Fort- und Weiterbildung qualifiziert in der Versorgung nierenkranker Menschen?

Welche Berufsgruppe ist durch ihre Aus- / Fort- und Weiterbildung qualifiziert in der Versorgung nierenkranker Menschen? 10. DREILÄNDER-KONGRESS NEPHR...
Author: Cathrin Arnold
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Welche Berufsgruppe ist durch ihre Aus- / Fort- und Weiterbildung qualifiziert in der Versorgung nierenkranker Menschen? 10. DREILÄNDER-KONGRESS NEPHROLOGISCHE PFLEGE

©Carmen Reiher 18.11.2016

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Ausbildung

Berufsabschlüsse Qualifizierte Mitarbeiter stellen die umfassende Patientenbehandlung und –betreuung sicher Heilberufe mit Hochschulabschluss ► Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte ► Medizinische Fachangestellte ► Landesrechtlich geregelte Gesundheitsberufe ►

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Ausbildung

Berufsabschlüsse ►

Pflegefachkraft

Examinierte Pflegefachkraft (KrPflG/AltPflG)

►Aufgaben

eigenverantwortlich auszuführen Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege (KrPflG§2 Abs.(2)1.a) ►Aufgaben

im Rahmen der Mitwirkung auszuführen eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen (KrPflG§2 Abs.(2)2.a) ►Fachpflegekraft

►Fachgebietsbezogen (Vgl. DKG-Empfehlung §2)

Gesundheits- und (Kinder)-Krankenpfleger mit zusätzlich anerkannter 2-jähriger Fachweiterbildung (staatlich/DKG)

Pflege von

Patienten Individuelles Handeln Kompetenzentwicklung

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Ausbildung

Berufsabschlüsse ►

Medizinische Fachangestellte

(ehemals Arzthelferin) Staatlich anerkannte MFA (MedFAngAusbV/BBiG)

►Arbeits-

und Geschäftsprozesse Selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang (Vgl. MedFAngAusbV §3)



MFA (Dialyse)

(Bundesärztekammer/Fortbildungscurriculum „Dialyse“ für Arzthelferinnen)

Ausbildungsgänge auf Assistentenniveau1 ►

(auf Landesebene geregelt) ►Angelernte

►Unter

Anweisung und Verantwortung des Arztes Nierenersatztherapie qualifiziert vorbereiten, durchführen und nachbereiten (Fortbildungscurriculum „Dialyse“ für Arzthelferinnen Punkt III) ►…soll

… Kompetenzen vermitteln, die für die Pflege und Versorgung … unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften erforderlich sind (HKPHG §3)

Kraft

1https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Auf-den-Zuschnitt-kommt-es-an_2011.pdf,

17.11.2016 21:10

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Fort- und Weiterbildung

Qualifikation Berufsbezogenen Fort- und Weiterbildung dienen der Erweiterung der eigenen Fachlichkeit, verbunden mit einer Weiterentwicklung der Handlungskompetenz und Vertiefung beruflicher Fähigkeiten Qualifikationsprofil ausbauen ► Erwerb und Erweiterung fachübergreifender Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ► Kenntnisse und Fertigkeiten anpassen, erhalten und erweitern ►

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Dialysestandard2 (Fassung 23.03.2016) Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGN)

A. Sturkturqualität Definierte Vorgaben zum Ablauf der Dialysebehandlung sind notwendig, um deren Struktur, Prozess und Ergebnis quantifizieren und bewerten zu können. Die Definition von Strukturen soll auch dazu dienen, die vielfältigen Einrichtungen zur Dialysebehandlung überschaubar zu machen und ein Vernetzungsstruktur zu ermöglichen. …

Die Dialysebehandlung in ihrer Gesamtheit ist eine ärztliche Behandlung durch Fachärzte/-innen für Nephrologie.

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http://www.dgfn.eu/fileadmin/download/2016-03-23_Dialysestandard.pdf, 17.11.2016 22:13

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Dialysestandard (Fassung 23.03.2016) Deutsche Gesellschaft für Nephrologie

A.4 Anforderungen an die Qualifikation des Pflegepersonals A.4.1 Begriffsbestimmungen Die Dialysebehandlung ist eine ärztliche Behandlung und wird unter Mitarbeit von examinierten Pflegekräften, Fachpflegekräften für Nephrologie sowie medizinischen Fachangestellten durchgeführt. ►A.4.1.1 Examinierte Pflegekräfte

sind Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen und Kindergesundheits- und Krankenpfleger/-innen mit der Erlaubnis zur Führung dieser Berufsbezeichnung. ►A.4.1.2 Fachpflegekräfte für

Nephrologie sind Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen und Kindergesundheits- und Krankenpfleger/-innen mit der Erlaubnis zur Führung dieser Berufsbezeichnung. ►A.4.1.3 medizinische Fachangestellte

sind Personen mit abgeschlossener Ausbildung und Erlaubnis zur Führung dieser Berufsbezeichnung („Medizinische Fachangestellte“). ►A.4.1.4 Medizinische Fachangestellte in

der Dialyse sind Medizinische Fachangestellte mit erfolgreich abgeschlossener Fortbildung zum/r medizinischen Fachangestellten Dialyse gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer (Anlage ‘R‘).

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Dialysestandard (Fassung 23.03.2016) Deutsche Gesellschaft für Nephrologie

A.4.2.1 Qualifikation Bei allen Behandlungsformen ist für die unmittelbare Patientenbehandlung speziell ausgebildetes, qualifiziertes Personal einzusetzen. Dazu gehören Fachpflegekräfte für Nephrologie, examinierte Pflegekräfte, Arztfachhelfer/innen und medizinische Fachangestellte nach entsprechender Einarbeitung. Diese Personen sind qualifiziert chronische Dialyseverfahren durchzuführen. Fachpflegekräfte Nephrologie sind darüber hinaus qualifiziert die in diesem Dialysestandard 2015 aufgeführten Akut- und Sonderverfahren (B 3.5. B 3.6, B 17), sowie das Training für Heimverfahren durchzuführen. … ►B.3.5.1 ►B.3.6 ►B.17

Die kontinuierliche venovenöse Hämofiltration, Hämodialyse oder Hämodiafiltration

Peritonealdialyse

Apherese und analoge Blutreinigungsverfahren

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Dialysestandard (Fassung 23.03.2016) Deutsche Gesellschaft für Nephrologie

A.4.2.1 Qualifikation … Fachpflegekräfte für Nephrologie und examinierte Pflegekräfte sind für die pflegerische Versorgung der Patienten während der Behandlung qualifiziert. … Es liegt in der Verantwortung des für die Durchführung der Behandlung verantwortlichen Arztes sich von der Qualifikation der Mitarbeiter zu überzeugen. Dabei sind besonders hohe Anforderungen an Qualifikation, Ausbildungsstand und Erfahrungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stellen, die mit der Betreuung stationärer Patienten, Patiententraining für Heimdialyseverfahren, Sonderverfahren (B17) oder der Limited Care Dialyse, betraut werden.

Für die mittelbare Betreuung, z.B. die Vor- und Nachbereitung der Dialysegeräte, Material- und Essensversorgung (patientenferne Tätigkeiten) können Hilfskräfte qualifiziert werden.

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Mögliche Tätigkeitsbereiche (chronische Dialyseverfahren)

Patientenferne Tätigkeiten ►Aufbauen

der Dialysegeräte und Vorfüllen des extrakorporalen Systems Cave: keine Medikamente ►Dialysematerial vorbereiten für die Dialysebehandlung gemäß Regime Cave: keine Medikamente ►Punktionsmaterial bereitlegen inkl. Pflasterrolle ►Dialysematerial vorbereiten zum beenden der Dialysebehandlung Cave: keine Medikamente ►Dialysegeräte abrüsten und Desinfektionsprogramm starten ►Oberflächendesinfektion der Dialysegeräte ►Nachbereitung des Behandlungsplatzes inkl. Oberflächendesinfektion des Arbeitsumfeldes ►Vorbereitung der Behandlungsplätze für nachfolgende Patienten ►Überprüfung der Dialysegeräte auf Desinfektionsmittelfreiheit inkl. Dokumentation ►Materialbevorratung (Lager, Zwischenlager, Patientenzimmer) ►Hauswirtschaftliche Tätigkeiten ►Anfallende Reinigungs- und Nebenarbeiten ►Hilfestellungen und Botengänge für Pflegepersonal und Ärzte

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Mögliche Tätigkeitsbereiche (chronische Dialyseverfahren)

Patientennahe Tätigkeiten ►Unterstützung

und Hilfestellung bei allen patientenbezogenen Tätigkeiten

außerhalb der Pflege 

Begleitung zum Behandlungsplatz (Pflegebedarf vorhanden?)



Hilfestellung beim entkleiden und Lagerung im Bett in Kooperation mit der Pflegekraft



Hauswirtschaftliche Unterstützung (u.a. Mahlzeiten vorbereiten/anreichen)



Persönliche Unterstützung (u.a. Punktionsstellen abdrücken?)



Unterstützung von Aktivitäten / Serviceleistungen



Hilfestellung beim bekleiden



Begleitung zum Patientenaufenthaltsraum

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Mögliche Tätigkeitsbereiche (chronische Dialyseverfahren)

Patientennahe Tätigkeiten ►Unterstützung 

bei der Assistenz pflegerischer Tätigkeiten (Assistentenniveau)

Pflege und Begleitung in stabilen Pflegesituationen auf Grundlage der Pflegeplanung von Pflegefachkräften



Einfache Krankenbeobachtung und Erhebung sowie Weitergabe medizinischer Messwerte



Feststellung akuter Gefährdungssituationen und Einleitung erforderlicher Maßnahmen



Bei therapeutischen Maßnahmen assistieren



Interdisziplinär mit anderen Institutionen und Berufsgruppen zusammenarbeiten

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Fazit ►

Strukturierte und berufsbezogene Einarbeitungs- und Schulungskonzepte



Berücksichtigung von gesetzlichen, organisatorischen, strukturellen und qualitativen Vorgaben



Sicherstellung und Verbesserung der Behandlungsqualität

Kontakt: [email protected] Telefon: +49 (0)172 3908664 https://www.kfh.de/ https://www.kfh-bildungszentrum.de