Vereinbarkeit von Beruf und Familie

5/2009 • 62. Jahrgang Familienfreundlichkeit Vereinbarkeit von Beruf und Familie www.igbau.de 2 Forstliche Mitteilungen • 5/2009 Inhalt Impress...
Author: Arnim Seidel
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5/2009 • 62. Jahrgang

Familienfreundlichkeit

Vereinbarkeit von Beruf und Familie www.igbau.de

2

Forstliche Mitteilungen • 5/2009

Inhalt

Impressum

Herausgeberin Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Olof-Palme-Straße 19 60439 Frankfurt am Main

Foto: Martin Schwenninger

Ausgabe 5/2009

Beruf und Familie

Foto: Jutta Anger, Pixelio

Seite 9 – 11

Gestaltung Barbro Danz IG Bauen-Agrar-Umwelt Olof-Palme-Straße 19 60439 Frankfurt am Main Telefon (0 69) 9 57 37-1 47 Telefax (0 69) 9 57 37-1 39 E-Mail [email protected]

Artenschutz Seite 6 – 8

Redaktion Paul-Rudolf Härle (verantwortlicher Redakteur) Am Bruch 12 34549 Edertal (Giflitz) Telefon (0 56 23) 97 30 64 Telefax (0 56 23) 97 30 65 E-Mail [email protected] Manuskripte und redaktionelle Hinweise nur an die Schriftleitung. Für unverlangt eingegangene Manuskripte wird keine Gewähr für Rücksendung oder Veröffentlichung übernommen. Der Nachdruck von Texten ist, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Schriftleitung gestattet. Die mit Namenszeichen versehenen Beiträge geben nicht immer die Meinung der IG BAU oder der Schriftleitung wieder. Kürzungen der Artikel bleiben vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Foto: Rainer Sturm, Pixelio

Die FM sind eine bundesweit verbreitete Zeitschrift für die Beschäftigten in Forst und Naturschutz im Organisationsbereich der IG Bauen-Agrar-Umwelt.

Druck alpha print medien AG Kleyerstraße 3 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 86 01-0 Telefax (0 61 51) 86 01-1 00 E-Mail [email protected] Erscheinungsweise der FM: zehnmal im Jahr. Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Bitte recyceln. Anzeigen und Beihefter PGH Media Heinz-Joachim Hasenbank Paul-Gerhardt-Straße 27 63457 Hanau Telefon (0 61 81) 93 97-28 Telefax (0 61 81) 93 97-29 E-Mail [email protected] Anzeigenverwaltung alpha print medien AG Kleyerstraße 3 64295 Darmstadt Telefon (0 66 60) 91 84 76 Telefax (0 66 60) 91 84 77 E-Mail [email protected] Anzeigenpreisliste Nr. 17 Anzeigenschluss: jeweils einen Monat vor Erscheinen Anschriftenänderung IG Bauen-Agrar-Umwelt Bundesvorstand – VB V Referat Forstpolitik Telefon (0 69) 9 57 37-6 51 Telefax (0 69) 9 57 37-6 59 E-Mail [email protected]

Letzte Meldungen

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Aus den Regionen • Hessen

12 – 14

• Mecklenburg-Vorpommern

15 – 17

• Nordrhein-Westfalen

18 – 21

• Saarland

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• Thüringen

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Literatur

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Zur Sache

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Aufruf des DGB zum 1. Mai 2009 Gute Arbeit bei fairem Lohn ist ein Grundrecht aller arbeitenden Menschen. Aber die Realität in Deutschland, Europa und der Welt sieht anders aus: Die Finanz- und Wirtschaftskrise bedroht Beschäftigte und ihre Familien. Die Arbeitslosigkeit steigt. Immer mehr Menschen haben Angst um ihren Arbeitsplatz. Wir Gewerkschaften stemmen uns gegen die Krise. Wir wollen Entlassungen verhindern. Viele Unternehmen und Arbeitgeber haben in den vergangenen Jahren gut verdient. Sie sind jetzt an der Reihe, Solidarität mit ihren Beschäftigten zu zeigen und ihnen etwas für ihre gute Arbeit, die Gewinne erst ermöglicht hat, zurückzugeben. Auch die Politik muss alle Mittel nutzen, um Beschäftigung zu sichern und die Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen zu fördern. Mehr Qualifizierung und Ausbildung helfen, die Krise zu bewältigen und können Arbeitslosigkeit vermeiden. Auch in Krisenzeiten muss die Ausbildung junger Menschen oberste Priorität haben. Wir Gewerkschaften stellen uns gegen die Krise. Mit Teilhabe und Mitbestimmung. Eine Privatisierung der Gewinne und eine Vergesellschaftung der Verluste darf es nicht geben. Banker, Manager und Spekulanten, die die Krise verursacht haben, müssen in die Pflicht genommen werden. Für uns ist klar: staatliche Hilfe, wo notwendig, ja – aber nicht zum Nulltarif. Wir zahlen nicht für die, die Tausende von Arbeitsplätze vernichtet haben, und dabei auch noch absahnen wollen. Wir Gewerkschaften stellen uns gegen die Krise. Mit guter Arbeit. Dafür wollen wir gutes Geld. Die Krise darf nicht zur Lohndrückerei missbraucht werden. Für die Gewerkschaften stehen die Menschen vor den Märkten. Deshalb fordern wir eine neue solidarische Ordnung der Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Ordnung, die Arbeitsplätze erhält, die Mindestlöhne einführt und sichert. Eine Ordnung für mehr gute Arbeit und

ein gutes Leben, eine Ordnung mit mehr Mitbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung. Wir fordern einen handlungsfähigen Staat, der auch morgen in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen. Die Politik und die Wirtschaftsideologen, die das blinde Vertrauen in ungeregelte Märkte und radikalen Wettbewerb gefördert haben, sind gescheitert. Das hat jetzt für uns alle katastrophale Folgen – in Deutschland, Europa und der Welt. Deswegen muss die Politik dringend klare Regeln setzen, um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Wir brauchen eine soziale Marktwirtschaft, die dem Wohl aller Menschen dient und nicht den Reichtum weniger fördert. Arbeit für alle bei fairem Lohn bleibt unser Ziel. Denn immer mehr Menschen verdienen trotz Vollzeitarbeit für ein menschenwürdiges Leben zu wenig. Deshalb kämpfen wir heute gegen Lohndumping und die Altersarmut von morgen – die oft besonders Frauen betrifft. Wir Gewerkschaften stellen uns allen Rassisten, Antisemiten und Nazis entgegen, die den 1. Mai, den Tag der Arbeit, für ihre menschenverachtende Gesinnung missbrauchen wollen. Der DGB wird sich weiter aktiv für eine demokratische, freie und tolerante Gesellschaft einsetzen. Der 1. Mai ist bunt – nicht braun. An die Politik richten wir mehr denn je den dringenden Appell, alles zu tun, um ein NPD-Verbot voranzutreiben und den braunen Sumpf trockenzulegen. Wir demonstrierten am 1. Mai 䊉 für den Erhalt von Arbeitsplätzen und eine neue nachhaltige Wirtschaftsordnung, 䊉 für mehr Demokratie und Mitbestimmung in Wirtschaft und Gesellschaft, 䊉 für gute Arbeit für alle bei fairem Lohn. Deshalb lautete unser diesjähriges Motto am 1. Mai, dem Tag der Arbeit: Arbeit für alle bei fairem Lohn!

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Letzte Meldungen

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Bundestarifkommission Forstwirtschaft beschließt Forderungen Auf der ersten Sitzung des Bundesfachgruppenvorstands Forstwirtschaft nach der Bundesfachgruppenkonferenz wurde am 23. April in Frankfurt am Main die Bundestarifkommission Forstwirtschaft (BTK) benannt. ür die anstehenden Einkommensverhandlungen für die Waldarbeiter mit den Ländern hat die BTK die Forderungen aufgestellt. Einstimmig beschlossen, fordert die IG BauenAgrar-Umwelt gegenüber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Eins-zu-Eins-Übernahme des Tarifergebnisses zum TV-L. Das Einigungspaket müsste unter anderem eine Erhöhung der Entgelte zum 1. März 2009 um einen Sockelbetrag von 40 Euro und um drei Prozent sowie zum 1. März 2010 um weitere

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1,2 Prozent beinhalten. Des Weiteren umfasst das Paket eine Einmalzahlung von 40 Euro sowie die Streichung des Leistungsentgelts. Voraussetzung für die Streichung ist jedoch, dass das Leistungsentgelt aus 2008 ausgezahlt wird und die Jahressonderzahlung um den ins Leistungsentgelt des TV-Forst verschobenen Anteil wieder erhöht wird. Die Jahressonderzahlung würde dann, wie im TV-L, in den alten Bundesländern 95 und in den neuen Bundesländern 71,5 vom Hundert betragen. Die Ausbildungsvergütungen sollen sich ab 1. März 2009 um 60 Euro und ab 1. März 2010 um 1,2 Prozent erhöhen. Die sicherlich schwierigen Tarifverhandlungen beginnen am 12. Mai in Berlin. 䊏 Klaus Gabor

34131 Kassel, Telefon (05 61) 9 35 41 0, Telefax (05 61) 9 35 41 41.

Baden-Württemberg

Entgeltfortzahlung für kommunale Waldarbeiter geregelt Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen zum TV öD-Wald BaWü hat der KAV BadenWürttemberg (Arbeitgeberverband) nachstehender Niederschriftserklärung zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zugestimmt:

„Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen: Die Tarifvertragsparteien erklären, dass Beschäftigte verstärkt an Fortund Weiterbildungen, zum Beispiel des Vereins zur Förderung der Land- und Forstarbeiter e. V. (VLF), teilnehmen sollen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Teilnahme ist zu beantragen. Die Teilnahme zählt als Beschäftigungszeit und erfolgt unter Fortzahlung des Entgelts.“ Kommentar: Damit ist die Grundlage für eine bezahlte Freistellung geschaffen. Die Termine der VLF-Seminare in 2009 für Baden-Württemberg sind: 21. bis 26. Juni, Königsbronn; 28. Juni bis 3. Juli, Bad Waldsee; 31. August bis 4. September, Bad Waldsee. Anmeldungen bitte an: Verein zur Förderung der Land- und Forstarbeiter e.V., Ludwig-Erhard-Straße 8,

m diese Fragen anzugehen, wurden mediterrane Eichenarten, wie die Stein-, Flaum- oder Ungarische Eiche, in einer Versuchsfläche im Stadtwald Rüsselsheim gepflanzt. Im Rahmen des Projekts „Wald der Zukunft“ der Uni Frankfurt werden Wissenschaftler das Experiment beobachten. Die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Main der IG Bauen-Agrar-Umwelt lädt zu einer Exkursion am Donnerstag, 14. Mai 2009, um 14 Uhr, zur Vorstellung des Projekts „Wald der Zukunft“ in den Stadtwald Rüsselsheim ein. Die Führung übernimmt Reinhard Ebert, Leiter des Umweltamts der Stadt Rüsselsheim. Treffpunkt ist in MörfeldenWalldorf, Stadtteil Walldorf, In der Trift (Festplatz). Weitere Informationen unter Telefon (0 61 51) 1 36 93 92, Internet: www.igbau-forst-natur-hessen.de. 䊏 Holger Scheel

+++ LIGNA HANNOVER 2009

Highlights für die Forstwirtschaft 䊏 VLF

+++ Mediterrane Eichen …

… im Wald der Zukunft? Im Rhein-Main-Gebiet wird der Jahrhundertsommer 2003 mit seinen Extremtemperaturen in 50 Jahren der Durchschnittssommer sein. Welche Baumarten werden dann noch in unseren Wäldern überleben?

Die Forstwirtschaft stellt als erstes Glied der Wertschöpfungskette einen der wichtigsten Bestandteile innerhalb der LIGNA HANNOVER 2009 (18. bis 22. Mai) dar.

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ie Messe gibt einen kompletten Überblick und tief greifende Informationen über die internationale Forsttechnologie sowie innovative Produkte und Neuheiten: Ob für die Holzernte und -bringung, Maschinen, Geräte oder Werkzeuge – auf der LIGNA sind die Lösungen zu finden, um den gewachsenen Anforderungen in der

Foto: Holger Scheel

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Letzte Meldungen Forst- und Holzwirtschaft gerecht zu werden. Wohin die Trends gehen, wird auf dem Freigelände und in den Pavillons unter dem Expo-Dach zu sehen sein. Zu den Neuerungen gehört die Sonderpräsentation „Beruf und Karriere in Forst und Holz“ im Pavillon 33. Hier werden Informationen über Berufe sowie Chancen und Karrieremöglichkeiten rund um Forst und Holz von Experten sowie einer Reihe von Maschinenherstellern angeboten. Ob es um Energie- und Materialeinsparung, Verbesserung von Komfort und Sicherheit bei der Waldarbeit, bodenschonende Holzernte, Optimierung der Logistikkette oder um Bioenergie geht – die neuesten Informationen darüber sind im „Trendpavillon“ 34 des Kuratoriums für Waldarbeit e.V. (KWF) aus Groß-Umstadt gründlich recherchiert und anwenderorientiert aufbereitet zu finden. Eine weitere Neuheit ist die „Zentralinfo Forst & Energie“ im Freigelände am Hermesturm. Detaillierte Informationen zu Forstausstellern, innovativen Produkten, Foren und Sonderpräsentationen sind hier direkt vom Fachmann zu erhalten. Zweiter Internationaler Holzenergiekongress International wird es erneut beim zweiten BBE-Kongress zugehen, der am Dienstag, 19. Mai, im Convention Center stattfindet und vom Bundesverband BioEnergie (BBE), Fachverband Power Systems im VDMA und der Deutschen Messe organisiert wird. Das zweite Internationale BBE/VDMA-Wirtschafts- und -Exportforum Holzenergie ist Treffpunkt der nationalen und internationalen Marktteilnehmer der Wertschöpfungskette „Holzenergie“. Hier werden aktuelle Marktinformationen, internationale Best-Practice-Fallbeispiele, angepasste Technologien, Konzeptionen, Strategien, aber auch Hemmnisse und Barrieren rund um das Thema „Internationale Märkte und Exportchancen der Holzenergie“ präsentiert und diskutiert. Spannend und unterhaltsam wird es am Donnerstag, 21. Mai, im Freigelände beim „2. LIGNACup der STIHL®TIMBERSPORTS®SERIES“ und bei den 8. Niedersächsischen Forwardermeisterschaften. Die Königsklasse im Sportholzfällen ist bereits zum zweiten Mal zu Gast auf der LIGNA HANNOVER. Die besten deutschen Athleten treten in sechs Disziplinen gegeneinander an. An den anderen Messetagen finden mehrmals täglich Showveranstaltungen statt. Die Wettbewerbe der niedersäch-

sischen Forwarderfahrer im südlichen Freigelände am Donnerstag sind nicht weniger spannend. Die Fahrer der Holzrückemaschinen treffen sich traditionell alle zwei Jahre auf der LIGNA, um den Niedersachsenmeister zu ermitteln. Weitere Informationen zum gesamten Programm der LIGNA HANNOVER 2009 sowie zu einzelnen Angebotsschwerpunkten stehen im Internet unter www.ligna.de. 䊏 red

+++ Bundesarbeitsgericht

Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG steht nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Januar 2009 (– C-350/06 und C-520/06 –) einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen Arbeitnehmern, die wegen Krankheit den Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen können, am Ende des Arbeitsverhältnisses keine „finanzielle Vergütung“ gezahlt wird. Nationale Rechtsvorschriften dürfen diese Ansprüche nicht untergehen lassen.

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er Neunte Senat hat Paragraf 7 Abs. 3 und 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bisher so ausgelegt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden kann. Daran hält der

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Senat nicht mehr fest. Die Klägerin war von August 2005 bis 31. Januar 2007 als Erzieherin für den beklagten Verein tätig. Sie erlitt im Juni 2006 einen Schlaganfall und war vom 2. Juni 2006 über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zumindest bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig. Die Klägerin verlangt mit ihrer im Januar 2007 zugestellten Klage unter anderem Abgeltung der gesetzlichen Urlaubsansprüche aus den Jahren 2005 und 2006. Der Neunte Senat hat diesen Teilen der Klage im Unterschied zu den Vorinstanzen stattgegeben. Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahrs und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. Paragraf 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Jedenfalls seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2006 in der Sache XY (– 12 Sa 486/06 –) besteht kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Senatsrechtsprechung. Gesetzlichen Ansprüchen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfallen waren, steht trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kein Erfüllungshindernis entgegen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2009 – 9 AZR 983/07 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29. August 2007 – 7 Sa 673/07 –.) 䊏 BAG

Bayern: 8. Europameisterschaften der forstlichen Schulen An der Bayerischen Technikerschule für Waldwirtschaft (TSW) in Lohr am Main finden vom 20. bis 24. Mai 2009 die 8. Europameisterschaften der forstlichen Schulen statt. edes Jahr treffen sich Vertreter forstlicher Schulen aus ganz Europa zu einem Vergleichswettkampf. Jeweils vier Schüler/Studenten im Alter zwischen 16 und 25 Jahren bilden zusammen mit zwei Fachlehrern eine Mannschaft und vertreten ihre Schule sowie ihr Land. Auch unser Kollege Stefan Rüttenauer aus dem oberbayeri-

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schen Bernau am Chiemsee hat im Rahmen seines Fachschulstudiums 2007 an diesem Wettkampf teilgenommen und wurde in der Einzeldisziplin Kombinationsschnitt Europameister. Wir wünschen dem aktuellen Team der TSW alles Gute und viel Erfolg. Wer die Mannschaft als Zuschauer unterstützen möchte, ist dazu herzlich eingeladen. Lohr am Main liegt im unterfränkischen Spessart, unweit der A3 zwischen Frankfurt am Main und Würzburg. Ein Programm findet sich auch unter www.forsttechniker.de. 䊏 red

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Artenschutz

Das Untermaingebiet

Die heimischen Krebse, seltene Insgesamt leben in unseren Gewässern neun Flusskrebsarten. Dabei unterscheidet man drei heimische Arten (Edelkrebs, Steinkrebs, Dohlenkrebs) und sechs eingeführte Arten (Galizischer Sumpfkrebs, Signalkrebs, Kamberkrebs, Kalikokrebs, Roter Amerikanischer Flusskrebs und Marmorkrebs).

Grafik: Peer Martin (LfL)

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ufgrund ihrer lückenhaften Verbreitung ist im Allgemeinen nur wenig über die heimischen Arten bekannt. Wahrscheinlich bleiben kleinere Vorkommen wegen ihrer unauffälligen nächtlichen Lebensweise bis heute unentdeckt. Edelkrebs, Steinkrebs, Kamberkrebs, Signalkrebs und Galizischer Sumpfkrebs kommen in ganz Deutschland vor. In der südwestlichen Oberrheinebene und im Schwarzwald findet man außerdem den Dohlenkrebs. Der Kalikokrebs wurde erstmals 1997 in einem kleinen Kanal südlich von Karlsruhe sicher nachgewiesen, und den Marmorkrebs fand man vereinzelt bei Braunschweig und Karlsruhe. In Hessen sind vier Arten heimisch: Edelkrebs, Steinkrebs, Kamberkrebs und Signalkrebs. Der Dohlenkrebs kommt hier nicht mehr vor. Im Main-Taunus-Kreis leben noch kleinere Populationen des seltenen Steinkrebses (Rote Liste 2, stark gefährdet). Die heimischen Arten haben Indikatorfunktion und können, wie zum Beispiel die autochthonen Bestände des Steinkrebses, die Unversehrtheit der Gewässerläufe im Hinblick auf Belastungen mit toxischen und sauerstoffzehrenden Stoffen anzeigen. Flusskrebse gelten als

„Gesundheitspolizei“ der Gewässer. Sie sind überwiegend Allesfresser (zum Beispiel Schnecken, Muscheln, Larven von Wasserinsekten, Algen) und verschmähen weder Aas noch abgestorbenes pflanzliches Material. Damit wirken sie Eutrophierungserscheinungen, Fäulnis und Ausbreitung von Krankheiten entgegen.

Der Körperbau Flusskrebse gehören zur zoologischen Ordnung der „Zehnfüßer“. Alle im Süßwasser vorkommenden Krebsarten sind marinen Ursprungs. Sehr wenige Gattungen und Arten haben sich im Verlauf der Evolution an das Leben im Süßwasser angepasst. Ihr Körper lässt sich in Kopf, Brustabschnitt und Hinterleib unterteilen. Die Antennen, die

auch als Geruchs- und Gleichgewichtsorgane dienen, und die Kiefersegmente werden zum Kopf gerechnet. Am Brustabschnitt folgen fünf Laufbeinpaare, die den Tieren die Bezeichnung „Zehnfüßer“ gegeben haben, wobei das erste dieser Beinpaare zu Scheren umgebildet ist. Die Scheren dienen vorwiegend der Nahrungsaufnahme und der Abwehr von Feinden. Teils sind am Hinterleib auch noch Schwimmfüße vorhanden. Die Körperbedeckung der Flusskrebse ist ein Panzer, der zu 45 Prozent aus Chitin und zu 47 Prozent aus Calziumkarbonat sowie anderen eingelagerten anorganischen Salzen von großer Resistenz besteht. Er kann mehr rötlich oder graubraun sein. Der Panzer wächst nicht mit, sodass sich der Krebs während seines Lebens mehrfach häuten muss. Nach der Häutung ist der „Butterkrebs“ wegen des weichen Panzers sehr verletzlich und gezwungen, sich bis zum Aushärten zu verstecken, da er Foto: zwergdesign (Pixelio)

Artenschutz

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Bewohner der Fließgewässer

Die Krebspest Im 16. Jahrhundert waren in Deutschland die Flusskrebse überall so zahlreich verbreitet, dass bei den damals üblichen „Fressgelagen“ unvorstellbare Mengen von ihnen verzehrt wurden. Diese individuenreichen Flusskrebsbestände wurden im Wesentlichen durch den Edelkrebs gebildet. Mit Verfügungen legte der „Allererlauchteste Regent“ fest, dass dem schwer arbeitenden Gesinde wöchentlich nicht mehr als einmal Krebse oder Lachse vorgesetzt werden durfte. Bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts beschickten die Fischer umliegende Märkte mit Ochsengespannen voller Edelkrebse von über hundert Gramm Einzelgewicht. So lieferten Deutsche und Österreicher pro Jahr zirka fünf Millionen Krebse an den Königlichen Hof nach Paris. Diese überreichen Edelkrebsbestände wurden jedoch in wenigen Jahrzehnten von der Krebspest fast völlig dahingerafft. Begonnen hatte die Krebspest 1860 in der Lombardei. Innerhalb von zehn Jahren

breitete sie sich in ganz Südfrankreich aus. Bis 1880 waren fast alle Edelkrebse in Frankreich vernichtet. Danach weitete sie sich in Richtung Osten aus und erreichte 1878 Baden, 1879 Bayern, 1880 Franken und 1883 das Odergebiet. 1884 überschritt die Krebspest die Weichsel und zog, nachdem sie innerhalb von zehn Jahren den Ural erreicht hatte, nach Sibirien weiter. Erst 1907 wurde auch noch Schweden heimgesucht. Danach waren in allen diesen Gebieten die Edelkrebsbestände fast völlig ausgerottet. Nur in isolierten Kleingewässern blieben die Krebspopulationen von der Pest verschont. Bei der Suche nach dem Erreger hatte zunächst jeder Wissenschaftler seine eigene Theorie. Erst 1898 wurde als Verursacher der Krebspest ein Fadenpilz (Aphanomyces astaci) gefunden. Er ist sehr widerstandsfähig und kann auch über andere Wassertiere, kontaminierte Boote oder Fischereiausrüstungen verbreitet werden. Die hoch infektiöse Krankheit verläuft sehr rasch mit hohen Sterblichkeitsraten. Der Erreger befällt zwar alle Flusskrebsarten, jedoch verläuft die Krankheit nur für nichtamerikanische Arten tödlich. Die amerikanischen Arten, wie zum Beispiel der Kamberkrebs, sind

gegenüber dem Pilz immun, da sie im Laufe der Evolution wirksame Abwehrmechanismen entwickeln konnten. Medikamentöse Behandlungsmethoden gegen den Pilz gibt es leider immer noch nicht. Die Krebspest ist die Hauptursache dafür, dass auch heute, trotz deutlicher Verbesserung des allgemeinen Gewässerzustandes, alle einheimischen Flusskrebsarten in Deutschland auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehen.

Gefährdung heimischer Krebsarten Die kritischen Bestandssituationen des Edel- und Steinkrebses wurden durch Faunenverfälschung mit fremdländischen Krebsen und schwerwiegende Eingriffe des Menschen in ihre Lebensräume verursacht. Als bodenorientiert lebende nachtaktive Tiere sind die heimischen Krebse auf eine vielgestaltig ausgeprägte Gewässerstruktur mit ausreichend Versteckmöglichkeiten angewiesen. Nur naturnahe Fließgewässer mit ihren kleinräumig wechselnden Strömungsund Substratverhältnissen und einer guten Wasserqualität sowie durch den Menschen wenig beeinflusste stehende Gewässer bieten diese Voraussetzungen. Umfassende Ausbaumaßnahmen der Fließ-

Foto: Martin Schwenninger

in dieser Zeit zu einer leichten Beute seiner Feinde wird. Manche Krebse verändern auch zum Schutz oder zu ihrer Tarnung die Färbung, wobei sie sich dem jeweiligen Untergrund anpassen. Die Sinnesorgane sind bei den Krebsen gut entwickelt. Ihre Augen sitzen auf Stielen und werden unabhängig bewegt. Bei Gefahr können sie in den Panzer zurückgezogen werden. Bei Arten, die in tiefen und dunklen Gewässern oder Höhlen leben, ist der Tastsinn hervorragend ausgebildet, mit dem kleinste Vibrationen registriert werden können. Wieder andere Arten verfügen über einen ausgezeichneten Orientierungssinn. Flusskrebse können über 20 Jahre alt werden.

Drei heimische und sechs eingeführte Krebsarten leben in unseren Gewässern

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Literatur Arge Naturschutz (2001): Flusskrebse in Kärnten; Klagenfurt. Fischereiverband Saar (2002): Flusskrebse – Arten, Merkmale, Gefährdung; Dillingen. GRABOWSKI, T. (1998): Über Krebse; Thannhausen. JEDICKE, E. (Herausgeber) (1997): Die Roten Listen in Bund und Ländern; Stuttgart. Landesfischereiverband Bayern (2001): Flusskrebse in Bayern; München. Landesfischereiverband Westfalen und Lippe (2000): Flusskrebse in Nordrhein-Westfalen; Münster. Landeshauptstadt Stuttgart (1998): Stuttgarter Flußkrebse – Verbreitung, Gefährdung und Schutz; Stuttgart.

Artenschutz gewässer, verbunden mit einer vielerorts immer schlechter gewordenen Wasserqualität, hatten allmählich zum Verlust dieser Lebensräume geführt. Die heute noch existierenden Reliktvorkommen von Edel- und Steinkrebsen sind nur in weitgehend intakt gebliebenen Gewässern zu finden. Träger und Auslöser der Krebspest sind die amerikanischen Flusskrebsarten. Von Natur aus resistent oder zumindest teilresistent gegen diesen Pilz können sie lebenslang Ausscheider des Erregers sein. Deshalb stellt ihre Anwesenheit die größte latente Bedrohung der heimischen Flusskrebsfauna dar. Gewässer mit Vorkommen fremder Flusskrebsarten sind für die Wiederbesiedlung durch heimische Flusskrebse verloren.

Schutz und Förderung Die wichtigsten Erhaltungsmaßnahmen zum Schutz der heimischen Flusskrebse sind darauf ausgerichtet, die Einschleppung und weitere Verbreitung der Krebspest zu

LUDWIG, H. W. (2003): Tiere und Pflanzen unserer Gewässer; München – Wien – Zürich. MARTIN, P. (2008): Bestimmungsschlüssel der Flusskrebse in Sachsen. Herausgeber: Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Fischerei; Königswartha. MEINEL, W. & MOCK, T. (2001): Vorkommen der zehnfüßigen Krebse in Hessen. Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten; Wiesbaden.

POSCHWITZ, H. (1994): Renaturierungsmaßnahmen an einem kleinen Fließgewässer am Beispiel des Wickerbaches; Wiesbaden. ZEITLER, K.H. (1990): Muscheln, Schnecken, Krebse; Hamburg – Berlin.

Foto: M. E., Pixelio

POSCHWITZ, H. (1992/1993): Hydrobiologische Untersuchungen am Wickerbach und seinen Nebenbächen; Wiesbaden.

verhindern und den Fraßdruck durch Fressfeinde zu reduzieren: 䊉 Da die fremden Flusskrebsarten die heimischen Krebse als Verbreiter der Krebspest dauerhaft schädigen, benötigen sie keinen Schutz durch den Menschen. Aus Artenschutzgründen ist eine Bestandsdezimierung anzustreben. 䊉 Keine Einbringung von Fischbesatz aus Gewässern mit amerikanischen Krebsarten (Krebspestverschleppung). 䊉 Das Aussetzen von zum Beispiel in Zoohandlungen und Gartencentern angebotenen, gebietsfremden Flusskrebsen in natürliche Gewässer muss unterbleiben. 䊉 Naturnahe Gewässer- und Uferstrukturen sind wiederherzustellen. 䊉 Die gute Gewässergüte (II) ist zu erhalten, oder die schlechtere entsprechend zu verbessern. 䊉 Schädliche Baumaßnahmen, bei denen der Wasserkörper durch Auslaugungen und so weiter alkalische Verhältnisse (pH-Wert-Erhöhung) annimmt, sind zu vermeiden. 䊉 Der Fischbestand ist mit standortgerechten, heimischen Arten aufzubauen. Die Einbringung von Aal und Hecht sollte unterbleiben. 䊉 Hohen Raubdruck durch Fressfeinde beachten! Fressfeinde sind zum Beispiel: Graureiher, Gänsesäger, Kormorane, Blesshühner, Tauchenten, Bisam, Fischotter, Mink, Iltis, Wanderratten und starke Aalbesätze, da der Aal aufgrund seines Körperbaus dem Krebs bis in seine Wohnhöhle folgen kann. 䊉 Geeignete, krebspestfreie Teiche können als „Keimzellen/Aufzuchtbereiche“ für Flusskrebsbestände genutzt werden. Bei Berücksichtigung dieser Faktoren ist der Wiederaufbau einer standortgerechten, einheimischen Krebsfauna erfolgversprechend. Wegen der Steinkrebsvorkommen im Oberlauf des Wickerbaches und seiner Nebenbächen hat der Main-Taunus-Kreis innerhalb Hessens eine besondere Verantwortung zu deren Schutz. 䊏 Hartmut Poschwitz

Beruf und Familie

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Familienfreundlichkeit bei Landesforsten Rheinland Pfalz

Die Mitarbeiter im Fokus Hinter den Schlagworten „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und „work-life Balance“ steckt weit mehr als die Unterstützung von Teilzeitarbeit berufstätiger Elternteile oder die Erweiterung der Komfortzone gestresster Topmanager.

Foto: Jutta Anger, Pixelio

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ie Thematik spiegelt vielmehr die Problematik einer neuen gesellschaftlichen Realität, die längst auch die Unternehmen erreicht hat. Private wie öffentliche Unternehmen stehen vor der Herausforderung, mit älter werdenden Belegschaften, deren Durchschnittsalter häufig um die 50 liegt, erfolgreich zu arbeiten. Es fehlt häufig an qualifiziertem Nachwuchs oder an der Möglichkeit, diesen einstellen zu dürfen. Viele Beschäftigte haben noch betreuungsbedürftige Kinder und gleichzeitig pflegebedürftige Angehörige – sie gehören somit zur neuen sogenannten „Sandwichgeneration“. Kinder werden heute eben tendenziell später geboren und „flügge“, unsere Eltern erreichen zum Glück aufgrund besserer Lebensbedingungen höhere Alter, und die Arbeitswelt ist schnelllebiger als je zuvor. Während die „50+„ früherer Generationen von der Erfahrung und Routine des bisherigen Arbeitslebens zehren konnten, wird heute von ihnen verlangt, den schnellen Schritt im hochgetakteten Berufsalltag bis zum Schluss mit 67 mitzuhalten. Kommt dann noch die „Sandwichsituation“ dazu, kann der Lebensabschnitt zwischen 50 und 60 leicht einmal zum anstrengendsten überhaupt werden. Verantwortung für Kinder, Eltern, Beruf und Karriere, Partnerschaft und … sich selbst – denn da muss man gesund bleiben! Als noch fast alle Frauen bereitwillig auf die Erwerbsarbeit verzichteten, um sich im Anschluss an die Kindererziehung, um die pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, hatte der berufstätige Mann in der Familie „den Rücken frei“. Heute, da häufig beide Partner im Beruf stehen, trifft die Kinderbetreuung und Pflegearbeit zunehmend beide, wenn auch noch meist zu unterschiedlichen Anteilen. In Landesforsten sind bereits heu-

Familienarbeit muss gerecht verteilt werden

te 21 Prozent der Beschäftigten beiderlei Geschlechts von der Pflegebedürftigkeit betroffen. Zehn Prozent gehören bereits heute zur „Sandwichgeneration“ – Tendenz deutlich steigend. In einer betriebsinternen Befragung gaben sogar 40 bis 60 Prozent der Befragten an, zukünftig wahrscheinlich mit Pflege von Angehörigen befasst zu sein. Viele Frauen und vermehrt auch Männer sind heute alleinerziehend. Die Doppelbelastung berufstätiger Alleinerziehender zehrt hier besonders an Kräften und Nerven. Und da bleiben natürlich noch diejenigen Beschäftigten, die „einfach nur Kinder“ haben und parallel berufstätig sind. Auch

hier kann die beste Organisation schnell aus den Fugen geraten, wenn ein Kind krank wird oder die Tagesmutter ausfällt. Die immer noch mangelhafte Betreuungsinfrastruktur und nur selten „zuverlässige“ Schulen machen das Leben mit Beruf und Kind ohnehin anstrengend. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist heute aus vielerlei Gründen schwieriger als zunächst gedacht. Die auf dem Rückzug befindlichen ehrenamtlichen „Familienfrauen“ hinterlassen ein großes Loch im Staatshaushalt und fordern gerechterweise alle Betroffenen zur Teilhabe an der Lastenverteilung „Familienarbeit“. Überforderte Be-

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schäftigte sind aus Sicht der Unternehmungen hoch problematisch. Die Situation schreit nach Gegensteuerung durch die Arbeitgeber. Landesforsten profitiert von der Familienfreundlichkeit Die Vereinbarkeit zu verbessern, hilft auch dem Unternehmen. Zunächst wird dauerhafter Stress bei Betroffenen durch Verbesserungen in diesem Bereich reduziert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dann motivierter, stärker mit dem Unternehmen identifiziert und werden nachweislich seltener krank. Burn-out- Erkrankungen können so möglicherweise vermieden werden. Das spart Ausfallzeiten, Kosten für Ersatzkräfte, Kundenbeziehungen verstetigen, et cetera. Das Unternehmen profitiert von gesunden, motivierten und stabilen, planbaren Arbeitskräften. Familienbedingte „Ausfälle“ und Abwesenheiten nach Geburten verringern sich, und das nützt dem Arbeitgeber direkt. Zugunsten der Menschen und der Unternehmung hat Landesforsten RheinlandPfalz seit 2006 das audit berufundfamilie® durchlaufen und trägt seither das gleichnamige Zertifikat der Hertie-Stiftung. Im Rahmen der dazugehörigen Zielvereinbarung mit dem Zertifizierer wurden inhaltlich anspruchsvolle Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Landesforsten formuliert und sind nun umgesetzt. Hierzu gehören neben der Einführung des „Jahresarbeitszeitkontos für Beschäftigte mit Familienarbeit“ die Flexibilisierung des Arbeitsortes (Telearbeit, Satellitenbüros, et cetera). Als zentral kann auch die durchgängige Qualifizierung aller Führungskräfte zu „familienfreundliche Landesforsten“ sowie eine intensive Kommunikation und Information zum Thema gelten. Zudem gab Landesforsten eine umfangreiche Beschäftigtenbefragung zu familienfreundlichen Maßnahmen, et cetera – die Bedarfs- und Genderanalyse 2008 – in Auftrag. Damit ist die tatsächliche Bedarfslage zu Vereinbarkeitsmaßnahmen jetzt bekannt, und Defiziten in diesem Bereich kann konkret abgeholfen werden. In den obligatorischen jährlichen Mitarbeitergesprächen ist zukünftig auch das Thema der individuellen Vereinbarkeitszufriedenheit ein Themenschwerpunkt. Praktische Beispiele gibt es genug, hier einige Schlaglichter aus den letzten beiden

Beruf und Familie Jahren „familienfreundliche Landesforsten Rheinland-Pfalz“: 䊉 Ein alleinerziehender Vater profitiert vom Jahresarbeitszeitkonto, welches ihm ermöglicht, bis zu 30 Tagen Zeitreserve vorzuarbeiten und so die Ferienzeiten seiner schulpflichtigen Kinder zu überbrücken. 䊉 Ein Büroleiter arbeitet einen halben Tag pro Woche in alternierender Telearbeit von zu Hause, um seinem kranken, alleinlebenden Vater das Gefühl zu geben: „Jemand ist notfalls da“. 䊉 Eine Angestellte arbeitet in alternierender Telearbeit, da ihr Mann schwerstkrank ist und nicht alleine gelassen werden darf. 䊉 Ein Forstamtsleiter führt ein Jahresarbeitszeitkonto, weil er sich in den Ferienzeiten vermehrt um seine heranwachsenden Kinder kümmern möchte. 䊉 Ein Forstwirt wird in anderer Position heimatnah eingesetzt, um seine Frau mit Kindern und pflegebedürftiger Mutter besser unterstützen zu können und mehr „Freizeit“ dafür zur Verfügung zu haben. 䊉 Eine Angestellte nutzt zur Reduzierung der Fahrtzeiten ein Satellitenbüro und hat so mehr Zeit für Familienarbeit zur Verfügung. 䊉 Eine junge Mutter steht Landesforsten bereits wenige Monate nach der Geburt ihres Kindes wieder zur Verfügung, da sie alternierende Telearbeit wahrnehmen kann. 䊉 Ein Forstbeamter beantragt ein Jahresarbeitszeitkonto zur Arbeitszeitflexibilisierung, um seine Ehefrau besser durch eine Krebstherapie begleiten und unterstützen zu können. Diese und andere Beispiele zeigen die Vielschichtigkeit des Bedarfs nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie und lassen erahnen, dass dies eine der besten Fürsorge- und Vorsorgemaßnahmen seitens des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten ist, die uns zur Verfügung stehen. Deshalb sollte sie zu beiderseitigem Vorteil „genutzt werden“. Erfreulicherweise bestätigen die Ergebnisse der Bedarfs-und Genderanalyse Landesforsten Rheinland-Pfalz, dass die Schwerpunkte beispielsweise mit der Flexibilisierung der Arbeitszeiten und- orte richtig gesetzt wurden. Info: [email protected] Telefon (0 26 81) 9 84 37 32 䊏 Monika Runkel, Projektleiterin audit berufundfamilie® Landesforsten Zentrale der Forstverwaltung in Neustadt/W.

Interview

Vereinbarkeit von Beruf und Familie FM: Landesforsten Rheinland-Pfalz ist als erste Forstverwaltung nach dem audit berufundfamilie® zertifiziert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird nahezu täglich in den Medien thematisiert und politisch hoch gehandelt. Hat der Forst derzeit keine drängenderen Probleme? Siegfried Rohs: Im Gegenteil. Aus meiner Sicht passt es genau in die derzeitige Problemlage hinein: Personalabbau, Überalterung, keine Neueinstellungen, beruflich und oft auch private Überlastung der Beschäftigten prägen das Bild. Betriebe sind hier dringend zur Gegensteuerung im Rahmen ihrer Möglichkeiten aufgerufen. Hierzu gehören beispielsweise flexiblere Arbeitszeiten, flexible Gestaltung des Arbeitsortes durch Telearbeit, heimatnaher Einsatz von Forstwirten, Nutzung von Satellitenbüros, et cetera. Durch die Vereinbarkeit von privatem und beruflichem Leben kann den Einzelnen eine Menge Stress erspart werden und letztlich auch der eine oder andere noch einmal ganz anders motiviert und mit dem Betrieb identifiziert werden, weil die Menschen merken, „der Betrieb ist auch für mich da“. FM: Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit ist ein Prozess. Welche Bedeutung messen Sie der Zertifizierung bei? Siegfried Rohs: Grundsätzlich bin ich aufgrund der Erfahrungen in anderen Bereichen mittlerweile skeptisch gegenüber Zertifizierungen als Instrument. Letztlich kommt es doch darauf an, dass die gesetzten Standards gelebt und verbindlich eingehalten werden. Gelebt werden die Standards, wenn sie Teil der Unternehmenskultur sind und von der Basis bis in die Führungsspitze verinnerlicht wurden. Diese Ziele dürfen nicht nach und nach aufgeweicht werden. Zertifizierungen dürfen sich nicht auf die Kontrolle von Formalien beschränken, sondern tatsächlich prüfen, ob das wirklich gelebt wird. Andererseits ist aber auch klar, dass es nie gelungen wäre, ohne verbindliche Zielvereinbarungen mit der Hertie-Stiftung in so kurzer Zeit so maßgebliche Veränderungen in dem Thema auf den Weg zu bringen und

Beruf und Familie

FM: Was hat sich seit der Zertifizierung nach dem audit berufundfamilie® geändert? Was ist neu? Siegfried Rohs: Es ist ein Prozess in Gang gekommen. Dadurch wurde erstmals ein Nachdenken in unserer Verwaltung über diese Problematik initiiert. Eine Welle der Verwunderung darüber, dass gerade Landesforsten als konservativ geltende Institution sich einem so modernen „nicht forstlichen“ Thema stellt, ging durch die Reihen. Diese Diskussion hat auch noch einmal dazu geführt, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl vom leitenden Forstdirektor bis zum Forstwirt und Angestellten über alle Verwaltungsebenen und Laufbahnen hinweg gestärkt wurde, denn wir sind alle auch „Privatmenschen“. Vor allem die Beschäftigten in den Dienststellen und die Forstwirte profitieren erheblich von den neuen Möglichkeiten. Dadurch leisten wir einen elementaren Beitrag zur Gleichberechtigung der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen. Neben der Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes ist sicher die Einführung des Jahresarbeitszeitkontos für Menschen mit familiärem Vereinbarkeitsbedarf wegweisend. Erstmals stehen auch Forstwirte im Fokus unserer Bemühungen um familienfreundlicher Flexibilisierung. FM: Wie wurde die Personalvertretung in den Prozess eingebunden? Siegfried Rohs: Wir waren wirklich von Anfang an mit im Boot. Schon als die Idee aufkam, war die Personalvertretung eingebunden und wurde im Prozess laufend informiert. Wir konnten uns jederzeit einbringen, und Verbesserungsvorschläge wurden berücksichtigt. Auch bei den Schulungen der Führungskräfte in Landesforsten zum Thema „Familienfreundliche Führung“ waren die örtlichen Personalvertretungen eingeladen. Bei jeder Personalversammlung soll beim Bericht der Dienststelle zum Thema „Vereinbarkeit Beruf und Familie“ – Sachstand in der Dienststelle – berichtet werden.

FM: Glauben Sie, dass das Thema in zwei Jahren noch genauso aktuell ist? Siegfried Rohs: Meine persönliche Einschätzung ist: Es wird noch aktueller werden. Der Wunsch und die Notwendigkeit, dass Männer und Frauen Verantwortung in der Familie übernehmen, wird eindeutig zunehmen. Die junge Generation hat eine andere Einstellung zum Thema „Rollenverteilung“. Mütter wollen wieder frühzeitig in ihren Berufen arbeiten, um den Anschluss nicht zu verlieren. Nicht zu vergessen, dass mehr und mehr Familien auf Zweiteinkommen angewiesen sind. Noch häufiger als die Kinderbetreuung kommt mittlerweile vor, dass Angehörige zu pflegen sind. Im Gegensatz zu früheren Zeiten ist heute oft auch die (Ehe)Partnerin erwerbstätig, und dann sind eben bei der Pflegefrage beide Partner gefragt – Mann und Frau. Das sind neue gesellschaftliche Entwicklungen, auf die wir reagieren müssen. Es ist nicht selten, dass Beschäftigte mit 50 Jahren sowohl schulpflichtige Kinder als auch pflegebedürftige Angehörige bei voller Berufstätigkeit zu versorgen haben. Die Jahre zwischen 50 und 60 können dann sogar die anstrengendsten im Leben werden. Parallel dazu steigen die Anforderungen im Beruf, wir sprechen nicht umsonst vom „lebenslangen Lernen“. Auch aus betrieblicher Sicht wird es immer wichtiger, bei zukünftigen Einstellungen – und diese wird es geben müssen – Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen zu können. Dies wird ein neuer Qualitätsstandard des Arbeitsplatzes 2020 werden. Fotos: Gerd Altmann, Pixelio

verbindlich zu machen. Wir haben in knapp drei Jahren sehr viel erreicht. Und die Zertifizierung als Managementinstrument hat da sicher wesentlich geholfen.

FM: Werden Beschäftigte ohne Familie dadurch benachteiligt? Siegfried Rohs: Das ist eine häufig gestellte Frage. Das ist ein schmaler Grad. Es darf nicht dazu führen, dass jemand, der zurzeit keine Familie hat, unattraktive Arbeitszeiten, Anwesenheiten in Ferien, et cetera dauerhaft in Kauf nehmen muss. Das ist ein schmaler Grad, der vorsichtig begangen werden muss. Es geht ja darum, Vereinbarkeitsdefizite abzufangen. Die Tatsache, dass ich Familie habe, ist aber kein Defizit. In der Re-

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gel kann das meiste mit flexiblen Arbeitszeiten und fallweisem Entgegenkommen abgefangen werden. Hier sehe ich auch eine wichtige Führungsaufgabe. Grundsätzlich kann jedoch jeder zu jeder Zeit familiäre Verpflichtungen bekommen. Familie im Sinne von Landesforsten bezieht auch nicht eheliche Partnerschaften, Patchworkfamilien und gleichgeschlechtliche Partnerschaften ein. Der Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitsgebers und der Beschäftigten sowie der Interessensausgleich unter den Beschäftigten muss jederzeit gewährt sein. FM: Ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht in erster Linie ein Frauenthema? Siegfried Rohs: Nach neuesten Umfragen steigt der Wunsch der Männer nach Beteiligung an der Familienarbeit. Die Zukunft gehört dem „aktiven Vater“. Für mich ist es ganz und gar kein Frauenthema. Familie geht beide Elternteile an, sowohl bei der Kindererziehung als auch bei der Pflege von Angehörigen. Frauen wollen zu Recht heute ihren beruflichen Weg gehen können und gleichzeitig Familien gründen. Andererseits wollen engagierte Männer an der Entwicklung ihrer Kinder teilhaben und diese aktiv beeinflussen. Wir sehen beispielsweise auch im Forst, dass immer mehr Männer Elternzeit in Anspruch nehmen und ihren „Familienjob“ dann auch gut und engagiert machen. Letztlich profitieren beide – Mann und Frau – von diesem Ziel. Ich glaube auf lange Sicht auch die dazugehörigen Kinder. FM: Was erwarten Sie für die Zukunft? Siegfried Rohs: Für die Zukunft erwarte ich ganz klar von der Verwaltung ein Überdenken der bisherigen Personalpolitik – sprich Neueinstellungen. Ansonsten stoßen wir auch mit allen Flexibilisierungsmaßnahmen schnell an die Grenze der Machbarkeit, weil einfach Menschen fehlen, um die Arbeit zu leisten. Das geht nur mit Neueinstellungen. Ansonsten erwarte ich auch zukünftig, dass die eine oder andere noch kritische Führungskraft erkennt, dass das Thema eben keine Eintagsfliege ist, sondern eine gesellschaftliche Herausforderung und Notwendigkeit. FM: Wir danken für das Gespräch.



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Aus den Regionen

Engagiert und sachlich

Foto: Nicklas Naumann

Arbeit der IG BAU in den Person

Die Tarifverhandlungen in Hessen konnten erfolgreich abgeschlossen werden

Mit dem Tarifabschluss am letzten März-Wochenende ist der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ein großer Erfolg gelungen. Endlich ist der tariflose Zustand beendet, Lohnerhöhungen sind durchgesetzt, und die Wochenarbeitszeit ist moderat gestaltet. Bei den Waldarbeitern konnte sie sogar bei 38,5 Stunden gehalten werden.

I

n einem Eckpunktepapier haben sich die Tarifpartner weiter darauf verständigt, dass sie davon ausgehen, dass die Einkommensverbesserungen durch den Gesetzgeber auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Die Hessische Landesregierung wird deshalb dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Mit dieser Info möchten wir Euch die kleinen Erfolge, die in letzter Zeit in zäher und mühsamer Arbeit sowohl durch die IG BAU wie auch in den Personalräten erzielt werden konnten, vorstellen. Bei diesen Themen fehlt es oft an Informationsfluss innerhalb unseres Landesbetriebs (LB), was wir ausgleichen werden. Kosten für die Benutzung von Dienst- und Privatfahrzeugen für außerhalb der Reviergrenzen wohnende Revierleiter Leider müssen immer noch manche Revierleiter, deren dienstliches Arbeitszimmer außerhalb der Grenzen ihres Reviers liegt, für die Nutzung ihres Dienstwagens zwischen dienstlichem Büro und Reviergrenze eine pauschalierte monatliche Gebühr an den Dienstherrn entrichten. Die Höhe des Betrags bewegt sich je nach Entfernung zwischen wenigen Cent und zirka 80 Euro je Monat.

Hinsichtlich dieser Thematik muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom April 2008 (Az. 1 E 1401/07) gibt, nach dem die Fahrten zwischen den vom Dienstherrn betriebenen Arbeitszimmern (also die Zimmer, für die Arbeitszimmer- und gegebenenfalls Mietentschädigung gemäß GA Nr. 03/2004 gezahlt wird) grundsätzlich Dienstfahrten sind. Somit müssen auch seit April 2008 keine pauschalen Gebühren mehr an den Landesbetrieb abgeführt werden. Diese Neuregelung betrifft daher auch die Kolleginnen und Kollegen, die im Dienst ihren Privatwagen benutzen. Sie können nunmehr auch die genannten Fahrstrecken über ihr Fahrtenbuch abrechnen. Kolleginnen und Kollegen, die noch immer diese Nutzungsgebühren zahlen müssen, sollten unter Hinweis auf das Urteil sofort einen Antrag auf Aussetzung der widerrechtli-

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alräten bringt Erfolge chen Forderung stellen sowie alle ab April 2008 geleisteten Zahlungen zurückfordern. Erfahrungsgemäß werden diese Anträge sehr zügig bearbeitet und positiv beschieden. Für eventuelle Rückfragen steht die Landesvertretung jederzeit gerne zur Verfügung. Auch das Urteil selbst kann in Textform zur Verfügung gestellt werden. Private Mitbenutzung von Dienstfahrzeugen Seit Jahren ist es ein Ärgernis, dass im forstlichen Außendienst die private Mitbenutzung von Dienstwagen kategorisch ausgeschlossen war. Insbesondere, weil oftmals private Fahrten von dienstlichen gar nicht zu trennen sind oder einen unverhältnismäßigen zeitlichen Mehraufwand bedeuten. Im HPR war kürzlich die allgemeine Verwaltungsvorschrift für alle Landesverwaltungen zur Benutzung von Dienstkraftwagen in der Mitbestimmung. Uns fiel dabei auf, dass es eine Regelung gab, die die private Mitbenutzung gestattet, wenn es im dienstlichen Interesse ist. Dieses dienstliche Interesse kann durch die Untrennbarkeit von Dienst und Privatem und durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf begründet sein und muss von der zuständigen obersten Dienstbehörde festgestellt werden. Nach einigen Diskussionen mit der Spitze des Ministeriums und unserer Forstabteilung einigte man sich darauf, dass das Ministerium mit einem Erlass das dienstliche Interesse an einer privaten Mitbenutzung feststellt. Der Landesbetrieb hat eine Umsetzung des Erlasses zugesichert. Damit wären kleinere, private Fahrten im täglichen Außendienst gestattet: Der Einkauf auf dem Wege, die Fahrt zum Kindergarten – eine jahrelange Forderung wäre endlich durchgesetzt. Anpassung der Arbeitszimmer- und Mietentschädigung Es war ein besonderes Ärgernis: Bereits seit 1989 zahlte der Dienstherr für die Unterhaltung der Arbeitszimmer 31 Euro je Monat. Von diesem Betrag sollten Strom, Heizung, Reinigung und Möblierung finanziert werden. Eine Anpassung gab es in den letzten 20 Jahren nicht, sie war also seit Langem mehr als überfällig.

Der Gesamtpersonalrat hat kürzlich eine Neueinschätzung der tatsächlichen Kosten vorgenommen und der Landesbetriebsleitung vorgelegt. In einer Arbeitsgruppe einigte man sich zügig auf eine Anhebung der Arbeitszimmerentschädigung von derzeit 31 Euro auf 53 Euro monatlich, dies sind 71 Prozent Steigerung. Sollte wegen der Gestellung eines Arbeitszimmers in einem Eigenheim zusätzlich eine monatliche Mietentschädigung gezahlt werden, so steigt diese von derzeit 26 auf zukünftig 60 Euro monatlich. Zusammen mit der Arbeitszimmerentschädigung kommt man auf eine Erhöhung von 98 Prozent. Leider noch offen ist jedoch, ob wegen haushaltsrechtlicher Probleme diese Neuregelung bereits für das laufende Jahr umgesetzt werden kann. Die Landesbetriebsleitung hat bereits zugesagt, sich für eine sofortige Umsetzung der Vereinbarung einzusetzen. Härtefallregelungen für Dienstwohnungen sind in Kraft getreten Ein Erfolg für die Mitglieder des Hauptpersonalrats: Da es bei der Umsetzung der neuen Dienstwohnungsvorschriften zu erheblichen Ungerechtigkeiten und Benachteili-

gungen der Dienstwohnungsinhaber kommen kann, hat der HPR mit dem Fachministerium Härtefallregelungen vereinbaren können. Eine Erläuterung dieser zweiseitigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 23. März 2009 (Az. IV.3 – V 21) würde diese Info sprengen. Die Landesvertretung schlägt deshalb den Dienstwohnungsinhabern vor, sich dieses Papier von den zuständigen Mitarbeitern der Teilbetriebe aushändigen zu lassen. Verbeamtung forstlicher Nachwuchskräfte Bei der Landeskonferenz war ein Antrag der Bezirksgruppe Kassel beschlossen worden, mit dem der Vorstand aufgefordert wurde, alle Schritte einzuleiten, damit grundsätzlich der Beamtenstatus für alle forstliche ausgebildeten Bediensteten wieder eingeführt wird. Um für eine Diskussion mit der Landesbetriebsleitung gewappnet zu sein, hatte Anfang März in der Regionalgruppe Südhessen zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung stattgefunden. Hier waren noch einmal die rechtlichen Unterschiede zwischen Beamtenund Angestelltenstatus herausgearbeitet worden.

Angestellte/Arbeiter

Beamte

Wesentliche Grundlage: Tarifverträge (Verhandlungsergebnis zwischen Tarifpartnern)

Wesentliche Grundlage: Gesetze und Verordnungen (Gewerkschaften sind nur zu hören)

Privatrechtliches Arbeitsverhältnis Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis Begründung durch Arbeitsvertrag

Begründung durch Ernennung

Gelöbnis

Diensteid

Grundsätzlich keine hoheitlichen Grundsätzlich Wahrnehmung hoheitAufgaben (Beleihung ist aber mög- licher Aufgaben für die öffentliche lich) Sicherheit und Ordnung Vergütung/Lohn (Gegenleistungsprinzip)

Besoldung (Alimentationsprinzip)

Versicherungsprinzip

Versorgungsprinzip

Streikrecht

Streikverbot

Vertragsrecht bei Pflichtverletzung Disziplinarrecht bei Pflichtverletzung Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten

Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten

Nach 15 Jahren unkündbar

Unkündbar, sobald auf Lebenszeit verbeamtet

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Für die private Mitbenutzung von Dienstfahrzeugen bahnt sich eine Lösung an

Foto: Nicklas Naumann

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Eine weitere wichtige Hintergrundinformation war die Tatsache, dass die Landesbetriebsleitung ohne Vorgaben der Politik oder des Ministeriums entschieden hat, Neueinstellungen seit Gründung des Landesbetriebs – bis auf Ausnahmen – nur im Angestelltenverhältnis zu begründen. Das Ministerium unterstützt die Forderung nach Verbeamtung der Förster sogar wegen

Hessen

der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Inzwischen sind zirka 100 Personen im LB als Forstbetriebs-Angestellte beschäftigt (inklusive der wissenschaftlichen Mitarbeiter). Die Neueingestellten werden in der Regel sowohl im Angestellten- als auch im Beamtenverhältnis in den ersten Jahren mit abgesenkter Bezahlung eingestellt. Die teilweise erheblichen Unterschiede in der Bezahlung resultieren in erster Linie aus den persönlich zu kalkulierenden Kosten für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In allen Fällen erhalten Angestellte weniger Geld für ihre Arbeit. Es kann aber keine pauschale Aussage getroffen werden über die genaue Differenz der Bezahlung, da sie von den tatsächlichen Verhältnissen abhängt (zum Beispiel Alter, Familienstand, Kinderzahl, Beschäftigung und Versicherungsverhältnis des Ehepartners). Im Rahmen der Informationsveranstaltung hatte die Versammlung einige zentrale Forderungen erarbeitet, denen sich der Landesvorstand voll inhaltlich anschloss: 1. Zentrale Forderung: gleiche Arbeit – gleiches Netto-Entgelt. Zur Wahrung des Betriebsfriedens kann es nicht dauerhaft unterschiedliche Bezahlung geben. 2. Heute, in Krisenzeiten, ist die Unkündbarkeit ein ganz wichtiger Pluspunkt des Beamtentums. Argument neben der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben: Die Verwaltung von Allgemeingut erfor-

dert berufliche Sicherheit der Beschäftigten. 3. Neben finanziellen Anreizen wird die Arbeitsplatzsicherheit wichtiges Argument für das Anwerben des besten Nachwuchses. Als weitere Forderung wurden bei der Einstellung von Angestellten grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge nach der Probezeit gefordert. Am 24. März fand ein Gespräch des Vorstands mit den Herren Gerst und Treffenstädt zum Thema „Verbeamtung“ statt. Natürlich konnte die Landesbetriebsleitung nicht sofort davon überzeugt werden, dass ab morgen der forstliche Nachwuchs wieder verbeamtet wird. Aber es wurde deutlich, dass auch die Landesbetriebsleitung die Dringlichkeit des Problems erkannt hat und die Frage der möglichen Verbeamtung weiter bearbeitet wird.

Rubrik „Schön und weniger schön“ Schön finden wir, dass Hessen-Forst seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt und die Versorgung mit dienstlich notwendigen Bildschirmbrillen für die Beschäftigten über einen Rahmenvertrag mit der Firma Fielmann sicherstellt! (Siehe Kasten unten) Weniger schön finden wir, dass es niemand erfährt, denn der Vertrag schlummert mehr als drei Jahre in einer Schublade der Landesbetriebsleitung! Diefenbach/Lämmert/Mävers/Wehnes

Hintergrund Rechtsgrundlage ist die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“ (BildschArbV), die es seit 1996 gibt. Die Bildschirmarbeitsverordnung gilt für alle Arbeitsplätze mit Bildschirmgerät. 䊉 Sie gilt für alle Beschäftigte, für deren Arbeit das Bildschirmgerät nicht unwesentlich ist. 䊉 In einem Urteil zur Bildschirmbrille werden Beschäftigte im Sinne der Verordnung angesehen, wenn sie bei einem 7,5 Stunden-Tag mehr als 30 bis 45 Minuten Arbeitzeit am Bildschirmgerät verbringen. 䊉 Bildschirmarbeitskräfte haben Anspruch auf regelmäßige Augenuntersuchungen, die der Arbeitgeber anzubieten hat. 䊉

Damit soll verhindert werden, dass schlechtes Sehen Beschwerden verursacht. 䊉 Die Untersuchungen haben stattzufinden – vor der Arbeitsaufnahme, – danach in bestimmten Abständen, – wenn Probleme mit den Augen auftreten. 䊉 Für die Arbeit am Bildschirm können spezielle Sehhilfen erforderlich sein. 䊉 Eine Bildschirmbrille ermöglicht scharfes Sehen auf eine Distanz von mindestens 50 Zentimetern, und sie ist auf die jeweiligen Arbeitsaufgaben abgestimmt. 䊉 Sie sollte entspiegelte Gläser haben. 䊉 Die Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. 䊉 Wer am Bildschirm arbeitet, sollte regelmäßig Pausen einlegen, das 䊉

sieht die Bildschirmarbeitsverordnung vor. 䊉 Pausen „lohnen“ sich, denn sie sichern und erhöhen die Leistungsfähigkeit. 䊉 Mehrere kurze Pausen sind sinnvoller als wenige lange. 䊉 Empfohlen wird eine Arbeitsunterbrechung von etwa zehn Minuten pro Arbeitsstunde. 䊉 Der Pausenbedarf variiert in Abhängigkeit von der Sehbehinderung. 䊉 Wenn der Arbeitsablauf zu plötzlichen Wartezeiten, beispielsweise durch EDV-Abstürze, führt, sind das keine Pausen im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung, da sie nicht vorhersehbar sind. Derartige Pausen werden von den Beschäftigten als Belastung erlebt und tragen deshalb nicht zur Erholung bei. 䊏 Quelle: www.ergo-online.de

Mecklenburg-Vorpommern

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Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und IG BAU

Die Gespräche wieder beleben

T

eilnehmer aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern waren: Minister Dr. Till Backhaus, Staatssekretär Dr. Kreer, Herr Hube (Abteilungsleiter Forsten), Frau Latta (Personalreferentin), Herr Polzin (Referatsleiter 212, unter anderem für das Tarifwesen zuständig). Von der IG BAU nahmen teil: André Grundmann (Regionalleiter der Region Nord), Dirk Johne (Branchensekretär „Grüner Bereich“ in der Region Nord), Rainer Müller (Vorsitzender des GPR der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern), Norbert Wolfram (Stellvertretender Vorsitzender der Landesvertretung der Beamtinnen/Beamte und Angestellte in Forst und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern), Klaus-Peter Tiedemann (Stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe Forst/Naturschutz des Bezirksverbands Mecklenburg) und Friedemann Bartz (Vorsitzender der Fachgruppe Forst/Naturschutz des Bezirksverbands Ostmecklenburg-Vorpommern). Die im Oktober 2008 neu gewählten Fachgruppenvorstände/Landesvertretung beschlossen auf ihrer ersten gemeinsamen Beratung, die vorher regelmäßig stattfindenden Gespräche mit dem Ministerium wieder neu zu beleben. Auf unsere Anfrage erhielten wir wenig später diesen Gesprächstermin. An Themen mangelte es uns nicht, wie wir bei unserem Vorbereitungstreffen feststellen konnten. Der Minister Dr. Till Backhaus begrüßte uns in seinen Räumen und gab eine Einschätzung der gegenwärtigen Lage in seinem Verantwortungsbereich. Hierbei wurde schon deutlich, dass das Land in seinen Anstrengungen, weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, nicht nachlassen wird, und dass das wiederum zu Einsparungen in allen Bereichen führen wird. André Grundmann, der die Gesprächsführung übernahm, mahnte an, nicht nur die Interessen der Unterneh-

men, Stichwort „Weltwirtschaftskrise“, im Blick zu haben, sondern auch die berechtigten Interessen der Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen. Zu allen von uns angesprochenen Themen ergab sich eine angeregte, manchmal auch sehr emotional geführte Diskussion, die aber meistens sach- und ergebnisorientiert war. Die einzelnen Themen:

durch unsere Beamten und Angestellten. Hier sollen möglicherweise doch wieder Zuschläge – wie für die Forstwirte bereits möglich – gezahlt werden.

Sonderkraftstoff 䊉

Schlechtwegezuschlag Wir haben den Minister an den bereits viel diskutierten Schlechtwegezuschlag von 0,05 Euro pro Kilometer erinnert. Dieser steht immer noch aus. 䊉 Zwar trat zum 1. Januar 2009 das neue Landesreisekostengesetz in Kraft mit einer Anhebung auf 0,25 Euro pro Kilometer für private Pkw beziehungsweise 0,35 Euro pro Kilometer bei anerkannten privaten Pkw sowie die Aufhebung der Kilometer-Begrenzung von 8100 Kilometern. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. 䊉 Hiermit sind jedoch noch immer nicht die realen Kosten abgedeckt. Nach Berechnungen des ADAC liegen diese durchschnittlich bei 0,45 Euro pro Kilometer (vom Autotyp abhängig). 䊉 Insbesondere auch durch den erhöhten Verschleiß, verursacht durch die Waldfahrten, fordern wir als Gewerkschafter die Zahlung eines Schlechtwegezuschlags von 0,05 Euro pro Kilometer. 䊉 Minister Backhaus machte uns hier nicht viel Hoffnung. Wie immer ist kein Geld da. Möglichkeiten von Regelungen diesbezüglich werden nur innerhalb der Landesforstanstalt gesehen. Die Anschaffung und Bereitstellung von Dienstwagen ist auch nicht geplant. 䊉 Einen Lichtblick gab es hinsichtlich der Nutzung von privaten Pkw-Anhängern 䊉

Der Staatssekretär will durch die Landesforstanstalt prüfen lassen, ob es finanziell günstiger ist, die zentrale Beschaffung von Sonderkraftstoff durchzuführen, oder – wie bisher gehandhabt – jeder Forstwirt kauft selbst ein. Das Ergebnis soll dem Verwaltungsrat bis Ende Juni 2009 vorgelegt werden. Wir verwiesen auf benachbarte Bundesländer (zum Beispiel Niedersachsen, Schleswig-Holstein), bei denen die Gestellung des Sonderkraftstoffs bereits Realität ist. Auch wäre aus unserer Sicht eine Lösung über die Einführung der teilautonomen Gruppenarbeit gut vorstellbar.

Personalkonzept 2020 Wir wollten eine Erklärung für die Ankündigung des Finanzministeriums, dass es ein Personalkonzept 2020 geben soll. Offensichtlich gibt es hier noch keine detaillierten Pläne. Wir werden diese Entwicklungen sehr aufmerksam verfolgen und haben gleichzeitig angemahnt, sobald es konkret werden sollte, von Anfang an beteiligt zu werden. Beide Seiten haben noch gute Erinnerungen an die Erarbeitung des Forstkonzepts 2000, die gut als Vorbild für zukünftige Planungen dienen können. 䊉 Bei der Erfüllung des Personalkonzepts 2009 werden große Probleme bei der Umsetzung in den Bereichen der Nationalparke und Biosphärenreservate gesehen. Hier gestaltet sich der angestrebte Personalabbau sehr schwierig. Trotzdem erneuerte der Minister seine Aussage, alles zu tun, um be䊉

Von links: Rainer Müller, Frau Latta, Norbert Wolfram, Klaus-Peter Tiedemann, André Grundmann, Dirk Johne, Minister Dr. Till Backhaus (SPD), Staatssekretär Dr. Kreer, Friedemann Baartz, Herr Hube und Herr Polzin

Foto: Dirk Johne

Am 16. April fand in den Räumen des Ministers ein Treffen zwischen Vertretern des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) statt.

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triebsbedingte Kündigungen zu verhindern. Er forderte alle Beteiligten auf, Lösungsvorschläge für die im Überhang Beschäftigten zu machen. 䊉 Hier werden unsere Fachgruppen gefordert sein, die Interessen unserer Mitglieder bestmöglich umzusetzen.

erst wieder im April 2008 ausgezahlt. Trotzdem sah sich das Land nicht in der Lage, die Möglichkeit der vorgezogenen Einmalzahlung im Dezember 2008 zu nutzen. Im Gegenteil, mit einer Antwort, die eine völlige Unkenntnis der tariflichen Regelungen offenbarte (überproportionale Steuerlast im Dezember durch Sonderzahlungen??), wurde die Anfrage der Personalräte und der IG BAU vom Finanzministerium abgewiesen. Guter politischer Stil sieht anders aus.

Entfernungsentschädigung Gegenwärtig gibt es bei der Zahlung der Entfernungsentschädigung Probleme, da die TdL meint, dass die Zahlung an eine Einsatzwechseltätigkeit gebunden wäre. Hier sieht das Ministerium die Möglichkeit, bei den in Kürze stattfindenden Tarifverhandlungen zum TV- Forst Länder Lösungen zu finden. Aus unserer Sicht gibt es keinen Gesprächsbedarf, da die Regelung eindeutig ist und weder im Tarifvertrag noch in den Protokollnotizen oder Niederschriftserklärungen Hinweise auf eine Einsatzwechseltätigkeit zu finden sind. 䊉 Auch das Ministerium hat Probleme mit der Sicht der TdL, sieht sich aber gezwungen, den innerhalb der TdL besprochenen Kurs umzusetzen. Unseren Mitgliedern werden wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche helfen. Zur Sicherung ihrer Ansprüche sollten die betroffenen Kollegen Geltendmachungen schreiben (Hilfe gibt’s im Mitgliederbüro der IG BAU), um gegebenenfalls die Zahlungen einklagen zu können. Das Ministerium will die bereits angekündigten Rückzahlungsaufforderungen bis zum Abschluss der Tarifverhandlungen aussetzen. 䊉

Zahlung unstetiger Lohnbestandteile Durch die Verschiebung der Lohnzahlung vom 15. des Monats auf den Monatsletzten, beginnend mit dem Dezember 2008, ergab sich eine Frist von acht Wochen bis zur Auszahlung der unstetigen Lohnbestandteile, wie Motorsägenentschädigung, Transportentschädigung, Fahrzeugentschädigung, Entfernungsentschädigung, und so weiter. Der TV-Forst sieht die Möglichkeit der Zahlung dieser Entgeltbestandteile am Zahltag des Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, vor, wenn die Länder dazu organisatorisch in der Lage sind. Eine Überprüfung haben wir eingefordert und wird durch das Ministerium stattfinden. 䊉 Gleichzeitig brachten wir unser Unverständnis zum Ausdruck, wie bei Einführung des TV-Forst Länder 2008 die dabei entstandenen Probleme auf den Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen wurden. So wurde der erste korrekte Lohn 䊉

Straßenmeistereien 䊉

Beim Übergang von Forstwirten zu den Straßenmeistereien gab es unsererseits Erfreuliches zu berichten. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden mit vollem Besitzstand in die Straßenmeistereien wechseln, dazu gehört auch der Bestand der erreichten Entwicklungsstufe im TV-Forst Länder. Problematisch ist der noch nicht bekannte Ausbildungsort für den zweiten Lehrgang, der bereits im September 2009 startet. Dieser Lehrgang befindet sich noch immer in der Ausschreibungsphase.

Bibermanagement Bereits im Herbst 2007 gab es eine Veranstaltung zum Thema „Biberschäden im Wald“. Diese führte unser Arbeitskreis Naturschutz zusammen mit dem Waldbesitzerverband Mecklenburg-Vorpommern, Vertretern des Forstamts Gädebehn und des Naturparks „Sternberger Seenland“ durch. 䊉 Im Ergebnis dessen schrieben wir Ende 2007 dem Minister einen Brief, dass es aufgrund der ständig steigenden Biberpopulationen dringend notwendig erscheint, sich mit dem Thema „Bibermanagement in Mecklenburg-Vorpommern“ zu befassen, da die Schäden am Wald permanent zunehmen. Insbesondere betroffene Kleinwaldbesitzer bleiben auf den Kosten für Schäden sitzen. Deshalb ist Handlungsbedarf gegeben. Auf diesen Brief hatten wir bisher keine Antwort erhalten und setzten deshalb dieses Thema auf die Tagesordnung für das Ministergespräch. 䊉 Wir forderten den Minister auf, sich mit dem Thema „Bibermanagement“ zu befassen (das in Bayern schon praktiziert wird). Ein weiterer Vorschlag war, dass man bestimmte Schutzmaßnahmen in die forstliche Förderrichtlinie aufnehmen könnte. Dies wären zum Beispiel Finanzierung von Schutzzäunen oder Beschaffung von Anstreichmittel zur Verhinderung von Nageschäden an Bäumen. 䊉



Ziel soll sein, dass Mensch und Biber miteinander auskommen. Es geht nicht, dass die Flächeneigentümer alleine die Zeche für Biberschäden zahlen. Insbesondere gilt dies dort (zum Beispiel an der Warnow), wo der Biber von staatlichen Stellen ausgesetzt wurde.

Dienstbekleidungsvorschrift Seit mindestens eineinhalb Jahren ist die Rede davon, die Dienstbekleidungsvorschrift zu überarbeiten. Weil nicht so richtig klar ist, was hier neu geregelt werden soll, gibt es Unsicherheiten bei unseren Beamten und Angestellten dahingehend, was man an Dienstbekleidung anschaffen kann oder nicht. 䊉 Wir, die Beamten und Angestellten in Forst und Naturschutz, bekennen uns übrigens zum Tragen der Forstdienstbekleidung und leisten somit einen Beitrag, dass ein Förster auch als Förster in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird! 䊉 Ankündigung hierzu von Herrn Hube, dass die neue Dienstbekleidungsvorschrift spätestens am 1. Januar 2010 da sein wird, eventuell auch etwas früher. 䊉 Es ist unter anderem geplant, den Kleidergeldzuschuss von sieben auf 14 Euro pro Monat anzuheben. 䊉

Auszubildende Zum Abschluss überbrachte André Grundmann die Erinnerung der auszubildenden Forstwirte des Landes an ein zugesagtes Gespräch mit dem Minister. Der Minister sagte dieses umgehend zu. 䊉 Außerdem äußerten wir unser Unverständnis, dass die Azubis an der neuen zentralen Ausbildungsstätte in Güstrow-Bockhorst ihre Gesellenbriefe zukünftig erst im September und nicht mehr im Juli erhalten sollen, was zu einer Bewerbung der Azubis ohne Gesellenbrief führen würde. 䊉 Wir forderten ebenfalls die unbefristete Übernahme von mindestens drei Azubis in die Landesforstanstalt, da die 33 Forstwirte nach ihrer Ausbildung zum Straßenwärter die Landesforst im Juni 2009 verlassen. 䊉 Die vielen weiteren Themen der Azubis werden in dem Gespräch zwischen den Azubis und dem Minister, welches durch die IG BAU organisiert wird, besprochen. Nach fast drei Stunden beendeten wir dieses Treffen mit einem gemeinsamen Foto und mit dem gegenseitigen Bekenntnis, diese Treffen regelmäßig weiterzuführen. 䊏 Dirk Johne/Norberg Wolfram 䊉

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Auf die Dienst- und Arbeitsbedingungen Einfluss nehmen!

Wahl des Gesamtpersonalrats Gruppe Arbeiter

Klaus-Peter Tiedemann Forstwirt Forstamt Jasnitz

Rainer Müller Forstwirtschaftsmeister Forstamt Neustrelitz

Jutta Grohmann Forstwirtin Forstamt Bad Doberan

Gerold Bloch Forstwirt Forstamt Torgelow

Günther Peters Volker Stache Forstwirt Forstwirt Forstamt Friedrichsmoor Forstamt Stavenhagen

Karsten Karczewski Forstwirtschaftsmeister Forstamt Schlemmin

Ralf Sodmann Forstwirt, Forstamt Abtshagen/Rügen

Wilfried Spiegel Jörg Hellwig Forstwirt Forstwirtschaftsmeister Forstamt Friedrichsmoor Forstamt Stavenhagen

Rolf Ziems Forstwirtschaftsmeister Forstamt Billenhagen

Dirk Erdmann Forstwirtschaftsmeister Forstamt Neustrelitz

Gabor Carmin Forstwirt Forstamt Rothemühl

David Burneleit Forstwirt Forstamt Dargun

Roland Wietasch FOI/Sachbearbeiter Forstamt Lüttenhagen

Felix Weisbrich FR/Sachgebietsleiter Zentrale

Erich Gebauer FA/Revierförster Lüttenhagen

Wilfried Leschert Sachbearbeiter Zentrale

Klaus Patzwall Sicherheitsingenieur Zentrale

Christoph Weber Sachbearbeiter BT FVI

Ulf Kubis Forstwirtschaftsmeister Forstamt Neustrelitz

Wir kandidieren: Als Kandidaten für den Gesamtpersonalrat der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern treten wir gemeinsam mit der IG BAU für gerechte und menschenwürdige Arbeitsund Lebensbedingungen ein.

… eine nachhaltige, tarifgebundene Sicherung aller Arbeitsplätze, Einkommen und Sozialstandards, kollegiales Zusammenwirken aller Mitarbeiter sowie das Gestalten zukunftsfähiger Arbeitsplätze, das eine ständige Fortund Weiterbildung aller Mitarbeiter beinhaltet. Dies sind nur einige Themen, denen wir uns im Interesse der Beschäftigten annehmen.

Gebt uns Eure Stimme Wir, die Vertreter der IG BAU, vertreten Eure Interessen kompetent und beständig. Vertraut unseren langjährigen Erfahrungen und unterstützt uns mit Eurer Stimme.

Gruppe Beamte

Norbert Wolfram FOI/Sachbearbeiter, Außendienststelle Görries

Gruppe Angestellte

Fotos: Dirk Johne

Wir setzen uns ein für …

Corinna Abraham Sachbearbeiterin Forstamt Poggendorf

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Aus den Regionen

Positionspapier des Bündnisses ProWald NRW:

„Wald-Kurzumtriebsplantagen“ Kurzumtriebsplantagen (KUP) im Sinne dieses Papiers sind Flächen, auf denen schnell wachsende Baumarten – insbesondere Pappeln, Weiden und Robinien – mit Pflanzenzahlen von 5000 bis 15 000 Steck- oder Sämlingen (Robinie) je Hektar in einem maschinenbeerntbaren Pflanzverband ausgebracht und alle zwei bis fünf Jahre (ja nach Wachstum) maschinell, zum Beispiel mit modifizierten Maishäckslern, in vollflächiger Befahrung beerntet werden.

G

rundsätzlich begrüßen wir die Nutzung Erneuerbarer Energien als Teil einer integrativen Klimapolitik. Der CO2-neutrale, nachwachsende Rohstoff Holz kann einen wichtigen Beitrag hierzu leisten. Allerdings führt die steigende Nachfrage sowohl für die stoffliche als auch für die energetische Nutzung zu einer zunehmenden Konkurrenz um Dendromasse (Oberbegriff für holzartige Biomasse, die sowohl stofflich als auch energetisch genutzt werden und aufgrund von Qualitätseigenschaften keiner höherwertigen Verwendung [Möbel, Hausbau, et cetera] zugeführt werden kann). Dabei kommt es bereits zu einer tendenziellen Verschiebung innerhalb der stofflichen und hin zu energetischen Wertschöpfungsketten. Durch Förderungen, und vor allem steigende Preise für fossile Energieträger müssen energetische Holznutzer die Preise des Industrie- und zum Teil sogar des Sägeholzmarkts bezahlen. Somit ist ein wachsender Druck auf die begrenzten Waldholzpotenziale zu verzeichnen. Hierdurch besteht durchaus die Gefahr, dass die bisherigen Zielstellungen für die Waldbewirtschaftung und -entwicklung sowie Sicherstellung von Schutzfunktionen, den Erholungswert des Walds sowie die Gestalt des Landschaftsbilds – mithin für die Multifunktionalität des Walds – zugunsten einer maximierten Dendromasseproduktion zurückgestellt werden. Insbesondere bei der Wiederbewaldung von

Kahlflächen infolge des Orkans „Kyrill“ sehen wir aktuell die Gefahr einer solchen Entwicklung. Die durch den Sturm entstandenen Freiflächen verleiten zum Teil Waldbesitzer dazu, ackerbauartige Kurzumtriebsplantagen anzulegen, um das Angebot für die wachsende Nachfrage nach zum Beispiel Hackschnitzeln zu steigern.

Zudem können Kurzumtriebsflächen insbesondere auf ökologisch sensiblen Feucht-/ Nass- und Trockenstandorten eine erhebliche Verschlechterung für den Erhaltungszustand von Populationen besonders oder streng geschützter Arten darstellen, was nationalem und europäischem Recht widerspricht.

Beurteilung von KUP im Wald Wir lehnen eine Begründung von Kurzumtriebsplantagen unter ackerähnlichen Bedingungen im Wald ab, da diese Bewirtschaftungsform mit den Zielstellungen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung nicht vereinbar ist. Dies gilt gleichermaßen für alle Waldbesitzarten, im Besondern aber für den Staats- und Kommunalwald mit seiner Gemeinwohlorientierung und Vorbildfunktion.

Wir lehnen also eine Regelung im Bundeswaldgesetz ab, mit der es ermöglicht wird, dass KUP im Wald durch Landesrecht dem Waldbegriff zugeordnet, also genehmigungsfrei bleiben. Ebenso lehnen wir Umwandlungsgenehmigungen für diese Bewirtschaftungsform ab.

Rechtliche Aspekte Nach heute geltendem Recht sind Kurzumtriebsplantagen grundsätzlich Wald (da mit Forstpflanzen bestockte Flächen), allerdings gelten für KUP auf landwirtschaftlichen Flächen Ausnahmen. Bei der Novellierung des Bundeswaldgesetzes ist beabsichtigt, Kurzumtriebsplantagen vom Waldbegriff auszunehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass ihre Anlage im Wald eine genehmigungspflichtige Umwandlung ist. Noch vor der Novellierung angelegte Kurzumtriebsplantagen sollen Bestandsschutz genießen und auch nach einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes weiterhin rechtlich Wald bleiben. Es werden jedoch Öffnungsklauseln angedacht, um Kurzumtrieb im Wald auch nach der Gesetzesnovelle des Bundes durch Landesgesetz wieder dem Waldbegriff zuordnen zu können. Aus unserer Sicht entsprechen aber reine, dauerhafte, großflächige Kurzumtriebsnutzungssysteme auf Holzbodenflächen nicht dem Wiederaufforstungsgebot des Landesforstgesetzes, da sich auf solchen Flächen kein Waldökosystem entwickeln und bestehen kann.

Die Anlage von Kurzumtriebsplantagen unter ackeräh

Nordrhein-Westfalen

nlichen Bedingungen im Wald wird abgelehnt

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der Standorte unterbleiben. Weiterhin erfordern die üblichen KUP-Anbausysteme eine Maschinenbefahrbarkeit der Anbauflächen, was auf Waldstandorten mindestens eine vollflächige Schlagabraumbeseitigung und zum Teil sogar Stubbenrodung erforderlich macht. Solche Eingriffe stellen nicht nur einen sehr hohen Nährstoffexport, sondern auch eine massive Störung des Bodengefüges und des Bodenlebens dar. Insbesondere eine Stubbenrodung steht komplett im Widerspruch zur guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft, ist nicht mit den Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes zu vereinbaren und daher im Rahmen einer Waldbewirtschaftung unserer Auffassung nach nicht zulässig. KUP-Flächen ergeben auch ein grundlegend verändertes Wald- und Landschaftsbild gegenüber normalen Forstkulturen. Es ist zu befürchten, dass sich eine solche landwirtschaftlich geprägte Form der Waldbewirtschaftung negativ auf das Walderleben und somit auf den Erholungswert des Walds auswirkt.

Kurzumtriebsplantagen den Verlust von Lebensraum und damit Einbußen an den Populationsgrößen, weil durch diese Bewirtschaftungsform die meisten Entwicklungsstadien eines Walds dauerhaft verhindert werden. Eine weitere Gefahr sehen wir darin, dass sich bei kurzen Umtriebszeiten Zuwachsminderungen, zum Beispiel durch Insektenkalamitäten stärker in einem finanziellen Verlust niederschlagen. Dadurch besteht im nicht zertifizierten Waldbesitz die Gefahr eines überdimensionierten Pestizideinsatzes. Verschiedene Forschungsvorhaben haben gezeigt, dass KUP-Anbausysteme höhere Nährstoffausträge verursachen als eine konventionelle Waldbewirtschaftung. Aus standortökologischer Sicht stellt eine solche Bewirtschaftungsform somit insbesondere auf basenarmen Standorten, wie man sie vielfach im Sauerland – dem Hauptschadgebiet des Orkans „Kyrill“ – findet, eine Verschlechterung gegenüber einer normalen Waldbewirtschaftung dar. Sie sollte somit zur nachhaltigen Sicherung der Wuchskraft

Zur Wahrung einer auch umfassenden naturschutzfachlichen Ansprüchen genügenden Biodiversität unserer Wälder sind Kurzumtriebsplantagen im Wald auszuschließen, da sie Waldlebensräume und Waldböden zerstören. Auch erfüllen KUP dauerhaft nicht die Ansprüche an das landschaftsästhetische Erscheinungsbild und die Erholungsfunktion, wie sie für eine multifunktionale Waldbewirtschaftung erforderlich sind und sind auch daher abzulehnen. Sie sind weder ökologisch noch sozial nachhaltig.

Ökobilanzen von Holz

Foto: Andreas Ernst

Naturschutzfachliche, landschaftsästhetische und ökologische Gründe gegen die Biomasseproduktion durch KUP im Wald Eines der wesentlichen Ziele der Initiative Bündnis ProWald NRW sind bodenständige Waldgesellschaften, die ihre Nutz- und Schutzfunktionen erfüllen und durch ihre Eigenart und Schönheit auch in hohem Maße der Erholung dienen, die in dem so dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen eine noch bedeutsamere Rolle als in anderen Bundesländern spielt. Da beim Kurzumtrieb nur schnellwüchsige Baumarten – insbesondere verschiedene Pappeln und Weiden – infrage kommen, die besonders auf gut wasserversorgten Standorten hohe Ertragsleistungen bringen, ist zu befürchten, dass gerade sensible und ökologisch wertvolle Feuchtstandorte für den Anbau beansprucht werden. Dies würde zwangsläufig heute schon seltene Arten und Lebensgemeinschaften zusätzlich schädigen und zu weiteren Biodiversitätsverlusten führen. Für die meisten Arten aller an Wald gebundenen Lebensraumtypen bedeuten

Aus den Regionen

Die Ökobilanz ist ein Werkzeug zur Abschätzung der Wirkung eines Produkts auf die Umwelt. Berücksichtigt werden jeweils die Rohstoffgewinnung, die Herstellungs-, Transport-, Nutzungs- und Verwertungsprozesse sowie die Entsorgung eines Produkts. Hierbei werden umweltrelevante Daten bezüglich der Emissionen aus Luft, Boden und Wasser erhoben und in Ökobilanzkennzahlen festgehalten. Die energetische Nutzung von Dendromasse, insbesondere bei der Wärmeerzeugung oder KraftWärme-Kopplung, weist nicht nur im Ver-

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gleich zu fossilen Brennstoffen, sondern auch zu allen anderen Bioenergien eine weitaus bessere Ökobilanz auf. Trotz dieses wesentlichen Vorteils der energetischen Holznutzung darf bei Diskussionen um die Verwendung des Rohstoffs nicht vergessen werden, dass Holz auch in zahlreichen anderen Veredelungsformen (Hausbau, Möbelproduktion, et cetera) zu finden ist und dort eine weitaus bessere Ökobilanz aufweist als alle Alternativmaterialien (Beton, Stahl, Ziegel, et cetera) und zudem in den Holzprodukten CO2 über die Produktlebensdauer festgelegt wird. Somit ist die ökologische Vorteilhaftigkeit nicht nur bei der energetischen, sondern grundsätzlich auch bei der stofflichen Holzverwendung herauszustellen.

Diese ökologische Vorteilhaftigkeit des Rohstoffes Holz kann jedoch keine Rechtfertigung dafür sein, die Waldbewirtschaftung überwiegend auf die Rohstofferzeugung auszurichten, wie es bei KUP im Wald der Fall ist.

Veränderung Wertschöpfungskette Bei steigenden Energiepreisen wird die energetische Holznutzung finanziell zunehmend interessanter, wodurch die Nachfrage nach Dendromasse steigt. Der Wert des Rohstoffes Holz orientiert sich an den Preisen für Gas und Öl. Zeitgleich steigen aber auch die Produktionsmengen der Holzwerkstoffindustrie (Span-, MDF- und OSBPlatten) stetig an und entsprechend auch ihr Rohstoffbedarf. Hier ergibt sich der Preis für den Rohstoff aus den möglichen Preisen für die Produkte am Weltmarkt. Wenn diese nicht in dem Maß ansteigen wie die Energiekosten, entsteht zunehmend eine Rohstoffkonkurrenz, da energetische Holznutzer dann auch die Preise für früher stofflich verwendete Holzsortimente zahlen können. Um weiterhin beiden Ansprüchen gerecht zu werden, sehen wir daher die Notwendigkeit, Holz, wo möglich, zunächst mehrfach stofflich (zum Beispiel Bauholz ⇒ OSB-Platte ⇒ Spanplatte) und abschließend möglichst effizient, das heißt, in Form von Kraft-Wärme-Kopplung und nicht in Form einer alleinigen Stromproduktion, energetisch zu nutzen („Kaskadennutzung“). Da Holz aus Nutzungskaskaden wegen der Belastung mit Sekundärstoffen aus

Aus den Regionen

den Produktionsprozessen jedoch nur in Anlagen mit extrem aufwendiger Filtertechnik und somit nur im Großanlagenmaßstab verwertbar und für kleinere Abnehmer und für den Endverbrauch nicht einsetzbar ist, muss zur dezentralen Energieerzeugung auch zukünftig Dendromasse direkt einer energetischen Nutzung zugeführt werden. Dabei muss auch hier der Grundsatz einer möglichst energieeffizienten Nutzung gelten, was für automatische Anlagen zur Wärmeerzeugung oder wärmegeführten KraftWärme-Kopplung spricht. Großanlagen, die Dendromasse ohne vorherige stoffliche Nutzung ausschließlich zur Stromproduktion einsetzen, sind aus den genannten Gründen abzulehnen. Grundsätzlich ist die energetische Nutzung von Holz sinnvoll, darf aber nicht, insbesondere durch eine einseitige und unkoordinierte Förderung, zulasten der Rohstoffversorgung der volkswirtschaftlich bedeutsameren stofflichen Nutzung gehen. In diesen Punkten besteht seitens der Politik dringender Handlungsbedarf zur Erstellung schlüssiger Bioenergiestrategien und einer entsprechenden Anpassung bestehender Förderinstrumente.



Also lehnen wir kategorisch ab: 䊉

Der Rohstoff Holz muss effizienzorientiert in den verschiedenen Wertschöpfungsketten eingesetzt werden und darf nicht durch administrative Eingriffe und undurchdachte Subventionen mit Schäden für Umwelt und Volkswirtschaft umverteilt werden.







Alternativen Wir empfehlen eine Produktion von Dendromasse durch schnell wachsende Baumarten im Wald, die keinen Kurzumtrieb im Sinne dieses Papiers darstellt und die dem Ziel strukturreicher Mischwälder dienlich ist. Es gibt folgende Möglichkeiten: 䊉 temporäre Beimischung durch Anbau von schnell wachsenden Baumarten auf Erschließungslinien. Durch die Vorwüchsigkeiten werden nicht nur höhere Holzerträge erzielt, sondern die Bestände strukturiert. Im Zuge der ersten Durchforstung werden die Bäume entnommen. 䊉 Nutzung schnell wachsender Baumarten als Vorwald im klassischen Sinn. Hierbei werden insbesondere Pappeln zur schnellen Wiederbewaldung und Schaffung ei-

nes Kronenschlusses genutzt. Unter diesem Schirm stellt sich entweder Naturverjüngung ein, oder es erfolgt eine flächige Begründung mit den heimischen Zielbaumarten. Die Entnahme erfolgt im Zuge der ersten Durchforstungen. Anbau in Form eines vom Wald-Zentrum der Universität Münster entwickelten Energievorwald-Konzepts. Hierbei werden Pappeln in einem Pflanzverband angebaut, der durch eine zeitliche Entkopplung der Nutzungen wiederkehrend kahlschlagsfrei von Fahrgassen aus mit Forsttechnik beerntet werden kann (Umtriebszeiten durchschnittlich zehn [acht bis zwölf] Jahren). Gleichzeitig werden „Cluster“ mit heimischen Baumarten der Zielbestockung eingebracht, die nicht mit den Pappeln zusammen geerntet werden und deren Anteil bei jede Flächenbeerntung erhöht wird. So entsteht in einem Zeitraum von im Mittel 50 Jahren ein horizontal und vertikal strukturierter (Misch-)Bestand, wie er sich bei konventioneller, flächiger Begründung mit den Zielbaumarten erst nach mehreren Waldgenerationen einstellen würde.



eine rechtliche Freigabe von konventionellen Kurzumtriebsplantagen im Wald, eine Öffnungsklausel bei der Novellierung des Bundeswaldgesetzes, durch die Kurzumtriebsplantagen durch Landesrecht dem Waldbegriff zugeordnet werden können, Waldumwandlungsgenehmigungen für Kurzumtriebsplantagen, ein Aufweichen der Grundsätze einer naturnahen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung wegen steigender Nachfrage nach Holz zugunsten einer rein rohstofforientierten Waldbewirtschaftung, eine Stubbenrodung im Wald.

Stattdessen empfehlen wir: 䊉



die Energieholzproduktion im Rahmen der Waldbehandlung nach den Grundsätzen einer naturnahen Waldbewirtschaftung, die Förderung und Anwendung von Wiederbewaldungskonzepten mit einer temporären Beimischung von schnell wachsenden Baumarten auf Erschließungslinien als konventioneller Vorwald oder als Energievorwald nach dem Konzept des Wald-Zentrums der Universität Münster. 䊏 ProWald NRW

Nordrhein-Westfalen

Aus den Regionen

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Vorgesetzte müssen Arbeitsplatzstress erkennen und minimieren

Richtige Mitarbeiterführung Anlässlich der „Kreuztaler Gespräche“ der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am 3. April hatten sich zum elften Mal Kolleginnen und Kollegen aus dem Forstbereich zur Diskussionsrunde eingefunden.

neuerliche jährliche Personaleinsparung von 1,5 Prozent ab 2010 muss jetzt eine richtige Aufgabenkritik und nicht wieder eine „Schönwetteraufgabenkritik“ her. Herr Portuné, Landesunfallkasse, weist auf das hohe Maß der aufzuarbeitenden psychischen Belastungen im Landesbetrieb hin. Die zurzeit laufende Umfrage zu der

Fällen fehlt es einfach an Delegationsmöglichkeiten. Es sind weder eigene Arbeitskräfte noch Unternehmer noch das notwendige Geld vorhanden; Folge der drastischen Personalreduktionen und Mittelkürzungen der letzten Jahre. Herr Portuné stellte in der folgenden Abbildung ein Modell zum Thema „Viel geben, wenig bekommen“ vor:

Problematik zeigt eine hohe Rücklaufquote.

Um Probleme auszuschalten oder sie gar nicht erst aufkommen zu lassen, schlägt Frau Engels die Einführung einer Gesprächskultur vor, die jeden Beschäftigten in die Lage versetzt, in offenen Gesprächen „Ross und Reiter“ zu benennen. Erkennbare, dauernde Fehlentwicklungen müssen für die Verantwortlichen Konsequenzen zur Folge haben. Nach fast zweistündiger Diskussion vereinbarten die drei Referenten sowie der Vorsitzende der IG BAU-Landesvertretung, Ulrich Gießelmann, das wichtige Thema „Führung und Gesundheit“ noch einmal in einem gemeinsamen Gespräch aufzunehmen und fortzuführen. Dazu sollen die Ergebnisse der Umfrage abgewartet werden. 䊏 LV Nordrhein-Westfalen

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as Hotel „Zum Anker“ in Kreuztal-Krombach bot wieder den richtigen Rahmen, um mit den Referenten aus dem Umweltministerium, der Landesunfallkasse und einer Kommunikationstrainerin zu diskutieren. 䊉 Macht Arbeit krank? 䊉 Ist der „Chef “ an allem schuld? 䊉 Welche Rolle spielen Führungskräfte beim Thema „Gesundheit“? Staatssekretär Dr. Alexander Schink aus dem Umweltministerium erkennt, dass die Identifikation der Mitarbeitenden mit ihren Tätigkeiten und ihrer „Firma“ Landesbetrieb Wald und Holz gefördert werden muss. Die neuen Führungsstrukturen bauen nicht mehr auf Hierarchie, sondern auf Teamarbeit auf. Die tägliche Arbeit wird über Zielvereinbarungen definiert.

Den Zielvereinbarungsgesprächen muss zugrunde liegen: Was ist wünschenswert, erforderlich, leistbar? Dr. Alexander Schink erkennt die besonderen Belastungen der Forstbeschäftigten an. Die Führungskräfte im Landesbetrieb werden zurzeit massiv geschult, um sie auf ihre neue Aufgabe vorzubereiten. Frau Engels, Kommunikationstrainerin, stellt als erstes die Forderung nach einem vertrauensvollen Umgang miteinander. Führungskräfte wie auch Beschäftigte erwarten von den jeweils anderen: 䊉 Ehrlichkeit, Anerkennung des langfristigen Denkens und, dass Probleme angemessen besprochen werden. Die körperlichen und physischen Kräfte sind die wichtigste Ressource der Menschen und dürfen nicht überstrapaziert werden. Dazu Dr. Alexander Schink: Die Balance zwischen Personal und Aufgaben muss wiederhergestellt beziehungsweise erhalten werden. Insbesondere im Hinblick auf die

Folgerung: Mitarbeiter arbeiten noch mit. 䊉 Macht Arbeit krank? 䊉 Macht Führung krank? Nach Rücksendeschluss der Fragebogenaktion können auf jeden Fall Rückschlüsse zu allgemeinen Führungsschwächen/Führungsstärken gezogen werden. Die Leitung des Landesbetriebs sichert zu, dass aus den Ergebnissen bedarfsorientierte Maßnahmen und Verbesserungsansätze abgeleitet werden. In der anschließenden Diskussion verwies Landtagsabgeordneter Holger Ellerbrock (FDP) auf Möglichkeiten der Aufgabendelegation im Fall von Überbelastungen. Die angesprochenen Kollegen erwiderten, dass dieses Mittel bereits ausgeschöpft sei. In vielen

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Aus den Regionen

Saarland

SaarForst: Im Mai – ist die Zeit des MTW (endlich) vorbei?!

„TV-Forst“ im Saarland So manch einer kann und will es nicht glauben: Im Mai 2009 soll nun der „TV-Forst“ im Saarland verlohnt werden.

M

it Schreiben vom 6. März 2009 wurde die IG BauenAgrar-Umwelt (IG BAU) informiert: „Wir hoffen, dass für den Abrechnungsmonat Mai ablauffähige Programme zur Verfügung stehen und alle Zahlfälle richtiggestellt werden können.“ SaarForst zitierte offenbar direkt aus einer Mitteilung der Zentralen Besoldungsstelle (ZBS) an den Landesbetrieb.

schlussfristen … ist durch den SaarForst Landesbetrieb nicht möglich. Es handelt sich hier um tarifliche Bestimmungen, die nicht vom Landesbetrieb unterlaufen werden können.“ Das verwunderte nicht nur die hiervon unterrichteten Kollegen. Schließlich werden ihre Ansprüche schon seit über einem Jahr „unterlaufen“! Aber, was SaarForst (als Arbeitgeber) nicht

kann, ist offenbar der ZBS möglich. Diese habe den Waldarbeitern Mitte 2008 zugesichert, „dass bis zum Einsatz aller Programmteile die Zahlung der ZBS unter dem Vorbehalt einer späteren Überrechnung erfolgt.“ Damit sei die tarifliche Ausschlussfrist bereits ausgesetzt worden. Wir nehmen diese Feststellung – im Sinne der IG BAUMitglieder – ausdrücklich zur Kenntnis! 䊏 Jörg Senftleben

Verlohnung: SaarForst nicht zuständig? Die IG BAU hatte Anfang Februar erneut die Umsetzung des „TV-Forst“ eingefordert (siehe „Forstliche Mitteilungen“, Ausgabe 03/2009). Dabei sahen wir die Betriebsleitung – als Arbeitgeber – in der Pflicht und Verantwortung. Doch Herr Klein vertritt einen interessanten Standpunkt: „Für die ordnungsgemäße Umsetzung der arbeitsvertraglichen Ansprüche ist jedoch nicht der SaarForst Landesbetrieb verantwortlich. Die Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge … ist mit Wirkung vom 1. Januar 1979 an die ZBS durch den damaligen Ministerpräsidenten übertragen worden.“

Tarifliche Ausschlussfristen: Bestätigung zur Aussetzung! Gegenüber dem SaarForst Landesbetrieb hatten wir die Aussetzung der tariflichen Fristen – für IG BAU-Mitglieder – eingefordert. Seitens der Betriebsleitung wurde uns mitgeteilt: „Die Aussetzung tariflicher Aus-

Nach über 16 Monaten bildet das Saarland das Schlusslicht bei der Verlohnung des „TV-Forst“

Foto: Nicklas Naumann

Wir bleiben jedenfalls bei unserer Rechtsauffassung! Nach über 16 Monaten verbleibt die rekordverdächtige Feststellung: Das Saarland bildet das unumstrittene Schlusslicht hinsichtlich des Einstiegs in die Verlohnung des „TV-Forst“. Für uns ist ebenso unstrittig: Es gibt genügend Forstverwaltungen, die sich aktiv in die Verlohnung ihrer Waldarbeiter einbringen – und hier sehr wohl ihre Zuständigkeit und Verantwortung sehen.

Thüringen

Aus den Regionen

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Keine 380 KV-Freileitungen über unseren Köpfen und schon gar nicht über unsere Köpfe hinweg

Blick auf den Thüringer Wald

D

azu kommen die Trassen für die ICE- und Autobahnbaumaßnahmen und die schon bestehenden Trassen der Leitungen des Energienetzwerks. Jetzt hat das Landesverwaltungsamt ein Raumordnungsverfahren für den zweiten Thüringer Abschnitt der von der Vattenfall Europe Transmission GmbH geplanten Südwest-Kuppelleitung zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern abgeschlossen. Dieser Abschnitt verläuft zwischen dem Umspannwerk Erfurt-Vieselbach und Altenfeld auf einer Länge von etwa 55 Kilometern (ab Vieselbach in Richtung Süden bis Riechheim, dann nach Westen verlaufend bis Kirchheim, von dort in südlicher Richtung bis Altenfeld) und plant die Verwirklichung einer neuen 380 Kilovolt (kV)-Hochspannungsleitung mit einer Masthöhe und Trassenbreite von hundert Metern. Neben der optischen Belastung verursacht vor allem die indirekte Flächeninanspruchnahme landschaftliche und ökologische Störfunktionen. So entstehen nicht nur ein Verlust an Holzbodenfläche und die Anfälligkeit für Nachfolgeschäden, wie Windbruch und Borkenkäfer, sondern es wird auch ein intaktes Ökosystem zerschnitten. In einem Gutachten von Professor L. Jarass wird bestätigt, dass diese neue Stromleitung nicht erforderlich ist, um die Übertragungsleistung der Hochspannungsnetze zu erhöhen, und es wirtschaftlich sinnvoller sei, die Anlagen zu modernisieren. Mit dem Einsatz von Hochtemperaturseilen und einem sogenannten Leitungsmonitoring ließen sich die Leistungsfähigkeit der bestehenden Anlagen um mehr als das Doppelte steigern. CDU-Landtagsabgeordneter Michel Krapp als Mitglied unserer Landesregierung machte einmal sogar den Vorschlag, die Verlegung von Gleichstromkabeln als Pilotpro-

Foto: Nicklas Naumann

Liebe Leser der „Forstliche Mitteilungen“, werfen wir einmal einen Blick auf den Thüringer Wald, durch den sich Narben ziehen, verursacht durch verheerende Stürme, wie „Kyrill“ und „Emma“, und daraus resultierende Borkenkäferschäden.

jekt durchzuführen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verlegung von Gasisolierter Leitungen. Gegenüber herkömmlichen Erdkabeln haben diese Leitungen einen geringeren Innenwiderstand, sogar geringer als der von Freileitungen. Diese Leitungen werden von den Netzbetreibern aufgrund höherer Anfangsinvestitionen jedoch gerne vermieden. Trotzt des Gutachtens des weltweit anerkannten Professors ließ unsere Landesregierung von Steuergeldern ein neues Gutachten erstellen, das zum Teil geschwärzt oder unter geheim eingestuft wurde und „überraschender Weise“ den Vorstellungen des Energiekonzerns entgegenkommt. Vattenfall rechtfertigt den Trassenneubau mit der Begründung, Windstrom von den Offshoreanlagen der Nordsee in den Süden Deutschlands transportieren zu wollen. Diese Offshoreanlagen bestehen jedoch noch gar nicht, dafür werden aber Braunkohlekraftwerke in Größenordnun-

gen gebaut. Selbst der Energiekonzern gibt zu, dass bei Windspitzen die Windkraftwerke abgeschaltet werden und die Kohlekraftwerke, deren produzierte Energie zusätzlich in dieses Netzt eingespeist werden soll, mit voller Leistung weiterarbeiten, denn diese können gar nicht so kurzfristig abgeschaltet werden. Also so viel zur Reduzierung der Kohlenstoffdioxydemission, welche laut Gesetz von unserer Bundesregierung verlangt wird. Ich hoffe, dass langsam ein Umdenken in unserer Landesregierung und auch in unserem Ministerium erfolgt. Bei mir hat Dr. Volker Sklenar, unser Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, seinen Vertrauensbonus verspielet. Das Wort Forst oder Forstwirtschaft ist ja in der Bezeichnung für unser Ministerium schon gar nicht mehr enthalten. So ist unserem Minister wahrscheinlich entgangen, dass der Thüringer Wald zu seinem Aufgabengebiet gehört. Obwohl Vattenfall ein kräftiger Wind aus allen Schichten der Bevölkerung entgegenweht, kommt aus dieser Richtung nicht einmal ein laues Lüftchen. Ich möchte nur daran erinnern, dass das Planfeststellungsverfahren wie ein Damoklesschwert über dem Rennsteig hängt, da Vattenfall die Leitung von Vieselbach nach Altenfeld gegen Gutachten und vernünftige Alternativen bauen will. Denkt daran, dass so etwas wie den Thüringer Wald Euch alle treffen kann. Ich würde mich freuen, wenn alle meinen Artikel gelesen haben, und für Euer Interesse sage ich: „vielen Dank!“ 䊏 Klaus Oschmann

„Fachexkursion – September 2009 Die Landesvertretung der Beamtinnen/Beamten und Angestellten in Forst und Naturschutz Thüringen organisiert vom 10. bis 13. September eine Fachexkursion in den Nationalpark Eifel. Interessenten melden sich umgehend, spätestens bis zum 15. Mai, bei Bernd Unbescheid, Weimarische Straße 35, 99439 Vippachedelhausen. Alle Bewerber erhalten im Juni

eine Einladung, aus der das konkrete Programm, der Kostenbeitrag und die möglichen Einstiegsorte zu entnehmen sind. Erst dann kann man sich verbindlich anmelden. 䊏 Bernd Unbescheid

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Sylvia Winnewisser und Andreas Klein

Wild Das Kochbuch 23 x 30 cm, gebunden, 256 Seiten, zirka 600 Farbfotos. 19,95 Euro. ISBN 978-3-7716-4365-2. Fackelträger Verlag GmbH, Köln, 2008. Ein ungewöhnlich preiswertes Buch, in dessen Mittelpunkt mehr als 100 leicht verständliche Rezepte mit ihren Variationen stehen, die mit Weinempfehlungen, Tipps und Informationen garniert nicht nur wegen des hervorragenden Fotomaterials Appetit machen. Stimmungsvolle Motive aus Wald und Flur unterstreichen den Inhalt dieses empfehlenswerten Kochbreviers. 䊏

Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt als Herausgeber

Ergebnisse angewandter Forschung zur Buche 17 x 24 cm, Softcover, 343 Seiten, zahlreiche Abbildungen. 40 Euro. ISBN 9783-940344-44-1. Universitätsverlag Göttingen, Göttingen, 2008. Deutschland mitten im Zentrum der natürlichen Verbreitung der Rotbuche gelegen erlebt nicht ohne Grund eine umfassende Diskussion der Position dieser Baumart im Schmelztiegel unterschiedlichster gesellschaftlicher Interessen. Das Göttinger Buchen-Symposium im Jahr 2008 wurde ein Meilenstein in diesem Prozess. Band 3 der Beiträge der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt nimmt sich nun in 14 Aufsätzen dieser Baumart an. Ihr Nährstoffhaushalt auf unterschiedlichen Substraten und die Auswirkungen von Bodenschutzkalkungen beleuchten die Geschehnisse im Boden. Die genetische Vielfalt und der Schutz ihrer Genressourcen zielt auf die waldbaulichen Grundlagen. Die Komplexerkrankungen in Verbindung mit der gerade 2003 herausgeforderten Trockenheitstoleranz der Buche führen zu den Auswirkungen des Klimawandels. Der Waldumbau unter den Aspekten der Biodiversität und der ökologischen Ansprüche muss mit den ertragskundlichen Komponenten verbunden werden. Und schließlich gibt es ja auch noch das leidige Problem des Rotkerns, die Frage nach dem mittelfristigen Rohstoffaufkom-

Buch-Tipps

men sowie die Verwertung wie Verwendung des Buchenholzes. Aus all dem resultiert eine betriebswirtschaftliche Bewertung. Insgesamt ein wertvolles Buch, das die Literaturpalette bereichert und unter www.nw-fva.de als PDF-Datei kopiert werden kann. 䊏

Hermann Fritz Block

Wir pflanzen eine Laube Bauen mit lebenden Gehölzen 17 x 24 cm, broschiert, 101 Seiten, durchgehend illustriert. 15,90 Euro. ISBN 978-3-936896-33-6. ökobuch Verlag GmbH, Staufen, 2008. Der bayerische Gärtnermeister lässt seine jahrzehntelange Erfahrung in diese hervorragende Ideensammlung und Arbeitsanleitung zur Anlage von Flechthecken und Laubengängen einfließen. Eine breite Palette geeigneter Baumarten, genaue Angaben zum Pflanzenmaterial, die Grundprinzipien, die Pflanzung, die Arbeiten in den ersten Jahren und die Ausformung des Daches lassen erahnen, dass es nicht so einfach ist, im Garten oder in der freien Landschaft durch gesteuerte Wachstumsprozesse diese Prachtstücke der Gartenkunst entstehen zu lassen. Das Buch weist den Weg. 䊏

Jan Ryser und Raymond Beutler

Fließende Wasser Flusslandschaften der Alpen und Mitteleuropas 24 x 26 cm, gebunden, 224 Seiten, 163 Abbildungen. 34,90 Euro. ISBN 9783-258-07379-8. Haupt Verlag, Bern, 2008. Meist großformatige Fotos bieten eine Bilderreise zu den Quellen, Bächen, Gletscherabflüssen, Schluchten und Wasserfällen, Tallagen und Umlagerungsstrecken und zeigen dabei sowohl die Gewässer als Lebensraum wie auch als Landschaftselement. Wasser spendet Leben, fließt träge vor sich hin, plätschert oder rauscht kraftvoll. Natürliche Gewässer sind selten geworden. Der informative Text erläutert die Bedeutung dieses Elements und belegt, weshalb Wasser- und Gewässerschutz so bedeutsam sind. 䊏

Thomas Ruhl

Das Culinarium der Süßwasserfische 25 x 28 cm, gebunden mit Schutzumschlag, 224 Seiten, zirka 500 Farbabbildungen. 49,95 Euro. ISBN 978-37716-4391-1. Fackelträger Verlag GmbH, Köln, 2008. In opulenter Aufmachung ein Lexikon der wichtigen Fischarten, des Wassers, der Lebensräume, der Ausrüstung und der Warenkunde. Außerdem findet man viel über den Fischfang und die Fischzucht, die Zubereitung der Beute und die Grundlagen der Fischküche. Und schließlich liefern sieben der besten deutschen Köche bis hin zu Dieter Müller kreative Fischrezepte. Ein außergewöhnliches Buch, was die Fotos, den Text und die Originalität betrifft. 䊏

Landesjagdverband Bayern e.V. als Herausgeber

Bayerisches Wildkochbuch 21 x 20 cm, Hardcover, 113 Seiten, zahlreiche Farbfotos. 14,95 Euro. ISBN 978-3-7888-1134-1. J. Neumann-Neudamm AG, Melsungen, 2007. Die Idee ist nicht neu, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Der Landesjagdverband hat seine Getreuen aufgerufen, einen exklusiven Blick in ihre Töpfe und Pfannen zu gestatten. Über die Regionen und Wildarten dieses Landes hinweg ist so eine attraktive Sammlung unterschiedlichster Gerichte von Gans bis zum Eichelhäher entstanden. Eine Werbung für das Wildbret, Bayern und gutes Essen. 䊏

Magdalene und Wolfgang Grabitz

Das Hüttenkochbuch 21 x 20 cm, Hardcover, 159 Seiten, zahlreiche Farbfotos. 14,95 Euro. ISBN 978-3-7888-1171-6. J. Neumann-Neudamm AG, Melsungen, 2008. Abseits der häuslichen Designerküche in der Einsamkeit einer Jagdhütte mit einfachen Hilfsmitteln und Zutaten schmackhafte Gerichte zu zaubern ist kein Kunststück, wenn man sich an dieses Buch hält, in

dem kalte Speisen ebenso gekonnt beschrieben werden, wie Dinge von der Kochstelle, aus dem Backofen, vom Grill und über dem Tischfeuer. Bestens illustriert und aufgeladen mit Erfahrung ist dieser Ansatz, sich mit dem Kochen zu beschäftigen, mehr als gelungen. 䊏

Christian Oehlschläger

Die Wolfsfeder 14 x 21 cm, gebunden, 278 Seiten. 14,95 Euro. ISBN 978-3-7888-1194-5. J. Neumann-Neudamm AG, Melsungen, 2008. Auch mit diesem neuen Jagdkrimi aus der Lüneburger Heide wird unser Forstkollege seine Anhängerschar begeistern. Authentisch in den Ortsangaben, fachlich korrekt in den Beschreibungen der jagdlichen, forstlichen und soziologischen Zusammenhänge fesselt er bis zum Schluss den Leser. Man kann ihm so wunderschön folgen, seine Typen scheint man alle zu kennen. Im Gegensatz zu manchem „Tatort“ lassen sich auch der Hauptkommissar und seine Assistentin nicht durch private Probleme von ihrer Arbeit ablenken. Man kann dem Autor nur wünschen, dass er durch berufliche Überlastung nicht seinen Griffel aus der Hand legen muss. 䊏

Hans Heinrich Möller

Ziergehölz- und Baumschnitt in Bildern 23 x 16 cm, Softcover, 78 Seiten, 40 Zeichnungen. 8,95 Euro. ISBN 978-3494-01453-1. Quelle & Meyer Verlag, Wiebelsheim, 2009. Eine Praxisanleitung für Einsteiger wie Gartenprofis durchs ganze Jahr hatte der Verlag im Auge. Dieses Ziel ist voll und ganz erreicht worden. Eindeutige Zeichnungen erläutern die Methoden und zeigen den Pflanz-, Verjüngungs-, Form- und Erziehungsschnitt. Es geht um immergrüne Laubgehölze, Hecken, Nadelgehölze, Rosen, Schling- und Kletterpflanzen, Bodendecker, Heidepflanzen und Stauden. Praktisch sind der Schnittkalender und das ausführliche Glossar. Ein preiswerter Ratgeber für den Gartenfreund. 䊏 Literaturkritik, wenn nicht anders bezeichnet: Hermann-Josef Rapp, Reinhardshagen

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