Eltern mit geistiger Behinderung

Eltern mit geistiger Behinderung Evaluation der Betreuungssituation von Eltern(-teilen) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung in der deutsc...
Author: Reiner Tiedeman
26 downloads 4 Views 2MB Size
Eltern mit geistiger Behinderung Evaluation der Betreuungssituation von Eltern(-teilen) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz

0

1

2

Einleitung ........................................................................................................................................... 5 1.1

Thematische Annäherung ........................................................................................................... 5

1.2

Fragestellung............................................................................................................................... 7

1.3

Vorgehen..................................................................................................................................... 8

Theoretische Grundlagen................................................................................................................ 10 2.1

Begriff der „Geistigen Behinderung“ ....................................................................................... 10

2.2

Ethische Aspekte....................................................................................................................... 13

2.3

Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................................ 17

2.4

2.5

3

2.3.1

Menschenrechte, Chancengleichheit, Diskriminierung ............................................. 18

2.3.2

Grundrechte, Persönlichkeitsrechte ........................................................................... 19

2.3.3

Elterliche Sorge ......................................................................................................... 20

2.3.4

Kindesrecht, Kindeswohl und Kindesschutz ............................................................. 20

2.3.5

Vormundschaft, Beistandschaft ................................................................................. 22

2.3.6

Finanzierung .............................................................................................................. 22

Normalisierung und Selbstbestimmung .................................................................................... 23 2.4.1

Normalisierung .......................................................................................................... 23

2.4.2

Selbstbestimmung...................................................................................................... 25

Frausein und Mannsein mit geistiger Behinderung .................................................................. 27 2.5.1

Geschlecht und Identität ............................................................................................ 27

2.5.2

Sexualität und Sexualpädagogik................................................................................ 28

2.5.3

Partnerschaft und Ehe ................................................................................................ 31

Aktueller Forschungsstand ............................................................................................................. 33 3.1

3.2

Forschungsarbeiten ................................................................................................................... 33 3.1.1

Internationale Forschung ........................................................................................... 33

3.1.2

Forschung in der Schweiz.......................................................................................... 38

3.1.3

Vergleich der Entwicklungen in Deutschland und der Schweiz................................ 41

3.1.4

Forschung zur Situation der Kinder........................................................................... 42

Forschung inhaltlich.................................................................................................................. 44 3.2.1 3.2.1.1 3.2.1.2 3.2.1.3 3.2.1.4 3.2.1.5

Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ..............................................44 Fünf Mythen........................................................................................................ 45 Häufigkeiten........................................................................................................ 46 Schema zu Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung ................ 48 Kinderwunsch ..................................................................................................... 50 Schwangerschaft, elterliche Kompetenzen, Reaktion des Umfeldes .................. 51

1

3.2.1.6

4

5

3.2.2

Situation der Kinder geistig behinderter Eltern ......................................................... 58

3.2.3

Situation der Betreuungspersonen ............................................................................. 61

3.2.4

Bestehende Konzepte................................................................................................. 63

Fachtagung am Institut für Sonderpädagogik der Universität Zürich ...................................... 68 4.1

Entstehungsgeschichte der Fachtagung .................................................................................... 68

4.2

Konzeption................................................................................................................................ 68

4.3

Inhalt der Fachtagung ............................................................................................................... 69

4.4

Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer ............................................... 71

Empirischer Teil .............................................................................................................................. 76 5.1

Forschungsdesign...................................................................................................................... 76

5.2

Konzeption der Untersuchung .................................................................................................. 76

5.3

6

Unterstützung ...................................................................................................... 56

5.2.1

Ausgangslage............................................................................................................. 76

5.2.2

Erkenntnisinteresse und Forschungsfragestellung..................................................... 77

5.2.3

Übersicht über das forschungsmethodische Vorgehen .............................................. 77

5.2.4

Begründung des forschungsmethodischen Vorgehens .............................................. 78

Datenerhebung .......................................................................................................................... 78 5.3.1

Untersuchte Gruppe und Feldzugang ........................................................................ 78

5.3.2

Leitfadeninterviews und Fragebogen......................................................................... 79

5.3.3

Durchführung der Interviews..................................................................................... 80

5.4

Dokumentation und Aufbereitung der Daten............................................................................ 82

5.5

Datenauswertung....................................................................................................................... 83 5.5.1

Qualitative Inhaltsanalyse nach MAYRING ............................................................. 83

5.5.2

Konkretes Vorgehen .................................................................................................. 85

Auswertungsergebnisse und Diskussion ........................................................................................ 92 6.1

Ergebnisse und Diskussion der einzelnen Betreuungssituationen ............................................ 92 6.1.1 6.1.1.1 6.1.1.2

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation A ............................................. 93 Fallbeschreibung A ............................................................................................. 93 Interpretation der Betreuungssituation A ............................................................ 94

6.1.2 6.1.2.1 6.1.2.2

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation B ............................................. 99 Fallbeschreibung B.............................................................................................. 99 Interpretation der Betreuungssituation B .......................................................... 100

2

7

8

6.1.3 6.1.3.1 6.1.3.2

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation C ........................................... 106 Fallbeschreibung C............................................................................................ 106 Interpretation der Betreuungssituation C .......................................................... 107

6.1.4 6.1.4.1 6.1.4.2

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation D ........................................... 110 Fallbeschreibung D ........................................................................................... 110 Interpretation der Betreuungssituation D .......................................................... 110

6.1.5 6.1.5.1 6.1.5.2

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation E............................................ 112 Fallbeschreibung E............................................................................................ 112 Interpretation der Betreuungssituation E........................................................... 112

6.1.6 6.1.6.1 6.1.6.2

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation F............................................ 116 Fallbeschreibung F ............................................................................................ 116 Interpretation der Betreuungssituation F........................................................... 117

6.1.7 6.1.7.1 6.1.7.2

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation G ........................................... 120 Fallbeschreibung G ........................................................................................... 121 Interpretation der Betreuungssituation G .......................................................... 121

6.2

Vergleich der Betreuungssituationen ...................................................................................... 121

6.3

Allgemeine Diskussion ........................................................................................................... 129 6.3.1

Diskussion der Unterfragestellungen und Forschungsfragestellung........................ 129

6.3.2

Sonderpädagogische Implikationen......................................................................... 133

6.3.3

Diskussion der Hauptfragestellung.......................................................................... 135

Koordinations- und Beratungsstelle Deutschschweiz................................................................. 137 7.1

Warum eine Koordinations- und Beratungsstelle? ................................................................. 137

7.2

Erfahrungen............................................................................................................................. 139

7.3

Konzeptuelle Überlegungen.................................................................................................... 140 7.3.1

Zielgruppe................................................................................................................ 140

7.3.2

Zielsetzung und Angebot......................................................................................... 141

Abschliessende Bemerkungen....................................................................................................... 144

Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................ 147 Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................... 147 Literaturverzeichnis............................................................................................................................... 148

3

„… eigentlich sollte man zuerst die Infrastruktur bereit haben und wissen wie Eltern mit geistiger Behinderung wirklich gut und richtig betreut werden könnten. Und man müsste die Fachpersonen dazu haben. Manchmal habe ich ein schlechtes… da habe ich das Gefühl, wir rennen immer hintendrein, wir sind viel zu langsam. Aber, das ist halt so. Ich glaube nicht, dass unsere Institutionen momentan gerüstet sind für so etwas.“

Interviewauszug Frau Birke

Ich möchte mich herzlich bei allen bedanken, die mich bei der Arbeit an der vorliegenden Untersuchung unterstützt haben! Besonderer Dank geht an die betroffenen Eltern und Kinder, sowie die interviewten Betreuungspersonen, deren Bereitschaft die Untersuchung erst ermöglicht hat und an Frau Professor Ursula Hoyningen-Süess des Instituts für Sonderpädagogik der Universität Zürich, sowie Professor Ursula Pixa-Kettner der Universität Bremen.

4

1

Einleitung

1.1

Thematische Annäherung

Die Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung war bis anhin in der Schweiz kaum Gegenstand des öffentlichen und fachlichen Interesses. Sexualität und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung waren tabu. Erst mit der Sterilisationsdebatte wurde Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zum Thema. Etwa ums Jahr 2000 setzte in der Schweiz eine Diskussion um die kommende Gesetzgebung zur Sterilisation ein. Das Gesetz sollte zwei Teile umfassen. Zum einen sollten die Opfer von Zwangssterilisationen eine Entschädigung und Genugtuung beantragen können. Zum anderen sollten mit einer Regelung der Sterilisationspraxis auf Bundesebene künftige Missbräuche verhindert werden. Dieser für die Arbeit relevante zweite Teil provozierte eine öffentliche Thematisierung um Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung. Am Anfang stand eine parlamentarische Initiative, die 1999 von der Nationalrätin Margrith von Felten eingereicht wurde. Aufgrund dieser Initiative wurde die Kommission für Rechtsfragen vom Nationalrat beauftragt eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Voraussetzungen festlegt, unter denen Sterilisation zulässig ist. Diese Vorlage wurde von der Kommission 2003 verabschiedet, vom Bundesrat in einer Stellungnahme unterstützt und vom Nationalrat für gut befunden. Im April 2004 wurde der Gesetzesentwurf nun auch von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates gut geheissen1. Das Gesetz zur Neuregelung der Sterilisation ist seit 1. Juli 2005 in letzter Fassung in Kraft. Sterilisation ist nur unter gewissen strengen Bedingungen zulässig. So muss sie namentlich nach den gesamten Umständen im Interesse der betroffenen Person vorgenommen werden. Die Diskussion um das Sterilisationsgesetz drehte sich um die Tatsache, dass es bei Menschen mit geistiger Behinderung zu unerwünschten Schwangerschaften kommen kann, wenn Sterilisation nicht mehr als irreversible Verhütungsmethode zulässig wäre. Eltern von Menschen mit geistiger Behinderung wehrten sich gegen die gesetzliche Neuregelung. Der Widerstand gegen die Verschärfung der Gesetzgebung ist allerdings nicht als Plädoyer für Sterilisation von Menschen mit geistiger Behinderung zu verstehen, sondern hat seinen Ursprung in der Angst der Eltern Verantwortung übernehmen zu müssen, wenn die geistig behinderte Tochter Mutter wird oder der geistig behinderte Sohn Vater. Hierbei ist nicht nur der finanzielle Aspekt, sondern auch die Belastung

durch

die

allein

zu

tragende

Verantwortung

mangels

angemessener

1

Der erste Teil des Gesetzes zur Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisation wurde von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 2004 verworfen

5

Unterstützungsangebote wichtig. Diese Angst sollte meiner Ansicht nach aber nicht in einer vereinfachten Sterilisation der jungen Erwachsenen mit geistiger Behinderung münden, sondern in Massnahmen bezüglich sexualpädagogischer Aufklärung, der Anwendung reversibler Verhütungsmethoden sowie der Beratung und Unterstützung im Falle einer Schwangerschaft oder Elternschaft. In Diskussionen um das kommende Gesetz war Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung aber implizit oder explizit als nicht verantwortbar dargestellt, die Fähigkeit zur Elternschaft wurde Menschen mit geistiger Behinderung von vorne herein abgesprochen. Diese Darstellungen zeigen meines Erachtens klar den Diskussionsstand in der deutschsprachigen Schweiz. Im Geistigbehindertenbereich findet derzeit ein Prozess der Enttabuisierung von Sexualität statt. Dies

geschieht

einhergehend

mit

einem

in

der

Sonderpädagogik

stattfindenden

Paradigmenwechsel hin zu vermehrter Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung. All diese Entwicklungen weisen darauf hin, dass eine Auseinandersetzung mit der Thematik unumgänglich wird. Meiner Ansicht nach sollte diese Auseinandersetzung nicht auf der Basis von Tabus, Annahmen und Vorurteilen geführt werden. Ansonsten werden Schwangerschaften von Frauen mit geistiger Behinderung - wie bis anhin - durch reversible Verhütungsmittel verhindert, schwangere Mütter mit geistiger Behinderung zur Abtreibung gedrängt und geborene Kinder fremdplatziert. Nur in wenigen Fällen werden Einzellösungen gefunden, welche ein Zusammenleben von Eltern(-teil) und Kind mit entsprechender Unterstützung ermöglichen. Voraussetzung eines problembewussten Umgangs mit der Thematik ist zunächst eine klare Positionierung von Institutionen und Fachpersonen. Damit wird die Thematisierung von Sexualität, Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft und Elternschaft in sexualpädagogischer Praxis mit Frauen und Männern mit geistiger Behinderung überhaupt erst möglich. Eine Thematisierung

der

genannten

Themenbereiche

kann

bewirken,

dass

ungewollte

Schwangerschaften verhindert werden. Auf einen Kinderwunsch von Frau und Mann sollte in Gesprächen eingegangen werden. Wenn ein langzeitiger Kinderwunsch besteht, erachte ich es als sinnvoll ein Familienpraktikum anzubieten, bei dem die Frau oder der Mann mit Kinderwunsch die alltäglichen Freuden, aber auch die Schwierigkeiten des elterlichen Alltages erfahren können. Neben ungeplanten Elternschaften könnte sich so eine kleine Zahl von professionell unterstützten Elternschaften der Personen ergeben, die auch nach dem Praktikum an ihrem Kinderwunsch festhalten.

6

Eine wichtige Rolle spielt meiner Ansicht nach auch der Grad der geistigen Behinderung der betroffenen Person. Je schwerer die geistige Behinderung ist, desto mehr Unterstützung wird im Falle einer Elternschaft benötigt und desto problematischer ist somit auch die Elternschaft. Mir erscheint eine Versachlichung der Diskussion durch fundierte Informationen wichtig. Die Aufgabe der Sonderpädagogik besteht darin, die bereits existenten Unterstützungsangebote zu evaluieren, eine fachliche und öffentliche Diskussion anzufachen und mit Informationen aus Praxis und Theorie zu speisen. Der Einbezug der betroffenen Eltern und Kinder erscheint mir hierbei sehr wichtig. Nur so kann eine differenzierte und problembewusste Auseinandersetzung mit der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung stattfinden. Ich werde mich demnach in der vorliegenden Publikation mit dem Stand der Diskussion zur Thematik Elternschaft in der Schweiz auseinandersetzen, sowie schon bestehende stationäre und ambulante Betreuungssituationen von Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder in der deutschsprachigen Schweiz untersuchen.

1.2

Fragestellung

Der Stand der Diskussion um Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist in der Schweiz noch nicht sehr weit fortgeschritten. Im Zuge der Enttabuisierung von Sexualität und Partnerschaft im Geistigbehindertenbereich wäre es, wie bereits ausgeführt, an der Zeit, sich auf gesellschaftlicher und fachlicher Ebene mit Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung auseinanderzusetzen. Während in Deutschland schon vor zehn Jahren das erste bundesweite Forschungsprojekt realisiert wurde, zahlreiche Fachartikel erschienen sind, Forschungsgruppen sich mit der Thematik beschäftigen und Unterstützungsmöglichkeiten institutionalisiert sind, steht die Schweiz am Anfang. Es ist in Deutschland bei weitem keine gesellschaftliche Akzeptanz von Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung vorhanden, aber man scheint sich der Problematik in der Sonderpädagogik mindestens bewusst zu sein und diese wird entsprechend in Forschung und Lehre eingebunden. Da Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in der Schweiz bisher in der Sonderpädagogik wissenschaftlich - mit Ausnahme einer Diplomarbeit an der Universität Fribourg (ESS et al. 2002) - kein Thema war, liegt der Schwerpunkt dieser Untersuchung bei der Evaluation der jetzigen Situation von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder in der Schweiz. Mich interessiert der Stand der fachlichen Diskussion zur Thematik. Diese Fragestellung wurde im Rahmen der Fachtagung, welche im September 2003 am Institut für Sonderpädagogik der Universität Zürich stattfand, behandelt. 7

Das sonderpädagogische Erkenntnisinteresse gilt allerdings der Frage nach dem Vorhandensein von angemessenen professionellen Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder in der Schweiz. Um die Fragestellung einzugrenzen, beziehe ich mich ausschliesslich auf die deutschsprachige Schweiz. Somit beschäftige ich mich in der vorliegenden Publikation mit folgender Hauptfragestellung: Gibt es in der deutschsprachigen Schweiz angemessene professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder?

Es handelt sich um eine Momentaufnahme, die zeigen soll, wie sich die Betreuungssituation aus Sicht der Betreuungspersonen gestaltet und wie die Rahmenbedingungen zur Unterstützung von Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz sind. Die verschiedenen Aspekte der Fragestellung habe ich in Unterfragestellungen differenziert, welche ich bei der Diskussion und Interpretation der Ergebnisse wieder aufnehmen werde (vgl. Kap. 6.3): a)

Sind Unterstützungsangebote für Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung notwendig?

b) Wo steht die deutschsprachige Schweiz bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit einer leichten und mittleren geistigen Behinderung? Besteht gegenwärtig der Bedarf einer Bearbeitung dieses sonderpädagogischen Themenbereichs? c)

Wie werden bestehende Betreuungssituationen in der deutschsprachigen Schweiz aus der Perspektive von Betreuungspersonen wahrgenommen?

d) Welche Veränderungen sollten aufgrund der Evaluationsergebnisse erfolgen? Was sind die Perspektiven? Könnte eine Koordinations- und Beratungsstelle Deutschschweiz in der aktuellen Situation hilfreich sein?

1.3

Vorgehen

Im folgenden zweiten Kapitel schaffe ich den theoretischen Bezugsrahmen, indem ich den Begriff der „Geistigen Behinderung“ für die Publikation definiere, ethische Aspekte beleuchte, gesetzliche Grundlagen aufführe. Weiter beschäftige ich mich den sonderpädagogischen Konzepten der Normalisierung und Selbstbestimmung, sowie dem Frausein und Mannsein von Menschen mit geistiger Behinderung. Im dritten Kapitel gebe ich einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand, wobei ich in einem ersten Teil auf den Stand der Forschung eingehe und mich mit Forschungsarbeiten aus internationaler Forschung, sowie Forschungsarbeiten in Deutschland und der Schweiz 8

beschäftige. In einem zweiten Teil des dritten Kapitels setze ich mich inhaltlich mit dem Forschungsstand auseinander. Hierbei beschäftige ich mich mit der Situation der Eltern, mit der Situation der Kinder und der Situation der Betreuungspersonen und komme schliesslich auf bestehende Konzepte in der Unterstützung geistig behinderter Eltern und deren Kinder zu sprechen. Im vierte Kapitel beschäftige ich mich mit der Fachtagung „Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung“. Im fünften Kapitel wird das methodische Vorgehen bei der Untersuchung beschrieben. Es finden sich Ausführungen zur Datenerhebung, zur Aufbereitung und Auswertung der Daten. Das sechste Kapitel besteht aus den Auswertungsergebnissen und deren Interpretation und Diskussion. Zunächst gehe ich auf jede einzelne untersuchte Betreuungssituation ein, darauf vergleiche ich die Ergebnisse der Betreuungssituationen. In einem weiteren Teil setze ich die Ergebnisse mit der Fragestellung und den Erkenntnissen der Fachtagung in Bezug. Das siebte Kapitel hat Überlegungen zu einer Koordinations- und Beratungsstelle, welche ich aufgrund der Ergebnisse aus der Untersuchung sowie der Fachtagung für mich aufdrängten, zum Inhalt. Im letzten Kapitel nehme ich einen Ausblick zur Situation geistig behinderter Eltern und deren Kinder in der Schweiz bezüglich der Ergebnisse der vorliegenden Publikation vor.

9

2

Theoretische Grundlagen

2.1

Begriff der „Geistigen Behinderung“

Der Begriff der „Geistigen Behinderung“ kam 1958 durch Elterninitiativen auf und sollte die als verletzend empfundene Bezeichnung „Schwachsinn“ ersetzen (vgl. KOBI 2000: 71). Aber auch dieser Begriff kann in seiner inhaltlichen Form als stigmatisierend und diskriminierend für die bezeichnete Personengruppe empfunden werden. Die Entwicklung der negativen Besetzung eines Begriffs lässt sich jedoch bei den meisten in der Vergangenheit gebräuchlichen Begriffen für die bezeichnete Personengruppe beobachten. Und so würde „ (…) über kurz oder lang auch jeder andere, neu eingeführte Begriff einen ähnlich stigmatisierenden und diskriminierenden Charakter annehmen (…), solange die gesellschaftliche Position behinderter und speziell geistig behinderter Menschen unverändert bleibt“ (PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 7).

Bei der inhaltlichen Definition von „geistiger Behinderung“ lassen sich verschiedene Ansätze unterscheiden, welche sich nicht klar abgrenzen lassen. Der Begriff bleibt dennoch relativ, da keine einheitliche Definition vorliegt und er nicht allgemein festgelegt werden kann. Medizinische, psychologische, soziologische, pädagogische und soziale Aspekte stellen Faktoren dar, die den Begriff der „geistigen Behinderung“ massgeblich formen. So bezeichnet FORNEFELD geistige Behinderung als „ein komplexes System einander bedingender Faktoren“ (FORNEFELD 2000: 77). Die zu unterscheidenden Ansätze aus verschiedenen Sichtweisen lassen sich wie folgt darstellen. Die medizinisch orientierte Sichtweise von „geistiger Behinderung“ ist meist defizitorientiert. „Geistige Behinderung“ wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO als „eine sich in der Entwicklung manifestierende, stehen gebliebene oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten, mit besonderer Beeinträchtigung von Fertigkeiten, die zum Intelligenzniveau beitragen, wie z.B. Kognition, Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten“ (WHO 1997: 254) definiert. Die Definition nimmt als Bezugspunkt den Intelligenzquotienten, was die Frage nach der Messbarkeit von Intelligenz aufwirft. Der in der Definition erwähnte Begriff der Kognition wurde vor allem durch Jean Piaget, wie auch durch Humberto R. Maturana und Paul Watzlawick geprägt. Unter Kognition werden geistige Prozesse eines Individuums, wie etwa Wahrnehmen, Denken, Erkunden, Folgern, Urteilen und Erinnern verstanden, über die ein jedes Individuum eine interne Vorstellung über sich selbst, die soziale Umwelt, die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft konstruiert. Damit ist die Fähigkeit eines Menschen verbunden, Aufgaben und Probleme, abhängig von der individuellen Informationsaufnahme, -verarbeitung und -nutzung, zu lösen. 10

Ein weiterer Ansatz, den ich erwähnen möchte, stellt gesellschaftliche Aspekte in den Vordergrund. „Geistige Behinderung“ stellt hierbei nicht primär eine Eigenschaft des Individuums dar, sondern wird erst in der Interaktion mit der Umwelt zur Behinderung. Behinderung entsteht folglich im gesellschaftlichen Kontext. Dieser Ansatz wird beispielsweise von JANTZEN (vgl. bsp. ebd. 1992) oder – wie bereits erwähnt - FEUSER (vgl. bsp. ebd. 2000) vertreten. Ein ökologisch–systemischer Ansatz lässt sich beispielsweise bei SPECK ausmachen. „Geistige Behinderung“ wird als dynamischer, interaktiver Prozess gesehen, wobei individuelle und soziale Faktoren in einem komplexen System miteinander agieren (vgl. SPECK 1993). Die Lebensgeschichte des betroffenen Menschen in Einbettung in die gesellschaftliche Umwelt ist bei diesem Ansatz zentral. In den letzten Jahren hat sich in der Sichtweise von „geistiger Behinderung“ ein Paradigmenwechsel vollzogen. Zunächst wurde „geistige Behinderung“ als unveränderbarer Defekt angesehen, der in umweltunabhängiger Weise die Lebenschancen eines Individuums begrenzt. Die Sichtweise änderte sich dahingehend, dass eine „geistige Behinderung“ - genauso wie eine körperliche Behinderung - nur individuelle Bedingungen setzen kann, deren tatsächliche spätere Wirkung auf die Entwicklung jedoch nicht ohne weiteres im voraus bestimmbar ist. In der vorliegenden Arbeit ist es unumgänglich, verschiedene Grade der „geistigen Behinderung“ zu differenzieren. Dabei beziehe ich mich auf die Definition der WHO, in welcher über die Bestimmung des Intelligenzquotienten leichte, mittlere, schwere und schwerste geistige Behinderung unterschieden werden. In der ICD-102 wird „geistige Behinderung“, wie bereits erwähnt, als Intelligenzminderung definiert, welche anhand standardisierter Intelligenztests festgestellt wird (vgl. WHO 1997: 256ff): Leichte

Intelligenzminderung

(leichte

geistige

Behinderung,

IQ-Bereich

von

50-69):

Leicht

intelligenzgeminderte Personen erwerben Sprache verzögert, jedoch in einem für die täglichen Anforderungen oder für eine normale Konversation ausreichenden Umfang. Die meisten dieser Personen erlangen Unabhängigkeit in der Selbstversorgung und in praktischen und häuslichen Tätigkeiten. Die Mehrzahl leicht intelligenzgeminderter Personen ist für Arbeit anlernbar, die eher praktische als schulische Fähigkeiten verlangt. In einem soziokulturellen Umfeld, in dem wenig Wert auf schulische Ausbildung gelegt wird, stellt ein gewisses Ausmass an leichter Intelligenzminderung an sich kein Problem dar. Wenn zusätzlich eine deutliche emotionale und soziale Unreife besteht, werden die Konsequenzen der Behinderung offenkundig: beispielsweise können die Betreffenden dann den Anforderungen einer Ehe oder

2

International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems

11

der Kindererziehung nicht nachkommen, ebenso wenig, wie sie sich an kulturelle Überlieferungen und Erwartungen anpassen können. Mittelgradige Intelligenzminderung (mittelgradige geistige Behinderung, IQ-Bereich 35-49): Personen in dieser Kategorie zeigen eine verlangsamte Entwicklung von Sprachverständnis und Sprachgebrauch, ihre mögliche Leistungsfähigkeit in diesem Bereich ist begrenzt. Der Erwerb von Fähigkeiten im Bereich der Selbstversorgung und der motorischen Fertigkeiten ist ebenso verzögert, und einige Betroffene benötigen lebenslange Beaufsichtigung. Als Erwachsene sind mittelgradig intelligenzgeminderte Menschen gewöhnlich in der Lage, einfache praktische Tätigkeiten zu verrichten, wenn die Aufgaben sorgsam strukturiert sind und für eine ausreichende Beaufsichtigung gesorgt ist. Ein vollständig unabhängiges Leben im Erwachsenenalter wird nur selten erreicht. Die Betroffenen sind jedoch in der Regel voll beweglich und körperlich aktiv; bei der Mehrzahl finden sich Anzeichen für eine soziale Entwicklung, so in der Fähigkeit, Kontakt aufzunehmen, mit anderen zu kommunizieren und einfache soziale Aktivitäten zu erbringen. Schwere Intelligenzminderung (schwere geistige Behinderung, IQ-Bereich von 20-34): Diese Störung ähnelt dem unteren Leistungsbereich der mittelgradigen Intelligenzminderung. Die meisten Personen dieser Gruppe leiden an einer deutlich ausgeprägten motorischen Schwäche oder anderen Ausfällen, welche auf das Bestehen einer klinisch bedeutsamen Schädigung oder Fehlentwicklung des Zentralnervensystems hinweisen. Schwerste Intelligenzminderung (schwerste geistige Behinderung, IQ unter 20): Die betroffenen Personen sind so gut wie unfähig, Aufforderungen oder Anweisungen zu verstehen oder sich danach zu richten. Die meisten dieser Personen sind immobil oder in ihrer Bewegungsfähigkeit sehr eingeschränkt, inkontinent und zumeist nur zu sehr rudimentären Formen nonverbaler Kommunikation fähig. Sie besitzen wenig oder keine Fähigkeiten, für ihre eigenen Grundbedürfnisse zu sorgen und benötigen ständige Hilfe und Überwachung.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich diese Differenzierungen zur allgemeinen Verständlichkeit der Arbeit anbringe. Mir ist jedoch bewusst, dass eine Kategorisierung, indem sie Menschen, in diesem Falle Menschen mit „geistiger Behinderung“, in ein Schema zu bringen versucht, dem einzelnen Individuum nicht gerecht werden kann. Der Unterschied der zuvor angeführten leichten Behinderung zum Grenzbereich der Lernbehinderung ist schwer festzusetzen (vgl. bsp. SPECK 1993: 57). Auch PRANGENBERG verweist darauf, dass in seiner Definition der „geistigen Behinderung“ nach strengen Kategorien der diagnostischen Testverfahren auch Menschen mit Lernbehinderung im Grenzbereich zur „geistigen Behinderung“ eingeschlossen sind. Er fügt an, dass er sich dabei an dem in angloamerikanischer Fachliteratur verwendeten Begriff der „Mental Retardation“ orientiert, der den Bereich der Lernbehinderung mit einschliesst (vgl. ebd. 2003: 38f). 12

Ebenfalls schwierig abzugrenzen sind zusätzliche oder auschliessliche psychische Probleme. Auffallend ist, dass Mütter mit „geistiger Behinderung“, wohl aufgrund fehlender Alternativen, direkt nach der Geburt häufig in Mutter-Kind-Heime für Mütter mit psychischen Problemen kommen. Es lässt sich hierzu sagen, dass Menschen mit leichter geistiger Behinderung oftmals zusätzlich mit psychischen Problemen belastet sind. In der Untersuchung der Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD von 1993 bis 1995, beziehen sich die Forscherinnen nach eingehender Beschäftigung mit dem Begriff der geistigen Behinderung auf diejenige Personengruppe, die zur Zeit der Untersuchung in der BRD als „geistig behindert“ gelten und in entsprechenden Lebenszusammenhängen leben oder lebten (vgl. PIXA-KETTNER 1995: 188). Für PRANGENBERG war in seiner Untersuchung zentral, dass „die Eltern von ihrem Umfeld her aufgrund ihrer kognitiven, sozialen, psychischen und emotionalen Entwicklung als unterstützungsbedürftig erkannt wurden“ (PIXA-KETTNER 2003: 38). Diese Definitionen gehen offensichtlich auf den Ansatz von FEUSER zurück, der die Bezeichnung von Personen als „Menschen mit geistiger Behinderung“ als gesellschaftliche Projektion sieht. „Es gibt Menschen, die wir aufgrund unserer Wahrnehmung ihrer menschlichen Tätigkeit, im Spiegel der Normen, in dem wir sie sehen, einem Personenkreis zuordnen, den wir als „geistigbehindert“ bezeichnen“ (FEUSER 1996: 6).

In der vorliegenden Arbeit beziehe ich mich bei der Verwendung des Begriffes der „geistigen Behinderung“ auf Personen, welche von Fachpersonen als „Menschen mit Behinderung“ bezeichnet werden. Ich bin der Ansicht, dass es sich bei einer „geistigen Behinderung“ nicht um eine Eigenschaft handelt, sondern um eine Definition einer Personengruppe durch die Gesellschaft, welche in Abhängigkeit zu den Lebensumständen und sozialen Bezügen der betroffenen Personen entsteht. Des Weiteren nehme ich eine Eingrenzung auf so bezeichnete Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung vor. Menschen mit schwerer und schwerster geistiger Behinderung habe ich nicht in die Untersuchung miteinbezogen. Eine Elternschaft von Menschen mit schwerer und schwerster geistiger Behinderung ist, unter den momentanen Voraussetzungen meines Erachtens problematisch und nicht verantwortbar. Zudem wirft sie eine Reihe ethischer Fragen auf, die zunächst erörtert werden müssten.

2.2

Ethische Aspekte

Im folgenden Kapitel möchte ich mich der Elternschaft von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung aus ethischer Sicht annähern. Es handelt sich bewusst nur um einen 13

Problemaufriss, da ich erkennen musste, dass die ethische Sichtweise grundlegend ist, aber sehr vielschichtig und daher in diesem Rahmen nicht in befriedigender Weise abzuhandeln. Demzufolge verweise ich auf die Lizenziatsarbeit von Corinne WOHLGENSINGER3, in der sie sich ausschliesslich mit ethischen Aspekten der Thematik Elternschaft befasst. Zunächst habe ich, infolge des Mangels an ethischen Stellungnahmen in der vorliegenden Literatur, einigen Ethikerinnen und Ethikern per Mail die Frage zugestellt, ob Menschen mit geistiger Behinderung4 ein Recht auf Elternschaft haben. Die wenigen Antworten, die ich erhalten habe, sind sehr interessant, weshalb ich sie im Folgenden aufführen werde. Deren unterschiedliche Herangehensweise bringt die Problematik einer ethischen Auseinandersetzung mit der Thematik Elternschaft deutlich zum Ausdruck. Detlef Horster5 schrieb: Das Recht auf Elternschaft ist nach Artikel 66 unserer Verfassung (Grundgesetz Deutschland) ein Grundrecht. Grundrechte dürfen keinem Gesellschaftsmitglied vorenthalten werden. Die egalitäre Ausrichtung des liberalen Rechtsstaats verbietet zudem Diskriminierungen jeglicher Art. Behinderte Menschen dürfen demnach nicht diskriminiert werden. Zudem haben alle Mitglieder unserer Rechtsgemeinschaft ein Recht auf Verwirklichung eines guten Lebens und die Chance der Realisierung muss geschützt werden. Ein gutes Leben ist das, was jeder Einzelne für ein solches hält. Das kann implizieren, dass man sich entscheidet, Kinder bekommen zu wollen, also Elternteil zu werden. Insofern ist die Sache eindeutig. Behinderte Menschen dürfen von diesem Recht ebenso wenig ausgenommen werden wie Angehörige anderer Gruppen, die eine Minderheit in der Gesellschaft darstellen. Ein factum brutum des liberalen Rechtsstaats bleibt allerdings bestehen: Durch den Interessen-Schutz von Individuen dürfen andere Menschen nicht geschädigt oder benachteiligt werden. Also ist die Frage, ob die Kinder dadurch geschädigt und anderen Kindern gegenüber benachteiligt werden, wenn sie ungünstigere Lebens- und Sozialisationsbedingungen antreffen. Hier stellt sich die Frage, ob der Staat die Pflicht hat, Chancengleichheit herzustellen. Diese Pflicht erwächst aus dem oben angeführten Diskriminierungsverbot und dem Egalitätsgebot. Kommt der Staat beidem nach, dem Verbot und dem Gebot, darf er im selben Zuge nicht andere benachteiligen, hier die Kinder von behinderten Eltern. Darum ist die Herstellung der Chancengleichheit ein notwendiges und legitimes Mittel, die soziale Situation der Kinder von behinderten Eltern der Situation anderer Kinder anzugleichen. Das geschieht in der Regel durch Sonderrechte, die eine substantielle Chancengleichheit herzustellen in der Lage sind, wie besondere Betreuung und andere 3

Lizenziatsarbeit am Institut für Sonderpädagogik, Studienbereich Allgemeine Sonderpädagogik, Universität Zürich Ich habe in der Frage keine Eingrenzung auf leichte und mittlere geistige Behinderung vorgenommen 5 Professor an der Universität Hannover, zur Zeit der Anfrage Gastprofessor an der Universität Zürich 6 Der Artikel 6 lautet: “(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. 4

14

Ausgleichsleistung, wie Förderung auf den Gebieten, die durch die spezifische Behinderung der Eltern notwendigerweise vernachlässigt werden müssen.

Detlef Horster erwähnt verschiedene Bereiche. Einerseits spricht er die Grundrechte an, wobei er eher juristisch argumentiert. Andererseits geht er auf den Schaden der Kinder geistig behinderter Eltern ein, um darauf die Frage nach der durch den Staat herzustellenden Chancengleichheit aufzunehmen. Peter Singers7 Antwort lautete: If parents are so mentally retarded that they would require state assistance in rearing their children, then I don't think they have the right to be parents. Also if their condition is genetic and if it is probable that their child would not be able to live independently.

Nach Peter Singer ist ausschlaggebend, dass Eltern mit geistiger Behinderung auf staatliche Hilfe angewiesen sind und daher auch kein Recht auf Elternschaft haben. Herlinde Pauer8 verfasste folgende Antwort: Mein Zugang zu diesem Problem wäre wohl über Autonomie, Paternalismus und Sorgepflichten. Ich denke, eine pauschale generelle Antwort lässt sich nicht begründen. Es hängt vom Grad der Behinderung ab. Ist die Person trotz geistiger Behinderung noch autonom in dem Sinn, dass sie für Ihre Entscheidungen Verantwortung übernehmen kann? Ist die Sicherheit und die volle Versorgung des Kindes gewährleistet? Ist die behinderte Person auch in der Lage, wirtschaftlich für das Kind zu sorgen? Hat sie Unterstützung durch andere Familienangehörige? Konkret müsste die ethische Diskussion also über die Kategorien von Autonomie und Verantwortung laufen bzw. bei einer Auslegung dieser Begriffe beginnen.

Herlinde Pauer setzt bei der Autonomie der Person mit geistiger Behinderung und der Verantwortung für das Kind an. Markus Dederichs9 Antwort lautete: Sie haben sich eine interessante, spannende und kontroverse Thematik vorgenommen. Leider kann ich Ihnen nicht auf die Schnelle auf Ihre Frage antworten. Die Thematik ist zu komplex, um sie in einigen wenigen Sätzen abzuhandeln, und für eine längere Erörterung fehlt mir momentan die Zeit. Die Schwierigkeiten, die Ihre Frage nach sich zieht, hängt u.a. mit der Frage zusammen, was Sie genau meinen, wenn Sie von einem Recht sprechen. Verstehen Sie ihn im Sinne eines Grundrechtes oder eines Menschenrechtes? Normalerweise werden zwei Typen von Rechten unterschieden: Abwehrrechte und Anspruchsrechte. Im Sinne eines Anspruchsrechtes würde ein Recht auf Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung bedeuten, dass sie tatsächlich dieses Recht einklagen können. Das aber scheint mir sehr fragwürdig zu sein - nicht wegen der geistigen Behinderung, sondern grundsätzlich. Ein prinzipielles Recht auf Elternschaft könnte nämlich implizieren, dass alle reproduktionsmedizinischen Verfahren und Techniken als ethisch legitim anzusehen wären, wenn sie nur die Elternschaft sichern. Und das ist meines Erachtens ganz sicher nicht der Fall. Ganz anders sieht die Sache aus, wenn man Menschen mit geistiger Behinderung zugestehen will, dass sie Kinder haben. Ich fände es bedenklich, dies grundsätzlich 7

Professor an der Universität Princeton Professorin an der Universität Wien 9 Professor an der Universität Dortmund 8

15

abzulehnen, denke aber auch, dass generalisierte Antworten auf diese Frage sehr problematisch sind. Vielmehr finde ich eine sehr situations- und kontextbezogene Abwägung sehr wichtig. 'Gelingende Elternschaft' (was immer das heißen mag) von Menschen mit geistiger Behinderung hängt m.E. sehr stark von einer ganzen Reihe von Faktoren ab: von den emotionalen, kommunikativen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten der betroffenen Personen, von Art, Umfang und Schweregrad der Behinderung, vom sozialen Umfeld und der Verfügbarkeit von Unterstützungssystemen, von materiellen, sächlichen und sozialen Ressourcen usw.

Markus Dederich bezweifelt, dass ein Anspruchsrecht auf Elternschaft besteht, meint aber auch, dass man einer Personengruppe die Elternschaft nicht im Sinne eines Abwehrrechtes verwehren kann. Ihm erscheint eine situations- und konfliktbezogene Abwägung sinnvoll. Zusammenfassend werden die im Folgenden aufgeführten Stichworte in den Erklärungen angesprochen: •

Grundrechte



Anspruchsrechte/Abwehrrechte



Autonomie



Verantwortung



Chancengleichheit



Schaden des Kindes



Assistenz

Wenn man sich mit der Thematik Elternschaft aus ethischer Sicht auseinandersetzt, muss einerseits die Seite der Eltern betrachtet werden. Wobei das Grundrecht, die Selbstbestimmung und damit die Autonomie wichtig sind. Es stellt sich die Frage, ob man einer Personengruppe das Recht auf Elternschaft absprechen kann. Müssten da nicht zuerst grundlegende elterliche Fähigkeiten und Kompetenzen festgesetzt werden? Welche dann auch von allen Eltern erfüllt sein sollten? Ist – konsequenterweise – die Einführung einer Elternlizenz vonnöten? Andererseits ist die Seite der Kinder zu betrachten. Ist es zumutbar, Kind geistig behinderter Eltern zu sein? Welche Auswirkungen hat das auf die Identität? Wer übernimmt die Verantwortung? Sind die Voraussetzungen, die Kinder mit leicht und mittel geistig behinderten Eltern vorfinden problematischer als bei „normalen“ Eltern? Welche Auswirkungen haben Risiko- und Schutzfaktoren auf die kindliche Entwicklung? Ein wichtiger Faktor scheint mir die Form der Unterstützung von Eltern und deren Kinder zu sein. Die Unterstützung kann elterliche Kompetenzen stärken oder kompensieren. Den Kindern können alternative Beziehungsangebote bereitgestellt werden. Wo ist Unterstützung sinnvoll? In welcher Intensität? Aus sozialpolitischer Sicht kann man sich fragen, ob die Gesellschaft dafür aufkommen muss, wenn Eltern mit geistiger Behinderung Kinder haben. Die Unterstützung einer Elternschaft ist 16

keine kurzfristige Intervention, sondern verlangt teilweise intensive Unterstützung über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren. Die ethische Diskussion wirft viele Fragen auf. Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist grundlegend, da sie die Basis im Umgang mit der Thematik darstellt. Einstellungen und Haltungen werden in einer ethischen Diskussion manifestiert, was für die Akzeptanz von Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung im Fachbereich der Sonderpädagogik und in unserer Gesellschaft wichtig ist. Momentan wird in der Praxis eine am Einzelfall orientierte Haltung vertreten (vgl. ANTOR/BLEIDICK 2000: 44), was bewirkt, dass die Situation der betroffenen Personen mit geistiger Behinderung vom betreuenden Umfeld abhängig ist.

2.3

Gesetzliche Grundlagen

Zunächst ist es wichtig, sich bewusst zu machen, welche Stellung das Recht im Zusammenhang mit Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung, Sexualität und Elternschaft hat. Der Begriff des Rechts hat zwei Aspekte. Einerseits dienen gesetzliche Grundlagen dem Schutz von Menschen mit geistiger Behinderung. Andererseits stärken diese die (einforderbaren) Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung. In der Anwendung und dem Erscheinen der Gesetze in sonderpädagogischem Kontext lässt sich allgemein ein gesellschaftlicher Wandel vom Schutz zum Recht des Menschen mit Behinderung feststellen. Gerade weil Menschen mit geistiger Behinderung sich in den wenigsten Fällen auf ihre Rechte berufen, oder sie gar einklagen - oder da sie urteilsunfähig oder entmündigt sind, gar nicht einklagen können -, sollten die relevanten Gesetze in sonderpädagogischen Fachbereichen bekannt sein und sozialpolitisch vertreten werden. Da Menschen mit geistiger Behinderung keine starke Lobby hinter sich stehen haben, verändert sich ansonsten wenig. Ganz im Gegenteil besteht die Gefahr, dass deren Rechte im Interesse der Gesellschaft umgedeutet werden und sich eine verfremdete gesetzliche Handhabung ohne grosse Widerstände festsetzt. Eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Thematik erscheint mir zudem äusserst wichtig, da momentan in der Realität von Elternschaften von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung weniger die sonderpädagogische Unterstützung der Elternschaften zentral ist - da die fachlichen Vorbehalte gegenüber Elternschaften immer noch gross sind - sondern rechtliche Bestimmungen handlungsleitend sind. Aufgrund gesellschaftlicher Vorbehalte gegenüber Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung werden rechtliche Instanzen, bevor sonderpädagogische Massnahmen ansetzen können, aktiv. Und diese ziehen vielfach Lösungen, wie beispielsweise Abtreibung oder Fremdplatzierung des Kindes einer unterstützten 17

Elternschaft vor. Dies steht sicherlich in Zusammenhang damit, dass sonderpädagogische Unterstützungsmassnahmen gegenwärtig in jedem Fall einer Schwangerschaft oder Elternschaft individuell eingerichtet werden. Der Schutz des Kindes steht klar vor dem Recht der Eltern, was in der Situation der nicht institutionalisierten Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder wohl auch gerechtfertigt ist. In Deutschland gibt es einen Entwurf einer „Handreichung zur Unterstützung behinderter Menschen, die Mütter oder Väter werden wollen“, zusammengestellt von einer Arbeitsgruppe des Berliner Arbeitskreises „Sexualität, Partnerschaft und Behinderung“, der die für Elternschaft von Menschen mit Behinderung relevanten Gesetzesartikel zusammenfasst (vgl. Berliner Arbeitskreis „Sexualität, Partnerschaft und Behinderung u.a. 1999). Im Folgenden werde ich einen Überblick über die in der Schweiz wichtigsten gesetzlichen Grundlagen vermitteln. 2.3.1

Menschenrechte, Chancengleichheit, Diskriminierung

Bevor ich auf das Grundrecht im Schweizer Gesetz eingehe, möchte ich auf grundlegende Bestimmungen zu Menschenrechten, Chancengleichheit und Diskriminierung auf internationaler Ebene hinweisen, auf welchen die Grundrechte der gleichen Fähigkeiten, Rechte und Pflichten im Wesentlichen beruhen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde im Jahre 1948 von der UNO verabschiedet. Sie ist kein juristisch verbindliches Dokument, hat aber politisch und moralisch sehr grosses Gewicht. Im Artikel 1 ist festgesetzt, dass die Staaten verpflichtet sind, alles zu unternehmen, damit allen Menschen die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten offen stehen (vgl. UN 1948: Art. 1 AEMR). Jeder Mensch muss als gleichberechtigte Person respektiert werden. Inhalt des Artikels 2 ist das Diskriminierungsverbot, welches besagt, dass die Staaten verpflichtet sind, alle Minderheiten gegen jegliche Form der Diskriminierung zu schützen (UN 1948: Art. 2 Abs.1 AEMR). Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die spezifisch auf Menschen mit Behinderung bezogenen Artikel des schweizerischen Bundesgesetzes, welche im Anfang dieses Jahres erlassenen Behindertengleichstellungsgesetz zusammengefasst sind. Wesentlich für die vorliegende Thematik erscheint auch Artikel 16 der allgemeinen Menschenrechtsbestimmungen. Dieser Artikel handelt von der Ehefreiheit und dem Schutz der Familie. „1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schliessen und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschliessung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

18

2. Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden. 3. Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. (UN 1948: Art. 16 AEMR)

Dieser Artikel besagt im ersten Abschnitt, dass Frauen und Männer im heiratsfähigen Alter das Recht haben, eine Ehe zu schliessen und eine Familie zu gründen, daher Kinder zu bekommen. Die einzelnen Staaten können allerdings über Eheverbot beispielsweise zwischen nahen Verwandten oder Menschen mit geistiger Behinderung bestimmen. Im dritten Absatz ist festgelegt, dass der Staat die Familie als natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft zu schützen und unterstützen hat. 2.3.2

Grundrechte, Persönlichkeitsrechte

Auf nationaler Ebene sind die Grundrechte zentral. Das schweizerische Grundrecht10 besagt, dass jedermann rechtsfähig ist und alle Menschen dieselben Fähigkeiten, Rechte und Pflichten innerhalb der Rechtsordnung haben. Die Rechte und Pflichten können durch Handlungen begründet werden11. Allerdings kann das nur, wer handlungsfähig ist, daher mündig und urteilsfähig12. Die Urteilsfähigkeit ist unter anderem infolge von Geisteskrankheit oder Geistesschwäche, daher bei Zuständen mangelnder Fähigkeit vernunftgemäss zu handeln, aufgehoben13. Handlungsunfähig ist, wer nicht urteilsfähig ist, unmündig oder entmündigt ist14. Urteilsunfähige und entmündigte Personen vermögen ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Rechte auszuüben, die ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen15. Ein Aspekt des Persönlichkeitsrechts ist die selbstbestimmte Entfaltung der Sexualität, welche bei Menschen mit geistiger Behinderung noch immer nicht als selbstverständlich angesehen wird. Hierbei ist die Verrechtlichung der Sexualität zu erwähnen, die mit der Angst vor Ansteckung mit dem HIV-Virus begann. Damals diskutierte man erstmals über die Verantwortlichkeit bezüglich Sexualität in Institutionen. Eine ähnliche Situation besteht bei einer Schwangerschaft von Frauen mit geistiger Behinderung. Es stellt sich die Frage der Verantwortung für eine Schwangerschaft.

10

vgl. Art. 11 ZGB vgl. Art. 12 ZGB 12 vgl. Art. 13 ZGB 13 vgl. Art. 16 ZGB 14 vgl. Art. 17 ZGB 15 vgl. Art. 19 Abs. 2 ZGB 11

19

Ein weiterer Aspekt des Persönlichkeitsrechts ist das Recht der Frau auf Mutterschaft. Die Entscheidung für oder gegen ein Kind steht jedem Menschen höchstpersönlich zu. Dem Mann steht ein Recht auf Anerkennung der Vaterschaft zu16. Dennoch besteht streng rechtlich gesehen kein einklagbares Recht auf Elternschaft. Aber es gibt auch kein Gesetz, mit welchem Menschen mit geistiger Behinderung, beziehungsweise urteilsunfähigen Personen, dieses Recht abgesprochen werden könnte. Indessen wurde Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung die Möglichkeit einer Elternschaft oftmals verwehrt, indem sie sterilisiert wurden. Diese Praxis war über Jahre weit verbreitet, wird aber in einer kommenden gesetzlichen Neuregelung praktisch verunmöglicht (vgl. Vorwort). 2.3.3

Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge17 ist die gesetzliche Befugnis der Eltern, die für das unmündige Kind nötigen Entscheidungen zu treffen. Sie liegt grundsätzlich bei den Eltern des Kindes. Wenn ein Elternteil eine geistige Behinderung hat, übernimmt der andere nicht behinderte Elternteil die elterliche Sorge. Wenn beide Elternteile eine geistige Behinderung haben, wird, wenn das Wohl und der Schutz des Kindes dies erfordern, ein Beistand oder Vormund eingesetzt. Den Eltern steht laut Gesetzesartikel keine elterliche Sorge zu, wenn sie entmündigt sind18. 2.3.4

Kindesrecht, Kindeswohl und Kindesschutz

Oftmals werden Eltern mit einer leichten und mittleren geistigen Behinderung schon vor der Geburt des Kindes Massnahmen wie Abtreibung oder direkt nach der Geburt eine Fremdplatzierung nahe gelegt. Dies geschieht unter Berufung auf das Wohl des Kindes oder zum Schutz des Kindes. Da es aber problematisch scheint, vor der Geburt des Kindes eine Einschätzung über die elterlichen Fähigkeiten zu treffen, können diese Massnahmen, wenn nicht auf Wunsch der Eltern, ungerechtfertigt sein und sind vielfach auf mangelnde Alternativen in der Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung zurückzuführen. Der Mensch ist zwar von Geburt an rechtsfähig, benötigt aber während der ersten Jahre Schutz und Leitung (vgl. ADAM 2001: 33). Diese Aufgabe liegt naturgemäss bei den Eltern. „Das Kindesrecht umfasst die Normen, welche diese primäre Verantwortung der Eltern für ihr Kind festhalten und im Einzelnen umschreiben. (…) Tragender Leitgedanke des Kindesrechts ist das

16

vgl. Art. 260 ZGB Art. 296-306 ZGB 18 vgl. Art. 296 Abs. 2 ZGB 17

20

Kindeswohl, Kindesrecht in einem weiteren Sinne umfasst alle rechtlichen Normen, welche die Rechtsstellung von Kindern betreffen“ (ebd. 2001: 33f).

Es gibt neben dem Kindesrecht im Zivilrecht19 auch internationale Übereinkommen, wie beispielsweise die UNO-Kinderrechtskonvention von 1997. Der Begriff des Kindeswohls ist kein empirischer, sondern ein alltagstheoretischer Begriff. Dennoch werden im rechtspraktischen Gebrauch empirische Bezüge gesucht und praktische Kriterien angestrebt (vgl. DETTENBORN 2001: 47). Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, hat die Vormundschaftsbehörde verschiedene Möglichkeiten zum Schutz des Kindes in die elterliche Sorge einzugreifen. „Von einer Gefährdung des Kindes wird gesprochen, wenn ernsthaft von einer körperlichen, sittlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung des Kindes ausgegangen werden muss. Der Kindesschutz dient immer der Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls. Dabei muss die Gefährdung des Kindes eindeutig, erheblich und behebbar erscheinen, damit sie rechtlich relevant ist bzw. damit sie zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen nach sich zieht“ (ADAM 2001: 41f).

Die Vormundschaftsbehörde kann, ohne Aufhebung der elterlichen Sorge, geeignete Massnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen20. Wenn es die Verhältnisse erfordern, ernennt sie dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind unterstützt21. Die elterliche Sorge kann hierbei entsprechend beschränkt werden. Wenn der Gefährdung des Kindes nicht anders begegnet werden kann, wird die elterliche Obhut aufgehoben und das Kind wird in angemessener Weise woanders untergebracht22. Dieser Artikel sagt explizit, dass das Kind nur von den Eltern getrennt werden soll, wenn keine anderen Massnahmen möglich sind. Daher muss behördlicherseits die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, den Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kind ein Zusammenleben mit Unterstützung zu ermöglichen, was nicht heisst, dass dies in jedem Fall sinnvoll ist. Wenn andere Massnahmen erfolglos geblieben sind oder von vorneherein als ungenügend erscheinen, entzieht die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde den Eltern die elterliche Sorge23. Das Kind erhält, wenn beiden Elternteilen das Sorgerecht entzogen wurde, einen Vormund. Bei allen Massnahmen zum Wohl und Schutz des Kindes stehen die Kindesinteressen im Vordergrund. Kindesschutzmassnahmen werden von vormundschaftlichen Behörden am Wohnsitz des Kindes angeordnet24

19

Art. 252-358 ZGB Art. 307 ZGB 21 Art. 308, 309 ZGB 22 vgl. Art. 310 ZGB 23 vgl. Art. 311 ZGB 24 vgl. Art. 315 ZGB 20

21

Bei der Trennung von Eltern und Kind haben die Eltern Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr25. 2.3.5

Vormundschaft, Beistandschaft

In der vorliegenden Thematik kommt Vormundschaft und Beistandschaft für die Eltern, wie auch für deren Kinder in Frage. Ein Elternteil mit geistiger Behinderung kann, als mündige Person, die infolge von Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ihre Angelegenheit nicht zu besorgen vermag, zu ihrem Schutze dauernd des Beistandes und der Fürsorge bedarf oder welche die Sicherheit anderer gefährdet, unter Vormundschaft gestellt werden26. Die Entmündigung darf nur nach Einholung eines Gutachtens von Sachverständigen erfolgen27. Wenn zur Entmündigung einer Person kein genügender Grund vorliegt, aber zu ihrem Schutze eine Beschränkung der Handlungsfähigkeit als notwendig erscheint, so kann ihr ein Beistand gegeben werden28 Im Falle des Kindes verhält es sich so, dass dieses unmündig ist und somit ohne Massnahmen der elterlichen Sorge untersteht. Wenn dies erforderlich erscheint, wird das Kind, wie schon erläutert, zum Wohl und Schutz des Kindes unter Beistandschaft oder Vormundschaft gestellt. Allgemein wird es als positiv erachtet, wenn eine unabhängige Person für das Wohl des Kindes verantwortlich ist. 2.3.6

Finanzierung

Die Finanzierung der Unterstützungsmassnahmen von Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder, welche aufgrund der Gesetzgebung zur Invalidenversicherung und Ergänzungsleistung erfolgt, scheint nach wie vor eher unklar zu sein und wird in der Praxis nicht einheitlich gehandhabt. Dies

steht

sicherlich

in

Zusammenhang

mit

den

verschiedenen

individuellen

Unterstützungsformen in denen Eltern(-teile) mit oder ohne Kinder leben. Es wird durch den Umstand verstärkt, dass die Unterstützungsmöglichkeiten noch keinesfalls institutionalisiert sind. Um etwas über die Finanzierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen, habe ich exemplarisch drei fiktive Lebenssituationen von Familien entworfen und diese einem Experten des 25

vgl. Art. 273, 274 ZGB vgl. Art. 369 ZGB 27 vgl. Art. 374 ZGB 28 vgl. Art. 395 Abs. 1 ZGB 26

22

Bundesamtes für Sozialversicherungen zur Beurteilung vorgelegt. Herr Huber29 stellte sich freundlicherweise für ein Gespräch zur Verfügung und beurteilte die drei Situationen. Die Beurteilung findet sich im Anhang30. Die Antworten von Herrn Huber machen ersichtlich, dass Eltern, wie auch Kinder in der Regel Bezüger einer IV-Rente, beziehungsweise einer IV-Kinderrente sind. Wenn die Eltern oder der Elternteil in einer Grossfamilie oder Institution leben, wird eine Heimtaxe bezahlt. Ergänzungsleistung kann dann bezogen werden, wenn die IV-Leistungen das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen nicht erreichen. Herr Huber bemerkte, dass die Situationen nur Modellfälle sein können und wie diese aufzeigen, in jedem konkreten Fall aufgrund der individuellen Begebenheiten über die Leistungen der Sozialversicherungen entschieden werde. IV und EL sind gesetzlich auf Bundesebene geregelt, die Auslegung der Gesetze liegt allerdings bei den kantonal organisierten IV-Stellen, was dazu beiträgt, dass die Regelungen unterschiedlich ausfallen. Transparenz der Möglichkeiten zur Finanzierung von Unterstützung von Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder scheint mir sehr wichtig zu sein, da sonst die Verwirklichung einer Unterstützung an den finanziellen Rahmenbedingungen scheitern kann oder eine unterstützte Elternschaft aufgrund von Unklarheiten gar nicht erst in Erwägung gezogen wird. 2.4

Normalisierung und Selbstbestimmung

Nach BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER „wird die Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung dadurch eingeschränkt, dass ihnen einerseits die Fähigkeit zur Elternschaft pauschal abgesprochen wird bzw. ihnen, wenn sie Eltern geworden sind, eine angemessene Unterstützung bei der Versorgung ihrer Kinder vorenthalten wird“ (ebd. 1997: 234). Im Folgenden werde ich die beiden Konzepte unter dem Aspekt der vorliegenden Thematik kurz erläutern. 2.4.1 Normalisierung Der Grundgedanke des Normalisierungsprinzips lautet dahingehend, dass der Umgang und die Gestaltung der sozialen und dinglichen Umwelt mit und von Menschen mit Behinderung ohne hinreichenden Grund nicht anders gestaltet werden sollte, als bei Menschen ohne Behinderung. 29 30

François Huber, Leiter Fachstelle Altersfragen, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern vgl. Anhang Seite 157

23

Der Normalisierungsgedanke kam in den 60er Jahren in den skandinavischen Ländern erstmals auf. Der dänische Jurist und Verwaltungsbeamte BANK-MIKKELSEN formulierte im Rahmen des Fürsorgegesetzes für Behinderte, dass wichtige Lebensbereiche voneinander getrennt sein müssten, wie üblicherweise bei der übrigen Bevölkerung, und so „normal“ wie möglich zu gestalten seien. Die erste Darstellung in der Fachliteratur erfolgte erst zehn Jahre später durch den

Schweden

NIRJE.

Über

BANK-MIKKELSEN

und

NIRJE

wurde

das

Normalisierungsprinzip auch in Nordamerika bekannt. Eine systematische Zusammenfassung unter theoretischen Gesichtspunkten legte WOLFENSBERGER 1972 vor (vgl. THIMM 1990: 18). NIRJE nennt acht Bereiche, in denen das Normalisierungsprinzip Auswirkungen zeigt (vgl. THIMM 1990: 19f): 1.

Normaler Tagesrhythmus

2.

Trennung von Arbeit-Freizeit-Wohnen

3.

Normaler Jahresrhythmus

4.

Normaler Lebenslauf

5.

Respektierung von Bedürfnissen

6.

Angemessene Kontakte zwischen den Geschlechtern

7.

Normaler wirtschaftlicher Standart

8.

Standards von Einrichtungen

Von den acht Bereichen der Normalisierung, die NIRJE aufstellte, sind vor allem die Punkte vier, fünf und sechs für die vorliegende Thematik relevant. Unter Punkt vier versteht NIRJE, dass normale Erfahrungen in den verschiedenen Entwicklungsstadien des Lebenszyklus gemacht werden können (vgl. NIRJE 1994: 20). Für die Thematik Elternschaft bedeutet dies, dass ein Erwachsener mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung auch als solcher behandelt wird, indem er als Frau oder Mann wahrgenommen wird, die oder der Bedürfnisse und Wünsche entsprechend seines Lebensalters hat. In Punkt fünf geht es um die Berücksichtigung dieser Bedürfnisse. Der Mensch mit Behinderung soll soweit als möglich in die Bedürfnisermittlung einbezogen

werden

und

seine

möglicherweise

vorhandenen

Wünsche,

Hoffnungen,

Entscheidungen oder Willensäusserungen bezüglich Partnerschaft, Sexualität, Kinderwunsch und Elternschaft sind nicht nur zu respektieren, sondern auch zu akzeptieren. Der sechste Punkt handelt von Kontakten zwischen den Geschlechtern. Die Bedürfnisse von Frauen und Männern nach (anders)geschlechtlichem Kontakt sind nach NIRJE zu ermöglichen (vgl. THIMM 1990: 20). NIRJE spricht hierbei von den „normalen sexuellen Lebensmustern der Kultur“, welche in unterschiedlicher Intensität und Erscheinungsform Teil eines jeden Menschen sind (vgl. NIRJE 1994: 24). 24

Der Normalisierungsgedanke ist gegenwärtig in vielen Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung handlungsleitend. Normalisierung kann auch falsch verstanden werden. Dann kann es passieren, dass Menschen mit Behinderung in das Muster der vermeintlichen Normalität gewiesen werden, ohne Achtung ihrer Individualität. Normalisierung hat jedoch zum Ziel, Menschen mit Behinderung dieselben Möglichkeiten zu bieten, die allen Menschen offen stehen und ihnen die Entscheidung des Wahrnehmens dieser Möglichkeit zu überlassen. Diese Entscheidungsfreiheit verweist auf den Begriff der Selbstbestimmung. Diese zu ermöglichen gehört zur Normalisierung der Lebensbedingungen von Menschen mit geistiger Behinderung. 2.4.2

Selbstbestimmung

Selbstbestimmung wird nach MÜHL als Möglichkeit des Individuums, Entscheidungen zu treffen, die den eigenen Wünschen, Bedürfnissen, Interessen oder Wertvorstellungen entsprechen, definiert (vgl. MÜHL 1997: 312). Die Selbstbestimmung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, so dass sie gegenwärtig im Geistigbehindertenbereich als zentrales Thema bezeichnet werden kann und zu kritischem Hinterfragen sonderpädagogischer Theorie und Praxis führt (vgl. ebd. 2001: 144). Wenn Menschen mit geistiger Behinderung an Grenzen stossen, sind diese einerseits durch die Behinderung auf individueller Ebene, andererseits auf sozialer Ebene gegeben. Die Grenzen wirken sich vielschichtig und komplex auf die persönliche Entwicklung aus. Die gesellschaftlich bedingten Grenzen lassen sich unter dem Begriff der Fremdbestimmung zusammenfassen (vgl. HARNACK 1997: 49), der als Gegenbegriff der Selbstbestimmung besagt, dass die Unmöglichkeit oder Schwierigkeit Selbstbestimmung auszuüben von anderen bestimmt sein kann (vgl. MÜHL 1997: 312). Das Leben von Menschen mit geistiger Behinderung ist oftmals von Fremdbestimmung gekennzeichnet. Das nähere Umfeld, bestehend aus Herkunftsfamilie und Betreuungspersonen, bestimmt durch die eigene Haltung, wie Lebensabschnitte eines Menschen mit geistiger Behinderung bezüglich der für die Thematik Elternschaft relevanten Themenbereiche verlaufen. Die betroffenen Lebensabschnitte sind hierbei Pubertät, Adoleszenz und Erwachsenenalter. In der Pubertät ist ausschlaggebend, wie das Umfeld mit der erwachenden Sexualität des Mädchens oder Jungen umgeht, daher ob die Geschlechterrolle akzeptiert und gefördert wird. Wenn der heranwachsende Mensch mit geistiger Behinderung als „ewiges“ Kind gesehen wird, „infantilisiert“ wird, wird die Entwicklung zur Frau oder zum Mann nicht gefördert, was auf das spätere Leben grundlegenden Einfluss haben kann.

25

In der Adoleszenz ist die Ablösung vom Elternhaus wichtig. Zentrale Themen des Lebens als Erwachsener, wie beispielsweise Partnerschaft, Sexualität, Kinderwunsch oder Elternschaft müssen im Hinblick auf die Zukunft thematisiert werden. Die Bedürfnisse, Wünsche, Hoffnungen, Entscheidungen oder Willensäusserungen des Menschen mit Behinderung müssen wahrgenommen und akzeptiert werden. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit Selbstbestimmung bei Menschen mit geistiger Behinderung möglich und verantwortbar ist. Über Jahrhunderte lautete die Frage anders. Es wurde gefragt, ob Selbstbestimmung überhaupt möglich ist und die Antwort darauf lautete lange Zeit nein. MOOR beispielsweise erklärte die Situation so, dass mangels innerem Halt lediglich lebenslänglicher äusserer Halt pädagogisch hilfreich sein konnte (vgl. MOOR 1958 zit. nach BACH 1997: 67). Gegenwärtig wird die Frage grundsätzlich bejaht. Allerdings ist auch klar, dass Selbstbestimmung ein gewisses Risiko in sich birgt und damit stellt sich die Frage, ob es Grenzen der Selbstbestimmung gibt (vgl. BACH 1997: 66). Etwa bei Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung? „Selbstbestimmt leben zu können, heisst für Menschen mit Behinderung, eigene Lebensziele in freier Entscheidung zu verwirklichen und dadurch Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen“ (HARNACK 1997: 53). Was aber, wenn die Eltern die Verantwortung für sich und für das Kind nicht übernehmen können? Wenn selbst die Entscheidung für eine Elternschaft nicht im Bezug zur Realität einer Elternschaft gefällt wird? Diese Fragen leiten uns an eine Schnittstelle zu ethischen Fragestellungen. Im Sinne der Normalisierung und Selbstbestimmung kann Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung das Recht auf Elternschaft nicht verwehrt werden, ein altersgemässes Verhalten soll ermöglicht werden, indem ihre Bedürfnisse nach Partnerschaft, Sexualität und Elternschaft berücksichtigt werden, gelebte Sexualität ermöglicht wird und eine Elternschaft als Möglichkeit offen steht. Meiner Ansicht nach könnte ein verantwortungsvoller Umgang mit Normalisierung und Selbstbestimmung von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung meinen, dass den betroffenen Menschen durch sexualpädagogische Aufklärung und Beratung bezüglich Kinderwunsch und Elternschaft die Problematik einer Elternschaft transparent gemacht würde, ihnen aber gleichzeitig auch die notwendige Unterstützung zugesichert würde. Insofern sind Bereiche des Mann- und Frauseins von Menschen mit geistiger Behinderung, mit welchen ich mich im nächsten Kapitel auseinandersetze, von grosser Bedeutung.

26

2.5

Frausein und Mannsein mit geistiger Behinderung

Die folgenden Kapitel vermitteln einen inhaltlichen Überblick über Themenbereiche, in denen sich das Mann- und Frausein von Menschen mit geistiger Behinderung manifestiert. Kinderwunsch, Schwangerschaft und Elternschaft bleiben bewusst ausgeklammert, da ich diese Bereiche im Kapitel zum aktuellen Forschungsstand behandeln werde (vgl. Kapitel 4.2). 2.5.1

Geschlecht und Identität

Eine Behinderung bewirkt oftmals, dass der betroffene Mensch als neutrales Wesen behandelt wird. Die Behinderung wird damit stärker gewichtet, als das Geschlecht, wodurch die Behinderung von Geburt an zu einem „alles bestimmenden Merkmal der Identität des Kindes“ (JONAS 1994 zit. nach POHL 1999: 61) wird. Neuere Entwicklungen in der Sonderpädagogik gehen dahin, dass das biologische Geschlecht des Menschen mit geistiger Behinderung in seinem gesellschaftlichen Zusammenhang bewusst gemacht wird (vgl. SCHILDMANN 2001: 49). So wird das Geschlecht, „sex“, erst in diesem Zusammenhang zum Konstrukt, das mit „gender“ bezeichnet werden kann. Ein geschlechterspezifischer Blick auf Frauen, wie auch Männer mit geistiger Behinderung und das Bewusstsein über die Rollen beider Geschlechter ist wichtig. Es erscheint paradox, dass gerade Menschen mit geistiger Behinderung sich aufgrund der Sozialisation stark an Geschlechterrollen orientieren (vgl. FRISKE 1995: 41), aber vielfach keine Geschlechtlichkeit zugemutet bekommen und diese nicht ausleben dürfen oder können (vgl. POHL 1999: 63). Durch die Geschlechterrollen ergeben sich dennoch auch bei Menschen mit Behinderung unterschiedliche biographische Verläufe. Die Entwicklung der Identität als Frau und Mann ist Teil des Sozialisationsprozesses. FRISKE führt aus, dass eine Selbstzuordnung als Mädchen oder Junge31 die Voraussetzung zu Identität überhaupt sei, was bedeutet, dass Kinder das Erkennen und die Anerkennung von sich als Mädchen und Jungen brauchen, um eine soziale Identität entwickeln zu können (vgl. FRISKE 1995: 45). Bei der sozialen Identität handelt es sich um die Typisierung einer Person aufgrund der Attribute, die ihr vom sozialen Umfeld zugeschrieben werden (vgl. STEENGRAFE 1995: 19). Die Zuschreibung „behinderte Frau“, „behinderter Mann“ kann nun, in stigmatisierender, negativer Weise identitätsstiftend wirken. Die Literatur zu geschlechterspezifischer Betrachtung von (geistiger) Behinderung ist meist beeinflusst von der feministischen Frauenforschung und handelt von der gesellschaftlich zugeschriebenen Rolle und Identität von Frauen mit Behinderung. Es ist ein grosser Fortschritt, 31

FRISKE beschränkt sich in ihrem Buch „Als Frau geistig behindert sein“ nur auf Mädchen, die Ausdehnung auf Jungen wurde von mir vorgenommen.

27

dass die Rolle behinderter Frauen in ihrer, in Literatur oft zitierten, doppelten gesellschaftlichen Diskriminierung (vgl. ebd. 1995: 26) aufgearbeitet wird. Zur Sozialisation behinderter Mädchen gibt es keinen ausgearbeiteten Theorieansatz (vgl. FRISKE 1997: 20) und zur Lebenssituation behinderter Frauen sind bisher nur Ansätze wissenschaftlicher Analysen vorhanden (vgl. SCHILDMANN 1993: 47). Dennoch scheint offensichtlich, dass behinderte Frauen eine andere Sozialisation als nicht behinderte Frauen erfahren (vgl. BARWIG/BUSCH 1993: 13). Dies gilt sicher auch für Jungen. In diesem Zusammenhang scheint wichtig, den geschlechterspezifischen Blick nicht nur auf Mädchen bzw. Frauen, sondern gleichzeitig auch auf Jungen bzw. Männer mit geistiger Behinderung zu richten. Es stellt sich die Frage, was denn nun die unterschiedliche Sozialisation von Menschen mit geistiger Behinderung gegenüber Menschen ohne Behinderung ausmacht. Was sicher unterschiedlich ist, ist die Ablösung des erwachsen gewordenen Menschen mit geistiger Behinderung vom Elternhaus. Die Ablösung, welche eine wichtige Rolle in der Identitätsbildung spielt, gestaltet sich meist sehr schwierig. Als erwachsen gilt nach unserem soziokulturellen Alltagsverständnis, wer die körperliche, psychische und soziale Reife erlangt hat (WALTER 2002: 161). Ein Mensch mit geistiger Behinderung erreicht diese Reife möglicherweise aufgrund seiner Behinderung später oder gar nicht vollständig. Dennoch sollte der Schritt in ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben offen stehen. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass die Auseinandersetzung mit geistiger Behinderung, Geschlecht und Identität bei mir sehr ambivalente Gefühle hervorgerufen hat. Einerseits scheint es mir wichtig, die geschlechtsspezifische Identität von Menschen mit geistiger Behinderung, die früher oft als geschlechtsneutrale Wesen gesehen wurde, zu fördern. Andererseits ist es aber nicht wünschenswert, dass geschlechtsspezifische Rollen unreflektiert reproduziert werden. Gerade auch wenn deren Ausübung dann nicht ermöglicht wird. Im Idealfall sollte das Bewusstsein des Menschen mit geistiger Behinderung als Frau und Mann gefördert werden, und deren geschlechtsspezifische Rolle in der Gesellschaft, soweit sie diese ausüben wollen, anerkannt werden. 2.5.2

Sexualität und Sexualpädagogik

Der Umgang mit dem Bereich der Sexualität in Zusammenhang mit geistiger Behinderung wurde in den letzten Jahren offener. Im Gegensatz zu früher, als Menschen mit geistiger Behinderung oftmals als geschlechtslos angesehen wurden, wird Menschen mit geistiger Behinderung nun vermehrt ein Recht auf gelebte Sexualität zugestanden. Sexualität wird als

28

wesentlicher Bestandteil der menschlichen Persönlichkeit als Bereich der Identitätsentwicklung und Selbstverwirklichung angesehen (vgl. FRISKE 1995: 123). Sexualität und Behinderung wurde in den 70er Jahren als Thema aktuell. Das Ziel war zunächst eine

„eingeschränkte

Liberalisierung

ohne

geschlechtsspezifischen

Bezug“

(vgl.

SCHILDMANN 1993: 50/51). Bewusst oder unbewusst wurden Fragen betreffend Schwangerschaft, Gebären, Kindererziehung ausgeklammert. Der Begriff der Sexualität meint nicht nur den eigentlichen Geschlechtsakt, sondern umfasst auch Bereiche wie etwa Liebe, Zärtlichkeit, Gefühle und Erotik. Dies ist wichtig, da man davon ausgeht, dass nur etwa 10% der Erwachsenen mit geistiger Behinderung zum vollen Geschlechtsakt in der Lage sind (vgl. SPECK 2002: 21). FRISKE zitiert hierzu, dass „die Sexualität ihre Bedeutung für geistigbehinderte Menschen darin hat, dass weniger die genital-sexuelle Betätigung im Vordergrund steht, als vielmehr die Möglichkeit, eine auf Zuneigung und Zärtlichkeit beruhende Beziehung aufzubauen“ (SCHÄFER 1991 zit. nach: FRISKE 1995: 135).

Dennoch lassen sich genauso wie bei nicht behinderten Menschen keine allgemein gültigen Wünsche geistig behinderter Menschen bezüglich der Sexualität ausmachen. Der Unterschied besteht laut FRISKE darin, dass Menschen ohne Behinderung sich Informationen beschaffen können, während Menschen mit geistiger Behinderung auf Information durch andere Personen, wie Eltern oder Betreuungspersonen, angewiesen sind (vgl. FRISKE 1995: 130). Die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung ist oftmals fremdbestimmt. Das Sexualverhalten von Menschen mit geistiger Behinderung ist abhängig von der Einstellung und Toleranz des begleitenden Umfeldes. WALTER geht soweit, dass er fragt, ob das eigentliche Problem um die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung nicht bei den Eltern und Betreuungspersonen liegt. Die Problematik liegt bei „den Konsequenzen, die Betreuer und Erzieher aus sexuellen Äusserungen und Wünschen dieser Menschen ziehen und welchen Stellenwert sie deren Sexualität zugestehen“ (WALTER 2002: 29). Die negative Einstellung der Bezugspersonen und Fachpersonen resultiert oftmals aus einer Unsicherheit. Auch Angst, Gewohnheit und Unwissenheit spielen eine Rolle (vgl. SPECK 2002: 17). Zudem nennt FRISKE die Angst vor einer möglichen Schwangerschaft als hemmenden Faktor. Aber statt zu verbieten und zu unterbinden, wäre es sinnvoller, die Möglichkeit einer sexualpädagogischen Aufklärung und gemeinsamen Beratung zu nutzen (vgl. FRISKE 1995: 125). Durch einen offenen Umgang der Bezugspersonen von Menschen mit geistiger Behinderung mit der Sexualität können Ängste und Unsicherheiten beiderseits abgebaut werden und ein natürlicher Zugang zur eigenen Sexualität kann aufgebaut werden. Im Zuge der vermehrten Auseinandersetzung der Sonderpädagogik mit Sexualpädagogik und geistiger Behinderung sind im deutschsprachigen Raum einige Bücher erschienen, die 29

Informationen,

aber

auch

eher

praxisorientierte

Arbeitsmaterialien

beinhalten

(Bsp.

DITTLI/FURRER 1994). HOYLER-HERMANN unterscheidet zwischen einer repressiven Sexualpädagogik, die von der Sexualität fernzuhalten und abzulenken sucht und zur Selbstbeherrschung bis zur Ehe anleitet und der emanzipatorischen Sexualerziehung. Diese zeigt eine bejahende Einstellung zur Sexualität mit dem Ziel im Bereich der Sexualität Selbständigkeit im Urteilen, Entscheiden und Handeln zu erreichen (vgl. HOYLER-HERMANN 2002: 197). Man kann mutmassen, dass die emanzipatorische Sexualpädagogik heute verbreiteter ist als früher. WALTER nennt drei Themenbereiche, die eine sexualpädagogische Fortbildung behandeln sollte (vgl. WALTER 1999: 55). Beim ersten Bereich handelt es sich um Wissen, Kenntnisse und Informationen, welche Grundwissen über Sexualität, wie auch behindertenspezifische Themen einschliessen. Der zweite Bereich umfasst die Einstellungen, Normen und Werte, wobei der individuelle Umgang mit Sexualität und die eigene sexuelle Sozialisation Thema sind. Der dritte Bereich behandelt die sonderpädagogische Handlungskompetenz. Dabei geht es um methodische Überlegungen und sexualpädagogische Kriseninterventionen. Diese Fortbildung ist von WALTER für Mitarbeiter von Behinderteneinrichtungen konzipiert worden, kann aber meines Erachtens auch als Leitfaden für Beratungen von anderen Bezugspersonen von Menschen mit geistiger Behinderung dienen. Um einer Schwangerschaft vorzubeugen, kommen aus medizinischer Sicht grundsätzlich dieselben Verhütungsmethoden in Frage, wie bei Frauen ohne Behinderung. Einige sind weniger geeignet, andere mehr. Erst allerdings, wenn abgeklärt ist, dass keine der reversiblen Verhütungsmethoden anwendbar ist, darf eine irreversible Sterilisation der Frau oder des Mannes als verhütende Massnahme in Erwägung gezogen werden (vgl. WALTER 1997: 37f). Da Frauen mit geistiger Behinderung keine Kinder bekommen sollten, wie früher - und auch heute noch - plädiert wird, war es verbreitet Frauen vorbeugend zu sterilisieren. Dies obwohl zumeist gar keine sexuellen Kontakte stattfanden. Sterilisation galt als eine vermeintlich unschädliche und sichere Methode der Empfängnisverhütung (vgl. PIXA-KETTNER 1999: 63). BONFRANCHI führt an, dass die Anwendung der Methode der Sterilisation meist auf eine fehlende Auseinandersetzung mit Verhütungsmethoden und der Sexualität des betroffenen Menschen mit geistiger Behinderung verweist (vgl. BONFRANCHI 1990: 263). Sterilisation bedeutet, dass die Frau oder der Mann unfruchtbar gemacht wird, indem bei der Frau die Eileiter operativ unterbrochen wird und beim Mann der Samenstrang ebenfalls operativ durchtrennt wird (vgl. ACHILLES 1990: 67, 71). Eine Refertilisation ist bei Mann, wie auch Frau möglich, aber kompliziert und nicht immer erfolgreich. WALTER erwähnt zudem die 30

psychischen Folgen einer Sterilisation, die besonders da auftreten, wo geistig behinderte Menschen als Minderjährige ohne entsprechende Information sterilisiert worden sind und dies erst Jahre danach erfahren (vgl. WALTER 1997: 43). Heute ist Sterilisation urteilsfähiger Personen in Deutschland nur mit deren Einwilligung möglich und Sterilisation urteilsunfähiger Personen aufgrund der Gesetze praktisch nicht mehr zu rechtfertigen. Vorbeugende Sterilisationen werden nicht mehr vorgenommen. In der Schweiz ist ein entsprechendes Gesetz seit 1. Juli 2005 in Kraft. 2.5.3

Partnerschaft und Ehe

Partnerschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist, im Gegensatz zu früher, grundsätzlich akzeptiert (vgl. FRISKE 1995: 85). Oftmals besteht ein starker Wunsch nach einem Partner, wobei viele Menschen mit geistiger Behinderung sich, wohl aus einem Normalitätsgedanken heraus, einen nicht behinderten Partner vorstellen (vgl. ebd. 1995: 88). Die Bedeutung einer Partnerschaft für Menschen mit geistiger Behinderung unterscheidet sich nicht wesentlich von der Bedeutung für nicht behinderte Menschen. Allerdings erwähnen HOYLER/WALTER, dass eine partnerschaftliche Beziehung für Menschen mit geistiger Behinderung auch bedeutet, sich ihrer selbst und ihrer Attraktivität für andere bewusst zu werden (vgl. HOYLER/WALTER 1987: 152). Die Kontaktmöglichkeiten von Menschen mit geistiger Behinderung sind meist eingeschränkt, wobei sich die Situation in den letzten Jahren durch Initiativen wie Möglichkeiten für Kontaktanzeigen oder Kontaktparties für Menschen mit geistiger Behinderung verbessert hat. Partnerschaften von Menschen mit geistiger Behinderung müssen oftmals begleitet werden. Hierbei wird in der Literatur erwähnt, dass das „Beziehungsverhalten“ den Betreuungspersonen oft fremd erscheint. Dieser Umstand führt FRISKE auf ein eher starres, traditionelles Rollenverhalten zurück, das viele Menschen mit geistiger Behinderung verinnerlicht haben (vgl. FRISKE 1995: 90). Menschen mit geistiger Behinderung in Partnerschaften äussern häufig den Wunsch zu heiraten. Es stellt sich die Frage, welche Vorstellung sie mit dem Begriff Ehe verbinden. Über die Motivation eine Ehe einzugehen findet man in Fachliteratur verschiedenes. „Vielleicht sind mit dem Heiratswunsch zwei vitale Bedürfnisse verbunden: Das Bedürfnis, eine persönliche Beziehung durch ihre soziale Anerkennung zu festigen, und das Bedürfnis, durch Selbständigkeit in der Lebensgestaltung den Nachweis der eigenen Normalität zu erbringen“ (FRISKE 1997: 41f). Allgemein lässt sich sagen, dass die Motivation von Menschen mit geistiger Behinderung eine Ehe zu schliessen nicht gross von der nicht behinderter Menschen unterscheiden. Man kann 31

vermuten, dass die Institution der Ehe bei Menschen mit geistiger Behinderung einen hohen Stellenwert hat, indem sie in einen traditionellen Lebensplan gehört, und Werte der Normalität verkörpert, die Menschen mit geistiger Behinderung anstreben. Der Ehe von Menschen mit geistiger Behinderung wurden grosse Vorbehalte entgegengebracht. Es wurde angeführt, dass Menschen mit geistiger Behinderung nur beschränkt „bindungsfähig“ seien. In der Realität scheint es, dass Ehen von Menschen mit geistiger Behinderung oft wenig störungsanfällig und vielfach dauerhafter, weil diese eher das Bedürfnis nach Beständigkeit in der Lebensgestaltung haben (vgl. HOYLER/WALTER 1987: 33). Ehen von Menschen mit geistiger Behinderung sind gesetzlich nur bedingt möglich. Im Eherecht ist vorgesehen, dass urteilsunfähige Personen keine Ehe eingehen können, entmündigte Personen nur mit Zustimmung des Vormundes32. In Deutschland wurde, 1977 von SCHRÖDER erstmals erwähnt (vgl. SCHRÖDER 1977: 70), die „beschützte Ehe“ für Menschen mit geistiger Behinderung praktiziert. Es handelt sich um eine eheähnliche Gemeinschaft, die aber mit Einschränkungen belegt wurde. Beispielsweise erwähnt SCHRÖDER hierbei die Kinderlosigkeit der Paare (vgl. ebd. 1977: 70).

32

Vgl Art. 94 ZGB

32

3

Aktueller Forschungsstand

3.1

Forschungsarbeiten

Bevor ich auf inhaltliche Aspekte des Forschungsstandes eingehe, werde ich zunächst anführen, seit wann über die Thematik geforscht wird und welche Forschungsprojekte bereits ausgeführt worden sind. In den folgenden Ausführungen beziehe ich mich vor allem auf Entwicklungen in Deutschland und der Schweiz, da diese für die vorliegende Arbeit von Bedeutung sind. Internationale Entwicklungen werde ich, vor den Ausführungen über Forschung in Deutschland und der Schweiz, nur einführend erläutern. Es ist auffallend, dass in Forschung zur Thematik Elternschaft von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung vor allem Untersuchungen und Artikel zur Situation der Eltern vorliegen. Dies, trotzdem die Argumentation gegen das Recht auf Elternschaft stark mit dem Argument der Entwicklungsrisiken der betroffenen Kinder operiert. Erst in neuerer Zeit wird auch die Situation der Kinder differenzierter erforscht. Ich konzentriere mich zunächst auf die Forschungsarbeiten zur Situation der Eltern und gehe darauf in einem eigenen Kapitel auf den Forschungsstand zur Situation der Kinder ein. 3.1.1

Internationale Forschung

Die Auseinandersetzung mit der Thematik Elternschaft begann im Ausland früher als in Deutschland und der Schweiz. Als sich in Deutschland die Diskussion um die Frage drehte, ob Menschen mit geistiger Behinderung Kinder bekommen dürfen oder nicht, hatten andere Länder, wie etwa die USA, Kanada, Australien, England, Belgien, Schweden oder Dänemark bereits Erfahrung mit der Begleitung von Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung. Der Bedarf nach Unterstützung war unbestritten, in einigen Ländern wurde bereits geforscht und publiziert (vgl. PIXA-KETTNER 2001: 286f). In den USA beispielsweise gab es bereits in den 80er Jahren erste Untersuchungen zu Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung (vgl. PIXA-KETTNER 1999: 65). Die Schwerpunkte internationaler Untersuchungen lagen beispielsweise bei epidemiologischen Fragen, den elterlichen Fähigkeiten, der Bedeutung sozialer Faktoren, der psychosozialen Belastung

der

Eltern

oder

auch

der

Haltung

des

Fachpersonals

(vgl.

PIXA-

KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 4). 1996 fand in Dänemark erstmals ein internationaler Austausch der Forschungsergebnisse statt (PIXA-KETTNER 2001: 287). Dieses Jahr gab es in Montpellier, Frankreich, im Rahmen des 33

Weltkongresses der IASSID (The International Association for the Scientific Study of Intellectual Disabilities) eine Untergruppe Elternschaft, wo sich interessierte Forscherinnen und Forscher der ganzen Welt treffen und Forschungsergebnisse zur Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung vorstellen (vgl. IASSID 2004). In deutscher Fachliteratur ist nachzulesen, dass bis vor etwa 15 Jahren stillschweigende Übereinkunft herrschte, dass Nachkommenschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zu verhindern sei (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 2). „Für die ablehnende Haltung gegenüber einer Elternschaft führt MÜHL folgende Gründe an: „Ein Kind muss ausreichend gepflegt und versorgt, erzogen und angeregt werden; dies können Personen mit geistiger Behinderung in der Regel nicht leisten, d.h. das Sorgerecht würde den Eltern entzogen, das Kind vielleicht einer Pflegefamilie oder einem Heim übergeben werden“ (MÜHL 1984: 122). Nach KREBS ist zudem zu prüfen, ob unter medizinischem (körperlich-konstitutionellem) sowie psychosozialem Aspekt eine Schwangerschaft überhaupt vertretbar ist“ (WALTER 2002: 293).

WALTER fügt an, dass ein Verzicht auf Elternschaft eine eindeutige Regelung der Empfängnisverhütung voraussetzt, wobei aus medizinischer Sicht grundsätzlich dieselben Verhütungsmittel wie bei Nichtbehinderten in Betracht gezogen werden können (vgl. WALTER 1987: 88). „Der Sterilisation wurde bei geistig behinderten Frauen oftmals der Vorzug vor anderen Methoden gegeben. Dies hat vermutlich mehrere Gründe: Diese Methode ist relativ frei von Nebenwirkungen, bedarf nach ihrer Ausführung keiner „Überwachung“, verlangt keine weitere Beschäftigung mit Sexualität, wie es z.B. die Einübung in die Anwendung anderer Verhütungsmittel tut, und kann gegebenenfalls ohne Wissen beziehungsweise Aufklärung der Betroffenen vorgenommen werden. Schliesslich erschien die Sterilisation deshalb lange Zeit als Methode der Wahl, weil sie im Unterschied zu allen anderen Methoden dauerhafte und völlige Sicherheit vor Schwangerschaft bietet. Dies war deshalb so wichtig, weil Nachwuchs geistigbehinderter Frauen nicht nur in bestimmten Lebensphasen, sondern generell als unerwünscht galt“ (PIXA-KETTNER 1991: 60).

In den 80er Jahren wurden allmählich Stimmen hörbar, die eine Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung nicht von vorneherein ablehnten. Klaus DÖRNER sprach auf einer Fachtagung der Lebenshilfe 1987 den vielzitierten Satz: „Wir können endlich den Satz wagen, dass Menschen mit geistiger Behinderung grundsätzlich das Recht haben, Kinder zu bekommen, wie es das Grundgesetz ohnehin garantiert“ (DÖRNER 1987 zit. nach PIXAKETTNER 2001: 284).

DÖRNER selber bezeichnete den Satz als „atemberaubend“. Doch auch in den darauf folgenden Jahren wurde Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung unter Fachpersonen nur vorsichtig thematisiert. Veröffentlichungen gab es zu dieser Zeit kaum und auch in Fachveröffentlichungen wurde Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung meist als 34

Tabuthema behandelt (vgl. GRIMM 2002: 299). Bei den vereinzelten Berichten handelt es sich vor allem um Erfahrungsberichte und Falldarstellungen. Auch die 1987 von Dieter BASENER in einer Einrichtung der Lebenshilfe durchgeführte Untersuchung hat Erfahrungsberichte von neun Eltern(-teilen) zum Inhalt. Diese Untersuchung entstand in Zusammenhang mit der Sterilisationsdebatte. BASENER interviewte die Eltern(-teile), deren Herkunftsfamilien und deren Betreuungspersonen. Die Betreuung der Kinder wurde in allen Fällen von den Familien der Eltern(-teile) übernommen, die bestehenden Einrichtungen verfügten über kein Konzept für die Betreuung der Kinder (vgl. BASENER 1993: 16). BASENER schildert und kommentiert die einzelnen Fälle und kommt zum Schluss, dass es sich um Menschen mit geistiger Behinderung handelt, die eher aus der Unterschicht stammen, deren Eltern nicht in der Lebenshilfe organisiert sind und weniger beschützt und behütet aufgewachsen sind als Kinder der Mittelschicht (vgl. ebd. 1993: 15). 1991 veröffentlichte PIXA-KETTNER einen Artikel in der Fachzeitschrift Sonderpädagogik, der noch 1990 als zu brisant eingestuft und damals nicht veröffentlicht werden konnte (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 224). Dieser Artikel „Geistigbehindert und Mutter?“ behandelt die Themen Kinderwunsch und Mutterschaft von Frauen mit geistiger Behinderung bezüglich der Sterilisationsdebatte, welche dem 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz vorausging. Das Betreuungsgesetz verbietet die Sterilisation Minderjähriger grundsätzlich und erschwert die Sterilisation volljähriger Menschen mit geistiger Behinderung. Mit diesem neuen Gesetz konnte das Thema Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung nicht mehr ignoriert werden (vgl. PIXA-KETTNER 2001: 284), eine Diskussion war angefacht. Mit dem neuen Betreuungsgesetz, so PIXA-KETTNER 1995, ist „logischerweise, wenn auch unausgesprochen, die Möglichkeit der eigenständigen Entscheidung geistig behinderter Menschen für oder gegen eigene Kinder vorgesehen“ (PIXA-KETTNER 1995: 186). Gelegentlich wird ein „Recht geistig behinderter Menschen auf ein Kind“ explizit ausgesprochen. Dennoch besteht noch ein grosses Defizit an Realisierungen durch Einrichtungen und nicht-institutionalisierte Betreuungsformen, in denen Eltern mit geistiger Behinderung berücksichtigt werden (vgl. PIXA-KETTNER 1991: 62). Eine weitere frühe Untersuchung führte Brigitte GRIMM durch. Sie beabsichtigte einen Beitrag zur offenen Diskussion der Thematik zu leisten. Die Daten stammen aus einer grossen Einrichtung in Norddeutschland, welche über 700 Personen in Werkstätten für geistig Behinderte beschäftigt, in der GRIMM insgesamt 31 zwischen 1979 und 1991 geborene Kinder und deren Eltern befragte (vgl. GRIMM 2002: 299). GRIMM untersuchte den Verlauf der Schwangerschaften, die Lebenssituation der Eltern und die Situation der Kinder. Sie kommt zum 35

Schluss, dass es wichtig ist, die Form der Unterstützung der Eltern und deren Kinder durch Dritte zu thematisieren und die Kooperation der beteiligten Fachpersonen zu fördern (vgl. ebd. 2002: 304). Weiter stellt auch GRIMM fest, dass die meisten Eltern(-teile) aus der Unterschicht stammen, was sie auf fehlende Aufklärung und Verhütung zurückführt. Dieses Ergebnis lässt schon gewisse Schlüsse auf den Stellenwert von sexualpädagogischer Beratung und Begleitung zu. 1993 erschienen die Betheler Arbeitstexte zu „Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung“. Die Texte wurden 1990 bis 1991 von einer Arbeitsgruppe der Anstalt Bethel zur Information und Orientierungshilfe zusammengestellt. Wichtig erscheint mir, dass schon im Vorwort der Schrift erwähnt wird, dass eine Auseinandersetzung mit der Thematik Elternschaft zunächst vor allem eine Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung ist (vgl. BETHEL 1993: Vorwort). Eine zentrale Formulierung der Publikation ist die „Verantwortliche Elternschaft“ (vgl. NEUER-MIEBACH 1993: 83). Die bisherige Diskussion der Thematik war emotional und von einer Atmosphäre gegenseitiger Vorwürfe und Beschuldigungen geprägt (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 186). In der pädagogischen Praxis herrschte eine eher am Einzelfall orientierte Haltung (vgl. ANTOR/BLEIDICK 2000: 44). Das tatsächliche Wissen um die Möglichkeiten und Grenzen der Kindererziehung durch geistigbehinderte Frauen und Männer scheint minimal (vgl. PIXA-KETTNER 1991: 68). Dennoch hat sich die Diskussion, die sich in den 80er Jahren noch vorwiegend um die Frage drehte, ob Menschen mit einer geistigen Behinderung Kinder haben dürfen, auf die Frage nach geeigneten Formen der Unterstützung verlegt (PIXA-KETTNER 1999: 65). Einen grossen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion und Enttabuisierung der Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung leistete die erste bundesweite Studie, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Bundesvereinigung Lebenshilfe die Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD untersuchte. An der Universität Bremen leiteten Ursula PIXA-KETTNER, Stefanie BARGFREDE und Ingrid BLANKEN das umfangreiche Forschungsprojekt, das eine wissenschaftlich erhobene, gehaltvolle Datenbasis und neue argumentative Impulse in die Diskussion zu bringen vermochte. In einer empirischen Untersuchung wurden von 1993 bis 1995 drei Fragenkomplexe untersucht (vgl. PIXA-KETTNER 1998: 118/119). Mittels Fragebogen wurde erhoben, wie viele Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung es in der BRD gibt, wo und wie Eltern und Kinder leben, sowie, ob und von wem sie Unterstützung erhalten. Der zweite Fragenkomplex behandelte die Situation der Eltern mit leichter bis mittlerer geistiger Behinderung. In Interviews wurden die Erfahrungen von Eltern in insgesamt 30 Elternschaften 36

untersucht und zusätzlich die jeweilige Beurteilung der Angehörigen und Fachpersonen erhoben. Das Ziel der Interviews war es, möglichst differenzierte Aussagen über die persönliche Situation und die subjektiven Sichtweisen der befragten Personen zu erhalten (vgl. PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 8). In einem dritten Teil des Forschungsprojektes wurden Konzepte und Betreuungsmodelle aus dem In- und Ausland beurteilt und dazu Schlussfolgerungen für eine möglichst erfolgreiche Unterstützung gezogen. Die Untersuchung zeigte, dass es trotz restriktiver Bedingungen eine grosse Anzahl Elternschaften in der BRD gibt (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 2). Zu weiteren Ergebnissen der Untersuchung komme ich im inhaltlichen Teil (vgl. Kapitel 3.2). Den Forscherinnen war es wichtig, die Wünsche, Bedürfnisse und Probleme der betroffenen Eltern zu erfassen (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXAKETTNER 1997: 227). Dadurch provozierten sie einen Perspektivenwechsel, der normative Aspekte in den Hintergrund treten lässt und die Betroffenen selbst ins Zentrum der Betrachtung rückt (vgl. EHRIG 1998: 65). Dieser Umstand hatte höchstwahrscheinlich auch Einfluss auf die Diskussion um die Thematik Elternschaft. So ist in den letzten Jahren die Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen geistig behinderter Eltern gewachsen (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 2). Das 1996 erschienene Buch „Und dann waren sie sauer auf mich, dass ich das Kind haben wollte…“,

fasst

die

Ergebnisse

der

Untersuchung

zusammen

(vgl.

PIXA-

KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996). Im deutschsprachigen Raum ist dies die wichtigste Publikation der neueren Zeit, obwohl die Untersuchung nun auch schon 10 Jahre zurückliegt. Ursula PIXA-KETTNER hat neben dem zum Forschungsprojekt erschienen Buch zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften veröffentlicht. Im Anschluss an das Forschungsprojekt wurde 1995 eine Follow-up-Studie erstellt. Da die Untersuchung des Forschungsprojektes lediglich eine Momentaufnahme der Situation geistigbehinderter Eltern darstellt, beschlossen die Forscherinnen mit einer Follow-up-Studie zusätzlich längerfristige Entwicklungen aufzuzeigen (vgl. PIXA-KETTNER 1998: 119). Mit dem Ziel gemeinsame Entwicklungen beschreibend darzustellen und mögliche fördernde und hinderliche Bedingungen für eine günstige Entwicklung zu benennen, wurden fünf Eltern mit geistiger Behinderung, sowie deren Angehörige und betreuende Fachpersonen zwei Jahre nach einem ersten Interview erneut interviewt. Es sollte dokumentiert werden, wie sich die Situation entwickelt hatte. Insbesondere interessierten die Forscherinnen sich für Veränderungen im Leben der Eltern und Kinder, die Entwicklung der Kinder, die Beurteilung der erhaltenen Unterstützung und die Wahrnehmung der Mutter- und Vaterrolle durch die Eltern (vgl. PIXA-KETTNER 1998: 120). Auf die Ergebnisse werde ich im inhaltlichen Teil eingehen (vgl. Kapitel 3.2).

37

Eine weitere Untersuchung, die ich hier erwähnen möchte, ist im Rahmen einer Diplomarbeit an der EFH33 Freiburg entstanden. Martina BRENNER führte 1998, betreut durch Joachim WALTER, qualitative Interviews mit Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung, die mit ihren Kindern zusammenleben, sowie Mitarbeitern, die Kinder und Eltern begleiten, durch (vgl. BRENNER 1998). Ich stütze mich in der inhaltlichen Beschreibung des Forschungsstandes auch auf Ergebnisse dieser Untersuchung. Die genannten Projekte und Arbeiten erachte ich für den deutschsprachigen Raum als relevant. Es gibt weitere Diplomarbeiten, und Tagungsberichte34, die sich mit der Thematik Elternschaft befassen, auf die ich in dieser Arbeit nicht eingehe. 3.1.2

Forschung in der Schweiz

Zunächst habe ich mich mit der Entwicklung um die Thematik Elternschaft in Deutschland befasst, da die Entwicklung in bestehender Literatur schon analysiert und somit gut nachzuvollziehen ist. In der Schweiz hingegen, muss ich mich auf einige wenige Berichte beziehen. Ansonsten stelle ich fest, dass die Diskussion bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung weniger weit ist als in Deutschland, aber auch im Begriffe, sich in ähnlicher Weise zu entwickeln. Hierbei möchte ich auf das Sterilisationsgesetz hinweisen, das vergleichbar mit dem Betreuungsgesetz in Deutschland, eine verstärkte Diskussion um Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung angeregt hat. Diese Diskussion ist ähnlich der früheren Diskussion in Deutschland sehr emotional und auf wenig fachliche Informationen gestützt. Sie dreht sich, auch dies analog zu Deutschland, vor allem um die Frage, ob Menschen mit geistiger Behinderung ein Recht auf Elternschaft haben oder nicht. In einem von Riccardo BONFRANCHI 1990 in der Schweizerischen Heilpädagogischen Rundschau veröffentlichten Artikel, wird Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung im Zuge der (deutschen) Sterilisationsdebatte erwähnt. BONFRANCHI nimmt zu einem Zitat von KNAPPE (1989) Stellung, in welchem Elternschaft als Prüfstand, an dem gesellschaftliche Integration gemessen werden kann, bezeichnet wird. Demnach sollte durch das Überdenken des repressiven

Sexualkundeunterrichts

an

Schulen

für

Geistigbehinderte

und

mit

33

Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen, Freiburg, Deitschland. Joachim WALTER war lange Zeit Professor für Sozialpsychologie an der EFH. 34 „Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung“, Fachtagung 1995 an der Universität Bremen. Universität Bremen. „Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung“, Workshops der Bundesvereinigung Lebenshilfe, 2000 in Marburg.; „Neue Wege in der Behindertenpolitik. Vernetzte Hilfen für Eltern, die in ihrer geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind, und ihre Kinder“, Fachworkshop von MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.,2002 in Dortmund.

38

Verhütungsangeboten

Alternativen

zur

Zwangssterilisation

geschaffen

werden

(vgl.

BONFRANCHI 1990: 263/264). So fordert er Unterstützung der Mütter mit geistiger Behinderung,

so

wie

auch

beispielsweise

alleinerziehende

Mütter

oder

mit

der

Erziehungsaufgabe überforderte Familien unterstützt würden und bezeichnet es als interessant, dass Kinder geistig behinderter Menschen nur höchst selten dieselbe Behinderung haben wie deren Eltern (vgl. ebd. 1990: 264). Neben Erfahrungsberichten und einigen bedürfnisorientierten Initiativen aus der Praxis, ist mir in der Schweiz bisher nur ein wissenschaftliches Projekt bekannt, das sich mit der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung beschäftigte. Es handelt sich hierbei um eine Studie, die fünf Studentinnen der Universität Fribourg 2002 im Rahmen einer Diplomarbeit verfasst haben. Es handelt sich um eine empirische Untersuchung, die in einem quantitativen Teil untersucht, wie viele geistig behinderte Menschen mit Kindern es in Institutionen gibt, sowie, wie aktuell die Themen Partnerschaft und Elternschaft in Institutionen sind. Es wurden knapp 300 Fragebogen verschickt, der verwertbare Rücklauf betrug etwa ein Drittel. Das Ergebnis auf die Frage nach Elternschaften fiel so aus, dass es ein Paar gibt, das mit dem Kind zusammen wohnt und 9 Mütter und 4 Väter35, die von ihren Kindern getrennt leben. Dieses Ergebnis, das meiner Recherchierarbeit widerspricht, kann meiner Ansicht nach so erklärt werden, dass einerseits nur Institutionen und Werkstätten angeschrieben wurden und andererseits nicht alle verschickten Fragebogen ausgefüllt worden sind. Auf weitere Ergebnisse des Institutionenteils zu Fragen der Sexualpädagogik, Verhütung, Partnerschaft und Wohnformen werde ich im inhaltlichen Teil eingehen (vgl. Kapitel 3.2). Im qualitativen Teil wird anhand von Interviews mit Eltern mit geistiger Behinderung - zwei Mütter und ein Elternpaar - und den betreuenden Fachpersonen, deren aktuelle Lebenssituation untersucht. Des Weiteren ist mir eine Arbeit der Fachhochschule für soziale Arbeit in Zürich bekannt, die ein fiktives Konzept für eine agogische Wohnform für drei geistig behinderte Frauen und deren Kinder vorstellt. Ansonsten muss auf Forschung aus Deutschland oder englischsprachige Literatur zurückgegriffen werden. In schweizerischen Fachzeitschriften gibt es ebenfalls nur wenige Artikel. Hierbei ist ein Themenheft der Zeitschrift der Elternvereinigung Insieme zu nennen (Insieme 1998), sowie ein kürzlich in der VHN36 erschienener Artikel von Barbara JELTSCH-SCHUDEL über die Diplomarbeit an der Universität Fribourg (JELTSCHSCHUDEL 2003). Zudem ist dieses Jahr ein Artikel in der Schweizerischen Zeitschrift für 35

Wobei aus der Untersuchung nicht ersichtlich ist, ob die Mütter und Väter zusammen ein Kind gezeugt haben, sondern lediglich, dass sie Elternteile sind, die nicht mit ihrem Kind zusammenwohnen. 36 Vierteljährliche Zeitschrift für Heilpädagogik und ihre Nebengebiete

39

Heilpädagogik über die Fachtagung zur Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, welche im September an der Universität Zürich stattgefunden hat (vgl. Kap. 4), veröffentlicht worden (HOYNINGEN-SÜESS/STAUDENMAIER 2004). Weitere Artikel, die sich ausschliesslich der Thematik Elternschaft widmen, sind mir nicht bekannt.

40

3.1.3 Vergleich der Entwicklungen in Deutschland und der Schweiz Zur Verdeutlichung der Entwicklungen in Deutschland und der Schweiz habe ich ein Schema mit den wichtigsten Ereignissen zur Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in den letzten 20 Jahre erstellt (vgl. Abb. 1).

Deutschland

Schweiz

Publikation Forschung

Publikation Forschung Fachtagungen

Fachtagungen

Artikel WALTER 1978

1980

1985 Dörner-Satz 1987 Untersuchung BASENER 1987

1990 Sterilisationdebatte Artikel PIXA-KETTNER 1991 Untersuchung GRIMM 1992 Broschüre Lebenshilfe 1993 Betheler Arbeittexte 1993 Forschungsprojekt PIXA-KETTNER et al. 1993-95

1995

Fachtagung Bremen 1995 Publikation zum Forschungsprojekt PIXA-KETTNER et al. 1996 Forschung Eltern Diplomarbeit BRENNER 1998

Themenheft Insieme 1998

Fachtagung Bremen 1999 Diverse Fachartikel

2000

Fachtagung Marburg 2000 Forschung Kind

Sterilisationsdebatte

Diplomarbeit SANDERS 2002

Diplomarbeit ESS et al. 2002 Artikel JELTSCH-SCHUDEL 2003

Dissertation PRANGENBERG 2003

Fachtagung Zürich 2003 Artikel HOYNINGEN/STAUDENMAIER 2004

Teilnahme deutscher ForscherInnen am internationalen Subkongress Elternschaft in Montpellier 2004

2005 Abb. 1: Entwicklungen zur Thematik in Deutschland und der Schweiz 41

Unter den Rubriken Publikationen, Forschung und Fachtagungen habe ich zu Deutschland und der Schweiz jeweils wichtige Ereignisse entlang der Zeitachse angeordnet. Das Schema beinhaltet nicht alle Ereignisse, sondern greift insbesondere für Deutschland und die Schweiz wichtige Entwicklungen heraus. Wenn nun ein Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz angestellt wird, ist zunächst ersichtlich, dass die Entwicklungen zur Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung sich in Deutschland wie auch in der Schweiz mit der Sterilisationsdebatte intensiviert haben. In Deutschland liegt die gesetzliche Neuregelung schon etwa 10 Jahre zurück, in der Schweiz befinden wir uns mitten in der Diskussion. Es ist daher denkbar, dass die Schweiz am Anfang dieser, sich im Zuge der Sterilisationsdebatte verstärkenden, Diskussion um die Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung steht. Im Vergleich mit internationalen Publikationen, Forschung und Fachtagungen (vgl. Kap. 3.1.1.1), findet die Diskussion um Elternschaft im deutschsprachigen Raum eher spät statt. Die Darstellung erweckt den Eindruck, dass die Aktivitäten um die Thematik in Deutschland gegenwärtig zwar breiter abgestützt sind, jedoch seit der bundesweiten Untersuchung von PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1993 bis 1995 wurden in Deutschland keine weiteren umfassenden Forschungsprojekte durchgeführt. Man kann vermuten, dass in dieser Zeit die Institutionalisierung der Unterstützungsangebote weiter fortgeschritten ist und weitere Forschungsprojekte möglicherweise die Evaluation der Unterstützung von Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung und deren Kinder zum Inhalt haben werden. In Deutschland ist eine Entwicklung der Forschungsthemen - teilweise im Schema ersichtlich von zunächst sich auf Einzelfälle von Elternschaften beziehenden Falldarstellungen zu eher quantitativen Projekten, die Eltern, Kinder und deren Lebensumstände erfassen, ersichtlich. In aktuellen Forschungsprojekten sind die subjektiven Sichtweisen der Eltern mit geistiger Behinderung, der Angehörigen und der Betreuungspersonen zentral. Im Gegensatz zu anfänglichen Forschungsaktivitäten beschränken sich Untersuchungen nicht mehr hauptsächlich auf die Eltern, sondern beziehen auch die spezifische Situation der Kinder geistig behinderter Eltern mit ein oder machen sie gar zum Thema der Untersuchung. 3.1.4

Forschung zur Situation der Kinder

Die Gefährdung des Kindeswohls ist einer der wichtigsten Einwände gegen das Recht von Menschen mit geistiger Behinderung auf Elternschaft. Dennoch liegen bisher nur wenige Informationen über die tatsächliche Entwicklung von Kindern geistig behinderter Eltern und die 42

biographische Bedeutung, als Kind geistig behinderter Eltern aufzuwachsen vor (vgl. SANDERS 2003: 2). Berichte über die Situation der Kinder geistigbehinderter Mütter, so schreibt PIXAKETTNER 1991, „gehen über einzelne Beispiele und Vermutungen nicht hinaus“ (vgl. PIXAKETTNER 1991: 65). Zumeist beschrieben die vorliegenden Berichte, fokussiert auf Entwicklungsrisiken, Einzelerfahrungen aus der Praxis (vgl. SANDERS 2003: 22). Mittelpunkt der wenigen Untersuchungen sind vor allem die Eltern selber und zunehmend auch Betreuungspersonen, die Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder unterstützen. In den letzten Jahren aber schien sich dieser Forschungsbereich in Deutschland zu entwickeln. Im Forschungsprojekt PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN wurde erstmals auch Alter und Wohnform der Kinder berücksichtigt und zudem drei lebensgeschichtliche Interviews mit erwachsenen

Kindern

geistigbehinderter

Eltern

durchgeführt

(vgl.

PIXA-

KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996). Es liegt eine Diplomarbeit von Dietke SANDERS vor, in der sie untersucht, was es für ein Kind bedeutet, Eltern mit geistiger Behinderung zu haben (SANDERS 2003). SANDERS befragte in ihrer Untersuchung anhand qualitativer Leitfadeninterviews MitarbeiterInnen von stationären und ambulanten Familienprojekten, die mit geistig behinderten Eltern und deren Kinder arbeiten, nach ihren Erfahrungen. Zudem ist gerade eine Dissertation von Magnus PRANGENBERG zum Thema „Lebenssituation von Kindern, deren Eltern als geistig behindert gelten“ (PRANGENBERG 2004) erschienen. Es handelt sich um eine Untersuchung der Lebens- und Entwicklungsrealität der erwachsenen Kinder geistig behinderter Eltern anhand von biografischen Interviews. Dieser Ansatz stellt eine Ausweitung der Methode der lebensgeschichtlichen Interviews mit erwachsenen Kindern im Rahmen des Forschungsprojektes

PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN

dar.

Eine

ähnliche

Untersuchung wurde bereits von Wendy und Tim BOOTH in England durchgeführt (BOOTH/BOOTH 1998). Im Buch „Growing up with parents who have learning difficulties“ nähern sich BOOTH/BOOTH über einen lebensgeschichtlichen Ansatz den erwachsenen Kindern geistig behinderter Eltern, mit dem Ziel, Informationen über die Langzeitfolgen ihrer Sozialisation zu sammeln. In internationaler Forschung, vor allem in den USA, wird seit den 60er Jahren zur Lebenssituation von Kindern geistig behinderter Eltern geforscht. Allerdings beziehen sich die Untersuchungen

hauptsächlich

auf

Besonderheiten

der

körperlichen,

psychosozialen,

emotionalen und kognitiven Entwicklung, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern in Familien mit geistig behinderten Eltern(-teilen), sowie auf die mögliche Bedrohung der kindlichen Entwicklung durch Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt oder eine eigene

43

Behinderung (vgl. SANDERS 2003: 22). Die Forschung ist somit stark an Risikofaktoren und möglichen Defiziten der Kinder geistig behinderter Eltern orientiert.

3.2

Forschung inhaltlich

Meine Quellen zur Darstellung des Forschungsstandes sind das Forschungsprojekt von PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN sowie einige andere Arbeiten und Artikel. Da zu dieser Thematik in Deutschland und der Schweiz noch nicht sehr lange diskutiert und geforscht wird, stand mir nicht allzu viel Material zur Verfügung. Ich habe mich dennoch auf deutschsprachige Artikel und Forschungsprojekte beschränkt, da internationale Forschungsergebnisse zwar spannend, aber unter anderen gesellschaftlichen Voraussetzungen entstanden sind, und daher nur mit Vorsicht zu übertragen waren. Zudem galt mein hauptsächliches Interesse dem Stand der Diskussion und Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung in der Schweiz. Zur Darstellung des Forschungsstandes schien mir somit deutschsprachige Forschung und Fachliteratur ausreichend zu sein. 3.2.1

Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung

Im Unterschied zu anderen Eltern beginnt die Elternschaft für Menschen mit leichter und mittlerer

geistiger

Behinderung

häufig

mit

einer

„schweren

Hypothek“

(PIXA-

KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 192). Der psychosoziale Hintergrund wirkt sich neben anderen Faktoren in hohem Masse auf den Verlauf der Elternschaft und die Ausprägung und Wahrnehmung der eigenen Elternrolle aus (vgl. ebd. 1995: 191). Nur wenige der im Forschungsprojekt von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN untersuchten Eltern haben in ihrer Kindheit positive elterliche Autorität, Fürsorge und Wärme kennen gelernt (vgl. ebd. 1995: 192) und verfügen so auch nicht über positive Rollenvorbilder. Es ist davon auszugehen, dass der soziale Hintergrund im Gegenteil häufig Belastungsfaktoren, wie etwa Armut, Gewalt, Suchtprobleme oder sexuellen Missbrauch, aufweist (vgl. ebd. 1995: 192). Viele Menschen mit geistiger Behinderung haben, durch eine psychosozial belastete Sozialisation geprägt, ein schlecht ausgebildetes Selbstwertgefühl und ein negatives Selbstbild (vgl. SANDERS 2003: 14). Vielfach liegt ein Informationsdefizit in Bezug auf den eigenen Körper, Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft und Kindesversorgung vor (vgl. HÄHNER 1998 zit. nach SANDERS 2003: 14). Dazu kommen die negativen Reaktionen der Umwelt zunächst auf den Kinderwunsch, der in Frage gestellt und pathologisiert wird, später auf eine Schwangerschaft. Elternschaft von 44

Menschen mit geistiger Behinderung ist gesellschaftlich noch immer nicht akzeptiert, obwohl die bisherigen Untersuchungen klar zeigen, dass „aus einer geistigen Behinderung nicht automatisch eine Unfähigkeit zur Elternschaft resultiert“ (PIXA-KETTNER 2003: 2). 3.2.1.1 Fünf Mythen PIXA-KETTNER nennt, angelehnt an LLEWELLYN, fünf Mythen über Eltern mit geistiger Behinderung. Die Mythen scheinen weit verbreitet zu sein (PIXA-KETTNER 2003: 4): 1. Menschen mit geistiger Behinderung bringen geistig behinderte Kinder zur Welt. 2. Menschen mit geistiger Behinderung haben besonders viele Kinder. 3. Geistig behinderte Eltern missbrauchen ihre Kinder. 4. Geistig behinderte Eltern vernachlässigen ihre Kinder. 5. Geistig behinderte Eltern sind nicht in der Lage, angemessenes Elternverhalten zu lernen.

Zum ersten Mythos der Vererbung der geistigen Behinderung führt PIXA-KETTNER an, dass eine geistige Behinderung des Kindes meist auf Umgebungsfaktoren, nicht auf erbliche Faktoren zurückzuführen sei. „Die wenigen wissenschaftlichen Untersuchungen die dazu vorliegen, deuten darauf hin, dass das Risiko, dass geistig behinderte Eltern, ein von Geburt an behindertes Kind zur Welt bringen, nur wenig höher liegt, als bei der Durchschnittsbevölkerung. Dabei ist auch die häufig schlechtere medizinische Versorgung besonders vor und während der Schwangerschaft - und der oftmals schlechtere Gesundheitszustand der Mutter zu berücksichtigen“ (PIXA-KETTNER 2003: 3).

Des Weiteren kommen Forschungsergebnisse übereinstimmend zur Einschätzung, dass Kinder geistig behinderter Eltern in der Regel über durchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten verfügen (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 4). BONFRANCHI äussert, dass Kinder geistig behinderter Eltern selten dieselbe Behinderung wie ihre Eltern haben (vgl. BONFRANCHI 1990: 264) wie auch ANTOR/BLEIDICK, die von einem verschwindend kleinen Prozentsatz der Vererbung geistiger Behinderung berichten (vgl. ANTOR/BLEIDICK 2000: 48). PRANGENBERG allerdings stellt fest, dass bei einem Grossteil der Studien die Gefahr einer geistigen Behinderung der Kinder geistig behinderter Eltern bei 30-60% liegend genannt wird, weist aber auch darauf hin, dass diese Zahl vor allem mit ungünstigen Entwicklungsbedingungen und mangelnder Förderung der Kinder zu erklären sei (vgl. PRANGENBERG 1999: 76f). Es wird darauf hingewiesen, dass Entwicklungsverzögerungen bei entsprechender Förderung ausgeglichen oder sogar vermieden werden können. Zum

zweiten

Mythos

führt

PIXA-KETTNER

aus,

dass

nach

dem

bundesweiten

Forschungsprojekt eine durchschnittliche Kinderzahl von 1,4 festgestellt wurde, was bedeutet, 45

dass Menschen mit geistiger Behinderung weniger oder gleich viele Kinder haben wie die Normalbevölkerung (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 3). PIXA-KETTNER schreibt zum dritten Mythos nach LLEWELLYN, dass geistig behinderte Eltern gewisse Gemeinsamkeiten, wie etwa deprivierte Kindheit, geringe soziale Kompetenzen oder soziale Isolation, mit Eltern aufweisen, die als prädisponiert für Kindesmissbrauch gelten (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 3). Daher konnte dieser Mythos zustande kommen, aber Missbrauch durch geistig behinderte Eltern kommt nicht häufiger vor als in der Normalbevölkerung. Zum vierten Mythos, dass Eltern mit geistiger Behinderung nicht in der Lage seien, angemessenes Elternverhalten zu lernen, führt PIXA-KETTNER aus, dass LLEWELLYN einräumt, dass Eltern ihre Kinder zuweilen vernachlässigen, dass der Mythos daher manchmal zutreffe, aber dies meist aus Mangel an Information geschehe und nicht beabsichtigt sei (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 3). Der fünfte Mythos wurde laut PIXA-KETTNER schon 1995 von LLEWELLYN aufgrund Untersuchungen aus den USA und Kanada als nicht zutreffend bezeichnet (vgl. PIXAKETTNER 2003: 4). Die Mythen scheinen, trotzdem sie von LLEWELLYN schon 1995 aufgestellt und kommentiert wurden, auch heute noch im deutschsprachigen Raum die Vorstellung vieler Menschen zu bestimmen (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 4). So wird bei der Schwangerschaft einer Frau mit geistiger Behinderung, sofern nicht schon durch eine Sterilisation dauerhaft verhindert, vielfach eine Abtreibung des Kindes oder eine direkte Fremdplatzierung nach der Geburt vorgeschlagen, um zu verhindern, dass Menschen mit geistiger Behinderung Eltern werden (vgl. BARGFREDE 2000: 1). 3.2.1.2 Häufigkeiten Die erhobene Zahl der Eltern mit geistiger Behinderung in Untersuchungen wird meist als relativ hoch bezeichnet. Im Forschungsprojekt von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN in Deutschland wurden insgesamt 996 Elternschaften mit 1366 Kindern genannt, was über den Erwartungen der Forscherinnen lag. Die Elternschaften wurden von 292 der 668 Einrichtungen, die den Fragebogen ausfüllten, gemeldet. Allerdings bemerken die Forscherinnen, dass die tatsächliche Anzahl der Elternschaften nicht angegeben werden kann, es aber wahrscheinlich ist, dass auch in den 1064 Einrichtungen, die den Fragebogen nicht beantwortet haben, Elternschaften

von

Menschen

mit

geistiger

Behinderung

vorkommen

(vgl.

PIXA-

KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 13). So kennzeichnet die erhobene Zahl lediglich 46

die

Mindestzahl

der

Elternschaften

in Deutschland. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/

BLANKEN schliessen bei einem Rücklauf von knapp 40%, auf 2500 Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung insgesamt. GRIMM kommt bei ihrer Berechnung der Dunkelziffer im Rahmen einer Erhebung von Elternschaften in Werkstätten 1992 auf eine Gesamtanzahl von mindestens 8000 Elternschaften in Deutschland (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 224). Diese Berechnungen sind allerdings stark davon abhängig, wer in der jeweiligen Untersuchung befragt wurde. In der Studie von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN handelt es sich bei knapp einem Drittel der gemeldeten Elternschaften um beide Elternteile, bei etwa 51,2% um die Mutter, bei nur 7,4% um den Vater. Etwa 30% der gemeldeten Elternschaften

leben

in

einer

Lebensgemeinschaft

zusammen

(vgl.

PIXA-

KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 15). Die Häufigkeit der Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung in der Schweiz lässt sich nach ESS et al. folgendermassen beziffern. Von insgesamt 96 Institutionen, was einem Rücklauf von etwa 30% entspricht, wurden fünfzehn Elternschaften in zehn Institutionen ermittelt. Wobei davon neun Mütter und vier Väter ohne ihre Kinder in Institutionen leben und zwei Elternteile, die ein Paar sind, zusammen mit dem Kind in einer Institution leben (vgl. ESS et al. 2002: 87). Man könnte aus den Ergebnissen der Studien von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN und ESS et al. schliessen, dass es prozentual in Deutschland viel mehr Elternschaften gibt, als in der Schweiz. Ich halte diese Folgerung nicht für zulässig, da ESS et al. im Gegensatz zu PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN welche auch Mutter-Kind-Heime, Werkstätten für Behinderte und andere Einrichtungen angeschrieben haben, in der Umfrage nur Institutionen berücksichtigt haben. Die Zahlen der Schweizer Studie widersprechen zudem, wie bereits erwähnt, meinen Ergebnissen bei der Suche nach Elternschaften in der Deutschschweiz. Was also aus der Studie von ESS et al. gefolgert werden kann, ist, dass es in der Schweiz mindestens so viele Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung gibt, wie diese Untersuchung ermittelt hat, höchstwahrscheinlich aber einige mehr. Die Familiengrösse beläuft sich bei der Studie von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/ BLANKEN pro Eltern(-teil) bei etwa 75% auf ein Kind. Die restlichen 25% haben meist zwei oder drei, wenige sogar noch mehr Kinder (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 17). In der Untersuchung von ESS et al. wurden 9 Elternteile mit einem Kind und zwei Elternteilen mit zwei Kindern. Mehr als zwei Kinder pro Familie kommen nicht vor, bei drei Elternteilen ist die Anzahl der Kinder nicht bekannt (vgl. ESS et al. 2002: 88).

47

Über die Entwicklung der Häufigkeit von Elternschaften lassen sich aus Mangel an Studien nur wenige Aussagen treffen. Die Fachleute wurden in den letzten Jahren tendentiell immer häufiger mit der Thematik konfrontiert (vgl. CESCHI 1998: 13). Auch laut Ergebnis des deutschen Forschungsprojektes, lässt sich bei der Zahl der Geburten von Kindern geistig behinderter Eltern in

den

Jahren

vor

1996

ein

deutlicher

Anstieg

feststellen

(vgl.

PIXA-

KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 17). Rund die Hälfte der angegebenen Geburten lagen höchstens zehn Jahre vor 1996 zurück, ein Drittel der Kinder wurde sogar in den letzten vier Jahren vor 1996 geboren (vgl. ebd. 1996: 17). Es ist allerdings unklar, ob dieser Anstieg auf die ungenaue Erfassung zurückliegender Geburten zurückzuführen ist. Sicher ist, dass immer mehr Kinder bei ihren Eltern aufwachsen können (vgl. PIXA-KETTNER 1999: 65). Trotz des Anstiegs der Elternschaften in den letzten Jahren gibt es immer noch wenig institutionelle Hilfsangebote (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 234). 3.2.1.3 Schema zu Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung Im Folgenden werde ich auf den Forschungsstand zu verschiedenen wichtigen Themenbereichen bezüglich

Elternschaften

von

Menschen

mit

geistiger

Behinderung

eingehen.

Zur

Verdeutlichung der Zusammenhänge stelle ich den Ausführungen ein Schema voran (vgl. Abb. 2). Das Schema ist angelehnt an ein bestehendes Schema von Rosmarie ENDRISS, das die Wege einer schwangeren Frau mit geistiger Behinderung darstellt (vgl. ENDRISS 1995: 73). Ich habe das Schema etwas umstrukturiert und um einige mir wichtig erscheinende Aspekte erweitert.

48

sexualpädagogische Beratung und Begleitung Beratung bezüglich Familienplanung

Sterilisation

Verhütung

Abtreibung

Trennungsbegleitung

Heim/ Adoption/ Pflegefamilie ohne Kontakt Trennung Frau/Mann mit leichter/ mittlerer geistiger Behinderung

Schwangerschaft

Geburt

Kinderwunsch

Zusammen -leben

Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung

Stationäre Betreuung (Institution, heilpädagog. Gemeinschaft, Mutter-KindHeim, Herkunftsfamilie) Ambulante Begleitung (Wohnung, Wohnheim)

Unterstützung

Abb. 2:

Heim/ Adoption/ Pflegefamilie mit Kontakt

ohne Unterstützung

Schema über Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Trennung, Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung

Das Schema stellt eine Vereinfachung der Abläufe von einem Kinderwunsch über geplante oder ungeplante Schwangerschaft und Geburt bis zur unterstützten oder nicht unterstützten Elternschaft einer Frau oder eines Paares mit geistiger Behinderung dar. Dargestellt sind ebenfalls die Möglichkeiten durch die eine Schwangerschaft, Geburt oder Elternschaft umgangen 49

oder abgebrochen wird. Es sind dies irreversible oder reversible Verhütung, Abtreibung und Trennung direkt nach der Geburt oder im Verlauf einer unterstützten Elternschaft. Die grauen Ovale stellen die Beratung und Unterstützung dar, die zu verschiedenen Zeitpunkten im Ablauf angeboten werden kann. Es handelt sich chronologisch aufgeführt um sexualpädagogische Beratung und Begleitung, Beratung bezüglich der Familienplanung, Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung, Trennungsbegleitung und Unterstützung der Elternschaft in mehr oder weniger intensiver Form. Wo die Beratung und Unterstützung ansetzt ist nicht festgelegt, darum ist deren Wirkungsfeld durch die Ovale im Schema auch eher vage angesetzt. 3.2.1.4 Kinderwunsch Das Bekommen von Kindern war früher in eine religiöse und soziale Ordnung eingebunden. Unter anderem spielten ökonomische Überlegungen eine Rolle. Heute ist es eine individuelle Entscheidung, ob man ein Kind möchte oder nicht. Das Kind hat eher ideologischen Wert (vgl. FRISKE 1995: 102). Wenn eine Frau mit geistiger Behinderung einen Kinderwunsch hat, steht meist ein Motiv dahinter. PIXA-KETTNER nennt drei Kategorien von Motiven: das Erlangen eines gesellschaftlichen Status, das Selbstwertgefühl und die Verbesserung der Beziehung zu vertrauten Personen (vgl. PIXA-KETTNER 1991: 63). Das erste Motiv, das Erlangen eines gesellschaftlichen Status, möchte ich etwas näher erläutern. Es hängt mit der hohen Anerkennung zusammen, die der Mutterschaft und Elternschaft in der heutigen Gesellschaft beigemessen wird. Der Wunsch nach einem Kind, kann also zugleich ein Wunsch nach Anerkennung als „normale“ Frau bedeuten. Dennoch sind da die Erwartungen der Gesellschaft widersprüchlich. So wird von einer Frau mit einer geistigen Behinderung, anders als bei Frauen ohne Behinderung, Kinderlosigkeit erwartet. Die Motive eines Kinderwunsches können nicht als spezifisch für Menschen mit geistiger Behinderung bezeichnet werden. Laut PIXA-KETTNER besteht kein Unterschied in deren Irrationalität. Die Problematik liegt in der „grösseren Konflikthaftigkeit zwischen Wunsch und Realisierung und in der unterschiedlichen, gesellschaftlichen Bewertung des (irrationalen) Kinderwunsches“ (PIXA-KETTNER 1991:65). Der Unterschied besteht eher darin, dass diese mehr oder weniger ausgeprägt sind und dass Nicht-Behinderte, im Gegensatz zu Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Motive nicht offen legen müssen (vgl. PIXA-KETTNER 1999: 64). Nach der Lebenszyklustheorie von ERIKSON (1966), entwickelt jeder Mensch mit spätestens 35 Jahren einen Kinderwunsch 50

Das Recht der Frau Kinder zu bekommen ist nicht akzeptiert. Bei Frauen ohne Behinderung handelt es sich vielmehr um eine Erwartung Kinder zu bekommen und Mutter zu werden. Kinderlosigkeit gilt – früher stärker als heute – als Makel. Bei Frauen mit geistiger Behinderung hingegen ist die Erwartung der Gesellschaft, dass sie keine Kinder bekommen (vgl. FRISKE 1995: 98, 102). Bis in die 80er Jahre – und auch heute noch – war und ist Mutterschaft von Frauen mit geistiger Behinderung unerwünscht (vgl. MEYER-REY 1999: 130). Es wird versucht das Recht der Mutterschaft für Frauen mit geistiger Behinderung zu legitimieren. In den Betheler Arbeitstexten „Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung“ wurde schon 1992 festgehalten, dass es keiner Legitimation bedarf, dass Frauen mit geistiger Behinderung Kinder bekommen (vgl. BETHEL 1992: 4). Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist nicht unproblematisch. Dennoch kann ein Kinderwunsch einer Frau oder eines Mannes mit geistiger Behinderung nicht einfach ignoriert werden. Frühzeitige Thematisierung des Kinderwunsches, ein offener Umgang mit der Thematik und praxisorientierte Beratung (vgl. FRISKE 1995: 99) setzen die Grundlagen für einen realistischen Umgang mit Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Wenn durch Beratung die Motive eines Kinderwunsches erkannt werden, werden vielleicht andere Bedürfnisse erkannt, nach deren Befriedigung der Kinderwunsch für den Menschen mit Behinderung nicht mehr so relevant ist. Wenn der Kinderwunsch als solcher bleibt, ist es sinnvoll, Frauen und Männern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung ein Familienpraktikum vorzuschlagen, das die Realität der elterlichen Aufgaben, mit schönen und anspruchsvollen Seiten, verdeutlicht. 3.2.1.5 Schwangerschaft, elterliche Kompetenzen, Reaktion des Umfeldes Die Mehrzahl der Schwangerschaften von Frauen mit geistiger Behinderung sind - wie die Ergebnisse von BRENNER zeigen - ungeplant (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 225). Dies kann einen Zusammenhang mit mangelnder sexualpädagogischer Aufklärung und Beratung durch die Bezugspersonen haben. Sexualpädagogische Interventionen finden mehrheitlich nur dann statt, wenn feststeht, dass eine betreute Person aktiv sexuelle Kontakte pflegt. Möglicherweise wissen die Bezugspersonen nichts von den Kontakten, worauf eine ungewollte Schwangerschaft entstehen kann. Andere mögliche Gründe wären eine Vergewaltigung oder eine versagende Schwangerschaftsverhütung. So werden gewünschte oder geplante Kinder von Menschen mit geistiger Behinderung eher, wie die Untersuchungen von BRENNER, wie auch von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN bestätigen, in einer festen Beziehung oder Ehe von Menschen mit geistiger Behinderung geboren (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 225). 51

Ein Argument, Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung nicht zuzulassen, war und sind noch immer die, bei Menschen mit geistiger Behinderung, nur begrenzt vorhandenen elterlichen Fähigkeiten. An dieser Stelle muss man sich zunächst fragen, was die Kriterien elterlicher Kompetenz sind und wer diese festsetzt und über deren Vorhandensein entscheidet. Selbst, wenn diese Fähigkeiten vermeintlich nicht vorhanden sein sollten, muss beachtet werden, dass Prognosen darüber, ob eine Person mit einer geistigen Behinderung in der Lage sein wird, Elternfunktionen wahrzunehmen als äusserst problematisch gesehen werden (vgl. PIXA-KETTNER 1997: 35). SPARENBERG bringt in ihrem Beitrag „Geistige Behinderung und elterliche Kompetenz“ eine Einschätzung der elterlichen Kompetenz geistig behinderter Eltern. Eine Elternschaft setzt heutzutage vielfältige soziale, psychische und kommunikative Kompetenzen, Kenntnisse und Kapazitäten voraus, die nur wenige Eltern, ob nun mit oder ohne geistige Behinderung, ohne Unterstützung von aussen besitzen und aufbringen können (vgl. SPARENBERG 2001: 112). Bei einer veränderten Auffassung von Elternschaft, werden nun die elterlichen Kompetenzen weniger als individuelle Attribute gesehen, sondern konstituieren sich im Netz sozialer Beziehungen und materieller Lebensumstände. So sollen sich Eltern für ihr Kind zuständig fühlen, auch wenn sie nicht in der Lage sind, alle elterlichen Aufgaben selbst zu übernehmen (vgl. SPARENBERG 2001: 113). Elterliche Kompetenzen von Menschen mit geistiger Behinderung werden im anglo-amerikanischen Raum bereits seit Anfang der 80er Jahre erforscht. In frühen Studien werden überwiegend die elterlichen Defizite betont. SPARENBERG nennt Bereiche elterlicher Kompetenzen, bei denen Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung Schwierigkeiten haben (vgl. MCGAW 1995; PRANGENBERG 1999 In: SPARENBERG 2001: 113): - angemessene Ernährung der Kinder - rechtzeitige Identifikation von Kindererkrankungen und Ergreifen medizinischer Massnahmen - Einschätzung der Gefahren im Haushalt - angemessene Anregung und Förderung des Kindes in seiner Entwicklung - Gestaltung eines affektiven, responsiven und konsequenten Umgangs mit dem Kind - angemessenes Durchsetzen gegenüber dem Kind mit zunehmendem Alter des Kindes

Immer wieder wird das Phänomen der Kindesvernachlässigung betont, das seinen Ausdruck in sozialisationsbedingten Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten findet. Bis in den 90er-Jahren wurden Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder geistig behinderter Eltern linear-kausal auf Inkompetenz der Eltern reduziert (vgl. 52

SPARENBERG 2001: 113). BOOTH/BOOTH, welche eine retrospektive Betrachtung von Kindheitsverläufen bis in das Erwachsenenalter durchgeführt haben, sehen jedoch keine Kausalbeziehung zwischen der elterlichen Behinderung und der kindlichen Entwicklung. Als Argument führen sie an, dass nicht alle Kinder Opfer ihrer Lebenssituation sind, sondern viele sich über Coping-Strategien mit ihrer Lebenssituation arrangieren (vgl. PRANGENBERG 1999: 88). SPARENBERG führt an, dass erschwerte Lebensbedingungen und psychosozialer Hintergrund der Eltern die elterliche Kompetenzen zwar aktiv beeinflussen, dennoch aber bei Erziehungsproblemen, Entwicklungsverzögerung und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder verschiedene Faktoren eine Rolle spielen (vgl. SPARENBERG 2001: 114). Neben verschiedenen Argumentationen, welche die elterliche Kompetenz als Hinderungsgrund für eine Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung relativieren, wäre aus meiner Sicht eine differenzierte Untersuchung zu elterlicher Kompetenz von Eltern mit geistiger Behinderung angebracht. Ansonsten ist es schwierig über elterliche Kompetenzen zu diskutieren und diese bei Menschen mit geistiger Behinderung vor oder in einer Elternschaft in Frage zu stellen. Wenn eine Frau mit einer leichten oder mittleren geistigen Behinderung schwanger ist, scheint die Reaktion ihres Umfeldes sehr unterschiedlich zu sein. Bei der Untersuchung von PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN zeigte sich, dass insbesondere die nächsten Angehörigen die Mitteilung einer bestehenden Schwangerschaft meist nicht sehr erfreut aufgenommen haben. Auch die betreuenden Fachpersonen reagierten eher negativ, selbst die Reaktion der KollegInnen und FreundInnen der schwangeren Frau wurde als zwiespältig beschrieben. Teilweise erzählten die befragten Mütter bei fortgeschrittener Schwangerschaft sogar von negativen Reaktionen wildfremder Personen auf der Strasse (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 52/53). Die negativen Reaktionen des Umfeldes der schwangeren Frau resultieren meist aus einem Gefühl der Unsicherheit, des Unwissens oder auch der Überforderung mit der Situation. Es kommt oft vor, dass die schwangeren Frauen die Schwangerschaft lange verheimlichen, da sie die

negativen

Reaktionen

des

Umfelds

ahnen

und

fürchten

(vgl.

PIXA-

KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 192; BRENNER/WALTER 1999: 229). Auch die Frage nach der Verantwortung für die Schwangerschaft einer Frau mit leichter oder mittlerer geistiger Behinderung wird gestellt. Gerade, wenn die Zeugung ungeplant in einer Institution stattgefunden hat, ist oftmals unklar, ob nun die Eltern der geistig behinderten Frau oder des Mannes oder die Betreuungspersonen im Wohnheim verantwortlich sind. Im Idealfall gibt es eine Zusammenarbeit der Bezugspersonen des Paares und die Frage der Verhütung wurde schon zuvor im Rahmen der sexualpädagogischen Begleitung geklärt. Und im Falle einer Schwangerschaft ist es sowieso weniger wichtig, um Verantwortlichkeiten für die 53

Schwangerschaft zu diskutieren, als sich um das weitere Vorgehen und die kommende Verantwortung für das Kind zu kümmern. Die Begleitung und Betreuung während der Schwangerschaft sollte so früh als möglich einsetzen. Zum einen, um die Eltern auf die Veränderungen nach der Geburt, auf das Kind und dessen Pflege und Erziehung vorzubereiten, was bei Menschen mit geistiger Behinderung, wie allen anderen werdenden Eltern wichtig scheint. Zum andern, um einer Gefährdung des noch ungeborenen Kindes vorzubeugen. Einige Autoren sehen schon vor und während der Schwangerschaft eine Bedrohung der kindlichen Entwicklung durch mangelnde mütterliche Gesundheitsfürsorge als gegeben (vgl. PRANGENBERG 1999: 79). Dennoch findet vielfach keine genügende Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung der werdenden Eltern statt. Das kann damit zusammenhängen, dass die Schwangerschaft einer Frau mit geistiger Behinderung oftmals erst spät entdeckt oder verheimlicht wird. Zum anderen wird die Begleitung der Schwangerschaft durch den akuten Handlungsbedarf, der durch die Schwangerschaft entsteht, gestört. Unter Zeitdruck muss eine Lösung gefunden werden. Zunächst muss entschieden werden, ob das Paar oder die Frau das Kind behalten will oder nicht. Auffallend viele der im Forschungsprojekt von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN befragten Paare wurden mit dem Gedanken einer Abtreibung konfrontiert. In den meisten Fällen wurde der Schwangerschaftsabbruch nicht von den betroffenen Personen selber in Betracht gezogen, sondern sie wurden von Angehörigen, Freunden und betreuenden Fachpersonen damit konfrontiert oder gar dazu gedrängt (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 53; BRENNER/WALTER 1999: 229). Wenn die Entscheidung gefallen ist, dass das Kind zur Welt kommt, stellt sich die Frage, welche Lebensform, Wohnform und Unterstützung die Eltern oder die Mutter und das Kind nach der Geburt bevorzugen oder benötigen. Meist ist ein Umzug in eine andere Institution oder eine Wohnung mit ambulanter Begleitung notwendig, was oftmals mit einem Wechsel der Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes verbunden ist. Die Lebenssituation verändert sich in vielen Bereichen gleichzeitig (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 55ff), was eine hohe Anforderung an die werdenden Eltern stellt. Eine Veränderung der Wohn- und Lebenssituation kann durchaus auch von den Eltern beabsichtigt sein, wie PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN Schwangerschaft

zwingt

das

in

persönliche

ihrem

Forschungsprojekt

Umfeld

zu

einer

feststellten.

Eine

Neuorientierung

(vgl.

BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 227). Eine Trennung von Eltern oder Mutter und dem Kind wird, wie auch eine Abtreibung des Kindes, vom Umfeld der Eltern oder der Mutter häufig in Erwägung gezogen. In der 54

Untersuchung von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN zeigte sich, dass rund ein Fünftel der genannten Kinder adoptiert oder in Pflegefamilien aufgenommen waren (PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 18). Eine Trennung vom Kind muss, egal ob direkt nach der Geburt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt, von den Eltern mit geistiger Behinderung mitgetragen, nachvollzogen und akzeptiert sein. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN befragten in ihrer Studie die von ihren Kindern getrennten Eltern(-teile), ob diese an der Entscheidung zur Trennung beteiligt waren. Etwa die Hälfte der Eltern(-teile) schien, nach eigenen Aussagen nicht beteiligt und hätten sich ein Zusammenleben mit Unterstützung vorstellen können. Andere Eltern(-teile) wiederum gaben an,

dass

die

Kinder

wohl

anderweitig

besser

untergebracht

seien

(vgl.

PIXA-

KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 64). Ein Kind sollte nur fremdplatziert werden, wenn das Belassen des Kindes bei den geistig behinderten Eltern unter keiner Unterstützungsmöglichkeit verantwortbar scheint oder auch, wenn diese Lösung als Vorschlag der Eltern oder in Absprache mit ihnen als richtig erachtet wird. Eine Trennung von Eltern und Kind muss nicht als ein Scheitern der unterstützten Elternschaft angesehen werden, sondern kann unter Umständen die beste Lösung für alle Parteien darstellen. Eine spätere Trennung wird laut PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN aufgrund ermöglichter eigener Erfahrungen der Eltern eher akzeptiert (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKE 1996: 70). Eine Trennungsbegleitung hatten die Mütter und Väter des Forschungsprojektes meist nicht erfahren, obschon offensichtlich ein dringendes Bedürfnis nach einer Aufarbeitung der Trennung besteht (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 194). Die Untersuchung hat zudem gezeigt, dass eine unverarbeitete, nicht akzeptierte Trennung in einigen Fällen eine erneute Schwangerschaft provozierte (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 226). Wenn ein Kind in einem Heim platziert ist, adoptiert wird oder in eine Pflegefamilie kommt, kann der Kontakt von Eltern(-teil) und Kind bestehen bleiben. In diesem Fall wird eine Trennungsbegleitung mit einer Begleitung des Kontakts verbunden. Wichtig scheint zusammenfassend vor allem der Einbezug der Eltern oder des Eltern(-teils) in die Entscheidung der Fremdplatzierung des Kindes, professionelle Trennungsbegleitung der Eltern, des Elternteils oder des Kindes, sowie Ermöglichung des weiteren Kontakts von Eltern(-teil) und Kind, falls dies gewünscht ist. Es scheint zentral, dass die Seite der Eltern mit geistiger Behinderung, wie auch die Seite des Kindes betrachtet werden. Das Wohl beider muss bei der gewählten Lösung gewährleistet sein.

55

Nach der Geburt des Kindes kommen für Eltern(-teil) und Kind zusammen, fokussiert auf die Wohnform, verschiedene Lebensformen und dazugehörende Unterstützungsmöglichkeiten in Frage. - Wohnen in einer eigenen Wohnung - Wohnen in einer heilpädagogischen Gemeinschaft - Wohnen im Wohnheim einer Institution - Wohnen im Mutter-Kind-Heim - Wohnen in der Herkunftsfamilie

Eine Wahlmöglichkeit scheint für die Eltern mit geistiger Behinderung dennoch nicht zu bestehen. Aufgrund des kleinen Angebots an Institutionen, die Unterstützung geistig behinderter Eltern anbieten oder Einrichtungen, die bereit sind, eine Familie oder einen Elternteil mit Kind aufzunehmen, sind sie gezwungen zu akzeptieren, was ihnen angeboten wird (vgl. PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 70). Dies bedeutet meist, dass die Eltern aus ihrem sozialen Netz herausgerissen werden. 3.2.1.6 Unterstützung Die Unterstützung der Eltern oder des Elternteils und des Kindes in Form von Begleitung, ambulanter oder stationärer Betreuung muss der jeweiligen Lebenssituation und den individuellen Bedingungen der Elternschaft angepasst werden. Die Untersuchung von PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN hat ergeben, dass die Intensität der Unterstützung, welche

die

Eltern

nach

der

Geburt

erhalten,

stark

variiert

(vgl.

PIXA-

KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 193). Es können grob drei Möglichkeiten unterschieden werden: - Stationäre Betreuung - Ambulante Begleitung - Keine Unterstützung

Bei stationärer Betreuung in einer Institution, in einer heilpädagogischen Lebensgemeinschaft, einem Mutter-Kind-Heim oder der Herkunftsfamilie ist die Unterstützung meist am intensivsten. Wenn Familien oder Eltern(-teil) mit geistiger Behinderung in der Herkunftsfamilie betreut werden, zähle ich das als stationäre Betreuungsform. Eltern(teile), die ambulante Begleitung erhalten, leben meist mit ihrem Kind alleine. Die dritte Möglichkeit, eine Familie lebt ohne Unterstützung, bedingt, dass die geistige Behinderung sehr schwach ist, die Familie oder der Eltern(-teil) mit Kind über ein tragendes soziales Netz verfügt oder ein Elternteil keine geistige Behinderung hat. Die dritte Form müsste an dieser Stelle nicht erwähnt werden. Sie erscheint mir dennoch wichtig, da sie häufig vorkommt. Es handelt sich meiner Ansicht nach auch um eine 56

Unterstützungsform, bei der die Hilfe nicht durch Fachpersonen organisiert ist, sondern durch das soziale Netz der Eltern oder des Elternteils geleistet wird. Als Voraussetzung für die Unterstützung von Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung nennt SPARENBERG, dass diese von den Eltern akzeptiert ist, dass sie früh einsetzt und kontinuierlich fortgeführt wird (vgl. SPARENBERG 2001: 114). Oftmals bleibt die Angst der Eltern, dass ihnen das Kind doch noch weggenommen wird, wenn sie die elterlichen Aufgaben nicht alleine bewältigen. So ist es wichtig, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und der Betreuungsperson aufgebaut wird, in dem diese Ängste thematisiert werden können und wenn die Unterstützung nicht genügt, alternative Unterstützungsformen angeboten werden können. Die Unterstützungsmassnahmen müssen immer individuell auf die Elternschaft zugeschnitten sein. Die Unterstützung sollte grundsätzlich Angebotscharakter haben. So besteht nicht die Gefahr, dass sie von den Eltern als kontrollierende Zwangsmassnahme verstanden wird. Besonders ambulante Unterstützungsangebote betonen zudem den Aspekt des Zusammenlebens von Eltern mit ihren Kindern in grösstmöglicher Selbständigkeit und Selbstbestimmung (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 235). Denn, und das gilt auch für andere Unterstützungsangebote, Eltern sollten durch Unterstützung befähigt werden, die elterliche Verantwortung und die dazugehörenden Aufgaben wahrzunehmen und nicht durch Betreuungspersonen ersetzt werden. Dies kann, so PIXA-KETTNER, in eine „erlernte Hilflosigkeit“ münden (vgl. PIXA-KETTNER 1998: 135). Die Problembereiche bei Elternschaften mit geistiger Behinderung nehmen einen grossen Platz in vorliegender Literatur zur Thematik ein. Die meisten AutorInnen zeigen die Problembereiche anhand

eines

Fallbeispiels

einer

Elternschaft

auf.

BRENNER/WALTER

führen

Problemebereiche bei Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung auf, die anhand der Interviews im Rahmen der Untersuchung von BRENNER ersichtlich geworden sind (BRENNER/WALTER 1999: 231). Sie nennen hierbei beispielsweise Krisensituationen, die kognitive Beeinträchtigung der Eltern, die Erziehung der Kinder oder die alltägliche, altersgemässe Versorgung der Kinder. Spannend ist, dass sich die Aussagen der Eltern und der Betreuungspersonen in der Befragung nicht in allen Bereichen decken. Aber BRENNER weist darauf hin, dass die Problembereiche mit Ausnahme der kognitiven Einschränkungen, nicht unbedingt als behinderungsspezifisch zu bezeichnen sind (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 234). Solange sich die Eltern mit geistiger Behinderung ihrer Grenzen bewusst sind und Hilfen einfordern und auch annehmen können, ist den Problemen mit Unterstützung beizukommen. Allerdings gab es in der Untersuchung von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN auch

57

Eltern,

die

sich

bezüglich

ihren

Fertigkeiten

und

Fähigkeiten

überschätzten

(vgl.

BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 227). Einer der genannten Problembereiche bei Elternschaft von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung hat weniger mit der Behinderung der Eltern, also deren persönlicher Voraussetzung, zu tun, als vielmehr mit der gesellschaftlichen Akzeptanz einer Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. So kann das gesellschaftliche und persönliche Umfeld als zusätzliche Belastung wirken, indem die Elternschaft auf Ablehnung stösst (vgl. PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 198). Elternschaften von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung haben öffentlichen Charakter. Die Eltern sind unter Kontrolle,

fühlen

sich

gesellschaftlich

nicht

akzeptiert.

So

entsteht

ein

enormer

Bewährungsdruck, der sich noch erhöht durch die für Eltern mit geistiger Behinderung gesetzten Anforderungen. Die Massstäbe werden zuweilen sogar höher angesetzt, als bei nicht behinderten Eltern (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 6). PIXA-KETTNER verweist darauf, dass in den Untersuchungen eine breite Palette elterlichen Verhaltens anzutreffen war und dass, wenn es auch bei den untersuchten Elternschaften Probleme gab, keine behinderungsspezifischen Probleme im Zusammenhang mit der geistigen Behinderung festgestellt werden konnten (vgl. PIXA-KETTNER 1997: 261). Die Reaktion des persönlichen und gesellschaftlichen Umfelds verstärkt somit die Problematik von Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. 3.2.2

Situation der Kinder geistig behinderter Eltern

Bei der Darstellung der Forschung zur Situation der Kinder möchte ich auf meine Seminararbeit verweisen, die ich im Bereich der Sozialpädagogik zu „Risiko- und Schutzfaktoren in der Entwicklung von Kindern geistig behinderter Eltern(-teile) verfasst habe. Die Arbeit geht differenzierter, als dies in der vorliegenden Arbeit möglich ist, auf die Situation der Kinder geistig behinderter Eltern, insbesondere im Zusammenhang mit Risiko- und Schutzfaktoren, ein (vgl. STAUDENMAIER 2004). Wenn über Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung diskutiert wird, wird meist die Gefährdung des Kindeswohls als Argument gegen das Recht der Eltern auf Elternschaft angeführt. Es wird dargelegt, dass die Kinder aufgrund der Behinderung der Eltern unter schlechteren Entwicklungsbedingungen als andere Kinder aufwachsen würden. Erst seit einiger Zeit werden nicht nur die negativen Auswirkungen, die eine geistige Behinderung der Eltern auf die Kinder haben kann, erforscht, sondern die Kindheitsverläufe als Ganzes biographisch analysiert. So wird die subjektive Sichtweise der erwachsenen Kinder geistig behinderter Eltern sichtbar (vgl. SANDERS 2003: 23). Es ist bei Untersuchungen allerdings zu bedenken, dass die 58

erwachsenen Kinder, die gegenwärtig zu ihrer Biographie befragt werden können, meist nicht mit institutionalisierten Unterstützungsangeboten aufgewachsen sind, wie das wohl heute der Fall wäre, sondern in der Herkunftsfamilie oder von den Eltern getrennt. In der Untersuchung von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN wird zur Wohnform der Kinder ersichtlich, dass knapp 40% der in der quantitativen Erhebung erfassten Kinder behinderter Eltern, mit mindestens einem Elternteil zusammenwohnt, rund ein Viertel davon mit beiden Elternteilen (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 18). Dieser hohe Anteil erstaunt. Die psychische Entwicklung der Kinder verweist, soweit das aufgrund des Forschungsstandes erkennbar ist, auf einige Probleme, die in Zusammenhang mit der jeweiligen biographischen Belastung zu sehen sind. Dennoch findet sich nach PIXA-KETTNER „keine auffällige Häufung psychopathologisch bedenklicher Entwicklungen, die gegebenenfalls als Reaktionen auf die besondere Situation als Kind geistig behinderter Eltern aufzuwachsen, interpretiert werden müssten“ (PIXA-KETTNER 1998: 136).

Durch den Perspektivenwechsel zu einer systemischen Sichtweise der Lebenssituation der Kinder geistig behinderter Eltern wird in der Forschung nun auch die Belastung der Kinder durch die mangelnde Unterstützung und gesellschaftliche Stigmatisierung berücksichtigt (vgl. SANDERS 2003: 24). Erst in den letzten fünf Jahren begannen BOOTH/BOOTH und PIXAKETTNER auf dem Hintergrund der Resilienzforschung zu untersuchen, welche Faktoren die Entwicklung Kinder geistig behinderter Eltern schützen können (vgl. SANDERS 2003: 24). Ich komme jedoch zunächst zu den Risikofaktoren für Kinder geistig behinderter Eltern. Ich beziehe mich in den Ausführungen dazu hauptsächlich auf SANDERS. „Die Risikoforschung ermittelt Faktoren, denen eine Gefährdung der gesunden Entwicklung von Kindern zugeschrieben wird. Der Risikobegriff wurde zunächst in der Geburts- und Neonatalmedizin entwickelt und später zunehmend auf andere Bereiche der kindlichen Entwicklung ausgedehnt. (…) Risikofaktoren werden nach internalen, individuellen Risiken und externalen Risiken unterschieden, die sich aus der Umwelt des Kindes ergeben (Laucht/Esser/Schmidt 1999: 71f). Zu letzteren zählen chronische Armut, psychische Erkrankungen, Suchtprobleme der Eltern oder langandauernde Instabilität und Chaos innerhalb der Familie (Pixa-Kettner 2001; Werner 1999). Individuelle Risiken, auch als Vulnerabilität bezeichnet, beziehen sich dagegen auf biologische und psychologische Eigenschaften wie genetische Belastungen, Geburtskomplikationen oder ein „schwieriges Temperament“ (Laucht/Esser(Schmidt 1999: 71f). Als Risikokinder gelten Kinder, in deren Entwicklung ein oder mehrere Risikofaktoren auftreten“ (SANDERS 2003: 25).

Die Risikoforschung hat sich in den letzten Jahren dahingehend entwickelt, dass nicht mehr Risikofaktoren als direkte Ursachen von Entwicklungsstörungen gesehen werden, sondern dass

59

die Auswirkungen frühkindlicher Belastung variieren können und nicht notwendigerweise zu Entwicklungsstörungen führen müssen (vgl. SANDERS 2003: 25f). „Das additive oder gewichtete Modell (Opp/Fingerle/Freytag 1999: 14f) geht von der Hypothese aus, dass kindliche Entwicklungsprozesse eher nicht von einzelnen Risiken beeinflusst werden, sondern durch kumulative Wirkung von Stressoren“ (SANDERS 2003: 26).

SANDERS geht in ihren Ausführungen auf Risikofaktoren im Leben von Kindern geistig behinderter Eltern ein, wobei sie zwischen altersunabhängigen und alterabhängigen Risiken unterscheidet (vgl. SANDERS 2003: 26f). Unter altersunabhängigen Risiken diskutiert Sanders folgende Punkte (vgl. SANDERS 2003: 27ff): - Eigene Behinderung - Trennung von den Eltern - Vernachlässigung - Sexueller Missbrauch/Gewalterfahrung - Parentifizierung - Diskriminierung/Tabuisierung - Belastung durch das professionelle Hilfesystem

Die altersabhängigen Risiken siedeln SANDERS, wie auch PIXA-KETTNER im Säuglings- und Kleinkindalter, der Schulzeit, der Pubertät und im Erwachsenenalter an. Hierbei sind zusammengefasst folgende Risiken aufgeführt (vgl. SANDERS 2003: 35ff; PIXA-KETTNER 2003:7ff): Säuglings-

und

Kleinkindalter:

Gesundheitsgefährdung,

emotionaler

Einschätzung

von

Beziehungsaufbau,

Gefahren,

mangelnde

Grundversorgung, Förderung,

Ernährung,

Vernachlässigung,

unstrukturierter Alltag, Erkennen der Bedürfnisse, Isolation, geistige Unterforderung Schulzeit: Unterstützung in schulischen Bereichen, schulische Benachteiligung durch begrenzte Lernerfahrung, Realisierung der elterlichen Behinderung, Stigmatisierung durch das Umfeld, Pubertät: Auseinandersetzung mit familiärer Herkunft, Identitätsfindung, Stigmatisierung durch das Umfeld, kognitive Benachteiligung durch eingeschränktes soziales Experimentierfeld, Erwachsenenalter: biographische Belastung durch Abstammung, gesellschaftlich Diskriminierung, Kontakt zu den Eltern, Selbst-Viktimisierung

Damit die Arbeit nicht zu umfangreich wird, verzichte ich darauf, die einzelnen Risikofaktoren näher zu erläutern. Dennoch wird deutlich, dass aufgrund der obigen Ausführungen möglicher Risikofaktoren Kinder geistig behinderter Eltern als Risikokinder bezeichnet werden können. Die Resilienzforschung ist eine Forschungsrichtung der Entwicklungspsychologie und hat sich in den letzten 10 bis 20 Jahren entwickelt. In der Resilienzforschung geht es um die Frage, warum manche

Individuen

sich

trotz

widriger

Lebensbedingungen

zu

vergleichsweise

unbeeinträchtigten, psychisch gesunden Menschen entwickeln (vgl. PIXA-KETTNER 2001: 7). Es werden drei Bereiche von protektiven Faktoren unterschieden (vgl. ebd. 2001: 296): 60

1

Faktoren, die im Kind selbst liegen

2

Faktoren, die in der Familie, also im unmittelbaren sozialen Umfeld liegen

3

Faktoren, die im weiteren sozialen Umfeld liegen

Es stellt sich nun die Frage, ob man auf bestimmte protektive Faktoren durch Unterstützung und Förderung der Kinder Einfluss nehmen kann, um diese zu stärken. „Auf protektive Faktoren im Kind selbst, also auf die Ausstattung des Kindes mit Temperament und geistiger Wachheit, kann die Umgebung natürlich keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Anders sieht es bei den Quellen der sozialen Unterstützung aus, also den familiären und ausserfamiliären sozialen Bedingungen. Hier kann durch entsprechende Hilfen für die Kinder vielleicht der eine oder andere protektive Faktor bereitgestellt werde, auch wenn unser Wissen darüber noch recht lückenhaft ist. Wichtig scheint vor allem die in mehreren Studien hervorgehobene Bedeutung von wenigstens einer wohl wollenden und einigermassen zuverlässigen Ansprechperson zu sein, und zwar nicht nur für das Kleinkindalter, nicht im Sinne von Ersatzeltern, sondern als zusätzliche Person“ (PIXA-KETTNER 2001: 297).

PIXA-KETTNER sieht den wesentlichen Beitrag der Resilienzforschung in der veränderten Sichtweise, dass man Kinder nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Verletzlichkeit betrachtet, sondern auch deren potentielle Widerstandsfähigkeit und Fähigkeit mit schwierigen Bedingungen fertig zu werden betrachtet. So sollte man sich vermehrt darauf konzentrieren, die Kinder zu stärken, anstatt ihnen Belastungen ersparen zu wollen, was nur in begrenztem Masse möglich ist (vgl. PIXA-KETTNER 2001: 297). Diese Stärkung kann im Rahmen der Unterstützung der Eltern und des Kindes geschehen. Die Unterstützung der Kinder geistig behinderter Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Thematik. PIXA-KETTNER vermutet aufgrund Beobachtungen und Erfahrungen, dass ohne Begleitung der Eltern und zusätzliche Förderung der Kinder Entwicklungsbeeinträchtigungen eintreten können (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 6). Klar ist, dass Unterstützung der Kinder notwendig ist, in welcher Form und Intensität diese Unterstützung organisiert wird, muss Thema weiterführender Forschungsprojekte sein. Ich erachte es als wichtig, dass zur Resilienz von Kindern und spezifisch Kindern geistig behinderter Eltern weitere Forschung angestrebt wird. 3.2.3

Situation der Betreuungspersonen

Zunächst möchte ich kurz auf die Situation betreuender Herkunftsfamilien eingehen. In meiner Untersuchung habe ich nur Fachpersonen, welche Eltern(-teile) mit geistiger Behinderung unterstützen befragt. Aber vielfach ist es noch so, dass Menschen mit geistiger Behinderung und deren Kinder in Herkunftsfamilien leben und von den eigenen Eltern, die Grosseltern geworden sind, in der Erziehung der Kinder unterstützt werden. Die Einstellungen der Grosseltern zur 61

Schwangerschaft der Tochter verändert sich meist, wie die Untersuchung von BRENNER zeigt, von Gefühlen des Entsetzens, der Ablehnung und Besorgnis zu einer Akzeptanz der Schwangerschaft. Wenn das Kind auf der Welt ist freuen sich die Grosseltern über das Enkelkind (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 229). Dennoch ist die Situation der Grosseltern, die zusätzlich zum erwachsenen Kind mit einer geistigen Behinderung auch noch für das Enkelkind Verantwortung übernehmen, mit einer grossen Belastung verbunden. Es wäre daher dringend notwendig, Entlastungsmöglichkeiten für die Herkunftsfamilien anzubieten. Diese sollten die Familie in der Unterstützung, wie auch finanziell entlasten. Ich komme nun zu den professionellen Betreuungspersonen. Eine Schwangerschaft und Elternschaft der betreuten Personen stellt für die Betreuungspersonen eine berufliche und persönliche Herausforderung dar. Die Betreuungspersonen sind oft erst nach Hinterfragen und Klärung der eigenen Position in der Lage, den gestellten Anforderungen gerecht zu werden (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER

1997:

230).

Der

Einstellung

der

Betreuungspersonen zur Thematik Elternschaft wird in Untersuchungen grosses Gewicht beigemessen. Bei Befragung von Betreuungspersonen, die in Institutionen mit Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten, aber nicht in eine konkrete Betreuungssituation eingebunden sind, lässt sich eine eher ablehnende Haltung zu Elternschaften ausmachen. Es stellt sich die Frage, warum die Bereitschaft eine Elternschaft zu ermöglichen fehlt. Dies, denke ich, hat mit der persönlichen Einstellung, der fehlenden Auseinandersetzung mit der Thematik, aber auch mit dem Fehlen von konzeptionellen Überlegungen, fachlicher Informationsmöglichkeit und institutionalisierten Unterstützungsangeboten zu tun. BRENNER hat in ihrer Untersuchung eine grundsätzlich positive Einstellung der interviewten, in Unterstützung von Eltern und Kinder involvierten Betreuungspersonen festgestellt (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 227). Es scheint also, grob eingeschätzt, einen Unterschied zwischen Einstellungen von Betreuungspersonen, die schon Eltern mit geistiger Behinderung unterstützt haben und solchen, die selber noch nicht mit Elternschaften konfrontiert waren, zu geben. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN

haben

aufgrund

der

Befragung

der

Betreuungspersonen häufig erwähnte Problembereiche und Fragen zusammengestellt. Sie trennen Probleme im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Elternschaft inhaltlicher und organisatorischer Art, Problemsituationen und Fragen während der Schwangerschaft und Problemsituationen und Fragen nach der Geburt (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXAKETTNER 1997: 230ff). Ich werde auf die einzelnen Problembereiche und Fragen nicht näher eingehen und mich auf eine Aufzählung der Problembereiche von SPARENBERG beschränken. 62

Nach SPARENBERG stehen die professionellen Helfer in Betreuungssituationen mit Eltern mit geistiger Behinderung enorm unter Druck. Rollenkonflikte, Auseinandersetzungen mit Wertvorstellungen,

ungenügende

Qualifikationsmöglichkeiten,

schwierige

finanzielle

Regelungen sowie ein massiver Rechtfertigungsdruck bewirken oftmals eine schlechte Arbeitszufriedenheit. Das wiederum kann negative Auswirkungen auf die betreuten Eltern und das Kind haben (vgl. SPARENBERG 2001: 114). Eine in Literatur viel erwähnte Frage ist die nach der Anzahl der Betreuungspersonen. Hierbei gehen die Meinungen auseinander. Ein Netz von mehreren Ansprechpartnern und verantwortlichen Betreuungspersonen für Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder hat den Vorteil, dass die Personen nicht zu stark in Familienangelegenheiten involviert sind und dass die Betreuungspersonen nicht in einen Kompetenzdschungel verwickelt werden. Wenn allerdings nur wenige Betreuungspersonen zuständig sind, besteht die Gefahr, dass die Betreuungsperson so viel Zeit in der Familie verbringt, dass sie einen Teil der elterlichen Aufgaben übernimmt und so die Eltern zum Teil ersetzt anstatt unterstützt (vgl. PIXAKETTNER 1998: 135). Das birgt wiederum die Gefahr, dass die Betreuungsperson von den Eltern als Konkurrenz wahrgenommen werden kann. Welche Variante auch gewählt wird, wichtig ist es, eine gewisse Konstanz zu gewährleisten. Es scheint schlecht, wenn sich Eltern und Kind zu immer wieder wechselnden Bezugspersonen eine neue Beziehung aufbauen müssen. Ausserdem scheint es sinnvoll, wenn die hauptverantwortliche Betreuungsperson für Eltern und Kind nicht dieselbe Person ist. Die „Allparteilichkeit“ scheint für Betreuungspersonen ein grosses Problem zu sein. Es wird von ihnen erwartet, dass sie die Interessen der Eltern, der Kinder und zusätzlich vielleicht noch weiterer Familienangehöriger, wie auch der Institution berücksichtigen müssen (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 234). Zudem haben Betreuungspersonen, neben dem Konflikt zwischen Kindeswohl und Selbstbestimmung der Eltern zu vermitteln, auch noch eigenen Ansprüchen zu genügen. Die gesellschaftlichen Ansprüche an eine Elternschaft sind hoch und meist stimmen diese Ansprüche mit denen der Betreuungspersonen an die betreute Elternschaft und die Erziehung und Förderung der Kinder überein. So sind auch die Ansprüche an die Unterstützung der Eltern in ihren elterlichen Aufgaben hoch angesetzt. 3.2.4

Bestehende Konzepte

In diesem Kapitel geht es um Vergleiche und Evaluationen verschiedener bestehender Konzepte zur Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder. Es erscheint mir 63

wichtig, diesen Bereich der Forschung zu erwähnen, da entwickelte Konzepte auch überprüft und verglichen werden sollten, um deren Verbesserung und den Austausch gemachter Erfahrungen zu fördern. Ich beziehe mich hierbei auf PIXA-KETTNER, die wichtige Konzepte aus dem Ausland zusammengefasst und verglichen hat (vgl. PIXA-KETTNER 1999; PIXAKETTNER 2000; PIXA-KETTNER 2001) und auf konzeptionelle Überlegungen, die PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN im Rahmen der Forschungsarbeit angestellt haben (vgl. ebd. 1996), sowie auf eine 1999 an der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem Verband für Soziale Arbeit Bremen erstellte Expertise über Beratung und Begleitung von Eltern mit Behinderungen (AWO Bremen/Universität Bremen 1999). Die Expertise entstand zur Vorbereitung für eine Fachtagung an der Universität Bremen und stellt Einrichtungen und Projekte dar, die geistig behinderte und/oder psychisch kranke Eltern begleiten. Der von PIXA-KETTNER erstellte Überblick ausländischer Konzepte, schliesst nur Konzepte ein, die englischsprachig vorliegen. PIXA-KETTNER hat die Konzepte in drei grobe Bereiche eingeteilt (vgl. PIXA-KETTNER 1999: 65; PIXA-KETTNER 2000: 6; PIXA-KETTNER 2001: 287). Es sind dies: 1.

Lerntheoretisch ausgerichtete Konzepte

„Hierbei handelt es sich um Konzepte, die auf der Verhaltensmodifikation gemäss lerntheoretischer Prinzipien aufbauen und versuchen, fehlende elterliche Kompetenzen durch ein Training der erforderlichen Verhaltensweisen aufzubauen“ (PIXA-KETTNER 2001: 287). Diese Konzepte stammen beispielsweise von FELDMANN oder TYMCHUK (PIXA-KETTNER 2000: 6). 2.

Konzepte, die auf alltagsorientierte Unterstützung abzielen

„Konzepte, die auf der möglichst alltagsnahen, individuellen Unterstützung der Eltern bzw. Mütter in ihrer häuslichen Umgebung basieren, wurden vor allem von Susan McGAW, Grossbritannien, aber auch von Gwynneth LLEWELLYN, Australien, entwickelt. Es geht hierbei um komplexere Unterstützungsmodelle, bei denen nicht einzelne, möglichst isoliert erfassbare Teilkompetenzen, die sich leicht in einzelne Lernschritte unterteilen lassen, trainiert werden, sondern um eine stark am Lebensalltag der Eltern orientierte Unterstützung, die das soziale Leben mit einbezieht und Einstellungen – nicht nur die Ebene des Verhaltens – spielen im Unterschied zu den lerntheoretischen Konzepten eine wichtige Rolle. Im Mittelpunkt dieser Konzepte steht die Erkenntnis, dass Mütter bzw. Eltern mit geistiger Behinderung meist nicht nur punktuelle Probleme in Bezug auf die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder haben, sondern oftmals Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen wie Finanzen, Wohnen, soziales Netz, Partnerschaft oder Arbeit“ (PIXA-KETTNER 2001: 288). 3.

Ansätze, die sich an der Empowerment-Bewegung orientieren

„Zentral für diese Konzepte ist der Aufbau von elterlichem Selbstvertrauen in Gruppen, wie es bereits in dem Ansatz von McGAW beschrieben wurde. Die gegenseitige Ermutigung und das evtl. Knüpfen sozialer

64

Kontakte der sonst oft isoliert lebenden Mütter und Väter sind ein wichtiges Argument für diese Gruppen. Noch weiter gehend ist das Modell von Jytte FAUREHOLM aus Dänemark. Sie initiierte bereits in den 80er Jahren eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Fachkräften und Eltern, in welcher ein Austausch über anstehende Probleme möglich war, und wo die Eltern auch ihre Kritik und Wünsche gegenüber den Professionellen artikulieren konnten. Dort entstand der Wunsch nach regelmässigen Treffen der Eltern“ (PIXA-KETTNER 2001: 289).

Nach PIXA-KETTNER würden die meisten in Deutschland mit geistig behinderten Eltern arbeitenden Fachkräfte ihre Arbeitsweise am ehesten dem zweiten Konzept zuordnen (vgl. PIXA-KETTNER 2001: 289/290). Sie meint weiter, dass aber viele Einrichtungen, da eine Betreuungssituation von Eltern mit geistiger Behinderung meist ein Einzelfall sei, auch ohne Konzept arbeiten. Ein Konzept definiert sie als „Vorgehensweise, die auf Grund theoretischer Erwägungen und praktischer Erprobungen ausgearbeitet und weiterentwickelt wird“ (ebd. 2001: 290). In

Deutschland

gibt

es

eine

zunehmend

kontroverse

Diskussion

um

bestehende

Unterstützungsangebote. Das lässt sich möglicherweise damit erklären, das immer mehr institutionalisierte Betreuungsangebote für Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder am entstehen sind und so auch der Zeitpunkt der Evaluation verschiedener schon erprobter Unterstützungsmöglichkeiten gekommen ist. Im Rahmen des Forschungsprojektes stellen PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN konzeptionelle Überlegungen an, die sich auf eine vergleichende Beurteilung besuchter Einrichtungen im In- und Ausland beziehen (vgl. ebd. 1996: 220). Es wurden folgende Kriterien zur Untersuchung der Konzepte verwendet (vgl. ebd. 1996: 189ff): - Entstehung - Ziele der Betreuung - Zielgruppe und Voraussetzungen der Betreuung - Voraussetzungen für die Betreuung - Rahmenbedingungen, Aufnahme, Finanzierung, räumliche Ausstattung - personelle Ausstattung - Betreuungsintensität und Dauer der Betreuung - Pädagogisches Handeln - methodisches Vorgehen - Schwierigkeiten, Probleme und Lösungsmöglichkeiten

Unterschiede der genauer untersuchten Modelle von Unterstützung stellen die Forscherinnen vor allem in den theoretischen und gesellschaftspolitischen Hintergründen, der Haltung, die den Eltern entgegengebracht wird, dem Gewicht, das dem so genannten Kindeswohl beigemessen wird und den Wohnmöglichkeiten fest. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen der 65

Untersuchung

folgern

Unterstützungsangebote

sie,

dass

eine

bereitzustellen

Notwendigkeit

(vgl.

besteht,

sehr

verschiedene

PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN

1996: 225). Wichtig erscheint, dass eine Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Lebens-, Wohn- und Unterstützungsformen besteht. Diese Möglichkeiten sollten sich innerhalb der Region in der die Eltern bisher gelebt haben befinden, um einen Verlust ihres sozialen Netzes oder gar der Partnerschaft zu vermeiden (vgl. ebd. 1996: 225). Die Forscherinnen haben einige Prinzipien für die erfolgsversprechende Arbeit mit geistigbehinderten Eltern zusammengetragen, die ich im Folgenden anführen werde (PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996:227): „- Sie sollte eher den Charakter von Begleitung und Beratung (auf gleichberechtigter Ebene) haben als von Betreuung im klassischen Sinne (mit hierarchischem Gefälle). - Sie sollte Angebotscharakter haben und im Sinne einer gemeinsam zu vereinbarenden Dienstleistung verstanden werden, nicht als Zwangsmassnahme. Ein wesentliches Element sollten dabei Entlastungsangebote für die Eltern sein. - Die Verantwortung für die Kinder sollte soweit wie möglich bei den Eltern belassen werden und diese sollten ermutigt werden, ihre Verantwortung wahrzunehmen. - Der Intimbereich der Eltern ist zu respektieren; dies bedeutet z.B. nicht in Lebensbereiche einzudringen, in die Eltern keinen Einblick geben wollen. - An das elterliche Verhalten dürfen keine strengeren Massstäbe angelegt werden als an das anderer Eltern mit vergleichbaren materiellen und sozialen Lebensbedingungen, und die Eltern sollten diese Massstäbe genau kennen“.

Zudem schlagen die Forscherinnen vor, regionale Beratungsstellen einzurichten (vgl. PIXAKETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 228). Auf diesen Ansatz werde ich in Kapitel 7 näher eingehen. 1999 entstand, wie bereits erwähnt, eine Expertise der bekannten Einrichtungen und Projekte zur Unterstützung von Eltern mit geistiger und psychischer Behinderung (vgl. AWO BREMEN/Universität Bremen 1999). Hintergrund des Beitrages ist die, sich in den letzten Jahren weiterentwickelnde theoretische Diskussion und der Praxis. Es sind verschiedene Initiativen und Projekte zur Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung entstanden. Die Expertise

vermittelt,

zusammengestellt

aus

Interviews,

Konzeptpapieren

und

Informationsmaterialien, einen Überblick über den Stand der konzeptionellen Überlegungen, Erfahrungen und Arbeitsweisen in der Praxis. Es werden ähnliche Kriterien wie die schon aufgeführten des Forschungsprojektes benutzt. Ein Vergleich und Schlussfolgerungen fehlen, da die Expertise als Vorbereitung einer Fachtagung erstellt wurde, an der erst die Diskussion des Berichts stattgefunden hat.

66

In der Schweiz gab es bisher keine umfassende Evaluation der bestehenden Betreuungsangebote und deren konzeptuellen Überlegungen. Es ist anzunehmen, dass es hierfür auch noch zu früh ist, da zunächst einmal eine Evaluation stattfinden müsste, die alle bestehenden Elternschaften und die Betreuungssituationen erfasst. Es stellt sich für mich die Frage, ob man an ein Konzept den Anspruch haben kann, dass es den Anforderungen, welche die verschiedenen Fälle von Elternschaft an es stellen, gerecht werden kann. Gerade auch weil Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung, abhängig von der Behinderung der Eltern oder des Elternteils, der Wohnform, der Entwicklung des Kindes, des Alter des Kindes oder des sozialen Netzes so verschieden sein können. Insofern scheint es wichtig, die Konzepte zu evaluieren, aber sich auch bewusst zu sein, dass es sich nicht um die Suche nach dem richtigen Konzept, das bei Elternschaft von Menschen mit Behinderung verwendet werden könnte handelt, sondern, dass die Vorgehensweise allenfalls an ein Konzept angelehnt erfolgt, an sich aber individuell auf die Voraussetzungen der Elternschaft angepasst werden muss. Es sollte bewusst sein, dass unterschiedliche Konzepte verschiedene Vorteile haben. Die Ausführungen in Kapitel 3 zeigen deutlich, dass bezüglich der Situation der Eltern, der Kinder, wie auch der Unterstützung, noch nicht sehr viel Forschung vorhanden ist. Insbesondere in der Schweiz mangelt es an einer umfassenden Untersuchung, wie etwa dem bundesweiten Forschungsprojekt in Deutschland vor 10 Jahren. Es lassen sich anhand der vorhandenen Forschungsresultate einige Aussagen zur Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung und

deren

Kinder

machen.

Auf

weiterführende

Forschungsfragestellungen

und

Forschungsdesiderate werde ich zum Schluss der Arbeit eingehen (vgl. Kapitel 8).

67

4

Fachtagung am Institut für Sonderpädagogik der Universität Zürich

4.1

Entstehungsgeschichte der Fachtagung

Um die erhobenen Daten interpretieren zu können, schien es mir notwendig zu erfahren, wie der aktuelle Stand der Diskussion um die Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz ist. Daher habe ich schon während den Vorbereitungen zur Erhebung das Gespräch mit verschiedenen Fachpersonen, Institutionen und Organisationen, welche in irgendeiner Weise mit der Thematik zu tun haben, gesucht. Aus diesen Kontakten konnte ich wesentliche Informationen ziehen, die bei der Planung der vorliegenden Arbeit hilfreich waren. Im Sommer 2003 ergab sich die Möglichkeit, Frau Professor Pixa-Kettner zu einem Gastvortrag an die Universität Zürich einzuladen. Daraus entwickelte sich auf mein Bestreben eine Fachtagung zur Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, welche eine etwas differenziertere und kontrolliertere Analyse der Situation ermöglichte. Zudem zeigte mir das Mitteilungsbedürfnis der kontaktierten Fachpersonen, deren positive Reaktion auf eine wissenschaftliche Arbeit zur Thematik, sowie die offensichtlich schlechte Vernetzung unter den Fachpersonen, welche mit der Thematik zu tun haben, dass eine Fachtagung die Initiative und einen Einstieg für weitere Aktivitäten bezüglich Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung darstellen könnte. Die Organisation und Durchführung einer Fachtagung, sowie die Auswertung der Inhalte und Rückmeldungen stellen keine Methode im herkömmlichen Sinne dar. Ich habe dieses Kapitel daher zwischen das Kapitel über den aktuellen Forschungsstand und den empirischen Teil gestellt, da die Ergebnisse der Fachtagung in die Auswertung einfliessen, indem sie es ermöglichen, die erhobenen Daten mit der aktuellen Situation in Bezug zu setzen. 4.2

Konzeption

Bei der Planung der Fachtagung verfolgte ich zwei Zielrichtungen. Einerseits sollte die Tagung im Rahmen der vorliegenden Arbeit der Standortbestimmung der Situation bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz dienen. Andererseits stellte ich mir vor, dass durch das Zusammentreffen von Fachpersonen eine fachliche Diskussion angeregt wird, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer miteinander in Kontakt treten und Erfahrungen ausgetauscht werden. Aus diesen Überlegungen ergaben sich für mich folgende Fragen, welche mich bei der Organisation, Durchführung und Auswertung der Tagung leiteten: 68

-

Wo steht die deutschsprachige Schweiz bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung?

-

Besteht der Bedarf einer fachlichen Auseinandersetzung mit diesem Themenbereich?

-

Welche Perspektiven, Handlungs- und Forschungsbedarf sind aus Sicht der teilnehmenden Fachpersonen notwendig?

In der Ausschreibung der Fachtagung wurden gezielt Personen, Organisationen und Institutionen angeschrieben. Konkret handelte es sich um zuvor von mir kontaktierte Fachpersonen, Fachpersonen,

welche

aktuell

mit

Eltern(-teilen)

arbeiten

-

insbesondere

meine

InterviewpartnerInnen - und Organisationen und Institutionen, von denen wir37 vermuteten, dass sie einen Bezug zur Thematik haben könnten. Bei der Anmeldung erfragten wir den Bezug der Person zur Thematik, was für die spätere Auswertung der Tagung wichtig erschien. Zur Fachtagung waren rund fünfzig Personen versammelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzten sich aus Fachleuten der ambulanten Begleitung, der stationären Betreuung, in Beratungsinstitutionen, der Kinderbetreuung, der Amtsvormundschaft, der Elternvereinigung Insieme, der Forschung und der Ausbildung zusammen. Viele der Fachleute waren und sind in ihrem Tätigkeitsbereich schon mehrfach mit der Problematik der Unterstützung von Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung konfrontiert worden. 4.3

Inhalt der Fachtagung

Die Tagung fand am Samstag 27. September 2003 am Institut für Sonderpädagogik der Universität Zürich statt. Am Morgen wurden in Referaten verschiedene Aspekte der Thematik Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung beleuchtet. Als Einstieg stellte Frau Professor Hoyningen-Süess vom Institut für Sonderpädagogik den aktuellen Bezug zum Thema Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung her. Danach stellte ich in meinem Referat meine Sichtweise der aktuellen Situation in der deutschsprachigen Schweiz vor und berichtete über erste Ergebnisse der Untersuchung von Betreuungssituationen im Rahmen dieser Arbeit. Frau Professor Pixa-Kettner aus Bremen erörterte darauf den Forschungsstand in der Bundesrepublik Deutschland und stellte verschiedene sich scheinbar hartnäckig haltende Mythen über Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung dar. Nachfolgend gaben drei Input-Referate Einblick in Bereiche der aktuellen Diskussion: Herr Jakob Egli stellte seine Überlegungen zur Selbstbestimmung und Normalisierung bei geistiger 37

Die Fachtagung wurde von Prof. Ursula Hoyningen-Süess, Gertrud Wülser-Schoop und Miriam Staudenmaier organisiert.

69

Behinderung vor, Frau Astrid Bruhin berichtete von einer Betreuungssituation und Herr Thomas Bickel ging auf Rechtslage und Finanzierungsmöglichkeiten ein. Am Nachmittag konnten die Themen der Referate vom Vormittag in Workshops vertieft werden. Der Workshop „Forschung“ kam aufgrund mangelnden Interesses nicht zustande, was damit zusammenhängt, dass die meisten teilnehmenden Fachpersonen in der Praxis tätig sind. Im Workshop „Selbstbestimmung, Normalisierung und Kindeswohl“, welcher infolgedessen doppelt geführt wurde, herrschte in der ersten Gruppe zunächst der Konsens, dass Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung als Form der Selbstbestimmung unterstützt werden soll. Über eine Verdeutlichung der Bedeutung von Kindeswohl und Selbstbestimmung ergab sich darauf eine Diskussion über verschiedene Problembereiche, wie beispielsweise die Erfassung von elterlicher Kompetenz oder Umsetzung von Selbstbestimmung, Sexualität, Verhütung und Elternschaft in Institutionen. Im zweiten Workshop zu demselben Thema wurde einerseits über das Beispiel einer Elternschaft in einer heilpädagogischen Lebensgemeinschaft gesprochen, bei der das Kindeswohl als gesichert angesehen wurde. Andererseits ging die Diskussion um Einstellungen, Haltungen und Handlungsweisen auf gesellschaftliche Voraussetzungen ein. Es zeigte sich, dass man von Akzeptanz von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder auf gesellschaftlicher Ebene weit entfernt ist. Im dritten Workshop zum Thema „Aktuelle Konzepte“ fanden sich Personen ein, die im ambulanten, beraterischen Bereich oder im stationären Bereich tätig sind. Es ging zunächst um Anforderungen an Betreuungskonzepte. Es stellte sich heraus, dass weniger grundlegende als individuelle Konzepte gefragt sind. Es wurde zudem erwähnt, dass eine Enttabuisierung von Partnerschaft, Sexualität und Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung in der Gesellschaft vonnöten ist, aber auch die Fachpersonen ihre Haltung gegenüber der Thematik Elternschaft finden, hinterfragen und problematisieren müssen. Im vierten Workshop wurde über „Rechtslage und Finanzierungsmöglichkeiten“ diskutiert. Es herrschte die Ansicht, dass die Einstellung gegenüber der Elternschaft geistig behinderter Menschen vom Schutzgedanke weg zu deren Recht auf Partnerschaft, Sexualität oder Elternschaft wechselt. Diese Einstellung ist allerdings gesellschaftlich keineswegs verankert. Zum Schluss der Fachtagung fanden sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Schlussdiskussion zusammen, bei der zentrale Themen der Referate und Workshops nochmals aufgenommen wurden. Um Rückmeldung zur Veranstaltung und zur thematischen Positionierung der teilnehmenden Fachpersonen zu erhalten, wurde ein Evaluationsbogen verteilt.

70

4.4

Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer

Das Datenmaterial zur Auswertung der Fachtagung besteht aus den aufgenommenen und schriftlich festgehaltenen Diskussionen der Workshops, der Schlussdiskussion und den Rückmeldungen, um welche die Teilnehmerinnen und Teilnehmern gebeten wurden. Die Rückmeldungen stellten sich als sehr aufschlussreich heraus, während die Inhalte der Workshops und der Schlussdiskussion durch die Gruppensituation beeinflusst waren und teilweise stark in Richtung einzelner DiskussionsteilnehmerInnen tendierten. Ich beschränke mich daher bei der Darstellung der Ergebnisse der Fachtagung auf die Rückmeldungen. In den Rückmeldungen wurde einerseits die Frage nach den inhaltlich als wichtig erachteten Erkenntnissen zur Thematik gestellt, andererseits nach den möglichen Perspektiven, sowie nach dem Handlungs- und Forschungsbedarf gefragt. Eine Aufstellung der in den Rückmeldungen aufgeführten Aussagen findet sich im Anhang38. Im

Folgenden

werde

ich

einen

Auszug

aus

einem

Artikel

von

HOYNINGEN-

SÜESS/STAUDENMAIER (2004) über die Ergebnisse der Fachtagung basierend auf den Rückmeldungen wiedergeben. „Zunächst einmal wurde es begrüsst, dass Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung an einer Tagung für Fachleute thematisiert wurde. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren erstaunt, dass die Anzahl der Elternschaften aus Erfahrungsberichten um einiges höher zu sein scheint als angenommen. Hingegen wurde bedauert, dass keine betroffenen Eltern an der Tagung teilnahmen bzw. nicht eingeladen worden waren. Es wurde auch mehrheitlich angemerkt, dass an einer nächsten Tagung auch Elternvereine und andere Organisationen teilnehmen sollten. Ein grosses Anliegen der Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer scheint der Miteinbezug der Grundsatzdebatte zur Beurteilung der Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zu sein. Es wurde explizit betont, dass die Elternschaft bei geistiger Behinderung zwar einerseits Mut brauche, gesellschaftliche Normen zu durchbrechen, dabei aber der Sinn für die gesellschaftliche Realität nicht verloren gehen dürfe. Diesen Aspekt der Diskussion wollen wir an einer nächsten Tagung in absehbarer Zukunft aufnehmen. Im Folgenden gehen wir im Einzelnen kurz auf die wichtigsten Punkte der Rückmeldungen ein. Sie können drei Ebenen zugeordnet werden: der gesellschaftlichen, der institutionellen und der professionellen Ebene (Pixa-Kettner 2003).

Gesellschaftliche Ebene Die Akzeptanz für Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in der Gesellschaft erachten die Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer als gering und die Diskrepanz in den Haltungen als sehr hoch. Damit einher geht die Forderung nach gezielter und aktiver Öffentlichkeitsarbeit, welche zur

38

vgl. Anhang Seite 158

71

Sensibilisierung der Gesellschaft und dem Abbau von Tabus beitragen soll. Dazu können Berichte von betroffenen Paaren beitragen. Auch sozialpolitisch müsste Elternschaft vermehrt zum Thema gemacht und die Behörden auf dieses Thema aufmerksam gemacht werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeitsarbeit bei jedem Einzelnen beginne. Die Rechtslage zur Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist nur wenigen genau bekannt und es wird auf das Defizit an überschaubaren Rechtsgrundlagen hingewiesen. Weiter wird die Entwicklung vom gesetzlich festgelegten „Schutz“ der Menschen mit einer geistigen Behinderung zur Betonung seiner „Rechte“ als wichtig erachtet. Das Recht auf gelebte Sexualität oder das Recht auf Elternschaft, das in Rückmeldungen als Persönlichkeitsrecht und den Grundrechten zugehörig bezeichnet wurde, gehört hierzu. Es wird gefordert, dass mindestens der bestehende rechtliche Rahmen vollumfänglich genutzt werden soll.

Institutionelle Ebene Im Zusammenhang mit Institutionen wird konstatiert, dass es in der Verantwortung der einzelnen Institutionen liegt, sich mit der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung auseinanderzusetzen. Im Falle einer Schwangerschaft kann dann von einer echten Vorbereitung der Elternschaft gesprochen werden. Zudem wird gefordert, dass sexualpädagogische Konzepte erarbeitet werden müssen, die neben der Sexualität und der Partnerschaft auch den Kinderwunsch und die Elternschaft thematisieren. Die Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung bedingt teilweise umfängliche Unterstützungsangebote. Eine Person formuliert das sehr deutlich: „Wenn Elternschaft, dann dringend gute Wohn- und Lebenssituation mit Unterstützung zur Verfügung stellen!“. Es wird erwähnt, dass bisher pragmatische Lösungen für Einzelfälle erarbeitet wurden und die Grundsatzdiskussionen anhand der Einzelfälle geführt werden, was einen grossen Kräfteeinsatz aller Beteiligten und sogar Überforderung bedeute. Eine Grundsatzdiskussion könnte von der Evaluation bestehender Angebote ausgehen, zudem auf eine Bedarfsabklärung zurückgreifen, mit dem Vorteil, dass im Einzelfall nicht immer alles nochmals neu erfunden werden müsse. Eine „Generallösung“ ist laut mehreren Angaben nicht möglich. Es müssten bestehende Angebote geöffnet oder neue Angebote geschaffen werden, welche den bestehenden Anforderungen genügen sollen. Es sollte sich um individuelle und flexible Konzepte für Unterstützungsformen handeln, die regional organisiert sind. Die qualifizierten Betreuungspersonen sollten sich im Spannungsfeld Kindeswohl und Selbstbestimmung zurechtfinden, die Verantwortungsbereiche müssen unter möglichst wenigen Bezugspersonen klar geregelt sein. Eine Person erwähnt, dass das Normalisierungsprinzip so verstanden werden muss, dass neben den Fähigkeiten der Eltern, dem ressourcenorientierten Denken, auch die gesellschaftliche Realität nicht vergessen werden darf. Nicht nur Angebote bezüglich der Unterstützung von Elternschaften sollen in konzeptuelle Überlegungen einbezogen werden, sondern auch Beratung sowohl bezüglich Partnerschaft und Kinderwunsch, als auch bezüglich der doch häufig vorkommenden Trennung der Kindsmutter vom biologischen Vater. Der Kindesschutz ist allen Fachpersonen ein wichtiges Anliegen.

72

Zur Forschung wird bemerkt, dass es einerseits gut zu wissen sei, dass Untersuchungen vorhanden sind, auf die zurückgegriffen werden könne. Andererseits wird bedauert, dass das Forschungsprojekt unter der Leitung von Pixa-Kettner vor 10 Jahren stattfand und seither keine wesentlichen Forschungsergebnisse dazu kamen. Der Forschungsbedarf erstreckt sich heute auf die Frage, wie viele Elternschaften

von

Menschen

mit

geistiger

Behinderung

und

wie

viele

Begleit-

und

Betreuungssituationen es im ambulanten und stationären Bereich gibt und wie die Mütter und Väter mit

leichter

geistiger

Behinderung

erreicht

werden

können.

Zudem

scheint

es

den

Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern wichtig, dass die bestehenden Betreuungsformen, sowie die Situation der Kinder von Eltern mit geistiger Behinderung evaluiert würden.

Professionelle Ebene Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben an, dass die Haltung der Fachpersonen gegenüber der Elternschaft bei geistiger Behinderung entscheidend sei. Durch eine positive Einstellung werden die Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Unterstützung erst möglich. Die Haltungen

sind

laut

einer

Aussage

noch

sehr

unterschiedlich,

Informationsstand

und

Problembewusstsein sind noch nicht hinreichend gegeben. Daher scheint die Einführung und Auseinandersetzung mit bestehenden Wert- und Normvorstellungen und das Finden einer eigenen Haltung gegenüber der Thematik zentral. Zudem sollte die Diskussion um die Thematik von Fachpersonen gefördert werden und durch Publikationen in Fachzeitschriften in die Öffentlichkeit getragen werden. Aus vielen Antworten ist ersichtlich, dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Vernetzung der Fachpersonen ein wichtiges Anliegen ist. Der entstandene Kontakt in aktuell in Betreuungssituationen involvierten Fachpersonen wird positiv erwähnt. Zudem wird der Aufbau einer Gruppe mit betroffenen Eltern mit geistiger Behinderung zum Erfahrungsaustausch angeregt. Ein besserer Kontakt zwischen Fachpersonen und Behörden scheint wünschenswert. Ebenso wird die Relevanz der kooperativen Zusammenarbeit

von

Forschung,

stationären

und

ambulanten

Diensten

erwähnt.

Viele

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung sind sich einig, dass die Fachtagung nur ein Anfang bedeuten kann und die eigentliche Arbeit erst jetzt beginnt. Weitere Tagungen, in grösserem Rahmen, würden laut mehreren Personen begrüsst. Eine grosse Anzahl der Teilnehmenden spricht sich für den Aufbau eines Netzwerkes aus, welches auch als Kontaktstelle, Infostelle oder Koordinationsstelle bezeichnet wird. Eine entsprechende Stelle würde für Eltern mit geistiger Behinderung, deren Angehörige und involvierte Fachpersonen Beratung, Informationen und Unterlagen anbieten, als Anlaufstelle dienen, den Erfahrungsaustausch fördern, Unterstützungsangebote vermitteln, Forschung mit Praxisbezug koordinieren und langfristig angelegte Öffentlichkeitsarbeit leisten“ (HOYNINGENSÜESS/STAUDENMAIER 2004; S. 47ff).

73

Die bei der Planung verfassten Fragestellungen der Fachtagung werden in der Darstellung der Rückmeldungen hinreichend beantwortet. Zur Verdeutlichung der Ergebnisse soll die untenstehende Tabelle beitragen (vgl. Tab. 1). Gesellschaftliche Ebene

Institutionelle Ebene

Professionelle Ebene



Institutionen

Fachpersonen



• Auseinandersetzung mit Wertund Normvorstellungen • Reflexion der Haltung • Grundsatzdiskussion, fachliche Diskussion fördern

• • • • • •

Enttabuisierung von Elternschaft Sensibilisierung der Gesellschaft Gezielte, aktive Öffentlichkeitsarbeit Sozialpolitische Thematisierung Rechtliche Grundlagen und ihre Grenzen Sensibilisierung der Behörden Finanzierungsmöglichkeiten





• • • •

Elternschaft als Thema in Institutionen Sexualpädagogisches Leitbild/Konzept: Haltung und konzeptuelle Überlegungen zu Partnerschaft, Sexualität, Kinderwunsch Leitbild/Konzept Elternschaft: Haltung und konzeptuelle Überlegungen zu Schwangerschaft, Elternschaft, Trennungsbegleitung Bedarfsabklärung Unterstützungsangebote: Öffnung bestehender Angebote, neue Angebote Anforderungen individuell, flexibel, regional organisiert Kindesschutz

Netzwerk • Netzwerk für betroffene Eltern, Angehörige, Fachpersonen aus Praxis und Forschung, Behörden • Austausch unter betroffenen Eltern mit geistiger Behinderung • Koordinationsstelle

Forschung • •

bestehende Untersuchungen einbeziehen Forschung verstärken, koordinieren: Anzahl der Elternschaften in der Schweiz Evaluation bestehender Unterstützungsangebote Situation der Kinder

Tab. 1: Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmer Ein grundlegendes Fazit der Fachtagung ist, dass Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung noch immer einem gesellschaftlichen, wie auch fachlichen Tabu unterliegt. Es besteht Handlungsbedarf auf den genannten Ebenen. Zudem kam an der Veranstaltung das Bedürfnis nach Vernetzung und Austausch in verschiedenen Gesprächen sowie in den Rückmeldungen deutlich zum Ausdruck. Unter den interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung ist ein kleines Netzwerk entstanden. Auf der Homepage des Institutes für Sonderpädagogik der Universität Zürich (ISP) ein Bereich „Netzwerk Elternschaft“ eingerichtet worden, der aktuelle Informationen zur Fachtagung und zur Thematik Elternschaft 74

von Menschen mit geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz anbietet39. Auf die Nutzung des Netzwerkes gehe ich in Kapitel 7 ein.

39

Das Netzwerk Elternschaft besteht zum Zeitpunkt der Publikation der Arbeit nicht mehr in erwähnter Form.

75

5

Empirischer Teil

5.1

Forschungsdesign

Bei der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um einen qualitativen Forschungsansatz der empirischen Sozialforschung. Die Untersuchung hat nicht den Anspruch der Theoriebildung, sondern analysiert den Ist-Zustand der Betreuungssituation von Eltern(-teilen) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder in der deutschsprachigen Schweiz. Aus den erhobenen Daten zur Betreuungssituation werden, unter Berücksichtigung des Standes der wissenschaftlichen, fachlichen und gesellschaftlichen Diskussion zur Thematik in der deutschsprachigen Schweiz, mögliche Perspektiven erarbeitet. 5.2

Konzeption der Untersuchung

5.2.1

Ausgangslage

In der Planungsphase der Untersuchung beabsichtigte ich zunächst qualitative Interviews mit Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz durchzuführen. Eine solche Untersuchung wäre an die Konzeption des Forschungsprojektes zur Lebenssituation von Eltern mit geistiger Behinderung in Deutschland unter der Leitung von PIXA-KETTNER angelehnt gewesen (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996). Im Rahmen der Vorbereitung der Untersuchung hatte ich die Möglichkeit, eine Familie, die mit ihrem dreijährigen Kind in einer Institution in der deutschsprachigen Schweiz lebt, zu besuchen. Aus dem Gespräch mit den Eltern ergaben sich für mich vorwiegend Informationen, die mir schon

aus

der

erwähnten

Untersuchung

bekannt

waren.

Das

Gespräch

mit

der

Wohnbereichsleiterin der Institution hingegen enthielt zudem Informationen, die spezifisch auf die Situation in der Schweiz verwiesen und Handlungs- und Forschungsbedarf in der Schweiz bezüglich der gesellschaftlichen und fachlichen Thematisierung von Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung deutlich machten. Die Wohnbereichsleiterin vermittelte den Eindruck, dass Fachpersonen wenige Möglichkeiten haben, fachliche Unterstützung in der Aufgabe der Betreuung von Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung zu erhalten. Infolgedessen entschloss ich mich, Interviews mit Betreuungspersonen, die aktuell oder in den letzten zwei Jahren Familien oder Elternteile mit einer leichten und mittleren geistigen Behinderung unterstützen, beziehungsweise unterstützten, durchzuführen.

76

5.2.2

Erkenntnisinteresse und Forschungsfragestellung

Aus der vorliegenden Hauptfragestellung (vgl. Kap. 1.3) Gibt es in der deutschsprachigen Schweiz angemessene professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder?

ergibt sich die konkrete Forschungsfragestellung. Mit der folgenden Forschungsfragestellung grenze ich den Untersuchungsgegenstand auf die Betreuungssituationen aus Sicht der Betreuungspersonen ein. Wie geht das professionell betreuende Umfeld von Eltern(-teilen) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder mit der spezifischen Betreuungssituation (ambulante Begleitung, stationäre Betreuung in Wohnheim/ heilpädagogischer Lebensgemeinschaft/ Mutter-Kind-Heim) um und welche Veränderungen sind bezüglich Konzept, Finanzierung, fachlicher Unterstützung, Einstellungen und Sozialpolitik aus Sicht der Betreuungspersonen notwendig?

Der erste Teil der Fragestellung wird ausschliesslich anhand der Befragung der Betreuungspersonen erhoben. Daher sind die Ergebnisse als Aussagen aus Sicht der Betreuungspersonen zu interpretieren. Die Betreuungspersonen werden – wie im zweiten Teil der Fragestellung ersichtlich ist – nach möglichen Veränderungen und Perspektiven gefragt. Zur Interpretation dieser Ergebnisse wird die Auswertung der Fachtagung (vgl. Kap. 4) hinzugezogen. 5.2.3

Übersicht über das forschungsmethodische Vorgehen

Die

empirischen

Grundlagen

der

Untersuchung

sind

Leitfadeninterviews

mit

Betreuungspersonen. Die Interviews wurden in sieben verschiedenen Betreuungssituationen durchgeführt. Zusätzlich wurde an jede Betreuungsperson abgegeben ein Fragebogen, der Fragen enthielt, die aus zeitlichen Gründen aus dem Interviewleitfaden ausgelagert werden mussten. Die Interviews wurden aufgezeichnet und anschliessend transkribiert. Die Daten der Fragebogen wurden ebenfalls in elektronische Form gebracht, so dass durch die Aufbereitung einheitliches Datenmaterial entstand, das mit derselben Methode ausgewertet werden konnte. Die Auswertung erfolgte angelehnt an die qualitative Inhaltsanalyse nach MAYRING, welche an das Datenmaterial angepasst wurde.

77

5.2.4

Begründung des forschungsmethodischen Vorgehens

Die Wahl einer qualitativen Forschungsmethode ist durch die Fragestellung und in der vorliegenden kleinen Grundgesamtheit an Betreuungspersonen von Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz begründet. Eine quantitative Untersuchung, welche im Idealfall der durchgeführten qualitativen Untersuchung vorangegangen wäre, um die Anzahl der betreuten Elternschaften in der Schweiz zu evaluieren, war aufgrund der vorhandenen Ressourcen nicht umsetzbar. Ich entschied mich für die Befragungsmethode des teilstrukturierten Leitfadeninterviews, das sich gut für die Befragung von Gruppen von Menschen eignet, die auch in grossen Stichproben oft in zu kleiner Zahl angetroffen werden (vgl. FRIEDRICHS 1973 zit. nach ATTESLANDER 2000: 154). In den folgenden drei Kapiteln wird der konkrete Untersuchungsverlauf bei der Datenerhebung, der Dokumentation und Aufbereitung der Daten und der Datenauswertung dargestellt.

5.3

Datenerhebung

5.3.1

Untersuchte Gruppe und Feldzugang

Bei der Grundgesamtheit der befragten Personen handelte es sich um das professionell betreuende Umfeld von Eltern(-teilen) mit einer leichten und mittleren geistigen Behinderung. Ich wählte keine herkömmliche Stichprobe aus der Grundgesamtheit aus, sondern musste mich aufgrund der kleinen Anzahl der Betreuungssituationen in der deutschsprachigen Schweiz, auf die Personen beschränken, die ich ausfindig machen konnte und die einigen minimalen Kriterien entsprachen. Idealerweise sollten die Fachpersonen der betreuten Familie in der Betreuungssituation nahe stehen, aber trotzdem nicht nur Einblick in Teilbereiche von deren Betreuung haben. Die befragten Personen sollten aktuell oder in den zwei letzten Jahren in Betreuung von Eltern(teilen) mit geistiger Behinderung eingebunden sein, beziehungsweise gewesen sein. Bei der Auswahl der befragten Personen nahm ich keine Rücksicht auf Geschlecht, Alter und deren Qualifikation. Es wurden zwei unterschiedliche Betreuungssituationen berücksichtigt. Es sind dies: -

stationäre

Betreuungssituationen

im

Wohnheim

einer

Institution,

in

einer

sozial-

oder

heilpädagogischen Lebensgemeinschaft oder im Mutter-Kind-Heim -

ambulante Betreuungssituationen in Form von betreutem Wohnen.

78

Es war zunächst schwierig Betreuungspersonen zu finden, die gegenwärtig Eltern mit geistiger Behinderung unterstützten. Ich befürchtete, dass die betroffenen Institutionen nicht bereit sein könnten, durch ein Interview die Betreuung von Eltern mit geistiger Behinderung öffentlich zu machen, da die fachliche und gesellschaftliche Akzeptanz einer solchen Elternschaft nach wie vor gering ist. Die angefragten Fachpersonen waren alle sofort bereit mitzuwirken, da ihnen Information und Erfahrungsaustausch bezüglich der Thematik offensichtlich ein Anliegen war. Ich sicherte ihnen zudem zu, dass die Daten nur in anonymisierter Form veröffentlicht würden. Es waren 9 Fachpersonen - in 7 Betreuungssituationen tätig – bereit, bei den Interviews mitzumachen. Eine Person ist in einem Wohnheim einer Institution tätig, drei in sozial- oder heilpädagogischen Lebensgemeinschaften, eine in einem Mutter-Kind-Heim und drei in der ambulanten Begleitung. Eine der Fachpersonen arbeitet in einer Werkstätte, und ist Ansprechperson der selbständig lebenden Mutter beim Auftreten von Problemsituationen. Es handelt sich mit einer Ausnahme um Frauen. Der einzige Mann ist mit seiner Frau zusammen Leiter einer heilpädagogischen Lebensgemeinschaft. Zwei der Befragungen wurden, auf Wunsch der interviewten Personen, mit zwei Gesprächspersonen durchgeführt. Das Alter der befragten Personen ist unterschiedlich, die Qualifikation variiert ebenfalls stark. Durch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Betreuungssituationen, die sich aus der geringen Anzahl der professionell betreuten Elternschaften und der Individualität der Elternschaften ergaben, besteht eine grosse Heterogenität des Datenmaterials. Um dieser Heterogenität gerecht zu werden, muss die Auswertungsmethode den Daten angepasst werden und hat daher eher deskriptiven als vergleichenden Charakter. 5.3.2

Leitfadeninterviews und Fragebogen

Beim Leitfadeninterview handelt es sich um eine wenig bis teilweise strukturierte Befragungsmethode. Einzelpersonen werden mündlich anhand eines Leitfadens befragt. Diese Methode wird im deutschsprachigen Raum häufig angewendet. Durch die relativ offene Gestaltung der Interviewsituation soll die Sichtweise des befragten Subjekts eher als in standardisierten Interviews und Fragebogen zur Geltung kommen (vgl. FLICK 1998: 94). Leitfadeninterviews können mehr oder weniger strukturiert sein. Ich habe mich für eine Mischform entschieden. Den Leitfaden40 entwickelte ich aus der Fragestellung, meinem theoretischen Vorwissen und den vorangehenden Gesprächen mit Fachpersonen. Gewisse Anregungen holte ich aus dem Gesprächsleitfaden für BetreuerInnen des Forschungsprojekts 40

vgl. Anhang Seite 162

79

unter der Leitung von PIXA-KETTNER (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: Anhang 8f). Ich habe eine Grobstruktur von thematischen Fragenbereichen erarbeitet: Betreuungssituation, Eltern, Kind, Institution und Stellungnahme, welche in der Reihenfolge festgelegt sind. Im ersten Bereich fragte ich nach der aktuellen Betreuungssituation im Überblick. Diese Fragen sollen den Einstieg ins Interview erleichtern, indem die Betreuungsperson frei über die konkrete Situation erzählt. Im zweiten und dritten Bereich ersuchte ich die Betreuungsperson, einen Fokus auf die Eltern, beziehungsweise den Elternteil mit geistiger Behinderung, dann auf das Kind zu richten. Im vierten Fragenbereich ging es um Fragen über die institutionellen Rahmenbedingungen und im letzten Bereich wurde nach einer persönlichen Stellungnahme der Betreuungsperson zur Thematik und der betreuten Elternschaft gefragt. Diesen Fragenbereich habe ich bewusst ans Ende des Interviews gestellt, da diese Fragen eher persönlicher Natur sind und ein gewisses Vertrauen der befragten Person zur Interviewerin von Vorteil ist. Die Fragen innerhalb der Bereiche sind so konzipiert, dass im besten Fall mit einer zu Beginn des Bereiches gestellten Schlüsselfrage die darauf folgenden Fragen im Redefluss beantwortet sein würden. So lautete beispielsweise die erste Frage im Fragenbereich Betreuungssituation: „Können Sie mir die aktuelle Betreuungssituation beschreiben?“. Ich verzichtete darauf, den Leitfaden an die verschiedenen Betreuungssituationen anzupassen, sondern nahm die Anpassung an nur einen betreuten Elternteil oder die ambulante Begleitung während des Interviews vor. Das war möglich, da mir die Situation schon vor dem Interview bekannt war und ich mich somit darauf einstellen konnte. Auf Probeinterviews mit Betreuungspersonen verzichtete ich aufgrund der wenigen mir zur Verfügung stehenden Personen und führte das Interview stattdessen einmal zur Überprüfung mit einer Fachperson durch. Der zusätzliche Fragebogen41 besteht aus Fragen, die aus zeitlichen Gründen aus dem Interview ausgelagert werden mussten. Die Methode des Fragebogens wird meist als quantitative Methode verwendet. In diesem Fall allerdings handelt es sich um einen Fragebogen, der zusätzlich zu einem Leitfadeninterview qualitativ Daten ermittelt. Eine Quantifizierung der Fragen hatte ich in Erwägung gezogen, bin aber aufgrund der viel zu kleinen Stichprobe wieder davon abgekommen. 5.3.3 Durchführung der Interviews

41

vg. Anhang Seite 165

80

Zunächst fragte ich Fachpersonen per Telefon an, ob sie bereit wären an einer Befragung teilzunehmen. Die Wahl des Ortes überliess ich den Fachpersonen. Die Interviews fanden alle in Büros der betreffenden Institutionen statt. Ich habe mit den Betreuungspersonen telefonisch abgesprochen, dass es etwa eine Stunde dauern würde und dass ich das Interview auf MiniDisc aufnehmen würde, was die Transkription der Interviews ermöglichte. Ich verzichtete darauf, den zu befragenden Personen die Fragen im Vorfeld schriftlich zuzusenden. Die insgesamt sieben Interviews fanden im Zeitraum zwischen Ende Mai bis Anfang Juli statt. Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die interviewten Betreuungspersonen, das Datum der Befragung, Zeit der Betreuung, sowie Eltern(-teil) mit geistiger Behinderung, Kind(er) und deren Lebensform (vgl. Tab. 2). Betreuungsperson

Datum

Zeit

der

Eltern(-teil)

Kind(er)

Lebensform

Frau A.

Amélie (9 Monate)

Sozialpädagogische

Betreuung A

42

Frau Ahorn

27.5.03

aktuell

(Herr A.)*43 B

Frau Birke

2.6.03

aktuell

Frau B.

Lebensgemeinschaft Bettina (3)

Wohnheim einer

Herr B. C

Frau Chriesi

10.6.03

aktuell

Institution

Frau C.

Frau Ceder

Christian (7)

Ambulante Begleitung

Daniel

Ambulante Begleitung

Eric (9)

Heilpädagogische

Elisa (6)

Lebensgemeinschaft

Fiona (15 Monate)

Mutter-Kind-Heim in

(Herr C.)**44

D

Frau Dornbusch

17.6.03

vor 2 Jahren

Frau D. (Herr D.)**

E

Herr und Frau

25.6.03

aktuell

Frau E

Eiche F

Frau Fichte

30.6.03

aktuell

Frau F

Heilpädagogischer

(Herr F.)*

Gemeinschaft G

Frau Ginster

4.7.03

aktuell

Frau G.

Gustav (6)

(Herr G.)**

Gesine (4)

Werkstätte

Tab. 2: Übersicht der Interviewsituationen Zu

Beginn

der

Befragung

schilderte

ich

den

Betreuungspersonen

den

Forschungszusammenhang, Ziel des Interviews, meine Befragungsmethode und den ungefähren 42

Die Betreuungssituationen habe ich mit Buchstaben versehen, und die Namen der Betreuungspersonen und Eltern und Kinder demnach verändert. 43 *Ehemann oder Partner lebt nicht in der Betreuungssituation, hat jedoch Kontakt zu Frau und Kind 44 **Ehemann oder Partner hat keine leichte oder mittlere geistige Behinderung

81

Ablauf. Zudem wies ich nochmals auf die Anonymisierung der Daten hin. Während des Interviews versuchte ich möglichst wenig einzugreifen. Die Dauer variierte von 20 Minuten bis zu eineinhalb Stunden. Den Fragebogen gab ich den interviewten Personen direkt nach der Befragung. Ich fragte zudem nach einem Leitfaden der Institution und wenn vorhanden nach einem Konzept bezüglich Elternschaft oder Sexualpädagogik. Bei den Interviews, die vor Ort stattfanden, wurde ich, ausser in einem Fall, gefragt, ob ich einen kurzen Einblick in die Betreuungssituation bekommen möchte. Ich lernte so die Mütter, Väter und Kinder kennen und konnte mir ein Bild der Atmosphäre und Örtlichkeiten machen. Vor und nach dem Interview fanden in den meisten Fällen sehr interessante Gespräche und Begegnungen statt. 5.4

Dokumentation und Aufbereitung der Daten

Die Interviews mit den Betreuungspersonen wurden auf MiniDisc aufgenommen und transkribiert. Die Transkription stellt eine Übertragung von schweizerdeutscher Mundart ins Hochdeutsche dar und erfolgte nach folgenden von mir gesetzten Regeln: -

Gesprochenes wird wörtlich transkribiert (Unvollständiges und Wiederholungen werden belassen)

-

Inhalt steht im Vordergrund (äh und ähnliches kann weggelassen werden, für Inhalt nicht relevante Dialektausdrücke werden eingedeutscht)

-

Lange Denkpausen werden mit Pünktchen (…) ersichtlich gemacht

-

Nonverbale Äusserungen werden nur wenn sie für den Inhalt wichtig sind in Klammer niedergeschrieben

-

Fragen der Interviewerin sind kursiv, Antworten des Interviewten normal geschrieben. Falls zwei InterviewpartnerInnen anwesend sind werden deren Antworten gekennzeichnet.

Direkt nach dem Interview erstellte ich ein Gesprächsprotokoll, in dem ich den Interviewkontext beschrieb, subjektive Eindrücke über den Verlauf der Befragung und das Verhalten der InterviewpartnerIn protokollierte. Die Fragebogen wurden in den Computer eingegeben, damit das gesamte Datenmaterial in elektronischer Form vorhanden war. Der Rücklauf des Fragebogens betrug 100%, was angesichts des persönlichen Kontakts und der Engagiertheit der InterviewpartnerInnen nicht verwunderlich ist. Sämtliche Daten wurden vollständig anonymisiert. Teilweise schien aber die Anonymität der erwähnten Personen auch bei Namensänderung aufgrund der persönlichen Lebensgeschichte und der engen Lebensverhältnisse in der Schweiz nicht gewährleistet. Um den Datenschutz trotzdem gewährleisten zu können sind die Daten nicht vollständig in der Publikation enthalten. 82

5.5

Datenauswertung

Ich habe mich entschlossen, die Auswertung des erhobenen Datenmaterials nach der Inhaltsanalyse nach MAYRING vorzunehmen und meiner Untersuchung anzupassen. „Die Festlegung eines konkreten Ablaufmodells der Analyse ist dabei am zentralsten. Die Inhaltsanalyse ist kein Standardinstrument, das immer gleich aussieht; sie muss an den konkreten Gegenstand, das Material angepasst sein und auf die spezifische Fragestellung hin konstruiert werden“ (MAYRING 2003: 43).

So werde ich zunächst die Inhaltsanalyse nach MAYRING vorstellen und nachfolgend das konkrete Vorgehen der Auswertung erläutern. 5.5.1

Qualitative Inhaltsanalyse nach MAYRING

Die qualitative Inhaltsanalyse ist eine klassische Vorgehensweise zur Analyse von Textmaterial. Ein wesentliches Kennzeichen ist die Verwendung von Kategorien, die meist, theoretischen Modellen entnommen, an das Material herangetragen werden und nicht unbedingt daraus entwickelt (vgl. FLICK 1998: 212). Bei der Inhaltsanalyse handelt es sich um eine sozialwissenschaftliche Methode, die zu Beginn dieses Jahrhunderts in den USA als primär kommunikationswissenschaftliches

Verfahren

zur

Auswertung

der

sich

entfaltenden

Massenmedien und zur Einschätzung deren gesellschaftlichen Einflusses entwickelt wurde. Einer der wohl bekanntesten Vertreter der qualitativen Inhaltsanalyse ist MAYRING. Heute wird die qualitative Inhaltsanalyse in der Regel zur Analyse subjektiver Sichtweisen in LeitfadenInterviews verwendet (vgl. FLICK 1998: 215). Der

Versuch

einer

Definition

des

Begriffes

Inhaltsanalyse

von

MAYRING

kann

folgendermassen zusammengefasst werden: Die Inhaltsanalyse will auf systematische Art und Weise fixierte Kommunikation analysieren, sie geht dabei regelgeleitet und theoriegeleitet vor, mit dem Ziel, Rückschlüsse auf bestimmte Aspekte der Kommunikation zu ziehen (vgl. MAYRING 2003: 13). Ich werde im Folgenden die wichtigsten Aspekte der qualitativen Inhaltsanalyse nach MAYRING darstellen. In einem allgemeinen inhaltsanalytischen Ablaufmodell gibt MAYRING ein Schema der Analyse vor, das im konkreten Fall an das jeweilige Material und die jeweilige Fragestellung angepasst werden soll (vgl. MAYRING 2003: 53). Das Modell von MAYRING (vgl. MAYRING 2003: 54) ist unstrukturierter, als die Darstellung ebendieses Ablaufmodelles von LAMNECK, weshalb ich diese hier übernehme (vgl. LAMNECK 1995: 217ff):

Bestimmung des Ausgangsmaterials

1. Festlegung des Materials 2. Analyse der Entstehungssituation

83

3. Formale Charakteristika des Materials

Fragestellung der Analyse

4. Richtung der Analyse 5. Theoriegeleitete Differenzierung der Fragestellung

Ablaufmodell der Analyse

6. Bestimmung der Analysetechnik 7. Definition der Analyseeinheiten 8. Analyse des Materials

Die ersten fünf Stufen dienen zur Analyse des Ausgangsmaterials und zur Festlegung der Fragestellung der Analyse. Darauf kann in einer sechsten Stufe die konkrete Analysetechnik bestimmt werden. Es werden Analyseeinheiten festgelegt. „-

Die Kodiereinheit legt fest, welches der kleinste Materialbestandteil ist, der ausgewertet werden darf, was der minimale Textteil ist, der unter eine Kategorie fallen kann.

-

Die Kontexteinheit legt den grössten Textbestandteil fest, der unter eine Kategorie fallen kann.

-

Die Auswertungseinheit legt fest, welche Textteile jeweils nacheinander ausgewertet werden“ (MAYRING 2003: 53).

Die achte Stufe der Analyse des Materials werde ich näher erläutern, da sie die eigentliche Auswertung darstellt. MAYRING nennt drei Techniken zur Analyse des Materials, die er als Grundformen des Interpretierens bezeichnet (vgl. MAYRING 2003: 58f; LAMNECK 1995: 209ff):

Zusammenfassende Inhaltsanalyse In der zusammenfassenden Inhaltsanalyse wird das Material so reduziert, dass wesentliche Inhalte erhalten bleiben. Dies geschieht durch Auslassung, Paraphrasierung, Generalisierung, Integration und/oder Selektion des Datenmaterials. Ergänzende Inhaltsanalyse Die

ergänzende

Inhaltsaltsanalyse

zieht

zu

interpretationsbedürftigen

Textstellen

zusätzliches

Kontextmaterial heran, um die Textstelle zu erläutern, erklären oder auszudeuten. MAYRING unterscheidet zwischen der engen und der weiten Kontextanalyse. Strukturierende Inhaltsanalyse Bei der strukturierenden Inhaltsanalyse wird eine bestimmte Struktur aus dem Material herausgefiltert, um unter vorher festgelegten Ordnungskriterien einen Querschnitt durch das Material zu legen oder das Material aufgrund bestimmter Kriterien einzuschätzen. Hierbei unterscheidet MAYRING die formale, inhaltliche, typisierende und skalierende Strukturierung.

Die Techniken können je nach Bedarf alle oder in den möglichen Kombinationen zur Analyse des Datenmaterials angewandt werden. 84

Die Vorteile der Auswertung nach der qualitativen Inhaltsanalyse nach MAYRING liegen darin, dass sie dem Gegenstand angepasst wird und dass es sich um ein strukturiertes Verfahren handelt, das intersubjektiv nachvollziehbar und überprüfbar ist. 5.5.2

Konkretes Vorgehen

Das genaue Auswertungsverfahren habe ich erst nach der Datenerhebung festgelegt, da es dem Datenmaterial angepasst entwickelt wurde. Ich werde im Folgenden die Bestimmung des Ausgangsmaterials und die Festlegung der Fragestellung vornehmen, wobei ich nicht exakt nach den Stufen von MAYRING (vgl. Kap.4.5.1) vorgehe. Die Auswertung hat das inhaltliche Ziel, Aussagen aus Sicht der Betreuungspersonen von Eltern(-teilen)

mit

geistiger

Behinderung

zu

erfragten

Bereichen

der

untersuchten

Betreuungssituation und der Situation von Eltern(-teilen) mit Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz zu strukturieren und in eine für die Interpretation geeignete Form zu bringen. Die methodische Zielsetzung ist demzufolge eine deskriptive Darstellung der wichtigen Aussagen des Datenmaterials. Dieses wird durch Reduktion der inhaltstragenden Stellen erreicht. Die Auswertung erfolgt einzelfallbezogen anhand der Interviews zu den sieben untersuchten Betreuungssituationen. Es lassen sich aber durch den Vergleich der ausgewerteten Daten auch allgemeine Aussagen machen. Der Vergleich der Betreuungssituationen wird in Tabellenform dargestellt. Es sollen nicht Häufigkeiten aufgezeigt werden, sondern die unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten von Eltern(-teilen) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung dargestellt werden. Das Datenmaterial besteht aus transkribierten Leitfadeninterviews, Fragebogen in elektronischer Form und Gesprächsprotokollen zu jeder der sieben untersuchten Betreuungssituationen. Die genannten Bestandteile des Datenmaterials stellen die Grundgesamtheit dar, über welche Aussagen gemacht werden können. Die erhobenen Daten werden vollumfänglich ausgewertet, für eine Stichprobe ist das Datenmaterial zu wenig umfangreich. Repräsentativität wird nicht angestrebt, denn es handelt sich bei Eltern mit einer geistigen Behinderung um eine Gruppe, die auch in einer grossen Stichprobe nur in einer kleinen Anzahl angetroffen wird. Im Folgenden werde ich die konkrete Auswertungsmethode in den Punkten 0 bis 3 beschreiben.

0

Explorative Phase

85

Zunächst versuchte ich in einer explorativen Phase der Auswertung einen Überblick über das Datenmaterial zu gewinnen. Diese Phase ist wichtig für die Wahl der Auswertungsmethode und die Entwicklung des Auswertungsdesigns.

1

Fallbeschreibung

In dieser ersten Phase erstellte ich von jeder der sieben untersuchten Betreuungssituationen eine Fallbeschreibung. Diese Fallbeschreibung beinhaltet die Beschreibung der Institution, der Betreuungssituation, der betreuten Personen, der Betreuungspersonen, sowie die zentralen Aussagen, welche die Betreuungspersonen geäussert haben. Die Fallbeschreibung wird während der Auswertung laufend anhand der Erkenntnisse modifiziert.

2

Auswertung des Datenmaterials

Die Auswertung der Interviews und Fragebogen wurde, wie schon erwähnt, angelehnt an die qualitative Inhaltsanalyse nach MAYRING durchgeführt. Ich habe ein konkretes Ablaufmodell entwickelt, das die drei von MAYRING dargestellten Techniken der zusammenfassenden, ergänzenden und strukturierenden Inhaltsanalyse beinhaltet (vgl. Kap. 5.5.1). Das Modell in fünf Schritten ist in untenstehender Abbildung (vgl. Abb. 3) dargestellt.

86

Interview

Fragebogen Zusammenfassende Inhaltsanalyse

Datenmaterial Fragebogen

Datenmaterial Interviews 1. Schritt Kategorien 2. Schritt

Tabelle Interview1

Tabelle Fragebogen1

Paraphrasieren Generalisieren 3. Schritt

Tabelle Interview2

Zusammenführen Protokolle

Ergänzen Konzepte

Reduzieren

Explizierende Inhaltsanalyse

Tabelle I+F1 4. Schritt

Tabelle I+F2

Strukturieren

Ergebnisse der Untersuchung

Strukturierende Inhaltsanalyse

5. Schritt

Abb. 3: Konkretes Ablaufmodell des Auswertungsverfahrens 1. Schritt: Zunächst wurde das Datenmaterial von Interviews und Fragebogen getrennt bearbeitet. Für einen ersten Schritt der Auswertung brauchte es zunächst ein Verfahren der Kategorienbildung. Zudem wurden die Analyseeinheiten bestimmt. Einige Kategorien habe ich vor der Bearbeitung des Datenmaterials aus dem Leitfaden der Interviews und der Fragen des Fragebogens herausgearbeitet. Dies ergab einen vorläufigen Katalog von möglichen Kategorien, der während der Auswertung um Kategorien, die sich aus Antworten der Interviews und Fragebogen ergaben, erweitert wurde. Die Bestimmung der Analyseeinheiten war für Interview und Fragebogen dieselbe. Die kleinste Analyseeinheit (Kodiereinheit) ist ein Wort, die grösste (Kontexteinheit) die Antwort auf eine mündliche oder schriftliche Frage, welche einen Abschnitt in der Transkription der Interviews darstellt. Als Auswertungseinheit habe ich ebenfalls die Antwort auf eine Frage festgelegt.

87

Bei den transkribierten Interviews wurde konkret jedes der Interviews mit einem Buchstaben versehen, der mit dem Anfangsbuchstaben von Betreuungsperson, der/s Eltern(teils) und dem Namen des Kindes übereinstimmte. Die Auswertungseinheiten wurden gemäss der Fragennummer des Leitfadens mit Q1, Q2, Q3… versehen. Innerhalb der Auswertungseinheiten habe ich den Text in Abschnitte unterteilt, die ich Analyseeinheiten nannte. Eine neue Analyseeinheit beginnt, wenn ein neuer Aspekt, der einer anderen Kategorie zugeordnet werden kann im Text erscheint. Die Analyseeinheiten habe ich mit der fortlaufenden Nummerierung Q1.1, Q1.2, Q1.3…innerhalb der Auswertungseinheit versehen. Die Analyseeinheiten ordnete ich einer Kategorie zu (vgl. Tab. 3).

Fall Nr.

Frage

Datenmaterial Interview

Kategorie

A

Q1,1

Aktuelle Betreuungssituation

Institution

A

Q1,2

A

Q1,3

A

Q1,4

A

Q3,1

Wir sind vom Konzept her eine Rund-um-die-Uhr Betreuung für geistig behinderte Menschen. Sie können bei uns auf dem Bauernhof wohnen und arbeiten. Wir sind ein Leitungspaar, beide 80% angestellt, ich bin Sozialpädagogin, mein Partner ist Landwirt und er ist jetzt in der Ausbildung zum Betreuer im Behindertenbereich. Wir haben zudem eine Sozialpädagogin, 80% angestellt, Jakob, der junge Mann, den wir gesehen haben, ist Zimmermann (Erstberuf) und geht im Sommer auch zur Ausbildung und arbeitet 100%. Die Praktikantin arbeitet auch 100% Es war Zufall, dass wir Plätze frei hatten durch den Ortswechsel. Da kam eine Anfrage der Amtsvormundschaft in A., ob wir Platz hätten für ein junges Paar, das ein Kind erwartet. Dann kamen die Beiden schnuppern und wir beschlossen, dass wir das gerne machen würden. Wir wollten aber nicht alle drei auf einmal aufnehmen. Da haben wir erst mal Mutter und Kind aufgenommen,… …und eigentlich ist es die Idee, dass der Mann, also der Vater des Kindes auch kommt. Dies ist je länger je mehr mit Fragezeichen verbunden und nicht so ganz einfach. Es sind verschiedene Leute, die jeweils einen anderen Auftrag haben.

Zielsetzung

Aufnahmeverfahren Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Zielsetzungen

Tab. 3: Auszug Tabelle Interview1 Die Antworten der Fragebogen wurden analog zu den Interviews mit Buchstaben versehen, die Frage mit F1, F2, F3… bezeichnet und die Auswertungseinheiten soweit notwendig in Analyseeinheiten unterteilt, welche mit F1.1, F1.2, F1.3… bezeichnet wurden. In der Auswertung der Fragebogen entspricht die Auswertungseinheit meist der Analyseeinheit, da es sich um Fragen mit klaren Vorgaben für Antworten handelt. Den Analyseeinheiten habe ich eine Kategorie zugeordnet (vgl. Tab. 4).

Fall Frage Datenmaterial Fragebogen

Kategorie

A

F2

Biographische Angaben

A

F3

A

F4

Mutter: 1975 Vater: 1980 Mutter: leichte geistige Behinderung Vater: Doppeldiagnose: Schizophrenie, Sucht Mutter wohnte vor der Geburt bei den Eltern und danach in der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft; der Vater wohnte zuvor und jetzt in einer betreuten Wohnform und arbeitet an einem geschützten Arbeitsplatz

Biographische Angaben Wohnform

Tab. 4: Auszug Tabelle Fragebogen1 So wurde im ersten Schritt aus dem Datenmaterial der Interviews eine Tabelle Interviews1 und aus dem Datenmaterial der Fragebogen eine Tabelle Fragebogen1.

88

2. Schritt: Im zweiten Schritt wurde der Text durch Paraphrasierung und Generalisierung reduziert. Bei der Paraphrasierung wurden die Analyseeinheiten auf inhaltstragende Sätze reduziert. Zudem wurden, wenn notwendig, sprachliche angleichende Veränderungen vorgenommen. Mit der Generalisierung wurde eine weitere Reduktion auf den Textinhalt in stichwortartige Kürzestform vorgenommen (vgl. Tab. 5). Dieser Schritt war nur beim Datenmaterial der Interviews notwendig, da die Antworten der Fragebogen schon in Kürzestform waren.

Fall Nr.

Frage

Paraphrasierung

Generalisierung

Kategorie

A

Aktuelle Betreuungssituation

Wir sind vom Konzept her eine Rundum-die-Uhr Betreuung für geistig behinderte Menschen. Sie können bei uns auf dem Bauernhof wohnen und arbeiten. Wir sind ein Leitungspaar, beide 80% angestellt, ich bin Sozialpädagogin, mein Partner ist Landwirt und er ist jetzt in der Ausbildung zum Betreuer im Behindertenbereich. Wir haben zudem eine Sozialpädagogin, 80% angestellt, Jakob ist Zimmermann (Erstberuf) und geht im Sommer auch zur Ausbildung und arbeitet 100%. Die Praktikantin arbeitet auch 100%

Rund-um-die-Uhr-Betreuung Behinderte Menschen Bauernhof Leiterehepaar, Sozialpädagoginnen, Praktikantin

Institution

Q1,1

Tab. 5: Auszug Tabelle Interview2 So wurde im zweiten Schritt der Auswertung aus der Tabelle Interview1 die Tabelle Interview2. 3. Schritt: In einem dritten Schritt wurden die Tabellen Interview2 und Fragebogen1 zusammengeführt. Die Analyseeinheiten aus dem Datenmaterial von Interviews und Fragebogen, die derselben Kategorie zugeordnet worden waren, hängte ich aneinander. Um die Herkunft der Textstellen weiterhin rückverfolgen zu können, habe ich die Nummern der Analyseeinheiten in einer Spalte der Tabelle aufgeführt (vgl. Tab. 6).

Kategorie

Betreuungssituation A

Kontaktaufnahme Anfangsphase

Schwieriger Anfang Spannungen am Anfang Mutter dachte, es sei vorübergehender Aufenthalt Betreuerin als „Verbündete“ Amtsvormundschaft/Beistände Besserung

AQ6.1 AQ6.2 AQ6.3 nur der

Betreuungssituation B

Nr.

Erstes Jahr: bei Konflikt hatte Vater Angst, dass ihnen die Tochter weggenommen würde Hat das jetzt noch, wenn ein neues Teammitglied kommt

BQ4.7 BQ4.8

Eltern haben Vertrauen gefasst, sie merken, dass das Ziel ist, sie zu unterstützen

Einleben Unterschied zu Leben bei Eltern

Tab. 6: Auszug Tabelle I+F1 Es entstand aus den Tabellen Interview2 und Fragebogen1 die Tabelle I+F1. Die Schritte 1, 2 und 3 lassen sich der zusammenfassenden Inhaltsanalyse nach MAYRING zuordnen (vgl. Kap. 4.5.1).

89

4. Schritt: Es handelt sich bei der Tabelle I+F1 um eine sehr umfangreiche Tabelle. In einem 4. Schritt wurde das Datenmaterial ein weiteres Mal reduziert, indem die Inhalte zu derselben Kategorie der jeweiligen Betreuungssituation, bestehend aus verschiedenen Analyseeinheiten, zusammengefasst wurden. Im selben Schritt klärte

ich

unklare

Textstellen

durch

den

Beizug

von

Kontextstellen

im

Herkunftsdatenmaterial

(Interview/Fragebogen) oder wenn notwendig aus dem Gesprächsprotokoll oder den jeweiligen Konzepten. Diese Ergänzung des Datenmaterials entspricht der explizierenden Inhaltsanalyse nach MAYRING (vgl. 4.5.1). Aus der Tabelle I+F1 entsteht die Tabelle I+F2. 5. Schritt: Die im 5. Schritt der Auswertung vorgenommene Strukturierung des Datenmaterials entspricht im weitesten Sinne der strukturierenden Inhaltsanalyse nach MAYRING (vgl. Kap. 4.5.1). Ich habe eine inhaltliche Strukturierung des Datenmaterials vorgenommen, bei der ich bestimmte Themen, Inhalte und Aspekte aus dem Material herausgefilterte und zusammenfasste. Dieser letzte Schritt ist notwendig, da das Datenmaterial in Form einer grossen Tabelle wenig aussagekräftig ist. Zunächst bestimmte ich Themenbereiche und strukturierte diese durch Unterbereiche. Es handelt sich um folgende Themenbereiche und Unterbereiche. 1

Eltern(-teil) Kinderwunsch Veränderung durch die Geburt Lebensumstände der Eltern Beziehung zum Kind Ressourcen und Grenzen

2

Kind Situation des Kindes Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen

3

Rahmenbedingungen der Betreuungssituation Kurzbeschreibung der Betreuungssituation Wohnen Unterstützung Finanzierung

4

Betreuungsperson Einstellung zur betreuten Elternschaft Stellung in der Betreuungssituation Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle /Konkurrenz Perspektiven der Betreuungssituation Fachberatung/ Koordinationsstelle Einstellung zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein

Bei der Bestimmung orientierte ich mich an der Forschungsfragestellung, dem Datenmaterial und dem Theorieteil. Ich bestimmte die Kategorien der Tabelle I+F2, welche für die Themenbereiche relevant erschienen. Das Datenmaterial der relevanten Kategorien wurde zu jedem Themenbereich zusammengetragen und zu einem Text zusammengefasst. Aus dem Datenmaterial entsteht auf diese Weise als Ergebnis der Auswertung eine strukturierte Beschreibung jeder einzelnen Betreuungssituation (vgl. Kap. 6.1).

90

3

Darstellung der ausgewerteten Daten

Die Ergebnisse bestehen aus einer Tabelle, die eine Übersicht über die sieben untersuchten Betreuungssituationen gibt (vgl. Tab. 7, Kap. 6.1). Zu jeder der Betreuungssituationen gibt es eine Fallbeschreibung, welche einen Überblick über die jeweilige Betreuungssituation vermittelt und eine Interpretation der nach Themenbereichen strukturierten detaillierten Beschreibung der Betreuungssituation (vgl. Kap. 6.1). Auf einen reduzierten übersichtlichen Vergleich der Betreuungssituationen in Tabellenform habe ich, abgesehen von der Übersicht, verzichtet. Die Daten werden, wo ein Vergleich sinnvoll erscheint, in die Interpretation der Ergebnisse einbezogen (vgl. 6.2). Die Ergebnisse der Auswertung, wie auch deren Diskussion und Interpretation befinden sich im Kapitel 6.

91

6

Auswertungsergebnisse und Diskussion

Im Kapitel 6 befinden sich die Ergebnisse der Untersuchung und deren Diskussion. Zunächst werde ich die Ergebnisse der einzelnen Betreuungssituationen (vgl. Kapitel 6.1), darauf, die Ergebnisse der Betreuungssituationen im Vergleich (vgl. Kapitel 6.2) diskutieren. In einem dritten Teil des Kapitels stelle ich den Bezug zu den Ergebnissen der Fachtagung her (vgl. Kapitel 6.3), um anschliessend auf die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick einzugehen, sowie den

Bezug

zur

Fragestellung,

zum

theoretischen

Hintergrund

und

zum

aktuellen

Forschungsstand herzustellen (vgl. Kapitel 6.4). 6.1

Ergebnisse und Diskussion der einzelnen Betreuungssituationen

Zunächst möchte ich in der folgenden Tabelle einen Überblick über die untersuchten Betreuungssituationen verschaffen (vgl. Tab. 7).

Institution Art der Betreuung Stellung der Betreuungsperson

Wohnsituation

Mutter

Vater

Kind(er) Entwicklung des Kindes

Förderung des Kindes

A

B

C

D

E

F

G

Sozialpäd. Lebensgemeinschaft stationär

Wohnheim in Institution

Ambulante Begleitung

Ambulante Begleitung

ambulant

ambulant

Heilpäd. Gemeinschaft stationär

Werkstätte

stationär

Heilpäd. Lebensgemeinschaft stationär

Frau Ahorn: Leiterin der sozialpäd. Lebensgemeinschaft

Frau Birke: Wohnbereichsleiterin

Frau Dornbusch: Begleitperson

Frau Eiche, Herr Eiche: Leiterehepaar der heilpäd. Lebensgemeinschaft

Frau Fichte: Leiterin der heilpäd. Gemeinschaft

Frau Ginster: Leiterin des Textilateliers, Bezugsperson

Kinderzimmer, Schlafzimmer Frau A., Räumlichkeiten der Gemeinschaft Frau A.: leichte geistige Behinderung

Kinderzimmer, Elternzimmer, Räumlichkeiten der Wohngruppe Frau B.: leichte geistige Behinderung

Frau Chriesi: Begleitperson Frau Ceder: Leitende Sozialpädagogin Wohnung

Wohnung

Kinderzimmer, Zimmer Frau E., Räumlichkeiten der Gemeinschaft

Wohnung

Frau C.: leichte geistige Behinderung

Frau E.: leichte geistige Behinderung

Herr A.: - wohnt ausserhalb, an Wochenenden bei der Familie - leichte geistige Behinderung, Schizophrenie, Suchtproblematik Amélie (9 Monate) normal

Herr B.: Leichte geistige Behinderung , psychische Probleme

Vater Christian: abwesend Herr C.: keine Behinderung

Frau D.: Körperbehinderung, leichte geistige Behinderung Herr D.: keine Behinderung

Fiona: Kinderhaus Frau F.: MütterWohngemeinschaft Frau F.: leichte geistige Behinderung

Bettina (3)

Christian (7)

sprachliche Entwicklung verzögert

normal

Daniel (0–6 Monate) normal

heilpäd. Früh-

-

Eric (9) Elisa (6) Eric: Behinderung Elisa: Entwicklungsbeeinträchtigung Eric: heilpäd. Kindergarten,

-

Therapie für körperliche

Vater Eric: abwesend Vater Elisa: abwesend

Bezugsperson

Frau G.: leichte geistige Behinderung

Herr F.: - verheiratet mit Frau F. - lebt ausserhalb - regelmässige Besuche - leichte geistige Behinderung Fiona (15 Monate) normal

Gustav (6) Gesine (4) normal

-

-

Herr G.: keine Behinderung

92

erzieherin

Entwicklung

interne Förderung Elisa: Stützunterricht, interne Förderung

Tab. 7: Übersicht über die Betreuungssituationen In der Tabelle ist ersichtlich, dass es sich um vier stationäre und zwei ambulante Betreuungssituationen handelt. Die als letzte untersuchte Betreuungssituation G ist keine eigentliche Betreuungssituation, wie sich kurz vor dem Interview herausstellte. Ich habe die Daten dennoch in die Auswertung aufgenommen, werde sie aber in der Diskussion gesondert betrachten. Ansonsten zeigt die Tabelle, dass die Betreuungssituationen sehr verschieden sind, weshalb ich zuerst jede in Ergebnissen und Diskussion einzeln aufführen werde. Die Fallbeschreibung der jeweiligen Betreuungssituation ist an den Anfang des Kapitels gestellt, um einen Einstieg in die Betreuungssituation zu vermitteln. Anschliessend diskutiere und interpretiere ich interessante Punkte auf der Basis der Fallbeschreibung und den Auswertungsergebnissen nach Themenbereichen. Die nach Themenbereichen strukturierten Beschreibungen der Betreuungssituationen befinden sich im Anhang45. 6.1.1

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation A

6.1.1.1 Fallbeschreibung A Fallbeschreibung A Das Interview zur Betreuungssituation A führte ich mit Frau Ahorn. Sie ist diplomierte Sozialpädagogin HFS und leitet mit ihrem Mann den Bauernhof und die sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, die einem Verein von dezentral organisierten Wohngruppen angehört. Die betreuten Personen der Betreuungssituation A sind Frau A. und ihre neun Monate alte Tochter Amélie. Die beiden wohnen in der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft. Auf dem Bauernhof leben und arbeiten Menschen mit unterschiedlich starken geistigen Behinderungen und/oder psychischen Problemen. Es handelt sich um eine stationäre Betreuungsform über 24 Stunden. Die Hauptbetreuungsperson Frau Ahorn ist für Mutter und Kind zuständig. Frau A. arbeitet auf dem Bauernhof. Während dieser Zeit ist das Kind unter der Obhut der Betreuungspersonen. Die Arbeitszeit kann flexibel gehandhabt werden, so dass Mutter und Kind viel Zeit miteinander verbringen können. Frau A. und Amélie bewohnen je ein Zimmer und haben ein eigenes Bad. Wohnzimmer und Küche teilen sie mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern. Der Vater von Amélie lebt ausserhalb, verbringt aber die Wochenenden bei seiner Familie. Es ist geplant, dass auch er in die Wohngemeinschaft einzieht. Der Umzug ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass er einen externen Arbeitsplatz hat. Die Problematik von Herrn A. lässt sich in einer Doppeldiagnose Schizophrenie und Suchtproblematik beschreiben. Frau A. hat eine leichte geistige Behinderung. Die Partnerschaft der Eltern wird von 45

vgl. Anhang Seite 170

93

Frau Ahorn als sehr instabil bezeichnet, was unter anderem auf die eingeschränkte Beziehungsfähigkeit des Vaters zurückzuführen ist. Frau A. wohnte vor der Geburt des Kindes bei ihren Eltern und unterhielt mit Herrn A. eine Wochenendbeziehung. Nach der Geburt zog sie auf Drängen der Vormundschaftsbehörde in die heilpädagogische Lebensgemeinschaft. Es lässt sich nicht genau sagen, ob die Schwangerschaft geplant oder ungeplant war. Sicher ist, dass die Mutter einen Kinderwunsch hatte. Beim Vater vermutet die Betreuungsperson Frau Ahorn, dass eher der Wunsch nach Normalität und Unabhängigkeit im Vordergrund stand. Die Ressourcen der Mutter liegen laut der Betreuungsperson in der Beziehung, die sie zum Kind hat. Sie hat im Laufe der Betreuung gelernt, ihre Fähigkeiten besser einzuschätzen, und kann auf diese Weise auch besser Unterstützung anfordern und annehmen. Die Grenzen sieht Frau Ahorn bei der Mutter im kognitiven Bereich, beim Vater in der psychischen Labilität, und damit verbunden seiner Schwierigkeit Verantwortung wahrzunehmen. Frau A. hat erst seit der Schwangerschaft einen Vormund, das Kind steht ebenfalls unter Vormundschaft. Die Entwicklung von Amélie verlief bisher normal, daher gibt es keine spezifischen Fördermassnahmen.

6.1.1.2 Interpretation der Betreuungssituation A

Themenbereich Eltern: In der Betreuungssituation A werden Frau A. und ihr Kind Amélie in einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft stationär unterstützt. Diese Betreuungsform hat den Vorteil, dass Mutter und Kind in einer Familie leben. Diese Wohnform erachte ich für eine unterstützte Elternschaft als sehr geeignet, da sie dem Zusammenleben als Familie sehr nahe kommt, und dennoch eine intensive Unterstützung über 24 Stunden ermöglicht und so – wie Frau Ahorn bemerkte – Mutter und Kind Schutz vor Überforderungssituationen bietet. Die Reaktion der näheren Angehörigen auf die Schwangerschaft von Frau A. war zunächst eher negativ. Frau Ahorn erklärt dies mit der Überforderung der Eltern von Frau A., was meiner Ansicht nach auf mangelnde fachliche Unterstützung und Beratung der Familie oder auch eine Überforderung der beteiligten Fachpersonen beim Entdecken der Schwangerschaft hindeuten könnte. Das Paar konnte durchsetzen, dass Frau A. das Kind nicht abtreiben musste, was ihr nahe gelegt wurde. „Ihr Kinderwunsch war sicher ein „echter“. Seiner war eher so, dass er eigene Entwicklungsschritte vollziehen wollte, die er aber gar nicht schafft.“

Es stellt sich die Frage, ob das Paar vor der Schwangerschaft bei Äusserung des Kinderwunsches in Beratung war. Frau Ahorn konnte mir keine Auskunft darüber geben. Ich vermute, dass dies nicht der Fall war und das Paar daher mit den realistischen Folgen einer Elternschaft - nämlich 94

einer stärkeren Abhängigkeit - nicht vertraut gemacht worden war. Vielfach stellen sich Menschen mit Behinderung vor, dass mit dem Erlangen des Familienstatus auch eine grössere Unabhängigkeit einhergeht. Interessant erscheint mir, dass eine Person aus dem Bekanntenkreis die Vormundschaftsbehörde einschaltete, die darauf zum Schutz des Kindes handelte. Frau A wurde gegen ihren Willen bevormundet und die zuständige Amtsvormundschaft handelte, indem sie einen Platz für die gesamte Familie suchte. Es wurde neben der relativ harten Methode der Bevormundung der Mutter zum Schutz des Kindes ein fortschrittlicher und nicht ganz einfacher Weg eingeschlagen. Ein Unterstützungsangebot für eine ganze Familie zu finden scheint gegenwärtig nicht einfach zu sein. So waren auch Frau Ahorn und ihr Mann nur aufgrund eines Umzugs der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft in ein anderes Haus bereit, neue Strukturen zu schaffen. Zudem entschieden sie sich zunächst nur Mutter und Kind aufzunehmen. „Es war Zufall, dass wir Plätze frei hatten durch den Ortswechsel. Da kam eine Anfrage der Amtsvormundschaft, ob wir Platz hätten für ein junges Paar, das ein Kind erwartet. Dann kamen die Beiden schnuppern und wir beschlossen, dass wir das gerne machen würden. Wir wollten aber nicht alle drei auf einmal aufnehmen. Da haben wir erst mal Mutter und Kind aufgenommen, und eigentlich war es die Idee, dass der Mann, also der Vater des Kindes auch kommt. Dies ist je länger je mehr mit Fragezeichen verbunden und nicht so ganz einfach.“

Die Veränderungen im Leben von Frau A. durch die Geburt des Kindes waren umfassend. Für Frau A. waren sie mit einem Ortswechsel und somit dem Verlassen ihres sozialen Umfeldes verbunden. Es ist anzunehmen, dass die Vormundschaft, gegen die sie sich lange wehrte, keinen positiven Einfluss auf ihr Selbstwertgefühl gehabt hat. Zudem sah sie ihr neues Umfeld zunächst als „verbündet“ mit den Behörden an, was den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses erschwert haben muss. Frau A. hatte einen schwierigen Einstieg in ihre Rolle als Mutter, bei dem der Vater des Kindes - ob nun positiv oder negativ - ihr nicht zur Seite stehen konnte. Herr A. wohnt noch immer nicht mit Frau und Kind zusammen, was einerseits angesichts der von Frau Ahorn geschilderten Umstände verständlich ist, andererseits aber den Auflagen der Amtsvormundschaft nicht gerecht wird. „Wir denken, es ist eine Überforderung, wenn er nicht zuerst an seinen Problemen arbeitet. Er ist in diesem Sinne gar nicht beziehungsfähig. Für Amélie wäre es sicher schöner, wenn ihr Vater auch immer da wäre, aber wenn er da ist oder nicht… wenn sie ihn eh nicht wahrnimmt in seiner Rolle, dann spielt es gar keine grosse Rolle. Meinen wir…, das ist natürlich schwierig zu beurteilen. Das sind so Sachen, was ist denn besser? Da beginnt man plötzlich zu werten und weiss es gar nicht genau (was das Beste ist). Das ist eher heikel. Aber ich finde es schön, dass er jedes Wochenende kommt, so behält er den Kontakt zu Kind und Mutter. Und wir können gleichzeitig Inputs geben, schauen wie es läuft.“

Ob das Misslingen der Schnupperzeit des Vaters in der Lebensgemeinschaft nun auf die beengten Platzverhältnisse des Wohnbereichs von Mutter und Kind zurückzuführen ist, oder ob dessen psychische Probleme ausschlaggebend waren, lässt sich nicht sagen. Mir schien, dass der Vater in der Betreuungssituation etwas abseits stand und ich habe mich gefragt, ob er die Chance 95

bekommt, seine negative Rolle wieder loszuwerden. Ich hatte aber auch den Eindruck, dass sich Frau Ahorn der negativen Rolle des Vaters durchaus bewusst war. Das Leiterehepaar versucht, eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen aller Familienmitglieder gerecht wird. Und Frau Ahorn erwähnte, dass Frau A. sich ein Zusammenleben mit dem Vater ihres Kindes gar nicht mehr vorstellen könne, und sogar Angst vor seinem Jähzorn habe. Die Beziehung von Frau A. zum Kind bezeichnet Frau Ahorn als liebevoll. Die Beziehung ist vorhanden, muss aber unterstützt und gefördert werden. „Sie hat gerne Spass, sie bringt das Kind gerne zum lachen, das empfinde ich dann manchmal fast als grenzüberschreitend. Sie spürt dann nicht mehr gut, und da aber dann auch wieder ich Mühe, ich habe das Gefühl, sie spürt nicht mehr, wenn es bei Amélie eher ins Schreien geht, weil sie Angst hat. Und sie findet es dann sehr lustig und…“ M.S.: „Dann musst du einschreiten…?“ „Da finde ich es schwierig einzuschreiten, weil, das sind dann ja Momente, wo sie sich ums Kind kümmert. Und dann kommen und sagen, so darfst du nicht…..hmm.“

Dieser Abschnitt zeigt einerseits, dass Unterstützung der Mutter im Umgang des Kindes notwendig ist. Die Mutter muss, in diesem spezifischen Fall, lernen, wie die Reaktionen des Kindes zu deuten sind. Andererseits wird deutlich, dass Frau Ahorn sich in einer Situation befindet, in der sie abwägen muss, ob sie zum Schutz des Kindes einschreiten soll oder ob das Verhalten tragbar ist, die Mutter-Kind-Beziehung fördert und sie mit einem Eingreifen zudem das Vertrauensverhältnis zur Mutter belasten würde. Frau Ahorn beschreibt, dass Frau A. sehr liebevoll, manchmal auch ängstlich im Umgang mit ihrem Kind ist. Die Ängstlichkeit bewirkt in positiver Weise, dass die Mutter sich der möglichen Gefahren für das Kind bewusst ist. „Ich finde, dass sie eine liebevolle Art im Umgang mit ihrem Kind hat. Sie will das Beste für ihr Kind, das ist eigentlich nur natürlich. Im Prinzip empfinde ich es als einen Vorteil, dass sie eher ängstlich ist als so laissez-faire. Wenn sie jetzt beispielsweise die Kleine auf der Wickelkommode lassen würde ohne daran zu denken, dass sie runterfallen könnte, wäre das auf der anderen Seite schwierig. Ich stelle mir immer vor was umgekehrt wäre, wenn… ja, was könnte sein…“

Bei der Frage nach den Ressourcen von Frau A. nennt Frau Ahorn unter anderem den Umstand, dass diese aufgrund ihrer Behinderung das Bedürfnis nach geregelten Zeiten und Handlungsabläufen habe, was positiv auf das Kind wirke. „Andererseits, was ich gut finde, dass sie das Bedürfnis nach immer gleichem hat. Zum Beispiel gleiche Zeiten, damit sie sich diese selber merken kann, damit es funktioniert. Und das hat auch positive Auswirkungen auf das Kind, so dass wir beispielsweise nie Rhythmusprobleme hatten.“

Demgegenüber ist die schnelle Veränderung durch die Entwicklung des Kindes eine grosse Herausforderung für Frau A.. Eine Thematisierung dieses Umstandes ist schwierig, da Frau A. in der Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung nicht weit ist. Frau A. verfügt über wenig positive Erziehungserfahrungen aus ihrer Herkunftsfamilie, was angemessenes Verhalten gegenüber dem Kind erschwert. 96

„Da hat sie natürlich auch eine andere Ausgangslage. Sie weiss nichts, wirklich nichts. Sie hat eher solche Moralsätze drin, wie, einmal einen Klaps auf den Hintern schadet nicht, Schreien lassen…. Man muss es sogar ab und zu schreien lassen. Solche Sachen sind da. So Pauschalsätze, sind wichtig, oder handlungsleitend.“

Dies stellt wiederum Anforderung an die Unterstützung, in die Erziehung des Kindes einzugreifen. Es stellt sich für mich die Frage, wie weit das Eingreifen gerechtfertigt ist. Wann ist das Verhalten der Mutter gefährdend, wann entspricht es nicht den Erziehungsvorstellungen der Betreuungspersonen? „Und sonst wurde es in diesen neun Monaten immer vertrauensvoller. Sie hat gegenüber mir geäussert, doch, ich mag dich gerne und ich denke, dass sie die Begleitung auch zum Teil schätzt. Kommt natürlich immer darauf an in welcher Situation und wie die Betreuung passiert. Doch die Beziehung ist eigentlich gut.“

Frau A. lernt, laut Frau Ahorn, in der Unterstützung zunehmend ihre Grenzen einzuschätzen und kann so die notwendige Unterstützung anfordern und auch annehmen. Das Vertrauensverhältnis von Frau Ahorn und Frau A. ermöglicht, dass die Mutter Ratschläge annehmen kann. Wenn nun die Unterstützung zum Ziel hat, der Mutter beizubringen, wo ihre Grenzen liegen und dass sie die Möglichkeit hat Hilfe anzufordern, ist dies optimal. So wird der Mutter soviel Verantwortung wie möglich übergeben.

Themenbereich Kind: Die Entwicklung von Amélie ist bisher normal verlaufen. Es waren nach regelmässiger Beurteilung des Kindes von Fachpersonen keine externen Fördermassnahmen notwendig. Es erscheint mir wichtig, dass ein Kind geistig behinderter Eltern regelmässig abgeklärt wird, damit auf allfällige Entwicklungsauffälligkeiten reagiert werden kann.

Themenbereich Rahmenbedingungen: Die Wohnsituation bezeichnet Frau Ahorn als gut. Ausser wenn am Wochenende der Vater da ist, weil dann die Platzverhältnisse eher knapp sind. Auf die Frage nach den Zielen der Unterstützung, nennt Frau Ahorn verschiedene Ziele der beteiligten Personen, welche dann Anforderungen an die Unterstützung ergeben. „Es sind verschiedene Leute, die jeweils einen anderen Auftrag haben. Von Mutter und Kind ist es klar, dass sie mal selbständig in einer Wohnung leben möchten und das Kind betreuen. Von der Amtsvormundschaft her steht klar das Kindeswohl im Vordergrund. Man muss schauen, dass dem Kind nichts geschieht, respektive, dass es eine gute und gesunde Entwicklung durchläuft. Daher ist es auch in der Betreuung immer ein Gemisch von allem.“

Es erscheint interessant, dass Frau Ahorn nicht ein Ziel nennt, sondern die verschiedenen Perspektiven erläutert. Ich denke, dass die verschiedenen Anforderungen, die an die Betreuungsperson herangetragen werden, die besondere Herausforderung der Unterstützung 97

einer Elternschaft ausmachen. Die Betreuungsperson muss in jeder Problemsituation abwägen, welcher Anforderung sie zu genügen hat. Welche Reaktion angebracht ist. Ob überhaupt eine Reaktion angebracht ist. Frau Ahorn unterscheidet konkret die direkte Unterstützung von Frau A. und dem Kind, bei der Handlungen vermittelt werden, und indirekte Unterstützung, bei der zum Schutz des Kindes jemand anwesend ist und ein Auge auf Mutter und Kind hat. Man kann folgern, dass ein Ziel der Unterstützung ist, von direkter Unterstützung vermehrt zu indirekter Unterstützung zu kommen. Frau A. arbeitet auf dem Bauernhof. Die Arbeitszeiten werden flexibel gehandhabt, so dass Mutter und Kind Zeit füreinander haben, wenn dies gerade passt, die Mutter aber auch Zeit für sich in Anspruch nehmen kann, wenn sie das Bedürfnis hat. Diese Aufteilung scheint mir sehr positiv für das Mutter-Kind-Verhältnis zu sein.

Themenbereich Betreuungsperson: Frau Ahorn ist mit ihrer Stellung als Leiterin der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft, sowie Hauptbetreuungsperson von Mutter und Kind gut geeignet als Interviewpartnerin. Sie hat genauen Einblick in die Unterstützung der Mutter und des Kindes, kennt aber auch die Umstände der Betreuungssituation. Sie wirkte auf mich sehr kompetent. Frau Ahorn bemerkt, dass die Unterstützung einer Elternschaft zu Veränderung ihrer Einstellung gegenüber der Thematik geführt habe. Früher sei ihr die Möglichkeit der Betreuung von Eltern mit geistiger Behinderung nicht bewusst gewesen. Heute empfindet sie die Reaktion des Umfeldes als schlecht informiert. „Was ich dazu spannend empfinde, sind die Reaktionen der anderen Menschen. Wenn sie hören, geistig behinderte Mutter: ja, ist das Kind auch behindert?“

Frau Ahorn beschreibt ihre Tätigkeit als interessant und empfindet es als Herausforderung, eine Mutter mit geistiger Behinderung zu unterstützen. Zuweilen sei die Unterstützung auch anstrengend. Die Problembereiche sieht Frau Ahorn vor allem in der Erziehung des Kindes, bei der die verschiedenen Auffassungen der Mutter, sowie der involvierten Fachpersonen aufeinander treffen. Zudem bemerkt sie, dass die stetige Veränderung des Kindes der Mutter Mühe bereitet, so dass die Mutter die Entwicklung des Kindes unbewusst eher bremst, als fördert. „Sie ist auch sehr ängstlich fürs Kind, dass es sich nicht stösst… und verhindert so eher, als dass sie es fördert. Einfach so behalten, wie es ist, am liebsten. Und das ist dann unsere Herausforderung, sie auf den nächsten Veränderungsschritt vorzubereiten.“

Die gemeinsame Betreuung von Mutter und Kind beschreibt Frau Ahorn als einen Spagat. Einerseits sollte der Mutter möglichst viel an Selbstbestimmung und Verantwortung überlassen 98

werden, andererseits muss das Wohl des Kindes gewährleistet werden. Es ist zuweilen schwierig zu entscheiden, wann es erforderlich ist einzuschreiten. In diesem Zusammenhang erwähnt Frau Ahorn, dass sie in dieser Rolle von der Mutter leicht als Konkurrenz wahrgenommen werden könnte. Frau A. sieht sie aber nicht als Konkurrentin, was laut Frau Ahorn damit zusammenhängen könnte, dass sie selber noch keine Kinder hat und somit, wie für die Mutter, alles neu ist. Für Frau Ahorn ist die Betreuung eine Gratwanderung zwischen Nähe und Distanz. Einerseits entsteht durch die Betreuungsform des Zusammenlebens, sowie die Thematisierung sehr intimer Bereiche durch die Mutterschaft ein sehr enges Verhältnis, dem andererseits eine gewisse professionelle Distanz gegenübersteht, die notwendig ist, um die Betreuungssituation reflektieren zu können. Auf die Frage nach der Verantwortung für das Kind, antwortete Frau Ahorn, dass Verantwortung für die momentane Situation des Kindes bei ihr liege. Die Verantwortung für dessen Lebenssituation hingegen nicht. Jedes Kind wird in ein Leben hineingeboren aus dem sich dessen Biographie ergibt. Die Möglichkeit einer Fachberatung mit fachlichem Austausch und themenbezogener Supervision würde Frau Ahorn als positiv bewerten. Und meiner Ansicht nach ist eine solche auch notwendig, um die von ihr genannten Problembereiche der Betreuung mit aussen stehender fachlicher Unterstützung reflektieren zu können. Den Vorschlag einer Koordinations- und Beratungsstelle befürwortet sie. Als Anforderungen sieht Frau Ahorn das Vorhandensein von sozialpädagogischer, medizinischer, psychologischer und systemischer Fachkompetenz. Eine umfassende Veränderung der Betreuungssituation erscheint Frau Ahorn nicht vonnöten zu sein. Auf die sich verändernden Bedürfnisse von Mutter und Kind werde reagiert. Ansonsten meint Frau Ahorn, dass die Zukunft mit der Familie und den Vormündern zusammen geplant werde und dass es das Wichtigste sei, dass alle Familienmitglieder zufrieden sind und Amélie in einer geschützten und entwicklungsförderlichen Umgebung aufwachsen könne.

6.1.2

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation B

6.1.2.1 Fallbeschreibung B Fallbeschreibung B

99

Das Interview führte ich mit Frau Birke, die zuerst Gruppenleiterin auf der Wohngruppe, in der die Familie lebt, war und die Familie in deren Anfangszeiten betreute. Sie ist jetzt als Wohnbereichsleiterin der Institution für das Wohnen allgemein zuständig. Durch ihre lange Arbeit mit der Familie konnte sich ein starkes Vertrauensverhältnis entwickeln. Frau Birke hat als Quereinsteigerin keine spezifisch sozialpädagogische Ausbildung, besuchte aber verschiedene Fachkurse. Die betreuten Personen der Betreuungssituation B sind Herr und Frau B. mit ihrer 3jährigen Tochter Bettina. Die Familie wohnt in der Wohngruppe dieser Institution. Auf der Wohngruppe wohnen neben der dreiköpfigen Familie noch zwei Bewohnerinnen mit mittlerer geistiger Behinderung und zwei schwer geistig behinderte junge Männer. Es handelt sich um eine stationäre Betreuungsform über 24 Stunden. Vater, Mutter und Kind haben je eine eigene Hauptbetreuungsperson, für Familienfragen ist die Hauptbetreuungsperson des Kindes zuständig. Die dreiköpfige Familie lebt nach dem erstellten Konzept Familie in der Wohngruppe. Das Kind hat ein eigenes Kinderzimmer, die Eltern einen grossen Raum mit Esstisch, Lavabo, Sofa und Fernseher, der als Schlaf- und Wohnzimmer dient. Die Familie isst in diesem Raum. Abends können die Eltern sich so aus den Gruppenräumen in ihre privaten Räumlichkeiten zurückziehen, wenn das Kind schläft. Frau B. hat eine geistige Behinderung. Herr B. hat zusätzlich zur geistigen Behinderung psychische Störungen und ist demzufolge nicht sehr belastbar. Frau Birke bezeichnet die Partnerschaft der Eltern als stabil. Die Mutter wohnte vor der Geburt des Kindes in einer Institution, in der sie auch arbeitete. Der Vater lebte und arbeitete in einer heilpädagogischen Grossfamilie auf einem Bauernhof. Zwei Monate vor der Geburt kamen Mutter und Tochter in ein Mutter-Kind-Heim. Der Vater sah seine Familie kaum, worauf Herr und Frau B. die Initiative ergriffen und mit Unterstützung der Beiständin des Kindes nach einem Lebensraum für die ganze Familie suchten. Ein Jahr nach der Geburt von Bettina, nach vielen Absagen, konnten sie als Familie in die Institution einziehen. Es ist unklar, ob die Schwangerschaft ein Unfall war oder nicht. Das Kind wurde in einer Pillenpause gezeugt. Die Mutter hatte einen starken Kinderwunsch, der auch thematisiert wurde, aber nach Erzählungen von Frau B. vorwiegend negative Reaktionen hervorrief. Als Frau B. schwanger war, kämpften die Eltern abermals gegen ablehnende Reaktionen und die empfohlene Abtreibung. Die Ressourcen der Eltern liegen laut Frau Birke darin, dass sie wissen, dass sie Hilfe benötigen und diese auch annehmen können. Die Grenzen der beiden liegen klar im kognitiven Bereich. Das Kind steht unter Beistandschaft, das Sorgerecht liegt bei den Eltern. Bei Bettina ist ein leichter Entwicklungsrückstand im sprachlichen Bereich bemerkt worden. Sie besucht daher die heilpädagogische Früherziehung.

6.1.2.2 Interpretation der Betreuungssituation B

Themenbereich Eltern: Frau B. hatte einen starken Kinderwunsch. Sie besprach diesen mit ihrer Beiständin, was eine vorwiegend negative Reaktion hervorrief. Auch Herr B. hatte einen Kinderwunsch, hinter dem laut Frau Birke aber eher der Wunsch nach einer Familie und damit der Wunsch nach Normalität standen. Beide waren sich bewusst, dass sie nach der Geburt eines Kindes nicht mehr selbständig 100

würden leben können und waren auch bereit, die mit der Elternschaft verbundenen Einschränkungen zu akzeptieren. Dies deutet auf eine begleitete realistische Auseinandersetzung mit dem Kinderwunsch hin. Interessant ist, dass – wie auch in Betreuungssituation A – das Paar von einem „Unfall“ spricht. Der Kinderwunsch war bei Frau A. und Herrn A. da, stiess auf Ablehnung und so – kann man folgern – beschloss das Paar, dennoch ein Kind zu zeugen. Auf die Schwangerschaft reagierte wiederum das Umfeld ablehnend. Herr und Frau B. wehrten sich gegen die Abtreibung oder Fremdplatzierung des Kindes. „Bei ihm waren starke Ängste vorhanden, ob er das wirklich kann und es funktioniert, nehmen sie uns das Kind nicht weg… und das war für ihn eine ganz starke… und er hat auch wirklich gekämpft darum, auf seine Art. Und sie haben es auch erreicht. Sie mussten kämpfen, dass das Kind nicht abgetrieben wurde, nachher mussten sie darum kämpfen, dass sie es behalte durften, nachher, dass sie zusammen wohnen können.“

Nach der Geburt des Kindes wohnten Mutter und Kind in einem Mutter-Kind-Heim. Es kommt häufig vor, dass Mütter mit einer leichten oder mittleren geistigen Behinderung zunächst in einem Mutter-Kind-Heim untergebracht werden. Diese Institutionen sind am ehesten bereit und auch darauf vorbereitet, eine Mutter mit geistiger Behinderung und ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen. Dennoch muss man bedenken, dass Mutter und Kind aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden und dieser Vorgang ihnen ein zweites Mal bevorsteht, da Mutter-Kind-Heime meist nicht auf langfristige Betreuung eingerichtet sind. Herr B. fühlte sich vom Mutter-Kind-Heim nicht genügend ins Familienleben einbezogen, da ergriff er zusammen mit der Beiständin des Kindes die Initiative und suchte nach einem Platz für die ganze Familie. „Das Ehepaar wohnte im Doppelzimmer, anfänglich auch die kleine Tochter, weil sie das unbedingt wollten. Es war ein enormer Drang da, als „Familie“ zusammenzuleben, dass es anfangs möglichst nahe sein musste.“

Der Wunsch der Eltern als Familie zusammenzuleben scheint sehr stark gewesen zu sein und demzufolge ist die Geschichte geprägt von der Eigeninitiative der Eltern, um diesen Wunsch zu verwirklichen. Wenn die Eltern nicht diesen Willen gehabt hätten, wäre es wohl nie dazu gekommen, dass sie nun zu dritt als Familie zusammenleben können. Auch hier war die Aufnahme der Familie – ähnlich wie in Betreuungssituation A – durch die Neueröffnung der Institution möglich und von der Bereitschaft des Teams abhängig. Zu Beginn der Betreuung sass die Angst vor einer Trennung von der Tochter bei den Eltern tief, und machte die Beziehungsaufnahme und den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses eher schwierig. Die anfänglichen Schwierigkeiten könnten laut Frau Birke auch etwas mit der Wohnsituation zu tun gehabt haben. Mit einer Veränderung der Struktur, so dass Eltern und Kind getrennte Zimmer hatten, entspannte sich die Situation merklich. Für Frau Birke stellt sich 101

dennoch die Frage, ob das Zusammenleben der Familie innerhalb der Wohngruppe wenn Bettina älter wäre, weiterhin funktionieren würde. In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob eine Wohngruppe für Menschen mit unterschiedlich starker, geistiger Behinderung der geeignete Ort für ein Kind ist, aufzuwachsen. Frau Birke bezeichnet es als Ressource, dass die Eltern bereit sind, die Unterstützung zum Wohl der Tochter anzunehmen. „Dass sie das Beste wollen, für ihre Tochter und man über diesen Ansatz immer wieder einen Weg findet mit ihnen zu reden und die Situation anzuschauen und mögliche Hilfestellungen zu besprechen. (…) Sie sind schon offen und wissen auch, dass sie Hilfe benötigen. Das ist eigentlich phänomenal. Das ist eine grosse Ressource, dass sie die Hilfe gut annehmen können.“

Wenn Eltern wissen, dass sie Hilfe benötigen, und diese auch annehmen können, ist eine grundlegende Voraussetzung für eine unterstützte Elternschaft gegeben. Frau Birke bemerkt, dass den Eltern die stetige Entwicklung und Veränderung des Kindes Mühe bereitet. Dies hat auch schon Frau Ahorn in Betreuungssituation A beobachtet. Menschen mit geistiger Behinderung brauchen in ihrem Leben Struktur und Kontinuität. So ist es wichtig, dass Betreuungspersonen in ihrer Unterstützung den Eltern diesen Widerspruch transparent machen und ihnen die Entwicklungsschritte des Kindes und deren Notwendigkeit näher bringen. „Man muss immer wieder alles mit ihm entwirren, Situationen anschauen und fragen, wie würdest du es machen, wünschen… Und unsere Nöte und Sorgen so herüberbringen, dass er sie versteht.“

Neben diesem immer wiederkehrenden „Entwirren“ der Situation erwähnt Frau Birke, dass der Vater sich Sorgen macht, dass seine Tochter ihm intellektuell überlegen sein wird. „Ja, halt schon, dass das Kind irgendwann weiter sein wird als sie. Von der kognitiven Entwicklung her. Nicht von der Reife, da haben sie doch auch einen ziemlichen Teil. Aber so Hausaufgaben in der Schule. Da macht er sich schon mächtig Gedanken, wie das dann laufen soll. Da sind dann schon wirklich die grossen Grenzen da, wo es ihnen dann wie der Stolz, der Kopf, das Einsehen nicht zulässt Hilfe anzunehmen.

Frau Birke kommt an dieser Stelle auf die Grenze zu sprechen, wo der Stolz des Vaters verunmöglicht Hilfe anzunehmen. Dies steht im Gegensatz zur Aussage, dass es zu den Ressourcen der Eltern gehört, dass sie Hilfe annehmen können. Das lässt sich mit der psychischen Beeinträchtigung und Behinderung des Vaters und dessen traditionellem Rollenbild erklären. „Gerade beim Vater ist eine sehr traditionelle Vorstellung vorhanden. Das Familienbild, was sind Eltern… der Vater ist das Oberhaupt, bringt das Geld nachhause, entscheidet. Aber gerade bei ihm… er bringt das Geld nicht heim. Da kommt schon ein „Nicht-Genügen“.“

Er kann seine eigenen Vorstellungen nicht erfüllen, was ihn mit sich unzufrieden macht. Frau Birke erwähnte, dass der Vater oft nicht arbeiten geht und es viel Zeit und Geduld in der Einzelbetreuung braucht, seine Auseinandersetzung mit sich selber zu unterstützen. Dennoch

102

scheint er seine Probleme aus der Beziehung zu seiner Tochter mindestens zum Teil heraushalten zu können. „Er hat ein sehr gutes Bild, was ein Kind braucht und was nicht, was für ein Kind schwierig ist und was nicht. Da hat er ein total gutes Empfinden. Er hat ein gutes Gerechtigkeitsempfinden und Sachen, die ihn als Kind verletzt haben, da ist er darauf bedacht, diese nicht weiterzugeben.“

Die Aussagen von Frau Birke zeigen, dass Herr B. keine einfache Person ist. Seine geistige Behinderung ist nicht so stark, wie die seiner Frau, aber es kommen psychische Probleme dazu. Mir scheint somit eher verständlich, wie das Umfeld der Familie auf die Schwangerschaft und Elternschaft reagiert hat. Dennoch beschreibt Frau Birke Herrn B. als einen Vater, der sich seiner Rolle sehr wohl bewusst ist und diese auch wahrnimmt. Frau B. ist kognitiv schwächer, bedarf einiges mehr an Unterstützung im Umgang mit dem Kind, ist aber in der Lage, das Kind zu betreuen, ohne - wie ihr Mann - psychisch an Grenzen zustossen. „Die Aufgabe mit Bettina nimmt sie völlig gut wahr. Wir merken aber, je älter Bettina wird, desto mehr bemerkt man eine Überforderung bei ihr. Und zwar im Verstehen von Dingen, wie, warum gehorcht Bettina jetzt nicht mehr, warum trotzt sie jetzt, warum kann sie denn nicht einfach schön essen, wenn ich ihr das sage, warum wirft sie mit Esswaren um sich… völlig normale Sachen, die er vom Abstraktionsvermögen her viel besser verstehen kann als sie.“

Die Eltern scheinen sich in ihrer Beeinträchtigung zu ergänzen. Das stellt meiner Ansicht nach eine schwierige Ausgangslage für eine Elternschaft und deren Unterstützung dar. Wichtig erscheint es mir, zu trennen, wo die Probleme der Eltern mit sich selber liegen und wo es um die Probleme im Umgang mit dem Kind geht. Die Partnerschaft der Eltern - so Frau Birke - ist ein zentrales und tragendes Element in der Elternschaft auf das die Betreuungspersonen sich in der Unterstützung beziehen können.

Themenbereich Kind: Bei einer Abklärung des Kindes wurde ein leichter Entwicklungsrückstand vor allem im sprachlichen

Bereich

festgestellt.

Zudem

ist

nicht

sicher,

ob

eine

Störung

des

Gleichgewichtssinnes vorliegt. „Das liegt jetzt einfach mal auf dem Tisch. Wir alle weigern uns von einer Behinderung zu sprechen, weil wir möchten, dass sie die Chance hat, sich weiterhin normal zu entwickeln, ohne, dass das Damoklesschwert der Behinderung in ihrem Nacken ist.“

Bettina

besucht

nun

wöchentlich

die

heilpädagogische

Früherzieherin.

Wenn

ein

Entwicklungsrückstand frühzeitig festgestellt wird, kann mit entsprechenden Massnahmen auf die Diagnose reagiert werden. Mir erscheint es positiv, dass, um eine Stigmatisierung zu vermeiden, nicht von einer Behinderung gesprochen wird. Es ist allerdings wichtig, dass die

103

Entwicklung von Bettina beobachtet wird und regelmässig Treffen der beteiligten Fachpersonen stattfinden. Bettina verbringt den Tag bei einer Tagesmutter, die aber nur ein weiteres Kind hat. Sie ist eher scheu im Umgang mit anderen Kindern, was höchstwahrscheinlich auf die fehlenden sozialen Kontakte zu anderen Kindern zurückzuführen ist. Frau Birke meint, dass sie daher überlegen, Bettina in eine Spielgruppe zu schicken.

Themenbereich Rahmenbedingungen: Ich habe bereits erwähnt, dass die Wohnsituation der Familie innerhalb der Wohngruppe auf Dauer von Frau Birke als nicht praktisch erachtet wird. „Wir möchten die Betreuungssituation der Familie verbessern. Wir haben immer wieder überlegt, was denn jetzt besser wäre. Ihr Wunsch wäre es, als Familie in einer Dreizimmerwohnung zu leben. Dann bin ich irgendwann in dieser ganzen Situation an den Punkt gekommen, wo ich mir überlegt habe, ob wir nicht besser eine Wohnung mieten würden und die Familie dort wohnen lassen. Vielleicht wäre das weniger aufwendig. Ich habe dann aber gemerkt, ich, ja, …. wenn ich jetzt sage, wir machen das, dann wird das gemacht und dann trage ich… also, ich habe Angst bekommen von der Verantwortung. Und ich habe dann mit einem Psychiater - zufällig begleitet der den Vater, er ist aber Kinder- und Jugendpsychiater - …wir konnten eine Besprechung machen. (…) Und dort hat er dann gesagt, er, seine Einschätzung sei, dass diese Familie, bis Bettina die Schulreife erreicht hätte sicher, in einer Wohnform leben sollte, in der sie 24 Stunden am Tag innert sehr kurzer Frist Hilfe holen könnte. Und jetzt sind wir intern am überlegen, wie wir die Familie als Familie existieren lassen könnten.“

Die Wohnform in einer heilpädagogischen Grossfamilie wurde ebenfalls in Erwägung gezogen, aber wegen dem erneuten Beziehungsaufbau wieder verworfen. Ich erachte es als sehr wichtig, dass die Betreuungsform von Zeit zu Zeit kritisch hinterfragt wird und andere Möglichkeiten der Unterstützung in Betracht gezogen werden. In der Betreuungssituation B steht die Familie als Ganzes im Mittelpunkt der Unterstützung. „Zielsetzung ist, dass diese Familie zusammenbleiben kann, dass aber auch in diesem Ganzen das Kind eine Chance hat, möglichst gut gefördert zu werden und trotzdem die Gemeinschaft einer Familie erleben kann.“

Themenbereich Betreuungsperson: Frau Birke ist als Bereichsleiterin Wohnen für die Wohngruppen in der Institution zuständig. Zuvor war sie Hauptbetreuungsperson der Familie und hat die Wohngruppe und die Betreuungssituation aufgebaut. Sie ist auch in ihrer jetzigen Position Bezugsperson der Familie, zu der sie durch die anderthalbjährige Betreuung ein tragfähiges Vertrauensverhältnis aufbauen konnte. „Mit der Beziehung geht da natürlich sehr viel. (…) Und das (Beziehungsaufbau) braucht anderthalb, zwei Jahre… Das zeigt aber auch die Situation von Menschen mit einer Behinderung auf. Dieser ganze Vertrauensaufbau immer wieder. In anderthalb Jahren kann viel schief laufen. Im Moment denke ich schon, dass ich, um noch mal zum vorherigen zurückzukommen, eine gewisse Konstanz für sie verkörpere.

104

Weil ich mit ihnen den Anfang durchgemacht habe und sie das Gefühl haben, sie wisse, dass ich mich nicht „drehe“.“

Die Konstanz sehe ich als wichtigen Faktor in der Unterstützung. Gerade Eltern mit geistiger Behinderung haben meist eine Geschichte hinter sich, in der viele Personen nicht an sie und ihr Kind

geglaubt

haben.

Durch

eine

konstante

Beziehung

zu

einer

oder

mehreren

Betreuungspersonen entsteht ein Vertrauensverhältnis, das Eingriffe zum Schutz des Kindes erlaubt, die ansonsten als Absicht, das Kind von der Familie zu trennen wahrgenommen werden könnten. Bei der Frage nach den Problemsituationen in der Betreuung meint Frau Birke zunächst einmal, dass es häufig solche gebe. Als ein zentrales Problem bezeichnet sie die Erziehungsvorstellungen der verschiedenen Betreuungspersonen. „Diese Problemsituationen haben meist den Ausgangspunkt: Wer ist denn jetzt wirklich zuständig für die Erziehung? Diese Frage kann ich sehr klar beantworten: die Eltern.“

Dennoch sind viele andere Personen indirekt an der Erziehung beteiligt. Sie stellt es als schwierig dar, sich auf eine einheitliche Linie zu einigen. Wiederum geht es – wie in der Betreuungssituation A - um die Vorstellungen, die einzelne beteiligte Fachpersonen von Erziehung haben. Der Massstab, den man an die Erziehung legt, spielt hierbei eine Rolle. Zwischen der Vorstellung, die man von idealer Erziehung hat und der realen Erziehung ist meist ein Unterschied. Bei Eltern ohne Behinderung wird dies als „Erziehungsstil“ akzeptiert, bei Eltern mit geistiger Behinderung wird die perfekte Erziehung angestrebt. Eine weitere interessante Problematik ist, dass Frau B. Bettina, nach Frau Birkes Eindruck, am liebsten als Kleinkind behalten möchte und so auch die Entwicklung des Kindes unbewusst eher hemmt als fördert. „Sie ist ein unkompliziertes Kind, wir nehmen aber gewisse Hemmschwellen und Ängste wahr. Wie sie sich einfach an gewisse Sachen nicht hintraut. Es kann sein, dass das völlig normal ist, kann aber auch sein,… Eine Zeit lang hatte ich eine These. Bettina bleibt klein, weil die Mutter möchte, dass sie klein bleibt. Aber, das sind so Gedanken, die man sich macht…“

Frau Birke erwähnt in diesem Zusammenhang, dass Frau B. schon vom Wunsch nach einem zweiten Kind gesprochen hat, wovon Frau Birke ihr abgeraten hatte. Es scheint mir wichtig, dass der Mutter diese Verhaltensweise bewusst gemacht wird und mit ihr besprochen werden kann. Als ich Frau Birke nach der Verantwortung für das Kind fragte, antwortete sie, wie auch schon Frau Ahorn, dass man die Verantwortung für die momentane Situation übernehme, nicht aber die Verantwortung für Lebenssituation. Diese Erklärung entlastet die Betreuungspersonen und sagt implizit, dass diese die Verantwortung dafür, dass ein Kind geistig behinderte Eltern hat, nicht übernehmen können und wollen.

105

Frau Birke erachtet eine spezifische Fachberatung als wünschenswert, auch auf den Vorschlag einer Koordinations- und Beratungsstelle reagierte sie positiv. Sie nennt als Anforderungen das Vorhandensein von Fachwissen, Adressen, das Angebot von Krisenintervention und die Ermöglichung von Erfahrungsaustausch. Zum Schluss meint Frau Birke, dass sie eine verantwortungsvolle Begleitung einer Elternschaft nur bei mehr Unterstützungsangeboten, die beim Kinderwunsch eines Paares ansetzen würden, unterstützen könne. Sie sieht grossen Handlungsbedarf bei der Unterstützung von Elternschaften von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung.

6.1.3

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation C

6.1.3.1 Fallbeschreibung C Fallbeschreibung C Das Interview führte ich mit Frau Chriesi und Frau Ceder. Frau Chriesi besucht die Familie zweimal wöchentlich, Frau Ceder ist die leitende Sozialpädagogin. Sie hat die Leitung über diese Dienstleistung und steht Frau Chriesi, gelernte Damenschneiderin und Sozialtherapeutin, bei der Begleitung fachlich zur Seite. Die begleiteten Personen der Betreuungssituation C sind Frau C. und ihr siebenjähriger Sohn Christian. Die Organisation bietet stundenweise ambulante Begleitung für Menschen mit geistiger Behinderung an. Die Unterstützung wird im Auftrag der begleiteten Person ausgeführt. Es besteht ein Vertrag, dessen Zielsetzung die begleitete Person bestimmt. Frau Chriesi besucht die Familie seit vier Jahren zwei Mal pro Woche. Die Begleitung findet einmal am Morgen mit der Mutter und einmal am Abend mit der ganzen Familie statt. Frau Chriesi ist die Hauptbetreuungsperson für Mutter und Kind zusammen. Herr C. geht tagsüber einer geregelten Arbeit nach, Frau C. ist Hausfrau und Mutter. Frau C. lebt mit ihrem siebenjährigen Sohn und ihrem Lebenspartner selbständig in einer Wohnung. Der leibliche Vater von Christian ist abwesend. Der jetzige Lebenspartner von Frau C. hat die Vaterrolle übernommen. Frau C. hat eine leichte geistige Behinderung, ihr Lebenspartner hat keine Behinderung. Es besteht ein gutes partnerschaftliches Verhältnis zwischen Frau C. und Christians Stiefvater. Die Wohnform der Mutter vor der Geburt ist unbekannt. Die Schwangerschaft war ungewollt. Frau C. ging, nachdem die Schwangerschaft bekannt wurde, weg, um dem Widerstand ihrer Mutter und einer Abtreibung zu entgehen. Nach der Geburt wohnte sie in einem Mutter-Kind-Haus. Die Ressourcen der Mutter liegen laut Frau Chriesi in ihrer konsequenten Art und in der guten Einschätzung alltäglicher Situationen. Sie hat Schwierigkeiten im kognitiven Bereich und es bereitet ihr Mühe einen Alltagsrhythmus beizubehalten. Das Kind steht unter Beistandschaft, das Sorgerecht liegt bei der Mutter. Christian ist normal entwickelt und besucht die erste Klasse der Regelschule.

106

6.1.3.2 Interpretation der Betreuungssituation C Themenbereich Eltern: Es handelt sich bei der Betreuungssituation um die ambulante Begleitung einer Familie. Frau Ceder: „Wir haben kein Betreuungsverhältnis mit den Leuten. Sondern, wir haben einen Vertrag mit den Personen im Auftrag von diesen Personen selber. Wir arbeiten für diese Personen und machen nur das was sie wollen. Das heisst, wir arbeiten in diesem Sinne nicht zielorientiert, sondern nur wenn die Leute für sich selber ein Ziel haben, dann unterstützen wir sie darin, das Ziel zu erreichen. Und ich denke, das generelle Ziel ist, dass die Leute die Möglichkeit haben selbständig zu leben.“

Es ist spannend, dass andere Themenbereiche als bei stationärer Betreuung herausgegriffen werden. Die Begleitung ergibt sich mehr aus den Bedürfnissen einer Elternschaft und ist weniger zwischen Eltern und Kind hin und her gerissen, als zwischen Familie und Gesellschaft. Nach dem bekannt werden ihrer ungewollten Schwangerschaft, verliess Frau C. den damaligen Wohnort aufgrund der negativen Reaktionen der Mutter und der vorgeschlagenen Abtreibung. Sie handelte, um das Kind behalten zu können gegen den Willen ihrer Bezugspersonen und verliess ihr gewohntes Umfeld. Auch Frau C. – wie bereits in den vorherigen beiden Betreuungssituationen – musste dafür kämpfen ihr Kind behalten zu können. Heute lebt Frau C. mit ihrem Sohn und ihrem Mann, der nicht der leibliche Vater ihres Sohnes ist, als Familie zusammen. Das Familienleben beschreibt Frau Chriesi für die Familienmitglieder als sehr zentral. Die Familienmitglieder essen regelmässig zusammen und verbringen viel Zeit gemeinsam. Frau Chriesi: „Diesen Rhythmus habe ich zum Teil auch mit ihnen erarbeitet, weil, das war auch für das Kind noch wichtig, das war vor vier Jahren vor allem ein starkes Thema. Und sie machen kaum riesige Ausflüge und verrückte Sachen. Es ist eigentlich eine ganz ruhige Umgebung für das Kind, in diesem Sinne. Sie sind eher schüchtern vom Kontakt her und das… das Familienleben ist sehr zentral.“

Einerseits scheint es mir wichtig, dass das Familienleben gestützt wird. Andererseits birgt diese starke Bindung, gerade auch für das Kind, Gefahr einer sozialen Isolation. Frau C. war anfangs der Begleitung unsicher in ihrer Mutterrolle, hat sich aber im Laufe der vergangenen vier Jahre zu einer selbstbewussten und konsequenten Mutter entwickelt. Frau Chriesi: „Sie hat sich nicht verändert, sie ist vielleicht bewusster geworden. Durch die Begleitung und alles schaut sie die Dinge anders an und ist auch selbstbewusster geworden als Mutter. Das sicher, das hat sich verändert. Aber nicht, dass sie erst jetzt richtig Mutter geworden ist. Das war schon. Aber das Selbstbewusstsein kam.“

Dies ist sicherlich auch der konstanten Begleitung durch Frau Chriesi und deren Art, Frau C. in ihrer Rolle als Mutter zu stärken und problematische Situationen zu besprechen und ihr Ratschläge zu erteilen, sie aber nicht zu „ersetzen“, zurückzuführen. Die Grenzen, die Frau Chriesi bei Frau C. erkennt, liegen im Verstehen, daher im kognitiven Bereich. Als weitere Grenze nennt Frau Chriesi die Erziehung des Kindes. Die Grenzen liegen 107

bei Frau C. so, dass sie mit ambulanter Unterstützung bewältigt werden können. Frau Chriesi erwähnt, dass die Erziehungsprobleme gar nicht anders seien, als die, die sie in der Erziehung ihrer eigenen Kinder beschäftigen.

Themenbereich Kind: Der 7 Jahre alte Christian besucht die Regelschule. Frau Chriesi stellt seit Anfang der Begleitung fest, dass sein Sozialverhalten weniger offen ist, als das der meisten gleichaltrigen Kinder. Dies ist möglicherweise auf die starke Familienbande und - damit verbunden -, den verminderten Kontakt zu anderen Kindern zurückzuführen. Frau Chriesi: „Dadurch, dass die Familie relativ zurückgezogen lebt, ist das wirklich für ihn nicht so einfach. Er ist so auf seine Eltern konzentriert. Er sagt auch viel, wenn ich ihn darauf anspreche, dass er doch mal mit Kameraden abmachen könnte, sagt er, nein… Er spielt viel zuhause, alles ist zuhause. Es ist schon auch vorgekommen, dass er abgemacht hat, aber… das ist zum Beispiel auch etwas, das die Lehrerschaft nicht versteht, dass das Familienleben so im Zentrum ist. Das gibt es natürlich auch bei anderen Familien, aber man schaut bei so einer Familie natürlich anders hin. Aber, das Sozialverhalten,… man muss ihm helfen. Man ist sehr bemüht, das ist etwas, das auch in der Begleitung sehr aktuell ist, dass er in den Fussballklub zum Fussballspielen geht und dass er so Kontakt findet zu Kindern.“

Frau Chriesi versucht dem entgegenzuwirken, indem sie Christian vorschlägt, einem Fussballklub beizutreten. Es erscheint mir wichtig, dass bei Eltern mit geistiger Behinderung Vorschläge zur Integration ins soziale Umfeld angebracht werden, um die Integration der Kinder, aber auch der Eltern zu fördern. Christian ist mit 7 Jahren das älteste Kind der untersuchten Betreuungssituationen. Es ist im Interview ersichtlich, dass sich die Begleitung um Probleme wie Schule, Erziehung, Vorbereitung auf die Pubertät des Kindes oder die Beziehung des Jungen zu gleichaltrigen Kindern dreht und somit eine Erweiterung des Fokus von der Familie auf deren soziales Umfeld stattfindet. Je älter das Kind wird, desto „öffentlicher“ werden Elternschaft und Familienleben. Frau Chriesi: „Vorher war das Kind noch in einem geschützteren Rahmen, es war in einem Hort und durch das, war das Umfeld relativ klein. Jetzt besucht er die Schule und die Einflüsse sind natürlich grösser und das Verständnis der umliegenden Personen ist nicht einfach. Sie verstehen das häufig nicht so. Die Akzeptanz ist nicht da.“

Es sind auch zunehmend mehr Personen, wie etwa Lehrpersonen oder andere Eltern involviert und versuchen, möglicherweise aus dem Vorurteil, dass das Kind geistig behinderter Eltern Schutz braucht, Einfluss zu nehmen. Es ist an der Betreuungsperson, die Eltern zu stützen und möglicherweise das Gespräch mit beispielsweise den Lehrerpersonen zu suchen und ihnen ihr Verhalten bewusst zu machen. Ein häufig genanntes Problem im Zusammenhang mit Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist, dass die Eltern den Kindern bei schulischen Belangen nicht mehr helfen

108

können. In der Betreuungssituation C wird vorgebeugt, indem Christian eine Aufgabenhilfe besucht oder die Probleme mit Frau Chriesi bespricht. Frau Chriesi: „Ich.. er kommt viel mit Aufgaben und zeigt sie mir. Jetzt zum Beispiel mehr, als den Eltern. Das merke ich, dass er da bei mir… dass das anders ankommt. Dass die Eltern mehr Mühe haben das zu verstehen, gewisse Sachen, so dass er mir da viel mehr zeigt.“

Themenbereich Rahmenbedingungen: In dieser Begleitung erachte ich es als positiv, dass die gleiche Begleitperson die Familie schon vier Jahre unterstützt, so dass sich ein gutes Verhältnis zwischen der Begleitperson und den Familienmitgliedern entwickeln konnte.

Themenbereich Betreuungsperson: Das Interview führte ich mit zwei Personen. Frau Chriesi ist die direkte Begleitperson der Familie, Frau Ceder schaltete sich als leitende Sozialpädagogin ins Gespräch ein, wenn es um Hintergründe der Begleitsituation ging. Die Problembereiche in der Elternschaft entstehen laut Frau Chriesi meist in Zusammenhang mit der leichten geistigen Behinderung von Frau C.. So ist es beispielsweise eine Aufgabe, Frau C. auf die kommende Pubertät des Jungen vorzubereiten und zu sensibilisieren. So kann eine vorausschauende Unterstützung Veränderungen durch die Entwicklung des Kindes vorbereiten und sich altersspezifischer Probleme annehmen. Frau Chriesi: „Die Grenzen sind… ja. Manchmal einfach das Verstehen, wenn etwas gesagt wird. Das ist… wenn zum Beispiel die Lehrerin an einem Elternabend etwas erzählt und sie erzählt das dann so in ihrer Sprache, dann versteht sie es einfach nicht. Oder sie versteht es falsch und ist dann aufgebracht und wütend. Das sind so die Grenzen, die wir miteinander probieren müssen zu überwinden. Da bin ich vielmals so eine Art Übersetzer.“

Ein grosses Problem ist - wie bereits angesprochen - die Inakzeptanz der Elternschaft durch das Umfeld. Frau Chriesi: „Ja, sie muss sich ständig bewähren, viel mehr, als eine andere Mutter das müsste, sie wird auch… die Kontrolle ist völlig absurd. Also, dass man beispielsweise am Morgen am Kind riecht, ob es gewaschen ist. Das würde man bei einem fremden Kind nie machen, und dass sie dann Telefonanrufe bekommt und rasend wütend wird…“

Frau Chriesi beschreibt, wie sie in Krisensituationen eine Vermittlerfunktion innehat, die ihr zuweilen Mühe bereitet. Lehrer und Sozialarbeiter sehen sie als Aufpasserin und Vermittlerin ihrer Anliegen an die Familie. Frau Chriesi: „Meine Grenzen… was ich als schwierig empfinde, sind die Gespräche mit Ihnen und der Lehrerschaft und der Beiständin. Nicht, dass ich da unbedingt an Grenzen komme, aber das sind für mich ziemliche Herausforderungen, wo ich dann auch wissen muss, wie ich stehe und wie ich mich verhalte.“

Von Frau Chriesi wird erwartet, dass sie die Anliegen der Lehrpersonen und Sozialarbeiter bei Familie C. umsetzt. Dies steht aber im Gegensatz zu ihrem Auftrag, die Familie in ihren 109

Bedürfnissen und Belangen zu unterstützen. Frau Chriesi ist es sehr wichtig, dass Frau C. Vertrauen zu ihr hat und sie versucht ihr durch Transparenz klarzumachen, dass sie auf ihrer Seite steht, aber auch die Anliegen von Lehrer und Sozialarbeiter zu erklären. Frau Chriesi betonte, dass es wichtig sei, Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung vermehrt zu thematisieren, damit eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz erreicht werden kann. Sie hat mehrfach erlebt, dass vor allem die Reaktion des Umfeldes Probleme in der begleiteten Elternschaft verursacht hat.

6.1.4

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation D

6.1.4.1 Fallbeschreibung D Fallbeschreibung D Das Interview führte ich mit Frau Dornbusch, die ausgebildete Sozialpädagogin ist. Die begleiteten Personen der Betreuungssituation D sind Frau D. und ihr Kind Daniel. Frau D., ihr Mann und Daniel wohnten in einer gemeinsamen Wohnung. Die Begleitung liegt schon zwei Jahre zurück und fand während der letzten 6 Monate der Schwangerschaft von Frau D. und der ersten 6 Lebensmonate des Kindes statt. Die Organisation bietet stundenweise ambulante Begleitung für Menschen mit geistiger Behinderung an. Frau Dornbusch besucht Frau D. jeweils zwei Stunden pro Woche. Die Betreuung wurde aufgrund der persönlichen Situation der Mutter abgebrochen. Frau Dornbusch war Hauptbetreuungsperson für Mutter und Kind. Die Familie lebt in einer behindertengerecht eingerichteten 3-Zimmer-Wohnung. Frau D. ist Hausfrau und Mutter, Herr D arbeitet ausser Haus. Frau D. hat eine leichte geistige Behinderung im Zusammenhang mit einer Körperbehinderung. Der Vater des Kindes ist nicht behindert. Die Eltern haben ein gutes partnerschaftliches Verhältnis. Frau D. lebte vor der Schwangerschaft selbständig, zog dann aber zu Beginn der Begleitung mit ihrem Partner zusammen. Frau D. hatte einen Kinderwunsch, die Schwangerschaft war aber nicht geplant. Trotzdem war klar, dass Herr und Frau D. das Kind behalten würden. Die Grenzen der Mutter sieht Frau Dornbusch vor allem im Zusammenhang mit ihrer Körperbehinderung. Ansonsten war Frau D. etwas verlangsamt im Denken und Handeln und hatte Mühe mit administrativen Tätigkeiten. Das Kind entwickelte sich normal. Die Motorische Entwicklung des Kindes wurde aufgrund der Körperbehinderung der Mutter schon früh abgeklärt.

6.1.4.2 Interpretation der Betreuungssituation D

Themenbereich Eltern: 110

Diese Betreuungssituation hat andere Voraussetzungen, als die übrigen. Frau D. hat eine leichte geistige Behinderung, vor allem aber eine körperliche Behinderung. Herr D. hat keine Behinderung. Sehr viele Fragen der Begleitung ergaben sich aus der körperlichen Behinderung von Frau D.. „Da waren viele Fragen, schaffe ich das, komme ich zugange mit dem Kind, wie schaffe ich das, wenn das Kind davonrennt. Sobald das Kind wegrennen kann, vor allem auch im Kleinkindalter, wo Kinder nicht in dem Sinne vernünftig zuhören, wo das noch anders ist- Da hatte sie sehr viele Ängste. Oder auch mit dem Baby, dort waren es eher die normalen Ängste, die Eltern haben.“

Frau D. verfügte über ein sehr gutes soziales Netz, so dass die geistige und körperliche Behinderung kompensiert werden konnte. Daher wurde nach einiger Zeit die Begleitung abgebrochen, da die Besuche Frau D. neben der Unterstützung durch den Spitex zuviel wurde. Frau D. hatte einen Kinderwunsch, das Kind war aber nicht geplant. Dennoch war klar, dass das Paar, das Kind behalten würde. Auch Frau D. spürte, laut Frau Dornbusch, die negativen Reaktionen des Umfeldes. „Da war zuerst sehr viel Abweisung. Vom Vater, von den Eltern, bei der Mutter weiss ich es jetzt gar nicht mehr so genau. Auf jeden Fall aus dem familiären Umfeld von ihr hauptsächlich, war am meisten Abwehr.“

Themenbereich Kind: Das Kind entwickelte sich normal. Dennoch wurde es von den Eltern, besorgt wegen der körperlichen Behinderung der Mutter, auf körperliche Entwicklungsbeeinträchtigungen untersucht.

Themenbereich Rahmenbedingungen: Die Begleitung von Frau D. durch Frau Dornbusch ist schon zwei Jahre her, daher sind die Daten nicht so detailliert und umfassend wie bei anderen Betreuungssituationen. Es handelte sich um eine ambulante Begleitung, welche sich inhaltlich vor allem um die Alltagsbewältigung vor der Geburt und direkt nach der Geburt drehte. „Als dann das Kind auf der Welt war, war auch häufig das Zeitmanagement ein Thema, wie sie verschiedene Termine… eigentlich ihre persönliche Situation, einerseits, ihre Finanzen, die zum Teil aber auch ihr Partner gemacht hat, und der andere Teil waren Fragen ums Kind, das Baby, Pflege, um herauszufinden, wie kann sie im Rollstuhl das Baby in all den verschiedenen Situationen… wie kommt sie zu Rande.“

Themenbereich Betreuungspersonen: Frau Dornbusch erachtet den Vorschlag einer Koordinations- und Beratungsstelle als positiv. Als Anforderungen nennt sie, dass die Stelle eine Informationsdrehscheibe sein sollte, Abklärung über Unterstützung machen könnte und Beratungen anbieten könnte. 111

Frau Dornbusch erscheint es wichtig, dass Eltern die Unterstützung annehmen; gewisse Ressourcen der Eltern da sind und die Bedürfnisse der Eltern in etwa mit den Bedürfnissen des Kindes übereinstimmen. Öffentlichkeitsarbeit ist ihrer Meinung nach dringend notwendig.

6.1.5

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation E

6.1.5.1 Fallbeschreibung E Fallbeschreibung E Das Interview führte ich mit Herrn und Frau Eiche, beide ausgebildete Heilpädagogen, welche die heilpädagogische Lebensgemeinschaft leiten. Sie wohnen mit ihren Kindern und den Pflegekindern als Familie im Kinder-Haus. Frau Eiche übernimmt pädagogisch-therapeutische Aufgaben mit den Müttern. Die betreuten Personen der Betreuungssituation E sind Frau E. und ihre Kinder Eric, 9jährig, und Elisa, 6jährig. Alle drei wohnen in der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft, bestehend aus einem Haus für Mütter und deren Kinder, sowie einem Haus, in dem Pflegekinder ohne Mütter wohnen. Es besteht eine bewusste Durchmischung der Problematiken der Mütter, so haben diese geistige Behinderungen, psychische Probleme oder Suchtproblematiken. In der stationären Betreuungsform der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft ist eine 24stündige Betreuung gewährleistet. Die Betreuungspersonen sind für Mutter und Kind zuständig. Frau E. wohnt mit ihren beiden Kindern im Mutter-Kind-Haus. Tagsüber arbeitet Frau E. als Haushaltshilfe im Mutter-Kind-Haus und die Kinder werden von den Betreuungspersonen betreut, wenn sie nicht in der Schule oder im Kindergarten sind. Frau E. hat eine leichte geistige Behinderung, die möglicherweise genetisch bedingt ist und somit auch vererbbar ist. Die Väter der beiden Kinder sind abwesend. Die Mutter hat keinen Kontakt mehr zu ihnen. Frau E. lebte vor der Geburt des ersten Kindes in ihrer Herkunftsfamilie. Sie wurde 16jährig höchstwahrscheinlich aufgrund einer Vergewaltigung schwanger. Eine Abtreibung kam für Frau E. nicht in Frage. Nach der Geburt des Kindes lebte sie zunächst selbständig, bis sie nach eineinhalb Jahren mit ihrem massiv unterernährten Sohn in die heilpädagogische Lebensgemeinschaft kam. Sie wurde ungewollt ein zweites Mal schwanger. Das zweite Kind blieb ebenfalls in der Lebensgemeinschaft. Die Ressourcen der Mutter sind laut Herrn und Frau Eiche eher gering, werden aber gefördert. Ihre Grenzen liegen bei ihrer Beeinträchtigung. Sie kann aufgrund ihrer Lebensgeschichte auf wenig Modelle zurückgreifen. Beide Kinder stehen unter Vormundschaft. Der Junge hat massive Entwicklungsstörungen in allen Bereichen, das Mädchen ebenfalls, aber nicht in so hohem Ausmass wie ihr Bruder. Der Junge besucht die heilpädagogische Schule, das Mädchen die Regelschule mit Stützunterricht.

6.1.5.2 Interpretation der Betreuungssituation E Themenbereich Eltern: 112

Frau Eiche erwähnt, dass Frau E. keinen ausgeprägten Kinderwunsch hatte. Dennoch entscheidet sich Frau E. gegen die vorgeschlagene Abtreibung der Kinder. Beide Väter sind bekannt, nehmen aber ihre Vaterrolle nicht aktiv wahr. Das Bedürfnis der Mutter nach Unterstützung, sowie der Schutz des Kindes wurden zunächst von Seiten der Behörden falsch eingeschätzt. Erst nach eineinhalb Jahren kamen Frau E. und ihr Kind in die heilpädagogische Gemeinschaft, obschon die Behörden schon nach der Geburt des Kindes Kontakt mit der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft aufgenommen hatten. Die Behörden strebten eine Anstellung der Mutter an und waren damals nicht offen für die Bedingung der gemeinsamen Betreuung von Mutter und Kind in der Lebensgemeinschaft, die das Leiterehepaar aufgrund deren Einschätzung des Unterstützungsbedarfs der Mutter stellte. Als Mutter und Kind in die heilpädagogische Lebensgemeinschaft kamen, war das Kind stark unternährt, was laut Frau Eiche mit einer unbewussten Ablehnung des Kindes durch Frau E. zu tun gehabt haben könnte. Herr Eiche: „Ich weiss noch, am Anfang waren unsere Gespräche alle so, dass sie sagte, dass sie das Kind durch und durch ablehnt. Sie konnte nicht anders. Ich habe gemeint, aber, du gibst ihm nicht mal etwas zu essen, so kann es nicht stärker werden. Da lief mit der Ernährung etwas ganz schief. Das Kind kann zwar nichts dafür, aber strafen muss man es trotzdem, wenn es auf der Welt ist bekommt es dann einfach nichts zu essen. Unbewusst…“ Frau Eiche: „Und ihr klarzumachen, dass wenn es so ist, und du zu dem Kind stehen willst, braucht es das und das und das. Dazu brauchen wir das und das und das. Jetzt fangen wir an. Und dann den Brei selber machen und keinen gekauften verwenden. Solche Dinge in denen Fürsorge drin ist.“

Herr und Frau Eiche konnten die Beziehung von Frau E. zu ihrem ersten Kind durch die einfühlsame Art und Weise der Unterstützung stärken. Es ist nachträglich nicht festzustellen, ob die starken Entwicklungsstörungen des Kindes mit der Vernachlässigung während der ersten Jahre zu tun haben oder auf die genetisch bedingte und vererbbare Behinderung von Frau E. zurückzuführen sind. Man kann mutmassen, dass diese mit mehr Unterstützung während der ersten Lebensjahre des Kindes mindestens hätten verringert werden können. Der Alltag ist so organisiert, dass die Mutter sich hauptsächlich um die Kinder kümmert, nebenbei im Mutter-Kind-Haus arbeitet und auch Zeit für sich hat, während Betreuungspersonen sich um die Kinder kümmern. So wird darauf geachtet, dass die Mutter sich soviel als möglich selbständig um die Kinder kümmert, sie aber auch, wenn es für Frau E. oder die Kinder besser erscheint, entlastet werden kann. Frau Eiche: „Am Abend muss sie dann selber zu beiden Kindern schauen. Und da spürt man, dass sie schnell überlastet ist und da gestaltet man ihren Alltag so, dass sie nicht zuviel muss. Und sie tönt es auch immer wieder an, dass es zuviel sei mit den Kindern. Und am Abend bringt sie sie ins Bett und singt mit ihnen. Da hat sie auch das Muster abgeguckt, wie das Ritual etwa geht und macht das auch entsprechend. Sie probiert sich daran zu orientieren, wie wir das machen würden, den Alltag zu gestalten.“

113

Wie in Betreuungssituation A arbeitet und lebt die Mutter in der Lebensgemeinschaft, was einen flexiblen Umgang mit der Zeit, die Mutter und Kind zusammen verbringen, ermöglicht. So wird Frau E. in ihrer Mutterrolle gefördert. Sie ist für die Kinder verantwortlich und wird bei der Ausübung der Mutterrolle unterstützt. Frau Eiche stellt fest, dass Frau E. sehr wenige Ressourcen besitzt. Dies führt Frau Eiche zum Teil auf fehlende Modelle von Frau E. zurück. Frau Eiche: „Was sie auch sagt, ist, dass sie viel mehr mit ihren Kindern macht, als ihre Eltern je mit ihr gemacht haben. Ich denke, dass das auch eine Ressource ist, diesen Vergleich anstellen zu können und merken, wie dass sie jedes Mal gross raus kommt. Sehen, dass sie viel mehr erreicht hat, als ihre Eltern je mit ihr.“ (…) Herr Eiche: „Sie ist stolz, dass sie mehr kann als ihre Eltern. Auf der anderen Seite ist es erschreckend zu sehen, wie die Muster immer wieder durchbrechen.“

Herr und Frau Eiche versuchen der Mutter „Rituale“, wie beispielsweise das Vorsingen vor dem Zubettgehen der Kinder vorzuzeigen. Die fehlenden Modelle von Eltern mit geistiger Behinderung werden in anderen Untersuchungen unter psychosozialem Hintergrund häufig erwähnt. Die Grenzen liegen zudem im kognitiven Bereich, was auf die geistige Behinderung zurückzuführen ist. Herr und Frau Eiche suchen mit der Marte-Meo-Methode46, die nur wenige Institutionen in der Schweiz anwenden, die positiven Interaktionen zwischen Mutter und Kind zu erkennen, aktivieren und weiterzuentwickeln. Im Fall von Frau E. scheint dies gut zu klappen.

Themenbereich Kind: Beide Kinder haben Entwicklungsstörungen, wobei Frau Eiche bei Eric schon von einer Behinderung im IV-Bereich spricht. Die Kinder werden intern und extern entsprechend gefördert. Frau Eiche: „Unser Konzept ist einfach Ergänzung, auf das, was wir denken, sind etwa die hundert Prozent, die das Kind benötigt.“ Herr Eiche: „Eben, es definiert sich von den Bedürfnissen des Kindes her.“ Frau Eiche: „Das ist das Wesentliche für uns. Und darum auch nicht auf die geistige Behinderung ausgerichtet, sondern quer durch, das was die Kinder brauchen, muss da sein, und das was die Eltern selber dazutun können, soll man ihnen nicht wegnehmen.“

Die heilpädagogische Lebensgemeinschaft geht in der Unterstützung von den Bedürfnissen des Kindes aus, was bei einer mittleren Behinderung der Mutter gut funktioniert.

Themenbereich Rahmenbedingungen:

46

Das in der Heilpädagogischen Gemeinschaft verwendete MarteMeoAssessment (MMA), ist ein Verfahren zur Einschätzung der elterlichen Fähigkeiten und deren Weiterentwicklung. Weitere Informationen unter www.martemeo.ch (3.9.04).

114

Es handelt sich bei der Betreuungsform um stationäre Unterstützung in einer heilpädagogischen Lebensgemeinschaft. Frau Eiche: „Und wir haben schon das Glück, wenn man Leben zusammen verbringt und nicht Arbeitszeit, kann man sich völlig aufeinander einstellen und dann sind auch die Misstrauenssachen, die ganz natürlich am Anfang kommen, sind dann irgendwann durch. Das ist dann in dem Sinn schon Familie, wo man manchmal schon findet, ich hab genug von dir oder auch, wie wäre das wohl ohne dich, könnt ich mir nicht mehr vorstellen… Aber es pendelt sich zusammen etwas ein, wo man auch weiss, dass man sich aufeinander verlassen kann. Aufeinander.“

In der Betreuungssituation werden Mutter und Kinder in positiver Weise unterstützt. Die Mutter hat die Verantwortung für die Kinder und übernimmt an Aufgaben, was sie kann. Sie wird in anderen Bereichen unterstützt, so dass die Kinder bekommen, was sie benötigen. Die Regelungen sind flexibel, so dass eine Reaktion auf aktuelle Situationen möglich ist. Die Kompetenzen der Mutter sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten erweitert werden. Frau Eiche: „Mir liegt daran, dass die Kinder ihre Mutter als Mutter empfinden und erleben. Und, dass sie trotzdem die Entfaltungsmöglichkeiten bekommen, auf die sie ein Recht haben. Und dann auch die Sachen, die sie nicht sehen kann, beispielsweise Grenzen und Gefahren, dass die Kinder den Schutz haben und die Mutter verschiedene Möglichkeiten bei uns hat. Sie hat die Möglichkeit Modelle zu lernen, das ist eine Art, bei der ich merke, dass sie für Geistigbehinderte sehr praktisch ist. Mit nachahmen. Und ich verbalisiere als, wenn ich etwas mache, dass ich erkläre, was ich mache, dass ich in einfachsten Worten erkläre, warum, dass ich das so mache und so entscheide.“

Die Unterstützung gliedert Herr Eiche in zwei Bereiche, was an Frau Ahorn erinnert. Herr Eiche: „Und es ist klar auch ein direkter Einfluss. Nicht nur ein indirekter, das soweit als möglich, aber es gibt mehrere Situationen pro Woche, dass ein direktes Intervenieren nötig ist. Weil man im Moment entscheidet, dass das nötig ist und Gefahr im Verzug ist.“

Themenbereich Betreuungsperson: Herr und Frau E. sind als Hauseltern das Zentrum der Lebensgemeinschaft. Sie verfügen daher über umfassendes Wissen bezüglich der Mutter und ihrer beiden Kinder. Frau Eiche arbeitet therapeutisch-pädagogisch mit Frau E.. Die Lebensgemeinschaft basiert auf hundertprozentigem Einsatz und dem Zusammenleben der dort wohnhaften Personen, wie auch der Betreuungspersonen als Familie. Es handelt sich, so Frau Eiche, um eine Daueraufgabe bis zur Volljährigkeit der Kinder, was der Betreuung einer Elternschaft gut entspricht. Auf die Frage nach der Verantwortung antwortet das Leiterpaar, dass jeder, der beteiligt ist, seinen Teil an Verantwortung übernehmen muss. Diese Aussage zeigt klar, dass sie der Mutter Verantwortung zutrauen. Als ich Herrn und Frau Eiche auf das „Recht auf Elternschaft“ ansprach, reagierten beide ablehnend. Herr Eiche: „Also, was wir bis jetzt erlebt haben, von dieser deutschen Untersuchung, was ich da bisher davon gelesen habe, ist dort irgendwie der Hintergrund das Recht der Eltern, von den Geistigbehinderten

115

auf Elternschaft. Und das ist nicht unser Thema. Unser Thema ist mehr, was passiert mit diesen Kindern, die schon da sind.“

Die generell negative Einstellung zu Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung lässt sich so erklären, dass Herr und Frau Eiche den Fokus auf die Bedürfnisse der Kinder richten. Unterstützte Elternschaften als Betreuungsform erachten sie als notwendig, würden aber keinen Kinderwunsch einer geistig behinderten Frau unterstützen, weil dies „unnötige Probleme verursacht“. Frau Eiche ist der Ansicht, dass dringend mehr Unterstützungsangebote benötigt werden. Sie spricht sich allerdings gegen ambulante Begleitung aus, die einer Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zuwenig Konstanz und vor allem auch zuwenig intensive Betreuung gewährleisten könne, was für das Kindeswohl unbedingt vonnöten sei. Herr und Frau Eiche erwähnen den Vorschlag der Co-Familie, einer Familie, die Eltern mit einem geistig behinderten Kind aufnimmt und mit den Eltern lebt, bis die Kinder gross sind. Dazu stellt sich Frau Eiche eine professionelle Begleitperson vor, die die Familie in schwierigen Situationen beraten kann. Mir erscheint dieser Gedanke sehr gut, ich habe aber Zweifel, ob sich Familien zu dieser Aufgabe bereit erklären würden. Herr Eiche: „Ich möchte auch gerne den Fokus aufs Kind legen. Ich möchte deklarieren, dass jedes Kind ein Recht auf Sicherheit und Konstanz, Geborgenheit hat. Und das geht allem anderen vor. Und dann ist es nur eine Frage von den Mitteln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Setting geben wird, dass es institutionell ermöglicht wird, und dazu bezahlbar ist. Es geht hierbei um zwanzig Jahre, nicht, wenn wir eine Suchtmutter haben, oder eine junge Mutter, dann arbeiten wir eigentlich immer auf Zeit. Bei den geistig behinderten Müttern ist es eine Lebensdauer.“

Zum Schluss möchte ich noch anfügen, dass im Haus eine sehr herzliche Stimmung herrschte. Ich hatte den Eindruck, dass alle sich sehr wohl zu fühlen schienen und dass der Umgang, soweit das bei einer so grossen Anzahl Personen möglich ist, sehr familiär war.

6.1.6

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation F

6.1.6.1 Fallbeschreibung F Fallbeschreibung F Das Interview führte ich mit Frau Fichte. Sie ist gelernte Krankenschwester und Haushaltlehrmeisterin und hat zudem eine Ausbildung zur Heimleiterin absolviert. Zudem verfügt sie über langjährige Erfahrung als Pflegemutter und Leiterin einer heilpädagogischen Grossfamilie. Sie ist als Heimleiterin Vorgesetzte des Gruppenleiters und Coach des Teams, hat aber nicht als direkte Betreuungsperson mit Mutter und Kind zu tun. Die betreuten Personen der Betreuungssituation F sind Frau F. und ihre 15 Monate alte Tochter Fiona. Beide wohnen im Mutter-Kind-Haus des Vereins einer Heilpädagogischen Gemeinschaft, der verschiedene Wohngruppen

116

unterhält. In der Wohngruppe für Mutter und Kind hat es fünf Plätze für Mütter und acht für Kinder. Die Wohngruppe bietet einen geschützten Rahmen für sehr junge, psychisch beeinträchtigte oder geistig behinderte Mütter und deren Kinder. Es handelt sich um eine stationäre Betreuung, die eine Versorgung von Mutter und Kind rund um die Uhr gewährleistet. Die Hauptbetreuung ist für Mutter und Kind getrennt. Frau F. und ihr Kind wohnen getrennt. Frau F. im Mütter-Haus, Fiona im benachbarten Kinder-Haus. Die Mutter arbeitet halbtags und wird am Nachmittag in die Betreuung des Kindes eingebunden. Je nach Bedürfnis von Mutter und Kind werden individuelle Stufen der Betreuung angeboten. Frau F. hat eine leichte geistige Behinderung. Der Vater von Fiona und Frau F. sind verheiratet. Der Vater hat das Besuchsrecht, wobei die Besuche begleitet werden, um das Kind zu schützen. Die Partnerschaft der Eltern wird von Frau Fichte als absolut instabil bezeichnet. Frau F. arbeitete und wohnte vor der Geburt in einem Wohnheim. Durch die Intervention der Behörden zum Schutz des Kindes durchliefen Frau F. und ihre Tochter verschiedene Unterstützungsformen, bei denen die jeweilige Unterstützung zunehmend war. Es ist nicht bekannt, dass Frau F. einen Kinderwunsch hatte. Die Schwangerschaft war offensichtlich nicht geplant, eine Abtreibung lehnte Frau F. jedoch ab. Die Ressourcen von Frau F. liegen laut Frau Fichte vor allem im emotionalen Bereich. Ihre Grenzen sind auch im kognitiven Bereich anzusiedeln, sie hat zudem psychische Probleme und ihr fehlen Konfliktlösungsstrategien. Das Kind steht unter Beistandschaft. Fiona hat sich bisher normal entwickelt. Bezüglich der Betreuung bestehen Verträge mit den Versorgern. Die Plätze von Mutter und Kind werden getrennt verrechnet.

6.1.6.2 Interpretation der Betreuungssituation F Themenbereich Eltern: Als Frau F. ungeplant schwanger wurde, wurde ihr, wie in den anderen untersuchten Betreuungssituationen auch, zunächst eine Abtreibung vorgeschlagen. Sie wehrte sich dagegen und wurde von den Behörden vor die Wahl zwischen einer Trennung vom Kind oder unterstützter Mutterschaft gestellt. Die Reaktion der Behörden scheint mir positiv, indem sie Frau F. die Wahl liessen, mit ihrem Kind zusammenzuleben, allerdings mit Unterstützung zum Schutz des Kindes. Frau F. entschloss sich, Unterstützung anzunehmen und mit dem Kind zusammen zu leben. Die Formulierung von Frau Fichte, dass Frau F. von zwei Möglichkeiten die erträglichere wählte, lässt den Schluss zu, dass Frau F. den Unterstützungsmassnahmen gegenüber negativ eingestellt ist. Zunächst hatten Mutter und Kind ambulante Unterstützung, dann teilstationäre und schliesslich stationäre Unterstützung. Die Fähigkeiten der Mutter wurden mehrmals überschätzt, so dass die Mutter über eine Veränderung der Lebenssituation deutlich erfahren musste, dass sie den Anforderungen der Betreuung ihres Kindes nicht gewachsen ist. Dies kann heissen, dass die elterlichen

Fähigkeiten

offensichtlich

schwer

einzuschätzen

sind

oder,

dass

die 117

Unterstützungsangebote so begrenzt sind, dass versuchsweise eine verfügbare Form der Unterstützung gewählt wurde. Unabhängig davon ist festzustellen, dass diese negative Entwicklung der Zunahme der Unterstützung für das Selbstbewusstsein von Frau F. als Frau und Mutter nicht förderlich gewesen sein dürfte. Drei Monate nach der Geburt kamen Frau F. und ihr Kind ins Mutter-Kind-Haus. Das Zusammenleben von Mutter und Kind ist sehr strukturiert und scheint mir nicht gerade förderlich, um den Kontakt zwischen Mutter und Kind zu stabilisieren. Mutter und Kind sehen sich am Nachmittag einige Stunden, die Mahlzeiten werden von Müttern und Kindern getrennt eingenommen, beim Abendritual übernimmt die Mutter den emotionalen Teil. Die Institution sieht, wie mir scheint, den Schwerpunkt des Kontakts zwischen Mutter und Kind in der emotionalen Beziehung, wenngleich Frau Fichte die Bindung als nicht beeinflussbar ansieht. Der Mutter wird wenig Verantwortung übergeben. Die Partnerschaft der Eltern wird von Frau Fichte als instabil wahrgenommen. Den Vater erwähnt Frau Fichte nur kurz. „Die Frau ist verheiratet. Er hat Besuchsrecht und sie haben Zeit, die sie miteinander verbringen. Die Besuchsrechte sind zu führen, das Kind ist zu schützen. Auch während der Besuchsrechte, im Moment.“

Bei mir entstand der Eindruck, dass der Vater, als zusätzlicher belastender Faktor, unerwünscht ist. Die Beziehung des Vaters zu Mutter und Kind wird eher geduldet als unterstützt.

Themenbereich Kind: Das Kind sieht die Mutter täglich unter Aufsicht, in geregelten Strukturen, den Vater nur selten. Die Entwicklung des Kindes scheint, soweit dies schon zu beurteilen ist, normal.

Themenbereich Rahmenbedingungen: Das Kind soll in einer gestützten und gestalteten Mutter-Kind-Beziehung positive Erfahrungen mit der Mutter machen. „Das Ziel ist nicht möglichst viele Stunden oder möglichst viele Leistungen, die die Mutter erbringt oder die das Kind bei der Mutter sein kann. Qualitativ gute Zeiten. Das kann eine halbe Stunde sein, kann aber auch mehr sein, als drei Stunden. Das ist das konkrete Ziel. Um das dreht sich alles. Positive Erfahrungen miteinander. Man kann da einen anderen Aspekt des Kindswohl beleuchten und sagen, Stützen und Gestalten der Mutter-Kind-Beziehung ohne Gefährdung des Wohls des Kindes. Kurz Zusammengefasst.“

Es scheint in der Unterstützung zwar wichtig, dass das Kind Zeit mit der Mutter verbringt. Es wird aber wenig getan, um die Beziehung der Eltern zum Kind aufzubauen und zu stärken, die Mutter möglichst häufig in die Betreuung des Kindes einzubinden und den Vater, wenn er zu Besuch ist, in die Familie einzubeziehen. 118

„Strukturell kann man beeinflussen, dass die Qualität dessen, was es erlebt besser wird. Würde ich sagen. Damit es positive Erlebnisse sind. Und auf die Bindung kann man nicht, habe ich das Gefühl. Auch nicht mit therapeutischen Sachen, wo man mit der Mutter arbeitet. Die internierten Muster sind dominant, die sind nicht zugänglich.“

Das Kind wächst im Kinderhaus auf, wird von den Betreuungspersonen versorgt und hat begrenzten Kontakt zur nebenan wohnenden Mutter. Der Kontakt wird, sobald er nicht funktioniert noch weiter begrenzt, was für die Festigung einer Beziehung nicht förderlich sein kann. „Man muss den Mut haben, vorauszugehen und Rahmen abzustecken, oder auch zu beschneiden. Nein, heute nicht, aber morgen. Das Bedürfnis wahrnehmen, Empathie, aber nicht nachher… Selbsterfahrung wäre ein Verrat. Und darum bezeichne ich die Rolle als Erzieherrolle, stellvertretende Übernahme der Verantwortung und Abgabe soviel als möglich.“

Für die Institution steht das Wohl des Kindes klar im Vordergrund. Aus meiner Sicht kommt infolgedessen das Zusammensein von Mutter und Kind etwas zu kurz. Es wird wenig darauf gesetzt mit der Mutter gemeinsam Fähigkeiten zu entwickeln, die eine Beziehung und ein Zusammenleben von Mutter und Kind ermöglichen. „Dann darf sie helfen, das Kind aufzunehmen, im Moment, oder nimmt es auf unter Überwachung und isst mit dem Kind Zvieri und spielt mit ihm. Nachher gibt sie das Kind an die Betreuer zurück, mehr geht im Moment nicht. Man muss noch dazu sagen, wir sind in einer kritischen Phase, das Kind schreit, sobald es die Mutter sieht. Das ist eine ganz unsichere Bindung, wenn man Bindungstheorien anschaut. Ganz ambivalent. Dann geht das Kind in die Sicherheit mit dem Betreuer wieder in die Kindergruppe.“

Es verwundert nicht, dass die Bindung zwischen Mutter und Kind in einer sehr schwierigen Phase ist. Mir schien, dass man in erster Linie das Kind vor der Mutter schützen möchte. Dieser Eindruck kann aber auch aus den Informationen, die ich erhalten habe, entstanden sein. Unter Umständen gestaltet sich der Umgang mit Mutter und Kind in der Praxis der Unterstützung anders. Durch

die

getrennten

Wohneinheiten

und

die

umfängliche

Betreuung

durch

die

Betreuungspersonen sollen dem Kind alternative Orientierungsmöglichkeiten angeboten werden. Die Idee der unterschiedlichen Konzeptvarianten, angepasst an die individuelle Situation von Mutter und Kind, erscheint mir gut.

Themenbereich Betreuungsperson: Frau Fichte ist in ihrer Stellung als Heimleiterin nicht die ideale Person um Auskunft über die Betreuungssituation von Frau F. und ihrem Kind zu erteilen. Sie weiss als Heimleiterin viel, aber teilweise war im Interview spürbar, dass sie eher allgemeine Problemlagen erwähnte, als auf die konkrete Betreuungssituation einzugehen. Dies kann auch daran liegen, dass Frau Fichte nicht zu viele persönliche Details über Mutter und Kind preisgeben wollte.

119

Wenn Frau Fichte sagt, dass die Unterstützung genügend ist, wenn das Kind nicht gefährdet ist, bestärkt das meine geäusserte Vermutung, dass die Unterstützung nicht hauptsächlich der Förderung der Beziehung zwischen Mutter und Kind, des Zusammenleben, der Rolle von Frau F. als Mutter und Herrn F. als Vater gilt. Als einen Problembereich sieht Frau Fichte die Beziehung zwischen Mutter und Kind. Die Beziehung zwischen Mutter und Kind ist unsicher. Frau F. erkenne die Bedürfnisse des Kindes nicht. „Es gibt Problemsituationen, dass das Kind in seinen Bedürfnissen verkannt wird, dass die Bedürfnisse des Kindes nicht wahrgenommen werden. Dass das Kind benutzt wird zur Erfüllung der Bedürfnisse der Mutter, nach Nähe, Gesellschaft, Spielpartner, nach Begleiter, Kamerad… und darin entstehen dann die Überforderungssituationen für das Kind.“

Die Grenzen als Betreuungsperson einer Mutter mit Kind beschreibt Frau Fichte sehr strukturiert. Sie geht auf Grenzen innerhalb und ausserhalb der Betreuungssituation ein. Die Mutter soll in ihrer Unterstützung ergänzt, gestützt und kontrolliert werden, nicht aber ersetzt.

Diese

Aussage

unterscheidet

sich

von

den

Äusserungen

zur

konkreten

Betreuungssituation. „Wir siezen unsere Klienten. Wir wollen eine gewisse Distanz. (…) Wir binden sie ein in Förderplanung, sie machen Zielvereinbarungen mit ihren Beiständen oder Vormündern und mit uns. Sie unterschreiben ihre Verträge. In diesem Sinne, „Kontrollinstanz“ kommt nahe. Wir haben eine definierte Rolle, Kontrolle. Das ist auch Thema. Wir sind da, um mühsam zu sein. Es gab für die Mutter die Wahl zwischen zwei schlechten Möglichkeiten. Entweder ich gehe mit dem Kind in eine betreute Situation oder das Kind wird gegangen. (…) Die bessere von zwei schlechten Varianten, für die Mutter. In diesem Sinne sind wir Kontrolle. Wenn sie es positiv nehmen kann sind wir Stütze, Animation, sind wir…“

Bei der Frage nach der Einstellung der Betreuungsperson klärt sich für mich die Situation etwas auf. Der christliche Hintergrund macht klar, dass Frau Fichte grundsätzlich eher negativ gegenüber Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung eingestellt ist, aber das Recht des Kindes auf Leben betont. Mit der Unterstützung von Mutter und Kind, wird dem Kind ein geschützter Rahmen geboten, sowie der Kontakt zur leiblichen Mutter und auch dem Vater ermöglicht. Ich hatte den Eindruck, dass in der vorliegenden Betreuungssituation ein eher restriktives Klima zum Schutz des Kindes vorherrschte und empfand dies als hemmend für die Mutter-KindBeziehung. Aber ich kann nicht beurteilen, ob diese Aussage gerechtfertigt ist, denn sie ist aufgrund des Interviews entstanden. In die Betreuungssituation selber hatte ich keinen Einblick.

6.1.7

Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation G 120

6.1.7.1 Fallbeschreibung G Fallbeschreibung G Die Betreuungssituation G stellte sich beim Besuch als keine solche heraus. Es handelt sich vielmehr um eine Behindertenwerkstätte mit verschiedenen Ateliers zur Beschäftigung von Menschen mit geistiger Behinderung. Im Textilatelier arbeitet Frau G., die Mutter eines 6jährigen Jungen und eines 4 jährigen Mädchens ist. Das Interview führte ich mit Frau Ginster, die als Leiterin des Textilateliers die Bezugsperson von Frau G. in Problemsituationen ist. Frau G. arbeitet allerdings nur einen Tag in der Woche im Textilatelier. Frau G. hat eine leichte geistige Behinderung, die aber auf den ersten Blick nicht sichtbar ist. Herr G. hat keine Behinderung. Die Eltern leben in einer soliden Partnerschaft. Die Familie lebt in einem Zweifamilienhaus ausserhalb des Dorfes. Den zweiten Teil bewohnt die Schwiegermutter, die Frau G. in alltagspraktischen Situationen zur Seite steht. Die Entwicklung der beiden Kinder ist normal. Sie bedürfen daher keiner speziellen Förderung.

Wie bereits erwähnt handelt es sich nicht um eine Betreuungssituation. Demzufolge sind einige der Unterbereiche nicht durch Daten erschlossen und daher nicht aufgeführt. Ich habe das Interview geführt und in die Auswertung miteinbezogen, da Frau G. eine leichte geistige Behinderung hat, aber dadurch, dass der Vater der Kinder keine Behinderung hat und durch ihr soziales Netz, insbesondere der Mutter ihres Mannes, keine Unterstützung benötigt. Dies schien mir als in Abgrenzung zu den anderen Betreuungssituationen interessant. 6.1.7.2 Interpretation der Betreuungssituation G Frau G. scheint in ein gutes soziales Netz eingebunden zu sein, das durch informelle Unterstützung

eine

Begleitung

oder

Betreuung

von

Mutter

und

Kinder

durch

Betreuungspersonen überflüssig macht. Der Vater der Kinder hat keine geistige Behinderung und kann Bereiche, welche die Mutter aufgrund ihrer Behinderung nicht abdecken kann kompensieren. Die Schwiegermutter von Frau G. ist, da sie im selben Haus wohnt, präsent. Durch die Mitgliedschaft im Turnverein scheint der Kontakt zu den Dorfbewohnern vorhanden. Es scheint, dass Frau Ginster als Bezugsperson von Frau G., die diese regelmässig sieht, eingreifen könnte, wenn sie den Eindruck hätte, dass es Mutter und Kindern nicht gut geht.

6.2

Vergleich der Betreuungssituationen

Im folgenden Kapitel werde ich die untersuchten Betreuungssituationen vergleichen. Da es sich um nur sieben Situationen handelt und diese zudem sehr verschieden sind, ist ein wirklicher Vergleich nicht möglich. Es handelt sich vielmehr um ein Nebeneinanderstellen der Ergebnisse aus der Tabelle I+F2 in Form von Besonderheiten der einzelnen Betreuungssituationen. 121

Ich werde die Buchstaben, welche die betreffenden Betreuungssituationen bezeichnen, jeweils anführen. Die Situation G nehme ich nicht in den Vergleich mit auf, da es sich um eine innerfamiliäre Unterstützungsform handelt. Daher werden insgesamt nur sechs Situationen verglichen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass es sich bei allen Ergebnissen um die Sichtweisen der Betreuungspersonen, die ich interviewt habe, handelt. Die Unterstützungsformen sind, wie schon erwähnt, sehr unterschiedlich. Bei vier der sechs Betreuungssituationen handelt es sich um stationäre Unterstützungsformen (ABEF), zwei sind ambulant (CD). Eine stationäre Betreuungssituation befindet sich im Wohnheim einer Institution (B), drei in sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Lebensgemeinschaften (AEF). Frau E. wohnt mit ihren zwei Kindern in einem Mutter-Kind-Haus, das Teil einer kleineren heilpädagogischen Lebensgemeinschaft ist (E) und Frau F. und ihr Kind wohnen ebenfalls in einem Mutter-Kind-Haus, das ein Haus unter zahlreichen verschieden genutzten Häusern einer heilpädagogischen Gemeinschaft darstellt (F). Die

Unterstützung

ist

von

unterschiedlicher

Intensität.

Während

die

ambulanten

Unterstützungsformen stundenweise Begleitung anbieten (CD), sind bei den stationären Betreuungsformen meist über 24 Stunden Betreuungspersonen erreichbar. Unterschiedlich ist auch die Aufteilung der Betreuung von Eltern(-teil) und Kind(er). In der Betreuungssituation A, bei der das Kind noch klein ist, werden Mutter und Kind zusammen betreut, wenn die Mutter arbeitet, kümmert sich eine Betreuungsperson um das Kind. Dem gegenüber wird das Kleinkind in Situation F hauptsächlich im Kinderhaus betreut. In der Betreuungssituation B ist das Kind tagsüber bei einer Tagesmutter untergebracht und die Kinder der Betreuungssituation E besuchen eine Schule, während die Mutter arbeitet. Die Unterstützungsform ist demnach unter anderem vom Alter der Kinder, wie auch von der Institution abhängig. Das Alter der Kinder der untersuchten Betreuungssituationen ist unterschiedlich. In drei Betreuungssituationen sind es Kleinkinder (ADF), ein Kind ist drei Jahre alt (B) und drei Kinder sind im Einschulungsalter (CE). Nur eine Mutter hat zwei Kinder (F). Wenn man den Familienstatus betrachtet, leben in drei der untersuchten Situationen die Familien als Vater, Mutter und Kind zusammen (BCD), wobei es sich in der Betreuungssituation C nicht um den leiblichen Vater des Kindes handelt. Herr A. und Herr F. leben nicht mit Frau und Kind zusammen, besuchen diese aber regelmässig (AF), wobei Herr A. besser ins Familienleben eingebunden ist als Herr F. und ein Zusammenziehen mit Frau und Kind zur Diskussion steht

122

(A). Die Väter der beiden Kinder von Frau F. sind abwesend (F). Zwei der Väter haben keine Behinderung (CD). Im Folgenden werde ich aus den verschiedenen Themenbereichen mir spannend erscheinende Ergebnisse zum Vergleich herausgreifen. Ich gehe zunächst auf die Situation der Eltern ein. Die Eltern(-teile) scheinen zumeist einen Kinderwunsch gehabt zu haben. Bei mindestens zweien stand dieser in Zusammenhang mit dem Wunsch nach mehr Unabhängigkeit, Normalität oder Erreichen des Familienstatus (AB). Dennoch war keine der Schwangerschaften geplant, wobei laut den Betreuungspersonen der Situationen A und B widersprüchliche Informationen von den Eltern vorhanden sind. Hierbei besteht die Schwierigkeit, dass keines der Paare gegenwärtig noch in der Institution wohnt, in der die Schwangerschaft entdeckt wurde. Eins der sieben Kinder ist höchstwahrscheinlich durch Vergewaltigung gezeugt worden (E). Alle sieben Kinder waren von den Eltern(-teilen), obschon eher ungeplant, nach der Schwangerschaft gewollt. Die Reaktion der Angehörigen und des sozialen Umfeldes wurde als negativ beschrieben (ABCDEF). In den meisten Fällen veränderte sich die Haltung der Angehörigen zum positiven. In fünf der sechs Elternschaften wurde den Frauen eine Abtreibung von Seiten der Angehörigen, der Behörden oder des Arztes nahe gelegt (ABCEF), was nicht erstaunt, aber dennoch eine hohe Zahl darstellt. Was mich erstaunt, ist die hohe Eigeninitiative der Eltern(-teile). Sie wehrten sich aktiv gegen eine Abtreibung (BCF), wobei Frau C. ihre Mutter und den Wohnort verlässt. Herr und Frau B. wehrten sich gegen die Unterstützungsform in einem Mutter-Kind-Heim, bei der Herr B. nur das Besuchsrecht hatte und starteten zusammen mit der Beiständin des Kindes die Suche nach einer Unterstützungsform für die ganze Familie. Diese Besonderheit lässt sich vermutlich dadurch erklären, dass die Eltern(-teile) der untersuchten Betreuungssituationen alle mit ihren Kindern zusammenwohnen, andere Eltern(-teile), die abgetrieben haben oder deren Kinder fremd betreut werden erscheinen in meiner Untersuchung erst gar nicht. Das wiederum lässt den Schluss zu, dass es sehr viel mehr Elternschaften geben würde, wenn nicht nur die Menschen mit geistiger Behinderung die Kinder bekommen würden, die sich gegen die Empfehlungen der Bezugspersonen oder Behörden zu Abtreibung oder Fremdplatzierung auflehnen würden. Über die Betreuung während der Schwangerschaft lassen sich keine genauen Angaben machen. In der Betreuungssituation A kam Frau A. kurz vor der Geburt in die sozialpädagogische Lebensgemeinschaft und wurde auf die Geburt vorbereitet. Frau D. wurde sechs Monate vor der Geburt

ambulant

begleitet

(D),

und

beim

zweiten

Kind

wurden

Frau

E.

Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung zuteil (E). Dennoch lassen andere 123

Aussagen darauf schliessen, dass die Zeit der Schwangerschaft bei den meisten Eltern(-teilen) durch die Angst, das Kind weggeben zu müssen, die Konfrontation mit negativen Reaktionen von Angehörigen und Umfeld, durch den Umzug in eine andere Unterstützungsform, den Verlust des sozialen Umfeldes geprägt war. Die Rolle der Behörden ist in zwei Fällen positiv. In drei Fällen setzten sich die Behörden, teilweise erst nach einiger Zeit, dafür ein, dass Eltern(-teil) mit dem Kind zusammenleben könnten (AEF), wobei dies beim erstem Kind von Frau E. zu spät erfolgte (E), was vermutlich negative Folgen für das Kind hervorgerufen hat und bei Frau F. eine zu wenig intensive Unterstützungsform gefunden wurde (F). In einem Fall wirkten die Behörden eher verhindernd (B). Bei allen Eltern(-teilen) ist eine starke Veränderung der Lebenssituation durch die Geburt ersichtlich. Eine Aufnahme der Familie war in zwei Fällen nur durch Umzug der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft und Neueröffnung der Institution möglich, da so die notwendigen Strukturen für Eltern(-teil) und Kind geschaffen werden konnten. Bei den anderen Unterstützungsformen handelt es sich um Mutter-Kind-Häuser, welche die notwendige Infrastruktur besassen und ambulante Betreuungssituationen, die auf die individuelle Situation der begleiteten Personen an deren Wohnort eingehen konnten. Die Beziehungsaufnahme gestaltete sich vor allem in den stationären Betreuungssituationen eher schwierig, da die Eltern(-teile) zu Anfang von Misstrauen gegenüber neuen Betreuungspersonen erfüllt waren und Angst vor einer Trennung vom Kind hatten (AB). Die Partnerschaft der Eltern, zusammenwohnend (BCD) oder nicht zusammenwohnend (AF), wurde in zwei Fällen als instabil bezeichnet (AF). Die Beziehungen der ambulant begleiteten Paare (CD) und des als Familie stationär zusammenwohnenden Paares (B) wurden als tragfähig bezeichnet. In zwei Betreuungssituationen stehen die Väter eher abseits (AF), bei Familie B. war dies in der vorangehenden Betreuung von Mutter und Kind im Mutter-Kind-Heim der Fall (B). Wenn man das soziale Netz um die Eltern(-teile) betrachtet, fällt auf, dass nur in einem Fall ein soziales Netz vorhanden ist (D), die heilpädagogische Gemeinschaft darauf bedacht ist, die Mütter in Vereinen teilnehmen zu lassen, die anderen Eltern(-teile) aber eher isoliert leben (ABC). In Betracht auf das Sozialleben eines Kindes, scheint die isolierte Lebensweise einer Familie als sehr problematisch. Es ist daher wichtig, dem Kind Sozialkontakte ausserhalb der Familie zu ermöglichen. Die Beziehung der Eltern oder der Mutter zum Kind wird nicht als immer von Anfang an gegeben, aber doch durchwegs positiv geschildert. Negativ geschildert, wird nur die Beziehung

124

von Frau E. zu ihrem ersten Kind, die sich aber etwas normalisiert hat (E), und die Beziehung von Frau F. zu ihrem kleinen Kind, die sich in einer kritischen Phase befindet (F). Vier der Mütter könnten sich gut vorstellen, ein zweites Kind zu haben (ABCF). Allerdings ist die Reaktion der Betreuungspersonen ablehnend, indem sie auf die Schwierigkeiten mit einem Kind hinweisen. Frau Birke vermutet, dass Frau B. ihre Tochter gerne als Kleinkind behalten hätte und daher noch ein zweites Kind möchte, damit sie wieder ein Baby hat. Alle Eltern(-teile) der stationären Unterstützungsformen arbeiten, drei davon in der Einrichtung, in der sie auch wohnen (ABE). Dies scheint mindestens in zwei Fällen mit dem Vorteil verbunden, dass die Betreuung des Kindes/der Kinder flexibel gehandhabt werden kann (AE). In beiden ambulanten Begleitungen ist die Mutter zuhause, während der Vater ausser Haus arbeitet (CD). Ich komme nun zu den Ressourcen und Grenzen der Eltern(-teile). Auf die Ressourcen werde ich nicht genauer eingehen, denn es wurden unterschiedliche Ressourcen angesprochen. Übereinstimmend wurden die Beziehung zum Kind (ABCDE) und die Möglichkeit, Grenzen zu sehen um Unterstützung anfordern und annehmen zu können (ABCE) genannt. Das erlernen der Mutter- und Vaterrolle hatte in der Unterstützung einen hohen Stellenwert (ABCE). In den meisten Betreuungssituationen wurde die Verantwortung für das Kind soweit als möglich den Eltern oder dem Elternteil zugesprochen (ABCDE), wobei die Betreuungspersonen im Falle einer Gefährdung des Kindeswohls eingreifen müssten. Einzig bei der Betreuungssituation F hatte ich den Eindruck, dass der Mutter sehr wenig Verantwortung zugestanden wurde (F). Die Grenzen der Eltern(-teile) wurden folgendermassen benannt. Bei fünf Betreuungssituationen wurden die Grenzen der Eltern(-teile) vor allem im kognitiven Bereich gesehen (ABCEF), zudem scheinen einige Mühe mit der stetigen Entwicklung der Kinder und deren Bedürfnisse zu haben (ABCEF). Die Erziehung scheint ein weiterer Problembereich zu sein (BC). Ein Rückgriff auf positive Erziehungserfahrungen und –modellen fehlt den meisten Eltern(-teilen) (ABEF). Herr B. hat zudem Angst vor dem Älterwerden des Kindes, da er sich davor fürchtet, dass er der Tochter intellektuell nicht gewachsen sein wird. Zur Situation der Kinder in den untersuchten Betreuungssituationen ist zu sagen, dass die Entwicklungsbedingungen der Kinder als positiv eingestuft werden, und nur bei drei Kindern eine sprachliche Entwicklungverzögerung (B), eine Entwicklungsbeeinträchtigung (E) und eine Behinderung (E) vorliegen, wobei die zwei Kinder von Frau E. höchstwahrscheinlich deren genetisch bedingte Behinderung geerbt haben. Eine genetische Abklärung von Frau E. ist noch hängig. Die drei Kinder erhalten entsprechende Fördermassnahmen. Die Entwicklung aller Kinder wird regelmässig durch Fachpersonen untersucht (ABCDEF). 125

Was auffällt, ist der zum Teil fehlende oder mangelnde Kontakt zu andern Kindern, in den Betreuungssituationen in denen die Kinder nicht noch zu klein sind oder unter anderen Kindern aufwachsen. Der fehlende Kontakt wird in der Betreuungssituation B und C erwähnt und Massnahmen sind geplant. Frau Birke plant, das Kind in eine Spielgruppe zu schicken und bei der Familie C. besucht der Junge bereits einen Fussballklub. Im Folgenden komme ich zu einem Vergleich der Rahmenbedingungen der untersuchten Betreuungssituationen. Wenn man die Wohnsituation der Eltern(-teile) betrachtet, wohnen die ambulant begleiteten Familien wie erwartet in Mietwohnungen (CD), drei Eltern(-teile) mit Kindern in Wohnbereichen innerhalb des gemeinsam genutzten Hauses (ABE) und Frau F. wohnt in einer Mütterwohngemeinschaft, während das Kind in der Wohneinheit der Kinder ist (F). Auf die Frage nach den Zielen der Unterstützung antworteten die Betreuungspersonen sehr unterschiedlich. Ich werde eine unvollständige Auswahl einiger Ziele aufführen. Frau Ahorn erläuterte zunächst die Ziele der verschiedenen beteiligten Parteien, wie etwa Eltern, Vormundschaftsbehörde oder sich selber, welche wiederum die Anforderungen an die Unterstützung festsetzen (A). Frau Eiche geht es vor allem darum, die Kompetenzen der Mutter zu erweitern (E) und Frau Fichte sieht ihr Ziel darin, das Kind nicht zu gefährden und ihm einen qualitativ guten Kontakt zur Mutter zu bieten. (F). Ich denke, diese wenigen Ziele zeigen gut, dass die Zielsetzung der Unterstützung viel mit der Unterstützungsform zu tun hat und damit welchen Anspruch die Unterstützungspersonen an die Betreuung oder Begleitung haben. Bei der Betreuungssituation F und teilweise auch E, steht vor allem das Kind im Vordergrund, bei den übrigen Betreuungssituationen werden Interessen der Eltern(-teile) und der Kinder gleich behandelt und vor allem versucht, die Eltern(-teile) im Alltag und in der Pflege und Erziehung der Kinder zu unterstützen und anzuleiten (ABCD). Die Aufgaben der Unterstützung setzen sich ebenfalls verschieden zusammen. Es werden genannt: Stärkung des Zusammenlebens der Familie (B), direkte Unterstützung (ABE), indirekte Unterstützung, womit gemeint ist, dass man Eltern(-teil) mit etwas Distanz beobachtet (ABE), Kompensation der elterlichen Fähigkeiten zum Wohl des Kindes (E), Stärkung der Beziehung zwischen Eltern(-teil) und Kind (ACEF), Kindesschutz (ABE), Entlastung der Eltern (BE), Alltagsbewältigung (D); Vorbereitung auf nächste Entwicklungsschritte (C); Beraten oder Intervenieren (E). Zweimal wurde auch gesagt, dass sich die Aufgaben flexibel aus den Bedürfnissen ergeben (CE). Ein grosser Unterschied der Inhalte der Unterstützung ist zwischen ambulanter Begleitung und stationärer Unterstützung festzustellen, was nicht verwundert, da die Eltern(-teile), die in der 126

ambulanten Unterstützung begleitet werden, meist nicht so stark behindert sind oder über ein gutes soziales Netz verfügen, was eine weniger intensive Unterstützungsform zulässt. Als positiv wird personelle Konstanz in der Unterstützung erwähnt. Wenn eine Betreuungsperson lange in einer Betreuungssituation arbeitet, kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden und sie wird zur Bezugsperson (BCE). Jeder Wechsel der Betreuungspersonen stellt durch erneuten Beziehungsaufbau und Unsicherheit bezüglicher der Einstellung zu einer Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung grosse Anforderungen an Eltern(-teil) und Kind. Wenn man nun die von Betreuungspersonen genannten Problempunkte betrachtet, fällt auf, dass diese an sehr ähnlichen Stellen liegen. Dennoch wurden verschiedene Bereiche genannt, was aber sicherlich mit den verschiedenen Betreuungssituationen zusammenhängt mit deren Voraussetzungen die Probleme eng verknüpft sind. Man kann interne und externe Problembereiche unterscheiden. Intern wurde beispielsweise auf die Mühe mit Veränderungen (ABCEF) oder die einheitliche Haltung in der Erziehungsfrage verwiesen, was bei mehreren Betreuungspersonen schwierig ist (B). Frau Chriesi nannte die kommende Pubertät und das Bemerken der elterlichen Behinderung (C). Der Junge der Betreuungssituation C ist schon 7jährig, was auf altersspezifische Probleme im Umgang mit dem Kind hinweist. Alle Betreuungspersonen verwiesen auf Probleme im Zusammenhang mit der geistigen Behinderung. Das meistgenannte externe Problem ist die Inakzeptanz der Elternschaft durch die Gesellschaft und soziale Umfeld (ACEF). Über die Finanzierung der untersuchten Betreuungssituationen lässt sich nur sagen, dass sie uneinheitlich ist und ich vor allem den Eindruck erhielt, dass die Finanzierung, durch die Seltenheit von unterstützten Elternschaften, nicht klar geregelt ist und daher eher schwierig ist und Unterstützungsmöglichkeiten verhindern kann. Zuletzt komme ich nun auf die interviewten Betreuungspersonen. Die Stellung der Betreuungspersonen ist unterschiedlich. Fünf der sechs interviewten Personen(paare) hatten Führungspositionen inne (ABCEF), die meisten waren aber zusätzlich in die direkte Betreuung eingebunden (ABCE). Ich vermute, dass dieser Umstand etwas mit der Problematik sowie der gesellschaftlichen und fachlichen Inakzeptanz des Themas zu tun hat. Frau Fichte war als einzige Leiterin der heilpädagogischen Gemeinschaft ohne in der Betreuung mit Mutter und Kind zu tun zu haben (F). Die Einstellung der Betreuungspersonen zur betreuten Elternschaft ist durchwegs positiv. Alle bezeichnen die Unterstützung einer Elternschaft als besondere Herausforderung, was mit der

127

mangelnden Erfahrung, dem fehlenden fachlichen Austausch und der gesellschaftlichen Inakzeptanz begründet wird. Auf die Frage nach den Grenzen in der Betreuung wurden verschiedene Bereiche angesprochen. Es ging um die Verantwortung, wobei interessanterweise in zwei Fällen eine Trennung zwischen der Verantwortung für die Lebenssituation des Kindes geistig behinderter Eltern und der momentanen Situation des Kindes vorgenommen wurde. Die Betreuungspersonen fühlten sich nur für die momentane Situation verantwortlich (AB). Probleme als Kontrolle oder Konkurrenz wahrgenommen zu werden scheint es nur vereinzelt zu geben (BEF). Erwähnt wurde zudem häufig der Spagat zwischen Bedürfnissen der Mutter und dem Kindesschutz (ABF), sowie die Gratwanderung zwischen der Nähe und dem Eindringen in die Intimsphäre der Familie, die die Unterstützung teilweise erfordert und dem Wahren einer professionellen Distanz (AF). Es scheint eine gewisse Belastung der Betreuungspersonen zu bestehen, die im Zusammenhang mit fehlender fachlicher Beratung und Information umso gravierender wirkt. Herr und Frau Eiche betonen, dass die Unterstützung einer Elternschaft eine Daueraufgabe sei, die weder ambulant, noch für begrenzte Zeit zu planen sei, sondern für die vor allem Lebensformen, wie etwa ihre Lebensgemeinschaft oder eine Form von Co-Elternschaft, geeignet seien (E). Auf die Frage nach Fachberatung zur Thematik Elternschaft reagieren die Betreuungspersonen durchwegs positiv (ABCDF) und würden eine Koordinations- und Beratungsstelle Deutschschweiz begrüssen (ABCD). Die genannten Anforderungen an eine solche Stelle wären: sozialpädagogische,

medizinische,

psychologische,

systemische

Fachkompetenz

(A),

Fachwissen, Adressen, Kriseninterventionen, Erfahrungsaustausch organisieren (B), Beratung von Eltern(-teil) und Kind (C); Informationsdrehscheibe, Abklärung der notwendigen Unterstützung, Beratung (D). Auf den Vorschlag einer Koordinations- und Beratungsstelle werde ich noch ausführlich eingehen (vgl. Kap. 7). Die Mehrheit der Betreuungspersonen äussert, dass ein Recht auf Elternschaft besteht (ABCD). Die gesellschaftliche Inakzeptanz wird als grosses Problem betrachtet (ABC) und vermehrte Öffentlichkeitsarbeit wird als wichtig erachtet (CD). Frau Birke fügt an, dass Handlungsbedarf auf allen Gebieten besteht (B). Im Anschluss an den Vergleich möchte ich auf den Ausführungen basierend einige Punkte anbringen, die bei der Interpretation der Ergebnisse wichtig oder problematisch erscheinen (vgl. Tab. 8). Die Punkte sind den Themenbereichen Eltern, Kind, Unterstützung und Betreuungsperson untergeordnet und bezeichnen die Punkte, auf welche bei der Unterstützung 128

geachtet werden könnte. Ich formuliere diese stichwortartig, da die Problematik in den letzten zwei Kapiteln schon geschildert wurde. Eltern

-

Sexualpädagogische Begleitung

-

Abtreibung oder Fremdbetreuung des Kindes sind nicht die einzigen Möglichkeiten im Umgang mit einer Schwangerschaft

Kind

Unterstützung

Betreuungsperson

-

Möglichkeit einer unterstützten Elternschaft

-

Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung

-

Regional organisierte Unterstützung in sozialem Netz

-

Integration der Familie

-

Einbezug von Mutter und Vater

-

soziale Kontakte fördern

-

regelmässige Abklärung der Entwicklung des Kindes

-

Fördermassnahmen wenn notwendig

-

Kindesschutz

-

Individuelle Angepasstheit der Unterstützung

-

klare Zielsetzung in der Unterstützung

-

klare Aufgaben in der Unterstützung

-

Bedürfnisse der Eltern und des Kindes wahrnehmen

-

Problembereiche der Unterstützung formulieren

-

Gesellschaftliche Inakzeptanz erschwert Unterstützung

-

Konstanz in der Betreuung

-

Klare Verantwortungsbereiche

-

Grenzen als Betreuungsperson formulieren

-

Supervision

-

Fachberatung bezüglich Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung

Tab. 8: Wichtige Punkte in der Unterstützung bezüglich der Themenbereiche

6.3

Allgemeine Diskussion

In diesem Kapitel werde ich zunächst Bezug auf die Fragestellungen der vorliegenden Arbeit nehmen. Es handelt sich hierbei um die Hauptfragestellung mit differenzierenden Unterfragestellungen a) bis d) sowie die Forschungsfragestellung (vgl. Kap. 1.3). Ich werde die Fragen nicht in dieser Reihenfolge beantworten und daher jeweils aufführen, bevor ich sie aufnehme. 6.3.1

Diskussion der Unterfragestellungen und Forschungsfragestellung

Die erste Unterfragestellung steht am Anfang der Diskussion: 129

a) Sind Unterstützungsangebote für Eltern(teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung notwendig?

Die Frage, ob Unterstützungsangebote für Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung notwendig sind, kann ich, ausgehend von den Ausführungen im theoretischen Hintergrund, und des aktuellen Forschungsstandes bejahen. Und zwar in dem Sinne, dass, wenn Menschen mit geistiger Behinderung Kinder haben, spezifische Unterstützungsangebote dringend notwendig sind. Da stellt sich die Frage, ob in der Schweiz das Bedürfnis nach Unterstützungsangeboten für Eltern(-teile) mit geistiger Behinderung und deren Kinder besteht. Aufgrund der Untersuchung im Rahmen der Diplomarbeit Fribourg (vgl. ESS et al. 2002) kann zwar kein Bedürfnis nach Unterstützungsangeboten nachgewiesen werden47, dennoch ist aber ersichtlich, dass Sexualität, Verhütung, Kinderwunsch und auch Elternschaft in Wohnheimen für Erwachsene mit geistiger Behinderung relevante Themen sind. Mit der fortschreitenden Enttabuisierung der Sexualität wird Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung gelebt, so dass Verhütung notwendig wird und ungeplante oder geplante Schwangerschaften möglich werden. Im bundesweiten Forschungsprojekt von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN wurden in der umfassenden quantitativen Untersuchung weit mehr Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung eruiert als angenommen. Zudem rechnet man mit einer noch höheren Dunkelziffer an Elternschaften, die nicht erfasst wurden. So kann vermutet werden, dass es auch in der Schweiz, bei einer umfassenden quantitativen Untersuchung weit mehr Elternschaften erfasst würden, als bisher bekannt sind. Diese Vermutung wird untermauert durch das Interesse von Fachpersonen an der Thematik Elternschaft. Die Fachtagung 2003 an der Universität Zürich zeigte, dass Interesse vorhanden ist und machte zudem deutlich, dass die meisten der anwesenden Fachpersonen schon mit Schwangerschaften und Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung zu tun hatten (vgl. Kap. 4). Aus Erzählungen der Fachpersonen wurde ersichtlich, dass viele Eltern(-teile) aufgrund fachlicher und gesellschaftlicher Inakzeptanz von unterstützten Elternschaften sowie mangelnder Unterstützungsangebote, gar nicht erst die Möglichkeit des Zusammenlebens mit ihrem Kind hatten. So war häufig von Abtreibung oder Fremdplatzierung der Kinder die Rede. Das Bedürfnis nach Unterstützungsangeboten zeigt sich für mich auch darin, dass sich, bei den untersuchten Betreuungssituationen, die Suche nach einem Platz für Eltern(-teil) und Kind meist 47

Was meiner Ansicht nach mit der Einschränkung der quantitativen Untersuchung auf Institutionen der INSOS, welche Angebote im Wohnbereich für Erwachsenen mit geistiger Behinderung haben, zusammenhängt.

130

schwierig gestaltete. Ich möchte dennoch bemerken, dass nicht ein Bedürfnis nach Unterstützungsangeboten in Form einer zentralen Institution für Eltern(teile) mit geistiger Behinderung und deren Kinder besteht, sondern nach der Bereitschaft der Einrichtungen, eine Elternschaft zu betreuen, sowie dem dazugehörigen Fachwissen. Darauf werde ich später zurückkommen. Nun komme ich zur Beantwortung der nächsten Frage. b) Wo steht die deutschsprachige Schweiz bezüglich der Thematik „Elternschaft von Menschen mit einer leichten und mittleren geistigen Behinderung? Besteht gegenwärtig der Bedarf einer Auseinandersetzung mit diesem sonderpädagogischen Themenbereich?

Die zuvor angesprochene grundsätzliche Diskussion steht in der Schweiz noch aus. Wie in den Ausführungen zum aktuellen Forschungstand ersichtlich (vgl. Kap. 3), sind im Zuge der Sterilisationsdebatte erste Diskussionen im Gange, aber die Thematik Elternschaft ist in hohem Masse gesellschaftliches und fachliches Tabu. Aufgrund der Aussagen der Fachpersonen an der Fachtagung, kann ein Bedarf an Auseinandersetzung festgestellt werden (vgl. Kap. 4.4). Die Fachpersonen erwähnen hierbei Enttabuisierung

von

Elternschaft,

Sensibilisierung

und

Öffentlichkeitsarbeit

auf

gesellschaftlicher Ebene, Thematisierung und Auseinandersetzung in Institutionen und der Forschung auf institutioneller Ebene sowie fachlicher Auseinandersetzung auf professioneller Ebene. Die gesellschaftliche und fachliche Auseinandersetzung mit der Thematik erscheint mir zentral. Die gesellschaftliche Akzeptanz von verantwortungsbewusster Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist eine grundlegende Voraussetzung zur Institutionalisierung von Unterstützungsangeboten und, wie die Befragung der Betreuungspersonen zeigte, auch zu deren Durchführung.

Die

gesellschaftliche

Inakzeptanz

wurde

als

Problembereich

in

Betreuungssituationen bezeichnet (vgl. Kap. 6.2). Eine fachliche Auseinandersetzung der Institutionen und Fachpersonen ist, laut den Aussagen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Fachtagung, notwendig, um die Bereitschaft, Unterstützungsangebote einzurichten, zu erreichen. Bei Fachpersonen wird eine Auseinandersetzung mit eigenen Wert- und Normvorstellungen sowie die Reflexion der Einstellung und Haltung gegenüber Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung als wichtig erachtet. Grundlagen einer gesellschaftlichen und fachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung stellt die zuvor erwähnte ethische Diskussion dar. Handlungsbedarf auf praktischer Ebene hat in diesem Fall Handlungsbedarf auf 131

theoretischer Ebene ausgelöst. Die Entwicklungen auf praktischer Ebene setzen zwar im Idealfall erst

nach

einer

grundsätzlichen

theoretischen

Diskussion

ein,

dies

ist

aber

im

sonderpädagogischen Bereich selten der Fall. Demnach soll der bestehende Handlungsbedarf parallel zu einer anstehenden theoretischen Diskussion bearbeitet werden. Um nun zum ersten Teil der Frage zurückzukommen, können folgende Aussagen festgehalten werden.

Elternschaft

von

Menschen

mit

geistiger

Behinderung

unterliegt

einem

gesellschaftlichen und fachlichen Tabu. Die Entwicklungen in der Schweiz stehen, wie beim aktuellen Forschungsstand erläutert, den Entwicklungen zur Thematik nach (vgl. Kap. 3). Es stellt sich nun die Frage, wie die Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder, die es laut der Untersuchung von ESS et al. (2002) und Aussagen der Fachpersonen, welche an der Fachtagung teilgenommen haben, in der Schweiz gibt, unterstützt werden. Dies leitet zur nächsten Frage der Fragestellung über c) Wie werden bestehenden Betreuungssituationen in der deutschsprachigen Schweiz aus der Perspektive von Betreuungspersonen wahrgenommen?

Diese Unterfragestellung bildet den Ursprung der Forschungsfragstellung. Ich werde diese daher zusammen beantworten. Wie geht das professionell betreuende Umfeld von Eltern(-teilen) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder mit der spezifischen Betreuungssituation (ambulante Begleitung, stationäre Betreuung in Wohnheim/ heilpädagogischer Lebensgemeinschaft/ Mutter-Kind-Heim) um und welche Veränderungen sind bezüglich Konzept, Finanzierung, fachlicher Unterstützung, Einstellungen und Sozialpolitik aus Sicht der Betreuungspersonen notwendig?

Die Antwort auf die Frage nach den bestehenden Betreuungssituationen aus Sicht der Betreuungspersonen ist in der Diskussion der einzelnen Betreuungssituationen (vgl. Kap. 6.1) und deren Vergleich (vgl. Kap. 6.2) ausführlich enthalten. In einem Katalog habe ich für die Unterstützung wichtig erscheinenden Punkten aufgeführt (vgl. Kap. 6.2). Ich möchte allerdings noch auf die Frage nach dem Umgang der Betreuungspersonen mit den bestehenden Betreuungssituationen eingehen. Auf mich machten die Betreuungspersonen einen kompetenten Eindruck. Allerdings erwähnten die meisten von ihnen, dass sie sich eine Fachberatung wünschen würden, welche ihnen mit Information, Beratung oder Supervision spezifisch zum Thema Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zur Seite stehen könnte. Ich könnte mir vorstellen, dass fehlende spezifische Fachberatung zu Unsicherheiten oder Überforderung der Betreuungspersonen führen könnte. Dies gerade auch, weil die 132

Betreuungspersonen Eltern(-teile) und deren Kinder betreuen, welche Einzelfälle sind und die Unterstützung von Elternschaften in der Schweiz noch keinesfalls institutionalisiert ist. Der erste Teil der Forschungsfragestellung fragt nach dem Ist-Zustand der Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung anhand der untersuchten Betreuungssituationen. Der zweite Teil hingegen fragt nach, aus Sicht der Betreuungspersonen notwendigen, Veränderungen. Dieser zweite Teil hängt mit der folgenden Unterfragestellung zusammen, durch den die Beantwortung der Fragestellung ausgedehnt werden kann und zusätzlich mit den Aussagen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung angereichert werden kann. d) Welche Veränderungen sollten aufgrund der Evaluationsergebnisse erfolgen? Was sind die Perspektiven? Könnte eine Koordinations- und Beratungsstelle Deutschschweiz in der aktuellen Situation hilfreich sein?

Grundsätzlich sind diese Fragen so zu beantworten, dass in der Schweiz bezüglich der Thematik Handlungsbedarf herrscht. Das geht aus Aussagen der interviewten Betreuungspersonen, wie auch aus den in Rückmeldungen geäusserten Anliegen der Fachpersonen hervor. Die Aussagen und Anliegen von Betreuungspersonen und Fachpersonen deuten auf einen Handlungsbedarf an ähnlichen Stellen hin. Ich habe nun versucht, die wünschenswerte Entwicklungen und Veränderungen verschiedener Bereiche zusammenzubringen und als Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen strukturiert darzustellen. 6.3.2 Sonderpädagogische Implikationen Ich übernehme in den folgenden Ausführungen zur Strukturierung des Handlungsbedarfs die drei Ebenen, die PIXA-KETTNER in ihrem Referat an der Fachtagung aufgeführt hat (vgl. PIXAKETTNER 2003: 10), und welche ich in der Auswertung der Daten der Fachtagung bereits verwendet habe. PIXA-KETTNER gliedert in diesen Ebenen den aus internationaler Literatur sowie Forschung und Erfahrungen aus Deutschland abgeleiteten Handlungsbedarf. Es handelt sich hierbei um die gesellschaftliche Ebene, die institutionelle Ebene und die professionelle Ebene. Den in der Untersuchung und den Aussagen der Fachpersonen der Fachtagung ersichtlichen Handlungsbedarf werde ich im Folgenden auf den Ebenen darstellen. Auf diese Weise versuche ich die Ergebnisse der Untersuchung in Verbindung mit den Daten der Fachtagung in einen grösseren Zusammenhang zu stellen, so dass der Handlungsbedarf ersichtlich wird.

133

Gesellschaftliche Ebene • • • • • • •

Enttabuisierung von Elternschaft Sensibilisierung der Gesellschaft Gezielte, aktive Öffentlichkeitsarbeit Sozialpolitische Thematisierung Rechtliche Grundlagen und ihre Grenzen Sensibilisierung der Behörden Finanzierungsmöglichkeiten

Institutionelle Ebene Institutionen • • • • • • • •

Elternschaft als Thema in Institutionen Sexualpädagogisches Leitbild/Konzept: Haltung und konzeptuelle Überlegungen zu Partnerschaft, Sexualität, Kinderwunsch Leitbild/Konzept Elternschaft: Haltung und konzeptuelle Überlegungen zu Schwangerschaft, Elternschaft, Trennungsbegleitung Bereitschaft der Institutionen zur Unterstützung von Elternschaften Bedarfsabklärung Unterstützungsangebote: Öffnung bestehender Angebote, neue Angebote Institutionalisierung der Unterstützungsangebote Anforderungen individuell, flexibel, regional organisiert

Forschung • •



bestehende Untersuchungen einbeziehen Forschung verstärken, koordinieren: - Anzahl der Elternschaften in der Schweiz - Evaluation bestehender Unterstützungsangebote - Konzeptuelle Überlegungen - Situation der Kinder - Internationaler Austausch Förderung der Kooperation zwischen Forschung und Praxis

Professionelle Ebene Fachpersonen • • • • • • • • •

Aufnahme der Thematik in Ausbildung und Weiterbildung der Fachpersonen Auseinandersetzung der Fachpersonen mit eigenen Wert- und Normvorstellungen Reflexion der Haltung Grundsatzdiskussion, fachliche Diskussion fördern Spezifische Fachberatung Problembereiche der Unterstützung von Elternschaften mit Behinderung kennen Zielsetzung, Aufgaben, Verantwortungsbereiche abklären Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung Trennungsbegleitung

134



Kindesschutz (Entwicklung, Förderung, Gefährdung)

Netzwerk • • •

Netzwerk für betroffene Eltern, Angehörige, Fachpersonen aus Praxis und Forschung, Behörden Austausch unter betroffenen Eltern mit geistiger Behinderung Koordinations- und Beratungsstelle

Tab. 9: Handlungsbedarf auf 3 Ebenen Auf gesellschaftlicher Ebene sind Punkte aufgeführt, die einer Akzeptanz von Elternschaften von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Unterstützung zuträglich sind. Die institutionelle Ebene ist unterteilt in Punkte, die den Handlungsbedarf in Institutionen darstellen und solchen, die diesen in der Forschung beschreiben. Auf einer professionellen Ebene unterscheide ich einen Bereich Fachpersonen und einen Bereich Netzwerk. Der Handlungsbedarf ist umfassend, da sich auf dem Gebiet der Unterstützung von Eltern(teilen) mit geistiger Behinderung und deren Kinder in der deutschsprachigen Schweiz in Praxis und Forschung bisher noch nicht viel entwickelt hat. Nicht alle Punkte des Handlungsbedarfes lassen sich klar dem sonderpädagogischen Bereich zuordnen. Es handelt sich auch um gesellschaftliche und sozialpolitische Forderungen. Die Umsetzung der aufgeführten Punkte ist nicht in nächster Zeit zu erwarten, dennoch zeigen sie, dass ein Handlungsbedarf besteht.

6.3.3

Diskussion der Hauptfragestellung

Im Folgenden komme ich zur Diskussion der Hauptfragestellung. Gibt es in der deutschsprachigen Schweiz angemessene professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder?

Die untersuchten Betreuungssituationen werden von den involvierten Bertreuungspersonen mit grossem Engagement geführt, so dass meines Erachtens professionelle Unterstützung in den konkreten Betreuungssituationen gewährleistet ist. Andererseits würde ich im Bezug auf Unterstützungsangebote für Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung erst dann von Professionalität sprechen, wenn diese konzeptuellen Überlegungen folgen, spezifisches, empirisch fundiertes Fachwissen vorhanden ist und angefordert werden kann, sowie 135

ein Austausch der in ähnlichen Unterstützungsangeboten tätigen Fachpersonen vorhanden ist. Wenn also die Unterstützung von Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung als institutionalisiert betrachtet werden kann. So würde ich in der Konsequenz dieser Überlegungen die Frage mit nein beantworten. Wie auch aus dem Handlungsbedarf hervorgeht, wäre es infolgedessen meiner Ansicht nach sinnvoll eine zentrale Stelle einzurichten, welche die Entwicklungen um die Thematik Elternschaft initiieren und koordinieren könnte. Schon früh in der Auseinandersetzung mit der Thematik, als ich die Situation in der Schweiz zur durch Kontakte zu Fachpersonen zu erschliessen suchte, hat mich die Einrichtung einer Koordinations- und Beratungsstelle beschäftigt. Ich habe von einer solchen Stelle gelesen und den Gedanken daran während der Auseinandersetzung mit der Thematik behalten und schliesslich auch am Rande in die Untersuchung und die Befragung im Rahmen einer Rückmeldung der Tagungsteilnehmer und Teilnehmerinnen einbezogen. Ich werde daher, die für mich immer noch sehr sinnvoll erscheinende Errichtung einer Koordinations- und Beratungsstelle in Kapitel 7 etwas näher erläutern, indem ich den ermittelten Handlungsbedarf in die Konzeption einer solchen Stelle einbinde.

136

7

Koordinations- und Beratungsstelle Deutschschweiz

7.1

Warum eine Koordinations- und Beratungsstelle?

Im Anschluss an die Fachtagung wurde aufgrund des Interesses an Vernetzung und Austausch an Erfahrungen und Information zur Thematik ein Netzwerk in Form einer InternetKontaktplattform eingerichtet. Diese Einrichtung sollte allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fachtagung und sonst wie interessierten Personen eine Vernetzung ermöglichen. Das Angebot des Netzwerks wurde praktisch nicht genutzt, was mich erstaunte. Ich interpretierte dies dahingehend, dass ein grösseres anfängliches Engagement notwendig gewesen wäre, um ein Netzwerk zu aktivieren. Diese Vermutung sah ich durch Erfahrungen verschiedener Personen mit vergleichbaren Unterfangen bestätigt. So wird beispielsweise in der Dokumentation eines Fachworkshops zur Hilfe geistig beeinträchtiger Eltern eine ähnliche Situation geschildert (vgl. MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. 2002: 60). Die von den Organisatoren erhoffte Schubkraft im Hinblick auf Kooperation und Vernetzung blieb aus, was diese auf die Komplexität des Themas zurückführen. „Deutlich geworden ist, dass Vernetzung kein Selbstläufer ist. Zumindest für den Aufbau des Netzwerkes braucht es einen Initiator, der die Vernetzung beginnt und vorantreibt“ (MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. 2002: 60). Aufgrund des Zeitaufwandes war es mir nicht möglich, mehr Zeit in den Aufbau eines solchen Netzwerkes zu investieren. Meines Erachtens wäre eine der Hauptaufgaben einer Koordinations- und Beratungsstelle, den Aufbau eines solchen Netzwerkes zu initiieren und koordinieren. Zudem kann der in der Arbeit festgestellte Handlungsbedarf auf gesellschaftlicher, institutioneller und professioneller Ebene in der Konzeption einer Koordinations- und Beratungsstelle berücksichtigt werden und mit den Ressourcen einer solchen zentralen Stelle initiiert und koordiniert werden. Es wurde schon im Rahmen des Forschungsprojektes von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN festgehalten, dass die Errichtung regionaler Beratungsstellen, um die inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein angemessenes Angebot für geistig behinderte Eltern(-teile) zu schaffen, sinnvoll erscheint (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 228). Da mir die Errichtung einer Koordinations- und Beratungsstelle schon bei den Vorbereitungen der Untersuchung als Lösungsansatz geeignet erschien, habe ich in den Interviews und an der Fachtagung nach Meinungen dazu gefragt. Die Reaktion auf den Vorschlag einer Koordinations- und Beratungsstelle fiel in der vorliegenden Untersuchung mehrheitlich positiv aus. Die genannten Anforderungen sind 137

zusammengefasst:

Fachkompetenz,

Adressen

von

Fachleuten,

Möglichkeiten

des

Erfahrungsaustausches, konkrete Hilfe für Fachpersonen in Problemsituationen, Beratung von Eltern mit einer geistigen Behinderung und Kind, Abklärung über notwendige Unterstützung und Beratung, Vernetzung. Allerdings äusserten sich die Betreuungspersonen zu Recht skeptisch bezüglich der Finanzierung und Realisierung einer Koordinationsstelle. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung äusserten sich in der Rückmeldung positiv zum Vorschlag einer solchen Stelle. Es wurden folgende Anforderungen aufgeführt: Vernetzung, Aufbau einer Erfahrungsaustausch-Gruppe für Eltern mit einer geistigen Behinderung, Vernetzung bestehender Wohnplätze, Beratung und Begleitung der Unterstützung für Eltern, Menschen mit geistiger Behinderung und Fachpersonen, Veranstaltungen zum Thema, Einbettung des Themas in Weiterbildung zu Sexualpädagogik, Forschung mit Praxisbezug, langfristige Öffentlichkeitsarbeit, Information und Unterlagen. Die Anforderungen fliessen in die folgenden konzeptuellen Überlegungen mit ein. Gegenwärtig ist es meist so, dass eine Institution sich erst im Falle eines Kinderwunsches oder einer ungewollten Schwangerschaft mit der Thematik Elternschaft auseinandersetzt. Ein Kinderwunsch wird selten in dem Masse ernst genommen, dass die Möglichkeit einer Elternschaft in Betracht gezogen würde. Bei einer Schwangerschaft werden aus dieser Situation der Überforderung mehrheitlich die Lösungen der Abtreibung oder Fremdbetreuung des Kindes durch Adoption oder Pflegefamilie einer Unterstützung der Eltern oder des Elternteils und des Kindes vorgezogen. In wenigen Fällen wurden Einzellösungen gefunden, welche ein Zusammenleben der Eltern oder Elternteil mit dem Kind ermöglichten. Durch eine frühzeitige Sensibilisierung der Institutionen auf die Thematik Elternschaft können Reaktionen bei Kinderwunsch und Elternschaft auch dahingehend geöffnet sein, dass die Möglichkeit einer realistischen, verantwortungsvollen Elternschaft in Betracht gezogen wird. Eine Koordinations- und Beratungsstelle hat meiner Ansicht nach den Vorteil, dass sie Informations- und Beratungszentrum ist, das fachliche Informationen und Beratung zu den Institutionen und den unterstützten Elternschaften bringen kann, so dass die individuelle Situation einer Elternschaft vor Ort beurteilt und eine sinnvolle Unterstützungsmöglichkeit gefunden werden kann, ohne, dass die Eltern oder der Elternteil aus seinem sozialen Netz gerissen werden müssen. Somit kann die fachliche Kompetenz und angepasste konzeptuelle Abstützung in die Unterstützungssituation eingebracht werden, was die Bereitschaft einer Institution, eine Elternschaft zu unterstützen meines Erachtens erhöht. Dies im Gegensatz zur gegenwärtigen Lage, wo die Eltern in eine Institution verpflanzt werden müssen, die Platz für eine unterstützte Elternschaft hat und Bereitschaft zur Unterstützung zeigt. 138

Innerhalb der gesellschaftlichen Minderheit der Menschen mit geistiger Behinderung sind nur wenige mit einer Elternschaft konfrontiert. Allerdings sind angegliederte Themen wie Sexualität, Partnerschaft, Sterilisation, Verhütung oder Kinderwunsch im Geistigbehindertenbereich sehr aktuell und betreffen alle Menschen mit geistiger Behinderung. So kann eine Koordinations- und Beratungsstelle auf die Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung sensibilisieren, Forschung initiieren, Fachberatung anbieten zur Thematik Elternschaft, aber auch zu den zuvor angesprochenen angegliederten Themenbereichen. Durch diese Ausweitung des Gebietes kann eine gewisse Prävention stattfinden, verantwortungsvolle Elternschaften gefördert werden und adäquate Unterstützung von Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung angestrebt werden. Eine Koordinations- und Beratungsstelle erscheint mir aufgrund der bestehenden Problematik um die Unterstützung von Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung und deren Kinder notwendig. Es gibt in der Schweiz Elternschaften, deren Unterstützung, um eine verantwortliche Elternschaft durch Unterstützung gewährleisten zu können, konzeptionell abgestützt werden muss. Zudem sind in Unterstützungssituationen involvierte Fachpersonen, wie sich aus der vorliegenden Untersuchung und den Rückmeldungen der Fachtagung ergeben hat, auf fachliche Informationen und Beratung angewiesen. Zudem ist der Bedarf einer Koordinations- und Beratungsstelle über die Notwendigkeit einer anstehenden gesellschaftlichen und fachlichen Diskussion zu rechtfertigen, die mit einer solchen Stelle kontrollierter und mit fundierten Informationen ablaufen könnte. 7.2

Erfahrungen

Das Konzept einer „regionalen Beratungs- und Koordinierungsstelle“ verknüpft mit einer Wohneinrichtung für psychisch kranke und geistig behinderte Mütter oder Eltern wurde im Rahmen der Expertise über „Beratung und Begleitung von Eltern mit Behinderungen“ des Verbandes für soziale Arbeit Bremen in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen vorgestellt (vgl. AWO Bremen/Universität Bremen 1999: 60). Zielgruppe dieser Beratungs- und Koordinierungsstelle sind Menschen, die geistig behindert oder psychisch krank sind, ein Kind haben oder sich eines wünschen, wie auch Fachpersonen und Angehörige der beschriebenen Zielgruppe. Das Projekt der Beratungsstelle wurde 1998 teilweise in Bremen verwirklicht. Es gab zwei Jahre einen „Ambulanten Dienst der Arbeiterwohlfahrt Bremen zur Förderung von geistig behinderten Eltern und ihren Kindern“, der als Anlaufstelle für Eltern mit geistiger Behinderung und zu deren ambulanter Unterstützung und als Koordinierungsstelle diente. Der 139

Dienst scheiterte laut BARGFREDE48 an den fachlichen Weisungen der Behörden, welche diese an die Genehmigung der Erprobung des Projekts knüpften. Zur Unterstützung der Eltern war eine gesicherte Diagnose „geistige Behinderung“ vorzuweisen und im Rahmen der Unterstützung durfte nicht mehr als wöchentlich 7,5 Stunden geleistet werden. Die Mehrzahl der Anfragen kam nach Einschätzung der MitarbeiterInnen von Personen, die als „geistig behindert“ bezeichnet werden konnten und für welche die Unterstützung ideal gewesen wäre, aber es konnte keine gesicherte Diagnose erstellt werden oder der Betreuungsumfang wäre nicht ausreichend gewesen. Bereits 1997 wurde von BARGFREDE und PIXA-KETTNER ein Verein „Begleitete Elternschaft“ gegründet, der in einem Büro Anlaufstelle für Interessierte Informationen war. In den 6 Jahren, in denen der Verein aktiv war, wurden die Initiantinnen, laut BARGFREDE, häufig von Fachleuten, Betroffenen und Diplomandinnen um Rat gefragt. Seit einigen Jahren nun gibt es in Deutschland eine – von BARGFREDE initiierte Bundesarbeitsgemeinschaft „Begleitete Elternschaft“, die in einem Zusammenschluss von 16 Einrichtungen und interessierten Einzelpersonen bei regelmässigen Treffen Bestandesaufnahmen erarbeitet und zukünftig Workshops und Fachtagungen organisieren wird, sowie Lobbyarbeit leistet. 7.3

Konzeptuelle Überlegungen

Ich werde im Folgenden die Konzeption einer Koordinations- und Beratungsstelle aufzeigen, wie sie sich aus den Ergebnissen der vorliegenden Arbeit, insbesondere des Handlungsbedarfs ergeben würde. 7.3.1

Zielgruppe

Die Zielgruppe einer Koordinations- und Beratungsstelle setzt sich einerseits aus Fachpersonen und andererseits aus betroffenen Grosseltern, Eltern(-teilen) mit Behinderung und deren Kinder zusammen. Institutionen/Organisationen Fachpersonen in Unterstützung involvierte Fachpersonen in Unterstützung involvierte innerfamiliäre Personen Eltern von Kindern mit einer geistigen Behinderung Eltern mit einer geistigen Behinderung 48

Mailkontakt mit Frau Bargfrede vom 17. Juni 2004.

140

Kinder von Eltern mit einer geistigen Behinderung

Ich beziehe mich in den konzeptuellen Überlegungen auf Eltern(-teile) mit geistiger Behinderung. Es wäre möglicherweise aber sinnvoll, bei der Errichtung einer Koordinations- und Beratungsstelle auch Eltern(-teile) mit Sinnesbehinderungen, Körperbehinderung und psychisch kranke Eltern(-teile) in die Zielgruppe mit einzubeziehen, um die Zuständigkeit einer solchen Stelle etwas zu öffnen. 7.3.2

Zielsetzung und Angebot

Die Ziele einer Koordinations- und Beratungsstelle lassen sich folgendermassen beschreiben. Die Aufgaben ergeben sich aus dem Handlungsbedarf, den Vorschlägen der Betreuungspersonen und Fachpersonen sowie verschiedener Literatur. Information -

Die Ko-/Be-Stelle konzentriert sich inhaltlich auf die Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, ist aber auch in den angegliederten Bereichen Sexualität, Partnerschaft, Verhütung, Sterilisation und Kinderwunsch fachlich kompetent.

-

Die Ko-/Be-Stelle ist Informations-, Anlauf- und Beratungsstelle für Institutionen, Organisationen, Fachpersonen, in Unterstützung involvierte Fachpersonen, innerfamiliäre Personen, Eltern von Kindern mit einer geistigen Behinderung, Eltern mit einer geistigen Behinderung, Kinder von Eltern mit einer geistigen Behinderung

-

Die Ko-/Be-Stelle koordiniert Anliegen und Angebote rund um das Thema Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Dazu gehört auch die Vermittlung bestehender Plätze oder zur Aufnahme bereite Institutionen zur stationären und ambulanten Unterstützung von Eltern mit einer geistigen Behinderung

-

Die Ko-/Be-Stelle sammelt Informationsmaterial, Adressen, wissenschaftliche Untersuchungen und Literatur

rund

um

die

Thematik

Elternschaft:

Die

Informationen

sind

in

einer

Themenpräsenzmediothek zugänglich -

Die Ko-/Be-Stelle hat Informationen spezifisch zur Situation der Kinder geistig behinderter Eltern

-

Die Ko-/Be-Stelle kann bezüglich der Rechtssituation Informationen und Beratung anbieten

-

Die Ko-/Be-Stelle kann beim längerfristigen oder kurzfristigen Erstellen eines Konzepts in einer Institution oder eines unabhängigen Projekts mit notwendigen theoretischen Unterlagen behilflich sein. (Wegleitung zur Erstellung eines Konzepts)

-

Erstellen

einer

Broschüre:

Adressen,

Literaturliste,

Wegleitungen

zu

Themenbereichen

(Beispielsweise: Schwangerschaft, Trennungsbegleitung, Familiensystem (Eltern-Kind-Beziehung, Rollen), Bedürfnisse Eltern und Bedürfnisse Kind, Grad der Betreuung, Wohnsituation, Betreuung (Beziehung

Betreuungsperson-Familie,

Qualifikation,…),

Handlungskompetenzen

der

Eltern

(Alltagsbewältigung, Erziehung,…), Entwicklung des Kindes (Phasen), Problembereiche Beratung

141

-

Beratung von Eltern mit geistiger Behinderung, Kinder geistig behinderter Eltern und Angehörigen

-

Die Ko-/Be-Stelle kann für Kriseninterventionen und themenbezogener Supervision bei gezogen werden.

-

Die Ko-/Be-Stelle unterstützt bei Sexualpädagogischer Begleitung und Beratung, Familienplanung, Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung, sowie Trennungsbegleitung.

Netzwerk -

Aufbau eines Netzwerks für betroffene Eltern, Angehörige, Fachpersonen aus Praxis und Forschung sowie Behörden und Institutionen/Organisationen mit gutem Informationsfluss.

-

Organisation von Fachtagungen.

-

Zusammenarbeit mit Stellen mit langjähriger breiter Erfahrung, wie z.B. Pro Infirmis, Insieme,…

-

Kontaktaufnahme mit involvierten öffentlichen Stellen (IV, Sozialamt, Vormundschaftsbehörde…)

-

Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen (psychisch Kranke, Mütterberatungsstellen…)

-

Aufbau einer Gruppe für Eltern mit einer geistigen Behinderung zum Erfahrungsaustausch

Ausbildung -

Die Ko-/Be-Stelle setzt sich für Qualifikationsmöglichkeiten der Fachpersonen bezüglich der Thematik ein.

-

Die Ko-/Be-Stelle organisiert Workshops, Fort- und Weiterbildungen zu Sexualität, Partnerschaft, Kinderwunsch, Familienplanung und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in Institutionen oder für interessierte Fachpersonen.

-

Die Ko-/Be-Stelle organisiert Workshops, Fort- und Weiterbildungen für Fachpersonen und Angehörige, die Eltern mit geistiger Behinderung und deren Eltern unterstützen

-

Sie setzt sich dafür ein, dass die Thematik Elternschaft in Ausbildungsgängen thematisiert wird.

Forschung -

Die Ko-/Be-Stelle hat Kenntnis des aktuellen Forschungsstandes

-

Die Ko-/Be-Stelle initiiert Forschung. Mögliche Themenbereiche wären Bedarfsabklärung, Anzahl der Elternschaften in der Schweiz, Evaluation bestehender Unterstützungsangebote, Situation der Kinder geistig behinderter Eltern.

-

Die

Ko-/Be-Stelle

hat

Kontakte

zu

Forscherinnen

und

Forschern

in

internationalen

Forschungsprojekten. -

Die Ko-/Be-Stelle bemüht sich um den Bezug von Forschung und Praxis

Öffentlichkeitsarbeit -

Die Ko-/Be-Stelle leistet gezielte, aktive und langfristige Öffentlichkeitsarbeit.

-

Sozialpolitische Thematisierung und Aktivitäten

Die Aufgaben einer Koordinations- und Beratungsstelle sind breit angelegt und es wird sicherlich anfänglich viel Engagement erfordern bis die Ko-/Be-Stelle organisiert und angelaufen ist. Ich stelle mir die Ko-/Be-Stelle in einem Büro vor, das zu bestimmten Zeiten besetzt ist, daher telefonisch erreichbar und auch als direkte Anlaufstelle für Informationen zugänglich und betreut. Eine Vernetzung mit einer anderen Stelle wäre durchaus denkbar. Es müssen auch nicht 142

zwingend alle Kompetenzen personell durch die Ko-/Be-Stelle abgedeckt werden. Die Stelle kann als Vermittlung dienen und bei Anliegen zu Information oder Beratung weiterleiten. Wichtig ist die Präsenz der Ko-/Be-Stelle im Internet, das in der heutigen Zeit zu Informationszwecken einen grossen Stellenwert erlangt hat. Es ist klar, dass die Realisation einer Koordinations- und Beratungsstelle in der momentanen finanziellen Situation im Sozialwesen der Schweiz sehr problematisch ist. Eine Möglichkeit wäre, die Stelle zunächst als Projekt, mit Projektmitteln finanziert, anlaufen zu lassen. Die wissenschaftliche Begleitung eines Projekts, wie der Ko-/Be-Stelle, ist in der Anfangsphase unabdingbar (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 229). Ich sehe diese konzeptionellen Überlegungen in Konsequenz der Ergebnisse meiner Untersuchung als praktikablen Lösungsansatz der gegenwärtigen Situation bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Kinder. Eine Realisation ist meiner Ansicht nach sinnvoll und sollte möglichst bald erfolgen, da so die Entwicklungen von Anfang an mit Einbezug der Erfahrung beispielsweise aus Deutschland koordiniert werden könnten.

143

8

Abschliessende Bemerkungen

Ich stelle abschliessend fest, dass bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz, grosser Handlungsbedarf besteht. Eine Grunddiskussion im sonderpädagogischen Bereich und verwandten sozialen Bereichen steht aus, die gesellschaftliche Akzeptanz von Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung scheint gering zu sein. In der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung gibt es ein Bedürfnis nach einer Auseinandersetzung mit der Thematik, angesprochene Betreuungspersonen und Fachpersonen zeigen grosses Interesse. Die untersuchten stationären und ambulanten Betreuungssituationen können eine gute Unterstützung von Eltern und Kind gewährleisten. Dies hängt aber, so mein Eindruck, stark vom Engagement der jeweiligen Betreuungspersonen ab und wurde durch deren Bereitschaft und Offenheit ermöglicht und auch aufrechterhalten. Die Unterstützung

stellt

somit

eine

grosse

Herausforderung dar, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen leicht in eine Überforderung münden kann. Die Betreuungspersonen erfahren in den meisten Fällen weder fachspezifische Unterstützung mit Informationen und Beratung bezüglich der Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung, noch gesellschaftliche Akzeptanz. Es ist anzufügen, dass bezüglich der gesellschaftlichen Akzeptanz und der Thematisierung in Fachkreisen eine positive Entwicklung festzustellen ist. So wurde in Deutschland in den letzten 10 Jahren immer wieder geforscht und publiziert. In der Schweiz sind die Offenheit und das Interesse an der Thematik noch nicht in dem Masse wie in Deutschland vorhanden, aber dennoch wird mittlerweile über das Thema Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung gesprochen. Aus den vorhandenen Forschungsergebnissen wird deutlich, dass es sich bei Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung nicht um ein problemloses Phänomen handelt, aber die auftretenden Schwierigkeiten systematisch verstanden werden können. So hängt das Gelingen oder Nicht-Gelingen nicht ausschliesslich mit dem „Unvermögen“ der Eltern aufgrund ihrer geistigen Behinderung zusammen, sondern hat auch einen Zusammenhang mit den vorherrschenden Umfeldbedingungen. Die Umfeldbedingungen lassen sich durch das Angebot der Unterstützung der Eltern verändern. Untersuchungen zeigen, dass Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung durchaus positiv verlaufen. Ich möchte an dieser Stelle PIXA-KETTNER zitieren: „Die Tatsache, dass Kinder geistigbehinderter Mütter im Laufe ihres Lebens mit schwierigen Situationen fertig werden müssen, kann nicht heissen, dass geistigbehinderte Mütter keine Kinder haben sollen. …

144

Wichtig erscheint mir vielmehr, Beratungs- und Hilfsangebote aufzubauen, und zwar auf verschiedenen Ebenen“ (PIXA-KETTNER 1991: 67).

Es ist nicht die Lösung, Menschen mit geistiger Behinderung – das Zitat stammt von 1991, wo noch von Müttern die Rede war – die Fähigkeit zur Elternschaft von vorneherein abzusprechen. Doch nicht nur die Unterstützung einer Elternschaft ist wichtig. Vielmehr sollte sich die Sonderpädagogik auch mit der Beratung und Aufklärung von Menschen mit geistiger Behinderung befassen, bevor es zu einer Schwangerschaft und Elternschaft kommt. Hierbei denke ich etwa an Sexualpädagogische Beratung oder Beratung bei einem Kinderwunsch oder Organisation einer Familienschnupperwoche. Durch diese Angebote der Aufklärung und Auseinandersetzung können ungeplante Elternschaften verhindert werden und bei einem Kinderwunsch die Realitäten einer Elternschaft vermittelt werden. Insbesondere ist es mir ein Anliegen, dass die Situation der Kinder geistig behinderter Eltern in der Unterstützung berücksichtigt wird. Es ist vielfach nur von der Unterstützung geistig behinderter Eltern die Rede, wobei die Eltern, wie auch das Kind eingeschlossen sein sollen. Eigentlich müsste man von der Unterstützung der Familie sprechen. Da das Kind zumeist keine Behinderung hat, werden zunächst die Eltern in ihren elterlichen Aufgaben unterstützt. Aber auch das Kind braucht Unterstützung in seiner Entwicklung und auch nicht zuletzt, um sich mit der Situation, geistig behinderte Eltern zu haben auseinanderzusetzen. Im Folgenden werde ich mich mit weiterführenden Forschungsfragen beschäftigen. Als ich mir überlegte, was denn nun die weiterführenden Fragen im Anschluss an diese Arbeit sein könnten, kam ich nach und nach auf den aufgeführten Katalog an Handlungsbedarf zurück. Es wäre sinnvoll, in der Schweiz zunächst eine umfassende Untersuchung vorzunehmen, ähnlich dem bundesweiten Forschungsprojekt unter der Leitung von PIXA-KETTNER in Deutschland, um die Anzahl der Elternschaften und der Kinder und die bestehenden Angebote zu kennen. Dies könnte zusammenhängend mit einer Bedarfsanalyse passieren. Zudem sind spezifische Fragestellungen bezüglich konzeptueller Überlegungen oder der Situation der Kinder interessant. All dies sollte unter Berücksichtigung schon bestehender internationaler Forschung geplant und durchgeführt werden. Wichtig erscheint mir, dass die aufgeführten Ebenen des Handlungsbedarfs berücksichtigt werden und eine Zusammenarbeit bei den Entwicklungen in Forschung und Praxis stattfindet. So können Bedarf, Angebote und theoretische Überlegungen sinnvoll koordiniert werden. Ziel eines problembewussten Umgangs mit der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung sollte sein, dass Menschen mit geistiger Behinderung die Fähigkeit zur Elternschaft nicht von vorneherein abgesprochen wird, sexualpädagogische Beratung und 145

Beratung zur Familienplanung angeboten wird und die Möglichkeit einer unterstützten Elternschaft offen steht. Wenn eine Elternschaft besteht, ist das Ziel, eine Lebenssituation anzustreben, die das bestmögliche subjektive Wohlbefinden für die Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder bieten kann. Damit kann das Zusammenwohnen als Familie oder auch eine Trennung gemeint sein. Abschliessend möchte ich anmerken, dass ich hoffe, mit dieser Arbeit einen Beitrag zur Diskussion bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zu leisten, der sich weniger mit der Grundsatzfrage, ob Menschen mit geistiger Behinderung ein Recht auf Elternschaft haben, beschäftigt, sondern sich mit Formen der Unterstützung von Eltern und Kinder auseinandersetzt. Zudem soll die vorliegende Arbeit einen Überblick über die Situation in der deutschsprachigen Schweiz geben und Ansatzpunkte der Entwicklung aufzeigen. Es wäre zudem spannend, wenn der in der Arbeit enthaltene Projektbeschrieb einer Koordinations- und Beratungsstelle in irgendeiner Form Beachtung finden würde und so eine Anregung oder einen Beitrag zur besseren Koordination bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung leisten könnte. Für mich war die Auseinandersetzung mit der Thematik eine Herausforderung, da es sich um einen tabuisierten, vielschichtigen und wenig erforschten Themenbereich der Sonderpädagogik handelt. Aber ich hatte trotz der mit Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung verbundenen Problematik immer wieder Anlass weiterzumachen. Ich denke, dass es sich dabei um einen Themenbereich der Sonderpädagogik handelt, der in nächster Zeit an Aktualität und Brisanz gewinnen wird und der die unbedingte Zuwendung der Sonderpädagogik in Forschung und Praxis verlangt.

146

Tabellenverzeichnis Tabelle 1:

Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmer

Seite 74

Tabelle 2:

Übersicht der Interviewsituationen

Seite 81

Tabelle 3:

Auszug Tabelle Interview1

Seite 88

Tabelle 4:

Auszug Tabelle Fragebogen1

Seite 88

Tabelle 5:

Auszug Tabelle Interview2

Seite 89

Tabelle 6:

Auszug Tabelle I+F1

Seite 89

Tabelle 7:

Übersicht über die Betreuungssituationen

Seite 92

Tabelle 8:

Wichtige Punkte in der Unterstützung bezüglich der Themenbereiche

Seite 129

Tabelle 9:

Handlungsbedarf auf 3 Ebenen

Seite 134

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1:

Entwicklungen zur Thematik in Deutschland und der Schweiz

Abbildung 2:

Schema über Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt,

Abbildung 3:

Seite 41

Trennung, Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung

Seite 49

Konkretes Ablaufmodell des Auswertungsverfahrens

Seite 87

147

Literaturverzeichnis Achilles, I. (1990): „Was macht ihr Sohn denn da?“ Geistige Behinderung und Sexualität. Piper. München. Adam, D.: (2001): Kinderschutz. Edition Soziothek. Bern. Aeppli, H. (Hrsg.) (200433): Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB). Orell Füssli. Zürich. Antor, G.; Bleidick, U. (2000): Behindertenpädagogik als angewandte Ethik. Kohlhammer. Stuttgart, Berlin, Köln. Atteslander, P. (20009): Methoden der empirischen Sozialforschung. Walter de Gruyter. Berlin, New York. AWO Bremen/ Universität Bremen (1999): Expertise. „Beratung und Begleitung von Eltern mit Behinderungen“. Darstellung von Einrichtungen und Projekten, die geistig behinderte und/oder psychisch kranke Eltern begleiten. Materialien für eine Fachtagung an der Universität Bremen am 16. März 1999. Bach, H. (1997): Hilfe zur Selbstbestimmung als kalkuliertes Risiko. In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (1997²): Selbstbestimmung. Kongressbeiträge. Dokumentation des Kongresses „Ich weiss doch selbst, was ich will!“ vom 27. September 1994 in Duisburg. Lebenshilfe. Marburg. S. 66-69. Balli, B. (2000): Konzeptualisierung einer agogischen Wohnform für drei geistig behinderte Frauen und deren Kinder. Diplomarbeit. Fachhochschule Zürich/ Hochschule für soziale Arbeit. Zürich. Bargfrede, S.: Geistig behinderte Eltern in Deutschland – Rückblick, Forschungsergebnisse und aktuelle Situation. In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (Hrsg.) (2001): Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Dokumentation des Workshops der Bundesvereinigung Lebenshilfe, 5. – 6. Dezember 2000. Bundesvereinigung Lebenshilfe. Marburg. Referat I. Bargfrede, S.; Blanken, I.; Pixa-Kettner, U.: Wie weit geht die Selbstbestimmung beim Wunsch nach einem eigenen Kind? In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V (Hrsg.) (1997): Selbstbestimmung. Kongressbeiträge. Bundesvereinigung Lebenshilfe. Marburg. S. 219–235. Barwig, G.; Busch, C.: Vorwort. In: Barwig, G.; Busch, C. (Hrsg.) (1993): „Unbeschreiblich weiblich!?“ Frauen unterwegs zu einem selbstbewussten Leben mit Behinderung. Arbeitsgemeinschaft Sozialpolitischer Arbeitskreise AG-SPAK. München. S. 7-8. Bartuschat,

U.

(2002):

Selbstbestimmt

leben.

Diplomarbeit

im

Fachbereich

Erziehungs-

und

Bildungswissenschaften der Universität Bremen. http://www2.uibk.ac.at/bidok/library/selbstbestimmt/bartuschatperspektiven.html (15.3.2004)

148

Basener, D.: „Ich bin selber auch behindert, oder bin ich es nicht?“. In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e. V. (Hrsg.) (1993): Geistig behinderte Eltern und ihre Kinder – Lebenssituationen und Lebensperspektiven. Lebenshilfe-Verlag. Marburg. S 15-19. Berliner Arbeitskreis „Sexualität, Partnerschaft und Behinderung“/Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen/Landesamt für Gesundheit und Soziales (Hrsg.) (1999): Entwurf. "Handreichung zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die Mütter und Väter sind oder werden wollen". Berlin. Bronfenbrenner, U. (1981): Die Ökologie der menschlichen Entwicklung. Fischer. Stuttgart. Bodelschwinghsche Anstalten (1993): Betheler Arbeitstexte 6. Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Eine Orientierungshilfe. Bethel-Verlag. Bethel. Bonfranchi, R. (1990): Sexualität und (Zwangs-)Sterilisation bei geistig behinderten Menschen. In: Insieme: „Erklär mir die Liebe…“. Dossier Sexualität. Teil 3. Insieme. Biel, 2002. Booth, T.; Booth, W. (1998): Growing up with parents who have Learning Difficulties. Routledge. London, New York. Brenner, M. (1998): „Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird es aufgefangen“. Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder. Diplomarbeit EFH Freiburg im Breisgau. Unveröffentlicht. Brenner, M.; Walter, J.: Zur Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Kindern. In: Wilken, E.; Vahsen, F. (Hrsg.) (1999): Sonderpädagogik und Soziale Arbeit. Rehabilitation und soziale Integration als gemeinsame Aufgabe. Hermann Luchterhand Verlag. Neuwied, Kriftel, Berlin. Bronfenbrenner, U. (1989): Die Ökologie der menschlichen Entwicklung. Fischer. Frankfurt am Main. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (2001): Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Dokumentation des Workshops der Bundesvereinigung Lebenshilfe, 5. – 6. Dezember 2000. Bundesvereinigung Lebenshilfe. Marburg. Bundesamt

für

Sozialversicherungen

BSV:

Gesetzgebung

zur

Invalidenversicherung.

www.bsv.admin.ch/iv/gesetze/d/index.htm (22.9.04). Bundesamt

für

Sozialversicherungen

BSV:

Gesetzgebung

zur

Ergänzungsleistung.

www.bsv.admin.ch/el/gesetze/d/index.htm (22.9.04). Ceschi, S. (1998): „Ich hatte ja selber Angst vor dem, was auf mich zukommt…“. In: Insieme 3. S. 13–15. Dettenborn, H. (2001): Kindeswohl und Kindeswille. Ernst Reinhard Verlag. München.

149

Dittli, D.; Furrer, H. (1994): Freundschaft - Liebe – Sexualität. Grundlagen und Praxisbeispiele für die Arbeit mit geistig behinderten Frauen und Männern. Edition SZH. Luzern. Ehrig, H. (1998): Zur Lebenssituation geistig behinderter Menschen mit Kindern. Bericht über eine Untersuchung. In: Geistige Behinderung (37). Heft 1. S. 59–65. Erikson, E. H. (1966): Identität und Lebenszyklus. Suhrkamp. Frankfurt am Main. Endriss, R.: Die Betreuung geistigbehinderter Mütter und Väter innerhalb eines Wohnheims und Erfahrungen mit der Trennungsbegleitung. In: Pixa-Kettner, U.; Bargfrede, S.; Blanken, I. (1995): Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Dokumentation einer Fachtagung am 9. und 10. März 1995 an der Universität Bremen. Ess, R.; Lamesch, A.; Sarbach, C.; Siegrist, C.; Zedi, M. (2002): Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Eine empirische Untersuchung in der deutschsprachigen Schweiz. Diplomarbeit aus dem Heilpädagogischen Institut der Universität Freiburg/Schweiz. Unveröffentlicht. Feuser, G. (1996): Zum Verhältnis von Menschenbild und Integration – „Geistigbehinderte gibt es nicht!“. Vortrag vor den Abgeordneten zum Nationalrat im Österreichischen Parlament am 29. Oktober 1996. Feuser, G.: „Geistige Behinderung“ im Widerspruch. . In: Greving, H./ Gröschke, D. (Hrsg.) (2000): Geistige Behinderung – Reflexionen zu einem Phantom. Klinkhardt Verlag. Bad Heilbrunn. Flick, U. (19983): Qualitative Forschung. Rowohlt Verlag. Reinbek bei Hamburg. Flick, U. (Hrsg.) (19953): Handbuch Qualitative Sozialforschung. Beltz, Psychologie-Verlag-Union. München, Weinheim. Fornefeld, B. (2000): Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik. Ernst Reinhardt Verlag. München Basel. Friske, A.: Unbeschreiblich? Als Frau mit geistiger Behinderung. In: Henschel, A. (1997): Weiblich – unbeschreiblich. Zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung. Verlag C. H. Wäser. Bad Segeberg. S. 29-54. Friske, A. (1995): Als Frau geistig behindert sein. Ansätze zu frauenorientiertem heilpädagogischen Handeln. Ernst Reinhard Verlag. München, Basel. Greving, H./ Gröschke, D. (2000): Geistige Behinderung – Reflexionen zu einem Phantom. Klinkhardt Verlag. Bad Heilbrunn. Grimm, B.: Elternschaft geistigbehinderter Menschen. In: Walter, J. (20025): Sexualität und geistige Behinderung. HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 299-317.

150

Harnack, M. (1997): Lebenslang fremdbestimmt – (k)eine Zukunftsperspektiven für Menschen mit geistiger Behinderung? In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (1997²): Selbstbestimmung. Kongressbeiträge. Dokumentation des Kongresses „Ich weiss doch selbst, was ich will!“ vom 27. September 1994 in Duisburg. Lebenshilfe. Marburg. S. 49-54.. Hoyler-Hermann, A.: Überlegungen zur Sexualpädagogik bei geistigbehinderten Erwachsenen. In: Walter. J. (Hrsg.) (20025): Sexualität und geistige Behinderung. HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 197-214. Hoyler-Herrmann, A.; Walter, J. (Hrsg.) (19872): Sexualpädagogische Arbeitshilfe für geistigbehinderte Erwachsene. Edition Schindele. Heidelberg. Hoyningen-Süess, U./Staudenmaier, M. (2004): Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung bedingt angemessene Unterstützungsangebote. In: Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik SZH 2/04. S. 45-50. Huber, N.: Partnerschaft – Liebe – Sexualität. Gedanken zum Thema. In: Walter. J. (Hrsg.) (20025): Sexualität und geistige Behinderung. HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 22-28. IASSID: Internationalen Tagung IASSID 14.-19. Juni 2004 in Montpellier, Special Interest Research Group on Parenting with Intellectual Disabilities. http://www.iassid.org (4.5.04). Insieme (2002): „Erklär mir die Liebe…“, Dossier Sexualität. Insieme. Biel. Jacobi, V.: Juristische Aspekte der Sexualität Geistigbehinderter. In: Walter, J. (Hrsg.) (20024): Sexualität und geistige Behinderung. HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 102-107. Jantzen, W. (1992²): Allgemeine Behindertenpädagogik. Band 1. Sozialwissenschaftliche und psychologische Grundlagen. Ein Lehrbuch. Beltz Verlag. Weinheim und Basel. Jantzen, W.: Geistige Behinderung ist kein Phantom – Über die soziale Wirklichkeit einer neutralisierten Tatsache. In: Greving, H./ Gröschke, D. (Hrsg.) (2000): Geistige Behinderung – Reflexionen zu einem Phantom. Klinkhardt Verlag. Bad Heilbrunn. Jeltsch-Schudel, B. (2003): Elternschaft von

Menschen mit geistiger Behinderung in der deutschsprachigen

Schweiz. Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete (VHN), Jg. 72 (Nr. 3), S. S. 266-272. Kobi, E. E.: Zur terminologischen Konstruktion und Dekonstruktion geistiger Behinderung. In: Greving, H./ Gröschke, D. (Hrsg.) (2000): Geistige Behinderung – Reflexionen zu einem Phantom. Klinkhardt Verlag. Bad Heilbrunn.

151

Lamneck, S. (19953): Qualitative Sozialforschung. Band 2. Methoden und Techniken. Beltz, Psychologie-VerlagUnion. München, Weinheim. Mayring, Ph. (20025): Einführung in die qualitative Sozialforschung. Beltz. Weinheim Basel. Mayring, Ph. (20038): Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken. Beltz. Weinheim Basel. Mayring, Ph.: Qualitative Inhaltsanalyse. In: Flick, U. (Hrsg.) (19953): Handbuch Qualitative Sozialforschung. Beltz, Psychologie-Verlag-Union. München, Weinheim. S. 209-213. Meyer-Rey, Ch.: Feministische Aspekte in der Sonderpädagogik. In: Bächtold, A.; Schley, W. (Hrsg.) (1999): Zürcher Reflexionen und Forschungsbeiträge zur Sonderpädagogik. Edition SZH. Luzern. S. 113-136. MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. (Hrsg.) (2002): Neue Wege in der Behindertenpolitik. Vernetzte Hilfen für Eltern, die in ihrer geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind, und ihre Kinder. Dokumentation Fachworkshop vom 7. November 2002. Dortmund. Mühl, H. (1997): Erziehung zur Selbstbestimmung durch handlungsbezogenen Unterricht. In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (1997²): Selbstbestimmung. Kongressbeiträge. Dokumentation des Kongresses „Ich weiss doch selbst, was ich will!“ vom 27. September 1994 in Duisburg. Lebenshilfe. Marburg. S. 312-316. Neuer-Miebach, Th. (1993): Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung. In: Geistige Behinderung 1/93. Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte. Marburg. S. 82-83. Neuhäuser, G.: Geistige Behinderung aus medizinischer Sicht. In: Greving, H./ Gröschke, D. (Hrsg.) (2000): Geistige Behinderung – Reflexionen zu einem Phantom. Klinkhardt Verlag. Bad Heilbrunn. Nirje, B. (1994): Das Normalisierungsprinzip – 25 Jahre danach. In: VHN (63). Heft 1. S. 12–32. Pixa-Kettner, U. (1991): Geistigbehindert und Mutter? In: Sonderpädagogik (21) Heft 2. S. 60–69. Pixa-Kettner, U.: Das Forschungsprojekt Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Darstellung des Forschungsprojekts und Hauptergebnisse einer bundesweiten schriftlichen Befragung. In: Pixa-Kettner, U.; Bargfrede, S.; Blanken, I. (1995): Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Dokumentation einer Fachtagung am 9. und 10. März 1995 an der Universität Bremen. Bremen. S. 13-23. Pixa-Kettner, U. (1997): (Zwangs-)Sterilisation und Verweigerung von Elternschaft. In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft. (20). Heft 3. S. 27 – 36.

152

Pixa-Kettner, U. (1998): Ein Stück Normalität – Eltern mit geistiger Behinderung. Ergebnisse einer Follow-upStudie. In: Behindertenpädagogik (37). Heft 2. S. 118–138. Pixa-Kettner, U. (1999): Konzepte der Begleitung für Mütter und Väter mit geistiger Behinderung. In: psychosozial (22). Nummer 77, Heft III. Psychosozial-Verlag. Giessen. S. 63–74. Pixa-Kettner, U.: Begleitung von Eltern mit geistiger Behinderung. Konzepte – Probleme – Chancen. In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (Hrsg.) (2001): Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Dokumentation des Workshops der Bundesvereinigung Lebenshilfe, 5. – 6. Dezember 2000. Bundesvereinigung Lebenshilfe. Marburg. Referat III. Pixa-Kettner, U.: „Lernen können ja alle Leute“ Menschen mit geistiger Behinderung als Eltern. In: Jantzen, W. (Hrsg.) (2001): Jeder Mensch kann lernen – Perspektiven einer kulturhistorischen (Behinderten-) Pädagogik. Luchterhand Verlag. Berlin. S. 282-299. Pixa-Kettner, U. (2003): Hauptreferat an der Fachtagung „Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung“. 27.September 2003. Manuskript. Pixa-Kettner, U.; Bargfrede, S.; Blanken, I. (1995): Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Dokumentation einer Fachtagung am 9. und 10. März 1995 an der Universität Bremen. Bremen. Pixa-Kettner, U.; Bargfrede, S.; Blanken, I. (1996): „Dann waren sie sauer auf mich, dass ich das Kind haben wollte…“. Eine Untersuchung zur Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD. Nomos Verlagsgesellschaft. Baden-Baden. Pohl A. (1999): Frausein mit Behinderung. Identität und postmoderne Denkfiguren. Afra Verlag. Butzbach, Griedel. Prangenberg, M. (1999): Zur Lebenssituation von Kindern geistig behinderter Eltern. In: psychosozial (22). Nummer 77, Heft III. Psychosozial-Verlag. Giessen. S. 75–89. Prangenberg, M. (2004): Zur Lebenssituation von Kindern, deren Eltern als geistig behindert gelten. Eine Exploration der Lebens- und Entwicklungsrealität anhand biographischer Interviews und Erörterung der internationalen Fachliteratur. Dissertation Universität Bremen. Rittmeyer, Ch. (2001): Zur Bedeutung von Selbstbestimmung in der Arbeit mit Menschen mit einer geistigen Behinderung. In: Sonderpädagogik (31). Heft 3. S. 141–150. Sanders, D. (2003): Lebenssituation der Kinder geistig behinderter Eltern. Diplomarbeit Universität Erfurt. Unveröffentlicht.

153

Schildmann, U.: Wissenschaftliche Arbeiten zur Lebenssituation behinderter Frauen – Eine Literaturanalyse. In: Barwig, G.; Busch, C. (Hrsg.) (1993): „Unbeschreiblich weiblich!?“ Frauen unterwegs zu einem selbstbewussten Leben mit Behinderung. Arbeitsgemeinschaft Sozialpolitischer Arbeitskreise AG-SPAK. München. S. 47-55. Schildmann, U.: Was ist normal? Zwölf Thesen zum Verhältnis zwischen Geschlecht, Behinderung und Normalität. In: Müller, A. (2001): Sonderpädagogik provokant. Edition SHZ. Luzern. S. 47-65. Schröder, S. (1977): Beschützte Ehen bei geistig Behinderten. In: Kluge, K.-J.; Sparty, L. (Hrsg.) (1977): Sollen, können, dürfen Behinderte heiraten? Rehabilitationsverlag. Bonn. S. 70. Sparenberg, S. (2001): Geistige Behinderung und elterliche Kompetenz. Eine Einzelfallstudie aus ökologischer Sicht. In: Geistige Behinderung (40). Heft 2. S. 111–124. Speck, O. (1993): Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung. Ein heilpädagogisches Lehrbuch. Ernst Reinhardt Verlag. München Basel. Speck, O.: Viele Eltern haben Angst. In: Walter. J. (Hrsg.) (20025): Sexualität und geistige Behinderung. HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 17-21. Staudenmaier, M. (2004): Risiko- und Schutzfaktoren in der Entwicklung von Kindern geistig behinderter Eltern(teile). Seminararbeit. Universität Zürich. Pädagogisches Institut , Bereich Sozialpädagogik. Unveröffentlicht. Steengrafe, K. (1995): Wir träumen nicht anders. Lebenswelten und Identitätsstrukturen junger behinderter Frauen. Kleine Verlag. Bielefeld. Thimm, W. (19904): Das Normalisierungsprinzip – Eine Einführung. Band 5. Kleine Schriftenreihe. Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V.. Marburg. Vereinte Nationen (UN) (1948): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (AEMR). Von Bodelschwinghsche Anstalten (1992): Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Eine Orientierungshilfe. Betheler Arbeitstexte 6. Bethel-Verlag. Bethel. Walter J. (1987): Sterilisation geistig Behinderter Menschen aus sexualpädagogischer Sicht. In: Geistige Behinderung (26). Heft 2. S. 86–97. Walter, J. (1997): Empfängnisverhütung und Sterilisation geistig behinderter Menschen aus sexualpädagogischer Sicht. In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft. (20). Heft 3. S. 37–44. Walter, J. (1999): „Probleme mit der Sexualität haben die Bezugspersonen und weniger die betroffenen geistig behinderten Menschen“.. In: psychosozial (22). Nummer 77, Heft III. Psychosozial-Verlag. Giessen. S. 53-58.

154

Walter, J.: Pubertätsprobleme bei Jugendlichen mit geistiger Behinderung. In: Walter. J. (Hrsg.) (20025): Sexualität und geistige Behinderung. HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 160-173. Wellenreuther, M. (2000): Qualitative Forschungsmethoden in der Erziehungswissenschaft: Eine Einführung. Juventa-Verlag. Weinheim. Weltgesundheitsorganisation (WHO) (1997²): Internationale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V (F). Klinisch-diagnostische Leitlinien: Intelligenzminderung (F70-F79). Verlag Hans Huber. Bern, Göttingen, Toronto, Seattle. Zemp, A.: Subjektwerdung als Voraussetzung für betroffene Kompetenz. In: Jantzen, W. (Hrsg.) (1997): Geschlechterverhältnisse in der Behindertenpädagogik. Subjekt/Objekt-Verhältnisse in Wissenschaft und Praxis. Edition SZH. Luzern. S. 29-39.

155

Anhang

Inhaltsverzeichnis

1

Finanzierungsmöglichkeiten durch IV und EL

Seite 157

2

Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer

Seite 158

3

Interviewleitfaden

Seite 162

4

Fragebogen

Seite 165

5

Betreuungssituation A: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

Seite 170

6

Betreuungssituation B: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

Seite 175

7

Betreuungssituation C: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

Seite 179

8

Betreuungssituation D: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

Seite 183

9

Betreuungssituation E: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

Seite 185

10

Betreuungssituation F: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

Seite 189

11

Betreuungssituation G: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

Seite 192

156

1 Finanzierungsmöglichkeiten durch IV und EL ___________________________________________________________________________ Situation A: Mutter und Vater, beide mit einer leichten geistigen Behinderung, leben mit ihrer 5jährigen Tochter in einer Mietswohnung. Alle drei Familienmitglieder stehen unter Beistandschaft. Der Vater arbeitet an einem geschützten Arbeitsplatz, die Mutter ist Hausfrau und betreut ihr Kind. Die Tochter hat keine Behinderung und besucht regulär den ersten Kindergarten. Dreimal die Woche wird die Familie von einer Begleitperson besucht, die sie ambulant in lebenspraktischen Bereichen unterstützt. Die Eltern der Mutter wohnen in demselben Dorf uns unterstützen die Familie der Tochter ebenfalls. Antwort Herr Huber: „Es ist anzunehmen, dass der Vater eine IV-Rente bezieht Vermutlich auch die Ehefrau. Für das Kind gibt es eine Kinderrente. Es ist davon auszugehen, dass kein grösseres Vermögen besteht (höchstens vielleicht bei einer Erbschaft im Todesfall der Eltern von Mutter und Vater) und dass Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht. Damit ist ein Lebensbedarf in der Höhe von 35'000 Franken gedeckt. Dazu kommen Beiträge an Mietzins und Krankenkasse. Die ausgewiesene lebenspraktische Begleitung kann bei den EL über die Krankheits- und Behinderungskosten bis zu jährlich 4800 Franken vergütet werden“. Situation B: Die Mutter hat eine mittlere geistige Behinderung und lebt mit ihrem dreijährigen Kind in einer heilpädagogischen Grossfamilie. Der Vater ist unbekannt. Mutter und Kind stehen unter Vormundschaft. Das Kind hat eine starke Entwicklungsbeeinträchtigung und besucht eine heilpädagogische Förderlehrerin. Es wird soweit möglich von der Mutter betreut. Da die Mutter einer halbtäglichen Arbeit nachgeht, benötigt das Kind zu dieser Zeit Betreuung durch die Betreuungspersonen der heilpädagogischen Grossfamilie. Antwort Herr Huber: „Auch hier ist davon auszugehen das IV-Rente und eine Kinderrente ausgerichtet werden. Dazu kommen noch Ergänzungsleistungen. Allerdings ist die Berechnung anders als im Fall A. Für Mutter und Kind wird höchstwahrscheinlich eine Heimtaxe bezahlt. Also folgt die EL-Berechnung nach der Heimmethode; vgl. Rz 33 des EL-Merkblattes. Die heilpädagogische Förderung wird mit der grössten Wahrscheinlichkeit von der IV übernommen“. Situation C: Mutter, Vater und die zwei Söhne im Alter von einem Jahr und sechs Jahren leben in einer Institution für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Familie ist in eine Wohngruppe integriert, bewohnt aber drei von den gemeinsamen Räumlichkeiten abgetrennte Zimmer. Die Betreuungspersonen der Wohngruppe sind für die gesamte Familie zuständig. Die Mutter hat eine mittlere geistige Behinderung und arbeitet in der internen Wäscherei, der Vater hat eine leichte geistige Behinderung und ausserhalb in einer geschützten Werkstätte. Das Kleinkind ist tagsüber bei einer Tagesmutter, die auch den grösseren Jungen, der die erste Klasse der Regelschule besucht ausserhalb der Schulzeit betreut. Das einjährige Kind ist in seiner Entwicklung normal, der sechsjährige Junge hat leichte Entwicklungsverzögerungen und nimmt in der Regelschule zusätzliche Unterstützung einer schulischen Heilpädagogin in Anspruch. Antwort Herr Huber: „Wäre wie Beispiel B. Nur dass eine IV-Rente mehr fliesst wie auch zwei Kinderrenten. Natürlich auch EL. Für die Tagesmutter müsste die Institution, in der die Familie lebt aufkommen. Der heilpädagogische Zusatz dürfte von der Schule übernommen werden“.

157

2

Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer

___________________________________________________________________________

Die Rückmeldungen sind in Tabellenform zu Themenbereichen zusammengefasst. Links finden sich die stichwortartig verkürzten Äusserungen, in Klammern dahinter die Anzahl der Nennungen. Auf der rechten Seite der Tabelle sind die Äusserungen im Überblick aufgeführt. Die thematischen Kästchen haben jeweils zwei Zeilen, von denen die erste den Ist-Zustand beschreibt, die zweite Forderungen, Handlungsbedarf und Perspektiven beinhaltet.

Thematisieren - Dass die Thematik/Tabuthema nun endlich Thema geworden ist (5) - Gut, dass die Thematik zunächst in diesem kleineren Rahmen aufgegriffen wurde (1) - Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist ein komplexes Thema. Es geht dabei um verschiedene Aspekte (Aufklärung, Sexualpädagogik, Begleitung, Strukturen schaffen etc.)(1) - Es gibt einige Eltern mit geistiger Behinderung mehr als mir bekannt war (1) - Ich bin erfreut über die klaren Bekenntnisse zu rechtlicher Gleichstellung mit der Folge nicht über die eigene Moral zu diskutieren, sondern sich über mögliche Konzepte Gedanken zu machen (1) - Einbezug der Betroffenen in jeder Diskussion (1) - Als Basis für die Erarbeitung von Konzepten müsste in Fachkreisen und in den einzelnen Institutionen, aber auch in den Elternvereinen Grundsatzdiskussionen über die Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung geführt werden. (1) - In der Schweiz gibt es eine erhebliche Anzahl von Müttern mit einer leichten geistigen Behinderung, welche in ihrer Erziehungsfrage nicht begleitet werden (sie wünschen dies zum Teil auch nicht). Aufgrund von Beobachtungen (Früherziehung) wäre aber eine Beratung und Begleitung dieser Mütter für die Entwicklung ihrer Kinder sehr wichtig. (1) - Realität darf nicht verloren werden (1) - es braucht Mut, Normen zu durchbrechen (1) - Handlungsbedarf allgemein (2) - Es müssen noch viele andere Probleme im Bereich Behinderung von Menschen mit einer geistigen Behinderung angegangen werden (2) Rechtslage - rechtlichen Grundlagen und rechtliche Grenzen (2) - Recht auf Elternschaft ist - höchstpersönlich (1) - Grundrecht (1) - Entwicklung von „Schutz“ zu „Recht auf“ (2) - auf juristischer Seite ist scheinbar wenig bis nichts vorhanden (1) - rechtlicher Rahmen sollte genutzt werden (1)

Forschung - Es gibt Untersuchungen zum Thema, auf die man zurückgreifen kann (1) - seit dem Forschungsprojekt von Pixa-Kettner vor 10 Jahren hat sich nichts mehr wesentliches ereignet (1) - Theorie und Praxis klaffen auseinander (1) - In der Frage der Elternschaft von Menschen mit einer geistigen

Thematisierung Komplexes Thema mit verschiedenen Aspekten Anzahl Elternschaften höher als erwartet Diskussion eher um Konzepte als Grundrecht Einbezug Betroffener Grundsatzdiskussionen als Basis für Konzepte Mütter mit leichter Behinderung brauchen Begleitung (haben sie nicht) Realitätsbezug Normen durchbrechen Handlungsbedarf Andere Probleme drängender

Rechtliche Aspekte/Grenzen Recht auf Elternschaft Schutz -) Recht Nutzung des rechtlichen Rahmens

Untersuchungen vorhanden Wenig Grundlagenforschung Theorie-Praxis

158

Behinderung besteht ein erheblicher Meinungsunterschied zwischen wissenschaftlich tätigen Personen einerseits und den an der Basis tätigen Betreuenden und den Angehörigen andererseits. (1) - Forschungsbedarf besteht (1) bezüglich - Überblick gäbe, wie viele Situationen es überhaupt gibt, die im ambulante und/oder stationären Bereich begleitet werden (2) - Erreichen der Zielgruppe mit Angebot der Begleitung (1) - Evaluation der verschiedenen Betreuungsformen (2) - Auswirkungen auf das Kind (1) - Forschungsbedarf ist schlecht einzuschätzen (1) Fachpersonen - positive Einstellung der Fachkräfte ist unbedingt wichtig! „Wille“ es möglich zu machen. (2) - immer an der Grundauseinandersetzung bleiben (1) - die Stimme der involvierten Fachpersonen ist leise (1) - Fachtagung zeigte Einstellung der Fachwelt zur Thematik (1) - Fachtagung bewirkte Öffnung meines persönlichen Blickwinkels (2), Reflexion der eigenen Wertvorstellungen (2) bezüglich Elternschaft geistig behinderter Menschen - Es ist eine Frage der inneren Haltung, wie wir andere Menschen respektieren (1) - Informationsstand, Problembewusstsein unter uns Fachleuten genügt noch nicht (1) - Diskrepanz in der Haltung der Fachwelt (1) - viele Fachleute müssen Grenzen überwinden, um „ja“ sagen zu können; viele müssen ihre Haltung dieser Thematik gegenüber noch finden. (2) - Ich finde Publikationen in Fachzeitschriften wichtig, damit wahrgenommen wird, dass es Eltern mit geistiger Behinderung gibt mit denen individuelle Lösungen gefunden werden (1) - Fachpersonen sollten Auseinandersetzung mit der Thematik breit fördern (1) - Auseinandersetzung mit Wert- und Normvorstellungen. (2) - Handlungsbedarf auf professionelle Ebene (1) - eigene Normen zurückstecken (1) - Eltern begleiten und unterstützen, nicht ersetzen wollen(1) Institutionen - Liegt in Verantwortung der Institutionen sich - auf Herausforderung Elternschaft vorzubereiten (2) - sexualpädagogische Konzepte zu erarbeiten (1) Im ambulanten Bereich ist es eine Frage der Ressourcen (Personal/Finanzen) und der Koordination (Rechtslage/Professionelle Begleitung/Begleitung Laiendienste) - Ich betreibe wegen fehlender Unterstützungsmöglichkeiten eine Kinderverhindernde Sexualaufklärung! - Einbringen ins Gremium der Leitungssitzungen, Finanzielle „Machbarkeit“, Einblick in die Konzepte zum Thema, Positionierung der Stiftung, allenfalls „Pilotprojekt“ (Vision) (3) - Handlungsbedarf auf institutioneller Ebene: Angebote einrichten (1) Angebote/Konzepte - Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung bedingt eine Begleitung (1) - Ich habe neue Betreuungsformen von behinderten Eltern mit Kind kennen gelernt (1) - es gibt keine „Generallösung“ sondern es muss in jedem Fall eine

- verschieden - Meinungsunterschied Forschungsbedarf (Bereiche)

Positive Einstellung Grundauseinandersetzung Öffnung Blickwinkel Reflexion der Wertvorstellungen Innere Haltung Mangelnder Informationsstand, Problembewusstsein Haltungen in Fachwelt unterschiedlich Publikationen Fördern des Diskurses Handlungsbedarf Eigene Normen zurückstecken Unterstützung statt Ersatz

Vorbereitung der Institutionen auf Elternschaft Sexualpädagogische Konzepte Kinderverhindernde Sexualpädagogik Thematisieren in Institutionen Handlungsbedarf: Angebote schaffen

Unterstützung notwendig Betreuungsformen Keine „Generallösung“

159

persönliche, individuelle, ideale Lösung gesucht und gefunden (!) werden. (2) - Bisher wurden pragmatische Lösungen/Sofortmassnahmen für Einzelfälle erarbeitet. Die Grundsatzdiskussion wurde anhand der Einzelfälle geführt, was einen grossen Kräfteeinsatz/Überforderung bedeutete und eine hohe Personalfluktuation zur Folge hatte. (2) - Es ist wichtig Konzepte zu entwickeln, auch wenn die Klientengruppe klein ist, sonst Gefahr im Einzelfall alles neu zu erfinden (1) - ich erfahre in meinem Tätigkeitsfeld Situationen von wenig Begleitung und dadurch Gefährdung des Kindeswohls (Entwicklungsverzögerung usw.) (1) - Es ist wichtig bei Angeboten auf die Selbstbestimmung zu achten und personell bewusst vorzugehen (höchstens zwei Vertrauenspersonen) (1) - Beim sozialpädagogischen Betreuungsangebot bewegt man sich im Spannungsfeld Kindeswohl-Selbstbestimmung. (1) - ressourcenorientiert (1) - Wenn Elternschaft, dann dringend gute Wohn-/Lebenssituationen für Eltern und zur Verfügung stellen! (1) - Untersuchung der bestehenden Betreuungsangebote (2) - Dokumentation guter Modelle (2) - Entwicklung von Konzepten (2) - Bedarfsabklärung (1) - Angebote schaffen (2) - neue Betreuungsformen (1) - Öffnung bestehender Einrichtungen (1) - Wohnplätze mit individuellen/flexiblen Betreuungs-formen (3) - regionale Angebote (2) - integrative Mu-Ki- oder Familienheime beziehungsweise Wohnungen mit Unterstützungsangebot - diskutieren wo geistig behinderte Eltern mit Kind leben können (1) - dem Kind entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten bieten (1) - Die Situation des Kindes genauso zu gewichten wie die der Eltern (1) - Unterstützung bei Kinderwunsch/ Partnerschaft (2) - Trennungsbegleitung (2) Normalisierung - Normalitätsprinzip hat Grenzen (1) - Selbstbestimmung schwierig (1) - Defizitorientierung war nicht vom Tisch (1) - Selbstbestimmung und Verantwortung gehören zusammen. (1) - Beim Normalisierungsprinzip gehören Realitäten und Fähigkeiten von Eltern dazu (geistige Behinderung kann ein Problem sein) (1) - Menschen mit geistiger Behinderung mit Kinderwunsch auf Folgen aufmerksam machen, wie sie dann leben werden müssen. Meine Erfahrung ist, dass sie mit ihrem Kind in ihrer Selbständigkeit stark eingeschränkt werden (müssen) und mehr Betreuung/Begleitung benötigen als ohne Kinder. (1)

Gesellschaft - Die Möglichkeit beziehungsweise eine offene Haltung für Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist in der Gesellschaft nicht etabliert. - Die Moral der Gesellschaft liegt beim Kindeswohl, nicht bei der Selbstbestimmung (1) - Diskrepanz in Haltungen in der Gesellschaft (1) - Öffentlichkeitsarbeit beginnt bei jedem einzelnen (1) - Abbau von Tabus/Öffentlichkeitsarbeit/Sensibilisierung der Gesellschaft bezüglich Sexualität, Kinderwunsch, Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung sollte aktiv(er) und gezielt(er) betrieben werden (8)

Vom Einzelfall zur Grundsatzdiskussion, Konzepten Selbstbestimmung Spannungsfeld Selbstbestimmung – Kindeswohl Bezugspersonen ressourcenorientiert Wenn Elternschaft, dann Angebote Evaluation bestehender Angebote Bedarfsabklärung Angebote schaffen (Anforderungen: individuell, regional) Kinderschutz Partnerschaft/Kinder-wunsch Trennungsbegleitung

Grenzen der Normalisierung Selbstbestimmung und Verantwortung Normalisierung heisst Fähigkeiten und Grenzen Sehen Elternschaft schränkt Selbstbestimmung oft ein

Elternschaft ist gesellschaftlich nicht akzeptiert Kindeswohl hat mehr Gewicht als Selbstbestimmung Unterschiedliche Haltungen Gezielte und aktive Öffentlichkeitsarbeit (Sensibilisierung, Tabu)

160

- Akzeptanz bei Behörden (1) - Thematik sozialpolitisch vermehrt zum Thema machen (1) - Grössere Transparenz in der Öffentlichkeit (Berichte von Paaren etc.) (1) - Handlungsbedarf auf gesellschaftlicher Ebene: Normalisierung, Grundrechte (1)

Behörden Sozialpolitik Transparenz

Netzwerk - Kontakt zwischen Betreuungssituationen entstanden (1) - interdisziplinäre Zusammenarbeit Forschung – stationäre - ambulante Dienste ist sehr wichtig (Vernetzung) (1) - Eine Tagung ist nur der Anfang, eigentliche Arbeit kommt (1) - Zusammenarbeit der Fach- und Behördengruppen (4) - weitere Tagungen, in grösserem Rahmen (4) - Zusammenarbeit mit Stellen mit langjähriger breiter Erfahrung, wie z.B. Pro Infirmis (vs. Einzelkämpfer) - Aufbau einer Erfahrungsaustausch-Gruppe für Eltern mit einer geistigen Behinderung (2). - Vernetzung dieser Wohnplätze (sprich Austausch, Beratung…) (2) - Koordinationsstelle/ Netzwerk /Kontaktstelle /Info-Vernetzungsstelle (11) - Beratung und Unterstützung der Begleitung - guter Infofluss - für Eltern, behinderte Menschen, Fachpersonal - Ziel: Fragen und Erfahrungen zum Thema austauschen - Veranstaltungen zum Thema - Einbettung des Themas in Weiterbildung zu Sexualpädagogik - Austausch - Anlaufstelle - Forschung mit Praxisbezug - langfristige Öffentlichkeitsarbeit - Infos, Unterlagen - nützlich erscheint mir eine Dokumentation mit verschieden Gesichtspunkten, wie sie an der Tagung aufgegriffen wurden

Kontakte entstanden Interdisziplinäre Zusammenarbeit Tagung ist Anfang Fachpersonen und Behörden Erfahrungen einbeziehen Austauschgruppe für Eltern mit geistiger Behinderung Koordinationsstelle Netzwerk Kontaktstelle Info-Vernetzungsstelle (Anforderungen) Dokumentation

161

3 Interviewleitfaden ___________________________________________________________________________ Betreuungssituation 1

Können Sie mir die aktuelle Betreuungssituation beschreiben?

2

Was ist Ihre Stellung in dieser Betreuungssituation?

Funktion

3

Was ist Ihre konkrete Zielsetzung in der Arbeit mit der Familie?

Sinn

4 5

Gibt es auch Problemsituationen? Wer verursacht diese hauptsächlich?

6

Haben Sie Schwierigkeiten mit der Rolle als Betreuungsperson?

Assistentin „Ersatzmutter“ „Kontrollinstanz“

7

Sehen Sie konkrete Verbesserungsmöglichkeiten in der Betreuungssituation?

andere Unterstützung zusätzliche Unterstützung Perspektiven für die jetzige Situation

Vater, Mutter, Partnerschaft Kind

Eltern 8

Wie würden sie Ihre Beziehung zu den betreuten Eltern beschreiben?

9

Wie sieht der Alltag der Familie aus?

Familiensituation Berufstätigkeit Wohnform Selbständigkeit (Einschätzung) Entscheidungen treffen Finanzielle Situation Sorgerecht (Beistand, Vormund) Schichtzugehörigkeit/ fam. Hintergrund Angebote, Therapien bez. Elternschaft Freizeitgestaltung Gestaltung der Zeit mit dem Kind Alltagsbewältigung Kontakte Nachbarschaft Partnerschaft (Stabil, Instabil, Tragend)

10

Können Sie sich an die Zeit vor Schwangerschaft und Geburt erinnern? Weiss man den Grund für den Kinderwunsch der Frau? Was bedeutet Ihrer Ansicht nach die Elternschaft für das Paar? Wie gehen die Eltern mit der Elternschaft um? War oder ist ein Hineinwachsen in die Rolle der Eltern erkennbar?

Motiv Beratung Hindernisse

11 12 13

Elternrolle Aufgabenverteilung elterliche Fähigkeiten Grad der Selbständigkeit Beziehung zwischen Eltern und Kind

162

Kind 14

Wie entwickelt sich das Kind Ihrer Meinung nach?

Behinderung (körperlich, psychisch, kognitiv) Beeinträchtigung Sprachverzögerung Entwicklungsverzögerung Selbständigkeit Sozialverhalten Reguläre Einschulung? Früherziehung?/ Sonderbeschulung?

15

Gibt es Ihrer Meinung nach Probleme bei der Erziehung und Unterstützung?

Behinderungsspezifische Probleme Besondere Probleme Mehr Unterstützungsbedarf Autoritätsprobleme Gefährdung Kinderschutz Integration

16

Wie ist Ihre Beziehung zum Kind?

17

Haben Sie einen gewissen „Einfluss“ auf die Beziehung zwischen Eltern und Kind?

18

Was sind die Ressourcen der Eltern?

Was können sie gut? Fähigkeiten

19

Wo liegen aus Ihrer Sicht die Grenzen?

Überleitungsfrage

Institution 20

Wie ist die Einstellung der Institution zur Thematik Elternschaft? Warum ist diese Einstellung so?

Meinungsbildungsprozess Veränderungen durch Betreuung Konzeptuelle Veränderungen

21

Wird im Team über das Thema geredet?

Art und Weise Stimmung Häufigkeit

22

Wie wird mit den anderen betreuten Personen über das Thema geredet?

Sexualpädagogik Kinderwunsch thematisieren Tabuisierung Beratung

Stellungnahme 23

Was ist Ihre persönliche Einstellung zu Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung?

Motivation Probleme bei Positionierung Meinungsbildungsprozess Veränderungen

24

Welche Faktoren waren für Sie bei der Meinungsbildung wichtig?

Faktoren: - Praktische Erfahrungen - Äussere Probleme: Akzeptanz der Gesellschaft Wohnmöglichkeit Finanzierung - Innere Probleme: Verantwortlichkeit für das Kind Wohnsituation

163

Zutrauen in elterliche Fähigkeiten Fragen nach der Form der Unterstützung Angst vor Signalwirkung 25

Wurde die Möglichkeit einer Schwangerschaft/ Elternschaft der betroffenen Personen schon vor der realen Schwangerschaft/ Elternschaft thematisiert?

26

Wie haben Sie auf die Schwangerschaft reagiert?

27

Beschreiben Sie ihre Erfahrungen mit der Elternschaft

28

Wo stossen Sie als Betreuungsperson an ihre Grenzen?

29

Beschreiben Sie ihre Rolle in der Betreuungssituation?

30

Wie definieren Sie für sich die Begriffe Selbstbestimmung und Kindeswohl und welchen Stellenwert haben diese in ihrer Arbeit?

Subjektive Eindrücke der Situation

Verantwortung Nähe/Distanz Eigene Erziehungsvorstellungen

164

4

Fragebogen

__________________________________________________________________________________________

Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung Fragebogen an Betreuungspersonen (begleitend zum Interview)

Falls nicht genügend Platz für Ihre Antwort vorhanden ist, benutzen Sie bitte die Rückseite und kennzeichnen Sie das Geschriebene mit der Fragen-Nummer. Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich gerne zur Verfügung!

01

Allgemeine Angaben

Institution 1.

Name der Institution: __________________________________________________________________________________

Eltern 2.

Jahrgang der Eltern: Mutter: __________________________________________________________________________ Vater: __________________________________________________________________________

3.

Art der Behinderung: __________________________________________________________________________________

4.1

Wohnsituation vor der Schwangerschaft/Geburt: __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________

4.2

Wohnsituation nach der Schwangerschaft/Geburt: __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________

Kind 5.

Alter des Kindes: __________________________________________________________________________________

6.

Ist das Kind tagsüber in interne oder externe Betreuungsformen eingebunden? (Mehrfachnennungen möglich) ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬

Internes Angebot: _________________________________________________ Tagesmutter Spielgruppe Kindergarten Schule Anderes: ________________________________________________________

165

02

Betreuungssituation

7.

In welcher Betreuungsform lebt die Familie? ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬

8.

stationäre Betreuung ambulante Betreuung heilpädagogische Lebensgemeinschaft Anderes:_________________________________________________________

Welche Intensität hat die Betreuung? ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬

rund um die Uhr Betreuung es ist immer jemand erreichbar stundenweise Betreuung Anderes:_________________________________________________________

9.

Wie viele Betreuungspersonen sind für die Betreuung der Familie zuständig (Betreuungsschlüssel)? __________________________________________________________________________________

10.

Hat die Familie eine Hauptbetreuungsperson? ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬

11.1

ja, für Eltern und Kind zusammen ja, für Eltern und Kind getrennt nein, es sind mehrere Personen verantwortlich Anderes: _________________________________________________________

Werden die betreuten Personen neben der professionellen Unterstützung auch familiär unterstützt? ‫ ٱ‬ja

‫ ٱ‬nein

‫ ٱ‬teil/teils

11.2

Falls ja: In welcher Form? __________________________________________________________________________________

12.1

Gibt es ein spezifisches Konzept für die Betreuungssituation? ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬

12.2

ja nein noch nicht Anderes: _________________________________________________________

Falls ja: Ist das Konzept nur für diese betreute Elternschaft entstanden? ‫ ٱ‬ja

‫ ٱ‬nein

‫ ٱ‬weiss nicht

13.

Wie ist die Finanzierung geregelt? (Mischfinanzierung, IV, Sozialamt,…) __________________________________________________________________________________

14.

Werden andere Unterstützungsmöglichkeiten genutzt (soziales Netzwerk)? (Mehrfachnennungen möglich)

166

‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬

Jugendamt Therapeutische Angebote Tagesmutter Kindergarten Schule Anderes: _________________________________________________________

15.

Welche Fachkräfte sind zusätzlich an der Unterstützung beteiligt? (Stichworte genügen) __________________________________________________________________________________

16.1

Gibt eine gemeinsame Planung der beteiligten Fachpersonen (beispielsweise an ‫ ٱ‬ja

‫ ٱ‬nein

Teamsitzung)?

‫ ٱ‬teils/teils

16.2

Falls ja: Wer übernimmt die Koordination der Planung? __________________________________________________________________________________

03

Kind

17.1

Wer hat das Sorgerecht für das Kind? ‫ ٱ‬Eltern ‫ ٱ‬Grosseltern ‫ ٱ‬Vormund

17.2

Falls die Eltern das Sorgerecht haben: Gibt es einen Beistand? ‫ ٱ‬ja

18.1

‫ ٱ‬nein

‫ ٱ‬weiss nicht

Erhält das Kind zusätzliche Fördermassnahmen? ‫ ٱ‬ja

‫ ٱ‬nein

18.2

Falls ja: Welche Fördermassnahmen? (Stichworte genügen) __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________

19.1

Nimmt das Kind Ihrer Ansicht nach die Behinderung der Eltern wahr? ‫ ٱ‬ja

‫ ٱ‬nein

‫ ٱ‬teils/teils

19.2

Falls ja: Wie reagiert das Kind auf die Behinderung der Eltern? __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________

20.1

Waren bisher Trennungen des Kindes von den Eltern nötig?

167

‫ ٱ‬ja

‫ ٱ‬nein

‫ ٱ‬weiss nicht

20.2

Falls ja: Aus welchen Gründen? __________________________________________________________________________________

21.

Bei wem liegt die Verantwortung für das „Kindeswohl“? rechtlich: praktisch:

______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________

04

Fachwissen

22.

Welche Ausbildung haben Sie? __________________________________________________________________________________

23.

Waren Sie durch Ihre Ausbildung auf Ihre jetzige Berufsrolle vorbereitet? ‫ ٱ‬ja

24.

‫ ٱ‬nein

Wie gelangen Sie an fachliche Informationen zur Thematik? (Mehrfachnennungen möglich) ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬

25.

‫ ٱ‬teils/teils

Fachstellen Weiterbildung Literatur Internet Anderes:_________________________________________________________

Werden in der Institution regelmässig Supervision oder andere Beratungsformen angeboten? ‫ ٱ‬Nein ‫ ٱ‬Supervision ‫ ٱ‬Anderes: _________________________________________________________

26.

Was muss Ihrer Meinung nach gewährleistet sein, damit eine Frau oder ein Paar mit einer geistigen Behinderung mit ihrem Kind zusammenleben kann? (Mehrfachnennungen möglich) ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬ ‫ٱ‬

Beziehung zwischen Eltern und Kind Paarbeziehung Entwicklungstand der Eltern Rahmenbedingungen Akzeptanz der Institution Akzeptanz der Angehörigen Akzeptanz des Umfeldes Adäquate Unterstützungsmöglichkeiten Fördermöglichkeiten der Eltern Fördermöglichkeiten des Kindes Personenkreis des Unterstützungsnetzwerks Qualifiziertes Betreuungspersonal Fortbildung der Betreuungspersonen

168

‫ ٱ‬Supervision der Betreuungspersonen ‫ ٱ‬Anderes:_________________________________________________________ 27.

Welche Faktoren erscheinen Ihnen hinderlich? (Stichworte genügen) __________________________________________________________________________________

28.

Was würden Sie an der Situation in der Schweiz bezüglich Elternschaften von Menschen mit einer geistigen Behinderung gerne verändern? (Stichworte genügen) konkret: ___________________________________________________________________________ utopisch: __________________________________________________________________________

29.

Wenn es eine Beratungsstelle zum Thema Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung geben würde, welche Anforderungen würden Sie an diese stellen? (Stichworte genügen) __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________

30.

Kennen Sie die neuen Richtlinien zur Sterilisation von Menschen mit einer geistigen Behinderung? ‫ ٱ‬ja

‫ ٱ‬nein

‫ ٱ‬schon gehört

31.

Wie beurteilen Sie diese bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung? (Stichworte genügen) __________________________________________________________________________________

05

Zum Schluss…….

32.

An dieser Stelle ist Platz für alles, was ich Sie nicht gefragt habe, was Sie aber bezüglich der Betreuung von Eltern mit einer geistigen Behinderung als wichtig erachten: __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________

☺ Vielen herzlichen Dank für das Beantworten der Fragen!

169

5

Betreuungssituation A: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

___________________________________________________________________________ Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen: Kinderwunsch Frau Ahorn sagt, dass Frau A. sehr gerne Kinder hat. Sie bezeichnet ihren Kinderwunsch als „echt“, während sie hinter dem Wunsch von Herrn A. nach einem Kind eher den Wunsch nach dem Vollzug eigener Entwicklungsschritte sieht. Das Paar wollte durch das Kind den Familienstatus und damit mehr Unabhängigkeit erlangen. Veränderung durch die Geburt Frau A. wohnte vor der Geburt in ihrer Herkunftsfamilie. Mit dem Vater des Kindes, der in einer betreuten Wohnform lebte und arbeitete unterhielt sie eine Wochenendbeziehung. Es ist unklar, ob die Schwangerschaft geplant war. Herr und Frau A. sagen heute, dass es ein Unfall war. Frau Ahorn vermutet, dass sie nicht verhüteten und die Empfängnis zufällig klappte. Herr und Frau A. wollten ihr Kind von Anfang an behalten. Die Eltern von Frau A. hatten laut Frau Ahorn grosse Widerstände und Ängste und wirkten überfordert mit der Schwangerschaft ihrer Tochter. Jemand aus dem Bekanntenkreis meldete der Vormundschaftsbehörde die Schwangerschaft, worauf diese aktiv wurde und Frau A. eine freiwillige Beistandschaft nahe legte. Frau A. weigerte sich und bekam daraufhin über ein psychiatrisches Gutachten einen Vormund. Frau A. kam auf die Initiative der zuständigen Amtsvormundschaft in die sozialpädagogische Lebensgemeinschaft. Die Amtsvormundschaft handelte zum Schutz des noch ungeborenen Kindes und suchte einen Platz für die ganze Familie, was sich als schwierig herausstellte. Auf die Anfrage der Amtsvormundschaft reagierten Frau Ahorn und ihr Mann positiv, da durch den bevorstehenden Umzug in ein neues Haus Platz für eine Familie sein würde. Nach einer Schnupperzeit der werdenden Eltern wurde beschlossen, dass zunächst Frau A. und das Kind aufgenommen würden und Herr A. erst nach einiger Zeit dazukommen sollte. Für Frau Ahorn stellte sich die Frage, ob man mit den bestehenden Strukturen der Lebensgemeinschaft der Suchtproblematik von Herrn A. gerecht werden könnte. So wurde als Bedingung für den späteren Einzug ein externer Arbeitsplatz vereinbart. Für Frau A. gestaltete sich der Umzug in die Lebensgemeinschaft nicht einfach. Zusätzlich zur neuen Wohnsituation stand die Geburt des Kindes bevor. Frau A. misstraute den Personen der Amtsvormundschaft, die die Vorstellungen eines selbständigeren Lebens durch ein Kind mit der Bevormundung des Kindes und damit zusammenhängend einer neuen Lebenssituation zunichte gemacht hatten. Sie misstraute auch den Betreuungspersonen der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft, die sie für Verbündete der Amtsvormundschaft hielt. Es brauchte, so Frau Ahorn, sehr lange, ehe Frau A. Vertrauen zu ihr und ihren MitarbeiterInnen fasste. Lebensumstände der Eltern Frau A. und ihre 9 Monate alte Tochter leben in der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft. Frau A. betreut ihr Kind und arbeitet auf dem Bauernhof, während die Betreuungspersonen der Lebensgemeinschaft sich um das Kind kümmern. Das Leben in der Gruppe bietet der Mutter Schutz vor Überforderungssituationen, die Tochter wächst in einer entwicklungsfördernden Umgebung auf. Es wäre für Frau Ahorn nicht denkbar, dass Frau A. und ihr Kind in einer teilzeit betreuten Wohnsituation leben. Herr A. lebt immer noch in einer betreuten Wohnform und arbeitet in einer geschützten Werkstätte. Er sieht Frau und Kind jeweils an den Wochenenden, wenn er auf dem Bauernhof zu Besuch ist. Er hat trotz Versprechungen bisher keine externe Arbeitsstelle gesucht und eine zweite Schnupperwoche stellte seinen Umzug in die Lebensgemeinschaft aufgrund seines psychischen Zustands eher in Frage. Die Vorbehalte kommen einerseits von Frau Ahorn und ihrem Mann, aber auch von Frau A., die sich das Zusammenleben auf engem Raum mittlerweile schwierig vorstellt. Beziehung der Eltern zum Kind Zur Beziehung zwischen Frau A. und ihrem Kind sagt Frau Ahorn, dass die Urbande vorhanden ist, diese aber unterstützt und gefördert werden muss. Die Mutter hat eine liebevolle Art mit dem Kind umzugehen. Sie ist manchmal eher ängstlich, was in positiver Weise bewirkt, dass ihr die möglichen Gefahren für das Kind bewusst sind. Die Beziehung der Mutter zum Kind ist inniger als die des Vaters zum Kind. Das mag, laut Frau Ahorn, einerseits daran liegen, dass Herr A. sein Kind nur an den Wochenenden sieht, andererseits zeigt sich darin die eingeschränkte Beziehungsfähigkeit des Vaters. Er hat dennoch eine sanfte und vorsichtige Art mit seiner Tochter umzugehen.

170

Ressourcen und Grenzen Bei der Frage nach den Ressourcen und Grenzen ist Frau Ahorn vor allem auf diejenigen von Frau A. eingegangen. Frau Ahorn sieht die Ressourcen von Frau A. in ihrer Genügsamkeit und Zufriedenheit. Sie lacht und spielt häufig mit ihrer Tochter. Weiter ist sie sehr geschickt und praktisch veranlagt. Frau A. hat aufgrund ihrer Behinderung ein Bedürfnis nach geregelten Zeiten und Handlungsabläufen. Dies scheint laut Frau Ahorn positive Auswirkungen auf das Kind zu haben. Ihre Grenzen liegen im kognitiven Bereich. So sind die schnellen Veränderungen im Wachstum des Kindes eine grosse Herausforderung für Frau A. Die Thematisierung ist schwierig, da die Auseinandersetzung der Mutter mit der eigenen Behinderung noch nicht weit ist. Aber dennoch hat Frau A. gelernt, ihre Grenzen einzuschätzen. So kann sie Unterstützung besser anfordern und annehmen. Frau A. hat teilweise Mühe zu spüren, was ihrem Kind gut tut und was nicht. Wenn sie mit ihrer Tochter spielt tut sie dies manchmal so heftig, dass Frau Ahorn eingreifen muss, weil das Kind nicht mehr lacht sondern ängstlich schreit. Frau A. hat in ihrer Herkunftsfamilie nur geringe positive Erziehungserfahrungen erfahren. Frau Ahorn hat bemerkt, dass häufig Moral- und Pauschalsätze als handlungsleitend angesehen werden. Zu den Ressourcen und Grenzen äusserte sich Frau A. dahingehend, dass sie die Frage stellt, ob es wohl in jedem Fall für das Kind das Beste ist, wenn der Vater immer da sei. Die Beantwortung der Frage bezeichnet sie als heikle Wertung und lässt sie offen.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen: Situation des Kindes Amélie lebt mit ihrer Mutter auf dem Bauernhof. Ihren Vater sieht sie jedes Wochenende. Während ihre Mutter auf dem Hof arbeitet wird sie von den Betreuungspersonen, meist Frau Ahorn, betreut. Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen Frau Ahorn meint, abgestützt auf die Einschätzung des Kinderarztes und der Mütterberatung, dass sich Amélie bisher völlig normal entwickelt. Ihre soziale Entwicklung schätzt Frau Ahorn positiv ein. Sie sucht den Augenkontakt, ist interessiert an allem und wirkt sehr lebendig. In ihrer motorischen Entwicklung scheint Amélie etwas langsam zu sein. Sie hat zwar früh Sitzen gelernt, kriecht aber nicht. Die sprachliche Entwicklung ist ebenfalls normal. Hierbei hat Frau Ahorn beobachtet, dass Amélie früher von den Lauten her aktiver war. Sie bewegt aber nach wie vor den Mund. Die Entwicklung des Kindes bedarf bisher in keinem Bereich spezieller Förderung. Dennoch betont Frau Ahorn, dass sie in Zusammenarbeit mit Kinderarzt und Mütterberatung stets darauf bedacht ist, Entwicklungsrückstände frühzeitig zu erkennen.

Die

folgenden

Ergebnisse

sind

dem

Themenbereich

Rahmenbedingungen

der

Betreuungssituation zuzuordnen: Kurzbeschreibung der Betreuungssituation Die stationäre Betreuung von Frau A. und ihrem Kind gewährleistet, dass rund um die Uhr jemand anwesend ist. Für insgesamt fünf BewohnerInnen und das Kind sind 3,9 Stellen, abgedeckt von fünf Betreuungspersonen vorhanden. Tagsüber ist immer jemand für Mutter und Kind zuständig. In direkter Unterstützung werden neue Handlungen vermittelt, während die indirekte Unterstützung bedeutet, dass man zum Schutz der beiden ein Auge auf Mutter und Kind hat. In der Nacht betreut Frau A. das Kind alleine, sie stillt und beruhigt es. Für Notsituationen ist das Leiterehepaar, das im gleichen Haus wohnt, immer erreichbar. Frau Ahorn ist als Hauptbetreuungsperson für Mutter und Kind zuständig. Frau A. soll im Zusammenleben mit ihrer Tochter so selbständig als möglich sein. Die Grenzen liegen einerseits bei Unsicherheiten der Mutter in der Versorgung des Kindes und andererseits bei der Verantwortung von Frau A. für Mutter und Kind. Wohnen Frau A. und ihre Tochter haben ihre eigenen Zimmer und ein eigenes Badezimmer in einem Teil des Hauses. Wohnzimmer, Esszimmer und Küche teilen sie mit den übrigen BewohnerInnen der

171

Lebensgemeinschaft. Die Räumlichkeiten sind grosszügig, und Frau Ahorn betont, dass der Familie mehr Platz zur Verfügung steht, als wenn sie selbständig leben würde. Unterstützung Auf die Frage nach der Zielsetzung der Unterstützung, antwortet Frau Ahorn, dass die verschiedenen beteiligten Parteien verschiedene Zielsetzungen haben. Das Ziel von Frau A. ist es selbständig leben zu können. Die Amtsvormundschaft hat das primäre Ziel, für das Kindeswohl zu sorgen und dem Kind gute Entwicklungsvoraussetzungen zu ermöglichen. Frau Ahorn als Betreuungsperson hat die Zielsetzung die Mutter in ihrer Aufgabenbewältigung zu kontrollieren, ihr möglichst viel beizubringen und da zu kompensieren wo es notwendig erscheint. Diese verschiedenen Zielsetzungen ergeben für Frau Ahorn die Anforderungen, die an eine Betreuung von Mutter und Kind gestellt werden. Als Aufgaben der Unterstützung nennt Frau Ahorn einerseits die Unterstützung der Mutter in alltäglichen Aufgaben, sowie bei der Pflege des Kindes durch Begleitung und Vorzeigen. Die Beziehung zwischen Mutter und Kind soll gestützt werden, die Mutterrolle unterstützt. Andererseits hat die Betreuungsperson die Aufgabe, das Kind zu schützen. Die Betreuung in der Lebensgemeinschaft ist, abgesehen von der Vormundschaftsbehörde, die einzige professionelle Unterstützung, die Mutter und Kind bekommen. Externe Unterstützungsmassnahmen waren bisher nicht notwendig. Finanzierung Das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) wurde für Möglichkeiten der Finanzierung angefragt, reagierte aber ablehnend, mit der Begründung, dass sie nicht etwas finanzieren wollen, das nicht in ihren Aufgabenbereich falle. Es wurde nun eine provokative Lösung gewählt. Das Kind zahlt denselben Tarif, wie alle anderen auch. Beim BSV wurde angegeben, dass das Kind eine IV-Kinderrente hat. Ob das BSV zahlt, ist zum Zeitpunkt des Interviews noch unklar.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen: Einstellung zur betreuten Elternschaft Frau Ahorn meint, dass die praktische Erfahrung in der Betreuung einer Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung bei ihr zu einer Veränderung der Einstellung gegenüber ebendiesen Elternschaften geführt habe. Früher sei ihr die Möglichkeit der Betreuung von Eltern mit einer geistigen Behinderung gar nicht bewusste gewesen. Die Betreuung empfindet sie als sehr interessant, als Herausforderung und zuweilen auch anstrengend, was aber auch die Lebensform der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft ohne Mutter und Kind sei. Von der Selbstreflexion und der Beziehungsgestaltung her sei diese spezielle Betreuungssituation keine besondere Herausforderung. Stellung in der Betreuungssituation Frau Ahorn, Sozialpädagogin HFS, leitet mit ihrem Mann, der diplomierter Landwirt, in Ausbildung zum Betreuer, ist, die sozialpädagogische Lebensgemeinschaft auf dem Bauernhof. Sie ist Hauptbetreuerin von Frau A. und ihrer Tochter. Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle /Konkurrenz Einen Problembereich der Betreuung sieht Frau Ahorn in der Erziehung. Es treffen verschiedene Auffassungen von Erziehung der Mutter und der involvierten Fachpersonen aufeinander. Ein weiterer Problembereich ist die Mühe von Frau A. mit jeglichen Veränderungen. Diese bewirkt, dass Frau A. unbewusst Entwicklung verhindert statt fördert, Angst um das Kind hat und das Kind am liebsten so behalten möchte wie es ist. Dies steht im Gegensatz zur stetigen Entwicklung eines Kleinkindes. Für Frau Ahorn ist es schwierig zu entscheiden, wann es erforderlich ist einzuschreiten und so das Vertrauensverhältnis zu Frau A. zu gefährden. Es stellt sich für sie die Frage, an welchem Punkt die Grenze überschritten und zum Schutz des Kindes das Eingreifen notwendig ist. Damit zusammenhängend beschreibt Frau Ahorn es als problematisch, dass die Mutter sie als Konkurrenz wahrnehmen könnte, wenn sie in verschiedenen Bereichen die Mutter zu sehr ersetzen würde. Das scheint nicht der Fall zu sein, da Frau Ahorn die Unterstützung zusammen mit Frau A. gestaltet und selber noch keine Kinder hat. So ist die Kleinkinderbetreuung auch für Frau Ahorn neu und Frau A. und Frau Ahorn lernen gemeinsam. Ein Mitarbeiter von Frau Ahorn hat ein Baby. Dessen Ratschläge nimmt Frau A. nur sehr ungern an. Ein weiteres Problem stellt die Gratwanderung zwischen Nähe und Distanz in der Beziehung von Frau Ahorn zur Mutter dar. Durch das Zusammenleben und die Betreuung von Mutter und Kind entwickelt sich eine

172

sehr enge Beziehung, intime Bereiche müssen thematisiert werden. Frau Ahorn ist es jedoch auch wichtig die professionelle Distanz zu wahren, um die Betreuungssituation reflektieren zu können. Zu der Frage der Verantwortung meint Frau Ahorn, dass dies immer wieder ein Thema sei. Sie äußert, dass sie die Verantwortung für die Lebenssituation des Kindes nicht übernimmt. Das Kind ist in diese hinein geboren, das gehört zu seiner Biographie. Diese Einstellung gibt eine gewisse Entlastung für die Betreuungsperson. Was bleibt, ist die Verantwortung für die momentane Situation des Kindes. Bei solchen Überlegungen und unklaren Situationen in der Betreuung wäre es ihr wichtig, die Möglichkeit einer Fachberatung zu haben, die spezifisches Wissen über die Unterstützung von Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung hat. Ansonsten, vermutet Frau Ahorn, setzt ein Gefühl der Überforderung früher ein, da die Betreuungssituation von Mutter und Kind neu ist und bisher kein fachlicher Austausch stattfinden konnte. Perspektiven der Betreuungssituation Anfangs fragte Frau A. des Öfteren, wie lange sie bleiben müsse. Als Frau Ahorn ihr zu verstehen gab, dass es für länger sein würde war sie niedergeschlagen. Frau A. gefällt es nun in der Lebensgemeinschaft, aber längerfristig möchte sie in eine eigene Wohnung ziehen. Sie ist sich noch nicht sicher, ob sie mit ihrem Mann zusammenwohnen möchte. Frau A. möchte gerne ein zweites Kind. Da Frau Ahorn dies aber als klare Überforderung in der momentanen Situation betrachtet, wurde vereinbart, dass Frau A. die Pille nimmt. Bezüglich der Lebenssituation von Frau A. und ihrer Tochter besteht keinerlei Handlungsbedarf, da alle sich wohl fühlen. Ob der Vater in nächster Zeit doch in die Lebensgemeinschaft einzieht hängt von seiner Auseinandersetzung mit seiner Problematik ab, ob er einen Job findet und ob Frau A. seinen Umzug befürwortet. Sie äusserte sich laut Frau Ahorn in letzter Zeit eher ablehnend mit ihm in dem nicht sehr grossen Zimmer zu leben, da sie aggressive Handlungen gegen sich oder das Kind fürchtet. Über die Zukunft entscheidet die Familie in Zusammenarbeit mit den Vormündern von Frau A. und Amélie. Das Ziel ist, dass alle Familienmitglieder zufrieden sind und Amélie in einer geschützten, entwicklungsfördernden Umgebung aufwachsen kann. Fachberatung/ Koordinationsstelle Frau Ahorn würde gerne spezifische Fachberatung zur Betreuung der Familie in Anspruch nehmen, die Suche danach verlief jedoch erfolglos. Weiter würde sie sich fachlichen Austausch mit anderen Betreuungspersonen, welche in ähnliche Betreuungssituationen arbeiten, wünschen. Momentan nehmen Frau Ahorn und ihre MitarbeiterInnen interne Beratung durch den Leiter des Vereins in Anspruch, sowie externe Supervision. Fachwissen bezieht Frau Ahorn aus dem Internet. Eine Möglichkeit einer Fachberatung sieht Frau Ahorn in der Inanspruchnahme der Beratung für normale Eltern, die durch sozialpädagogisches Wissen an die spezifische Situation angeglichen wird. Frau Ahorn würde eine Koordinations- und Beratungsstelle begrüssen. Als Anforderung an eine Koordinationsstelle stellt sie das Vorhandensein sozialpädagogischer, medizinischer und psychologisch systemischer Fachkompetenz. Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein Frau Ahorn meint, dass Heime und Institutionen räumlich und strukturell Verhinderer der Unterstützung von Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung sind. Partnerschaft, Sexualität und Zärtlichkeit sind für Menschen mit geistiger Behinderung sehr wichtig, auch zur Kompensation anderer Bereiche der Selbstverwirklichung, die ihnen verwehrt werden. In der sexualpädagogischen Begleitung besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Durch die vermehrte Offenheit in der Sexualpädagogik entstehen mehr Partnerschaften, damit muss auch mit Elternschaften gerechnet werden. Frau Ahorn ist der Ansicht, dass zu einem glücklichen Leben, nach dem Normalisierungsprinzip, verschiedene Lebensabschnitte gehören. Im Erwachsenenalter sollten so Kinderwunsch und Elternschaft im Zusammenhang mit der Lebenssituation thematisiert werden. Frau Ahorn äussert, dass die Thematisierung vor einer ungeplanten Schwangerschaft stattfinden sollte, denn so können Motive zum Kinderwunsch aufgedeckt werden, die möglicherweise auf andere Bedürfnisse zurückzuführen sind. Verhütung sollte, mit der ungewohnten Thematik Elternschaft, in jeder Institution ein Thema sein. Zu der Situation der Kinder geistig behinderter Eltern meint Frau Ahorn, dass auch andere Kinder in herausfordernden Lebenssituationen aufwachsen. Undenkbar ist für sie, dass Kinder in einer grossen Institution aufwachsen. Darin sieht sie einen Vorteil der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft. Als ich Frau Ahorn nach den Perspektiven in der Thematik Elternschaft fragte, antwortete sie, dass zunächst die Sexualität der Menschen mit einer geistigen Behinderung in Institutionen anerkannt werden müsste. Die Öffentlichkeit müsste auf die Thematik Elternschaft Sensibilisiert werden. Als utopisches Ziel sieht Frau Ahorn die Umsetzung des Normalisierungsprinzips an.

173

174

6

Betreuungssituation B: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

___________________________________________________________________________

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen: Kinderwunsch Frau B. hat einen starken Kinderwunsch, den sie, wie Frau Birke erzählte, auch mit ihrer Beiständin besprochen hatte, was eine vorwiegend negative Reaktion hervorrief. Die Eltern waren bereit auf die Einschränkungen, welche durch die Elternschaft nötig wurden zu akzeptieren. Ohne Kind hätten Herr und Frau B. ein selbständiges Leben führen können. Für Herrn B. war der Kinderwunsch da, aber eher in Form der Erfüllung des Traums nach einer Familie, der laut Frau Birke für ihn Normalität bedeutet. Veränderung durch die Geburt Frau B. lebte und arbeitete vor der Geburt des Kindes in einer Institution, Herr B in einer heilpädagogischen Grossfamilie auf einem Bauernhof. Sie lernten sich in einem Ferienlager kennen und pflegten fortan eine Wochenendbeziehung. In einer Pillenpause wurde das Kind gezeugt. Es ist unklar, ob es sich um eine geplante oder ungeplante Schwangerschaft handelt. Herr B. erzählte Frau Birke im Vertrauen, dass die Schwangerschaft geplant war. Die Reaktionen auf die Schwangerschaft waren ablehnend, was aufgrund der psychischen Verfassung des Vaters nicht unverständlich ist. Herr und Frau B. waren entschlossen eine Familie zu gründen und so wehrten sie sich erfolgreich gegen eine Abtreibung, wie auch gegen die Fremdplatzierung des Kindes. Zwei Monate vor der Geburt kam Frau B. in ein MutterKind-Heim. Herr B. fühlte sich ausgeschlossen, da er vom Mutter-Kind-Heim nach seinem Empfinden nicht genügend in das Familienleben miteinbezogen wurde. Herr und Frau B. wollten mit ihrer Tochter als Familie zusammenwohnen und mit Unterstützung der Beiständin des Kindes gelang es ihnen schliesslich eine Institution zu finden, die alle drei aufnehmen wollte. Die Anfrage nach der Aufnahme einer Familie kam einen Monat vor der Neueröffnung des Wohnheims. Somit waren räumliche und strukturelle Anpassungen noch möglich und die Geschäftsleitung und Betreuungspersonen entschlossen sich für die Aufnahme. Ein Jahr nach der Geburt ihrer Tochter Bettina zogen Herr und Frau B. ins das Wohnheim, in welchem sie bis heute leben. Es war für das Team zunächst schwierig, das Vertrauen der Eltern zu gewinnen, da diese bei jedem Konflikt die Angst entwickelten, dass ihnen ihre Tochter weggenommen werden sollte. Mit der Zeit entspannte sich die Beziehung und es entwickelte sich ein Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und den Betreuungspersonen. Die Angst um das Familienleben kommt allerdings bis heute bei jeder neuen Betreuungsperson wieder auf. Lebensumstände der Eltern Herr und Frau B. und ihre Tochter Bettina leben als geschlossene Familie in der Wohngruppe. Sie bewohnen zwei Zimmer. Das kleinere dient als Kinderzimmer, das grössere ist Wohnzimmer, Esszimmer der Familie und Schlafzimmer der Eltern. Die Eltern können so wählen, ob sie sich in den Gemeinschaftsräumen aufhalten wollen, oder sich in ihr Wohnzimmer mit Fernseher und Telefonanschluss zurückziehen möchten. Die Wohngruppe besteht aus insgesamt sieben Personen. Neben der dreiköpfigen Familie leben zwei Frauen mit mittlerer geistiger Behinderung und zwei schwerstbehinderte junge Männer in der Gruppe. Nach anfänglichen Problemen im Zusammenleben der sieben Personen funktioniert es nach Frau Birke ganz gut. Zunächst dominierte die Familie die Wohngruppe in Fragen des Zusammenlebens stark. Nachdem für Bettina ein eigenes Zimmer zur Verfügung stand, hatte das Ehepaar eine Rückzugmöglichkeit in ihr Wohnzimmer nach dem Zubettgehen von Bettina, was die Situation entspannte. Es wurden einige Regeln des Zusammenlebens aufgestellt, die den Umgang der verschieden stark behinderten Menschen vereinfachen sollten. Bettina ist mittlerweile gut in die Gruppe integriert und hat zu allen ein gutes Verhältnis. Beziehung der Eltern zum Kind Herr und Frau B. lieben ihre Tochter über alles. Teilweise wirkte Frau B. auf Frau Birke emotional unberührt, was sie zunächst beunruhigte. Frau B. zeigt aber allgemein selten Gefühle. Herr B. hat eine gute Vorstellung, was für ein Kind schwierig sein könnte. Dinge, die ihn als Kind verletzt haben vermeidet er bewusst. Ressourcen und Grenzen

175

Als grösste Ressource von Herrn und Frau B. bezeichnet Frau Birke, dass beide das Beste für ihre Tochter wollen. Das ist ein Ansatz, der in jeder Situation Gespräch und Hilfestellung ermöglicht. Sie wissen weiter, dass sie in ihrer Elternschaft Unterstützung benötigen und sind auch bereit, diese anzunehmen. Die Grenzen der Eltern liegen im kognitiven Bereich. Herr B. macht sich Sorgen, dass Bettina ihm intellektuell bald einmal überlegen sein wird, und er ihr nicht bei den Schulaufgaben helfen kann. Frau Birke beobachtet, dass den Eltern die stetige Entwicklung und Veränderung der Tochter Mühe bereitet. Sie findet das nicht verwunderlich, da Menschen mit geistiger Behinderung Struktur und Kontinuität brauchen. Manchmal äussert Frau B. im Spass den Wunsch, dass Frau Birke Bettina doch am Abend mitnehmen soll, wodurch sie laut Frau Birke ihrer zeitweiligen Überforderung Ausdruck verleiht. Wenn die Eltern mit dem Kind alleine wären, könnte das, so Frau Birke, in problematischen Situationen zu negativen Handlungen führen, die dem Kind schaden könnten. So hatte auch der Kinder- und Jugendpsychiater, bei welchem Herrn B. schon früher in Behandlung war geraten, dass Bettina und ihre Eltern mindestens bis zum Einschulung von Bettina in einer Betreuungsform leben sollten, in der 24 Stunden jemand erreichbar ist. Im Mutter-Kind-Haus wurde Frau B. Verständnis für die kindliche Entwicklung, Veränderungen und über die kindlichen Bedürfnisse beigebracht. Herr B. war damals noch nicht häufig bei seiner Familie. Heute verlässt sich Frau B. stark auf ihren Mann. Wenn Frau Birke der Mutter etwas erklären will, geht sie meist den Weg über Herrn B, der das Anliegen versteht und es dann an seine Frau weiterleitet. Wenn Frau Birke direkt mit der Mutter spricht, ist die Gefahr eines Loyalitätskonfliktes und der daraus resultierenden Überforderung der Mutter viel grösser. Herr B. folgt den traditionellen Vorstellungen von einem Familienoberhaupt, wie es ihm aus seiner Herkunftsfamilie bekannt ist. Er litt darunter, dass man ihm anfangs nichts zutraute und sich in der Unterstützung hauptsächlich auf seine Frau konzentrierte. Heute wird er schlecht damit fertig, dass er das Rollenbild des Vaters, der als Oberhaupt der Familie das Geld verdient, nicht erfüllen kann.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen: Situation des Kindes Bettina lebt mit ihren Eltern auf einer Wohngruppe für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Morgens bringt ihre Mutter sie mit dem Bus zur Tagesfamilie. Sie verbringt dort den Tag und wird am späten Nachmittag wieder abgeholt. Den Abend verbringt die Familie gemeinsam. Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen Bei Bettina wurde in einer Abklärung ein leichter Entwicklungsrückstand festgestellt. Frau Birke betont, dass man den Begriff der Behinderung bewusst nicht verwendet wird, um einer Stigmatisierung vorzubeugen und dem Kind die Chance einer normalen Entwicklung nicht zu verbauen. Es könnte sein, dass eine Schädigung von Bettinas Gleichgewichtssinn vorliegt, da sie übermässige Angst vor Schaukeln und ähnlichen Bewegungen hat. Die soziale Entwicklung von Bettina beurteilt Frau Birke als normal. Sie unterscheidet Personen und passt ihr Verhalten diesen gegenüber an. Sie ist eher scheu, was darauf zurückzuführen sein könnte, dass sie wenig Kontakt zu anderen Kindern hat. Es wird daher überlegt, ob Bettina in eine Spielgruppe gehen könnte. Die sprachliche Entwicklung ist noch nicht sehr weit fortgeschritten, aber durchaus im Rahmen der normalen Entwicklung. Bettina ahmt nach, versteht alles, macht sich ohne Sprache verständlich, redet aber sehr selten. Bettina wird einmal die Woche bei der Tagesfamilie von einer heilpädagogischen Früherzieherin besucht.

Die

folgenden

Ergebnisse

sind

dem

Themenbereich

Rahmenbedingungen

der

Betreuungssituation zuzuordnen: Kurzbeschreibung der Betreuungssituation Die dreiköpfige Familie lebt in einer stationären Betreuungsform als Familie in der Wohngruppe. Die Familie ist Teil der Gruppe, aber auch eine geschlossene Einheit. Es ist 24 Stunden jemand erreichbar. Es sind 550 Stellenprozente und eine zusätzliche Nachtwache für insgesamt sieben Personen zuständig. Tagsüber ist die Tochter in einer Tagesfamilie, Frau B. arbeitet in der internen Wäscherei und Herr B. arbeitet ausserhalb der Institution an einem geschützten Arbeitsplatz. Beide Elternteile verbringen je einen Nachmittag unter Einzelbegleitung, an dem sie einkaufen, kochen und über ihre momentane Situation sprechen. Abends isst die Familie zusammen, wenn Bettina im Bett ist, haben die Eltern Zeit für sich oder

176

sie verbringen den Abend mit den anderen Gruppenmitgliedern. Nachts ist durch die Nachtwache immer jemand erreichbar. Herr und Frau B. und Bettina haben je eine eigene Hauptbetreuungsperson, für Familienfragen ist Hauptbetreuung des Kindes zuständig. Wohnen Bettina hat ein Kinderzimmer, die Eltern ein grösseres Zimmer, das als Wohnzimmer, Essraum und Schlafzimmer dient. Die Räume befinden sich in der Wohngruppe, Küche und Aufenthaltsraum werden von der Familie, wie auch den MitbewohnerInnen benutzt. Unterstützung Als Zielsetzung der Unterstützung nennt Frau Birke das Zusammenleben der Familie. Das Kind soll die Gemeinschaft der Familie erleben und gefördert werden. Die Aufgabe der Betreuung ist die Unterstützung der Eltern im Sinne von Anleitung, damit die Erziehung zum Wohl des Kindes ist. Frau Birke betont, dass es nicht Aufgabe der Betreuungspersonen sei, das Kind zu erziehen. Sie empfindet es dennoch als schwierig, in einem Team von vielen Personen im Betreuungsgefüge eine einheitliche Haltung bezüglich der Erziehung des Kindes zu finden und den Eltern zu vermitteln. So entstand die Idee, dass die Eltern eine Erziehungsberatung besuchen könnten. Dies wurde allerdings wieder verworfen. Frau Birke bemerkt, dass für die Unterstützung der Eltern eine gute Beziehung der Betreuungsperson zu Herrn B. notwendig ist. Sie investiert viel Zeit, um problematische Situationen zu entwirren, Herrn B. zu fragen, wie er es machen würde, ihm den Standpunkt der Betreuung klarzumachen. Die Familie erhält zusätzliche Unterstützung durch den langjährigen Kinder- und Jugendpsychiater von Herrn B., die Tagesmutter des Kindes und die heilpädagogische Früherzieherin. Finanzierung Die Finanzierung der Betreuungssituation läuft über Lohn und IV der Eltern, sowie deren Ergänzungsleistungen. Der Platz des Kindes wird vom Sozialamt finanziert. Diesbezüglich war sich Frau Birke aber nicht sicher.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen: Einstellung zur betreuten Elternschaft Frau Birke könnte sich die Elternschaft aus der Institution nicht mehr wegdenken. Sie bezeichnet sich als realitätsbezogenen Menschen, der schaut, was ist und darauf die Möglichkeiten der Unterstützung in Betracht zieht. Stellung in der Betreuungssituation Frau Birke ist Bereichsleiterin Wohnen und damit zuständig für alle Wohngruppen und das Wohnen in der Institution. Zuvor war Frau Birke fast ein Jahr Gruppenleiterin der Wohngruppe der Familie. Sie war seit dem Einzug der Familie für diese zuständig und hat die Wohngruppe in ihrer jetzigen Struktur aufgebaut. Durch die konstante Betreuung konnte sich zwischen ihr und den Familienmitgliedern ein tragfähiges Vertrauensverhältnis entwickeln. Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle /Konkurrenz Es gibt laut Frau Birke häufig Problemsituation in der Betreuung. Ein Problembereich stellt die Erziehung des Kindes dar. Für die Erziehung sind klar die Eltern zuständig. Dennoch kommt es zu Diskussionen, denn es sind verschiedene Vorstellungen von Erziehung vorhanden. Es gibt es verschiedene Vorstellungen innerhalb des Betreuungsteams. Diese Vorstellungen stimmen zudem häufig nicht mit denen der Eltern überein. Und auch wenn die Eltern nicht mit den Vorstellungen der einzelnen Betreuungspersonen konfrontiert werden, sind diese für die Eltern spürbar und verunsichern teilweise stark. Die Umsetzung einer Linie in der Erziehungsfrage erscheint Frau Birke als schwierig. Als problematisch beschreibt Frau Birke die Entwicklung des Kindes in der Wahrnehmung von Frau B.. Frau Birke hat den Eindruck, dass Frau B. Bettina am liebsten als Kleinkind behalten möchte. Frau Birke wagt die These, dass Bettina auf diese unbewusst von der Mutter vermittelte Erwartung reagiert, indem sie eher ängstlich ist, und die Entwicklung als eher rückständig bezeichnet werden kann. Frau B. scheint teilweise überfordert durch das Verhalten ihres Kindes. Insbesondere in Situationen in denen Bettina den Anweisungen der Mutter nicht folgt oder trotzt. Der Vater ist weniger Überfordert, da er über ein grösseres Abstraktionsvermögen verfügt als seine Frau.

177

Die psychischen Probleme von Herrn B. haben Auswirkungen auf das Familienleben. Er ist wenig belastbar und kann sein traditionelles Rollenbild nicht erfüllen, nach dem er das Geld verdienen und die Entscheidungen treffen würde. Diese Inkongruenz führt zu einer Unzufriedenheit mit sich selber, die er auf andere abzuwälzen versucht. So wird die Betreuung der Familie stark von den Problemen des Vaters beeinflusst. Ein weiterer Problembereich sieht Frau Birke in der Gefährdung des Kindes. Sie kann aus Erfahrungen berichten, dass bei einer Überforderung der Eltern in einer spezifischen Situation eine Gefährdung des Kindes besteht. Diese Situationen zu vermeiden bedeutet eine grosse Verantwortung für die Betreuungspersonen. Als eine ihrer Grenze als Betreuungsperson nennt Frau Birke die Differenz zwischen ihrer Vorstellung von Kindererziehung und der Möglichkeiten der Eltern. Es bleiben viele Unzulänglichkeiten, welche die Verantwortung der Betreuungspersonen erhöhen, obwohl Bettina liebevolle und einfühlsame Eltern hat. Bezüglich der Verantwortung, so Frau Birke, steht der externe Entscheid fest, dass Bettina bei den Eltern aufwachsen soll, obwohl bekannt ist, dass die Eltern eine Behinderung und Lebensprobleme haben. Frau Birke hat den Auftrag das Beste aus der Situation zu machen. Sie hat die Verantwortung für Leib und Leben, für Erziehung und Schutz des Kindes, sowie besteht eine Meldepflicht an die Beistände, falls die Betreuungssituation nicht erfolgreich verlaufen sollte. Frau Birke steht in keinem Konkurrenzverhältnis mit den Eltern. Sie beobachtet dies ab und zu bei anderen Betreuungspersonen, wobei ihr die Motive unklar sind. Perspektiven der Betreuungssituation Die Verbesserung der Betreuungssituation ist laut Frau Birke immer Thema. Die Betreuungssituation der Familie innerhalb der Wohngruppe ist akzeptabel, aber es wird nach einer besseren Wohnsituation gesucht. Es wurden von Frau Birke Wohnmöglichkeiten in Betracht gezogen, welche aber nicht verwirklicht wurden. Der Wunsch der Eltern ist dahingehend, dass sie in einer Dreizimmerwohnung leben möchten. Ein Projekt war die Miete einer Wohnung im Dorf durch die Institution. Die Familie hätte mit ambulanter Betreuung selbständig dort gewohnt. Für Frau Birke sprachen die auf ihr lastende Verantwortung und eine Einschätzung eines Kinder- und Jugendpsychiaters dagegen. Dieser meinte, dass die Familie bis zur Schulreife des Kindes in einer betreuten Wohnform leben sollte, in der 24 Stunden unmittelbar Hilfe erreichbar wäre. Ein anderes Projekt war die Umsiedlung der Familie in eine Heilpädagogische Grossfamilie, die eine besser geeignete Wohnform für Sandra darstellen würde. Der erneute Beziehungsaufbau zu neuen Betreuungspersonen sprach dagegen. Aktuell wird über die Einrichtung einer gebäudeinternen Wohnung mit Anschluss an die Institution gesprochen. Die Institution übernimmt weiterhin die Betreuung und Einzelbegleitung der Eltern und die Betreuungspersonen sind in Notsituationen erreichbar. Familien- und Erziehungsfragen möchte Frau Birke wenn möglich abkoppeln und so beispielsweise die Familienberatung der Pro Juventute einbinden. Fachberatung/ Koordinationsstelle Frau Birke bezeichnet die Umsetzung der Betreuung als schwierig. Fachliche Beratung bekommt sie an verschiedenen Stellen, wie dem Jugendamt, in der Familienberatung, in der Supervision und bei einem Kinder- und Jugendpsychiater. An weitere Informationen gelangt sie durch das Internet und über Literatur. Wünschenswert wäre für Frau Birke ein Ort, an dem Fachwissen und Adressen von Fachpersonen spezifisch zur Betreuung von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder zusammenkommt. Diese Koordinationsstelle könnte zudem Beratung für betroffene Institutionen anbieten, Soforthilfe bei konkreten Fragen anbieten, sowie einen Erfahrungsaustausch ermöglichen. Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein Frau Birke hat grundsätzlich eine positive Einstellung zu Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung. Sie ist der Meinung, dass eine Betreuungsform für die ganze Familie gefunden werden sollte, wenn ein Kind da ist. Bei einem Kinderwunsch eines Paares würde sie aber eher zurückhaltend reagieren, da zurzeit noch nicht die geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten, Infrastruktur und Fachwissen zur Verfügung stehen. Man würde, so Frau Birke, Probleme bewusst fördern. Eine verantwortungsvolle Begleitung bezüglich Kinderwunsch und Elternschaft könnte sie sich vorstellen, wenn ein grosser Kinderwunsch eines Paares besteht, eine ressourcenorientierte Unterstützung gewährleistet werden kann und die Verantwortung gegenüber dem Kind von Anfang an klar ist. Das Recht auf Elternschaft basiert für Frau Birke auf dem Menschenbild. Jedes Lebewesen, das Verantwortung für andere übernehmen kann, hat das Recht auf Kinder. Die Gesellschaft hat die Verpflichtung, die Umsetzung dieses Rechts durch Unterstützungsmöglichkeiten und Finanzierung zu Unterstützen. Frau Birke hat beobachtet, dass zurzeit nur Menschen mit geistiger Behinderung Kinder haben, die es sich erzwingen. Für sie wäre ein Mittelweg zwischen dem Erzwingen und der Selbstverständlichkeit einer Elternschaft die beste Lösung.

178

Es besteht viel Handlungsbedarf. Frau Birke sieht Probleme bei der Umsetzung der Unterstützung von Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung, da aufgrund der gesellschaftlichen Situation viele Personengruppen durchs Netz fallen. Institutionen, die offen Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung propagieren, würden in Schwierigkeiten geraten.

179

7

Betreuungssituation C: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

___________________________________________________________________________

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen: Kinderwunsch Frau C. wurde vor etwa acht Jahren ungewollt schwanger. Über einen Kinderwunsch ist nichts bekannt. Veränderung durch die Geburt Die Wohnform von Frau C. vor der Geburt ihres Kindes ist Frau Chriesi nicht bekannt. Aus Erzählungen von Frau C. weiss Frau Chriesi nur, dass die Schwangerschaft nicht geplant war. Höchstwahrscheinlich handelte es sich um eine Vergewaltigung. Frau C. wollte das Kind aber trotz der negativen Reaktion ihrer Mutter behalten und verliess ihren damaligen Wohnort. Nach der Geburt wohnte sie in einem Mutter-KindHaus. Lebensumstände der Eltern Frau C., ihr 7jähriger Sohn Christian und der Partner von Frau C. wohnen selbständig in einer Wohnung. Sie führen ein normales Familienleben, das dem Jungen eine ruhige Umgebung bietet. Das Familienleben spielt eine zentrale Rolle, so dass die Familie kaum soziale Kontakte unterhält. Zum Tagesablauf gehören gemeinsame Mittagessen und Nachtessen. Der Partner von Frau C. arbeitet tagsüber ausserhalb, Frau C. ist Mutter und Hausfrau. In der Freizeit unternimmt die Familie eher selten etwas. Beziehung der Eltern zum Kind Frau Chriesi beschreibt Frau C. als selbstbewusste, starke und konsequente Mutter, der ihr Sohn zuhören und gehorchen muss. Der Partner von Frau C. dagegen hat eine liebe, weiche Art mit dem Jungen umzugehen. Er hat die Vaterrolle aktiv übernommen. Ressourcen und Grenzen Die Ressourcen von Frau C. liegen nach Frau Chriesi bei ihrer Willensstärke und Konsequenz. Im Laufe der Betreuung ist Frau C. eine bewusste und selbstbewusste Mutter geworden. Sie spürt und interpretiert Situationen gut, kann ihre Empfindungen schildern und ist kompetent in der Organisation des Alltags. Frau Chriesi hat den Eindruck, dass in Frau C. auch schulisch mehr steckt, dass sie sich aber aus Angst vor dem Versagen nicht traut es zu zeigen. Die Grenzen von Frau C. liegen laut Frau Chriesi im kognitiven Bereich. Sie versteht Dinge nicht oder nur zum Teil. Zudem hat Frau C. anfangs Mühe an einem geordneten Alltagsrhythmus der Familie beizubehalten. In der Begleitung konnte ein Alltagsrhythmus erarbeitet werden. Frau Chriesi erwähnt, dass Frau C. Schwierigkeiten hätte, bei der Erziehung des Jungen dranzubleiben, aber das sei ja für alle Eltern schwierig.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen: Situation des Kindes Christian lebt mit seiner Mutter und deren Partner in einer Wohnung. Er besucht die erste Klasse der Regelschule. Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen Als Frau Chriesi vor vier Jahren mit der Begleitung der Familie begann wirkte der Junge auf sie winzig, sprach eine kleinkindliche Sprache. Er hat sich in diesen Jahren der Begleitung aber positiv verändert. Er hat zwar, laut Frau Chriesi immer noch kleinkindliche Züge, aber er ist durchaus normal entwickelt. Da die Eltern eher zurückgezogen leben, ist er sehr auf die Eltern konzentriert, spielt häufig zuhause und macht selten mit Gleichaltrigen ab. Frau Chriesi versucht ihn in seinem Sozialverhalten zu unterstützen und hat ihm den Vorschlag unterbreitet in einem Fussballclub mitzuspielen. Christian erhält als einzige Förderung Aufgabenhilfe, sowie Betreuung einer Förderlehrerin.

180

Die

folgenden

Ergebnisse

sind

dem

Themenbereich

Rahmenbedingungen

der

Betreuungssituation zuzuordnen: Kurzbeschreibung der Betreuungssituation Frau Chriesi besucht die Familie seit vier Jahren zweimal in der Woche. Die ambulante Begleitung ermöglicht Frau C. und ihrem Sohn ein normales Familienleben. Frau Chriesi besucht die Familie einmal an einem Morgen, wo sie drei Stunden mit Frau C. über Haushalt, Schule und Erziehung berät. Wenn Christian heimkommt, bleibt noch eine Stunde Zeit um mit Mutter und Sohn gemeinsam zu reden. Die zweite Begleitung findet an einem Abend statt. Frau Chriesi ist zum Nachtessen da und es kann über aktuelle Fragen, Probleme der Familie gesprochen werden. Frau Chriesi ist Hauptbetreuungsperson für Mutter und Kind zugleich. Wohnen Die Familie wohnt selbständig in einer Wohnung mitten im Dorf. Unterstützung Frau Chriesi sieht sich als Begleiterin des familiären Geschehens. Die Begleitung ergibt sich aus Fragen und dem Bedürfnis von Frau C. nach Unterstützung. Zunächst waren einfache und klare Ziele und konkrete Themen in der Begleitung zentral. Das primäre Ziel von Frau C. und somit auch der Begleitung ist, dass Christian die Zeit bis zum Ende seiner Schulzeit in seiner Familie verbringen kann. Inhaltlich dreht sich die Begleitung um momentane Probleme der Familie. Frau Chriesi versucht den Eltern durch vorbereitende Gespräche kommende Veränderungen bewusst zu machen und ihnen Reaktionsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zusätzliche Unterstützung erhält die Familie durch eine Sozialarbeiterin. Beteiligt sind weiter die Beistände von Frau C. und Christian. Als Christian noch kleiner war besuchte er einen Hort, der ihm ein geschütztes Umfeld bot, was er jetzt im Umfeld der Regelschule, wie Frau Chriesi meint, zu vermissen scheint. Im grösseren Umfeld der Schule fehlt es oft an Akzeptanz und Verständnis für die etwas andere Lebenssituation des Jungen. So können Lehrer und Sozialarbeiter auch einen hemmenden Einfluss auf die Familiensituation haben. Frau C. wehrte sich bei einem früheren Versuch des Umfelds die Familie enger zu betreuen mit den Worten, dass sie das Gefühl hätte, um sie seien lauter Pädagogen, die sich einmischen wollten. Finanzierung Die Begleitung ist finanziell abgesichert durch den Verdienst des Partners von Frau C. und ihre IV.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen: Einstellung zur betreuten Elternschaft Frau Chriesi steht als Begleitperson absolut hinter der Mutterschaft von Frau C.. Sie hat die klare Haltung, dass die begleitete Person über ihr Leben zu entscheiden hat und erachtet es als wichtig, dass Frau C. ihre Ziele verfolgt. Daher findet sie es richtig, dass Frau C. sich gegen die Abtreibung und Fremdplatzierung des Kindes gewehrt hat. Die Mutterschaft sieht sie für Frau C., wie auch für Christian als Chance. Frau Chriesi empfindet es als mühsam, sich als Begleitperson einer Frau mit geistiger Behinderung mit Kind dauernd wegen der Begleitung rechtfertigen zu müssen und Frau C. gegen negative Meinungen aus dem sozialen Umfeld beistehen zu müssen. Stellung in der Betreuungssituation Frau Chriesi sagt, dass sie in der Begleitung keinerlei erzieherische Funktionen hat. Sie wird von Frau C. und Christian als Begleitperson akzeptiert. Sie hat in ihrer Stellung eine Vermittlerfunktion inne, bei der sie in Krisensituationen die Mutter beruhigen und das Kind heranholen kann. Frau Chriesi hat einen Auftrag von Frau C., sie zu unterstützen. Von Lehrer, Sozialarbeiter und den Beistände hat Frau Chriesi den Eindruck, dass diese sie als Aufpasser und Vermittlungsperson zu den Eltern sehen, was im Gegensatz zu ihrem Auftrag steht und häufig Probleme verursacht.

181

Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle /Konkurrenz Häufigster Hintergrund der Problemsituationen in der Betreuung ist die leichte geistige Behinderung von Frau C.. Meist gelingt es Frau Chriesi Frau C. zu erklären, was nicht klar ist und die Probleme lassen sich beseitigen. Als ein generelles immer wiederkehrendes Problem bezeichnet Frau Chriesi das Umfeld der Familie. Es werden Grenzen gesetzt, indem man Frau C. nichts zutraut, sie mit Ratschlägen oder gut gemeinten Ideen versorgt oder absurde, erniedrigende Kontrollen durchführt, ob das Kind geduscht oder seine Haare regelmässig geschnitten werden. Frau Chriesi wurde mehrfach mit schockierenden Reaktionen und negativen Meinungen konfrontiert, die das kleine Mass an Verständnis und Akzeptanz der Situation widerspiegeln. Die Grenzen als Begleitperson erfährt Frau Chriesi vor allem im Umgang mit dem Umfeld der Familie. Die Gespräche zwischen Eltern und Lehrpersonen oder den Beiständen denen sie beiwohnt sind schwierig. Es ist wichtig beiden Seiten das Gefühl zu geben, dass sie Verständnis zeigt. Insbesondere den Eltern muss sie aber in ihrer Reaktion beistehen, da Frau C. sonst aufgebracht ist und denkt, dass alle sich gegen sie verbünden. Frau Chriesi wird von Frau C. und Christian als Begleitperson akzeptiert. Sie ist weder Ersatzmutter, noch hat sie eine Kontrollfunktion inne. Perspektiven der Betreuungssituation In der aktuellen Begleitsituation erachtet Frau Chriesi keine Veränderungen als dringend notwendig. Eine intensivere Begleitung würde das Familienleben zu stark beeinflussen. Das Umfeld macht sich Sorgen um die Zukunft, da mit der Entwicklung des Jungen und dessen pubertärer Phase einige Probleme anstehen. Er wird mit zunehmendem Alter die Behinderung der Mutter stärker wahrnehmen und es bleibt offen, wie er darauf reagieren wird. Frau Chriesi versucht die Eltern darauf vorzubereiten und ihnen Veränderungen bewusst zu machen. Sie macht sich keine grossen Sorgen, denn aus Erfahrung hat sie gelernt, dass es immer Möglichkeiten und Lösungen gibt. Fachberatung/ Koordinationsstelle Frau Chriesi und Frau Ceder gelangen durch Literatur und Weiterbildung an fachliche Informationen zur Thematik. Frau Chriesi hat zudem Supervision. Als Anforderungen für eine Koordinationsstelle nennt Frau Chriesi, dass diese Beratung im Familienleben, sowie für das Kind anbieten sollte. Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein Frau Ceder, Leiterin der Dienstleistung, steht positiv zu Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Sie vertritt die Meinung, dass ein Recht auf Elternschaft besteht. Die Frage stellt sich nur nach der Art der benötigten Unterstützung. Die Möglichkeit einer Elternschaft sollte vermehrt thematisiert werden, um eine grössere gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen.

182

8

Betreuungssituation D: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

___________________________________________________________________________

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen: Kinderwunsch Frau Dornbusch weiss aus Erzählungen von Frau D., dass sie einen Kinderwunsch hatte. Die Schwangerschaft war nicht geplant, eine Abtreibung kam nicht in Frage. Veränderung durch die Geburt Frau D. lebte vor der Schwangerschaft selbständig, nachdem sie die Wohnschule besucht hatte. Während der Schwangerschaft zog Frau D. mit Herrn D. zusammen. Vor dem Umzug begann die Begleitung von Frau D. durch Frau Dornbusch. Das Umfeld von Frau D. reagierte eher abweisend auf die Schwangerschaft. Lebensumstände der Eltern Herr und Frau D. wohnten zur Zeit der Begleitung mit ihrem Sohn in einer behindertengerecht eingerichteten Wohnung. Herr D. ging arbeiten, Frau D. kümmerte sich um das Kind und den Haushalt. Die Hilfen der ambulanten Begleitung und der Spitex waren um den Arbeitsplan ihres Mannes organisiert, so dass Frau D. möglichst wenig Zeit allein zuhause verbringen musste. Was Frau D. nicht alleine oder mit Spitex oder Begleitung erledigen konnte übernahm ihr Mann für sie. Beziehung der Eltern zum Kind Frau D. hatte eine sehr liebevolle Beziehung zu ihrem Baby. Ressourcen und Grenzen Frau Dornbusch sagt, dass alle Ressourcen bei Frau D. vorhanden waren. Ihre Grenzen lagen bei ihrer Körperbehinderung, die auch den Bewegungsdrang des Kindes einschränkte. Die Grenzen der sprachlichen und geistigen Förderung der Entwicklung des Kindes wurden durch den Vater, das Umfeld und später in Kindergarten und Schule kompensiert.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen: Situation des Kindes Daniel wohnte mit Mutter und Vater in einer Wohnung. Seine Mutter war im Rollstuhl und hielt ihn, als er noch klein war häufig auf dem Schoss. Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen Daniels Entwicklung verlief in den ersten 6 Monaten normal. Dennoch liessen seine Eltern seine Bewegungsentwicklung aufgrund der Körperbehinderung von Frau D. von Spezialärzten untersuchen. Er besuchte zudem eine Therapie für die körperliche Entwicklung.

Die

folgenden

Ergebnisse

sind

dem

Themenbereich

Rahmenbedingungen

der

Betreuungssituation zuzuordnen: Kurzbeschreibung der Betreuungssituation Frau Dornbusch begleitete Frau D. über den Zeitraum von einem Jahr ambulant. Die Begleitung begann ein halbes Jahr vor der Geburt und endete als das Kind 6 Monate alt war. Die Besuche fanden einmal pro Woche statt und dauerten eineinhalb bis zwei Stunden. Die Begleitsituation wurde auf Wunsch von Frau D. beendet, da sie mit Spitex und anderen Hilfen gut genügend versorgt war.

183

Wohnen Die Familie wohnte selbständig in einer Dreizimmerwohnung. Unterstützung Das Ziel der Begleitung war die Alltagsbewältigung in der Zeit in der Frau D. mit Daniel alleine war. Frau Dornbusch beobachtete, welche Hilfestellungen notwendig waren, wie die Mutter mit den Anforderungen klarkam und besprach dies mit Frau D.. Wichtige Themen der Begleitung waren Zeitmanagement, die persönliche Situation von Frau D., ihre finanzielle Situation und Fragen um das Kind, dessen Pflege und die Kinderbetreuung aus dem Rollstuhl. Zusätzliche Unterstützung erhielten Frau D. und das Kind von Herrn D., dem privaten Umfeld der Familie, der Spitex und der Mütterberatung. Finanzierung Die Finanzierung der Begleitung war kompliziert, da Frau D. noch nicht lange genug in der Schweiz wohnte, als dass sie Anspruch auf Ergänzungsleistung gehabt hätte. Schlussendlich wurde die Begleitung über eine Stiftung finanziert, die Frau D. um finanzielle Unterstützung anfragte.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen: Einstellung zur betreuten Elternschaft Frau Dornbusch ist selber Mutter und gespannt, wie es mit der Elternschaft weitergeht. Es war die erste Mutter mit einer geistigen Behinderung, die sie begleitete. Stellung in der Betreuungssituation Frau Dornbusch besucht Frau D und Daniel einmal die Woche im Rahmen der ambulanten Begleitung. Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle /Konkurrenz Die Problembereiche der Begleitung waren für Frau Dornbusch klar die Zeit, die Frau D. alleine zuhause verbrachte. Diese Zeit musste mit Begleitung und Spitex möglichst klein gehalten werden. Frau D. war sehr unsicher, wenn sie alleine war, da sie nicht mobil war. Sie konnte keine Ausflüge unternehmen und im Falle einer Notsituation mit dem Kind wäre sie nicht gleich zur Stelle gewesen. Grenzen als Betreuungsperson kann Frau Dornbusch keine nennen. Sie erklärt sich das so, dass Frau D. einerseits nur eine leichte geistige Behinderung hatte und andererseits zusätzlich von einen nicht behinderten Partner und einem guten sozialen Netz unterstützt wurde. Perspektiven der Betreuungssituation Für Frau Dornbusch ist die Betreuungssituation seit zwei Jahren nicht mehr aktuell, aber sie erinnert sich, dass Frau D. die Zukunft Sorgen bereitete. Fachberatung/ Koordinationsstelle Ihre fachlichen Informationen bezieht Frau Dornbusch aus dem Internet und von Fachstellen. Weiter besucht sie Weiterbildungen und hat Supervision. Eine Koordinationsstelle würde Frau Dornbusch begrüssen. Als Anforderungen an diese stellt sie, dass diese Informationsdrehscheibe für Betroffene und Fachpersonen sein sollte und Abklärung über notwendige Unterstützung und Beratung vornimmt. Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein Grundsätzlich erachtet Frau Dornbusch die Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung als richtig und gut. Elternschaft bezeichnet sie als ein Bedürfnis aller Menschen. Schlussendlich geht es darum Unterstützung anzubieten. Je mehr Aufgaben das Helfersystem übernehmen muss, desto grösser wird die Verantwortungsfrage für die betreuenden Personen. Als problematisch bezeichnet Frau Dornbusch die Situation, wenn die Unterstützung von den Eltern nicht angenommen wird oder die Eltern eine andere Einschätzung der Situation haben, als das Helfernetz. Für die Betreuungspersonen stellt es eine Herausforderung dar, den Eltern, wie auch dem Kind gerecht zu werden. Schwierigkeiten sieht Frau Dornbusch, wenn die Ressourcen der Eltern nicht sehr gross sind und die Bedürfnisse des Kindes gegen die Bedürfnisse der Eltern stehen. Frau Dornbusch meint, dass mehr Öffentlichkeitsarbeit dringend notwendig wäre.

184

9

Betreuungssituation E: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

___________________________________________________________________________

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen: Kinderwunsch Frau E. hatte nach Frau Eiche keinen ausgeprägten Kinderwunsch. Die Kinder bedeuten eher Last und Pflicht für die Mutter. Veränderung durch die Geburt Frau E. wohnte vor der Geburt des ersten Kindes in ihrer Herkunftsfamilie. Während des Haushaltsjahres wurde sie 16jährig schwanger. Frau E. beschreibt die Zeugung als Vergewaltigung. Eine Abtreibung lehnte Frau E. mit der Begründung, dass das Kind nichts dafür könne und das Tabu sei, ab. Die Eltern von Frau E. konnten sie nicht genügend unterstützen. Vor der Geburt des ersten Kindes wurde die heilpädagogische Lebensgemeinschaft von der zuständigen Gemeinde um einen geschützten Arbeitsplatz für Frau E. angefragt. Herr und Frau Eiche wären bereit gewesen, sie anzustellen, aber nur unter der Bedingung, dass mindestens das Kind als Platz gelten würde. Die Gemeinde realisierte nicht, dass die werdende Mutter Unterstützung benötigte und lehnte ab. Frau E. und ihr Kind lebten selbständig, bis sie nach eineinhalb Jahren doch in die heilpädagogische Lebensgemeinschaft kamen. Die Gemeinde verlangte von der Mutter, das Kind fremd zu platzieren oder Unterstützung anzunehmen, da der Junge stark unterernährt war. Die ersten zwei Jahre galten Frau E. und ihr Kind als Platz, danach trat Frau E. in ein angegliedertes Projekt ein, dass ihr ohne von der Fürsorge abhängig zu sein ermöglichte in der Lebensgemeinschaft zu arbeiten und zu wohnen. Drei Jahre nach der Geburt des ersten Kindes wurde Frau E. abermals schwanger. Sie dachte, dass sie schwanger sei, setzte vor Schreck die Pille ab und wurde darauf tatsächlich schwanger. Das Mädchen wurde vor sechs Jahren in der Lebensgemeinschaft geboren. Lebensumstände der Eltern Frau E. und ihre beiden Kinder Eric, 9jährig und Elisa, 6jährig leben mit ihrer Mutter in einer Wohnung im Mutter-Kind-Haus der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft, welches neben dem Haupthaus liegt. Frau E. arbeitet im Mutter-Kind-Haus. Die Kinder sind tagsüber in Schule und Kindergarten oder werden von Betreuungspersonen der Lebensgemeinschaft betreut. Frau E. isst mit ihnen zu Mittag, danach hat sie zwei Stunden freie Zeit für sich. Die Abende und Wochenenden verbringt sie zusammen mit ihren Kindern. Die Väter der Kinder sind abwesend. Beziehung zum Kind Als Frau E. mit ihrem ersten Kind, das zu diesem Zeitpunkt eineinhalbjährig war, in die Lebensgemeinschaft kam, führte Frau Eiche viele Gespräche mit der Mutter. Es wurde klar, dass die Mutter ihr Kind unbewusst ablehnte und durch Verweigerung der Nahrung bestrafte. Das Kind war durch eine Vergewaltigung gezeugt worden, dennoch sprach sich Frau E. gegen eine Abtreibung aus. Frau Eiche meint nun, dass sich unbewusste innere Widerstände gegen das Kind in der ungenügenden Ernährung des Kindes äussern. Mit der Zeit konnten diese Widerstände abgebaut werden und Frau E. ist in ihre Mutterrolle hineingewachsen. Sie hat eine gute Beziehung zu beiden Kindern. Ressourcen und Grenzen Bei der Frage nach den Ressourcen von Frau E. antwortet Frau Eiche, dass die Mutter wenige Ressourcen besitzt. Sie hat von allem ein bisschen, dass gepflegt werden muss. Manchmal spielt sie Gitarre und singt mit den Kindern dazu. Freude. Eine Ressource ist, dass sie stolz ist, dass sie sich mehr mit ihren Kindern beschäftigt, als das ihre Eltern mit ihr und ihren Geschwistern getan haben. Der Vergleich und der Anspruch eine bessere Beziehung zu den Kindern zu haben als ihre Eltern ist positiv. Die Grenzen von Frau E. liegen bei ihrer genetisch und sozial bedingten Behinderung, die sich nicht nur im kognitiven Bereich äussert. Es ist schwierig für Frau E. Emotionen zu zeigen. Negative Emotionen kann sie ausdrücken, positive jedoch nur begrenzt. Sie kann zudem auf keine Modelle zurückgreifen. Das Erlernen von Modellen im Erwachsenenalter ist begrenzt. Herr und Frau Eiche arbeiten mit einer speziellen Methode. Sie versuchen Frau E., wie auch die anderen BewohnerInnen, zu ermutigen, ihre eigenen Kräfte zu nutzen, indem sie ihre Fähigkeiten zu konstruktiven Interaktionen und Entwicklung erkennen, sie aktivieren und gezielt weiterentwickeln lernen. So werden

185

Alltagssituationen auf Video aufgezeichnet und mit Frau E. gemeinsam analysiert, Veränderungsmöglichkeiten gesucht, entwickelt und eingeführt. Bei Frau E. funktioniert diese Methode sehr gut. Sie analysiert die Videosequenzen mittlerweile fast ohne Hilfe und kann Erkenntnisse in den Alltag übertragen.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen: Situation des Kindes Eric ist neun Jahre alt und besucht die heilpädagogische Schule. Er wohnt mit seiner Mutter und seiner Schwester in der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft. Elisa, 6jährig, ist in der Regelschule mit Stützunterricht. Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen Eric hat massive Entwicklungsstörungen in allen Bereichen. Frau Eiche meint, dass er im IV-Bereich als behindert zu bezeichnen sei. Er kann etwas reden. Elisa hat ebenfalls Entwicklungsstörungen, aber nicht im selben Masse wie ihr Bruder. Ihre soziale Entwicklung schätzen Herr und Frau Eiche positiv ein. Frau Eiche erwähnt, dass Frau E. höchstwahrscheinlich eine genetisch bedingte und somit vererbbare Behinderung hat. Eine Abklärung sollte erfolgen, wurde aber nie durchgeführt.

Die

folgenden

Ergebnisse

sind

dem

Themenbereich

Rahmenbedingungen

der

Betreuungssituation zuzuordnen: Kurzbeschreibung der Betreuungssituation Die stationäre Betreuung in der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft gibt Sicherheit für Mutter und Kinder. Während Frau E. arbeitet ist jemand für die Kinder zuständig. Die Betreuungszeiten für die Kinder sind dennoch flexibel und wenn Frau E. überlastet ist, kann man sie jederzeit soweit nötig entlasten. Von 8 bis 19 Uhr ist jemand im Mutter-Kind-Haus, danach sind Herr und Frau Eiche im Nachbarhaus erreichbar. So ist der Schutz der Kinder gewährleistet und dennoch haben Mutter und Kinder ihre Privatsphäre. Wohnen Die Mutter lebt mit ihren beiden Kindern im Mutter-Kind-Haus. Unterstützung Herr und Frau Eiche trennen die Zielsetzungen für Kinder und Mutter. Den Kindern soll ermöglicht werden, mit der Mutter zusammen aufzuwachsen und zu wohnen und sie als Mutter wahrzunehmen. Sie sollen gute Entwicklungsmöglichkeiten haben und Schutz bei Grenzen und Gefahren, welche die Mutter nicht wahrnimmt. Die Mutter übernimmt in ihrer Mutterrolle was sie kann, definiert nach ihren Fähigkeiten, und die Unterststützung ergänzt, was das Kind benötigt. Dem Leiterehrepaar ist es insbesondere wichtig, dass die Bedürfnisse der Kinder erfüllt sind. Die Zielsetzung in der Arbeit mit Frau E. ist, ihre Kompetenzen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu erweitern. Die mit der Mutter gemeinsam gesetzten Ziele sind nicht erst erfüllt, wenn sie erreicht sind, sondern, wenn Frau E. lernt und übt. Sie sollte nicht überfordert, sondern gefordert werden. Inhaltlich geht es darum, Frau E. Möglichkeiten und Modelle zu erklären und zeigen und sie von hinderlichen Modellen zu befreien. Frau E. orientiert sich an der Alltagsgestaltung des Leiterehepaars. Sie soll lernen kleine Alltagsdinge sehen zu lernen. Die Beziehung zwischen Frau E. und ihren Kindern soll gestärkt werden. Dabei wird auf sensible Phasen der Entwicklung bei Mutter und Kinder geachtet. Direkter Einfluss auf die Mutter-Kinder Beziehung wird nur bei Gefahr genommen. Die Kinder sollen die Mutter als Identifikationsfigur wahrnehmen. Wenn dies transparent ist, kann die Mutter unterstützt werde ohne, dass ihre Autorität untergraben wird. In der Unterstützung der Mutter arbeitet Frau Eiche mit der Methode der Videoanalyse. Die Unterstützung von Frau E., Eric und Elisa sehen Herr und Frau Eiche als langfristige Aufgabe, die erst bei der Volljährigkeit der Kinder endet. Finanzierung

186

Es handelt sich um eine Mischfinanzierung. Die Mutter arbeitet im Mutter-Kind-Haus an einem geschützten Arbeitsplatz und erhält Wohnmöglichkeit in der Lebensgemeinschaft. Die Kinder sind in der Lebensgemeinschaft platziert.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen: Einstellung zur betreuten Elternschaft Herr und Frau Eiche äussern, dass in der Mutterschaft von Frauen mit geistiger Behinderung die Vermittlung von Fähigkeiten wie Empathie und Perspektivenwechsels schwierig ist. Mit der zunehmen Entwicklung der Kinder werden auch die Schwierigkeiten grösser. Wichtig erscheint Frau Eiche, dass die Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung eine Daueraufgabe ist. Wenn das verneint wird, geht dies auf Kosten der Kinder. Stellung in der Betreuungssituation Herr und Frau Eiche sind Hauseltern und Gründungspersonen der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft. Beide verfügen über langjährige Erfahrung als Betreuungspersonen. Das gemeinsame Leben in der Lebensgemeinschaft gibt, anders als Betreuung, die über Arbeitszeit läuft, eine starke Vertrauensbeziehung, die der Betreuung zugute kommt. Herr Eiche sieht sich in der Betreuung von Frau E. und den Kindern mit einer gewissen Distanz als Grossvater. Frau Eiche hat eine therapeutischpädagogische Aufgabe in der Betreuung. Sie entscheidet aus der Situation, ob sie eine beratende Rolle oder bei Gefahr eine intervenierende Rolle einnimmt. Den Kindern ersetzt sie zum Teil die Mutter. Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle /Konkurrenz Bei den meisten Problemen handelt es sich, so Frau Eiche, um „normalen Knatsch“. Was am meisten Schwierigkeiten bereitet, ist, Frau E. soweit zu bringen, dass sie die Bedürfnisse der Kinder erkennt und darauf eingeht. Frau E. nimmt die Unterstützung teilweise als Kontrolle wahr, was die Arbeit erschwert. Sie kritisiert einerseits, dass man ihr reinredet, fühlt sich aber gleichzeitig in der Betreuung der Kinder überfordert. Zur Frage der Verantwortung äussert sich Frau Eiche dahingehend, dass es sich um ein loses Gefüge von Verantwortungen handelt und dass jeder, einschliesslich Mutter und Kinder, Verantwortung tragen. Perspektiven der Betreuungssituation Zu Zeit sind keine Veränderungen geplant. Eine Erhöhung der Präsenzzeit wird vom Leiterpaar im Gespräch kurz erwogen, dann aber wieder verworfen, da sie eine Überbetreuung und Beschneidung der Privatsphäre darin vermuten. Fachberatung/ Koordinationsstelle Fachberatung erhalten Herr und Frau Eiche über Weiterbildungen, Supervision und Fachberatung. Spezifisches Fachwissen beziehen sie aus Fachliteratur, im Internet, sowie im Austausch mit Fachleuten aus dem In- und Ausland. Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein Das Recht auf Elternschaft vor dem Hintergrund der Untersuchung von Prof. Pixa-Kettner ist für Herrn und Frau Eiche nicht das brennende Thema, sondern was mit den Kindern passiert, die schon auf der Welt sind. Der Gedanke an ein Recht auf Elternschaft missfällt Frau Eiche, denn wenn jeder von diesem Recht Gebrauch machen würde, wäre das nicht unproblematisch. Das Recht auf Sexualität hingegen ist für Frau Eiche unumstritten. Der Punkt, an dem einzugreifen wäre, ist die angemessene Verhütung. Es scheint ihr nicht sinnvoll Menschen mit geistiger Behinderung auf ihren Kinderwunsch aufmerksam zu machen, aber wenn ein intensiver Kinderwunsch besteht oder wenn Kinder da sind muss man aktiv werden. Die Schwangerschaft verlief nach den Erfahrungen von Frau Eiche für Mütter mit geistiger Behinderung meist unproblematisch. Die Probleme beginnen mit der Kindererziehung, die verschiedene Fähigkeiten, wie etwa Empathie und Flexibilität erfordert. Die Verknüpfung der erforderten Fähigkeiten bezeichnet Frau Eiche als komplex und oft auch für Eltern ohne Behinderung eine Überforderung. Sie empfindet es als absurd, wenn man das Recht auf Elternschaft für Menschen mit geistiger Behinderung sieht, nicht aber die Komplexität, welche die Erziehung eines Kindes erfordert, dessen Anforderungen viele Menschen mit geistiger Behinderung nicht genügen können. Um Überforderung zu verhindern muss angemessene Unterstützung angeboten werden. Frau Eiche spricht sich klar gegen ambulante Betreuung von Eltern mit geistiger Behinderung aus, da dies nicht genügen würde. Eine Mutter braucht ein Umfeld, das sie konstant

187

in der Erziehung des Kindes unterstützt, ihr vorhandene Kompetenzen überlässt, sie ergänzt und sich dauernd anpasst. Als ideal bezeichnen Herr und Frau Eiche eine Familie, die ein Leben vorleben und Modelle vermitteln kann. Frau Eiche könnte sich vorstellen, ein Projekt mit Co-Familien aufzubauen. Sie stellt sich Familien vor, die bereit wären Mutter mit Kind aufzunehmen und in ihr Leben zu integrieren. An deren Seite wäre professionelle, menschliche und erfahrene Beratung für Problemsituationen notwendig. Frau Eiche hat eine sehr realistische Einschätzung der elterlichen Fähigkeiten von Müttern mit geistiger Behinderung. Die allgemeine Annahme, dass Mütter mit geistiger Behinderung emotional stark, warmherzig, fürsorglich und instinktiv mütterlich in ihrer Bindung zum Kind sind stimmt nicht mit ihrer Erfahrung überein. Sie fügt an, dass die Frauen bei der Schwangerschaft zu Heiligen stilisiert würden, und plötzlich über Fähigkeiten verfügen sollen, die sie in ihrem bisherigen Leben nie hatten. Sie fragt sich, wie Frauen, die bisher ihr Leben nicht bewältigen konnten, es dann mit einem Kind können sollten. Die Finanzierung scheint für Herr und Frau Eiche problematisch. Ein bezahlbares, institutionelles Setting ist schwer vorstellbar, da dies in Konsequenz der vorherigen Gedankengänge meist die Finanzierung einer doppelten Betreuung über zwanzig Jahre bedeuten würde.

188

10

Betreuungssituation F: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

___________________________________________________________________________

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen: Kinderwunsch Frau Fichte meint, dass Frau F. wohl vor der Schwangerschaft keinen intensiven Kinderwunsch hatte. Die Schwangerschaft war nicht geplant. Frau F. hat geäussert, dass sie sich ein zweites Kind wünscht. Veränderung durch die Geburt Frau F. hatte eine IV-Anlehrstelle in einem Wohnheim als sie schwanger wurde. Die Behörden intervenierten zum Schutz des Kindes. Eine Abtreibung stand zur Diskussion, aber Frau F. wehrte sich entschieden. Frau F. wurde vor die Wahl gestellt sich nach der Geburt von ihrem Kind zu trennen oder mit dem Kind zusammen Unterstützung anzunehmen. Bevor Frau F. in die heilpädagogische Gemeinschaft kam, durchliefen sie und ihr Kind verschiedene Unterstützungsformen, die kontinuierlich im Grad der Betreuung zunahmen. Es handelte sich um ambulante, teilstationäre und stationäre Unterstützung. Für Frau F. stellte diese Entwicklung eine Geschichte der Rückstufung dar. Sie konnte mehrmals die gestellten Anforderungen nicht bewältigen und kam drei Monate nach der Geburt in die heilpädagogische Gemeinschaft. Lebensumstände der Eltern Frau F. lebt mit ihrer 15 Monate alten Tochter Fiona im Mutter-Kind-Haus der heilpädagogischen Gemeinschaft. Frau F. arbeitet am Morgen ausserhalb des Hauses. Fiona wird im Krippenstil zusammen mit den anderen Kindern des Kinderhauses betreut. Wenn die Mutter zurückkommt ist Fiona in der Mittagsruhe. Frau F. nimmt sie unter Aufsicht auf, isst mit ihr Zvieri, spielt mit ihr und gibt sie dann an die Kinderbetreuung zurück. Wenn Frau F. auf einen Ausflug der Kinder am Nachmittag mitgeht liegt die Verantwortung für ihre Tochter bei der Betreuung. Das Nachtessen nehmen Mutter und Kind getrennt ein, danach findet ein Abendritual, bei dem die Betreuungsperson die Struktur vorgibt und die Mutter den emotionalen Teil übernimmt, statt. An den Wochenenden werden Ausflüge mit Mütter und Kindern gemacht. Herr F., der Vater von Fiona, ist mit Frau F. verheiratet, wohnt aber nicht in der gleichen heilpädagogischen Gemeinschaft. Er hat das Besuchsrecht. Die regelmässigen Besuche werden geführt um das Kind zu schützen. Frau F. lernt in der Mütter-Wohngruppe selbständig zu leben und mit Konflikten umzugehen. Abends werden die Mütter ermuntert ihre Freizeit zu gestalten. Sie besuchen Vereine oder gehen mit Betreuungspersonen in Ausgang. Frau F. unterhält selber wenige Kontakte. Das soziale Netzwerk um sie wird von Betreuungspersonen aufgebaut und unterhalten. Beziehung zum Kind Frau Fichte erzählt, dass die Bindung zwischen Mutter und Kind momentan in einer sehr schwierigen Phase ist. Fiona beginnt zu schreien, wenn sie die Mutter sieht. Frau F. geht sehr liebevoll mit dem Kind um. Weiter erwähnt Frau Fichte, dass Frau F. ihr Kind manchmal zur Erfüllung ihrer Bedürfnisse nach Nähe Gesellschaft oder einem Spielpartner benutzt. Das Kind bedeutet für Frau F. neben Glück und Sicherheit auch jemand an ihrer Seite, der sie nicht verlässt. Das kann zu Überforderungssituationen für das Kind führen. Ressourcen und Grenzen Die Ressourcen von Frau F. liegen laut Frau Fichte vor allem im emotionalen Bereich. Sie besitzt musikalische Fähigkeiten, weiter erlebt sie sich in der Wohngruppe der Mütter als Ressource. Das gibt Frau F. Kraft, wenn sie schon in der Kinderversorgung nicht genügen kann. Frau Fichte meint, dass bei Frau F. der Wille und die Kooperation vorhanden seien, aber leider eine grosse Diskrepanz zwischen Willen und Fähigkeit besteht. Die Schwächen von Frau F. liegen vor allem im kognitiven Bereich. Sie kann die Anpassungsleistung an die Umwelt nicht erbringen, es fehlen Konfliktlösungsstrategien und das Denken für sich und andere

189

bereitet ihr Schwierigkeiten. Weiter hat sie Mühe mit längerfristigem Denken, indem sie Ziele setzt, plant und erreicht.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen: Situation des Kindes Die 15 Monate alte Fiona wohnt im Kinderstockwerk, ihre Mutter im oberen Stock, wo sich die MütterWohngruppe befindet. Ihre Mutter sieht sie täglich unter Aufsicht, den Vater nur selten. Die Betreuung übernehmen hauptsächlich die Betreuungspersonen der heilpädagogischen Gemeinschaft. Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen Frau Fichte sagt, dass sich das Kind im Rahmen der Möglichkeiten gut entwickelt und keine zusätzlichen Fördermassnahmen benötigt. Als Vorraussetzung für positive kognitive Entwicklung und Gelingen der internen Fördermassnahmen ist, so Frau Fichte erfahrungsgemäss, dass Frau F. halbtags in gesicherter Tagestruktur ausserhalb der Institution eingebunden ist.

Die

folgenden

Ergebnisse

sind

dem

Themenbereich

Rahmenbedingungen

der

Betreuungssituation zuzuordnen: Kurzbeschreibung der Betreuungssituation Die stationäre Betreuung von Frau F. und ihrer Tochter gewährleistet, dass 24 Stunden jemand erreichbar ist. Für Mutter und Kind, die getrennte Hauptbetreuungspersonen haben, sind je 0.6 Fachstellen vorhanden. Sie wohnen schon seit einem Jahr im Mutter-Kind-Haus. In der Unterstützung wird die Beziehung von Mutter und Kind durch Strukturen beeinflusst, dem Kind werden alternative Orientierungsmöglichkeiten angeboten. Wohnen Frau F. und ihr Kind leben im gleichen Haus, allerdings in anderen Wohneinheiten. Die Mutter wohnt in einer Mütter-Wohngemeinschaft, das Kind im Kinderstockwerk. Unterstützung Die primäre Zielsetzung der Unterstützung ist laut Frau Fichte die positiven Erfahrungen, die das Kind mit der Mutter erlebt. Die gemeinsame Zeit von Mutter und Kind soll nicht möglichst lang sein, sondern qualitativ gut. So wird die Mutter-Kind Beziehung gestützt und gestaltet ohne das Wohl des Kindes zu gefährden. Der Fokus der Unterstützung liegt klar beim Kindesschutz. In der Betreuung gibt es unterschiedliche Konzeptvarianten, die der individuellen Situation von Mutter und Kind angepasst werden können. Je nachdem verbringen Mutter und Kind mehr oder weniger Zeit miteinander. Frau Fichte meint, dass es bei Frau F. nicht reicht, wenn man ihr zur Seite steht, sondern die Betreuungspersonen müssen vorausgehen, den Rahmen abstecken und wenn nötig beschneiden. Die Betreuung ist die stellvertretende Übernahme der Verantwortung, von der so viel als möglich abgegeben wird. Finanzierung Die Finanzierung ist so geregelt, dass in Verträgen mit Versorgern für Mutter und Kind festgesetzt, verrechnet wird, was Personen pro Tag kosten. Bei Müttern mit IV-Anerkennung läuft die Finanzierung über Ergänzungsleistung und eine subsidiäre Kostenabsprache mit den Gemeinden.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen: Einstellung zur betreuten Elternschaft Frau Fichte meint, dass in der betreuten Mutterschaft die Unterstützung genügend ist, das heisst für sie, dass das Kind nicht gefährdet ist.

190

Stellung in der Betreuungssituation Frau Fichte ist Heimleiterin der heilpädagogischen Gemeinschaft und Coach des Teams des Mutter-KindHeims. In Notsituationen greift sie in ihrer Funktion als Heimleiterin direkt in die Betreuung ein. Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle /Konkurrenz Auf die Frage nach Problembereichen der Betreuung antwortete Frau Fichte für Kind und Mutter getrennt. Für das Kind ist es so, dass seine Bedürfnisse von der Mutter zum Teil nicht wahrgenommen werden. Teilweise würde das Kind von der Mutter zu deren Bedürfniserfüllung benutzt, was beim Kind schnell zu Überforderung führt. Momentan ist es laut Frau Fichte sogar der Fall, dass das Kind der Mutter soweit von aussen wahrnehmbar emotional nichts bedeutet. Daher heisst es jetzt, dass die ambivalente, zurzeit unsichere Bindung gepflegt werden muss. Für die Mutter liegen die Problembereiche vor allem im Einhalten der Tagesstruktur, alltäglichen Problemstellungen und bei Veränderungen. Wenn das Kind in eine neue Entwicklungsphase kommt muss dies von den Betreuungspersonen begleitet werden. Es ist wichtig, die Mutter in der neuen Situation zu begleiten, da sie beispielsweise das Kind anfangs, als es Sitzen gelernt hatte nur noch sitzen lassen wollte. An ihre Grenzen als Betreuungsperson stösst Frau Fichte zum einen durch äussere Einflüsse, wie eine Trennung von Mutter und Kind auf das Verlangen eines Vormundes, die fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten oder auch die Reaktionen der Dorfbewohner auf eine Mutter mit geistiger Behinderung. Zum anderen gibt es Grenzen innerhalb der Betreuung. Sie beschreibt den dauernden Spagat zwischen Mutterwohl und Kindeswohl als schwierig. Die Arbeit in einer solchen Betreuungssituation erfordert eine hohe Selbst- und Sozialkompetenz. Frau Fichte äussert zudem, dass es wichtig sei, den Unterschied zwischen genügender Unterstützung, welche das Kind nicht gefährdet und optimaler Unterstützung zu kennen. Viele der Betreuungspersonen würden sich mit Perfektionismus und Leistungsdruck überfordern. Eine weitere Grenze sieht Frau Fichte im Eindringen in den emotionalen Beziehungsraum zwischen Mutter und Kind. Mit der Trennung der Wohneinheiten von Mutter und Kind ist dieser Problembereich etwas einfacher zu handhaben. Verantwortung bedeutet für Frau Fichte, dass sie emotional und strukturell für die Sicherheit und das Wohlbefinden des Kindes zu sorgen hat. Die Betreuungsperson sollte in der Betreuungssituation nicht die Rolle der Ersatzmutter übernehmen. Wenn dies unumgänglich ist ersetzt man die Mutter, sonst ergänzt, stützt, animiert und kontrolliert man sie in der Unterstützung. Perspektiven der Betreuungssituation Frau Fichte erläutert, dass sie institutionell keine Verbesserungsmöglichkeiten sieht, da, mit den verschiedenen Konzeptstufen, einer Entwicklung der Beziehung schon entsprochen werde. Für Frau F. könnte sich Frau Fichte eine Selbsterfahrungsgruppe für Mütter mit fremd betreuten Kindern vorstellen. Fachberatung/ Koordinationsstelle Frau Fichte erwähnt zunächst, dass es ein Vorteil ist, dass das Mutter-Kind-Heim an eine grosse Organisation angeschlossen ist. Sie bezeichnet es als interne Ressource, dass ein verbaler Austausch, wenn nötig auch ein kurzfristiger Wechsel in eine andere Wohngruppe stattfinden kann. Fachliche Beratungen gibt es in Form von interner und externer Weiterbildung, Supervision. Spezifisch fachliche Informationen werden auch in Literatur eingeholt. Eine Koordinationsstelle würde Frau Fichte befürworten. Als Anforderungen nennt sie Interdisziplinarität und Kostenlosigkeit. Die Aufgaben wären die Arbeit mit betroffenen Eltern in Erfahrungsgruppen, die Vernetzung von Institutionen und Kirchen, sowie Supervision. Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein Die heilpädagogische Gemeinschaft hat einen christlichen Hintergrund, wie man der folgenden Argumentation entnehmen kann. Frau Fichte sagt, dass sie nicht das Recht auf einen Bauch betonen möchte, sondern das Recht eines Lebewesens auf Leben. Menschen können nicht über Leben entscheiden, sondern das Leben, das entstanden ist soll auch geboren werden.

191

11

Betreuungssituation G: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen

___________________________________________________________________________

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen: Kinderwunsch Frau Ginster weiss von Frau G., dass beide Kinder geplant waren und ein Kinderwunsch bestand. Veränderung durch die Geburt Frau G. kam durch die Heirat mit Herrn G. in die Region. Das Ehepaar lebte zusammen, Frau G. arbeitete 100% im Textilatelier. Bei der ersten Schwangerschaft äusserte Frau G., wie Frau Ginster den Akten entnimmt, Angst vor der Veränderung, die aber nicht durch Reaktionen der Umwelt, sonder durch ihre Gefühle zum Beginn eines neuen Lebensabschnittes hervorgerufen wurden. Lebensumstände der Eltern Herr und Frau G. leben mit ihren Kindern Gustav, 6jährig und Gesine, 4jährig in einem Zweifamilienhaus etwas ausserhalb des Dorfes. Den zweiten Teil des Hauses bewohnt die Schwiegermutter von Frau G.. Herr G. arbeitet ausserhaus, Frau G. ist Hausfrau und Mutter. Zusätzlich arbeitet sie einen Tag in der Woche im Textilatelier. Es ist geplant, dass sie wieder mehr arbeitet, wenn die Kinder grösser sind. Herr und Frau G. sind Mitglieder im Turnverein des Dorfes. Beziehung zum Kind Frau Ginster beschreibt die Beziehung von Frau G. zu den Kindern als liebevoll und sehr mütterlich. Ressourcen und Grenzen Zu Ressourcen und Grenzen von Frau G. konnte sich Frau Ginster nicht äussern. Sie erwähnt nur, dass Frau G. gut zu recht komme und nie einen gestressten Eindruck hinterlassen habe.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen: Situation des Kindes Die Kinder werden durch die Mutter und wenn diese arbeitet durch die Grossmutter betreut. Der Junge besucht die Spielgruppe und wechselt nun in den Kindergarten. Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen Frau Ginster beurteilt die Entwicklung der Kinder als vollkommen normal. Es sind keine zusätzlichen Fördermassnahmen notwendig.

Die

folgenden

Ergebnisse

sind

dem

Themenbereich

Rahmenbedingungen

der

Betreuungssituation zuzuordnen: Kurzbeschreibung der Betreuungssituation Es handelt sich hierbei nicht um eine Betreuungssituation. Die Familie lebt weitgehend selbständig. Frau Ginster ist Leiterin des Textilateliers und Bezugsperson von Frau G.. Wohnen Die Familie wohnt in einem Zweifamilienhaus ausserhalb des Dorfs. Unterstützung Frau Ginster ist Ansprechperson von Frau G. in Problemsituationen. Frau G. erzählt ab und zu von ihrer Familie, kommt aber selten mit Fragen oder Problemen aus dem Privatbereich. Frau Ginster würde sich in

192

Absprache mit der Familie um zusätzlich benötigte Unterstützung kümmern. Pro Jahr findet ein Standortgespräch statt, bei dem Veränderungen der Situation festgehalten werden. Die Familie erfährt innerfamiliäre Unterstützung durch die Grossmutter der Kinder.

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen: Einstellung zur betreuten Elternschaft Frau Ginster hat eine sehr positive Einstellung. Einstellung zur Kinderwunsch, Elternschaft allgemein Frau Ginster äussert, dass jeder Mensch ein Recht auf Elternschaft hat und dass die Unterstützung dieser Elternschaften durch die Gesellschaft gewährleistet sein müsse. Das Kindeswohl erachtet sie als sehr wichtig. Der Begriff der elterlichen Fähigkeiten scheint ihr vage, denn niemand ist im Stande zu werten, wer elterliche Fähigkeiten besitzt und wer nicht.

193

Suggest Documents