Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm. das Jobcenter Nordsachsen

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Author: Eugen Koenig
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2013 für das Jobcenter Nordsachsen

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Inhaltsverzeichnis Seite 1. Die Struktur des Jobcenter Nordsachsen

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2. Arbeitsmarkt- und Kundenstruktur

5

2.1

Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes

5

2.2

Kundenstruktur

8

3. Zielerreichung 2012

13

3.1

Zielerreichung 2012

13

3.2

Einsatz und Wirksamkeit der Eingliederungsleistung

14

4. Ziele 2013

18

4.1

Geschäftspolitische Handlungsfelder 2013

19

4.2

Operative Umsetzung im Jobcenter Nordsachsen

20

4.2.1 Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden

21

4.2.2 Langzeitbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen

23

4.2.3 Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und Integrationen realisieren

23

4.2.4 Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen

24

4.2.5 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren

27

4.2.6 Ältere (Ü 50) in den Arbeitsmarkt integrieren

29

4.2.7 Nutzung sozialintegrativer kommunaler Leistungen

30

4.2.8 Nutzung von Bundes-, Landes- und ESF-Programmen bzw. Kooperationen / Zusammenarbeit mit regionalen Trägern

31

4.2.9 Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sichern

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4.3 Finanzielle Ressourcen für arbeitsmarktpolitische Instrumente

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4.3.1 Verfügbare Mittel im Eingliederungstitel

33

4.4.2 Instrumenten- und Budgetverteilung

33

5. Auftrag aller Mitarbeiter des Jobcenter Nordsachsen

35

3

1. Die Struktur des Jobcenter Nordsachsen Die Betreuung und Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erfolgt im Landkreis Nordsachsen im Jahr 2013 im Jobcenter Nordsachsen als gemeinsame Einrichtung (§ 44b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)) der Agentur für Arbeit Oschatz und des Landkreises Nordsachsen. Die Zusammenarbeit der Agentur für Arbeit Oschatz und des Landkreises Nordsachsen (kommunaler Träger) unter dem Dach der gemeinsamen Einrichtung – dem Jobcenter Nordsachsen - gewährleistet, dass die Leistungsberechtigten aus einer Hand betreut werden und Leistungen aus einer Hand erhalten. Die Leistungsberechtigten müssen sich somit nur an eine staatliche Stelle wenden, um sämtliche Leistungen des SGB II zu erhalten bzw. vermittelt zu bekommen. Auch über die Erbringung bzw. den Zugang zu den im Verantwortungsbereich des kommunalen Trägers liegenden sozialintegrativen Leistungen nach § 16a SGB II (kommunale Eingliederungsleistungen) im Einzelfall wird im Jobcenter Nordsachsen entschieden. Mit der Agentur für Arbeit Oschatz ist das Jobcenter über den gemeinsamen Arbeitgeberservice auch kompetenter Ansprechpartner für die Unternehmen in der Region und unterstützt insoweit diese bei der Deckung ihres Arbeitskräftebedarfs als auch bei der steigenden Nachfrage nach Fachkräften. Die örtliche Zuständigkeit des Jobcenter Nordsachsen richtet sich nach dem Ort, an dem der erwerbsfähige Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 36 SGB II), d. h. um Leistungen beim Jobcenter Nordsachsen beantragten zu können, muss der Antragsteller regelmäßig nachweisen, dass er seinen gewöhnlichen Aufenthalt ab Antragstellung im Landkreis Nordsachsen hat. Sitz des Jobcenter Nordsachsen ist Oschatz. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, Ausbildung oder Selbständigkeit und zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Insgesamt stehen daher an den vier Standorten • Oschatz: Oststraße 3, 04758 Oschatz, • Torgau: Georgenstraße 8, 04860 Torgau, • Eilenburg: Hartmannstraße 1, 04838 Eilenburg und • Delitzsch: Richard-Wagner-Straße 7b,04509 Delitzsch die Mitarbeiter (= 310 Vollzeitäquivalente) des Jobcenters den Leistungsberechtigten für Beratung, Vermittlung, Betreuung und Entscheidung über verschiedenste Leistungsanträge zur Verfügung. Um die Rahmenbedingungen sowohl für die Leistungsberechtigten als auch für die Mitarbeiter des Jobcenters zu verbessern, werden auch im Jobcenter Nordsachsen im Zuge der kontinuierlichen Zusammenführung der beiden Alt-ARGE`n-Strukturen im Laufe des 1. Halbjahres 2013 infrastrukturelle und personelle Änderungen vorgenommen. Die wesentlichen infrastrukturellen Änderungen sind: •

• •

die Fortführung der bereits 2012 begonnenen flächendeckenden Einführung eines Kundenportals mit Erstantragsservice in der Eingangszone, welches bereits in der Eingangszone möglichst abschließend alle Kundenanfragen bearbeiten soll und Beratung von Erstantragstellern/-innen verbessern bzw. die schnellere Bearbeitung von Erstanträgen ermöglichen soll, die flächendeckende Einführung von U25-Teams standortübergreifend in allen Geschäftsstellen des Jobcenters, um die Unterstützungsbemühungen für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 – 25 Jahren weiter zu intensivieren, die Schaffung eines Selbständigen-Teams am Standort Eilenburg zur Betreuung aller haupt- bzw. nebenberuflichen selbständigen Leistungsberechtigen sowohl im Aufgabenbereich der Leistungsgewährung als auch im Bereich von Markt & Integration, um den spezifischen Anforderungen dieser Kundengruppen gerecht zu werden,

4 • • •

die Zusammenführung beider Arbeitgeber-/Träger-Teams in Eilenburg und Oschatz zu einem Team am Standort Eilenburg, um hieraus resultierende Synergieeffekte zu nutzen und eine neue einheitliche Aufgabenzuordnung zu ermöglichen, die Zusammenführung der bisher in Delitzsch bzw. Oschatz bestehenden Widerspruchsstellen (SGG) zu einem SGG-Team am Standort Oschatz, um Personal- und Effizienzsynergien zu erreichen und die Konzentrierung der Leistungsteams für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes an den Standorten Delitzsch und Oschatz, um die Teamgrößen zu optimieren und den Betreuungsschlüssel umzusetzen.

Die flächendeckende Einführung des Kundenportals in der Eingangszone stellt sowohl für die Kunden als auch für die Mitarbeiter eine bedeutende Veränderung dar. Ziel dieser Maßnahme ist es jedoch, bereits in der Eingangszone möglichst abschließend alle Kundenanfragen zu bearbeiten. Soweit das Kundenanliegen nicht abschließend geklärt werden sollte, erfolgt der weitere Zugang zum zuständigen Team bzw. Bearbeiter ausschließlich nach vorherigem Termin, um allen Kunden die Möglichkeit der intensiven Abklärung ihrer Probleme einzuräumen und gemeinsam mit den Kunden Integrationsstrategien erarbeiten zu können. Als Folge dieser Umstrukturierung werden die Wartezeiten der Leistungsberechtigten verkürzt, ein störungsfreies Arbeiten während des Kundenkontaktes und eine flexible Personaleinsatzplanung gewährleistet sowie die Anzahl der Kundenkontakte in den Geschäftsbereichen gesteuert. Gerade das störungsfreie Arbeiten erhöht die Produktivität, senkt die Fehlerquote und steigert die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter und in der Folge die Kundenzufriedenheit. Der Landkreis Nordsachsen und die Agentur für Arbeit Oschatz bzw. das in ihrem Auftrag handelnde Jobcenter Nordsachsen haben vom Gesetzgeber einen Freiraum für die Gestaltung der lokalen Arbeitsmarktpolitik erhalten, um den unterschiedlichen lokalen Arbeitsmarktlagen und der unterschiedlichen Struktur der Leistungsberechtigten Rechnung tragen zu können. In der Grundsicherung setzt der Gesetzgeber zur Sicherung einer kontinuierlichen Erbringung von Eingliederungsleistungen besonders auf Kooperation und Zusammenarbeit. Das Jobcenter Nordsachsen ist vor Ort daher auf ein funktionierendes und unterstützendes Netzwerk angewiesen. Ein Netzwerk, in dem das Jobcenter mit seinen Trägern, den kommunalen Gebietskörperschaften, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Kammern Hand in Hand arbeiten. In dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) legt das Jobcenter Nordsachsen unter Einbeziehung seiner Träger und unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen in den Jahren 2005 bis 2012 fest, mit welchen Strategien, Ressourcen und ausgewählten Maßnahmen der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit regional erreicht werden sollen. Es trägt somit zur Transparenz bei. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm • beschreibt wie die geschäftspolitischen Handlungsfelder umgesetzt werden sollen, • definiert die Rahmenbedingungen, • fasst die Vorstellungen zum Einsatz der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung und die Planungsprozesse zusammen und • dient der Steuerung des Jobcenters im Jahr 2013. Es ist die Grundlage für • die Zusammenarbeit mit der Trägerversammlung, • die geschäftspolitischen Handlungsfelder und der Zielerreichung im Jahr 2013, • die Aufteilung der Haushaltsmittel 2013, • die Information und Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes und • die Information und Orientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wird zusätzlich durch ein Jobcenter internes operatives Programm ergänzt.

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2. Arbeitsmarkt- und Kundenstruktur 2.1 Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes Der Landkreis Nordsachsen grenzt an die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Brandenburg und in Sachsen an die Landkreise Leipzig, Meißen, Mittelsachsen sowie an die Stadt Leipzig. Gleichzeitig ist Nordsachsen flächenmäßig der viertgrößte Landkreis Sachsens, hat jedoch mit ca. 206.000 Einwohnern (102 Einwohner/km² - Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Der Landkreis Nordsachsen, Ausgabe 2011) die niedrigste Bevölkerungszahl. Mit rund zwei Drittel der Gesamtfläche des Kreises hat er einen sehr hohen Anteil an Landwirtschaftsfläche und liegt deutlich über dem Durchschnitt von 56 Prozent (Quelle Landkreis Nordsachsen, Homepage, Landkreis ► Daten& Fakten, Stand 11/2012).

Die Anbindung an die Verkehrsnetze von Straße (Anbindung an die Autobahnen A9 und A14 bzw. Bundesstraßen B2, B6, B 87, B 107, B169 etc.) Schiene, Luft (Flughafen Leipzig/Halle) und Wasser (Elbehafen in Torgau) ist im Flächenlandkreis differenziert ausgeprägt. Große Kreisstädte sind neben der Kreisstadt Torgau, Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz und Oschatz. Die geografische Lage und die infrastrukturellen Voraussetzungen bestimmen seit jeher die Wirtschaftskraft und -struktur der Region. Kennzeichnend für den Arbeitsmarkt im Landkreis Nordsachsen ist, dass es eine Vielzahl kleiner und sehr kleiner Firmen gibt und die Wirtschaftsstruktur in sich sehr inhomogen ist. Der Landkreis wird sowohl von der Landwirtschaft (v. a. im Raum Oschatz/Torgau), Industrie, Gewerbe, Handwerk, Gesundheitswirtschaft, Ernährungsgüterindustrie, Logistik (v. a. rund um den Flughafen) als auch von dem Dienstleistungsgewerbe, der Freizeit- und Tourismusbranche geprägt. Es dominieren neben der Flachglas- und Glasseidenindustrie, die Keramikproduktion, die Metallurgie, der Maschinen- und Anlagenbau, die Papierindustrie, die Holzverarbeitung sowie der Bereich Logistik. "Zugpferde" für die wirtschaftliche Entwicklung sind hierbei die Post-Tochter DHL, der Flughafen Leipzig/Halle, die Messe Leipzig sowie das Güterverkehrszentrum, die Firmen Amazon, BMW und Porsche, welche sich im Landkreis Nordsachsen selbst bzw. in dessen unmittelbarer Umgebung befinden und auf die gesamte Region ausstrahlen (Quelle Landkreis Nordsachsen, Homepage, Landkreis ►Lage bzw. Wirtschaft, Stand 11/2012).

Die vergleichbar relativ niedrigen Arbeitskosten im Landkreis Nordsachsen (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Medieninformation 160 / 2010: Arbeitskosten in Sachsen 28,5 Prozent unter Westniveau) sind einerseits ein Standortvorteil, da sie die Rendite vorhandener und die Rendi-

teerwartungen neuer Investitionen erhöhen. In Folge dessen steigt auch der Anreiz für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, da der Druck, vorhandene Arbeitsplätze aus Kostengründen zu verlagern, abnimmt. Anderseits steigt der soziale Druck auf die Beschäftigten, da ein nicht ausreichendes Einkommen u. a. zu materiellen Schwierigkeiten („Arm trotz Arbeit“), perspektivisch zu niedrigeren Altersrenten und zu sozialen Ausgrenzungen führen kann. Zur Aufstockung von geringen Einkommen bzw. Renten werden in Folge dessen höhere steuerliche Mittel im Bereich der Grundsicherung, aber auch sozialintegrativer Bemühungen nötig werden. Nicht zu unterschätzen ist als Wirtschaftsfaktor auch, dass in einer Region mit niedrigeren Arbeitskosten oftmals auch die Kaufkraft geringer ist und gut ausgebildete Fachkräfte abwandern. Dies hat umso größere Bedeutung, als nach der Einschätzung des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen (Quelle: Landkreisinformation – Landkreis Nordsachsen) im Jahr 2025 im Landkreis Nordsachsen voraussichtlich nur noch zwischen 176.000 bis 182.000 Einwohner – also um 12,8 % bis 15,4 % weniger – leben werden. Der Rückgang der Gesamteinwohnerzahl wird gleichzeitig von einer fortgesetzten Alterung der Bevölkerung begleitet. Die Zahl der ab 60-Jährigen

6 steigt bis 2025 voraussichtlich um 18.000 Personen auf 76.5000. Dies ist ein Zuwachs um ca. 30 %. Die Bevölkerung im vorwiegenden erwerbsfähigen Alter zwischen 20 bis 60 Jahren wird hingegen prognostisch deutlich um 40.000 – 44.000 Personen – also um 33,7 % - 36,8 % - sinken. Mithin wird der Bedarf an Fachkräften – insbesondere im konjunkturunabhängigen Gesundheitsbereich – auch zukünftig weiter steigen. Dies kann auch als Chance für die Kunden des Jobcenters begriffen und genutzt werden. Bestand gemeldeter freier Arbeitsstellen nach Zielberufen (ausgewählte Berufsgruppen) beim gemeinsamen Arbeitgeber-Service im September 2012:

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Bei einem Vergleich der Grafik - Bestand gemeldeter freier Arbeitsstellen - und der auf der folgenden Seite abgebildeten Grafik - Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II mit den von ihnen angegebenen Zielberuf - ist erkennbar, dass die Schere zwischen den gemeldeten freien Arbeitsstellen (z. B. 14 Stellen bei den Reinigungsberufen) und den gemeldeten Arbeitslosen (796 Arbeitslose suchen eine Stelle im Bereich der Reinigungsberufe), die eine entsprechende Arbeitsstelle suchen, zum Teil sehr weit auseinander geht. Und selbst bei ausreichend vorhandenen Stellen ist festzustellen, dass nicht jeder Bewerber die vom Arbeitgeber gewünschten Voraussetzungen erfüllt. Dem Jobcenter Nordsachsen kommt hierbei die Aufgabe zu, die zur Verfügung stehenden personellen Potentiale zu erkennen, zu motivieren und zu qualifizieren und so in die Teilnahme am Erwerbsleben zu vermitteln.

7 Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II mit den von ihnen angegebenen Zielberuf (ausgewählte Berufsgruppen) im September 2012:

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Die Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig bei 642 Unternehmen im Kammerbezirk Leipzig (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen) im Herbst 2012 (Quelle: Konjunkturbericht der IHK Leipzig – Herbst 2012 – auf www. leipzig.ihk.de) ergab, dass sich die Wirtschaft in der Region in einer guten Verfassung befindet, die Konjunktur sich je nach Wirtschaftsbranche differenziert darstellt und sich die Geschäftserwartungen nach einer leichten Aufwärtsbewegung im Frühjahr 2012 voraussichtlich wieder eintrüben werden. Die Geschäftsprognosen der Unternehmen sind aktuell aufgrund der anhaltenden Euroschuldenkrise, des verhaltenen Wirtschaftswachstums in den USA, der sinkenden Nachfrage nach Exportgütern, der steigenden Rohstoff- und Strompreise sowie der unsicheren Lage im Nahen Osten von einer wachsenden Unsicherheit geprägt und lassen auf eine schwächere wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten 12 Monaten – jedoch nicht auf einen Konjunktureinbruch - schließen. Es ist daher damit zu rechnen, dass der Zuwachs der Erwerbstätigen 2013 insgesamt geringer ausfallen wird als in den Jahren 2010 bis 2012, auch wenn die Nachfrage nach Fachkräften im Dienstleistungsgewerbe und in der Industrie voraussichtlich weiter anhalten wird.

8 Diesen Konjunkturaussichten begegnen der Landkreis Nordsachsen, die Agentur für Arbeit Oschatz und das Jobcenter Nordsachsen durch eine kontinuierliche und intensive Zusammenarbeit, um die Auswirkungen einer sich weltweit abflauenden Wirtschaftsentwicklung im Landkreis so gering wie möglich ausfallen zu lassen. So finden regelmäßige Arbeitstreffen mit dem Landrat und seinen Dezernenten bzw. den Führungskräften der Agentur für Arbeit Oschatz und dem Jobcenter Nordsachsen statt, um frühzeitig auf tendenzielle Entwicklungen reagieren zu können. Diese intensive Zusammenarbeit setzt sich auch in den verschiedenen Fachbereichen, ob in Form des Abschlusses von „gelebten“ Kooperationsvereinbarungen, von Arbeitskreisen (z. B. Arbeitsbündnis Jugend und Beruf oder Schule-Wirtschaft), Workshops (z. B. Regionales Übergangsmanagement) oder der gemeinsamer Durchführung von Ausbildungsmessen fort. Ein Schwerpunkt liegt - wie hierbei zu erkennen ist - aktuell auf der Verbesserung der Qualifikationen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Schulabgänger / -absolventen / Arbeitslosen), um den Fachkräftebedarf zu sichern, der Jugendarbeitslosigkeit bzw. der Abwanderung junger Menschen und somit der Demografieentwicklung entgegenzuwirken. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Oschatz und des Jobcenter Nordsachsen unterstützt dabei die regionalen Arbeitgeber durch ein umfassendes Dienstleistungsangebot, das speziell auf die Bedürfnisse der Unternehmen ausgerichtet ist. Er vermittelt passende Beschäftigte und Fachkräfte, gibt finanzielle Unterstützung und berät zu allen Fragen rund um Qualifizierung von Beschäftigten, um auch bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse zu sichern. Die Träger unterstützen entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich auch Existenzgründerwillige, d. h. in engem Zusammenwirken mit der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können Bürger bzw. Kunden des Jobcenter Nordsachsen, die an einer Existenzgründung interessiert sind, sich kostenlos u. a. auch zu den Voraussetzungen für eine Existenzgründung oder zu Fördermöglichkeiten beraten lassen. Insgesamt verfügt der Landkreis Nordsachsen über eine Vielzahl von Faktoren, die eine kontinuierliche Fortführung der guten Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes unterstützen.

2.2 Kundenstruktur Die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre, die auch in der Region ein „Motor“ für die Schaffung neuer Arbeitsplätze war und ist, sowie die kontinuierliche Zusammenarbeit der Mitarbeiter mit den Kunden des Jobcenters spiegelt sich in der stetig sinkenden Anzahl der Leistungsberechtigten wieder: Anzahl DezemMärz Juni Sept. Dezemim Rechtskreis SGB II ber 2011 2012 2012 2012 ber 2012* Bedarfsgemeinschaften (BG) erwerbsfähige Leistungsberechtigte leistungsberechtigte Personen insgesamt

12.822

13.035

12.818

12.519

12.545

17.294

17.588

17.237

16.727

16.782

22.678

23.037

22.643

21.985

22.038

Arbeitslose davon Arbeitslose U25 (15 – 24 Jahre)

9.631

10.149

9.065

8.176

8.126

642

774

674

573

518

davon arbeitslose Alleinerziehende davon Arbeitslose Ü50 (ab 50 Jahre bis zum regulären Renteneintrittsalter)

1.022

1.007

944

863

833

3.367

3.512

3.183

2.899

2.978

davon Langzeitarbeitslose

5.227

5.618

5.317

4.816

4.712

9 Darstellung der Entwicklung der Kundenstruktur im Jobcenter Nordsachsen:

20.000 17.500 15.000 12.500 10.000 7.500 5.000 2.500 0 Okt Dez Feb Apr Jun Aug Okt Dez Feb Apr Jun Aug Okt Dez 10 10 11 11 11 11 11 11 12 12 12 12 12 12 Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Arbeitslose Arbeitslose ohne Ausbildung Langzeitarbeitslos Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *Die Daten für die Monate November 2012 bis Januar 2013 sind hochgerechnet.

Die Entwicklung der Kundenstruktur im Bereich des SGB II zeigt deutlich, dass zwar die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Arbeitslosen deutlich gesunken ist, jedoch die Arbeitslosen ohne Ausbildung bzw. Langzeitarbeitslose vergleichsweise wenig von dem wirtschaftlichen Aufschwung profitiert haben. Mithin haben auch in der aktuellen wirtschaftlichen Lage v. a. die gut Qualifizierten bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das Jobcenter Nordsachsen hat daher für das Jahr 2013 als zentralen Handlungsschwerpunkt, im Zusammenspiel mit der Agentur für Arbeit möglichst vielen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen ohne Abschluss eine abschlussorientierte Aus- bzw. Weiterbildung anzubieten, um auch ihnen eine dauerhafte und existenzsichernde Beschäftigungsaufnahme zu ermöglichen und gleichzeitig dem zukünftig im Hinblick auf dem Demografiewandel weiter wachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen. Auch bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen mussten und müssen neue Wege beschritten werden, um mittel- bis langfristig den Leistungsberechtigten eine Teilhabe am Erwerbsleben – ggf. auch mit verkürzten Arbeitszeiten - oder zumindest die Aufnahme einer ehrenamtlichen Beschäftigung zu ermöglichen. Dies ist nicht nur notwendig, um die gesellschaftlichen Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit (z. B. Verlust von Steuern und Sozialabgaben, hohe Kosten für Arbeitslosengeld I und II, Verlust der Kaufkraft des Einzelnen, Reduzierung der Binnennachfrage) zu mindern, sondern v. a. um die individuellen Folgen bei den Langzeitarbeitslosen (höheres Risiko für psychische und gesundheitliche Einschränkungen, Entwertung der bisher erlangten Qualifizierung, gesellschaftlich-kulturelle Isolation und Verarmung) begegnen zu können. Arbeit ist für viele Menschen ein psychosozialer

10 Stabilisierungsfaktor und regelt die Tagesstruktur und das soziale Umfeld. Oftmals hängen der persönliche Erfolg und die soziale Anerkennung stark von den beruflichen Leistungen ab. Da den Langzeitarbeitslosen diese Bestätigung ihrer Umwelt fehlt, steigt bei ihnen auch das Risiko für Depressionen, Resignation, Selbstzweifel etc. (Quelle: Heidrun Graupner, „Chancenlos in Deutschland: Geraubte Zukunft“, Süddeutsche Zeitung, 27. Juli 2006 und Frank Oschmiansky, „Folgen der Arbeitslosigkeit“, Bundeszentrale für politische Bildung auf www.bpb.de).

Eine weitere Aufgabe des Jobcenter Nordsachsen ist daher eine noch intensivere Betreuung der marktferneren Kunden. Daher hat das Jobcenter gerade beim Maßnahmeeinkauf hierauf auch einen Schwerpunkt gesetzt. Ziel ist es, mit den Kunden im Rahmen einer Anamnese zu erruieren, welche Gründe einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen bzw. Handlungsalternativen zu entwickeln, um diese Hemmnisse überwinden zu können. Es wird daher Wert darauf gelegt, dass diese Maßnahmen konkret und individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Teilnehmer zugeschnitten sind, durch eine intensive integrations- und sozialpsychologische Begleitung ergänzt werden und die Kunden ihre berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Praxis im Rahmen eines Praktikums überprüfen und anwenden können. Mit diesem Konzept werden nicht nur die einzelnen Kunden, sondern auch Bedarfsgemeinschaften angesprochen, in den alle volljährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigte arbeitslos sind. Da die Betreuung in 1. Linie einen Großteil an Kundengesprächen mit zunehmenden Beratungsaufgaben zu vielfältigen Lebenslagen ausmacht und der Beratungsbedarf der Kundinnen und Kunden weiter wächst, weil sich der Arbeitsmarkt schnell wandelt bzw. die Komplexität der Integrationsarbeit steigt, hat sich das Jobcenter Nordsachsen bereits 2012 dafür entschieden, seine Integrationsfachkräfte mit der Einführung der Beratungskonzeption SGB II (Beko) bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Ziel ist es, die vorhandenen Stärken der Kunden zusammen mit den Kunden herauszuarbeiten und zu stärken.

© Bundesagentur für Arbeit

Ab Dezember 2012 werden daher für die Integrationsfachkräfte Präsenzschulungen zur weiteren Professionalisierung der Beratungskompetenz durchgeführt und im Anschluss Praxisphasen mit individueller Lernberatung am Arbeitsplatz angeboten. Mit der Beratungskonzeption SGB II (Beko) wird darüber hinaus auch das bereits von den Integrationsfachkräften genutzte 4-Phasen-Model (4PM, Integrationskonzept) weiter unterstützt.

11 Das 4-Phasen-Modell orientiert sich an den vier Kernelementen des Integrationsprozesses: • Phase 1: Das Profiling umfasst eine Gesamtbetrachtung von beruflichen und übergreifenden Stärken sowie den Hemmnissen (z. B. Leistungsfähigkeit, familiäre Situation, Wohnsituation, Schulden), die einer Vermittlung bzw. Integration im Wege stehen und die im Integrationsprozess systematisch bearbeitet werden müssen. • Phase 2: Auf der Grundlage des erstellten Profilings und mit Blick auf den Zielberuf/ die Zieltätigkeit wird ein realistisches und erreichbares arbeitsmarktliches Ziel (z. B. Aufnahme einer Beschäftigung am 1. oder 2. Arbeitsmarkt, eines Mini-Jobs) festgelegt. • Phase 3: Basierend auf den erarbeiteten Handlungsbedarfen werden zusammen mit der Kundin oder dem Kunden individuell zugeschnittene Handlungsstrategien bzw. Strategiebündel (z. B. Steigerung der Eigenbemühungen, Aufsuchen einer Schuldnerberatung) ausgewählt. • Phase 4: Zur Nachhaltung der besprochenen und vereinbarten Handlungsstrategien (z. B. Nachweis von Bewerbungsbemühungen, Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung) werden diese in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. In einem Folgegespräch werden die in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Schritte mit der tatsächlichen Umsetzung abgeglichen, Profiling, Ziel und Strategieauswahl überprüft und die nächsten Schritte vereinbart. Aus dem individuellen Zusammenspiel der Integrationsprognose und der Stärken bzw. der ggf. vorhanden multiplen Hemmnisse des Kunden wird der Kunde in eine Profillage übernommen. Folgende wesentliche Profillagen werden hierbei unterschieden: • Markt-, Aktivierungs- und Förderprofil (marktnahe Profillagen), • Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Unterstützungsprofil (marktferne Profillagen) und • „I: Integriert aber weiterhin hilfebedürftig“: In diese Profillage werden Kunden übernommen, die entweder Ł unter Ausschöpfung ihrer individuellen Möglichkeiten erwerbstätig oder Ł in Vollzeit auf dem 1. Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt bzw. selbständig tätig und Ł weiterhin hilfebedürftig sind, da der Bedarf durch das erzielte Einkommen nicht bzw. nicht vollständig gedeckt werden kann. Die Betreuung des Kunden richtet sich hier auf die weitere Reduzierung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Betrachtet man im Jobcenter Nordsachsen die Verteilung der Kunden nach den Profillagen (siehe nächste Seite), so wird sehr deutlich, dass ein Großteil der erwerbsfähigen Leistungsbezieher in marktfernere Profillagen zuzuordnen sind. Es ist jedoch auch erkennbar, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Leistungsbezieher trotz Ausschöpfung ihrer individuellen Möglichkeiten und Ausübung einer Erwerbstätigkeit weiterhin mit ihrer Bedarfsgemeinschaft im Leistungsbezug sind. Das Jobcenter hat daher zur Aufgabe, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten können hierbei bei der Aufnahme (z. B. mit finanziellen Mitteln aus dem Vermittlungsbudget oder indirekt durch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber als Ausgleich für Minderleistungen) oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit (z. B. Förderung der beruflichen Qualifizierung) unterstützt werden und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Leistungen der Grundsicherung sind daher darauf ausgerichtet, dass 1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird, 2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird, 3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird, 4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,

12 5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden, 6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden. Entwicklung des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsbezieher in den Profillagen (Vergleich der Jahresdurchschnittswerte von September 2011 zu September 2012):

6000 5000 4000 3000 2000 1000 0

über 50 Jahre

35 - 49 Jahre

25 - 34 Jahre

15 - 24 Jahre

Daten aus dem Controllingsystem der Bundesagentur für Arbeit für SGB II – Stand: 15.10.2012

Gleichzeitig ist es jedoch auch die Aufgabe des Jobcenter Nordsachsen darauf hinzuwirken, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die erwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eine dauerhafte und existenzsichernde Beschäftigung aufnehmen können bzw. ausüben. Die erwerbstätigen Leistungsberechtigten werden daher bei der Suche nach einer Arbeitsstelle mit höherer Vergütung zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit bzw. bei der Aufstockung einer Teilzeitstelle ggf. auch schrittweise hin zu einer Vollzeitstelle bzw. zur Vermeidung des Eintritts der Arbeitslosigkeit (so zu sagen von Job zu Job) durch die Integrationsfachkräfte und insbesondere durch den gemeinsamen Arbeitsgeberservice unterstützt. Bei der Entgegennahme, Veröffentlichung und Bearbeitung von Stellenangeboten durch den gemeinsamen Arbeitgeberservice werden u. a. die Mindestlöhne bzw. die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge beachtet. Wird die Zahlung des festgesetzten Mindestlohnes nicht angeboten und ist der Arbeitgeber - trotz Hinweises auf die Rechtslage und die Folgen ordnungswidrigen Verhaltens - ausdrücklich nicht bereit, sein Stellenangebot anzupassen, werden Vermittlungsbemühungen abgelehnt. Sollten erwerbsfähige Leistungsberechtigte aufgrund von sittenwidrigen Vergütungen ergänzend Sozialleistungen beziehen, so ist das Jobcenter Nordsachsen auch berechtigt, die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche gegen den Arbeitgeber (§ 33 SGB II i. V. m. § 115 SGB X) und / oder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu prüfen und ggf. zu veranlassen. Zusätzlich arbeitet das Jobcenter Nordsachsen mit dem zuständigen Hauptzollamt und regionalen Zollämtern als örtliche Bundesfinanzbehörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit eng im gesetzlichen Rahmen zusammen, da auch die Schwarzarbeit ein stabiles und existenzsicherndes Lohnniveau gefährdet.

13

3. Zielerreichung 2012 3.1 Zielerreichung 2012 Das Jobcenter Nordsachsen konnte u. a. durch die gute Arbeit seiner Mitarbeiter/innen und einer Vielzahl von Integrationen von Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt den überwiegenden Teil seiner ambitionierten Ziele erreichen. Verringerung der Hilfebedürftigkeit - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH = ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) Ziel für 2012: Ausgabensenkung um 2 % auf 54.634.838 € Die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt konnte auf 53.788.000 € (gerundeter Wert) und somit sogar um 3,8 % gesenkt werden. Durch die intensive Betreuung der Leistungsberechtigten konnten zusätzlich zu den Leistungen zum Lebensunterhalt zur Entlastung des Landkreises Nordsachsen auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) von Dezember 2011 zu Dezember 2012 im Jahresfortschrittswert um 4,3 % gesenkt werden. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit - Integrationsquote (Integrationen in Bezug auf Anzahl eLb) Ziel für 2012: Steigerung auf 26,4 % Im Jahresfortschrittswert konnte bis Dezember 2012 eine Integrationsquote von 25,4 % erreicht werden. Das Jobcenter Nordsachsen konnte sein ambitioniertes Ziel somit nicht ganz erreichen. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug - Bestand an Langzeitleistungsbeziehern Ziel für 2012: Senkung um 3,4 % auf 13.158 Kunden im Langzeitleistungsbezug Der Bestand an Langzeitleistungsbezieher konnte im Jahresdurchschnittswert um 4,8 % auf 12.978 gesenkt werden, d. h. das Ziel wurde erreicht.

Daten aus dem Controllingsystem der Bundesagentur für Arbeit für SGB II

14 Verbesserung der Prozessqualität - Index aus Prozessqualität Ziel für 2012: Zielstellung 100,00 % Das anvisierte Ziel konnte erreicht werden. lokale Ziele – Integrationen, Bestandssenkung Zielstellung 1: Realisierung von 180 Integrationen bei „Perspektive 50plus – Beschäftigungspaket für Ältere in den Regionen“ Im Rahmen des Projektes konnten insgesamt 240 Ältere integriert werden, d. h. das anvisierte Ziel wurde erreicht. Zielstellung 2: Senkung des Bestandes an arbeitslosen Alleinerziehenden durch die Sicherstellung der Nutzung zur Verfügung stehender Eingliederungsleistungen um 5 % auf 969 Der Bestand an arbeitslosen Alleinerziehenden ist auf 833 (um 18 %) gesunken. Das anvisierte Ziel im Jahr 2012 wurde somit erreicht. Eine besondere Würdigung für die beste Kundenzufriedenheit von allen Jobcentern im Vergleichstyp 12 (vorwiegend ländliche Gebiete in Ostdeutschland mit schlechter Arbeitsmarktlage, niedrigem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und hohem Anteil an Langzeitarbeitslosen) erhielt das Jobcenter Nordsachsen durch Auszeichnung des Deutschen Städte- und Landkreistages und der Bundesagentur für Arbeit beim Tag der gemeinsamen Einrichtungen am 24.01./25.01.2013 in Berlin.

3.2 Einsatz und Wirksamkeit der Eingliederungsleistungen 2012 Die Eingliederungsleistungen inklusive Beschäftigungspakete wurden wie folgt eingesetzt: Eingliederungsleistungen

zugeteilte Ausgabemittel in €

Ausgaben in €

budgetrelevante Mittelbindung in €

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

15.622.831,00

13.601.432,97

506.655,38

Integrationsorientierte Instrumente

11.140.658,87

9.610.946,30

398.065,53



Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

3.508.907,58

3.309.237,88

5.579,69



Eingliederungszuschüsse (EGZ)

2.258.006,13

1.987.263,04

26.858,69



Aktivierung und berufliche Eingliederung Ł Maßnahme beim Arbeitgeber Ł Maßnahmen beim Träger

3.218.223,00

2.431.745,57

325.362,82

30.000,00 3.188.223,00

24.015,68 2.407.729,89

0,00 325.362,82

828.732,69

796.863,32

13.953,69



Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB)



Reisekosten – MDK

2.000,00

701,26

0,00



Einstiegsgeld Ł sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Ł selbständige Tätigkeit

53.265,00

41.411,27 10.824,02

2.803,49 0,00

30.587,25

2.803,49

15 •

Förderung von Arbeitsverhältnissen

76.100,00

47.040,83

5.865,78



begleitende Hilfen für Selbständige

105.000,00

22.941,05

2.329,08



Freie Förderung

600,00

0,00

0,00



Beschäftigungszuschuss (BEZ)

1.075.524,00

974.085,58

15.307,46

1.200.603,00

1.073.307,21

50.215,83

1.192.588,00

1.076.592,15

44.759,54

984.902,29 91.689,86

44.759,54 0,00

2.275.455,00

2.128.744,76

47.371,06

2.245.591,00

2.105.022,91 2.091.866,59

45.745,06 45.745,06

13.156,32

0,00

Beschäftigung schaffende Maßnahmen •

Zuschüsse zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) Ł Mehraufwandsvariante Ł Entgeltvariante

Spezielle Maßnahmen für Jüngere •

Förderung benachteiligter Azubis Ł außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung etc.) Ł ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Einstiegsqualifizierung

29.864,00

23.751,85

1.626,00

Berufliche Reha und SB-Förderung

746.294,36

600.857,29

10.778,30





Pflichtleistungen (Reha)

537.008,36

448.171,28

10.775,36



Ermessensleistungen zur berufl. Reha

209.286,00

152.686,01

2,94

Vermittlungsgutschein (VGS)

250.000,00

202.000,00

0,00

Reisekosten – allg. Meldepflichten

41.786,65

27.332,26

0,00

300.000,00

297.918,63

437,37

Beschäftigungspaket für Ältere •

Perspektive 50 plus

Den Integrationsfachkräften gelang es u. a., durch qualifizierte Beratung und Motivation Arbeitslose auch ohne Fördermaßnahmen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen. Die Beschäftigungsaufnahmen wurden in einer Vielzahl von Fällen jedoch durch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Fahrkostenbeihilfe, Reisekosten, Bewerbungskosten etc.) flankierend unterstützt. Genaue Angaben zu diesen geförderten Beschäftigungsaufnahmen können nicht abgebildet werden.

16 Im Zeitraum Januar bis Dezember 2012 wurden insgesamt 4.347 Integrationen realisiert und 5.178 erwerbsfähige Leistungsberechtigte traten in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung ein. Die Eintritte in • Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) / Umschulungen (756 Eintritte), • Eingliederungszuschüsse (557 Eintritte), • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III (855 Eintritte), • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger (MAT) nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III (1.879 Eintritte), • Einstiegsgeld (ESG) nach § 16b SGB II (23 Eintritte), • Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II (28 Eintritte), • Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II (9 Eintritte), • Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 54a SGB III (9 Eintritte), • Ausbildungszuschuss (AZ, 4 Eintritte), • Probebeschäftigung (4 Eintritte) und • Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (1.205 Eintritte) erfolgten mit dem Ziel, Integrationsfortschritte zu erzielen, die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern bzw. die Beschäftigungsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt flankierend zu begleiten. Die Aktivitäten des Jobcenters waren im Jahr 2012 verstärkter als bisher auf die konzentrierte Bestandsarbeit mit dem Ziel der vollständigen Beendigung des Langzeitleistungsbezuges ausgerichtet. Von einem Langzeitleistungsbezug spricht man, wenn in den letzten 2 Jahren mindesten 21 Monate Leistungen nach dem SGB II bezogen wurden. In diesem Zusammenhang wurden gerade für Langzeitarbeitslose bzw. marktferne Kunden, bei denen ein Langzeitleistungsbezug bereits besteht oder droht, die Maßnahmen • Intensivcoaching „Quattro I“, • „Prognose Zukunft“ • Module mit Coaching • Intensivcoaching „Quattro II“ • Intensivcoaching „Quattro TZ“ (Teilzeit) zur Aktivierung und berufliche Eingliederung eingerichtet. Gegenstand dieser Maßnahmen sind die individuelle Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Heranführung an den Ausbildungsund Arbeitsmarkt. Ziel ist es, die Eigeninitiative der Kunden und somit auch deren Eigenbemühungen zu stärken. Hierbei ist es zum Abbau der individuellen Vermittlungshemmnisse erforderlich, dass auf die konkreten und individuellen Bedürfnisse der Kunden eingegangen wird, d. h. die jeweilige persönliche Situation des Einzelnen bzw. der Bedarfsgemeinschaft sowie Stärken und Schwächen festgestellt werden und anschließend gemeinsame Strategien zum Abbau - im besten Falle zur Überwindung - der Vermittlungshemmnisse erarbeitet werden. Diese Konzentration auf die Individualität und das Potenzial jedes Einzelnen stellt eine Herausforderung dar. Im Jobcenter Nordsachsen beziehen aber auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit nachgehen und somit nicht arbeitslos sind, Leistungen nach dem SGB II. Die Selbständigen, deren Tätigkeit den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft noch nicht vollständig deckt, werden im Jobcenter Nordsachsen durch speziell geschulte Mitarbeiter/innen – ab 2013 ausschließlich am Standort Eilenburg - sowohl integrations- als auch leistungsseitig betreut. Das umfangreiche Beratungsangebot soll die Kunden dabei unterstützen, ihre selbständige Beschäftigung tragfähige bzw. bedarfsdeckend auszuüben. Neben den Fördermöglichkeiten des Einstiegsgeldes nach § 16b SGB II bzw. der Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c Abs. Abs. 1 SGB II hat das Jobcenter zur Unterstützung der Beratung und/oder Kenntnisvermittlung für Selbständige eine Maßnahme nach § 16c Abs. 2 SGB II eingerichtet. Bei diesem individuellen Förderansatz soll die Situation des Selbständigen durch eine umfassende Bestandsaufnahme analysiert werden. Sofern die Bestandsaufnahme eine positive Prognose über die Tragfähigkeit der hauptberuflichen Selbständigkeit ergibt, kann der Ausbau der Selbständigkeit durch aktive Hilfeleistungen unterstützt werden. Sollte festgestellt werden, dass von einer dauerhaften Tragfähigkeit der Selbständigkeit nicht auszugehen ist, ist

17 eine alternative zukünftige berufliche Entwicklung zu besprechen und es kann die Abwicklung der hauptberuflichen Selbständigkeit unterstützt werden. Auch eine öffentlich geförderte Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt (Arbeitsgelegenheiten in Form der Mehraufwandsentschädigung) dient langfristig der Beendigung des Langzeitleistungsbezuges und ist immer nachrangig gegenüber der Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung, Qualifizierung bzw. Nutzung anderer Eingliederungsinstrumente. Eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II bietet den Leistungsberechtigten in den marktfernen Stabilisierungs- und Unterstützungsprofilen mit multiplen Vermittlungshemmnissen – oftmals auch mit gesundheitlichen Einschränkungen - die Möglichkeit ihre Beschäftigungsfähigkeit über eine Teilnahme zu erhalten bzw. wiederzuerlangen oder ihre Belastbarkeit in einem geschützten Umfeld auszuprobieren. Die Teilnehmer erleben wieder den Rhythmus eines Arbeitstages und die Erwartungen des Arbeitsmarkts an ein gewisses Maß an Arbeitsdisziplin, Belastbarkeit sowie an die erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Durch den Erwerb von Praxiskenntnissen, eines strukturierten und geregelten Tagesablaufes sowie neuer sozialer Kontakte während der Arbeitsgelegenheit können die individuellen Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit gemildert und die Chancen der Arbeitssuchenden auf eine spätere Einstellung verbessert werden, da sich der Betreffende auch durch die gezeigte Arbeitsleistung empfehlen kann bzw. aktiv auf den Abbau seiner Vermittlungshemmnisse hinwirken kann. Die günstigsten Eingliederungsquoten wurden bei den beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen erreicht, wobei Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber in aller Regel die nachhaltigste Eingliederungsform darstellen. Nach dem gleitenden Jahreswert von Juni 2011 bis Juni 2012 waren 6 Monate nach Austritt • 56,0 % der Teilnehmer einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber, • 44,2 % der Teilnehmer einer Förderung der beruflichen Weiterbildung und • 72,5 % der mit einem Eingliederungszuschuss geförderten Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Geringere Eingliederungsquoten werden bei den Maßnahmen am zweiten Arbeitsmarkt (Marktersatzmaßnahmen) erreicht. Dies resultiert – wie bereits dargestellt – jedoch bereits aus dem Sinn und Zweck einer Arbeitsgelegenheit, die in erster Linie dazu dient, die Beschäftigungsfähigkeit (wieder-)herzustellen, zu erhalten oder zu erhöhen. Eine Arbeitsgelegenheit ist somit grundsätzlich Teil einer langfristigen Integrationsstrategie und nicht auf kurzfristige Integrationen ausgerichtet. Die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nach einer Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit ist daher erwartungsgemäß gering. Neben arbeitsmarktorientierten Maßnahmen nahmen Beratung und Betreuung im Rahmen des Fallmanagements einen breiten Raum ein. Entsprechende Angebote der Fallmanager bzw. Maßnahme Angebote für Personen mit multiplen Problemlagen wurden so eingesetzt, dass Hilfebedürftige (wieder) näher an den Arbeitsmarkt herangeführt und Integrationsfortschritte erzielt werden konnten. Die initiierten Unterstützungsangebote der aktiven Arbeitsförderung haben im Jahr 2012 einem Ansteigen der zu betreuenden Personen entgegengewirkt und ihren Beitrag geleistet, dass sich die Bestandszahlen weiter rückläufig entwickelten.

18

4. Ziele 2013 Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenter Nordsachsen orientiert sich im laufenden Geschäftsjahr 2013 am gesetzlichen Auftrag nach § 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II), die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können. Im Bereich Markt und Integration wird die Beratung und Hilfe daher zunehmend nicht nur auf den einzelnen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, sondern auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft ausgerichtet. Die drei Ziele "Verringerung der Hilfebedürftigkeit", "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Verringerung von langfristigem Leistungsbezug" bestehen weiterhin und werden durch die Zielgrößen (Kennzahlen) • Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, • Integrationsquote bezogen auf die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und • Senkung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern abgebildet. Zur besseren Vergleichbarkeit sind die einzelnen Grundsicherungsträger, an Hand ähnlicher Arbeitsmarktvoraussetzungen, in verschiedenen Vergleichstypen zusammengefasst. Das Jobcenter Nordsachsen ist dem Vergleichstyp 12 (vorwiegend ländliche Gebiete in Ostdeutschland mit schlechter Arbeitsmarktlage, niedrigem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und hohem Anteil an Langzeitarbeitslosen) mit insgesamt 21Grundsicherungsträgen (davon 14 als gemeinsame Einrichtung eines kommunales Trägers und der Agentur für Arbeit) zugeordnet. Die Verringerung bzw. Beseitigung der Hilfebedürftigkeit, gemessen an der Integration in Erwerbstätigkeit, ist auch 2013 das oberste Ziel des Jobcenters. Daneben bleibt es bei der erklärten Aufgabe, die individuelle Erwerbsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsempfängern möglichst nachhaltig herbeizuführen, zu erhalten bzw. zu stabilisieren, um langfristig die Aufnahme sowie dauerhafte Ausübung einer Beschäftigung und die Erzielung eigenen Einkommens sicherzustellen. Die Aktivitäten des Jobcenters konzentrieren sich im Jahr 2013 daher • auf die Erschließung und Nutzung der Qualifizierungspotentiale der Kunden, • auf die Möglichkeit des Angebots abschlussorientierter Aus- bzw. Weiterbildungen an Jugendliche bzw. junge Erwachsene ohne Abschluss, um auch ihnen eine dauerhafte und existenzsichernde Beschäftigungsaufnahme zu ermöglichen und gleichzeitig einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs unter Nutzung unbesetzter betrieblicher Ausbildungsplätze zu leisten und • auf die intensive und kontinuierliche Fortführung der Bestandsarbeit mit dem Ziel der vollständigen Beendigung des Langzeitleistungsbezuges bzw. mittelfristig um Erhöhung der Integrationschancen von Langzeitleistungsbeziehern, um auch zukünftig im veränderten Kennzahlensystem erfolgreich sein zu können. In der Folge hat die Geschäftsführung des Jobcenter Nordsachsen mit der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Oschatz, folgende Ziele für das Jahr 2013 vereinbart: Verringerung der Hilfebedürftigkeit - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LHU) Ausgabensenkung auf 53.734.000 € Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit - Integrationsquote (Integrationen in Bezug auf Anzahl eLb) Integrationsquote von 25,4 % (Ziel: 4.564 Integrationen im Jahresfortschrittswert)

19 Verringerung von langfristigem Leistungsbezug - Bestand an Langzeitleistungsbeziehern Senkung auf 12.653 Kunden im Jahresdurchschnittswert Verbesserung der Prozessqualität - Index aus Prozessqualität Zielstellung 100,00 % lokale Ziele – Integrationen, Bestandssenkung Realisierung von 180 Integrationen bei „Perspektive 50plus – Beschäftigungspaket für Ältere in den Regionen“ Über die Internetseite www.sgb2.info des BMAS werden die Kennzahlen und Ergänzungsgrößen sowie ausführlichen Erläuterungen bekannt gegeben und stehen somit der Öffentlichkeit zur Verfügung. Zur Verhinderung einer ständigen Korrektur der Zahlen werden die Daten nach dem dritten Ladestand (monatliche Abfrage) festgeschrieben und nur die Ergebnisse des dritten Ladestandes veröffentlicht. 4.1 Geschäftspolitische Handlungsfelder 2013 Die geschäftspolitischen Handlungsfelder leiten sich aus dem Zielsystem ab und markieren besonders erfolgsrelevante Handlungsfelder, auf die sich die Arbeit mit lokaler Ausprägung ausrichten soll. Zur operativen Umsetzung der Ziele des SGB II wurden folgende geschäftspolitischen Handlungsfelder für das Jahr 2013 festgelegt: • Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden, • Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen, • Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und Integrationen realisieren, • Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen, • Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren und • Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen. Im Rahmen der geschäftspolitischen Handlungsfelder steht der zentrale Handlungsschwerpunkt 2013 unter dem Motto: „Erstausbildung für junge Erwachsene“. Ziel ist es, die Arbeitslosen ohne Ausbildung durch Ausbildung bzw. Qualifizierung in eine dauerhafte und existenzsichernde Integration in Arbeit zu überführen. Die Umsetzung der Handlungsfelder orientiert sich hierbei an folgenden Grundsätzen: • die Beratung und Integration nachhaltig zu verbessern, • wirkungsorientiert und wirtschaftlich zu arbeiten, • Mitarbeiter zu motivieren und Potenziale zu erkennen und auszuschöpfen sowie • eine hohe Kundenzufriedenheit zu erzielen. Diese Ziele können durch das Jobcenter Nordsachsen 2013 erreicht werden, wenn • durch Mobilisierung, Aktivierung und Förderung der Kundenpotenziale die sich aktuell bietenden Marktchancen genutzt und dem sich abzeichnenden Fachkräftebedarf vorausschauend begegnet wird, • durch konzertiertes Agieren (Netzwerk mit Partner am örtlichen Arbeitsmarkt) die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen erhöht wird, • die Förderinstrumente gezielt und wirtschaftlich zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen der Kunden genutzt werden,

20 • • •

weiterhin verlässlich, schnell und qualitativ hochwertig die Existenzsicherung der Kunden gewährleistet wird, durch die Einführung der Beratungskonzeption SGB II (Beko) die beraterischen Kompetenzen der Integrationsfachkräfte gestärkt und erweitert werden, die zur Verfügung stehenden Haushalts-Ressourcen besonders überlegt, effizient und effektiv eingesetzt werden.

Um den Leistungsberechtigten eine möglichst wohnortnahe Betreuung und Beschäftigung zu ermöglichen, stellt das Jobcenter Nordsachsen den eigenen hohen Anspruch an sich, die eigenen Beratungs- und Vermittlungsangebote mit der Kundenstruktur und den Bedürfnissen des regionalen Arbeitsmarktes abzustimmen. Gleichzeitig wird sowohl auf Führungs- als auch auf der Arbeitsebene eng mit dem Landratsamt Nordsachsen, den Kommunalverwaltungen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden, der Agentur für Arbeit Oschatz, weiteren öffentlichen Einrichtungen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände zusammengearbeitet sowie vorhandene Bundes-, Landes- und ESF-Projekte zur Unterstützung und Aktivierung der Leistungsberechtigten genutzt. In diesem Zusammenhang sind auch die angebotenen sozialintegrativen kommunalen Leistungen (z. B. Sucht-, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung etc.), welche gerade bei Leistungsberechtigten mit multiplen Vermittlungshemmnissen oftmals für das kontinuierliche Heranführen an den Arbeitsmarkt und die Verbesserung der individuellen Integrationschancen erforderlich sind, von besonderer Bedeutung.

4.2 Operative Umsetzung im Jobcenter Nordsachsen Für eine erfolgreiche Positionierung auf dem regionalen Arbeitsmarkt und zur Sicherstellung kontinuierlicher Leistungsfähigkeit müssen Steuerungsaktivitäten und operative Umsetzung klar definiert sein. Wobei die Steuerungsaktivitäten keinen kurzfristigen Veränderungen unterliegen, sondern mittel- und langfristig angelegt sind. Die operative Umsetzung wird jährlich den geschäftspolitischen Handlungsfeldern angepasst, folgt aber auch den Steuerungsaktivitäten des Jobcenters. Folgende Steuerungsaktivitäten werden verfolgt: • • • • • • • •

effiziente und kurze Prozesse im Rahmen der Aufnahme von Neukunden in den Vermittlungsprozess (Einhaltung der bundeseinheitlich formulierten Mindeststandards) aktuelle, qualitativ hochwertige und am konkreten Fall orientierte Eingliederungsvereinbarungen zwischen Jobcenter und Kunden als zentrale Elemente der Steuerung des Gesamtprozesses Fördern und Fordern Nutzung der Controlling- Instrumente, um frühzeitig Risiken zu erkennen, Steuerungsbedarfe und – maßnahmen zu definieren und zielgerichtet Veränderungen herbeizuführen Mitarbeiter bedarfsorientiert zu qualifizieren, um hohe Qualität der Dienstleistungserbringung in allen Bereichen sicherzustellen Führungskräfte bedarfsgerecht qualifizieren, um eine Balance zwischen ergebnisorientierter Führung über Ziele einerseits und Mitarbeiterorientierung andererseits herzustellen Auswertung von Kundenreaktionen fortsetzen, um Veränderungsbedarfe abzuleiten und Kundenorientierung zu steigern Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intensivieren, um Transparenz zu schaffen und Kundenerwartungen bedarfsgerecht zu steuern Zusammenarbeit mit allen Partnern des regionalen Arbeitsmarktes fortsetzen (Wirtschaftsförderung, Netzwerke, Politik, Ämter), um rechtzeitig mit kreativen und ggf. gemeinsam entwickelten Ansätzen auf Veränderungen zu reagieren bzw. auch Veränderungen aktiv mitzugestalten

Neben der grundlegenden Steuerung im Zielsystem beschreiben die operativen Ansätze den Weg zur Zielerreichung. Die bereits genannten geschäftspolitischen Handlungsfelder werden durch folgende Handlungsansätze konkretisiert:

21 4.2.1 Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden Trotz wirtschaftlicher Belebung und sinkender Arbeitslosenzahlen gestaltet es sich für das Jobcenter Nordsachsen oftmals schwierig, gerade benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss bzw. mit unzureichenden beruflichen Qualifikationen / Berufserfahrung bei der beruflichen Integration zu unterstützen. Gleichzeitig ist diese Gruppe der Geringqualifizierten überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit, kurzzeitig befristeten Arbeitsverhältnissen, kurzen Kündigungszeiten und geringer Entlohnungen betroffen. Infolge dessen sind sie häufiger dauerhaft auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen. Prognose der Demographische Entwicklung: Ab 2014 – mehr Berufsaussteiger als Berufseinsteiger in Sachsen: 60.000

Jährliche Einsteiger in das Berufsleben: Geschätzt aus der Bevölkerungsprognose bis 2025 als ein Fünftel der Altersgruppe der 20- bis

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