Des Weiteren ist für die Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen aus dem Ausgleichsfond für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch das Projekt „SAPHIR“ für die Laufzeit bis Mai 2018 ein Fördervolumen von insgesamt rd. 2,5 Mio. EURO eingeworben worden.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird es auch im Jahr 2016 erforderlich sein, mit Mitteln aus dem Budget für Eingliederungsleistungen den Verwaltungshaushalt zu verstärken, damit die erforderlichen Verwaltungsausgaben, insbesondere Personalausgaben, finanziert werden können. Die konkreten Finanzplanungen, insbesondere auch für die Verwaltungskosten sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass der Umschichtungsbetrag höher sein wird als im Jahr 2015 mit voraussichtlich ca. 14,5 Mio. EURO.

Wie im Jahr 2015 stehen auch 2016 ausreichend Haushaltmittel für Eingliederungsmaßnahmen, die durch Mittel aus den Bundesprogrammen verstärkt werden, zur Verfügung.

Als entscheidende Größe für eine zielorientierte Ausschöpfung des Eingliederungstitels gelten die zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen. Vor dem Hintergrund, dass die Verpflichtungsermächtigungen in den vergangenen Jahren mit leicht steigender Tendenz verstetigt worden sind, wird für 2016 vom Vorjahresniveau in Höhe von ca. 22 Mio. € ausgegangen. Damit wäre eine ausgewogene Bewirtschaftung sichergestellt.

9

Bei den Budgetplanungen ist zu berücksichtigen, dass für die Personengruppe der Flüchtlinge noch ein Budgetaufschlag in das Haushaltsaufstellungsverfahren 2016 eingebracht und durch das BMAS auf die Jobcenter verteilt wird. Eine Information über den zu erwartenden Betrag je gemeinsamer Einrichtung ist bis Anfang November geplant. Aus diesen zusätzlichen Mitteln sind dann die Maßnahmeeintritte für Flüchtlinge zu finanzieren. Durch die ungewissen Rahmenbedingungen (z.B. tatsächliche Zugänge von Flüchtlingen) ist damit zu rechnen, dass die Budgetplanungen vor Ort regelmäßig überprüft und angepasst werden müssen.

4.

OPERATIVE ZIELE

Zielsystem 2016 Die geschäftspolitischen Handlungsfelder werden auch 2016 kontinuierlich fortgeführt. Bei der Ausgestaltung auf regionaler Ebene sind die identifizierten Chancen und Risiken zu berücksichtigen.

Da Langzeitleistungsbezieher von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und dem damit verbundenen Beschäftigungszuwachs nicht proportional profitieren konnten, hat sich die Verfestigungstendenz bei dieser Personengruppe fortgesetzt. Das Handlungsfeld „Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Vermittlungschancen erhöhen“ bleibt die drängendste Herausforderung für die Träger der Grundsicherung.

Auch in 2016 sollen die sich am Arbeitsmarkt bietenden Beschäftigungsmöglichkeiten für Kundeninnen und Kunden mit ungünstigeren Arbeitsmarktchancen nachhaltig und existenzsichernd genutzt werden. Schwerbehinderte Menschen sind dabei besonders im Fokus. Durch die kontinuierliche bewerberorientierte Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt und den Ausbau der aktiven Arbeitgeberansprache wird die Integrationsarbeit weiter professionalisiert.

10

Bundesziele 2016 Zielwert Jobcenter

Ziele 2016

Indikator

Verringerung der

Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt

Prognosewert

Hilfebedürftigkeit

Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung

nicht vereinbart

Integrationsquote

22,1 %

Bestand an Langzeitleistungsbeziehern

+0,5%

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Region Hannover

Mit dem Handlungsfeld „Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl“ wird 2016 ein neuer Handlungsschwerpunkt bei den Jobcentern gesetzt. Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes durch zügige Leistungsgewährung müssen Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsleistungen frühzeitig greifen. Bei der Integrationsstrategie für diese Personengruppe hat die Feststellung der Sprachkenntnisse und das Angebot von Deutschsprachkursen oberste Priorität. Sie sind die Basis für eine existenzsichernde Perspektive für die Vorbereitung auf eine berufliche Eingliederung unabdingbar. Die lokalen Entwicklungen müssen dabei in 2016 berücksichtigt werden.

Kommunale Ziele Die 2015 abgeschlossene Zielvereinbarung zu den kommunalen Zielsetzungen wird auch 2016 Bestand haben. Den Schwerpunkt dieser Zielvereinbarung bildet die Reduzierung des Langzeitleistungsbezuges. Hierfür wird ein Zielwert zur Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher/innen festgelegt. Darüber hinaus bleibt die Erhöhung der Partizipation der Langzeitleistungsbezieher/innen an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten ein Handlungsschwerpunkt.

Kommunale Ziele 2016

Ziele 2016 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Indikator

Zielwert Jobcenter Region Hannover

Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende

17,0%

Eigene Auswertung zur Förderquote (Partizipation Aktivierung von Langzeitleis-

von Langzeitleistungsbeziehenden an arbeits-

tungsbeziehenden

marktpolitischen Instrumenten mit Bezug zum

Qualitatives Monitoring

ersten Arbeitsmarkt)

Im Kontext zu diesen Zielen wird auch weiterhin gemeinsam mit der Region Hannover an den konkret in der Zielvereinbarung genannten, unterstützenden Maßnahmen gearbeitet. Dies sind im Einzelnen: 

(Weiter-) Entwicklung von Interventionen und Modellprojekten



Verknüpfung von § 16a SGB II - Leistungen mit arbeitsmarkpolitischen Instrumenten



bedarfsgemeinschaftsbezogene Beratung (Familien-Coaching-Center – FCC)



Projekte zur Gesundheitsförderung („FIT AG“ Förderung Integration Training zum Arbeitgeber).

11

5.

5.1

GESCHÄFTSPOLITISCHE SCHWERPUNKTE UND HANDLUNGSSTRATEGIEN Bewerberorientierte Arbeitsmarktausrichtung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration für alle Kundengruppen

Basierend auf den positiven Erfahrungen und Ergebnissen der Integrationsarbeit der vergangenen Jahre sowie der durchgeführten Projekte „JobOffensive“ und „50 TOP!“ ist es Zielsetzung, die Integrationsprozesse an die Veränderungen der Kundenstruktur einerseits und den veränderten Arbeitsmarktbedingungen andererseits gezielt auszurichten. Die Beratungsarbeit im Bereich „Markt und Integration“ wird sich daher neben der Ausrichtung an quantitativen Zielen verstärkt an Zielgruppen und deren spezifischem Beratungsbedarf sowie Integrationschancen orientieren. Bei der Konzeptionierung werden die lokalen und regionalen Gegebenheiten berücksichtigt und die Mitarbeiter/innen der einzelnen Standorte eigenverantwortlich an der Gestaltung beteiligt.

Wesentliche Elemente sind: -

die Intensivierung der bewerberorientierten Integrationsarbeit, in dem Experten des Jobcenters durch individuelle Betreuung der Bewerber/innen eine direkte Platzierung am Arbeitsmarkt ermöglichen. Dazu wird das Absolventenmanagement unter Einbindung des gemeinsamen Arbeitgeberservices weiterentwickelt.

-

die Schwerpunktsetzung bzw. stärkere Spezialisierung auf Zielgruppen, um bei den Beratungs- und Handlungsstrategien die individuellen Ressourcen und Kompetenzen der Kunden/innen stärker zu nutzen. Die Verbesserung der Integrationschancen von Langzeitleistungsbezieher/innen steht dabei besonders im Fokus. Dazu gehören vor allem Ungelernte, Alleinerziehende und „Aufstocker/Ergänzer“

-

die Steigerung der Arbeits- und Beratungsqualität durch eine erheblich größere Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten, die sich gezielt an den unterschiedlichen Bedarfen des Kundenpotentials orientiert. Dazu gehören neue Ansätze für eine stärkere Kunden- und Marktnähe, in dem durch eine differenzierte und effektivere Beratung die Integration in Arbeit und Ausbildung durch sog. „Persönliche Ansprechpartnerinnen/-partner – Arbeitgeber“ weiterentwickelt wird

-

die Ausrichtung an den besonderen Kompetenzen und Interessen der Integrationsfachkräfte , in dem eine stärkere Fokussierung auf integrationsrelevante Inhalte einerseits oder mehr beratungsintensive und sozialpädagogische Arbeit andererseits ermöglicht wird. Die jeweilige Beratungsausrichtung ermöglicht den Einsatz eines erhöhten Expertenwissens und kann somit zu einem effizienteren Integrationsprozess beitragen.

5.2

Aktivierung und Erhöhung der beruflichen Eingliederungschancen von Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitbeziehern sowie Langzeitarbeitslosen

Trotz insgesamt steigendender Beschäftigung und guten Integrationsergebnissen konnte die Anzahl der Langzeitleistungsbezieher und Langzeitarbeitslosen nicht reduziert werden. Um die Integrationschancen für Betroffene zu erhöhen, bedarf es mittel- und langfristiger Ansätze, die eine stufenweise Verbesserung der

12

Beschäftigungsfähigkeit herbeiführen. Dabei sind soziale Stabilisierung und das schrittweise Heranführen an den allgemeinen Arbeitsmarkt Zielsetzung. Auch die im Jahre 2014 im Auftrag der Region Hannover erstellte Expertise „Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher in der Region Hannover“ empfiehlt, dass zur Überwindung von Hilfebezug ein „möglichst breit ausgerichteter Handlungsansatz die Chancen zur Integration“ erhöht.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Handlungsfelder: -

Intensivierung der Arbeitsgeberkontakte, um Arbeitsmarktchancen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher zu erschließen

-

bei Aufnahme von Beschäftigung eine weitere Begleitung und Unterstützung durch Coaching anbieten

-

Erhöhung der Integrationschancen für Ungelernte durch die Heranführung an eine abschlussorientierte Qualifizierung, zumindest soll eine Teilqualifizierung ermöglicht werden

-

Einbindung von Betrieben zur systematischen Verbesserung der Arbeitsfähigkeit

-

intensive Nutzung und weitere Verzahnung mit Kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, wie Suchtberatung, Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung

-

Abbau von Hemmnissen außerhalb von Qualifikationsdefiziten – z.B. im Kontext gesundheitlicher Einschränkungen – im Zusammenwirken der lokalen Partner.

Neben diesen Handlungsfeldern beteiligt sich das Jobcenter Region Hannover an den beiden Bundesprogrammen „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsbezieher“: -

Das Programm „Soziale Teilhabe“ startet noch im Jahr 2015 und hat eine Laufzeit bis Ende 2018. Es handelt sich hierbei um die Ausweitung von öffentlich geförderter Beschäftigung für Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher. Die geförderten Tätigkeiten müssen zusätzlich und gemeinwohlorientiert sein. Das Programm richtet sich an Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher, die länger als vier Jahre im SGB II-Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nur kurz beschäftigt waren und zudem über gesundheitliche Einschränkungen verfügen oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Ziel des Programms ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, wie Ansätze gestaltet werden müssen, um für diese Menschen soziale Teilhabe zu ermöglichen und Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Jobcenter Region Hannover hat sich am Teilnahmewettbewerb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beteiligt und im Ergebnis die Förderung von 200 Arbeitsplätzen mit einem Mittelvolumen von rd. 8.5 Mio. EURO zur Verfügung gestellt bekommen.

-

Nach den bisherigen Rückmeldungen potentieller Beschäftigungsträger kann davon ausgegangen werden, dass bis zum 31.03.2016 alle 200 Arbeitsplätze eingerichtet und besetzt werden können.

-

Durch das „ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose“ sollen Leistungsberechtigte, die mindestens zwei Jahre arbeitslos gewesen sind, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Nach Aufnahme der Beschäftigung werden die Teilnehmer durch einen Coach begleitet und unterstützt. Bei Bedarf sollen Qualifizierungen gefördert werden. Arbeitgeber erhalten über eine Förderdauer von 18 bzw. 24 oder 36 Monaten Lohnkostenzuschüsse, die im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses reduziert werden. Betriebsakquisiteure des Jobcenters sollen Arbeitgeber gezielt für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen gewinnen. Das Job-

13

center hat bei einer Zielsetzung von 480 Integration innerhalb von zwei Jahren ein Mittelvolumen von insgesamt rd. 13,6 Mio. EURO zur Verfügung gestellt bekommen. Das Programm ist am 01.07.2015 gestartet und hat eine Laufzeit bis 2019. -

Für die ersten drei Monate Laufzeit des Programms ist eine positive Bilanz zu verzeichnen. In den Monaten Juli bis September sind mit 47 Integrationen die geplanten Eintrittszahlen erreicht worden. Zur weiteren Programmumsetzung ist festzustellen, dass es eines sehr intensiven Einsatzes der Betriebsakquisiteure bedarf, um Vermittlungserfolge erzielen zu können. Das Coaching wird als sehr wirksames Programmelement bei Problemlagen deutlich. Bisher waren nur zwei Beschäftigungsabbrüche zu verzeichnen. Für 2016 ist es Zielsetzung des Programms insgesamt 225 Integrationen zu erzielen.

5.3

Weiterentwicklung der Beratungs- und Integrationsarbeit für Jugendliche am Übergang Schule – Beruf

Ein guter Einstieg in den Arbeitsmarkt gleich zu Beginn der Erwerbsbiografie ist die Basis für junge Menschen, unabhängig von Grundsicherungsleistungen zu sein und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Es ist die beste Prävention gegen Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren bleibt daher ein geschäftspolitischer Schwerpunkt und steht im Fokus der Integrationsarbeit.

Zur Förderung und Integration Jugendlicher ist der neue Handlungsansatz mit der Einrichtung von Jugendberufsagenturen verfolgt worden, in dem „Hilfe aus einer Hand“ durch die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur, Jobcenter und kommunaler Jugendberufshilfe der Region Hannover angeboten wird. Die Beteiligten haben dazu eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, in dem die strukturelle und inhaltliche Zusammenarbeit sowie Standards für die jeweiligen Standorte festgelegt worden sind. Mit der Einrichtung von Jugendberufsagenturen wird das Ziel verfolgt, für alle jungen Menschen in der Region Hannover, unabhängig von Rechtskreiszugehörigkeit, individuelle Unterstützung beim Eintritt in die Arbeitswelt zu bieten. Dazu werden von den Trägern der Jugendberufsagentur aufeinander abgestimmte Beratungs-, Unterstützungs- und Integrationsleistungen passgenau angeboten.

Am 09.07.2015 wurde die Jugendberufsagentur Garbsen eröffnet. An der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Hannover wird intensiv gearbeitet. Die Eröffnung ist für das Ende des ersten Quartals 2016 geplant. Geprüft wird die Einrichtung einer weiteren Jugendberufsagentur für den Bereich Neustadt-Wunstorf. Darüber hinaus haben die Regionskommunen Laatzen, Burgdorf und Lehrte grundsätzliches Interesse an der Einrichtung einer Jugendberufsagentur signalisiert. Hierzu werden Sondierungsgespräche geführt. Die Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen der Initiative „Bündnis Duale Berufsausbildung“ ein Begleitprojekt „Jugendberufsagentur / koordinierte Beratung“ initiiert, das vom Kultusministerium durchgeführt wird. Dadurch sollen verschiedene Jugendberufsagenturen in Niedersachsen modellhaft bei der Koordination der Zusammenarbeit mit den Schulen unterstützt werden. Das Jobcenter Region Hannover nimmt mit seinen Partnern als Modellagentur an dem Begleitprojekt teil.

14

5.4

Förderung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Die Anzahl an Flüchtlingen, die der Region Hannover über die zentralen Aufnahmestellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugewiesen werden, steigt stetig an. Die damit einhergehende Erhöhung der Zugänge aus diesem Personenkreis in den Rechtskreis SGB II erfordert ein strategisches und zielgerichtetes Vorgehen. So hängt die berufliche Integration wesentlich davon ab, dass eine zügige Leistungsgewährung sowie qualifizierte Standortbestimmung durch entsprechend fachlich vernetzte Integrationsfachkräfte vorgenommen wird. Für die Betreuung dieser zusätzlichen Leistungsberechtigten Personen erhält das Jobcenter Region Hannover im kommenden Jahr zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im Umfang von 78 Vollzeitäquivalenten sowie zusätzliche, noch nicht quantifizierte Fördermittel. Für die erfolgreiche Förderung der sozialen und beruflichen Integration werden vom Jobcenter Region Hannover folgende Maßnahmen ergriffen:

Zentrale Organisationseinheit für Flüchtlinge Vorgesehen ist, mit den zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten an einem Standort im Bereich der Landeshauptstadt Hannover einen zentralen Bereich zur leistungsrechtlichen und integrationsorientierten Beratung und Betreuung neu aufzunehmender anspruchsberechtigter Flüchtlinge aufzubauen. Damit soll erforderliches Expertenwissen sowie die Zusammenarbeit mit der Vielzahl der beteiligten Akteure in dem Arbeitsfeld wirkungsorientiert gebündelt werden. Von dort werden auch die Jobcenterstandorte im Umland bedarfsbezogen eingebunden. Mit der Einrichtung dieser zentralen Organisationseinheit als Startaufstellung zur Bewältigung der zum jetzigen Zeitpunkt weder quantitativ noch qualitativ konkret plan- und kalkulierbaren erheblichen Anzahl von erwarteten Neuzugängen in das Hilfesystem SGB II kann das Jobcenter flexibel auf ggf. regional anfallende Zugangsspitzen reagieren und behält die Flexibilität für die zukünftige Bestandsbetreuung bei verfestigter Wohnsitzname. Die Neuantragstellung und Erstberatung sowie die Bearbeitung der Leistungsanträge sollen für den Kundenkreis möglichst zeitnah organisiert werden, ggf. auch mobil in den Kommunen bzw. Flüchtlingsunterkünften. Damit soll frühzeitig ein qualifizierter Einstieg in die Integrationsarbeit realisiert werden.

Dabei erfolgt eine enge Verzahnung sowie eine intensive Kooperation und Netzwerkarbeit zwischen der zentralen Organisationseinheit des Jobcenters Region Hannover und den anderen relevanten Akteuren, der Agentur für Arbeit, der Region Hannover, den Kommunen sowie insbesondere mit der Flüchtlingssozialarbeit und dem Integrationsmanagement.

Angebote zur Förderung der sozialen Integration und der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen (§ 17 SGB II) Zielsetzung ist es, Flüchtlingen direkt nach der Ankunft in der Region Hannover flächendeckend eine zeitnahe Vorbereitung und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt anzubieten. Dadurch soll der Übergang in die Regelsysteme SGB II und SGB III begleitet werden. Das rechtskreisübergreifende Angebot richtet sich an Flüchtlinge mit Bleibeperspektive sowie an junge Flüchtlinge, insbesondere zur Vorbereitung auf einen Einstieg in das Bildungssystem oder in eine Berufsausbildung.

Für diese Angebote werden die Fördermöglichkeiten von § 17 SGB II genutzt, in dem die freien Träger der Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Grundsicherung Arbeitsuchende angemessen unterstützen. Durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung soll bereits den Flüchtlingen, die in der

15

Region Hannover in Sammel- und Notunterkünften untergebracht worden sind, von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege schnellstmögliche Unterstützung durch eine zügige Heranführung an die Angebote aller Rechtskreise ermöglicht werden. Dazu gehört ein erstes Clearing in Bezug auf die Integration in Arbeit in Ausbildung, die Information zur Situation und zu bestehenden Hilfestrukturen vor Ort (Schule, Kinderbetreuung, Beratungsstellen, etc.) sowie eine Lotsenfunktion für den Übergang in die Beratung und Leistungsgewährung nach Rechtskreisen SGB II, SGB III und SGB VIII. Es ist vorgesehen, zum Start Ende 2015 bzw. Anfang 2016 an insgesamt 16 Projektstandorten die Leistungen vorzuhalten.

5.5

Aktivierung, Beratung und Integrationschancen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (ABC-Netzwerk)

Die Chancen für SGB II – Leistungsberechtigte auf eine dauerhafte und bedarfsdeckende Beschäftigung sind trotz einiger Erfolge eher gering. Auf der individuellen Ebene gibt es vielfältige Gründe, die den Übergang in den Arbeitsmarkt erschweren, wie insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, eine lange Verweildauer im Leistungsbezug und Hemmnisse bei der Vereinbarung von Familie und Beruf. Es bedarf daher eines besonderen Beratungsansatzes, um für Betroffene die Integrationschancen zu verbessern. Daher werden für Leistungsberechtigte mit vermittlungsrelevanten gesundheitlichen Einschränkungen sowie für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern folgende neue Betreuungs- und Hilfsangebote sowohl organisatorisch als auch operational eingerichtet:

Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen Mit dem Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen in der Region Hannover werden neue innovative Ansätze und Integrationskonzepte umgesetzt. Dazu gehören die beiden Handlungsfelder •

Verknüpfung von Gesundheitsförderung und Arbeitsmarkförderung sowie



gesamtheitliche Beratung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von zwei Maßnahmen, die auf der Rechtsgrundlage von § 45 SGB III durchgeführt werden. Für beide Maßnahmen ist der Beginn im Februar 2016 geplant, die Laufzeit beträgt drei Jahre. Integrationsfachkräfte des Jobcenters Region Hannover werden als dort als Jobcoaches eingesetzt. Eine begleitende Evaluation ist geplant, um die Wirkung der neuen Beratungs- und Unterstützungsansätze insbesondere hinsichtlich der erzielten Stabilisierungs- Integrationsfortschritte zu bewerten.

16

Maßnahme

Zielgruppe

Zielsetzung 

Einmündung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung



Verringerung der Hilfebedürftigkeit



Herstellen von Krankheits- und Behand-

FIT AG –

Langzeitarbeitslose oder Langzeitleistungsbe-

Förderung, Integration, Training

zieher mit gesundheitlichen Einschränkungen

lungseinsicht und Sicherstellung der

zum

und / oder psychischen Problemlagen mit

sozialen/ärztlichen Versorgung

Arbeitgeber

Potential für die Einmündung in den allgemeinen  Arbeitsmarkt

Einmündung in passgenaue Maßnahmen (z.B. Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten, „Soziale Teilhabe“)



Übergangsmanagement bei Rechtskreiswechslern

Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, bei denen notwendige Entwicklungsschritte bzw. Hand-



lungsstrategien aufgrund von Hemmnissen Familien-Coaching-Center (FCC)

innerhalb der Bedarfsgemeinschaften nicht

tigkeit durchbrechen und beenden 

umgesetzt werden können, wie z.B.

5.6

verfestigte Arbeitslosigkeit und Hilfebedürf-

stabile Alltagsstruktur herstellen und Beschäftigungsfähigkeit stärken



hinderliche Rollenverständnisse



Familien stabilisieren



starre Tagesabläufe



Bildung, Betreuung, Erziehung und Teilhabe



fehlende Deutschkenntnisse



familiäre Problemstellungen



gesundheitliche Einschränkungen

von Anfang an unterstützen 

Stigmatisierungen auflösen und gelingendes Aufwachsen ermöglichen

Professionalisierung der Beratungs- und Integrationsarbeit für Menschen mit Schwerbehinderung sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden

Zum Gelingen des Integrationsprozesses für solche Leistungsberechtigte, die schwerbehindert oder in anderer Weise gesundheitlich gehandicapt sind, bedarf es einer weiteren Professionalisierung der Beratung und Integrationsarbeit, um auf die besonderen Bedarfe der Kundinnen und Kunden flexibel eingehen zu können sowie deren Erwartungen und Eigenverantwortung zu stärken.

Die Beratung und Betreuung von Menschen mit Behinderung sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden wird zukünftig für das gesamt Jobcenter Region Hannover in der zentralen Organisationseinheit „Beratungs- und Integrationscenter für Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitandinnen und Rehabilitanden – BIC“ erfolgen. Wegen des erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarfes, der besonderen Förderleistungen sowie der Komplexität der Aufgabenwahrnehmung insgesamt, ist eine Professionalisierung der Integrationsarbeit durch Bildung einer spezialisierten Organisationeinheit erforderlich.

17

Unterstützung bietet das Gemeinschaftsprojekt „SAPHIR Hannover des Jobcenters Region Hannover und der Agentur für Arbeit Hannover, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem Ausgleichsfond für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (§ 78 SGB IX) gefördert wird. Das Projekt ist zum 01.06.2015 gestartet, bietet 240 Teilnehmerplätze mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Fördervolumen von 2,5 Mio. Euro. Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen mit Handicaps aller Art durch Empowerment, individuellem und bedarfsorientiertem Coaching und der Erarbeitung individueller Integrationsstrategien die Eingliederung in Ausbildung oder Beschäftigung zu unterstützen.

6.

EINSATZ DER ARBEITSMARKTPOLITISCHEN INSTRUMENTE UND KOMMUNALEN EINGLIEDERUNGSLEISTUNGEN

Für 2016 steht den operativen Bereichen ein Maßnahmeportfolio zur Verfügung, das auf die besonderen Förderbedarfe der Kunden- bzw. Zielgruppen ausgerichtet worden ist. Der Instrumenteneinsatz ist durch Kontinuität und Planungssicherheit geprägt, in dem durch längerfristige Förderzeiträume für das Haushaltsjahr 2016 bereits Vorbindungen in Höhe von ca. 28,0 Mio. Euro eingegangen worden sind.

Berufliche Weiterbildung nach § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 81 ff. SGB III Das hohe Förderniveau der beruflichen Weiterbildung soll auch in 2016 fortgesetzt werden, um möglichst ein hohe Anzahl der bislang noch ungelernten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu Fachkräften zu qualifizieren und somit eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nachhaltig zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bleibt insbesondere die Erstausbildung junger Erwachsener (EjE) weiter im Fokus. Hier konnten mit Stand September 2015 bisher 26% des Bewerberpotentials in eine Umschulung und 10% in eine Ausbildung vermittelt werden.

Für Kundinnen und Kunden ohne Berufsausbildung, die aktuell (noch) nicht für eine Vollausbildung bzw. Umschulung infrage kommen, werden zum Frühjahr 2016 erneut Teilqualifikationen angeboten. Hier können sukzessive Qualifikationsstufen erreicht werden, die einerseits Beschäftigungsmöglichkeiten verbessern und andererseits durch weitergehende Qualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen. Im ersten Durchgang der Teilqualifikationen mit 80 Plätzen, der im Frühjahr 2015 abgeschlossen worden ist, gelang bei 45% der Absolventinnen und Absolventen nach erfolgreichem Abschluss die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Die Eingliederungsquote bei allen Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung lag im September 2015 bei 33,7 %, bei den abschlussorientierten Maßnahmen betrug die Quote 37,3 %. Zielsetzung für 2016 ist es, bei den abschlussorientierten Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung eine Eingliederungsquote von 40,0 % zu erreichen (Kennzahlenübersicht SGB II der RD NSB).

Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III

Aufgrund der flexiblen und breitgefächerten Gestaltungsmöglichkeiten kommt gemessen an den sehr unterschiedlichen Förderbedarfen der Kunden- und Zielgruppen diesem Instrument weiterhin eine zentrale Be-

18

deutung zu. Daher stehen im Hinblick auf das Eintrittsvolumen die Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen an erster Stelle des Maßnahmeportfolios im Jobcenter Region Hannover.

Hier sind niedrigschwellige bis hin zu vermittlungsorientierten Maßnahmen mit unterschiedlichen Zugangswegen, wie Zuweisung oder Gutscheinverfahren und variabler Dauer mit individueller Präsenz entwickelt worden. Insbesondere werden individuelle Coachingangebote sowohl für marktnähere als auch für marktfernere Kundengruppen erfolgreich eingesetzt. Der Ansatz „Werkakademie“ wird inzwischen flächendeckend an neun Standorten umgesetzt. In 2016 wird diese Struktur durch ein weiteres Angebot im Umland sowie für den Teilnehmerkreis des ESFBundesprogramms für Langzeitarbeitslose ausgeweitet. Die Maßnahmen „JobBüros“ bzw. „Ausbildungsbüros“ gehören zu den erfolgreichsten Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Rund 40 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, von denen der überwiegende Teil zu den Langzeitleistungsbeziehern gehört, sind bereits während der Maßnahmeteilnahme oder auch im Anschluss in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingemündet.

Im September 2015 konnte mit allen Maßnahmen nach § 45 SGB III, mit deren Durchführung Bildungsträger beauftragt worden sind, eine Eingliederungsquote von 28,9% erreicht werden. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass eine Reihe der Maßnahmeangebote auf das Erreichen von Integrationsfortschritten und nicht auf eine direkte Einmündung in den Arbeitsmarkt abzielt.

Öffentlich geförderte Beschäftigung nach § 16d SGB II und § 16e SGB II Öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem SGB II bleibt aufgrund der Kundenstruktur unverzichtbar, um soziale Stabilisierung zu erreichen und die Beschäftigungsfähigkeit auszubilden oder zu bewahren. Zur Zielgruppe gehören Personen, bei denen mittel- bis langfristig die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich erscheint. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bei denen aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit und mindestens zwei weiteren in ihrer Person liegenden Vermittlungshemmnissen die Einmündung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ohne eine gesonderte Unterstützung nicht gelingt, können in Arbeitsverhältnissen gem. § 16e SGB II gefördert werden. Dieses Instrument wird weiter uneingeschränkt eingesetzt, so dass auch in 2016 rund 100 Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher in ein gefördertes Arbeitsverhältnis einmünden können.

Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher, insbesondere mit Unterstützungs- und Stabilisierungsbedarf sollen mit dem Förderinstrument der Arbeitsgelegenheiten aktiviert und an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt werden. Für die Absolventinnen und Absolventen konnte neben den sozialen und beruflichen Integrationsfortschritten bei rund 10% die Einmündung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht werden. Trotz der besonderen Bedeutung dieses Instrumentes verringert sich nach einer internen Auswertung das Teilnehmerpotential für Arbeitsgelegenheiten um ca. 20%; vor allem aufgrund der Begrenzung der Förderdauer von 24 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre. Zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten werden durch die Einrichtung von insgesamt 200 Plätzen im Rahmen des Bundesprogrammes „Soziale Teilhabe“ geschaffen.

19

Freie Förderung nach § 16f SGB II Mit dem Instrument der „Freien Förderung“ gem. § 16f SGB II werden flexible Handlungsmöglichkeiten zur individuellen Unterstützung für solche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eröffnet, bei denen eine Eingliederung in Arbeit über die üblichen Regelinstrumente nicht erreicht werden kann. Die Freie Förderung wird vor allem für benachteiligte junge Menschen eingesetzt, um dieser Zielgruppe passgenaue Unterstützung anbieten zu können. An diesen innovativen Ansätzen beteiligt sich die Region Hannover im Rahmen des Programms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit.

So werden junge Erwachsene, die aufgrund schwerwiegender Vermittlungshemmnisse auch unter Einsatz der vorhandenen Basisinstrumente nicht in eine Ausbildung einmünden können, über das Produkt „Ausbildungsvorbereitung im Verbund“ auf einen Berufseinstieg vorbereitet. Eine enge Verknüpfung von beruflicher Orientierung, sozialpädagogischer Begleitung, betrieblichen Praxisphasen und überbetrieblichem Förderunterricht unter Einbindung der Innungen bilden den Kern des Angebotes. Das Konzept führt zum Erfolg. Obwohl bei der Zielgruppe ein erhöhter Förder- und Unterstützungsbedarf besteht, ist es gelungen, rund 50% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Absolvieren der Vorbereitungsphase in eine Ausbildung zu vermitteln. Die Maßnahme soll in 2016 mit dem breiten beruflichen Spektrum fortgeführt werden. Durch die besondere Berücksichtigung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund soll dieses Angebot in 2016 auch für Flüchtlinge unter 25 Jahren genutzt werden.

Darüber hinaus ist gemeinsam mit der Region Hannover geplant, zum Beginn des Ausbildungsjahres 2016/2017 mit Landesförderung einen Ausbildungsverbund einzurichten, um zusätzliche Einstiegsmöglichkeiten in eine duale Ausbildung für benachteiligte junge Menschen und insbesondere auch für junge Flüchtlinge einzurichten. Ein zweiter Förderschwerpunkt im Rahmen von § 16f SGB II bleibt die Maßnahme „Sprungbrett Ausbildung in Teilzeit“ an Standorten im Stadtgebiet und im Umland. Konzipiert ist sie für Alleinerziehende unter 25 Jahren und Langzeitarbeitslose zwischen dem 25. und 30. Lebensjahr, die nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Die Unterstützung zur Aufnahme und Erhalt einer Teilzeit-Ausbildung, die assistierte Ausbildung sowie ein anschließendes Übergangscoaching sind hier langfristig und ganzheitlich angelegt. Da dieses Konzept zwischenzeitlich über ein Regelinstrument angeboten wird, münden diese Maßnahmen zukünftig dort entsprechend ein.

Kommunale Eingliederungsleistungen § 16a SGB II Durch eine persönliche, gesundheitliche und soziale Stabilisierung tragen die kommunalen Eingliederungsleistungen wesentlich zum Abbau von Vermittlungshemmnissen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei.

Insbesondere für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit komplexen Problemlagen wird für 2016 von einer weiteren Intensivierung der Zuleitung bzw. Verstärkung der Vernetzung zu Hilfsangeboten anderer regionaler sozialer Einrichtungen ausgegangen. Dazu gehören vor allem die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II.

20

Mit der Aufnahme der Entwicklung konkreter Modellprojekte zur Verknüpfung der § 16a-Leistungen mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Fit AG / Familien-Coaching-Center) in die Zielvereinbarung mit der Region Hannover wird die besondere Relevanz dieser Leistungen unterstrichen. Mit der Neustrukturierung der Schuldnerberatung, Psychosozialen Betreuung und Suchtberatung unterstützt die Region Hannover die Chance, künftig etwaige Wirkungszusammenhänge abzubilden. Dies eröffnet die Möglichkeit, bei Bedarf gezielt nachzusteuern und die Leistungen insgesamt weiterzuentwickeln.

7.

FAZIT UND AUSBLICK

Im Geschäftsjahr 2015 sind eine Reihe von neuen Handlungsstrategien und Impulsen für die operativen Bereiche gesetzt worden, um die Integrationsprozesse gezielter an der Kundenstruktur einerseits und intensiver an den Bedarfen der Betriebe andererseits auszurichten. Mit dieser Zielsetzung ist die Beratungsarbeit im Bereich „Markt und Integration“ entsprechend konzipiert worden, so dass die Umsetzung im Geschäftsjahr 2016 an allen Standorten des Jobcenters Region Hannover erfolgen kann. Mit der Einrichtung des BIC werden die Beratung und die Integrationschancen für Menschen mit Behinderungen professionalisiert. Die beiden Bundesprogramme für Langzeitarbeitslose und zur Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt werden in 2016 einen Beitrag leisten, um Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher zu aktivieren und in sozialversicherungspflichtige auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder gemeinnützige öffentliche Beschäftigung einzugliedern. Mit der Einrichtung von Jugendberufsagenturen steht die Beratungs- und Integrationsarbeit für Jugendliche am Übergang in eine berufliche Ausbildung als geschäftspolitischer Schwerpunkt weiter im Fokus.

Im Geschäftsjahr 2016 gilt es nunmehr, diese Handlungsschwerpunkte in die operative Umsetzung effektiv einzubinden und in die Beratungs- und Vermittlungsarbeit der Integrationsfachkräfte fest zu verankern. Zielsetzung ist es, dass sich die Beschäftigungspotenziale und Arbeitsmarktchancen bei allen Kundengruppen kontinuierlich erhöhen und sich somit im Ergebnis sowohl Integrationsfortschritte als auch Integrationserfolge erhöhen. Das Jahr 2016 wird durch das Thema „Asyl/Flucht“ mit einem hohen Zugang von Flüchtlingen geprägt sein und das Jobcenter Region Hannover vor große Herausforderungen stellen. Die Rahmenbedingungen, wie die tatsächlichen Zugänge in den Rechtskreis SGB II, Wanderbewegungen, Umfang der Leistungen zum Lebensunterhalt und der Arbeitsförderung, sind derzeit noch ungewiss. Zur Finanzierung werden zusätzliche Haushaltsmittel auf die Jobcenter verteilt. Auch wenn es noch eine Reihe von Planungsunsicherheiten gibt, bereitet sich das Jobcenter Region Hannover sowohl strukturell als auch operativ auf die neuen Aufgaben vor. Dabei ist es besonders von Bedeutung, sowohl die Bedarfe für Flüchtlinge als neue Hilfeempfänger umfänglich abzudecken und als auch gleichzeitig alle anderen Handlungsfelder für die Hilfebedürftigen Menschen in der Region Hannover umzusetzen.

21

8.

ÜBERSICHT MASSNAHMEPLANUNG 2016 Geplante Eintritte im Jahresvergleich

Eintritte und Budget von Eingliederungsleistungen im Jahresvergleich Stand: 30.10.2015

Zusammenfassung

Planung 2016

u25

Budget im Jahresvergleich

ü24

Gesamt

Planung 2015

Planung 2016

Planung 2015

Planung 2016

Planung 2015

Planung 2016

2.811

3.034

109

116

2.702

2.918

16.500.000 €

754

650

70

48

684

602

3. Maßnahm en zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)

9.645

10.720

3.011

2.778

6.634

4. Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II)

2.014

2.483

/

/

5. Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16e SGB II)

130

98

/

6. Spezielle Maßnahm en für Jugendliche

380

383

7. Freie Förderung (§ 16f SGB II)

160

8. Probebeschäftigung b (§ 46 SGB III)

1. Berufliche Weiterbildung (§ 81 SGB III)

2. EGZ (§ 88 ff. SGB III)

u25

Planung 2015

Planung 2016

Planung 2015

Planung 2016

Planung 2015

16.979.000 €

348.000 €

214.500 €

16.152.000 €

16.764.500 €

3.300.000 €

3.069.808 €

250.000 €

240.000 €

3.050.000 €

2.829.808 €

7.942

17.800.000 €

15.226.982 €

5.100.000 €

4.400.000 €

12.700.000 €

10.826.982 €

2.014

2.483

4.100.000 €

3.578.560 €

/

/

4.100.000 €

3.578.560 €

/

130

98

2.600.000 €

2.548.859 €

/

/

2.600.000 €

2.548.859 €

380

383

/

/

4.000.000 €

3.703.436 €

4.000.000 €

3.703.436 €

/

/

284

130

212

30

72

1.900.000 €

2.150.000 €

1.400.000 €

1.600.000 €

300.000 €

750.000 €

45

/

6

/

39

/

250.000 €

/

34.000 €

216.000 €

/

15.939

17.652

3.706

3.537

12.233

14.115

11.132.000 €

10.157.936 €

39.118.000 €

37.298.709 €

11.132.000 €

10.157.936 €

39.118.000 €

37.298.709 €

50.450.000 €

47.256.645 €

Budget für nicht beplante Eingliederungsleistungen

5.000.000 €

5.000.000 €

Gesam tbudget

55.450.000 €

52.256.645 €

Sum m e

ü24

Prognose budgetunabhängiger Eintritte Jahresvergleich

2016

Prognose u25

Ist-Stand Sept. Prognose 2015 2015

Prognose ü24

2016

2015

2016

2015

Sprachförderung für Migranten/-innen (incl. Flüchtlinge)

3.000

1.235

1.600

1.000

300

2.000

1.300

ESF-Projekte (incl. Bundesprogram m e)

500

92

300

50

50

450

250

3.500

1.327

1.900

1.050

350

2.450

1.550

Summe

22

23

24

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