Herzlich willkommen in der

Berufsschule - IT

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Sehr geehrte Schülerin, sehr geehrter Schüler, mit dem Beginn Ihrer Ausbildung und dem Besuch der Berufsschule hat für Sie ein neuer, spannender Lebensabschnitt begonnen. Wir heißen Sie hierzu herzlich willkommen und wünschen viel Erfolg. Das Heinz-Nixdorf-Berufskolleg wird sein qualifiziertes Lehrpersonal, seine moderne Ausstattung sowie die guten Kontakte zur Industrie optimal einsetzen, um Ihnen eine fundierte und zukunftsorientierte berufliche Erstausbildung zu ermöglichen. Damit dies gemeinschaftlich gelingt, haben wir wichtige Regelungen in diesem Dokument für Sie zusammengestellt. Die Kenntnis und Beachtung dieser Regeln wird Unsicherheiten vermeiden. Lesen Sie diese und nehmen Sie das Dokument auch zu Ihren Unterlagen. Ihr IT-Team

1.

Allgemeine Verhaltensregeln

Für die kommenden 3 Jahre wird das Heinz-Nixdorf-Berufskolleg (HNBK) für ca. 1/3 der Ausbildungszeit Ihr „Arbeitsplatz“ sein. Wir bitten Sie daher, neben den bereits aufgeführten Punkten, die nachstehenden Verhaltensregeln zu beachten: 1.1 Das HNBK wird als Schule der Sekundarstufe II ausschließlich von Jugendlichen und Erwachsenen besucht. Wir legen daher besonderen Wert auf Verhaltensweisen, die Ihre Persönlichkeitsentwicklung und Ihre fachliche Qualifizierung fördern. 1.2 Zu Ihrer Ausbildung werden moderne und hochwertige Unterrichtsräume und Qualifizierungszentren mit entsprechenden Einrichtungen bereitgestellt. Wir sehen es als selbstverständlich an, dass diese Räume und Einrichtungen sorgsam behandelt werden. Sachbeschädigungen oder Manipulationen an diesen Räumen oder Einrichtungen verursachen Zeitaufwand und Kosten, die dem ordentlichen Unterrichtsgeschehen in unserem Hause schaden. Bei Sachbeschädigungen wird das HNBK auf einer Kostenerstattung bestehen. 1.3 Eine regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht ist unbedingt erforderlich. Beachten Sie bitte die nachstehenden Punkte: • • • • • • •

Den Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten. Die Lehrerinnen und Lehrer erwarten von Ihnen darüber hinaus, dass Sie die klassischen Tugenden Ordnung, Sauberkeit und Pünktlichkeit beherzigen. Die vorgegebenen Unterrichtszeiten sind einzuhalten. Guter Unterricht kann nur in einem ruhigen Lernklima stattfinden; ständige Unruhe und Störungen schaden dem Unterrichtsgeschehen. Zum Unterricht sind die erforderlichen Arbeitsmaterialien mitzubringen. Hausarbeiten sind fristgerecht zu erledigen. Unterrichtsinhalte werden von Ihnen immer – auch unaufgefordert – nachbereitet. Dieses gilt insbesondere für durch Erkrankung oder Beurlaubung versäumte Unterrichtsinhalte.

1.4 Für das Verhalten im Schulgebäude und insbesondere in den Unterrichtsräumen haben wir gemeinsam mit den Schülervertretern weitere Vereinbarungen: • •

Halten Sie bitte Ihren Unterrichtsraum zu jeder Zeit sauber. Die Schülerinnen und Schüler, die für den Ordnungsdienst in den Klassen eingeteilt sind (siehe Liste im Lehrbericht), erfüllen die dort aufgeführten Aufgaben. Seite 2

• • • • • • •

Ihre Garderobe gehört an die Garderobenhaken. Kopfbedeckungen sind im Klassenraum abzunehmen. Schultaschen sind auf den Boden zu stellen. Während des Unterrichts wird weder gegessen noch getrunken. Mitgeführte Getränke (Dosen und/oder Flaschen) sind in der Tasche aufzubewahren. Der Toilettengang ist (möglichst) nur in den Pausen durchzuführen. Handys sind im Klassenraum auszuschalten und in der Tasche aufzubewahren.

1.5 Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass der regelmäßige Schulbesuch eine wichtige Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Unterrichtsorganisation und vor allem für Ihren Lernerfolg darstellt. 1.6 Leistungsnachweise (schriftlich, praktisch oder mündlich) sind zur Beurteilung Ihres Leistungstandes notwendig und werden von den Lehrerinnen und Lehrern angesetzt und rechtzeitig bekannt gegeben. Die dabei gesetzten Termine sind von Ihnen einzuhalten. Sollten Sie einen solchen Termin nicht wahrnehmen können, gelten die nachstehenden Regeln: •

Bei Erkrankungen sollten Sie sofort einen Arzt aufzusuchen, der die Schulunfähigkeit für diesen Tag feststellt. Die Schule ist noch am gleichen Tag (bis 9.00 Uhr) telefonisch über die Erkrankung zu informieren (informieren Sie bitte auch Ihren Ausbildungsbetrieb). Das krankheitsbedingte Fehlen von einem Leistungsnachweis (Klassenarbeit, Präsentationen, etc.) weisen Sie durch die Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. durch die Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach. Eine Entschuldigung mit der Kenntnisnahme des Betriebs ist abweichend von der Regelung in Kapitel 3 (Verhalten bei Krankheit) nicht ausreichend. Das entsprechende Dokument ist innerhalb von fünf Werktagen dem Klassenlehrer/-in vorzulegen.



Eine Beurlaubung vom Unterricht am Tage eines angekündigten Leistungsnachweises ist nur in Ausnahmefällen möglich. In Ihren Urlaubsantrag müssen Sie ausdrücklich auf diesen Termin hinweisen. Darüber hinaus müssen der Fachlehrer und der Klassenlehrer ihr Einverständnis zu dieser Beurlaubung abgeben.



Sollten Sie sich zu einem angesetzten Leistungsnachweis (schriftliche Arbeit, schriftliche Übung . . .) verspäten, so lassen Sie sich bei unverschuldeter Verspätung eine Bestätigung ausstellen (z.B. von der EVAG oder der DB).

Bei Beachtung dieser Vorgaben wird Ihnen ein Nachholtermin (bei Erkrankung oder Beurlaubung) angeboten. 1.7 Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände gilt ein Rauchverbot.

2. Berufsschulpflicht1 • Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. • Die Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen. 1

SchulG §§ 42, 43; BBIG §§ 3, 4 Seite 3



Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich insbesondere, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen und am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die er freigestellt wird.

Verstöße gegen die Berufsschulpflicht müssen dem Ausbildenden (Betrieb) unverzüglich gemeldet werden und sind ggf. ein schwerwiegender Entlassungsgrund.

3.

Verhalten bei Krankheit

Für den Fall, dass Sie am Unterricht nicht teilnehmen können, sind folgende Regelungen zu beachten: • Bei Erkrankungen während Ihrer Schulzeit sind zunächst umgehend der Betrieb und dann die Schule telefonisch zu informieren. Die Meldung muss am Tag der Erkrankung bis 9.00 Uhr im Sekretariat der Schule (Telefon: 0201/76 06-0) eingegangen sein. • Fehlzeiten von bis zu zwei Tagen können durch eine schriftliche Begründung, die die Kenntnisnahme des Betriebs beinhaltet, entschuldigt werden. Ab dem dritten Fehltag muss ein ärztliches Attest bzw. die Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Entschuldigung der Fehlzeiten vorgelegt werden. Das entsprechende Dokument ist innerhalb von fünf Werktagen dem Klassenlehrer/-in vorzulegen. • Die schriftliche Begründung Ihrer Fehlzeiten ist in einer entsprechenden Form beim Klassenlehrer abzugeben und muss von Ihrem Ausbildungsbetrieb mit Unterschrift und Stempel zu Kenntnis genommen sein. • Geplante Arztbesuche und Regelungen von Privatangelegenheiten (z.B. Behördengänge) sind möglichst außerhalb der Schulzeit zu platzieren. • Unterrichtsverspätungen sind unbedingt zu vermeiden; sie belasten Mitschüler und Lehrer. Sollte eine Verspätung nicht zu vermeiden sein, ist sie unverzüglich dem Fachlehrer zu melden. Eine schriftliche Begründung (Entschuldigung) ist dem Klassenlehrer auszuhändigen. • Melden Sie sich während der Unterrichtszeit krank, oder möchten Sie sich kurzfristig beurlauben lassen, so ist dies dem Fachlehrer mitzuteilen und eine schriftliche Entschuldigung dem Klassenlehrer nachzureichen.

4.

Beurlaubung von Unterricht

Für Beurlaubungen vom Unterricht gilt folgendes: • Ist eine Beurlaubung bis zu einem Tag notwendig, so beantragen Sie diese rechtzeitig bei Ihrem Klassenlehrer (mindestens drei Tage vorher). • Beurlaubungen, die einen Tag überschreiten, müssen vom Schulleiter genehmigt werden. In einem solchen Fall reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 1 Woche vorher bei Ihrem Klassenlehrer schriftlich ein. • Der beantragte Urlaub kann nur dann als genehmigt angesehen werden, wenn der Klassenlehrer eine positive Rückmeldung gibt.

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5.

Erforderliche Lern- und Arbeitsmittel

Die nachstehenden Lern- und Arbeitsmittel sind vom Lernenden anzuschaffen und müssen ständig im Unterricht verfügbar sein: • • • • • •

Druckbleistifte, Radiergummi und Lineale, Kugelschreiber und/oder Füller und Farbstifte (Buntstifte), Ordner (DIN A4) mit entsprechenden Fachunterteilungen für jedes Fach, Ersatzpapier (DIN A4 / kariert), Taschenrechner, das Tabellenbuch.

Am ersten Schultag sind mitzubringen: • Kopie des Deckblatts des Ausbildungsvertrags • Kopie des letzten Schulzeugnisses • zwei Lichtbilder, rückseitig mit Namen versehen • didaktischer Jahresbeitrag von 25 €.

6.

Weitere Informationen

Blockpläne

www.hnbk.de Blockpläne

Didaktischer Beitrag

Zur Finanzierung des didaktischen Materials (z. B. Kopien, Skripte, Folien, Spezialstifte, Rechnerersatzteile) erheben wir von jeder Schülerin und jedem Schüler einen Jahresbeitrag von 25 €. Sie erhalten vom Klassenlehrer eine Quittung.

Klausurjahresplanung

www.hnbk.de Service Downloadkiosk

Kontaktdaten

www.hnbk.de Service Ansprechpartner

Online-Anmeldung

Der Pfad zur Online-Anmeldung lautet: www.hnbk.de Anmeldung Sie können sich von jedem Internet-Zugang aus anmelden. Halten Sie dazu Ihren Ausbildungsvertrag bereit, da Sie dort einige Daten entnehmen müssen. Ausdrucken der Anmeldung ist nicht nötig!

Schulbescheinigung

Falls Sie eine Schulbescheinigung benötigen, können Sie beim Klassenlehrer oder im Sekretariat das entsprechende Formular erhalten. Der Klassenlehrer unterschreibt die Bescheinigung, danach wird sie im Sekretariat abgestempelt und von der Schulleitung unterschrieben.

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Schülerausweis

Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen Schülerausweis aus. Dazu benötigen Sie ein Passfoto. Der Klassenlehrer unterschreibt den Schülerausweis und danach muss dieser im Sekretariat abgestempelt werden.

Stundenplan

Den aktuellen Stundenplan finden Sie unter www.hnbk.de  Stundenpläne

Vertragsbesonderheiten

Informieren Sie uns, wenn Sie einen 2-jährigen Berufsausbildungsvertrag haben!

Vertretungsplan

Information über Stunden- und Raumplanänderungen finden Sie am „Schwarzen Brett“ zwischen den Räumen 119 und 120 bzw. gegenüber in der Vitrine. Ferner finden Sie den Vertretungsplan unter www.hnbk.de  Stundenpläne Vertretungsplan

Zusatzqualifikationen/ Zertifikate

Arbeitsgemeinschaften und Wahlpflichfächer erweitern und vertiefen die erworbenen Kompetenzen und bereiten auf internationale Zertifizierungen vor: http://www.hnbk.de/bildungsangebot/zertifikate.html

Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, so wenden Sie sich bitte an die Fachkolleginnen und -kollegen, den Klassenlehrer, den zuständigen Abteilungsleiter oder die Schulleitung. Wir wünschen Ihnen im Heinz-Nixdorf-Berufskolleg einen guten und erfolgreichen Aufenthalt! Essen, den 01.08.2012 gez. StD Dipl.-Ing. J. Gleißner Abteilungsleiter Berufsschule IT

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Hinweis Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen über •

Leistungsbewertung (Notenschlüssel der BS-IT)

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Verhaltensregeln im Umgang mit der IT-Infrastruktur

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Benutzungshinweise für Integrierte Unterrichtsräume

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Unterrichtszeiten

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Vorsorgliche Maßnahmen und Verhalten bei Bränden

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Notenschlüssel der Berufsschule-IT erreichte Prozentzahl

Note

92

-

100

1

81

-

91

2

67

-

80

3

50

-

66

4

30

-

49

5

0

-

29

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Verhaltensregeln im Umgang mit der IT – Infrastruktur (Computerräume, Internet, Intranet, …) Die Qualität Ihrer Ausbildung am Heinz-Nixdorf-Berufskolleg hängt in wesentlichem Maße vom Zustand der Computerräume ab. Administration und Wartung dieser Räume verlangen schon im normalen Betrieb einen hohen Einsatz der raumverantwortlichen Lehrer und des Serviceteams. Leider kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen bzw. Schüler vorsätzlich oder fahrlässig Computer beschädigen. Die betroffenen Geräte sind danach oft tage-, manchmal auch wochenlang nicht einsatzfähig, so dass es zu einer Beeinträchtigung des Praxisunterrichtes kommt, die nicht geduldet werden kann. Auch die Nutzung des Internets zu unterrichtsfremden Zwecken stört in großem Maße den Unterrichtsablauf und verursacht immense Kosten, da der Download großer Datenmengen die Performance des Gesamtsystems drastisch mindert und höhere Übertragungskosten verursacht. Gleichzeitig gilt, dass der Download unterrichtsfremder Inhalte (Filme, Musik, Programme, etc.) grundsätzlich zu (schul-)rechtlichen Konsequenzen führt. Zu Ihrer Information: Der Missbrauch unserer IT - Infrastruktur kann nach §303, 303a,b,c des StGB geahndet werden. StGB § 303 Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar.

StGB § 303a Datenveränderung (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. StGB § 303b Computersabotage

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er 1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder 2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

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1.

Die Benutzung der schuleigenen technischen Einrichtungen, wie PC, Server, Vernetzung etc., ist ausschließlich zu Unterrichtszwecken erlaubt.

2.

Private PC und/oder Notebooks dürfen im Rahmen des Unterrichtseinsatzes mitgebracht und an das Schulnetz angeschlossen werden. Dies ist jedoch nur gestattet, wenn die Geräte beim Serviceteam mit der MAC-Adresse des Gerätes und dem Namen des Besitzers registriert werden. Der Einsatz vorbenannter Geräte ohne Registrierung, oder unter Verwendung anderer Adressen, z.B. zwecks anonymer Nutzung des Netzes, ist unzulässig. Ebenso müssen eigene Netzwerkleitungen (Patchleitung) mitgebracht werden. Die Verwendung der schuleigenen Leitungen, mit denen die Schulgeräte angeschlossen sind, ist unzulässig.

3.

Einstellungen an der Systemkonfiguration der schuleigenen IT-Einrichtungen (Betriebssystem, Treiber, Bildschirmschoner, Netzwerkeinstellungen) sind für Sie grundsätzlich tabu. Da dies so ist, wird man Ihnen unter Umständen bereits in dem Fall, wenn Sie unaufgefordert die Einstellungen aufrufen, eine unlautere Absicht unterstellen.

4.

Installieren oder löschen Sie unter keinen Umständen unbefugt Software auf Schulcomputern. Dies ist ein besonders schwerer Eingriff in die Computerfunktion, da die technischen Folgen häufig unabsehbar sind.

5.

Mäntel und Jacken gehören an die Garderoben und nicht auf Tische oder Stühle!

6.

Es ist selbstverständlich, dass in PC–Räumen – wie in anderen Räumen auch – nicht gegessen oder getrunken wird.

7.

Schalten Sie niemals unaufgefordert einen Computer ein.

8.

Fahren Sie nach Unterrichtsende den Computer ordnungsgemäß herunter und schalten ihn, falls erforderlich, auch aus.

9.

Führen Sie sorgfältig die Belegliste!

10.

Meldung macht frei. Informieren Sie den unterrichtenden Lehrer unverzüglich über auftretende Fehler und dokumentieren Sie diese unter Angabe Ihrer Platznummer in der Belegliste. Damit beweisen Sie, dass eine Fehlfunktion nicht von Ihnen verursacht wurde.

11.

Führen Sie keine Programme aus, die Ihnen unbekannt sind. Auch dadurch könnten Sie Daten beschädigen.

12.

Benutzen Sie nur die Programme, die der unterrichtende Lehrer freigegeben hat.

13.

Speichern Sie selbsterzeugte Dateien immer nur auf externen Datenträgern ab.

14.

Es ist nicht erlaubt, im Schul- und/oder Verwaltungsnetz Internettauschbörsen zu betreiben, sowie unterrichtsfremde Inhalte, gleich ob Programme, Betriebssysteme, Webseiten, Filme, Videos oder Musikdateien zu versenden oder zu empfangen (Down-/Uploads).

15.

Zur Aufdeckung evtl. Missbrauchs wird der Netzverkehr mitprotokolliert. Seite 9

Benutzungshinweise für Integrierte Unterrichtsräume Liebe Schülerinnen und Schüler, damit Sie selbständig und verantwortungsbewusst mit Schaltungen der Elektrotechnik umgehen können, wurde dieser Raum mit erheblichem finanziellem Aufwand eingerichtet. Um stets vernünftig in diesem Raum arbeiten zu können, beachten Sie unbedingt folgende Grundsätze: 1. Zu Beginn des Unterrichts trägt sich jeder Schüler in die Belegliste ein. Dies gilt auch für Klassen, denen der Raum als Klassenraum zugewiesen worden ist. 2. In Klassenräumen darf weder gegessen noch getrunken werden! Kleidung gehört selbstverständlich an die Garderobe. Im Übrigen ist der Raum sauber und aufgeräumt zu halten. Die Lehrer werden sofort eingreifen, wenn sie Verstöße feststellen. 3. Die Jalousien dürfen nur vom Lehrer bedient werden. Die Fenster müssen so gesichert sein, dass beim Betätigen der Jalousien sich nicht die Fenstergriffe einhaken und die Lamellen beschädigen. Hier ist besondere Sorgfalt geboten. 4. Die NOT-AUS-Schalter an den Tischen sind nur für den Notfall gedacht! 5. Mit den Betriebsmitteln ist sorgfältig umzugehen. Hierzu gehört eine fachgerechte Einweisung in deren Umgang. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Schüler. 6. Alle Betriebsmittel haben einen bestimmten sinnvollen Platz. Achten Sie auf diese Ordnung und stellen bzw. stecken die Betriebsmittel nach dem Unterricht ordentlich an ihren vorgesehenen Platz zurück. 7. Alle Messgeräte müssen ausgeschaltet sein. Dies gilt besonders für die digitalen Multimeter. 8. Falls im Experimentierbetrieb trotz sorgfältigem Umgang dennoch ein Betriebsmittel beschädigt worden ist, melden Sie dies unverzüglich dem Fachlehrer. Er entscheidet über das weitere Verfahren. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Arbeiten.

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Unterrichts- und Pausenzeiten Stunde

von

bis

1.

07.30h

08.15h

2.

08.15h

09.00h

Pause

09.00h

09.15h

3.

09.15h

10.00h

4.

10.00h

10.45h

Pause

10.45h

11.15h

5.

11.15h

12.00h

6.

12.00h

12.45h

Pause

12.45h

13.00h

7.

13.00h

13.45h

8.

13.45h

14.30h

Pause

14.30h

14.45h

9.

14.45h

15.30h

10.

15.30h

16.15h

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VORSORGLICHE MAßNAHMEN UND VERHALTEN BEI BRÄNDEN

1. Bei ALARM muss das gesamte Schulgebäude von allen Schülern, Lehrern und sonstigen an der Schule tätigen Personen unverzüglich geräumt werden. 2. Persönliche Gegenstände (vor allem Schultaschen, abgelegte Kleidungsstücke etc.) müssen im Klassenraum verbleiben, um Unfälle zu vermeiden. 3. Vor dem Verlassen der Räume sind die Fenster zu schließen; die Türen dürfen nach dem Verlassen der Räume nicht abgeschlossen werden. 4. Kein Schüler darf bei ALARM das Schulgelände (den Pausenhof als Sammelstelle) verlassen. 5. Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler in ihren Klassenräumen, bis Rettung kommt, oder sie werden in einen Raum geführt, der von der größten Gefahr möglichst weit entfernt ist. In diesen Räumen sind die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen.

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Nachname: _________________________________ Vorname:

_________________________________

Klasse:

__________

Schulform:

BS-IT

Über die nachfolgend genannten Sachverhalte/Verhaltensvorschriften bin ich eingehend unterrichtet worden und habe diese zur Kenntnis genommen. Diese Unterrichtung bestätige ich per Unterschrift und ich werde entsprechend handeln.  Regeln für das Verhalten - im Schulgebäude - im Unterricht - im Krankheitsfall - bei Beurlaubungen - bei Verspätungen  Leistungsbewertung  Verhaltensregeln im Umgang mit der IT-Infrastruktur  Benutzungshinweise für Integrierte Unterrichtsräume  Unterrichtszeiten  Vorsorgliche Maßnahmen und Verhalten bei Bränden

______________ Ort

_______________ Datum

_____________________ Unterschrift

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