Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung

Stadtamt

Vorlage-Nr.

KJC

0655/15

Beschlussvorschriften

Datum

§ 41 GO NW

16.11.2015

Beschlussorgan

Sitzungstermin

Rat

08.12.2015 16:00

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Kinder- und Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Haupt- und Finanzausschuss

24.11.2015 16:00 25.11.2015 16:00

Ergebnis

Genehmigungsvermerk

I, gez. OB Hunsteger-Petermann Ergebnis

Federführender Dezernent

I, gez. OB Hunsteger-Petermann

30.11.2015 16:00 07.12.2015 16:00

Bezeichnung der Vorlage (kurze Inhaltsangabe)

Beteiligte Dezernenten

Kommunales Jobcenter Hamm – Planung 2016

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hamm nimmt den vorläufigen Bericht zu der Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm in 2015 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Hamm befürwortet die Planung für das Jahr 2016.

Finanzielle Auswirkungen

-

Einleitung Die Beschlussvorlage beinhaltet einen vorläufigen Bericht zur Zielerreichung in 2015 sowie die Zielplanung, Handlungsschwerpunkte und das Arbeitsmarktprogramm des Kommunalen Jobcenters Hamm für das Jahr 2016.

Gliederung der Vorlage: 1.

Kurzdarstellung

2.

Vorläufige Ergebnisse der Kommunales Jobcenter Hamm AöR 2015

3.

Ziele und Schwerpunkte der Kommunales Jobcenter Hamm AöR 2016

4.

Operationale Ziele der Kommunales Jobcenter Hamm AöR für 2016

5.

Planung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Rechtskreis SGB II für 2016

5.

Rahmenbedingungen

6.

Glossar

2

Kurzdarstellung Bisherige Entwicklung der Rahmenbedingungen im SGB II in Hamm 2015 Das Jahr 2015 war, ebenso wie schon 2014, geprägt durch den Zugang ausländischer Leistungsberechtigter in das SGB II. Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt erhöhte sich die Anzahl der ausländischen Personen in Bedarfsgemeinschaften im Juni 2015 um 471 Personen auf insgesamt 6.735, davon waren 5.245 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (VJ: 4.980). Der Anteil der ausländischen Personen im SGBII-Leistungsbezug lag somit bei 29,1 Prozent, zum Vergleich: der Ausländeranteil an der Bevölkerung in Hamm lag am 31.12.2014 bei 12,5 Prozent (22.271 Ausländer; Quelle: Bevölkerungsbericht der Stadt Hamm 2014). Trotz dieses nicht unerheblichen Zugangs von ausländischen Leistungsberechtigten ist es gelungen, den Gesamtanstieg der Leistungsberechtigtenanzahl in einem moderaten Rahmen zu halten. Im Juni 2015 waren insgesamt 23.171 Personen im Leistungsbezug des SGB II gemeldet, dies entspricht einem Anstieg um 206 Personen im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt (Stand Juni 2014: 22.965 Leistungsberechtigte). Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten blieb dabei im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt relativ konstant. Im Juni 2014 wurden 16.752 erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezählt, im Juni 2015 waren es 16.749 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anstieg bei den Personen insgesamt bei gleichzeitigem Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigt zudem, dass es sich bei dem Zugang hauptsächlich um Familien mit Kindern handelt. Die Anzahl der unter 15-Jährigen (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) stieg binnen eines Jahres um fast 200 Kinder und Jugendliche an (Juni 2014: 6.096, Juni 2015: 6.278). Im Juni 2015 waren insgesamt 11.854 Bedarfsgemeinschaften in Hamm gemeldet, das waren 138 mehr als zum Vorjahreszeitpunkt (Juni 2014: 11.716 BG). Die Anzahl der AlleinerziehendenBedarfsgemeinschaften hat sich im selben Zeitraum um 59 BG erhöht, mit Stand Juni 2015 waren somit 2.176 Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften in Hamm registriert. Vorläufige Zielerreichung 2015 Das Zwischenergebnis 2015 zeigt, dass in nahezu allen Bereichen eine Steigerung zum Vorjahr erzielt werden konnte. Dies wird bei Vorliegen der endgültigen Daten im April 2016 für das Jahr 2015 noch deutlicher werden (s. Tabelle „Vorläufige Ergebnisse der Kommunales Jobcenter Hamm AöR 2015“). Bemerkenswert ist neben der Zielerreichung auch der deutliche Anstieg bei den Abgängen aus dem SGB II in Hamm. Konnten bis Juni 2014 insgesamt 2.580 Abgänge registriert werden, so waren es im laufenden Jahr bis Juni insgesamt bereits 2.943 Abgänge und somit 363 mehr als im Vorjahreszeitraum. Neben den strategischen und organisatorischen Veränderungen innerhalb des KJC und den erzielten Verbesserungen im Zusammenwirken mit den Akteuren am Arbeitsmarkt in der Umsetzung des SGBII ist vor allem die Wirtschaftssituation hierfür ein ausschlaggebender Faktor.

3

Die Planung für das Jahr 2016 der Kommunales Jobcenter Hamm AöR Um den sozialen Herausforderungen einer sich wandelnden Welt auch im kommenden Jahr gerecht zu werden, ist eine Fortführung der erfolgreichen Strategien - ergänzt um die Entwicklung weiterer Maßnahmen und organisatorischer Veränderungen – notwendig. Diese werden im Weiteren näher erläutert. Insbesondere beinhalten sie die folgenden Handlungsschwerpunkte zur Förderung der Zielerreichung im Jahre 2016: • • • • •

Integration von Migrant/innen mit besonderem Fokus auf Flüchtlinge und Zugewanderte Ausbau des Alleinerziehenden-Konzeptes durch Bildung neuer Teamstrukturen und Zuordnung zu Sozialräumen Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für behinderte Menschen/ Inklusion Weiterentwicklung der Handlungsstrategien für den Bereich der Jugendlichen Aktivierung von Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen sowie Verbesserung der Integrationschancen

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Sachdarstellung und Begründung

Vorläufige Ergebnisse der Kommunales Jobcenter Hamm AöR 2015 Bei den vorläufigen Ergebnissen ist zu beachten, dass es sich hierbei um die aktuellsten Werte aus Oktober 2015 (t-0) handelt. Endgültige Werte (t-3) werden erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten festgeschrieben. Die Erfahrung zeigt, dass nach dieser Zeit eine vollständige Erfassung aller Integrationen vorliegt. Strategisches Ziel

Operationales Ziel

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Integration in Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Selbständigkeit - Davon Jugendliche unter 25 Jahren - Davon aus dem Projekt „JobOffensive 50plus“ - Davon aus eigenen Maßnahmen im Projekt „Pro Integration“ - Davon aus Maßnahmen Dritter • Integrierte Alleinerziehende • Integrierte Migrant/innen • Integrierte Frauen Operationales Ziel

Verbesserung der Chancengleichheit

Strategisches Ziel

1

Endergebnis 2014 (t-3)

Plan 2015

Ist-Stand 2015 (Stand 1 10/15, t-0)

Zielerreichungsgrad

4.049

4.000

3.386

84,7 %

1.085

1.000

896

89,6 %

385

400

362

90,5 %

300

303

101,0 %

950

693

73,0 %

2

76,9 %

332

350

1.341

1.200

1.107

92,3 %

1.506

1.500

1.272

84,8 %

Endergebnis 2014 (t-3)

Plan 2015

269

Ist-Stand 2015 (Stand 3 10/15, t-0)

Zielerreichungsgrad

t-0, t-3-Werte: Die statistische Erfassung für einen Berichtsmonat wird erst nach drei Monaten Wartezeit endgültig abgeschlossen. Erst dann sind Nacherfassungen und Datenkorrekturen in ausreichendem Maße eingeflossen. Man spricht nun von endgültigen Daten (t-3). Um trotzdem monatlich aktuell berichten und zeitliche Vergleiche erstellen zu können, werden auch die vorläufigen Daten zu den aktuellsten drei Monaten berichtet(t-0). 2 Die Anzahl der Integrationen der Alleinerziehenden beruht auf der Hochrechnung der t-3-Werte auf t-0. Für diese Zielgruppen werden keine t-0-Werte erhoben, trotzdem soll so eine Vergleichbarkeit hergestellt werden. 3 Erläuterung t-0, t-3-Werte: Die statistische Erfassung für einen Berichtsmonat wird erst nach drei Monaten Wartezeit endgültig abgeschlossen. Erst dann sind Nacherfassungen und Datenkorrekturen in ausreichendem Maße eingeflossen. Man spricht nun von endgültigen Daten (t-3). Um trotzdem monatlich aktuell berichten und zeitliche Vergleiche erstellen zu können, werden auch die vorläufigen Daten zu den aktuellsten drei Monaten berichtet(t-0).

5 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Wiederherstellung, Verbesserung und Erhalt der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit

Integration von Langzeitleistungsbeziehern/ Langzeitleistungsbezieherinnen Förderung der beruflichen Weiterbildung

74,3 %

360

280

77,8 %

62 %

57%

91,9%

443

450

433

96,2 %

---

500

422

84,4%

2.200

380

Erwerb eines Schulabschlusses der mittleren Reife oder höher (Zielangabe in % an allen Schulabgängern im SGB II-Leistungsbezug Verbesserung der Integration in duale, schulische und universitäre, abschlussbezogene Ausbildung ohne Förderung (SGB II)

4

4

1.949

Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Überprüfung der Erwerbsfähigkeit durch Einschaltung des Rententrägers, verbunden mit dem Ziel der Überleitung in das SGB XII, 4. Kapitel (Zielangabe: Anzahl der zu überprüfenden Personen)

Strategisches Ziel

Operationales Ziel

Endergebnis 2014 (t-3)

Plan 2015

1.635

Ist-Stand 2015 (Stand 5 10/15, t-0)

Zielerreichungsgrad

Die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsberechtigten beruht auf der Hochrechnung der t-3-Werte auf t-0. Für diese Zielgruppen werden keine t-0-Werte erhoben, trotzdem soll so eine Vergleichbarkeit hergestellt werden. 5 Erläuterung t-0, t-3-Werte: Die statistische Erfassung für einen Berichtsmonat wird erst nach drei Monaten Wartezeit endgültig abgeschlossen. Erst dann sind Nacherfassungen und Datenkorrekturen in ausreichendem Maße eingeflossen. Man spricht nun von endgültigen Daten (t-3). Um trotzdem monatlich aktuell berichten und zeitliche Vergleiche erstellen zu können, werden auch die vorläufigen Daten zu den aktuellsten drei Monaten berichtet(t-0).

6

6

Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Beendigung von Hilfebedarf in der Zielgruppe Selbständige mit ergänzendem Hilfebedarf durch eine Integration in Arbeit oder Existenzsicherung der Selbständigkeit (Zielangabe: Anzahl der Fälle, die den Hilfebedarf beenden)

Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Verringerung der Ausgaben im Bereich einmaliger Beihilfen gem. § 24 Abs. 3 SGB II durch Ausgabe von Sachleistung statt Barauszahlung

Strategisches Ziel

Operationales Ziel

Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Verringerung der Ausgaben für Renovierung, Umzug und Mietkaution durch den Verbleib des Elternteils mit Kindern in der gemeinsamen Wohnung (Zielangabe: Reduzierung in % der durchschnittlichen Ausgaben pro Fall (2014: 1.150 €) zum Vorjahr)

---

60

64

106,7%

Prognose 2015: 831,5 T€

Endergebnis 2014 (t-3)

---

-10 %

Plan 2015

-5 %

472,7 T€

Ist-Stand 2015 (Stand 6 10/15, t-0)

- 96,60 €

665,2 T€ - 20%

Zielerreichungsgrad

- 8,4%

Erläuterung t-0, t-3-Werte: Die statistische Erfassung für einen Berichtsmonat wird erst nach drei Monaten Wartezeit endgültig abgeschlossen. Erst dann sind Nacherfassungen und Datenkorrekturen in ausreichendem Maße eingeflossen. Man spricht nun von endgültigen Daten (t-3). Um trotzdem monatlich aktuell berichten und zeitliche Vergleiche erstellen zu können, werden auch die vorläufigen Daten zu den aktuellsten drei Monaten berichtet(t-0).

7 Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Unverzügliche Zuweisung von Neukunden an die Clearingstelle zur Vorbereitung einer direkten Arbeitsaufnahme vor Hilfebezug (Zielangabe: Zuweisungen in % der relevanten Fälle)

---

95%

1.976 (von 2.069 Fällen)

95,5%

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Analyse der vorläufigen Zielerreichung im Jahr 2015 Das Zwischenergebnis des Jahres 2015 mit Stand Oktober ist zufriedenstellend, es konnte in fast allen Bereichen eine Steigerung zum Vorjahr erzielt werden. Es ist davon auszugehen, dass die gesetzten Ziele für das Jahr 2015 erreicht werden. Endgültige Ergebnisse werden im April 2016 vorliegen. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit wird sich die Anzahl der Leistungsberechtigten trotz des hohen Zugangs ausländischer Personen in den SGB II-Leistungsbezug im Jahre 2015 in moderatem Umfang halten. Neben der positiven Wirtschaftssituation sind hierfür vor allem die strategischen und organisatorischen Veränderungen innerhalb des Kommunalen Jobcenters und die Verbesserung des Zusammenwirkens der Arbeitsmarktakteure in der Umsetzung des SGB II in Hamm entscheidende Faktoren. Folgende Strategien des Kommunalen Jobcenters wurden in 2015 erfolgreich umgesetzt: Migrant/innen Die Themen Migration und Zuwanderung standen auch 2015 im Fokus. So lag der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an allen Leistungsberechtigten im Juni 2015 bei 29,1 Prozent. Bisher ist es gelungen, 1.107 Personen zu integrieren (Stand: 10/15, t-0), zum Vorjahreszeitpunkt waren es 996. Die Zahl der Flüchtlinge im SGB II-Leistungsbezug, speziell aus Syrien und dem Irak, stieg ebenfalls weiter an. Aktuell befinden sich 405 Personen aus Syrien und 308 aus dem Irak im SGB II-Leistungsbezug. Der Prozess der beruflichen Integration von Migrant/innen und Flüchtlingen ruht auf drei Grundpfeilern – Spracherwerb, Qualifizierung und letztlich die eigentliche Vermittlung in Ausbildung bzw. Beschäftigung. Der Spracherwerb ist dabei der Schlüssel zur sozialen und beruflichen Integration. In Hamm existiert bereits ein breit gefächertes Angebot an Sprachkursen. Mit dem Ziel, Transparenz in dieses System zu bringen, haben das Kommunale Jobcenter, das Amt für Soziale Integration und Bildungsträger eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die unter anderem ein verbindliches Verfahren für den einzelfallbezogenen Informationsaustausch zwischen den Institutionen festschreibt. Zudem wird eine verbindliche Übersicht über die unterschiedlichen Sprachangebote in der Stadt erstellt und über eine Internetplattform verfügbar gemacht. Zum Handlungsfeld Qualifizierung gehört auch die Anerkennung der Schul- und Berufsabschlüsse. Migrant/innen und Flüchtlinge, die über formale Qualifikationsnachweise verfügen, sollen den Anerkennungsprozess zeitnah durchlaufen. Dazu wurde ein verbindliches Verfahren mit den relevanten Beratungsstellen, die diesen Prozess begleiten, vereinbart, das einen regelmäßigen Austausch über den Stand des Anerkennungsverfahrens und die erreichten Zwischenziele vorsieht. Maßnahmen wie das Kompetenzcenter Migranten im u25- Bereich oder das Coaching für Migrant/innen wurden erfolgreich fortgeführt. Darüber hinaus wurde ein speziell auf die Zielgruppe zugeschnittenes Kompetenzfeststellungsverfahren entwickelt, das auf textbasierte Testverfahren verzichtet und ganz auf die Erprobung berufspraktischer Fähigkeiten ausgerichtet ist. Die bereits in 2014 im ü25-Bereich vorgenommene Implementierung spezialisierter Arbeitsvermittler für die Zugewanderten aus Bulgarien und Rumänien zeigte im vergangenen Jahr erste positive Wirkungen. So konnte die Aktivierungs- und Integrationsrate bei den Zugewanderten deutlich gesteigert werden. Das rechtskreisübergreifende Projekt „ABRA“ zur Arbeitsmarktintegration der Zugewanderten aus Südosteuropa setzte seine Arbeit in 2015 ebenfalls erfolgreich fort. Zentrales Element des Projektes ist dabei die Beratungsstelle in der Wilhelmstraße im Sozialraum „Hammer Westen“, welcher den höchsten Bevölkerungsanteil von Menschen aus Bulgarien und Rumänien aufweist. Die Zugewanderten finden dort direkt vor Ort und unabhängig von der etwaigen Rechtskreiszugehörigkeit eine passgenaue Unterstützung durch die ABRA-Mitarbeitenden. Seit Projektbeginn im Mai 2014 wurden insgesamt 758 Zugewanderte durch ABRA unterstützt. Aktuell befinden sich 546 Teilnehmende im Projekt. Ein Projektziel liegt dabei in der Vermeidung einer Abhängigkeit von der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Aus diesem Grund fungiert ABRA als Clearingstelle für die Zugewanderten, die einen Antrag auf SGB II-Leistungen stellen. In einem Erstgespräch werden die wesentlichen Informationen (z.B. beruflicher Werdegang, Lebenssituation) ermittelt und die Anspruchsvoraussetzungen geklärt. Darüber hinausgehend werden die Zugewanderten direkt mit alternativen Angeboten versorgt. Diese Angebote bestehen zum Beispiel in der Überleitung zu Sprachkursen oder dem Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Insgesamt konnten bisher 180 erwerbsfähige Menschen aus Bulgarien und Rumänien in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Angesichts dieser Zielgruppe, die zwar häufig über Berufserfahrung, allerdings nicht über formale Qualifikationen verfügt, ist diese Zahl als Erfolg zu werten.

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Ursprünglich sollte die Förderung durch das Land NRW am Ende des Jahres auslaufen. Aufgrund des Erfolges im Projekt wird der Förderzeitraum bis zum 31.12.2016 verlängert. Alleinerziehende Vor dem Hintergrund der speziellen Beratungsbedarfe dieser Zielgruppe richtete das KJC ein Team „Alleinerziehende“ ein. In diesem Kontext wurden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen mit der SRH Hochschule entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt. Sie umfassen vor allem die spezielle Zielorientierung in der Beratung von Alleinerziehenden. Darüber hinaus wurden Themenfelder wie Familienfreundlichkeit in Unternehmen und die gezielte Akquise von Teilzeitausbildungs- bzw. Teilzeitarbeitsplatzangeboten verstärkt in die operationale Arbeit eingebunden. Neben der beruflichen Qualifikation und der Einmündung in den Markt ist für Alleinerziehende vor allem die gesicherte Kindesbetreuung ein Garant für den nachhaltigen Erfolg. Es wurden daher in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die konkreten Kinderbetreuungsbedarfe für alleinerziehende SGB II-Bezieher/innen ermittelt und Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotssituation getroffen. Des Weiteren wurde mit der Familienhilfe das gemeinsame „Modellprojekt Alleinerziehende“ konzipiert, welches das Ziel einer gemeinsamen Integrationsplanung verfolgt. Die Durchführung von Informationsveranstaltungen für Frauen in Familienzeit (dies betrifft in der Regel Frauen mit Kindern unter drei Jahren) durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Kommunalen Jobcenters im Zusammenwirken mit der Agentur für Arbeit Hamm zu unterschiedlichen Themenbereichen (z.B. Teilzeitarbeit, Teilzeitausbildung und Qualifizierung in Teilzeit, Rentenauswirkung bei unterbrochener Erwerbsbiographie) haben sich in Hamm etabliert und werden auch im Jahre 2016 fortgeführt. Das Projekt „Netzwerk Wiedereinstieg 2015“ beinhaltete u.a. eine Infoveranstaltung zur beruflichen Orientierung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Unterstützungsangebote rund um den beruflichen Neu- und Wiedereinstieg für Migrantinnen und die Erstellung einer „Digitalen Bildungslandkarte“. Hier können sich Migrantinnen online in 10 Sprachen rund um das Thema Bildung informieren und direkte Ansprechpartner/innen finden. Mit Stand Juni 2015 waren insgesamt 2.145 alleinerziehende, erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGBII-Leistungsbezug in Hamm gemeldet. Bisher ist es gelungen, insgesamt 269 Alleinerziehende zu integrieren (Stand 10/2015, t-0). Jugendliche Auswirkungen der Bildungsstrategie zur Integration von jungen Menschen in duale, schulische und universitäre Ausbildung Zum Schuljahresbeginn 2014 wurden die beiden Teams „Bildungsbegleitung“ und „Ausbildungsvermittlung“ in einem Team zusammengelegt. Mit der Zusammenlegung wurden nachfolgende Ziele verfolgt: • Verbesserung der Integration in duale, schulische und universitäre Ausbildung • Konzeptionelle Verzahnung und Weiterentwicklung der Handlungsstrategien von zusätzlicher Schulsozialarbeit und Ausbildungsvermittlung Die Wirkungen dieser Zusammenlegung können erstmals für das Ausbildungsjahr 2015 dar-gestellt werden. Die Anzahl der Schulabgänger hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Anteil der Ausbildungsaufnahmen an allen Integrationen der unter 25-Jährigen in Erwerbstätigkeit hat sich bis Oktober 2015 von 45 Prozent auf 48 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum verbessert. Insgesamt konnten 433 Ausbildungsaufnahmen bei den Jugendlichen registriert werden (Stand: 10/2015), sie liegt damit um 29 höher als im Vorjahr (VJ: 404). Darüber hinaus konnte der Anteil der Jugendlichen deutlich gesteigert werden, die unmittelbar nach Schulentlassung in eine duale, schulische oder universitäre Ausbildung einmünden konnten. Lag dieser Wert im Oktober 2014 noch bei 21,6 Prozent, so lag er im Oktober 2015 bei 32,8 Prozent. Die Zusammenlegung von Bildungsbegleitung und Ausbildungsvermittlung und somit die enge Verzahnung mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie der Ausbau der Präsenzzeiten der Ausbildungsvermittlerinnen und -vermittler an den Hammer Schulen hat maßgeblich zu dieser Steigerung beigetragen.

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Langzeitleistungsbeziehende Die Statistik der BA weist für den Monat Juni die aktuelle Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in Hamm mit 11.364 Personen aus. Der Wert betrug im Vorjahresmonat 11.372 Personen. Somit konnte die Anzahl an Langzeitleistungsbeziehenden nahezu auf dem Vorjahresniveau gehalten werden. Dies ist unter anderem auf die gestiegene Anzahl an Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden zurückzuführen. Gegenüber dem Wert von Oktober 2014 konnten die Integrationen um 113 Arbeitsaufnahmen gesteigert werden. Neben der aktiven Einbeziehung von bereits im Bestand des Kommunalen Jobcenters vorhandenen Langzeitleistungsbeziehenden in die Integration wurde der präventive Ansatz aus dem Jahre 2014 fortgesetzt. Im Fokus stehen hierbei Personen, die bereits eine Leistungsbezugsdauer zwischen 13 und 18 Monaten aufweisen. Im Rahmen dieses präventiven Ansatzes konnten 120 Leistungsberechtigte in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. Unabhängig von Leistungen des Jobcenters konnten anschließend 87 Bedarfsgemeinschaften leben. Eine weitere Strategie lag darin, Leistungsberechtigte bei der Umwandlung eines geringfügigen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu unterstützen. Dies ist in 2015 bislang in 258 Fällen gelungen, in 18 Fällen wurde die Förderung zur Umwandlung von Minijobs dabei eingesetzt. Selbständige In dem Projekt „Selbständige“ wurden neue aufbau- und ablauforganisatorische Ansätze erprobt. Kern der Aufbauorganisation war die Zusammenführung der mit dem Thema „Selbständige“ befassten Fachkräfte aus den Abteilungen Transferleistungen und Personalservice in einer neuen Organisationseinheit. Die Erwartung war, dass sich durch die Zusammenlegung Synergien ergeben würden. Diese Erwartungen wurden erfüllt. Auch durch die räumliche Zusammenlegung wurde der Informationsfluss zwischen den Fachkräften sachlich und zeitlich optimiert; ein besseres Verständnis für die Prozessabläufe führte zu einer schnelleren Fallbearbeitung und effektiveren Fallsteuerung zwischen Leistungs- und Vermittlungsfachkraft sowie zu einer ganzheitlichen Fallbetrachtung im Team. Die Führungs-Schnittstelle wurde durch die Zuordnung der Aufgabe zu einer Abteilung unter einer Sachgebietsleitung mit einheitlicher Dienst- und Fachaufsicht vollständig abgebaut. Zusätzlich unterstützt wurde der Prozess durch die Entwicklung und Einrichtung neuer Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen speziell für die Zielgruppe in Prozess- und Erfolgsverantwortung des Teams. Erprobt wurden dabei drei verschiedene Stufen von Maßnahmen, die auf unterschiedliche Einstellungen und Ressourcen der Selbständigen zugeschnitten waren. Von Beginn an einbezogen wurden auch Aktivitäten für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften von Selbständigen. Dies führte im Verbund mit den teameigenen Leistungsprozessen beider Fachrichtungen letztlich zu einem signifikanten Abbau von Fallzahlen nicht tragfähiger Selbständigkeiten. Insgesamt wurden während der Projektlaufzeit ca. 150 Falleinstellungen und 110 Integrationen in Arbeit erreicht. Parallel zum Abbau von Bestandsfällen konnte der bis zur Etablierung des Projekts hohe Zugang von Selbständigen gestoppt werden. Eingeschlossen ist hier auch der deutlich verringerte Zugang und der Bestandsabbau von Selbständigen aus Südosteuropa, der auch durch den Einsatz einer muttersprachlichen Vermittlungsfachkraft erreicht werden konnte. Saldierend betrachtet besteht zum Projektende ein Fallbestand von ca. 230 gegenüber zu Projektstart 330 Bedarfsgemeinschaften. In Anbetracht der Effektivität wird der Organisationsansatz nach Ende des Projekts unbefristet in der erprobten Form weiter geführt.

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Ziele und Schwerpunkte der Kommunales Jobcenter Hamm AöR 2016 Eingebunden in die gesetzlichen Ziele und die Schwerpunkte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NordrheinWestfalen hat sich die Kommunales Jobcenter Hamm AöR folgende strategische Ziele und Schwerpunkte für das Jahr 2016 gesetzt: Gesetzliche Ziele: • Verringerung der Hilfebedürftigkeit • Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit • Verringerung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug • Verbesserung der Chancengleichheit Schwerpunkte der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2016: • Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose aktivieren und Integrationschancen verbessern • Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Ausbildungsmarkt, verbessern • Umsetzung eines umfassenden Programms zur Integration von Migrant/innen, insbesondere von Asylsuchenden und Flüchtlingen • Ausbau von zielgruppenorientierten Teams unter Berücksichtigung von Transfer- und Integrationsmitarbeiter/innen • Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für Menschen mit Behinderungen Besonders im Fokus stehende Zielgruppen im Jahre 2016: • Jugendliche • Migrant/innen, insbesondere Flüchtlinge • Alleinerziehende • Langzeitleistungsbeziehende

Geplante Handlungsschwerpunkte zur Förderung der Zielerreichung im Jahre 2016 Im Jahr 2016 sollen insbesondere die Zielgruppen Jugendliche, Migrant/innen, Alleinerziehende und Langzeitleistungsbeziehende im Vordergrund stehen. Dies knüpft an die Strategien des vergangenen Jahres an. Das Thema Migration birgt durch den Zugang von Flüchtlingen aus ganz unterschiedlichen Nationen Chancen für den Markt, aber auch ganz neue Herausforderungen an die Integrationsaktivitäten. Integration von Migrant/innen mit besonderem Fokus auf Zugewanderte und Flüchtlinge Die soziale und berufliche Integration von Migrant/innen, insbesondere von Flüchtlingen, ist eine der zentralen Aufgaben des nächsten Jahres. Die Kommunales Jobcenter Hamm AöR trägt diesem Umstand durch die Einrichtung des Sachgebietes „Zuwanderung und Flüchtlinge“ Rechnung. Zentrales Element wird die bereichsübergreifende Sachbearbeitung sein, in dem Ressourcen des integrativen und des Transferleistungsbereichs zusammengefasst werden. Darüber hinaus werden hier auch die Konzeptionierung von Maßnahmen für die Zielgruppe und die passgenaue Ausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sowie deren Implementierung und Steuerung verortet. Zentrale Elemente sind die Handlungsfelder Sprache, Qualifizierung und letztlich die eigentliche Vermittlung in Ausbildung bzw. Arbeit. Da Spracherwerb der Schlüssel zur sozialen und beruflichen Integration ist, gilt es, das bereits existierende Angebot zu nutzen und zielgerichtet im Rahmen der fiskalischen Möglichkeiten Erweiterungen vorzunehmen. Wichtig ist hier vor allem ein abgestimmtes Verfahren unter den beteiligten Akteuren. Das Handlungsfeld Qualifizierung zielt darauf ab, vorhandene berufliche Qualifikationen zu ermitteln und für den weiteren Integrationsprozess gewinnbringend zu nutzen. Nicht alle Flüchtlinge verfügen über verwertbare berufliche Kompetenzen oder können Zeugnisse bzw. andere formale Nachweise vorlegen. Die Mehrheit der Flüchtlinge und Zugewanderten ist jedoch in ihren Heimatländern einer Beschäftigung nachgegangen und bringt Berufserfahrung mit. In einem ersten Schritt müssen deshalb über

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zielgruppenabgestimmte Kompetenzfeststellungsverfahren Potenziale erkannt und vorhandene berufliche Qualifikationen ermittelt werden. Die Ergebnisse einer solchen Kompetenzfeststellung geben Aufschluss darüber, wie die nächsten Schritte der Integrationsplanung aussehen können. Neben der direkten Vermittlung in Arbeit werden Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung geschaffen. Denkbar sind Formen von Umschulungen oder Kurzqualifikationen. Die Erfahrungen mit den Zugewanderten aus Südosteuropa haben gezeigt, dass die Menschen ohne eine solche Chance auf Weiterbildung in prekäre, nicht existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse einmünden und als Folge langfristig von staatlichen Transferleistungen abhängig sein werden. Sind formale Qualifikationen vorhanden, werden die Arbeitsvermittler den Anerkennungsprozess einleiten und begleiten. Ist im Integrationsprozess die Phase erreicht, in der eine Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung aussichtsreich erscheint, wird neben der eigentlichen Bewerbungsunterstützung die Unternehmensansprache von entscheidender Bedeutung sein. So besteht für Unternehmen die Möglichkeit, sich z.B. über Praktika von den beruflichen Fähigkeiten des Einzelnen zu überzeugen. Sollte eine direkte berufliche Integration nicht möglich sein, gilt es, die finanzielle Lebensgrundlage der Flüchtlinge zu sichern. In der Frage der beruflichen Integration der Flüchtlinge wird das Kommunale Jobcenter eng mit der Agentur für Arbeit und den relevanten kommunalen Akteuren zusammenarbeiten. Sichtbares Beispiel dafür ist der Integration-Point. Die Agentur für Arbeit Hamm eröffnet – gemeinsam mit dem Kommunalen Jobcenter Hamm und dem Amt für Migration und Integration – ab dem 1. Dezember 2015 mit dem Integration-Point eine erste Anlaufstelle zur Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Im Rahmen des SGB II werden hier auch die Zugewanderte aus Südosteuropa einbezogen. Die Mehrheit der zugewanderten Menschen kommt mit einer hohen Arbeitsmotivation nach Deutschland. Diese Motivation zeitnah für die Integration in den Arbeitsmarkt zu nutzen, ist ein wesentliches Ziel, um den Flüchtlingen eine eigenständige Existenz zu ermöglichen und Langzeitarbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund gilt es, die vorhandenen Ressourcen im Sinne einer zügigen arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration optimal zu nutzen. Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Projekt „ABRA“ zur beruflichen Integration der Zugewanderten aus Südosteuropa stehen dabei 3 Ziele im Vordergrund: 1. Den Flüchtlingen soll eine eigenständige Existenz, unabhängig von staatlichen Transferleistungen, etwa aus dem SGB II, ermöglicht werden. 2. Durch die Umsetzung präventiver Ansätze zur gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Integration soll ein staatlicher Leistungsbezug vermieden werden. 3. Die Zuwanderer, die bereits staatliche Transferleistungen erhalten, sollen durch gezielte Vermittlung in Ausbildung bzw. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus dem System herausgelöst und ihnen wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglicht werden. Für die Flüchtlinge, die bereits SGB-Leistungen beziehen, steht das gesamte Maßnahmeportfolio des Kommunalen Jobcenters zur Verfügung. Spezielle Ansätze, wie etwa das Kompetenzcenter Migranten mit seiner einmaligen Kombination aus Sprachförderung und Vermittlungsansätzen, werden für die Zielgruppe geöffnet. Zur Umsetzung dieser Aufgabe wird das BMAS zweckgebunden zusätzliche Mittel für die Verwaltung sowie Transfer- und Integrationsleistungen bereitstellen. Genaue Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Auch wenn angesichts der aktuellen Ereignisse der Fokus stark auf Flüchtlinge gerichtet ist, wird die berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in 2016 ebenso eines der zentralen Ziele des Kommunalen Jobcenters Hamm sein. Bestimmende Handlungsfelder in diesem Kontext sind Sprache und der Erwerb formaler Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse sowie die Einmündung in Arbeit und Ausbildung. Präventive Ansätze werden durch die Bildungsbegleitung von der Primarstufe/Sek. I bis hin zum Team Ausbildungsvermittlung/Bildungsbegleitung Sek. II umgesetzt. Darüber hinaus gibt es für die Zielgruppe bereits eine Reihe bewährter Maßnahmen, die in 2016 fortgeführt werden. Neben der Fortführung bewährter Maßnahmen und Projekte, wird die Entwicklung spezialisierter Ansätze für bestimmte Migrantengruppen, wie den Migrantinnen, im Fokus stehen. Häufig gilt es, neben Fragen der Kinderbetreuung, auch kulturell-religiöse Barrieren, die einer beruflichen Integration im Wege stehen, zu überwinden.

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Bereits in 2014 wurden eigens für die Zugewanderten aus Südosteuropa zwei Arbeitsvermittler implementiert. Die hier erzielten Integrationserfolge lassen eine Ausweitung auch für andere Migrantengruppen sinnvoll erscheinen. Im Bereich Qualifizierung wird in 2016 das Angebot an Fort- und Weiterbildungen ausgebaut, die neben der reinen Vermittlung beruflicher Kenntnisse auch Sprachförderung beinhalten. Die Zugewanderten aus Südosteuropa werden auch in 2016 weiterhin durch das Projekt ABRA mit seiner Beratungsstelle im Hammer Westen in Fragen der beruflichen Integration unterstützt. Ausbau des Alleinerziehenden-Konzeptes durch Bildung neuer Teamstrukturen und Zuordnung zu Sozialräumen Die Verbesserung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist übergeordnetes Ziel im Kommunalen Jobcenter Hamm. Dieses soll u.a. durch die besondere Beobachtung und Schwerpunktsetzung der Förderung von Alleinerziehenden und Erziehenden unterstützt und erreicht werden. Ein sozialraumorientierter und damit wohnortnaher Beratungsansatz für Alleinerziehende soll in 2016 ein wichtiger Baustein für eine verbesserte Anbindung an die kommunalen Dienstleistungen und Netzwerke darstellen. Ziel ist es, die bereits bestehenden Angebote und Beratungsleitungen in den Sozialräumen für die Zielgruppe besser zu nutzen, um auf die spezifischen Problemlagen adäquat reagieren zu können und letztlich die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen einer organisatorischen Neustrukturierung zwei sozialräumlich zugeordnete Teams für Alleinerziehende gebildet: • Team 1: Hammer Norden, Bockum-Hövel, Heessen • Team 2: Hammer Westen, Innenstadt, Pelkum, Herringen Die Teams werden sowohl die aktiven als auch die passiven Leistungsbereiche beinhalten, zudem wird eine spezialisierte Erstantragsannahme in Verbindung mit der Unterhaltssachbearbeitung gebildet, um das fiskalische Ziel Unterhalt in 2016 zu befördern. Des Weiteren wird die spezialisierte Maßnahme Planung und Steuerung eingebunden. Es ist vorgesehen, die bereits vorhandene Zusammenarbeit aus den bestehenden Programmen und Netzwerken in KeKiz (z.B. Arbeitskreis „Frühe Hilfen“) zu vertiefen sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Präventionskoordinatoren in den Sozialräumen zu erreichen. Ebenfalls sollen die guten Erfahrungen aus den bestehenden fallbezogenen Arbeitsbeziehungen zur Bildungsbegleitung intensiviert werden, um den Integrationsprozess der Mütter indirekt zu unterstützen. Anknüpfend an die Infoveranstaltungen für Erziehende im Rahmen des „Netzwerks Wiedereinstieg“ in Kindertagesstätten sollen ähnliche Informationsangebote der Agentur für Arbeit und des Kommunalen Jobcenters für Erziehende in den Grundschulen entstehen. Neben den sozialen Angeboten, Informationsveranstaltungen und Beratungsdienstleistungen bildet ein ausreichendes Angebot sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsmöglichkeiten in Teilzeitform die Grundlage für eine erfolgreiche Integration bzw. Reintegration. Um diesem Ziel gerecht zu werden, gilt es auch hierbei, die Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Wirtschaft kontinuierlich zu intensivieren. In 2015 initiierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Projekt „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ mit dem Ziel, die Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt für SGB IILeistungsbeziehende zu erleichtern. In Hamm wird dieses Projekt ab Januar 2016 für die Gruppe der Erziehenden umgesetzt. Das Ziel, welches damit verbunden ist, soll dabei in erster Linie darin bestehen, den Erziehenden einen adäquaten Einstieg in das Arbeitsleben zu ebnen. Es soll aber gleichzeitig dazu dienen, Kindern in den beteiligten Bedarfsgemeinschaften den positiven ökonomischen und sozialen Stellenwert und Einfluss eines geregelten Arbeitsverhältnisses nahezubringen. Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für Menschen mit Behinderungen / Inklusion Im Kommunalen Jobcenter Hamm wird der Begriff der Behinderung als Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen einerseits und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren andererseits verstanden. Er ist also weiter gefasst als die statistisch abbildbare Schwerbehinderung und Rehabilitation. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen endet nicht nach dem Lebensabschnitt Schule und wird im Kommunalen Jobcenter Hamm bruchlos in den Phasen der Ausbildung und Erwerbsarbeit weitergedacht, auch auf institutioneller Ebene. In Aufbau- und Ablauforganisation der Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen wird deshalb weiterhin die Linienorganisation favorisiert anstatt diese Menschen in speziellen Organisationseinheiten zu separieren. Dies gilt auch für die Vermittlung: Der

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Unternehmerservice bezieht geeignete Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung systematisch in die Stellenakquise ein. 2016 soll die Vernetzung mit den lokalen Akteuren außerhalb des SGB II im Sinne eines inklusiv-operativen Ansatzes vorangetrieben werden. Mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsfachdienst des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, dem Amt für soziale Integration der Stadt Hamm und benachbarten Jobcentern sollen die Arbeitgeberansprache, die Stellenakquise und -besetzung für Menschen mit Behinderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit koordiniert gestaltet werden. Dies umfasst auch eine planbare Teilhabe an Bildungs-und Aktivierungsmaßnahmen zur Sicherung des Nachteilsausgleichs. Für die berufliche Rehabilitation werden angemessene Haushaltsmittel aus dem Eingliederungstitel separat beplant. Das Jobcenter wird sich aktiv an der Akquise und fachlichen Begleitung geeigneter Träger von Integrationsprojekten nach SGB IX, Teil 2 Kap. 11 beteiligen. Hier sollen auch neue Wege, z.B. die Gründung von Genossenschaften, eingeschlagen werden. Eingeschlossen ist die individuelle Förderung von Arbeitsaufnahmen von Menschen mit Behinderung.

Weiterentwicklung der Handlungsstrategien für den Bereich der Jugendlichen Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Das Jobcenter Jugend sowie die Jugendberufshilfe der Kommunales Jobcenter Hamm AöR, das Jugendamt der Stadt Hamm und die Agentur für Arbeit Hamm (einschließlich Reha-Ersteingliederung) planen für 2016 den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Förderung von Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr. Das gemeinsame Ziel ist die berufliche Integration aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 25. Lebensjahr. Die Förderung der Inklusion und Chancengleichheit wird konzeptioneller Bestandteil der Vereinbarung. Einen besonderen Schwerpunkt wird der Übergang von der Schule in eine qualifizierte Anschlussperspektive bilden, um die berufliche, soziale und gesellschaftliche Integration der Jugendlichen nachhaltig zu gewährleisten. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung wird der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund stehen. Dies versteht sich als Teilbaustein des kommunalen Gesamtkonzeptes „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) - Übergang Schule-Beruf“ in Federführung des Regionalen Bildungsbüros. Zertifizierung des Jobcenters Jugend nach DIN EN ISO 9001 Die beiden Teams „Bildungsbegleitung und Ausbildungsvermittlung“ sowie „Fallmanagement und Arbeitsvermittlung u25“ bilden zusammen das Jobcenter Jugend. Während im Jahr 2015 die Organisationsentwicklung im Jugendbereich einen Schwerpunkt eingenommen hat, wird es im Jahr 2016 verstärkt um die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements gehen. Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der Verbesserung der Prozessqualität und der Leistungserbringung dienen, insbesondere der Prozesse zur Integration der Jugendlichen in Ausbildung und Erwerbsarbeit. Im Rahmen dieses Qualitätsmanagementprozesses strebt das Kommunale Jobcenter Hamm im Jahr 2016 die Zertifizierung des Jugendbereichs nach DIN EN ISO 9001 an. Weiterentwicklung der Handlungsstrategien zur Herstellung der Ausbildungsreife und nachhaltigen Integration in Ausbildung Die konzeptionelle Verknüpfung von Bildungsbegleitung und Ausbildungsvermittlung wird im Jahr 2016 fortgesetzt. Die Übergangsquoten in duale, schulische und universitäre Ausbildung konnten, wie bereits in der Analyse zur Zielerreichung dargestellt, von 21,6 Prozent auf 32,8 Prozent gesteigert werden. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und mit der Fachoberschulreife konnten hiervon am stärksten profitieren. Die weitere Steigerung der Übergangsquoten, insbesondere in das duale System, wird im Jahr 2016 anvisiert. Hierbei ist von elementarer Bedeutung, dass diese Ausbildungsaufnahmen nachhaltig sind und es nicht zu Ausbildungsabbrüchen kommt. Die Vertragslösungsquote von Ausbildungsverträgen lag 2012 bundesweit bei ca. 24,4 Prozent. (Quelle: Dr. Alexandra Uhly, Bundesinstitut für Berufsbildung, 2014). Davon sind etwa 50 Prozent Vertragswechsel im gleichen oder in einem anderen Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsabbrüche finden überwiegend in den ersten 6 Monaten des Ausbildungsverhältnisses statt. Jugendliche ohne Hauptschulabschluss und mit Hauptschulabschluss bilden die stärkste Personengruppe der Ausbildungsabbrecher. Die Quote in der Stadt Hamm (SGB II) entspricht der Quote auf Bundesebene. Das Kommunale Jobcenter Hamm möchte mittelfristig diese Quote verbessern. Einflussgrößen für eine nachhaltige Ausbildungsaufnahme sind:

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• • • • •

der örtliche Ausbildungsmarkt, die Ausbildungsbetriebe, die Ausbildungsberater der Kammern, die Qualität der beruflichen Orientierung der Jugendlichen, der Einsatz von Förderinstrumenten zur Ausbildungsbegleitung.

Der direkte Einfluss des Kommunalen Jobcenters Hamm ist insbesondere bei den Themenfeldern „berufliche Orientierung“ und „Einsatz von Förderinstrumenten“ gegeben. Im Rahmen der beruflichen Orientierung wird das Jobcenter im Jahr 2016 insbesondere nachfolgende Strategien verfolgen: • Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Akteuren im Bereich Berufsorientierung an Hammer Schulen (Präsenzzeiten an Schule, Bildung von Kompetenzteams zur Berufsorientierung, etc.), • stärkerer Fokus auf den Einsatz und die Steuerung von Praxiserprobungen von Schülerinnen und Schülern, • stärkere Ausrichtung auf die Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen, • Einsatz der Instrumente „Assistierte Ausbildung“ und „Ausbildungsbegleitende Hilfen“, • Stabilisierung der Ausbildungsaufnahmen durch Begleitung der Auszubildenden und Betriebe innerhalb der ersten 6 Monate auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen.

Aktivierung von Langzeitleistungsbeziehenden Verbesserung der Integrationschancen

und

Langzeitarbeitslosen

und

ESF-Sonderprogramme Die Kommunales Jobcenter Hamm AöR hat sich erfolgreich um die ESF-Programme zur „Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter im SGB II“ und zur „Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beworben. Beide Programme verfügen zusammen über ein Kontingent von ca. 100 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte. Die Umsetzung der Programme wird primär im Jahr 2016 stattfinden. Ziel beider Programme ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Fallmanagement Erwachsene und Bildungsstrategie auf Langzeitleistungsbezieher ausrichten Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden beträgt im Kommunalen Jobcenter Hamm aktuell 11.364 Personen (67, 9 Prozent) (Stand: Juni 2015, t-3). Darunter befinden sich 7.737 Personen (46,2 Prozent), die bereits seit 4 Jahren oder länger Leistungen nach dem SGB II beziehen. Knapp die Hälfte (6.405 Personen) der Langzeitarbeitslosen ist zwischen 25 und 49 Jahre alt. Auf diese Zielgruppe wird das Jobcenter Hamm im Jahr 2016 einen besonderen Schwerpunkt legen. Langzeitleistungsbeziehende benötigen regelmäßig eine intensive Unterstützung und Förderung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Neben der beruflichen Qualifizierung stehen häufig persönliche Problemlagen im Fokus der Beratungsgespräche. Dies erfordert einen angemessenen Betreuungsschlüssel. Das Fallmanagementteam Erwachsene verfügt über diese Rahmenbedingungen und wird daher in 2016 schwerpunktmäßig auf die Zielgruppe der Langzeitleistungsbeziehenden mit einer Bezugsdauer von über 4 Jahren ausgerichtet. Die Ausrichtung der Bildungsstrategie auf Langzeitleistungsbezieher bekommt hierbei ein besonderes Augenmerk. Eine nachhaltige und existenzsichernde Integration in den Arbeits-markt geht oftmals mit einer guten beruflichen Qualifikation einher. Es verfügen jedoch 74 Prozent dieser Leistungsberechtigten nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Aus diesem Grund können Arbeitsmarktintegrationen häufig nur im Helferbereich realisiert werden. Zur Verbesserung der Integrationschancen der Langzeitleistungsbeziehenden soll der Bildungsansatz im Jahr 2016 daher stärker auf diese Zielgruppe ausgerichtet werden. Ziel ist es, den Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden an allen Teilnehmenden von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung auf 75 Prozent zu steigern. In der Gruppe der jungen Erwachsenen zwischen 23 und 30 Jahren befinden sich 1.400 Langzeitleistungsbeziehende. Auch hier verfügt ein sehr hoher Anteil über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Aufbauend auf eine detaillierte Analyse dieser Zielgruppe werden im Jahr 2016 Handlungsstrategien entwickelt, um deren Anteil an den Leistungsbeziehenden zu verringern. Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Handlungsstrategien Neben den oben dargestellten Schwerpunkten für das Jahr 2016 werden die Handlungsstrategien des Jahres 2015 fortgeführt und weiterentwickelt. Hierzu zählt der präventive Ansatz zur Vermeidung von

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Langzeitleistungsbezug. Im Rahmen dieses Ansatzes sind zwei Arbeitsvermittler im Unternehmerservice ausschließlich mit der bewerberorientierten Vermittlung von Leistungsberechtigten betraut, die eine Leistungsbezugsdauer zwischen 13 und 18 Monaten aufweisen. Ein weiterer Ansatz ist die Konzentration auf Leistungsberechtigte mit geringem Hilfeanspruch. Hierbei handelt es sich um Bedarfsgemeinschaften mit einem Restanspruch von unter 250 Euro pro Monat. Neben der Prüfung von vorrangigen Leistungen (z. B. Kinderzuschlag, Wohngeld, etc.) ist hier das Ziel, durch Arbeitszeitaufstockung oder durch die Integration von weiteren Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft in den Arbeitsmarkt eine Beendigung des Hilfebezugs zu erreichen. Die Initiative der Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wird ebenfalls weitergeführt. Auch hier handelt es sich in der Regel um Langzeitleistungsbeziehende. Auch dieser Ansatz hat in der Vergangenheit erfolgreich zu einer Beendigung des Hilfebezugs von Langzeitleistungsbeziehenden beigetragen.

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Operationale Ziele für 2016 der Kommunales Jobcenter Hamm AöR Aus den strategischen Zielen lassen sich folgende operationale Ziele für das Jahr 2016 ableiten, die im Folgenden aufgeführt sind.

Strategisches Ziel

Operationales Ziel

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Integration in Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Selbständigkeit

Verbesserung der Chancengleichheit

Integrierte Alleinerziehende

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Flüchtlinge / Zuwanderung

Wiederherstellung, Verbesserung und Erhalt der Ausbildungsund Beschäftigungsfähigkeit

-

Davon Jugendliche unter 25 Jahren

Plan 2016 4.100 1.100 360

Integrierte Migrant/innen

1.500

Integrierte Frauen

1.500

Integration von Langzeitleistungsbeziehenden

2.200

Vermeidung von SGB II-Bezug durch Integration Einmündung von SGB IIleistungsempfangenen Flüchtlingen in Qualifikation oder Beschäftigung (*bei dieser Zielkennzahl fehlen bisherige Erfahrungen aus den Vorjahren, trotzdem soll dieses Ziel verfolgt werden. Inwieweit die Zielgröße realistisch ist, wird der Jahresverlauf zeigen, evtl. werden hierbei Anpassungen erforderlich) Förderung der beruflichen Weiterbildung • Anteil von Langzeitleistungsbeziehenden an einer beruflichen Weiterbildung

60*



Betriebliche Umschulung von Langzeitleistungsbeziehenden im Alter von 23 – 35 Jahren

Verbesserung der Integration in duale, schulische und universitäre, abschlussbezogene Ausbildung ohne Förderung (SGB II)

50%*

75 %

15

460

18

700

Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Überprüfung der Erwerbsfähigkeit in Einzelfällen und Einschaltung des Rententrägers, verbunden mit dem Ziel der Überleitung in das SGB XII, 4. Kapitel (Zielangabe: Anzahl der zu überprüfenden Personen)

Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Verbesserung der Einnahmeverfahren im Bereich Unterhalt

Prüfung aller laufenden Unterhaltsfälle im Rahmen der Abwicklung von Fortzahlungsanträgen verbunden mit einer Verbesserung im Einnahmeverfahren sowie im Hinblick auf die Anpassung der neuen Werte aus der Düsseldorfer Tabelle zur Steigerung der Einnahmen

Steigerung der Einnahmen bzw. Verringerung der Ausgaben um 10 %

Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Verringerung der Hilfebedürftigkeit bei Alleinerziehenden durch Kombination von Antrags- und Unterhaltsverfahren zur Vermeidung oder Minimierung von Hilfebezug

Senkung der bewilligten Erstanträge von Alleinerziehenden um 3 %

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Planung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Rechtskreis SGB II Eingliederungsetat Der Eingliederungsetat wird der Kommunales Jobcenter Hamm AöR vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugewiesen. Im Bundeshaushalt (Informationsstand: Oktober 2015) sind für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Haushaltsmittel in Höhe von rund 3,903 Milliarden € veranschlagt. Dieser Betrag gliedert sich in: • Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II (3,588 Milliarden €) •

Mittel für die Sonderprogramme (0,315 Milliarden €)„Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“, „Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“.

Unmittelbar an die Jobcenter werden daher nur 3,588 Mrd. € verteilt. Unter der Voraussetzung konstanter Parameter der Verteilung analog zu den Vorjahren könnte das Jobcenter mit Gesamtzuweisungen (Eingliederungstitel und Verwaltungshaushalt) von ca. 30,15 Mio. € rechnen. Nach der endgültigen Zuweisung der Mittel im ersten Quartal 2016 wird die Instrumentenplanung bedarfsorientiert einer Revision unterzogen und der Handlungsrahmen entsprechend angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesfinanzministerium haben sich zudem auf eine Mittelaufstockung für das SGB II im kommenden Jahr von insgesamt 1,9 Milliarden Euro geeinigt. Aussagen zur Verteilung der Mittel auf die Jobcenter liegen noch nicht vor, es kann also zum Zeitpunkt dieser Vorlagenerstellung noch keine quantifizierbare Angabe über die Höhe der Sondermittel zur Integration von Flüchtlingen benannt werden, die dem Kommunalen Jobcenter in Hamm zur Verfügung gestellt werden. Alle genannten Werte sind Planwerte auf Grundlage des Kenntnisstandes vom 01.10.2015.Die verbindliche und endgültige Verteilung erfolgt erst nach Verkündung der Eingliederungsmittel-Verordnung zum Ende des Jahres 2015. Die folgende Tabelle zeigt die geplante Verteilung der vorgesehenen Haushaltsmittel auf die einzelnen Instrumente und Instrumentengruppen. Die Verteilung ist ausgerichtet auf die Ziele des Jobcenters für 2016 und entsprechend austariert. Die Planung beinhaltet die bereits eingegangenen Verpflichtungen für laufende Maßnahmen/ Förderinstrumente sowie die neu geplanten Maßnahmen mit Beginn in 2016, soweit sie im Haushaltsjahr ausgabewirksam werden. Alle Produkte, die in Maßnahmeform - also nicht als Einzelfallförderung - durchgeführt werden, unterliegen vor ihrer Beschaffung der Befürwortung durch den Beirat für Arbeitsmarktpolitik.

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Instrument

Plan 2016 in €

Vermittlungsbudget

900.000

Berufliche Rehabilitation in eigener Kostenträgerschaft

570.000

Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen

20.000

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter Menschen

40.000

Berufliche Weiterbildung

3.340.000

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

4.010.000

Eingliederungszuschüsse

800.000

Einstiegsgeld

150.000

Förderung von Arbeitsverhältnissen

930.000

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

230.000

Berufsausbildung Benachteiligter und Assistierte Ausbildung Einstiegsqualifizierung

1.350.000 150.000

Arbeitsgelegenheiten

1.000.000

Freie Förderung

2.210.000

Summe Planung Eingliederungstitel

15.700.000

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Erläuterungen zu den Instrumenten Vermittlungsbudget Das Vermittlungsbudget ist die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitsuchenden bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Aus dem Vermittlungsbudget können im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung folgende Leistungen erbracht werden: • Leistungen im Rahmen von Bewerbungsaktivitäten, zum Beispiel im Bewerbercenter •

Leistungen zur Erhöhung der regionalen Mobilität, wie z. B. Förderungen von Führerscheinen und Fahrzeugen oder Beihilfen zu den Umzugskosten, wenn dies zur Arbeitsaufnahme notwendig ist



Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Ausrüstungsgegenstände, soweit sie für die Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig und nicht vom Arbeitgeber zu stellen sind



Aufwendungen zur Unterstützung der Persönlichkeitsbildung



Anerkennung von beruflichen Abschlüssen

Das Instrument kann sehr flexibel eingesetzt werden. Die Angabe einer Zielzahl von Förderfällen ist aufgrund dieser Vielfalt nicht sinnvoll. Berufliche Rehabilitation In der beruflichen Rehabilitation (Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen) ist die Bundesagentur für Arbeit für die Anerkennung und den Beratungsprozess verantwortlich; die Kosten des Maßnahmeeinsatzes trägt dagegen im Rahmen des § 16 SGB II das Kommunale Jobcenter. Finanziert werden daraus behinderungsbedingt notwendige Umschulungen und sonstige Qualifizierungen. Die Mittelplanung resultiert aus den tatsächlichen Aufwendungen der Vorjahre unter Berücksichtigung der für laufende Fälle bereits eingegangenen Verpflichtungen. Soweit es sich um gesetzliche Pflichtleistungen handelt, werden diese in jedem Fall erbracht. Die Aufwendung zur Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation sind nicht gleichzusetzen mit der Förderung von Menschen mit Behinderungen insgesamt. Das Jobcenter verfolgt für Menschen mit Behinderungen - unabhängig vom Status Rehabilitation und unabhängig vom Grad der Behinderung bereits seit 2005 einen inklusiven Ansatz: Menschen mit Behinderungen soll soweit wie möglich und sinnvoll die Teilnahme an Regelmaßnahmen ermöglicht werden. Inklusion endet in dieser Strategie nicht mit dem Verlassen der Schule, sondern wird im Jobcenter auch in Beratung, Vermittlung und Förderung konsequent weitergedacht. Nur in den Fällen, in denen die Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund von Art und Schwere der Behinderung spezielle Förderinstrumente notwendig macht, werden solche Förderangebote eingerichtet. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den lokalen Trägern. Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen Arbeitgebern können die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen erstattet werden. Im Gegensatz zu einem Praktikum ist die Probebeschäftigung sozialversicherungspflichtig. Da während der Probebeschäftigung der Tariflohn gezahlt wird, wirkt jeder Förderfall unmittelbar auf das Ziel „Verringerung des (Langzeit-)Leistungsbezugs“. Für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen können Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, soweit dies nicht in die Zuständigkeit eines Trägers der beruflichen Rehabilitation fällt. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen Trotz der etwas verbesserten Situation auf dem Ausbildungsmarkt tragen Jugendliche mit Behinderungen ein hohes Risiko, bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen unberücksichtigt zu bleiben. Mit dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung soll ein behinderungsbedingter Nachteil ausgeglichen werden und Arbeitgebern ein Anreiz für die Einstellung junger Menschen mit Behinderungen gegeben werden.

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Berufliche Weiterbildung Ziel der beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen ist es, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen, einen beruflichen Abschluss zu vermitteln oder zu einer anderen beruflichen Tätigkeit zu befähigen. Berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Eingliederungschancen nach Abschluss der Maßnahme deutlich zu verbessern. Die Ermessensentscheidung muss sich insbesondere an der Notwendigkeit und Erforderlichkeit der Fort- und Weiterbildung für die berufliche Eingliederung orientieren. Das Förderinstrument kommt daher für integrationsnahe Bewerber/innen in der Regel nicht in Betracht, weil hier die Arbeitsvermittlung vorrangig ist. Es steht vielmehr für Bewerber/innen mit einem beruflichen Förderbedarf zur Verfügung. Berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen stellen daher bei Leistungsberechtigten ohne Berufsabschluss bzw. mit einem nicht mehr marktgängigen Berufsabschluss ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige berufliche Integration dar. Die Bildungsziele orientieren sich am individuellen Bedarf der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie an den erwarteten Marktchancen des gewählten Bildungsziels. Dies deshalb, weil eine „Bildung auf Vorrat“ nach den Erfahrungen aus der beruflichen Weiterbildung nicht zielführend ist. Ein möglichst unmittelbarer Übergang von der Bildungsmaßnahme in Arbeit muss daher bereits bei der Bewilligung des Bildungsgutscheins mitgedacht werden. Eine flexible, marktgerechte Kontingentierung bestimmter Bildungsgänge ist deshalb vorgesehen. Eine präzise Beratung, ein Profiling und eine gute fachliche und persönliche Vorbereitung der Teilnehmenden auf die berufliche Bildung sind die besten Voraussetzungen für einen nahtlosen Übergang von der Maßnahme in das Arbeitsleben und damit zur Beendigung des Bezugs von SGB IITransferleistungen. Solche vorbereitenden Module werden unter den „Aktivierungsmaßnahmen“ angeboten und sind sachlich und zeitlich mit der beruflichen Weiterbildung verknüpft. Der Schwerpunkt bei der beruflichen Weiterbildung wird in 2016 auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Langzeitleistungsbezug gelegt. Die Budgetplanung berücksichtigt die bereits eingegangenen Haushalts- Verpflichtungen aus bewilligten Maßnahmen. Sie geht von einer jahresdurchschnittlichen Besetzung von 260 Schulungsplätzen bei 300 Neubewilligungen aus. Dabei soll die Beteiligung der Betriebe an der beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel der Behebung des Fachkräftemangels gesteigert werden. Mit der Akquise betrieblicher EinzelUmschulungsmaßnahmen sollen die regionalen Betriebe in die Qualifizierung eingebunden werden. Verbunden mit entsprechender Vorbereitung der Teilnehmenden ist wegen der zu erwartenden Bindung der Partner bereits in der Phase der Qualifizierung die Chance auf eine Übernahme nach Abschluss der Maßnahme besonders hoch. Erstmalig soll in Hamm 2016 auch eine Qualifizierung mit dem Ziel „Hauptschulabschluss“ im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung durchgeführt werden. Damit wird ein Angebot auch für die erwachsenen Kunden geschaffen, die von den Standardangeboten zum Erwerb eines Schulabschlusses bisher nicht erreicht worden sind. In 2016 erfolgt eine Ausrichtung der beruflichen Weiterbildung insbesondere auf die Zielgruppe der Langzeitleistungsbezieher. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung umfassen das breiteste Spektrum von Zielstellungen unter den Instrumenten des SGB II/ SGB III. Es sind sowohl niederschwellige Maßnahmen der Qualifizierung und zur Erzielung von Integrationsfortschritten ohne unmittelbares Integrationsziel förderbar als auch Maßnahmen mit dem Ziel der direkten Eingliederung in Arbeit und Ausbildung während und unmittelbar nach der Maßnahme. Soweit diese Maßnahmen mit Vermittlungsaufträgen an die Träger verbunden sind, wird verstärkt die Nachhaltigkeit dieser Vermittlungen in den Fokus genommen. Die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme soll im Rahmen der Vergaben verbindlich geregelt und erfolgreiches Arbeiten der Träger entsprechend honoriert werden. Ein ausgewogenes Verhältnis von Maßnahmen für die im ersten Kapitel beschriebenen Zielgruppen wird dabei angestrebt. Für arbeitsmarktnahe Leistungsberechtigte werden im Zusammenhang mit der optimierten Zugangssteuerung Maßnahmen mit möglichst sofortigem Beginn nach Antragstellung angeboten. Die geplanten Maßnahmen werden im Jahresverlauf nach Befürwortung durch den Beirat für Arbeitsmarktpolitik beschafft. Die Festlegung auf eine bestimmte Anzahl an Maßnahmeteilnahmen ist dabei nicht sinnvoll, da die Teilnahmezeiten und damit die Platzbelegungen von wenigen Tagen bis zu einem Jahr dauern. Maßnahmen, die bereits in 2015 beschlossen und beschafft wurden und deren Laufzeit in 2016 hineinreicht, werden selbstverständlich weiter geführt und sind in der Haushaltsplanung enthalten.

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Eingliederungszuschüsse Durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses (EGZ) an Arbeitgeber wird einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Möglichkeit geboten, seine Wiedereingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Da jede EGZFörderung an die Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses gebunden ist, wirkt das Instrument unmittelbar auf die Verringerung bzw. Beendigung des Leistungsbezugs. EGZ werden vorrangig zur Behebung oder Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit eingesetzt. Strategie bei den Eingliederungszuschüssen ist es, die Nachhaltigkeit von Beschäftigungsverhältnissen zu erhöhen. Dies wird dadurch gewährleistet, dass die Förderungen an eine für den Arbeitgeber verbindliche Nachbeschäftigungsfrist nach Auslaufen der Förderung gekoppelt sind. Diese Nachbeschäftigungsfrist entspricht der Dauer der Förderung. Die Zuwendung an den Arbeitgeber ist eine Funktion aus prozentualer Beteiligung an der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und der Förderdauer. Strategie ist somit, die Zuwendung so einzusetzen, dass einer langfristigen, aber relativ niedrigen monatlichen Fördersumme der Vorzug vor kurz laufenden, hohen monatlichen Förderungen gegeben wird. Arbeitgeber werden nur gefördert, wenn sie Arbeitsverhältnisse zu tariflichen Bedingungen oder zu einem Mindeststundenlohn von 8,50 € anbieten. Für die Eingliederung Älterer (über 50-jährige) und Menschen mit Behinderungen gelten spezielle Regelungen (Höhe, Dauer) zur Förderung mit Eingliederungszuschüssen. Einstiegsgeld Ein Einstiegsgeld kann im Zusammenhang mit der Aufnahme einer hauptberuflichen, selbständigen Erwerbstätigkeit oder als Anreiz bei Aufnahme einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung gewährt werden. Selbständigkeiten werden nur dann gefördert, wenn sie absehbar existenzsichernd sind. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. Der Zielgruppenschwerpunkt der Förderung mit Einstiegsgeld soll wie bisher auch in 2015 auf Alleinerziehende gelegt werden. Neben der Regelung der Kinderbetreuung haben Alleinerziehende eine Vielzahl von individuellen Problemen zu lösen, die im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme stehen. Der Förderrahmen liegt bei monatlich 200 € für 2 Monate je Förderfall. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) Für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen mit mehreren schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. FAV ist als Ultima Ratio zu verstehen, wird also erst dann eingesetzt, wenn Aktivierungs- und Qualifizierungsinstrumente keinen Erfolg versprechen oder bereits erfolglos eingesetzt worden sind. So erhalten auch Leistungsberechtigte eine Beschäftigungschance, die mit klassischen Integrationsinstrumenten nicht erreicht werden können. Vorteil ist, dass die Teilnehmenden in jedem Fall tariflichen Arbeitslohn – mindestens 8,50 € pro Stunde - erhalten. Der Regelfall besteht in der Beendigung der Hilfebedürftigkeit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses von maximal 2 Jahren. FAV sind auch integrativer Bestandteil des NRW-Landesprogramms „Öffentlich geförderte Beschäftigung“. In diesem Programm werden Arbeitsverhältnisse mit Kommunen oder gemeinnützigen Trägern durch sozialpädagogische Begleitung und fachliche Qualifizierung unterstützt. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Beschaffung von Sachgütern und Beratung) Nach dem erfolgreichen Verlauf des Modellprojekts für Selbständige und dem Vorstandsbeschluss zu dessen Weiterführung sollen auch in 2016 auf die Zielgruppe zugeschnittene Angebote zur Beratung und Unterstützung eingesetzt werden. In der Projektphase wurden solche Maßnahmekonzepte erfolgreich erprobt. Durch den Einsatz dieser Maßnahmen konnten im Projektverlauf bereits 64 Personen aus dauerhaft nicht auskömmlicher Selbständigkeit in Arbeit vermittelt werden. Die Förderangebote richten sich dabei auch an die Partner/innen von Selbständigen in Bedarfsgemeinschaften. Berufsausbildung Benachteiligter a) Außerbetriebliche Berufsausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung In der Außerbetrieblichen Berufsausbildung werden die Ausbildungskosten der Träger sowie ein gesetzlich vorgegebener Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gefördert. Gesetzlich vorgesehen ist der Übergang in betriebliche duale Ausbildung nach dem ersten Ausbildungsjahr. Dabei ist ein möglichst hoher Anteil an betrieblichen Ausbildungskomponenten nach den bisherigen Erfahrungen Garant für den reibungslosen Übergang in den Beruf nach bestandener Ausbildung. Das Jobcenter

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wird daher überwiegend Förderungen in der „kooperativen Form“ bewilligen, in denen sich Betriebe an der praktischen Ausbildung in beteiligen. Es hat sich allerdings gezeigt, dass für kognitiv sehr schwache und psychisch/seelisch beeinträchtigte Jugendliche auch ein Kontingent an „integrativen“ außerbetrieblichen Ausbildungen eingeplant werden muss. „Kein Kind zurücklassen“ setzt sich auch im Bereich solcher Ausbildungsangebote fort. b) Assistierte Ausbildung Ein neues Angebot hat der Gesetzgeber mit der „assistierten Ausbildung“ geschaffen. Hiermit sollen Betriebe für die duale Ausbildung schwächerer Jugendlicher gewonnen werden. Das Jobcenter wird dieses Instrument 2016 erstmalig anbieten. Das Zusammenspiel dieser neuen Förderart mit den bisherigen Angeboten der Berufsausbildung Benachteiligter muss erprobt werden. Daher sollen die dafür geplanten Mittel flexibel und gegenseitig deckungsfähig eingesetzt werden, um Erfahrungen mit dem optimalen Einsatz dieses neuen Instruments sammeln zu können. Einstiegsqualifizierung Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dienen soll. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Dabei wird vom Unternehmen eine Übernahme in ein reguläres Ausbildungsverhältnis angestrebt. Für das Jobcenter ist die Einstiegsqualifizierung ein wichtiges Instrument bei der Ausbildungsförderung. Teilweise können hiermit auch wesentlich kostenintensivere Plätze im Rahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung kompensiert werden. Arbeitsgelegenheiten (AGH) Mit dem Instrument AGH wird der sozialpolitische Ansatz des Jobcenters zur Beschäftigung arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter aufrechterhalten. Daher sind die Erwartungen an das Instrument der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) im Hinblick auf Integration eher verhalten, weil der zu fördernde Personenkreis arbeitsmarktfern ist. Arbeitsgelegenheiten stellen in der Regel für die Zielgruppe die einzige Alternative einer zumindest temporären Beteiligung am Arbeitsleben dar. Die Erfolge von Arbeitsgelegenheiten liegen im Gegensatz zu anderen Förderinstrumenten nicht in der unmittelbaren Integration in Arbeit. Die persönliche Stabilisierung durch einen geregelten, von wertschätzender Aufgabenstellung strukturierten Tagesablauf zeigt sich meist erst in langfristigen Wirkungsverläufen. Trotzdem wirken auch AGH mittelfristig integrationsfördernd. Neben der persönlichen Stabilisierung der Teilnehmenden profitieren durch AGH auch die von den regionalen Beschäftigungsträgern aufgebauten sozialen Strukturen für das Gemeinwesen der Stadt Hamm. Zusätzlich verhindern unzureichende Sprachkenntnisse bei Flüchtlingen und Zuwanderern allzu häufig eine schnelle berufliche Integration. Deshalb sollen in 2016 spezielle Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, die neben dem Erwerb von Arbeitserfahrungen auch eine gezielte Sprachförderung vorsehen. Nach Prüfung der Kriterien zur Einrichtung von AGH durch den Beirat für Arbeitsmarktpolitik wird das Volumen und die Struktur der in 2015 angebotenen AGH-Stellen in 2016 in etwa beibehalten werden. Freie Förderung Die „Freie Förderung“ wurde im Rahmen der Instrumentenreform zum 01.04.2012 neu geordnet. Zusammen mit § 16e (siehe oben, FAV) können bis zu 20 Prozent der Haushaltsmittel des Eingliederungstitels eingesetzt werden. Die Einsatzmöglichkeiten der „Freien Förderung“ sind aber nach wie vor begrenzt. Es dürfen keine Projekte finanziert werden, die in der Struktur- und Kostenverantwortung anderer Sozialleistungsträger, des Landes oder der Kommune stehen. Die eingeplanten Mittel sollen folgendermaßen eingesetzt werden: • Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung •

Prämiierung der Ausweitung von Arbeitszeiten bei Teilzeit-Aufstockenden



Kofinanzierung von Förderprojekten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds



Förderung von Probebeschäftigungen – sozialversicherungspflichtig statt Praktikum – für Langzeitarbeitslose

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Produktionsschulen für Jugendliche ohne unmittelbare Arbeitsperspektive



Projekte für Flüchtlinge, die eine Asylberechtigung zuerkannt bekommen oder nach sonstigen Regelungen ein rechtskräftiges Bleiberecht erhalten.



Kofinanzierungen von Projekten des Landes, des Bundes und anderer Leistungsträger, wenn sich daraus sinnvolle Förderallianzen zur Arbeitsmarktintegration ergeben.

Nachrichtlich: Weitere Eingliederungsmittel des Bundes, die als Vorwegabzug im Antrags-/ Bewilligungsverfahren an ausgewählte Jobcenter verteilt werden: • „Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter im SGB II“ • „Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ Das Jobcenter hat sich in 2015 erfolgreich an den Ausschreibungen für die beiden neuen Programme beteiligt. Das BMAS hat inzwischen die Bewilligungen ausgesprochen: Insgesamt fließen an zusätzlichen Integrationsmitteln zweckgebunden an das Jobcenter: • 4.295.000 € aus dem Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, davon 1.612.000 € in 2016 •

2.564.000 € aus dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe, davon 836.000€ in 2016.

Diese zusätzlichen Mittel fließen vollständig in die Akquise, Besetzung und Betreuung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose/ Langzeitleistungsbeziehende.

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Rahmenbedingungen Zum 31.12.2014 lebten 178.425 Einwohner und Einwohnerinnen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Hamm. Somit blieb die Einwohnerzahl in den letzten fünf Jahren bis auf leichte Schwankungen nahezu unverändert. Zuwanderung aus anderen Staaten, relativ günstiger Wohnraum und eine familienfreundliche Infrastruktur sind Gründe dafür, dass es in Hamm im Gegensatz zu vergleichbaren Städten nicht zu einem Bevölkerungsverlust kam. In der Stadt Hamm lebten zum Stichtag 31.12.2014 insgesamt 53.699 Personen mit Migrationshintergrund. Das entsprach einem Anteil von 30,1 Prozent an der Hammer Gesamtbevölkerung. Dieser Durchschnittswert stieg seit 2010 kontinuierlich an. Die Anzahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (Ausländer) erhöhte sich von 2010 – Ende 2014 von 19.664 auf 22.217 Personen und damit um 13,0 Prozent (Quelle: Bevölkerungsbericht der Stadt Hamm 2014). Aufgrund der günstigen wirtschaftsgeographischen Lage und einer hervorragenden Anbindungen an Autobahnen, Kanal und Bahnlinienverkehr hat sich in Hamm seit einigen Jahren vor allem die LogistikBranche als stark expandierender Bereich etabliert. 4.245 Personen und somit 6,6 Prozent mehr (+ 255 Personen) als zum Vorjahresstichtag waren im Dezember 2014 in diesem Wirtschaftsabschnitt beschäftigt, hinzuzurechnen ist noch ein Großteil der knapp 1.900 Arbeitskräfte aus dem Bereich Arbeitnehmerüberlassung, die ebenfalls in der Logistikbranche eingesetzt wurden. Darüber hinaus blieb der Wirtschaftsbereich Gesundheitswesen incl. Heime und Soziales eine der wachstumsstärksten Branchen des lokalen Arbeitsmarktes. Insgesamt 10.966 Beschäftige arbeiteten im Dezember 2014 hier. Zum Vorjahresstichtag kam es somit zu einem Zuwachs von 2,8 Prozent (+ 300 Beschäftigte). Die Schwerpunkte des verarbeitenden Gewerbes in Hamm liegen traditionell im Bereich der Erstellung von Rohren und Draht, aber auch im Bereich der Automobilzulieferindustrie. Die Zahl der Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Stahlindustrie lag im Dezember 2014 bei 5.835 Personen und damit um 1,4 Prozent (- 85 Beschäftigte) unter der Beschäftigtenanzahl des Vorjahresstichtags. Insgesamt hat sich die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe negativ verändert. Im Dezember 2014 waren in diesem Wirtschaftsabschnitt 9.325 Personen beschäftigt, dies ist gleichbedeutend mit einem Rückgang um 2,9 Prozent (- 280 Beschäftigte) gegenüber dem Vorjahresstichtag. Ein weiteres wichtiges Standbein der unternehmerischen Tätigkeit ist in den Wirtschaftsbereichen des Handels (incl. Instandhaltung und Reparatur von Kfz) und der Gastronomie zu sehen, hier wurden im Dezember 2014 in Hamm insgesamt 9.281 Beschäftigte gezählt. Ende 2014 gab es in der Stadt Hamm insgesamt 54.423 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (nach Arbeitsort). Dies ist gleichbedeutend mit einem Anstieg der Beschäftigtenzahl in Höhe von 1,0 Prozent (+ 544 Beschäftigte) gegenüber dem Vorjahresstichtag. Beim Vorjahresvergleich der Wirtschaftssektoren zeigte sich ein deutlicher Trend vom produzierenden Gewerbe hin zum Dienstleistungsbereich, der Sektor Land-, Forstwirtschaft und Fischerei nahm weiterhin eine untergeordnete Rolle ein. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kamen im Dezember 2014 noch 16.802 geringfügig entlohnte Beschäftigte und somit 0,9 Prozent mehr (+ 158 Personen) als zum Vorjahresstichtag. Im Dezember 2013 wurden 16.644 Beschäftigte mit Minijob gezählt. Die Zahl der in der Stadt Hamm in den Rechtskreisen SGB II und SGB III arbeitslos gemeldeten Personen lag im Oktober 2015 bei 8.105 Personen. Im Oktober 2014 lag die Arbeitslosenanzahl noch um 360 Personen höher bei 8.465 Personen. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) lag im Oktober 2015 in der Stadt Hamm bei 9,0 Prozent und somit um 0,5 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Im Rechtskreis des SGB II lag die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen bei 6.537 und somit um 2,6 Prozent (- 176 Personen) unter dem Vorjahreswert. Unter den Arbeitslosen im SGB II galten 4.631 Personen im Oktober 2015 als langzeitarbeitslos, dies sind 5,8 Prozent (- 285 Personen) weniger als zum Vorjahresstichtag. Folgt man der Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), so wird sich der Arbeitsmarkt in 2016 weiterhin robust zeigen. Bundesweit wird die Arbeitslosigkeit in 2016 voraussichtlich bei 2,87 Millionen Personen liegen. Das wären dann rund 70.000 mehr als in 2015. Zugleich wird dem IAB zufolge die Zahl der Erwerbstätigen um knapp 250.000 auf 43,16 Millionen steigen. Heruntergebrochen auf den Arbeitsagenturbezirk Hamm, der sich aus den Geschäftsstellenbezirken Hamm, Kamen, Unna, Lünen und Schwerte zusammensetzt, hätte dies zur Folge, dass die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt um ca. 3.000 auf insgesamt 177.400 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ansteigt. Die Anzahl der Arbeitslosen in den Rechtskreisen des SGB II und des SGB III würde demnach ebenfalls ansteigen und zwar um ca. 1.100 Personen auf dann 28.000.

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Chancen und Risiken Das IAB erwartet in seiner Prognose ein bundesweites Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,8 Prozent sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016. Allerdings sehen die Arbeitsmarktforscher einige Risiken: „Die europäische Schuldenkrise bleibt ein wichtiger Unsicherheitsfaktor. Risiken stellen auch die militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und in der Ukraine sowie die weitere wirtschaftliche Entwicklung in China dar.“ (Quelle: IAB). In Punkto Zuwanderung überwiegen hingegen bei Bundesregierung und Arbeitgebern die positiven Erwartungen, dass Deutschland davon profitiert und sich damit der Fachkräftemangel zumindest teilweise beheben lässt. Zuwanderung von Qualifizierten oder Qualifizierung der Zuwanderer gilt deshalb als wünschenswert bzw. als zwingend erforderlich. Gleichzeitig befürchtet der Deutsche Gewerkschaftsbund, dass sich mit der Freizügigkeit und der Flüchtlingszuwanderung der Druck auf Arbeitsbedingungen und Löhne erhöhen könnte. Betrachtet man den lokalen Arbeitsmarkt, so stellt man fest, dass im Dezember 2014 insgesamt 17,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Hamm 55 Jahre und älter waren. Dies bedeutet, dass in den nächsten 10 – 11 Jahren insgesamt fast 10.000 Beschäftigte aufgrund ihres Alters aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dieser Verlust an Arbeitskraft und dem damit verbundenen Know-how gilt es aufzufangen. Da aufgrund der Demografie keine natürliche Kompensation möglich sein wird, spielt die Zuwanderung gerade für den lokalen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. Weitere Chancen, die sich Arbeitsuchenden bieten werden, ist die Stadtentwicklung incl. Neuansiedlung bzw. Expansion von Unternehmen in Hamm und der Umgebung. Einige Beispiele dafür sind die Ansiedlung des Möbelhauses Finke sowie des Logistikzentrums für die Hellweg-Baumarkt-Kette im Jahre 2015, der geplante Bau eines Paketsortierzentrums des Unternehmens DPD, welches Ende 2016 in Betrieb gehen soll, die geplante Erweiterung des Amazon-Logistikzentrums in Werne sowie die Vergrößerung des Logistikcenters Hamm der Metro Group bis zum Jahre 2018. Insgesamt stehen zurzeit sieben Ansiedlungsflächen in Hamm zur Verfügung (Rhynern-Süd, InlogParc, Uentrop, Radbod, Lipperandstr., Hohefeld und das Ökozentrum NRW). Entwicklung der Struktur der Arbeitsuchenden Zu- und Abgang von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Bis Juni 2015 wurden insgesamt 2.990 Zugänge in den Anwendungsbereich des SGB II gezählt, dies entspricht einer Erhöhung um 66 Zugänge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2.924 Zugänge). Dabei war der Zugang der Personen, die innerhalb der letzten 3 Monate vor dem SGB II-Leistungsbezug Arbeitslosengeld nach dem SGB III erhielten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum relativ konstant: bis Juni 2015 wurden 294 dieser Zugänge gezählt, bis Juni 2014 waren es 305. Auffällig ist der Anstieg der Zugänge ausländischer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter. Wurden bis Juni 2014 insgesamt 893 Zugänge dieser Art registriert, so waren es im lfd. Jahr bereits 1.069. Im beschriebenen Betrachtungszeitraum konnte die Anzahl der Abgänge erwerbsfähiger Leistungsberechtigter gesteigert werden. Bis Juni 2015 konnten insgesamt 2.943 Abgänge realisiert werden, dies ist gleichbedeutend mit einem Anstieg um 363 Abgänge (VJ: 2.580 Abgänge) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Entwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften Im Jahresdurchschnitt 2015 waren beim Kommunalen Jobcenter Hamm 11.840 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug gemeldet (Stand: Juni 2015). Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat sich die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,6 Prozent (+188) erhöht. Die durchschnittliche Größe einer Bedarfsgemeinschaft lag bei 1,97 Personen (VJ: 1,96) bzw. 1,38 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (VJ: 1,37). Die größte Gruppe der Bedarfsgemeinschaften bildete die der Einzel-Bedarfsgemeinschaften: 6.405 Bedarfsgemeinschaften bestanden lediglich aus einer Person (VJ: 6.306), dies ist gleichbedeutend mit einem Anteil von 54,1 Prozent (VJ: 54,1 Prozent). Der größte prozentuale Zuwachs war bei den Bedarfsgemeinschaften mit 5 oder mehr Personen zu verzeichnen. Hier wurden im Jahresdurchschnitt bis Juni 2015 insgesamt 731 Bedarfsgemeinschaften gezählt (VJ: 690), dies machte einen Anteil von 6,2 Prozent aus (VJ: 5,9 Prozent). Paar-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder waren mit einem Anteil von 9,1 Prozent (VJ: 9,4 Prozent) vertreten. Unter allen Bedarfsgemeinschaften hatten diejenigen mit Kindern unter 15 Jahren einen Anteil von 31,3 Prozent (VJ: 30,6 Prozent). Der Anteil der AlleinerziehendenBedarfsgemeinschaften an allen Bedarfsgemeinschaften lag bei 18,3 Prozent (VJ 18,1 Prozent). Insgesamt wurden 2.170 Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften registriert (VJ: 2.106).

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Entwicklung bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten In der Stadt Hamm waren im Jahresdurchschnitt 2015 insgesamt 16.828 (Stand: Juni 2015) erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II gemeldet (VJ: 16.650). Dies ist gleichbedeutend mit einem Anstieg um 1,1 Prozent (+ 178 Personen) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Bei der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren konnte jedoch ein Rückgang verzeichnet werden, sie lag im gleichen Zeitraum bei durchschnittlich 3.421 Personen (VJ: 3.496 Personen). Im Rechtskreis des SGB II lag der Ausländeranteil mit 31,4 Prozent bzw. 5.280 Personen (VJ: 29,5 Prozent / 4.907 Personen) deutlich über dem Anteil an der Gesamtbevölkerung in Hamm. Weiterhin bemerkenswert ist dabei die Zunahme der ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist es im Juni 2015 zu einem Anstieg von 5,3 Prozent (265 Personen) gekommen. Betrachtet man den 4Jahreszeitraum, so kommt man auf einen Anstieg von 23,8 Prozent (+ 1.008 erwerbsfähige Leistungsberechtigte) seit Juni 2012. Entwicklung bei den erwerbstätigen Leistungsberechtigten Der Anteil der Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Erwerbstätigkeit an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im Jahresdurchschnitt 2015 (Stand: Juni 2015) bei 22,5 Prozent, im Vorjahreszeitraum lag dieser Anteil bei 23,2 Prozent. In den Monaten Januar bis Juni 2015 erzielten durchschnittlich 3.785 erwerbsfähige Leistungsberechtigte ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, im Vorjahreszeitraum konnten 3.866 erwerbstätige Leistungsberechtigte gezählt werden. Die Anzahl der Selbständigen mit additivem Hilfebedarf konnte von durchschnittlich 289 im Juni 2014 auf 249 Fälle in diesem Jahr reduziert werden.

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Glossar Begriff

Definition

Alleinerziehende

Als Alleinerziehende werden nach § 21 Abs. 3 SGB II erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezeichnet, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und alleine für deren Pflege und Erziehung sorgen.

Arbeitsgelegenheit mit Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme. Sie AGH (MAE) bietet Empfängern von Arbeitslosengeld II eine Beschäftigung, die sie zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nutzen können (§ 16d SGB II). Arbeitslosigkeit

Arbeitslose sind nach § 16 Abs. 2 SGB III Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit/des Jobcenters zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit/eines Jobcenters arbeitslos gemeldet haben. In § 16 Abs. 2 ist ferner geregelt, dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten.

Arbeitsortprinzip

Das Arbeitsortprinzip zeigt in statistischen Auswertungen im Vergleich zum Wohnortprinzip folgendes an: Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Gemeinde arbeiten, unabhängig davon, wo sie wohnen.

Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, außerdem zählen dazu: a) weitere erwerbsfähige Leistungsberechtigte, b) die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der/die im Haushalt lebende Partner/in dieses Elternteils, c) als Partner/in des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte/in, der/die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner/in eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, d) die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der lebende Elternteil in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder

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Vermögen beschaffen können. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben. So zählen z. B. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme minderjährige Kinder). Zweckgemeinschaften (wie z. B. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft. einmaliger Beihilfen gem. § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II

Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte. Einmalige Bedarfe sind nicht im Regelbedarf enthalten, diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Die Leistungen für diese Bedarfe können als Sachleistung oder Geldleistung erbracht werden.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Existenzsichernde Beschäftigung

Hinreichendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit zur Sicherung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit vom Leistungsbezug nach SGBII.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung § 81 ff SGB III

Integration in Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Selbständigkeit

Zahl der Integration in Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Selbständigkeit - Integrationen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren - Integrationen im Projekt „JobOffensive 50plus“ - Integrationen aus Maßnahmen

Integration Point

Aktives Integrationskonzept, in dem sich alle beteiligten Institutionen, Bleiberechts-Netzwerke und ehrenamtlich Aktiven gemeinsam und abgestimmt um die Integration von Flüchtlingen kümmern.

Integrationsquote

Die Integrationsquote misst die Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Zeitraum.

Langzeitleistungsbezieher

Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten

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mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren (§ 6 Abs. 1 RVO zu § 48a SGB II). Damit nicht Zeiten vor Vollendung des 15. Lebensjahres und somit der Nichterwerbsfähigkeit in den Betrachtungszeitraum der Dauerermittlung eingehen, werden LZB erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen. Matchingprozess Vergleichsgruppe IIIc

Unter Matching versteht man den Abgleich von Arbeitsplatzanforderungen mit persönlichen Eigenschaften und Kompetenzen von Bewerbern um diesen Arbeitsplatz. Die Arbeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird stark von ihrem regionalen Umfeld bestimmt. So beeinflusst beispielsweise die Aufnahmefähigkeit des lokalen Arbeitsmarktes oder die Struktur der Bedarfsgemeinschaften die Zielerreichung. In der Praxis ist es gleichzeitig unabdingbar, die Leistung und speziell auch die Zielerreichung verschiedener Jobcenter zu vergleichen. Dabei müssen die unterschiedlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Steuerung SGB II“ hat aus diesem Grunde unter Beteiligung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 15 neue Typen von SGB II-Gebieten ermittelt. Hamm befindet sich ab 2014 in der Vergleichsgruppe IIIc (Städte bzw. (hoch-)verdichtete Landkreise überwiegend im Agglomerationsraum Rhein-Ruhr mit sehr geringer Arbeitsplatzdichte, geringer saisonaler Dynamik bei gleichzeitig hohem Beschäftigungspotential in einfachen Tätigkeiten und hohem Migrantenanteil), dieser Vergleichsgruppe gehören 17 Kommunen aus NRW an. Es handelt sich dabei um Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne Mönchengladbach, Mülheim, Oberhausen, Recklinghausen, Remscheid, Solingen, Unna und Wuppertal.

Wartezeit (t-0, t-1, t-2, t-3, t-6)

Die Datenbasis wird monatlich zum Stichtag aus Verwaltungsdaten nach einer Wartezeit von drei Monaten gebildet. Nach den bisherigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass nach dieser Zeit eine vollständige Erfassung aller Fälle und Leistungen vorliegt. Damit fließen auch nachträgliche Bewilligungen und rückwirkende Aufhebungen von Ansprüchen in die Berichterstattung ein. Nachträgliche Bewilligungen und rückwirkende Aufhebungen, die nach der Wartezeit von drei Monaten vorliegen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Monate, die hinter dem aktuellen Stichtag der Verwaltungsdaten liegen („t-0“), werden – je nach Abstand zum Stichtag – mit „t-1“, „t-2“ bzw. „t-3“ usw. bezeichnet.

Wirtschaftssektor „Dienstleistungen“

Der Sektor „Dienstleistungen“ beinhaltet folgende Wirtschaftsbereiche/Branchen: Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Immobilien, freiberufliche

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wissenschaftliche und technische Dienstleistungen, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, Arbeitnehmerüberlassung, Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Ext. Organisationen, Erziehung und Unterricht, Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen, sonstige Dienstleistungen, Private Haushalte Wirtschaftssektor „produzierendes Gewerbe“

Der Sektor „produzierendes Gewerbe“ beinhaltet folgende Wirtschaftsbereiche/Branchen: Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe

Wohnortprinzip

Das Wohnortprinzip zeigt im Vergleich zum Arbeitsortprinzip in statistischen Auswertungen folgendes an: Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Gemeinde wohnen, unabhängig davon wo sie arbeiten.