Architekturwettbewerb Schulen am See in Hard

Wettbewerbsunterlage

Architekturwettbewerb „Schulen am See in Hard“ Wettbewerbsunterlagen Offener einstufiger Realisierungswettbewerb mit EU-weiter Bekanntmachung und nachfolgendem Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich für die Vergabe von Architekturplanungsleistungen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006 i.d.g.F.

Auslober: Marktgemeinde Hard Marktstraße 18, 6971 Hard Gegenstand des Wettbewerbes: Erlangung von Vorentwürfen für die Volks- und Mittelschule Hard am See Ende der Abgabefrist für die Vorlage der Wettbewerbsarbeiten (Pläne): Donnerstag, 13.2.2014 12:00 Uhr Verspätet eingereichte Wettbewerbsarbeiten werden nicht berücksichtigt. Ende der Abgabefrist für die Vorlage des Modells: Donnerstag, 27.2.2014 12:00 Uhr Abgabeort, Verfahrensorganisator: A+ ZT GmbH z. Hd. DI Gerhard Gruber Kaiserstraße 27 A-6900 Bregenz T: +43/5574-46963 24 F: +43/5574-46963 6 E: [email protected]

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Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Angaben zum Wettbewerb…………………….……..…Seite 3 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 1.20 1.21 1.22 1.23 1.24 1.25 1.26

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs……………….……........Seite 3 Allgemeine Hinweise………………………………………….………..…..Seite 3 Beschreibung der Bauaufgabe…...……………………….………..…...Seite 3 Teilnahmevoraussetzung……………………………………………..…...Seite 5 Verfügbarkeit des Auftragnehmers…………………………….…..……Seite 5 Voraussichtliche Realisierungstermine…………………………..……...Seite 5 Rechtsgrundlagen…..………………………………………………..….....Seite 6 Wettbewerbssprache………......…………………………………..……...Seite 6 Geheimhaltungspflicht……………………………………………..………Seite 6 Prüfung der Wettbewerbsunterlagen………………………..………….Seite 6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen……………………..…………..Seite 6 Besichtigung……………………………………………………..……………Seite 7 Hearing…………………………………………………………..…………….Seite 7 Fragenstellung und Fragenbeantwortung………………..……………Seite 7 Wettbewerbseinreichung (Abgabe)……………………..……………..Seite 7 Wettbewerbstermine………………………………………..………………Seite 8 Zusammensetzung des Preisgerichtes…………………..……………….Seite 9 Preisgelder……………………………………………………..……………..Seite 9 Vorprüfung…………………………..……………………..………………..Seite 10 Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten………………..……..…………Seite 10 Bekanntgabe des Ergebnisses des Wettbewerbs…..……….…..…..Seite 10 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten…………………..………..…..Seite 10 Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten……………..……..………..Seite 11 Vorbehalt…………………………………………………..…..…………....Seite 11 Urheberrechte……………………………………………..…………..…...Seite 11 Absichtserklärung, Vorinformation zum Verhandlungsverfahren und den Verhandlungsgegenstand……………………………..………….…….Seite 11

2 Besonderer Teil…………………………………………………………..Seite 13 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16

Beschreibung der Bauaufgabe…………………………………………Seite 13 Energetische und ökologische Qualität des Bauvorhabens………Seite 13 Zielsetzung…………………………………………………………………...Seite 14 Angaben zum Baufeld……………………………………………………Seite 15 Einbindung der bestehenden Sportanlagen…………………………Seite 15 Angaben zum Außenraum………………………………………………Seite 16 Bau- und schulbehördliche Rahmenbedingungen………………...Seite 17 Barrierefreiheit………………………………………………………………Seite 17 Pädagogisches Konzept………………………………………………....Seite 17 Kinder- und Klassenzahlen……………………………………………….Seite 18 Erläuterungen zum Raumprogramm…………………………………..Seite 18 Raumbezüge der Nutzungsgruppen…………………………………..Seite 26 Raumprogramm (Beilage Tabelle 3.6)………………………………...Seite 26 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen….………………..Seite 26 Kostenrahmen………………………………………………………………Seite 27 Beurteilungskriterien für die Wettbewerbsarbeiten………………….Seite 28 3 Beilagen Verzeichnis………………………………………………………………….Seite29

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1 Allgemeine Angaben zum Wettbewerb 1.1

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die Erlangung von Vorentwürfen für den Neubau der Schulen am See in Hard.

1.2

Allgemeine Hinweise Das anonyme Wettbewerbsverfahren wird in der vorliegenden Ausschreibung erläutert. Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden. Für die Teilnahme am Wettbewerb erhalten die Bewerber bzw. Teilnehmer keine Unkostenbeiträge oder sonstigen Zahlungen. Für prämierte Wettbewerbsarbeiten sind Preisgelder vorgesehen. Die Teilnehmer haben für die Einhaltung von Terminen und Fristen Sorge zu tragen. Zusendungen müssen für den Auslober porto- und spesenfrei sein. Transport und Versand von mit dem Wettbewerb in Zusammenhang stehenden Unterlagen und Mitteln erfolgen ausschließlich auf Risiko und Kosten der Teilnehmer. Den Wettbewerbsbestimmungen widersprechende, fehlerhafte oder unvollständige Wettbewerbsarbeiten führen zum Ausscheiden des betreffenden Teilnehmers. Fehlerhafte oder falsche Angaben - insbesondere in Bezug auf die Teilnahmeberechtigung - führen ebenfalls zum Ausscheiden des Wettbewerbsteilnehmers. Ungeachtet der Ausschlussgründe gemäß § 129 BVergG kann ein Ausschluss lt. WOA 2010 (Wettbewerbsordnung Architektur) §2 Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen erfolgen. Die Entscheidung über den Ausschluss des Projektes trifft in allen Fällen der Auslober auf Vorschlag des Preisgerichtes.

1.3

Beschreibung der Bauaufgabe In der Sitzung vom 24.1. 2013 wurde von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hard entschieden die derzeit im Dorfzentrum bestehende Volks- und Mittelschule Markt an den neuen Standort bei der Sporthalle am See zu verlegen. Städtebauliche, ökonomische und schulorganisatorische Fragen waren Gründe für diese Entscheidung.

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Der Neubau soll neben den Räumen für die Volks- und Mittelschule zwei neue Turnhallen (als Ergänzung zur Sporthalle am See) enthalten und wird eine Nutzfläche von ca. 9.000 m2 umfassen. Aktuelle pädagogische Entwicklungen wie individuelle Förderung, selbstorganisiertes und offenes Lernen, Teamunterricht und Projektunterricht waren Anlass für neue Ansätze und Konzepte, die als Wettbewerbsgrundlage erarbeitet wurden. Kern der Überlegungen ist es die Trennung zwischen den beiden (verwaltungstechnisch eigenständigen) Schultypen weitgehend aufzulösen und möglichst viele pädagogische und räumliche Synergien zu nutzen. 9 Module (Cluster) mit je drei Klassen sollen derart gestaltet werden, dass sie wahlweise von der Volks- oder Mittelschule genutzt werden können. Großes Augenmerk soll auf die Aufenthaltsqualität im Innen- und Außenraum gelegt werden. Durch verschränkten Unterricht und der absehbaren Entwicklung zur Ganztagesschule wir dieser Aspekt für die Schule der Zukunft an Bedeutung gewinnen.

Lageplan

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Situationsfoto

1.4

Teilnahmevoraussetzung Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb „Schulen am See in Hard“ sind ausschließlich Unternehmen, die Ihre Eignung gemäß den Unterlagen „Eignungsprüfung“ nachgewiesen haben und als geeignet bewertet wurden.

1.5

Verfügbarkeit des Auftragnehmers Der nach dem Wettbewerb ermittelte Auftragnehmer ist verpflichtet, soweit notwendig seine Leistungen in Hard zu erbringen. Insbesondere hat er ab Beginn der Planungsarbeiten nachweislich sicherzustellen, dass seine Mitwirkung bei den vor Ort erforderlichen Planer-, Nutzer- und Bauabstimmungsbesprechungen usw. kurzfristig gewährleistet ist. Eine solche kurzfristige Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Anreisezeit seiner Fachkräfte nach Aufforderung durch Vertreter des Auftraggebers höchstens einen halben Arbeitstag beträgt. Der Auftragnehmer kann diesem Erfordernis beispielsweise mit einem geeigneten und informierten Subunternehmer entsprechen.

1.6

Voraussichtliche Realisierungstermine Beginn Planungsarbeiten: Baubeginn: Baufertigstellung:

Herbst 2014 Anfang 2016 Herbst 2018

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1.7

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Rechtsgrundlagen Es ist österreichisches Recht mit Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden. Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht am Standort des Auslobers vereinbart. Bei Widersprüchen von Rechtsgrundlagen gelten in nachstehender Reihenfolge: 1. Schriftliche Fragenbeantwortung durch den Auslober, 2. Wettbewerbsunterlagen für diesen Wettbewerb, 3. Bundesvergabegesetz 2006 in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens geltenden Fassung, 4. Wettbewerbsstandard Architektur - WSA 2010 Zuständige Vergabekontrollbehörde für Anträge, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 (einlangend) erhoben werden, ist der Unabhängige Verwaltungssenat Vorarlberg (UVS). Zuständige Vergabekontrollbehörde für Anträge, die nach Ablauf des 31. Dezember 2013 erhoben werden, ist das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg.

1.8

Wettbewerbssprache Deutsch ist in allen Phasen des Verfahrens Wettbewerbs- und Korrespondenzsprache. Werden von einem Bewerber Unterlagen oder Nachweise in einer anderen Sprache als Deutsch vorgelegt, sind beglaubigte deutsche Übersetzungen beizulegen.

1.9

Geheimhaltungspflicht Der Teilnehmer hat seine Wettbewerbsarbeiten so vorzulegen, dass diese für das Preisgericht anonym sind. Das Preisgericht ist bei seinen Entscheidungen unabhängig. Die Entscheidungen des Preisgerichtes sind in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar.

1.10 Prüfung der Wettbewerbsunterlagen Die zuständige Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg hat die Wettbewerbsunterlagen gemäß WSA Teil B § 13 auf Vereinbarkeit mit der WSA unter der Verfahrensnummer 14/13 geprüft und mit Schreiben vom 23.07.2013 freigegeben.

1.11 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen Die vollständigen Wettbewerbsunterlagen werden an die geeigneten Teilnehmer nach Eingang der Schutzgebühr für die Modellgrundplatte auf elektronischem Weg verschickt. Eine Weitergabe an nicht teilnahmeberechtigte Personen ist nicht zulässig.

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Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen auf elektronischem Weg ist kostenfrei. Die Modellgrundplatte wird beim Hearing ausgegeben. Ein Versand der Modellgrundplatte erfolgt nur auf Rechnung und Gefahr der Wettbewerbsteilnehmer.

1.12 Besichtigung Die Besichtigung des Wettbewerbsareals findet am Dienstag, 12.November 2013, 8:30 Uhr, Treffpunkt Haupteingang Sporthalle am See, statt.

1.13 Hearing Das Hearing mit den Wettbewerbsteilnehmern und dem Preisgericht findet am Dienstag, 12.November 2013, 9:00 Uhr - im Anschluss an die Besichtigung - in der Sporthalle am See statt.

1.14 Fragenstellung und Fragenbeantwortung Fragen zur Wettbewerbsausschreibung und zur Wettbewerbsaufgabe müssen bis spätestens Dienstag, 5.November,12:00 Uhr brieflich, per Fax oder elektronisch beim Verfahrensorganisator eingelangt sein oder beim Hearing gestellt werden. Die Fragen und deren Beantwortung werden den Teilnehmern bis Donnerstag, 21.November 2013 elektronisch übermittelt.

1.15 Wettbewerbseinreichung (Abgabe) a) Varianten: Das Einreichen von Varianten ist nicht zulässig. b) Einreichfristen: Die Wettbewerbsarbeit muss, unabhängig von der Art der Zustellung, vollständig bis spätestens Donnerstag, 13.Februar 2014, 12.00 Uhr, in Papierform beim Verfahrensorganisator eingelangt sein. Alle in Papierform abgegebenen Unterlagen sind auch elektronisch auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) einzureichen. Die Frist für das Einlangen des Modells beim Verfahrensorganisator Donnerstag, 27.Februar 2014, 12.00 Uhr. c) Formale Voraussetzungen, Kennzeichnung, Verfasserbrief: Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist.

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Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „WBW Schulen am See in Hard“ zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Der Verfasserbrief hat auch die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die EMail-Adresse sowie Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Im Verfasserbrief ist anzugeben, ob eine Rücksendung der Einreichunterlagen gewünscht ist. Die Einreichunterlagen sind ihrerseits doppelt zu verpacken. Die äußere Verpackung darf neben der Zustelladresse nur die Aufschrift „WBW Schulen am See in Hard“ aufweisen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Bei Einreichung im Postweg ist als Absender die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, Hofburg, in A-6020 Innsbruck, anzuführen.

1.16 Wettbewerbstermine Folgender Terminplan ist für die Abwicklung des Realisierungswettbewerbes vorgesehen: 24.10.2013

Versand Wettbewerbsunterlagen an die Teilnehmer

5.11.2013 12:00 Uhr

Fristende für Fragenstellungen an den Verfahrensorganisator gemäß Deckblatt (oder Fragestellung beim Hearing)

12.11.2013 8:30 Uhr

Besichtigung mit anschließendem Hearing sowie Ausgabe der Modellgrundplatten

21.11.2013

Fragenbeantwortung

13.02.2014 12:00 Uhr

Abgabeschluss für die Vorlage der Wettbewerbsarbeiten

27.2.2014 12:00 Uhr

Abgabeschluss für die Vorlage des Modells

April 2014

Entscheidung des Preisgerichtes

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1.17 Zusammensetzung des Preisgerichtes Hauptpreisrichter: SachpreisrichterIn: Bgm. Harald Köhlmeier, ÖVP Eckehard Krischke, Harder Liste Johannes Reumiller, FPÖ Georg Klapper, Grünes Hard Alwin Riedmann, SPÖ Christian Kompatscher, Bezirksschulinspektor FachpreisrichterIn: Prof. Roland Gnaiger, Bregenz Arch. Hans Hohenfellner, Feldkirch Arch. Hans Gangoly, Graz Arch. Georg Huber, Salzburg Arch. Andreas Cukrowicz, Bregenz Ersatzpreisrichter Ersatz-SachpreisrichterIn: Andreas Droop, ÖVP Anton Weber, Harder Liste Markus Gritschacher, FPÖ Peter Bildstein, Grünes Hard Benno Feldkircher, SPÖ Ersatz-FachpreisrichterIn: Arch. Markus Turnher, Bregenz Arch. Michael Zinner, Linz Zusätzlich sind Berater ohne Stimmrecht an der Jurysitzung teilnahmeberechtigt.

1.18 Preisgelder Für die prämierten Wettbewerbsarbeiten sind insgesamt € 110.000,-- als Preise (exkl. Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. Preis 2. Preis 3. Preis 4. Preis und 5 Anerkennungspreise zu je

€ € € € €

25.000,-20.000,-15.000,-10.000,-8.000,--

Die Jury kann in begründeten Fällen eine andere Aufteilung des Preisgeldes beschließen.

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1.19 Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch den Verfahrensorganisator und weiteren Fachleuten z.B. für Energie, Bauphysik, Bauökologie und formale Verfahrensabwicklung.

1.20 Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten Die Sitzung des Preisgerichtes ist für den 3./4. April 2014 vorgesehen. Grundlagen für die Juryentscheidung sind die in Punkt 2.15 festgelegten Beurteilungskriterien. Das Protokoll über den Verlauf der Preisgerichtssitzung wird den Teilnehmern, den Preisrichtern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg zugesendet.

1.21 Bekanntgabe des Ergebnisses des Wettbewerbes Die Teilnehmer und die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg werden spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses vom Ergebnis des Wettbewerbes benachrichtigt.

1.22 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses werden alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten unter voller Namensnennung öffentlich ausgestellt. Näheres wird den Teilnehmern, den Preisrichtern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg zeitgerecht mitgeteilt werden. Im Rahmen der Ausstellung wird das Protokoll des Preisgerichtes öffentlich aufgelegt. Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer für Architekten und Ingenieukonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um Einhaltung folgender Regeln ersucht: - Je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CDROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac- Betriebssystemen lesbar sein. - Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, …) im jpg-Format. - Dateien möglichst klein (< 1MB) - Inhaltlich eindeutige Dateibenennung: z.B. „Kennziffer.pdf“ - Erläuterungsbericht, Kostenschätzung etc. als gesonderte pdf-Dokumente.

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1.23 Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten Die Unterlagen der Preisträger verbleiben beim Auslober. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten werden den Verfassern –sofern im Verfasserbrief gewünscht - auf dem Postweg per Nachnahme zugesandt (wenn sie nicht innerhalb von einem Monat nach Ende der Ausstellung abgeholt werden). Für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet.

1.24 Vorbehalt Der Projektverfasser ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen, ökologischen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen des Projektes vorzunehmen (Empfehlungen der Jury).

1.25 Urheberrechte Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober/Auftraggeber über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.B. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen.

1.26 Absichtserklärung, Vorinformation zum Verhandlungsverfahren und dem Verhandlungsgegenstand a) Absichtserklärung Es ist beabsichtigt, den Verfasser des mit dem ersten Preis ausgezeichneten Projektes (Gewinner) mit den Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zu beauftragen. Verhandlungsziel ist der Abschluss eines Vertrages, welcher die für den Bau der „Schulen am See in Hard“ notwendigen Planungsleistungen, zum Gegenstand hat. Das betreffende Vergabeverfahren und auch das daraus resultierende Vertragsverhältnis bilden keinen Bestandteil dieses Wettbewerbes. b) Verhandlungsgegenstand Gegenstände des beabsichtigten Verhandlungsverfahrens gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 BVergG 2006 sollen ua sein:

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die Festlegung des Leistungsumfanges. Geplant ist den/die Gewinner des Wettbewerbsverfahrens mit der Ausführung der Büroleistung lt. HOA (Stand 2002) zu beauftragen, weiterführende Beauftragungen (z.B. FachplanerLeistungen, Örtliche Bauaufsicht oder Beauftragung als Generalplaner) sind möglich. die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung sowie das Honorar (Honorarbasis lt. HOA, Stand 2002)

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2 Besonderer Teil 2.1 Beschreibung der Bauaufgabe Aktuelle pädagogische Entwicklungen wie individuelle Förderung, selbstorganisiertes und offenes Lernen, Teamunterricht und Projektunterricht sind Grundlage dieser Wettbewerbsausschreibung (siehe auch 2.9 Pädagogisches Konzept). Kern der Überlegungen ist es, die Trennung zwischen den beiden (verwaltungstechnisch eigenständigen) Schultypen - weitgehend - aufzulösen und so möglichst viele pädagogische und räumliche Synergien zu nutzen. 9 Module (Cluster) mit je drei Klassen sollen derart gestaltet werden, dass sie wahlweise von der Volks- oder Mittelschule genutzt werden können. Auf die Aufenthaltsqualität im Innen- und Außenraum soll großes Augenmerk gelegt werden. Durch verschränkten Unterricht und der absehbaren Entwicklung zur Ganztagesschule wir dieser Aspekt für die Schule der Zukunft an Bedeutung gewinnen.

2.2

Energetische und ökologische Qualität des Bauvorhabens Die Marktgemeinde Hard ist e5-Gemeinde, Mitglied beim Klimabündnis und bekennt sich zur ökologischen Nachhaltigkeit. Die Gemeinde verfolgt bei der Realisierung von Bauvorhaben eine hohe Energieeffizienz der Gebäude, eine Minimierung der grauen Energie, des Treibhauspotenzials sowie des Schadstoff- und Chemikalieneinsatzes allgemein. Sie orientiert sich dabei an den Grundsätzen zur nachhaltigen Planung in der „baubook ökologisch ausschreiben“ (http://www.baubook.info/m/Daten/Bilder/Infos/Planungsleitfaden.pdf ), Register „Planung“. Auch bei der Planung und im Wettbewerb beim Projekt „Neubau VS und MS Hard Markt“ sollen diese Prinzipien beachtet werden und soll auf den sparsamen bzw. bewussten Einsatz von Baumaterialien Rücksicht genommen werden. Eine sehr hohe energetische und ökologische Qualität ist ein ausdrückliches Ziel. Um die im Kommunalgebäudeausweis (http://www.umweltverband.at/index.php?id=392 ) angestrebte Punktzahl von 850 Punkten (Minimum 850 Punkte, Ziel 900 Punkte) zu erreichen, muss eine möglichste kompakte Bauform der beheizten Räume gewählt werden und die Hülle mit Passivhauskomponenten errichtet werden, damit die Anforderungen an Heizwärme- und Primärenergiebedarf eingehalten werden können. Energieeffizienz: Für die opaken Bauteile der Gebäudehülle sollen U-Werte von 0,10 bis 0,12 W/(m²K), bei erdberührten Bauteilen bis 0,15 W/(m²K) angestrebt werden (Strichdicke in der Wettbewerbsphase für Gebäudehülle generell 50cm). Da in den Schulen eine kontrollierte Be- und Entlüftung betrieben werden soll, ist schon bei der Planung auf luftdichte Anschlüsse zu achten. Das Gebäude wird in der Bauphase und vor Bezug auf seine Luftdichtheit überprüft und muss einen Zielwert von 0,6 h-1 erreichen. Als Zielwert werden für den HWB 15 kWh/m²a nach PHPP festgelegt. Als Grenzwerte sind für den HWB, den Primärenergiebedarf und die CO2Emissionen die Anforderungen so zu wählen, dass beim Kommunalgebäudeausweis für den Block „Energie und Versorgung“ bei Nachweisführung mittels PHPP

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zumindest 400 Punkte erreicht werden können (http://www.umweltverband.at/index.php?id=392 ). Als Energieträger für die Schule wird Fernwärme eingesetzt. Im Entwurf sind mind. 900 m² möglichst südorientierte Photovoltaikflächen (Ertrag 90.000 kWh/a) einzuplanen. Die Dimensionierung der Heizung sowie des Wärmeverteilsystems und der Lüftung entspricht den Anforderungen des sparsamen Umgangs mit Energie und Wasser. Die Vorprüfung prüft die energetische Performance des Gebäudes hinsichtlich kompakter Bauweise, logischer Lüftungsführung, Fensterflächenanteil, sommerlicher Überhitzung, Tageslichtausnutzung und Integration der Photovoltaikanlage.

Ökologische Materialwahl Durch gezielte Materialwahl bzw. ein ökologisches Chemikalienmanagement, wird sichergestellt, dass der Schadstoffeintrag durch Baumaterialien minimiert wird und somit ein gesundes Raumklima gewährleistet wird. Im Rahmen des Wettbewerbs ist daher eine Beschreibung des beabsichtigten Materialkonzeptes auszuarbeiten. Besonderes Augenmerk ist aus Sicht der Raumhygiene hierbei Oberflächenbeschichtungen in den Unterrichtsräumen zu schenken. Die Vorprüfung bewertet hier die Materialwahl hinsichtlich nachwachsender Rohstoffe, regionaler Verfügbarkeit, ihrer Wartung und Lebesdauer, sowie ihrer Einflüsse auf das menschliche Wohlbefinden. Prozessbegleitung Die Marktgemeinde Hard plant das Bauvorhaben gemeinsam mit den Partnern des Servicepakets „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“ (www.umweltverband.at) zu realisieren. Die Prozessbegleitung im Servicepaket „Nachhaltig Bauen für Gemeinden“ erstreckt sich von der Definition energetischer und ökologischer Ziele im „Programm für nachhaltiges Bauen“ über regelmäßige Planungsbesprechungen in den verschiedenen Planungsphasen mit Gegencheck der Ausschreibungen bis hin zur ökologischen Konformitätsprüfung und Freigabe der durch die beauftragten Handwerksbetriebe deklarierten Bau- und Hilfsstoffe. Zur Sicherstellung der Umsetzung auf der Baustelle wird eine ökologische Fachbauaufsicht eingerichtet. Im Auftrag der Marktgemeinde Hard stehen das Energieinstitut, der Umweltverband sowie die Firma Spektrum GmbH in Kooperation mit dem Österreichischen Institut für Baubiologie und –ökologie (IBO) für Beratungen und Hilfestellungen zu Fragen des nachhaltigen Bauens zur Verfügung.

2.3

Zielsetzung Der Bau der beiden Schulen soll in einem Schritt erfolgen. Der Schulbetrieb während der Bauphase kann in der bestehenden Schule erfolgen. Der Bau soll im Frühjahr 2016 begonnen und im Herbst 2018 fertig gestellt werden.

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2.4

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Angaben zum Baufeld Das Baufeld liegt im Grundstück mit der Nummer 2497/32 und umfasst die in der Beilage 3.3 rot dargestellte Fläche. Ein Teil des Grundstückes 476/4 kann im Sinne einer großzügigeren Zufahrtsgestaltung mitbenutzt werden (siehe Beilage 3.3). Der Garten der Lebenshilfe (Grundstück 2497/6) kann im dargestellten Maße verkleinert werden. Auf das Gebäude der Baseballanlage muss keine Rücksicht genommen werden (das Sportfeld bleibt erhalten). Der Lärmschutzwall an der Nordostseite des Baufeldes wird zum großen Teil abgetragen. Beim Grundstück 371/2 soll es zum Teil erhalten bleiben. Die Fläche des Baufeldes ist aktuell als Fläche FS (Freizeit/Sport) gewidmet. Die Anzahl der Obergeschosse kann von den Wettbewerbsteilnehmern frei gewählt werden, es entscheidet die Qualität des Projektes. Eine erdgeschossige Bebauung wird vom Aufraggeber ausgeschlossen und führt zum Ausscheiden des Wettbewerbsprojektes. Im Nordosten des Baufeldes befindet sich ein kleinteilig strukturiertes Siedlungsgebiet – die neue Bebauung soll eine möglichst gute akustische Abgrenzung zu diesen Einfamilienhäusern bieten. Die Projekte werden im Zuge der Vorprüfung explizit auf die Einhaltung dieses Punktes überprüft. Das vorgeschlagene Projekt muss in Bezug auf die Höhenentwicklung zur nordöstlichen Einfamilienhausbebauung eine angemessene Lösung bieten. Das Grundstück kann als eben angenommen werden. Angaben zur Gründung zu Grundwasserspiegel und Hochwasserstand sind den Beilagen 3.8 und 3.9 zu entnehmen. Eine Unterkellerung ist möglich, soll aber auf ein absolut notwendiges Maß beschränkt werden. Eine Tiefgaragenlösung ist ausgeschlossen. Zu allen Nachbargrundstücken sind die gesetzlichen Mindestabstände einzuhalten.

2.5

Einbindung der bestehenden Sportanlagen Die bestehende Sportanlage (Sporthalle, Eislaufhalle, Fußballfelder, Leichtathletikanlage, Baseballanlage) soll in das neue Schulareal integriert werden. Die Nutzung der Sportanlagen kann wie folgt beschrieben werden (siehe auch Beilage 3.10 Info zur Sporthalle am See): Sporthalle: Sport- und Veranstaltungsnutzung (Fassungsvermögen 1.200 Sitzplätze, 1.100 Stehplätze). Hauptnutzungen sind Trainings- und Spielbetrieb der örtlichen Handballmannschaft, Schulnutzung, Abendnutzung Sport, Vereinsveranstaltungen.

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Bei Publikumsveranstaltungen (der Handballclub Hard ist mehrfacher Österreichischer Meister) ist mit einem großen Besucherandrang zu rechnen. Die am Baufeld gelegenen Parkplätze sind lediglich für den Trainings- und Abendbetrieb ausgelegt, bei größeren Veranstaltungen steht eine entsprechende Anzahl von Parkplätzen im Umfeld zur Verfügung. Die Flächen für die Anlieferung zur Sport- und Eishalle sind im Wettbewerbsprojekt vorzusehen. Es kann von ein bis zwei LKW-Fahrten pro Tag ausgegangen werden. Der Zugang für die Anlieferung befindet sich im Süden der Halle (siehe Darstellung Wettbewerbsgebiet). Eishalle: Trainings- und Spielbetrieb der örtlichen Eishockeymannschaft, Publikumslauf. Im Sommer Nutzung als Inline-Hockeyfeld. Fußballplätze: Trainings-/Freizeit- und Schulnutzung. Der zur Zeit am Baufeld bestehende Kunstrasenplatz (Fußballplatz direkt neben der Halle)wird abgetragen und soll außerhalb des Wettbewerbsgebietes neu erstellt werden. Leichtathletikanlage: Von der aktuellen Planung nicht berührt. Baseballplatz: Trainings- und Spielbetrieb der örtlichen Baseballmannschaft. Die Spielfläche bleibt wie bestehend vorhanden, für das Kabinengebäude und die Tribüne muss Ersatz geschaffen werden (nicht Teil des Wettbewerbs).

2.6

Angaben zum Außenraum Das Baugebiet befindet sich am Rand des Ortszentrums von Hard, in unmittelbarer Nähe des Bodenseeufers. Auf die Aufenthaltsqualität im Außenraum soll großes Augenmerk gelegt werden. Durch verschränkten den Unterricht (Lerneinheiten wechseln sich mit Freizeit ab) und der absehbaren Entwicklung zur Ganztagesschule wir dieser Aspekt für die Nutzer der Schule von großer Bedeutung sein. Bei der Gestaltung des Außenraumes ist auf eine funktionale Gliederung in folgende Bereiche zu achten: -

Flächen für reine Schulnutzung (Schulnahe Freibereiche) Pausenflächen: 3 räumlich getrennte und den Schulstufen zugeordnete Freiflächen, inkl. gedeckte Flächen Sportflächen für Schüler (Pausen- Freizeitnutzung) Freiflächen mit parkähnlichem Charakter (Aufenthaltsflächen für Schüler) Fahrrad-Stellplätze Parkplätze (möglichst getrennt von den Aufenthaltsflächen) Bestehende Sportflächen

Das Wettbewerbsprojekt soll eine konzeptionelle Lösung für die Freiflächen im Umfeld der Schule inkl. der angrenzenden Sportflächen enthalten. Für die konkrete Gestaltung der Freiflächen ist von einem eigenen - zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellenden – weiterführenden Projekt auszugehen. Der Auftraggeber behält sich vor die diesbezügliche Vergabe in einem gesonderten Ver-

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fahren – in Abstimmung mit dem Gewinner dieses Vergabeverfahrens – durchzuführen. Die Schüler der neuen Schule werden zu je einem Drittel zu Fuß, mit dem Rad oder dem Bus in die Schule kommen. In der Beilage 3.11 sind die in der Umgebung zur Verfügung stehenden Parkplätze und die Fußwegeverbindungen dargestellt. Der Fuß- und Radweg entlang der Fußballplätze wird neu errichtet und soll eine wichtige Anbindung an das Dorfzentrum darstellen. Für die Projektierung der Einbindung in die Allmendstraße liegt ein Entwurf des Planungsbüros Besch &Partner bei (Beilage 3.12)bei.

2.7

Bau- und schulbehördliche Rahmenbedingungen Für den Bau gelten die Richtlinien der OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) sowie das Vorarlberger Baugesetz und die Schulbauverordnung - soweit sie nicht durch die Raumprogrammvorgaben anders definiert werden - uneingeschränkt.

2.8

Barrierefreiheit Alle Räume sind barrierefrei zu erschließen.

2.9

Pädagogisches Konzept

1. Allgemein Lernen und Lehren sind stark in Veränderung. Die neuesten Erkenntnisse der Hirnforschung verlangen Lernarrangements, in denen sich Kinder selbständig und selbsttätig mit Aufgaben in verschiedenen Sozialformen (Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit) auseinandersetzen. Die Lehrperson unterstützt die Lernenden als Lerncoach. Das Schulgebäude muss viele Formen von Lernen und Betreuungsformen (Nachmittags-, Ganztagsunterricht) zulassen und unterstützen. Siehe auch „Charta für die Gestaltung von Bildungseinrichtungen des 21. Jahrhunderts“ der Plattform schulUMbau (Beilage, www.schulumbau.at). Großer Wert wird nicht nur dem aktiven Lernen, sondern auch auf die Ruhe- und Erholungsphasen gelegt. Eine gut funktionierende Verbindung zu den Außenräumen ist ein wichtiges Anliegen. Der Außenraum soll attraktiv gestaltet sein. Es sollen keine zwei getrennten Schulen entstehen. Wie aus dem Raumprogramm ersichtlich wird ein Großteil der Räume von beiden Schultypen genutzt. Verschiedene Formen altersgemischten Lernens werden möglich. Dem altersheterogenen Lernen kommt in Zukunft größere Bedeutung zu (Ältere begleiten Jüngere, Lernhilfe, Vorlesedienste). Arbeitsplätze für Lehrpersonen sollen vielfältig nutzbar sein. Der Zusammenarbeit der Lehrer/innen kommt schulintern aber auch schulformübergreifend größere Bedeutung zu.

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Ein wichtiges Ziel unserer Pädagogik ist die Bildung und Stärkung der Persönlichkeit der SchülerInnen. Zudem wollen wir ermöglichen, dass sich die jungen Menschen für die Schule, ihren Klassenraum und dessen unmittelbare Umgebung verantwortlich zeigen. Durch die Wahl der Materialien und die Art der Ausführung zeigen wir den SchülerInnen, dass sie für uns wertvoll sind und wir uns wünschen, dass sie beim Bau und der Pflege des neuen Schulgebäudes ein Mitspracherecht haben.

Ganztagsschule mit verschränkten Unterrichts- und Freizeiteinheiten Alle Klassen sollen als Klassen mit verschränkten Unterrichts- und Freizeiteinheiten geführt werden können. Der Tagesablauf folgt einem Rhythmus aus Lern- und Freizeitphasen, die sowohl konzentriertes Arbeiten ermöglichen, als auch Ruhe und Aktivität zulassen. Es gibt Zeit für Reflexion und individuelles Arbeiten, für Bewegung, für Miteinander-Reden, für ein gemeinsames Essen und für spezifische Förderung. Wenn Kinder den ganzen Tag an diesem Ort verbringen sollen, brauchen sie auch Bereiche, die dem „Zuhause“ nahe kommen – wohnliche Erholungsbereiche und individuelle Rückzugsnischen. Ein wesentliches Element der Ganztagsbetreuung ist die Einnahme der Mahlzeiten. Neben dem gesundheitlichen Aspekt ist auch jenem der Ess- und Tischkultur bei den gemeinsamen Mahlzeiten besonderer Stellenwert beizumessen (siehe Raumprogramm Punkt F Kochen/Essen). Siehe auch Beilage 3.7 Pädagogisches Konzept der Schulen. 2.10 Kinder und Klassenzahlen

Volksschule: 300 Kinder, 15 Klassen Mittelschule: 250 Kinder, 12 Klassen 2.11 Erläuterungen zum Raumprogramm

2.11.1 Beschreibung der Räume in einem Modul Jeweils 3 Klassen (1 Schülerjahrgang oder 3 jahrgangsgemischte Klassen) werden in Modulen zusammengefasst. Die Klassen im Modul haben untereinander Kontakt und tauschen sich aus. Die Module beinhalten: 3 Klassenräume 3 Gruppenräume 1 Lernlandschaft 1 Lehrerarbeitsraum Schüler-WCs Terrasse/Freiraum

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Das Herzstück des Moduls ist die Lernlandschaft. Diese soll - eventuell in verschiedene Bereiche gegliedert - als Erschließungs- und Bewegungsraum, Gruppenarbeits- und Aufenthaltsraum, Raum für offene Unterrichtsformen und Versammlungsraum dienen. Begegnung und klassenübergreifendes Arbeiten sind möglich. Sichtverbindungen von den Klassenräumen in die Lernlandschaft und in die Gruppenräume ermöglichen selbständiges Arbeiten der Kinder ohne Lehrperson, wobei die Aufsicht und der Kontakt weiterhin gehalten werden können. Die Durchlässigkeit zwischen den Räumen soll graduell dosiert werden können. Trotz aller Transparenz müssen die Unterrichtsräume als schalltechnisch entkoppelte Einheiten fungieren. Der Lehrerarbeitsraum dient als Besprechungsraum und Arbeitsplatz für LehrerInnen. Zur Lernlandschaft ist eine Einsehbarkeit erwünscht, die bei Bedarf vom Nutzer verändert werden kann. Die Geborgenheit im eigenen Raum ist für die einzelnen SchülerInnen und Gruppen besonders wichtig. Jede Klasse soll sich in ihren eigenen Raum zurückziehen können den eigenen Arbeits- und Lernprozessen nachzugehen. Rückzugsmöglichkeiten im Modul bei gleichzeitigem Überblick durch die Lehrperson lassen das Gefühl der Behütetheit erfahren. Ein Modul kann sowohl für die Volksschule als auch für die Mittelschule verwendet werden. Ausnahme: 2 Module für die Grundstufe I (Vorschule, 1. und 2. Klasse Volksschule). Die Kinder in diesen beiden Modulen sollen Schule als kleinen und überschaubaren Raum erleben. Dies kann z.B. durch die Lage im Gebäude, der eigenen Garderobe und des eigenen Schulgartens arrangiert werden. Infrastruktur im Modul Lagermöglichkeiten für das Unterrichtsmaterial sind vorzusehen – in offenen Regalen, Schränken oder mobilem Mobiliar, das auch zur räumlichen Umstrukturierung herangezogen werden kann. Medienarbeitsplätze dienen sowohl dem selbständigen als auch dem gemeinsamen Arbeiten einer ganzen Klasse. Die Verkehrsflächen in einem Modul sind idealerweise völlig in die Nutzfläche integriert. Vermehrte Bewegung der Kinder eines Moduls zwischen den Räumen ist möglich und erwünscht. Jedoch ist Durchgangsverkehr anderer SchülerInnen zu vermeiden. 2.11.2 Teil A Unterricht

A1 – A5 9 Module A.1Klasse Hier findet der Kernunterricht für einen Klassenverband statt. Sichtverbindung in Gruppenraum (wenn der Kasse direkt zugeordnet) und zur zentralen Lernlandschaft. A.2 Gruppenraum Für Arbeit in Kleingruppen, individuelle Förderung, usw. Eingang und Sichtverbindung zur Klasse (wenn direkt zugeordnet) und zur zentralen Lernlandschaft. Möglichst viele Klassen sollen einen direkt zugeordneten Gruppenraum erhalten. A.3 Lernlandschaft

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Räumliches Zentrum („Wohnzimmer“) einer Lerneinheit (Modul), als Großraum oder durch flexible Möblierung räumlich strukturiert für Freiarbeit, Gruppenarbeit, Computerarbeitsplätze, usw. nutzbar. Platz für Teeküche, Zugang zu Terrasse. A.4 Lehrerraum 6 Arbeitsplätze für das Lehrerteam eines Moduls, Platz für Lehrmittel, Sichtverbindung in die Lernlandschaft. A.5 WCs Schüler Mit zwei WCs für Mädchen, einem WC und 2 Pissoire für Knaben; jeweils mit den entsprechenden Vorräumen und Lagerfläche für den täglichen Bedarf. A.6 Terrasse/Freiraum Der Lernlandschaft zugeordnete Freifläche, 16 – 20 m2 A.7 Klasse ohne Modulverband Diverse Nutzungen. A.8 Gruppenraum Direkte Zuordnung zu A.7 A.9 Kabinette Themen Gute Erreichbarkeit aus allen Modulen. 2.11.3 Teil B Spezialunterricht B.1 Religionsräume/Gruppenräume Zentrale Lage B.2 Muttersprachlicher Unterricht B.3 Forscherraum Wenn möglich mit Ausgang ins Freie. B.4 Musikraum Randlage (akustische Beeinträchtigung der angrenzenden Räume) B.5 Proberaum Musik Für Musikproben (auch durch externe Musikschule), gute akustische Trennung zu anderen Unterrichtsräumen (Randlage) B.6 Zeichensaal In Verbindung mit Malraum (wenn möglich Ausgang ins Freie). B.7 Malraum In Verbindung mit Zeichensaal (wenn möglich Ausgang ins Freie). B.8 Informatikraum B.9 Serverraum Nähe zu Informatikraum. B.10 Physikraum B.11 Kabinett Physik Direkte Verbindung in Physikraum. B.12 Bibliothek Zentrale Lage, das Angebot soll auch im Zuge der Ganztagesbetreuung genutzt werden. B.13 Lager Bibliothek Lage auch im UG möglich. B.14 Schulküche Hier findet der Kochunterricht statt. Lage in der Nähe der Aula. 20

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B.15 Essraum Großzügige Verbindung zur Schulküche. B.16 Lager Schulküche Zugänglichkeit aus der Schulküche.

2.11.4 Teil C Ganztagesunterricht Für die Räume des Ganztagesunterrichts ist ein Außenbezug (Lage im EG/Terrasse) gewünscht. C.1 Bewegungsräume Tanz, Jonglieren, … C.2 Kreativräume Spiel, etc. C.3 Lager C.1 und C.2 zugeordnet 2.11.5 Teil D Werken Für die Räume des Werkunterrichts ist ein Außenbezug (Werkhof) gewünscht. Die Räume D.1 bis D.6 werden von der Mittelschule genutzt und sollen einen Verbund bilden. D.1 Technisches Werken D.2 Maschinenraum Wird non beiden Schulen genutzt und soll zentral im Werkbereich liegen. D.3 Lager D.1 zugeordnet D.4 Ofenraum D.5 Textiles Werken D.6 Lager D.5 zugeordnet Die Räume D.7 bis D.11 werden von der Volksschule genutzt und sollen einen Verbund bilden. D.7 Technisches Werken D.8 Technisches Werken D.9 Lager D.7 und D.8 zugeordnet D.10 Textiles Werken D.11 Lager D.10 zugeordnet 2.11.6 Teil E Allgemeine Räume

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Die Räume des Teils E bilden einen eigenen Schließbereich (Abendnutzung). E.1 Eingangsbereich (Halle) Haupteingang der Schule, großzügiger, gedeckter Vorbereich, Verteilerfunktion E.2 Garderoben zentral Aufgeteilt in 4 Garderobenbereiche mit evtl. getrennten Eingängen. Zumindest für die Grundstufe 1 (Vorschule, erste Klassen der VS = 6 Klassen) ist ein eigener Eingang vorzusehen (überdachte Vorbereiche). E.3 Musiksaal/Aula/Konferenz Großzügige Verbindung mit E.1 soll möglich sein. E.4 Bühne E.3 zugeordnet E.5 Lager Bühne E.6 Stuhllager E.3 zugeordnet E.7 Garderobe Elternabende, Abendnutzung, …. E.8 WC Schüler Mit zwei WCs für Mädchen, einem WC und 2 Pissoire für Knaben; jeweils mit den entsprechenden Vorräumen. E.9 WC Lehrer/Besucher Mit zwei WCs für Damen, einem WC und 2 Pissoire für Herren; jeweils mit den entsprechenden Vorräumen. Ein barrierefreies WC. 2.11.7 Teil F Kochen/Schulrestaurant Die Räume des Teils F bilden einen eigenen Schließbereich. Das Prinzip der Frischküche: Die Zubereitung der Mahlzeiten erfolgt täglich vor Ort ohne Verwendung von vorgefertigten Produkten unter Verwendung von frischen, regional verfügbaren Lebensmitteln. Alle Prozessstufen vom Einkauf, Lagerung, Vorbereitung, Zubereitung, Ausgabe sowie Reinigung und Entsorgung sind zu bewältigen. Die Ausgabe der Mahlzeiten erfolgt unmittelbar nach der Zubereitung, es sind keine langen Transportwege erforderlich. Damit ist ein sehr guter Nährstoffgehalt der Speisen gewährleistet. Neben der hohen Qualität der Speisen wird auch die Auseinandersetzung mit den Themen gesunde Ernährung, Kochen, Tischkultur, regionale Produkte, usw. als pädagogischer Mehrwert gesehen. Das gemeinsame Schulrestaurant (Schüler, Lehrer, evtl. auch Gäste) soll zu einem der zentralen Bereiche der Schule werden. Neben dem eigentlichen Kochunterricht können die Schüler hier – unter gezielter Anleitung - ihr gelerntes Wissen in der Praxis erproben. Das Schulrestaurant soll ein Ort der Kommunikation und ein Treffpunkt sein und die „Mitte“ des neuen Schulcampus bilden. Gut erreichbar für Schüler, Lehrer und Eltern gleichermaßen. Zu beachten sind auch die Zufahrtswege für die Lieferanten. 22

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F.1 Essensausgabe F.2 Speiseraum Zugang zum Außenraum (Terrasse), differenzierte Bereiche F.3 Lounge-/ Cafebereich Räumlich verbunden mit F.2 F.4 Garderobe Für Jacken, Schultaschen, … F.5 WC Schüler Mit zwei WCs für Mädchen, einem WC und 2 Pissoire für Knaben; jeweils mit den entsprechenden Vorräumen. F.6 WC Lehrer/Besucher Mit einem WC für Damen, einem WC und 2 Pissoire für Herren; jeweils mit den entsprechenden Vorräumen. Ein barrierefreies WC. F.7 Anlieferung/Vorbereitung Zufahrt beachten. F.8 Kochbereich F.9 Spülbereich F.10 Kühlräume F.11 Trockenlager F.12 Getränkelager F.13 Umkleide Personal/WC Je ein Damen/Herren WC. F.14 Küchenbüro F.15 Müllraum Für Küchenabfälle. 2.11.8 Teil G Verwaltung Der Verwaltungsbereich hat eine wichtige kommunikative Funktion und sollte daher möglichst zentral angeordnet werden. G.1 Direktion VS 1 Arbeitsplatz, Besprechungstisch G.2 Lehrerzimmer, Arbeitsplätze VS Arbeitsplätze für ca. 12 Lehrer, Lehrmittel G.3 Lehrerzimmer Vorbereitung VS Vorbereitungsraum, Kopierer, Lager G.4 Lehrergarderobe VS G.5 Direktion MS 1 Arbeitsplatz, Besprechungstisch G.6 Lehrerzimmer, Arbeitsplätze MS Arbeitsplätze für ca. 12 Lehrer, Lehrmittel G.7 Lehrerzimmer Vorbereitung MS Vorbereitungsraum, Kopierer, Lager G.8 Lehrergarderobe MS G.9 Administration Den beiden Direktionen zugeordnet, transparent, für Besucher leicht auffindbar.

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G.10 Sprechzimmer Teambesprechungen, Elterngespräche G.11 Sprechzimmer Teambesprechungen, Elterngespräche G.12 Lehrer Aufenthalt/Kommunikation Zentraler Treffpunkt der Lehrer, wird von beiden Schulen gleichwertig genutzt. Kann inhaltlich mit der Lernlandschaft in den Modulen verglichen werden. Großraum in verschiedene Zonen gegliedert – Küche/Kommunikation/Rückzug. Eine Aufenthaltsmöglichkeit im Freien ist gewünscht. G.13 Archiv VS/MS G.14 Arztzimmer Für Schuluntersuchungen; angrenzend an geeigneten Raum der in Doppelnutzung als Umkleide verwendet werden kann. G.15 Vorraum Arztzimmer Wiegen und messen der Schüler. G.16 Schul-Sozialraum G.17 WC Lehrer/Besucher

Mit zwei WCs für Damen, einem WC und 2 Pissoire für Herren; jeweils mit den entsprechenden Vorräumen. Ein barrierefreies WC in erreichbarer Nähe. 2.11.9 Teil H Personal/Technik H.1 Büro Schulwart

Zentrale Lage in der Nähe des Haupteinganges. H.2 Werkstatt/Lager Schulwart H.3 Umkleide Personal/Reinigung H.4 Aufenthaltsraum Personal H.5 Lager Reinigungsmittel/Geräte H.6 Putzräume

Anzahl und Anordnung entwurfsbedingt. Ein Raum je Geschoß/Schließbereich. H.7 Lagerflächen

Unterrichtsmittel, Schulmöbel, usw. Mehrere Räume im Gebäude verteilt (UG). H.8 Haustechnik

Für die Wärmeerzeugung wird von einer Wärmepumpe ausgegangen. H.9 Lüftung

In der Schule soll eine kontrollierte Gebäudelüftung betrieben werden. Mit dem Entwurfsprojekt ist ein Konzept der Lüftungsanlage einzureichen, die Anzahl, Größe und Lage der Technikräume Lüftung ist entwurfsbedingt. H.10 Müllraum

Sammelstelle für Abfall aus der Schulnutzung. Gute Erreichbarkeit für die Müllabfuhr.

2.11.10 Teil I Sporthallen Die Turnhallen werden neben den Schulen auch von Vereinen genutzt und sind als eigener Schließbereich zu konzipieren (getrennter Zugang). I.1 Turnhalle 1 22/44 m, teilbar (2 x 22/22m), Höhe 7 m

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I.2 Tribüne zu Halle 1 Für 120 Personen. I.3 Geräteraum zu Halle 1 Direkt anliegend an Halle 1. I.4 Turnhalle 2 12/20 m, Höhe 7 m I.5 Geräteraum zu Halle 2 Direkt anliegend an Halle 2. I.6 Gymnastikraum Höhe entwurfsbedingt (mind. 3m). I.7 Lager Gymnastikraum Direkt anliegend an Gymnastikraum. I.8 Umkleiden Garderobenlänge mind. 10m. I.9 Sanitärräume Schüler I.10 WCs Schüler

Zwei WCs für Mädchen, ein WC und 2 Pissoire für Knaben; jeweils mit den entsprechenden Vorräumen. I.11 WCs Lehrer/Besucher

Mit zwei WCs für Damen, einem WC und 2 Pissoire für Herren; jeweils mit den entsprechenden Vorräumen. Ein barrierefreies WC in erreichbarer Nähe. I.12 Umkleide Lehrer

Mit Dusche. I.13 Putzraum

2.11.11 Teil J Außenanlage J.1 Außengeräte J.2 Pausenflächen

3 räumlich getrennte Pausenflächen, die Pausenfläche für die Grundstufe 1 sollte der Garderobe dieser Stufe zugeordnet sein (siehe E.2). J.3 Gedeckte Flächen

Jeder Pausenfläche ist eine großzügig bemessene, gedeckte Fläche zuzuordnen. J.4 Sportflächen für Pausen- und Freizeitnutzung

Hard Court usw. J.5 Aufenthaltsfläche Mittagspause, Ganztagesunterricht

Parkähnliche, befestigte, räumlich gegliederte Flächen zum Aufenthalt während der Unterrichtspausen (in den beiden Schulen werden ca. 600 Schüler unterrichtet). J.6 Fahrradstellplätze

Es sind ca. 330 m² überdachte Fläche für ca. 320 Fahrradstellplätze vorzusehen. Der Standort der Stellplätze muss fahrend erreichbar sein, über eine gute Beleuchtung verfügen und sich in unmittelbarer Nähe (< 30 Meter) eines Eingangsbereichs befinden. Weitere Information zur Qualität der Fahrradabstellplätze befinden sich in den Erläuterungen zum Kommunalgebäudeausweis. J.7 Remise/Werkstatt Sporthalle

Einstellmöglichkeit und Werkstatt für den Fuhrpark der Harder Sportanlagen. L/B/H 12/8/3,5 m, frostfreie Ausführung (Remise ca. 5°, Werkstattbereich ca. 15°) J.8 PKW Stellplätze

120 PKW Stellplätze J.9 Bus Stellplatz

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1 Bus Stellplatz mit Wendemöglichkeit, die Anlieferungsfläche zur Sporthalle (J.10) kann dafür verwendet werden. J.10 Anlieferung Sporthalle

Anlieferung an die Südwestseite der Sporthalle (siehe Darstellung Wettbewerbsgebiet). Zufahrt und Wendemöglichkeit für LKW (siehe auch Punkt J.9) 2.12 Raumbezüge der Nutzungsgruppen Es besteht die Möglichkeit die geforderten Räume in mehreren Gebäuden anzuordnen. Die unten stehende Aufstellung gibt Auskunft über die Bezüge und notwendigen Verbindungen der einzelnen Nutzungsgruppen. Die Räume der Bereiche A, B, E und G sollen in einem Gebäude untergebracht werden. Die Räume B.6 und B.7 können auch dem Bereich D (Werken) zugeordnet werden. Die Räume der Bereiche C, D, F und I können nach freier Wahl gruppiert werden. Jedenfalls ist eine trockene Verbindung (für Hausschuhe) zwischen allen Nutzungsbereichen notwendig. Mindestens für die Räume der Gruppen A/B/G (Unterricht, Verwaltung), E (Allgemein) und I (Sporthallen) sind unabhängige Schließbereiche zu planen.

2.13 Raumprogramm (Beilage Tabelle 3.6) Die „Erläuterungen zum Raumprogramm“ im Punkt 2.11 ergänzen die tabellarische Aufstellung. Die Tabelle ist vom Teilnehmer mit den tatsächlichen Flächen seines Wettbewerbsentwurfes zu ergänzen.

2.14 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen 1. 2. 3.

4. 5. 6. 7.

Lageplan Lageplan Grundrisse

M 1:500 (nach Norden ausgerichtet) M 1:200 mit Abstandsflächen (oder im EG Grundriss) M 1:200 aller Geschoße; je Raum sind Nutzfläche, Raumnummer und Funktionsbezeichnung lt. Raumprogramm anzugeben. Im Erdgeschoßplan sind die Erschließung sowie die Freiflächengestaltung darzustellen. Ansichten M 1:200 mit Höhenangaben Schnitte M 1:200 mit Höhenangaben Materialkonzept mit Angabe der Konstruktionen und der wesentlichen Oberflächen Konzept der Lüftungsanlage in einem Lüftungsschema, Situierung der Lüftungsanlage, die Trassen der Hauptstränge sind schematisch darzustellen

Ausmaß der Pläne:

Format A0 stehend (841/1189), maximal 5 Blätter

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8.

9. 10.

11. 12. 13.

14.

15. 16. 17. 18. 19.

Modell

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M 1:500 auf Basis des zur Verfügung gestellten Umgebungsmodells (Farbe weiss)

Es sind maximal 2 Schaubilder erlaubt. Die Darstellung und Ausführung bleibt den Wettbewerbsteilnehmern überlassen. Erläuterungsbericht: Projektbeschreibung bzgl. Städtebau, Architektur, Erschließung, Funktionsabläufe, Konstruktion, Materialwahl, Außenanlage, Wirtschaftlichkeit der Errichtung und Nutzung Beschreibung des energetischen und ökologischen Konzeptes insbesondere des Haustechnikkonzeptes (Heizung und Lüftung) Raumprogramm (Beilage 3.6) mit eingetragenen Raumgrößen lt. Projekt Nachvollziehbare Berechnung der Brutto - Grundfläche nach ÖNORM B 1800:2011 und ÖNORM EN 15221-6:2011 in Form eines Berechnungsblattes und eines kompletten Plansatzes für die Vorprüfung mit den Hauptmaßen des Gebäudes in Grundrissen und Schnitten. Für die bessere Vergleichbarkeit sind erdberührte Bodenkonstruktionen, und Außenwände mit einer Stärke von 50 cm, oberste Geschossdecken mit einer Stärke von 70 cm darzustellen. Nachvollziehbare Berechnung des Brutto - Rauminhaltes nach ÖNORM B 1800:2011 und ÖNORM EN 15221-6:2011 in Form eines Berechnungsblattes und eines kompletten Plansatzes für die Vorprüfung mit den Hauptmaßen des Gebäudes in Grundrissen und Schnitten. Für die bessere Vergleichbarkeit sind erdberührte Bodenkonstruktionen, und Außenwände mit einer Stärke von 50 cm, oberste Geschossdecken mit einer Stärke von 70 cm darzustellen. PDF-Dateien der eingereichten Abgabepläne Eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie (siehe 1.22) Verfasserbrief (im Anhang der Wettbewerbsausschreibung) Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Alle eingereichten Unterlagen sind zusätzlich auf CD-Datenträger abzugeben.

2.15 Kostenrahmen Das Raumprogramm umfasst ca. 9.000 m² Nettonutzfläche; bei einem angenommenen 20%igen Verkehrsflächen- und 18%igen Wandflächenanteil bezogen auf die Nettonutzfläche ergibt sich eine Brutto- Grundfläche von 12.750 m2. Der maximale Kostenrahmen für die Bauwerkskosten (BWK gem. ÖNorm B1801-1 KB 2 bis 4) beträgt netto € 19.500.000. Als Basis für die Bauwerkskosten werden für einen Neubau netto € 1.530 / m² Brutto- Grundfläche angenommen. Der genannte Einheitspreis stellt einen Erfahrungswert (BKI) für einen durchschnittlichen Ausbaustandard im Neubau dar. Vom Teilnehmer wird erwartet, dass er diesen Einheitspreisemit der Abgabe bestätigt oder in einem Begleitschreiben die Gründe für eine Abweichung erläutert.

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2.16 Beurteilungskriterien für die Wettbewerbsarbeiten Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Vorentwurfes, der Angaben und des Modells gemäß folgender Kriterien: • • • • • • • • •

Städtebauliche Lösung Architektonische und innenräumliche Gestaltungsqualität Funktionelle Lösung und Umsetzung des Raum– und Funktionsprogramms Erfüllung des zukünftigen pädagogischen Konzeptes Qualität der Außenräume Konstruktive Lösung Wirtschaftlichkeit der Errichtung und Nutzung Energetisches und ökologisches Konzept Einhaltung des Kostenrahmens

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3 Beilagen Verzeichnis Die Teilnehmer erhalten folgende Unterlagen zusammen mit der Wettbewerbsausschreibung

3.1.

Verfasserbrief (im Anhang der Wettbewerbsausschreibung)

3.2.

Luftbild Wettbewerbsgebiet

3.3.

Darstellung des Wettbewerbsgebietes, PDF-Datei

3.4.

Lageplan digital, DWG, DXF

3.5.

Bestandspläne digital, DWG/PDF-Datei

3.6.

Raumprogramm Excel-Datei

3.7.

Pädagogisches Konzept der Schulen

3.8.

Beschreibung Hochwasserschutz Hard

3.9.

Geotechnisches Gutachten Sporthalle

3.10. Info Sporthalle am See, PDF 3.11. Parkierungskonzept 3.12. Projekt Zufahrt PDF/DWG 3.13. Siedlungsentwicklungskonzept Hard 3.14. Luftbild mit Widmung 3.15. Modell: Abholung bei Hearing

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WBW Schulen am See in Hard

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. . . . . . Kennzahl

VERFASSERBRIEF Der Projektverfasser bestätigt mit seiner Unterschrift zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: • Urheber des Wettbewerbsprojektes zu sein, • die Verfahrensbedingungen anzuerkennen, • teilnahmeberechtigt im Sinne der Wettbewerbsbedingungen zu sein.

Projektverfasser:

……………………………………………………….

............................................................................ Datum und Unterschrift

Adresse:

............................................................................

Telefon + Fax

............................................................................

Mail

.............................................................................

Bankverbindung des Bevollmächtigten: Geldinstitut: ............................................................................ Bankleitzahl: ............................................................................ Kontonummer: ............................................................................

MitarbeiterInnen ............................................................................ ............................................................................ ............................................................................ Zusätzliche MitarbeiterInnen auf zusätzlichem Blatt anführen!

Der Projektverfasser wünscht die Rücksendung der eingereichten Unterlagen

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