Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Herausgeber: Jobcenter Herford Hansastr. 33 32049 Herford Rückfragen: Jobcenter Herford - Geschäftsfüh...
Author: Hertha Haupt
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017

Herausgeber:

Jobcenter Herford Hansastr. 33 32049 Herford

Rückfragen:

Jobcenter Herford - Geschäftsführung

Inhaltsverzeichnis 1. 2.

DEZENTRALE EINSCHÄTZUNG ZUR KONJUNKTUR- UND ARBEITSMARKTENTWICKLUNG

3

OPERATIVE SCHWERPUNKTE UND MAßNAHMEN

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2.1. OPERATIVER SCHWERPUNKT 1: JUNGE MENSCHEN IN DEN AUSBILDUNGS- UND ARBEITSMARKT INTEGRIEREN

5

2.2. OPERATIVER SCHWERPUNKT 2: LANGZEITLEISTUNGSBEZIEHER/INNEN UND LANGZEITARBEITSLOSE AKTIVIEREN, QUALIFIZIEREN UND INTEGRATIONSCHANCEN ERHÖHEN5 2.3. OPERATIVER SCHWERPUNKT 3: MARKTENTWICKLUNG NUTZEN, ARBEITGEBER ERSCHLIEßEN UND BESCHÄFTIGUNGSCHANCEN FÜR MENSCHEN MIT ERSCHWERTEM ARBEITSMARKTZUGANG VERBESSERN 6 2.4. OPERATIVER SCHWERPUNKT 4: KUNDEN OHNE AUSBILDUNG ZU FACHKRÄFTEN AUSBILDEN UND IN DEN MARKT INTEGRIEREN

6

2.5. OPERATIVER SCHWERPUNKT 5: ZUGEWANDERTE MENSCHEN IN AUSBILDUNG UND ARBEIT INTEGRIEREN

7

3.

BUDGET

8

4.

WIRKUNGEN UND ZIELE

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4.1 BUNDESZIELE

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4.2 LOKALE ZIELE 2017

9

5.

HINWEISE ZU AUSGEWÄHLTEN ARBEITSMARKTPOLITISCHEN INSTRUMENTEN

5.1. FÖRDERUNG DER BERUFLICHEN WEITERBILDUNG

9 9

5.2. MAßNAHMEN ZUR AKTIVIERUNG UND BERUFLICHEN EINGLIEDERUNG 10 5.3. GEFÖRDERTE BESCHÄFTIGUNG

11

5.4. SPEZIELLE MAßNAHMEN FÜR JÜNGERE

12

5.5. SPRACHFÖRDERUNG

12

5.6. KOMMUNALE EINGLIEDERUNGSLEISTUNGEN

13

6.

13

SCHLUSSBEMERKUNGEN

ANLAGE 1)

14

ANLAGE 2)

15

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02.02.2017

1. Dezentrale Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung Der Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist weiterhin von günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Gleichwohl blieb in 2016 die Zahl der auf SGB IIGrundsicherungsleistungen angewiesenen Menschen im Kreis Herford nahezu konstant und wird prognostisch in 2017 wieder steigen. Insbesondere viele Menschen, die schon lange arbeitslos sind, bleiben weiter vom Beschäftigungshoch ausgeschlossen. Auch zahlreichen Jugendlichen gelingt der Übergang von der Schule in den Beruf nicht, obwohl seit Jahren als Folge der demographischen Entwicklung auf einen Mangel an Fachkräften verwiesen wird. Im Wesentlichen liegt die Stagnation aber auch vor Ort in der Zuwanderungssituation begründet. Aktuell leben im Wittekindskreis Herford rd. 252.000 Einwohner; die Bevölkerung stieg per Saldo im Vergleich zum Vorjahr um rd. 2.900 Personen. Der Anteil der unter 25-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von 25% deckt sich mit dem Landeswert, leicht darüber liegt die Teilmenge der über 50-Jährigen mit 44%. Deutlich unter den Landeszahlen rangiert der 8,2%ige Anteil der ausländischen Bevölkerung (NRW 11,8%). Das aktuelle Integrationsprofil des Kreises weist einen Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund von 28,4% aus (NRW 23,6%). Aufgrund seiner industriellen Prägung belegt der Kreis Herford im Landesvergleich traditionell Spitzenwerte bei den Beschäftigungsquoten (gesamt 59%, Ältere 52%, Frauen 54%). Geprägt wird er vor allem durch kleine und mittelständische Unternehmen. Drei von vier Betrieben haben weniger als 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Kreisweit arbeiten rund 35% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe. Weitere Schwerpunkte liegen im Handel (16%) sowie Gesundheits- und Sozialbereich (13%). Im Vergleich zum Land ist der Dienstleistungssektor signifikant unterrepräsentiert. Mit rd. 90.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Dezember 2016, davon ¾ in Vollzeit, hat der Wittekindskreis ein neues Allzeithoch erreicht. Von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind 44% Frauen, ca. 20% haben das 55. Lebensjahr vollendet. Betriebe und Verwaltungen meldeten der Arbeitsagentur im Jahresverlauf rd. 10.500 Arbeitsstellen, fast 12% mehr als 2015. Allerdings wird nur jede 5. Stelle für Helfer/innen angeboten, während fast die Hälfte aller Arbeitslosen eine entsprechende Tätigkeit sucht. Arbeitslose in der Grundsicherung verfügen bekanntlich über ein deutlich schlechteres Qualifikationsniveau; im Kreis Herford haben zwei von drei Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss. Die Diskrepanz zwischen Bewerberprofilen und denen der Stellen ist hier also noch einmal deutlich höher als in der Gesamtschau. Mit einem knapp 20%igen Anteil Beschäftigter mit (hoch)komplexer Tätigkeit weist der Kreis einen unter dem Landesschnitt liegenden Wert auf. Unverändert stellt sich die Situation als „Auspendlerkreis“ dar (Pendlersaldo -5.780). Die Zahl aller als arbeitslos registrierten Menschen im Kreis Herford ist 2016 mit jahresdurchschnittlich 7.714 Personen im Vergleich zum Vorjahr um 4,6% gesunken. Mit +0,6% stieg die Jugendarbeitslosigkeit binnen Jahresfrist auf 812 junge Erwachsene leicht an; die Erwerbslosigkeit der über 50-Jährigen nahm dagegen um 2,3% auf 2.626 Personen ab. Im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung waren im Schnitt 2.622 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet; die SGB III-Arbeitslosigkeit nahm damit binnen Jahresfrist um 0,7% ab. Im Vorjahresvergleich wurde bei der Arbeitslosigkeit der unter 25-Jährigen ein Anstieg um 7,4% auf 349, bei den über 50-Jährigen ein Rückgang um 6,2% auf 1.073 Personen registriert. In der SGB II-Grundsicherung sank über das ganze Jahr betrachtet die Zahl der arbeitslosen Frauen und Männer im Vergleich zu 2015 um 6,5% auf 5.092 Personen. Von diesem erfreulichen Trend profitierten auch die arbeitslosen jungen Menschen sowie die Langzeitarbeitslosen; deren Zahl ging jahresdurchschnittlich um 4,1% auf 463 bzw. um 6,7% auf 2.570 zurück. Mit 1.339 Personen blieb die Zahl ausländischer Arbeitsloser in der Grundsicherung nahezu unverändert.

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02.02.2017

Leider brachte die Entwicklung auf dem lokalen Ausbildungsmarkt keine Trendwende. Mit einer Angebots-Nachfrage-Relation von 60 Ausbildungsplätzen auf 100 Bewerber/innen hat sich hier die Situation im Kreis Herford noch einmal verschlechtert (Vorjahr: 62/100). Die SGB II-Kerndaten haben sich gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat wie folgt verändert (Stand: September 2016):     

Personen in Bedarfsgemeinschaften: Bedarfsgemeinschaften: Regelleistungsberechtige: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte:

17.463 8.297 16.513 11.513 5.000

(+0,3%) (- 0,6%) (+1,1%) (+0,5%) (+2,4%)

Mit jahresdurchschnittlich 7.053 SGB II-Langzeitleistungsbeziehenden waren 0,4% mehr Personen als im Vorjahr länger als 21 Monate innerhalb eines Zweijahreszeitraums auf Grundsicherungsleistungen zur Lebensunterhaltssicherung angewiesen. Die Zahl der Alleinerziehenden ist relativ stabil und schwankt um 1.650 Personen. Wie schon 2016 wird die Entwicklung der Zuwanderung im laufenden Jahr den größten Einfluss auf den regionalen Arbeitsmarkt haben. Sind Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte im Jahresverlauf 2016 mit rd. 500 erwerbsfähigen Menschen weit unter den prognostizierten Daten in die Grundsicherung eingemündet, so deutet die Zugangsentwicklung der letzten Monate auf eine Trendwende hin. Legt man den Bestand der den Städten und Gemeinden des Kreises zugewiesenen Asylbewerber/innen zugrunde, die im hiesigen rechtskreisübergreifend arbeitenden Integration Point betreut werden, dürfte die Zahl von weiteren rd. 700 Erwerbsfähigen eine realistische Größenordnung sein, um die Zielgruppe derjenigen zu bestimmen, die bis etwa Mitte 2017 mit einer positiven asylrechtlichen Entscheidung rechnen können. Mangels konkreter Erfahrungen können die Auswirkungen der bundesund landesrechtlichen Wohnsitzzuweisungen derzeit nur in Szenarien abgebildet werden. Bei Zugrundelegung der dem einschlägigen NRW-Erlass beigefügten Modellrechnung ist davon ausgehen, dass bei angenommenen 30.000 landesintern umzuverteilenden anerkannten Schutzberechtigten im laufenden Jahr weitere knapp 500 geflüchtete Menschen verpflichtet werden, ihren Wohnsitz in einer der neun kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu nehmen – mit einem sofortigen Leistungsanspruch gegenüber dem Jobcenter. Aus Sicht der Grundsicherung mitzudenken ist letztlich immer auch die Tatsache, dass die aktuellen Flüchtlingsbewegungen zu der seit Jahren andauernden Zuwanderung insbesondere aus Südosteuropa, den neuen EU-Mitgliedstaaten und den Krisenländern in Südeuropa hinzukommen.

2. Operative Schwerpunkte und Maßnahmen Das Jobcenter verfolgt weiter das Ziel, durch individuelle Vermittlungsstrategien und die Optimierung der Beratungs- und Vermittlungsleistungen die Zahl der Integrationen zu erhöhen, den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern zu reduzieren und damit die Aufwendungen für die sogenannten passiven Leistungen in Grenzen zu halten. Arbeitsmarktliche Instrumente sollen entsprechend den Bedarfen der unterschiedlichen Zielgruppen so eingesetzt werden, dass bestenfalls nachhaltige Integrationswirkungen im Sinne einer dauerhaften und existenzsichernden Beschäftigung erreicht werden. Unmittelbar auf die Integration zielende Instrumente, mit denen höhere Eingliederungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einhergehen, wird daher ein hoher Stellenwert eingeräumt. Ergibt die individuelle Beratung trotz ihrer Fokussierung auf die Stärken der Leistungsbezieher/innen die Notwendigkeit, zunächst schwerwiegende oder multiple Vermittlungshandicaps zu bearbeiten, werden mit integrierten Prozessen aus Fallmanagement, Beschäftigung schaffenden und sozialintegrativen Leistungen Integrationsfortschritte angestrebt.

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2.1. Operativer Schwerpunkt 1: Junge Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 

Das Jobcenter bietet weiterhin ein breites Spektrum an institutionalisierten Beratungsund Vermittlungsleistungen sowie Maßnahmen für arbeitsmarktferne Kunden zur Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.



Das als „Inhouse-Maßnahme“ konzeptionierte Programm „Job-Ausbildung-Perspektive!“ (JAP!) wird im Regelgeschäft fortgeführt. Dabei gilt auch für 2017 als Ziel, eine Integrationsquote von 45% bei Zuweisung von 60% arbeitsmarktfernen Kunden zu erreichen.



Gemeinsame Aufgaben mit den Netzwerkpartnern der Jugendberufsagentur, die 2017 aufsetzend auf den bisherigen bilateralen Vereinbarungen ihre Arbeit aufnehmen wird, sind die Förderung der beruflichen und sozialen Integration sowie der Ausgleich sozialer Benachteiligungen. Hierbei kommt der weitergehenden lokalen Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Akteure vor Ort eine besondere Bedeutung zu.



Die mit Landesmitteln kofinanzierte Bildungs- und Teilhabeberatung wird auf den Bereich Lernförderung fokussiert und enger mit der neu ausgerichteten Schülerberatung und Ausbildungsvermittlung verknüpft.



Die Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE) und die Assistierten Ausbildung, mit der bislang gute Erfahrungen gemacht wurden, werden auf dem bisherigen Niveau fortgeführt.



Ein Konzept der Abbruchprävention bei BaE wird in Zusammenarbeit mit dem Berufspsychologischen Service der Arbeitsagentur erarbeitet und in 2017 eingeführt.



In Kooperation mit der Jugendhilfe sollen neue Ansätze für die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen erarbeitet werden.

Durch dieses Maßnahmebündel soll wirksam dazu beigetragen werden, dass die Jugendarbeitslosigkeit in 2017 rechtskreisübergreifend nicht ansteigt.

2.2. Operativer Schwerpunkt 2: Langzeitleistungsbezieher/innen und Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen

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Das laufende Projekt „Intensivbetreuung“ von Langzeitbeziehern bzw. der für den Übertritt in diesen Bereich gefährdeten Personen wird auf dem bisherigen Niveau fortgeführt.



Das mit drei Integrationsfachkräften ausgestattete Netzwerk „Aktivierung, Beratung und Chancen (ABC)“, das sich auf eine Auswahl der Personengruppe der 25- bis 35-jährigen langzeitarbeitslosen Leistungsbezieher/innen konzentriert, setzt die erfolgreich begonnene Arbeit fort und wird verstärkt den Bereich Gesundheitsförderung mit einbeziehen. Interessierte Mitglieder der kommunalen Gesundheitskonferenz haben ihre Bereitschaft signalisiert, ab 2017 in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Jobcenter an den Themen Gesundheitsorientierung und –prävention zu arbeiten.



Die neu eröffnete Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten und geförderte Arbeitsverhältnisse (FAV) durch sozialpädagogische Begleitung zu unterstützen, wird genutzt.

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2.3. Operativer Schwerpunkt 3: Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für Menschen mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern 

Die bewährte Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit im gemeinsamen Arbeitgeberservice (AGS) wird fortgesetzt. Der bewerberorientierten Stellenakquise bzw. der Nebenbetreuung von Bewerbern durch Mitarbeiter/innen im AGS kommt im Jahr 2017 infolge einer veränderten Bewerberstruktur verstärkte Bedeutung zu.



Die positiven Erfahrungen in der Inhouse-Maßnahme JAP! für Jugendliche und junge Erwachsene werden auf den Personenkreis der 25-Jährigen und Älteren übertragen. Zu Beginn des Jahres 2017 soll die „Perspektiv-Werkstatt“ mit drei Trainerinnen und Trainern ihre Arbeit aufnehmen, die darauf ausgerichtet ist, durch ein strukturiertes Bewerbungstraining und Coaching unter Nutzung gruppendynamischer Effekte zeitnahe Integrationen zu erreichen. Dabei sollen auch die in JAP! und im ESF-Bundesprogramm entwickelten Ansätze einer bewerberorientierten Arbeitgeberansprache konzeptionell angewendet werden.



Um nachhaltige Arbeitsmarktzugänge zu ermöglichen, werden weiterhin niedrigschwellige Weiterbildungen und Teilqualifizierungen für marktferne Kunden angeboten.



Maßnahmen zur Heranführung und Integration für besonders arbeitsmarktferne Zielgruppen werden auf bisherigem Niveau weitergeführt (u.a. Aktivcenter).



Der Integration schwerbehinderter Menschen wird weiterhin hohe Priorität durch spezialisierte Vermittlung und Fördermaßnahmen eingeräumt. Wo ein direkter Arbeitsmarktzugang nicht möglich ist, wird öffentlich geförderte Beschäftigung forciert.



Für den Personenkreis der Alleinerziehenden wird ein breites Spektrum an Maßnahmen im Jobcenter vorgehalten, zum einen frühzeitige Maßnahmen mit Unterstützungsangeboten, Angeboten zur beruflichen Orientierung bis hin zur Förderung der beruflichen Weiterbildung als auch Teilzeitausbildungen.



Kommunalen Initiativen, insbesondere sozialräumlichen und ganzheitlichen Ansätzen, Armut und sozialer Ausgrenzung entgegen zu wirken, steht das Jobcenter bei entsprechend frühzeitiger Einbindung offen gegenüber.

2.4. Operativer Schwerpunkt 4: Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren

6



Das Jobcenter Herford beteiligt sich weiter an der in „Zukunftsstarter“ umbenannten „Initiative Erstausbildung“. Die neu geschaffene Möglichkeit, Prämien für Zwischen- und Abschlussprüfungen zu zahlen, kann hier motivationsfördernd sein.



Abschlussorientierte Bildungsmaßnahmen werden auf dem hohen Niveau des Vorjahres fortgeführt unter Nutzung von Maßnahmen der Teilqualifizierung sowie unter sinnvoller und bedarfsgerechter Einbeziehung der Möglichkeiten von Grundqualifizierungen.



Die erfolgreiche Qualifizierung von zugewanderten Menschen erfordert ausreichende sprachliche Vorbildung, die vom Fallmanagement Arbeit und Sprache unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse rechtzeitig geplant und umgesetzt wird.



Das Absolventenmanagement wird konsequent durchgeführt und fachaufsichtlich begleitet und nachgehalten. Darüber hinaus sind Teilnehmer/innen von abschlussorientierten Bildungsmaßnahmen für eine Dauer von sechs Monaten nach Beendigung der Bildungsmaßnahme weiterhin mit einer engen integrationsorientierten Vermittlungsarbeit zu begleiten. Hierdurch und durch intensive Nutzung der Fachdienste bei Auswahl und Besetzung der Maßnahmen soll das Ziel, die Eingliederungsquote zum Ende des Jahres 2017 auf 60 % zu steigern, erreicht werden.

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2.5. Operativer Schwerpunkt 5: Zugewanderte Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren

7



Der Planung und Umsetzung bedarfsgerechter Förderung unabhängig vom Zuwanderungsgrund kommt im Jahr 2017 besondere Bedeutung zu.



Der Schwerpunkt liegt auf guter Sprachbildung, damit das umfangreiche Maßnahmeportfolio des Jobcenters auch geflüchteten Menschen zur Verfügung steht.



Das jobcentereigene Fallmanagement Arbeit und Sprache ermöglicht einen schnellen Zugang zu Sprachförderangeboten (Integrationskurse, ESF-BAMF-Kurse und berufsorientierte Deutschsprachförderung) und verkürzt hierdurch die Dauer der Hilfebedürftigkeit. Der Prozessoptimierung beim Übergang von Integrationskursen in arbeitsmarktorientierte Sprachkurse kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.



Entscheidend wird sein, frühzeitig Sprachförderung und andere Qualifizierungsmaßnahmen sinnvoll in einer Dienstleistungskette zu verknüpfen oder besser noch verkürzend zu kombinieren, wo möglich in Kombination mit (Teilzeit-) Beschäftigung. Die schematische Darstellung der „Dienstleistungskette Sprachförderung“ (siehe Grafik) ist dabei an die jeweiligen Verhältnisse des Einzelfalles anzupassen.



Durch rechtskreisübergreifende, frühzeitig ansetzende Arbeit mit Flüchtlingen im Integration Point wird ein friktionsfreier Übergang in die Regelorganisation ermöglicht.



Wo möglich orientiert sich die Integrationsstrategie auf eine nachhaltige berufliche Eingliederung. In Fällen einer schnellen Arbeitsmarktintegration in eine geringer qualifizierte Tätigkeit ist das Ziel eines beruflichen Aufstiegs - ggf. durch berufsbegleitende Qualifizierungen- weiter zu verfolgen.

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3. Budget Die Grundlage der für Verwaltungsausgaben und Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehenden Bundesmittel bildet die jährliche Eingliederungsmittel-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Danach werden dem Jobcenter Herford Gesamtmittel von 20,26 Mio. €, zuzüglich einer Sonderzuweisung für die Ausfinanzierung des Beschäftigungszuschusses in Höhe von rd. 408.000 €, zugewiesen. Darin enthalten sind 1,52 Mio. € für flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe. Nach Abzug der erforderlichen Verwaltungskosten stehen dem Jobcenter mit voraussichtlich 7,47 Mio. € rd. 10% weniger Eingliederungsmittel zur Verfügung als 2016 (rd. 8,3 Mio. €). Eine durch die Geschäftsführung erstellte überschlägige Verteilung dieser Eingliederungsmittel auf die einzelnen Ausgabetitel ist als Anlage 1 beigefügt. Um zusätzliche Mittel für die Leistungsberechtigten zu gewinnen, nimmt das Jobcenter an diversen Sonderprogrammen teil. In 2017 werden die Bundesprogramme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und der Sozialen Teilhabe fortgeführt, wobei Letzteres um 10 Stellen erhöht wurde. Bislang wurden zusätzliche Drittmittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik im Kreis Herford für 2017 in Höhe von rd. 1,6 Mio. € eingeworben (vgl. Anlage 2). Angesichts der im Vergleich zum Vorjahr deutlich verminderten Bundeszuweisung wird das Jobcenter im engen Zusammenwirken von eigenem Fallmanagement Arbeit & Sprache und Sprachkursträgern alle Anstrengungen darauf richten, drittfinanzierte Sprachfördermittel abzurufen.

4. Wirkungen und Ziele Mit dem „Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wurden neue Voraussetzungen für eine Steuerung über Zielvereinbarungen geschaffen. Seit 2012 umfasst der Planungsprozess sowohl die gemeinsamen Einrichtungen als auch die zugelassenen kommunalen Träger. Dieses Zielsystem basiert auf einer für alle Jobcenter einheitlichen Datenerhebung, deren Ergebnisse auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (http://www.sgb2.info/) monatlich aktualisiert veröffentlicht werden. Im Rahmen des dezentralen Planungsprozesses hat das Jobcenter entsprechend der prognostizierten Rahmenbedingungen und der Bewertung der hiesigen Problemlagen die vorstehend beschriebene eigene Priorisierung der operativen Schwerpunkte vorgenommen und sich in diesem Zusammenhang mit beiden Trägern auf nachstehende Ziele vereinbart.

4.1 Bundesziele Die sogenannten Angebotswerte 2017 für die SGB II-Bundesziele sind in der nachstehenden Übersicht zusammengefasst: Ziel1

1

8

Zielindikator

Zielwerte

1

Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne KdU)

kein quantitativer Zielwert, dafür Vereinbarung eines Monitorings (Untergrößen zur Einschätzung: Nachhaltigkeit der Integrationen, bedarfsdeckende Integrationen, Integrationsquote der Langzeitbezieher, Entwicklung Langzeitleistungsbezieher ≥ 4 J.)

2

Veränderung der Integrationsquote im Vorjahresvergleich

 IQ ohne Flucht/Asyl: +0,5%  IQ Flucht/Asyl: -11,6%  IQ gesamt: -2,5%

3

Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden im Vorjahresvergleich

- 0,5 %

Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Ziel 4: Verbesserung der sozialen Teilhabe

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4.2 Lokale Ziele 2017 Daneben haben sich die drei Vertragspartner Arbeitsagentur, Kreis und Jobcenter auf folgende gemeinsamen lokalen Ziele in der Grundsicherung verständigt: Ziel 1

Zielindikator Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU)

Zielwerte kein quantitativer Zielwert, dafür Vereinbarung eines qualitativen Monitorings, insbesondere mit Blick auf Umsetzung des „Schlüssigen Konzeptes“ und die Auswirkungen der Flüchtlingsentwicklung

1,2,3

Veränderung der Integrationsquote Jugendlicher und junger Erwachsener (U 25) im Vorjahresvergleich

1,2,3

Veränderung der Anzahl der Einmündungen in Ausbildung im Berichtsjahr 01.10.2016 - 30.09.2017

+/- 0 %

1,2,3

SGB II-Beitrag zum rechtskreisübergreifenden Halten der Jugendarbeitslosigkeit; Begrenzung des Anstiegs der jahresdurchschnittlichen Zahl der U 25-Arbeitslosen im Vorjahresvergleich

+ 1,0 %

1,2,3

Veränderung der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II a) Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit SGB II b) Abgänge in Erwerbstätigkeit in den ersten Arbeitsmarkt

a) + 6,0 % b) + 1,0 %

1,2,3,4

Prozessverbesserung beim Übergangsmanagement für zugewanderte Menschen beim Übertritt vom Integrationskurs in die berufsbezogene Sprachförderung

+0,5 % (ohne Flucht / Asyl)

kein quantitativer Zielwert, sondern Betrachtung der Dauer der Arbeitslosigkeit zwischen den Sprachkursen im Rahmen eines qualitativen Monitorings mit unterjähriger Auswertung und ggf. erforderlicher Verfahrensanpassung

5. Hinweise zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten Zur Unterstützung der Eingliederung der verschiedenen Zielgruppen und Umsetzung der operativen Schwerpunkte für das Jahr 2017 steht den Integrationsfachkräften des Jobcenters Herford eine Vielzahl arbeitsmarktpolitischer Instrumente zur Verfügung. Neben klassischen aus dem Eingliederungsbudget zu tragenden Instrumenten werden auch externe Maßnahmen, wie z.B. ESF-finanzierte Projekte, zum Einsatz kommen. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Integrationsarbeit für zugewanderte Menschen dar. Für das Jahr 2017 wird insbesondere ein deutlich höherer Zuwachs von geflüchteten Menschen im Rechtskreis SGB II erwartet, als dies in 2016 der Fall war. Ein großer Teil dieser Zielgruppe wird bereits Integrationskurse abgeschlossen haben, so dass neben der Integration in Arbeit die berufsbezogene Deutschförderung und Qualifizierung im Fokus der Förderung stehen wird.

5.1. Förderung der beruflichen Weiterbildung 

Bemühungen zur Steigerung der Zahl der Umschulungen und Teilqualifizierungen stehen weiterhin im Fokus. Vorgesehen ist trotz des engeren Finanzrahmens eine Steigerung gegenüber der Planung 2016 um 28 auf 90 Eintritte.



Die gesetzlich neu geschaffene Möglichkeit zur Auszahlung von Erfolgsprämien nach erfolgreich absolvierten Zwischen- und Abschlussprüfungen bei Umschulungen wird zur Teilnehmermotivation offensiv beworben.

9

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Teilqualifizierung (TQ) vor allem für Zielgruppen, die für eine Umschulung (noch) nicht bereit oder (noch) nicht geeignet sind, werden auch für 2017 eingeplant. Das Bildungsziel Berufskraftfahrer/in wird ausschließlich über TQ angeboten und somit die Möglichkeit geboten, hier perspektivisch einen Berufsabschluss zu erwerben.



Umschulungen werden flankiert von Maßnahmen zur Eignungsüberprüfung, Motivierung, Vorbereitung und Begleitung.



Zur Förderung der Zielgruppe der zugewanderten Menschen sollen diese an Umschulungen/Weiterbildungen herangeführt werden. Wo möglich werden diese mit berufsbezogener Sprachförderung kombiniert, z.B. im Rahmen der neuen Deutschförderungsverordnung (DeuFöV). Weiterbildungen

Eintritte

Umschulungen

Eintritte

Schweißtechnik

4

Maschinen- und Anlagenführer/in

13

Fortbildungszentrum Logistik

15

Betriebliche Umschulungen

12

Modulare kfm Qualifizierung

6

Umschulungen beim Träger

35

Hauswirtschaft und Pflege

15

TQ Berufskraftfahrer/in

20

Individuelle Weiterbildungen

42

TQ Sonstige

10

Individuelle Kurzqualifizierungen

36

FbW und Sprache

15

Umschulungsbegleitung

15

Grundkenntnisse Berufskraftfahrer

24

Summe

Summe

90

172

5.2. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 

Zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt werden Maßnahmen mit verschiedenen Zielrichtungen angeboten: o

Heranführung an den Arbeitsmarkt (z.B. Aktivcenter)

o

Vermittlung (Nebenverdienst, Ganzheitliche Eingliederungsleistung mit integrativem Ansatz (GEmiA), Bewerbungsunterstützung, Coaching)

o

Maßnahmekombinationen (z.B. Förderzentrum)

o

Stabilisierung, nachgehende Betreuung (z.B. durch Einzelcoaching)



Durch den neu geschaffenen § 16g SGB II ist eine Förderung nun auch bis zu sechs Monate nach Arbeitsaufnahme möglich, auch wenn kein Leistungsbezug wegen Fortfall der Hilfebedürftigkeit mehr vorliegt. Im Bereich der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bietet sich hier vor allem das nachbetreuende Coaching an, mit dem im ESF-Projekt zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser gute Erfahrungen gesammelt wurden.



Für spezielle Zielgruppen wurden adäquate Maßnahmen in die Planung aufgenommen:

10

o

Alleinerziehende (z.B. Aktivcenter, Berufsorientierung)

o

Aktivierungsmaßnahmen für Menschen mit psychischer oder Suchtproblematik,

o

Menschen mit Migrationsgeschichte (Orientierung und Aktivierung, Kompetenzfeststellungen)

o

Schwerbehinderte Menschen (Coaching)

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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Eintritte/Plätze

Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, auch Kombinationen Orientierung für Berufsrückkehrerinnen 24 Orientierung für Alleinerziehende 24 Aktivcenter 32 Maßnahme für Suchtkranke 15 Maßnahme für Menschen mit psychischen Problemen 15 Aktivierungshilfen für Jüngere 32 Produktionsschule 18 Aktivcenter für Alleinerziehende 16 Orientierung und Aktivierung mit Sprache 48 Förderzentrum für Flüchtlinge 40 Kompetenzfeststellung für Menschen mit Migrationsgeschichte 40 Integrationskurs mit Arbeitsmarktorientierung 15 Summe 319 Vermittlung in Arbeit/Ausbildung Maßnahmen bei Arbeitgebern 415 Maßnahme für Teilnehmer/innen mit Nebenverdienst 18 Ganzheitliche Eingliederungsmaßnahme mit integrativem Ansatz 30 Bewerbungsunterstützung 90 Individuelles Bewerbungscoaching 87 Vermittlung in betriebliche Ausbildung 20 Motivation und Eignung Umschulung 18 Vorbereitung und Umschulungsbegleitung 20 Einzelcoaching mit Praktikum 48 Prävention Langzeitarbeitslosigkeit 32 Summe 778 Heranführen an selbständige Tätigkeit Kenntnisvermittlung Existenzgründung 48 Individuelles Coaching 24 Summe 72

5.3. Geförderte Beschäftigung 

Mit Arbeitsgelegenheiten, Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und dem befristeten Projekt Soziale Teilhabe basiert die geförderte Beschäftigung auf drei Säulen. Durch das Landesprojekt öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB NRW) werden FAV-Stellen teilweise durch Landes-ESF und kommunale Mittel flankiert. Für das Jahr 2017 fördert das Land NRW perspektivisch auch Anleitungskosten für das Projekt Soziale Teilhabe.



Durch die Neufassung des SGB II können Arbeitsgelegenheiten und FAV-Stellen mit sozialpädagogischer Betreuung unterstützt werden. Hierdurch entfällt die aufwändige Kombination mit Instrumenten nach § 45 SGB III und die Maßnahmen werden an Effizienz gewinnen.



Das Bundesprojekt Soziale Teilhabe wird von 35 auf 45 Stellen erweitert. Dies wurde durch eine erfolgreiche Antragstellung nach Aufstockung der Mittel des BMAS möglich.

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5.4. Spezielle Maßnahmen für Jüngere 

Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) wird wie im Vorjahr mit 19 Plätzen besetzt, davon 14 im kooperativen Modell.



Der erstmalige Einkauf der Assistierten Ausbildung (AsA) im letzten Jahr hat sich bewährt. Ziel ist der Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung, deren erfolgreicher Abschluss und die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Maßnahme wird mit 12 Plätzen fortgeführt.



Die Einstiegsqualifizierung (EQ) wird zum Einstieg in Ausbildung weiter genutzt. Dies gilt insbesondere auch für geflüchtete Menschen.



Neben der Bandbreite der Instrumente des Jobcenters Herford sind weiter Aktivierungshilfen in den verschiedenen Ausprägungen zu nennen (z.B. für Menschen mit psychischen Auffälligkeiten, für berufsschulpflichtige junge Frauen, zur Berufsorientierung, zur Heranführung, sowie zur Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt).



In 2017 wird die Produktionsschule im Rahmen der Landesförderung für 24 Teilnehmer/innen wieder umgesetzt. Die Kofinanzierung erfolgt durch Eingliederungsmittel des Jobcenters.

5.5. Sprachförderung 

Die Sprachberatung im Jobcenter Herford erfolgt durch das Fallmanagement Arbeit und Sprache. Neben der zuständigen Integrationsfachkraft werden die Kundinnen und Kunden durch die Sprachberatung während des gesamten Prozesses begleitet.



Das Förderportfolio für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte orientiert sich an der „Dienstleistungskette Sprachförderung im Jobcenter Herford“ (siehe 2.5).



Aufgrund der reduzierten Mittelzuweisungen kommt es, wie auch in der Vergangenheit, darauf an, drittfinanzierte Förderungen, wie die Kurse des BMI, des BAMF oder ESFfinanzierte Kurse in Anspruch zu nehmen.



Im Förderprozess sind möglichst frühzeitig die beruflichen Ziele und Präferenzen festzustellen, um einen zieladäquaten Förderprozess steuern zu können. Hierzu werden in 2017 Kompetenzfeststellungen erfolgen, mit denen während des Modellprojekts „Koordinierungsstelle Spracherwerb (KASper)“ gute Erfahrungen gesammelt werden konnten.



Erfolgreiche Integrationskurse sind die Basis für eine gute sprachliche Förderung und damit der Grundstein für nachhaltige Integrationen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Eine Verknüpfung des Integrationskurses mit anderen Instrumenten stellt aufgrund der Vielfältigkeit der Bedarfe und der dezentralen Ausrichtung eher die Ausnahme dar. Nach den Erfahrungen mit der zentral eingekauften Kombinationsmaßnahme (KompAS Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb) soll in 2017 ein Integrationskurs mit Instrumenten nach § 45 SGB III flexibel und auf die örtlichen Bedingungen abgestimmt verknüpft werden.



Nach Schaffung einer guten sprachlichen Grundlage steht der Zielgruppe zugewanderter Menschen die ganze Bandbreite der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Verfügung. Wo möglich und notwendig, werden die Instrumente mit Sprachförderung verknüpft. Hier bieten sich vor allem die Kurse nach der neuen Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) an, die bereits recht hohe sprachliche Kompetenz voraussetzen, die aber mit Qualifizierungen verknüpft werden können.



Für Teilnehmer mit höherem Unterstützungsbedarf zur Erlangung sprachlicher Kompetenzen stehen im Jahr 2017 auch noch die ESF-BAMF-Kurse zur Verfügung, die intensiv genutzt werden sollen.

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Vor Beginn eines Integrationskurses sind gegebenenfalls Vorschaltmaßnahmen notwendig, z.B. um längere Wartezeiten zu überbrücken. Das „Förderzentrum für Flüchtlinge“ mit Sprachförderung bietet hier Möglichkeiten.



Berufliche Orientierungskurse im Anschluss an Integrationskurse (BKM Sprache) sollen Migrantinnen und Migranten im Anschluss an einen Integrationskurs einen Überblick über den deutschen Arbeitsmarkt und den Anforderungen in den verschiedenen Berufsfeldern geben. Die Maßnahmen sollen auch die Wartezeit zu berufsbezogenen Deutschkursen überbrücken helfen.

5.6. Kommunale Eingliederungsleistungen 

Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II (Schuldnerberatung, Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) sind neben den Leistungen für Bildung und Teilhabe ein wichtiges Handlungsfeld für die kommunale Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II. Bei der Konzeption, Gewährung und Umsetzung der sog. sozialintegrativen Eingliederungsleistungen muss gemäß der gesetzlichen Bestimmung in der Hauptsache die Zielsetzung „Eingliederung in Arbeit“ Berücksichtigung finden. In vielen Fällen kann die berufliche Eingliederung überhaupt erst durch die vorherige Bearbeitung von bestehenden persönlichen Problemlagen gelingen. Bei der Erbringung dieser Eingliederungsleistungen arbeiten der Kreis Herford, das Jobcenter und externe Dienstleister prozessbegleitend eng zusammen. In diesem „Dreiecksverhältnis“ werden in einem kontinuierlichen Austausch u.a. Zuständigkeiten und Zugänge festgelegt sowie Möglichkeiten einer besseren Nachhaltung der Wirkungen abgestimmt, um die Leistungsprozesse weiter zu verbessern.

6. Schlussbemerkungen Dieses Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm basiert auf den zurzeit bekannten Einschätzungen zu den wirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Entwicklungen für das Jahr 2017 sowie den zum Jahresbeginn bekannten Rahmenbedingungen und Ressourcen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Wie in den Vorjahren wird die Geschäftsführung auf Veränderungen im Rahmen der vor Ort gegebenen Möglichkeiten flexibel und kurzfristig unterjährig reagieren. Geschäftsführung, Führungskräfte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Herford werden im Netzwerk der örtlichen Arbeitsmarkt-, Bildungs-, Jugendhilfe- und Sozialpolitik alles daran setzen, um auch 2017 im Kreis Herford mit einem auf die besonderen Bedarfe der Grundsicherung und den Erfordernissen des regionalen Arbeitsmarktes abgestimmten Instrumentenmix einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit der SGB II-Leistungsberechtigten und zu deren gesellschaftlicher Teilhabe, insbesondere zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, zu leisten. In diesem Zusammenhang wird das Jobcenter Herford seinen Teil der Verantwortung für die mit der Zuwanderung verbundenen Herausforderungen tragen und mit einer erfolgreichen Arbeit im Kerngeschäft dazu beitragen, für Flüchtlinge und für Langzeitarbeitslose gleichermaßen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.

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02.02.2017

Anlage 1) Grobplanung des Eingliederungsbudgets 2017 2017 Budgetansätze

Anteil an Gesamt

in EUR

in %

Leistungen zur Eingliederung

7.472.000

100,0

6.042.000

80,9

1.500.000

20,1

360.000

4,8

3. Aktivierung und berufliche Eingliederung einschl. Vermittlungsgutschein

2.793.000

37,4

4. Förderung aus dem Vermittlungsbudget

330.000

4,4

75.000

1,0

490.000

6,6

7. Begleitende Hilfen für Selbstständigkeit

36.000

0,5

8. Freie Förderung

50.000

0,7

408.000

5,5

II. Beschäftigung schaffende Maßnahmen

310.000

4,1

1. Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandsvariante)

310.000

4,1

III. Spezielle Maßnahmen für Jüngere

820.000

11,0

IV. Berufliche Reha und Schwerbehinderten-Förderung

300.000

4,0

0

0

I. Integrationsorientierte Instrumente 1. Förderung beruflicher Weiterbildung 2. Eingliederungszuschüsse

5. Einstiegsgeld 6. Förderung von Arbeitsverhältnissen

9. unbefristeter Beschäftigungszuschuss (Ausfinanzierung)

V. Weitere Förderleistungen

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02.02.2017

Anlage 2) Kurzübersicht „Programm-/Projektfördermittel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2017“ (Stand: 11.01.2017) Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser SGB II-Leistungsberechtigter (ESF-Bund)

Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (Bund)

Öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) / Sozialer Arbeitsmarkt im Kreis HF [SoFair IV] (ESF-Land)

Ziel

Abbau Langzeitarbeitslosigkeit durch Übergang auf allg. Arbeitsmarkt (voll sozialversicherungspflichtig)

Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen und Übergänge in den allg. Arbeitsmarkt erleichtern

Verbesserung der sozialen und beruflichen Teilhabe und eine langfristige bzw. dauerhafte Integration besonders benachteiligter Personen im SGB II

Zielgruppe JC

   

 mind. 4 J. SGB II-Bezug  keine oder nur kurzfristige Beschäftigung und o gesundheitliche Einschränkungen (JC-Schwerpunkt: psych. Erkrankung) oder o BG mit Kindern (JC-Schwerpunkt: Alleinerziehende)

Erwerbsfähige, die ohne diese Förderung mittelfristig keinen Zugang in das Erwerbsleben finden

Programmumfang

(Vorwegabzug bei Eingliederungsleistungen) JC HF: insg. 1,748 Mio. € für gesamte Laufzeit; davon in 2017: 642.500 €

(Vorwegabzug bei Eingliederungsleistungen) JC HF: insg. 1,796 Mio. € für gesamte Laufzeit; davon in 2017: 636.075 €

685.000 €; davon JC HF in 2017: 342.388 €

langzeitarbeitslos mind. 2 Jahre ab 35 Jahre ohne (verwertbaren) Berufsabschluss negative Arbeitsmarktprognose

Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser SGBII-Leistungsberechtigter (ESF-Bund)

Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (Bund)

Öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) / Sozialer Arbeitsmarkt im Kreis HF [SoFair IV] (ESF-Land)

Förderung

 AG: Lohnkostenzuschüsse max. 75 %  Lohnkostenzuschüsse bis zu 100% für Ø rd. 40 %) / bei Intensivförderung Arbeitsverhältnisse bis 30 Wochenhöher stunden, die zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse  JC: Refinanzierung Betriebsakquisisind (keine Einnahmen) teur u. Coaches  Begleitende Aktivitäten vor und intensive Betreuung nach Einstellung als  TN: Mobilitätshilfen und Qualifizierung „Regelgeschäfts JC“  Flankierende Leistungen des MAIS ab 01.01.: Coaching, Anleitung, Projektassistenz, teilnehmerbezogene Ausgaben (max. 200€ pro Monat und Teilnehmer)

 begleitendes Coaching durch Jobcoach  Qualifizierung durch ext. Dienstleister  individueller Lohnkostenzuschuss (durch JC)  systematische Verzahnung mit kom. sozialintegrativen Leistungen  (eingesparte KdU zur Finanzierung zusätzlicher Plätze)

Förderzeitraum

Jun. 2015 – 2020

2016 – 2018

2015 – 2018

Antragstellung

JC

JC

Trägergemeinschaft

Teiln./Plätze

50 (Programmlaufzeit)

35 (Programmlaufzeit) + 10 (ab 01.01.2017)

12 (+16 aus SoFair I, II + III)

Wirkungserwartung

 50 Integrationen  Beendigung Leistungsbezug (1/3 Beendigung Leistungsbezug)  20 % Übernahme in ungeförderte Beschäftigung

 Einmündung von mindestens 10 TN  mind. 20% der TN werden vom mit gesundheitlichen EinschränkunTräger übernommen und gen und 10 Alleinerziehenden  mind. 20% werden auf den  30% der TN nutzen Angebote nach § 1. Arbeitsmarkt vermittelt. 16a  15% EQ in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Beendigung

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