Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ....................................................................................................... 3 2 Profil des Jobcenters ...................................................................................... 3 2.1 Lokale Arbeitsmarktlage ................................................................................. 3 2.2 Kundenstruktur ............................................................................................... 5 2.3 Prognose des IAB für den Berliner Arbeitsmarkt ............................................. 9 2.4 Situation Jugendlicher .................................................................................... 9 2.4.1 Schwelle Schule/Berufsausbildung (1. Schwelle) ......................................... 10 2.4.2 Schwelle Ausbildung/Berufseinstieg (2. Schwelle) ........................................ 10 2.5 Kooperation mit Netzwerkpartnern ............................................................... 11 3 Ziele ............................................................................................................. 13 3.1 Bundeseinheitliche Ziele ............................................................................... 13 3.2 Lokale Ziele und Vereinbarungen ................................................................. 14 4 Geschäftspolitische Schwerpunkte ............................................................... 15 4.1 Geschäftspolitische Handlungsfelder ............................................................ 15 4.1.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren ..................... 17 4.1.2 Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen ..................................................................................... 18 4.1.3 Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für Kunden mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern 19 4.1.4 Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren .................................................................................................................. 20 4.1.5 Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren ......................... 21 4.1.6 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement ................................................ 22 4.1.7 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen.......... 23 4.2 Operative Umsetzung von Maßnahmen zur Flankierung der geschäftspolitischen Handlungsfelder ......................................................................... 24 4.2.1 Selbständige................................................................................................. 24 4.2.2 Beschäftigungschancen für Alleinerziehende erschließen ............................ 25 4.2.3 Kooperationsvereinbarungen/Zusammenarbeit mit Dritten ........................... 25 4.2.4 Wirkungserwartung....................................................................................... 27 4.2.5 Zielnachhaltung ............................................................................................ 27 5 Finanzielle Ressourcen ................................................................................ 27 5.1 Eingliederungstitel ........................................................................................ 27 5.1.1 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ........................................... 28 5.1.2 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) ... 29 5.1.3 Eingliederungszuschüssen (EGZ) – Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice (AG-S) .......................................................................................... 29 5.1.4 Einstiegsgeld (ESG) ..................................................................................... 29 5.1.5 Öffentlich geförderte Beschäftigung .............................................................. 30 5.1.6 Bereich der unter 25-Jährigen (U25) ............................................................ 31 5.2 Sondermittel, Bundesprogramm ................................................................... 31 5.2.1 ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose ............................................ 31 5.2.2 Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“............................................................ 31 5.2.3 Netzwerk ABC .............................................................................................. 32
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 1
Einleitung
Das vorliegende Arbeitsmarktprogramm soll die Ziele und die daran ausgerichtete Ausgestaltung der Aktivitäten und Beiträge des Jobcenters Berlin Neukölln zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit für eine breite Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar machen. Aus der Prognose der Marktentwicklung und den Erfahrungen des Geschäftsjahres 2016 wurden Strategien und Maßnahmen abgeleitet. Sie setzen die Geschäftspolitik operativ um, indem sie auf die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug abzielen. Impulse, die sich aus dem gemeinsamen Rahmenarbeitsprogramm für das Land Berlin ergeben, wurden unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten sinnvoll in das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Berlin Neukölln integriert. Dieses Programm wird entsprechend § 44 c Abs. 6 SGB II in der Trägerversammlung abgestimmt und im Beirat des Jobcenters erörtert. Es gibt einen Überblick über den Arbeits- und Ausbildungsmarktausschnitt im Bezirk Neukölln sowie die Struktur der hilfebedürftigen Leistungsberechtigten und zeigt die wesentlichen Maßnahmen und Ressourcen zur aktiven Arbeitsförderung von Bund und Kommune für den Bezirk Berlin Neukölln im Jahr 2017. 2
Profil des Jobcenters
2.1
Lokale Arbeitsmarktlage Der Bezirk Neukölln hatte Mitte 2016 insgesamt 328.045 Einwohner und weist die dritthöchste Bevölkerungsdichte der Berliner Bezirke auf. Die Hälfte der Einwohner lebte im nördlichen Neukölln und die andere Hälfte im Süden Neuköllns in den Ortsteilen Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt. Der Anteil der Einwohner mit Migrationshintergrund betrug 142.578 (43,5%); über ein Fünftel der arabischstämmigen Bürger Berlins sind in Neukölln gemeldet. Der Ausländeranteil belief sich auf 24,4% aus insgesamt 152 verschiedenen Herkunftsländern1. Jeweils ungefähr 25,6% der Ausländer stammen aus der Türkei und12,7% aus den arabischen Ländern. Dementsprechend stark ist die Anziehungskraft der „Auslandsgemeinde“ mit ihren Vereinen und Moscheen.
1
Es ist davon auszugehen, dass der Zuzug von Flüchtlingen auch im Jahr 2017 erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur Neuköllns haben wird.
3
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Die Struktur der bezirklichen Arbeitslosigkeit stellt sich wie folgt dar:2 Ausgewählte Merkmale
Anteil in %
Arbeitsuchende insgesamt
25.224
Arbeitslose
Alter
22.427
13,3
Männer
57,8
12.957
14,3
Frauen
42,2
9.470
12,0
9,2
2.058
13,0
2,8
625
20,5
22,8
5.110
11,7
12,0
2.700
11,3
Deutsche
58,5
13.126
10,0
Ausländer
39,0
8.745
23,6
15 bis unter 25 Jahre 15 bis unter 20 Jahre 50 Jahre und älter 55 Jahre und älter
Staatsangehörigkeit
Arbeitslosenquote (alle ziv. EP) Okt. 2016
47.651
nicht arbeitslose Arbeitsuchende
Geschlecht
Bestand Oktober 2016
Das breite Branchenspektrum, viele innovative Unternehmen und die Mischung aus Großbetrieben und einer Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen zeichnen den Standort Neukölln aus. Die Unternehmen im Bezirk sind modern und leistungsstark aufgestellt. Elektroindustrie, Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Steuerungstechnik sowie Lebens- und Genussmittel sind Traditionsbranchen geworden. Weiterhin haben Unternehmen der Dienstleistungsbranche hier ihren Standort. Auf der einen Seite hat sich der Bezirk zu einem wichtigen Standort für die innovativen Branchen der Kreativwirtschaft entwickelt. Auf der anderen Seite haben die Anpassungsprozesse der letzten Jahre zu einer nachhaltigen Modernisierung der Neuköllner Industrie geführt. Aus reinen Produktionsflächen wurden teilweise Dienstleistungsstandorte für Logistik und produktionsnahe Dienstleistungszentren. Die insgesamt ca. 5.900 ansässigen Arbeitgeber sichern über 60.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, mehr als zwei Drittel davon in KMU. Mehr als vier Fünftel von ihnen beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In nicht einmal 1% der Unternehmen arbeiten indes mehr als 250 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer. Der Bezirk Neukölln bietet zahlreiche Standortvorteile: Enge Verbindung zum Wissenschafts- u. Wirtschaftsstandort Berlin - Adlershof (WISTA) mit dem Schwerpunkt Forschung, Entwicklung und Vermarktung von Zukunftstechnologie Nähe zum Flughafen Schönefeld Teltowkanal, Häfen gute Verkehrsanbindungen zur Innenstadt und zum Umland Berlins Dabei ist die hervorragende Infrastruktur ein besonderes Merkmal. Die Autobahn A 113 beginnt am Dreieck Neukölln und führt über Schönefeld zum südlichen Berliner Ring. 2
Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stand Oktober 2016
4
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Somit ist eine schnelle und direkte Verbindung zum zukünftigen Flughafen Berlin-Brandenburg-International gewährleistet. Die Arbeitskräftenachfrage auf Fachkräfteebene hält weiterhin an. Daneben sind Nachfragen im Zeitarbeitsbereich sowie auftragsabhängige Nachfragen im Bereich Callcenter weiterhin vorhanden. Gleichbleibend hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Pflegebereich. Bewerberseitig wird es über alle Branchen hinweg schwer, die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften adäquat zu bedienen. Fehlende Qualifikation und Flexibilität sind hier anhaltend die primären Ursachen.
Im neuen Jahr wird mit den vielen Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, um hier Asyl zu suchen, eine neue Kundengruppe finanzielle und beratende Unterstützung benötigen. Ausgehend von einem derzeitig nicht quantifizierbaren Kundenzuwachs stehen die Eingangszonen, Leistungsgewährungsteams wie auch die Teams Markt und Integration des Jobcenters Berlin Neukölln vor enormen personellen und logistischen Herausforderungen. 2.2
Kundenstruktur
Die Arbeitslosenquote im Bereich des Jobcenters Berlin Neukölln betrug im Oktober 2016 rund 10,6%. Diese setzte sich wie folgt zusammen:3
Ausgewählte Merkmale
Anteil in %
Arbeitsuchende insgesamt
20.844
Arbeitslose
Alter
17.922
10,6
Männer
56,6
10.143
11,2
Frauen
43,4
7.779
9,9
8,8
1.573
9,9
3,1
561
18,4
24,2
4.332
9,9
12,3
2.199
9,2
38,2
6.852
18,5
15 bis unter 25 Jahre 15 bis unter 20 Jahre 50 Jahre und älter 55 Jahre und älter
Staatsangehörigkeit
3
Arbeitslosenquote (alle ziv. EP) Okt. 2016
38.766
nicht arbeitslose Arbeitsuchende
Geschlecht
Bestand Oktober 2016
Ausländer
Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stand Oktober 2016
5
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Im Juni 2016 wurden vom Jobcenter Berlin Neukölln 37.654 Bedarfsgemeinschaften mit 78.068 Personen betreut. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag bei 53.293. Die Eckwerte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende wiesen im Juni 2016 im Jobcenter Berlin Neukölln folgende Merkmale auf:4 Berichtsmonat Juni 2016
Merkmal Bestand Bedarfsgemeinschaften (BG)
37.654
Personen pro Bedarfsgemeinschaft dar.
2,0 Single-BG
20.746
Alleinerziehende-BG
5.213
Partner-BG ohne Kinder
3.340
Partner-BG mit Kindern
7.532
Regelleistungsbedarfsgemeinschaften
37.412
Bestand Personen in Bedarfsgemeinschaften
78.068
Leistungsberechtigte
75.552
Regelleistungsberechtigte
74.969 dar. Männer
38.486
Frauen
36.483
unter 25 Jahren
30.904
Ausländer
25.373
erwerbsfähige Leistungsberechtigte
53.293
dar. Männer
27.514
Frauen
25.779
Alleinerziehende
4
5.079
erwerbstätige ELB
15.273
Ausländer
21.014
ebd.
6
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Der größte Anteil der Arbeitslosen des Jobcenters Berlin Neukölln entfällt mit einem Anteil von 33% auf Kundinnen und Kunden mit einem Hauptschulabschluss. Gefolgt von Arbeitslosen ohne Schulabschluss von etwas mehr als 24%.
Anzahl Arbeitsloser des Jobcenters Berlin Neukölln nach Schulbildung 2.344
1.457 4.395
832
2.990 5.904 Kein Schulabschluss
Hauptschulabschluss
Mittlere Reife
Fachhochschulreife
Abitur / Hochschulreife
Keine Angabe / keine Zuordnung möglich Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stand Oktober 2016
Mit fast 67 % bilden die Arbeitslosen ohne Berufsausbildung die größte Gruppe. Etwas mehr als 30 % haben einen abgeschlossenen Ausbildungsberuf.5 Bestand an Arbeitslosen nach Berufsausbildung
Anzahl
Ohne Berufsausbildung Mit abgeschlossener Berufsausbildung dav. Betriebliche / schulische Ausbildung Akademische Ausbildung Keine Angabe / keine Zuordnung möglich
Anteil in %
11.992
66,9
5.424
30,3
4.095
22,8
1.329
7,4
506
2,8
Im Juni 2016 erhielten 682 Personen aufstockende Leistungen (ergänzend zum Arbeitslosengeld nach dem SGB III) nach dem SGB II. Rund drei Viertel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befinden sich im Langzeitleistungsbezug.
5
Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stand Oktober 2016
7
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Die Profillagen der arbeitslosen Kundinnen und Kunden stellen sich im Januar 2017 wie folgt dar:6 Profillagen
alle Kunden
Marktnah Nicht marktnah
9.548 29.602
Alter 15 bis unter 25 Jahre 1416 2434
Der weit über dem Durchschnitt liegende Anteil an Kundinnen und Kunden mit Defiziten in der deutschen Sprachen sowie nicht vorhandenen bzw. unzureichenden Schul- bzw. Berufsabschlüssen stellt mithin die größte Herausforderung bei der Integration in Arbeit dar. Derzeit zählt das Jobcenter Berlin Neukölln über 3.000 arbeitslose Kundinnen und Kunden mit der Handlungsstrategie „Deutschkenntnisse erwerben bzw. verbessern“. Mit Blick auf den zu erwartenden Kundenzuwachs durch Asylsuchende und Flüchtlinge wird sich diese Zahl jedoch noch erheblich erhöhen. Aufgrund fehlender Deutschkenntnisse ist für diesen Kundenkreis der Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. in berufsqualifizierende Fördermaßnahmen nur sehr erschwert möglich. Das Jobcenter Berlin Neukölln steht daher auch im Jahr 2017 vor einer immensen Herausforderung. Aufbauend auf den Integrationskursen, welche über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereit gestellt werden, soll Kundinnen und Kunden, die ihre Deutschkenntnissen noch verbessern müssen, die Teilnahme an geeigneten Qualifizierungsangeboten ermöglicht werden. Hierbei kommen besonders Kurse des ESF-BAMF Programms zur berufsbezogenen Sprachförderung in Betracht. Darüber hinaus gilt es, DeutschKurse aus Landesprogrammen oder förderrechtlich zulässige Angebote der aktiven Arbeitsmarktförderung mit Sprachförderanteilen aktiv zu nutzen. Entscheidend ist hierbei, dass alle verfügbaren Instrumente passgenau und möglichst innerhalb von 4 - 6 Wochen nach beendetem Integrationskurs in die Auswahl einbezogen werden. Neben Personen mit Migrationshintergrund, insbesondere die zu betreuenden anerkannten Asylberechtigten, sind die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie der gezielte Abbau der Jugendarbeitslosigkeit zwei weitere wesentliche Handlungsfelder im Jobcenter Berlin Neukölln.
6
SGB II Cockpit; Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsbezieher des Vormonats; Stand September 2016
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 2.3
Prognose des IAB für den Berliner Arbeitsmarkt
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) prognostiziert in seiner regionalen Arbeitsmarktprognose für den Berliner Arbeitsmarkt 2017 bei einem Anstieg des BIP von 1,3% eine Zunahme an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen 1,3% und 4,5%. Die mittlere Wachstumsrate der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegt bei 2,9%. Für den Bestand an Arbeitslosen in Berlin wird für 2017 eine Spanne von -11,1% bis +3,7% prognostiziert. Im Mittelwert wird eine Verringerung der Arbeitslosigkeit um -3,7% für Berlin vorhergesagt.
Tabelle: IAB Prognose zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit 2017 nach Bundesländern im Jahresdurchschnitt7
2.4
Situation Jugendlicher
Inzwischen ist in Berlin die Jugendberufsagentur eingerichtet. Grundlage hierfür ist die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin“ die durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, für Arbeit, Integration und Frauen, die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit unterzeichnet wurde. Ziel der Jugendberufsagentur ist es, jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu einem Berufsabschluss zu führen. Dies beinhaltet eine umfassende und ggf. aufsuchende Beratung, gemeinsame Erarbeitung von Zielperspektiven, die Unterbreitung von Qualifizierungsangeboten, das Zusammenführen flankierender Maßnahmen der verschiedenen Rechtskreise sowie die Begleitung der Jugendlichen bis zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss oder im Einzelfall einer nachhaltigen Beschäftigungsaufnahme. Mit der Einrichtung des Standortes Neukölln der Jugendberufsagentur im Oktober 2016 wurde die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Jobcenter, Berufsberatung, Ausbildungsstellenvermittlung, Jugendamt, Berater der beruflichen Schulen) neu ausgerichtet und intensiviert. Im ebenfalls dort verorteten Berufsinformationszentrum (BIZ) können sich die Jugendlichen über alle Themen im Zusammenhang mit Ausbildung, Studium, beruflichen Tätigkeiten und damit einhergehenden Anforderungen selbst informieren. Des Weiteren stehen den Jugendlichen Info-Mappen zu den einzelnen Berufen, berufskundliche Kurzbeschreibungen, Bücher und Zeitschriften zur Verfügung.
7
IAB; Regionale Arbeitsmarktprognosen der Arbeitslosen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2/2016
9
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Das im Bezirk Neukölln etablierte und von den Jugendlichen gut angenommene Jugendberatungshaus des Neuköllner Netzwerkes Berufshilfen (NNB) versteht sich als regionales Angebot für Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf und bietet für alle interessierten Jugendlichen vielfältige flankierende Leistungen, wie z.B. ergänzende Berufsorientierung und –Beratung, Bewerbungsunterstützung und Jugendschuldnerberatung an. Das Jugendberatungshaus arbeitet eng vernetzt und kooperiert mit den Angeboten der Arbeitsförderung, der Benachteiligtenförderung, den Angeboten und Maßnahmen des Jobcenters, der weiterführenden Schulen und der Jugendberufshilfe. Seit Einführung der Jugendberufsagentur Berlin - Standort Neukölln ist auch das Jugendberatungshaus am zentralen Standort der JBA mit Beratern vertreten. 2.4.1 Schwelle Schule/Berufsausbildung (1. Schwelle) Im Jobcenter Berlin Neukölln waren mit Stand Oktober 2016 insgesamt 1.573 Jugendliche arbeitslos gemeldet. Darunter haben 379 Jugendliche keinen Schulabschluss (24,1%). 1.364 Jugendliche (86,7%) waren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Insbesondere an dieser Schwelle muss aktiv angesetzt werden, um die Jugendlichen einerseits bei der Ausbildungsplatzsuche zu unterstützen und sie andererseits dafür zu motivieren und zu aktivieren (siehe Kapitel 4.1.1). Ausgehend von aktuell 2.330 Schülerinnen und Schülern, die auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft zum Rechtskreis SGB II gehören und voraussichtlich im Schulentlassjahr 2017 die Schule verlassen werden, ergibt sich prognostisch eine Zahl von ca. 1.300 tatsächlichen Schulabgängern, davon ca. 1.050 mit tatsächlichem Ausbildungspotential. Veränderungen im Laufe des Schuljahres können sich noch durch Schulabbruch, durch Wiederholung der letzten Klassenstufe oder durch eine spätere Entscheidung zur Weiterführung der Schule mit dem Ziel “Erlangen eines höherwertigen Schulabschlusses“ ergeben. Im September 2016 waren zusätzlich 490 Altbewerberinnen und Altbewerber aus den Schulentlassjahrgängen 2004 bis 2015 und ca. 200 aus dem Schulentlassjahr 2016 Ausbildungsplatz suchend gemeldet. Bei ca. 650 Kundinnen und Kunden ist damit zu rechnen, dass die Ausbildungsreife erneut hergestellt wird. Insgesamt ist mit einem Bewerberpotential von ca. 2.390 Kundinnen und Kunden zu rechnen. 2.4.2 Schwelle Ausbildung/Berufseinstieg (2. Schwelle) Ca. 800 Jugendliche verfügen derzeit nicht über die erforderliche Ausbildungsreife und werden diese auch prognostisch in absehbarer Zeit nicht erreichen, sodass eine intensive Vorbereitung, Heranführung, Aktivierung und Vermittlung im Rahmen der Arbeitsvermittlung für diese Kundengruppe im Vordergrund steht. Mittels intensiver Beratung, zielgerichteter Förderleistungen und Unterstützungsangeboten wird parallel zur Heranführung an den Arbeitsmarkt die Erzielung der Ausbildungsreife konsequent weiter verfolgt. Etwa 180 Personen dieser Personengruppe streben aus unterschiedlichsten, in der Person liegenden Gründen ausschließlich die Vermittlung in Helfertätigkeiten an. Ca. 400 weitere Bewerberinnen und Bewerber im Bestand der U25-Teams des Jobcenters Berlin Neukölln haben bereits einen Berufsabschluss, üben derzeit aber keine bedarfsdeckende Beschäftigung aus. Für sie werden weitere Vermittlungsstrategien entwickelt, um sie schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die ca. 200 Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich aktuell im letzten Ausbildungsjahr befinden und diese voraussichtlich in 2017 beenden, werden bereits 6 Monate 10
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 vor Ende der Ausbildung im Rahmen des Absolventenmanagements begleitet, um einen möglichst nahtlosen Übergang in ein Arbeitsverhältnis zu gewährleisten (siehe Kapitel 4.1.1). 2.5
Kooperation mit Netzwerkpartnern
Das Jobcenter Berlin Neukölln versteht Netzwerkarbeit als wichtigen Erfolgsfaktor zur Umsetzung der geschäftspolitischen Ziele und zur aktiven Gestaltung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Das Agieren in Netzwerken trägt darüber hinaus zur Transparenz nach innen und außen bei, fördert das Vertrauen und das gegenseitige Verständnis der Akteure. Netzwerke sind Bindeglied zwischen Umsetzung und Steuerung. Sie ermöglichen gemeinsames Agieren von Partnern mit einheitlicher Zielsetzung und unterschiedlichen Möglichkeiten. Gemeinsame Nachhaltung von Ergebnissen und deren gemeinsame Kommunikation sichert eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit und Wahrnehmung von Erfolgen. Neben der aktiven Teilnahme in bestehenden Netzwerken engagiert sich das Jobcenter Berlin Neukölln auch als Initiator neuer Netzwerke. Das Jobcenter Berlin Neukölln arbeitet hierbei sowohl mit den Akteuren des hiesigen Arbeitsmarktes als auch mit den kommunalen Partnern intensiv zusammen. Träger von Arbeitsmarktdienstleistungen werden regelmäßig im gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess unter Berücksichtigung der geltenden Maßgaben in Anspruch genommen. Agentur für Arbeit Berlin Süd Es erfolgt auf Grundlage gemeinsamer Ziele und mit Hilfe bestehender Interaktionsformate eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Berlin Süd. In beiderseitigem Interesse werden Schnittstellen und Prozesse der Zusammenarbeit stetig verbessert und optimiert. Die Kompetenzen der Mitarbeiterschaft des Jobcenters Berlin Neukölln werden durch flankierende Schulungen der Agentur für Arbeit Berlin Süd auch 2017 weiter gestärkt. Regelmäßige Führungsdialoge zwischen den Geschäftsführungen tragen zur gemeinsamen Zielerreichung beider Häuser bei. Bezirksamt Neukölln: Mit dem Bezirksamt Neukölln gibt es in nahezu allen Abteilungen zahlreiche verzahnte Schnittstellen (Bildung, Jugend, Soziales etc.). Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II: Zu den Themen Frauen und Familie, Jugendliche, psychosoziale Hilfen, Schulden, Sucht und Wohnen finden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Informationen und Hilfestellungen sowie Beratungsangebote, die den Kundinnen und Kunden unterbreitet werden können. Näheres zu den kommunalen Eingliederungsleistungen siehe unter 4.2.3 Kooperationsvereinbarungen/Zusammenarbeit mit Dritten. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: Es stehen folgende Landesprogramme zur Verfügung, die die Integrationsfachkräfte des Jobcenters ergänzend einsetzen können: Das Programm „Berliner Jobcoaching“ bietet Coaching- und Qualifizierungsangebote mit dem Ziel, Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Angebote richten sich in erster Linie an Personen, die Beschäftigungsmaßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten (AGH) und 11
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017
Förderung von Arbeitsverhältnissen in der öffentlich geförderten Beschäftigungsvariante bei gemeinwohlorientierten Trägern (FAV) wahrnehmen. Das Qualifizierungsangebot „Qualifizierung für Beschäftigung“ (QfB) richtet sich an Teilnehmende in Maßnahmen der Beschäftigungsförderung sowie auch an Nichtleistungsempfangende. Bei „Qualifizierung vor Beschäftigung“ (QvB) münden benachteiligte Arbeitslose in berufliche Bildungsmaßnahmen ein. Junge Erwachsene können dabei insbesondere an Maßnahmen zum Nachholen des Mittleren Schulabschlusses (MSA) teilnehmen. QfB und QvB ergänzen die Bildungsinhalte von FbW sinnvoll. Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderung für Berliner Arbeitgeber, die neue Beschäftigungsverhältnisse begründen. Als Zielgruppe werden insbesondere Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten (z.B. Minijobber und –jobberinnen und Teilnehmende von Qualifizierungsmaßnahmen), gefördert.
Arbeitskreis Integrationsförderung: Die Organisation und Einbindung in Netzwerke zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist ein wesentlicher Schwerpunkt. Dem dient auch das aktive Mitwirken im Arbeitskreis für Integrationsförderung. Migrationsbeirat Neukölln Gleiches gilt für die Mitgliedschaft im Migrationsbeirat von Neukölln. Schuldnerberatung: Die Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt berät direkt im Hause Kundinnen und Kunden zu ihrer Schuldenproblematik. Netzwerk Frauen in Neukölln Das Netzwerk bildet einen Zusammenschluss von rund 50 Neuköllner Mädchen- und Frauenprojekten, Vereinen, Institutionen, Freiberuflerinnen und anderen engagierten Frauen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Das Netzwerk bietet damit breite und vielfältige Fachkompetenzen und bündelt die Aktivitäten der einzelnen Akteurinnen. Gemeinsames Ziel ist die Chancengleichheit und Gleichberechtigung von Frauen auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Über die Vernetzung werden Informationen, Potentiale und Ressourcen gebündelt, Positionen zu frauenpolitischen Themen erarbeitet und Veranstaltungen angeboten. BBWA Neukölln Durch enge Zusammenarbeit mit dem Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) in Neukölln, dem das Jobcenter Berlin Neukölln angehört, werden die lokalen Potentiale des Neuköllner Arbeitsmarktes eng mit dem Bezirk abgestimmt.
12
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 3
Ziele
3.1
Bundeseinheitliche Ziele
Abbildung: Zielsystem, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 20178
Aus den oben abgebildeten (Steuerungs-)Zielen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden folgende drei Zielindikatoren bzw. Kennzahlen abgeleitet: die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt die Integrationsquote der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern Die Integrationsquote gibt den Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an, die im Berichtszeitraum entweder in Erwerbstätigkeit (Aufnahme einer selbständigen oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt) oder in Ausbildung integriert wurden – gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb). Langzeitleistungsbeziehende (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen der Grundsicherung bezogen haben.
8
Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2017; S. 6
13
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Die Zielindikatoren Integrationsquote und Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden werden wie bislang durch Zielwerte und die Summe der Leistung zum Lebensunterhalt durch ein hochwertiges Monitoring gesteuert. Die Zielwerte des Jobcenters Berlin Neukölln für das Jahr 2017 sind:
Integrationsquote in % LZB (JDW)
Dez. 2016
Veränderung Dez.- Wert in %
22,3
1,3
38.777
-1,6
Für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ wird kein Zielwert vereinbart, dieser wird ausschließlich über ein qualitatives Monitoring in die Zielnachhaltung eingebunden. Der Erwartungswert liegt mit Stand 18.01.2017 noch nicht vor. Die Steuerungsziele werden von den beiden Qualitätskennzahlen Kundenzufriedenheit und Prozessqualität flankiert. 3.2 Lokale Ziele und Vereinbarungen Neben den bundeseinheitlichen Zielen werden für 2017 auch wieder Lokale Ziele vereinbart. Besonderes Augenmerk wird im Jahr 2017 auf der Vermeidung von Übertritten in Langzeitarbeitslosigkeit, den Abgang Langzeitarbeitsloser Kundinnen und Kunden in Erwerbstätigkeit und den Abgängen schwerbehinderter Menschen in Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt und Selbständigkeit liegen. Das Jobcenter Berlin Neukölln plant darüber hinaus den durch den Zuzug arbeitsloser Asylsuchender zu erwartenden Anstieg von Übertritten in Langzeitarbeitslosigkeit um – 5,6% gegenüber dem Vorjahr reduzieren zu können. Zudem sollen 169 schwerbehinderte Menschen und 1.279 Langzeitarbeitslose in Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt und/oder Selbständigkeit integriert werden. Darüber hinaus hat die Integration Jugendlicher in Ausbildung oder Arbeit einen hohen Stellenwert in der Arbeit des Jobcenters und wird mit einem Zielwert unterlegt. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat mit der Regionaldirektion noch weitere Ziele vereinbart. Steigerung der Integrationsquote U25 (Jugendliche um Alter unter 25). Die Integrationsquote U25 (ohne Asyl) wird im Jahresfortschrittswert (JFW) gegenüber 2016 um 5% gesteigert. Steigerung der Integrationsquote Alleinerziehender ohne Sondertatbestand. Die Integrationsquote Alleinerziehender ohne Sondertatbestände (ohne Asyl) wird im Jahresfortschrittswert (JFW) gegenüber 2016 um 5% gesteigert.
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 4
Geschäftspolitische Schwerpunkte
4.1
Geschäftspolitische Handlungsfelder
Die geschäftspolitischen Handlungsfelder aus 2016 werden überwiegend im Jahr 2017 fortgeführt. Die frühzeitige Identifizierung der Potenziale von Asylsuchenden und Flüchtlingen ist für eine gezielte Arbeitsmarktintegration essenziell. Beratungs- und Vermittlungsleistungen müssen daher frühzeitig angeboten werden. Durch die Bereitstellung zusätzlicher finanzielle und personeller Ressourcen und die damit einhergehende frühzeitige Gründung von spezialisierten Teams hat das Jobcenter Berlin Neukölln die notwendigen Rahmenbedingungen zur Bearbeitung der neuankommenden Kundinnen und Kunden geschaffen.
Abbildung: Geschäftspolitische Handlungsfelder 20179
Nach wie vor ist ein Großteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Langzeitleistungsbezug. Das Handlungsfeld „Langzeitleistungsbezieher aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen“ bleibt somit die drängendste Herausforderung in der Grundsicherung. Ein guter Einstieg in den Arbeitsmarkt gleich zu Beginn der Erwerbsbiographie ist die beste Versicherung, langfristig unabhängig von Grundsicherungsleistungen zu leben, und die beste Prävention gegen Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren bleibt daher im Fokus der Integrationsarbeit. Die stabilen Aussichten am Arbeitsmarkt sollten auch im nächsten Jahr dazu genutzt werden, das Integrationsgeschäft mit dem Handlungsschwerpunkt „Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für Kunden mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern“ weiter zu forcieren.
9
Gemeinsamer Vorstandsbrief SGB II und SGB III – Planung Geschäftsjahr 2017-Teil A SGB II; S. 2
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Eine abschlussorientierte Qualifizierung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dauerhaft im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. „Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren“ bleibt daher ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Integrationschancen. Das Handlungsfeld „Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen“ bleibt vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus der operativen Umsetzung und der regelmäßigen Feststellungen der Prüfinstanzen ein wichtiges Handlungsfeld im Bereich der Grundsicherung. Auch für 2017 wurde vom Jobcenter Berlin Neukölln ein lokales Planungsdokument erstellt. Die Analyse von Arbeitsmarkt und Kundenstruktur, der personellen und finanziellen Ressourcen sowie der internen Verbesserungspotenziale sind die Voraussetzungen, um adäquate operative Schwerpunkte und Maßnahmen zu entwickeln. Das Jobcenter Berlin Neukölln möchte die für das Geschäftsjahr 2017 vereinbarten Ziele insbesondere durch eine weitere Steigerung der Integrationszahlen erreichen. Die Vermittlungsteams für marktnahe Kundengruppen sollen mit den von ihnen betreuten integrationsnahen Profillagen weiterhin erfolgreich arbeiten. Mit gezielter Aktivierung und Qualifizierung der Kundinnen und Kunden möchte das Jobcenter Berlin Neukölln darüber hinaus seinen Beitrag zur Reduzierung von Langzeitleistungsbezug und zur Fachkräftesicherung erbringen. Im Bereich der komplexen Profillagen richten sich die Anstrengungen vorrangig auf die stärkere Aktivierung und Heranführung der Kundinnen und Kunden an die Arbeitsmarktnähe. Folgende Maßnahmen werden als zielführend erachtet: integrationsnahe Profillagen: Aktive Vermittlung in Arbeit und Ausbildung Maßnahmen bei Arbeitgebern (MAG) Maßnahmen beim Träger (MAT) Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Einstiegsgeld (ESG) Eingliederungszuschüsse (EGZ) komplexe Profillagen:
Verstärkter Einsatz von Maßnahmen beim Träger (MAT) Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose Bundesprogramm Soziale Teilhabe Netzwerk ABC und FAV
Der Einsatz des Instrumentes AGH-MAE erfolgt bedarfsorientiert anhand der Kundenstruktur. Das Instrument dient der Aktivierung und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Die Einsatzfelder und Maßnahmen wurden in einer gemeinsamen Konferenz mit dem Bezirk abgestimmt. Im Hinblick auf die geschäftspolitischen Handlungsfelder stehen folgende Instrumente für das Jobcenter Berlin Neukölln im Fokus, um Fachkräftesicherung zur gewährleisten und nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu bewirken: berufliche Weiterbildung (3.174 Eintritte in 2017 geplant)
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017
darunter abschlussorientierte berufliche Weiterbildungen (400 Eintritte in 2017 geplant) Maßnahmen nach §45 SGB III (ca. 4.903 Eintritte in 2017 geplant)
Sowohl die Maßnahmeauswahl als auch der Maßnahmeeinsatz unterliegen den Gesichtspunkten von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie sollen noch zielgerichteter die Qualifizierungsbedarfe der Kundinnen und Kunden bedienen. Neben der passgenauen Kundenauswahl ist darüber hinaus eine enge Begleitung während der Maßnahmeteilnahme erforderlich. Damit ist beabsichtigt, die Anzahl der Abbrüche zu senken. Um die Integrationserfolge nach Maßnahmeende zu verbessern soll auch eine intensivere Nachhaltung beim Absolventenmanagement erfolgen. Dazu gehören neben der Beratung vor Ende der Maßnahme unter anderem: Aktualisierung des Bewerberprofils innerhalb von 5 Werktagen nach Maßnahmeende - Abforderung der Nachweise über bestandene Prüfungen und deren Erfassung - Aktualisierung und Dokumentation neuer Kenntnisse und Fähigkeiten - Aktualisierung des Zielberufs Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen mit Blick auf den neuen Zielberuf Festlegungen hinsichtlich Eigenbemühungen und Vermittlungsaktivitäten 4.1.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren Ziel der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Jobcenter Berlin Neukölln ist es, sie bestmöglich auf dem Weg zur Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen, in Ausbildung zu vermitteln und auch während der Ausbildung zu begleiten Dies erfolgt seit Oktober 2016, zusammen mit den Partnern der anderen Rechtskreise, in der Jugendberufsagentur Berlin – Standort Neukölln. Durch die nun auch räumliche Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur wird die durch das Jobcenter eingekaufte Dienstleistung der Ausbildungsvermittlung für noch mehr Jugendliche und junge Erwachsene die Chance erhöhen, eine Erstausbildung zu absolvieren. Auch die Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit soll in Bezug auf diesen Personenkreis weiter optimiert werden, damit die Jugendlichen besser von regional vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsstellen partizipieren. Die engere Verzahnung von Arbeitgebern und Bewerberinnen und Bewerbern soll daneben kontinuierlich zu einer realistischeren Markteinschätzung auf Arbeitgeberseite führen. Jugendliche und junge Erwachsene, für die eine Ausbildung aus individuellen Gründen vorübergehend oder auf Dauer nicht in Betracht kommt, werden im Jobcenter durch qualifiziertes beschäftigungsorientiertes Fallmanagement und spezialisierte Arbeitsvermittlung an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt und bei Vorliegen der Voraussetzungen in Arbeit vermittelt bzw., sofern zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllt sind, an die Jugendberufsagentur überstellt. Jugendberufsagentur: Die zuerst genannten Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfahren eine umfassende Beratung, Unterstützung und Förderung, je nach individuellen Handlungsbedarfen im Rahmen der Jugendberufsagentur. Je nach individuellem Einzelfall sind unterschiedliche Förder- und Unterstützungsleistungen erforderlich. Hierzu arbeiten die Akteure der verschiedenen Rechtskreise im Sinne des Jugendlichen Hand in Hand und stimmen ihre Leistungen untereinander ab. 17
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Das Prinzip Fordern und Fördern ist in der Beratungs- und Vermittlungsarbeit ein wesentlicher Bestandteil. Die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird durch die Vermittlungsfachkräfte gefordert und unterstützt: Um jugendlichen Ausbildungsplatzsuchenden rechtzeitig entsprechende Angebote unterbreiten zu können, erfolgt eine Identifikation sowie Kontaktaufnahme und Beratung auf Basis eines vorhandenen Konzepts bereits ab dem 15. Lebensjahr. In erster Linie gilt es hier, die Ausbildungsreife zu prüfen und eine qualifizierte Erstberatung durchzuführen. Damit soll der Übergang zwischen Schule und Berufsausbildung schon frühzeitig eingeleitet und begleitet werden. Dabei wird zur frühzeitigen Aktivierung der Jugendlichen eine aktive Übergabepraxis zur Berufsberatung und zur Ausbildungsvermittlung gelebt. Für Jugendliche, bei denen eine Erstausbildung nicht realisiert werden konnte, (Altbewerberinnen und -bewerber) sollen vor allem berufliche Bildungsmaßnahmen sowie Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen genutzt werden, um einen Schulabschluss zu ermöglichen, sofern dieser noch nicht vorliegt. Ausbildungsplatzvermittlung, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), Assistierte Ausbildung (AsA) oder auch im Ausnahmefall die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sollen dann für diese Jugendlichen zum Erwerb eines Berufsabschlusses führen. Absolventinnen und Absolventen von BaE werden rechtzeitig (4 Monate vor Ausbildungsende) an das Team Arbeitsvermittlung überstellt und dort betreut, aktiviert und in anschließende Arbeit vermittelt. Um die Integration der Ausbildungsabsolventinnen und-absolventen in den ersten Arbeitsmarkt schnellstmöglich zu erreichen, werden diese in engen Zeitabständen kontaktiert und aktiv mit Vermittlungsbemühungen unterstützt. Die Integrationsfachkräfte sollen die Jugendlichen bei Aktivitäten wie Optimierung von Bewerbungsunterlagen, Strategien im Bewerbungsverfahren (überregionale Stellensuche, Alternativen im Berufsfeld, Umgang mit der Jobbörse) unterstützen und konkrete Vereinbarungen abschließen und nachhalten. Aufgrund der fehlenden Berufserfahrung werden arbeitslose Jugendliche bei entsprechendem Unterstützungsbedarf vor allem durch Lohnkosten- oder Eingliederungszuschüsse, betriebliche Maßnahmen bei Arbeitgebern, modulare Qualifikationen und durch Hilfen im Rahmen des Vermittlungsbudgets unterstützt.
Arbeitsvermittlung und Fallmanagement im Jobcenter Für Jugendliche, die derzeit nicht über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen und diese auch prognostisch in absehbarer Zeit nicht erreichen, stehen umfängliche Beratungsangebote zur Verfügung. Zudem können Einstiegsqualifizierungen (EQ) Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie in Einzelfällen auch Arbeitsgelegenheiten (AGH) genutzt werden. Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfältigen Problemlagen (z.B. Sucht-, Schuldenproblematik, schwerwiegende psychosoziale Probleme) werden im spezialisierten Fallmanagement des Jobcenters betreut und beraten. Ziel ist die langfristige Stabilisierung und anschließende Übergabe an die Jugendberufsagentur zur Vermittlung in Ausbildung bzw. an das Team Arbeitsvermittlung.
4.1.2 Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Auch im Jahr 2017 verfolgt das Jobcenter Berlin Neukölln das Ziel, die Zahl der Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher weiter zu senken. Die Zahl der betreuten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im Juni 2016 bei 53.293, darunter befanden sich circa zwei Drittel im Langzeitleistungsbezug. Zur Vermeidung und Reduzierung von Langzeitleistungsbezug konzentriert sich das Jobcenter Berlin Neukölln auf die intensive Betreuung spezieller Kundengruppen. Eine besondere Bedeutung kommt im kommenden Jahr daneben weiterhin denjenigen Kundinnen und Kunden zu, die vor dem Übergang in den Langzeitleistungsbezug stehen. Es wird durch eine gezielte Beratung unter Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die Eigeninitiative unterstützt, um den Langzeitbezug zu vermeiden. Durch die verbesserte Betreuungsrelation in denjenigen Integrationsteams, die marktferne Kundengruppen betreuen, können Langzeitleistungsbeziehende künftig engmaschig betreut werden. Diese Aktivierungsoffensive wird erst mit Eintritt in eine Aktivierungsmaßnahme oder nach Erreichen von Marktnähe beendet. Durch eine intensivere Arbeit mit den Trägern für Maßnahmen zur Aktivierung (MAT/MAT-AVGS und AGH) und die Begleitung und Betreuung der Kunden und Kundinnen während der Teilnahme soll bei einem erheblichen Anteil der Kunden und Kundinnen kontinuierlicher an den relevanten Handlungsbedarfen gearbeitet werden. Sie sollen so in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Potentiale zu aktivieren und auszuschöpfen, um die eigene Hilfebedürftigkeit und die der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beenden oder zu reduzieren. Mit dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ werden Langzeitleistungsbeziehende mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder im Haushalt lebenden Kindern besonders gefördert (siehe 5.2.1). Besonderes Augenmerk wird auf die schnelle Identifizierung und Umsetzung von Bedarfen zur beruflichen Rehabilitation gelegt.
4.1.3
Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für Kunden mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern
Die strategische Ausrichtung zur weiteren Erschließung des Arbeitsmarktes bei Arbeitgebern sowie der erwartete Ergebnisbeitrag wird in enger Abstimmung zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit erarbeitet und im Rahmen eines gemeinsamen Masterplans vereinbart und fixiert. Im Rahmen dessen wird der Berliner Arbeitsmarkt kontinuierlich analysiert, um Engpässe herauszuarbeiten und entsprechend umzusteuern. Dazu gehören auch Hinweise auf mögliche Erfolgsaussichten von beruflichen Weiterbildungen in Bezug auf bestimmte Branchen und die lokale Wirtschaft. Durch enge Zusammenarbeit mit dem Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) in Neukölln werden die lokalen Potentiale eng mit dem Bezirk abgestimmt. Die Tätigkeitsfelder des gemeinsamen Arbeitgeberservices (AG-S) werden innerhalb des Jobcenters Berlin Neukölln durch die Aktivitäten der arbeitgeberorientiert arbeitenden Arbeitsvermittler ergänzt. So werden Veranstaltungen für Kundinnen und Kunden sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aktiv gemeinsam geplant, abgestimmt und durchgeführt. Der Integrationsprozess wird unterstützt durch erfolgreiche Maßnahmen wie Arbeitgeberbörsen und Speed-Datings, gezielte Arbeitgeberansprachen und bewerberorientierten Stellenakquise, engmaschige Kundenkontaktdichte durch niedrige Betreuungsschlüssel. 19
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, insbesondere bei schwerbehinderten Menschen oder Kunden und Kundinnen mit komplexen Profillagen (ESF LZA, EGZ, AEZ, MAG) werden intensiver beworben. Durch den Einsatz von Reha-SB-Multiplikatoren ist zudem eine adäquate Betreuung von Kunden und Kundinnen mit Reha-Bedarf und von schwerbehinderten Menschen sichergestellt. Durch die Spezialisierung und dem dazugehörigen Wissenstransfer wird ein qualitativ hochwertiger Integrationsprozess sichergestellt. Im Jahr 2017 werden weitere Überlegungen angestellt, die Zielgruppe zu konzentrieren und organisatorisch anders zu begleiten.
4.1.4
Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren
Unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland, wird sich die Fachkräftesituation mittel- und langfristig deutlich zuspitzen. Deutschlandweit bestehen in diesem Zusammenhang erhebliche regionale Unterschiede, was Art und Umfang des Arbeitskräftebedarfs und -angebotes sowie die wirtschaftsstrukturellen Voraussetzungen anbelangt. Das Jobcenter Berlin Neukölln sieht in der Erhöhung des Fachkräftepotentials eine Kernaufgabe seiner täglichen Arbeit. Der Großteil der Kundinnen und Kunden verfügt aufgrund fehlender Schul- und/oder Berufsabschlüsse jedoch nicht über eine unmittelbare Arbeitsmarktnähe. Ohne eingliederungsbegleitende bzw. unterstützende Maßnahmen gestaltet sich eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt schwierig. Bewerberinnen und Bewerber erhalten daher nach erkanntem Förderbedarf sowie zum Teil vorgeschalteter Maßnahmen zur Erhöhung der Grundkompetenzen10 eine arbeitsmarktorientierte Qualifikationsberatung im Hinblick auf (insbesondere abschlussorientierte) Förderungen zur beruflichen Weiterbildung. In Einzelgesprächen und Gruppeninformationen finden die Berliner Bildungszielplanung und die aktuellen Engpassberufe Berücksichtigung, das Förderpotential wird geprüft, der Verbleib ausgegebener Bildungsgutscheine wird nachgehalten und Ursachen für Maßnahmeabbrüche werden analysiert. Neben dem Erwerb von Berufsabschlüssen stehen im Bereich der beruflichen Weiterbildung insbesondere auch Qualifizierungen in Branchen und Berufen mit Wachstumspotential im Fokus. Beispielgebend sind hier Ausbildungen zu Erzieherinnen und Erziehern sowie Altenpflegerinnen und Altenpflegern zu nennen. Aufgrund regionaler Nachfrage qualifiziert das Jobcenter Berlin Neukölln Kundinnen und Kunden auch in verschiedene Verkehrsberufe wie z.B. Berufskraftfahrer. Um das Potential lebensälterer Menschen für Weiterbildungen oder, soweit sie bereits Fachkräfte sind, Integrationen zu heben, sollen Vermittlungshemmnisse Älterer durch schrittweise Heranführung und Aktivierung dieser
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Um erfolgreich an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, sind Grundkompetenzen nötig. In diesem Bereich haben Geringqualifizierte oftmals Defizite. Zum 01.08.2016 wurde daher gesetzlich die Möglichkeit geschaffen, die Vermittlung von Grundkompetenzen zu fördern. Seit Oktober 2016 bietet das Jobcenter Berlin Neukölln eine solche, dreimonatige Maßnahme an. Konkret werden dort unter sozialpädagogischer Begleitung Grundkompetenzen im Lesen und Schreiben, in Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologien vermittelt.
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Kunden und Kundinnen reduziert werden, um sie so auf Qualifikation und/oder Integration vorzubereiten. Für die Kundinnen und Kunden im Alterssegment von 25 bis 35 wird die Initiative für Zukunftsstarter genutzt. Im Anschluss an eine enge Begleitung auch während der Weiterbildung werden Bewerberinnen und Bewerbern verstärkt Vermittlungsvorschläge mit dem Ziel einer erfolgreichen und zeitnahen Arbeitsaufnahme unterbreitet. Im Rahmen von Vermittlungsinitiativen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber-Service. Erfolgreiche Formate wie Arbeitgeber- und Bildungsbörsen oder Speed-Datings werden auch im Jahr 2017 durchgeführt. Mit dem hier aufgezeigten Maßnahmebündel soll der Nachfrage an Fachkräften zielgruppengerecht und kompetent entsprochen und die Integrationschancen der Kundinnen und Kunden gleichzeitig erhöht werden. In welchem Maße Integrationserfolge bei Lebensälteren erzielt werden können, hängt stark davon ab, ob der wachsende Fachkräftebedarf die Bereitschaft von Arbeitgebern, auf das Knowhow lebensälterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zurückzugreifen, erhöht. 4.1.5
Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren
Die Entwicklung einer nachhaltigen beruflichen Perspektive von Menschen mit Migrationshintergrund ist im Jobcenter Berlin Neukölln stets Aufgabe und Anliegen zugleich gewesen. Den Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingssituation und den damit verbundenen Herausforderungen hat sich das Jobcenter Berlin Neukölln im Jahr 2016 bereits erfolgreich gestellt. Aus Sicht des Jobcenters Berlin Neukölln entstehen durch den Zuzug von Menschen aus anderen Ländern, die deutlich jünger sind als die bereits in Neukölln lebende Bevölkerung, Chancen, um durch den Einsatz von arbeitsmarktorientierter Qualifizierung das Fachkräftepotential langfristig zu erhöhen. Diese Chance wollen wir nutzen, indem Menschen von Anfang an und zeitnah nach Abschluss des Integrationskurses die Förderung von uns erhalten, die sie zur Integration in den Arbeitsmarkt benötigen. Das Jobcenter Berlin Neukölln hat sich frühzeitig auf den Zuzug geflüchteter Menschen vorbereitet und hausinterne Prozesse und Schnittstellen entsprechend angepasst. Die erfolgreiche Arbeit der im Februar 2016 neu geschaffenen Sonderteams für die Kundengruppe der Geflüchteten in den Bereichen Leistungsgewährung und Markt & Integration wird im Jahr 2017 fortgesetzt. Im Mittelpunkt stehen hierbei weiterhin die Gewährleistung einer lückenlosen finanziellen Absicherung sowie eine gezielte Integrationsarbeit. Die Markt- und Integrationsteams sind vor allem für die Sicherstellung des „Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse“, der „beruflichen Qualifizierung“, der „Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse“ und einer „Integration in den 1. Arbeitsmarkt“ verantwortlich. Grundlage einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration ist der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse – möglichst mindestens durch Nachweis des Sprachniveaus B1 nach dem europäischen Referenzrahmen. Im Anschluss kann eine passgenaue Weiterbildung oder unmittelbar eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt angestrebt werden. Für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit wurde im Jobcenter Berlin Neukölln eine „Beauftragte für Migration und Flüchtlinge“ installiert, die intern und extern agiert und eine wichtige Multiplikatorenfunktion einnimmt.
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Geflüchtete benötigen oft Hilfestellungen in Fragen der sozialen Integration und Stabilisierung, wie z.B. zum Wohnraumerwerb, Kinderbetreuung und Gesundheit. Hierfür arbeitet das Jobcenter Berlin Neukölln intensiv mit allen beteiligten Akteuren, wie den kommunalen Verwaltungen und regionalen Fachdiensten, insbesondere dem regionalen Migrationsfachdiensten (JMD, MBE) und Projekten zusammen. In Abstimmung mit der Agentur für Arbeit Berlin-Süd wird darüber hinaus daraufhin gearbeitet, marktnahe Asylberechtigte möglichst zielgenau und schnell in Arbeit und Ausbildung zu integrieren. Durch ein vertieftes und hochwertiges Erstprofiling noch während des laufenden Asylverfahrens werden die Potenziale ermittelt. Hierbei werden berufliche Vorerfahrungen und ausländische Qualifikationen einbezogen und die neuen Diagnostikverfahren zur Sprachstandmessung des Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit genutzt. Zum Erwerb von Kenntnissen in der deutschen Sprache werden die Angebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), d.h. Integrationskurse und berufsbezogene Sprachkurse nach der neuen DeuFöV, eingesetzt. Darüber hinaus werden bedarfsgerecht berufsbezogene Sprachkurse und Angebote aus ESF-Programmen des Landes Berlin und ggf. weiterer Sonderprogramme angeboten. Bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden leistungsberechtigte Flüchtlinge unterstützt. Hierzu erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen des IQ Netzwerkes des Landes Berlin. Ergänzend finden die im Zusammenhang mit dem Verfahren der Anerkennung von beruflichen Abschlüssen entwickelten Fortbildungsangebote und Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen Anwendung. Zudem werden die zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktinstrumente (ggf. mit Sprachförderung) bedarfsgerecht eingesetzt. Dies betrifft insbesondere die Nutzung von Maßnahmen zur Aktivierung, z.B. zur Orientierung über die Berufs- und Arbeitswelt, Bewerbungstraining und Coaching, KompAS, PerjuF Handwerk und die Nutzung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (ggf. mit integrierter Sprachförderung). Im Rahmen der eingekauften Produkte ist das Ziel, alle Geflüchteten innerhalb von 4 – 6 Wochen im Anschluss an den Integrationskurs passgenau und bedarfsorientiert zu fördern. Dies soll über einen entsprechend hohen Kundenkontakt bei Kundinnen und Kunden mit dem Sprachniveau B1 erreicht werden. Des Weiteren sollen Geflüchtete vermehrt die Chance bekommen, berufliche Praktika und Arbeitserprobungen bei interessierten Arbeitgebern zu absolvieren. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem ArbeitgeberserviceAsyl der Agentur für Arbeit Berlin-Süd. 4.1.6
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Das Fallmanagement (FM) gliedert sich in die Bereiche U25 (ein Team) und Ü25 (zwei Teams). Mit der Inkraftsetzung des FM-Fachkonzeptes steht ein zielgerichteter Handlungsleitfaden für die Betreuung der Kundeninnen und Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen zur Verfügung. Durch die Anlehnung an das bundeweite Fachkonzept FM konnte die Relation zwischen Kundenanzahl und FM verbessert und der Kundenkreis weiter konkretisiert werden, um passgenaue Überstellungen zu ermöglichen. Damit ist garantiert, dass die Ressourcen des FM die Klientel mit dem höchsten Grad an Wirksamkeit erreicht. Einen bedeutenden Einfluss auf den Erfolg des Fallmanagement hat ein gut ausgebautes Netzwerk. Die Pflege und Ausweitung dieses Netzwerkes wird in 2017 ein Schwerpunkt sein. Insbesondere sollen die kommunalen Angebote hausintern als auch extern 22
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 transparent und für die Kunden und Kundinnen nutzbar gemacht werden. Die Fallmanager sind in unterschiedlichen Netzwerken, wie z. B. Wohnungslosigkeit, Schulden, Sucht etc. aktiv und verfügen damit über spezialisiertes Wissen. Um dieses Wissen dem Bereich M+I zur Verfügung zu stellen, wurden beginnend in 2016 Netzwerk-Gruppeninformationen für Mitarbeitende durchgeführt. Diese stärken die Schnittstellen und erweitern die Kenntnisse und Fähigkeiten aller Integrationsfachkräfte. Im Bereich der Jugendlichen werden die Förderschüler/Inklusionsschüler im letzten Schulbesuchsjahr zusätzlich durch das FM betreut. Damit ist eine Lotsenfunktion geschaffen, welche den Übergang von Schule in Reha effizient gestaltet. Förderbedarfe werden frühzeitig erkannt und die Vorbereitung sowie die Inanspruchnahme mit Betroffenen und deren Eltern geklärt. 4.1.7 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Die Stringenz der Vermittlungsarbeit soll verbessert werden, indem die Themen Datenqualität, Individualität und Aktualität der Eingliederungsvereinbarung sowie die Rechtssicherheit bei Sanktionen über zuverlässige Fachaufsicht und regelmäßige Hospitationen der Führungskräfte ausgewertet werden. Aus operativer Sicht stellt das Widerspruchs- und Klageaufkommen einen wesentlichen Indikator für die Rechtmäßigkeit und Qualität der Umsetzung der Aufgaben im SGB II dar. Indem die Rechtsbehelfsstelle entscheidend zur Qualitätssicherung beiträgt, leistet sie auch einen Beitrag zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele. Denn mehr fehlerfreie Entscheidungen führen zu zeitlichen Kapazitäten, die dazu genutzt werden können, Anträge schnell zu bearbeiten und rechtliche Ansprüche umzusetzen. Auf der einen Seite soll der bereits angeschobene Abbau der Bestandszahlen im Widerspruchs- und Klagebereich vorangetrieben bzw. gehalten werden. Auf der anderen Seite ist beabsichtigt, die Stattgabequote im Widerspruchsverfahren, insbesondere im Bereich der vermeidbaren Stattgaben, über regelmäßige Informationen der Führungskräfte durch die Rechtsbehelfsstelle zu reduzieren. Unverändert ist auch im Jahr 2017 die rechtswirksame Geltendmachung von Ansprüchen gegen Arbeitgeber nach § 115 SGB X von geschäftspolitischer Bedeutung. Im Jobcenter Berlin Neukölln wird durch eine sorgfältige Begutachtung sichergestellt, dass aufgenommene Beschäftigungen insbesondere mit Blick auf den gesetzlichen Mindestlohn auf die Rechtmäßigkeit der Lohnzahlung geprüft werden. Fälle rechtswidriger oder sittenwidriger Entlohnung werden bei Identifizierung rechtswirksam geltend gemacht. Langfristiges Ziel ist es, ein Umdenken der Arbeitgeber und somit eine Vermeidung von ergänzendem Arbeitslosengeld-II-Bezug zu bewirken.
Einführung der leistungsrechtlichen Beratung SGB II Mit dem 9. Änderungsgesetz wurde die Leistungsrechtliche Beratung im § 14 Abs. 2 SGB II verbindlich festgeschrieben. Den gemeinsamen Einrichtungen wird zentral ein Qualifizierungskonzept zur Steigerung der Beratungskompetenz im Leistungsbereich zur Verfügung gestellt. Zielstellung ist, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Leistungsbereich SGB II und der Eingangszonen die benötigte hohe fachliche, aber auch sozialkommunikative Kompetenz zu vermitteln, um komplexe leistungsrechtliche Beratungsgespräche führen zu können. Die Leistungsberatung SGB II soll dabei die Gesprächskompetenzen stärken 23
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 und die Schaffung einheitlicher Wertevorstellungen und Handlungsprinzipien im Bereich der Grundsicherung befördern. Das Jobcenter Neukölln wird sich in 2017 in einer ersten Qualifizierungsphase voraussichtlich mit 80 Mitarbeitenden beteiligen.
4.2
Operative Umsetzung von Maßnahmen zur Flankierung der geschäftspolitischen Handlungsfelder
Flankierend zu den dargestellten geschäftspolitischen Handlungsfeldern werden weitere Aktivitäten und Umsetzungsstrategien für bestimmte Zielgruppen erarbeitet und umgesetzt. Diese orientieren sich an den unterschiedlichen integrationsnahen sowie komplexen Profillagen der Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Neukölln. 4.2.1 Selbständige Im Mai 2014 wurde zur Beratung und Bearbeitung von Vermittlungs- und Leistungsfragen selbständiger Kundinnen und Kunden das Projekt “Selbständige“ aufgrund der positiven Ergebnisse in die Regelstruktur des Jobcenters überführt. Ziel ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit von Neugründern und Bestandsselbständigen im Jobcenter Berlin Neukölln. Bezüglich der Beratungsschwerpunkte wird zwischen Kundinnen und Kunden mit Gründungsabsicht, selbständigen Neukunden und Bestandsselbständigen unterschieden. Einerseits sollen unwirtschaftlich selbständig Tätige auf den 1. Arbeitsmarkt orientiert und integriert werden. Zum anderen sollen Selbständige mit einer tragfähigen Gründungsidee und bereits bestehender wirtschaftlicher Selbständigkeit durch eine intensive und qualifizierte Betreuung bei der Überwindung der Hilfebedürftigkeit mittels ihrer Selbständigkeit unterstützt werden. Bestandsselbständige und Neukunden mit bestehender Selbständigkeit Die Schwerpunkte in der Beratung liegen in der Unterstützung durch qualifizierte Beratung und ggf. Förderung tragfähiger, bestehender Selbständigkeiten sowie der Unterstützung bei der Neuorientierung oder Beendigung dauerhaft unwirtschaftlicher Selbständigkeiten. Durch die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und die Optimierung der Selbständigkeit soll die Anzahl an hauptberuflich Selbständigen, bei denen die Selbständigkeit über einen längeren Zeitraum nicht tragfähig ist und für die nach § 10 SGB II die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung zumutbar ist, reduziert werden. Beratungen zur Existenzgründungen und Begleitung Hierzu trägt auch eine intensive Gründungsberatung bei, die dem/r Kunden/in die Chancen und Risiken einer Selbständigkeit aufzeigt und dadurch voraussichtlich nicht tragfähige Gründungen vermeiden hilft. Gemeinsam mit den Existenzgründern wird erörtert, ob es gegenüber der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung wahrscheinlicher ist, im Rahmen einer Selbständigkeit die eigene Hilfebedürftigkeit überwinden zu können. Dabei werden sowohl die persönlichen, fachlichen und unternehmerischen Voraussetzungen der gründungswilligen Kundinnen und Kunden geprüft als auch deren Businesspläne und Konzepte – im Hinblick auf Tragfähigkeit.
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 4.2.2 Beschäftigungschancen für Alleinerziehende erschließen Von den 53.293 im Berichtsmonat Juni 2016 im Jobcenter Berlin Neukölln gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren 5.079 Menschen alleinerziehend, das ist ein Anteil von fast 10%. Im Juli 2016 waren 1.978 Alleinerziehende arbeitslos gemeldet. Über 70% davon verfügen über keinen Berufsabschluss, weshalb in dieser Kundengruppe ein Fokus auf den Erwerb von beruflichen Abschlüssen liegen soll.
Ausgewählte Merkmale zu alleinerziehenden Arbeitslosen
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Berichts-monat Juli 2016
Insgesamt - alle Alleinerziehenden
Anteil in %
Veränderung gegenüber Vormonat in %
1.978
100,0
0,8
784
39,6
2,3
Kein Schulabschluss
510
25,8
-1,6
Hauptschulabschluss
722
36,5
6,6
Mittlere Reife
356
18,0
3,8
55
2,8
7,2
Abitur / Hochschulreife
194
9,8
3,7
ohne Angabe
141
7,1
-0,6
Ausländer Schulbildung
Fachhochschulreife
Berufsausbildung Ohne Berufsausbildung
1.404
71,0
11,5
Betriebliche / schulische Ausbildung
429
21,7
8,6
Akademische Ausbildung
107
5,4
5,6
38
1,9
x
ohne Angabe
Da Alleinerziehende zudem häufig von mehrfachen Integrationshemmnissen betroffen sind, bleibt es ein erklärtes Ziel des Jobcenters Berlin Neukölln, diese Personengruppe beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Denn unser Anspruch ist es, ihnen trotz schwierigerer Lebenssituation Chancen zur Teilhabe an der positiven Entwicklung des Arbeitsmarkts gleichermaßen zu eröffnen. Eine Steigerung der Erwerbsquote von Alleinerziehenden würde gleichzeitig zur Fachkräftesicherung und präventiv zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen. Hinsichtlich möglicher Förder- und Unterstützungsangebote arbeiten Integrationsfachkräfte und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt eng zusammen.
4.2.3 Kooperationsvereinbarungen/Zusammenarbeit mit Dritten Das Jobcenter Berlin Neukölln hat folgende Kooperationsvereinbarungen geschlossen: Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirksamt Neukölln zu Berlin, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Diakonischen Werk Neukölln-Oberspree e.V. über das Pilotprojekt Neuköllner Stadtteilmütter 11
Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stand Juli 2016
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017
Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt Neukölln zur intensiven und an der individuellen Problemlage ausgerichteten Betreuung und Förderung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unter 25 Jahren Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirksamt Neukölln zu Berlin, Abteilung Soziales, Geschäftsstelle des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit über einen Coaching-Ansatz, der kulturelle Diversität berücksichtigt und mit dem Neuköllner Bürgerinnen und Bürger, die aus den Mitgliedstaaten der EU zugezogen sind, in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen (im Rahmen des ESF-Bundesprogramms "ESF-Integrationsrichtlinie Bund") Kooperationsvereinbarung mit dem FrauenComputerZentrumBerlin e.V. (FCZB) über gemeinsame Aktivitäten im Rahmen des Projekts "MUNIA - Mentoring und Netzwerkarbeit zur Integration in den Arbeitsmarkt" Kooperationsvereinbarung mit dem Projektträger Graefewirtschaft e.V. für das Projekt "Festanstellung, Integration und Training im sozialen Unternehmen Graefewirtschaft – SoFIT" im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt IsA mit einer Laufzeit von vier Jahren (bis 2019) Kooperationsvereinbarung mit dem Interkulturellen Beratungs- und BegegnungsCentrum e.V. für den Projektvorschlag für das Programm des BMFSFJ „Berufliche Orientierung und Perspektiven für Mütter mit Migrationshintergrund“ mit dem Ziel Erwerbsperspektiven im Bereich Kranken- oder Altenpflege von Müttern mit Migrationshintergrund zu ermöglichen Regionale Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin. Vereinbarungspartner sind die Agentur für Arbeit Berlin Süd, die gemeinsame Einrichtung „Jobcenter Berlin Neukölln“, das Bezirksamt Neukölln von Berlin, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Die regionale Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Bündnispartner der Jugendberufsagentur auf bezirklicher Ebene.
Alle Kooperationsvereinbarungen werden aktiv umgesetzt. Sie tragen zur langfristigen und nachhaltigen Integration von Neuköllner Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt bei und verbessern die soziale Infrastruktur des Bezirks. Aufgrund der besonderen Kundenstruktur im Bezirk Neukölln mit einem nicht unerheblichen Anteil an Leistungsberechtigten, die sich in multiplen Problemlagen befinden, wird für 2017 der Bedarfsschwerpunkt bei den kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II wieder bei der Schuldnerberatung und bei der psychosozialen Betreuung liegen. In der Planung finden ebenso Berücksichtigung die Suchtberatung und die Kinderbetreuung, gefolgt von der Häuslichen Pflege von Angehörigen. Um die Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen durchzusetzen, überprüft der Bereich der Leistungsgewährung, wie er mit Familienkasse und Kommune, insbesondere dem Wohnungsamt, noch besser zusammenarbeiten kann. Durch die im Laufe des Jahres 2016 umgesetzte Einführung von AU-Spezialisten ist im Rahmen der Umorganisation im Jahr 2016 eine verbesserte Zusammenarbeit mit externen Partnern wie dem Ärztlichen Dienst, dem Berufspsychologischen Service der Arbeitsagentur, aber auch Krankenkassen implementiert worden. Bestehende Schnittstellen und Prozesse wurden im Jahresverlauf 2016 an die neue Struktur angepasst und gemeinsame Projekte angeschoben. Daneben wird die enge Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement des Bezirkes sowie Dritten im Rahmen des Modellprojektes in der „High-Deck-Siedlung“, fortgeführt. 26
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 4.2.4 Wirkungserwartung Alle genannten Maßnahmen und Kooperationen sorgen in ihrer Ausgestaltung und Kombination dafür, dass für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Neukölln Integrationsfortschritte und die nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden können. Die Planung und Durchführung von arbeitsmarktlichen Maßnahmen trägt zur geschäftspolitischen Zielerreichung bei. Durch eine Bündelung der Betreuung marktnaher Kundinnen und Kunden in einem Bereich des Jobcenters sollen die Integrationserfolge bzw. fortschritte weiter verbessert werden. Allerdings können von der erwarteten weiterhin stabilen Konjunkturentwicklung nicht alle Kundengruppen des Jobcenters Berlin Neukölln in gleichem Maße profitieren. Für diese sollen angemessene alternative Beschäftigungsmöglichkeiten weiter vorgehalten werden. Dabei stehen ganzheitlich ausgerichtete Maßnahmen für die Zielgruppe der “Kundinnen und Kunden mit komplexen Profillagen“ auch im Fallmanagement im besonderen Fokus. Unterstützende Maßnahmen und Instrumente zur Reduzierung und Beendigung des Langzeitleistungsbezugs sind dabei der klare Leitgedanke. 4.2.5
Zielnachhaltung
Gute Chancen für die gezielte Steuerung und Nachhaltung der Ziele birgt unsere neue interne Arbeits- und Prozessstruktur: Nach umfangreicher Umorganisation zum Ende des Jahres 2015 arbeitet das Jobcenter Berlin Neukölln fortan nicht mehr in themenübergreifenden Waben, sondern in spezialisierten Sparten. Im Laufe des Jahres 2016 hat diese Veränderung vor allen Dingen zu ersten Verbesserungen der Führungsfähigkeit geführt. Die Führungskommunikation sowie die Verbesserung der Beratungs- und Datenqualität werden im Jahr 2017 in den Fokus der Ziel- und Ergebnisnachhaltung gerückt. Die konkrete Steuerung erfolgt dabei nach wie vor im Rahmen von Zielnachhaltedialogen zwischen den Führungsebenen. Diese beruhen im Wesentlichen auf Soll-Ist-Vergleichen. Auf Basis von Risiko- und Abweichungsanalysen werden auffällige Sachverhalte erörtert und Maßnahmen zur Verbesserung und Steigerung festgelegt. Vom monatlichen Stand der Zielerreichung ist abhängig, ob weitere Steuerungsmaßnahmen erforderlich sind. Im Nachgang dieser Gespräche wird die Umsetzung der durch den operativen Bereich erarbeiteten Konzepte und getroffenen Maßnahmen über das Controlling nachgehalten. Grundgedanke dieses Ansatzes ist: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Ziele der Organisation und ihren eigenen Erfolgsbeitrag. 5 5.1
Finanzielle Ressourcen Eingliederungstitel
Für das Jahr 2017 werden dem Jobcenter Berlin Neukölln voraussichtlich rund 65 Mio. Euro an Eingliederungsmitteln zugeteilt. Dies entspricht den Mitteln des Vorjahres. Auch in 2017 wird für die Sicherstellung der Finanzierung aller Aufgaben eine Umschichtung zum Verwaltungskostenbudget erforderlich sein. Darunter werden für die Kundengruppe der nach Deutschland geflohenen Menschen zusätzliche Mittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 27
Eingliederungsbudget 2017 in Höhe von 65 Mio. €
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Vorrangiges Ziel der aktiven Arbeitsförderung ist es, Instrumente mit den höchsten Eingliederungsaussichten passgenau einzusetzen und so zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele sowie zur Beendigung bestehender Arbeitslosigkeit beizutragen. Basis eines wirksamen Mitteleinsatzes ist der an dem individuellen Handlungsbedarf der Kundinnen und Kunden ausgerichtete Einsatz von Förderinstrumenten. Um dies zu gewährleisten und damit das Ziel der Förderung – die Beendigung der bestehenden Arbeitslosigkeit und letztlich Hilfebedürftigkeit – zu erreichen, bedarf es eines breiten Spektrums an Maßnahmeangeboten. Zudem muss ein unterjähriges Umsteuern zwischen den einzelnen Förderinstrumenten jederzeit möglich sein, um auf Veränderungen und den aus der Vermittlungs- und Beratungsarbeit resultierenden Bedarf reagieren zu können. Auch wenn der Schwerpunkt der Budgetplanung bei neuen Vorhaben auf dem Einsatz integrationsorientierter Instrumente des 1. Arbeitsmarktes liegt, wird die arbeitsmarktfernere Kundengruppe nicht außer Acht gelassen. Zur Stärkung der Teilhabe und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit jener Kundinnen und Kunden mit komplexen Profillagen werden insbesondere auch individuell konzipierte Maßnahmen beim Träger (MAT) nach § 45 SGB III zum Einsatz gebracht. Ergänzt werden diese durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, die eine eigenständige Wahl des Maßnahmeträgers durch den Teilnehmenden ermöglicht. Die Kundinnen und Kunden sollen mit gezielter Unterstützung und einem spezifischen Instrumenteneinsatz zu aktiven Kundinnen und Kunden entwickelt werden – Hilfe zur Selbsthilfe. Ferner kommen Instrumente des 2. Arbeitsmarktes zum Einsatz. Die angebotenen Einsatzstellen der AGH mit Mehraufwandsentschädigung sollen dabei ein breites Tätigkeitsspektrum abdecken, damit Kundinnen und Kunden motiviert werden und die Möglichkeit erhalten, eigene berufliche Perspektiven zu entwickeln. In das Jahr 2017 werden voraussichtlich Vorbindungen i.H.v. 24 Mio. Euro mitgenommen. Daraus ergibt sich ein Neubewilligungsspielraum der sich in vergleichbarer Höhe wie 2016 bewegt. 5.1.1 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Der beruflichen Weiterbildung wird im Jobcenter Berlin Neukölln auch im Jahr 2017 eine hohe Bedeutung zur Steigerung der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt beigemessen. Den Anforderungen des Fachkräftebedarfs wird durch die Fokussierung auf abschlussorientierte Weiterbildungen Rechnung getragen (ca. 3.174 Eintritte, davon 400 abschlussorientiert für 2017 geplant). Durch die in einem Bereich gebündelte Betreuung von Bewerbern und Bewerberinnen, die eine berufliche Weiterbildung anstreben, werden die 28
ca. 3.174 Eintritte in FbW für 2017 geplant
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 Prozesse hinsichtlich Bewerberauswahl, -begleitung und -Absolventenmanagement zudem verbessert, um die Zahl der Abbrüche weiter zu reduzieren. Zur nachhaltigen Integration in den 1. Arbeitsmarkt wird die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice und den arbeitgeberorientieren Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler intensiviert. 5.1.2 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beinhalten einen ganzen Maßnahmekatalog. So sind unter anderem betriebliche und schulische Einzel- oder Gruppenmaßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung im § 45 SGB III vorgesehen. Das Jobcenter Berlin Neukölln setzt verstärkt auf Maßnahmen nach § 45 SGB III. Für das Jahr 2017 sind knapp 4.903 Eintritte in Maßnahmen geplant. Hier sollen bedarfsorientierte, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geplante Inhalte zum Tragen kommen. Zielgruppe sind explizit auch Kundinnen und Kunden mit komplexen Profillagen. Über die Realisierung von Entwicklungsfortschritten soll Langzeitleistungsbezug reduziert und beendet werden. Die Kundinnen und Kunden werden darüber hinaus durch den Einsatz von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (rd. 1.541 Eintritte geplant) individuell aktiv gefördert und unterstützt.
ca. 4.903 Eintritte für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung im Jahr 2017 geplant
5.1.3 Eingliederungszuschüssen (EGZ) – Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice (AG-S) Im Jahre 2017 geht das Jobcenter Berlin Neukölln wie in der Planung des vergangenen Jahrs von etwa 631 Förderfällen aus. Zur Abstimmung von Prozessen und um den Informationsfluss vom AGS in das Jobcenter Berlin Neukölln sowie in umgekehrter Richtung sicherzustellen, nimmt auch weiterhin eine Teamleitung im Jobcenter die Aufgabe des „Multiplikators“ wahr.
ca. 631 Förderfälle für 2017 angestrebt
Die Dienstbesprechungen der Teamleitungen des gemeinsamen AG-S und der marktnahen QuAM-Vermittlungsteams (Qualifizierung und Arbeitsmarkt) als ein Instrument des Erfahrungs- und Ergebnisaustausches und der weiteren Forcierung der gemeinsamen Markterschließung und der erfolgreichen Stellenbesetzung werden fortgeführt. Daneben werden regelmäßige Schnittstellenbesprechungen zwischen den Bereichsleitungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters stattfinden, um die Prozesse zu begleiten und die Erreichung der im Masterplan vereinbarten Ziele und Aktivitäten zu reflektieren. 5.1.4 Einstiegsgeld (ESG) Einstiegsgeld kann als zusätzlicher finanzieller Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit als Zuschuss zum zukünftigen Lohn/Gehalt bzw. Einkommen aus Selbständigkeit gezahlt werden. Es dient primär der 29
über 1.460 Förderfälle als Zielstellung für 2017
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 nachhaltigen Überwindung von Hilfebedürftigkeit und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet Die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen setzt die vorherige Arbeitslosigkeit voraus. Die Förderentscheidung wird als Ermessensentscheidung durch die Integrationsfachkräfte auf Grundlage der individuellen Situation der Kundinnen und Kunden getroffen. Förderentscheidungen zum Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit werden im spezialisierten Team Selbständige getroffen. Als Zielstellung für das Jahr 2017 sind insgesamt über 1.460 Förderfälle angesetzt. 5.1.5 Öffentlich geförderte Beschäftigung a) Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) Die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) richtet sich an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte mit zwei weiteren schweren Vermittlungshemmnissen, die auch durch eine vorherige sechsmonatige Aktivierung nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt einmünden konnten und daher nur mit arbeitsmarktlichen Förderungen an den Arbeitsmarkt herangeführt werden können. Ziel ist, durch diese arbeitsmarktnahen Tätigkeiten Vermittlungshemmnisse abzubauen und den Übergang in ein Arbeitsverhältnis ohne weitere Unterstützungen zu befördern. Die Inanspruchnahme von FAV soll aktiv beworben werden. Hierbei ist die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorrangig. Für FAV werden im Jahr 2017 Haushaltmittel für 414 neue Stellen sowie für die Verlängerung von ca. 303 Stellen aus 2016 eingeplant. Mittel für die Förderung von Arbeitsverhältnissen im gesamtstädtischen Bereich und für den allgemeinen Arbeitsmarkt (u.a. Beteiligungsbetriebe des Landes Berlin) sind darin eingeschlossen.
414 neue FAV Arbeitsverhältnisse geplant
b) Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) Auch im Jahr 2017 stehen für Kundinnen und Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandvariante mit über 3.800 geplanten Eintritten zur Verfügung. Die Verteilung der Arbeitsgelegenheiten auf die verschiedenen Tätigkeitsfelder ist auf Grundlage der Analyse der Kundenstruktur des Jobcenters Berlin Neukölln sowie in Abstimmung mit dem Bezirk Neukölln erfolgt. Die Laufzeiten der Maßnahmen liegen in der Regel bei einer Dauer von zwölf Monaten mit einer durchschnittlichen individuellen Verweildauer von 5 Monaten.
30
mehr als 3.800 Eintritte in AGHMAE geplant
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017
5.1.6 Bereich der unter 25-Jährigen (U25) Der Betreuung der unter 25-Jährigen kommt eine besondere Bedeutung zu. Primäres Ziel ist, jeder und jedem Jugendlichen eine abgeschlossene Berufsausbildung zu ermöglichen. Dazu dienen unter anderem Maßnahmen wie die Assistierte Ausbildung (Plan 2017: 20 Eintritte) oder Maßnahmen zur Erlangung der Ausbildungsreife wie Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB). Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) sind 2017 insgesamt 11 Plätze geplant. Für Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) werden für 2017 insgesamt ca. 35 Plätze eingekauft. 5.2
Sondermittel, Bundesprogramm
5.2.1
ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose
Seit dem 2015 werden durch eine gezielte Arbeit von Akquisiteuren und Coaches unter Einsatz von besonderen Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden vermittelt und im ersten Jahr der Tätigkeit aktiv im Arbeitsleben begleitet. Hier wird auch auf ein hohes Engagement der in Neukölln ansässigen Firmen gesetzt. Über die gesamte Laufzeit hinweg hatte das Jobcenter Berlin Neukölln 36 Integrationen langzeitarbeitsloser Kunden/innen erwartet (2015: 7; 2016: 19; 2017: 10). Bis zum 31.05.2017 sind weitere geförderte Vermittlungen im Rahmen des Projekts möglich. 5.2.2
Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“
Das Jobcenter Berlin Neukölln beteiligt sich mit rund 500 Teilnehmerplätzen am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und nimmt damit bundesweit den Spitzenplatz ein. Die verfügbaren Arbeitsstellen stellen spezielle Angebote für Kundinnen und Kunden dar, welche aufgrund verschiedenster Vermittlungshemmnisse kaum Zugang zum 1. Arbeitsmarkt finden können. Für die Laufzeit bis Ende 2018 wird das Jobcenter Berlin Neukölln Langzeitleistungsbeziehende mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder im Haushalt lebenden Kindern mit zusätzlichen Bundesmitteln fördern können. Das Jobcenter Berlin Neukölln wird so der speziellen Klientel in Neukölln noch besser gerecht und kommt seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nach, hilfebedürftige Menschen jenseits des ersten Arbeitsmarktes sozial zu integrieren. Langfristiges Ziel des Programms ist es, die Chancen auf Eingliederung in den 1.Arbeitsmarkt bei möglichst vielen der teilnehmenden Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales trägt durch eine ergänzende Sachkostenpauschale, die die umsetzenden Träger beim Dienstleister zgs consult beantragen können, zum Erfolg des Bundesprogramms bei. 31
20 Eintritte in Assistierte Ausbildung in 2017
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 5.2.3
Netzwerk ABC
Im Projekt Netzwerk ABC („Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“) sollen die in Neukölln vorhandenen Ansätze und Erfahrungen im Umgang mit langzeitarbeitslosen Ausländern und Ausländerinnen gebündelt und effektiv weiterentwickelt werden. Neben intensiver, individueller Beratung – auch durch zusätzliches Personal – kommt der engen Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Berlin Neukölln und kommunalen Netzwerken eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist eine nachhaltige Integration der betroffenen Kundengruppe auf dem ersten Arbeitsmarkt. Bei einer Projektlaufzeit von drei Jahren (2016 bis 2018) wird für insgesamt 300 Ausländer und Ausländerinnen die Beendigung der Langzeitarbeitslosigkeit erwartet. Dabei wird von einer gleichzeitigen Reduzierung des Langzeitleistungsbezuges bei 60 Ausländerinnen und Ausländern ausgegangen. Das vollständige Konzept findet sich in der Anlage.
Geschäftsleitung Jobcenter Berlin Neukölln Januar 2017
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