EU-Umwelt- und -Energiepolitik

EU-Seminar EU-Umwelt- und -Energiepolitik aus der Seminarreihe  EU-INTENSIV vom 28. bis 30. September 2016 im DIHK │ Deutscher Industrie- und Handel...
Author: Jakob Pfaff
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EU-Seminar

EU-Umwelt- und -Energiepolitik aus der Seminarreihe  EU-INTENSIV vom 28. bis 30. September 2016 im DIHK │ Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. in Brüssel

Seminar EU-Umwelt- und –Energiepolitik AUF EINEN BLICK Termin 28. – 30. September 2016 Tag 1: 14.00 Uhr – 22.00 Uhr Tag 2: 09.00 Uhr – 17.30 Uhr Tag 3: 09.00 Uhr – 14.00 Uhr

Seminarleitung Hauke Dierks und Jonas Vach, DIHK e.V., Büro Brüssel

Ort DIHK | Vertretung des Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. bei der Europäischen Union Avenue des Arts 19 A - D 1000 Brüssel Wer sollte teilnehmen  Mitglieder des DIHK-Umwelt- und Energieausschusses und ihre Mitarbeiter  Mitarbeiter von Industrie- und Handelskammern auf dem Gebiet der Umwelt- und Energiepolitik  Mitglieder von Ausschüssen und Arbeitskreisen der Industrie- und Handelskammern auf den Gebieten der Umwelt- und Energiepolitik Teilnehmerzahl max. 20 Teilnehmer Teilnehmerkosten 538,00 € Ansprechpartner in Bonn – Organisation und Anmeldung DIHK-Bildungs-GmbH Yvonne Anders und Kevin Hartung Adenauerallee 86 53113 Bonn Tel.: 0228 6205-264 Fax: 0228 6205-5264 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerin in Brüssel Kerstin Mattauch DIHK e.V., Büro Brüssel Avenue des Arts 19 A – D, 1000 Brüssel Tel. +32 (0) 2 286 16-33 E-Mail: [email protected]

Vorbereitung Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Hotel Für die Seminarteilnehmer steht folgendes Zimmerkontingent bis zum 17.08.2016 zur Verfügung: Motel One Brussels Rue Royale/Konigsstraat 120 1000 Brussels Fax +32 (0) 2 20961-11 E-Mail: [email protected] (Übernachtung EZ 79,00 €, DZ 103,50 € zzgl. 9,50 € Frühstück+ 4,50 € Citytax) Bitte verwenden Sie das beigefügte Reservierungsformular für die Buchung der Übernachtungen. Die Buchung soll selbstständig bis spätestens 17.08.2016 vorgenommen werden Wenn Sie Fragen zur Hotelbuchung haben, können Sie sich gerne an Frau Mattauch, DIHK Brüssel, wenden.

Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir der männlichen Form (z.B. Mitarbeiter statt Mitarbeiterin) den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Frauen und Männer gemeint. * Dieser Preis weicht möglicherweise von Sonderangeboten des Hotels ab. Oftmals besteht bei diesen Angeboten nicht die Möglichkeit, die Reservierung kurzfristig zu stornieren. Bei Absage, Ausfall und Verlegung von Seminaren/ Workshops können wir für diese Kosten nicht aufkommen. Seite 2 von 6

Seminar EU-Umwelt- und –Energiepolitik SEMINARINHALTE Inhalte Ein Großteil der energie- und umweltrelevanten Gesetzgebung hat ihren Ursprung heutzutage in Brüssel. Der nationale Gesetzgeber muss die europäischen Vorgaben umsetzen, wobei meistens nur wenig oder gar kein Gestaltungsspielraum mehr besteht. Der Umgang mit der häufig sehr komplexen EURechtsmaterie stellt dabei für Unternehmen, insbesondere die kleinen und mittleren, eine große Herausforderung dar. So haben u.a. die EU-Vorschriften zur Reduktion von CO2-Emissionen, zum Ausbau erneuerbarer Energien, Ökodesign, Energiekennzeichnung oder dem Inverkehrbringen von Chemikalien unmittelbare direkte und indirekte Auswirkungen auf das unternehmerische Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Ziel des Seminars ist es deshalb, den Teilnehmern die Bedeutung europäischer Umweltund Energiepolitik näher zu bringen sowie vertiefte Einblicke in die Verfahren und Abläufe der EU zu ermöglichen. Das vermittelte Wissen soll sie in die Lage versetzen, umwelt- und energierelevante Gesetzgebungsverfahren im Interesse der deutschen Wirtschaft aktiv mitgestalten zu können.

Ablauf Am ersten Tag werden die Teilnehmer mit der Struktur und Arbeit des DIHK in Brüssel sowie mit dem politischen Umfeld vertraut gemacht. Wie funktionieren europäische Politikberatung und Networking? Wie arbeiten die EUInstitutionen? Was sind die wichtigsten Schritte im EU-Gesetzgebungsprozess? Und welche EU-Vorhaben in den Bereichen Umwelt, Energie und Klima befinden sich auf der aktuellen politischen Agenda? Die Beantwortung dieser Fragen soll die Grundlagen für ein erfolgreiches Seminar schaffen. Während der folgenden zwei Tage geht es darum, einzelne Themen stärker zu vertiefen. Dabei werden u.a. das neue Kreislaufwirtschaftspaket, die laufende Revision der Emissionshandelsrichtlinie, die Zukunft der Chemikalienverordnung REACH, die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien sowie die Revisionen der Erneuerbaren-Energien- und Energieeffizienzrichtlinie im Vordergrund stehen. Diese und weitere Themen sollen mit Entscheidungsträgern aus den zuständigen Generaldirektionen der EU-Kommission und mit Abgeordneten des EU-Parlaments und deren Mitarbeitern direkt vor Ort in den Institutionen diskutiert werden. Geplant sind eine Führung durch das EU-Parlament, Besuche bei der Ständigen Vertretung Deutschlands und einer der 16 Landesvertretungen, damit die Teilnehmer einen Eindruck davon bekommen, wie Bund und Länder ihre Interessen in Brüssel vertreten. Das Seminar schließt mit einer FeedbackRunde, in der künftige Kooperationsmöglichkeiten zwischen DIHK und IHKs mit Blick auf die Einflussnahme auf europäische Entscheidungen erörtert werden sollen.

Ihre Teilnahmebescheinigung der DIHK-Bildungs-GmbH erhalten Sie im Anschluss an das Seminar.

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Seminar EU-Umwelt- und –Energiepolitik ANMELDUNG Bitte senden Sie das Formular einfach per Fax an 0228 6205-5266 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: [email protected] DIHK-Bildungs-GmbH Yvonne Anders Adenauerallee 86 53113 Bonn Datum: ________________

Seminar EU-Umwelt- und –Energiepolitik vom 28.- 30. September 2016 im DIHK │ Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Büro Brüssel  Ja, ich melde mich verbindlich an (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)

Teilnehmer/in: IHK / AHK: Funktion: Adresse: Telefon / Telefax: E-Mail: Angaben notwendig für die Besucheranmeldung in den EU-Institutionen Nr. Reisepass / Personalausweis: Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum / -ort: Wohnanschrift/Nationalität:

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Stempel / Unterschrift

Seite 4 von 6 Einwilligungserklärung nach dem BDSG: Ich willige ein, dass die DIHK-Bildungs-GmbH meine allgemeinen Daten speichert und sie, soweit es zur ordnungsgemäßen Seminardurchführung notwendig ist, an Dritte weitergeben darf.

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Allgemeine Teilnahmebedingungen an Seminaren/Workshops der DIHK-Bildungs-GmbH für IHK-Mitarbeiter Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ anerkannt: Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Zulassungsbestätigung bekannt gegeben werden. 1. Anmeldung Die Anmeldung zu Seminaren und Workshops ist in jedem Fall schriftlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH vorzunehmen. Anmeldungen werden regelmäßig in der Bildungs-GmbH berücksichtigt. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per Fax oder E-Mail erfolgen. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Die DIHK-Bildungs-GmbH bestätigt die Teilnahme. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die DIHK-Bildungs-GmbH dies dem Angemeldeten mit. 2. Zahlungsbedingungen Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Rechnungsstellung durch die DIHK-Bildungs-GmbH fällig. Kosten für Lernmittel sind im Seminarpreis enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. 3. Rücktritt und Kündigung Bei Seminaren/Workshops kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens zehn Werktagen vor Beginn der Veranstaltung der DIHK-Bildungs-GmbH schriftlich mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Bereits bezahlte Entgelte werden in diesem Falle unter Einbehaltung einer Verwaltungskostenpauschale erstattet. Bei einer Veranstaltung mit einem Entgelt bis zu 350 € wird eine Verwaltungspauschale von 35 € erhoben. In sonstigen Fällen wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 v. H. des Entgelts fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Hat der Teilnehmer die Rechnung der DIHKBildungs-GmbH erhalten, muss die Originalrechnung zusammen mit der Rücktrittserklärung eingereicht werden, damit das Weitere von der Buchhaltung veranlasst werden kann. Länger laufende Seminare sind in Abschnitte aufgeteilt. Für die Rücktrittserklärung gelten für jeden Abschnitt die vorgenannten Bedingungen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Abschnitte berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4. Absicherung einer Kündigung in besonderen Fällen Die DIHK-Bildungs-GmbH hat zur Absicherung der Teilnehmer eine Ausfallversicherung abgeschlossen, die von den Teilnehmern gemäß Ziffer 3 an die DIHK-BildungsGmbH zu entrichtenden Beträge übernimmt, sofern der Rücktritt oder die Kündigung aus einem gewichtigen Grunde erfolgt. Gewichtige Gründe sind in folgenden Fällen gegeben: Tod, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Versicherten, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Versicherte vertreten muss, Verlust oder örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des Versicherten, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen. Eine Versicherungsleistung entfällt, wenn der Leistungsfall vom Versicherten bei Anmeldung zum Seminar/Workshop vorhersehbar war und/oder der Versicherte ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der

Teilnehmer ist verpflichtet, wichtige Gründe durch ärztliches Attest und sonstige gewichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigung nachzuweisen bzw. gewünschte zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu erbringen, gegebenenfalls auf Verlangen die Ärzte von der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf den Versicherungsfall zu entbinden. Der Nachweis muss spätestens eine Woche nach Eingang der schriftlichen Kündigung beziehungsweise nach Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. 5. Absage, Ausfall und Verlegung von Seminaren/ Workshops Die DIHK-Bildungs-GmbH hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Seminare/Workshops abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatzund Folgekosten der Seminarteilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Seminaren sind ausgeschlossen. Die Veranstaltungsorte werden in der Regel mit der Ausschreibung des Seminars/ Workshops bekannt gegeben. 6. Wechsel des Dozenten Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablauf den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 7. Ausschluss von der Teilnahme Die DIHK-Bildungs-GmbH ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der DIHK-Bildungs-GmbH nach Ziffer 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen. 8. Haftung Die Haftung der DIHK-Bildungs-GmbH für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigem Verhalten der DIHK-BildungsGmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. 9. Datenspeicherung Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. 10. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Bonn.

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