Ingenieurassistentin Fachrichtung Maschinenbautechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Ingenieurassistent/Ingenieurassistentin Fachrichtung Maschinenbautechnik vom 28.08.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbi...
Author: Minna Böhmer
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Ausbildungsbeschreibung von Ingenieurassistent/Ingenieurassistentin Fachrichtung Maschinenbautechnik vom 28.08.2006

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen

Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang Ingenieurassistent/in - Maschinenbautechnik handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen . (zum Seitenanfang)

Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung zum Ingenieurassistenten/zur Ingenieurassistentin - Maschinentechnik lernt man beispielsweise: • • • • • • • • • • • • • • • •

wie man Metalle, Legierungen, Kunststoffe und Betriebsmittel im Hinblick auf ihre Eigenschaften und nach dem Verwendungszweck unter Beachtung einschlägiger Normen auswählt wie man Metalle und andere Werkstoffe manuell und maschinell bearbeitet wie man mechanische Konstruktionen in der Praxis (z.B. in Kraftfahrzeugen, in der Heizungstechnik) einsetzt wie man Bauteile unter Berücksichtigung der äußeren Belastungen (physikalische Gesetzmäßigkeiten) konstruiert wie man Bauteile computergestützt (an CNC-Maschinen) fertigt wie man Konstruktionsaufgaben mit Hilfe von CAD-Anwendungen ausführt welche Eigenschaften die unterschiedlichen Werkstoffe besitzen und wie diese Eigenschaften geprüft und gemessen werden wie berufsbezogene Maschinen und Geräte aufgebaut sind und eingesetzt werden wie man elektrische Anlagen aufbaut und betreibt wie man pneumatische und hydraulische Steuerungen baut wie man technische Zeichnungen anfertigt und liest wie man Programme für CNC-gesteuerte Maschinen erstellt und optimiert wie man Maschinen rechnergestützt (über SPS) steuert wie man am PC technische Prozesse simuliert wie eine Datenverarbeitungsanlage aufgebaut ist und arbeitet und wie man einfache Programme in einer problemorientierten Programmiersprache erstellt welche Betriebssysteme und Software zur Verfügung stehen und wie man diese zur Aufgabenerledigung nutzt

Während der Ausbildung werden auch folgende allgemeine Fächer unterrichtet: • • • •

Deutsch Wirtschafts- und Sozialkunde Religion/Philosophie Sport

Praktische Übungen begleiten den Unterricht. Geübt wird zum Beispiel, wie man Werkstoffe untersucht, wie man Bauteile gestaltet und fertigt, wie man Baugruppen montiert und demontiert, wie man Steuerungen und elektrische Anlagen baut oder wie man mit berufsspezifischer Informationstechnik umgeht.

Zusatzqualifikationen Je nach Ausbildungsgang kann die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden, wenn Zusatzunterricht zum Beispiel in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften gewählt und die Zusatz- bzw. Abiturprüfung bestanden wird. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. (zum Seitenanfang)

Arbeitsumgebung in der Ausbildung Ingenieurassistenten/-assistentinnen werden an Berufsfachschulen ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in Unterrichtsräumen statt. Daneben erfolgen praktische Übungen (in Labors und Werkstätten), die zum Teil durch Projektarbeit, Exkursionen und Betriebspraktika ergänzt werden. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsstätten • • • • • • • • • •

Berufsfachschulen Maschinenbau Schiff- und Bootsbau Schienenfahrzeugbau Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Luft- und Raumfahrzeugbau Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt Metallerzeugung und -bearbeitung Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u.Ä.

Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (zum Seitenanfang)

Ausbildungssituation/-bedingungen Der theoretische Unterricht wird im Klassenverband veranstaltet und von praktischen Übungen begleitet. Diese werden meist in kleineren Gruppen in schuleigenen Labors und Werkstätten abgehalten. Daneben finden Betriebspraktika, Exkursionen und Projektarbeiten statt. Der theoretische Unterricht wird in temperierten Klassenräumen durchgeführt. Die Betriebspraktika werden in Betrieben, Forschungsinstituten oder Behörden abgeleistet. (zum Seitenanfang)

Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Während des Betriebspraktikums, das je nach Bildungseinrichtung in unterschiedlicher Länge (mindestens 4 Wochen) in die Ausbildung integriert ist, ist man an die Betriebsabläufe und die Arbeitszeit der Betriebe gebunden, die als Praktikumsstellen zur Verfügung stehen. Auch für die häusliche Nacharbeit muss man Arbeitsstunden, oft an Abenden und Wochenenden, einplanen. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. (zum Seitenanfang)

Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Berufsfachschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Die im praxisbezogenen Unterricht (Berufsfachschule) und in der praktischen Ausbildung (Praktikumsbetriebe) eingesetzten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. (zum Seitenanfang)

Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der schulischen Ausbildung haben die künftigen Ingenieurassistenten und Ingenieurassistentinnen - Maschinentechnik Kontakte zu den anderen Mitschülern und Mitschülerinnen sowie den Angehörigen der Berufsfachschule (zum Beispiel Lehrkräften). Das entspricht der üblichen früher erlebten Schulzeit. Während des betrieblichen Praktikums arbeiten die Auszubildenden mit ausgebildeten Fachkräften zusammen. (zum Seitenanfang)

Finanzielle Aspekte Staatlich geprüfte/r Ingenieurassistent/in der Fachrichtung Maschinentechnik ist eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen, für die keine Ausbildungsvergütung bezahlt wird. An staatlichen Schulen besteht Schulgeld- und zum Teil Lernmittelfreiheit. Private staatlich anerkannte Schulen verlangen Ausbildungsgebühren sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Hinzu kommen noch Kosten für Lernmittel. Außerdem können Ausgaben für auswärtige Unterbringung und Verpflegung entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für schulische Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Sie kann auch 3 Jahre dauern, wenn der Erwerb der Fachhochschulreife oder 4 Jahre, wenn der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Bestandteil des Bildungsganges ist. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B 6210-61 in KURSNET) Assistent(in) für Metalltechnik (zum Seitenanfang)

Ausbildungsform Die schulische Ausbildung findet an Berufsfachschulen statt. Derzeit wird sie nur in Mecklenburg-Vorpommern und - unter der Bezeichnung Assistent/in für Metalltechnik - in Berlin angeboten. Die Ausbildung erstreckt sich auf einen fachtheoretischen, einen fachpraktischen und einen allgemein bildenden Lernbereich, gegebenenfalls mit Zusatzfächern für den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung. In den Bildungsgang ist ein mindestens 4-wöchiges Betriebspraktikum integriert. Die landesrechtlichen Regelungen haben die Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum technischen Assistenten/zur technischen Assistentin an Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.1992 i.d.F. vom 01.02.2007 Fundstelle: 1992 (KMK Nr. 405), 2007 (KMK) Volltext (pdf, 315kB) Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung und Prüfung zum Technischen Assistenten/zur Technischen Assistentin an Berufsfachschulen zur Grundlage. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B 6210-61 in KURSNET) Assistent(in) für Metalltechnik (zum Seitenanfang)

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Es handelt sich um eine staatliche Prüfung, die nach landesrechtlichen Regelungen durchgeführt wird. Grundlage für die Prüfungsregelungen ist die Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Technischen Assistenten/zur Technischen Assistentin an Berufsfachschulen .

Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass während der Ausbildung alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden. Über die erfolgreiche Teilnahme am Betriebspraktikum muss eine Bescheinigung vorgelegt werden. In der Regel werden nach jedem Schulhalbjahr Zeugnisse erteilt. Die Versetzung ins nächste Schulhalbjahr ist an Mindestanforderungen geknüpft.

Erforderliche Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und gegebenenfalls einem mündlichen Teil. Fächer der schriftlichen Prüfung sind beispielsweise Englisch oder Wirtschafts- und Sozialkunde, Metalltechnik, technische Kommunikation/CAD und Betriebswirtschaftslehre. Praktisch geprüft wird in den Fächern Steuerungstechnik, CNC-Technik und Metallbearbeitung. Die mündliche Prüfung umfasst Mathematik und die Fächer der schriftlichen Abschlussprüfung. Je nach Bildungsgang kommen die Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachhochschulreife hinzu bzw. wird die Abiturprüfung abgelegt.

Prüfungswiederholung Prüfungen oder Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden, können in der Regel einmal wiederholt werden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann erst nach einem weiteren einjährigen Schulbesuch wiederholt werden.

Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt.

Zusatzqualifikationen Je nach Bildungsgang kann zusätzlich die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. (zum Seitenanfang)

Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnungen lauten:

• •

Staatlich geprüfter Ingenieurassistent/Staatlich geprüfte Ingenieurassistentin - Schwerpunkt Maschinentechnik Staatlich geprüfter Assistent/Staatlich geprüfte Assistentin für Metalltechnik

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Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss . An einigen Schulen werden Auswahlverfahren durchgeführt. (zum Seitenanfang)

Schulische Vorbildung - rechtlich Laut Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Technischen Assistenten/zur Technischen Assistentin an Berufsfachschulen wird vorausgesetzt:



ein mittlerer Bildungsabschluss

Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. (zum Seitenanfang)

Berufliche Vorbildung - rechtlich Eine berufliche Vorbildung oder Praktika werden nicht vorausgesetzt. (zum Seitenanfang)

Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben (zum Seitenanfang)

Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben (zum Seitenanfang)

Auswahlverfahren Wenn die Anzahl der Bewerber und Bewerberinnen die Zahl der Ausbildungsplätze übersteigt, führen die Schulen in der Regel Auswahlverfahren durch. Die Vorgehensweise dabei ist jedoch unterschiedlich. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über das Zulassungsverfahren bei den jeweiligen Bildungsstätten zu informieren. Entscheidend ist vor allem der schulische Leistungsstand in ausbildungsrelevanten Fächern. Bewerber/innen, die nicht sofort zugelassen werden können, werden in eine Warteliste aufgenommen und im nächsten Schuljahr bevorzugt berücksichtigt. Die meisten Einrichtungen verteilen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Ausbildungsplätze an Personen, für die eine Ablehnung eine zu große Härte darstellen würde. Informationen finden Sie auch in der Datenbank KURSNET. (B 6210-61 in KURSNET) Assistent(in) für Metalltechnik (zum Seitenanfang)

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen In Mecklenburg-Vorpommern können nur Bewerber/innen aufgenommen werden, die noch kein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eine berufliche Erstausbildung nach Landesrecht abgeschlossen haben. Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit, in der sich die Schüler/innen bewähren müssen, bevor sie endgültig zugelassen werden. (zum Seitenanfang)

Perspektiven nach der Ausbildung Ingenieurassistenten und -assistentinnen der Maschinenbautechnik haben nach der Ausbildung eine Vielzahl von Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten insbesondere in Maschinenbaubetrieben. Sie sind dort einerseits zuständig für die Planung der Arbeitsverteilung und Maschinenbelegung für Fertigungsanlagen, Festlegung von Fertigungsverfahren im jeweiligen Produktionsbereich, Fertigungsvorbereitung und Maschineneinrichtung, Ermittlung von Fehlerquellen (Fehlerquellenanalyse) und wirken andererseits bei der Kalkulation und Kostenrechnung, Qualitätssicherung sowie Kundenberatung mit. Dort sind sie vor allem zur Unterstützung von Ingenieuren/Ingenieurinnen tätig. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung jedoch nicht beendet. Ob Fertigungstechnik oder Konstruktion, ob hydraulische Anlagen oder Motorenbau - technische Neuerungen sind in der Maschinenbautechnik an der Tagesordnung. Deshalb ist kontinuierliche Weiterbildung für Ingenieurassistenten und -assistentinnen für Maschinenbautechnik unbedingt notwendig. Dazu können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel Berechnungsmethoden in der Konstruktion, über CAD und den gesamten Bereich des Maschinenbaus. Je nach Tätigkeitsbereich können auch Lehrgänge über Fertigungs- und Produktionstechnik,

Arbeitsvorbereitung oder der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sinnvoll sein. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Um sich beruflich weiterzuentwickeln, können die Ingenieurassistenten und -assistentinnen beispielsweise nach einigen Jahren Berufspraxis die Prüfung zum Industriemeister/zur Industriemeisterin der Fachrichtung Metall ablegen. Auch eine Weiterbildung zum Techniker/zur Technikerin für Maschinentechnik oder zum Technischen Fachwirt/zur Technischen Fachwirtin ist möglich. Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung können sie zudem ein Studium beginnen: Dabei bieten sich insbesondere Studiengänge im Bereich Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen an. (zum Seitenanfang)

Ausbildungsalternativen Für den Beruf Ingenieurassistent/in - Maschinenbautechnik können Alternativen in verschiedenen Bereichen gefunden werden:

• • • •

Fertigungstechnische und Technische Assistenz, Ingenieurassistenz - Konstruktions- und Fertigungstechnik Berufskolleg - Maschinentechnik, Elektrotechnik Technische Assistenz - Elektrotechnik Technische Assistenz - Metallografie/ Werkstoffkunde, physikalisch-technische Assistenz

Eine Gemeinsamkeit dieser Berufe besteht unter anderem in der Tätigkeit im Bereich Maschinenbau sowie der Elektrotechnik, wo planende, überwachende Aufgaben ausgeführt, aber auch technische Zeichnungen für das jeweilige Fachgebiet angefertigt werden. (zum Seitenanfang)

Gesetze/Regelungen Regelung auf Bundesebene •

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum technischen Assistenten/zur technischen Assistentin an Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.1992 i.d.F. vom 01.02.2007 Fundstelle: 1992 (KMK Nr. 405), 2007 (KMK) Volltext (pdf, 315kB)

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Assistentenausbildungen in ihren Schul- bzw. Berufsfachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.

Regelungen auf Länderebene •







Dies gilt nur für Bundesland Berlin: Dies gilt nur für Bundesland Berlin: Ausführungsvorschriften über die Ausbildung in den Berufsfachschulen für Assistenten gewerblich-technischer Fachrichtungen (Ausbildungsordnung Assistenten) vom 05.07.1995 (Ber.ABl. S. 2739), zuletzt geändert zuletzt geändert am 22.12.2003 (Ber.ABl. S. 406) Fundstelle: 1995 (Ber.ABl. S. 2739), 1997 (Ber.ABl. S. 2580), 1999 (Ber.ABl. S. 718), 2001 (Ber.ABl. S. 1641), 2002 (Ber.ABl. S. 538, 4174), 2003 (Ber.ABl. 2004 S. 406), 2006 (Ber.GVBl. S. 1018) Volltext (pdf, 2700kB) Dies gilt nur für Bundesland Berlin: Verordnung über die Abschlussprüfung der Berufsfachschule für Assistenten gewerblichtechnischer Fachrichtungen (PrüfVO-Assistenten) vom 27.07.1984 (Ber.GVBl. S. 1165), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 12.10.2006 (Ber.GVBl. S. 1018) Fundstelle: 1984 (Ber.GVBl. S. 1165), 1996 (Ber.GVBl. S. 170), 1999 (Ber.GVBl. S. 101), 2001 (Ber.GVBl. S. 99), 2002 (Ber.GVBl. S. 92, 316), 2004 (Ber.GVBl. S. 73), 2006 (Ber.GVBl. S. 1018) Volltext (pdf, 1863kB) Dies gilt nur für Bundesland Mecklenburg-Vorpommern: Dies gilt nur für Bundesland Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Wirtschaft, Gewerbe und Technik (Höhere Berufsfachschulverordnung - HBFSVO M-V -) vom 21.12.2000 (Mittl.bl. M.-V. S. 127), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.10.2005 (Mittl.bl. M.-V. S. 1000), berichtigt am 10.11.2005 (Mittl.bl. M.-V. S. 1288) Fundstelle: 2000 (Mittl.bl. M.-V. S. 127), 2002 (Mittl.bl. M.-V. S. 116), 2004 (Mittl.bl. M.-V. S. 685), 2005 (Mittl.bl. BM M-V S. 414), 2005 (Mittl.bl. M.-V. S. 1000, 1288) Volltext (pdf, 3480kB) Dies gilt nur für Bundesland Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung zur Aufnahme, Ausbildung und Prüfung an Fachgymnasien (Fachgymnasiumsverordnung - FGVO M-V) vom 10.12.1999 (Mittl.bl. BM M-V 2000 S. 3), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.11.2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 686), berichtigt am 24.03.2005 (Mittl.bl. BM M-V S. 414) Fundstelle: 1999 (Mittl.bl. BM M-V 2000 S. 3, ber. Mittl.bl. BM M-V 2000 S. 170), 2002 (Mittl.bl. BM M-V S. 116, 625), 2003 (Mittl.bl. BM M-V S. 123), 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 686), 2005 (Mittl.bl. BM M-V S. 414) Volltext (pdf, 1725kB)

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