Zur Verbraucherpolitik auf Landesebene

Verbraucherschutzindex der Bundesländer Zur Verbraucherpolitik auf Landesebene Abschlussbericht von BRIDGES Public Affairs & Management GmbH Oktober ...
Author: Kathrin Kaufman
0 downloads 3 Views 425KB Size
Verbraucherschutzindex der Bundesländer Zur Verbraucherpolitik auf Landesebene

Abschlussbericht von BRIDGES Public Affairs & Management GmbH Oktober 2004 im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vzbv

Zur Verbraucherpolitik der Bundesländer Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex der Bundesländer erstellt von BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH Johannisstraße 20 10117 Berlin im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands vzbv www.vzbv.de Die vorliegende Untersuchung wurde im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. - vzbv von BRIDGES Consulting erstellt. BRIDGES Consulting ist für den Inhalt der vorliegenden Untersuchung verantwortlich. Alle Rechte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Berlin, Oktober 2004

2 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 Einleitung_______________________________________________________ 6 Methodik und Aufbau der Untersuchung ____________________ 7 Methodische Grundüberlegungen ______________________________ 7 Der Aufbau des Verbraucherschutzindex’ ________________________ 9 Die Unterindizes und die Auswahl der Indikatoren ________________ 10 Erhebungsmethode ________________________________________ 10 Nicht gewertete Indikatoren __________________________________ 12 Veröffentlichte Daten _______________________________________ 12 Bewertung und Gewichtung der Indikatoren _____________________ 12 Skalierung der Indikatoren ___________________________________ 13 Gewichtungsklasse „hoch“: maximal 20 Punkte __________________ 14 Gewichtungsklasse „mittel“: maximal 12 Punkte __________________ 15 Gewichtungsklasse „niedrig“: maximal 5 Punkte __________________ 17 Exemplarische Erläuterung __________________________________ 18

Ergebnisse ____________________________________________________ 20 Gesamtergebnis___________________________________________ Unterindex Exekutive _______________________________________ Unterindex Legislative ______________________________________ Unterindex Kontrollbehörden _________________________________ Unterindex Verbraucherzentralen _____________________________ Querindizes ______________________________________________ Querindex Transparenz _____________________________________ Querindex Innovation _______________________________________

Stärken-/Schwächenprofile der Länder

20 23 25 26 29 32 32 34

____________________ 36

Baden-Württemberg________________________________________ Bayern __________________________________________________ Berlin ___________________________________________________ Brandenburg _____________________________________________ Bremen__________________________________________________ Hamburg ________________________________________________ Hessen __________________________________________________ Mecklenburg-Vorpommern___________________________________ Niedersachsen ____________________________________________ Nordrhein-Westfalen _______________________________________ Rheinland-Pfalz ___________________________________________ Saarland_________________________________________________ Sachsen _________________________________________________ Sachsen-Anhalt ___________________________________________ Schleswig-Holstein_________________________________________ Thüringen ________________________________________________

37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52

Fazit ___________________________________________________________ 53 Anhang ________________________________________________________ 56 3 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Vorwort Die Bundesländer haben im deutschen Verbraucherschutzsystem eine zentrale Funktion. Während der rechtliche Rahmen vor allem auf europäischer und auf bundespolitischer Ebene gesetzt wird, haben die Länder eine entscheidende Rolle bei der Überwachung und Ausführung staatlicher Vorschriften für den Verbraucherschutz. Die Bundesländer sind darüber hinaus verantwortlich für den wichtigen Bereich der Verbraucherbildung an Schulen und Hochschulen sowie für die Information und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit wird deutlich: Für einen effektiven Verbraucherschutz in der Bundesrepublik Deutschland kommt es auf die europäische Ebene und die Bundespolitik ebenso an wie auf die Bundesländer. Eine allein auf Bundesebene betriebene Verbraucherpolitik muss ins Leere laufen, wenn sie nicht von wirksamen Strukturen auf Landesebene unterstützt, vorangebracht und kontrolliert wird. Ein funktionierendes System des Verbraucherschutzes ist auf das politische Engagement der Bundesländer und auf effektive staatliche und öffentliche Strukturen auf Länderebene angewiesen. Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland gibt den Ländern bei der Ausgestaltung ihrer verbraucherpolitischen Aufgaben einen großen Gestaltungsspielraum. Hier setzt der vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Auftrag gegebene Verbraucherschutzindex der Bundesländer an. Er zeigt anhand einer Vielzahl empirisch überprüfbarer Indikatoren das Potential des verbraucherpolitischen Aufgabenfeldes der Länder auf. Damit will er den föderalen Wettbewerb der Länder anspornen und verdeutlichen, inwieweit die Länder den vorhandenen Gestaltungsspielraum nutzen. Der Index will somit einen Beitrag dazu leisten, die Qualität der verbraucherpolitischen Arbeit der Länder nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Bereits bei der Datenerhebung konnten wir feststellen: Die durch die Befragung ausgelösten Diskussionen bei Landesregierungen, Landtagsfraktionen und Behörden haben dem föderalen Wettbewerb erste Impulse gegeben. Ziel des Index ist es somit, der Verbraucherpolitik insgesamt einen Schub zu geben. Gerade weil den Ländern bei der Verwirklichung eines funktionierenden Verbraucherschutzes eine tragende Rolle zukommt, müssen sie sich dieser Aufgabe mit mehr Engagement und klareren Handlungskonzepten stellen. Der Verbraucherschutzindex der Bundesländer kann hierzu einen Beitrag leisten.

4 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Das Kernergebnis des Verbraucherschutzindex der Bundesländer lautet: Alle Bundesländer bleiben im Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die Ergebnisse sind insgesamt in allen Kernfeldern von Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik auf Landesebene unbefriedigend bis mangelhaft: im Stellenwert, der seitens der Landesregierungen und Länderparlamente der Verbraucherpolitik beigemessen wird bei der Ausführung und Kontrolle staatlicher Verbraucherschutzvorschriften in der von den Ländern geförderten Verbraucherberatung und Verbraucherinformation. Wir wissen: Die Länder können und müssen in der Verbraucherpolitik mehr leisten. Die Bundesländer sind vor diesem Hintergrund aufgerufen, wesentlich stärker als bisher ihr verbraucherpolitisches Gestaltungspotential auszuschöpfen und ihrer Verantwortung für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher mehr als bisher gerecht zu werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht den Verbraucherschutzindex der Bundesländer als Einladung an die Politik in Bund und Ländern, über die bestmöglichen zukünftigen verbraucherpolitischen Strukturen in Deutschland neu nachzudenken.

Prof. Dr. Edda Müller Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. vzbv

Berlin, Oktober 2004

5 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Einleitung

BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH ist vom Verbraucherzentrale Bundesverband im Dezember 2003 mit der Erstellung eines Verbraucherschutzindex’ der Bundesländer beauftragt worden. Der Index beruht auf den Ergebnissen einer ebenfalls von BRIDGES im Auftrag des Bundesverbandes im Jahr 2003 erstellten Machbarkeitsstudie. Der vorliegende Bericht stellt zunächst die Ausgangslage dar, die den Anlass zur Erarbeitung des Verbraucherschutzindex’ der Bundesländer gab. Er stellt sodann den methodischen Ansatz und Aufbau des Verbraucherschutzindex’ vor und gibt Auskunft über die angewandte Erhebungsmethode sowie über die Bewertung der empirischen Befunde für die einzelnen Bundesländer. Im Abschnitt Ergebnisse werden die zentralen Befunde der Untersuchung dargestellt und bewertet. Eine Stärken-Schwächen-Analyse der einzelnen Bundesländer erlaubt es, die von den einzelnen Ländern verfolgten Ansätze differenziert zu betrachten. Die zentralen Untersuchungsergebnisse finden sich in einem abschließenden Fazit dokumentiert. Der als Anhang geführte Tabellenteil gibt die für den Index erhobenen Daten zu den insgesamt 53 untersuchten Indikatoren wieder.

6 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Methodik und Aufbau der Untersuchung Methodische Grundüberlegungen

Der methodische Ansatz des Verbraucherschutzindex’ der Bundesländer setzt bei der Fragestellung an, in welchen Bereichen die Bundesländer im deutschen föderalen System eine zentrale Funktion in der Verbraucherpolitik und im Verbraucherschutz spielen. Gleichzeitig ist danach zu fragen, welche Akteure auf Landesebene hierbei eine zentrale Rolle spielen. Dabei erwies sich die Heterogenität und Komplexität der Verbraucherpolitik zunächst als Hürde. Fragen des Verbraucherschutzes stellen sich in einer Vielzahl von Politikfeldern, da Verbraucherschutz eine Querschnittsaufgabe par excellence darstellt. Aspekte des Verbraucherschutzes ergeben sich in der Verkehrspolitik (Fahrgastrechte) ebenso wie in der Gesundheitspolitik (Patientenrechte), der Bildungspolitik (finanzielle Allgemeinbildung, Gesundheitsprävention) oder der Umweltpolitik (Schutz vor Gefahrstoffen), um nur einige wenige Bereiche zu nennen. Die Länder haben somit in der Landesgesetzgebung sowie bei der behördlichen Ausführung und Überwachung staatlicher Vorschriften eine Vielzahl von Aufgaben, die direkt und indirekt mit dem Verbraucherschutz verbunden sind. Allerdings werden diese Aufgaben häufig nicht unter der Überschrift „Verbraucherschutz“ wahrgenommen. So trägt beispielsweise die Tätigkeit der Gewerbeaufsicht oder der Ordnungsämter in vielen Punkten zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlicher Gefährdung oder materieller Übervorteilung bei. Allerdings werden diese Aufgaben in aller Regel nicht explizit dem Verbraucherschutz zugeordnet oder als solche ausgewiesen. Die zweite methodische Grundüberlegung setzt bei der Erkenntnis an, dass eine gesellschaftliche Aufgabe erst dann ernstgenommen wird und an gesellschaftlicher Relevanz gewinnt, wenn sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet und politisch verantwortlichen Akteuren zugeordnet wird. Mit anderen Worten: Verbraucherschutz kann erst dann relevant werden, wenn staatliches Handeln explizit mit dem Ziel und der Notwendigkeit eines verbesserten Verbraucherschutzes begründet wird. Wie ernst es beispielsweise ein Land mit dem Verbraucherschutz nimmt, lässt sich nach dieser Grundüberlegung nicht nur daran ablesen, ob es in der Landesregierung und im Landtag für den Verbraucherschutz politisch Verantwortliche gibt, sondern auch daran, dass diese Verantwortlichkeit nominell – etwa durch ein Verbraucherschutzministerium oder einen Verbraucherschutzausschuss – eindeutig kennt7 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

lich gemacht wird. Hieran lässt sich dann konkret ablesen, ob es möglich ist, die Länder beim Wort zu nehmen. Erst wenn derartige klare Verantwortlichkeiten bestehen, werden beispielsweise Politikfelder, die auf den ersten Blick nicht unmittelbar etwas mit Verbraucherrechten zu tun haben – wie beispielsweise die Verkehrs- oder Baupolitik -, auch unter verbraucherpolitischen Aspekten betrachtet. Die Verbraucherzentralen sind insbesondere durch die finanzielle Unterstützung der Länder Teil derselben, anderseits aufgrund ihrer Struktur auch Teil der Zivilgesellschaft. Ihre eigenen Aktivitäten hängen aber zum großen Teil von der institutionellen Förderung durch die Länder ab Vor diesem Hintergrund fließen in das Bewertungsraster des Index’ grundsätzlich nur Bereiche ein, die sich expressis verbis auf Verbraucher und Verbraucherschutz beziehen.

8 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Der Aufbau des Verbraucherschutzindex’ Aufgaben und Gestaltungsspielräume im Verbraucherschutz ergeben sich für die Bundesländer in vier zentralen Bereichen: bei der Exekutive – den Landesregierungen bei der Legislative – den Länderparlamenten bei den staatlichen Kontrollbehörden für Lebensmittel und das Eichwesen bei den Verbraucherzentralen auf Landesebene. Entsprechend besteht der Verbraucherschutzindex der Bundesländer aus vier tragenden Säulen - den vier Unterindizes für die oben genannten Teilbereiche. Die vier Unterindizes setzen sich aus insgesamt 53 Indikatoren zusammen, die detailliert Auskunft zu den einzelnen Untersuchungsbereichen geben (zum Beispiel zur finanziellen Ausstattung, zur organisatorischen Verankerung etc.). Jeder Unterindex wird aus jeweils zehn bis neunzehn Indikatoren gebildet. Beim Unterindex Kontrollbehörden wurde die Arbeit zweier Behörden untersucht, bei deren Aufgaben der Verbraucherschutz besonders deutlich im Vordergrund steht: die Eichbehörden sowie die Lebensmittelüberwachungsbehörden. Zwar gibt es darüber hinaus weitere Landesbehörden, deren Arbeit für den Verbraucherschutz von besonderer Bedeutung ist – etwa die Gewerbeaufsichtsämter oder die Datenschutzbehörden. Allerdings sind bei letzteren die Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes nicht ohne weiteres von den übrigen Aufgaben abgrenzbar. Hinzu kommt bei den Gewerbeaufsichtsämtern die außerordentlich heterogene Organisationsstruktur von Bundesland zu Bundesland, was bundesweite Vergleiche stark erschwert. Parallel zu den vier Unterindizes Exekutive, Legislative, Kontrollbehörden und Verbraucherzentralen wurden zwei Querindizes gebildet, in die ausgewählte Indikatoren eingingen – ein Index zur Messung der Transparenz, ein weiterer zur Messung der Innovationsfähigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Die beiden Querindizes ermöglichen somit eine zweite Perspektive auf die Ergebnisse des Index’, indem sie die Ergebnisse dahingehend interpretieren, wie transparent und wie innovativ die Verbraucherpolitik der einzelnen Länder ist. Die insgesamt 53 Indikatoren, die den Gesamtindex ergeben, bilden die Basis für die Bewertung der Bundesländer. Anhand der Ergebnisse der einzelnen Indikatoren wird die Position eines Landes gegenüber den anderen Ländern gemessen. Gleichzeitig ermöglichen die Er9 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

gebnisse der Indikatoren Auskunft darüber, inwieweit die einzelnen Bundesländer hinter dem Potential der maximal erreichbaren Punktzahl zurückbleiben. Im Ergebnis zeigt sich, dass alle Bundesländer weit unter der maximal erreichbaren Punktzahl liegen. Dieser „Idealzustand“ bildet dennoch keinen absoluten Fixpunkt, sondern beschreibt vielmehr den Bezugsrahmen für eine verbesserte und intensivierte Verbraucherpolitik auf Landesebene.

Die Unterindizes und die Auswahl der Indikatoren Für alle Unterindizes wurden Indikatoren gebildet, die vergleichbaren Fragestellungen nachgehen. So wurde in allen vier Bereichen (Exekutive, Legislative, Kontrollbehören, Verbraucherzentralen) nach den Kompetenzen, dem organisatorischen Aufbau, der Struktur und den personellen und finanziellen Ressourcen gefragt. Auch für die Transparenz und Kommunikation nach außen und die Innovationsfähigkeit gibt es in allen vier Bereichen Indikatoren. Kompetenzen, institutioneller Aufbau und Struktur der vier Bereiche, ihre personelle und finanzielle Ressourcenausstattung geben Auskunft über die „politische Sichtbarkeit“ der Verbraucherpolitik. Mit diesen Indikatoren werden hard facts ermittelt, denen messbare und objektivierbare Daten zugrunde liegen. Sie bilden den Institutionalisierungsgrad ab. Die Indikatoren zur Transparenz, externen Kommunikation und Innovationsfähigkeit spiegeln das Potential, wie sich Verbraucherpolitik im Sinne eines bürgerorientierten, nachhaltigen und präventiven Verbraucherschutzes weiterentwickeln kann. Dies sind soft facts, die subjektiven – wenn auch nachvollziehbaren – Wertungen unterliegen. Die ihnen innewohnenden Einschätzungen geben ein Bild davon, was beim Verbraucher ankommt und wahrgenommen wird.

Erhebungsmethode Zur Ermittlung der Ergebnisse zu den Indikatoren wurden unterschiedliche Verfahren angewandt. Für eine Reihe von Indikatoren konnten die Daten durch Recherchen in Datenbanken und im Internet erhoben werden. Dazu zählen beispielsweise die namentliche Zuordnung des Verbraucherschutzes zu einzelnen Landesministerien (Indikator A 001) oder die geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentralen (Indikator D 007). Bei anderen Indikatoren konnten die Daten durch telefonische Interviews ermittelt werden – hierzu zählte beispiels10 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

weise die Frage nach dem Vorhandensein verbraucherpolitischer Sprecher in den Landtagsfraktionen (Indikator B 005). Für die übrigen Indikatoren wurden zunächst Experteninterviews geführt, um eine möglichst präzise Eingrenzung der Fragestellung zu ermöglichen und zu klären, welche Daten für die einzelnen Indikatoren relevant und empirisch zu ermitteln sind. Auf dieser Basis wurden Fragebögen erstellt, die den jeweils zuständigen Landesministerien, Kontrollbehörden und den Verbraucherzentralen übermittelt wurden. Der Bearbeitungszeitraum der Fragebögen war sehr unterschiedlich. Während die Verbraucherzentralen die Fragebögen nach durchschnittlich zehn Tagen zurücksandten, betrug der Bearbeitungszeitraum bei den Landesministerien 34 Tage und bei den Kontrollbehörden sogar 45 Tage. Die Daten für die dem Index zugrundeliegenden 53 Indikatoren wurden zwischen Februar und Juni 2004 von der Firma BRIDGES Public Affairs & Management GmbH, Berlin, im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vzbv erhoben. Soweit nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich die Daten auf das Jahr 2002, da bundeseinheitlich keine vergleichbaren Daten für 2003 oder 2004 vorlagen. Bei einigen wenigen Indikatoren musste von dieser Praxis abgewichen werden. Dies wurde dann im Tabellenteil durch eine Fußnote kenntlich gemacht (es betrifft die Indikatoren C 001, C 005, C 006, D 004). Aktuelle Entwicklungen wie die erheblichen Kürzungen der Landesmittel für die Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen oder die Schließung von Beratungsstellen in mehreren Bundesländern sind deshalb noch nicht in dem Index wiedergegeben.

11 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Nicht gewertete Indikatoren Beim Indikator A 011 (Zahl der Gesetzesinitiativen der Landesregierung im Bereich Verbraucherschutz) erwiesen sich die Datenerhebung und die Zuordnung einzelner Gesetzesinitiativen zum Verbraucherschutz als außerordentlich schwierig. Besondere Probleme bei der Erhebung, Interpretation beziehungsweise Vergleichbarkeit der Daten ergaben sich auch für die Indikatoren A 016 (Abstimmungsverhalten im Bundesrat bei Verbraucherschutzgesetzen), D 013 (Aufgabenprofil der Verbraucherzentralen) und D 014 (Öffentlichkeitsarbeit der Verbraucherzentralen). Auf die weitere Erhebung dieser Indikatoren wurde daher verzichtet; die Durchnummerierung der Indikatoren wurde dennoch beibehalten.

Veröffentlichte Daten Die für die 53 Indikatoren erhobenen Daten sind im Anhang vollständig wiedergegeben – mit einer Ausnahme. Im Indikator A 005 wurde die Exekutive (Landesregierungen) nach der Zusammenarbeit mit der Legislative befragt. Die Daten wurden für alle Bundesländer vollständig erhoben und sind in die Gesamtwertung des Index eingeflossen. Auf Bitten mehrerer Landesregierungen und nach Rücksprache mit dem vzbv wurde jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen darauf verzichtet, die Daten zu veröffentlichen.

Zuordnung der Daten zu Indikatoren Die Indikatoren, welche die sektorübergreifende Zusammenarbeit messen (dies sind A 005, A017, B 007, B 009, D 011 und D 012), fließen spiegelbildlich in die Bewertungen der jeweiligen Unterindizes ein. Beispiel: A 017 fließt in den Unterindex „Verbraucherzentrale“ ein, der Spiegelindikator D 012 in den Unterindex „Exekutive“.

Bewertung und Gewichtung der Indikatoren Nicht alle der 53 Indikatoren haben eine gleichwertig hohe Aussagekraft und Relevanz. Die Daten für die Indikatoren fließen also unterschiedlich stark in den Gesamtindex ein, das heißt ihnen wird ein unterschiedlich großes Gewicht bei der Gesamtbewertung beigemessen. Hierfür gibt es zwei Gründe. 12 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Die einzelnen Indikatoren haben für sich betrachtet eine unterschiedlich hohe Relevanz für die Frage, wie weit der Verbraucherschutz auf Landesebene ausgeprägt ist. So ist es beispielsweise für die Fragestellung des Verbraucherschutzindex’ von größerer Aussagekraft, welche Kompetenzen und Zuständigkeiten das jeweilige Verbraucherschutzministerium eines Landes (Indikator A 001) hat, als die Frage, welche technische Ausstattung die Eichbehörden der Länder haben (Indikator C 004). Zum zweiten spielt bei der Bewertung der Indikatoren auch die Validität der erhobenen Daten eine Rolle. Hier wird differenziert, ob die verarbeiteten Informationen vollständig verifizierbar und mit anderen Bundesländern vergleichbar sind. Mit der Validität kommt die Objektivierbarkeit der verwendeten Daten, also der hard facts, zum Ausdruck. Entsprechend dieser Überlegungen existieren für alle Indikatoren drei Gewichtungsklassen von „hoch“ über „mittel“ bis „niedrig“. Den drei Gewichtungsklassen wurden jeweils maximal erreichbare Punktzahlen zugeordnet. So konnten in der Gewichtungsklasse „hoch“ je Indikator maximal 20 Punkte erreicht werden, in der Gewichtungsklasse „mittel“ maximal 12 Punkte und in der Gewichtungsklasse „niedrig“ maximal 5 Punkte (siehe nachfolgende Tabellen auf den Seiten 16 ff.). Die Zuordnung der Indikatoren zu den drei Gewichtungsklassen hat entscheidende Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Eine stärkere oder schwächere Gewichtung der einzelnen Indikatoren würde zu anderen Ergebnissen im Gesamtindex und den Unterindizes führen. Die Zuordnung zu den Gewichtungsklassen mag im Einzelnen durchaus Gegenstand der Diskussion sein, kann für jeden Indikator jedoch inhaltlich begründet werden.

Skalierung der Indikatoren Für jeden Indikator gab es – abhängig von der Fragestellung – drei unterschiedliche Möglichkeiten der Beantwortung, das heißt der Skalierung des Ergebnisses. 1. So gab es für eine Reihe von Indikatoren lediglich eine „Ja“/“Nein“-Option bei der Beantwortung. Entsprechend ließen sich mit dem jeweiligen Indikator entweder null Punkte oder die maximal erreichbare Punktzahl (20, 12 oder 5) erzielen.

13 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

2. Für eine zweite Gruppe von Indikatoren gab es eine differenziertere Möglichkeit der Beantwortung auf einer Skala von drei möglichen Ergebnissen („sehr gut“, „befriedigend“, „mangelhaft“). 3. Eine dritte Gruppe von Indikatoren schließlich erlaubte eine besonders differenzierte Skalierung der Daten auf einer Skala von fünf möglichen Ergebnissen („sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“, „mangelhaft“). Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der beispielsweise bei der institutionellen Förderung der Verbraucherzentralen erzielte Wert „ausreichend“ das zweitschlechteste Ergebnis auf der Skala darstellt. Eine im Wortsinn „ausreichende“ Finanzierung ist hier explizit nicht gemeint. Die Punktverteilung für die drei Gewichtungsklassen und Skalierungstypen ist im Folgenden ausführlich dargestellt.

Gewichtungsklasse „hoch“: maximal 20 Punkte Kriterien:1 Aussagekräftiger Indikator, es gibt eine klare Deutung der Ergebnisse. UND/ODER: Die Datenerhebung war einfach, es gab keine Probleme oder Zweifelsfälle bei der Erhebung. UND/ODER: Der Indikator spricht einen entscheidenden Bereich der Verbraucherpolitik an. Note

Sehr gut

Gut

Befriedigend

Ausreichend

Mangelhaft

Punkte

20

15

10

5

0

Note

Sehr gut

Befriedigend

Mangelhaft

Punkte

20

10

0

Note

Positiv

Negativ

Punkte

20

0

1

Die Kriterien sind in allen Gewichtungsklassen nicht rein additiv zu verstehen. 14 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Die folgenden Indikatoren fallen in diese Gewichtungsklasse: A 001 Namentliche Zuordnung des Verbraucherschutzes zu einem Ministerium A 006 Veröffentlichung eines Verbraucherschutzberichtes der Landesregierung A 010 Verankerung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen A 014 Finanzielle Zuweisungen an die Verbraucherzentralen B 001 Existenz eines Ausschusses für Verbraucherschutz im Landesparlament B 005 Fraktionssprecher für Verbraucherschutz D 001 Institutionelle Finanzierung der Verbraucherzentralen aus Landesmitteln

Gewichtungsklasse „mittel“: maximal 12 Punkte Kriterien: Die Aussagekraft des Indikators ist gut, die Ergebnisse sind eindeutig. Bei der Datenerhebung gab es nur einfache Probleme. UND/ODER: Der Indikator ist wichtig für die Verbraucherpolitik.

15 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Note

Sehr gut

Gut

Befriedigend

Ausreichend

Mangelhaft

Punkte

12

9

6

3

0

Note

Sehr gut

Befriedigend

Mangelhaft

Punkte

12

6

0

Note

Positiv

Negativ

Punkte

12

0

Die folgenden Indikatoren fallen in diese Gewichtungsklasse: A 004 Interministerielle Zusammenarbeit im Verbraucherschutz A 007 Existenz eines Verbraucherinformationsgesetzes und/oder eines Informationsfreiheitsgesetzes A 008 Präventives Krisenmanagement/Krisenmanagement A 017 Zusammenarbeit Exekutive und Verbraucherzentralen A 019 Horizontale Zusammenarbeit mit den Ländern B 007 Zusammenarbeit Legislative und Verbraucherzentralen B 009 Zusammenarbeit Legislative und Exekutive C 001 Existenz eines Jahresberichts der Eichbehörden C 005 Personelle Ausstattung der Eichbehörden C 006 Existenz eines Jahresberichts für die Lebensmitteluntersuchung und –kontrolle C 010 Zahl der Lebensmittelkontrolleure D 002 Projektunabhängige Finanzierung der Verbraucherzentralen D 003 Höhe der Eigeneinnahmen der Verbraucherzentralen D 005 Durchschnittliche wöchentliche Öffnungszeit der Verbraucherzentralen D 006 Durchschnittliche telefonische Erreichbarkeit der Verbraucherzentralen D 007 Geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentralen D 009 Internetangebot der Verbraucherzentralen D 011 Zusammenarbeit Verbraucherzentralen und Legislative D 012 Zusammenarbeit Verbraucherzentralen und Exekutive D 016 Modellprojekte Verbraucherzentralen

16 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Gewichtungsklasse „niedrig“: maximal 5 Punkte Kriterien: Die Aussagekraft des Indikators ist befriedigend, die Ergebnisse sind mit Einschränkungen benutzbar. UND/ODER: Bei der Datenerhebung gab es Probleme, die bei manchen Daten nicht vollständig gelöst werden konnten. UND/ODER: Der Indikator ist nur in Teilen wichtig für die Verbraucherpolitik. Note

Sehr gut

Gut

Befriedigend

Ausreichend

Mangelhaft

Punkte

5

4

3

2

0

Note

Sehr gut

Befriedigend

Mangelhaft

Punkte

5

3

0

Note

Positiv

Negativ

Punkte

5

0

Die folgenden Indikatoren fallen in diese Gewichtungsklasse: A 002 Zuordnung des Verbraucherschutzes zu einem Ministerium A 003 Verteilung des Verbraucherschutzes über die Ministerien A 005 Zusammenarbeit Exekutive und Legislative A 009 Modellprojekte der Exekutive A 012 Bundesratsinitiativen zum Verbraucherschutz A 013 Personelle Ressourcen in den Ministerien A 015 Finanzielle Aufwendungen für Verbraucherschutz in den Ministerien A 018 Existenz eines Beirats für Verbraucherschutz A 020 Vertikale Zusammenarbeit Bund/Land A 021 Vertikale Zusammenarbeit Europa/Land B 002 Enquêtekommission/Untersuchungsausschuss zum Verbraucherschutz B 003 Öffentliche Anhörungen zu Fragen des Verbraucherschutzes B 004 Anhörung der Verbraucherzentrale im Landesparlament B 006 Verbraucherpolitische Leitlinien der Fraktionen B 008 Parlamentarische Initiativen im Bereich Verbraucherschutz B 010 Verbraucherschutz als Staatsziel 17 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

C 002 Füllmengenstichproben bei Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge C 003 Befundprüfungen bei Messgeräten C 004 Technische Ausstattung in den Eichbehörden C 007 Geprüfte Unternehmen durch Lebensmittelkontrolleure C 008 Proben untersucht durch Lebensmitteluntersuchung C 009 Festgestellte Verstöße durch die Lebensmittelüberwachung D 004 Personelle Ressourcen der Verbraucherzentralen2 D 008 eMail-Beratung durch die Verbraucherzentralen D 010 Anzahl der Beratungen durch die Verbraucherzentralen3 D 015 Kooperation und Vernetzung der relevanten Beratungsangebote

Exemplarische Erläuterung Die tatsächliche Umsetzung der vorangegangenen methodischen Erwägungen soll an Indikator A 001 – „Namentliche Zuordnung des Verbraucherschutzes zu einem Ministerium“ verdeutlicht werden. Die im Indikator beinhaltete Fragestellung lautet: Ist der Verbraucherschutz namentlich einem Ministerium zugeordnet? Mit dem Indikator wird die institutionelle Verankerung des Verbraucherschutzes in den Ministerien anhand der namentlichen Bezeichnung des Ministeriums und der daraus resultierenden Aufgabenstellung gemessen. Für die Bewertung findet eine Ordinalskala Anwendung. Hier wird skaliert, ob neben der Begrifflichkeit Verbraucherschutz weitere Bezeichnungen im Namen des Ministeriums vorhanden sind und wenn ja, wie viele. Daraus können Aussagen für die Stellung und Bedeutung des Verbraucherschutzes im jeweiligen Land abgeleitet werden.

2

Die Einstufung in die Gewichtungsklasse „niedrig“ erfolgte aufgrund von Schwierigkeiten bei der Erhebung vergleichbarer Daten. 3 dito 18 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Note

sehr gut

befriedigend

Verbraucherschutz ist im Titel Kriterides Ministeriums enthalten um und im Titel sind nicht mehr als 3 Bereiche genannt. 20 Punkte

mangelhaft

Verbraucherschutz ist im Titel des Ministeriums enthalten Verbraucherschutz wird in und im Titel stehen mehr als keinem Titel eines drei Bereiche. Ministeriums erwähnt. 10 0

Abbildung 1 - Gewichtungsbeispiel Indikator A001

Aufgrund der methodischen Grundüberlegungen zur Ausstrahlungswirkung von politischer Schwerpunktsetzung wurde der Indikator für eine institutionelle Verankerung mit einer hohen Gewichtung (20 Punkte) versehen. Dabei fließt außerdem ein, dass die verwendeten Daten vollständig homogen und länderübergreifend vergleichbar sind.

19 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Ergebnisse Gesamtergebnis Die Ergebnisse des Verbraucherschutzindex’ der Bundesländer können insgesamt nur als unbefriedigend bezeichnet werden. Alle Bundesländer liegen im unteren Bereich und lassen teilweise erhebliche Defizite ihrer Verbraucherschutzpolitik erkennen. Kein Land ist auch nur in die Nähe der maximal erreichbaren Punktzahl von 510 Punkten gekommen. Bayern erzielt mit 286 Punkten den relativ besten Wert, dicht gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Berlin. Sachsen rangiert mit 172 Punkten abgeschlagen als Schlusslicht. Übertragen auf eine Schulnotenskala wäre das beste Ergebnis mit 56 Prozent der erreichbaren Punkte lediglich ein „ausreichend“, während zwölf Länder mit einem „mangelhaft“ zu bewerten sind. Signifikant ist die geringe Streuung zwischen den Ländern – alle liegen im Ranking dicht beieinander, auf einer Schulnotenskala zwischen „ausreichend“ und „mangelhaft“. Abbildung 1 visualisiert die sehr geringe Streuung bei der Punkteverteilung.

Abbildung 1 - Ranking der Länder

20 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Auffällig ist, dass es kein klares Muster für das Abschneiden der einzelnen Bundesländer gibt. So gibt es keine erkennbare Korrelation zwischen der Punktzahl und der politischen Zugehörigkeit der Landesregierungen. Auch die Frage, ob es sich um Stadtstaaten oder Flächenstaaten handelt, hat offenbar keinen nennenswerten Einfluss auf das Ergebnis. Auffällig ist lediglich das vergleichsweise schlechte Abschneiden der ostdeutschen Bundesländer, die drei der vier niedrigsten Ränge belegen. Ungeachtet der insgesamt geringen Streuung bei der Gesamtbewertung gibt es indes von Land zu Land sehr deutliche Unterschiede, betrachtet man die einzelnen Unterindizes und die Querindizes. Die Ergebnisse der Unter- und Querindizes wiesen eine deutlich höhere Streuung als der Gesamtindex auf. Sehr deutlich ist dies bei der Bewertung der Leistungen der Legislative zu sehen, das heißt bei dem Stellenwert, den der Verbraucherschutz in der Arbeit der Länderparlamente und der Landtagsfraktionen spielt. Mit einer Abweichung des besten vom schlechtesten Bundesland von 51,1 Prozentpunkten weist dieser Unterindex die größte Streuung auf. Mit anderen Worten: Gerade bei der Arbeit der Länderparlamente gibt es erhebliche Diskrepanzen bei der Bedeutung des Verbraucherschutzes. Von 94 möglichen Punkten in diesem Unterindex erreicht beispielsweise Bayern 55 Punkte, Brandenburg hingegen nur sieben Punkte!

Schulnoten 1 2 3 4 5 6 Punkte Prozent 100-92% 91,5-81% 80,5-67% 66,5-50% 49,5-30% 29,5-0% 1. Bayern 286 56,1% X 2. Nordrhein-Westfalen 285 55,9% X 3. Berlin 284 55,7% X 4. Baden-Württemberg 259 50,8% X 5. Niedersachsen 251 49,2% X 6. Hamburg 246 48,2% X 7. Bremen 231 45,3% X 8. Thüringen 227 44,5% X 9. Schleswig-Holstein 225 44,1% X 10. Brandenburg 220 43,1% X 11. Saarland 214 42,0% X 12. Hessen 211 41,4% X 13. Sachsen-Anhalt 203 39,8% X 14. Mecklenburg-Vorpommern 202 39,6% X 15. Rheinland-Pfalz 196 38,4% X 16. Sachsen 172 33,7% X Max. Punktezahl 510 4 12 Land

Tabelle 1 - Das Ranking umgesetzt auf ein Schulnotensystem 21 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Abbildung 2 verdeutlicht Stärken und Schwächen der einzelnen Länder in den vier untersuchten Bereichen:

Abbildung 2 - Ergebnisse für die Unterindizes aller Bundesländer Um ein Gesamtbild der Stärken und Schwächen der Länder im Verhältnis zueinander zu erhalten, wird im Folgenden eine Übersicht zu den jeweils von den Ländern erzielten Ergebnissen bei den Unterindizes gegeben.

22 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Unterindex Exekutive 19 Indikatoren bilden den Unterindex Exekutive. In Tabelle 1 sind alle Indikatoren mit ihrer Bewertung aufgezählt

Indikator A001 A002 A003 A004 A005 A006 A007 A008 A009 A010 A011 A012 A013 A014 A015 A016 A017 A018 A019 A020 A021 gesamt

Bezeichnung des Indikators

maximal erreichbare Punktzahl

Namentliche Zuordnung zu einem Ministerium Zuordnung des Verbraucherschutzes zu einem Ministerium Verteilung des Verbraucherschutzes über die Ministerien Interministerielle Zusammenarbeit Zusammenarbeit Exekutive/Legislative Verbraucherschutzbericht Verbraucherinformationsgesetz Präventives Krisenmanagement/Krisenmanagement Modellprojekt Exekutive Verankerung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen Entfällt Bundesratsinitiativen Personelle Ressourcen in den Ministerien Finanzielle Zuweisungen an die Verbraucherzentralen Finanzielle Aufwendungen für Verbraucherschutz in den Ministerien Entfällt Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Beirat für Verbraucherschutz Horizontale Zusammenarbeit zwischen den Ländern Vertikale Zusammenarbeit Bund/Land Vertikale Zusammenarbeit Europa/Land

20 5 5 12 5 20 12 12 5 20 5 5 20 5 12 5 12 5 5 190

Tabelle 2 – Indikatoren des Bereichs Exekutive In der Summe ergibt sich eine maximal erreichbare Punktzahl von 190 Punkten. Der Freistaat Bayern erreicht 128 Punkte und kann so für den Unterindex Exekutive den ersten Platz erzielen, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 125 Punkten. Schlusslicht mit lediglich 46 Punkten ist Sachsen.

Unterindex Exekutive 23 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 14. 16.

Bayern Schleswig-Holstein Berlin Hamburg Nordrhein-Westfalen Brandenburg Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz Thüringen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Bremen Saarland Mecklenburg-Vorpommern Hessen Sachsen Max. Punktzahl

128 125 117 103 102 100 96 90 87 83 76 70 69 64 62 46 190

67,4% 65,8% 61,6% 54,2% 53,7% 52,6% 50,5% 47,4% 45,8% 43,7% 40,0% 36,8% 36,3% 33,7% 32,6% 24,2%

Tabelle 3 - Teilergebnis Exekutive

24 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Unterindex Legislative Dem Unterindex Legislative sind zehn Indikatoren zugeordnet. Durch die bestehende Gesetzgebungskompetenz des Bundes beim Verbraucherschutz sind die gesetzgeberischen Spielräume der Länder für den Verbraucherschutz zwar begrenzt. Allerdings haben die Landesparlamente eine wichtige Aufgabe bei der Kontrolle der Landesregierungen, was sich auch an der Zusammensetzung der Indikatoren wiederspiegelt.

Indikator B001 B002

Bezeichnung des Indikators

max. erreichbare Punktzahl

Ausschuss für Verbraucherschutz Enquêtekommission oder Untersuchungsausschuss zum Verbraucherschutz Öffentliche Anhörungen zu Fragen der Verbraucherpolitik Anhörung der Verbraucherzentrale im Parlament Fraktionssprecher für Verbraucherschutz Verbraucherpolitische Leitlinien der Fraktionen Zusammenarbeit Legislative und Verbraucherzentralen Parlamentarische Initiative im Bereich Verbraucherschutz Zusammenarbeit der Legislative und Exekutive im Bereich der Verbraucherschutzpolitik Verbraucherschutz Staatsziel in der Landesverfassung

B003 B004 B005 B006 B007 B008 B009 B010 gesamt

20 5 5 5 20 5 12 5 12 5 94

Tabelle 4 – Indikatorenübersicht des Bereichs Legislative

Den ersten Platz belegt das Land Bayern, vor Berlin und Niedersachsen. Besonders fällt das Land Brandenburg auf, welches von den maximal erreichbaren 94 Punkten nur sieben Punkte erzielen konnte. Dies ist das niedrigste Ergebnis, das in allen Unter- und Querindizes erreicht wurde.

Unterindex Legislative 25 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 11. 13. 14. 15. 16.

Bayern Berlin Niedersachsen Hessen Saarland Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg Bremen Sachsen Mecklenburg-Vorpommern Thüringen Hamburg Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz Brandenburg Max. Punktzahl

55 52 51 43 42 39 35 25 24 23 21 21 18 13 11 7 94

58,5% 55,3% 54,3% 45,7% 44,7% 41,5% 37,2% 26,6% 25,5% 24,5% 22,3% 22,3% 19,1% 13,8% 11,7% 7,4%

Tabelle 5 - Ergebnisse Unterindex Legislative

Unterindex Kontrollbehörden Die Arbeit der beiden Kontrollbehörden Eichamt und Lebensmittelüberwachung wurde anhand von zehn Indikatoren untersucht. Dabei wurden die Eichämter anhand der Indikatoren C 001 - C 005 geprüft, die Lebensmittelüberwachung anhand der Indikatoren C 006 - C 010.

Indikator C001 C002 C003 C004 C005 C006 C007 C008 C009 C010 gesamt

Bezeichnung des Indikators Jahresbericht der Eichämter Füllmengenstichproben bei Fertigpackung gleicher Nennfüllmenge Befundprüfung bei Messgeräten Technische Ausstattung in den Eichbehörden Personelle Ausstattung der Eichämter Jahresbericht für Lebensmitteluntersuchung und –kontrolle Geprüfte Unternehmen durch Lebensmittelkontrolle Proben untersucht durch Lebensmitteluntersuchung Festgestellte Verstöße durch die Lebensmittelüberwachung Zahl der Lebensmittelkontrolleure

max. erreichbare Punktzahl 12 5 5 5 12 12 5 5 5 12 78

Tabelle 6 – Indikatorenübersicht des Bereichs Kontrollbehörden Bei der Erhebung der Indikatoren ergaben sich teilweise Schwierigkeiten, zu vergleichbaren Ergebnissen zu gelangen. Diese Schwierigkeiten sind partiell auf die unterschiedlichen orga26 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

nisatorischen Strukturen von Land zu Land zurückzuführen. Dies galt in besonderem Maße für die Eichbehörden, die - anders als zum Teil die Lebensmittelüberwachung – nicht an europäische Standards bei der Datenerhebung gebunden sind. Die Schwierigkeiten bei der Datenerhebung konnten dadurch überwunden werden, dass vorhandene aggregierte Daten rekursiv auf Durchschnittswerte zurückgerechnet wurden. Die Eichämter Hamburg und Schleswig-Holstein (seit 01. Januar 2003 zusammengeschlossen zum Eichamt Nord), Sachsen und Thüringen stellten keine Daten zur Verfügung. Diese mangelnde Transparenz und Kommunikation führte zu einer Abwertung, das heißt die Indikatoren, bei denen eine Herausgabe der Daten verweigert wurde, wurden mit null Punkten bewertet. Im Vergleich der beiden Behörden war zu erkennen, dass die Lebensmittelüberwachung erheblich selbstverständlicher mit Anfragen und Auskünften umgeht. Dies korreliert mit der Tatsache, dass von der Mehrzahl der Länder ein Lebensmittelüberwachungsbericht erstellt wird, während ein Eichbericht bisher nur in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, NordrheinWestfalen und Thüringen herausgegeben wird. Den ersten Platz erreichte mit deutlichem Abstand Bayern vor Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Das Schlusslicht bildet Schleswig-Holstein mit lediglich 14,1 Prozent der maximal erreichbaren Punkte. Der Abstand auf den vorletzten Platz (Hamburg) ist auch hier vergleichsweise groß.

27 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

1. 2. 3. 3. 5. 6. 7. 7. 9. 10. 11. 11. 13. 14. 15. 16.

Unterindex Kontrollbehörden Bayern 45 Baden-Württemberg 38 Nordrhein-Westfalen 35 Bremen 35 Hessen 33 Thüringen 32 Sachsen-Anhalt 31 Saarland 31 Niedersachsen 30 Mecklenburg-Vorpommern 29 Brandenburg 28 Rheinland-Pfalz 28 Berlin 25 Sachsen 22 Hamburg 21 Schleswig-Holstein 11 Max. Punktzahl 78

57,7% 48,7% 44,9% 44,9% 42,3% 41,0% 39,7% 39,7% 38,5% 37,2% 35,9% 35,9% 32,1% 28,2% 26,9% 14,1%

Tabelle 7 - Kontrollbehörden

28 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Unterindex Verbraucherzentralen Als zentrale Anlaufstellen zur Beratung, Information und Rechtsdurchsetzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher bilden die Verbraucherzentralen das Rückgrat des Verbraucherschutzes in Deutschland. Mit vierzehn Indikatoren und 148 erreichbaren Punkten bilden die Verbraucherzentralen neben der Exekutive die zweite starke Säule für den Verbraucherschutzindex. Folgende Indikatoren wurden untersucht und abgefragt:

Indikator D001 D002 D003 D004 D005 D006 D007 D008 D009 D010 D011 D012 D013 D014 D015 D016 gesamt

Name des Indikators Institutionelle Finanzierung aus Landesmitteln Projektunabhängige Finanzierung der Verbraucherzentralen Höhe der Eigeneinnahmen der Verbraucherzentralen Personelle Ressourcen der Verbraucherzentralen Durchschnittliche Öffnungszeit der Verbraucherzentralen Durchschnittliche telefonische Erreichbarkeit der Verbraucherzentralen Geographische Erreichbarkeit eMail-Beratung der Verbraucherzentralen Internetangebot der Verbraucherzentralen Anzahl der Beratungen durch die Verbraucherzentralen Zusammenarbeit mit der Legislative Zusammenarbeit mit der Exekutive Entfällt Entfällt Kooperation und Vernetzung der relevanten Beratungsangebote Modellprojekte der Verbraucherzentralen

max. erreichbare Punktzahl 20 12 12 5 12 12 12 5 12 5 12 12

5 12 148

Tabelle 8 – Indikatorenübersicht des Bereichs Verbraucherzentralen Angeführt wird das Ranking der Verbraucherzentralen von Nordrhein-Westfalen, das mit 73,6 Prozent der erreichbaren Punkte das beste Ergebnis von allen Unterindizes erzielt. Den zweiten und dritten Platz belegen die Stadtstaaten Hamburg und Bremen mit Werten, die ebenfalls zu den insgesamt höchsten aller in den Unterindizes erzielten Werte gehören. Eine besondere Schwierigkeit bei der Datenerhebung und Bewertung gab es bei den Bundesländern Bayern und Hessen. Parallel zu den Verbraucherzentralen werden in beiden 29 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Bundesländern andere Verbraucherorganisationen von der jeweiligen Landesregierung gefördert (in Bayern der Verbraucherservice Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund, in Hessen der Landesverband des Deutschen Hausfrauenbundes). Aufgrund dieser Besonderheit wurden die Daten für die beiden Verbraucherorganisationen in den beiden Bundesländern zum Teil aggregiert (etwa bei der finanziellen Förderung oder der Zahl der Beratungsstellen). Für Bayern gestaltete sich die Datenerfassung zum Verbraucherservice Bayern schwierig, da von diesem nicht in allen Bereichen Informationen zur Verfügung gestellt wurden. Bei der Auswertung musste daher zum Teil von Plausibilitätsannahmen ausgegangen werden. Sie sind im Tabellenteil erläutert. Obwohl in beiden Bundesländern also jeweils eine Gesamtbewertung für Verbraucherzentrale plus Verbraucherservice beziehungsweise Hausfrauenbund erstellt wurde, belegen beide Bundesländer im Unterindex Verbraucherzentralen zusammen mit Rheinland-Pfalz die letzten Plätze. Dies ist gerade im Falle Bayerns umso auffälliger, als das Bundesland in allen übrigen Unterindizes auf dem ersten Platz liegt.

1. 2. 2. 4. 4. 6. 6. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16.

Unterindex Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen 109 73,6% Hamburg 101 68,2% Bremen 101 68,2% Baden-Württemberg 90 60,8% Berlin 90 60,8% Thüringen 87 58,8% Niedersachsen 87 58,8% Mecklenburg-Vorpommern 86 58,1% Brandenburg 85 57,4% Sachsen-Anhalt 83 56,1% Sachsen 80 54,1% Hessen 73 49,3% Saarland 72 48,6% Schleswig-Holstein 71 48,0% Rheinland-Pfalz 67 45,3% Bayern 58 39,2% Max. Punktezahl 148

Tabelle 9- Teilergebnis Verbraucherzentralen

30 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Durch erhebliche Mittelkürzungen der Länder vor allem im Jahr 2004 sind viele Verbraucherzentralen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies gilt insbesondere für Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen4. Diese Kürzungen konnten bei der Erstellung des Verbraucherschutzindex noch nicht berücksichtigt werden. Durch die Kürzungen wird es künftig zu erheblichen Veränderungen beim Ranking im Gesamtindex und beim Unterindex Verbraucherzentralen kommen.

4 für Sachsen angekündigt für 2005 31 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Querindizes Als Ergänzung zu den Unterindizes wurden aus den vorhandenen Daten die beiden Querindizes Innovation und Transparenz erhoben. Anders als die Unterindizes, die jeweils nur eine Sparte betrachten, beinhalten die Querindizes Indikatoren aus allen vier Unterindizes. Sie bündeln jeweils diejenigen Indikatoren, die einen Hinweis auf Innovation oder Transparenz liefern. Anhand der Querindizes ist es möglich, eine weitere qualitative Bewertung des Verbraucherschutzes abzugeben und potentielle Defizite in der Innovationsbereitschaft und Transparenz der Verbraucherpolitik der Länder aufzuweisen.

Querindex Transparenz Die folgenden 15 der insgesamt 53 Indikatoren stellen ein Indiz für Transparenz für die einzelnen Bereiche dar: IndikaName des Indikators tor A004 A006 A007 A017 A018 B002 B003 B004 B006 B007 B009

C001 C006 D011 D012 gesamt

Unterindex Exekutive Interministerielle Zusammenarbeit Verbraucherschutzbericht Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Beirat für Verbraucherschutz Unterindex Legislative Enquêtekommission oder Untersuchungsausschuss Öffentliche Anhörungen zu Fragen der Verbraucherpolitik Anhörung der Verbraucherzentrale im Parlament Verbraucherpolitische Leitlinien der Fraktionen Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Zusammenarbeit der Legislative und Exekutive im Bereich der Verbraucherschutzpolitik Unterindex Kontrollbehörden Jahresbericht der Eichämter Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung Unterindex Verbraucherzentralen Zusammenarbeit mit der Legislative Zusammenarbeit mit der Exekutive

Tabelle 10 - Indikatorenübersicht des Querindex Transparenz 32 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

max. erreichbare Punktzahl 12 20 12 12 5 5 5 5 5 12 12

12 12 12 12 153

Aus den in den oben genannten Indikatoren erzielten Punkten ist wiederum ein Ranking gebildet worden: der Querindex Transparenz. Auch bei der Betrachtung dieses Querindex fällt auf, dass Platz eins mit nur 57,5 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurde. Fehlende Berichtspflichten und mangelnde Kommunikation sind der Hauptgrund für schlechte Ergebnisse. Die ersten drei Plätze belegen mit jeweils nur geringem Abstand Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen. Die letzten Plätze belegen fast punktgleich Bremen, MecklenburgVorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt mit nur rund einem Viertel der maximal erreichbaren Punktzahl.

1. 1. 3. 4. 4. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 13. 15. 16.

Querindex Transparenz Baden-Württemberg 88 Bayern 88 Thüringen 86 Nordrhein-Westfalen 77 Saarland 77 Schleswig-Holstein 74 Hamburg 72 Niedersachsen 61 Rheinland-Pfalz 60 Berlin 59 Sachsen 53 Brandenburg 50 Hessen 48 Bremen 45 Mecklenburg-Vorpommern 42 Sachsen-Anhalt 41 Max. Punktezahl 153

57,5% 57,5% 56,2% 50,3% 50,3% 48,4% 47,1% 39,9% 39,2% 38,6% 34,6% 32,7% 31,4% 29,4% 27,5% 26,8%

Tabelle 11 - Querindex Transparenz

33 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Querindex Innovation Die folgenden 14 der 53 Indikatoren stellen ein Indiz für Innovation aus den Bereichen Exekutive, Legislative und Verbraucherzentralen dar. Aus den zehn Indikatoren der Kontrollbehörden konnte kein Indikator identifiziert werden, der ein sinnvolles Indiz für Innovation darstellt.

Indikator

Name des Indikators

max. erreichbare Punktzahl

Bereich der Exekutive A005

Zusammenarbeit Exekutive/Legislative

5

A008

Präventives Krisenmanagement

12

A009

Modellprojekt Exekutive

5

A010

Verankerung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen der

20

Sekundarstufe 1 A012

Bundesratsinitiativen

5

A019

Horizontale Zusammenarbeit zwischen den Ländern

12

A020

Vertikale Zusammenarbeit Bund-Länder

5

A021

Vertikale Zusammenarbeit Europa-Land

5

Bereich der Legislative B008

Parlamentarische Initiativen im Bereich des Verbraucherschutzes

5

B010

Verbraucherschutz als Staatsziel

5

Bereich der Verbraucherzentralen D003

Höhe der Eigeneinnahmen der Verbraucherzentralen

12

D008

E-Mailberatung der Verbraucherberatungsstellen

5

D009

Internetangebot der Verbraucherzentralen

12

D016

Modellprojekte der Verbraucherzentralen

12

gesamt

120

Tabelle 12 - Indikatorenübersicht des Bereiches Innovation

Die Ergebnisse für den Querindex Innovation liegen insgesamt deutlich über den in anderen Unterindizes erreichten Werten – immerhin sind es in diesem Unterindex nur zwei Bundesländer, die eine Note „mangelhaft“ erzielen. Auch im Vergleich zum Querindex Transparenz fällt auf, dass die beiden Erstplazierten (Hamburg und Niedersachsen) mit 74,2 Prozent der erreichbaren Punkte einen wesentlich besseren Wert erzielen. Der Wert des Letztplazierten

34 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

im Innovationsindex (Saarland) ist mit rund 41 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl im Vergleich zu anderen Unterindizes ebenfalls überdurchschnittlich hoch. Modellprojekte im Verbraucherschutz werden in der Mehrzahl der Länder mit Förderung der Landesregierungen durch die Verbraucherzentralen umgesetzt. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 6. 6. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16.

Querindex Innovation Hamburg Niedersachsen Brandenburg Bremen Bayern Schleswig-Holstein Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Berlin Thüringen Sachsen-Anhalt Hessen Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Saarland Max. Punktezahl

91 89 88 86 83 82 82 82 80 78 77 74 73 61 53 49 120

75,8% 74,2% 73,3% 71,7% 69,2% 68,3% 68,3% 68,3% 66,7% 65,0% 64,2% 61,7% 60,8% 50,8% 44,2% 40,8%

Tabelle 13 - Querindex Innovation

35 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Stärken-/Schwächenprofile der Länder

In der Betrachtung der vier Unterindizes Exekutive, Legislative, Kontrollbehörden und Verbraucherzentralen fällt auf, dass einige Länder in einzelnen Unterindizes Ergebnisse erzielen, die deutlich von ihrem Ranking im Gesamtindex abweichen. Der folgende Abschnitt analysiert die jeweiligen Stärken und Schwächen der Bundesländer in den vier Unterindizes. Die genannten Stärken und Schwächen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind vielmehr nur exemplarisch aufgeführt und auf besonders deutlich ausgeprägte Stärken und Schwächen bezogen. Um eine detaillierte Analyse des Abschneidens der einzelnen Bundesländer zu ermöglichen, sind die Ergebnisse für alle Indikatoren im Anhang ausführlich dokumentiert. Das Abschneiden in den vier Unterindizes und den beiden Querindizes wird in einer Tabelle jeweils übersichtlich dargestellt. Die Beschreibung der Stärken und Schwächen der einzelnen Länder soll einen Beitrag zu einem fundierteren Verständnis der Ergebnisse leisten und deutlich machen, in welchen Bereichen die einzelnen Länder einerseits auf Stärken aufbauen können, andererseits vorhandene Defizite abbauen müssen. In Zusammenhang mit den im Anhang dokumentierten Daten für alle Indikatoren lässt sich für alle Bundesländer ablesen, an welchen Punkten sie gezielt eine Verbesserung der Verbraucherpolitik und des Verbraucherschutzes herbeiführen können.

36 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Baden-Württemberg In Baden-Württemberg fehlt die institutionelle Verankerung des Verbraucherschutzes auf Kabinettsebene und im Landtag. Positiv fällt auf, dass trotz des Fehlens eines Verbraucherschutzausschusses die Mehrzahl der Fraktionen im Landtag dennoch einen verbraucherpolitischen Sprecher benennt. Trotz einer mangelhaften finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale erreicht BadenWürttemberg im Vergleich ein gutes Ergebnis im Unterindex Verbraucherzentralen. Dies ist vor allem auf neue Beratungskonzepte zurückzuführen. Aufgrund des Berichtswesens und der Kommunikationsbereitschaft aller Akteure belegt Baden-Württemberg im Querindex Transparenz gemeinsam mit Bayern den ersten Platz.

Stärken: Verbraucherschutzbericht der Landesregierung Jahresbericht der Eichbehörde ausführlicher Lebensmittelüberwachungsbericht Internetangebot der Verbraucherzentrale5 telefonische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale Schwächen: kein Verbraucherschutzministerium kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament mangelhafte finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale pro Einwohner mangelhafte personelle Ausstattung der Verbraucherzentrale

Baden-Württemberg im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 4

5

Platz 7

Unterindex Legislative Platz 7

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 2

Platz 46

Querindex Innovation Platz 9

Querindex Transparenz Platz 17

Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben ein gemeinsames Internetangebot. 6 punktgleich mit Berlin 7 punktgleich mit Bayern 37 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Bayern Bayern belegt im Bundesvergleich in drei Unterindizes (Exekutive, Legislative und Kontrollbehörden) sowie im Querindex Transparenz Rang eins. Der erste Platz im Index wird allerdings getrübt durch das schlechte Abschneiden der Verbraucherorganisationen. Die beiden von der Landesregierung geförderten Verbraucherorganisationen (neben der Verbraucherzentrale der Verbraucherservice Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund) können aufgrund der insgesamt zu geringen finanziellen Förderung je Einwohner ihre Aufgaben nur bedingt wahrnehmen. Aufgrund des Berichtswesens und der Kommunikationsbereitschaft aller Akteure belegt Bayern im Querindex Transparenz gemeinsam mit Baden-Württemberg den ersten Platz.

Stärken: Verbraucherschutzministerium Verbraucherschutzbericht der Landesregierung Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament verbraucherpolitische Sprecher in allen Fraktionen Jahresbericht der Eichbehörde Internetangebot der Verbraucherzentrale8 Schwächen: kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz mangelhafte finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale pro Einwohner mangelhafte personelle Ausstattung der Verbraucherzentrale geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale

Bayern im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 1

8

Platz 1

Unterindex Legislative Platz 1

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 1

Platz 16

Querindex Innovation Platz 5

Querindex Transparenz Platz 19

Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben ein gemeinsames Internetangebot. 9 punktgleich mit Baden-Württemberg 38 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Berlin Berlin belegt einen der vorderen Plätze, was die institutionellen Strukturen der Verbraucherpolitik betrifft. Dies gilt sowohl für die Exekutive als auch für die Legislative. Das schlechte Ergebnis für die Kontrollbehörden beruht in erster Linie auf dem fehlenden Berichtswesen in den Kontrollbehörden. Die finanzielle Ausstattung für die Verbraucherzentrale war schon für das Erhebungsjahr 2002 vergleichsweise gering; bereits beschlossene weitere Einsparungen in 2003/2004 für die Verbraucherzentrale werden durch das Ergebnis nicht abgebildet.

Stärken: Verbraucherschutzministerium einziges Bundesland mit einem Verbraucherinformationsgesetz10 Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament verbraucherpolitische Sprecher in allen Fraktionen hohe Zahl von Beratungen pro Einwohner durch die Verbraucherzentrale Schwächen: kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung geringe Verankerung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen kein Jahresbericht der Eichbehörde kein Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung mangelhafte finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale pro Einwohner mangelhafte personelle Ausstattung der Verbraucherzentrale

Berlin im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 3

10

Platz 3

Unterindex Legislative Platz 2

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 13

Platz 411

Querindex Innovation Platz 9

Berlin gehört darüber hinaus neben Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu den vier Bundesländern mit einem Informationsfreiheitsgesetz. 11 Punktgleich mit Baden-Württemberg 39 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Querindex Transparenz Platz 10

Brandenburg Brandenburg wird ähnlich wie Bayern durch einen einzelnen Unterindex im Gesamtindex in der Wertung nach unten gezogen. Aufgrund der geringen institutionellen Verankerung des Verbraucherschutzes und der damit geringen Relevanz in der parlamentarischen Arbeit kann Brandenburg nur sieben von maximal 94 Punkten in der Legislative erzielen. Das ist mit rund sieben Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl der schlechteste Wert, der von irgendeinem Land in irgendeinem der vier Unterindizes erreicht wird. Bei den Kontrollbehörden würde Brandenburg das obere Drittel erreichen, wenn das Land den von den Behörden erstellten Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung öffentlich zugänglich machen würde. Diese Intransparenz und der schlechte Wert beim Querindex Transparenz sind umso bemerkenswerter, als Brandenburg das einzige Bundesland ist, in dem das Recht auf Akteneinsicht Verfassungsrang hat.

Stärken: Verbraucherschutzbericht der Landesregierung Informationsfreiheitsgesetz gute Verankerung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen Internetangebot der Verbraucherzentrale12 Schwächen: kein Verbraucherschutzministerium kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament nur eine Fraktion hat einen verbraucherpolitischen Sprecher kein Jahresbericht der Eichbehörde Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung wird nicht veröffentlicht

Brandenburg im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 10

12

Platz 6

Unterindex Legislative Platz 16

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 1113

Platz 9

Querindex Innovation Platz 3

Querindex Transparenz Platz 11

Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben ein gemeinsames Internetangebot. 13 punktgleich mit Rheinland-Pfalz 40 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Bremen Bremen hat kein Verbraucherschutzministerium. Die Kompetenzen sind auf zwei Senatsbehörden verteilt. Die schwache institutionelle Verankerung des Verbraucherschutzes ist in Bremen sowohl in der Exekutive als auch in der Legislative ausgeprägt. Bremen belegt in den beiden entsprechenden Unterindizes daher einen der hinteren Plätze. Insgesamt ist das Ergebnis für den Verbraucherschutzindex aber positiver, da vor allem die Verbraucherzentrale ein gutes Ergebnis erreicht.

Stärken: Jahresbericht der Eichbehörde vergleichsweise befriedigende finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale pro Einwohner hohe Zahl von Beratungen pro Einwohner durch die Verbraucherzentrale Schwächen: kein Verbraucherschutzministerium, Kompetenzen sind auf zwei Behörden verteilt kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung kein Ausschuss für Verbraucherschutz in der Bürgerschaft keine Fraktion hat einen verbraucherpolitischen Sprecher bundesweit geringste Anzahl parlamentarischer Initiativen im Verbraucherschutz Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung wird nicht veröffentlicht sehr geringe Anzahl an Lebensmittelkontrolleuren pro Einwohner und Betrieb

Bremen im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 7

Platz 12

Unterindex Legislative Platz 8

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 314

Platz 215

14

punktgleich mit NRW punktgleich mit Hamburg 16 punktgleich mit Mecklenburg-Vorpommern 15

41 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Querindex Innovation Platz 4

Querindex Transparenz Platz 1316

Hamburg Hamburg erreicht gemeinsam mit Niedersachsen einen vergleichsweise guten fünften Platz im Gesamtindex und liegt bei den Verbraucherzentralen auf Platz zwei. Hervorzuheben ist der Spitzenplatz im Querindex Innovation gemeinsam mit Niedersachsen. Das erhebliche schlechtere Abschneiden im Unterindex Kontrollbehörden ist zum einen auf das ungenügende Berichtswesen zurückzuführen, zum anderen auf die Weigerung des Eichamtes, Daten der Kontrolltätigkeit zu veröffentlichen.17 Hervorzuheben ist für Hamburg die hohe Eigenfinanzierungskraft der Verbraucherzentrale mit der Kürzungen in der institutionellen Förderung durch die Exekutive kompensiert und ein hoher Beratungsstand erhalten bleiben konnte.

Stärken: hohe Prüfdichte bei den Lebensmittelkontrollen hohe Eigeneinnahmen der Verbraucherzentrale pro Einwohner kundenfreundliche Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale Schwächen: kein Verbraucherschutzministerium kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament kein Jahresbericht der Eichbehörde keine Datenweitergabe der Eichbehörde

Hamburg im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 6

17

Platz 4

Unterindex Legislative Platz 1118

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 15

Platz 219

Hamburg und Schleswig-Holstein betreiben seit 2004 gemeinsam die Eichdirektion Nord. punktgleich mit Thüringen 19 punktgleich mit Bremen 20 punktgleich mit Niedersachsen 42 Verbraucherschutzindex der Bundesländer 18

Querindex Innovation Platz 120

Querindex Transparenz Platz 7

Hessen Hessen weist lediglich in den Indizes Legislative und Kontrollbehörden gute Ergebnisse auf. Es kommt daher insgesamt nur auf Rang zwölf. Eine Reihe positiver Initiativen der Exekutive greifen erst seit 2003, schlagen sich daher im Index noch nicht nieder. Doch auch weiterhin fehlen beispielsweise ein Verbraucherinformations- beziehungsweise Informationsfreiheitsgesetz wie ein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung, der die Exekutive stärker in die Verantwortung nehmen würde. Ebenso ist die Umsetzung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen nur schwach ausgeprägt. Die finanzielle Förderung pro Einwohner der beiden vom Land geförderten Verbraucherorganisationen bleibt bereits in 2002 und 2003 deutlich hinter den Anforderungen zurück und wird sich in den Folgejahren noch weiter verschlechtern. Ab 2004 erhält die Verbraucherzentrale Hessen insgesamt knapp 500.000 Euro weniger an Landeszuwendungen.

Stärken: Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament ausführlicher Lebensmittelüberwachungsbericht Internetangebot der Verbraucherzentrale Schwächen: kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung unzureichende Verankerung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen kein Jahresbericht der Eichbehörde mangelhafte finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale pro Einwohner mangelhafte personelle Ausstattung der Verbraucherzentrale

Hessen im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 12

21

Platz 1421

Unterindex Legislative Platz 4

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 5

Platz 12

punktgleich mit Mecklenburg-Vorpommern 43 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Querindex Innovation Platz 13

Querindex Transparenz Platz 12

Mecklenburg-Vorpommern Infolge der drastischen Kürzung der finanziellen Förderung durch die Landesregierung musste die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2004 Insolvenz anmelden – dabei hatte die Verbraucherzentrale bundesweit bezogen auf 2002 einen respektablen Rang acht im Unterindex Verbraucherzentrale erzielt. Die als Nachfolgeinstitution im August neu gegründete Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. kann das bisherige Beratungsangebot nur in erheblich verringertem Umfang weiterführen. Die für den Verbraucherschutzindex ermittelten Daten für 2002 geben die aktuelle Situation somit nur unzureichend wieder. Deutlich wird allerdings, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits 2002 bei zahlreichen Indikatoren erheblich hinter seinem Potential zurückbleibt und vor allem bei der Exekutive und Legislative nur im unteren Drittel landet. So fehlt dem Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise die institutionelle Verankerung auf Ministeriumsebene und in der Legislative.

Stärken: personelle Ressourcen in den Ministerien vergleichsweise hohe Zahl festgestellter Verstöße durch die Lebensmittelüberwachung vergleichsweise gute telefonische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale22 Schwächen: kein Verbraucherschutzministerium heterogene Zuständigkeit für den Verbraucherschutz in verschiedenen Ressorts der Landesregierung kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung unzureichende Verankerung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament kein Jahresbericht der Eichbehörde Lebensmittelüberwachungsbericht wird nicht veröffentlicht schlechte geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 14

22

Platz 1423

Unterindex Legislative Platz 10

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 10

Platz 8

Querindex Innovation Platz 14

Querindex Transparenz Platz 1524

Vor dem Hintergrund der Insolvenz der Verbraucherzentrale im Sommer 2004 sei hier ausdrücklich angemerkt, dass mit vier Ausnahmen Bezugsjahr für alle Indikatoren das Jahr 2002 ist. Dies trifft auch für die Daten für Mecklenburg-Vorpommern zu. 23 punktgleich mit Hessen 24 punktgleich mit Bremen 44 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Niedersachsen Beim Stellenwert des Verbraucherschutzes ergibt sich für Niedersachsen eine deutliche Lücke zwischen dem guten Abschneiden im Unterindex Legislative und dem unbefriedigenden Ergebnis für die Exekutive, bei der der Verbraucherschutz institutionell nicht ausreichend gebündelt und fokussiert ist. Negative Faktoren sind außerdem der fehlende Verbraucherschutzbericht der Landesregierung und das Fehlen eines Verbraucherinformations- bzw. Informationsfreiheitsgesetzes. Aufgrund der niedrigen finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale pro Einwohner ist eine flächendeckende Versorgung in einem Flächenland wie Niedersachsen nur bedingt möglich.

Stärken: Verbraucherschutzministerium Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament die bundesweit meisten parlamentarischen Initiativen im Bereich Verbraucherschutz Internetangebot der Verbraucherzentrale25 Schwächen: kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen sind nicht vollständig online verfügbar kein Jahresbericht der Eichbehörde geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale mangelhafte finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale pro Einwohner mangelhafte personelle Ausstattung der Verbraucherzentrale

Niedersachsen im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 5

25

Platz 10

Unterindex Legislative Platz 3

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 9

Platz 626

Querindex Innovation Platz 2

Querindex Transparenz Platz 8

Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben ein gemeinsames Internetangebot. 26 punktgleich mit Thüringen 45 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen erreicht vor allem aufgrund der Verbraucherzentrale einen guten zweiten Platz im Gesamtergebnis. Das von der Verbraucherzentrale erreichte Ergebnis von 73,6 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl ist der insgesamt beste Wert bei allen Unterindizes. Aber auch in den anderen Unterindizes liegt das Land jeweils im oberen Drittel. Unbefriedigend ist die institutionelle Verankerung des Verbraucherschutzes - so gibt es keinen Ausschuss für Verbraucherschutz im Landtag und auch nur die Hälfte der Fraktionen besitzt einen verbraucherpolitischen Sprecher. Die finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentrale durch das Land ist lediglich ausreichend, wird aber durch kommunale Mittel ergänzt. Die Verbraucherberatung ist über die Mehrzahl der relevanten Indikatoren positiv.

Stärken: Verbraucherschutzministerium Informationsfreiheitsgesetz Jahresbericht der Eichbehörde geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale Internetangebot der Verbraucherzentrale27 Modellprojekte der Verbraucherzentrale Schwächen: kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung28 Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen zum Großteil nur kostenpflichtig erhältlich und nur teilweise online verfügbar kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament kein Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung

Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 2

27

Platz 5

Unterindex Legislative Platz 6

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 329

Platz 1

Querindex Innovation Platz 630

Querindex Transparenz Platz 431

Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben ein gemeinsames Internetangebot. 28 Das Verbraucherschutzministerium hat im Sommer 2004 einen „Verbraucherschutzbericht 2003“ veröffentlicht. 29 punktgleich mit Bremen 30 punktgleich mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein 31 punktgleich mit dem Saarland 46 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Rheinland-Pfalz Der Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz weist in allen Unterindizes zum Teil erhebliche Defizite auf. Es fehlt die institutionelle Verankerung auf ministerieller Ebene und in der Legislative. Im Bereich der Kontrollbehörden fällt die geringe Prüfdichte bei der Lebensmittelkontrolle auf; in Rheinland-Pfalz wird nur ein Viertel aller relevanten Unternehmen geprüft. Finanziell ist die Verbraucherberatung pro Einwohner ungenügend ausgestattet (wenngleich die Stabilität der finanziellen Förderung durch das Land positiv hervorzuheben ist). Die damit zusammenhängende schlechte geographische und telefonische Erreichbarkeit und die daraus resultierende geringe Zahl der in Anspruch genommenen Beratungen lassen RheinlandPfalz im Unterindex Verbraucherzentrale den vorletzten Platz erzielen.

Stärken: gute Verankerung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen gute Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale mit der Legislative und Exekutive Modellprojekte der Verbraucherzentrale Schwächen: kein Verbraucherschutzministerium kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament kein Jahresbericht der Eichbehörde geringste Prüfdichte bei den Lebensmittelkontrollen schlechte geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale mangelhafte finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale pro Einwohner mangelhafte personelle Ausstattung der Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz im bundesweiten Ranking

Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 15

32 33

Platz 8

Unterindex Legislative Platz 15

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 1132

Platz 15

punktgleich mit Brandenburg punktgleich mit NRW und Schleswig-Holstein 47 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Querindex Innovation Platz 633

Querindex Transparenz Platz 9

Saarland Das insgesamt unbefriedigende Abschneiden des Saarlands wird nur durch den vergleichsweise positiven fünften Rang im Unterindex Legislative teilweise korrigiert. Eine Ausnahme macht auch das Abschneiden im oberen Drittel beim Querindex Transparenz. In den anderen Unterindizes belegt das Saarland jeweils einen Platz im unteren Drittel, im Querindex Innovation sogar den letzten Platz. Es fehlen vor allem die institutionelle Verankerung des Verbraucherschutzes auf ministerieller Ebene und ein gutes Berichtswesen in den Kontrollbehörden.

Stärken: Verbraucherschutzbericht der Landesregierung geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale Schwächen: kein Verbraucherschutzministerium kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen sind teilweise nicht verfügbar kein Jahresbericht der Eichbehörde

Das Saarland im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 11

34 35

Platz 13

Unterindex Legislative Platz 5

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 734

Platz 13

punktgleich mit Sachsen-Anhalt punktgleich mit NRW 48 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Querindex Innovation Platz 16

Querindex Transparenz Platz 435

Sachsen Sachsen erreicht im Verbraucherschutzindex den letzten Platz. Mit Ausnahme des Unterindex Legislative erreicht Sachsen lediglich hintere Plätze. Im Bereich der Exekutive ist der Verbraucherschutz über mehrere Ministerien verteilt. Eine namentliche Verankerung des Verbraucherschutzes beschränkt sich aber nur auf Abteilungsebene. Ein ähnliches Bild zeigt sich in der Legislative, auch hier fehlt dem Verbraucherschutz die institutionelle Verankerung. Das schlechte Ergebnis in den Kontrollbehörden ist insbesondere auf die Weigerung des Eichamts zurückzuführen, Daten der Kontrolltätigkeit zu veröffentlichen. Dies ist auch wesentliche Ursache für das schlechte Abschneiden im Unterindex Transparenz. Positiv für die Verbraucherzentrale sind die vor allem für ein Flächenland gute geographische Erreichbarkeit und das gute Internetangebot hervorzuheben. Bei der finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale pro Einwohner sind jedoch deutliche Defizite festzustellen.

Stärken: geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale Internetangebot der Verbraucherzentrale36 Schwächen: kein Verbraucherschutzministerium kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament keine Landtagsfraktion hat einen verbraucherpolitischen Sprecher kein Jahresbericht der Eichbehörde keine Datenweitergabe der Eichbehörde

Sachsen im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 16

36

Platz 16

Unterindex Legislative Platz 9

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 14

Platz 11

Querindex Innovation Platz 15

Querindex Transparenz Platz 1537

Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben ein gemeinsames Internetangebot. 37 punktgleich mit Sachsen-Anhalt 49 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Sachsen-Anhalt Vor allem wegen seines schlechten Abschneidens bei den Unterindizes Exekutive und Legislative kommt Sachsen-Anhalt in der Gesamtwertung lediglich auf einen hinteren Platz. Bemerkenswert ist auch der bundesweit schlechteste Wert im Querindex Transparenz, gemeinsam mit Sachsen. Die Kontrollbehörden und die Verbraucherzentrale können bessere Ergebnisse vorweisen. So hat die Lebensmittelkontrolle in Sachsen-Anhalt die meisten Lebensmittelkontrolleure pro Einwohner. In den Indikatoren für die Verbraucherzentrale kann Sachsen-Anhalt durchschnittliche Ergebnisse erzielen und damit einen Platz im Mittelfeld belegen.

Stärken: vergleichsweise gute personelle Ausstattung der Lebensmittelüberwachung bundesweit bester Wert bei der telephonischen Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale Schwächen: kein Verbraucherschutzministerium kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz keine Modellprojekte in der Exekutive zum Verbraucherschutz kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament keine Landtagsfraktion hat einen verbraucherpolitischen Sprecher kein Jahresbericht der Eichbehörde mangelhafte finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale pro Einwohner

Sachsen-Anhalt im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 13

38 39

Platz 11

Unterindex Legislative Platz 14

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 738

Platz 10

punktgleich mit dem Saarland punktgleich mit Sachsen 50 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Querindex Innovation Platz 12

Querindex Transparenz Platz 1539

Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein erzielt mit Rang neun im Gesamtindex einen Rang im Mittelfeld, erzielt jedoch bei den Unterindizes sehr disparate Ergebnisse. So erzielt das Land im Unterindex Exekutive einen guten zweiten Platz dicht nach dem Spitzenreiter Bayern, belegt bei den Kontrollbehörden jedoch abgeschlagen Platz 16. Die Stärke im Bereich der Exekutive ist unter anderem zurückzuführen auf die klare institutionelle Verankerung des Verbraucherschutzes in der Landesregierung, auf das Informationsfreiheitsgesetz und die Implementierung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen. Gravierende Defizite bestehen hingegen vor allem bei den Kontrollbehörden. Zum einen weigerte sich das Eichamt40 die Daten zur Kontrolltätigkeit zur Verfügung zu stellen, zum anderen wird zwar ein Lebensmittelüberwachungsbericht erstellt, aber nicht veröffentlicht. Im Bereich der Verbraucherzentrale fällt wiederum die schlechte finanzielle Ausstattung je Einwohner auf.

Stärken: Verbraucherschutzministerium Informationsfreiheitsgesetz Verankerung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen Schwächen: kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung keine Modellprojekte der Exekutive zum Verbraucherschutz kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament kein Jahresbericht der Eichbehörde keine Datenweitergabe der Eichbehörde geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale mangelhafte finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale pro Einwohner mangelhafte personelle Ausstattung der Verbraucherzentrale

Schleswig-Holstein im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 9

40 41

Platz 2

Unterindex Legislative Platz 13

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 16

Platz 14

Hamburg und Schleswig-Holstein betreiben seit 2004 gemeinsam die Eichdirektion Nord. punktgleich mit NRW und Rheinland-Pfalz 51 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Querindex Innovation Platz 641

Querindex Transparenz Platz 6

Thüringen Die institutionelle Implementierung des Verbraucherschutzes auf ministerieller Ebene ist in Thüringen nicht vorhanden. Positiv fällt in Thüringen bei der Exekutive auf, dass der Verbraucherschutz in den Lehrplänen verankert ist. Trotz der Weigerung des Eichamtes, die Daten der Kontrolltätigkeiten weiterzugeben, konnte Thüringen einen Platz im oberen Drittel bei den Kontrollbehörden erreichen. Dies ist in erster Linie auf das Berichtswesen und die befriedigenden Ergebnisse in der Lebensmittelüberwachung zurückzuführen. Im Querindex Transparenz erreicht das Land trotz des Fehlens eines Informationsfreiheitsgesetzes bundesweit sogar Rang drei (dicht hinter den Spitzenreitern Baden-Württemberg und Bayern). Das gute Ergebnis für die Verbraucherzentrale basiert zum einen auf durchgehend befriedigenden Ergebnissen bei der Mehrzahl der Indikatoren und zum anderen auf dem guten Internetauftritt und mehreren Modellprojekten.

Stärken: Jahresbericht der Eichbehörde gute Verankerung des Verbraucherschutzes in den Lehrplänen Internetangebot der Verbraucherzentrale geographische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale Schwächen: kein Verbraucherschutzministerium kein Verbraucherschutzbericht der Landesregierung kein Ausschuss für Verbraucherschutz im Landesparlament kein Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz keine Datenweitergabe der Eichbehörde

Thüringen im bundesweiten Ranking Verbraucher- Unterindex schutzindex Exekutive Platz 8

42 43

Platz 9

Unterindex Legislative Platz 1142

Unterindex Kon- Unterindex Verbrautrollbehörden cherzentralen Platz 6

Platz 643

punktgleich mit Hamburg punktgleich mit Niedersachsen 52 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Querindex Innovation Platz 11

Querindex Transparenz Platz 3

Fazit Der im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes erstellte Verbraucherschutzindex der Bundesländer lässt insgesamt nur ein ausgesprochen ernüchterndes Fazit über Qualität und Intensität der Verbraucherpolitik der Bundesländer zu. In praktisch allen untersuchten Bereichen bleiben die Länder deutlich hinter dem Erforderlichen und Machbaren zurück. Die teilweise deutlichen Unterschiede im Abschneiden der einzelnen Länder – vor allem was die Unterindizes für die Bereiche Exekutive, Legislative, Kontrollbehörden und Verbraucherzentralen betrifft – geben jedoch auch Anlass zur Hoffnung. Sie verdeutlichen, dass die Länder einen teilweise erheblichen Gestaltungsspielraum haben, den einige auch ausschöpfen. Obwohl die mittel- bis langfristig ungeklärte Finanzierungsstruktur der Verbraucherzentralen eines der zentralen verbraucherpolitischen Probleme darstellt, gilt doch: In vielen Bereichen lassen sich auf landespolitischer Ebene erhebliche Verbesserungen in der Verbraucherpolitik erreichen, ohne auch nur einen einzigen Euro zusätzlich ausgeben zu müssen. Der Index zeigt, dass eine institutionelle Aufwertung und klare Verankerung des Verbraucherschutzes in den Landesregierungen und Landesparlamenten auf die anderen Kernbereiche des Verbraucherschutzes ausstrahlen und eine positive öffentliche Signalwirkung haben kann. Politische Verantwortlichkeit verleiht der Querschnittsaufgabe Verbraucherpolitik Gewicht. Dies wird besonders an denjenigen Ländern deutlich, die den Verbraucherschutz in einem eigenen Ressort mit entsprechendem organisatorischem Unterbau ansiedeln. Diese politische Entscheidung hat in aller Regel auch Folgen für die parlamentarische Arbeit mit eigenständigen Ausschüssen und Fraktionssprechern. Gleichwohl ist festzuhalten, dass die positiven Ansätze der letzten Jahre nicht dazu geführt haben, dass dem Verbraucherschutz auf Landesebene insgesamt auch gute Noten auszustellen wären. Die Tatsache, dass die Mehrzahl der Länder weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt hat und auch die besten nur unwesentlich über 50 Prozent liegen, weist auf grundlegende Defizite hin, die angesichts der geringen Streuung des Gesamtergebnisses mit geringfügigen Abweichungen für alle Länder zutreffen.

Ins Auge fällt dabei neben einer häufig unzureichenden finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentralen vor allem der Gesichtspunkt der fehlenden Transparenz und Bürgerorientierung des Verbraucherschutzes in den staatlichen Institutionen. 53 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

So fehlen in den meisten Ländern Verbraucherinformationsgesetze oder jährliche Verbraucherschutzberichte. Bei den befragten Kontrollbehörden war ein eindeutiges Gefälle zwischen transparenterer Lebensmittelüberwachung mit jährlichen öffentlich zugänglichen Berichten und eher abgeschotteter Eichverwaltung festzustellen.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die große Zurückhaltung und Hinhaltetaktik der Eichbehörden gegenüber den Fragen des mit der Untersuchung beauftragten Unternehmens (mit Ausnahme Bayerns und Hessens). Die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen haben sich bis zum Schluss geweigert, Daten zu den Kontrolltätigkeiten der Eichbehörden zur Verfügung zu stellen. Diese Haltung ist angesichts der zunehmenden Probleme im Bereich der Mess- und Abfüllpraktiken bei manchen Unternehmen umso erstaunlicher, als in Paragraph 1 des Gesetzes über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz vom 23. März 1992) ausdrücklich als Zweck des Gesetzes festgehalten ist, „den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen.“

Während angesichts der Unübersichtlichkeit der Waren- und Dienstleistungsmärkte das tatsächliche Bedürfnis der Verbraucher nach solider Information steigt, fehlt es in Teilen der Behörden an dem Bewusstsein, primär im Auftrag der Verbraucher tätig zu sein. Bei den politischen Entscheidungsträgern wiederum ist eine größere Bereitschaft anzumahnen, dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger entgegenzukommen. Dazu bedarf es jedoch der rechtlichen Absicherung des Zugangs zu öffentlichen Daten durch Verbraucherinformations- bzw. Informationsfreiheitsgesetze und der Veröffentlichung jährlicher Verbraucherschutzberichte.

Wie bereits mehrfach hervorgehoben, beziehen sich die erhobenen Daten auf das Jahr 2002. Neuere Entwicklungen in einigen Bundesländern sind daher im Index nicht abgebildet, dürften jedoch durchweg zu einer gravierenden Verschlechterung der Indexdaten führen. Die finanziellen Kürzungen vor allem in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Sachsen werden die Verbraucherarbeit der Verbraucherzentralen zu einem Zeitpunkt treffen, in denen ihre Beratungs- und Informationsleistung besonders gefragt ist.

54 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Eine Politik, die auf eine stärkere individuelle Verantwortung des Bürgers und der Bürgerin abstellt, bedarf informierter Bürgerinnen und Bürger. Die Basis für Eigenverantwortung aber ist der Zugang zu Information und Wissen.

55 Verbraucherschutzindex der Bundesländer

Datenanhang Die Einzelergebnisse zu den 53 untersuchten Indikatoren.

56 Verbraucherschutzindex der Bundesländer