mit dieser Ausgabe der Parsberger WBV Nachrichten laden wir Sie ganz besonders zu unseren HerbstInformationsversammlungen ein!

WBV Nachrichten Ausgabe 19 vom 18.10.2014 Sehr geehrte Mitglieder, mit dieser Ausgabe der Parsberger WBV Nachrichten laden wir Sie ganz besonders zu...
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WBV Nachrichten

Ausgabe 19 vom 18.10.2014

Sehr geehrte Mitglieder, mit dieser Ausgabe der Parsberger WBV Nachrichten laden wir Sie ganz besonders zu unseren HerbstInformationsversammlungen ein! Einladung zur

Herbst- Informationsversammlung Beginn: jeweils um 19.30Uhr

Termine und Veranstaltungsorte:



am Montag, den 27.10.2014 in Ballertshofen, Gasthaus Sichert



am Mittwoch, den 29.10.2014 in Mallerstetten, Gasthaus Freihard



am Freitag, den 31.10.2014 in Seubersdorf, Gasthaus Götz



am Donnerstag, den 06.11.2014 in Hörmannsdorf, Gasthaus Rödl Inhalt:

Themen:

-

Aktueller Holzmarkt und Sortimentsgestaltung Erläuterung der neuen Förderrichtlinien Informationen durch die zuständigen Revierförster Waldbau in der Region Diskussion, Wünsche und Anträge

Bitte nehmen Sie sehr zahlreich an diesen Veranstaltungen teil! Viele Fragen zum Holzmarkt und zur Holzaushaltung können sofort geklärt werden.

Holzmarkt/ Schlagzeilen:   

Fichtenstammholz , Fichtenfixlängen und Kiefernstammholz bleiben im IV. Quartal gefragt. Das Kieferfixlängensortiment ist mengen- und längenmäßig konsequent mit der WBV abzustimmen. Dieser Markt ist momentan schnellen Veränderungen unterworfen. Gutes Buchenstammholz kostet bis zu 110,00 €/fm (bei sofortiger Lieferung)

Ausführliche Erläuterung auf Seite 5 Parsberger WBV Nachrichten

Holzmarkt aktuell Seite 2,3 und 4 Erläuterung Holzmarkt Seite 5 Steuer beim Holzverkauf Seite 6 und 7 Erläuterung der neuen Förderrichtlinien Seite 7 und 8 Allgemeines Seite 8 und 9 Herbstkulturen Seite 9 Vom Büro Seite 10 Formulare Seite 11 u 12

Ausgabe 19 vom 18.10.2014

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Holzmarkt im Herbst 2014

alle Preise zuzüglich MwSt.

Schwaches Fichtenstammholz: Anforderung: ab 14 m-19 m lang, (geringe Mengen in Längen zwischen 8 bis 13 m mitgehend) ab 12cm Zopf (ohne Rinde), max. Stockdurchmesser 50 cm Preisrahmen: 1b ca. 80-85,00 € / fm; 2a ca. 93-95,00 €/fm; 2b+ ca. 95-100,00 €/fm

Mittelstarkes bis starkes Fichtenstammholz: (für regionale Bauholzsäger) Anforderung: nur gute Qualität, absolut gesund geschnitten, möglichst keine Randbäume! Stammholz möglichst lang aushalten 16-20 m (+ 2% Längenübermaß = 2cm pro lfm) max. Stockdurchmesser 65 cm (max. 80cm) (Kurzholz von 4-9m nur in geringen Mengen und mit Preisabschlägen bei Langholzsägern) Preisrahmen: Fichte Fixlängen: Länge 5,10m oder 4,10m 5,00 m lang + 10 cm Übermaß ergibt 5,10 m Gesamtlänge) Hinweis: Unterschiedliche Länge immer getrennt lagern. (Stärkere Stockdurchmesser bitte rechtzeitig mitteilen) Wurzelanläufe zwingend walzenförmig beischneiden! Qualität: frisch, gesund, gerade, aus Endnutzung oder Durchforstungen, keine reinen Gipfelstücke! Holzpreise: B/C 1b ca. 75 –85,00-€/fm 2a ca. 85– 92,00- €/fm 2b ca. 95– 100,00 €/fm D-Qualität 53-65,-€/fm Käferholz – 12€/fm Preise für überstarke Hölzer von 60-90cm Stock: 70,00– 90,00 €/fm Käferholz: normale Qualität zu Fixlängen 5,10 oder 4,10m schneiden Ältere Ware: wenn stark verfärbt, rissig, mit Bockbefall zu Verpackungsholz (3,70 m) schneiden. Preise und Aushaltung siehe Verpackungsholzsortiment. Schwaches bis mittelstarkes Kiefernstammholz: Schwaches bis mittelstarkes Kiefernstammholz Länge ab 8 m bis 20 m, Längenzugabe: 2 cm pro Meter (mind. 20 cm) Anforderungen: frisch, gesund, möglichst gerade, einschnürige Krümmung zulässig Mittendurchmesser 15 – 30 cm, einzelne 3a (30 – 34cm) mitgehend. Vermessung: Werksmaß oder auch Waldmaß (wenn von einem Mitarbeiter der WBV- Parsberg gemessen!) Preisrahmen: 1b 15 – 19 cm o.R. ca. 68,00 €/fm 2a 20 – 24 cm o.R. ca. 74,00 €/fm D- Holz ca. 60-69,00 €/fm 2b 25 – 29 cm o.R. ca. 78 bis 80,00 €/fm 3a 30 – 34 cm o.R. ca. 78 bis 80,00 €/fm Hinweis: Am Stammfuß ist die Kiefer oft sehr stark “säbelwüchsig und krumm”. Ein Abtrennen eines kurzen Brennholzstückes (30-50cm) ist dann zwingend notwendig und macht den Stamm sägetauglich! Parsberger WBV Nachrichten

Ausgabe 19 vom 18.10.2014

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Starkes Kiefernstammholz: Länge 8 – 20 m, Mittendurchmesser 15 – 50cm, Mindestzopf ab 15 cm mit Rinde Stock bis max. 60 cm Säbelwuchs am Stammfuß abtrennen Preisrahmen: 1b ca. 68,00€ 2a ca. 74,00€ 2b+ ca. 78-80,00€ C-Holz -10€/fm Abschlag Hinweis:

Wird Kiefer im Wald vermessen, so ist die Rinde an der Meßstelle zu entfernen oder ein Mittenring anzulegen (=ringeln). Säbelwuchs am Stammfuß ist abzutrennen!

Kiefer Fixlängen: Längen: 3,70m 4.10m/ 5,10m Zopf: ab 13 cm, max. Stock 58 cm frisch, gesund, gerade, Krümmung 1cm pro lfm Preise: 1b 60– 65,00 €/fm 2a 68-72,00 €/fm 2b+ 74-78,00 €/fm sofort liefern!!!

Längen absprechen!!!

Aushaltungshinweis: Kieferfixlänge muss gerade sein, Krümmung führt zur Sortierung ins D-Holz. Hinweis:

4,10 bzw. 5,10m Fixlängen Kiefer können mit den 5m/4m Fichtenfixlängen der Fa. z.B. 20 fm Fichte Fixlänge (5,10m oder 4,10m) + 3fm Kiefer (4,10moder 5,10m) = gesamt 23fm oder 20 fm Kiefer Fixlänge (5,10m oder 4,10m) +4fm Fichtenfixlägen 4,10/5,10 = gesamt 24 fm Auch einheimische Sägewerke benötigen stärkere Kiefernfixlängen in den Längen 4,10 oder 5,10m.

Genereller Hinweis zur Aufarbeitung der Kiefer: Heuer ganz besonders wichtig! Die Sägewerke wünschen und bevorzugen, wenn möglich Stammholz. Im Stammholz wird eine Krümmung wesentlich leichter toleriert als bei Fixlängen. Begründung: Die Sägewerke können sich auch Teilstücke mit sehr kurzen Längen (z.B. 2,45m) selbst ausschneiden und ausformen und sind bei den Aufträgen flexibler.

Wichtiger Hinweis: Eine krumme Fixlänge ist Brennholz!

Verpackungsholz: oder auch Palettenholz genannt. 3,70 m lang (= 3,60 m + 0,10m) relativ gute Nachfrage Fichte + Kiefer

(Pfeiffersortiment)

Dieses Sortiment eignet sich für alle qualitativ schlechteren Hölzer. Dazu gehört rauhastiges, abholziges, leicht hartfaules, stammtrockenes, auch verblautes Holz, dürre Kiefern, Käferholz… Wichtig: gerade, nicht weichfaul (=sägetauglich) Werksvermessung, Mindestmenge ca. 25 fm pro Lagerplatz Preis: bessere Qualität: B/C: 1b ca. 60,-€ schlechtere Qualität C/D: 1b ca. 50,-€

2a ca. 65,-€ 2b+ ca. 70,-€ 2a ca. 55,-€ 2b+ ca. 60,-€

Ausschuss 30€/fm D Qualität: 45€/fm

Die Fa. Pfeiffer (früher Heggenstaller) kauft sowohl 5m + 4m Fichten Fixlängen normaler Qualität, als auch 3,70 m Verpackungsholz, deshalb können bei der Bereitstellung der Gesamtmenge wenig Fichtenfixlängen dabei sein und eine

Papierholz: ganzjährig gesucht Fichte 2m lang, frisch, gesund, 8-30cm Zopf Preis: 36,00 - 40,00 €/rm + MwSt. (Preis ist noch nicht endgültig verhandelt) Fertigstellung bitte umgehend bei der WBV melden.

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Buchenbrennholz der Längen 2m bzw. 4m: Die Ware braucht nicht gespalten zu werden! Preise ab Waldstraße: ab ca. 58– 60,00 €/fm (Mindestmenge ca. 10 fm). Automatenware (für Spaltautomaten) von 20– 40cm Durchmesser besonders gefragt. Bei überstarker Ware Rücksprache mit der WBV.

Industrieholz: Fichte, Kiefer oder Buche: Längen: 2m (Harvesteraufarbeitung), 2 m – 5 m (Händische Aufarbeitung) Preise:

Nadelholz: ca. 28,00 €/rm bzw. 39,00€/fm Buche: Endgültige Preisverhandlungen stehen noch an!

49,00 €/fm

Laubstammholz: Buche: steigt mit zunehmender Stärke auf bis ca. 110,00 €/fm. Die Einschlag und die Bereitstellung guter und starker Hölzer ab 40 cm Mittendurchmesser sollte bis spätestens 15. Dezember abgeschlossen werden. m Preis von ca. 60- 75,00 €/fm verkauft werden. Die Qualitätsansprache bei Buchenstammholz muss vorab durch einen Förster oder durch den Waldwart der WBV (Wolfgang Maget) erfolgen. Qualitativ weniger geeignetes Buchenstammholz ist in jedem Fall im Brennholzbereich besser bezahlt und gehört auch dorthin. Sägefähiges Stammholz beginnt ab einem Mittendurchmesser von ca. 38 cm. Bitte kontaktieren Sie, wenn Sie Buchenstammholz verkaufen wollen, vorab einen Förster oder Mitarbeiter der WBV. geforderten Längen und Zopfdurchmesser sind bei einem Vor-Ort-Termin zu besprechen. Güte B Stkl. 3a ca. 140 €/fm, Stkl 3b ca. 190,00€ /fm Stkl 4 ca. 290,00€/fm Güte C Stkl. 3a ca. 80 €/fm, Stkl 3b ca. 90,00€ /fm Stkl 4 ca. 120,00€/fm Bei Interesse telefonisch im Büro nachfragen!

Hackschnitzel: Waldhackschnitzel aus Flächenräumung: Der Preis ist abhängig vom enthaltenen Restholz: zw. 4,50– 8,00 €/rm (erntefrische Ware) Hackschnitzel (ohne Nadelanteil und trocken): von 12,00 bis 23,00 €/rm Alle im Holzmarkt aufgeführten Rahmenpreise sind gültig für Vertragslaufzeiten bis 31.12.2014 bzw. bei einigen Firmen bis 31.01.2014. Die firmenspezifischen Preise weichen voneinander ab und sind nur schwer direkt miteinander zu vergleichen, da auch Qualitätsstandards und Sortierkriterien sich unterscheiden. Deshalb müssen immer Preisrahmen angegeben werden! Preise teilweise unter Vorbehalt, da noch nicht alle Firmen sich preislich endgültig festgelegt haben! Die angegebenen Preise sind Netto Preise, zuzüglich gesetzlicher MwSt. Kleinmengen mit ca. 5 fm sind kein Problem, solange sie zusammen mit Waldnachbarn an einer Waldstraße oder Sammellagerplätzen eine sinnvolle Partiegröße von ca. 20 bis 25 fm ergeben. Die Partietrennung ist weiterhin gewährleistet. Kleine Käferholzmengen sind durch Normaleinschlag auf eine sinnvolle Partiegröße von 15-25 fm aufzustocken. Alleinliegende Kleinmengen (unter ca. 10 fm) verursachen wesentlich höhere Transportkosten und Abwicklungskosten, die irgendwie umgelegt werden müssen. Parsberger WBV Nachrichten

Ausgabe 19 vom 18.10.2014

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Holzmarkt im Herbst 2014 Tendenz:

Erläuterung

Konjunkturelle Entwicklung nimmt spürbar Einfluss auf den Holzmarkt! Trotzdem ist eine gute Nachfrage nach frischem Rundholz in den nächsten Monaten vorhanden!

Die Diskussionen um die weltweite konjunkturelle Entwicklung und die derzeit vielen weltweiten Krisen tragen zu einer zunehmenden Verunsicherung der internationalen Holzmärkte und zu einem Rückgang der wichtigen Exportmärkte bei. Auch eine befürchtete Eintrübung der Wirtschaftslage in Deutschland führt zu einer zunehmend vorsichtigeren Beurteilung des Holzmarktes im Herbst 2014 durch die Säge- und holzverarbeitende Industrie. Tatsächlich waren die Schnittholzpreise in den Sommermonaten bei zähem Absatz rückläufig und die Auftragslage der Sägewerke eher unbefriedigend. Zudem hatte der milde Winter 2013/2014 zu einem erheblichen Preisrückgang mangels Nachfrage bei Pellets, Hackschnitzel und Sägespänen geführt. Eine Preiserholung ist bisher ausgeblieben. Insgesamt gesehen wird als Folge die wirtschaftliche Lage der gesamten Sägeindustrie als sehr angespannt geschildert. Grundsätzlich war für die Sägeindustrie während des Jahres ausreichend Rundholz auf dem Markt, aber ausbleibendes Käferholz stabilisierte bisher die Rundholzpreise. Die vorsichtige Einschätzung der weiteren Entwicklung durch die Sägewerke hat zu einer Verzögerung beim Abschluss von Rundholzkaufverträgen geführt. Auch die Laufzeit der Kaufverträge wurde im Privatwald auf wenige Monate begrenzt. Fazit:  Die Sägewerke brauchen Rundholz. Die Rundholzläger der Sägewerke sind saisonüblich gut aufnahmefähig Die leeren Rundholzläger tragen trotz schlechterer Konjunktur zur Stabilisierung der Preise erheblich bei. 

Während Fichtenstammholz, Fichtenfixlängen und auch Kieferstammholz derzeit gut gesucht sind, ist bei Kiefernfixlängen ein gesicherter Absatz zwar vorhanden, bedarf aber einer genauen mengenmäßigen Abstimmung mit unseren Mitgliedern beim Einschlag. Über die richtige Länge ist zu reden.



Holzeinschläge ohne verbindliche Holzmengenmeldung bzw. ohne vertragliche Absicherung können aus heutiger Sicht grundsätzlich nicht mehr empfohlen werden. Eine längerfristige Beurteilung der Holzpreisentwicklung für das 1 und 2. Quartal 2015 ist schwierig.



Gutes Buchenstammholz (Güte B 85,00 bis 110,00 €/fm) hat derzeit eine sehr gute Nachfrage, muss aber bis Weihnachten eingeschlagen und an die Käufer bereit gestellt sein. Danach wird mit einem sehr großen Angebot (eventuell Überangebot) gerechnet. Buchenstammholz mit weniger bis durchschnittlicher Qualität ( B/C Sortierung) liegt je nach Stärke zwischen 60-75 €/fm. Die Laufzeit dieser Verträge geht bis Mitte März 2015.



Im Herbst geschlagenes Holz findet immer zügig seinen Käufer!



Bitte melden Sie Ihre Holzmengen umgehend telefonisch oder schriftlich. Die Preissabsicherung kann nur für verbindlich gemeldete Mengen erfolgen. Meldung möglichst bis 31.10.2014

Haben Sie Interesse Ihren Holzeinschlag von der WBV- Parsberg organisieren bzw. durchführen zu lassen? Dann rufen Sie uns einfach an! Tel. 09182/1480

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Ausgabe 19 vom 18.10.2014

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Steuer bei Waldbesitzern ohne Landwirtschaft

von Hans Dintenfelder

Die „Steuer“ sollte niemanden vom Holzeinschlag abhalten In Bayerns Wäldern stehen nach wie vor große Mengen an hiebsreifen Holzbeständen. Vor allem die großen und alten Bäume fielen in den letzten Jahren in großem Umfang Kalamitäten wie Borkenkäfer und Stürmen (Kyrill, Emma) zum Opfer. Beim Verkauf von Kalamitätsholz müssen regelmäßig deutliche Preisabschläge in Kauf genommen werden. Auch aus diesem Grund ist es besser, die reifen Bestände planmäßig Schritt für Schritt zu ernten, als auf das nächste Schadereignis zu warten. Außerdem sind Bestände die regelmäßig durchforstet werden stabiler als ungepflegte Wälder. Auch dabei fällt gut nutzbares Holz an. Ein großes Hindernis ist oft die Angst vor dem Finanzamt. Dabei ist es steuerlich günstiger regelmäßig kleinere Mengen Holz einzuschlagen. Betriebsausgaben als Pauschale Der steuerpflichtige Gewinn wird regelmäßig aus den Einahmen abzüglich der Ausgaben berechnet. Für Waldbesitzer ohne Buchführung (i.d.R. kleinere Waldflächen) bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, für die Ausgaben eine Pauschale anzusetzen (55 %, wenn der Waldbesitzer das Holz selbst einschlägt, 20 % beim Holzverkauf auf dem Stock). Mit dieser Betriebsausgabenpauschale sind alle Aufwendungen abgegolten, nicht jedoch die Wiederaufforstungskosten. Sind die Ausgaben (Einschlag, Rücken, Aufforstung) höher, so können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Freibeträge für Land- und Forstwirtschaft nutzen Für Normalverdiener (bis 30.700 € bzw. 61.400 € Summe der Einkünfte) gibt es außerdem einen Freibetrag für Landwirtschaft von 670 € bzw. 1.340 € der vom landwirtschaftlichen Gewinn abgezogen wird. Beispiel 1: Waldbesitzer Josef und Josefa Huber verkaufen 80 fm Holz, die sie selbst einschlagen und erzielen einen Preis von 70 € /fm. Die Familie hat Einkünfte von 45.000 € jährlich. Einnahmen: 80 fm x 70 € 5.600 € abzgl. Betriebsausgabenpauschale 55% - 3.080 € Zwischensumme 2.520 € abzgl Freibetrag -1.340 € steuerpflichtiger Gewinn 1.180 € Einkommensteuer (bei Steuersatz z.B. 20 %) 236 € Beispiel 2: Waldbesitzer Johann und Johanna Müller verkaufen 80 fm Holz ab Stock und erzielen einen Preis von 50 €/fm. Die Familie hat Einkünfte von 45.000 € jährlich. Einnahmen: 80 fm x 50 € abzgl. Betriebsausgabenpauschale 20 % Zwischensumme abzgl. Freibetrag steuerpflichtiger Gewinn Einkommensteuer (bei Steuersatz z.B. 20%)

4.000 € - 800 € 3.200 € -1.340 € 1.860 € 372 €

Der Steuerprogression ausweichen Bei großen Einschlägen und höheren Holzerlösen steigt der Grenzsteuersatz an. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, regelmäßig kleinere Mengen Holz zu schlagen und zu vermarkten. Kalamitäten Bei Schadereignissen (Borkenkäfer, Sturm usw.) gibt es steuerliche Vergünstigungen für große Holzeinschläge. Damit diese gewährt werden, müssen Sie vor Beginn der Aufarbeitung eine Meldung (geschätzte Menge) an das Landesamt für Steuern machen. Sollte sich bei der Aufarbeitung herausstellen, dass die geschätzte Menge um mehr als 20 % überschritten wird, ist umgehend eine Nachmeldung vorzunehmen! Ansonsten ist nur die gemeldete Menge begünstigt. Die Waldbesitzervereinigungen haben dafür die entsprechenden Formulare.

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Besonderheiten bei Rentnern und Austragslandwirten Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung (Deutschen Rentenversicherung, Landwirtschaftlichen Alterskasse), sind nur zu einem Bruchteil steuerpflichtig. Deshalb dürfen Rentner und Austragslandwirte neben ihrer Altersrente durchaus noch den einen oder anderen Euro dazuverdienen. Sie bleiben dann meistens dennoch unter den Grenzen, ab denen Einkommensteuer zu bezahlen ist. Beispiel Austragslandwirte Maria und Hans haben sich für den Wald das Nutzungsrecht zurückbehalten. Einnahmen: Rente 7.860 € jährlich, davon steuerpflichtig 1/2, also 3.930 €. Austragleistungen vom Sohn Max 6.014 €. Hans und Maria verkaufen im Wirtschaftsjahr 2012/2013 für 16.000 € Holz auf dem Stock. Abzüglich der Betriebsausgabenpauschale von 20 % ergibt sich ein bei der Steuer anzusetzender Gewinn von 12.800 €. Von dem Gewinn aus dem Holzverkauf wird die eine Hälfte der Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2012 zugerechnet, die andere Hälfte dem Kalenderjahr 2013. Die Einkommensteuerberechnung sieht in den Jahren 2012 und 2013 jeweils wie folgt aus: Steuerpflichtiger Gewinn aus Holzverkauf Steuerpflichtiger Teil der Rente: Austragsleistungen abzgl. Beiträge zur Kranken-/ Pflegeversicherung: zu versteuerndes Einkommen: abzgl. Grundfreibeträge (8.004 € ledig, 16.008 € verheiratet) Einkommensteuer

6.400 € 3.930 € 6.014 € - 629 € 15.715 € - 16.008 € 0€

Weitere Informationen: Die Außenstellen der Treukontax Steuerberatungs GmbH helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das Thema Forst und Steuern. Herausgeber: Hans Dintenfelder, Treukontax GmbH, Weinberger Straße 18,92318 Neumarkt, Tel. 09181/266830

Neues waldbauliches Förderprogramm „WALDFÖPR 2014“

AELF Neumarkt

Da stabile, gemischte Wälder allen Bürgern zugutekommen und bei der richtigen Baumartenwahl den bevorstehenden Klimawandel voraussichtlich besser überstehen, unterstützt der Freistaat Bayern Sie als Waldbesitzer auch finanziell. So ist zum 01.08.2014 das neue waldbauliche Förderprogramm in Kraft getreten. Es führt die bewährten Maßnahmen, um stabile gemischte Bestände zu erzielen, fort. Orientiert an der allgemeinen Preissteigerung wurden die Fördersätze insgesamt angepasst. Mit der neuen Richtlinie wurde bei Pflanzungen in allen Bereichen auf eine reine Stückzahlförderung umgestellt. Das hat den Vorteil, dass bei kleineren Flächenverschiebungen draußen gegenüber den Angaben im Antrag keine fördertechnischen Nachteile für sie als Antragsteller durchschlagen. Wenn die Pflanzung von Mischbaumarten besonders dringlich ist, z. B. in sehr klimagefährdeten Altbeständen, kann jetzt zusätzlich zu den Fördersätzen ein Zuschlag gewährt werden. Ebenso gibt es einen Kleinprivatwaldzuschlag für alle, deren Waldbesitz max. 2 ha beträgt. Die Förderung von klimaangepassten Nadelbäumen sichert uns auch für die Zukunft den erwünschten Nadelholzanteil in unseren Wäldern. Neu in die Richtlinie aufgenommen wurde daher die Möglichkeit, klimatolerante Nadelhölzer wie z.B. Douglasie oder Schwarzkiefer bis max. 50% der Pflanzfläche zu fördern. Auch die Beimischung der Fichte auf Zeit bis max. 20 % auf entsprechenden Standorten ist jetzt möglich.

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Ausgabe 19 vom 18.10.2014

Seite 7

Eine weitere Neuerung im Förderprogramm sind die Wuchshilfen. Bei kleinflächigen, stark unkrautwüchsigen Kulturflächen oder Ergänzungspflanzungen können jetzt Wuchshilfen wie z.B. Tubexhüllen gefördert werden. Die Wuchshilfen sollen zum einen das Wachstum der Bäumchen beschleunigen, um rasch aus dem Unkraut zu kommen und gleichzeitig auch gegen Wildverbiss zu schützen. Welche Wuchshilfen für welche Baumart gut sind, erfahren sie in der Beratung durch unsere Förster. Die Erstaufforstung von landwirtschaftlichen Flächen kann ebenfalls wieder gefördert werden. Die Naturverjüngung ist auch weiterhin in bewährter Form im Förderprogramm enthalten. Voraussetzung hier ist, dass mindesten 30% der Fläche mit Laubholz bestockt ist und der zu erwartende Bestand klimatoleranter gegenüber dem Ausgangsbestand ist. Jungbestände brauchen Pflege, damit die Mischbaumarten durchkommen und sich stabile Z-Bäume entwickeln. Deshalb gibt es auch wieder eine Jugendpflegeförderung. Bis zum Alter von 15 Jahren können Pflegen in allen Bestandsarten von reinen Laubholzbeständen bis hin zu Nadelholzbeständen finanziell unterstützt werden Ab 15 Jahren bis zu einer Höhe von 15 Metern werden nur noch Laub- und Mischbestände gefördert. Reine Nadelholzbestände fallen raus, da der Ertrag aus einem möglichen Holzverkauf regelmäßig höher ist als der Aufwand. Eine Förderung der Jungdurchforstung gibt es nicht mehr. Die Bindefrist der Anträge beläuft sich auch weiterhin auf fünf Jahre. In dieser Zeit sind Sie angehalten, die notwendigen Pflege- und Schutzmaßnahmen Ihrer Kultur in der Regel ohne eine weitere Förderung selbständig durchzuführen. Mit folgenden Fördersätzen können Sie rechnen: Laubholzbestand Mischbestand Zuschläge je nach Einzelfall:  Klimazuschlag  Kleinprivatwald unter 2 ha Waldbesitz  zertifiziertes Pflanzmaterial  Ballenpflanzung  Großpflanzung  Wuchshilfen Jugendpflege Naturverjüngung mit mindestens 30% Laubholz

Wiederaufforstung 1,10 € pro Pflanze Grundförderung 0,85 € pro Pflanze Grundförderung

Erstaufforstung 1,35 € pro Pflanze Grundförderung 1,25 € pro Pflanze Grundförderung

- 20% - 20%

-

- 0,06 €/St LbH; 0,04 €/St NdH

- 0,06 €/St LbH; 0,04€/St NdH

- 0,3 €/St - 0,15 €/St - 1,45 €/St

- 0,3 €/St - 0,15 €/St - 1,45 €/St

400 €/ha Laubholzbestand 1100.- €/ha Mischbestand 1000.- €/ha

Nutzen Sie die Beratung unserer Revierförster vor Ort. Dabei werden selbstverständlich alle wichtigen, waldbaulich sinnvollen Möglichkeiten besprochen. Sie wählen aus, was sie davon umsetzen wollen und können. Wenn sie sich dabei zu einer Lösung entscheiden, für die Fördermittel beansprucht werden können, helfen ihnen die Revierförster beim Ausfüllen der Förderanträge. Kälte und Nässe dämpft Borkenkäfer Der Herbst 2013 und das warme und trockene Frühjahr haben auf eine hohe Borkenkäfergefahr für dieses Jahr schließen lassen. Doch bereits der Kälteeinbruch im Mai und später der kühlnasse Sommer haben den Befall wesentlich gedämpft. Im Ergebnis finden wir jetzt im Herbst nur einzelne Käfernester. Die sind zwar entsprechend der Jahreszeit größer und können 20 – 50 fm erreichen, insgesamt ist die Situation jedoch nicht mehr angespannt. Damit das auch in 2015 so bleibt, empfehlen wir ihnen, alle bekannten Käfernester und die, die im Laufe des Herbstes und Winters noch dazukommen, rechtzeitig vor dem neuen Käferflug im Frühjahr 2015 auszuräumen.

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Ausgabe 19 vom 18.10.2014

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Vegetationsgutachten 2015 „Was, das Vegetationsgutachten ist doch erst rum?“ Diese Antwort erhalten wir immer wieder, wenn wir das Thema Jagd ansprechen. Es stimmt, 2012 haben wir für den gesamten Landkreis die forstlichen Gutachten zum Zustand der Waldverjüngung gefertigt. Doch alle 3 Jahre ist ein neues Gutachten fällig. Voraussichtlich wird sich am Verfahren und am Ablauf wenig ändern. Daher laden wir sie bereits jetzt ein, die Außenaufnahmen zu begleiten. Außerdem werden in vielen Hegegemeinschaften wieder ergänzende revierweise Aussagen zu jedem Jagdrevier gefertigt. In den Hegegemeinschaften Velburg, Parsberg und Hohenfels war die Verbisssituation beim letzten Gutachten erfreulich gut. Deshalb werden wir nur wenn es Jäger, Jagdgenossenschaften oder sie als einzelner interessierter Waldbesitzer dies wünschen, zusätzliche Aussagen zum einzelnen Revier treffen. Dazu werden wir die Jagdgenossenschaften und Revierinhaber in diesen Hegegemeinschaften im Februar 2015 auch noch einmal persönlich anschreiben.

Herbstkulturen Pflanzung und Zaunbau in Dienstleistung Neben der Pflanzenlieferung bietet die WBV Parsberg zusätzlich die Pflanzung und den kompletten Zaunbau an. Kosten Pflanzung (Pflanzengröße bis 80 cm ohne MwSt.) Hohlspaten Winkelpflanzung (nur für kleinere Pflanzsortimente zu empfehlen) Pflanzlochbohrer Kosten Zaunbau (incl. Material ohne MwSt.)

0,50 €/Pflanze 0,40 €/Pflanze 1,00- 1,40 €/Pflanze 5,00 €/Laufmeter

Pflanzsaison Herbst 2014 Bitte Forstpflanzen umgehend bestellen! Die Auslieferung der Pflanzen erfolgt sobald die Triebe der Laubgehölze verholzt und damit winterfest sind! Dies ist beim Laubholz erfahrungsgemäß ab der zweiten Novemberwoche der Fall. Beim Laubholz wird die Herbstpflanzung empfohlen! Entscheidend für den Anwuchserfolg ist nicht die Frage Herbst oder Frühjahr, sondern eine ausreichende Pflanztiefe und eine insgesamt gute Pflanzarbeit Topfpflanzen: Inzwischen können fast alle Baumarten als Topfpflanzen mit hervorragender Qualität geliefert werden. Die Preise für Topfware sind durch neue Produktionsmethoden durchaus interessant. Die Anwuchserfolge sind gerade bei den empfindlichen Baumarten wie Douglasie, Tanne, Lärche gegenüber wurzelnackter Ware wesentlich besser. Pflanzen mit Wurzelballen haben einen Nährstoffvorrat und machen unabhängiger von der Pflanzsaison. Aus logistischen Gründen und wegen knapper Verfügbarkeit von einigen Baumarten bitte rechtzeitig bestellen.

Wichtiger Hinweis: Die Mäusebekämpfung in den bereits bestehenden Kulturen ist unbedingt noch im November zu erledigen. Beratung durch Ihren staatlichen Revierleiter / Förster anfordern. Weitere Informationen unter www.lwf.bayern.de/Waldbewirtschaftung/Waldschutz/Maus. Auch im vergangenen Winter waren wieder erhebliche Mäuseschäden an bereits bis zu 3m hohen Kulturen zu beklagen!!! Zaunmaterial Über die WBV- Parsberg kann an folgenden Orten Zaunmaterial bezogen werden: in Dürn bei Breitenbrunn Wittmann Helga 09495/1411 in Velburg Raiffeisenlagerhaus 09182/93180 in Gebertshofen Raiffeisenlagerhaus 09186/813

Parsberger WBV Nachrichten

Zur Verfügung stehen: Zaunhöhe 1,50m ca. 48€/Rolle incl. Zaunhöhe 1,60m ca. 69€/Rolle incl. (jeweils 50lfm pro Rolle)

Ausgabe 19 vom 18.10.2014

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Motorsägenkurse Auch im Winterhalbjahr 2014/2015 werden durch die WBV-Parsberg zweitägige Motorsägenkurse abgehalten. Für komplette Vereinskurse (z.B. Feuerwehr) werden wieder Sonderkonditionen gewährt. Ablauf: Am 1. Tag theoretischer Teil 2. Tag praktische Ausbildung im Wald Termine: 14/15.11.2014 oder 12/13.12.2014 oder dann im Jan/ Feb 2015 Anmeldung im WBV-Büro 09182/1480. Informationsveranstaltungen zur Jungwuchspflege in reinen Laub- bzw. Nadelholz oder Mischbeständen Themen:

Erarbeiten der richtigen Zielsetzungen und der Betriebsziele Vorführung von wirtschaftlichen Arbeitsmethoden, mit Heppe, Axt oder Zwickschere. Richtige Arbeitstechniken mit Freischneider und leichter Motorsäge. Termine: Samstag, 8.11.2014 um 12.00 Uhr in Engelsberg bei Lauterhofen. Treffpunkt: Gasthaus Stigler Samstag, 22.11.2014 um 12.00 Uhr in Kemnathen bei Breitenbrunn. Treffpunkt Gasthaus Mosandl Durchführung: WBV- Förster Josef Meier Ansprechpartner der WBV- Parsberg Für Holzmengenmeldungen, Pflanzenbestellungen, Abrechnungen sind zuständig: WBV Büro Frau Resi Karl und Frau Ingrid Scherer Gewerbegebiet 3, 92355 Velburg 09182 / 1480 Für die Maschineneinsatzplanung, Hiebsplanung, Pflanzungsdienstleistung, Waldpflegeverträge: Josef Meier (WBV– Förster) 09182/1480 oder 0175/5719548 Für die Vermessung und Aushaltung im Wald bzw. Kontrollmaßerfassung sind zuständig: Raum Dietfurt: Otto Grill, Ottmaring 08464/1529 bzw. 0151/14060246 übrige Gebiete: Wolfgang Maget, Dantersdorf 09182/800 bzw. 0171/2439514 Geschäftsführer: Alois Meier 09182/1480 bzw. 0171/9915331

Parsberg ,Lupburg

Frau Christl Schnell

Tel. 09492/600840 oder 0175/7250230

Pilsach,Lauterhofen;Berg

Herr Bernhard Raschka

Velburg, Deinig

Herr Erwin Kahr

Tel. 09182/1678

Dietfurt u Breitenbrunn

Herr Oliver Kuhn

Tel. 08464/640017 oder 0175/7250206

Tel. 09181/482-14 oder 0171/3384575 Mittwoch 14-17.00 Uhr Forstamt Neumarkt, Kapuzinerstr. 6 1/3 oder 0151/12622658

Amt für Land- und Forstwirtschaft, Außenstelle Forsten: Tel.: 09181/482-0

Mit freundlichen Grüßen gez. Meier Alois (Geschäftsführer)

Gruber Michael, (1.Vors.)

Herausgeber: Waldbesitzervereinigung Parsberg, Gewerbegebiet 3,92355 Velburg Tel.: 09182/1480 Fax: 09182/909856 [email protected] www.wbv-parsberg.de Geschäftszeiten: Mo. 8.00-12.00 Uhr Fr. 14.00-17.00 Uhr Parsberger WBV Nachrichten

Ausgabe 19 vom 18.10.2014

Seite 10

Absender: Name, Vorname................................................................................ Straße

……….. ..................................................................

PLZ, Ort

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Telefonnummer:……………/…………………..Steuernummer: . . . / . . . / . . . . . An die

Waldbesitzervereinigung Parsberg e.V. Gewerbegebiet 3

E-Mail: [email protected] Internet: www.wbv-parsberg.de Tel. 09182/1480

92355 Velburg

Fax

09182/909856

Rückantwort / Holzmeldeformular Herbst 2014

(bitte umgehend zurücksenden oder telefonisch melden- möglichst bis 31.10.2014)

Die Waldbesitzervereinigung wird nur für die von Ihnen gemeldeten Mengen mit den einzelnen Firmen verbindliche Verträge abschließen. Folgende Sortimente werden von mir in den kommenden Monaten eingeschlagen und über die WBV- Parsberg vermarktet: Fertigstellungszeitpunkt zwingend angeben! ........................ fm ......................... fm

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Fichtenabschnitte (5,10mlang) = Standartsortiment ab 13cm Zopf -58 cm Stock

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Fichtenabschnitte (4,10m ) ab 13 cm Zopf bis 58 cm Stock

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Fichtenabschnitte Mischsortiment 5,10 / 4,10m

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mittleres bis starkes Kiefernstammholz (ab ca. 23 cm ..................... Mittendurchmesser) schwächeres bis mittelstarkes Kiefernstammholz …………….. Länge 8-20 m , ab 13 cm Zopf bis max. Stockdurchmesser 45 cm sehr gesucht, besonders gut geeignet für händische Aufarbeitung Kiefernabschnitte ( 3,70m ) .................... ab 13- cm Zopf bis 45 cm Stock Kiefernabschnitte (4,10 oder 5,10m lang) ..................... ab17 cm Zopf bis 58 cm Stock, Verpackungsholz (3,70m ) ..................... ab 15 cm Zopf, Kiefer oder Fichte, besonders für schlechte Holzqualitäten

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stärkeres Fichtenstammholz 16-20m; (10-15m) für Bauholzsägewerke = (2a, 2b, 3a+ entspricht H4/H5/H6) möglichst gute Qualität, sofort einschlagen schwächeres Fichtenstammholz ab (10m) 14m-19 m Länge, 1b/2a/2b

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Buchenbrennholz 2 bzw. 4m lang

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Fichtenpapierholz ( 2 m lang)

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Industrieholz

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Die Mengen sind „ca.- Angaben“ melden!

ab 2m Länge, ab 7 cm Zopf

Mengenänderungen und Sortimentsverschiebungen unbedingt

Absender Name, Vorname ……………………………………….. Straße

………………………………………...

PLZ, Ort

………………………………………...

Telefonnummer …………/…………Steuernummer……/……/……………… An die Waldbesitzervereinigung Parsberg e.V. Gewerbegebiet 3

E-Mail: [email protected] Internet: www.wbv-parsberg.de Tel.: 09182 / 14 80

92355 Velburg

Fax: 09182 / 90 98 56

Pflanzenbestellung Herbst 2014 Achtung wichtig!! Bitte ankreuzen! Förderfläche Baumart Nadelholz

Alter

Fichte Fichte Fichte Weißtanne Douglasie Douglasie Eu. Lärche Waldkiefer

2+2 2+2 2+2 2+2 2+1 2+2 1+1 1+1

Größe

nein

Menge

andere Größen sind auf Wunsch möglich

(4 J.) (4 J.) (4 J.) (4 J.) (4 J.) (4 J.) (2 J.) (2 J.)

25-50 30-60 40-70 15-30 25-50 30-60 30-60

Laubholz Rotbuche Rotbuche Bergahorn Bergahorn Esche Esche Wildkirsche Winterlinde Stieleiche Traubeneiche

Herkunft *

ja

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andere Größen sind auf Wunsch möglich

2+0 2+0 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 2+0 2+0 2+0

(2 J.) (2 J.) (2 J.) (2 J.) (2 J.) (2 J.) (2 J.) (2 J.) (2 J.) (2 J.)

30-50 50-80 30-50 50-80 30-50 50-80 ……. ……. ……. …….

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* Herkünfte sind einzutragen sofern sie auf dem Förderantrag vorhanden sind

Zusätzliche Baumarten, andere Größen oder auch Sträucher, Obstbäume und Pflanzen zur Gartengestaltung können sie ebenfalls über uns bestellen!

Topfpflanzen:…………………………………………………………………

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