Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom

Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhal...
Author: Josef Grosse
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Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom 28.06.2005

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen

Die Ausbildung im Überblick Industriekeramiker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Dieser Beruf wird in der Industrie in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet:

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Mechanik Formgebung

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Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: • • •

wie die chemische Zusammensetzung sowie die physikalischen und mineralogischen Eigenschaften von plastischen und unplastischen Masserohstoffen bzw. Glasurrohstoffen oder Gips sind wie keramische Rohstoffe beispielsweise durch Zerkleinern, Mischen, Reinigen, Dosieren und Entwässern zu Massen, Glasuren oder Engoben (Deckschicht auf dem Rohling) aufbereitet werden welche Arbeiten bei der Formenherstellung bzw. Formgebung keramischer Massen anfallen

Im 2. Ausbildungsjahr lernt man unter anderem: • • • •

was man über metallische Werkstoffe, die manuelle Metallbearbeitung sowie die verschiedenen Verbindungstechniken wissen muss welche Trocknungsverfahren es gibt und worauf man beim Brennen von keramischen Rohlingen achten muss welche Möglichkeiten der Oberflächenveredelung es gibt und wie die unterschiedlichen Veredelungstechniken durchgeführt werden wie man Fehlerkontrollen an Halb- oder Fertigwaren vornimmt

Während der fachrichtungsspezifischen Ausbildung lernen die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr: • •

wie man Geräte, Maschinen und Anlagen der Aufbereitung, Formgebung und Endbearbeitung sowie Trocknungs- und Brennanlagen betreibt was man über die anwendungsbezogene Mess-, Steuer- und Regeltechnik wissen muss

Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, zum Beispiel über:

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Formgebungsverfahren und Endbearbeitung der Rohware Formgebungsmaschinen und -werkzeuge Modell- und Formenherstellung Physikalische und chemische Grundlagen der Keramik Aufbereitung von Massen, Glasuren und Engoben Mess-, Steuer- und Regeltechnik Prüfungen zur Qualitätssicherung Entwicklung der Keramik in Vergangenheit und Gegenwart Roh- und Hilfsstoffe der Keramik Techniken der Metallbearbeitung und Verbindungstechniken Trocknen und Brennen keramischer Erzeugnisse Glasieren und Dekorationstechniken Endbearbeitung der Fertigware Grundlagen des Technischen Zeichnens

Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekeramiker/zur Industriekeramikerin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Industriekeramiker/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz (zum Seitenanfang)

Arbeitsumgebung in der Ausbildung Industriekeramiker/innen der Fachrichtung Mechanik werden nach dem dualen System in Ausbildungsbetrieben der Industrie mit ergänzendem Berufsschulunterricht ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung in Betrieben der Keramikindustrie durch Unterweisung am Arbeitsplatz nach Ausbildungsplan statt. Der Berufsschulunterricht wird in Fachklassen, zum Teil Landesfachklassen oder länderübergreifenden Fachklassen in Klassenzimmern und Räumen für Fachpraxis durchgeführt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit

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für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt in Selb (Bayern) Staatliche Berufsschule Selb für die Länder Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen in Mühlhausen (Thüringen) Berufliche Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises

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Ausbildungsstätten •

Berufsschule

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Ausbildungs-/Lernorte • •

Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule ), gegebenenfalls ist mit einer Internatsunterbringung zu rechnen Räume für Fachpraxis (Lehrwerkstätten)

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Ausbildungssituation/-bedingungen In der betrieblichen Ausbildung zum Industriekeramiker/zur Industriekeramikerin der Fachrichtung Mechanik lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung stellt, aber der Zeitdruck ist noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden gilt, dass Auszubildende vieles erst lernen müssen. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, ergänzt durch praktische Versuche. Da der Berufsschulunterricht in der Regel in Blockform und in länderübergreifenden Fachklassen bzw. an zwei Berufsschulorten (Staatliches Berufsschulzentrum für Keramik in 95100 Selb und in 07629 Hermsdorf) angeboten und durchgeführt wird, muss der/die Auszubildende zwei- bis dreimal jährlich mehrere Wochen an einer bestimmten Berufsschule mit Internatsunterbringung, also fast immer außerhalb seines/ihres Wohn- bzw. betrieblichen Ausbildungsortes, der

Berufsschulpflicht nachkommen. (zum Seitenanfang)

Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist als Blockunterricht in zum Teil länderübergreifenden Fachklassen statt. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen am Stück die Berufsschule , während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. (zum Seitenanfang)

Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht ( Berufsschule ) und in der praktischen Ausbildung (keramische Industriebetriebe) eingesetzten Materialien und Geräte entsprechenden denen der späterer Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Berufsschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. (zum Seitenanfang)

Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der schulischen Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule , zum Beispiel Lehrkräften. Dies entspricht der üblichen, bisher von den Schülern und Schülerinnen erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb sprechen und arbeiten Auszubildende mit ihren Ausbildern/Ausbilderinnen, Mitauszubildenden und anderen Fachkräften verschiedener Abteilungen, zum Beispiel Konstruktion, Lagerwesen, Verwaltung, zusammen. (zum Seitenanfang)

Finanzielle Aspekte Industriekeramiker/innen der Fachrichtung Mechanik werden in Betrieben der Keramikindustrie ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2004 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren:

Bereich Industrie und Handel

Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: € 538 2. Ausbildungsjahr: € 584 3. Ausbildungsjahr: € 633

Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: € 470 2. Ausbildungsjahr: € 510 3. Ausbildungsjahr: € 545

Quelle: •

Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht.

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Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. (zum Seitenanfang)

Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit •

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Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.

Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich:



In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule . (zum Seitenanfang)

Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

Ausbildung im Betrieb Während der gesamten Ausbildung

Ausbildung in der Berufsschule • • •

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr

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Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und Umweltschutz und rationelle allgemein bildend Energieverwendung Organisation des Ausbildungsbetriebes sowie arbeitsrechtliche Regelungen Lesen und Anwenden von Zeichnungen sowie Arbeiten nach Fertigungsvorschriften

Kenntnisse der Roh- und Hilfsstoffe für die keramische Produktion Aufbereiten keramischer Rohstoffe zu Massen, Glasuren oder Engoben Formenherstellung, Formgebung keramischer Massen Grundlagen der manuellen Metallverarbeitung und der Verbindungstechniken Trocknen und Brennen keramischer Rohlinge Oberflächen veredeln und Endbearbeiten von Roh- und Fertigwaren Durchführen von Prüfungen zur Qualitätssicherung

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

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Grundlagen des Technischen Zeichnens Physikalische und chemische Grundlagen der Keramik Roh- und Hilfsstoffe der Keramik Aufbereitung von Massen, Glasuren und Engoben Formgebungsverfahren und Endbearbeitung der Rohware Modell- und Formenherstellung Trocknen keramischer Erzeugnisse Brennen keramischer Erzeugnisse Glasieren und Dekorationstechniken

Im 3. Ausbildungsjahr fachrichtungsbezogen

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Anwendungsbezogene Mess-, Steuer- und Regeltechnik Betreiben von Geräten, Maschinen und Anlagen der Aufbereitung, Formgebung und Endbearbeitung Einstellen und Überwachen von Trocknungs- und Brennanlagen Beheben von Störungen an mechanischen und automatischen Produktionseinrichtungen Instand halten von Werkzeugen und Produktionseinrichtungen

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Prüfungen zur Qualitätssicherung Techniken der Metallbearbeitung und Verbindungstechniken Mess-, Steuer- und Regeltechnik Formgebungsmaschinen und -werkzeuge Endbearbeitung der Fertigware

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr (zum Seitenanfang)

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekeramiker/zur Industriekeramikerin durchgeführt.

Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

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das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung

Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird am Ende des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus 3 Arbeitsproben, die in höchstens 5 Stunden angefertigt werden müssen, sowie schriftlichen Aufgaben, die in höchstens 3 Stunden gelöst werden müssen. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Der Prüfling soll im praktischen Teil in insgesamt höchstens 8 Stunden 5 Arbeitsproben anfertigen, von denen eine die Fertigkeiten beider Fachrichtungen fordern soll. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:

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Aufbau einer einfachen elektrischen, pneumatischen oder hydraulischen Schaltung nach vorgegebenen Schalt- oder Montageplänen Einrichten einer Maschine, eines Gerätes oder einer Anlage der Formgebung Einrichten einer Maschine, eines Gerätes oder einer Anlage der Endbearbeitung Erkennen und Beheben einer Störung an einer Produktionseinrichtung Durchführen einer Instandhaltungsarbeit an einer Produktionseinrichtung

Im schriftlichen Prüfungsteil, der höchstens 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Bereichen Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen und Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Die mündliche Prüfung wird ergänzend zu den schriftlichen Aufgaben durchgeführt und dauert höchstens 30 Minuten.

Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. (zum Seitenanfang)

Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Industriekeramiker/Industriekeramikerin - Fachrichtung Mechanik. (zum Seitenanfang)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Fast zwei Drittel der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen (beide Fachrichtungen zusammengenommen) besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . Mehr als ein Viertel verfügte über den Hauptschulabschluss . (zum Seitenanfang)

Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. (zum Seitenanfang)

Schulische Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2002 hatten (beide Fachrichtungen zusammengenommen) fast zwei Drittel einen mittleren Bildungsabschluss . Mehr als ein Viertel konnte den Hauptschulabschluss nachweisen. (zum Seitenanfang)

Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. (zum Seitenanfang)

Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 71 Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2002 (beide Fachrichtungen zusammengenommen) hatten drei eine Berufsfachschule besucht. Eine Person hatte ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert. (zum Seitenanfang)

Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. (zum Seitenanfang)

Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. (zum Seitenanfang)

Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. In den letzten Jahren war der Frauenanteil, beide Fachrichtungen zusammengefasst, tendenziell rückläufig. Er liegt nunmehr bei 15 Prozent. (zum Seitenanfang)

Auswahlverfahren Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich, in der Regel wird ein guter Hauptschulabschluss erwartet. (zum Seitenanfang)

Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden die Industriekeramiker und -keramikerinnen in Betrieben der Keramikindustrie, z.B. in Porzellanmanufakturen, bei Herstellern von Haushaltskeramik, Sanitärkeramik, Baukeramik oder technischer Keramik. Sie können dort als Einrichter/in oder in der Bedienung und Überwachung von Produktionsanlagen in der Gießerei, Dreherei, Presserei oder im Brennbetrieb tätig sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet. Insbesondere die laufende Automatisierung der verfahrenstechnischen Prozesse erfordert ein ständiges Aktualisieren des fachlichen Wissens. Dazu können die Industriekeramiker und -keramikerinnen geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind technische Keramik, keramische Werkstoffe, Verfahrenstechnik oder Qualitätssicherung. Darüber hinaus können die Industriekeramiker und -keramikerinnen eine Fortbildung absolvieren, z.B. zum Industriemeister/zur Industriemeisterin für Keramik oder zum Keramiktechniker/zur Keramiktechnikerin. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Nahe liegend sind z.B. Studiengänge im Bereich Werkstoffoder Verfahrenstechnik. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Industriekeramiker/in der Fachrichtung Mechanik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Industriekeramiker/in der Fachrichtung Mechanik gibt es Alternativen in den Bereichen:

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Keramiktechnik, Gestaltung Keramikbe- und -verarbeitung (handwerklich) Glasherstellung Industriemechanik, Fertigungstechnik

Eine Gemeinsamkeit der Berufe aus diesen Bereichen besteht unter anderem im Umgang mit zum Teil gleichen Werkstoffen oder mit Maschinen, Anlagen und Geräten zur Be- und Verarbeitung von keramischen und verwandten Werkstoffen. Verwandtschaft ist außerdem durch das in all diesen Bereichen mehr oder minder stark erforderliche handwerklich-technische Verständnis gegeben. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Industriekeramiker/in der Fachrichtung Mechanik auf.









Bereich Keramiktechnik, Gestaltung Die Gemeinsamkeit zwischen den hier genannten Berufen und dem Beruf Industriekeramiker/in der Fachrichtung Mechanik besteht im Umgang mit keramischen Werkstoffen. Hier wie dort erwirbt man ähnliche Kenntnisse über Eigenschaften und Verarbeitungsmöglichkeiten der Roh-, Werk- und Hilfsstoffe für die keramische Produktion und über keramische Produktionsverfahren. Aufbereitung der Werkstoffe und Formgebung sind typische Merkmale dieser Berufe. Der Anteil an maschinentechnischen Kenntnissen und Fertigkeiten ist zwar in den hier genannten Berufen etwas geringer, dennoch ist die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen sehr eng. Alternativberufe: • Industriekeramiker/in - Formgebung in BERUFENET • Kerammodelleinrichter/in in BERUFENET • Kerammodelleur/in in BERUFENET • Figurenkeramformer/in in BERUFENET Bereich Keramikbe- und -verarbeitung (handwerklich) Industriekeramiker/innen der Fachrichtung Mechanik erwerben wie Beschäftigte in den hier genannten Berufen vergleichbare Kenntnisse über keramische Herstellungsverfahren. Sie haben Interesse am Umgang mit ästhetisch ansprechenden Gegenständen und Vorliebe für eine form- und farbgebende Tätigkeit. Bei der handwerklichen Herstellung führen die hier aufgeführten Berufstätigen hauptsächlich Handarbeit durch, zum Beispiel Formgebung durch "freies Formen". Alternativberufe: • Keramiker/in - Scheibentöpferei in BERUFENET • Keramiker/in - Dekoration in BERUFENET • Keramiker/in - Baukeramik in BERUFENET Bereich Glasherstellung Beschäftigte in den hier aufgeführten Berufen üben wie Industriekeramiker/innen der Fachrichtung Mechanik ähnliche technisch-handwerkliche Tätigkeit aus, wie zum Beispiel Einrichten, Bedienen und Überwachen sowie Instandhalten von Maschinen und Anlagen. Hier wie dort geht es um Formgebung durch Schmelz- und Gießprozesse. Auch in diesem Bereich werden meist ästhetisch ansprechende Gegenstände des täglichen Gebrauchs sowie hochwertige, maßgenaue technische Produkte gefertigt. Alternativberufe: • Verfahrensmechaniker/in Glastechnik in BERUFENET • Flachglasmechaniker/in in BERUFENET Bereich Industriemechanik, Fertigungstechnik Beschäftigte in den hier aufgeführten Berufen üben wie Industriekeramiker/innen der Fachrichtung Mechanik übereinstimmende technisch-handwerkliche Tätigkeiten aus, wie zum Beispiel Einrichten, Umrüsten, Anfahren und Überwachen von Maschinen und Produktionsanlagen. Hier wie dort ist Interesse an mechanisch-technischen Vorgängen sowie an Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik erforderlich. Häufig geht es bei den hier aufgeführten Berufen allerdings um metalltechnische Produktionsanlagen. Alternativberufe: • Industriemechaniker/in in BERUFENET • Fertigungsmechaniker/in in BERUFENET

Auch denkbar Aufgrund der formgebenden Tätigkeit besteht ferner auch ein entfernterer Bezug zu Berufen der Gießereitechnik oder der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung. Durch die Beschäftigung mit dem Werkstoff Keramik ist auch eine entferntere Verwandtschaft zu Berufen der Werkstoffprüfung gegeben (z.B. Stoffprüfer/in - Chemie (Glas-, keramische Industrie, Steine und Erden)). (zum Seitenanfang)

Interessen Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Fähigkeiten Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Kenntnisse und Fertigkeiten Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.

Notwendig: • • •

Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Berechnung von Flächen, Volumen, Gewichten und Mischungsverhältnissen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Durchschnittliche Kenntnisse in Physik (Untersuchungen an Rohstoffen, Massen, Glasuren oder Engoben) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Gut-durchschnittliche Leistungen im Freihandzeichnen (Entwurf von Skizzen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)

Förderlich: • •

Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen (Lesen, Ergänzen und Erläutern von Fertigungsunterlagen) Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Werken (Wartung und Instandhaltung von Fertigungsmaschinen und -anlagen)

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Gesetze/Regelungen • • •

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekeramiker/zur Industriekeramikerin vom 09.02.83 (BGBl 68), außer Kraft ab 01.08.2005 Fundstelle: 1983 (BGBl. S. 68) Volltext (pdf, 1772kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Industriekeramiker/in, Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 09.03.1983 Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 516kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet

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Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Anerkennung erfolgte per Verordnung am 09.02.1983. Der Rahmenlehrplan wurde wenig später, am 09.03.1983, von der Kultusministerkonferenz verabschiedet. Gleichzeitig wurden die bereits 1937 erstmals staatlich anerkannten Lehrberufe Geschirrkeramformer und Technokeramformer aufgehoben. (zum Seitenanfang)

Ausblick - absehbare Änderungen Neuordnung der industriellen Keramikberufe Zum 1. August 2005 sollen die industriellen Keramikberufe eine neue Ausbildungsordnung erhalten. Die Ausbildung zum Industriekeramiker/zur Industriekeramikerin der Fachrichtung Mechanik wird dann durch den Ausbildungsberuf Industriekeramiker/in Anlagentechnik abgelöst werden. Dieser Monoberuf (Beruf ohne Fachrichtungen) wird mit den drei anderen modernisierten industriekeramischen Berufen im ersten Ausbildungsjahr gemeinsame Ausbildungsinhalte teilen, in den folgenden beiden Ausbildungsjahren erwerben die angehenden Industriekeramiker/innen Anlagentechnik die berufsspezifische Qualifikationen. Die neue Ausbildungsordnung berücksichtigt unter anderem die gestiegenen Anforderungen an das selbstständige Bedienen und Instandhalten der Produktionsanlagen und das Dokumentieren von Fertigungsfehlern. Neu hinzugekommen sind Qualifikationen im Bereich Elektrotechnik. Auch die Struktur der Zwischen- und Abschlussprüfung wurde modernisiert, an die Stelle von Prüfungsfächern sind Prüfungsbereiche getreten, die Lernfelder der Ausbildung in der Berufsschule orientieren sich am betrieblichen Handeln. Nähere Informationen zum neuen Ausbildungsberuf finden Sie unter Industriekeramiker/in Anlagentechnik in BERUFENET Industriekeramiker/in - Anlagentechnik (zum Seitenanfang)

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