Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom

Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalt...
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Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom 28.06.2005

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen

Die Ausbildung im Überblick Papiermacher/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Dieser Beruf wird in der Industrie in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet:

• •

Papier-Karton-Pappe Zellstoff

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Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung lernt man im Betrieb im ersten Ausbildungsjahr zum Beispiel • • • •

wie die Qualität von Faserstoffen (u.a. Stoffdichte, Festigkeit oder Mahlgrad) geprüft wird welche Verfahren man bei der Aufbereitung von Zellstoff, Holzstoff und Altpapier unterscheidet wie Stoffaufbereitungsanlagen zu überwachen und zu bedienen sind was man beim Instandhalten von Maschinen beachten muss

Im zweiten Ausbildungsjahr zum Beispiel •

worauf es beim Prüfen und Bewerten von Messergebnissen ankommt

• • • • •

wie Pumpen, Gebläse, Vakuum- und Drucklufterzeuger bedient werden wie man bei Papiermaschinen die Wasserführung, Entwässerungselemente, Spritzrohre, Pressen und Züge einstellt wie Ausrüstungs- und Verpackungsmaschinen bedient und überwacht werden worauf man beim Füllen und Entleeren von Aufschlussanlagen achten muss wie man den Aufschlussvorgang kontrolliert, welche Bleich- und Veredelungsverfahren es gibt

Im dritten Ausbildungsjahr in dem sich die Ausbildung weitgehend auf die Fachrichtung Papier-Karton-Pappe konzentriert, wird unter anderem vermittelt:

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wie Papier, Karton und Pappe hergestellt werden welche Veredelungsverfahren man für Papier, Karton und Pappe anwenden kann welche Störungen im Produktionsablauf vorkommen und wie man sie beseitigt wie man Papier, Karton oder Pappe auf Festigkeits-, Bedruckbarkeits- und optische Eigenschaften überprüft

Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus zum Beispiel: • • • • • • • •

Kenntnisse der chemischen und physikalischen Grundlagen sowie Grundlagen der Elektrotechnik und Maschinentechnik Wissen über Faserroh- und -halbstoffe sowie über Hilfs- und Betriebsstoffe was man über Technologie und Stoffaufbereitung wissen muss was bei der Papier-, Karton- und Pappeherstellung zu beachten ist welche Bedeutung die Themen Wasser, Abwasser und Reststoffentsorgung haben Kenntnisse der Informationstechnik und Kommunikation Wissen in Bezug auf Veredelung und Ausrüstung sowie Produktqualitäten und Qualitätssicherung Kenntnisse der Regelungs- und Prozessleittechnik

Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiermacher/zur Papiermacherin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Papiermacher/Papiermacherin, Beschluss der Kultusministerkonferenz (zum Seitenanfang)

Arbeitsumgebung in der Ausbildung Papiermacher/innen werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Betrieb bzw. ausbildendes Unternehmen und Berufsschule - ausgebildet. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt fachpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Berufserfahrung am Arbeitsplatz, in der Berufsschule werden berufliche und allgemeine Lerninhalte unterrichtet. Die betriebliche Ausbildung findet überwiegend in Papierfabriken statt. Während der betrieblichen Ausbildung arbeiten die angehenden Papiermacher/innen in Werkhallen, oft bei künstlicher Dauerbeleuchtung. Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich oder in Blockform (13 Wochen jährlich) in zum Teil länderübergreifenden Fachklassen (in der Regel mit auswärtiger Unterbringung) statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit

• •

für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein in Gernsbach (Baden-Württemberg) Papiermacherschule Gernsbach für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Altenburg (Thüringen) Staatliches Berufliches Schulzentrum Johann-Friedrich-Pierer-Schule

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Ausbildungsstätten •

Berufsschulen

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Ausbildungs-/Lernorte • • •

Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule), ggf. ist mit einer Internatsunterbringung zu rechnen Räume für Fachpraxis (Lehrwerkstätten) Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen

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Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und an den Papiermacherschulen in Gernsbach (Baden-Württemberg) und Altenburg (Thüringen). Ausbildungsstätten sind in der Regel Fabriken der Papier- und Zellstofferzeugung. Nach gemeinsamen Ausbildungsinhalten kann im vierten Ausbildungshalbjahr zwischen den Fachrichtungen Papier-Karton-Pappe und Zellstoff gewählt werden. In

Kursen von jährlich 13 Wochen wird in der Papiermacherschule praktischer und theoretischer Lernstoff vermittelt. Die schulische Ausbildung zum Papiermacher/zur Papiermacherin besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Beim praktischen Teil der Ausbildung im ausbildenden Betrieb lernen die angehenden Papiermacher/innen schon einmal die nach Abschluss der Ausbildung üblichen Arbeitsbedingungen kennen. Je nach Ausrichtung des Ausbildungsbetriebes sind die Arbeitsbedingungen zum Teil verschieden ausgeprägt und können in der späteren Berufstätigkeit eine andere Gewichtung erfahren. Natürlich wird auf die besondere Situation der Ausbildung Rücksicht genommen. Das heißt, dass die Anforderungen an die Geschicklichkeit, an Selbstständigkeit und Verantwortung sowie der Zeitdruck noch nicht so hoch sind wie nach Abschluss der Ausbildung. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Ort der praktischen Ausbildung nicht identisch sind. (zum Seitenanfang)

Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt in den beiden ersten Ausbildungsjahren tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Ab dem dritten Ausbildungsjahr kann der Auszubildende zu Tageschichten, eventuell auch bereits zu Nachtschichten herangezogen werden. Die Berufsschule wird in der Regel mehrere Wochen lang ganztags "am Stück", zum Beispiel 30 Stunden je Woche (Blockunterricht) besucht. Da der Unterricht länderübergreifend organisiert ist, muss man davon ausgehen, während dieser Zeit auswärtig untergebracht zu sein. Der Berufsschulunterricht kann jedoch auch wöchentlich an einem oder zwei Tagen vor Ort stattfinden. (zum Seitenanfang)

Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb) eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. (zum Seitenanfang)

Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der schulischen Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (zum Beispiel Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher von den Schülern und Schülerinnen erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung findet eine enge Zusammenarbeit und häufiger Kontakt mit den unterweisenden Personen statt. Diese Arbeitssituationen sind für die Auszubildenden häufig neu und ungewohnt. (zum Seitenanfang)

Körperliche Aspekte in der Ausbildung •

Keine Abweichung zu B

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Psychische Aspekte in der Ausbildung •

Keine Abweichung zu B

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Finanzielle Aspekte Papiermacher/innen - Fachrichtung Papier-Karton-Pappe werden in Betrieben der Papierindustrie ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2004 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren:

Bereich Industrie und Handel

Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: € 703 2. Ausbildungsjahr: € 750 3. Ausbildungsjahr: € 798

Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: € 548 2. Ausbildungsjahr: € 591 3. Ausbildungsjahr: € 636

Quelle: •

Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht.

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Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. (zum Seitenanfang)

Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit •

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Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.

Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich:



In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule . (zum Seitenanfang)

Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan

Ausbildung im Betrieb Während der gesamten Ausbildung

Ausbildung in der Berufsschule • • • • • • •

Berufsausbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Arbeitshygiene Umweltschutz Einsatz von Energieträgern und rationelle Energienutzung Instandhaltung von Maschinen und Einrichtungen

Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr

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Bearbeiten von Werkstoffen Durchführen installationstechnischer Arbeiten Überwachen und Bedienen von Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung Prüfen von Faser-, Hilfs- und Füllstoffen Stoffaufbereiten Arbeiten an Maschinen und Einrichtungen der Papier-, Karton-, Pappe- und Zellstofferzeugung Fördern und Lagern von Roh-, Halb-, Hilfsund Füllstoffen sowie von Fertigfabrikaten Erfassen und Verarbeiten von Produktionsdaten; Informatik Hydraulik und Pneumatik Steuern und Regeln von Produktionsprozessen Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen Herstellen von Papier, Karton und Pappe Bedienen von Ausrüstungsmaschinen Kennen von Veredelungsverfahren für Papier und Karton

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chemische Grundlagen Faserrohstoffe, Faserhalbstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe physikalische Grundlagen maschinentechnische Grundlagen Informationstechnik und Kommunikation Technologie und Stoffaufbereitung Papier-, Karton- und Pappeherstellung Produktqualitäten und Qualitätssicherung Grundlagen der Elektrotechnik Regelungs- und Prozessleittechnik

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr fachrichtungsbezogen

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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Prüfen von Fertigfabrikaten; Qualitätssicherung

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Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Veredelung, Ausrüstung Wasser, Abwasser, Reststoffentsorgung

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr (zum Seitenanfang)

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Abschlussprüfung: gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiermacher/zur Papiermacherin durchgeführt.

Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

• •

das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung

Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Papiermacher/zur Papiermacherin aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Prüfungsinhalte Praktische Prüfung Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling, in höchstens 8 Stunden, 3 Arbeitsproben durchführen. Für die Aufgaben stehen erfahrungsgemäß folgende Themen zur Verfügung:



das Untersuchen von Faserstoffsuspensionen

• • • •

das Untersuchen des Einflusses von Hilfsmitteln das Prüfen physikalischer und optischer Eigenschaften von Fertigprodukten zur Bestimmung der Zweckeignung das Arbeiten an Prozessleitsystemen das Lösen von technischen Problemen, die beim Betrieb von Produktionsanlagen auftreten

Schriftliche Prüfung Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in maximal 6 Stunden in den Prüfungsfächern Technologie und technische Kommunikation, technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich geprüft werden. Hier sollen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen, zur Anwendung kommen. Die schriftliche Prüfung kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie und Technische Kommunikation mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden.

Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. (zum Seitenanfang)

Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Papiermacher/Papiermacherin - Fachrichtung Papier-Karton-Pappe. (zum Seitenanfang)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten knapp die Hälfte der angehenden Papiermacher/innen mit einem mittleren Bildungsabschluss ein. Über ein Drittel der Auszubildenden verfügte über den Hauptschulabschluss . (zum Seitenanfang)

Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. (zum Seitenanfang)

Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2002 hatten 332 zukünftige Papiermacher/innen beider Fachrichtungen ihre Ausbildung begonnen. 48 Prozent von ihnen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss und 36 Prozent über den Hauptschulabschluss . Die Hochschulreife besaßen etwa sechs Prozent der Auszubildenden. (zum Seitenanfang)

Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Dieser Ausbildungsberuf ist von keiner speziellen Berufsgrundschuljahr-Anrechnungs-Verordnung oder Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung erfasst. (zum Seitenanfang)

Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 332 Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2002 im Ausbildungsberuf Papiermacher/in beider Fachrichtungen hatten sieben Prozent eine Berufsfachschule besucht und insgesamt vier Prozent ein Berufsgrundbildungs- bzw. Berufsvorbereitungsjahr absolviert. (zum Seitenanfang)

Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. (zum Seitenanfang)

Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. (zum Seitenanfang)

Geschlecht Die Ausbildung ist für Männer und Frauen gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden im Ausbildungsberuf Papiermacher/in schwankte in den vergangenen Jahren zwischen drei und vier Prozent. (zum Seitenanfang)

Auswahlverfahren Derzeit ist kein Auswahlverfahren bekannt. (zum Seitenanfang)

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für behinderte Menschen mit Geh- und Stehbehinderung ist der Zugang zur Ausbildung aufgrund der hohen körperlichen Belastungen und Anforderungen (Tätigkeit überwiegend im Gehen und Stehen) in der Regel nicht möglich. (zum Seitenanfang)

Perspektiven nach der Ausbildung Papiermacher und Papiermacherinnen der Fachrichtung Papier-Karton-Pappe arbeiten im Bereich der Papierproduktion in Papier-, Karton- und Pappefabriken. Sie übernehmen beispielsweise Funktionen als Ganzstoffhersteller/in, Kalanderführer/in, Streichanlagenführer/in oder Papierausrüster/in. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung jedoch nicht beendet. Die technisierten Fertigungsabläufe in modernen Papier- und Zellstofffabriken und sich verändernde Arbeitsabläufe, von der Rohstoffaufbereitung bis zur Veredelung, erfordern, dass Papiermacher/innen ihr fachliches Wissen ständig aktualisieren. Deshalb ist kontinuierliche Weiterbildung für sie unbedingt notwendig. Dazu können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel Papier- und Pappeherstellung, Papierbe- und -verarbeitung, Papier- und Pappemaschinen, Veredelung, Ausrüstung in den Bereichen Papier und Pappe, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Qualitätstechnik und -sicherung. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Um sich beruflich weiterzuentwickeln, können Papiermacher/innen der Fachrichtung Papier-Karton-Pappe nach einigen Jahren Berufserfahrung die Fortbildungen zum Industriemeister/zur Industriemeisterin der Fachrichtung Papiererzeugung oder zum Papiertechniker/zur Papiertechnikerin absolvieren. Verfügen sie über die Hochschulreife , können sie auch ein Studium ins Auge fassen. Hier bieten sich vor allem Studiengänge im Maschinenbau, im Fertigungsingenieurwesen oder in der Verarbeitungs- und Verfahrenstechnik mit dem Schwerpunkt Papier an. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Papiermacher/in - Fachrichtung Papier-Karton-Pappe nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Papiermacher/in - Fachrichtung Papier-Karton-Pappe gibt es Alternativen in den Bereichen:

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Zellstoffherstellung Buchbinderei, Verpackungstechnik Drucktechnik

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Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Papiermacher/in - Fachrichtung Papier-KartonPappe auf:







Bereich Zellstoffherstellung Papiermacher/innen beider Fachrichtungen haben bis zum vierten Ausbildungshalbjahr gleiche Ausbildungsinhalte. Daneben kann es auch in der Berufstätigkeit in weiten Teilen zu gleichartigen Tätigkeiten und Arbeitsabläufen kommen. Die Beschäftigten beider Fachrichtungen arbeiten in gleicher oder ähnlicher Arbeitsumgebung der Papier- und Zellstofffabriken. Alternativberuf: • Papiermacher/in - Zellstoff in BERUFENET Bereich Buchbinderei, Verpackungstechnik Ebenso wie Papiermacher/innen bedienen die Beschäftigten aus den Berufen dieses Bereichs mechanische wie elektrische Maschinen und Anlagen. Die sowohl bei den Papiermachern/Papiermacherinnen als auch bei den Berufen aus diesem Bereich gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit vergleichbaren Hilfsstoffen sowie die erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten in Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Papier, Karton, Vollpappe und Wellpappe kommen hier wie dort zum Einsatz. Alternativberufe: • Verpackungsmittelmechaniker/in in BERUFENET • Buchbinder/in - Buchfertigung (Serie) in BERUFENET • Buchbinder/in - Druckweiterverarbeitung (Serie) in BERUFENET Bereich Drucktechnik Papiermacher/innen bedienen wie Beschäftigte aus den Berufen dieses Bereichs teil- bzw. vollautomatisierte Maschinen und Anlagen. Hier wie dort können die gewonnenen umfangreichen Kenntnisse über die Herstellung und die Eigenschaften von Papier, Karton und Pappe, insbesondere hinsichtlich ihrer Eignung für unterschiedliche Druckanforderungen, eingesetzt werden. Alternativberufe: • Drucker/in - Flachdruck in BERUFENET • Drucker/in - Hochdruck in BERUFENET • Drucker/in - Tiefdruck in BERUFENET • Drucker/in - Digitaldruck in BERUFENET

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Interessen Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Fähigkeiten Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.



Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss )

Förderlich: • • • •

Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Werken (Bedienen von Maschinen) Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen (Arbeiten nach Zeichnungen) Kenntnisse in Physik (Anforderungen im Berufsschulunterricht) Kenntnisse in Chemie (Anforderungen im Berufsschulunterricht)

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Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Gesetze/Regelungen • • •

Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiermacher/zur Papiermacherin vom 07.01.1991 (BGBl. I S. 27), außer Kraft ab 01.08.2005 Fundstelle: 1991 (BGBl. I S. 27) Volltext (pdf, 1094kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Papiermacher/Papiermacherin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.11.1990) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 647kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet

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Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Erstmals wurde der Beruf Papiermacher/in am 14.01.1938 durch Mitteilung der Reichsgruppe Industrie in der Reichswirtschaftskammer anerkannt. Nach Änderung des Berufsbildes durch den Erlass des Bundesministers für Wirtschaft vom 22.02.1956 wurde die Ausbildung erneut durch die Verordnung vom 09.05.1975 anerkannt. Die letzte Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiermacher/zur Papiermacherin trat am 07.01.1991 in Kraft und behält die beiden Fachrichtungen Papier-Karton-Pappe und Zellstoff bei. (zum Seitenanfang)

Ausblick - absehbare Änderungen Neue Ausbildungsordnung Die seit 1991 gültige Ausbildungsordnung zum Papiermacher/zur Papiermacherin soll zum 1. August 2005 durch eine neue ersetzt werden. Die Berufsbezeichnung wird dann Papiertechnologe/Papiertechnologin lauten. Die beiden Fachrichungen Papier, Karton und Pappe und Zellstoff werden erhalten bleiben. Die neue Ausbildungsordnung legt unter anderem ein stärkeres Gewicht auf Instandhaltung und Prozessorientierung und auf Qualifikationen wie Kommunikation und Teamarbeit. Nähere Informationen zum neuen Ausbildungsberuf in der Fachrichtung Papier, Karton und Pappe finden Sie unter Papiertechnologe/-technologin - Papier-Karton-Pappe in BERUFENET Papiertechnologe/-technologin Papier-Karton-Pappe (zum Seitenanfang)

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