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4.1 Einleitung 4 445 Landwirtschaft und Umwelt 4 Landwirtschaft und Umwelt Helmut Voelzkow 4.1 Einleitung: Die Verzahnung von Landwirtschaft und...
Author: Kristin Schmidt
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Helmut Voelzkow 4.1

Einleitung: Die Verzahnung von Landwirtschaft und Umweltschutz als europäische und nordrhein-westfälische Herausforderung

4.1 Einleitung In Nordrhein-Westfalen liegen die beiden Politikfelder Landwirtschaft und Umwelt in der Zuständigkeit eines Ministeriums. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) ist, wie sein Name schon sagt, sowohl für die Fragen der Landwirtschaft (wie beispielsweise Agrarordnung, Veterinärwesen, Forsten, Naturschutz etc.) als auch für die Fragen der Umweltpolitik (wie Boden- und Gewässerschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Immissionsschutz) verantwortlich. Hinzu kommt noch der Verbraucherschutz, der nach einer Reihe von Lebensmittelskandalen (wie dem „Rinderwahnsinn“ BSE oder dem „Gammelfleisch“ in Imbissbuden) noch wichtiger geworden ist.1 Der Sachverhalt, dass die Zuständigkeiten für Landwirtschaft und Umwelt in Nordrhein-Westfalen in einem Ministerium vereinigt sind, dient hier als Ausgangspunkt dafür, die inhaltlichen Zusammenhänge, aber auch die Konfliktfelder zwischen Landwirtschaft und Umwelt anzusprechen. Man könnte die Zusammenführung der Landwirtschaftspolitik und der Umweltpolitik unter das gemeinsame Dach eines Ministeriums schon allein deshalb für sinnvoll erachten, weil zwischen diesen beiden Politikbereichen zahlreiche Berührungspunkte bestehen. Beispielsweise ist die moderne Landwirtschaft mit zahlreichen Umweltproblemen verbunden, weshalb sich viele umweltpolitische Maßnahmen ausdrücklich an die Landwirtschaft richten. Aber ebenso offensichtlich ist, dass sich die Umweltpolitik nicht auf die Landwirtschaft beschränkt. Und die Landwirtschaft hat mit einer Vielzahl von Problemen zu tun, die mit dem Umweltschutz allenfalls mittelbar in Zusammenhang stehen. Landwirtschaft und Umwelt sind also – trotz aller inhaltlichen Berührungspunkte – eigentlich zwei eigenständige Politikfelder. Deshalb werden diese beiden Politikfelder auf der übergeordneten Bundesebene jeweils einem eigenen Ministerium zugeordnet. Und die Europäische Kommission hat in ihrer internen Gliederung die Landwirtschaft und den Umweltschutz ebenfalls jeweils einer eigenen Generaldirektion zugewiesen. Die Praxis der Ressortzuordnung ist auf den verschiedenen politischen Ebenen also nicht einheitlich. Ob unter einem Dach zusammengefügt oder in verschiedenen Häusern untergebracht, die Landwirtschafts- und die Umweltpolitik haben zwar gemeinsame Schnittmengen, verfolgen aber jeweils eigenständige Ziele, die dann auch in Konflikt gera1

Auch im Verbraucherschutz spielt die Politik der Europäischen Union heute eine zentrale Rolle. Vgl. Voelzkow, Helmut: Europäischer Verbraucherschutz. In: Kohler-Koch, Beate/ Woyke, Wichard (Hg.): Lexikon der Politik, Bd. 5, Die Europäische Union. München, 1996, S. 258-262.

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ten können. Deshalb sollen in dieser Einführung die beiden Politikfelder der Landwirtschaft (Abschnitt 1) und des Umweltschutzes (Abschnitt 2) zunächst getrennt behandelt werden. Die beiden Abschnitte zeichnen die wichtigsten Entwicklungen in diesen Politikbereichen auf der europäischen Ebene nach. Dabei richtet sich das Augenmerk darauf, welche Konsequenzen mit den europäischen Entwicklungen für Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen verbunden sind. Im Anschluss daran werden einige aktuelle Probleme der Verzahnung von Landwirtschaft und Umwelt angesprochen (Abschnitt 3). Wie sich zeigt, haben in Deutschland die Bundesländer, also auch das Land Nordrhein-Westfalen, bei der Zusammenführung von Landwirtschaft und Umweltschutz autonome Regelungskompetenzen, weshalb es gerade in der Landespolitik durchaus Sinn machen kann, diese beiden Politikfelder in die Zuständigkeit eines gemeinsamen Landesministeriums zu stellen. 4.1.1 Landwirtschaft Der gesellschaftliche Strukturwandel von der Agrargesellschaft über die Industriegesellschaft hin zur Dienstleistungsgesellschaft bedeutet für die Landwirtschaft und damit für die ländlichen Regionen seit mehr als 200 Jahren eine Art Dauerstress. Die Landwirtschaft gehört seit Anbeginn der Modernisierung zu den Verlierern des Strukturwandels. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war auch das Industrieland Nordrhein-Westfalen noch weitgehend ein Agrarland, die große Mehrheit aller Erwerbspersonen arbeitete noch in der Landwirtschaft. Infolge der rasanten Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft war die Beschäftigung für die Landbevölkerung jedoch nicht mehr gesichert. Weil sich die industrielle Produktion und die Dienstleistungsbranchen vor allem in den städtischen Zentren entwickelten, neue Arbeitsplätze also eher in den Städten als auf dem Lande zu finden waren, war eine allgemeine „Landflucht“ Folge des Strukturwandels. Diese Entwicklungsdynamik hat den Stellenwert der Landwirtschaft in Wirtschaft und Gesellschaft über die Zeit geschmälert.2 Aber die Landwirte und ihre Interessenverbände haben diesen Strukturwandel nie widerstandslos hingenommen. Vielmehr forderten sie immer wieder politische Interventionen, um den Strukturwandel abbremsen und ihre Beschäftigungsperspektiven und ihre Einkommenssituation zu stabilisieren.3 Über lange Phasen durchaus mit Erfolg. Mit politischen Eingriffen wurde schon im vorletzten Jahrhundert und vor dem II. Weltkrieg versucht, Beschäftigung und Einkommen der Landwirte zu stützen und der zunehmenden „Entleerung“ der ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Auch unmittelbar nach dem II. Weltkrieg ist die Landwirtschaft in allen europäischen Ländern einer weitgehenden politischen Regulierung zum Schutze der inländischen Produktion unterworfen worden. Die sechs Gründerstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hatten ihre Landwirtschaft lange vor dem Beginn der europäischen Integration mit zahlreichen Eingriffen vor auslän-

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Zur aktuellen Struktur und Entwicklung der Landwirtschaft in NRW vgl. den Überblick des zuständigen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Neue Landwirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen: Perspektiven für die Landwirtschaft und den Ländlichen Raum. Düsseldorf, 2008. Vgl. Heinze, Rolf G.: Verbandspolitik zwischen Partikularismus und Gemeinwohl. Der deutsche Bauernverband. Gütersloh, 1992; Heinze, Rolf G. / Voelzkow, Helmut: Der Deutsche Bauernverband und das „Gemeinwohl“. In: Mayntz, Renate (Hg.): Verbände zwischen Mitgliederinteressen und Gemeinwohl. Gütersloh, 1992, S. 122-161.

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discher Konkurrenz abgeschottet, um den sektoralen Strukturwandel mit nationalen Sonderregelungen abzufedern. In den 50er Jahren, als die Idee einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft konkrete Züge annahm, war allen politischen Kräften klar, dass neben der Einführung des freien Warenverkehrs für alle möglichen (industriellen) Güter auch gemeinsame Sonderregelungen für die Landwirtschaft unverzichtbar sind. Eine Gemeinsame Agrarpolitik, Bestandteil des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, sollte die Vielfalt der nationalen Sonderregelungen in der Landwirtschaftspolitik ablösen. Durch gemeinsame Marktordnungen sollte sichergestellt werden, dass der freie Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft auch für landwirtschaftliche Produkte funktioniert, bei einer gleichzeitigen Begrenzung des Importes aus Regionen außerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Durch die Agrarmarktordnungen sollten eine Abgrenzung des europäischen Binnenmarktes vom Weltmarkt und eine Stabilisierung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse erreicht werden, um die Einkommen und Erwerbsperspektiven der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern. Zur Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde 1962 der „Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft“ (EAGFL) eingerichtet. Die „Abteilung Garantie“ trug dann über Jahrzehnte (bis 2006) die Kosten der Markt- und Preispolitik, die „Abteilung Ausrichtung“ übernahm die Kosten der Agrarstrukturpolitik. Mit der neuen Förderperiode 2007 – 2013 wurde der EAGFL in den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgeteilt, wobei der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) die „Abteilung Garantie“ abgelöst und der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ die Aufgaben der „Abteilung Ausrichtung“ übernommen hat. Die Gemeinsame Agrarpolitik hat in ihrer bisherigen Geschichte ein Dilemma, das zuvor schon in der nationalen Agrarpolitik deutlich geworden war, auf der europäischen Ebene wiederholt. Wie ihre nationalen Vorläufer lehnt sich die europäische Agrarpolitik mit ihren Interventionsinstrumenten gegen die Folgen des sozioökonomischen Strukturwandels auf, um eine Bestands- und Einkommenssicherung für die (größeren) landwirtschaftlichen Betriebe zu erreichen. Gleichzeitig fördert sie mit ihren Maßnahmen den strukturellen Wandel und erhöht noch die Produktivität der Landwirtschaft. Damit kann auch die Gemeinsame Agrarpolitik den Strukturwandel zu Lasten der Landwirtschaft nicht verhindern. Im Rahmen der Agrarstrukturpolitik muss deshalb auch versucht werden, in den ländlichen Regionen die Erwerbsalternativen jenseits der landwirtschaftlichen Produktion zu fördern, um der Abwanderung und „Entleerung“ der ländlichen Räume entgegenzuwirken. Im Unterschied zu anderen Politikfeldern ist die Agrarpolitik vollständig in die Zuständigkeit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft übergegangen. Während in anderen Politikbereichen die europäische Politik zu erheblichen Anteilen aus den nationalen Haushalten finanziert wird, erreicht der Finanzierungsanteil des Gemeinschaftshaushalts an der europäischen Agrarpolitik Höchstwerte, was auch erklärt, warum der Anteil der Agrarpolitik am Gesamthaushalt der Europäischen Union ungewöhnliche Ausmaße angenommen hat. Damit nimmt die Landwirtschaft in der europäischen Politik schon kurz nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Sonderstellung ein, die sie bis heute, auch nach der Verabschiedung des Vertrages zur Europäischen Union und nach einer grundlegenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die in den letzten Jahren eingeleitet wurde, behalten hat.

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Die folgenden zwei Abschnitte zeichnen die Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik von ihrer Einführung bis hin zur grundlegenden Reform in den letzten Jahren nach,4 wobei zwischen der „ersten Säule“ (Marktpolitik zur Einkommensstützung der Landwirte) und der „zweiten Säule“ (Politik für die ländlichen Räume) differenziert wird. Für beide Säulen gilt, dass der Umweltschutz in der europäischen Agrarpolitik immer wichtiger geworden ist. 4.1.1.1 Von der Markt- und Preispolitik zu entkoppelten Direktzahlungen: Reformen der „1. Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik Die Gemeinsame Agrarpolitik hatte sich für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bzw. für die Europäische Union als ein kostenträchtiges „Fass ohne Boden“ erwiesen. Die Preisfestsetzungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarmarktordnungen orientierten sich über Jahrzehnte hinweg an den Interessen der Erzeuger. Die Marktregulierung und die Subventionierung der landwirtschaftlichen Produktion gegen den Strukturwandel hatten natürlich ihren Preis. Mitte der 1970er Jahre erreichten die Agrarausgaben Anteile von weit über 70 Prozent des Gesamthaushaltes der Europäischen Gemeinschaft. Diese Kostenexplosion der Gemeinsamen Agrarpolitik provozierte Widerstände der Verbraucher, die wegen der politischen Regulierung künstlich erhöhte Preise für die landwirtschaftlichen Produkte zu zahlen hatten. Auch die Steuerzahler, die ja letztlich für die Kosten der Gemeinsamen Agrarpolitik aufzukommen hatten, äußerten zunehmend ihren Unmut über diese Belastungen. In die Kritik geriet auch, dass die Agrarpolitik mit ihrer Markt- und Preispolitik eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion befördere, die mit verheerenden Folgen für die Umwelt verbunden sei. Die Gemeinsame Agrarpolitik geriet zunehmend in die Kritik. Die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik mussten irgendwie begrenzt und die Umweltverträglichkeit der Landwirtschaft musste verbessert werden. Die Verabschiedung der „Leitlinie für die Agrarausgaben“ von 1988, die eine Obergrenze für die Entwicklung der Ausgaben der Abteilung Garantie einführte und damit ein unterproportionales Wachstum der Agrarausgaben festschrieb, war eine erste Notoperation zur Sanierung der europäischen Finanzen. Auch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 1992 („MacSharry-Reform“) sollte die Kosten der Gemeinsamen Agrarpolitik begrenzen. In erster Linie ging es bei diesen umstrittenen Initiativen um eine Rücknahme der kostenträchtigen Preisstützung. Die Interventionspreise (insbesondere bei Getreide) wurden schrittweise abgesenkt. Zum Ausgleich wurden neue Beihilfen eingeführt, die den Landwirten einen Anreiz bieten sollten, bestellte Flächen stillzulegen, um das Überangebot an landwirtschaftlichen Produkten zu reduzieren. Ergänzend zu den Reformen in der Marktund Preispolitik wurden „flankierende Maßnahmen“ eingeführt, wozu auch eine erste Förderung umweltverträglicher Produktionsverfahren in der Landwirtschaft gehörte. Auch der zunehmende Druck von außen bot allen Anlass, die europäische Agrarpolitik zu reformieren. So erzwang das „Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen“ in den 1990er Jahre weitere Anpassungen. In den langjährigen Verhandlungen, die 1993 mit der so genannten „Uruguay-Runde“ zu einer ersten Zwischenvereinbarung führten, forderten die 4

Vgl. auch Maas, Sarah/ Schmitz, P. Michael: Gemeinsame Agrarpolitik der EU. In: Wirtschaftsdienst 2 (2007), S. 94-100; Urff, Winfried von: Agrarmarkt und Struktur des ländlichen Raums in der Europäischen Union. In: Weidenfeld, Werner (Hg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche. Bonn, 2008, S. 209-226.

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USA, aber auch zahlreiche Entwicklungsländer eine Liberalisierung der europäischen Agrarmärkte, vor allem aber eine Reduzierung der Exporterstattungen. Die Europäische Union musste sich verpflichten, ihre interne Marktstützung zurückzufahren. Alle Maßnahmen des Außenschutzes mussten in Zölle umgewandelt und die Zollsätze mussten reduziert werden. Die Ausgaben für die Exporterstattungen, die einen Export landwirtschaftlicher Erzeugnisse auch bei deutlich niedrigeren Weltmarktpreisen ermöglichten, sollten spürbar eingeschränkt werden. Die Europäische Union hat in den schwierigen Verhandlungen bei der Verteidigung ihrer Agrarpolitik das Modell einer „multi-funktionalen Landwirtschaft“ vertreten, um ihren Protektionismus zu rechtfertigen. Die Landwirtschaft habe in Europa auch Aufgaben zu erfüllen, die über eine bloße Produktion von Nahrungsmitteln hinausgehen. Sie diene dem Erhalt der Kulturlandschaft und dem Erhalt der natürlichen Ressourcen. Hinzu komme, dass die Landwirtschaft zur wirtschaftlichen und sozialen Lebensfähigkeit ländlicher Räume beitrage. Wegen dieser zusätzlichen Aufgaben sei es auch gerechtfertigt, die europäische Landwirtschaft nicht voll dem kalten Wind der internationalen Konkurrenz auszusetzen. Spätestens hier wurde deutlich, dass eine Fortführung der Europäischen Agrarpolitik auf das Zusatzargument des Umwelt- und Naturschutzes zurückgreifen muss, um ihre Marktabschottung und die Förderung der europäischen Landwirtschaft nach außen zu legitimieren. Um in dieser Frage ihre Glaubhaftigkeit zu erhöhen, musste die Europäische Union ihre Agrarpolitik umstellen und die Belange des Umwelt- und Naturschutzes in der Gemeinsamen Agrarpolitik stärken. Der Beitritt der neuen Länder aus Mittel- und Osteuropa war für die Europäische Agrarpolitik eine zusätzliche Herausforderung. Jedem Beobachter war klar, dass die Gemeinsame Agrarpolitik vor dieser Erweiterung noch einmal reformiert werden musste. Die 1997 von der Kommission vorgelegte „Agenda 2000: Eine stärkere und erweiterte Union“ enthielt denn auch eine Reihe einschneidender Änderungen in der Agrarpolitik, die nach langen Verhandlungen und zahlreichen Veränderungen auf einem Berliner Sondergipfel 1999 verabschiedet werden konnten. Wie zu erwarten, standen erneute Absenkungen der Interventionspreise im Vordergrund der Verhandlungen. Noch vor dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Neumitglieder wurden auf dem Europäischen Rat im Oktober 2002 im Vorfeld der anstehenden Erweiterung der Union 2004 neue Obergrenzen für die Agrarausgaben festgelegt. Von besonderer Bedeutung war allerdings auch hier eine Innovation, die den Umweltschutz in der Landwirtschaft aufwerten sollte: Nach der so genannten „horizontalen Verordnung“ können die Mitgliedstaaten heute die Einhaltung von Umweltauflagen zur Voraussetzung von Direktzahlungen machen, also Leistungen kürzen oder streichen, wenn bestimmte Umweltauflagen von den Landwirten nicht eingehalten werden. Wohlgemerkt: Die Mitgliedstaaten können dies tun, wenn sie wollen, aber sie müssen es nicht tun. An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Europäische Politik selbst in der Agrarpolitik, die auf den ersten Blick so hochgradig verregelt erscheint, neue Optionen für eine dezentrale Politik der Kombination von Landwirtschaft und Umwelt eröffnet hat, die in Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Ob solche Optionen dann auch tatsächlich genutzt werden, und wenn ja, wie, ist natürlich eine andere Frage. Deutschland hat diese neuen Gestaltungsspielräume zunächst nur zögerlich in Anspruch genommen. Unter dem früheren Agrarkommissar Franz Fischler wurde die bereits in Ansätzen eingeleitete grundsätzliche Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Juni 2003 dann endgültig verabschiedet (so genannte „Luxemburger Beschlüsse“). Durch die Reformen werden die Zahlungen an die Bauern umgestellt. Das bis 2004 vorherrschende System produk-

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tionsgebundener Direktzahlungen wird in mehreren Einzelschritten bis 2013 von betriebsbezogenen, von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelten Direktzahlungen abgelöst. Damit läuft die Markt- und Preisregulierung herkömmlicher Art allmählich aus. Produktionsgebundene Direktzahlungen wie eine „Stärkekartoffelprämie“, „Milchprämie“ oder „Tabakprämie“, also Zahlungen, die an den Tierbestand oder den Produktionsausstoß anknüpfen, sollen von der Bildfläche verschwinden. Die Direktzahlungen sollen nicht mehr davon abhängen, welche Produkte ein Landwirt in seinem Betrieb erzeugt, sondern nur noch von der bewirtschafteten Fläche des Betriebs. Erwartet wird dadurch eine stärkere Orientierung der Landwirte am Marktgeschehen. Die Entscheidung, welche landwirtschaftlichen Produkte erzeugt werden, soll nicht länger von der Höhe irgendwelcher produktbezogenen Zahlungen bestimmt werden. Das Ziel der Reform ist eine einheitliche Flächenprämie, die allerdings an die Einhaltung von so genannten „Cross Compliance“-Kriterien gebunden ist: Die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe setzen voraus, dass die bestehenden EU-Vorschriften im Umweltschutz, in der Lebensmittelsicherheit und im Tierschutz eingehalten werden. Die Betriebe müssen ihre landwirtschaftlichen Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand halten und Dauergrünland bereitstellen. Zu der grundlegenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gehört auch eine so genannte „Modulation“. Ausgehend von der Differenzierung zwischen „erster und zweiter Säule“, also der Zweiteilung zwischen den Maßnahmen zur Einkommensstützung der Landwirte und der Politik zur Förderung der ländlichen Räume, soll mit der Reform eine Umschichtung von Finanzmitteln von der ersten in die zweite Säule erreicht werden. Damit sollen die Ausgaben zur Einkommensstützung zurückgefahren werden und stattdessen die Förderpolitik zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Räume gestärkt werden. Mit dieser Reform werden heute auch mehr Finanzmittel für den Umweltschutz und die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume reserviert – zu Lasten der Gelder, die früher für die Markt- und Preisordnung genutzt wurden, und zu Lasten der Direktzahlungen, die in jüngerer Zeit die Markt- und Preispolitik abgelöst haben. Allerdings sind diese Umschichtungen bislang geringer ausgefallen oder langsamer umgesetzt worden, als es sich die Befürworter einer konsequenten Agrarwende erhofft haben. Aber die grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik musste kommen. Zwei Gründe waren dafür ausschlaggebend: Zum einen war nicht länger zu leugnen, dass eine protektionistische Regulierung der Landwirtschaft, die auf eine Abschottung Europas und auf eine Markt- und Preispolitik für landwirtschaftliche Produkte setzt, um den Betrieben und damit auch den ländlichen Regionen zu helfen, in einem immer größeren Europa an finanzielle Grenzen stößt. Zum anderen erzwangen die internationalen Verpflichtungen, die Europa und seine Mitgliedstaaten im Rahmen der Handelsgespräche der WTO machen mussten, zu einer Umstellung der europäischen Agrarpolitik. Die Europäische Union ist heute in der Pflicht, bei der Verteidigung ihrer Agrarpolitik den Nachweis zu führen, dass es ihr nicht nur um irgendwelche partikularistischen Einzelinteressen einer mehr oder minder organisationsstarken Agrarlobby geht, sondern allein um „öffentliche Güter“ wie Verbraucher-, Natur- und Umweltschutz. Die Widerstände der Interessenverbände der Landwirtschaft haben diese Neuausrichtung der Agrarpolitik nicht verhindern können, auch wenn die Bauernverbände mehrfach vorgeschlagen haben, die Handelsgespräche im Rahmen der WTO („Doha-Runde“) einfach platzen zu lassen. Der Verbraucherschutz und die Umweltverträglichkeit der Landwirtschaft haben zunehmen müssen, weil nur so die Fort-

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führung der europäischen Agrarpolitik nach innen gegenüber dem Verbraucher und dem Steuerzahler und nach außen gegenüber den ausländischen Handelspartnern legitimiert werden kann. An die Stelle der Subventionierung von landwirtschaftlichen Produkten ist, wenn auch nur Schritt für Schritt, eine Vergütung für Dienstleistungen im Natur- und Umweltschutz getreten, um der Landwirtschaft ein zweites Einkommen neben den unmittelbaren Erlösen für ihre Produkte zu sichern. Damit wandelt sich die Landwirtschaft, auch wenn sie sich lange dagegen gewehrt hat, allmählich doch in eine Dienstleistungsbranche für den Natur- und Umweltschutz. Diese Neuorientierung wird sich vermutlich in den nächsten Jahren noch verstärken. Die Neuausrichtung der Agrarpolitik bleibt aber konfliktreich: Die Landwirte pochen auf ein angemessenes Einkommen, auf Planungssicherheit, auf eine einfache und unbürokratische Verwaltung der Agrarpolitik. Die Verbraucher wünschen sich sichere Lebensmittel, mehr Information über die Qualität der Lebensmittel, Gesundheitsschutz, ein preisgünstiges Angebot und vielleicht auch eine umweltfreundliche Landwirtschaft. Die WTO und die Handelspartner der Europäischen Union verlangen einen freien Marktzugang, also einen Abbau des Protektionismus und einen Verzicht auf unlautere Exportförderung, letztlich also die Abschaffung aller Ausfuhrsubventionen. Die Nettozahler unter den Mitgliedsstaaten der vergrößerten Europäischen Union wollen eine Senkung ihres Finanzierungsanteils, zumindest aber eine Kostenbegrenzung. Die neuen Mitgliedsstaaten fordern eine Gemeinsame Agrarpolitik, die sie im Vergleich zu den Altmitgliedsländern gleichbehandelt, verbunden mit zusätzlichen Strukturbeihilfen für die neuen Mitgliedsländer. Angesichts dieser vielfältigen Konfliktkonstellationen ist nachvollziehbar, dass die Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik schwierig und zeitaufwändig waren und immer noch sind. Die bislang eingeleiteten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik können Erfolge vermelden. Der Anteil der Agrarkosten an dem Gesamthaushalt der Europäischen Union ist wieder zurückgeführt worden. Im Jahr 2000 lag der Anteil noch bei 51 Prozent des europäischen Haushaltes. Anfang 2009 waren es nur noch 43 Prozent, mit weiter sinkender Tendenz. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, dass der Gesamthaushalt der Europäischen Union über die Jahre insgesamt größer geworden ist. Die Generaldirektion „Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ der Europäischen Kommission gab in einer Publikation anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union 2004 an, dass die GAP in den nächsten Jahren rund 50 Milliarden Euro im Jahr kosten werde.5 Im laufenden Jahr 2009 liegt der Etat noch bei 56 Mrd. Euro. Damit ist die Gemeinsame Agrarpolitik zwar immer noch der größte Posten im Haushalt der Europäischen Union, aber der Anteil der Ausgaben für die Agrarpolitik ist deutlich rückläufig. Wenn die Umstellung der Agrarpolitik in der „1. Säule“ weitere Fortschritte machen sollte, wird die politische Förderung der wirtschaftlichen Alternativen zur Landwirtschaft für die Zukunft der ländlichen Räume noch wichtiger werden. Deshalb wird die Markt- und Preispolitik zur Stützung der Landwirtschaft schrittweise durch eine Politik für die ländlichen Räume abgelöst. Mit den Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik im Sommer 2003 ist die Entwicklung der ländlichen Räume aufgewertet worden. Finanziellen Hilfen, die bislang für die Stabilisierung der landwirtschaftlichen (Über-) Produktion reserviert waren, werden seither verstärkt für den Aufbau von Alternativen zur Landwirtschaft in ländlichen Räumen genutzt. 5

Vgl. Europäische Gemeinschaften: GAP – Die Gemeinsame Agrarpolitik erklärt. Brüssel, 2004, S.28.

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4.1.1.2 Agrarstrukturpolitik: Reformen der „2. Säule“ der Politik für die ländlichen Räume Die Europäische Union beteiligt sich schon seit langer Zeit mit Mitteln aus den Europäischen Strukturfonds an der Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume – auch in Nordrhein-Westfalen. So wurden bis 1999 zwei ländliche Regionen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der so genannten Ziel-5b-Förderung („Entwicklung des ländlichen Raumes“) unterstützt. Es handelte sich dabei um das „Zielgebiet West“ (Teile des Kreises Euskirchen, des Kreises Düren und des Kreises Aachen) und das „Zielgebiet Ost“ (Kreis Höxter und Teile des Kreises Paderborn). In der Förderphase 2000-2006 erfolgte dann eine so genannte „Auslaufförderung“ dieser ländlichen Regionen im Rahmen der neu abgegrenzten Ziel-2-Förderung der europäischen Regionalpolitik, die nach der Reform durch die Agenda 2000 nicht mehr nur die altindustriellen Problemregionen (vor allem des Ruhrgebietes), sondern auch die ländlichen Förderregionen der früheren Ziel-5b-Förderung einbezog. In Vorbereitung der anschließenden Förderperiode 2007 bis 2013 ist die europäische Politik für die ländlichen Räume nochmals grundlegend verändert worden. Im Jahr 2005 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung zur „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER-Verordnung) beschlossen. Das Amtsdeutsch ist schrecklich, aber dahinter verbirgt sich die so genannte „2. Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Förderphase 2007 bis 2013. Die europäische Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums verfolgt drei Schwerpunktbereiche („thematische Achsen“): Erstens die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, zweitens die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft und drittens die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und die Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Der Finanzrahmen der ELER-Verordnung liegt bei fast 1,2 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt. Unter Einbezug der Finanzmittel der Bundesländer und der Gemeinden stehen für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Deutschland in dem genannten Förderzeitraum insgesamt mehr als 17 Milliarden Euro zur Verfügung, umgerechnet also etwa 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Für die neue Förderperiode ist auch ein dreistufiger Planungsprozess zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsländern vereinbart worden, der die Rolle der Bundesländer und ihrer ländlichen Räume bei der Formulierung der Fördervorhaben und bei der Implementation der geförderten Projekte stärkt. Auf Grundlage der strategischen Leitlinien der EU hat die Bundesregierung einen „Nationalen Strategieplan für die Entwicklung ländlicher Räume“ vorgelegt, der als Bindeglied zu den Entwicklungsprogrammen der einzelnen Bundesländer fungiert. Mit Bezug auf die strategischen Leitlinien der EU und als Unterbau des „Nationalen Strategieplans“ legen die Bundesländer unter Berücksichtigung ihrer regionalen Besonderheiten konkrete Fördermaßnahmen und ihre finanzielle Ausstattung fest. Die Bundesländer sind nach Bewilligung und Verabschiedung ihres Entwicklungsprogramms auch für die konkrete Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verantwortlich. Wie im „Nationalen Strategieplan“ und den zahlreichen Entwicklungsprogrammen der Länder, auch dem Entwicklungsprogramm „Ländlicher Raum“ des Landes NordrheinWestfalen, näher zu entnehmen ist, werden in der nationalen Nutzung der europäischen Fördermittel europäische Programme und nationale Programme kombiniert. Denn die För-

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derangebote der Europäischen Union für die ländlichen Regionen sollen jeweils durch nationale Mittel ergänzt werden. So beteiligt sich die Europäische Union an dem aktuellen Entwicklungsprogramm „Ländlicher Raum“ von Nordrhein-Westfalen mit rund 292 Millionen Euro. Weitere Gelder kommen vom Bund und vom Land, wobei vor allem auf die Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zurückgegriffen wird. Ein Großteil der Finanzhilfen der Europäischen Union läuft damit über die traditionellen Förderschienen der nationalen Strukturpolitik, was schon aus verwaltungstechnischen Gründen einen recht komplizierten Koordinationsaufwand auslöst. Wer die kritische Diskussion über die deutsche Regionalpolitik6 kennt, der weiß auch, dass die Gemeinschaftsaufgaben seit Jahren in der Kritik stehen. Bemängelt wird vor allem der „Top-Down“-Ansatz der Gemeinschaftsaufgaben, der den Förderregionen nur enge Gestaltungsspielräume lässt, die Verwendung der Fördermittel nach regionalen Kriterien zu variieren. Vor diesem Hintergrund ist besonders herauszustellen, dass sich die Europäische Union auch darum bemüht, innovative Verfahrenswege einer dezentralen Förderpolitik mit ihren finanziellen Zuwendungen zu verbinden. Ein kleiner Teil der europäischen Mittel ist der so genannten „Leader-Förderung“ vorbehalten. Damit will die Europäische Union die Möglichkeit eröffnen, neue Wege in der Politik für die ländlichen Räume auszuprobieren. „Leader“ war früher eine europäische Gemeinschaftsinitiative, heute ist „Leader“ ein fester Bestandteil der europäischen Politik für die ländlichen Räume. „Leader“ eröffnet ein Experimentierfeld, das gerade im Hinblick auf die konzeptionelle Diskussion über regionalpolitische Hilfen für ländliche Räume besonders spannend ist. Im Unterschied zu vielen anderen regionalen Förderprogrammen gibt „Leader“ keine konkreten Fördertatbestände vor, sondern fordert die ländlichen Räume dazu auf, selbst Ideen zu entwickeln, wie die Entwicklung der ländlichen Räume vorangebracht werden kann. „Leader“ erwartet aber konkrete Bezüge zu den regionalen Besonderheiten (territorialer Ansatz), eine möglichst breite Bürgerbeteiligung (bottom-up-Ansatz) und die gemeinsame Festlegung auf ein regionales Entwicklungskonzept, möglichst auch unter Berücksichtigung anderer Planungsprozesse in der Region (integrierter Ansatz). Öffentliche und private Akteure sollen vor Ort eine gemeinsame Strategie entwickeln, wie der Entwicklungsrückstand ihres ländlichen Raumes abgebaut werden kann. Praktisch umgesetzt werden „Leader-Projekte“ von „lokalen Aktionsgruppen“, die Kooperationspartner suchen und finden sollen. Es gibt sogar hauptamtliches Personal, das die Arbeit der „lokalen Aktionsgruppen“ unterstützen soll. In NordrheinWestfalen sind elf „lokale Aktionsgruppen“ in einem landesweiten Wettbewerb 2007 und 2008 ausgewählt und als „Leader-Regionen“ anerkannt worden.7 Entscheidend für „Leader“ ist die Mobilisierung außerhalb der (Ministerial-) Verwaltung. Bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen und ihren Verwaltungen mag die Kooperationsbereitschaft noch durch die Landesministerien angeordnet werden können, aber bei den meisten Akteuren aus der Privatwirtschaft oder der Verbände geht dies nicht. Vor diesem Hintergrund wird nachvollziehbar, warum „Leader“ auf einen territorialen Bottom6

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Vgl. den Rückblick von Hoppe, Andrea/ Voelzkow, Helmut: Raumordnungs- und Regionalpolitik: Rahmenbedingungen, Entwicklungen und Perspektiven. In: Holtmann, Everhard/ Ellwein, Thomas (Hg.): 50 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Rahmenbedingungen – Entwicklungen – Perspektiven. PVS-Sonderheft 30. Opladen, 1999, S. 279-296. Vgl. dazu Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: NRW-Programm Ländlicher Raum 2007-2013. Jahresbericht 2008. Düsseldorf, 2009.

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up-Ansatz setzt. Private und öffentliche Akteure sollen gemeinsam identifizieren, welche wirtschaftlichen Potentiale in den ländlichen Regionen durch koordiniertes Handeln erschlossen werden könnten. Private und öffentliche Akteure sollen auf der Grundlage eines regionalen Entwicklungskonzeptes eine kollektive Strategie entwickeln und sich freiwillig dazu verpflichten, bei der Umsetzung des Konzepts „an einem Strang“ zu ziehen. Die Netzwerke sollen durch Handlungskoordination eine Entwicklung einleiten, die über ein einseitiges Staatshandeln allein nicht realisierbar wäre. Der Clou solcher Netzwerke besteht darin, dass die eingebundenen Akteure koordiniert handeln und so jeweils Einzelleistungen erbringen, die in ihrer Gesamtheit durch die Synergie von kollektivem Nutzen sein können. Was aus dieser europäischen Politik der dezentralen Mobilisierung dann aber tatsächlich wird, bleibt zunächst völlig offen und entscheidet sich erst „vor Ort“ während der Projektformulierung und Projektrealisierung. 4.1.2 Umwelt Das Land Nordrhein-Westfalen kann bekanntlich auf eine lange Industriegeschichte zurückblicken. In einigen Regionen des Landes, insbesondere im Ruhrgebiet, sind die Umweltprobleme, die mit industrieller Produktion und einer hohen Siedlungsdichte verbunden sind, besonders deutlich geworden. Seit den Anfängen der Industrialisierung war eigentlich klar: Zur Verbesserung der Umweltsituation ist die Gesetzgebung gefordert. In der europäischen Politik aber spielte der Umweltschutz zunächst nur eine untergeordnete Rolle. Nach dem II. Weltkrieg standen andere Ziele (Friedenssicherung, Wiederaufbau, Wirtschaftswachstum) im Vordergrund. Der Umweltschutz wurde deshalb – wenn er überhaupt auf die politische Agenda gesetzt wurde – als eine nationale Angelegenheit angesehen. In den Römischen Verträgen von 1957 tauchen Umweltschutz und Umweltpolitik noch nicht auf. Erst zu Beginn der 70er Jahre, als die Umweltprobleme in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion rückten, wurde der Umweltschutz auch in der europäischen Politik als eine europäische Aufgabe erkannt. In dieser Anfangsphase waren es vor allem grenzüberschreitende Umweltprobleme (beispielsweise die Schadstoffbelastungen grenzüberschreitender Flüsse oder die Luftverschmutzung), die Anlass gaben, nach möglichen europäischen Problemlösungen zu suchen. Seither haben sich die umweltpolitischen Kompetenzen der Europäischen Union schrittweise erweitert.8 Es dürfte unmittelbar einsichtig sein, dass grenzüberschreitende Umweltprobleme nur im Rahmen internationaler Regime oder im Europäischen Kontext bewältigt werden können. Nationale Alleingänge sind im Umweltschutz häufig untauglich, eben weil die Umweltprobleme nicht an den Grenzen der Staaten Halt machen. Wenn es aber zu erklären gilt, warum heute umweltpolitische Entscheidungen in den allermeisten Fällen in Brüssel und nicht mehr in Berlin oder Düsseldorf getroffen werden, reicht dieser Verweis auf die „Natur der Sache“ der Umweltprobleme nicht aus. Viel wichtiger für den Bedeutungsgewinn der europäischen Umweltpolitik dürfte gewesen sein, dass über Umweltfragen in Brüssel entschieden werden muss, um zu verhindern, dass der Umweltschutz mit den Zielen des euro8

Zur Entwicklung der Europäischen Umweltpolitik vgl. Roth-Behrend, Dagmar/ Büchler, Frank: Die Umweltpolitik der Europäischen Union. In: Weidenfeld, Werner (Hg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche. Bonn, 2008, S. 362-384; Knill, Christoph: Europäische Umweltpolitik. Steuerungsprobleme und Regulierungsmuster im Mehrebenensystem (2. Aufl.). Opladen, 2008.

4.1 Einleitung

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päischen Binnenmarktes kollidiert. Der gemeinsame Binnenmarkt setzt eine europäische Umweltpolitik voraus, weil ansonsten das Binnenmarktziel durch nationale „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“, die mit umweltpolitischen Zielen begründet würden, unterlaufen werden würde. Angesichts der engen Zusammenhänge zwischen dem Binnenmarkt und dem Umweltschutz ist von kritischen Stimmen vermutet worden, dass die europäische Umweltpolitik weniger dem Umweltschutz als vielmehr der Schaffung und Bewahrung eines gemeinsamen Marktes dienen solle. Solche Vorbehalte hatten gerade in der Anfangsphase der europäischen Umweltpolitik sicherlich ihre Berechtigung. In den letzten Dekaden hat sich aber gezeigt, dass das Binnenmarktziel für den Umweltschutz nicht nur Restriktionen, sondern auch neue Chancen in sich birgt, insbesondere bei der Durchsetzung strengerer Umweltstandards in jenen Mitgliedsländern, die sich in Sachen Umweltschutz eher zurückhaltend zeigen. Auch der Einwand, dass sich die europäische Umweltpolitik vor allem auf die Verabschiedung von Produktstandards konzentriert, die sicherstellen sollen, dass die normgerechten Produkte in jedem Mitgliedsland frei gehandelt werden können, dass die Europäische Union dafür aber andere umweltpolitische Handlungsfelder (beispielsweise Emissions- und Immissionsstandards oder den Naturschutz) vernachlässige, konnte vor allem zu Beginn der europäischen Umweltpolitik eine gewisse Plausibilität beanspruchen. Heute ist aber nicht mehr zu verkennen, dass sich auch in dieser Frage in den letzten Jahren viel geändert hat.9 Der Einstieg in eine gemeinschaftliche Umweltpolitik wurde 1972 beim EG-Gipfel in Paris durchgesetzt. Um der gemeinschaftlichen bzw. europäischen Umweltpolitik einen Rahmen zu geben, werden seit 1973 in regelmäßigen Abständen für mehrere Jahre so genannte „Aktionsprogramme“ verabschiedet, die Aufschluss darüber geben sollen, was die Europäische Union in den nächsten Jahren in der Umweltpolitik erreichen will. Die ersten Aktionsprogramme der 1970er und 1980er Jahre lesen sich noch wie Kataloge, die eine Vielzahl umweltpolitischer Einzelmaßnahmen ankündigen, ohne so etwas wie ein Gesamtkonzept erkennen zu lassen. Dies änderte sich vor allem mit dem fünften Aktionsprogramm von 1992, das weitaus anspruchsvoller formuliert war. Dieser Orientierungswechsel verdankte sich den Fortschritten in der europäischen Integration. So hat die Einheitliche Europäische Akte (EEA) eine eigene Rechtsgrundlage (Art. 130 r-t) für die europäische Umweltpolitik geschaffen, die den Umweltschutz als eigenständige europäische Aufgabe, unabhängig von den Zielen des gemeinsamen Binnenmarktes, anerkennt und damit aufwertet. Seit der Maastrichter Vertragsrevision kann in der europäischen Umweltpolitik auch ohne Bezug auf den Binnenmarkt mit qualifizierter Mehrheit im Rat entschieden werden. In diesen Fällen kann auch das Europäische Parlament, das sich schon mehrfach als Motor umweltpolitischer Fortschritte profiliert hat, direkt Einfluss auf den Entscheidungsprozess und die Rechtsakte nehmen.10 Auch die Errichtung der Europäischen Umweltagentur lässt sich als Verselbständigung der Europäischen Umweltpolitik interpretieren. Die Europäische Umweltpolitik hat sich damit in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Am Anfang hatte sie mit erheblichen institutionellen Barrieren zu kämpfen. Die 9

10

Vgl. dazu beispielsweise Eichener, Volker: Das Entscheidungssystem der Europäischen Union. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven. Baden-Baden, 2000. Die umweltpolitischen Bestimmungen der Europäischen Union waren im Vertrag von Nizza in den Artikeln 174-176 des EG-Vertrags festgelegt. Der Lissabonner Vertrag hat diese Bestimmungen weitgehend in die Artikel 191-193 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) übernommen.

456

4 Landwirtschaft und Umwelt

Strategie der europäischen Harmonisierung nationaler Vorschriften, angetrieben von dem Ziel der Beseitigung von Handelshemmnissen, scheiterte zunächst häufig durch die erforderliche Einstimmigkeit im Entscheidungsprozess: Der langsamste Wagen im Geleitzug bestimmte die Geschwindigkeit des umweltpolitischen Fortschritts. Mittlerweile sind diese institutionellen Barrieren zumindest gelockert. Vielfach kann auch mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden, was die Durchsetzungschancen umweltpolitischer Maßnahmen selbst dann erhöht, wenn auf die Inanspruchnahme dieser Mehrheitsregel im Interesse einer umfassenden Verständigung verzichtet wird. Die gängige Hypothese, die Europäische Umweltpolitik bilde nur den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ der Umweltpolitik der Mitgliedstaaten, dürfte mittlerweile überholt sein. Zahlreiche Analysen einzelner Teilbereiche der Umweltpolitik kommen eher zu dem Ergebnis, dass die Europäische Umweltpolitik ein vergleichsweise hohes Niveau an umweltpolitischer Regulierung durchsetzen kann. So zeigen empirische Analysen, dass die europäische Umweltpolitik vor allem von den umweltpolitisch fortschrittlichen Mitgliedsländern geprägt wird.11 In der europäischen Umweltpolitik herrscht ein „regulativer Wettbewerb“ vor, mit einer Dynamik, die dem Umweltschutz zugute kommt. Die aktiven Mitgliedsländer versuchen, ihre jeweiligen Problemlösungsansätze auf der europäischen Ebene durchzusetzen, und sei es auch nur, um dadurch rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile im Wettbewerb mit den anderen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Im Endergebnis wird die Europäische Umweltpolitik zu einem Innovationsmotor der nationalen Umweltpolitik, denn über den „Umweg Europa“ werden wirksame umweltpolitische Lösungsansätze auch in jenen Mitgliedsländern verbreitet, die andere, weniger effektive Regulierungstraditionen verfolgt haben oder im Umweltschutz überhaupt nicht aktiv werden wollten. Anfang 2001 hat die Europäische Kommission unter dem Titel „Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand“ das 6. Umweltaktionsprogramm vorgelegt. Nach einer selbstkritischen Bestandsaufnahme der umweltpolitischen Fortschritte und Defizite werden darin vier Schwerpunkte für die kommenden Jahre bis 2012 umrissen. Dazu gehört zunächst der Klimaschutz, wozu vor allem die Umsetzung des Kyoto-Protokolls und weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen aufgeführt werden. Als zweiter Schwerpunkt werden „Natur und biologische Vielfalt“ genannt, wozu beispielsweise ein Netzwerk von Naturschutzgebieten oder der Schutz der Meeresumwelt und des Bodens gerechnet werden. Der dritte Schwerpunkt „Umwelt und Gesundheit“ umfasst beispielsweise die Erhöhung der Luftqualität oder die Rückführung des Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft. Zu dem vierten Schwerpunkt „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Abfallwirtschaft“ gehören insbesondere die „integrierte Produktpolitik“ und der Ausbau des Recyclings, was zu einer Reduzierung der Abfallberge beitragen soll. Aber ob aus Aktionsprogrammen auch Aktionen werden, ist eine andere Frage. Mittlerweile gehört die Umweltpolitik zwar zu den Politikbereichen der Europäischen Union, in denen weitestgehend gemeinschaftlich vorgegangen wird, aber kontrovers bleibt die Frage, ob die Europäische Union auch genug für den Umweltschutz tut. Die Europäische Umweltpolitik sieht sich immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie zu industriefreundlich sei. Niemand wird in Abrede stellen, dass die großen europäischen Unternehmen und starke Wirtschaftsverbände über zahlreiche Kontakte zu den europäischen Institutionen verfügen, insbesondere zur Europäischen Kommission, die die umweltpolitischen Maßnahmen vorbe11

Vgl. Héritier, Adrienne u.a.: Die Veränderung von Staatlichkeit in Europa. Ein regulativer Wettbewerb: Deutschland Großbritannien und Frankreich. Opladen, 1994.

4.1 Einleitung

457

reitet. Demgegenüber fällt den Umweltverbänden die Artikulation und Durchsetzung ihrer Anliegen ungleich schwerer, auch wenn sie für die Teilnahme am politischen Willensbildungsprozess öffentliche Organisationshilfen (also finanzielle Zuschüsse) erhalten. Unstrittig ist auch, dass die europäischen Institutionen, insbesondere die Europäische Kommission, in einem weitaus höheren Maße auf externe Unterstützung angewiesen bleibt, um den Umweltschutz voran zu bringen. Die Kommission ist im Unterschied zu den meisten Umweltministerien der Mitgliedsländer personell vergleichsweise schwach ausgestattet. Zudem muss die Kommission bei ihren umweltpolitischen Vorlagen die überaus komplexe politische, rechtliche und wirtschaftliche Situation der verschiedenen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Die Kommission bleibt deshalb auf die Mitarbeit externer Stellen, seien es nun Wirtschaftsverbände, Umweltverbände, Experten wissenschaftlicher Einrichtungen oder Mitarbeiter der Umweltministerien der Mitgliedstaaten angewiesen. Gerade diese Abhängigkeit von externen Informationslieferanten eröffnet aber auch verschiedenen Umweltorganisationen vielfältige Zugänge in den europäischen Entscheidungsprozess. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Einrichtungen, vom wissenschaftlichen Institut der Klimaforschung bis hin zu fachlich differenzierten Umweltverbänden, die sich in die europäische Umweltpolitik einmischen und – teilweise gestärkt durch europäische Gelder – auch einmischen sollen. 4.1.3 Die Verzahnung von Landwirtschaft und Umwelt in Europa und in NordrheinWestfalen Nach dem Rückblick über die Entwicklungen, die es in den letzten Dekaden in den Handlungsfeldern der Landwirtschaft und der Umwelt gegeben hat, drängt sich fast schon ein optimistisches Resümee auf: In der Gemeinsamen Agrarpolitik hat es wichtige Korrekturen gegeben. Nachdem Anfang bis Mitte der 1980er Jahre die Fehlentwicklungen der traditionellen Markt- und Preispolitik überdeutlich geworden waren, konnte die Europäische Union auch gegen die Widerstände einzelner Interessengruppen oder Mitgliedstaaten die Gemeinsame Agrarpolitik neu ausrichten. Und der Umweltschutz, der zunächst in der europäischen Politik nur eine untergeordnete Rolle gespielt hatte, konnte im Zuge der Vollendung des europäischen Binnenmarktes und der anschließenden Umbauten des politischen Systems der Europäischen Union als eigenständiges Ziel gemeinschaftlicher Politik aufgewertet werden. Den Euroskeptikern kann heute entgegengehalten werden, dass die zunächst in einer Politikverflechtungsfalle festgefahrene Europäische Union12 im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik, die als Paradebeispiel für die Fehlentwicklungen verflochtener Politik galt, zumindest eine von den Kritikern so nicht erwartete Handlungs- und Problemlösungsfähigkeit gezeigt hat. Und auch in der Umweltpolitik ist die gängige „Systemkritik“, wonach Europa bestenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner widerstreitender Interessen realisieren kann, verbunden mit einer einseitigen Privilegierung der Wirtschaftsinteressen, vielfach widerlegt. Aber daraus kann natürlich nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass in den Bereichen der Landwirtschaft und der Umwelt in Europa alles zum Besten bestellt sei.

12

Vgl. Scharpf, Fritz W.: Die Politikverflechtungsfalle: Europäische Integration und deutscher Föderalismus im Vergleich. Politische Vierteljahresschrift 26 (1985), S. 323-356.

458

4 Landwirtschaft und Umwelt

Die Kommission unter Präsident José Barroso verfolgt im Rahmen ihrer „Strategischen Ziele“ eine Verzahnung der Umweltpolitik mit anderen Politikbereichen. So wird der Themenkomplex „Umwelt und Umweltschutz“ unter dem Dach der nachhaltigen Entwicklung als visionäre Leitlinie der EU eingeordnet. Seit dem Vertrag von Amsterdam ist die Einbeziehung von Umweltbelangen in alle Gemeinschaftspolitiken ausdrücklich festgeschrieben. Schon seit Jahren wird in der europäischen Politik immer wieder unterstrichen, dass die Umweltprobleme mit anderen Politikbereichen (wie Energie, Handel, Verkehr und Tourismus) in einem engen Verhältnis stehen. Besonders deutlich zeigen sich solche Berührungspunkte zwischen der Umweltpolitik und der Landwirtschaft. Die erklärte Absicht, eine Verzahnung von „Landwirtschaft und Umwelt“ zu verwirklichen, und damit in verschiedenen Politikbereichen, insbesondere in der Agrarpolitik, für eine Berücksichtigung der Umweltaspekte zu sorgen, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die konkrete Durchsetzung des Umweltschutzes in der Landwirtschaft immer mit Konflikten verbunden ist. Solche Konflikte zeigen sich aber nicht nur in Brüssel sondern auch in den Mitgliedsstaaten. In Deutschland gilt dies aufgrund der föderalistischen Struktur auch für die Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen. Sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Umweltschutz, erst recht aber für die Verzahnung dieser beiden Politikfelder gilt, dass die Politik im europäischen Mehrebenensystem durch ein recht komplexes Zusammenspiel unterschiedlicher Regelungssysteme zustande kommt. Sowohl in der Landwirtschaftspolitik (einschließlich der Politik für die ländlichen Räume) als auch in der Umweltpolitik bietet das politische System der Europäischen Union einen institutionellen Rahmen, in den sich die Mitgliedstaaten und damit auch die deutschen Bundesländer einfügen müssen. Aber das heißt nicht, dass nach den ersten Festlegungen in Brüssel auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Bundesländer nichts mehr zu bewegen wäre. Der institutionelle Rahmen der Europäischen Union bietet für die nationale, regionale und kommunale Ebene nicht nur Restriktionen, sondern auch zahlreiche Optionen. Hier wird darüber mitentscheiden, was die europäische Politik für das Land und die ansässige Landwirtschaft konkret bedeutet. Deshalb sind die meisten Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen für Landwirtschaft und Umwelt zuständig sind, zugleich auch Träger der europäischen Politik: Dies nicht nur im Sinne einer bloßen Ausführung der Entscheidungen des Brüsseler Regelwerks, sondern auch im Sinne einer eigenen Gestaltung dessen, was die europäische Politik im eigenen Land ausmacht. Die Konstruktion des politischen Systems Europas, insbesondere die komplexe Mehrebenenstruktur, eröffnet vielfältige Ansatzpunkte, sowohl für Einflussnahmen auf Brüsseler Entscheidungen als auch für die Setzung eigener Schwerpunkte bei den autonomen Regelungskompetenzen. Ob die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und damit die Zusammenführung von Landwirtschaft und Umwelt gelingen, wird damit keineswegs nur allein in Brüssel, sondern auch in Nordrhein-Westfalen entschieden. Ob und inwieweit sich Ökonomie und Ökologie in der Landwirtschaft verbinden lassen, ist nicht nur Gegenstand irgendwelcher abstrakt gefasster europäischer Richtlinien, sondern entscheidet sich auch mit jedem einzelnen Projektantrag, der in Nordrhein-Westfalen formuliert, begutachtet, bewilligt und dann mit europäischen Fördermitteln finanziert wird. So gesehen ist es angesichts der Veränderungen, die in der europäischen Politik in der Landwirtschaftspolitik und in der Umweltpolitik zu verzeichnen waren, vielleicht doch eine vernünftige Entscheidung, die Zuständigkeit für die beiden Politikfelder „Landwirtschaft und Umwelt“ in der nordrhein-westfälischen Landespolitik unter das gemeinsame Dach eines Landesministeriums zu stellen.

4.1 Einleitung

459

Literatur Eichener, Volker: Das Entscheidungssystem der Europäischen Union. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven. Baden- Baden, 2000. Europäische Gemeinschaften: GAP – Die Gemeinsame Agrarpolitik erklärt. Brüssel, 2004. Heinze, Rolf G.: Verbandspolitik zwischen Partikularismus und Gemeinwohl. Der deutsche Bauernverband. Gütersloh, 1992. Heinze, Rolf G./Voelzkow, Helmut: Der Deutsche Bauernverband und das „Gemeinwohl“. In: Mayntz, Renate (Hg.): Verbände zwischen Mitgliederinteressen und Gemeinwohl. Gütersloh, 1992, S. 122-161. Héritier, Adrienne u.a.: Die Veränderung von Staatlichkeit in Europa. Ein regulativer Wettbewerb: Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Opladen, 1994. Hoppe, Andrea/Voelzkow, Helmut: Raumordnungs- und Regionalpolitik: Rahmenbedingungen, Entwicklungen und Perspektiven. In: Holtmann, Everhard/ Ellwein, Thomas (Hg.): 50 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Rahmenbedingungen – Entwicklungen – Perspektiven. PVSSonderheft 30. Opladen, 1999, S. 279-296. Knill, Christoph: Europäische Umweltpolitik. Steuerungsprobleme und Regulierungsmuster im Mehrebenensystem (2. Aufl.). Opladen, 2008. Maas, Sarah/Schmitz, P. Michael: Gemeinsame Agrarpolitik der EU. In: Wirtschaftsdienst 2 (2007), S. 94-100. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Neue Landwirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen: Perspektiven für die Landwirtschaft und den Ländlichen Raum. Düsseldorf, 2008. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: NRW-Programm Ländlicher Raum 2007 – 2013. Jahresbericht 2008. Düsseldorf, 2009. Roth-Behrend, Dagmar/Büchler, Frank: Die Umweltpolitik der Europäischen Union. In: Weidenfeld, Werner (Hg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche. Bonn, 2008, S. 362-384. Scharpf, Fritz W.: Die Politikverflechtungsfalle: Europäische Integration und deutscher Föderalismus im Vergleich. Politische Vierteljahresschrift 26 (1985), S. 323-356. Urff, Winfried von: Agrarmarkt und Struktur des ländlichen Raums in der Europäischen Union. In: Weidenfeld, Werner (Hg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche. Bonn, 2008. S. 209-226. Voelzkow, Helmut: Europäischer Verbraucherschutz. In: Kohler-Koch, Beate/ Woyke, Wichard (Hg.): Lexikon der Politik, Bd. 5, Die Europäische Union. München, 1996, S. 258-262.

460

4.2

4 Landwirtschaft und Umwelt

Landesoberbehörde

4.2 Landesoberbehörde

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen Leibnizstr. 10, D-45659 Recklinghausen Telefon: +49 (0)2361-30 50 Fax: +49 (0)2361-30 52 15 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.lanuv.nrw.de Ansprechpartner in Europafragen: Kurzbeschreibung:

4.3

Dr. Babette Winter Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist eine Landesoberbehörde, die dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW nachgeordnet ist. Das Landesamt wurde am 1.1.2007 aus den Vorläuferinstitutionen Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF), Landesumweltamt (LUA) und Landesamt für Ernährung und Jagd (LEJ) sowie den Dezernaten 50 der Bezirksregierungen gegründet.

Verwaltung für ländliche Entwicklung und Bodenordnung

4.3 Verwaltung für ländliche Entwicklung und Bodenordnung

Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Seibertzstr. 1, D-59821 Arnsberg Telefon: +49 (0)271-59 81 0 Fax: +49 (0)271-59 81 18 0 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landentwicklung.nrw.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Robert Zerhau, Hauptdezernent Körperschaft des öffentlichen Rechts (Landesbehörde) 130 Die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 33 ist zuständig für Bodenordnungsverfahren im ländlichen Raum (Flurbereinigung) sowie für die Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen, ländl. Infrastruktur- u. Gemeinschaftseinrichtungen, Umnutzungen und LEADER-Projekten.

4.3 Verwaltung für ländliche Entwicklung und Bodenordnung Ziele:

• Steigerung bzw. Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der



Zielgruppe: Schwerpunkte:

461

Land- und Forstwirtschaft durch Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen und Ausbau der Infrastruktur, Förderung der Landeskultur und Landentwicklung; Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft durch Förderung von Infrastruktur- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Dorferneuerung und -entwicklung

• Bevölkerung des ländlichen Raumes • Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Nordrhein-

Westfalen Programms „Ländlicher Raum 2007-2013“

• Bodenordnung zur land- und forstwirtschaftlichen Strukturverbesserung

• Bodenordnung zur Behebung oder Milderung von Nutzungskonflikten

Aktivitäten:

• Umsetzung der Ziele und Aufgabenschwerpunkte

Das Angebot ist:

nicht kostenpflichtig.

Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung D-32754 Detmold Telefon: +49 (0)5231-71 0 Fax: +49 (0)5231-71 82 19 33 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landentwicklung.nrw.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Bruno Cramer

Ziele:

• • • • • • •

Zielgruppe: Schwerpunkte:

Körperschaft des öffentlichen Rechts (Landesbehörde) 4 Der Standort fördert Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, insbesondere die Flurneuordnung und die Dorferneuerung. Unterstützt werden diese Ziele durch finanzielle Hilfen der EU im Rahmen des ELER-Fonds. Regionalentwicklung (LEADER) Dorferneuerung ländlicher Raum Umnutzung Entwicklung des ländlichen Raumes Bevölkerung im ländlichen Raum Private und öffentliche Institutionen Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse sowie der Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse

462

4 Landwirtschaft und Umwelt

• Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebens-

Aktivitäten:

Das Angebot ist:

• • • • • •

grundlagen Lösung von Landnutzungskonflikten durch Bodenordnung Geschäftsstelle LEADER

Information Koordination fachliche Begleitung Förderung nicht kostenpflichtig.

Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung; Dienstort Mönchengladbach Croonsallee 36-40, D-41061 Mönchengladbach Telefon: +49 (0)2161-81 95 0 Fax: +49 (0)2161-81 95 212 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/ Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Ziele:

Zielgruppe:

Armin Huber Landesbehörde 3 Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes auf der Basis des NRW-Programmes „Ländlicher Raum 2007-2013“ mit Hilfe der Regionalentwicklung im Rahmen von LEADER, Flurbereinigung zur Entflechtung unterschiedlicher Nutzungsinteressen und zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Dorfentwicklung, EUGemeinschaftsinitiative INTERREG III Hauptziele der EU-Förderung nach der ELER-VO vom 20.09.2005 (4 Schwerpunkte): • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft • Verbesserung der Umwelt und der Landschaft • Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft • LEADER (Liaison entre actions de developpement de l`Economie Rurale)

• Bürger • Kommunen • Vereine (Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Heimatvereine)

• Unternehmen

4.3 Verwaltung für ländliche Entwicklung und Bodenordnung Schwerpunkte:

Aktivitäten:

Das Angebot ist:

• • • • • • • •

463

Ländliche Entwicklung Landwirtschaft Naturschutz Tourismus

Beratung von Projektträgern Betreuung von Projekten Mitarbeit in Projekten Bewilligung von Maßnahmen nicht kostenpflichtig.

Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Frankfurter Str. 86-88, D-53721 Siegburg Telefon: +49 (0)2241-30 80 Fax: +49 (0)2241-30 84 00 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung03/ dezernat_33/index.html Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Amtsleiter Regierungsvermessungsdirektor Jörg Fehres

Ziele:

• Förderung von Maßnahmen im Rahmen des NRW-

Landesbehörde 9 Der Bezirk besteht aus den kreisfreien Städten Köln, Bonn, Leverkusen und den Kreisen Rhein-Sieg, Rhein.- Berg. und Oberberg. Die Aufgabe des Standortes ist die Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, die Förderung der Dorferneuerung und die Tätigkeit als Geschäftsstelle im Bündnis für Arbeit im Ländlichen Raum. Programms: ländlicher Raum

Zielgruppe: Schwerpunkte:

• Bevölkerung im ländlichen Raum • Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum, ins-

besondere der agrarstrukturellen Verhältnisse sowie der Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse, sowie Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

Aktivitäten:

Das Angebot ist:

• Bodenordnungsverfahren zur Verbesserung der Arbeits-

und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft • Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung landwirtschaftlicher oder ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz teilweise kostenpflichtig.

464

4 Landwirtschaft und Umwelt

Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung; Standort Coesfeld Leisweg 12, D-48653 Coesfeld Telefon: +49 (0)2541-911 242 Fax: +49 (0)2541-911 6 22 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landentwicklung.nrw.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Ziele:

Oberreg. Verm. Rätin Dagmar Bix Körperschaft des öffentlichen Rechts 3 Landesbehörde mit den Aufgaben: • Bodenordnung für Agrarstruktur, Infrastruktur und Naturschutzentwicklung (insbesondere zur Lösung von Landnutzungskonflikten) • Dorfentwicklung, Dorferneuerung und Vertragsnaturschutz • integrierte Landentwicklungsprojekte

• grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Projekten, die den ländlichen Raum betreffen, insbesondere unter der Berücksichtigung der Zielgruppen

Zielgruppe:

Schwerpunkte:

• • • • •

Landwirtschaft Kommunen Naturschutzverbände Biologische Stationen fachliche Begleitung bezüglich der Lösung von Landnutzungskonflikten

Aktivitäten:

• Information • Koordination • fachliche Begleitung

Das Angebot ist:

nicht kostenpflichtig.

4.4 Landwirtschaftskammern

4.4

465

Landwirtschaftskammern

4.4 Landwirtschaftskammern

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff 40, D-48147 Münster Telefon: +49 (0)251-23 76 0 Fax: +49 (0)251-23 76 52 1 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Dr. Martin Berges, Direktor

Ziele:

• Umsetzung der agrarpolitischen Maßnahmen der EU,

Körperschaft des öffentlichen Rechts 50 Die Landwirtschaftskammer hat die Aufgabe, die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern und zu betreuen. Insbesondere erstreckt sich ihr Aufgabenbereich auf Ausbildung und Beratung sowie die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Bereich der Agrarverwaltung. Die Hoheitsaufgaben werden im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW durchgeführt. insbesondere im Bereich der Förderung

• Beteiligung als Fachbehörde an EU-Projekten wie Euregio und LEADER sowie Umweltmaßnahmen wie der FFHRichtlinie

Zielgruppe:

Schwerpunkte:

• • • •

Aktivitäten:

• Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmern aus

Das Angebot ist:

Landwirte und Gärtner Verbraucher Planungsbehörden in Kommunen und Kreisen Beratung und Abwicklung von Förderungsmaßnahmen im Agrarbereich

Landwirtschaft und Gartenbau • Aus- und Weiterbildung im Agrarbereich • Agrarverwaltung teilweise kostenpflichtig.

466

4 Landwirtschaft und Umwelt

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Kleve; Landwirtschaftszentrum Haus Riswick Elsenpaß 5, D-47533 Kleve Telefon: +49 (0)2821-99 60 Fax: +49 (0)2821-99 61 59 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.riswick.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Kurzbeschreibung:

Dr. Wilhelm Wehren Innovations-, Wissens- und Verwaltungszentrum für Landwirtschaft mit Tierhaltung Zu den Aufgaben des Landwirtschaftszentrums gehören: • Fortbildung durch praktische Lehrgänge in Tierhaltung für Praktikanten und Studenten • Weiterbildungslehrgänge und Seminare für Landwirte, Lehrkräfte und Fachberater • Information von Fachgruppen, Verbrauchern und Schulklassen über neuzeitliche, kostengünstige, umweltverträgliche und tiergerechte Produktionsverfahren • Haltungsversuche bei Wiederkäuern zur Erprobung baulicher und technischer Entwicklungen für Ställe und das Melken • Grünland- und Futterbauversuche unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Belange • das Modellvorhaben Ökologische Milchviehhaltung und Futterbau • Fütterungs- und Futterkonservierungsversuche zur physiologischen und technischen Verbesserung der Ernährung von Wiederkäuern • die energetische Futterwertprüfung zur Förderung der Futtermittelqualität • Für die Bildungs- und Versuchsaufgaben stehen ein konventionell sowie ein ökologisch bewirtschafteter Betrieb zur Verfügung, die mit ihrer Flächen- und Tierausstattung Schulungs- und Demonstrationsmöglichkeiten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung bereitstellen, sowie die Voraussetzung zur Durchführung der Versuchsaufgaben unter Praxisbedingungen bieten. • Neubau (2009/2010) eines Milchviehversuchsstalles mit 6 Gruppen á 24 Kühen für mehrfaktorielle Versuche zu Fütterungs- und Haltungsfragen. 2010-2013 Untersuchungen zu klimarelevanten Gasen.

4.4 Landwirtschaftskammern

467

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen/Düren/Euskirchen Rütger-von-Scheven-Str. 44, D-52349 Düren Telefon: +49 (0)2421-59 23 0 Fax: +49 (0)2421-59 23 66 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen:

Ewald Adams

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Borken Johann-Walling-Str. 45, D-46325 Borken Telefon: +49 (0)2861-92 27 0 Fax: +49 (0)2861-92 27 33 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen Borkener Str. 25, D-48653 Coesfeld Telefon: +49 (0)2541-91 00 Fax: +49 (0)2541-91 03 33 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.com Ansprechpartner in Europafragen:

Frau Marianne Lammers

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Gütersloh/Münster/ Warendorf Waldenburger Straße 6, D-48231 Warendorf Telefon: +49 (0)2581-63 79 0 Fax: +49 (0)2581-63 79 33 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen:

Ulrich Bultmann

468

4 Landwirtschaft und Umwelt

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg/Viersen Gereonstraße 80, D-41747 Viersen Telefon: +49 (0)2162-37 06 0 Fax: +49 (0)2162-37 06 92 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen:

Kaspar Bruckmann

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Hochsauerland/Olpe/Siegen-Wittgenstein Dünnefeldweg 13, D-59872 Meschede Telefon: +49 (0)291-99 15 0 Fax: +49 (0)291-99 15 33 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen:

Dr. Christian Mohr

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Höxter/Lippe/Paderborn Bohlenweg 3, D-33034 Brakel Telefon: +49 (0)5272-3701 0 Fax: +49 (0)5272-3701 333 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen:

Dr. Josef Lammers

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Märkischer Kreis/Ennepe-Ruhr/Ruhr-Lippe Platanenallee 56, D-59425 Unna Telefon: +49 (0)2303-961 61 0 Fax: +49 (0)2303-961 61 33 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen:

Dr. Friedrich-Wilhelm Lütgemüller

4.4 Landwirtschaftskammern

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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Minden-Lübbecke/Herford-Bielefeld Kaiserstraße 17, D-32312 Lübbecke Telefon: +49 (0)5741-34 25 0 Fax: +49 (0)5741-34 25 33 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen:

Werner Weingarz

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Oberbergischer Kreis/Rheinisch-Bergischer Kreis/Kreis Mettmann Bahnhofstraße 9, D-51780 Lindlar Telefon: +49 (0)2266-47 99 90 Fax: +49 (0)2266-47 99 91 00 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen:

Klaus Göllner

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis/Rhein-Kreis Neuss/Rhein-Sieg-Kreis Gartenstr. 11, D-50765 Köln Telefon: +49 (0)221-53 40 10 0 Fax: +49 (0)221-53 40 19 9 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen:

Franz-Josef Schockemöhle

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Soest Ostinghausen (Haus Düsse), D-59505 Bad Sassendorf Telefon: +49 (0)2945-989 4 Fax: +49 (0)2945-989 533 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de

470

4 Landwirtschaft und Umwelt

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Steinfurt Hembergener Str. 10, D-48369 Saerbeck Telefon: +49 (0)2574-92 77 20 Fax: +49 (0)2574-92 77 33 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de Ansprechpartner in Europafragen:

4.5

Dr. Horst Kiepe

Staatliche Forstämter

4.5 Staatliche Forstämter Die Forstverwaltung in Nordrhein-Westfalen untersteht dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Die Forstämter sind mit der Schaffung beziehungsweise Wiederherstellung intakter Waldökosysteme wie nach dem Orkan Kyrill betraut. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund europäischer Gemeinschaftspolitik. Zu den Aufgaben der Forstämter gehört unter anderem der Bereich Förderung. Die Verteilung von Finanzmitteln, vor allem für den privaten Waldbesitzer zur Unterstützung der Forstwirtschaft, schließt europäische Fördermittel mit ein. In Nordrhein-Westfalen gibt es 14 Regionalforstämter, ein Nationalparkforstamt und ein Lehr- und Versuchsforstamt mit insgesamt 358 Forstrevieren des Landesbetriebs Wald und Forst NRW.

Lehr- und Versuchsforstamt Arnsberger Wald Obereimer 13, D-59821 Arnsberg Telefon: +49 (0)2931-7866 0 Fax: +49 (0)2931-7866 122 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.forst.nrw.de/20Landesbetrieb/20Regionalforstaemter/ RFA09/index.php Ansprechpartner in Europafragen:

Günter Dame, Direktor

Nationalparkforstamt Eifel Urftseestr. 34, D-53937 Schleiden-Gemünd Telefon: +49 (0)2444-95 10 11 Fax: +49 (0)2444-95 10 85 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.nationalpark-eifel.de Ansprechpartner in Europafragen:

Peter Joerißen

4.5 Staatliche Forstämter

471

Regionalforstamt Bergisches Land (Bergisch-Gladbach, Mettmann, Waldbröl, Wipperfürth) Bahnstr. 27, D-51688 Wipperfürth Telefon: +49 (0)2267-88 57 0 Fax: +49 (0)2267-88 57 85 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.forst.nrw.de/20Landesbetrieb/20Regionalforstaemter/ RFA05/index.php Ansprechpartner in Europafragen:

Forstdirektor Günter Dieck

Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Römerplatz 12, D-53947 Nettersheim Telefon: +49 (0)2486-80 10 0 Fax: +49 (0)2486-80 10 25 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.forst.nrw.de/20Landesbetrieb/ 20Regionalforstaemter/RFA02/index.php Ansprechpartner in Europafragen:

Hans-Peter Pütz

Regionalforstamt Hochstift - Neuenheerse - , Stiftsstr. 15, D-33014 Bad Driburg Telefon: +49 (0)5259-98 65 0 Fax: +49 (0)5259-98 65 22 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.wald-und-holz.nrw.de/hochstift Ansprechpartner in Europafragen:

Forstdirektor Ernst-Heinrich Uber

Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland In der Stubicke 11, D-57462 Olpe Telefon: +49 (0)2761-93 87 0 Fax: +49 (0)2761-93 87 85 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.wald-und-holz.nrw.de

472

4 Landwirtschaft und Umwelt

Regionalforstamt Märkisches Sauerland (Attendorn, Lüdenscheid) Parkstr. 42, D-58509 Lüdenscheid Telefon: +49 (0)2351-15 39 0 Fax: +49 (0)2351-15 39 85 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.forst.nrw.de/20Landesbetrieb/ 20Regionalforstaemter/RFA06/index.php Ansprechpartner in Europafragen:

Forstdirektor Bernd J. Schmitt

Regionalforstamt Münsterland (Borken, Münster, Steinfurt, Warendorf) Albrecht-Thaer-Strasse 22, D-48147 Münster Telefon: +49 (0)251-917 97 440 Fax: +49 (0)251-917 97 470 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.forst.nrw.de/20Landesbetrieb/ 20Regionalforstaemter/RFA15/index.php

Regionalforstamt Niederrhein (Kleve, Mettmann, Mönchengladbach, Wesel) Am Nordglacis 18, D-46483 Wesel Telefon: +49 (0)281-33 83 20 Fax: +49 (0)281-33 83 28 5 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.forst.nrw.de/20Landesbetrieb/ 20Regionalforstaemter/RFA14/index.php

Regionalforstamt Oberes Sauerland (Schmallenberg, Meschede, Arnsberg) Poststr. 7, D-57392 Schmallenberg Telefon: +49 (0)2972-97 02 0 Fax: +49 (0)2972-97 02 22 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.forst.nrw.de/20Landesbetrieb/ 20Regionalforstaemter/RFA10/index.php Ansprechpartner in Europafragen:

Forstdirektor Hans von der Goltz

4.5 Staatliche Forstämter

473

Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe (Bielefeld, Lage, Minden) Bleichstr. 8, D-32423 Minden Telefon: +49 (0)571-83 78 60 Fax: +49 (0)571-83 78 68 5 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.forst.nrw.de/20Landesbetrieb/ 20Regionalforstaemter/RFA16/index.php

Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstr. 7, D-53783 Eitorf Telefon: +49 (0)2243-92 16 0 Fax: +49 (0)2243-92 16 85 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.wald-und-holz.nrw.de/rhein-sieg-erft Ansprechpartner in Europafragen:

Forstdirektor Uwe Schölmerich

Regionalforstamt Ruhrgebiet (Gevelsberg, Mettmann, Recklinghausen, Schwerte, Wesel) Brößweg 40, D-45897 Gelsenkirchen Telefon: +49 (0)209-94 77 30 Fax: +49 (0)209-94 77 31 50 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.forst.nrw.de/20Landesbetrieb/ 20Regionalforstaemter/RFA13/index.php

Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde Kirchstr. 2, D-52393 Hürtgenwald Telefon: +49 (0)2429-94 00 0 Fax: +49 (0)2429-94 00 85 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.wald-und-holz.nrw.de/20Landesbetrieb/ 20Regionalforstaemter/RFA03/index.php

Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein (Hilchenbach, Siegen) Vormwalderstr. 9, D-57271 Hilchenbach Telefon: +49 (0)2733-89 44 0 Fax: +49 (0)2733-89 44 22 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.forst.nrw.de/20Landesbetrieb/ 20Regionalforstaemter/RFA08/index.php

474

4 Landwirtschaft und Umwelt

Regionalforstamt Soest-Sauerland Am Markt 10, D-59602 Rüthen Telefon: +49 (0)2952-97 35 0 Fax: +49 (0)2952-97 35 85 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.wald-und-holz.nrw.de/20Landesbetrieb/20Regionalforstaemter/ RFA11/index.php Ansprechpartner in Europafragen:

4.6

Forstdirektor Hubert Schümmer

Forschungsinstitute

4.6 Forschungsinstitute

Natur- und Umweltschutz-Akademie des Landes Nordrhein-Westfalen (NUA) Siemensstr. 5, D-45659 Recklinghausen Telefon: +49 (0)2361-30 50 Fax: +49 (0)2361-30 53 40 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.nua.nrw.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung:

Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Ziele:

Horst Frese Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) eingerichtet (Behörde); Enge Kooperation mit den vier großen Naturschutzverbänden (Kuratorium) 6 Die NUA ist Bildungseinrichtung des Landes für Natur- und Umweltschutz. Leitlinie ihrer Arbeit ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung. Dazu bietet sie jährlich ein Bildungsprogramm mit ca. 100 Veranstaltungen an, gibt diverse Publikationen heraus, führt öffentlichkeitswirksame Kampagnen durch und unterstützt die Bildungsarbeit vor Ort durch zwei Ökomobile (Lumbricus – der Umweltbus)

• Förderung der Zusammenarbeit in Fragen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung

Zielgruppe:

Schwerpunkte:

• • • • •

Natur- und Umweltverwaltungen Akteure in Verbänden und Initiativen (NGOs) Interessierte Bürgerinnen und Bürger Kampagnen Mobile Umweltberatung

4.6 Forschungsinstitute

475

Aktivitäten:

• Fortbildungsveranstaltungen • Informationsangebote • Fördermittel für innovative Projekte

Das Angebot ist:

teilweise kostenpflichtig.

Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH Döppersberg 19, D-42103 Wuppertal Telefon: +49 (0)202-24 92 0 Fax: +49 (0)202-24 92 10 8 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.wupperinst.org Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Ziele: Zielgruppe:

Schwerpunkte:

Aktivitäten:

Das Angebot ist:

Dr. Stefan Bringezu; Dr. Stefan Thomas; Philipp Schepelmann; Prof. Dr. Raimund Bleischwitz, Dr. Wolfgang Irrek, Justus von Geibler GmbH ca. 30, in allen Abteilungen vertreten Das Wuppertal Institut arbeitet interdisziplinär und problemlösungsorientiert im Themenbereich der angewandten Nachhaltigkeitsforschung. Es entwirft Leitideen und konkrete Konzepte in den Bereichen Energie, Verkehr, Stoffströme und Strukturwandel, Klimapolitik und Konzepte nachhaltiger Produktions- und Konsummuster. Dabei übernimmt es eine Mittlerund Transferfunktion zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit.

• • • • • • • • • • • • •

Europäische Umweltpolitik Europäische Regionalpolitik Politik Wirtschaft Zivilgesellschaft/NGOs Forschung Integration von Umweltbelangen in andere Politikbereiche Europäische Klimaschutzpolitik Nachhaltige Gestaltung des EU-Energie-Binnenmarktes

Wissenschaftliche Politikberatung Gutachten Pilotprojekte Veranstaltungen (Workshops, Kongresse) teilweise kostenpflichtig.

476

4.7

4 Landwirtschaft und Umwelt

Beratungs- und Förderungseinrichtungen

4.7 Beratungs- und Förderungseinrichtungen

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Deichmanns Aue 29, D-53179 Bonn Telefon: +49 (0)228-6845 39 56 Fax: +49 (0)228-6845 33 61 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung:

Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Ziele:

Zielgruppe:

Dr. Jan Swoboda (Leiter der Vernetzungsstelle) Die Vernetzungsstelle ist Referat in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Diese ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). 12 (Vernetzungsstelle) Die Vernetzungsstelle hat die Aufgabe, im Bereich der ländlichen Entwicklung (vor allem ELER-Verordnung) zu informieren und den Wissenstransfer zu organisieren. Im Bereich der integrierten ländlichen Entwicklung (v.a. LEADER-Schwerpunkt der ELER-Verordnung) hat die Vernetzungsstelle auch beratende Funktion. Die Einrichtung wurde im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER geschaffen, um den NetzwerkGedanken, der ein zentrales Anliegen von LEADER ist, umzusetzen. Die Vernetzungsstelle wird auch in der Förderperiode 2007 – 2013 mit erweitertem Auftrag tätig sein. Sie ist Teil des europäischen Netzwerks ländlicher Raum. Stärkung der ländlichen Entwicklung durch: • Unterstützung von regionalen Entwicklungsgruppen bei der Umsetzung Regionaler Entwicklungskonzepte; Qualifizierung der LEADER-Akteure; Hilfe bei Kooperationen (national und europaweit), auch als Beitrag zum europäischen Netzwerk ländlicher Raum • Identifizierung und Veröffentlichung von Best PracticeBeispielen, neue Verfahren und Produkte bekannt machen und den Austausch von Fachwissen ermöglichen • auf Bundesebene den Informationsfluss für die Akteure in der (europäisch finanzierten) ländlichen Entwicklung sicherstellen, Transparenz über Programminhalte und Maßnahmen des ELER schaffen

• Entwicklungsgruppen im ländlichen Raum, die meist als • •

private-öffentliche Partnerschaften konstituiert sind Projektträger in der ländlichen Entwicklung Andere Akteure der ländlichen Entwicklung (öffentliche Einrichtungen, WiSo-Partner)

4.7 Beratungs- und Förderungseinrichtungen Schwerpunkte:

• Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen • •

Aktivitäten:

Das Angebot ist:

477

(Fachseminare, Workshops und Schulungen sowie Tagungen und Messeauftritte) Veröffentlichungen: LEADERforum, Newsletter, Seminarbände, Internet Beratung/Begleitung (u.a. Unterstützung transnationaler Kooperationen im Rahmen von LEADER-Projekten)

• Veranstaltungen: Fachseminare (Themen u.a. Vermark-

tung regionaler Produkte, Mobilität im ländlichen Räumen, Kultur in der Regionalentwicklung; die Vorstellung von erfolgreichen Praxisbeispielen, das Hinzuziehen von Experten für wichtige Hintergrund-Informationen und Fachexkursionen gewährleisten den Know-how-Transfer und bieten Möglichkeiten für neue fachliche Kontakte); Workshops und Schulungen (u.a. zu Themen wie Aufbau von regionalen Kooperationen und Beteiligungsprozessen, die Erarbeitung und Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte und die Vermittlung von Basisqualifikationen im Bereich Regionalentwicklung) sowie Tagungen • Information der Öffentlichkeit auf Messen, z.B. Internationale Grüne Woche in Berlin oder EUREGIA in Leipzig • Veröffentlichungen: LEADERforum (Zeitschrift erscheint dreimal jährlich; Auflage: 8.500; Projektvorstellungen, Darstellung von Partnern und Netzwerken, EU-Förderprogramme werden vorgestellt und aktuelle Themen der Regionalentwicklung diskutiert); Internetangebot: www.leaderplus.de; Newsletter; Seminarbände; Beratung/ Begleitung nicht kostenpflichtig für die Zielgruppen.

Effizienz-Agentur NRW Mülheimer Str. 100, D-47057 Duisburg Telefon: +49 (0)203-37 87 93 0 Fax: +49 (0)203-37 87 94 4 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.efanrw.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Dr. Peter Jahns Gegründet auf Initiative des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums zu allen Fragen der Ressourceneffizienz 4 Unterstützung und Hilfe für kleine und mittelständische produzierende Unternehmen in NRW zu allen Fragen des Produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) und des ressourceneffizienten Wirtschaftens. Ziel ihrer Arbeit ist es, das Konzept des ökologisch orientierten Wirtschaftens in die

478

4 Landwirtschaft und Umwelt Unternehmen zu tragen – durch neue Strategien und innovative Technologien. Seit ihrer Gründung auf Initiative des NRW-Umweltministeriums ist die EFA ein kompetenter, verlässlicher und neutraler Partner für den Mittelstand, der als leistungsfähige Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit agiert.

Ziele:

• Know-how-Transfer zum integrierten Umweltschutz

und damit verbundener Ressourcenschonung bei gleichzeitiger Kostensenkung für Unternehmen

Zielgruppe: Schwerpunkte:

Aktivitäten: Das Angebot ist:

• • • • • • •

kleine und mittelständische produzierende Unternehmen Multiplikatoren Beratung Kontakt mit PIUS-Kompetenzträgern Informationsaustausch mit europäischen Partnern Wissenstransfer

Unternehmensberatung nicht kostenpflichtig.

Öko-Zentrum NRW Sachsenweg 8, D-59073 Hamm Telefon: +49 (0)2381-30 22 00 Fax: +49 (0)2381-30 22 03 0 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.oekozentrum-nrw.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Dipl.-Ing. (FH) Bauphysiker Jürgen Veit, Fachleiter des Öko-Zentrums NRW GmbH 3 Das Öko-Zentrum NRW wurde 1991 als Beratungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen gegründet und arbeitet heute als Privatunternehmen. Als kundenorientierter Dienstleister mit bedarfsgerechten Angeboten für die Bauwirtschaft bietet es neben Fernlehrgängen und Seminaren für Baufachleute auch Ingenieurleistungen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Energie an. Die Entwicklung des Baubestands bildet den Arbeitsschwerpunkt.

Ziele:

• • • •

nachhaltiges Bauen energetische Sanierung Qualitätssicherung Wissenstransfer

4.8 Vereine und Verbände Zielgruppe:

Schwerpunkte:

Aktivitäten:

4.8

479

• • • • • • • • • • •

Bauindustrie Architekten und Ingenieure Immobilienwirtschaft Behörden/Ministerien nachhaltige Stadtentwicklung Bauen im Bestand energetische Gebäudesanierung und -optimierung ökologisches Investment Seminare und Fernlehrgänge Ingenieurleistungen Studien und Beratung

Vereine und Verbände

4.8 Vereine und Verbände

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband NRW e.V. Merowingerstr. 88, D-40225 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211-30 20 05 0 Fax: +49 (0)211-30 20 05 26 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.bund-nrw.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Dipl.-Geogr. Dirk Jansen, Geschäftsführer

Ziele:

• Umsetzung europäischer Richtlinien zum Schutz der

e.V. 2 Der BUND ist mit 390.000 Mitgliedern und Förderern der größte deutsche Umweltverband. Mit vielfältigen Aktionen wirbt der BUND für ein zukunftsfähiges Nordrhein-Westfalen. Mittelfristig sind ein sozialverträgliches Auslaufen der Tagebaue und die solare Energiesparwirtschaft das Ziel. Umwelt

Zielgruppe:

Schwerpunkte:

• • • • • • •

Behörden Politik Gesellschaft FFH-Richtlinien (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) UVP- und IVV-Richtlinie Wasserrahmen-Richtlinie diverse EU-Beschwerden

480

4 Landwirtschaft und Umwelt

Aktivitäten:

• Umweltbildung • Tagungen/Seminare • politische Lobbyarbeit

Das Angebot ist:

teilweise kostenpflichtig.

Deutscher Naturschutzring (DNR), Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände e.V. Koblenzer Str. 65, D-53173 Bonn Telefon: +49 (0)228-35 90 05 Fax: +49 (0)228-35 90 96 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.dnr.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Dr. Helmut Röscheisen (Büro Bonn); Markus Steigenberger (Büro Berlin) e.V. 5 Der Deutsche Naturschutzring (DNR) ist der Dachverband der im Natur- und Umweltschutz tätigen Verbände. Zurzeit gehören ihm 96 Verbände mit über 5,2 Mio. Einzelmitgliedern an. Der DNR greift regional, national und international bedeutsame Themen im Bereich Umwelt- und Naturschutz auf.

Ziele:

• Information und Monitoring über wichtige Gesetzes-

Zielgruppe:

Schwerpunkte:

Aktivitäten:

Das Angebot ist:

• • • • • • • • • • • •

vorhaben Koordinierung der Aktivitäten der Verbände Anstoß für Aktivitäten

EU-Kommission Ministerrat EU-Parlament Europäische Umwelt- und Naturschutzverbände Energie Tourismus Agrarpolitik Gentechnik Naturschutz (Biodiversität)

Zeitschrift: umwelt aktuell – Informationen für Deutschland und Europa • Publikationen zu verschiedenen Themen • Durchführung von Projekten kostenpflichtig.

4.8 Vereine und Verbände

481

Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) Heinrich-Lübke-Str. 16, D-59759 Arnsberg Telefon: +49 (0)2932-42 01 Fax: +49 (0)2932-54 49 1 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.lnu-nrw.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Ziele:

Geschäftsführer Rainer Fischer e.V. 4 Die LNU ist ein in Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannter Naturschutz-Dachverband, dem z.Zt. 81 Vereinigungen aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Naturwissenschaften, Heimatpflege, Erholung in der freien Landschaft, Umweltbildung und Biologische Stationen angehören. Sie versteht sich als Anwalt der Interessen von Natur und Umwelt und ist parteipolitisch unabhängig.

• Mitwirkung bei der Gestaltung und Umsetzung der euro-

päischen Richtlinien in den Bereichen Natur- und Umweltschutz

Zielgruppe:

Schwerpunkte:

Aktivitäten:

Das Angebot ist:

• • • •

ehrenamtlich aktive Naturschützer Heimatfreunde interessierte Laien Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinien der EU mit Ausweisung der Teile des europäischen Biotopverbundes „Natura 2000“

• • • •

Tagungen und Seminare Arbeitskreise Publikationen Exkursionen zu NATURA 2000-Gebieten teilweise kostenpflichtig.

Naturland NRW Rommersch 13, D-59510 Lippetal-Lippborg Telefon: +49 (0)2527-93 02 31 Fax: +49 (0)2527-93 02 20 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.naturland.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung:

Michael Morawietz e.V.

482

4 Landwirtschaft und Umwelt

Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

2 Verband für naturgemäßen Landbau. Betreuung und Beratung von ökologischen Landwirten. Interessenvertretung und Lobbyarbeit bzw. Öffentlichkeitsarbeit sind wichtige Inhalte unseres Aufgabenspektrums. Unser Hauptinteresse liegt jedoch auf Länderebene.

Ziele:

• • • • • • •

Zielgruppe: Schwerpunkte: Aktivitäten:

Das Angebot ist:

qualitative Verbesserung der EU-VO 2092/91 Verbesserung der Handelsbeschränkungen im EU-Raum Entwicklung des ökologischen Landbaus Verbraucher Landwirte EU-Verordnung 2092/91

Beratung für landwirtschaftliche Betriebe, Hersteller • Öffentlichkeitsarbeit • Marktstützung teilweise kostenpflichtig.

Naturschutzbund Deutschland, Landesverband NRW e.V. Merowinger Str. 88, D-40225 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211-15 92 51 0 Fax: +49 (0)211-15 92 51 15 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.nabu-nrw.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Josef Tumbrinck (Vorsitzender)

Ziele:

• • • • • • •

Zielgruppe:

Schwerpunkte:

e.V. Europäische Themen werden im Vorstand gem. bearbeitet Der NABU-NRW ist der größte Natur- und Umweltverband in NRW. Mit derzeit rund 55.000 Mitgliedern arbeitet der Verband seit über 100 Jahren in mehr als 120 Kreis-, Stadt- und Ortsverbänden flächendeckend in NRW. Naturschutz und Landespflege Tierschutz Umweltschutz und Umweltbildungsarbeit Politik Fachwelt Bürger Deutsch-niederländische Zusammenarbeit

4.8 Vereine und Verbände Aktivitäten:

Das Angebot ist:

483

• • • •

Tagungen Exkursionen Seminare praktischer Naturschutz teilweise kostenpflichtig.

Rheinischer LandFrauenverband (RhLV) e.V. Nevinghoff 40, D-48147 Münster Telefon: +49 (0)251-23 76 0 Fax: +49 (0)251-23 76 432 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.rheinische-landfrauen.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Kurzbeschreibung:

Renate Carstens

Ziele:

• Vernetzung mit angrenzenden Ländern zur Erschließung

e.V.; Berufsverband Der RhLV ist ein Berufsverband, der insbesondere die Interessen von Frauen in der Landwirtschaft vertritt. Mitglieder ca. 18.000 in 17 Bezirks- und Kreisverbänden und 230 Ortsverbänden. Weitere Schwerpunkte der Arbeit: Erzeuger-Verbraucher-Dialog, Gestaltung ländlicher Raum, hoher Anteil Weiterbildung. neuer Einkommensquellen für landwirtschaftliche Familien und Förderung des Agrartourismus allgemein EU-weit gleiche Standards in der Landwirtschaft Erfahrungsaustausch mit Frauen anderer Länder

Zielgruppe: Aktivitäten:

Das Angebot ist:

• • • Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum • Weiterbildungsangebote und Fachexkursionen (betreffend Landwirtschaft und ländlichen Raum) • selbstgestaltete Gruppenaktivitäten teilweise kostenpflichtig.

Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Rochusstr. 18, D-53123 Bonn Telefon: +49 (0)228-52 00 60 Fax: +49 (0)228-52 00 66 0 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.rlv.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa:

Pressesprecher Stefan Sallen e.V. 3

484

4 Landwirtschaft und Umwelt

Kurzbeschreibung:

Interessenvertretung der rheinischen Landwirte und ihrer Familien. Beratung der Bauern (Agrar-, Erb-, Steuer-, Umweltrecht). Dienstleistungen für Bauern.

Ziele:

• Einflussnahme auf die europäische Agrar- und Umweltpolitik

Zielgruppe: Schwerpunkte: Aktivitäten:

Das Angebot ist:

• • • • • • •

Landwirte Gärtner und deren Familien Agrarpolitik Umweltpolitik

agrarpolitische Interessenvertretung Rechtsberatung Seminare und Tagungen teilweise kostenpflichtig.

Westfälisch-Lippischer Landfrauenverband Nevinghoff 40, D-48161 Münster Telefon: +49 (0)251-2376 4 10 Fax: +49 (0)251-2376 4 08 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.wllv.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

LLD´in Hildegard Kuhlmann

Ziele:

• EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Land-

e.V. 1 hauptamtliche, ca. 1000 ehrenamtlich Verband mit ca. 45.000 Mitgliedern (Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum), der als Interessenvertretung tätig ist und Weiterbildung für Frauen anbietet. wirtschaft

• Kontakt und Austausch mit anderen Frauen in anderen europäischen Regionen

Zielgruppe:

• Bäuerinnen aller Altersstufen und Betriebsformen • Frauen auf dem Lande aus verschiedenen Berufsbereichen

Schwerpunkte:

• Informationsmaßnahmen • Seminare

Das Angebot ist:

teilweise kostenpflichtig.

4.8 Vereine und Verbände

485

Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. Schorlemerstr.15, D-48143 Münster Telefon: +49 (0)251-41 75 10 7 Fax: +49 (0)251-41 75 13 8 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.wlv.de Ansprechpartner in Europafragen: Art der Einrichtung: Mitarbeiter für Europa: Kurzbeschreibung:

Referent Hans-Heinrich Berghorn

Ziele:

• Einflussnahme auf die europäische Agrar- und Umwelt-

e.V. 1 Interessenvertretung der westfälisch-lippischen Landwirte und ihrer Familien; Beratung der Bauern (Agrar-, Erb-, Steuer-, Umweltrecht); Dienstleistungen für Bauern politik

Zielgruppe: Schwerpunkte: Aktivitäten:

Das Angebot ist:

• • • • • •

Landwirte und deren Familien Agrarpolitik Umweltpolitik

Agrarpolitische Interessenvertretung Rechtsberatung Seminare und Tagungen teilweise kostenpflichtig.

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