Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Wie und wann können Unternehmen unterstützen? Dr. Maren Preuß, LVG & AFS www.gesundheit-nds.de Landesvereinigung f...
Author: Gabriel Hausler
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Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Wie und wann können Unternehmen unterstützen? Dr. Maren Preuß, LVG & AFS www.gesundheit-nds.de Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachen e. V.

Agenda 1. 2.

3.

4. 5.

Relevanz des Themas „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ Lebenssituation von erwerbstätigen Pflegenden • Der pflegerische Lebensbereich • Der berufliche Lebensbereich Unterstützungsmöglichkeiten für erwerbstätige Pflegende • Stellenwert des Themas „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ • Betriebliche Maßnahmen zur Unterstützung erwerbstätiger Pflegender Ein Praxisbeispiel: das Niedersächsische Kultusministerium Gemeinsamer Austausch

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1. Relevanz des Themas „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“

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1. Relevanz des Themas „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf • Anteil der Pflegenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 16 und 64 Jahren • Frauen: 7 % • Männer: 4 % (Geyer/Schulz 2014) •

Werden auch Personen eingebunden, die nicht jeden Werktag pflegen, liegt der Anteil bei 10 %

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1. Relevanz des Themas „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf • Anteil der Pflegenden, die einem Beruf nachgehen

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1. Relevanz des Themas „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf • Gründe für den zunehmenden Anteil von erwerbstätigen Pflegenden Zunahme des Anteils der Älteren an der Gesellschaft

Zunehmende Beteiligung der Männer an der Pflege

Hoher Stellenwert der häuslichen Versorgung durch die Familie

Zunehmende Frauenerwerbstätigkeit

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2. Die Lebenssituation erwerbstätiger Pflegender

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2. Lebenssituation erwerbstätiger Pflegender

- Gefühl der Zerrissenheit - Zeitdruck

Beruf

- Physisches und psychisches Belastungsempfinden

Pflege

Privatleben

- Persönliche Bereicherung - Kompensationsmöglichkeit für die jeweils andere Rolle

- Erwerbstätigkeit vermittelt Situationskontrolle und Abwechslung von der Pflege

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2. Lebenssituation erwerbstätiger Pflegender – Pflegesituation •

Charakteristika der Pflegeperson

(Quelle: BMG 2011) www.gesundheit-nds.de Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachen e. V.

2. Lebenssituation erwerbstätiger Pflegender – Pflegesituation •

Aufgaben, Umfang der Pflege und Unterstützung •

• • • •

Vielfältiges Aufgabenspektrum: z. B. Organisation der Pflege, hauswirtschaftliche Verrichtungen, Anleitung des Pflegebedürftigen, Beaufsichtigung, Körperpflege, Begleitung zu Arztbesuchen… Durchschnittlicher Pflegeaufwand pro Woche: 32 Stunden Frauen investieren durchschnittlich mehr Versorgungszeit als Männer 63 % der Vereinbarenden erbringen Pflege ohne professionelle Unterstützung Werden professionelle Dienste eingebunden, handelt es sich oft um Tagespflegeeinrichtungen und Pflegedienste

(Quellen: Lüdecke/Mnich 2011, Keck et al 2009) www.gesundheit-nds.de Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachen e. V.

2. Lebenssituation erwerbstätiger Pflegender – Pflegesituation •

Phasen der Pflegeübernahme

(Quelle: Glaser/Strauss 1997) www.gesundheit-nds.de Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachen e. V.

2. Lebenssituation erwerbstätiger Pflegender – Berufliche Situation •

Umfang der Berufstätigkeit

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2. Lebenssituation erwerbstätiger Pflegender – Berufliche Situation •

Berufliche Konsequenzen der Vereinbarkeit



Weitere Folgen •

Abwesenheiten vom Arbeitsplatz, vermindertes Leistungsvermögen, Schwierigkeiten der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen und bei der Erbringung von Überstunden, Einkommensverluste, Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung, langfristig gesteigertes Armutsrisiko (Quelle: BMG 2011, Reichert 2012) www.gesundheit-nds.de Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachen e. V.

3. Unterstützungsmöglichkeiten für erwerbstätige Pflegende Ergebnisse der Studie „Zuhause pflegen und im Beruf bleiben“

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3. Unterstützungsmöglichkeiten für erwerbstätige Pflegende – Stellenwert des Themas •

In den befragten Unternehmen besteht Sensibilität/Offenheit für das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ (Selektionseffekt) --> Breites Vereinbarkeitsverständnis



ABER: Dies stellt keine Selbstverständlichkeit dar • Grund 1: Mangelndes Selbstverständnis auf Seiten der Betriebe, Belastungsfaktoren mit Ursprung im privaten Bereich im beruflichen Bereich zu bearbeiten • Grund 2: Unternehmensseitig wenig Wissen über den Umfang der Betroffenheit • Grund 3: Tabuisierung durch Betroffene  Pflege wird als Privatangelegenheit definiert



Erste „Präzedenzfälle“ bilden Startschuss für eine prozesshafte Auseinandersetzung mit dem Vereinbarkeitsthema im Betrieb  Entwicklung erster (individueller) Lösungsansätze  Verstetigung und Ausweitung (z. B. durch Beteiligung am Audit berufundfamilie)



Langfristige Auseinandersetzung mit dem Thema setzt eine entsprechende Haltung der Betriebsleitung voraus  Voraussetzung: Nutzen für das Unternehmen www.gesundheit-nds.de Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachen e. V.

3. Unterstützungsmöglichkeiten für erwerbstätige Pflegende – Betriebliche Maßnahmen Kultur Kommunikation

Zeit

Ort

Information und Dienste (Arbeits-)Organisation www.gesundheit-nds.de Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachen e. V.

4. Ein Praxisbeispiel: das Niedersächsische Kultusministerium

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5. Gemeinsamer Austausch

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5. Gemeinsamer Austausch •

Welchen Stellenwert hat das Vereinbarkeitsthema in Ihrer Verwaltung/Ihrem Betrieb?

• • •

Welche Maßnahmen werden schon ergriffen? Inwieweit haben sich die Maßnahmen bewährt? Wo besteht noch Verbesserungspotenzial? Wie bekommt man die Maßnahme in das Unternehmen/die Behörde?



Was lässt sich noch tun, um erwerbstätige Pflegende zu unterstützen?



Begegnet das Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf den bestehenden Bedürfnissen?

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Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf kurzzeitige Freistellung

Pflegezeit

Familienpflegezeit

• kurzzeitige Auszeit von bis zu 10 Arbeitstagen für den Akutfall

• bis zu 6 Monate Pflegezeit (vollständige oder teilweise Freistellung)

• bis zu 24 Monate Familienpflegezeit (teilweise Freistellung)

• gesplittete Freistellung möglich

• bis zu 3 Monate für die Begleitung in der letzten Lebensphase

• zinsloses Darlehen

• Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung

• zinsloses Darlehen

• Rechtsanspruch in Unternehmen mit mind. 25 Beschäftigten

• Rechtsanspruch in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten

Gültigkeit für Beamten bis vor Kurzem keine Inanspruchnahme der Regelungen möglich neu: Sonderurlaubsverordnung Freistellung bis zu 10 Tage Erweiterung des Anspruchs auf Sonderurlaub bei einer schweren Erkrankung eines Kindes Urlaub ohne Besoldung oder Teilzeitbeschäftigung www.gesundheit-nds.de Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachen e. V.