Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung

Stadtamt

Vorlage-Nr.

61

1318/13

Beschlussvorschriften

Datum

§ 41 GO Beschlussorgan

Sitzungstermin

Rat

05.03.2013 16:00

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Umweltausschuss Bezirksvertretung Hamm-BockumHövel Haupt- und Finanzausschuss

26.02.2013 16:00

Bezeichnung der Vorlage (kurze Inhaltsangabe)

Ergebnis

Genehmigungsvermerk

Ergebnis

Federführender Dezernent

VI

26.02.2013 16:00 27.02.2013 17:00 04.03.2013 16:00 Beteiligte Dezernenten

Ausweisung von Windkonzentrationszonen auf dem Stadtgebiet der II III Stadt Hamm 1. Bericht aus der gesamtstädtischen Bürgerinformationsveranstaltung 2. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Hamm – Windkonzentrationszone Barsen in Bockum-Hövel a. Änderungsbeschluss b. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 3. 7. Änderung des FNP der Stadt Hamm – Windkonzentrationszone Isenburg in Bockum-Hövel a. Änderungsbeschluss b. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorschlag

1. Der Bericht zur gesamtstädtischen Bürgerinformationsveranstaltung Windkraft wird zur Kenntnis genommen. 2. 6. Änderung des FNP – Windkonzentrationszone Barsen in Bockum-Hövel a. Die Aufstellung der 6. Änderung des FNP – Windkonzentrationszone Barsen in BockumHövel – zur Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen wird beschlossen. b. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB ist als Bürgerversammlung durchzuführen. 3. 7. Änderung des FNP – Windkonzentrationszone Isenburg in Bockum-Hövel a. Die Aufstellung der 7. Änderung des FNP – Windkonzentrationszone Isenburg in BockumHövel – zur Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen wird beschlossen. b. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB ist als Bürgerversammlung durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen

-

Sachdarstellung und Begründung

1. Bericht zur gesamtstädtischen Bürgerinformationsveranstaltung Windkraft Der Rat hat mit Beschluss vom 10.12.2012 die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der gesamtstädtischen Potenzialuntersuchung Windkraft und das weitere Vorgehen zu

2 informieren (vgl. Vorlage Nr. 1157/12). Diese Bürgerinformationsveranstaltung 30.01.2013 im Technischen Rathaus der Stadt Hamm statt.

fand

am

Annähernd 100 Bürger wurden von Gutachtern und Mitarbeitern der Verwaltung informiert über die Gründe für die Erarbeitung dieser gesamtstädtischen Untersuchung zum Thema Windkraft, die Stromproduktion und auch den Stromverbrauch heute sowie die Auswirkungen unter Nutzung entsprechender regenerativer Energien in Hamm, den planerischen Umgang der Stadt Hamm mit dem Thema Windenergie, einen Stand zur aktuellen Entwicklung der Technik bei der Windenergie (Stichwort Höhenbegrenzungen), die Ergebnisse der gesamtstädtischen Potenzialuntersuchung Windkraft und auch das Thema Bürgerwindrad (insbesondere mögliche Beteiligungsformen von Bürgerinnen und Bürgern an Windenergieanlagen). Anschließend gab es die Möglichkeit, an Thementischen zu den Themen „Potenzialstudie und Stand der Technik“, „Planungsrecht“ und „Bürgerwindrad – Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle“ in kleiner Runde spezifische Fragen mit den Referenten zu klären. Im Ergebnis ist die Veranstaltung und auch die Resonanz als positiv einzuschätzen. Weitere Einzelheiten sind der Dokumentation zu entnehmen (vgl. Dateianlage: Bürgerinformation am 30.01.2013).

2. Änderung des FNP – Windkonzentrationszone Barsen und Isenburg in Bockum-Hövel (vgl. Beschlussvorschlag Punkt 2. und 3.) Planungsrechtliche Grundlage: Die Stadt Hamm nutzt den nach § 35 Abs. 3 Satz 3 möglichen Planungsvorbehalt gegenüber der grundsätzlichen Privilegierung der Windenergienutzung und hat im FNP zwei so genannte „Konzentrationszonen“ für die Windenergienutzung mit einer Höhenbeschränkung von 100 m dargestellt. Diese Darstellung erfolgte bereits 1998 im Rahmen der 116. Änderung – Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - in Hamm-Heessen („Enniger Berg“) und in HammBarsen („Barsen“) im zum damaligen Zeitpunkt wirksamen FNP aus dem Jahre 1979. Der planungsrechtlichen Darstellung lag ein Screening-Verfahren und eine planerische Abwägung mit anderen Belangen zu Grunde (116. Änderung des FNP der Stadt Hamm zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“). Die beiden Konzentrationszonen zur Windenergienutzung wurden in den „neuen“ FNP von 2008 übernommen. Der Windnutzung wird somit bereits derzeit substanziell Raum zugewiesen. Im FNP werden die Konzentrationszonen für Windenergienutzung durch eine die landwirtschaftliche Nutzung überlagernde Darstellung (Signatur) für die Windenergieanlagen als zusätzliche Nutzungsmöglichkeit ergänzt. Ergebnisse Potenzialflächenanalyse: Für die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie ist nach gängiger Rechtsprechung (s. BVerwG 4 C 7.09) ein Vorgehen auf der Grundlage eines „schlüssigen Plankonzepts“ für den Planungsraum erforderlich. Das Plankonzept dient auch dazu, Aussagen über den Grundsatz zu treffen, dass der Windenergie substanziell Raum verschafft werden muss. Mit Vorlage Nr. 0881/11 wurde im Dezember 2011 der Beschluss gefasst, unter Berücksichtigung aktueller technischer und planerischer Rahmenbedingungen eine Untersuchung zu Potentialflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Hamm durchzuführen. Die Untersuchung soll die Grundlage für die Einleitung entsprechender Verfahren zur Anpassung des FNP bilden. Das Gutachten der Fa. enveco GmbH (Münster) mit folgenden Bestandteilen wurde den politischen Gremien der Stadt Hamm mit der Vorlage Nr. 1157/12 vorgestellt und zur Kenntnis genommen: • Flächen-Potenzialanalyse, Stand Oktober 2012 • Ökologische Ersteinschätzung, Stand Oktober 2012 • Plan 1: Schutzgüter • Plan 2: Schutzgüter und Abstände • Plan 3: Potenzialflächen

3 Wie bereits im Rahmen der Vorlage Nr. 1157/12 aufgeführt, hat die Potenzialflächenanalyse des Stadtgebietes der Stadt Hamm fünf (mehrkernige) Konzentrationszonen ergeben, die für Windenergienutzung in Frage kommen könnten. Ein weiterer Bereich in Herringen an der A1 (Zone 5) ist aufgrund der geringen Größe (10 ha) zwar nicht als (mehrkernige) Konzentrationszone qualifiziert worden, wurde im Sinne einer Alternativenprüfung allerdings unter ökologischen Fragestellungen als Ergänzungsraum mitbetrachtet. 1. 2. 3. 4. 5. 6.

Flächen bei Barsen (Zone 1 „Barsen“) Fläche „Isenburg“, Bockum-Hövel (Zone 2 „Isenburg“) Flächen an der A2 (Zone 3 „Weetfeld / A2“) Flächen östlich von Rhynern (Zone 4 „östlich Rhynern“) Flächen östlich der A1 (Fläche 5 „östlich A1“) Fläche am Enniger Berg (Zone 6 „Enniger Berg“)

Nach Durchführung der ökologischen Ersteinschätzung wurde besonders für die Zonen 4. und 5. der Artenschutz (Antreffen mehrerer WEA-sensibler Arten) als ein großes Konfliktpotenzial ermittelt. Der Bereich nordöstlich von Heessen am Enniger Berg (Zone 6) ist größtenteils deckungsgleich mit der bereits im FNP dargestellten Konzentrationszone und verfügt auch bereits über sechs WEA die, bis auf eine Anlage, älter als 10 Jahre und kleiner als 100 m sind. Hier bietet sich gemäß FlächenPotenzialanalyse grundsätzlich ein Repowering (ca. drei WEA) an. Aufgrund des unmittelbar im nördlichen Bereich bis in die Fläche reichenden Modellfluggeländes sowie der Nähe zum Anflugbereich sowie zur Platzrunde des Flugplatzes müsste die Aufstellung größerer WEA in diesem Bereich im Einzelfall detailliert geprüft werden. Der Luftsport-Club Hamm e.V. sieht nach ersten Gesprächen für den Bereich der Windkonzentrationszone „Enniger Berg“ vor dem Hintergrund der Höhe der Platzrunde und dem erforderlichen Anflug-/Gleitwinkel keine Möglichkeit, höhere Anlagen zu installieren. Diese Flächen werden im vorliegenden Verfahren nicht weiter verfolgt, zumal derzeit der Stadt Hamm auch keine Interessenbekundungen seitens interessierter Akteure vorliegen (vgl. auch Vorlage Nr. 1157/12 Kapitel 1.5 Zusammenfassende Bewertung). Derzeit verbleiben daher die drei Zonen „Barsen (Zone 1)“, „Isenburg (Zone 2)“ und „A2/Weetfeld (Zone 3)“ für die Aufstellung zusätzlicher Windräder in Hamm. Das Ergebnis der Potenzialflächenanalyse hat somit insgesamt zu Erweiterungen potenzieller Flächen für Windkraft auf dem Stadtgebiet von Hamm geführt.

Voraussetzungen für die planerische Weiterentwicklung: Wie bereits in der Vorlage Nr. 1157/12 aufgeführt, sind in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung und auch den Interessensbekundungen möglicher Projektbetreiber für die einzelnen Zonen die weiteren Arbeitsschritte zur Darstellung im FNP festzulegen. Als Voraussetzung für die planerische Weiterentwicklung der einzelnen Flächen wurde formuliert: - Das Vorhandensein eines geeigneten Investors und Betreibers - Ein Standortgutachten mit Nachweis der Standorte und Höhen der geplanten Windenergieanlagen - Die verbindliche Berücksichtigung der in Punkt. 2. der Vorlage aufgeführten Kriterien zur regionalen Wertschöpfung und zu den lokalen Beteiligungsmöglichkeiten (Bürgerwindrad)

4 Die drei Anforderungen werden zur Gewährleistung einer verbindlichen Einhaltung künftigen Betreiber im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages manifestiert.

durch

die

Zone 1 : Barsen in Bockum-Hövel Vorhandensein eines geeigneten Investors und Betreibers: Die Stadtwerke Hamm GmbH möchte als Projektträgerin die Windkonzentrationszone Barsen entwickeln. Standortgutachten: Die Stadtwerke Hamm GmbH wird für die gesamte Zone detailliert in einem Gutachten Standorte und Höhe der geplanten Windräder bei optimaler Ausnutzung der Zone darstellen und nachweisen, dass die erforderlichen Abstände zu angrenzenden Nutzungen eingehalten, Beeinträchtigungen der Windräder untereinander vermieden sowie Raum- und Umweltverträglichkeit gewährleistet werden. Dieses Standortgutachten wird im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorgelegt. Bürgerwindrad: Ein wichtiges Ziel des weiteren Planungsprozesses ist es, mit allen Akteuren über die betroffenen Grundstückseigentümer hinaus eine möglichst weitgehende finanzielle Beteiligung der gesamten Bürgerschaft zu erreichen. Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen die Bürgerbeteiligung an der Erzeugung regenerativer Energie in Form einer selbständigen Genossenschaft zu organisieren. Wesentlicher Bestandteil dieser Genossenschaft ist eine nennenswerte Beteiligungshöhe an den Windparks und die Beteiligung einer breiten Bürgerschaft. Detailfragen zur Ausgestaltung der Bürgergenossenschaft werden zur Zeit mit dem Genossenschaftsverband und örtlichen Banken besprochen.

Zone 2: Isenburg in Bockum-Hövel Vorhandensein eines geeigneten Investors und Betreibers: Die Windenergiegemeinschaft Ameke / Hölter GbR hat sich aus Flächeneigentümern potentieller Flächen der Windkonzentrationszonen aus dem Stadtgebiet Drensteinfurt (Krähenland) und aus dem Stadtgebiet Hamm (Isenburg) gegründet. Es ist jedem Grundeigentümer aus den aufgeführten Gebieten nach den Planung der Firmen Enveco für Hamm und Tischmann & Schrooten für Drensteinfurt die Teilnahme an der GbR angeboten worden. 10 Gründungsmitglieder sind dem Angebot der Windenergiegemeinschaft Ameke / Hölter GbR gefolgt. Des Weiteren hat die Windenergiegemeinschaft jedem Flächeneigentümer in den aufgeführten Gebieten einen Flächennutzungsvertrag angeboten. Standortgutachten: Eine Konkretisierung der Standorte und Höhen der geplanten Windräder ist nunmehr zu erarbeiten und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorzulegen. Bürgerwindrad: In Drensteinfurt ist zur Förderung der lokalen Nutzung regenerativer Energien die Energiegenossenschaft Werse Energie Netzwerk eG gegründet worden. Dieser Energiegenossenschaft ist ein Anteil an der späteren Betreibergesellschaft zugesichert worden. Die Werse Energie Netzwerk eG wird über diesen Anteil den Drensteinfurter Bürgern die Beteiligung am Windpark ermöglichen. Eine Möglichkeit zur Erweiterung auf die Hammer Bürger ist bei der Energiegenossenschaft in Klärung. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass sich die unter Zone 1 noch zu gründende Bürgergenossenschaft an der Betreibergesellschaft Isenburg beteiligt. Es sollte sichergestellt sein, dass sich Hammer Bürger an den Hammer Windrädern beteiligen. Ergebnisse werden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorgelegt.

Zone 3: A2 / Weetfeld in Rhynern Für die Zone A2 / Weetfeld in Rhynern sind noch nicht alle o.g. Bedingungen, die laut Ratsbeschluss Voraussetzung für die planerische Weiterentwicklung der einzelnen Flächen sind, geklärt (kein gemeinsamer Investor / Betreiber und kein gemeinsames Standortgutachten). Aufgrund dieser

5 Unklarheiten wird zum jetzigen Zeitpunkt auf die Einleitung zunächst noch verzichtet.

eines

Änderungsbeschlusses

3. Änderungsbeschluss zur 6. Änderung des FNP – Windkonzentrationszone Barsen in Bockum-Hövel (vgl. Beschlussvorschlag Punkt 2a. und 2b.) Der Geltungsbereich der 6. Änderung des FNP der Stadt Hamm – Windkonzentrationszone Barsen in Bockum-Hövel – befindet sich im Nord-Westen des Stadtbezirks Bockum-Hövel an der Grenze zu Ascheberg. Der wirksame FNP der Stadt Hamm stellt den Bereich als Konzentrationszone für Windenergienutzung mit einer die landwirtschaftliche Nutzung überlagernden Darstellung (Signatur) für Windenergieanlagen als zusätzliche Nutzungsmöglichkeit mit einer Höhenbeschränkung von 100 m dar. Mögliche Standorte für Anlagen mit einer größeren Leistungsfähigkeit und Höhen über 100 m sind im Einzelfall im Rahmen einer Baugenehmigung zu prüfen. Die im Rahmen der aktuellen Potenzialanalyse ermittelte Zone umschließt u.a. die bereits im wirksamen FNP ausgewiesene Windkonzentrationszone „Barsen“ sowie eine weitere südlich gelegene Fläche und besteht aus drei Kernflächen, die zusammen eine mehrkernige Konzentrationszone von ca. 15 ha ergeben. Wie bereits im Rahmen der Vorlage Nr. 1157/12 (vgl. S. 8) erläutert, stellen mehrkernige Konzentrationszonen eine Arrondierung dar für Zonen, die aus einzelnen Kernflächen bestehen. Die einzelnen Kernflächen an sich erfüllen nicht das Ziel einer Konzentration der Anlagenstandorte (mind. 3 Anlagen). Aufgrund der Nähe dieser einzelnen Kerne zueinander besteht jedoch ein räumlicher (bzw. technischer) und auch visueller Zusammenhang (optische Verschmelzung von geplanten Standorten für WEA in benachbarten Konzentrationsflächen bzw. anderen Splitterflächen für den Betrachter). Dieser räumliche, technische, visuelle Zusammenhang von kleineren Flächen wird planerisch durch eine gemeinsame Abgrenzung verdeutlicht. Die tatsächlich nutzbaren Flächen für die Errichtung von WEA („Kerne“) innerhalb dieser gemeinsamen Abgrenzung als mehrkernige Konzentrationszone ergeben sich unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzgüter und Abstände, wie dies z.B. für 150 m hohe Anlagen auf Seite 3 abgebildet ist. Derzeit ist die Anlagenhöhe in Barsen auf 100 m beschränkt. Ein wirtschaftlicher Betrieb einer maximal 100 m hohen WEA ist unter heutigen Gesichtspunkten im Binnenland kaum möglich. Gemäß WEAErlass des Landes NRW vom 11.07.2011 (s. Punkt 4.3.3) lassen sich neu zu errichtende Anlagen mit einer Gesamthöhe um 150 m und höher grundsätzlich wirtschaftlich betreiben. Im Rahmen der Potenzialflächenanalyse wurde somit eine Gesamthöhe von 150 m zu Grunde gelegt. Die mögliche Gesamthöhe kann im Einzelfall höher oder geringer ausfallen. Unter Repowering wird allgemein der Austausch mindestens 10 Jahre alter WEA durch neuere, moderne WEA verstanden, die neben höherer Leistung auch höher und mit größeren Rotoren ausgestattet sind (§ 30 EEG). Für die bereits im FNP dargestellte Windkonzentrationszone Barsen soll für die Flächen, für die die Potenzialanalyse die Möglichkeit der Errichtung von 150 m hohen Anlagen sieht, Repowering-Maßnahmen zugelassen werden. Auf einen Höhenbeschränkung soll somit zukünftig verzichtet werden. Zur Sicherung dieser Planungsabsichten ist nun eine Änderung des FNP im Bereich dieser Windkonzentrationszone im Nord-Westen des Stadtbezirks Bockum-Hövel an der Grenze zu Ascheberg erforderlich. Im Zuge der 6. Änderung des FNP – Windkonzentrationszone Barsen in Bockum-Hövel – soll der Planbereich gemäß § 5 (2) BauGB mit einer die landwirtschaftliche Nutzung überlagernden Darstellung (Signatur) für Windenergieanlagen als zusätzliche Nutzungsmöglichkeit ergänzt werden. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen, zu informieren. Der Öffentlichkeit soll somit Gelegenheit gegeben werden, Anregungen zur Planung

6 vorzutragen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

4. Änderungsbeschluss zur 7. Änderung des FNP – Windkonzentrationszone Isenburg in Bockum-Hövel (vgl. Beschlussvorschlag Punkt 3a. und 3b.) Der Geltungsbereich der 7. Änderung des FNP der Stadt Hamm – Windkonzentrationszone Isenburg in Bockum-Hövel – liegt im Norden des Stadtgebietes an der Grenze zu Drensteinfurt. Der wirksame FNP stellt den Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Weiterhin befindet sich dort ein Landschaftsschutzgebiet. Über die Fläche verläuft eine Richtfunkstrecke. Die im Rahmen der aktuellen Potenzialanalyse ermittelte Zone weist eine Fläche von ca. 15 ha auf. Bei einer angenommenen Höhe von 150 m sind hier 3 WEA möglich. Die Gemeinde Drensteinfurt hat ebenfalls eine gesamtstädtische Potenzialanalyse für die Ausweisung von Windkonzentrationszonen erarbeiten lassen. Eine potenzielle Windkonzentrationszone liegt unmittelbar nördlich der Windkonzentrationszone Isenburg in Bockum-Hövel auf dem Gebiet der Stadt Drensteinfurt, so dass hier von einer „interkommunalen Zone“ gesprochen werden kann. Zur Sicherung der Planungsabsichten ist nun eine Änderung des FNP im Bereich dieser Windkonzentrationszone im Norden des Stadtbezirks Bockum-Hövel an der Grenze zu Drensteinfurt erforderlich. Im Zuge der 7. Änderung des FNP – Windkonzentrationszone Isenburg in Bockum-Hövel – soll der Planbereich gemäß § 5 (2) BauGB mit einer die landwirtschaftliche Nutzung überlagernden Darstellung (Signatur) für Windenergieanlagen als zusätzliche Nutzungsmöglichkeit ergänzt werden. Auf einen Höhenbeschränkung soll, aus den gleichen Gründen wie unter Punkt 3. genannt, verzichtet werden. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen, zu informieren. Der Öffentlichkeit soll somit Gelegenheit gegeben werden, Anregungen zur Planung vorzutragen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

Dateianlagen zur Vorlage: 6. Änderung FNP Stadt Hamm – Windkonzentrationszone Barsen in Bockum-Hövel -: Bestand und Änderung 7. Änderung FNP Stadt Hamm – Windkonzentrationszone Isenburg in Bockum-Hövel -: Bestand und Änderung Dokumentation Bürgerinformation am 30.01.2013