Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Karosseriebau vom

Ausbildungsbeschreibung von Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Karosseriebau vom 28.05.2003 Die Ausbildung im...
Author: Günter Althaus
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Ausbildungsbeschreibung von Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Karosseriebau vom 28.05.2003

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen

Die Ausbildung im Überblick Karosserie- und Fahrzeugbauer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Er ist dem Berufsfeld Metalltechnik, Schwerpunkt Kraftfahrzeugtechnik, zugeordnet. Dieser Beruf wird im Handwerk in den folgenden Fachrichtungen angeboten:

• •

Karosseriebau Fahrzeugbau

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Ausbildungsinhalte Während der beruflichen Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr und während der beruflichen Fachbildung im 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

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wie man Einzelteile und Baugruppen mit Schrauben, Muttern, Bolzen und Stiftverbindungen und so weiter zusammenfügt wie man Oberflächen behandelt wie man Werkstücke und Bauteile zum Schweißen vorbereitet und wie man verschiedene Nähte schweißt

Schließlich erfahren die Auszubildenden während der beruflichen Fachbildung im 3. und 4. Ausbildungsjahr: • • •

wie man Rahmenteile aus einem Fahrzeug heraustrennt, richtet, ändert und montiert wie Karosserieteile und Aufbauten angefertigt und für spezielle Verwendungszwecke umgebaut werden welche Maßnahmen man zur Wärme- und Schalldämmung sowie zur Vermeidung von Schwingungen anwenden kann

Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf veschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten der Technik, zum Beispiel über:

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Fertigungs-, Instandhaltungs- und Prüftechnik Werkstofftechnik Maschinen- und Gerätetechnik Steuerungs- und Informationstechnik Elektrotechnik Technische Kommunikation Fahrzeugtechnik Umformtechnik Beleuchtungs-, Signal- und Kontrolleinrichtungen Fügetechnik (kraft- und formschlüssig sowie stoffschlüssig) Hydraulische und pneumatische Einrichtungen Elektrische und elektronische Einrichtungen Oberflächentechnik Karosserietechnik

Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbauer/zur Karosserie- und Fahrzeugbauerin vom 05.04.89 (BGBL S.601), außer Kraft ab 01.08.2003 Fundstelle: 1989 (BGBl. S. 601) Volltext (pdf, 1784kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbauer/zur Karosserie- und Fahrzeugbauerin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.89 Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 1378kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin (zum Seitenanfang)

Arbeitsumgebung in der Ausbildung Karosserie- und Fahrzeugbauer/innen der Fachrichtung Karosseriebau werden an den beiden Lehrorten des dualen Ausbildungssystems Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Die Organisation der Ausbildung ist unterschiedlich. In größeren Betrieben findet eine systematische Ausbildung in Lehrwerkstätten durch hauptamtliche Ausbilder und Ausbilderinnen statt; in Klein- und Mittelbetrieben wird sie eher lehrgangsmäßig in einer Lehrecke und in der Werkstatt durchgeführt. Der Unterricht in den Fachklassen der gewerblichen Berufsschule wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmern) und Räumen für Fachpraxis gemacht. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsstätten Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Ausbildungs-/Lernorte • • •

Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Lehrwerkstätten Überbetriebliche Ausbildungseinrichtung

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Ausbildungssituation/-bedingungen Karosserie- und Fahrzeugbauer/innen werden im dualen System ausgebildet, das heißt neben der betrieblichen Ausbildung - in der Regel in einem Handwerksbetrieb - findet eine begleitende Ausbildung in staatlich anerkannten Berufsschulen statt. In der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt. Die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung und auch der Zeitdruck sind aber noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Schritt für Schritt werden die Auszubildenden an die üblichen Betriebsabläufe herangeführt. Dabei arbeiten sie mit erfahrenen Fachkräften zusammen. Kundenkontakte finden während der Ausbildung nur in geringem Maß statt. Karosserie- und Fahrzeugbauer/innen arbeiten in teilweise lauten Werkstätten. Sie arbeiten auf Leitern und über Kopf, zum Beispiel bei der Anfertigung eines Lkw-Aufbaues, bei Reparaturarbeiten auch unter Fahrzeugen beziehungsweise im Bücken und Stehen. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, ergänzt durch praktische Arbeiten. Während der Ausbildung sind Wohnort,

betrieblicher und schulischer Lernort nicht immer identisch. (zum Seitenanfang)

Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt. An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen am Stück die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Nach der Ausbildung muss man sich auf gelegentliche Überstunden und unregelmäßige Arbeitszeiten einstellen, zum Beispiel wenn Fertigstellungstermine eingehalten oder aufgetretene Schäden kurzfristig behoben werden müssen. (zum Seitenanfang)

Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung In der praktischen Ausbildung und im praktischen Unterricht wird mit denselben Arbeitsmitteln und -geräten hantiert und gelernt, die auch in der späteren Berufspraxis verwendet werden. (zum Seitenanfang)

Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der Berufsschule haben Karosserie- und Fahrzeugbauerbauer/innen der Fachrichtung Karosseriebau Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.B. Lehrkräften). Das entspricht der üblichen, bisher von den Auszubildenden erlebten Schulzeit. Im Ausbildungsbetrieb arbeiten sie mit ihren Ausbildern und Ausbilderinnen und anderen Fachkräften zusammen. Falls sie Kontakt zu Kunden haben werden sie unter Anleitung bereits während der Ausbildung herangeführt. Das ist oft neu und ungewohnt und erfordert häufig eine gewisse Eingewöhnungszeit. (zum Seitenanfang)

Körperliche Aspekte in der Ausbildung •

Keine Abweichung zu B

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Psychische Aspekte in der Ausbildung •

Keine Abweichung zu B

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Finanzielle Aspekte Karosseriebauer/innen der Fachrichtung Karosseriebau werden in Handwerksbetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2002 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren:

Bereich Handwerk

Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: € 441 2. Ausbildungsjahr: € 480 3. Ausbildungsjahr: € 548 4. Ausbildungsjahr: € 596

Quelle: •

Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht.

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Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre. (zum Seitenanfang)

Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verlangen der Auszubildenden Verlängerungsdauer: Bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet § 14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) In Einzelfällen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, Verlängerung durch die zuständige Stelle auf Verlangen der Auszubildenden mit Einverständnis des Auszubildenden Verlängerungsdauer: Unterschiedlich, entsprechend den Absprachen der Beteiligten, höchstens 1 Jahr Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom 17.09.1953 (BGBl. I S. 1411) in der Neufassung durch Bekanntmachung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 146 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1998 (BGBl. I S. 3074), 2001 (BGBl. I S. 1046, 2785, 2992), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2933, 2934, 2954), 2005 (BGBl. I S. 931, 1534, 2725), 2006 (BGBl. I S. 2095), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet § 27a Abs. 3 und 4 Handwerksordnung (HwO) (zum Seitenanfang)

Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) und der Handwerksordnung (HwO) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule . (zum Seitenanfang)

Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan

Ausbildung im Betrieb Ausbildung in der Berufsschule und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Während der gesamten Ausbildung

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Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr



Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen Prüfen, Messen, Lehren Fügen manuelles Spanen und Umformen; maschinelles Bearbeiten Instandhalten Schweißen, Löten, thermisches Trennen Elektrotechnik, Elektronik Hydraulik, Pneumatik Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen, Karosserien und Aufbauten Transportieren von Bauteilen und Baugruppen

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Grundlagen der Fertigungs- und Prüftechnik Grundlagen der Werkstofftechnik Grundlagen der Maschinen- und Gerätetechnik Grundlagen der Steuerungs- und Informationstechnik Grundlagen der Elektrotechnik Grundlagen der Technischen Kommunikation Grundlagen der Fahrzeugtechnik Werkstofftechnik Umformtechnik Beleuchtungs-, Signal- und Kontrolleinrichtungen Fügetechnik (kraft- und formschlüssig)

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Fügetechnik (stoffschlüssig) Fertigungs- und Instandhaltungstechnik Hydraulische und pneumatische

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Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. und 4. Ausbildungsjahr

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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 2. Ausbildungsjahr Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und



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Fertigen von Schablonen und Zuschnitten Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche

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Einrichtungen Elektrische und elektronische Einrichtungen Oberflächentechnik Karosserie-/Fahrzeugtechnik

Abschlussprüfung nach 3 1/2 Ausbildungsjahren (zum Seitenanfang)

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung gemäß § 31 Handwerksordnung (HwO) DiePrüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbauer/zur Karosserie- und Fahrzeugbauerin vom 05.04.89 (BGBL S.601), außer Kraft ab 01.08.2003 Fundstelle: 1989 (BGBl. S. 601) Volltext (pdf, 1784kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbauer/zur Karosserie- und Fahrzeugbauerin durchgeführt.

Erforderliche Nachweise und Prüfungen Voraussetzung für die Zulassung der Abschlussprüfung sind:

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das während der Ausbildung im Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft, die Teilnahme an der Zwischenprüfung.

Zwischenprüung: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung: In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation, also die Befähigung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt, nachgewiesen werden. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Geprüft wird in der praktischen Prüfung, die höchstens 14 Stunden umfasst (2 Prüfungsstücke und 2 Arbeitsproben). Als Prüfungsstücke kommen insbesondere in Betracht:

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das Herstellen von Karosserieteilen durch manuelles und maschinelles Bearbeiten, insbesondere Treiben, Strecken und Stauchen, sowie Fügen, insbesondere Schweißen, einschließlich Anfertigen von Skizzen und Abwicklungen sowie das Erstellen eines Arbeitsplans, das Instandsetzen von Karosserieteilen durch Trennen, Richten, Ausbeulen, Einpassen eines Teiles, Fügen und Bearbeiten der Oberflächen einschließlich Erstellen eines Arbeitsplans.

Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:

• •

das Fügen von Bauteilen mit einer der folgenden Verbindungstechniken: Schweißen, Löten, Kleben, das Verbinden von elektrischen Leitungen sowie das Anschließen von Bauteilen und Baugruppen nach Schaltplänen einschließlich Prüfen der Funktionen in einem der nachfolgenden Bereiche: • Hydraulik, Elektrotechnik und Elektronik, • Pneumatik, Elektrotechnik und Elektronik, • Elektrotechnik und Elektronik.

Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Arbeitsplanung, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Nicht bestandene Abschlussprüfung können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stellen Die Prüfung wird bei der Handwerkskammer abgelegt.

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Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin - Fachrichtung Karosseriebau. (zum Seitenanfang)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Der überwiegende Anteil der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen hat jedoch einen mittleren Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss . Auszubildende mit Hochschulreife sind in der Minderzahl. (zum Seitenanfang)

Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. (zum Seitenanfang)

Schulische Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2000 hatte (beide Fachrichtungen zusammen betrachtet) deutlich über die Hälfte einen Hauptschulabschluss und etwa ein Drittel einen mittleren Bildungsabschluss . Nur etwa 4 Prozent besaßen die Hochschulreife . (zum Seitenanfang)

Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende beruflichen Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen:











Berufsgrundbildungsjahr in den handwerklichen Metallberufen, III. Gruppe Fahrzeugtechnik. Anrechnung gemäß Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom 08.06.1989 (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet § 2 Abs. 1 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung handwerkliche Metallberufe Berufsgrundbildungsjahr in den handwerklichen Metallberufen, I. Gruppe Feinwerktechnik bzw. II Gruppe Installations- und Metallbautechnik. Anrechnung gemäß Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom 08.06.1989 (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet § 2 Abs. 2 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung handwerkliche Metallberufe Berufsgrundbildungsjahr in den industriellen Metallberufen. Anrechnung gemäß Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom 08.06.1989 (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet § 5 Abs. 2 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung handwerkliche Metallberufe Einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Berufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet. Anrechnung gemäß Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-AnrechnungsVerordnung für handwerkliche Metallberufe) vom 08.06.1989 (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet § 3 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung handwerkliche Metallberufe Zwei- oder mehrjährige Berufsfachschule - Richtung Metall. Anrechnung gemäß Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom 08.06.1989 (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet § 4 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung handwerkliche Metallberufe

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Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2000 (beide Fachrichtungen zusammen betrachtet) hatten 5 Prozent ein Berufsgrundbildungs- oder Berufsvorbereitungsjahr und knapp 2 Prozent eine Berufsfachschule absolviert. (zum Seitenanfang)

Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. (zum Seitenanfang)

Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. (zum Seitenanfang)

Geschlecht Die Ausbildung ist für Männer und Frauen gleichermaßen möglich. Der Anteil weiblicher Auszubildender liegt in diesem Ausbildungsberuf (beide Fachrichtungen zusammen betrachtet) seit vielen Jahren bei deutlich unter einem Prozent. (zum Seitenanfang)

Auswahlverfahren Derzeit ist kein Auswahlverfahren bekannt. (zum Seitenanfang)

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für Behinderte mit Geh- und Stehbehinderung ist der Zugang zur Ausbildung aufgrund der hohen körperlichen Belastungen und Anforderungen in der Regel nicht möglich. Für lernschwache und lernbehinderte Jugendliche, die eine berufliche Erstausbildung zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbauer/in absolvieren möchten, besteht dazu die Möglichkeit an bestimmten Einrichtungen. (zum Seitenanfang)

Perspektiven nach der Ausbildung Karosserie- und Fahrzeugbauer/innen der Fachrichtung Karosseriebau sind in Handwerksbetrieben des Fahrzeugbaus wie Nutz- und Sonderfahrzeugherstellern, entsprechenden Reparaturbetrieben und Spezialwerkstätten, in der Kfz-Zulieferindustrie und in Autolackierbetrieben tätig. Darüber hinaus gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten in Werkstätten von Fuhrparks unterschiedlicher Branchen und Wirtschaftszweige, beispielsweise im Bau- und Speditionsgewebe, bei öffentlichen und privaten Verkehrsbetrieben, bei Reiseunternehmen oder bei Behörden. Da das Arbeitsgebiet sehr umfassend ist, erfolgen häufig Spezialisierungen, zum Teil auch erst nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang, zum Beispiel als Schweißfachmann/-frau, Kunststoffspezialist/in im Karosserie- und Fahrzeugbau, Spezialist/in für Unfallreparatur und Instandsetzung, für Reparaturen von Fahrzeuginneneinrichtungen oder als Lackierungsspezialist/in. Besonders erfahrene Karosserie- und Fahrzeugbauer/innen der Fachrichtung Karosseriebau können innerbetrieblich zum/zur Gruppenleiter/in, Detailkonstrukteur/in oder zum/zur Werksmeister/in aufsteigen. Nach der Meisterprüfung im Handwerk besteht die Möglichkeit der Selbstständigkeit. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung für Karosserie- und Fahrzeugbauer/innen der Fachrichtung Karosseriebau nicht beendet. Auf Grund der technischen Entwicklung müssen sich Karosserie- und Fahrzeugbauer/innen der Fachrichtung Karosseriebau ständig über technische Neuerungen im Bereich des Karosseriebaus auf dem Laufenden halten. Hierzu eignen sich zum Beispiel Lehrgänge und Seminare im Bereich Schweißtechnik im Kfz-Bereich und Karosseriebau, spanlose Metallverformung, Umformtechnik oder Kunststoffschweißen und -kleben. Die Notwendigkeit des Lernens wird nach dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Um beruflich aufzusteigen, Leitungs- und Führungspositionen zu erreichen und anspruchsvolle Tätigkeiten wahrnehmen zu können, ist in der Regel der Besuch von entsprechenden Aufstiegsweiterbildungslehrgängen notwendig. So kommen für Karosserie- und Fahrzeugbauer/innen der Fachrichtung Karosseriebau nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis insbesondere die Weiterbildung zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in, zum/zur Kraftfahrzeugtechnikermeister/in oder zum/zur Techniker/in der Fachrichtungen Karosserie- und Fahrzeugbautechnik oder Kraftfahrzeugtechnik in Betracht. Auch ein Studium der Fahrzeugtechnik an einer Fachhochschule oder Universität - die entsprechende Zugangsberechtigung vorausgesetzt - fördert den beruflichen Aufstieg. Es befähigt in jedem Falle zur Übernahme größerer Verantwortung. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Fachrichtung Karosseriebau nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Fachrichtung Karosseriebau gibt es Alternativen in den Bereichen:

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Fahrzeugbau, Kraftfahrzeugtechnik Blechkonstruktionsbau, Behälterbau, Klempnerei Fluggerätmechanik Ausrüstungstechnik, Metallbau Schweißtechnik

Gemeinsamkeiten dieser Bereiche bestehen in der Montage, Wartung und Instandsetzung von mechanischen Baugruppen, Aufbauten, Aggregaten und Einrichtungen. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Karosserie- und Fahrzeugbauer/in Fachrichtung Karosseriebau auf:



Bereich Fahrzeugbau, Kraftfahrzeugtechnik Auch die Angehörigen der folgenden Berufe warten und reparieren Baugruppen, Aggregate und Systeme der Fahrzeugtechnik, suchen Fehler, wechseln defekte Teile aus und rüsten Fahrzeuge mit Zusatzeinrichtungen aus. Sie lernen alles über den Aufbau und die Funktionsweise von Kraftfahrzeugen. In folgenden Berufen ist die Verwandtschaft besonders eng, da die Ausbildungsinhalte und die Tätigkeiten sich in hohem Maße entsprechen. Alternativberufe: • Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Fahrzeugbau in BERUFENET • Kraftfahrzeugmechaniker/in in BERUFENET • Kraftfahrzeugmechaniker/in in BERUFENET • Metallbauer/in - Nutzfahrzeugbau in BERUFENET • Kraftfahrzeugelektriker/in in BERUFENET • Landmaschinenmechaniker/in in BERUFENET • Zweiradmechaniker/in in BERUFENET









Bereich Blechkonstruktionsbau, Behälterbau, Klempnerei Gemeinsamkeiten bestehen zwischen diesen Berufen und dem Beruf Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Fachrichtung Karosseriebau in der Montage, im Zusammenbau und im Schweißen von Blechen, Behältern und Profilen und der Wartung und Instandsetzung von mechanischen Baugruppen und Systemen. Jedoch werden die Tätigkeiten teilweise auf Baustellen und nicht nur in der Werkstatt verrichtet. Alternativberufe: • Konstruktionsmechaniker/in - Feinblechbautechnik in BERUFENET • Anlagenmechaniker/in - Apparatetechnik in BERUFENET • Behälter- und Apparatebauer/in in BERUFENET • Konstruktionsmechaniker/in - Metall- und Schiffbautechnik in BERUFENET • Klempner/in in BERUFENET Bereich Fluggerätmechanik Verwandtschaft besteht zwischen dem Beruf Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Fachrichtung Karosseriebau und den folgenden Berufen durch das Montieren und Demontieren von Baugruppen, Aggregaten und mechanischen Systemen. Sie sind mit Wartung, Instandhaltung und Reparatur von mechanischen und elektrischen Baugruppen und Systemen bei Fahrzeugen beschäftigt. Allerdings beziehen sich ihre Tätigkeiten auf Flugzeuge und andere Fluggeräte. Alternativberufe: • Fluggerätmechaniker/in - Fertigungstechnik in BERUFENET • Fluggerätmechaniker/in - Instandhaltungstechnik in BERUFENET • Fluggerätmechaniker/in - Triebwerkstechnik in BERUFENET Bereich Ausrüstungstechnik, Metallbau Der Zusammenhang zwischen dem Beruf Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Fachrichtung Karosseriebau und den folgenden Berufen ergibt sich aus vergleichbaren Tätigkeiten wie Bauteile, Baugruppen und metallische Konstruktionen zusammenfügen, mechanische Baugruppen, Aggregate und Systeme montieren und demontieren, Störungen und Defekte diagnostizieren und beseitigen. Jedoch nehmen Schweißarbeiten einen höheren Tätigkeitsanteil ein und die Tätigkeiten werden z.T. auf Baustellen verrichtet. Alternativberuf: • Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik in BERUFENET • Metallbauer/in - Nutzfahrzeugbau in BERUFENET • Metallbauer/in - Konstruktionstechnik in BERUFENET Bereich Schweißtechnik Der Zusammenhang zwischen dem Beruf Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Fachrichtung Karosseriebau und den folgenden Berufen ergibt sich aus ähnlichen Tätigkeiten: Aus Profilen und Blechen werden Konstruktionen und Aufbauten, meist durch Schweißen, zusammengefügt. Jedoch stehen hier die Schweißarbeiten mit den unterschiedlichsten Schweißverfahren im Mittelpunkt der Tätigkeiten. Alternativberufe: • Anlagenmechaniker/in - Schweißtechnik in BERUFENET • Konstruktionsmechaniker/in - Schweißtechnik in BERUFENET

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Interessen Förderlich: Keine Abweichung zu B

Nachteilig: Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Arbeitsverhalten Notwendig: Keine Abweichung zu B

Förderlich: Keine Abweichung zu B

Nachteilig: Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Fähigkeiten Notwendig: Keine Abweichung zu B

Förderlich: Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.

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Kenntnisse in Rechnen/Mathematik Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Kenntnisse in Physik Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Leistungen im linearen Zeichnen Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)

Förderlich: • •

Gute Leistungen im Technischen Werken Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen

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Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B (zum Seitenanfang)

Gesetze/Regelungen • • •

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Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbauer/zur Karosserie- und Fahrzeugbauerin vom 05.04.89 (BGBL S.601), außer Kraft ab 01.08.2003 Fundstelle: 1989 (BGBl. S. 601) Volltext (pdf, 1784kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.89 Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 1378kB) Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-AnrechnungsVerordnung für handwerkliche Metallberufe) vom 08.06.1989 (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Unterweisungspläne für die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung in den handwerklichen Berufen Fundstelle: Heinz-Piest-Institut für Handwerk Internet

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Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildungsverordnung für den handwerklichen Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbauer/in löste 1989 die Regelungen für den

Vorläuferberuf Karosseriebauer/in, dessen Berufsbild 1958 erstmals staatlich anerkannt worden war, sowie für vergleichbare Lehr- und Anlernberufe ab. Wie viele andere handwerkliche Metallberufe wurde der Beruf Karosseriebauer/in 1934 erstmals im Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksmäßig betrieben werden können, aufgelistet. (zum Seitenanfang)

Ausblick - absehbare Änderungen Die fahrzeugtechnischen Berufe sollen zum 01.08.2003 neu geordnet werden. Durch die Änderung der Handwerksordnung sollen die Handwerke Karosserie- und Fahrzeugbauer/in sowie Wagner/in zu einem Handwerk zusammengefasst werden. Dem soll die Neuordnung Rechnung tragen. Nachfolgend werden die Informationen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) zum neuen Ausbildungsberuf Fachkraft für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in wiedergegeben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Planungen handelt und gegebenenfalls noch Veränderungen in den Inhalten auftreten können.

Ausbildungsberufsbezeichnung Laut Ausbildungsprofil lautet die Ausbildungsbezeichnung Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in.

Berufsfeldzuordnung Der Ausbildungsberuf soll dem geplanten neuen Berufsfeld "Fahrzeugtechnik" zugeordnet werden.

Struktur des Ausbildungsberufes Vorgesehen ist, für die Ausbildung drei Fachrichtungen zu schaffen:

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Karosserieinstandhaltung Karosseriebautechnik Fahrzeugbautechnik

Ausbildungsdauer Die geplante Ausbildung dauert voraussichtlich 3 1/2 Jahre.

Berufliche Qualifikationen • • • • • • • • • • • • • • • • •

Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse Messen und Prüfen Betriebliche und technische Kommunikation Demontieren, Instandsetzen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung) Fügen, Trennen, Umformen Manuelles und maschinelles Bearbeiten Konstruieren von Abwicklungen, Fertigen von Schablonen und Zuschnitten Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen und Karosserien Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen von Schäden Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen Herstellen und Umbauen von Karosserien, Aufbauten und Fahrgestellen Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen Untersuchen von Fahrzeugen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Immissionskontrolle Kontrollieren und Dokumentieren von Arbeiten zur Fahrzeugübergabe

Inhalte der Berufsausbildung Für alle fahrzeugtechnischen Berufe wird eine gemeinsame Grundbildung angestrebt, die sich auf folgende Inhalte bezieht:

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Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse Messen und Prüfen Betriebliche und technische Kommunikation Demontieren, Instandsetzen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung)

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