Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Jobcenter Region Hannover

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Jobcenter Region Hannover Stand: 22.12.2014 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Han...
Author: Robert Dittmar
0 downloads 2 Views 606KB Size
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Jobcenter Region Hannover

Stand: 22.12.2014

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL ............................................................................................................................................. 3 1.

STRUKTURDATEN ..................................................................................................................... 4

2.

FINANZIELLE RAHMENBEDINGUNGEN ................................................................................. 8

3.

OPERATIVE ZIELE ..................................................................................................................... 9

4.

GESCHÄFTSPOLITISCHE SCHWERPUNKTE ....................................................................... 10

5.

ZIELGRUPPENORIENTIERTE HANDLUNGSSTRATEGIEN ................................................. 12

6.

OPERATIVE UMSETZUNG ...................................................................................................... 17

7.

FAZIT UND AUSBLICK ............................................................................................................ 23

2

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

PRÄAMBEL Kontinuität ist für mittel- bis langfristige Strategien der Arbeitsmarktausrichtung wichtig. Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm knüpft an die geschäftspolitischen Schwerpunkte des vergangenen Jahres an und verbindet diese sinnvoll mit aktuellen Entwicklungen bzw. Erkenntnissen. Es beschreibt die maßnahmebezogene Planung des Eingliederungsbudgets und formuliert Wirkungserwartungen. Die Umsetzung der hier beschriebenen Handlungsschwerpunkte und des Instrumenteneinsatzes ist auf unsere Aufgabenerfüllung nach dem SGB II ausgerichtet. Im Kern geht es um die nachhaltige Integration in Beschäftigung, die für Leistungsberechtigte ein Leben möglichst frei von Transferleistungen zulässt.

Die Perspektiven am Arbeitsmarkt sind für 2015 grundsätzlich günstig, wenn auch mit abschwächender Tendenz. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird laut der Prognosen auch in der Region Hannover weiter steigen. Diese guten Rahmenbedingungen müssen wir für unsere Kundinnen und Kunden aufgreifen und gemeinsam mit ihnen nutzen. Hierfür ist es wichtig, den Arbeitsmarkt als zentralen Bezugspunkt noch stärker in der Beratungstätigkeit der Integrationsfachkräfte zu verankern. Eine positiv besetze Beratung fördert zudem die Motivation der Leistungsberechtigten und trägt zur Stärkung ihrer Eigenverantwortung bei. Insofern kommt der guten Beratung von Kundinnen und Kunden eine besondere Bedeutung zu. Diese kontinuierlich weiter zu professionalisieren und arbeitsmarktorientiert auszugestalten bleibt deshalb ein Handlungsschwerpunkt im Jobcenter Region Hannover.

In diesen Kontext gehören auch die verstärkte Ausrichtung auf Arbeitgeberleistungen, den Bereich der Weiterbildung inkl. Umschulungen und die verbesserte Integrationsleistung bei den Absolventinnen und Absolventen dieser Maßnahmen. Ziel ist es hierbei auch, Langzeitleistungsbezug zu verhindern bzw. ihn für möglichst viele Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher zu beenden. Eine vom Träger Region Hannover zu diesem Thema in Auftrag gegebene Expertise bestätigt uns in dieser Ausrichtung. Hieraus zusätzlich gewonnene Hinweise sind in das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm eingeflossen. Die grundsätzliche Motivationswirkung von Arbeit an sich wurde beispielsweise deutlich herausgestellt. Gleichwohl haben wir auch weiterhin unseren Fokus auf die Personen, die erst noch auf diesen „Motivationsschub durch Arbeitsaufnahme“ vorbereitet und hingeführt werden müssen, z.B. durch Arbeitsgelegenheiten. Hier müssen wir die Stärken der Betroffenen noch besser herausarbeiten.

Das gesamte Portfolio der Eingliederungsinstrumente steht im Beratungs- und Integrationsprozess allen Kundinnen und Kunden unterstützend zur Verfügung. Es bietet den nötigen Gestaltungsspielraum, um notwendige, individuelle Förder- und Unterstützungsbedarfe zu decken.

3

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

1.

STRUKTURDATEN

1.1 Analyse des Arbeitsmarktes Die nachstehende Einschätzung des Jobcenters Region Hannover basiert auf Daten und Erkenntnissen mit Stand 09/2014. Sie bildet auch die Basis für das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015. Demnach wird die deutsche Wirtschaft wie in diesem Jahr zwar auch in 2015 weiter wachsen, aber die weltweiten Krisen und eine abgeschwächte Binnenkonjunktur dämpfen die Wachstumserwartungen. Nach der aktuellen Prognose des Herbstgutachtens der führenden Wirtschaftsinstitute soll im nächsten Jahr das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) nur um voraussichtlich 1,2 Prozent zulegen. Als treibende Kraft wird hier vor allem die Binnennachfrage gesehen, vom Außenhandel wird hingegen kein wesentlicher Impuls erwartet. Die Zahl der Beschäftigten soll auf ein Rekordniveau weiter ansteigen. Die Erwerbstätigkeit wird den Aufwärtstrend fortsetzen, allerdings etwas abgeschwächt. Für 2015 wird ein 1

Zuwachs von 270.000 Personen erwartet. Im nächsten Jahr ist davon auszugehen, dass die Arbeitslosigkeit stagniert. Für 2015 wird im Jahresdurchschnitt sogar ein leichter Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit prognostiziert. Es wird mit 2

durchschnittlich 2,96 Mio. Arbeitslosen (Prognose 2014: 2,91 Mio.) gerechnet. Nach der Einschätzung von Wirtschaftsexperten könnten die „abschlagsfreie Rente mit 63“ und die Einführung des Mindestlohns den Beschäftigungsanstieg dämpfen. Als wesentliche Unsicherheitsfaktoren werden der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie die Krisen im arabischen Raum gesehen.

In der niedersächsischen Wirtschaft ist aufgrund der internationalen Krise der Ausblick für das Exportgeschäft eher pessimistisch. In der Metall- und Elektrobranche rechnet jedes vierte Unternehmen mit rückläufigen Auftragseingängen. Dennoch wird auch in 2015 von einer positiven Beschäftigungsentwicklung ausgegangen; jeder fünfte Industriebetrieb will auch 2015 Stellen aufbauen, nur jeder zehnte streichen. Verhalten günstige Prognosen ergeben die Werte bei den niedersächsischen Autozulieferern. Die Dienstleister, die von der stabilen Binnennachfrage profitieren, rechnen mehrheitlich mit besserem Geschäft.

Der lokale Arbeitsmarkt in der Region Hannover entwickelt sich verhalten, in erster Linie zeigt sich dies durch die Stabilisierung bestehender Beschäftigungsverhältnisse. Sichtbar wird dies auch an der nachlassenden Dynamik auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere an der verringerten Zahl gemeldeter Stellen und an der gesunkenen Zahl an Zugängen Arbeitsloser aus Beschäftigung. Insgesamt hat sich die Anzahl an Personen, die 2014 der Erwerbsquote zugerechnet werden, um etwa 25.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte erhöht. Der leichte Anstieg an Beschäftigung wird sich auch 2015 fortsetzen und Integrationschancen für Arbeitslose bieten. Dennoch prognostiziert das IAB für die Region Hannover im Mittel einen leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit um 1,6 %. Dieser Anstieg resultiert allein aus dem Aufbau der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II, für das Kundenpotential im SGB III wird ein leichter Rückgang erwartet.

1 2

Quelle: IAB-Kurzbericht 18/2014 Quelle: IAB-Kurzbericht 18/2014 4

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

1.2

Analyse des Ausbildungsmarktes

Die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt sind aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und einer sich weiter abzeichnenden Fachkräftelücke günstig, doch nach wie vor ist die Ausbildungsmarktsituation durch zwei scheinbar widersprüchliche Entwicklungen gekennzeichnet:einerseits haben Betriebe zunehmend Schwierigkeiten, ihre angebotenen Ausbildungsstellen zu besetzen und andererseits gibt es immer noch viele Jugendliche, denen der Einstieg in eine Ausbildung nicht gelingt. Vor diesem Hintergrund stehen in der Region Hannover nicht genügend und auch nicht die „passenden“ Ausbildungsplätze zur Verfügung, um allen ausbildungswilligen Jugendlichen entsprechend ihrer Wünsche, Neigungen und Fähigkeiten eine Chance auf Ausbildung zu eröffnen. Wie auch in den vergangenen Ausbildungsjahren gelingt es dem weit überwiegenden Anteil der Ausbildungsplatzbewerber aus dem Rechtskreis SGB II nicht, direkt in eine Ausbildung nach der Schulpflichterfüllung einzumünden. Dem zu Folge gibt es eine hohe Anzahl sogenannter „Altbewerber“, die nach Beendigung der Schule erfolglos bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz war. Ihr Anteil liegt bei allen gemeldeten Bewerbern bei 54 % (Statistik der BA zum Ausbildungsstellenmarkt im September 2014), allein bezogen auf den Rechtskreis SGB II beträgt der Anteil der Altbewerber etwa 80 %. Bei der Mehrzahl der Altbewerber liegt der Schulbesuch mehr als zwei Jahre zurück.

Bei den Auszubildenden ist in der Region Hannover die Bewerberanzahl in 2014 um 8,4 % auf 8.624 weiter stark angestiegen. Für das nächste Jahr wird aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen wieder mit einem leichten Rückgang des Bewerberpotentials gerechnet. Dieser Rückgang wird vor allem bei Bewerbern mit und ohne Hauptschulabschluss erwartet, bei Schülerinnen und Schülern mit Studienberechtigung wird es tendenziell einen leichten Anstieg geben. Hier wird als Alternative zu einer Berufsausbildung der Trend zum Besuch weiterführender Schulen deutlich, der sich auch zukünftig weiter fortsetzen wird.

Gleichzeitig ist bei den gemeldeten Ausbildungsstellen insgesamt ein Rückgang von 3,1 % auf 6.955 zu verzeichnen. Allein bei den Ausbildungsstellen der IHK und der HWK hat es im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von etwa 4 % gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass sich in 2015 das Ausbildungsangebot auf diesem Niveau verfestigen wird. Ein leichter Rückgang wird im Ausbildungsbereich bei Versicherungen und Banken erwartet, der im öffentlichen Dienst allerdings stärker ausfallen wird.

Zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist es eine besondere Herausforderung für alle Akteure, die Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung rechtzeitig einzuleiten und zu verbessern und gleichzeitig die Betriebe dabei zu unterstützen, geeignete Auszubildende zu finden. Auch leistungsschwächeren Jugendlichen müssen Ausbildungschancen geboten und drohende Vertragsauflösungen frühzeitig erkannt und möglichst vermieden werden. Gleichzeitig müssen Lösungen gefunden werden, die Qualität der Ausbildung auch bei zunehmend heterogenen Ausbildungskohorten kontinuierlich zu verbessern (Berufsbildungsbericht 2014).

5

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

1.3

Analyse der Kundenstruktur

Strukturdatenanalyse Entgegen dem Bundestrend ist in der Region Hannover die Zahl der eLb im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Im gleitenden Jahresdurchschnitt hat sich der Bestand um ca. 1,1 % erhöht. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zeigt ebenfalls eine steigende Tendenz. Es ist eine Verfestigung des Kundenbestandes mit komplexen Profillagen zu beobachten, während die Zahl der Kunden mit marktnahen Profillagen stetig sinkt.

Bedarfsgemeinschaften davon mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 und mehr Personen darunter mit 1 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 2 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 3 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 4 und mehr erwerbsfähigen Leistungsberechtigten davon mit 1 Kind unter 15 Jahren mit 2 Kindern unter 15 Jahren mit 3 Kindern unter 15 Jahren mit 4 und mehr Kindern unter 15 Jahren Personen pro Bedarfsgemeinschaft Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt darunter unter 25 Jahre 15 Jahre und älter Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt davon unter 25 Jahre 25 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter darunter Deutsche Ausländer darunter Alleinerziehende davon unter 25 Jahre 25 Jahre und älter Langzeitleistungsbezieher - davon Ergänzer der Gruppen A. und B. A. Ergänzer in abhängiger Beschäftigung -davon geringfügig Beschäftigte, Minijob -davon sozialversicherungspflichtig Beschäftigte B. Ergänzer in selbständiger Beschäftigung Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte davon unter 15 Jahre über 15 Jahre darunter Deutsche Ausländer Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt davon arbeitslos davon langzeitarbeitslos

gleitender JDW gleitender JDW Veränderung Veränderung Juni 13 - Mai 14 Juni 12 - Mai 13 absolut in % 61.373 61.060 312 0,51% 35.515 10.963 6.969 4.621 3.304

35.812 10.648 6.844 4.533 3.223

-297 315 125 88 82

-0,83% 2,96% 1,82% 1,95% 2,53%

44.213 13.173 2.731 1.054

44.183 13.202 2.539 975

30 -29 192 79

0,07% -0,22% 7,55% 8,09%

9.612 5.672 2.045 883 1,9 115.263

9.260 5.465 1.962 817 1,9 113.776

352 207 83 66 0,0 1.487

3,80% 3,78% 4,22% 8,13% 0,79% 1,31%

46.323 84.322 83.252

45.162 84.108 82.359

1.161 215 892

2,57% 0,26% 1,08%

15.179 46.858 8.502 12.713

14.621 46.880 8.339 12.520

559 -22 163 193

3,82% -0,05% 1,95% 1,54%

55.760 26.894

56.293 25.488

-533 1.406

-0,95% 5,52%

10.913

10.834

79

0,73%

917 9.996 57.458 18.638 16.710 9.222 7.488 1.928 32.011

955 9.879 57.832 18.775 16.863 9.681 7.182 1.912 31.417

-38 117 -373 -137 -153 -459 306 16 594

-4,01% 1,19% -0,65% -0,73% -0,91% -4,74% 4,26% 0,84% 1,89%

30.941 1.071

29.668 1.749

1.272 -678

4,29% -38,77%

25.001 6.089 83.252 34.966 17.439

24.441 6.126 82.359 35.272 17.532

560 -37 892 -306 -93

2,29% -0,61% 1,08% -0,88% -0,53%

Quelle: Berechnung des gleitenden Jahreswertes erfolgte aus den Reporten für Kreise und kreisfreie Städte - Region Hannover der Agentur für Arbeit. Markierung: Statistik der BA / Cockpit

6

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

Profillagen Bei der Entwicklung der Profillagen wird deutlich, dass die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit marktnahen Profillagen kontinuierlich abnimmt. Während im Jahr 2012 ihr Anteil 21,6 % betrug und er sich im Jahr 2013 auf 21,0 % reduziert hatte, liegt er jetzt bei 19,9 %. Hier wird deutlich, dass vor dem Hintergrund des stabilen Arbeitsmarktes die Integrationsstrategien des Jobcenters Region Hannover, wie z.B. die „Joboffensive“ und die „Erstausbildung junger Erwachsene“ sowie der Einsatz abschlussorientierter Qualifizierung und Weiterbildung Wirkung zeigen.

Dieser positiven Entwicklung steht eine Verfestigung der Kundenstruktur mit komplexen Profillagen entgegen. Sie hat sich in den letzten Jahren kaum verändert und ist mit einem Anteil von 45,9 % leicht angestiegen. Für diesen Personenkreis, der von einer hohen Heterogenität gekennzeichnet ist, sind verstärkte Strukturierungen von Zielgruppen und entsprechend unterschiedliche und breit ausgerichtete Handlungsansätze erforderlich, um Chancen zur Arbeitsmarktintegration zu eröffnen.

Anzumerken ist, dass 12,9 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten integriert sind, aber dennoch wegen Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II beziehen.

Tabelle 2 – Profillagen im Jobcenter Region Hannover Anzahl Stand: Mai 2014

Anteil in %

Anzahl Stand: Mai 2013

Anteil in %

83.327

100

82.494

100

16.583

19,9

17.458

21,2

Marktprofil

1.574

1,9

2.018

2,4

Aktivierungsprofil

1.435

1,7

2.482

3,0

Förderprofil

13.574

16,3

12.959

15,7

38.222

45,9

37.111

45,0

Entwicklungsprofil

18.337

22,0

17.562

21,3

Stabilisierungsprofil

10.392

12,5

9.544

11,6

Unterstützungsprofil

9.493

11,4

10.005

12,1

Integriert*

10.742

12,9

10.464

12,7

"Z"**

15.459

18,6

15.657

19,0

noch nicht festgelegt

1.625

2,0

1.169

2,3

Bewerberprofile

Marktnahe Profile

Komplexe Profile

Stand: September 2014 Quelle: S2S-Cockpit/ Statistik der Grundsicherung „ LSTplus“ mit einer Wartezeit von 3 Monaten *integriert in sozialversicherungspfl. Beschäftigung oder Selbständigkeit, aber ergänzend weiterhin im Leistungsbezug des SGB II **Zuordnung nicht erforderlich = insbesondere Personen mit einem Tatbestand nach §10 SGB II

7

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

2.

FINANZIELLE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Bund trägt nach § 46 Abs. 1 SGB II die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Dies gilt auch, soweit die Aufgaben von gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b SGB II) wahrgenommen werden.

Der Handlungsspielraum für den Einsatz der Eingliederungsleistungen hängt im Wesentlichen vom Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab. Es wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsansatz für das Verwaltungskosten- als auch das Eingliederungsmittelbudget in 2015 auf dem Niveau von September 2014 verstetigt wird bzw. dieses leicht übersteigt. Nach den ersten Schätzwerten ist für das Jobcenter Region Hannover ein Gesamtbudget von 139,8 Mio. € (2014: 138,1 Mio. €) angekündigt worden, davon ein Haushaltsansatz für Eingliederungsleistungen in Höhe von 67,3 Mio. € (2014: 65,6 Mio. €). Größere unterjährige Sonderzuteilungen aus Ausgaberesten des Vorjahres werden nicht erwartet, da diese durch das Bundesministerium bereits in den kommunizierten Schätzwerten einkalkuliert sind.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird es auch im Jahr 2015 erforderlich sein, mit Mitteln aus dem Budget für Eingliederungsleistungen den Verwaltungshaushalt zu verstärken, damit die erforderlichen Verwaltungsausgaben, insbesondere Personalausgaben, finanziert werden können. Der Planwert wird deutlich unter dem des Vorjahres liegen.

Insgesamt wird der Haushaltsansatz auf dem Vorjahresniveau verstetigt. Somit stehen wie im Jahr 2014 ausreichend Haushaltsmittel für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung, die zielgerichtet eingesetzt werden.

Als entscheidende Größe für eine zielorientierte Ausschöpfung des Eingliederungstitels gelten die zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen. Vor dem Hintergrund, dass die Verpflichtungsermächtigungen in den vergangenen Jahren mit leicht steigender Tendenz verstetigt worden sind, wird für 2015 vom Vorjahresniveau in Höhe von ca. 22 Mio. € ausgegangen. Damit wäre eine ausgewogene Bewirtschaftung sichergestellt.

8

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

3.

OPERATIVE ZIELE

Zielsystem 2015 In § 48a SGB II ist das einheitliche Zielsystem für alle Grundsicherungsträger im Bundesgebiet (inkl. der zugelassenen kommunalen Träger) zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Bundesländern verankert. Hierdurch wird der Vergleich der Leistungsfähigkeit aller Jobcenter ermöglicht (siehe Tabelle 3). Tabelle 3: Ziele und Zielindikatoren 2015 Ziele 2015

Indikator

Zielwerte Jobcenter Region Hannover

Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt

Prognosewert

Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung

Nicht vereinbart

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Integrationsquote

+ 0,5 %

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Bestand an Langzeitleistungsbeziehern

+/- 0,0 %

Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Zur Bestimmung der Zielwerte wird für die beiden Zielindikatoren „Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ eine dezentrale Planung durchgeführt, in dem die Einschätzung der operativen Bereiche zu den maßgeblichen Einflussfaktoren und Chancen zur Zielerreichung 2015 eingeholt worden ist. Darauf basierend leitet das Jobcenter Region Hannover seine Angebotswerte aus einer strukturierten Analyse des Marktes, der Kundenstruktur, der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der internen Verbesserungspotentiale ab, die in einem lokalen Planungsdokument dargelegt wird. Für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ werden keine Zielwerte vereinbart, sodass der Indikator nicht Gegenstand der Planung ist und ausschließlich über ein qualitatives Monitoring in die Zielnachhaltung eingebunden wird. Gleiches gilt für die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Zielsystematik im SGB II ist – wie im letzten Jahr – für alle Grundsicherungsträger mit folgenden Handlungsansätzen hinterlegt worden: •

Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren



Langzeitbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen



Marktnähe erleben, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern



Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren



Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen



Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen

9

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

Kommunale Ziele Im Kontext der im Auftrag der Region Hannover erstellten Expertise „Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher in der Region Hannover“ wurden verschiedenste Erkenntnisse gewonnen und darauf basierende Handlungsempfehlungen vorgeschlagen.

Zur Nachhaltung der Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen beabsichtigt die Region Hannover zum Ende des ersten Quartals 2015 eine Zielvereinbarung zum Thema Langzeitleistungsbezug mit dem Jobcenter abzuschließen. Die im Nachgang zur Expertise folgende Regionalisierung der Daten soll dabei berücksichtigt werden.

Die Zielvereinbarung soll mit konkreten Vorschlägen zu verschiedenen Modellprojekten seitens der Region Hannover flankiert werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmeansätze zur Verknüpfung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II mit Regelinstrumenten gemeinsam mit dem Jobcenter entwickelt werden.

4.

GESCHÄFTSPOLITISCHE SCHWERPUNKTE

Aus der Prognose der Marktentwicklung und der Aufnahmefähigkeit des Marktes einerseits sowie der Struktur und Bedarfe der Kunden des Jobcenters Region Hannover andererseits leiten sich die geschäftspolitischen Schwerpunkte, Strategien und Maßnahmen ab. Diese sollen die Ziele „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ unterstützen und damit die Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreichen. In Abstimmung mit beiden Trägern hat die Geschäftsführung folgende geschäftspolitische Schwerpunkte definiert, die im kommenden Jahr Einfluss auf die Zielerreichung haben werden und somit wesentlicher Bestandteil des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters Region Hannover sind:

1.

Priorisierung von Zielgruppen und Ausrichtung der Integrationsstrategien an individuellen Arbeitsmarktchancen 

Schwerpunktsetzung bei besonderen Zielgruppen, insbesondere Langzeitleistungsbeziehern, Langzeitarbeitslosen, Ungelernten, Alleinerziehenden und Ergänzern



Ausbau von Beschäftigungschancen durch stärkere Differenzierung der zielgruppenspezifischen Beratungs- und Handlungsstrategien nach individuellen Kompetenzen, Ressourcen und Profillagen im operativen Bereich „Markt und Integration“



Fachliche Konzentration der Beratung und Vermittlung aller Schwerbehinderten und beruflichen Rehabilitanden des Jobcenters Region Hannover an einem Standort

10

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

2.

Intensivierung der bewerberorientierten Integrationsarbeit 

Fachkräfte- und Helferpotentiale erschließen, Intensivierung der Integrationsarbeit und des Absolventenmanagements, Einbindung des gemeinsamen Arbeitgeberservice



„Nah am Markt“, Jobcenter als Dienstleister für Betriebe, direkte Übergänge von Schule in Berufsausbildung erhöhen



Einsatz des ESF-Bundesprogramms durch die Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes

3.

Abbau der Jugendarbeitslosigkeit - Erhöhung der beruflichen Eingliederungschancen am Übergang Schule – Beruf 

Einrichtung von Jugendberufsagenturen – Unterstützungsangebote der Rechtskreise SGB II, III und VIII werden verzahnt, gemeinsame Anlaufstelle für alle Jugendlichen, Hilfe „aus einer Hand und unter einem Dach“



Optimierung der Ausbildungsvorbereitung zur Verkürzung oder Vermeidung von Übergangszeiten in Ausbildung



4.

„Assistierte Ausbildung“ – Verstärkung der Begleitung während der Ausbildung

Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums 

Fokussierung der Eingliederungsleistungen auf besondere Zielgruppenbedarfe, insbesondere durch gezielte Nutzung niedrigschwelliger Ansätze und Entwicklung von Konzepten zur individuellen Förderung



Fördermöglichkeiten durch innovative Ansätze weiterentwickeln und Handlungsspielräume der Freien Förderung nach § 16f SGB II und § 17 SGB II nutzen



Weiterentwicklung der Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung sowie durch regionale Beschäftigungsprojekte



5.

Förderleistungen hinsichtlich der Wirkung analysieren

Professionalisierung und Weiterentwicklung der Beratungsarbeit 

Weitere Professionalisierung der Beratung, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kundeninnen und Kunden flexibel eingehen zu können, sowie deren Motivation und Eigenverantwortung zu fördern



Beratungskompetenzen der Integrationsfachkräfte bei der Umsetzung von Eingliederungsleistungen nutzen (Einbindung bei der Maßnahmedurchführung, „make or buy“)



Begleitendes Coaching zur Stabilisierung von Beschäftigung

11

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

5.

ZIELGRUPPENORIENTIERTE HANDLUNGSSTRATEGIEN

Auf Basis der geschäftspolitischen Schwerpunkte leitet sich für die operative Umsetzung im Bereich „Markt und Integration“ folgende Kernstrategie ab:

Stärkere Arbeitsmarktorientierung bei der Aktivierung und Förderung von Zielgruppen durch Differenzierung der Beratungs- und Handlungsstrategien nach den individuellen Beschäftigungspotenzialen und Profillagen Die Erfahrungen des Projektes „Joboffensive“ haben an drei Standorten des Jobcenters Region Hannover gezeigt, dass die Fokussierung der Beratungs- und Handlungsstrategien auf Kundinnen und Kunden mit einer günstigen Beschäftigungsprognose und marktnäheren Profillagen einerseits sowie auf Kundinnen und Kunden mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf und komplexen Profillagen andererseits zu guten Ergebnissen führt. Vergleichbare Erfahrungen konnten auch mit dem Beschäftigungspakt für Ältere „Perspektive 50 plus“ gemacht werden. Mit diesen Ausrichtungen konnte die Beratungsarbeit weiter professionalisiert und effektiver auf die individuellen Unterstützungs- und Förderbedarfe der jeweiligen Kundengruppen ausgerichtet werden. Im Ergebnis haben sich die Beschäftigungspotentiale und Arbeitsmarktchancen bei allen Kundengruppen verbessert und in der Folge konnten deren Integrationserfolge erhöht werden. Dieser Beratungsund Handlungsansatz soll auf alle Standorte der Jobcenter Region Hannover (ausgenommen die Bereiche U25) übertragen werden.

Für Kundinnen und Kunden mit günstiger Beschäftigungsprognose, etwa 20 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind den marktnahen Profillagen zugeordnet, werden im operativen Bereich die Integrationsaktivitäten weiter intensiviert und ausgebaut. Ziel ist es, innerhalb von 12 Monaten eine Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt zu realisieren

Grundsätzliche Handlungsstrategien sind u.a. 

Intensivierung der bewerberorientierten Vermittlung



Verstärkter Einsatz von arbeitgeberorientierten Vermittlerinnen und Vermittlern



Ausweitung der Präsenz bei Arbeitgebern und Intensivierung der vermittlerischen Aktivitäten (gemeinsam mit AG-S)



Betriebliche Praktika zur Anbahnung von Arbeitsverhältnissen



Projekt „Erstausbildung junger Erwachsener - EjE“ fortführen und verstärkt betriebliche Umschulungsmöglichkeiten erschließen

Für Kundinnen und Kunden mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf, etwa 46 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben eine komplexe Profillage, werden die integrationsorientierten Beratungs- und Handlungsstrategien intensiviert und weiterentwickelt. Bei dieser Kundengruppe gilt es vor allem, die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen zu erkennen und beschäftigungswirksam auszubauen sowie die Motivation und Eigenverantwortung zu fördern. Dabei wird die Orientierung auf Schwerpunktgruppen wie Langzeitleistungsbezieher, Ungelernte und gering Qualifizierte, Alleinerzie12

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

hende, ältere Kundinnen und Kunden, Migrantinnen und Migranten sowie behinderte Menschen fortgesetzt. Ziel ist es, durch einen stärkeren Fokus auf den Arbeitsmarkt, die Arbeitsaufnahme als motivierendes Element in der Integrationsstrategie zu integrieren.

Grundsätzliche Handlungsstrategien sind u.a. 

Intensivierung der bewerberorientierten Vermittlung



Frühzeitige,

individuelle

und

kontinuierliche

Intervention,

um

Langzeitleistungsbezug,

Langzeitarbeitslosigkeit und Verfestigungsstrukturen entgegenzuwirken 

Entwicklung von weiteren niedrigschwelligen Maßnahmen mit intensiver und individueller Betreuung unter Nutzung der Möglichkeiten der Freien Förderung, einschließlich der Projektförderung nach § 16f SGB II und § 17 SGB II



Erweiterung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements um sozialintegrative Orientierung und systematische Beratungsansätze



Nutzung von Beschäftigungsmaßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit



Intensivierung der Zuleitung zu Hilfsangeboten anderer sozialer Einrichtungen (z.B. kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, ggf. in Kombination mit den Regelinstrumenten).

Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die einzelnen Zielgruppen die folgenden beschäftigungsorientierten Handlungs- und Beratungsstrategien:

Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug sind mit einem Anteil von 69 % an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die größte Personengruppe. Obwohl bei der Entwicklung des Bestandes von Langzeitleistungsbeziehern festzustellen ist, dass es im Jobcenter Region Hannover in den letzten Jahren einen kontinuierlichen Rückgang gegeben hat - Ende 2010 hat der Bestand noch 59.103 Personen betragen, am Stichtag 31.05.2014 lag er bei 57.458 (- 2,8 %) - liegt bei dieser Zielgruppe ein Handlungsschwerpunkt. Ziel ist es, wirksam zur Senkung der Anzahl von Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern beizutragen.

Vor diesem Hintergrund hat die Region Hannover als Träger des Jobcenters Region Hannover 2014 eine Expertise „Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher in der Region Hannover“ in Auftrag gegeben. Die vorliegenden Ergebnisse unterstreichen die bisherigen Handlungsstrategien des Jobcenters Region Hannover, in dem darauf hingewiesen wird, dass es sich bei Langzeitleistungsbeziehern um eine sehr heterogene Personengruppe mit unterschiedlichen Risiken handelt. Dementsprechend sind unterschiedliche Überlegungen, Strategien und Maßnahmen einzusetzen. Vom Langzeitleistungsbezug sind insbesondere Alleinerziehende, Ältere ab 50 Jahren, Ungelernte und gering Qualifizierte sowie erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen betroffen. Festzustellen ist auch, dass jeder dritte Langzeitleistungsbezieher ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Geringfügige Beschäftigung ist ein signifikantes Merkmal von Langzeitleistungsbezug.

13

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

In 2015 wird das Jobcenter Region Hannover seine Handlungsstrategien und den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente fortsetzen, indem beim Maßnahmeportfolio der Schwerpunkt weiterhin auf Aktivierung sowie Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung gelegt wird. Die Wirksamkeit der Instrumente kann aber nur einen Beitrag zur Beendigung des Leistungsbezugs leisten. Hierzu wird in der Expertise auf zentrale Erfolgs- und Kausalfaktoren hingewiesen, wie die Aufnahmefähigkeit und Bedarfe des Arbeitsmarktes, die Motivation/Anreize der Leistungsberechtigten zur Arbeitsaufnahme, die Qualität, Passgenauigkeit und Wirksamkeit von Maßnahmen und Qualifikation und Verfügbarkeit (inkl. Mobilität, Gesundheit etc.) des Leistungsberechtigten. Durch die für 2015 vorgesehene verstärkte Orientierung der zielgruppenspezifischen Beratungs- und Handlungsstrategien auf Leistungsberechtigte mit komplexen Profillagen soll dem Rechnung getragen.

Bei der Fokussierung der Beratungsstrategien gilt es auch, die Maßnahmen für Langzeitleistungsbezieher möglichst betriebsnah bzw. mit direktem Arbeitsmarktbezug auszurichten. In diesem Sinne werden, aufbauend auf den positiven Erfahrungen im Jugend-Jobcenter mit dem sog. „Work-first-Ansatz“ durch Werkakademien, weitere JobBüros eingerichtet, um bei Bestandskunden und somit auch Langzeitleistungsbeziehern durch Stärkung der Eigeninitiative und gruppendynamische Prozesse zum Integrationserfolg beizutragen. Vielfach hat die Arbeitsaufnahme an sich bereits einen motivierenden bzw. aktivierenden Aspekt. Das Lösen von sozialen Problemen und soziale Stabilisierung kann mit der Vermittlung in Arbeit einhergehen bzw. sich daraus ergeben.

Mit der differenzierteren Auswertung von Strukturdaten bieten sich eine Reihe von Möglichkeiten, Aktivierungs- und Integrationsstrategien zu identifizieren und bedarfsgerecht zu gestalten. Dabei gilt es auch Übergänge in Langzeitleistungsbezug zu vermeiden.

Betriebliche Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Ein weiterer Handlungsansatz für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit komplexen Profillagen wird sich mit der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose ergeben. Geplant ist, von 2015 bis 2020 bundesweit 30.000 ungelernte Leistungsempfänger ab 35 Jahre, die mindestens seit zwei Jahren ununterbrochen arbeitslos sind, durch die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Darüber hinaus sollen als besondere Zielgruppe solche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gefördert und betrieblich eingegliedert werden, die in den letzten fünf Jahren arbeitslos waren und ein weiteres Vermittlungshemmnis aufweisen. Neben der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen und berufsbegleitender Qualifizierung sollen Coaches zur Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse und Betriebsakquisiteure zur Beratung von Arbeitgebern und zum Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten eingesetzt werden. Das Jobcenter Region Hannover wird sich an dem Bundesprogramm beteiligen, eine entsprechende Beantragung muss voraussichtlich bis Ende 2014 erfolgen.

14

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

Abbau der Jugendarbeitslosigkeit - Erhöhung der beruflichen Eingliederungschancen am Übergang Schule – Beruf Jugendliche unter 25 Jahren sind weiterhin eine besondere Zielgruppe des Jobcenters Region Hannover. Zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder längerer Zeiten von „Warteschleifen“, zur Ausbildungsvorbereitung und zur Vorsorge gegen Ausbildungsabbrüche sind passgenaue und tragfähige Übergänge von der Schule in den Beruf anzubieten. Dabei sind junge Menschen mit Migrationshintergrund besonders in den Blick zu nehmen, um Ausgrenzungsmechanismen vorzubeugen.

Ein neuer Handlungsansatz wird mit der Einrichtung von Jugendberufsagenturen verfolgt, in dem die Unterstützungsangebote der Rechtskreise SGB II, III und VIII verzahnt und durch Hilfe aus einer Hand und unter einem Dach angeboten werden. Ein einheitliches Rahmenkonzept für die inhaltliche und organisatorische Zusammenarbeit vor Ort („One-Stop-Government“) wird unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen von der Agentur für Arbeit Hannover, der Stadt und Region Hannover sowie dem Jobcenter Region Hannover erarbeitet. In 2015 ist vorgesehen, mit ersten Piloten zu starten.

Wesentliche Ziele sind: 

Erhöhung der Anzahl der Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung



erleichterter Zugang, bessere Erreichbarkeit und transparente Angebotsstruktur („kein junger Mensch darf verloren gehen“)



rechtskreisübergreifende Beratung und Vermittlung in passgenaue Angebote



koordinierte Planung der Beratungs- und Unterstützungsangebote



systematische und kontinuierliche Vernetzung aller Akteure

Neben der Einrichtung von Jugendberufsagenturen ergeben sich darüber hinaus für die operativen Bereiche U25 u.a. folgende Handlungsansätze: 

Ausbau der bewerberorientierten Ausbildungsvermittlung im Jugend-Jobcenter



Intensivierung der Ausbildungsvermittlung in Kooperation mit dem Ausbildungsbüro/AG-S



Entwicklung spezifischer Maßnahmen und Projekte zur Ausbildungsvorbereitung sowie für besondere Förderbedarfe (z.B. Jugendwohnprojekt, Teilzeitausbildung Werkakademie/Ausbildungsbüro-PACE, Ausbildungsvorbereitung im Verbund)



Kooperation mit der Region Hannover zur Umsetzung des Programms gegen Jugendarbeitslosigkeit

Alleinerziehende Die Integration in den Arbeitsmarkt stellt für alleinerziehende Kundinnen und Kunden durch die spezifische berufliche und persönliche Situation häufig eine besondere Herausforderung dar. Zudem tragen Alleinerziehende ein deutlich erhöhtes Risiko, im Langzeitleistungsbezug zu verbleiben; dies wird durch einen fehlenden Berufsabschluss weiter verstärkt. Daher sind alle Anstrengungen darauf auszurichten, individuelle und bedarfsgerechte Lösungen zu erarbeiten und Netzwerkpartner einzubeziehen. Rechtzeitiges Intervenieren und die Bereitstellung zielgruppenspezifischer Angebote, insbesondere für Unge-

15

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

lernte soll dieser Personengruppe Chancen eröffnen, die notwendige Unterstützung und Förderung auch tatsächlich in Anspruch nehmen zu können.

Aufgrund der Heterogenität dieser Zielgruppe sind differenzierte Handlungsstrategien erforderlich: 

Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren Durch eine frühzeitige Information und Beratung dieser Zielgruppe noch während der Elternzeit soll ein nahtloser Übergang in Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Dabei werden die Regelungen der Zumutbarkeit und Freiwilligkeit einer vorzeitigen Berufsrückkehr berücksichtigt.



Alleinerziehende ohne Berufsausbildung Bei fehlendem Berufsabschluss kommt betrieblichen Ausbildungen und auch Umschulungen in Teilzeitform eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist es, weiterhin mehr regionale Betriebe mit familienorientierten Qualifizierungsmöglichkeiten zu akquirieren So konnten z.B. durch ein spezifisches Maßnahmenangebot rd. 60 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Anschluss direkt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.



Alleinerziehende Berufsrückkehrende mit Berufs- oder Studienabschluss Bei diesem Personenkreis steht die schnellstmögliche berufliche Integration im Vordergrund. Im Bedarfsfall

erfolgt

familienorientierten

hier

Unterstützung

bei

der

Kinderbetreuung

oder

Suche

nach

Arbeitsstellen. Defizite bei beruflichen Kenntnissen können durch

entsprechende Anpassungsqualifizierungen ausgeglichen werden. 

Alleinerziehende mit Migrationshintergrund Diese Zielgruppe wird durch spezielle Beratungs- und Qualifizierungsangebote gefördert, die darauf ausgerichtet sind, sprachliche und berufliche Defizite zu beseitigen und damit Integrationsfortschritte zu erreichen. Hier ist die Zusammenarbeit mit der Anerkennungsberatungs-stelle und Einleitung von Maßnahmen mit Sprachförderung und Sonderprojekten zielführend.

Ergänzer Rund 22 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind auf Leistungen des SGB II angewiesen, obwohl sie einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehen. Bei der Gesamtbetrachtung der Zielgruppe ist zu berücksichtigen, dass diese beruflichen Ressourcen genutzt werden können, da dieser Personenkreis bereits in den ersten Arbeitsmarkt integriert ist. Zur weiteren Zielgruppendifferenzierung muss für entsprechende Handlungsstrategien geklärt werden, ob die individuelle maximale Arbeitszeit (z.B. eingeschränkt durch familiäre Betreuungspflichten oder gesundheitliche Belastungen) bereits erreicht wurde oder eine Ausweitung der Arbeitszeit möglich ist. Durch ein höheres Einkommen soll im Ergebnis der Leistungsbezug möglichst entfallen.

Insgesamt liegt bei den Ergänzern eine ausgeprägte Heterogenität vor, die es unabdingbar macht, sie weiter zu differenzieren. 49 % in dieser Personengruppe üben eine geringfügige Beschäftigung aus und bleiben damit unterhalb ihrer individuell möglichen Arbeitszeit. Immerhin 40 % sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Hier ist zunächst abzuklären, ob noch ein zusätzliches Potential zur Aufstockung der Stundenzahl besteht. Ist dies nicht möglich, weil bereits Vollzeit gearbeitet oder in einer Be16

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

schäftigung im Niedriglohnsektor nur ein geringes Einkommen erzielt wird, sind die Interventionsstrategien deutlich eingeschränkt. Auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft und somit der entsprechende Finanzbedarf kann ein Grund dafür sein, dass trotz Erwerbstätigkeit im individuell möglichen Umfang der Leistungsbezug voraussichtlich noch länger bestehen bleibt.

Den besonderen Bedarfen dieser Zielgruppe wird sowohl durch Maßnahmeangebote als auch organisatorische Regelungen Rechnung getragen. Durch diese zielgruppenspezifischen Angebote für geringfügig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte konnte bisher kontinuierlich eine Integrationsquote von durchschnittlich 30 % erreicht werden. Im Rahmen der konzeptionellen Neu- und Weiterentwicklung der Angebote wird derzeit geprüft, inwieweit durch den Einsatz von eigenen Mitarbeiterkapazitäten in spezifischen Maßnahmen weitere Effekte erreicht werden können, damit der Leistungsbezug beendet werden kann.

Eine deutlich kleinere Gruppe unter den Ergänzern sind die Selbstständigen. Hier gilt es, über eine geeignete fachkundige Stelle prüfen zu lassen, ob mit der ausgeübten Erwerbstätigkeit, - im Bedarfsfall auch durch Unterstützung in Form von Beratung und Kurzschulungen -, perspektivisch ein existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann. Nach bisherigen Ergebnissen ist allerdings jede zweite selbständige Erwerbsarbeit als nicht tragfähig zu bewerten und damit auch nicht geeignet, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Diese Leistungsberechtigten erhalten Hilfestellung bei der Abwicklung ihres Unternehmens und Unterstützung für eine Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt. Unter Berücksichtigung der genannten Untergruppen ergeben sich folgende Handlungsansätze: 

Entwicklung innovativer, passgenauer Einzellösungen, auch in Form von Einzelcoaching



Einbindung dieser Zielgruppe in Maßnahmen mit Werkakademie-Ansatz



Nutzung

der

Fördermöglichkeiten

wie

Einstiegsgeld,

Eingliederungszuschuss,

Integrationszuschuss, Stabilisierungszuschuss 

gezielte Ansprache der Arbeitgeber zur Ausweitung bestehender Beschäftigungsverhältnisse



Prüfung der Einbeziehung von Ergänzern in geringfügiger Beschäftigung i.R. des

ESF-

Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose

6.

OPERATIVE UMSETZUNG

Das Jobcenter Region Hannover kann auch 2015 auf ein breites und zielgruppenorientiert ausgerichtetes Maßnahmeportfolio zurückgreifen, das in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt wurde. So werden im Jahr 2014 mit einem Mitteleinsatz von 26,5 Mio. € Vorbindungen für den Instrumenteneinsatz in 2015 langfristig angelegt. Damit sind für das nächste Jahr rund 5.000 Eintrittskapazitäten bereits vorfinanziert. Durch die längeren Förderzeiträume ergibt sich für alle Beteiligten eine verbesserte Planungs- und Handlungssicherheit.

Mit einem ausgewogenen Maßnahmemix und zielgerichtetem Mitteleinsatz kann auch in 2015 den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Unterstützung und Förderung zukommen, die benötigt wird, um 17

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

Integrationsfortschritte bis hin zur Beendigung des Leistungsbezuges zu erreichen. Dafür wird es in vielen Fällen aufgrund komplexer Problemlagen notwendig sein, Förderungen anzubieten, die aufeinander aufbauen oder sogar parallel erfolgen können. Dafür ist neben der Nutzung von standardisierten Produkten die Weiterentwicklung bestehender Konzepte, wie z.B. Maßnahmen mit WerkakademieAnsatz, der Freien Förderung oder die Entwicklung neuer Förderansätze notwendig.

Berufliche Weiterbildung § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 81ff. SGB III Auch in 2015 nimmt der Förderbereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung gemäß § 81ff. SGB III mit rund 37 % des Finanzvolumens für das Neugeschäft den größten Anteil ein. Die Qualifizierung zu Fachkräften durch abschlussorientierte Weiterbildung soll dabei sowohl die nachhaltige Integration von Bewerberinnen und Bewerbern unterstützen als auch einem Langzeitleistungsbezug vorbeugen. Bei den Umschulungen konnte in 2014 der Anteil der betrieblichen Variante auf bisher 37 % gesteigert werden. Diese Ergebnisse werden mindestens verstetigt und möglichst noch ausgeweitet, um darüber eine verstärkte Anbindung an die Betriebe zu erreichen. Das Ziel, möglichst vielen Ungelernten zu einem Berufsabschluss zu verhelfen, kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch durch die Kostenübernahme einer Externenprüfung realisiert werden.

Die Förderung von Umschulungen wird auch in 2015 einen Schwerpunkt innerhalb dieses Instrumenteneinsatzes bilden. Nach einer internen Auswertung konnten in 2014 insgesamt 48 % der Absolventinnen und Absolventen von Umschulungen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einmünden. Um diese Ergebnisse zu verstetigen und weiter auszubauen gilt für 2015 die Handlungsstrategie, dass Umschulungen ganzjährig uneingeschränkt und somit auf hohem Niveau gefördert werden können. Im Bereich der Anpassungsqualifizierungen wurde in 2014 in Kooperation mit der IHK Hannover erstmalig in Niedersachsen ein Pilotprojekt „Teilqualifikation“ als Vergabemaßnahme gestartet. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein bundesweit verwertbares Zertifikat und können damit ihre Chancen auf berufliche Eingliederung erheblich steigern. In 2015 wird geprüft, ob dies für weitere Bedarfe und Zielgruppen ausgebaut und weiterentwickelt werden kann. Nicht zuletzt kann mit der Teilqualifikation der Einstieg zu einem anerkannten beruflichen Abschluss erfolgen.

Für 2015 sind ca. 3.100 Eintritte in FbW (2014: 2900) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 21,4 Mio. € (2014: 16,8 Mio. €) geplant.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III Die Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III bilden unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der geplanten Eintritten und einem Finanzvolumen von 29 % den zweiten Förderschwerpunkt für 2015. Dieses Instrument bietet durch weitreichende Ausgestaltungsmöglichkeiten vielfältige Förderansätze und kann damit ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Bedarfen abdecken.

18

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

Neue Ansätze im Rahmen von Einzelberatung als vermittlungsorientierte Hilfen und Coaching sowie aufsuchende Aktivierungsarbeit wurden in 2014 erstmals öffentlich ausgeschrieben und werden perspektivisch in 2015 weiterentwickelt. Werkakademie-Ansätze unter Einsatz eigener Mitarbeiterkapazitäten eröffnen neue Wege der Vernetzung und Verzahnung, erweitern Beratungskompetenzen und schaffen zusätzliche Möglichkeiten zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die nach diesem Ansatz bereits im Bereich U25 durchgeführten JobBüros erreichen Vermittlungsquoten von 40%. Diese erfolgreichen Förderangebote werden in 2015 weiter ausgebaut. Ein weiteres integrationsförderndes Angebot unter den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist die betriebliche Erprobung. Eine interne Auswertung dieses Maßnahmeeinsatzes hat ergeben, dass 30 % der Teilnehmer direkt von dem Betrieb übernommen wurden und weitere 25 % zu einem späteren Zeitpunkt bei einem anderen Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben. Hier gilt es, den Einsatz der betrieblichen Erprobung durch den engen Kontakt zu den einstellungsbereiten Betrieben weiter zu intensivieren. Für 2015 ist auch vorgesehen, besondere Coachingangebote zur Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme zu entwickeln, um einen dauerhaften Verbleib in Beschäftigung zu unterstützen. Des Weiteren werden Maßnahmeangebote mit aufsuchender Arbeit für Kundinnen und Kunden ausgebaut, die nicht mehr mit dem Jobcenter kooperieren. In diesen spezifischen Maßnahmen ist es im Bereich U25 gelungen, bei etwa 80% der Kundinnen und Kundinnen eine Stabilisierung bzw. ein Vertrauensverhältnis herzustellen, in dem sie die Beratungsleistungen des Jobcenter wieder annehmen und für den Beratungs- und Integrationsprozess wieder zur Verfügung stehen.

Für 2015 sind rund 11.600 Eintritte in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (2014: 10.600) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 16,7 Mio. € (2014: 15,3 Mio. €) geplant.

Öffentlich geförderte Beschäftigung § 16d SGB II und § 16e SGB II Einen festen Bestandteil im Maßnahmeportfolio bildet mit rund 2.500 geplanten Eintritten nach wie vor die öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen von § 16d SGB II und § 16e SGB II. Geplant ist, die bestehenden Platzkapazitäten in 2015 zu verstetigen. Insgesamt verringert sich aber das Teilnehmerpotential für diese Förderform, da immer mehr Kundinnen und Kunden die maximale Verweildauer in Arbeitsgelegenheiten von 24 Monaten inzwischen erreicht haben. Bei der inhaltlichen Gestaltung von Arbeitsgelegenheiten sind Umsteuerungen in Maßnahmen mit hohem sozialpädagogischen Betreuungsanteil vorgesehen, auch Kombinationen mit Kurzqualifizierungen und Bewerbungstraining auf der Basis von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen nach § 45 SGB III sind möglich.

Arbeitsgelegenheiten als Instrument für Leistungsberechtigte mit komplexen Problemlagen sind dann unverzichtbar, wenn der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt trotz vorhergehender Förderung mit anderen Eingliederungsleistungen auch mittelfristig nicht zu erreichen ist. Die Eingliederungsquote bei Absolventinnen und Absolventen von Arbeitsgelegenheiten liegt bei immerhin rund 17 %.

19

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

Durch das BMAS ist für 2015 ein erleichterter Einsatz von Arbeitsgelegenheiten und ein praktikableres Verfahren zur Feststellung der Zusätzlichkeit angekündigt worden. Hierzu bleibt die konkrete Ausgestaltung des Förderrechts abzuwarten.

Die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose nach § 16e SGB II wird auch in 2015 uneingeschränkt angeboten. Überschneidungen bei dem Personenkreis können sich bei dem neuen ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose ergeben.

Für 2015 sind etwa 2.500 Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung (2014: 2.400) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4,5 Mio. € geplant. Für Förderungen nach § 16e SGB II stehen 1,7 Mio. € (2014: 2,2 Mio. €) zur Verfügung.

Freie Förderung § 16f SGB II Das Instrument der Freien Förderung gemäß § 16f SGB II eröffnet den Jobcentern zusätzliche und flexible Handlungsmöglichkeiten für die individuelle Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, vorausgesetzt deren Eingliederung in Ausbildung und Arbeit kann nicht mit anderen Eingliederungsleistungen (z.B. nach § 45 SGB III) erreicht werden. Hierbei können vorhandene Basisinstrumente entweder für Langzeitarbeitslose und Jugendliche unter 25 Jahren mit erheblichen Vermittlungshemmnissen mit neuen innovativen Konzepten ergänzt oder bedarfsorientiert modifiziert werden.

In 2013 neu entwickelte Förderangebote wie Zuschüsse an Arbeitgeber, die benachteiligten jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen oder bestehende Arbeitsverträge ihrer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aufstocken, die gleichzeitig Langzeitleistungsbezieher sind, sollen weiterhin zielgerecht eingesetzt und weiterentwickelt werden. Dies gilt auch für das Konzept „Sprungbrett Teilzeitausbildung“ für alleinerziehende junge Menschen ohne Berufsausbildung. Die Unterstützung zur Aufnahme und Erhalt einer Ausbildung, die assistierte Ausbildung sowie ein anschließendes Übergangscoaching sind bereits langfristig und ganzheitlich angelegt. Hier konnten bisher rund 60 % aller Teilnehmerinnen in eine Teilzeitausbildung vermittelt werden. Gerade unter Berücksichtigung des hohen Anteils an Personengruppen, die aufgrund ihrer komplexen Problemlagen nicht mehr über die Regelinstrumente erreicht werden können gilt es, in enger Zusammenarbeit mit den Trägern vor Ort und den jeweiligen Netzwerkpartnern ggf. rechtskreisübergreifend innovative und adressatengerechte Ansätze zu entwickeln. Hierbei wird insbesondere angestrebt, dass bei den neu geschaffenen Maßnahmen oder Projekten die Kompetenzen gebündelt werden und die Leistungsberechtigten somit eine passgenaue Unterstützung für die Bearbeitung ihrer komplexen Problemlagen erhalten.

Für 2015 sind rund 350 Eintritte in Maßnahmen der freien Förderung (2014: 300) und dafür ein Budget von 2,3 Mio. € (2014: 2,2 Mio. €) vorgesehen.

20

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung § 17 SGB II Über den § 17 SGB II eröffnet der Gesetzgeber den Trägern der Grundsicherung die Möglichkeit der institutionellen Förderung. Sie können sich bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben durch die Träger der freien Wohlfahrtspflege unterstützen lassen. Eine Zuwendung an Träger der freien Wohlfahrtspflege ist möglich, wenn die Förderkompetenz des Bundes und ein erhebliches Bundesinteresse als grundsätzliche Fördervoraussetzungen vorliegen und keine vorrangigen Finanzierungsverpflichtungen und -möglichkeiten (Subsidiaritätsprinzip) bestehen. Diese Anforderungen machen vor allem im Hinblick auf den Zweck der Zuwendung und in der Abgrenzung zu allen anderen im SGB II und SGB III vorhandenen Fördermöglichkeiten deutlich, dass die praktische Anwendung von § 17 SGB II begrenzt ist.

Dennoch hat das Jobcenter Region Hannover im Jahr 2014 drei Träger der freien Wohlfahrtspflege gemäß § 17 SGB II im Wege einer Zuwendung institutionell gefördert. Gefördert wird die Beratung von Straffälligen und deren Angehörigen, die Unterstützung von wohnungslosen Menschen sowie die Beratung überwiegend langzeitarbeitsloser Kundinnen und Kunden aus der Stadt und der Region Hannover. Diese Beratungsangebote gehen sowohl inhaltlich als auch im zeitlichen Umfang weit über das bestehende Beratungsangebot des Jobcenters hinaus. Die Förderungen werden in 2015 fortgesetzt. Weitere Förderungen gemäß § 17 SGB II werden zur Unterstützung bestimmter Personengruppen wie Flüchtlinge oder Menschen mit erheblichen Problemlagen im psychischen Bereich derzeit geprüft.

Für 2015 ist für Förderungen nach § 17 SGB II zunächst ein Budget in Höhe von 300.000 € (2014: 140.000 €) vorgesehen.

Kommunale Eingliederungsleistungen § 16a SGB II Durch eine persönliche, gesundheitliche und soziale Stabilisierung tragen die kommunalen Eingliederungsleistungen wesentlich zum Abbau von Vermittlungshemmnissen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei. Insbesondere für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit komplexen Problemlagen wird für 2015 von einer weiteren Intensivierung der Zuleitung bzw. Verstärkung der Vernetzung zu Hilfsangeboten anderer regionaler sozialer Einrichtungen ausgegangen. Dazu gehören vor allem die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II. Über innovative Konzepte sollen diese Beratungsleistungen verstärkt mit den Regelinstrumenten verknüpft werden. Ansatzpunkte dafür ergeben sich insbesondere bei niedrigschwelligen Angeboten mit hohem sozialpädagogischen Betreuungsanteil sowie bei aufsuchender Arbeit und Einzelcoaching.

Die Analyse der Kundenstruktur bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit komplexen Profilen macht den erheblichen Handlungsbedarf zur Unterstützung im persönlichen Lebensumfeld deutlich. Dies bestätigt auch die Anzahl und Verteilung der bisher ausgehändigten Leistungsscheine. Der größte Bedarf besteht mit 57 % bei der psychosozialen Betreuung; die Schuldnerberatung steht mit 36% an

21

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

zweiter Stelle. Damit hat insbesondere der Unterstützungsbedarf im psychosozialen Bereich weiter zugenommen.

In 2014 wurden insgesamt rund 6.000 Beratungsscheine für kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgehändigt; der Anteil für den Personenkreis U25 betrug 12 %. Diese Unterstützungsangebote werden auch in 2015 bedarfsgerecht eingesetzt. Vor dem Hintergrund der Kundenstruktur wird erwartet, dass die Inanspruchnahme der kommunalen Eingliederungsleistungen sich auf ähnlichem Niveau wie in diesem Jahr bewegt.

Für eine verbesserte Wirkungsanalyse ist seit diesem Jahr für die Schuldnerberatung eine Neuordnung der Verfahren und Berichterstattung erfolgt. Im 2015 wird dies auch für die psychosoziale Betreuung und Suchtberatung umgesetzt und des Weiteren die Neuordnung der Kinderbetreuung und Pflege für 2016 vorbereitet. Das Jobcenter Region Hannover unterstützt die Wirkungsanalyse und Weiterentwicklung der kommunalen Eingliederungsleistungen durch eine enge Kooperation mit der Region Hannover.

22

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

7.

FAZIT UND AUSBLICK

Die im Geschäftsjahr 2014 erzielten operativen Ergebnisse, der bisherige Einsatz aller arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die regionale Arbeitsmarktsituation, die Entwicklung der Kundenstruktur einschließlich der individuellen Förderbedarfe sowie nicht zuletzt der vorhandene Finanzrahmen bei den Eingliederungsleistungen sind die wesentlichen Einflussfaktoren für das Geschäftsjahr 2015. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm dient der Geschäftsführung und den Trägern der Jobcenter Region Hannover als arbeitsmarktpolitische Entscheidungsgrundlage. Gleichzeitig ist es für die Fach- und Führungskräfte und für die operativen Bereiche eine geschäftspolitische Handlungsleitlinie. Darüber hinaus vermittelt das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für die Kooperationspartner des Jobcenters Region Hannover, für die Arbeitsmarktakteure vor Ort sowie für die interessierte Öffentlichkeit Transparenz über das geschäftspolitische Handeln im Jahr 2015. Die Planungen für 2015 sind im bottum-up-prozess erfolgt und berücksichtigen die zielgruppenspezifischen Bedarfe der einzelnen Standorte ebenso wie regionale Besonderheiten, wie z.B. den Arbeitsmarkt und die Kundenstruktur.

Weitere Einflussfaktoren für das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 werden sich durch das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose ergeben. Je nach Fördermodalitäten, Zielgrößen und personellen Ressourcen können sich noch Anpassungen und Nachsteuerungen bei der bisherigen Planung ergeben. Gleiches gilt für das vom BMAS angekündigte Programm „Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern“, mit dem ein weiteres Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit den Grundsicherungsträgern angekündigt worden ist. Nach den ersten Ausführungen sollen Aktivierungszentren eingerichtet werden, in denen Leistungsberechtigte gebündelte Unterstützungsleistungen erhalten sollen, mit denen soziale, psychische und gesundheitliche Hemmnisse ebenso wie fehlende Berufsabschlüsse bzw. Bildungsdefizite angegangen werden können. Des Weiteren ist geplant, durch ein weiteres Programm für öffentlich geförderte Beschäftigung die soziale Teilhabe zu fördern. Der Schwerpunkt soll bei Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen und bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern liegen. Die Förderung umfasst Zuschüsse an Arbeitgeber zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 100 Prozent. Dieses Programm soll zum 01.07.2015 starten und ist bundesweit auf 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgerichtet.

23

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015

Maßnahmeplanung 2015

Geplante Eintritte im Jahresvergleich Eintritte und Budget von Eingliederungsleistungen im Jahresvergleich Stand: Oktober 2014

Zusammenfassung

Planung 2015

u25

Budget im Jahresvergleich

ü24

Gesamt

u25

Planung 2015

Planung 2014

2.787

21.450.000 €

662

535

3.043

8.551

1

2

2.420

0

87

61

7. Spezielle Maßnahm en für Jugendliche

400

8. Freie Förderung (§ 16f SGB II)

Planung 2014

Planung 2015

Planung 2014

Planung 2015

Planung 2014

3.034

2.912

116

125

2.918

710

583

48

48

11.629

10.575

3.078

222

250

5. Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II)

2.500

6. Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16e SGB II)

1. Berufliche Weiterbildung (§ 81 SGB III)

2. EGZ (§ 88 ff. SGB III)

3. Maßnahm en zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) 4. Begleitende Hilfen für Selbständige (§ 16c SGB II)

Sum m e

ü24

Planung 2015

Planung 2014

Planung 2015

Planung 2014

16.800.000 €

214.500 €

154.000 €

21.235.500 €

16.646.000 €

2.550.000 €

2.900.000 €

240.000 €

200.000 €

2.310.000 €

2.700.000 €

7.532

16.700.000 €

15.300.000 €

4.400.000 €

3.900.000 €

12.300.000 €

11.400.000 €

221

248

360.000 €

300.000 €

0€

0€

360.000 €

300.000 €

0

2.500

2.420

4.500.000 €

4.300.000 €

0€

0€

4.500.000 €

4.300.000 €

1

0

86

61

1.700.000 €

2.200.000 €

430.000 €

0€

1.270.000 €

2.200.000 €

360

400

360

0

0

3.500.000 €

3.900.000 €

3.500.000 €

3.900.000 €

0€

0€

352

303

212

177

140

126

2.340.000 €

2.200.000 €

1.400.000 €

1.276.000 €

940.000 €

924.000 €

18.934

17.464

3.856

3.755

15.078

13.709

53.100.000 €

47.900.000 €

10.184.500 €

9.430.000 €

42.915.500 €

38.470.000 €

5.000.000 €

5.600.000 €

58.100.000 €*

53.500.000 €

Budget für nicht beplante Eingliederungsleistungen

Gesam tbudget *incl. Planungsaufschlag

Prognose budgetunabhängiger Eintritte Jahresvergleich

u25

ü24

2015

2014

2015

2014

2015

2014

Sprachförderung für Migranten/-innen

1600

1200

300

190

1.300

1.010

ESF-Projekte (incl. Bundesprogramme)

450

340

100

100

350

240

Summe

2.050

1.540

400

290

1.650

1.250

24

Suggest Documents