Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, Mai 2016

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, Mai 2016 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.50.020 BAU, Wasserversorgung, Wasserver...
Author: Chantal Bauer
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Stadtrat Stein am Rhein

Stein am Rhein, Mai 2016

An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.50.020 BAU, Wasserversorgung, Wasserversorgung

Orientierungsvorlage Projekt „Windenergie Chroobach“

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Das Projekt Chroobach Windenergie ist in einer fortgeschrittenen Planungsphase. Es fanden in Hemishofen diverse öffentliche Informationsveranstaltungen statt, über eine Homepage kann man sich über das Projekt informieren. Die Stadt Stein am Rhein ist zurzeit privatrechtlich als Grundeigentümerin vom Projekt betroffen. Ein politischer Prozess findet in Stein am Rhein zurzeit keiner statt, da das Projekt auf dem Gemeindegebiet von Hemishofen liegt. Über den Stand des Projektes und die bisherigen Aktivitäten informiert Sie der Stadtrat mit den nachfolgenden Ausführungen.

Sachverhalt A)

Projekt Windenergie Chroobach

2012 bis 2015 hat sich eine breit aufgestellte Projektgruppe im Rahmen eines Regional- und Standortentwicklungs-Projektes (RSE) intensiv mit den Chancen und Herausforderungen der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Kanton Schaffhausen auseinandergesetzt. Vertiefter abgeklärt wurde insbesondere die Windenergie, deren Potenzial bereits in einer kantonalen Windenergiestudie unterstrichen wurde. Von der Projektgruppe wurde der Standort auf dem Chroobach bei Hemishofen als geeigneter Ort für vier Windenergieanlagen weiterverfolgt. Die anschliessend gebildete Projektgemeinschaft „Windenergie Chroobach“ plant nun auf den im Eigentum der Stadt stehenden Wald-Grundstücken GB 306, 307 und 317 in der Gemeinde Hemishofen die Errichtung von drei bis vier Windenergieanlagen. In der Projektgemeinschaft sind zusammengeschlossen: EKS AG  Thomas Fischer, CEO EKS  Daniel Clauss, Mitglied der Geschäftsleitung

B)

SH POWER  Herbert Bolli, Vorsitzender der Geschäftsleitung  Stefan Mayer, Leiter erneuerbare Energien

Projektleitung, Generis AG  Patrick Schenk, Projektleiter  Nadin Hasler, Projektleiterin

Kantonale Richtplanung Rathausplatz 1, 8260 Stein am Rhein 1 052 742 20 20 [email protected]

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Der Regierungsrat hat am 05.03.2013 und 26.04.2014 und der Kantonsrat am 08.09.2014 die Genehmigungsvorlage an den Bund verabschiedet. Am 21. Oktober 2015 hat der Bundesrat den Richtplan des Kantons Schaffhausen genehmigt. Er ist somit rechtskräftig und behördenverbindlich. Im Richtplan des Kantons Schaffhausen ist zur Windenergie im Allgemeinen und zum Standort Chroobach im Besonderen folgendes festgehalten (S. 150 ff):

Abbildung 1 - Kantonaler Richtplan ist rechtskräftig

4-2-3 Windenergie Die Windpotenzialstudie Kanton Schaffhausen vom 25.05.2009 und nachfolgende Messungen im Jahr 2011 haben gezeigt, dass ein grosses Potenzial von Gross- und Kleinwindanlagen von jährlich bis zu 57 GWh vorhanden ist. Über 70% Prozent des Haushaltstromes im Kanton Schaffhausen könnten mit umweltfreundlicher Windenergie gedeckt werden.

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Der Kanton legt im Rahmen einer Positivplanung Gebiete fest, wo Anlagen zur Gewinnung der Windenergie (Windparks, Gross- und Kleinwindanlagen) erstellt werden dürfen. Er setzt sich bei den zuständigen Organen dafür ein, dass Windenergieanlagen in BLN-Gebieten und im Wald gebaut werden können, da ansonsten die Umsetzung von Grosswindanlagen nicht realisiert werden kann. Die Auswirkungen auf das Wasser- und Zugvogelreservat «Stein am Rhein» von internationaler Bedeutung sowie allfällige Konflikte mit Richtfunkstrecken und Radaranlagen unter Einbezug des VBS und BAZL sind abzuklären. • •

Grosswindanlagen an Standorten, die über gute Windverhältnisse verfügen, konzentrieren. Standort über bestehende Strassen, Wege erschliessen und Nähe zu bestehenden Elektrizitätsleitungen nach Möglichkeit bevorzugen.

In der Windpotenzialstudie Kanton Schaffhausen von 2009 wurden vier Standorte für Grosswindanlagen ausgewählt und vertieft untersucht: • Chroobach; • Wolkensteinerberg; • Hagenturm; • Randenhus. Alle Standorte erfüllen die Kriterien bezüglich Windpotenzial (5.0 bis 5.8 m/s). Die Langzeit-Messungen haben gezeigt, dass an den vier Standorten deutlich höhere Windgeschwindigkeiten vorhanden sind als in der Windpotenzialkarte angegeben. Die Windgeschwindigkeiten sind deutlich höher als die Anforderungen der Empfehlung zur Planung von Windenergieanlagen (BFE, BAFU, ARE 01.03.2010). Unter der Voraussetzung einer kostendeckenden Einspeisevergütung kann von einem wirtschaftlichen Betrieb der Windkraftanlagen ausgegangen werden. Für Windkraftanlagen im Wald ist eine Rodungsbewilligung notwendig. Eine Ausnahmebewilligung kann erteilt werden, wenn einige Bedingungen kumulativ erfüllt sind. Aus technischer Sicht muss das Werk auf den Standort angewiesen sein und das Interesse der Windenergie-Erzeugung muss dasjenige der Walderhaltung überwiegen. Eine von National- und Ständerat behandelte Motion kommt zum Schluss, dass Windanlagen grundsätzlich als standortgebunden zu betrachten sind. Ob das nationale Interesse der Energieerzeugung höher zu gewichten ist, als die Waldnutzung, muss an konkreten Bauprojekten durch den Kanton abgewogen werden. Die Erschliessung ist mit Ausnahme des Standorts Randenhus relativ problemlos machbar. Ein Netzanschluss ist überall möglich, ebenso ist die Sichtbarkeit bei allen Standorten vergleichbar. Sämtliche Standorte liegen ganz oder teilweise im Waldgebiet; drei Standorte zudem im BLN-Gebiet. Umweltverträglichkeit, Konformität mit BLN-Gebieten usw. werden geprüft. Bei positivem Befund werden die entsprechenden Standorte weiterentwickelt. Eine Zuweisung zu einer Nutzungszone ist zwingende Voraussetzung. Das Bundesland Baden-Württemberg, die Regionalverbände und die deutschen Nachbargemeinden werden über alle Schritte (Richtplan, Umweltverträglickeitsprüfung, Baubewilligungsverfahren) informiert. Ob das Gebiet «Hoher Randen» von Baden-Württemberg als Vorranggebiet für Windkraftanlagendefiniert wird, liegt in der Verantwortung des Bundeslandes. 4-2-3/1 Standort für Windanlagen «Chroobach» Der Standort Chroobach weist positive Ergebnisse bezüglich Windpotenzial, Zuwegung sowie Abstand zu Siedlungen auf. Zudem liegt er als einziger Standort nicht in einem BLN-Gebiet und wird deshalb in erster Priorität weiterverfolgt. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die weitere Abklärungen unternimmt, Grundlagen erarbeitet und den Einbezug der verschiedenen Anspruchsgruppen gewährleistet. Geplant sind weitere umfassende Windmessungen während eines Jahres. Zudem wird untersucht, ob sich der Standort gesellschaftlich, ökologisch, baulich und wirtschaftlich eignet. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Bereiche Luft, Wasser, Boden, Wald, Flora und Fauna, Landschaft, Lärm und Schattenwurf untersucht werden. Parallel dazu läuft ein adäquater Einbezug der Öffentlichkeit.

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Abbildung 2 - Eintrag in kant. Richtplan, Quelle PNA 2011

Das Verfahren zur Gesamtüberarbeitung der kantonalen Richtplanung ist rechtskräftig abgeschlossen. Somit sind die übergeordneten raumplanerischen Voraussetzungen für den Standort Chroobach zur Errichtung von vier Windenergieanlagen gegeben. Das kantonale Richtplanverfahren durchläuft bis zur Verabschiedung durch den Regierungsrat verschiedene Phasen, in denen die Gemeinden, Verbände, Parteien und weitere Interessierte zur Stellungnahme Gelegenheit haben. Hier können sich die zur Vernehmlassung eingeladenen äussern und ihre Wünsche und Vorschläge einbringen. Ebenso ist die Richtplanvorlage öffentlich aufgelegen, wo jede/r Stimmberechtigte Gelegenheit hatte, sich zum Richtplanentwurf zu äussern. Anlässlich der Beratung im Kantonsrat obliegt es dessen Mitgliedern, Korrekturen, Ergänzungen oder Streichungen an der Vorlage des Regierungsrates vorzunehmen. – Während dem ganzen Genehmigungsprozess haben sich weder die Gemeinden und Regionen, Umweltverbände, Parteien, Gruppierungen oder Privatpersonen gegen den Standort Chroo-bach für Windenergieanlagen ausgesprochen oder irgendwelche Bedenken vorgetragen. Ablehnungsanträge wurden in keiner Planungsphase gestellt. Mit der Aufnahme des Chroobachs im Kantonalen Richtplan als geeigneten und weiterzuverfolgenden Standort für Windenergieanlagen sind die übergeordneten planerischen Voraussetzungen rechtskräftig festgesetzt. Es liegt nun an der Gemeinde Hemishofen, ihre Zonen- und Nutzungsplanung mit dem kantonalen Richtplan in Übereinstimmung zu bringen. Dafür ist die Gemeindeversammlung zuständig. Der Stadtrat Stein am Rhein legt Wert auf die vorstehenden Feststellungen. Das Projekt liegt mit der Aufnahme im kantonalen Richtplan im kantonalen Interesse. Als Grundeigentümerin will der Stadtrat vor dieser Tatsache die Augen nicht verschliessen und einem im politischen Diskurs und Prozess erreichten Resultat die Grundlage nicht entziehen.

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C)

Projekt

Standorte der Windenergieanlagen:

Abbildung 3 - Übersicht Standorte im Grobüberblick

Abbildung 4 - Kartenausschnitt Standorte mit Landwirtschaftsbetrieben Oberwald und Unterwald, die der Stadt Stein am Rhein gehören.

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Visualisierungen: Die beiden Bilder dienen lediglich zu Illustrationszwecken! Die angegebenen Standorte sind Angaben der Projektverfasser bzw. Gegnerschaft. Ebenso wenig sind die verwendeten Objektive angegeben. Genaue Angaben sind bei den Verantwortlichen direkt einzuholen. Vom Stadtrat ist nichts nachgeprüft und er lehnt daher jegliche Verantwortung für die Bilder ab. Die notwendigen Angaben, um ein Bild einordnen zu können, sind die Koordinaten des Fotostandorts und die Brennweite der Kamera. Ansonsten ist eine Überprüfung eines Bildes nicht möglich.

Abbildung 5 - Visualisierung Ansicht von Guggenbühl/ Quelle: http://chroobach.ch/

Abbildung 6 - Visualisierung Ansicht von Wagenhausen / Quelle: www.gegenwind-chroobach.ch

Je nach Interesse von Projektverfassern oder Projektgegnern könnten die Visualisierungen nicht unterschiedlicher sein. Die Beurteilung, mit welcher Realität zu rechnen ist, wird dem Betrachter anheimgestellt.

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Sichtbarkeit Bezüglich der Sichtbarkeit der Windenergieanlagen von der Stadt Stein am Rhein aus hat eine von der Projektgemeinschaft in Auftrag gegebene Sichtbarkeitsanalyse ergeben, dass vom Städtli aus wie auch vom Gebiet Vor der Brugg die Anlagen nicht sichtbar seien. Von der Burg Hohenklingen oder der Hügelkette oberhalb von Kaltenbach oder Eschenz hingegen schon.

Abbildung 7 - Sichtbarkeitsanalyse aus Fachbeitrag Visualisierung; Quelle: www.chroobach.ch (1 = 1 Windenergieanlage, 2 = 2 Windenergieanlagen….. sichtbar)

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Technische Daten Windenergieanlagen

Abbildung 8 - Quelle: http://chroobach.ch/

Pro Anlage wird ein Grundstück von ca. 2‘500 m2 benötigt.

Windmessungen

Abbildung 9 Windrichtungshäufigkeit. Quelle: http://chroobach.ch

Der Wind bläst hauptsächlich aus Richtung West-Südwest bis Süd-Südwest. Die Ergiebigkeit wird als ausreichend betrachtet, um mindestens 8000 Haushalte mit elektrischer Energie versorgen zu können.

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D)

Bisherige Aktivitäten

> 1 Jahr 03.12.2012 29.05.2013 20.09.2014 08.10.2014

19.01.2015 20.10.2015 10.02.2016 22.03.2016

Windmessungen auf dem Chroobach und dem angrenzenden Schienerberg öffentliche Informationsveranstaltung zum Projekt Energieleuchttürme Schaffhausen Orientierung der Gemeinderäte und Stadtrat Stein am Rhein zum Stand des Projektes. öffentliche Begehung des Chroobachs mit Informationen über den Stand der Planung Der Stadtrat erteilt der Projektgemeinschaft die Zustimmung zur Anmeldung ihres Projektes beim Bund für die kostendeckende Einspeisevergütung KEV. Vorgängig hat der Regierungsrat dem Gesuch zugestimmt. Mit der Zustimmungserklärung war keine Zustimmung zum Projekt verbunden. Veranstaltung in Rielasingen-Worblingen (D) Bevölkerungsinformation durch die Projektgemeinschaft in Hemishofen Nutzungsvertrag und Vorvertrag über selbständige und dauernde Baurechte und weitere Dienstbarkeiten werden durch den Stadtrat Stein am Rhein genehmigt Informationsveranstaltung durch die Projektgemeinschaft in Hemishofen; Bildung der Begleitgruppe mit Vertretern verschiedener Interessengruppen

Anlässlich der Informationsveranstaltungen wurden die Resultate der jeweiligen Abklärungen, Messungen und die technischen Vorprojekte vorgestellt. Auch über die Presse wurde die Bevölkerung regelmässig informiert. Folgende Homepages haben Informationen zu den Windkraftanlagen Chroobach aufgestartet: Projektverfasser: http://chroobach.ch/ Projektgegner: www.gegenwind-chroobach.ch Ein Pro-Windenergie-Komitee bildet sich um Jörg Jucker, Undergass 2, 8260 Stein am Rhein

E)

Verfahren / Weiteres Vorgehen

Die Machbarkeitsprüfung ist abgeschlossen mit dem Resultat, dass das Projekt konkretisiert und der Projektplanung zugeführt wird. Die neu konstituierte Projektgemeinschaft «Chroobach Windenergie», bestehend aus den regionalen Energieversorgern EKS AG und SH POWER, hat damit begonnen, die Detailplanungsarbeiten aufzunehmen. Ziel ist es, im Laufe dieses Jahres die notwendigen Vorarbeiten für die Zonenplanänderung auf dem Chroobach abgeschlossen zu haben. Parallel zum laufenden Planungsprozess startete im April die Arbeit einer Begleitgruppe des Projektes. Mit dem Begleitprozess soll insbesondere dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Information zum Projektstand nachgekommen werden. Die Projektgemeinschaft beabsichtigte daher Vertreter aller Altersklassen aus der Bevölkerung der Gemeinden Hemishofen, Ramsen und Stein am Rhein, Vertreter der Gemeinden und der Politik sowie der Umweltverbände für den Begleitprozess zu gewinnen. 18 Personen haben sich freiwillig bereit erklärt in der Begleitgruppe mitzuarbeiten und haben bereits eine erste Sitzung abgehalten. Die eingesetzte Begleitgruppe reflektiert die Resultate und bringt ihre Ansichten und Positionen ein mit dem Ziel, ein optimales Windenergieprojekt zu erhalten.

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Abbildung 10 - Verfahrensschritte / Quelle: http://chroobach.ch

Mit der Unterzeichnung von Nutzungsvertrag und Vorvertrag über selbständige und dauernde Baurechte und weitere Dienstbarkeiten äussert sich der Stadtrat Stein am Rhein nicht zum Projekt. Mit den Vorverträgen soll der Projektgemeinschaft der rechtliche Rahmen für die Projektplanung gegeben werden. Entscheidend wird für die Realisierung des Projekts das Zonenplanverfahren sein, das die Änderung des Zonenplans und der Bauordnung der Gemeinde Hemishofen (vgl. vorstehender Verfahrensablauf) bedingt.

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F)

Inhalt der Vorverträge

Als Grundeigentümerin muss die Stadt Stein am Rhein der Projektgemeinschaft die Bewilligung erteilen, dass diese auf ihren Grundstücken planen und die notwendigen Untersuchungen und Messungen vornehmen können. Mit der Projektgemeinschaft hat der Stadtrat einen Nutzungsvertrag und einen Vorvertrag über selbständige und dauernde Baurechte und weitere Dienstbarkeiten auf eine Dauer von zehn Jahren abgeschlossen. a)

Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen Die Zuständigkeit für die Verfügung über Grundeigentum ist in der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein geregelt: Kauf, Verkauf, Tausch oder Verpfändung von Liegenschaften sowie Gewährung eines Baurechtes bei Grundstücken, auch für Vorhaben, welche durch Dritte finanziert werden kann der Stadtrat in eigener Kompetenz bis zum Wert von 400‘000 Franken selber entscheiden. Die kantonale Verordnung über die Bewertung der Grundstücke kommt vorliegend nicht zur Anwendung. Gemäss § 4 werden für Grundstücke, welche im Eigentum öffentlichrechtlicher Körperschaften oder Organisationen stehen, die nicht der Steuerpflicht unterliegen, in der Regel keine Verkehrs- und Steuerwerte ermittelt. Bei der Bestimmung des Verkehrswertes sind Vergleichswerte beizuziehen. Das kantonale Forstamt nahm kürzlich im Zusammenhang mit einem Landverkauf eine Beurteilung des Waldwertes vor. Demnach beträgt der Verkehrswert je nach Lage und Zustand des Waldes Fr. 1.50 bis Fr. 2.00 pro m2. Gemäss Vorvertragsentwurf für einen Baurechtsvertrag beträgt die benötigte Fläche pro Anlage 2000 - 2500 m2. Bei einer maximalen Beanspruchung und unter Annahme, dass alle vier Windanlagen auf die stadteigenen Grundstücke zu stehen kommen, kann von einer Fläche von 10'000 m2 ausgegangen werden, was einem Verkehrswert der benötigten Grundstücke von 20‘000 Franken ausmacht. – Somit ist die Zuständigkeit des Stadtrates für den Abschluss der Verträge gegeben. Der Stadtrat hat die Vorverträge genehmigt und sie sind für den Eintrag im Grundbuch angemeldet. Nach einem positiven Abschluss des Verfahrens wird der Stadtrat den definitiven Baurechtsvertrag im Sinne des Vorvertrags abschliessen. Da die Verträge erst von beiden Parteien genehmigt worden, aber noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden sie noch nicht öffentlich gemacht.

b)

Nutzungsvertrag Der Nutzungsvertrag zwischen der Projektträgerschaft (Projektgemeinschaft „Windenergie Chroobach“) und der Grundeigentümerin (Stadt Stein am Rhein) regelt die Modalitäten während der Planungsphase bis zur Baubewilligung. Im Wesentlichen wird das Recht zugestanden, Messinstallationen samt Fundamenten und Verankerungen für die benötigten Studien während der Planung des Wandparks zu errichten. Die in diesem Zusammenhang benötigten Zugangs-, Durchleitungs-, Fuss- und Fahrwegrechte für den Betrieb werden als Dienstbarkeit eingeräumt.

c)

Baurechtsvertrag Der Vorvertrag regelt die Modalitäten im Anschluss an die Baubewilligung. Im ausformulierten Baurechtsvertragsentwurf verpflichtet sich die Grundeigentümerin, der Baurechtnehmerin die betroffenen Grundstücke im Baurecht mit den weiteren Dienstbarkeiten abzugeben, um darauf vier Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Die Dauer des Baurechts ist auf 60 Jahre vorgesehen.

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Im Gegenzug verpflichtet sich die Baurechtnehmerin zur Zahlung des Baurechtszinses und dem Rückbau. Der Heimfall ist so geplant, dass die Baurechtnehmerin die vier Grundstücke im ursprünglichen Zustand zurückgeben muss. Auch bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung müssen die Windkraftanlagen vollständig zurückgebaut sein.

G)

Haltung des Stadtrates Stein am Rhein Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrags und dem Vorvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren äussert sich der Stadtrat nicht zum Projekt an sich. Er handelt einzig in der Eigenschaft als Beauftragte und in Vertretung der Grundeigentümerin, der Stadt Stein am Rhein. Mit den Verträgen erteilt er den Projektierenden die rechtsverbindliche Bewilligung mit den Modalitäten, um auf den im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücken planen zu dürfen. Ferner gibt er der Projektgemeinschaft die Rechtssicherheit, dass bei einem positiv verlaufenden Planungs- und Bewilligungsverfahren die Windkraftanlagen erstellt werden können. Das Projekt ist von kantonaler und regionaler Bedeutung. Auf dem Weg zur Baubewilligung haben die Projektverantwortlichen etliche raumplanerische, baurechtliche und politische Hürden zu meistern, insbesondere die umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung.

**** Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit diesen Ausführungen zum Projekt Windenergieanlagen Chroobach hat Sie der Stadtrat umfassend über den Stand des Projektes informiert und beantragt Ihnen, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen.

Freundlich grüsst STADTRAT STEIN AM RHEIN Claudia Eimer Ernst Bühler

Stadtpräsidentin

Stadtschreiber

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