verbraucherpolitik eu aktuell

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 1 verbraucherpolitik eu aktuell Inhaltsverzeichnis Allgemeine EU-Verbraucherpolitik 1 Bauen / Energie / Umwelt ...
Author: Daniela Fiedler
0 downloads 0 Views 103KB Size
Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 1

verbraucherpolitik eu aktuell Inhaltsverzeichnis Allgemeine EU-Verbraucherpolitik

1

Bauen / Energie / Umwelt / Verkehr

2

Finanzdienstleistungen

5

Gesundheit / Ernährung

8

Telekommunikation / Medien / Internet

9

Wirtschaftsfragen / Wettbewerb

10

Terminvorschau

11

Allgemeine EUVerbraucherpolitik 1. Hoher Stellenwert von Verbraucherschutz im Programm des Vorsitzes des EU-Ministerrats Dänemark obliegt im ersten Halbjahr 2012 der Vorsitz im EU-Ministerrat. Im Programm des Ratsvorsitzes kommt der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise die höchste Priorität zu. Zu den vorrangigen Maßnahmen gehöre die Regulierung des Finanzsektors. Dabei komme der Verbesserung des Verbraucherschutzes besondere Priorität zu. Wichtig sei auch die Weiterentwicklung des Binnenmarktes. Hierbei müsse die Durchsetzung von Verbraucherrechten gestärkt werden, etwa durch besseren Schutz beim Online-Handel und durch Systeme zur alternativen Streitbeilegung, auch per Internet. Ein europäischer Binnenmarkt für Energie solle auch zu niedrigeren Strompreisen für Verbraucher führen. Ein Schwerpunk des Ratsvorsitzes wird auch die Sicherung eines ressourceneffizienten und kohlenstoffarmen Europas bis zum Jahr 2050 sein. Dabei müssten die EUBürger über die nötigen Instrumente verfügen, um im Alltag nachhaltige Verbraucherentscheidungen zu treffen.

Lebensmittelsicherheit müsse vom Erzeuger bis zum Verbraucher gewährleistet werden. Hierzu gehörten ein modernisiertes Fleischuntersuchungssystem und eine verbesserte artgerechte Tierhaltung. Der EU-Ministerrat werde sich mit einem Vorschlag für Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, mit einem Vorschlag für neuartige Lebensmittel, mit dem Qualitätspaket für Lebensmittel und mit der Verordnung über den ökologischen Landbau befassen.

verbraucherpolitik eu aktuell erscheint alle zwei Wochen. Der Newsletter gibt Ihnen einen Überblick über aktuelle Termine und relevante verbraucherpolitische Aktivitäten und Vorhaben in der Gesetzgebung der EU. Berichtszeitraum 12. Dezember 2011 bis 8. Januar 2012

Die zukünftige Fischereipolitik müsse den Schutz des Ökosystems der Meere sowie die Anforderungen der Verbraucher berücksichtigen. Eine Voraussetzung hierfür sei die nachhaltige Nutzung von Fischereiressourcen. Demzufolge habe das Verbot von Fischrückwürfen Priorität. In der Gesundheitspolitik gehe es um den Vorschlag bezüglich der Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel (Patienteninformation), über eine neue Regulierung für medizinische Geräte und über einen sinnvolleren Umgang mit Antibiotika. Dazu gehöre eine mögliche europaweite Überwachung von Antibiotikaresistenz. http://eu2012.dk/de/NewsList/Januar/~/m edia/16CE9F69FD5B45129BE258E4BE9650D 3.ashx

Impressum Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Referentin Internationales Maren Osterloh M.A. [email protected] Anregungen zum Newsletter nehmen wir gerne entgegen.

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 2

2. Europäisches Kaufrecht weiterhin umstritten Der Vorsitz im EU-Ministerrat für Justiz brachte am 14. Dezember 2011 seine Erwartung zum Ausdruck, dass die künftigen Vorsitze im Jahre 2012 die Diskussion über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht weiter voran bringen. Gleichzeitig sollten alle betroffenen Organe eng zusammenarbeiten. Die bisherigen Arbeiten könnten durch diese gemeinsamen Bemühungen erfolgreich abgeschlossen werden. In der Ratsarbeitsgruppe "Zivilrecht" sei deutlich geworden, dass zahlreiche Aspekte des Vorschlags, einschließlich der einleitenden Vorschriften und seiner Anhänge einer eingehenden Erörterung bedürfen. Die Gruppe hat insbesondere den Inhalt der einleitenden Vorschriften (Anwendungsbereich des Vorschlags), die Modalitäten und Folgen einer Wahl dieses fakultativen Rechtsinstruments, die Folgen einer nichtigen Wahl, die Verbraucherschutzbestimmungen in Bezug auf Wahl des Rechtsinstruments und die Berichterstattungsverpflichtungen, einschließlich der vorgesehenen Online-Datenbank für Urteile, geprüft. Zudem hat die Gruppe sich mit der Folgenabschätzung befasst, die dem Vorschlag beigefügt ist. Bei der Aussprache im EU-Ministerrat für Justiz am 14. Dezember 2011, übten verschiedene Justizminister grundsätzliche Kritik an dem Vorhaben. Widerstand kam aus Frankreich, Großbritannien, Finnland, den Niederlanden, Portugal und Tschechien. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, dass noch viel Zeit erforderlich sei, um das Vorhaben innerstaatlich hinreichend erörtern zu können. So habe der Deutsche Bundestag förmlich die Zuständigkeit der Europäischen Union für eine derartige Gesetzgebung bestritten. Der Vorsitz hielt ihr allerdings entgegen, dass der Deutsche Bundesrat anderer Auffassung sei. Nach dem Übergang von Polen auf Dänemark im Vorsitz des EU-Ministerrats, im ersten Halbjahr 2012, ist das Europäische Kaufrecht nicht mehr eine Priorität. Dänemark kündigte angesichts der Kontroversen ein behutsames Vorgehen an. So sind unter dem dänischen Vorsitz lediglich vier

Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe („Zivilrecht“) vorgesehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor einem zivilrechtlichen Abenteuer zum Schaden der Verbraucher. Nach Auffassung des vzbv hat dieses fakultative Vertragsrechtsinstrument keinen Mehrwert für Verbraucher, verkompliziert die Rechtslage und wird kostenträchtigen Beratungsbedarf zur Folge haben. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/ cms_data/docs/pressdata/en/jha/126932. pdf http://register.consilium.europa.eu/pdf/de /11/st15/st15429.de11.pdf http://register.consilium.europa.eu/pdf/de /11/st15/st15429-ad02.de11.pdf http://ec.europa.eu/justice/contract/files/ common_sales_law/communication_sales_law _de.pdf (Mitteilung) http://ec.europa.eu/justice/contract/files/ common_sales_law/regulation_sales_law_de.p df (Vorschlag für Verordnung, 131 Seiten) http://www.vzbv.de/go/presse/1534/index .html?ref_presseinfo=true

Bauen / Energie / Umwelt / Verkehr 1. Weichenstellung für nachhaltige Energieversorgung bis 2050 EU-Energiekommissar Günther Oettinger stellte am 15. Dezember 2011 den „Energiefahrplan 2050“ der EU-Kommission vor. Darin werden verschiedene Szenarien entworfen mit denen die Europäische Union bis 2050 ihre Emissionen um mehr als 80 Prozent senken kann. Eine verbesserte Energieeffizienz und mehr erneuerbare Energien seien dafür in jedem Fall notwendig. Die EU-Mitgliedstaaten sollten ihre Weichen jetzt stellen, denn ein europäischer Ansatz und frühzeitige Investitionen

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 3

kosteten weniger. Die Strompreise würden voraussichtlich bis 2030 steigen, danach jedoch möglicherweise aufgrund niedrigerer Versorgungskosten, Einsparmaßnahmen und verbesserter Technologien sinken. http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=IP/11/1543&format=HTM L&aged=0&language=DE&guiLanguage= en http://ec.europa.eu/energy/energy2020/r oadmap/index_en.htm

2. Ressourceneffiziente Wirtschaft und Gesellschaft erfordern Sensibilisierung der Verbraucher Ressourceneffizienz bezeichnet die Effizienz mit der Energie und Materialien zur Wertschöpfung genutzt werden. Der effizientere Umgang mit Energie und Materialien ist ein wesentliches Element beim Übergang zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaft und Gesellschaft in Europa. Vor diesem Hintergrund ersuchten die europäischen Umweltminister am 19. Dezember 2011 nachdrücklich um Durchführung effektiver Maßnahmen mit dem Ziel, die Verbraucher verstärkt zu sensibilisieren und nachhaltige Produkte zur Verfügung zu stellen. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden aufgefordert, über die ökologischen und sozialen Folgen von Verbrauch und Produktion angemessen zu informieren. Mittel hierfür seien Hinweise auf den ökologischen Fußabdruck, Umweltzeichen, umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, Umwelterziehung sowie sektorenübergreifende Partnerschaften zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstils. Es gehe um neue Steuerungsmodelle, neue Geschäfts- und Erziehungsmodelle, neue Verbrauchsmuster und einen neuen Lebensstil. Abzustellen sei auf eine nachhaltige Materialwirtschaft während des gesamten Lebenszyklus. http://register.consilium.europa.eu/pdf/de /11/st18/st18346.de11.pdf

3. Förderung von Leuchtdioden in Europa Die Leuchtdiode („Licht emittierende Diode, LED“) ist ein elektronisches HalbleiterBauelement. LED gilt als besonders energieeffizienter Ersatz für die herkömmliche Glühbirne, die bis September 2012 aus dem Verkehr gezogen wird. Die EUKommission möchte die Verbreitung der LED-Beleuchtung fördern. Die LEDBeleuchtung stehe auf dem Markt vor einer Reihe von Problemen: hoher Anschaffungspreis, weil es sich im Vergleich zu den Alternativen um hochmoderne Technik handelt, mangelnde Vertrautheit potenzieller Nutzer mit dieser Technik und fehlende gemeinsame Normen. Daher führt die EU-Kommission bis zum 29. Februar 2012 eine Konsultation durch, um Meinungen zu einer besseren Verbreitung dieser Beleuchtungsart einzuholen. http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=IP/11/1554&format=HTM L&aged=0&language=DE&guiLanguage= en http://ec.europa.eu/information_society/ digital-agenda/actions/sslconsultation/docs/com_2011_0889_ssl_gre en_paper_de.pdf 4. Wasch- und Spülmittel künftig nahezu phosphatfrei Das Europäische Parlament billigte am 14. Dezember 2011 einen mit dem EUMinisterrat abgestimmten Kompromiss zum Phosphorgehalt von Wasch- und Spülmitteln. Danach darf ab Juni 2013 eine normale Dosierung Waschpulver nicht mehr als 0.5 Gramm Phosphor enthalten. Für Maschinengeschirrspülmittel gilt ab 1. Januar 2017 eine Begrenzung auf 0.3 Gramm. In Deutschland gibt es bereits Beschränkungen für Phosphor, insbesondere für Waschmittel. Phosphor wird in Form von Phosphaten oder Phosphonaten zur Reinigung eingesetzt. Werden Phosphate in übermäßiger Menge in Gewässer geleitet, kann dies ein starkes Algenwachstum auslösen. Dies schadet insbesondere den Fischen. Die Phosphatentfernung in Kläranlagen ist mit hohen Kosten verbunden, die auf Verbraucher umgelegt werden.

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 4

http://www.europarl.europa.eu/news/de/ pressroom/content/20111213IPR34069/html/Fisc hfreundliche-Reinigungsmittel http://www.europarl.europa.eu/sides/get Doc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA20110568+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=IP/11/1542&format=HTM L&aged=0&language=DE&guiLanguage= en 5. Mangelhafte Beachtung der Passagierrechte in allen Verkehrsmitteln Die EU-Kommission legte am 19. Dezember 2011 eine Mitteilung über die Rechte der Benutzer aller Verkehrsträger vor. Seit der Verabschiedung von Fahrgastrechten für die Reisenden im Kraftomnibusverkehr 2011 verfügt die Europäische Union über ein umfassendes Paket von Passagierrechten für alle Verkehrsträger (Luft-, Bahn-, Schiffs- und Straßenverkehr). Die EUVerordnungen für den Luft- und den Bahnverkehr sind bereits in Kraft. Die EUVerordnungen für den Schiffs- und den Busverkehr werden im Dezember 2012 bzw. März 2013 in Kraft treten. Die EU-Kommission stellte fest, dass noch nicht alle Rechte vollständig angewendet werden. Die Reisenden seien sich ihrer Rechte noch nicht voll bewusst oder sie verzichteten darauf, weil sie angesichts der Kosten und Umstände, die mit der Durchsetzung dieser Rechte verbunden sind, frustriert seien. Die Passagierrechte ruhten auf drei Eckpfeilern: Diskriminierungsfreiheit, sachgerechte Informationen und angemessene Hilfeleistungen. Dies beinhaltet ein Rücktrittsrecht (Erstattung des vollen Fahrscheinpreises) bei Änderung der planmäßigen Reise, ein Recht auf Erfüllung des Beförderungsvertrags bei Verkehrsproblemen (anderweitige Beförderung oder Umbuchung), ein Recht auf Unterstützungsleistungen bei großen Verspätungen und ein Recht auf Ausgleichsleistungen unter bestimmten Umständen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie der Vul-

kanaschekrise 2010 entfallen Ausgleichansprüche. Anders als im Bahn- und Straßenverkehr seien für den Schiffs- und Luftverkehr keine nationalen Stellen für die Haftung von Beförderungsunternehmen für Verlust, Beschädigung und Verspätung von Gepäck zuständig. Die zahlreichen Beschwerden über fehlgeleitetes Gepäck von Flugreisenden seien Gegenstand der ins Auge gefassten Änderung der EUVerordnung für den Luftverkehr. Verbraucherverbände hätten wiederholt die Beschwerdebearbeitung durch die Unternehmen und die Durchsetzungsstellen, insbesondere im Luftverkehr, bemängelt. Da die Verordnung für den Luftverkehr keine gesetzlichen Bearbeitungsfristen für Beschwerden vorsieht, wurden Im Jahr 2007 von der EU-Kommission entsprechende Vereinbarungen auf freiwilliger Basis angeregt. Diese freiwilligen Vereinbarungen seien aber nicht allgemein beachtet worden. Bemängelt wird auch, dass Beförderungsunternehmen bei Beschwerden nur über herkömmliche Kommunikationsmittel wie internationale Ferngespräche oder Faxsendungen erreicht werden können. Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2011 eine bis 11. März 2012 laufende Anhörung zur EU-Verordnung über Passagierrechte im Luftverkehr gestartet. Sie erhofft dabei Stellungnahmen von allen Interessierten, insbesondere auch von Verbraucherorganisationen. Außerdem bemüht sich die EU-Kommission darum, zusammen mit den nationalen Durchsetzungsstellen Leitlinien für die Anwendung der EUVorschriften für Flugreisende mit Behinderungen (2012), für Bahnreisende (2013) sowie für Reisende im Schiffsverkehr (2014) und im Busverkehr (2015) zu erarbeiten. http://ec.europa.eu/transport/passengers /doc/comm-2011-898-european-visionpassengers_de.pdf (Mitteilung) http://ec.europa.eu/transport/passengers /consultations/2012-03-11-apr_en.htm http://ec.europa.eu/transport/passengers /consultations/doc/2012-03-11-apr-publicconsultation.pdf (Fragebogen, englisch)

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 5

6. Besserer Schutz von Reisenden in außereuropäischen Ländern Jeder EU-Bürger kann in einem Konsulat oder einer Botschaft eines anderen EUMitgliedstaats um Hilfe ersuchen, falls sein Heimatland in dem betreffenden Land keine eigene Vertretung hat. Zudem sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten im gleichen Maße wie eigenen Staatsangehörigen bei Evakuierungsmaßnahmen behilflich zu sein. Die am 14. Dezember 2011 von der EUKommission vorgelegten Vorschläge sollen diese Rechte stärken, indem klargestellt wird, wann ein EU-Bürger als „nicht vertreten" gilt und welche Art von Unterstützung die Mitgliedstaaten normalerweise in Notsituationen (Verhaftung, schwerer Unfall, verlorene Ausweispapiere usw.) zu leisten haben. Die EU-Kommission hat zudem eine interaktive Website zum Thema konsularischer Schutz eingerichtet, auf der die Adressen sämtlicher Botschaften und Konsulate der EU-Mitgliedstaaten in Drittländern per Suche nach Herkunftsmitgliedstaat oder nach Aufenthaltsland abgerufen werden können. Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission zuständig für Justiz, sagte: "Das Recht auf einen einheitlichen konsularischen Schutz ist ein Musterbeispiel für die Solidarität zwischen den EU-Ländern. In Krisen, wie wir sie in diesem Jahr in Japan, Libyen oder Ägypten gesehen haben, ebenso wie in einzelnen Notfällen werden die neuen Koordinierungsvorschriften der EU klar vorgeben, was die EU-Bürger an Unterstützung erwarten dürfen und so die Arbeit der Konsularbediensteten erleichtern." http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=IP/11/1537&format=HTM L&aged=0&language=DE&guiLanguage= en

Der EU-Ministerrat billigte am 13. Dezember 2011 ein neues Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen durch die EU an die USA. Das Europäische Parlament muss diesem Abkommen, das das geltende Abkommen von 2007 ersetzen soll, noch zustimmen. Obwohl das neue Abkommen wesentliche Anliegen des Parlaments nicht berücksichtigt hat, wird mit einer Zustimmung gerechnet. Der Grund hierfür ist, dass bei einem Nein die derzeitigen Regeln weiter angewandt würden. Dies ergäbe ein noch geringeres Schutzniveau. Das Abkommen regelt, dass die Datenübermittlung nur zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zulässig ist. Die gespeicherten Daten werden sechs Monate nach Übermittlung an die amerikanischen Behörden anonymisiert. Nach fünfjähriger Speicherung werden die anonymisierten Daten in eine ruhende Datenbank überführt, für die noch striktere Auflagen für den Zugriff seitens der USBediensteten gelten. Insgesamt dürfen die zur Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Straftaten gespeicherten Daten höchstens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Nur für die zur Terrorismusbekämpfung verwendeten Daten ist eine Speicherdauer von 15 Jahren erlaubt. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Fluggastdaten aus ihren Datenbanken an die amerikanischen Behörden zu schicken. Die Fluggäste haben Anspruch auf die im amerikanischen Recht vorgesehenen Rechtsbehelfe. http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=IP/11/1368&format=HTML&aged=0&la nguage=DE&guiLanguage=en http://register.consilium.europa.eu/pdf/de /11/st17/st17434.de11.pdf

http://ec.europa.eu/consularprotection http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri =COM:2011:0149:FIN:DE:PDF 7. Übermittlung von Flugpassagierdaten an die Vereinigten Staaten von Amerika

Finanzdienstleistungen 1. Stabilität des europäischen Bankensystems bedroht Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte am 19. Dezember 2011 ihren

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 6

Bericht über die Finanzstabilität im Euroraum. Die EZB sieht ein erhebliches Risiko, dass immer mehr Länder im Eurogebiet Schwierigkeiten haben könnten, ihre Schulden zu refinanzieren. Noch nie sei es zu einem derartigen Vertrauensverlust in staatliche Anleihen gekommen. Die Staatsschuldenkrise wirke sich aber auch zunehmend negativ auf den privaten Bankensektor aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass Großbanken zusammenbrechen, habe sich in letzter Zeit deutlich erhöht. Bei seiner Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments am 19. Dezember 2011 lehnte EZB-Präsident Mario Draghi den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ab. Die EZB halte sich an den gesetzlichen Rahmen nach den EUVerträgen. Ihr Mandat sei die Gewährleistung von Preisstabilität auf mittlere Sicht. Eine direkte Staatsfinanzierung sei ihr verboten. Der EZB sei die Finanzstabilität wichtig. Sie werde aber ihre Glaubwürdigkeit nicht aufs Spiel setzen. http://www.ecb.int/press/pr/date/2011/ht ml/pr111219.en.html http://www.ecb.int/pub/fsr/html/index.en. html http://www.ecb.int/press/key/date/2011/h tml/sp111219_1.en.html http://www.europarl.europa.eu/news/de/ pressroom/content/20111219IPR34534/html/De eper-economic-governance-and-creditratings-dominate-debate-with-Dragh 2. Finanzkrise gefährdet europäische Versicherungswirtschaft Die EU-Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) veröffentlichte am 20. Dezember 2011 ihren Halbjahresbericht zur Finanzstabilität. Darin weist sie auf Risiken für die Kapitalanlagen von Versicherungen und Pensionsfonds durch Ausfälle von Staatsanleihen und Banken hin. Ferner sei wegen der Konjunkturflaute mit geringerem Wachstum in der Versicherungsbranche zu rechnen.

In einem Stresstest sei die Widerstandsfähigkeit der Branche bei einer längeren Phase niedriger Zinserträge bewertet worden. Beim ersten Testszenario seien acht von 82 Gesellschaften durchgefallen und beim zweiten vier. Das Kapitaldefizit der durchgefallenen Versicherer habe im ersten Fall sechs und im zweiten zwei Milliarden Euro betragen. Die gesamte Branche werde unter einer Phase niedrigerer Zinsen in Mitleidenschaft gezogen. Darüber hinaus riskierten Lebensversicherer Liquiditätsprobleme wenn Kunden vermehrt in rentablere Anlagen investieren wollten. Rückversicherer hätten wegen einer deutlichen Zunahme von Naturkatastrophen überdurchschnittliche Verluste erlitten. https://eiopa.europa.eu/fileadmin/tx_dam /files/pressreleases/2011-1220_Financial_Stability_Report_December_2 011.pdf https://eiopa.europa.eu/fileadmin/tx_dam /files/publications/reports/FSC-ReportAutumn2011/EIOPA_Financial_Stability_Report_201 1.pdf https://eiopa.europa.eu/fileadmin/tx_dam /files/publications/reports/FSC-ReportAutumn2011/EIOPA_Statistical_Annex_Insurance_2 010.xls 3. Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Versicherungsprämien Die EU-Kommission hat am 22. Dezember 2011 Leitlinien zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu Unisextarifen angenommen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2011 sind unterschiedliche Versicherungsprämien für Frauen und Männer eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts. Versicherer müssen bis zum 21. Dezember 2012 geschlechtsneutrale Prämien vorsehen. Die EU-Kommission stellt in ihren Leitlinien klar, dass die bestehenden Verträge nach dem 21. Dezember 2012 nicht umgestellt werden müssen. Betroffen seien nur Verträge die nach diesem Datum abgeschlossen werden. Umzustellen sind aber auch Verträge die nach Vereinbarung mit

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 7

dem Versicherungsnehmer nach diesem Datum geändert werden. Keine Änderungspflicht gibt es dagegen bei Verträgen, die automatisch verlängert werden, weil der Verbraucher nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat. Dasselbe gilt für Prämienanpassungen, die nicht der Zustimmung des Versicherungsnehmers bedürfen. Keine Diskriminierung ist die Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Krankheitsrisiken bei der Risikobewertung. Versicherer dürfen entsprechende Fragen stellen, etwa zu Fällen von Brustkrebs in der Familie. Unzulässig sind aber Fragen zur Schwangerschaft. Die EU-Kommission wird überprüfen, ob die gesetzlichen Regelungen der EUMitgliedstaaten die Anwendung der Unisexregel ab 21. Dezember 2011 gewährleisten. Die Leitlinien werden hierbei als Maßstab dienen. Erwartet wird, dass Frauen bei Berufsunfähigkeits-, Kapitallebens- und Krankenversicherungen günstigere Tarife erhalten werden, Männer dagegen bei Kfz- und Risikolebensversicherungen. Nicht absehbar ist, ob die Versicherungen höhere Risikopuffer bilden, deren Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden. „Wir fürchten, dass sich die Versicherer einen zusätzlichen Schluck aus der Pulle genehmigen“, sagte Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegenüber der Süddeutschen Zeitung. http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=IP/11/1581&format=HTM L&aged=0&language=DE&guiLanguage= en http://ec.europa.eu/justice/genderequality/files/c_2011_9497_de.pdf 4. Europäische Versicherungsaufsicht plädiert für mehr Verbraucherschutz Die EU-Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) rief am 6. Dezember 2011 anlässlich des „Ersten EIOPAVerbraucherstrategietags“ zu einer neuen Sichtweise beim Verbraucherschutz im Versicherungswesen auf. Strategien und Interessenkonflikte, Standardisierung und

Vergleichbarkeit von Produkten sowie die Geeignetheit der Produkte für Verbraucher müssten überdacht werden. An der Veranstaltung nahmen etwa 130 Vertreter von Verbraucherorganisationen, Versicherungen und Aufsichtsbehörden teil. Lars Gatschke, Referent für Versicherungen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), war einer der Redner. Gatschke ist Mitglied des EIOPA-Beirats für Versicherungen und Rückversicherungen. https://eiopa.europa.eu/fileadmin/tx_dam /files/pressreleases/Consumer-StrategyDay.pdf https://eiopa.europa.eu/conferences/eio pa-consumer-strategy-day/index.html 5. Neue EU-Kontonummern ab 2014 Die Vertreter des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats einigten sich am 20. Dezember 2011 auf Enddaten für die Vollendung des einheitlichen europäischen Zahlungsraums (SEPA). Beide Institutionen müssen der Neuregelung noch förmlich zustimmen. Verbraucherschützer, darunter auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), konnten Verbesserungen für Verbraucher erreichen. Verbraucher und Unternehmen müssen ab 1. Februar 2014 im Eurogebiet bei Überweisungen und im Lastschriftverfahren einheitliche Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN) verwenden. Diese enthalten die bisherige Bankleitzahl sowie die Kontonummer. Hinzu kommt ein Nationalitätskennzeichen (für Deutschland: DE) sowie eine zweistellige Prüfnummer zur Verminderung des Risikos, dass eine Zahlung auf ein falsches Konto geleitet wird. Mit der Vollendung des Zahlungsraums für Überweisungen und Lastschriften, können Verbraucher von einem einzigen Konto aus in ganz Europa Zahlungen bewirken. Dies ermöglicht auch einen grenzüberschreitenden Wettbewerb der Banken. Nach einer Untersuchung der EUKommission wendet der durchschnittliche Kunde in Europa 112 Euro jährlich für Bankgrunddienstleistungen einschließlich Zahlungsdiensten auf. In den Niederlanden seien es nur 46 Euro jährlich, in Italien dagegen 253 Euro. Nicht ausgeschlossen

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 8

ist allerdings, dass die Banken die Kosten der Umstellung auf die Verbraucher abwälzen. Die Nutzung bestehender Einzugsermächtigungen bleibt erhalten. Die in Deutschland übliche elektronische Lastschrift mit Unterschrift an der Ladenkasse wird europaweit ermöglicht. Das bedingungslose Widerrufsrecht bei Abbuchungen vom eigenen Konto durch Lastschrift gilt weiter. Die zusätzliche Angabe einer BICKennzeichnung entfällt ab 1. Februar 2014, sofern ein Mitgliedstaat nicht von einer zweijährigen Übergangsfrist Gebrauch macht. Deutsche Verbraucher können ihre alten Kontonummern bis 1. Februar 2016 nutzen, wenn die Banken für eine automatische Umstellung sorgen. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/ cms_Data/docs/pressdata/en/ecofin/127 071.pdf http://www.europarl.europa.eu/news/de/ pressroom/content/20111219IPR34547/html/Ch eaper-faster-and-safer-cross-borderpayment-services http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=MEMO/11/935&format= HTML&aged=0&language=EN&guiLangua ge=en http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=MEMO/11/936&format= HTML&aged=0&language=EN&guiLangua ge=en

Gesundheit / Ernährung 1. Bessere Kennzeichnung von Fruchtsäften und Fruchtnektaren Das Europäische Parlament stimmte am 14. Dezember 2011 neuen Regelungen zur Etikettierung von Fruchtsäften und Fruchtnektaren zu. Danach muss die Mischung von zwei Säften im Produktnamen wiedergegeben werden. So muss ein Saft, der zu 90 Prozent aus Apfel und zu 10 Prozent aus Erdbeeren besteht in Zukunft „Apfel- und Erdbeersaft“ genannt werden, während

bisher die Bezeichnung allein als „Erdbeersaft“ zulässig ist. Dies gilt auch für die Mischung von Orangensaft mit Mandarinensaft. Bei Säften aus drei und mehr Fruchtsorten können allgemeine Bezeichnungen wie „Saftmischung“ gewählt werden. Fruchtsäfte dürfen definitionsgemäß keinen Zucker und keinen Süßstoff enthalten. „Nektaren“ aus Fruchtpüree und Wasser dürfen Zucker und Süßstoffe beigefügt werden. Nektare, die Süßstoffe enthalten, dürfen jedoch nicht die Bezeichnung „Ohne Zuckerzusatz“ führen. Die Neuregelung ist mit dem EU-Ministerrat informell abgestimmt. Mit dessen förmlicher Zustimmung ist in Kürze zu rechnen. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um ihre nationale Gesetzgebung anzupassen. Erzeugnisse, die vor Inkrafttreten der Neuregelung etikettiert worden sind, können noch bis zu drei Jahre lang vermarktet werden. http://www.europarl.europa.eu/news/de/ pressroom/content/20111213IPR34068/html/Klar e-Kennzeichnung-vonFruchtsaftmischungen http://www.europarl.europa.eu/sides/get Doc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA20110567+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 2. Zulassung neuer Genpflanzen in Europa Die EU-Kommission genehmigte am 22. Dezember 2011 die Einfuhr von drei genetisch veränderten Maissorten und einer Baumwollart für die Verwendung als Nahrungsmittel und Futtermittel. Eine Anbaugenehmigung ist damit nicht verbunden. Zehn Jahre lang können somit die Genmaissorten MIR604xGA21, Bt11xMIR604, Bt11xMIR604xGA21 und die Genbaumwolle 281-24-236/3006-210-23 unter Einhaltung strikter Kennzeichnungs- und Nachverfolgungsregeln vermarktet werden. http://ec.europa.eu/food/food/biotechno logy/index_en.htm http://www.handelsblatt.com/politik/inter national/eu-kommission-laesst-neuegenpflanzen-zu/5989928.html

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 9

3. Weitere Warnhinweise für Tabakerzeugnisse Nach den EU-Rechtsvorschriften über die Aufmachung von Tabakerzeugnissen muss jede Packung einen ergänzenden Warnhinweis aus einer festgelegten Liste enthalten. Diese Liste soll nunmehr an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Es lägen insbesondere Erkenntnisse darüber vor, dass das Rauchen Mund-, Rachen- und Kehlkopfkrebs, Sehbehinderungen sowie Zahn- und Zahnfleischerkrankungen mitverursacht. Weiteren Erkenntnissen zufolge bestehe ein höheres Risiko dafür, dass Kinder zu Rauchern werden, wenn die Eltern rauchen. Der EU-Ministerrat erhob am 19. Dezember 2011 keine Einwände gegen einen Rechtsakt der EU-Kommission, der diese Erkenntnisse aufgreift. Die EU-Kommission kann diesen Rechtsakt beschließen, wenn auch das Europäische Parlament keine Einwände erhebt. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten dann zwei Jahre Zeit zur Übernahme der Änderungen in ihre nationale Gesetzgebung. http://register.consilium.europa.eu/pdf/de /11/st16/st16944.de11.pdf

Telekommunikation / Medien / Internet 1. Verlängerung von grenzüberschreitendem Verbraucherschutz im Mobilfunk Die derzeitige europäische Regulierung für Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen läuft im Juni 2012 aus. Roamingdienste gestatten es dem Kunden eines Diensteanbieters, mobile Kommunikationsdienste (Sprach-, SMS- oder Datendienste) von einem Mobilfunknetzbetreiber in einem anderen Land zu beziehen. Der Dienstanbieter gewährleistet, dass der Verbraucher mit einem Mobilnetz im Ausland unter Verwendung desselben Mobilfunktelefons und derselben Rufnummer verbunden bleibt. Mit ihrem Vorschlag vom 6. Juli 2011 schlägt die EU-Kommission vor, die gelten-

de Regelung zur Kostenbegrenzung bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Außerdem soll die Wurzel des Problems der zu hohen Roamingpreise, nämlich fehlender Wettbewerb, in Angriff genommen werden. Dazu soll zum einen gewährleistet werden, dass der Markt verschiedenen Anbieterkategorien offen steht (wodurch das Roamingangebot erweitert würde). Zum andern soll der Verbraucher Roaming auch als selbständigen Dienst in Anspruch nehmen können. Eine erste Aussprache fand am 13. Dezember 2011 im EU-Ministerrat für Telekommunikation statt. Diese zeigte, dass noch zahlreiche Fragen ungeklärt sind. Es gelte, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Verbraucher und den Interessen von Marktteilnehmer zu finden. Durch zu niedrige Preisobergrenzen könnten Unternehmen von einem Markteintritt abgeschreckt werden. Im Europäischen Parlament hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie am 10. November 2011 einen ersten Gedankenaustausch zu dem Vorschlag geführt. Am 19. Dezember 2011 fand hierzu eine Anhörung statt. Eine Abstimmung im Ausschuss wurde vorläufig für Ende Februar 2012 angesetzt; die Abstimmung im Plenum soll dann im April 2012 erfolgen. http://register.consilium.europa.eu/pdf/de /11/st17/st17900.de11.pdf (Sachstandsbericht) 2. Offenes Internet und Netzneutralität in Europa Der EU-Ministerrat für Telekommunikation sprach sich am 13. Dezember 2011 für ein offenes Internet und Netzneutralität in Europa aus. Sorge bereiteten allerdings folgende Punkte: (i) diskriminierende Formen der Datenverkehrssteuerung und der Datenverarbeitung, insbesondere das Drosseln des Datenverkehrs und das Blockieren von Inhalten, Anwendungen und Diensten; (ii) Preistransparenz und Dienstequalität, insbesondere die Diskrepanz zwischen den in der Werbung angegebenen und den tatsächlichen Geschwindigkeiten von Internet-Anschlüssen; (iii) Überlastung der Netze, vor allem infolge des zunehmenden Datenverkehrs; (iv) langfristige Tragfähigkeit von

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 10

Geschäftmodellen der Netzbetreiber und Internetdiensteanbieter wegen der Investitionen, die erforderlich sind, um den wachsenden Internetverkehr bewältigen zu können; (v) Schutz personenbezogener Daten. http://register.consilium.europa.eu/pdf/de /11/st17/st17904.de11.pdf

genspreisentwicklungen, geringeres Vertrauen und restriktivere Kreditvergabe der Banken mit geringerem Konsum reagierten. Die hohe Verbraucherpreisinflation im Jahr 2011 beruhe vor allem auf höheren Preisen für Energie und Rohstoffe. http://ec.europa.eu/economy_finance/p ublications/qr_euro_area/2011/qrea4_en.h tm

3. Weitere Zunahme der Internetnutzung in der Europäischen Union

2. Verbraucher halten die wirtschaftliche Situation Deutschlands für gut

Im Jahr 2011 haben in der Europäischen Union 58 Prozent der Internetnutzer in den letzten 12 Monaten Güter oder Dienstleistungen über das Internet bestellt. Die höchsten Anteile wiesen Großbritannien (82 Prozent), Dänemark und Deutschland (je 77 Prozent) sowie Schweden (75 Prozent) auf. Zwischen 2006 und 2011 verringerte sich der Anteil der Personen im Alter von 16-74 Jahren, die noch nie das Internet genutzt haben, von 42 Prozent auf 24 Prozent. In Deutschland ging dieser Anteil von 26 auf 16 Prozent zurück. Ferner stieg in Deutschland der Anteil der Haushalte mit Internetzugang von 67 Prozent in 2006 auf 83 Prozent in 2011. Im Jahr 2006 hatten 34 Prozent der deutschen Haushalte Breitbandverbindungen. Im Jahr 2011 stieg dieser Anteil auf 78 Prozent. Diese Daten wurden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.

Die EU-Kommission veröffentlichte am 22. Dezember 2011 die Ergebnisse einer europaweiten Meinungsumfrage. Danach halten 78 Prozent der befragten Deutschen die wirtschaftliche Situation Deutschlands für gut. Im EU-Durchschnitt halten nur 28 Prozent der Befragten die wirtschaftliche Situation ihres Landes für gut. 66 Prozent der befragten Deutschen sind für eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung. In der gesamten Europäischen Union sind es 53 Prozent.

http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=STAT/11/188&format=HT ML&aged=0&language=DE&guiLanguage =en

Wirtschaftsfragen / Wettbewerb 1. Verbraucher unterstützen Wirtschaftserholung Nach dem am 13.Dezember 2011 vorgelegten Vierteljahresbericht der EUKommission für das Eurogebiet, haben die Verbraucher in der Krise weniger gespart und dadurch das Wachstum gefördert. Für die Zukunft bestehe allerdings die Gefahr, dass die Haushalte auf negative Vermö-

61 Prozent der Befragten in Europa erklären, die finanzielle Lage ihres Haushalts sei derzeit gut. In Griechenland sind es nur 24 Prozent. Die höchsten Werte erreichen Deutschland (77 Prozent), die Niederlande (85 Prozent) und Schweden (90 Prozent). Die größten Probleme sind nach Meinung der befragten Deutschen die Staatsschulden (40 Prozent), steigende Preise (34 Prozent) und die wirtschaftliche Lage (27 Prozent). http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr _releases/10383_de.htm http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=IP/11/1594&format=HTM L&aged=0&language=DE&guiLanguage= en http://ec.europa.eu/public_opinion/archi ves/eb/eb76/eb76_en.htm 3. Verbrauchervertrauen in Europa gesunken Die Generaldirektion für Wirtschaft und Finanzen der EU-Kommission veröffentlichte am 21. Dezember 2011 eine Schnellschätzung für das Verbrauchervertrauen. Danach ist der Indikator des Verbraucher-

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 11

vertrauens sowohl in der Europäischen Union (von -20,7 im November 2011 auf 21,9) als auch im Euroraum (von -20,4 im November 2011 auf nunmehr -21,2) gesunken. http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi on.do?reference=IP/11/1595&format=HTM L&aged=0&language=DE&guiLanguage= en http://ec.europa.eu/economy_finance/d b_indicators/surveys/index_en.htm

bensmittelversorgungskette; Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln; Fußgängerschutz und LED-Lichtquellen. Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (9. Januar 2012) Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden; Funktion und Anwendung der geltenden Rechte von Flugreisenden; Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit. Ausschuss für Wirtschaft und Währung (9. Januar 2012)

Terminvorschau Rat Ratsarbeitsgruppe „Finanzdienstleistungen“ (9. Januar 2012) Vorschlag für eine Verordnung über Handel mit Derivaten.

Das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem; Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro-Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind. Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (12. Januar 2012)

Ratsarbeitsgruppe „Energie“ (10. Januar 2012) Energieeffizienz; Energiefahrplan für 2050. Ratsarbeitsgruppe „Arzneimittel und Medizinprodukte“ (16. Januar 2012) Information über verschreibungspflichtige Medikamente; Pharmakovigilanz. Ratsarbeitsgruppe „Finanzdienstleistungen“ (18. Januar 2012) Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente; Vorschlag für eine Verordnung über Handel mit Derivaten.

Energieeffizienz; Informationen über die Reise der Delegation des Europäischen Parlaments zur Konferenz von Durban über den Klimawandel (28. November bis 9. Dezember 2011); Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder sowie Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (12. Januar 2012) Verwendung von Fluggastdatensätzen.

Europäisches Parlament Plenum (16. bis 19. Januar 2012) Europäische Kommission Programm des dänischen Ratsvorsitzes; Nachbereitung der Konferenz von Durban über den Klimawandel; Elektro- und Elektronikaltgeräte; Inverkehrbringen und Verwendung von Biozidprodukten; Die Versorgungskette für landwirtschaftliche Betriebsmittel; Ungleichgewichte in der Le-

Untersuchung von Internetseiten für Verbraucherkredite (10. Januar 2012) Verbraucherkommissar John Dalli wird die Ergebnisse der Untersuchung im Jahr 2011 vorstellen. Über 500 Internetseiten sind

Ausgabe 1 | 10. Januar 2012 | Seite 12

daraufhin untersucht worden, ob die Verbraucher alle rechtlich erforderlichen Informationen erhalten, bevor sie einen Kredit online abschließen. Wöchentliche Sitzung der Kommission (11. Januar 2012) Diskussionspapier („Grünbuch“) zu den technischen Möglichkeiten aber auch den Sicherheitsprobleme im Zahlungsverkehr durch Zahlung per Karte, Internet und Mobiltelefon; Aktionsplan („Mitteilung“) zum leichteren Zugang für Verbraucher zum europäischen Online-Handel, sowie für mehr Transparenz und Verbraucherschutz beim Online-Handel. Wöchentliche Sitzung der Kommission (17. Januar 2012) Grünbuch zur Restrukturierung und wirtschaftlichen Anpassung; Mitteilung über die zweite EU-Strategie für den Schutz und das Wohlergehen der Tiere (2011-2015).

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Plenum (18./19. Januar 2012) Arbeitsprogramm und Schwerpunkte des dänischen Ratsvorsitzes; Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums; Eine strategische Vision der europäischen Normung; Sicherheitsanforderungen/ Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; Genetisch veränderte Organismen (GVO) in der Europäischen Union; Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft; Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Errichtung einer künftigen Europäischen Energiegemeinschaft (Initiativstellungnahme). Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz (20. Januar 2012, Berlin) Anhörung zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Beteiligung an Grüner Woche in Berlin.

Newsletter verfasst von Dr. Ekkehard Rohrer, MPA (Harvard University) – Brüssel Im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv)