Sicherheit und Umwelt

Sicherheit und Umwelt Gültig bis Ende April 2013 Im Alarmfall Alarmieren Sie das Haupttor unter Telefon 61 000 (intern) oder +46(0)26-26 10 00 (exter...
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Sicherheit und Umwelt Gültig bis Ende April 2013

Im Alarmfall Alarmieren Sie das Haupttor unter Telefon 61 000 (intern) oder +46(0)26-26 10 00 (extern) und geben Sie den Standort mithilfe der Karte in dieser Broschüre an.

Index

Allgemeine Bestimmungen Seite

Allgemeine Bestimmungen

Zugang, Fahrzeuginspektion, Individual-Eintrag, Fotografierverbot, Haustiere, Rauchverbot, Drogen und Alkohol, Altersgrenzen

3-4

Koordination 5 Koordinationstreffen, Koordinationsformular

Verkehr 6-7 Parken mit laufendem Motor, Geschwindigkeit, Parken, besondere Verkehrsgefahren

Haftung und Versicherungen

Haftung, Versicherungen, Diebstahlmeldung

Unfälle und Notfälle

Alarmieren, Referenzpunkt, Fluchtwege, Unfallmeldung

Alarme

Brandmelder, Räumungsalarm, Säurealarm, Flüssiggas-Alarm, Ammoniakalarm, wichtiger Hinweis

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Brandschutz 14 Brandschutzausrüstung, Heißarbeiten

Allgemeine Bestimmungen bezüglich der persönlichen Schutzausrüstung

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Hebevorrichtungen und Gabelstapler, Ausschalten, Absperren und Sichern, Elektro- und Rohranschlüsse, Stromleitungen, Erdarbeiten, Lenzpumpen, Kanalisation, Ordnung und Sauberkeit, Personalräumlichkeiten

Lärm, Chemikalien, Staub, Müll

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Richtlinien

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Wichtige Telefonnummern

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Umwelt, Sicherheit, Arbeitsschutz, Alkohol und Drogen

Alle Auftragnehmer und Berater, die Arbeiten auf dem Werksgelände von Sandvik ausführen, müssen eine webbasierte Sicherheitsschulung absolvieren, siehe Entre-pass. Für Kurzzeitbesuche (max. 3 Tage) kann der Auftraggeber vorübergehenden Zugang gewähren, indem er den Besucher am Haupttor anmeldet (über Netwise). Für längere oder regelmäßige Aufträge kann der Auftragnehmer/Berater eine sogenannte Auftragnehmerkarte („Entreprenörskort“) beantragen.

Der branchenübergreifende Entre-pass ist eine Voraussetzung für den Zugang zu den Werksgeländen der angeschlossenen Unternehmen in Schweden. Er ist drei Jahre gültig und kann danach durch erneute Schulung und Zertifizierung verlängert werden. Besitzt der Auftragnehmer bereits einen Entre-pass für das Werksgelände eines anderen Unternehmens, kann er mit diesem Pass eine Auftragnehmerkarte oder Besucherkarte erhalten, die Zugang zu Sandviks Werksgelände in Sandviken gewährt.

Bei Fragen, wenden Sie sich an SSGs ENTRE-Support unter: • Telefon: +46(0)60-14 15 10 • E-mail: [email protected] • Internet: http://www2.ssg.se/

Auftragnehmerkarte

Fremdarbeiten 16-18

Umweltschutz

Zugang

ENTRE-pass

Lageplan 12-13

Persönliche Schutzausrüstung

Auftragnehmer (Fremdfirmen) müssen vor Beginn der Arbeiten den Inhalt dieser Broschüre („Sicherheit und Umwelt“) gelesen und verstanden haben und die in der Broschüre angegebenen Bestimmungen einhalten.

Die Auftragnehmerkarte ist ausgegeben von Sandvik Auftragsausgeber. Der Auftragnehmer soll die Erhaltung der Auftragnehmerkarte erkennen und die Karte bei dem Zentralpförtner abholen. Nach Forderung soll der Auftragnehmer ein gültiges Entre-pass präsentieren. Die Auftragnehmerkarte ist persönlich und gewährt für die Dauer der Arbeiten Zugang zum Werksgelände und den notwendigen Gebäuden. Wenn für die Arbeiten die Benutzung eines Kraftfahrzeuges erforderlich ist, kann beim Auftraggeber eine entsprechende Fahrzeuggenehmigung („fordonsbehörighet“) beantragt werden. Die Fahrzeuggenehmigung wird in der Auftragnehmerkarte eingetragen. Die Auftragnehmerkarte wird am Haupttor quittiert und abgeholt. Sie wird nach Beendigung der Arbeiten am Haupttor abgegeben. Für nicht zurückgegebene Karten werden SEK 500 berechnet. 3

Allgemeine Bestimmungen

Koordination

Praktikanten/Lehrelinge der Auftragnehmer

Zur Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen müssen die von Fremdfirmen ausgeführten Arbeiten und der laufende Betrieb koordiniert werden. Aus diesem Grund findet vor Beginn von Arbeiten ein Koordinationstreffen statt. Bei einer Änderung der Arbeitspläne ist ein neues Koordinationstreffen anzusetzen. Bei länger währenden Aufträgen (z.B. Raumpflege oder regelmäßige Wartungsarbeiten) ist zu Auftragsbeginn sowie bei jeder Auftragsveränderung ein Koordinationstreffen mit dem betroffenen Produktionsabschnitt notwendig.

Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung dafür, die Gesetze und Regeln für Minderjährige zu folgen, welche Arbeiten sie ausführen dürfen und für die Betreuung des Praktikanten/Lehrlings. Die SSG Sicherheitsausbildung ist nicht erforderlich für Parktikanten, die vom Betreuer begleitet werden, weil die Ausbildung in erster Linie für Auftragnehmer, die selbständig arbeiten wollen, notwendig ist.

Fahrzeuginspektion

Fahrer sind verpflichtet, eine Inspektion ihres Fahrzeugs durch Sich­erheitskräfte zuzulassen. Inspektionen erfolgen bei • Fahrten innerhalb des Werksgeländes • der Ausfahrt aus dem Werksgelände Der Fahrer muss den Kofferraum oder den Laderaum öffnen und vorzeigen.

Individual-Eintrag

Mitarbeiter und Auftragnehmer bei Sandvik werden durch eine persönliche Zutrittskarte einzeln registriert jedes Mal beim Eintritt und Austritt aus dem Werksgelände.

Fotografierverbot

Innerhalb des Unternehmens ist das Fotografieren grundsätzlich untersagt. Eine Fotogenehmigung kann nur vom zuständigen Informationsbeauftragten ausgestellt werden.

Rauchverbot

Auf dem Gelände (im Hause) von Sandvik herrscht allgemeines Rauchverbot.

Haustiere

Auf dem Werksgelände sind keine Haustiere zugelassen.

Drogen und Alkohol

Sandvik ist ein alkohol- und drogenfreier Arbeitsplatz. Das Mitführen und der Genuss von Alkohol und Drogen innerhalb der Einrichtungen der Sandvik sind nicht gestattet. Dies gilt auch für Büros der Sandvik und Sandviks Produktionseinrichtungen in Sandviken. Drogentests werden durch Stichproben durchgeführt.

Koordinationstreffen

• Teilnehmer: Koordinator, Auftraggeber und eventueller Subunternehmer • Bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen ist auch der für die Elektrik Verantwortliche hinzuzuziehen. Die ESA Industrie 2008 Vorschriften müssen bei solchen Arbeiten beachtet werden. • Die Teilnehmer gehen Sandviks Koordinationsformular einschließlich Gefahrenanalyse durch • Die Teilnehmer entscheiden, welche unfallvorbeugenden Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten erforderlich sind • Bei dem Treffen wird ein Zeitplan für die durchzuführenden Arbeiten erstellt und festgelegt, und welche Personen, die Arbeiten ausführen

Der Koordinator muss

• das Koordinationstreffen einberufen • das ausgefüllte Koordinationsformular genehmigen

Der Auftragnehmer muss

• seine Mitarbeiter und Subunternehmer über die Gefahren, Maßnahmen, Bestimmung und Entscheidungen informieren, die Inhalt des Koordinationstreffens sind • die Genehmigung des Auftragnehmers einholen, um eventuelle Subunternehmer zu beauftragen • die Anweisungen des Koordinators befolgen

Altersgrenzen

Besucher des Werksgeländes müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) dürfen nicht bei Sandvik 4 arbeiten.

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Verkehr

Verkehr

Eine Zufahrtsgenehmigung, die bei dem Besteller beantragt wird, wird nur dem Auftraggeber gegeben, die für ihre Arbeit ein Kraftfahrzeug brauchen. Bei kurzen Besuchen (maximal 3 Tage) kann am Haupttor eine vorübergehende Zufahrtgenehmigung (über Netwise) eingeholt werden.

Parken

Auf dem Werksgelände gelten, mit wenigen Ausnahmen, die Regeln der schwedischen Straßenverkehrsordnung zusammen mit den lokalen Verkehrsregeln. Fahrzeuge, die innerhalb des Sandvik Betriebsgeländes fahren, müssen eine gültige haftpflichtige Versicherung haben. Eine Übertretung der geltenden Verkehrsregeln wird registriert und kann zum Einzug der Zufahrtgenehmigung führen. Der gesamte Verkehr, nicht notwendig für betriebliche Zwecke, einschließlich Wander-und Fahrradtouren, sind in den Lade- und Lagerflächen untersagt.

Parken mit laufendem Motor

Auf dem Werksgelände stehende Fahrzeuge müssen den Motor spätestens nach einer Minute ausschalten.

Geschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Werksgelände beträgt 40 km/h, aber niedrigere Geschwindigkeit kommen auf einigen Plätzen vor, z.B. im Torbereich, wo die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h ist. Der Fahrer muss sofort anhalten, wenn ein Signal von einem Wächter gegeben ist, ein rotes Licht oder ein Notfallfahrzeug bei der Feuerwache kommt. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind durch Kontrollen überwacht und Überschreitung der Geschwindigkeit kann zum Entzug der Zufahrtsgenehmigung führen.

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Um den laufenden Betrieb nicht zu behindern, dürfen Fahrzeuge nur in den angewiesenen Parkbereichen abgestellt werden. Bei Parkplätzen mit einem Schild handelt es sich um vermietete Parkflächen, die nicht für die Allgemeinheit vorgesehen sind. Die Park­plätze für Besucher soll nur für kürzere Zeiten benutz werden, Teil von Tag. Die übrigen Parkplätze sind frei zu benutzen. Fahrräder und Mo­ peds dürfen nur an entsprechend angewiesenen Stellplätzen geparkt werden. Motorräder dürfen nur im Anschluss an den Fahrradstellplätzen abgestellt werden. Sandvik hat das Recht, falsch aufgestellte Fahrzeuge zum nächsten Parkplatz zu verstellen. In Werkshallen und anderen Gebäuden auf dem Werksgelände sind private Fahrzeuge verboten. Falschparken und andere Verstöße werden registriert und dokumentiert und kön­ nen zum Entzug der Fahrzeuggenehmigung führen.

Besondere Verkehrsgefahren

Achten Sie auf den internen Transportverkehr, z.B. Gabelstapler. Nehmen Sie Rücksicht! Transportfahrzeuge können mit schweren und sperrigen Gütern beladen sein. Überstehende und breite Ladung ist nicht mit Warnflaggen oder -leuchten gekennzeichnet. Die Beleuchtung auf dem Werksgelände kann schwach sein. Bedenken Sie, dass das Sichtfeld für unsere Fahrer eingeschränkt sein kann. Es gibt mehrere Kreuzungen mit Bahngleisen auf dem Werksgelände. Diese Gleisübergänge sind offen und höhengleiche. Verkehrsteilnehmer müssen dem Zugverkehr immer Vorfahrt gewähren. Denken Sie daran, dass Züge und andere Transportfahrzeuge auch plötzlich auftauchen können und begrenzte Reaktionsmöglichkeiten haben. Auf dem Werksgelände kreuzen viele Rohrleitungen die Straßen. Die Rohrleitungen verteilen gefährliche und wertvolle Medien. Die freie Durchfahrtshöhe dieser Rohrleitungen kann variieren. Deshalb müssen Fahrstrecken und Arbeiten mit Kran- oder Kippfahrzeugen vor Ausführung sorgfältig und gründlich geplant werden, um Schäden zu vermeiden.

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Haftung und Versicherungen

Unfälle und Notfälle

Haftung

Alarmieren

Sandvik übernimmt keine finanzielle Haftung für Schäden mit Ausnahme der von den allgemeinen gesetzlichen Schadensersatzregelungen vorgesehenen Haftung, d.h. der Schaden muss durch die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters von Sandvik im Rahmen seiner Arbeit verursacht worden sein. Sandvik haftet nicht für Schäden, die aufgrund bestimmter Umstände entstehen, die innerhalb des Werksgeländes auftreten können, oder die durch die Missachtung geltender Anweisungen oder durch Unachtsamkeit verursacht werden. Personen, die ein Fahrzeug mit auf das Werksgelände mitnehmen, müssen mit Schäden am Lack, an den Scheiben oder Reifen und so weiter rechnen.

Versicherungen

Auftragnehmer, die Arbeiten für Sandvik durchführen, müssen mindestens über folgenden Haftpflichtschutz verfügen: • Haftpflichtversicherung für allgemeine Haftpflicht und Produkthaftpflicht • Haftpflichtversicherung für die vom Auftragnehmer ausgeführte Tätigkeit • Die Versicherungssumme muss mindestens 25.000.000 SEK betragen • Die Versicherung muss Gegenstände einschießen, für die der Auftragnehmer die Verantwortung übernimmt • Betriebsunfallversicherung oder ein entsprechender Versicherungsschutz für Mitarbeiter des Auftragnehmers bzw. vom ihm beauftragte Personen

Alarmieren Sie bei Unfällen oder anderen Notfällen das Haupttor unter Telefon 61 000 (intern). Wenn Sie von einem externen Telefon aus anrufen, wählen Sie die Telefonnummer +46(0)26-26 10 00. Gehen Sie wie folgt vor: • Nennen Sie Ihren Namen und Ihren Standort und schildern Sie, was passiert ist • Geben Sie den Referenzpunkt des Notfallorts an • Sorgen Sie dafür, dass jemand an dem Ihnen angegebenen Referenzpunkt auf das Rettungsfahrzeug wartet

Referenzpunkte

Die Referenzpunkte sind auf der Karte auf Seite 12–13 dieser Broschüre vermerkt und mit grünen Schildern und roten Leuchten an den jeweiligen Gebäuden gekennzeichnet. Warten Sie im Falle eines Unfalls oder Brandes bitte am angegebenen Referenzpunkt auf das Rettungsfahrzeug. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich über den Standort der Referenzpunkte zu informieren.

Fluchtwege

Um in Notfällen eine rasche und sichere Evakuierung zu gewährleisten, müssen der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter mit folgenden Punkten vertraut sein: • Fluchtwege, Feuertreppen und Notausgänge • Sammelplätze • Optische und akustische Signale (s. 10-11)

Diebstahl

An verschiedenen Stellen des Betriebsgeländes sind Flucht- und Rettungspläne angebracht. Finden Sie heraus, wo sich der nächste Flucht- und Rettungsplan befindet.

Diebstähle müssen unverzüglich am Haupttor unter Telefon +46(0)26 26 40 00 gemeldet werden.

Unfallmeldung

Unfälle oder Beinaheunfälle sind unverzüglich der eigenen Arbeitsleitung und dem Koordinator bei Sandvik zu melden. Verkehrsunfälle sind dem Haupttor zu melden, Telefon +46(0)26-26 40 00.

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Alarme

Alarme

Brandmelder

Ammoniakalarm

In zahlreichen Werksgebäuden und Büros sind Brandmelder installiert. Ein Alarm kann automatisch durch Wärme- oder Rauchentwicklung oder manuell durch spezielle rote Alarmtaster (Handfeuermelder) ausgelöst werden. Wird ein Alarm ausgelöst, ertönen Alarmglocken oder eine Sirene gibt in regelmäßigen Abständen Signale ab. Räumen Sie das Gebäude und begeben Sie sich zum Sammelplatz.

Räumungsalarm

Wird automatisch durch den Brandmelder oder manuell durch das Betätigen eines speziellen grünen Tasters ausgelöst, der mit dem Text „Utrymningslarm“ (Räumungsalarm) gekennzeichnet ist. Das Signal ähnelt dem Brandalarm. Räumen Sie das Gebäude und begeben Sie sich zum Sammelplatz.

Säurealarm

Ein Säurealarm ist ein sog. „Warnalarm“ und kann aus optischen und/oder akustischen Signalen bestehen. In den betroffenen Abteilungen müssen nähere Informationen zu dieser Art von Alarm vorliegen.

Flüssiggasalarm

In vielen Anlagenbereichen sind Flüssiggas-Alarmvorrichtungen vorhanden. Bei einem Flüssiggas-Alarm werden optische und akustische Signale aktiviert, die Flüssiggaszufuhr wird durch Sicherheitsventile unterbunden, und der Alarm wird an das Haupttor und den Rettungsdienst weitergeleitet. Niedrige Alarmstufe: Gelbes Blinklicht (Rundumleuchte) und Sirenensignal mit Dauerton oder Impulston (kleine Sirene). • Maßnahme: Wartungspersonal alarmieren Hohe Alarmstufe: Rotes Blinklicht (Rundumleuchte). Dauer- Sirenentöne aus einer starken Druckluft- oder elektrischen Sirene. • Maßnahme: Sofortige Evakuierung

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Ein Ammoniakalarm befindet sich am Ammoniaktank zentral im Werksgelände. Bei einem Ammoniakalarm werden ein abwechselnd weiß und rot leuchtendes Warnlicht und ein Warnsignal aktiviert. An den Warnleuchten ist ein Schild mit dem Text „Ammoniaklarm“ angebracht.

Sauerstoffalarm

Ein Sauerstoffalarm, der vor niedrigem Sauerstoffniveau warnt, ist in mehreren Betriebsräumen installiert. Niedrige Alarmstufe: Blaues Blitzlicht Maßnahme: Wartungspersonal alarmieren Hohe Alarmstufe: Blaues Blitzlicht und Sirenentöne Maßnahme: Sofortige Evakuierung

Personentragene Gaszähler

Personentragene Gaszähler sollen als ein Komplement zu den festen Alarmen benutzt werden, wo eine Gefahr für erstickende, giftige oder explosive Gasen bestehen.

Wichtiger Hinweis (Alarm im Freien)

Das insgesamt 2 Minuten lange Sirenensignal besteht aus einem 7 Sekunden langen Ton, gefolgt von 14 Sekunden Pause.

Ertönt dieses Signal, ist wie folgt zu handeln • Suchen Sie einen geschlossenen Raum auf • Schließen Sie alle Fenster, Türen und Belüftungsöffnungen • Schalten Sie das Radio ein (vorzugsweise den schwedischen Sender P4). Möglicherweise werden auch im Fernsehen oder auf Teletext weitere Informationen gesendet Wie weiß ich, dass die Gefahr vorüber ist? Die Gefahr ist dann vorüber, wenn ein 30 bis 40 Sekunden langer Dauerton die „Entwarnung“ anzeigt. Die Sirenen werden jeweils am ersten Werktagsmontag im März, Juni, September und Dezember getestet. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Telefonbuch.

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Brandschutz

Persönliche Schutzausrüstung

Brandschutz

Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, die am Arbeitsplatz geltenden Ordnungs- und Schutzanweisungen zu beachten, die vom Auftraggeber oder dem Koordinator vorgegeben werden.

Wenn Fremdarbeiten ausgeführt werden, kann es notwendig sein, mit dem Werksfeuerwehr Kontakt aufzunehmen, z.B. um den Brandalarm abzustellen wenn Arbeiten in der Nähe von Alarmdetektoren gemacht werden. Das Industriefeuerwehr kann auch Ratschläge und Unterstützung über vorbeugenden Brandschutz geben. Notruf zum Werksfeuerwehr via Interntelefon 69 000 oder 026-26 90 00.

Heißarbeiten

Zu den sog. Heißarbeiten gehören das Schweißen, Schneiden, Rundschneiden und andere Arbeiten mit offenen Flammen, heißen Oberflächen oder Funkenschlag. Folgende Personen/Funktionen sind erforderlich Ein Aussteller der Genehmigung (repräsentiert den Auftraggeber), eine sogenannte Feuerwache und eine Person, die die Arbeiten durchführt. Dabei muss es sich um drei verschiedene Personen handeln. Die Person, die die Arbeiten ausführen soll, und der Aussteller der Genehmigung gehen gemeinsam eine Checkliste durch. Die Person, die die Arbeit ausführt, ist dafür verantwortlich, dass es genügende Löschausrüstung in der Arbeitsstelle gibt. In bestimmten Arbeitsbereichen, in denen die Brandgefahr nicht gänzlich eliminiert oder kontrolliert werden kann, dürfen keine Heißarbeiten durchgeführt werden. Informationen zu alternativen Arbeitsmethoden erhalten Sie bei der Werksfeuerwehr unter Telefon +46(0)26 26 90 00. Der Aussteller der Genehmigung, die Personen, die Heißarbeiten durchführen sowie die ernannten Feuerwachen müssen gem. SBF eine gültige Schulungsurkunde vorzeigen können, die beweist, dass sie die Schulung erfolgreich absolviert haben.

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Wichtiger Hinweis • Gasflaschen, die nicht in Gebrauch sind, müssen an einem für diesen Zweck vorgesehenen Ort oder im Freien gelagert werden • Vergewissern Sie sich vor Beginn der Arbeiten, wo sich die nächsten Feuerhydranten befinden • Wenn bei Heißarbeiten der Feueralarm und/oder das Lösch-system abgeschaltet werden sollen, wenden Sie sich bitte an die Werks feuerwehr, Telefon +46(0)26 26 90 00 • Die fahrlässige Auslösung eines Feueralarms wird mit einem Bußgeld von 5 200 SEK geahndet

Allgemeine Bestimmungen

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Sandvik vorgeschriebene Schutzausrüstung verwendet wird. Die Schutzausrüstung muss mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Wenn der Auftragnehmer die am Arbeitsplatz geltenden Vorschriften missachtet, kann dies zur Kündigung des Vertrags führen.

Ein Helm muss immer • getragen werden, wenn Hub- und Transportarbeiten in einer Höhe von 3,5 m oder höher über dem Boden erfolgen (gilt für SMT in Sandviken) • getragen werden, wenn Personen übereinander arbeiten oder andere Gefahren bestehen, die zu Kopfverletzungen führen können (gilt für SMT in Sandviken). • mit dem CE-Kennzeichen versehen sein und mindestens die Anforderungen für Industriehelme gem. Norm SS-EN 397 erfüllen

Sonstige persönliche Schutzausrüstung • In allen Produktbereichen müssen Sicherheitsschuhe getragen werden • Wenn der Geräuschpegel die zulässigen Werte überschreitet, muss ein Gehörschutz getragen werden - siehe Beschilderung • Augenschutz (Schutzbrille oder Schutzschild) ist dann erforderlich, wenn es bei der Arbeit zu Augenverletzungen kommen kann - siehe Beschilderung

• Bei Arbeiten draußen muss Warnungskleidung mit wenigstens Schutzklasse 2 benutzt werden. Ob weitere Schutzausrüstungen erforderlich sind, muss für jeden Arbeitsplatz/für die jeweiligen Arbeiten beurteilt werden.

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Fremdarbeiten

Fremdarbeiten

Hebevorrichtungen und Gabelstapler

Stromleitungen /Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen

Bei Arbeiten während des Produktionsbetriebs muss der Kran vom zuständigen Laufkranführer geführt werden. Bei Arbeiten zu anderen Zeiten kann der Auftragnehmer bei der Produktionsleitung die Ausführung von Kranarbeiten durch den zuständigen Laufkranführer beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Will der Auftragnehmer Sandviks Hebevorrichtungen (Hebezeug, Laufkatzen, Laufkräne und so weiter) verwenden, muss sichergestellt werden, dass: • eine Genehmigung von der zuständigen Produktionsleitung vorliegt • eine Genehmigung von Auftragnehmer an die eigene Arbeitskraftleitung vorliegt • die Mitarbeiter des Auftragnehmers für die jeweilige Ausrüstung geschult sind • Gabelstapler Ausbildung in Übereinstimmung mit TLP10 (TPL 2 gültig bis 2017-03-01) • Ausbildung in Hebezeugen in Übereinstimmung mit SS-ISO 9926-1 und SS-ISO 15 513 • sich der Auftragnehmer vergewissert hat, dass die Hebevorrichtung sicher und für die Arbeit geeignet ist • der Auftragnehmer die mitgeteilten Vorschriften zur Verwendung der Hebevorrichtung (z. B. die max. Belastungsgrenzen) beachtet

Angemietete Ausrüstungen

Angemietete Gabelstapler, Hebearbeitsbühnen und Kräne müssen offiziell geprüft und für die jeweilige Arbeitsaufgabe zugelassen sein und dürfen nur von dazu befugten Stapler-/Kranführern bedient werden. Bei Bedarf an Schulungen, Anweisungen, Informationen und Probefahrten wenden Sie sich bitte an die Gabelstapler- und Kranführerschule des Learning Centers, Telefon +46(0)26-23 57 09 oder +46(0)26-23 57 20. Auf Anforderung muss der Auftragnehmer eine gültige Erlaubnis, Genehmigung und Inspektionsdokument für die betreffende Ausrüstung vorlegen können.

Ausschalten, Absperren und Sichern

Die Vorschriften von Sandvik zur Verhinderung des unbeabsichtigten Anlaufens von Maschinen und Geräten sind zu beachten. Der Anlageninhaber erteilt entsprechende Anweisungen.

Elektro- und Rohranschluss

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Auftragnehmer sind nicht befugt, ohne Genehmigung des Anlageninhabers Anschlüsse an das Rohrleitungssystem von Sandvik vorzunehmen. Entsprechendes gilt für Elektroarbeiten.

Vor Bauarbeiten und/oder anderen Arbeiten, die in der Nähe von elektrischen Leitungen /elektrischen Anlagen durchgeführt werden, muss stets die für die elektrische Anlage Verantwortlichen kontaktiert werden. Bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Installationen mit einer Spannung von mehr als 1000 V muss zuvor die Stromversorgungsstelle („Eldistribution“) kontaktiert werden, Telefon +46(0)26-26 45 00.

Erdarbeiten und Arbeiten mit Lenzpumpen

Für Erdarbeiten (Aushub-, Bohr-, Pfahlarbeiten usw.) ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Der Auftragnehmer muss kontrollieren, dass für die geplanten Erdarbeiten eine entsprechende Genehmigung vorliegt und die Beschränkungen beachten, die in der Genehmigung aufgeführt sind (z.B. Bestimmungen zum Erdaushub, Schachtabstand zu Leitungen). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass im Boden verlaufende Rohrleitungen, Stromkabel etc. nicht beschädigt werden können. Bei Fragen zur Genehmigung und zu Leitungen wenden Sie sich an das Facility Management unter Telefon +46(0)26 26 14 00. Der Auftragnehmer muss sich bewusst sein, dass Boden und Wasser kontaminiert sein können. Vor dem Einsetzen von Lenzpumpen müssen die Wassermenge und der Kontaminierungsgrad ermittelt werden. Kontaminiertes Wasser muss u.U. gereinigt werden. SMTs Umweltbüro (Telefon +46(0)26-26 35 55 oder +46(0)26-26 33 98) kann vor Beginn der Arbeiten Gutachten abgeben.

Abwasser

Auf dem Werksgelände befinden sich drei Kanalisationssysteme • Sanitärkanalisation (Personalbereiche, Toiletten usw.) • Ableitungssystem für verbrauchte Säuren und Laugen (v.a. von Beizvorgängen) • Ableitungssystem für verbrauchtes Oberflächen- und Kühlwasser (Wasser aus Niederschlägen und Kühlwasser aus Prozessen) Abwasser aus umweltgefährdenden Reinigungsvorgängen darf ebensowenig in die Kanalisation gelangen wie gefährliche Abfallstoffe (Flüssigkeiten). Solche Flüssigkeiten müssen separat gesammelt und entsorgt werden. Wenden Sie sich an die Abteilung für Abfallwirtschaft, Telefon +46(0)26 26 33 99. Zufällige Lagerung von Treibmitteln Die zufällige Lagerung von Treibmitteln (Diesel, Benzin oder andere feuergefährliche Waren) muss vor Errichtung von dem Besteller genehmigt werden.

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Fremdarbeiten

Umweltschutz

Ordnung und Sauberkeit

Vorfälle/Unfälle, die die Umwelt beeinträchtigen können, sind unverzüglich dem Umweltbüro von SMT zu melden, Telefon +46(0)26 26 33 98 oder +46(0)26-26 50 59.

Der Auftragnehmer hat für Ordnung am Arbeitsplatz zu sorgen. Dies gilt für die Arbeitsbereiche und umgebenden Bereiche, in denen der Auftragnehmer tätig ist. In Betriebsabteilungen ist täglich für Ordnung zu sorgen. Alle Räumlichkeiten und Bereiche müssen für Inspektionen (Brandinspektion) durch die Brandschutzbeauftragten von Sandvik und die örtlichen Behörden zugänglich sein. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung dafür, dass von Sandvik entliehene Werkzeuge, Geräte und andere Materialien unbeschädigt zurückgegeben werden. Nach Beendigung der Arbeiten an Laufkränen, Dachbalken, Fußgängerbrücken und anderen hoch gelegenen Punkten muss der Arbeitsaufseher des Auftragnehmers eine Inspektion des Arbeitsplatzes veranlassen, um sicherzustellen, dass kein Material und keine Werkzeuge liegen geblieben sind.

Personalräumlichkeiten Bei Arbeiten in bestehenden Anlagen • Nach Vereinbarung stellt der Auftraggeber Personalräumlichkeiten bereit • Der Koordinator weist Umkleideräume zu Bei Arbeiten in neuen Anlagen • ist der Auftragnehmer für die Bereitstellung von Personalräumlichkeiten verantwortlich

Lärm

Der Betrieb unterliegt den geltenden Lärmrichtwerten. Arbeiten, wie zum Beispiel Zerkleinerung von Material, Schreddern und Pfahlarbeiten, bei denen besonders hohe Geräuschpegel entstehen, sind vor Beginn der Arbeiten dem Umweltbüro von SMT zu melden, Telefon +46(0)26-26 33 98 oder +46(0)26-26 46 25.

Chemikalien Der Auftragnehmer ist verpflichtet • dem zentralen Chemikalienbeauftragten von Sandvik („Central kemikaliesamordnare“) eine Liste der zu verwendenden Substanzen vorzulegen • die Chemikalien erst nach Erhalt einer entsprechenden Genehmigung einzusetzen Fragen richten Sie an den zentralen Chemikalienbeauftragten („Central kemikaliesamordnare“) unter Telefon +46(0)26 26 05 14. Bei Arbeiten mit Chemikalien müssen die Sicherheitsdatenblätter der betreffenden Chemikalien vorliegen. Bei der Lagerung und dem Umgang mit Chemikalien ist dafür zu sorgen, dass keine Chemikalien freigesetzt werden oder auslaufen.

Staub

Tätigkeiten mit hoher Staubentwicklung sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Müll

Müll, der bei der Arbeit des Auftragnehmers anfällt, ist vom Auftragnehmer zu entsorgen und vom Werksgelände zu schaffen. Müll, der bei Sandviks Arbeiten anfällt, ist zu trennen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei der Mülltrennung die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Wo und wie Müll getrennt werden muss, ist beim Koordinationstreffen zu besprechen. Bei Fragen, die über die unten aufgeführten Angaben hinausgehen, (s. 20-21) wenden Sie sich an Ihre Kontaktperson für Mülltrennung oder die Abteilung für Abfallwirtschaft („avdelning för Avfallshantering“), Telefon +46(0)26-26 33 99. 18

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Umweltschutz - Gefährliche Abfälle

Umweltschutz - Nicht gefährlicher Abfall

Alle gefährlichen Abfälle müssen deutlich gekennzeichnet sein.

Altpapier Schreibpapier, Zeitungen und Zeitschriften usw. Achtung! Küchenpapier und Briefumschläge gehören nicht ins Altpapier, sondern werden als brennbarer Abfall entsorgt.

Chemikalien Chemikalienreste wie zum Beispiel Farben, Säuren und Lösungsmittel werden in deutlich beschriftete, dichte Behälter gefüllt und auf Überlauftröge gestellt. Ölhaltige Abfälle Altfett, ölige Absorptionsmittel und ölgetränkte Putzwolle sowie Putzlappen werden in dichten, beschrifteten Behältern gesammelt und an dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt. Die Behälter müssen auf Überlauftrögen stehen. Altöl Altöl wird in dichten, beschrifteten Behältern gesammelt und an dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt. Die Behälter müssen auf Überlauftrögen stehen. Abfall in festem Zustand, der Chloröl enthält Abfall, der mit Chloröl in Kontakt gekommen ist (ölhaltige Absorptionsmittel, Tücher, Schaumgummi etc.). In einer gesonderten Broschüre finden Sie nähere Informationen zum Thema Chloröl. Computer- und Elektronikschrott Tastaturen, Taschenrechner und Telefone und so weiter. Elektroschrott Fest installierte elektrische Ausrüstung, zum Beispiel Schaltschränke, Lampen und Sicherungshalter. Elektromotoren Elektromotoren sitzen zum Beispiel in Pumpen, Kompressoren und Schweißgeräten. Kabelschrott Gerätebatterien Herkömmliche kleine herausnehmbare und eingebaute aufladbare Batterien. Leuchtröhren, Glühbirnen, Energiesparlampen, Quecksilberlampen und Gasentladungslampen Diese Lampen und Leuchten enthalten Schwermetalle (u.a. Blei und Quecksilber) und müssen deshalb vorsichtig in spezielle Behälter gelegt werden. Zu Gasentladungslampen gehören z.B. Natriumlampen und Halogenlampen. Spraydosen Spraydosen werden unabhängig vom früheren Inhalt in einem geeigneten, gesonderten Behälter gesammelt. Imprägniertes Holz Imprägnierte Latten, Bretter und Eisenbahnschwellen.

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Pappe einschl. Wellpappe Sauberkeit pappe einschließlich Wellpappe aussortiert werden. Achtung! Verschmutzte Pappe einschließlich Wellpappe wird entweder als brennbarer Abfall oder gefährlicher Abfall gesammelt und entsorgt. Brennbare Abfälle Zu den brennbaren Abfällen gehören „Hausmüll“, Essensreste, Gummi, Handschuhe, Küchenpapier, Ordner, Schreibblöcke, Kunststoffverpackungen und sonstige Kunststoffe. Achtung! Ölgetränkte Materialien (tropfend) werden als ölhaltiger Abfall entsorgt. Enthält brennbarer Abfall umweltgefährdende Stoffe, ist er als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Paletten, Palettenrahmen und Kabeltrommeln Ganze, unbeschädigte Paletten u.ä. werden für die Wiederverwendung gesammelt. Metall (außer Recyclingstahl) Kupferschrott, Aluminiumschrott, Messingschrott und Lagermetall werden getrennt sortiert und von der Abteilung für Abfallwirtschaft eingesammelt. Sonstige Metalle werden gemäß den Anweisungen des Produktionschefs oder Umweltbeauftragten getrennt entsorgt. Holz (außer imprägniertes Holz) Zu Holzabfällen gehören nicht mehr intakte Paletten, Holzstreu oder anderes, nicht verschmutztes Holz. Evtl. Nägel können im Holz verbleiben, das Holz muss aber frei von Betonresten und anderen Materialien sein, durch die der Schredder beschädigt werden könnte. Metallbeschläge in kleineren Mengen können mit dem Holz entsorgt werden. Abfälle aus brennbaren und nicht brennbaren Bestandteilen Zu dieser Abfallgruppe gehören beispielsweise Büromöbel. Gips Gips wird von der Abteilung für Abfallwirtschaft entsorgt. Deponiereste Beispiele für sog. Deponiereste sind Dämmstoffe, Kaywool, keramische und feuerfeste Materialien, Glas, Schleifscheiben und Kacheln. Beton- und Ziegelreste werden getrennt gesammelt und von der Abteilung für Abfallwirtschaft entsorgt. Achtung! Holz, Altpapier, Wellpappe, Abfälle aus brennbaren und nicht brennbaren Bestandteilen, brennbare Abfälle und gefährliche Abfälle dürfen nicht mit den Deponieresten entsorgt werden. Plastiktüten dürfen nicht mit den Deponieresten sortiert werden; ausnahmsweise kann transparente Plastiktüten benutzt werden. Pappe einschl. Wellpappe Saubere Pappe einschließlich Wellpappe wird gesondert sortiert. Achtung! Verschmutzte Pappe einschließlich Wellpappe wird entweder als brennbarer Abfall oder gefährlicher Abfall gesammelt und entsorgt.

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Richtlinien

Wichtige Telefonnummern

Umwelt- und Arbeitsschutzrichtlinien Sandvik hat Richtlinien für die Bereiche Umwelt, Gesundheit und Sicherheit verabschiedet. Dies bedeutet, dass Sandvik in diesen Bereichen anstrebt: • Kontinuierliche Verbesserung durch Zielvorgaben der Unternehmensführung • Nachhaltige Entwicklung und vorbeugende Maßnahmen • Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen

Alphabetisch +46 und Abfallwirtschaft (Abteilung) (0)26-26 33 99 Alarm (0)26-26 10 00 Arbeitsschutz (0)26-26 44 14, (Büro - Sandvik Materials Technology) (0)26-26 44 61 Betriebliche Gesundheitsfürsorge (0)26-26 12 50 Diensthabender Brandoffizier (0)26-26 90 00 Facility Management (Abteilung) (0)26-26 14 00 Haupttor, Sicherheit (0)26-26 40 00 Learning Center, Rezeption (0)26-23 57 00 Müll, Boden, Wasser unde Kanalisation (Abteilung) (0)26-26 33 95 (Büro - Sandvik Materials Technology) (0)26-26 11 06 Sandvik AB (0)26-26 00 00 Sicherheit, Haupttor (0)26-26 40 00 Sicherheit und Brandschutz (0)26-26 05 06, Stromversorgungsstelle (0)26-26 45 00 Taxi (0)26-27 40 00 Transport (0)26-26 40 04 Umwelt (0)26-26 50 59, (Büro - Sandvik Materials Technology) (0)26-26 35 55 Versorgungsstelle - Gase, Druckluft, Dampf, Öl und Säuren (0)26-26 42 87 Wasser und Klärwerk (0)26-26 39 98, (0)26-26 33 87 Werksfeuerwehr (0)26-26 90 00, (0)26-26 14 46 Zentrallager (0)26-26 36 66

Sandvik erfüllt oder übertrifft gesetzliche Umwelt,- Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen. Die vollständigen Richtlinien können auf der Sandvik Konzern Webseite, www.sandvik.com, abgerufen werden. Alkohol- und Drogenrichtlinie Sandvik und die Gewerkschaften haben gemeinsame Richtlinien für eine drogenfreie Arbeitsumgebung verabschiedet. Die Richtlinien lauten wie folgt: • Sandvik soll eine alkohol- und drogenfreie Arbeitsumgebung sein • Jeder ist verpflichtet, bei Verdacht auf Missbrauch von Drogen am Arbeitsplatz zu handeln • Information, Schulung und konsequente, gemeinsame Maßnahmen werden eingesetzt, um Drogenmissbrauch zu verhindern Das Ziel ist den Missbrauch zu beseitigen und der Mitarbeiter zu behalten.

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08.12.16 GER. Version 2012. Verantwor tlicher Herausgeber : Büro für Qualität & EHS, Sandvik Materials Technolog y. Sandvikens tr yckeri.