HBE PRAXISWISSEN

Handelsverband Bayern e.V. Brienner Straße 45, 80333 München Dipl.-Verw. Wiss. Sandra Kaulfersch Telefon 089 55118-117 Telefax 089 55118-179 E-Mail [email protected] Internet www.hv-bayern.de

Checklisten: Ausbildung im Einzelhandel

Stand 01/2015

Was vor Beginn einer Ausbildung in die Wege geleitet werden muss.

Erledigt am:

Weitere Infos

Die Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet.

1*

Die Voraussetzungen der persönlichen und fachlichen Eignung des Ausbilders sind erfüllt.

1

Der Berufsausbildungsvertrag ist schriftlich abgefasst. Bei Unternehmen ohne Tarifbindung ist sichergestellt, dass im IHK-Vertragsmuster alle Hinweise auf die Geltung tariflicher Regelungen durchgestrichen sind, und dass der Vertrag in Punkt H ergänzt ist durch den Hinweis „ohne Tarifbindung“.

2

Es sind drei Exemplare unterschrieben: eines für den Arbeitgeber, eines für den Auszubildenden und eines für die IHK.

2

Es gibt einen betrieblichen Ausbildungsplan, aus dem die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung hervor geht. Eine Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung liegt vor.

2

Der Berufsausbildungsvertrag und der Ausbildungsplan ist vom Unternehmen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse unverzüglich an die IHK geschickt worden: Bei einem volljährigen Azubi reichen zwei Ausfertigungen, bei minderjährigen Auszubildenden müssen drei Ausfertigungen bei der IHK eingereicht werden.

2

Der Auszubildende hat seine Lohnsteuerkarte übergeben. Der Auszubildende ist vom Unternehmen in der Berufsschule angemeldet worden. Der Auszubildende ist vom Unternehmen bei der Krankenkasse angemeldet worden.

*) Zur Erläuterung der Zahlenangaben siehe Seite 4.

FACHLICHE INFOS 01/ 2015

Was zu Beginn der Ausbildung beachtet werden sollte.

Erledigt am:

Weitere Infos

Für den Auszubildenden ist eine Personalakte angelegt worden. Für den Auszubildenden ist ein Gehaltskonto angelegt worden. Soweit Minderjährige im Betrieb beschäftigt sind, hängt das Jugendarbeitsschutzgesetz im Betrieb aus. Die Mitarbeiter sind auf den neuen Auszubildenden vorbereitet worden: - Kurzporträt des Auszubildenden für die Mitarbeiter: Angaben zur Person, zur Schulausbildung, zum Ausbildungsberufsbild - Vorbereitung der Bezugsperson (besonders bewährter Mitarbeiter) auf den Auszubildenden - Vorbereitung der künftigen Kollegen auf die Zusammenarbeit - Zusammenstellen einer Ausbildungsmappe (kann z.B. beinhalten: Betriebs- bzw. Hausordnung, fest vereinbarte Arbeits- und Pausenzeiten, Namen der Bezugsperson / Mitarbeiter, Organigramm, betrieblicher Ausbildungsplan, Einsatz- bzw. Versetzungsplan, allgemeine Informationen über den deutschen Einzelhandel und Vorbereitungslektüre) Die Einführung des Auszubildenden in den Betrieb ist erfolgt: - Übergabe und Erläuterung der Ausbildungsmappe - Hinweis auf Schweigepflicht über Betriebs- und - Geschäftsgeheimnisse - Vorstellung der Bezugsperson (Ausbilder), der/ des direkten Vorgesetzten und Kollegen - Führung durch den Betrieb (soziale und sanitäre Einrichtungen, Schrank im Personalraum / Garderobe, Zugang zu Gebäude / Räumen) - Informationen über die Arbeitszeit: z.B. Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausenregelung, Überstunden, gleitende Arbeitszeit, Urlaubsregelung, Probezeit - Informationen über das Arbeitsentgelt, z.B. Grundlagen der Errechnung und Zusammensetzung der Ausbildungsvergütung, Auszahlungstermin der Gehälter, bargeldlose Zahlungsweise - Informationen über Betriebsordnung, Sicherheitsvorschriften, Unfallund Feuerverhütung (z.B. Rauchen, Verlassen des Arbeitsplatzes, Sicherheitsvorschriften, Betreten der Betriebsgebäude nach Dienstende, Unfallmeldung) - Informationen über Jugendschutzgesetz (Rauchbestimmungen, etc.), wenn jugendliche Azubis im Betrieb arbeiten - Hinweis auf aushangpflichtige Gesetze, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz - Hinweise auf Personalkaufregelungen - Ausgabe von Schlüsseln - soweit vorhanden: Information über Arbeitnehmervertretung

2,3

Die Einführung des Auszubildenden in die Organisationsstruktur ist erfolgt: - Rechtssituation des Unternehmens und allgemeine Besitzverhältnisse - Unternehmensphilosophie und grundsätzliche Inhalte des betrieblichen Führungsstils (Zielvorgaben, Information, Aufgabenerfüllung, Kontrolle) - Sortimentsaufbau - Aufbauorganisation mit Ober- und Unterordnung - Ablauforganisation mit Formularwesen

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FACHLICHE INFOS 01/ 2015

Was vor Beginn einer Ausbildung in die Wege geleitet werden muss.

Erledigt am:

Weitere Infos

Erledigt am:

Weitere Infos

Die Einführung des Auszubildenden in die Ausbildungsaufgaben ist erfolgt: - Ausbildungsziel und -dauer - Ausbildungsplan - einzelne Ausbildungsstufen - Arbeitssituation im ersten Ausbildungsbereich - Erläuterung der Bedeutung der Aufgaben für das Ausbildungs- und Unternehmensziel - Informationen zur Berufsschule (Unterrichtsbeginn, Schulzeiten) - Informationen zum Ausbildungsnachweis (Pflicht des Auszubildenden zur ordnungsgemäßen Führung eines Berichtsheftes; Berichtsheft wird kostenfrei ausgehändigt) - Einsatzplan für die ersten Tage - Vereinbarung über spezielle Zeitregelungen - Informationen zur Beurteilung gegeben Das Anlernen am Ausbildungsplatz ist erfolgt: - Erläuterung der Ausbildungssituation - Erläuterung der Gerätschaften - Bei Tätigkeiten zuschauen lassen und das Vorgemachte erklären - Wiederholen lassen, dabei Unklarheiten beseitigen - Nachmachen lassen und die Tätigkeit aus der Ferne stillschweigend überwachen - Anerkennung zeigen, konstruktive Kritik üben

Was während der Ausbildung beachtet werden sollte. Der Auszubildende wird vor Ende der Probezeit und nach jedem Ausbildungsabschnitt beurteilt: - regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten und Beobachtungsergebnisse schriftlich festhalten - Beobachtungen nach vorher festgelegten Kriterien bewerten - in regelmäßigen Beurteilungsgesprächen mit dem Auszubildenden die Beobachtungsergebnisse und die Bewertungskriterien erläutern - den Auszubildenden anhalten, an betrieblichen und außerbetrieblichen Schulungsmaßnahmen teilzunehmen

Anhang 1 und Anhang 2

Der Auszubildende wird 9 Monate nach Aufnahme der Ausbildung aufgefordert, eine ärztliche Nachuntersuchung vornehmen zu lassen (Bescheinigung muss vor Ablauf des 1. Ausbildungsjahres vorliegen.) Der Auszubildende wird auf die Zwischenprüfung (nach dem ersten Jahr) vorbereitet. Der Ausbildungsbetrieb erhält rechtzeitig von der IHK das Anmeldeformular zur Zwischenprüfung. Es muss auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten entspricht neuester Rechtsprechung.

5

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FACHLICHE INFOS 01/ 2015

Was zum Ende der Ausbildung beachtet werden sollte.

Erledigt am:

Weitere Infos

Der Auszubildende wird auf die Abschlussprüfung (bei Verkäufern i.d.R. nach dem 2., bei Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel nach dem 3. Jahr) vorbereitet. Der Betrieb erhält rechtzeitig von der IHK das Anmeldeformular zur Abschlussprüfung. Es muss auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Soweit der Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung nicht in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden soll, muss ihm dies spätestens drei Monate vor dem vertraglichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitgeteilt worden.

2

Ein Ausbildungszeugnis ist erstellt worden.

4

Die Nummer in der Spalte „Weitere Infos“ gibt an, in welchen HBE-Publikationen Sie vertiefende Informationen nachlesen können. 1. Praxiswissen „Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden von Auszubildenden“ 2. Praxiswissen „Ausbilden im Einzelhandel“ 3. Praxiswissen „Vergütung, Urlaub und weitere Leistungsansprüche in der Ausbildung“ 4. Praxiswissen „Zeugnis für Auszubildende“ 5. Praxiswissen „Anrechnung von Berufsschulzeiten“ Diese Publikationen können Sie bei Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle bestellen oder von unserer Internet-Seite „www.hv-bayern.de“ herunter laden: „Für den Einzelhandel >> Ausbildung und Bildungspolitik >> Ausbildung“.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen finden Sie unter www.hv-bayern.de

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FACHLICHE INFOS 01/ 2015

Formular zur Durchführung der Ausbildung Name des Auszubildenden

Datum/ Zeichen

1

Ausbildungsnachweis Berichtsheft angelegt und erläutert

2

Ausbildungsnachweis kontrolliert am:

3

Kontakt mit der Berufsschule

4

Beurteilung vor Ablauf der Probezeit

5

Unterweisung durchgeführt am:

Thema

Datum/ Zeichen

Thema

Datum/ Zeichen

6

Beurteilungsgespräche geführt am:

7

Erste ärztliche Nachuntersuchung - 9 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung den Auszubildenden auf die ärztlich Nachuntersuchung hingewiesen - Bescheinig muss vor Ablauf des 1. Jahres vorliegen

8

Vorbereitung auf die Zwischenprüfung (nach dem 1. Jahr)

9

Anmeldung zur Zwischenprüfung

10

Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

11

Anmeldung zur Abschlussprüfung

12

ggf. mit dem Auszubildenden Weiterbeschäftigung vereinbaren (frühestens während der letzten 3 Monate des Berufsausbildungsverhältnisses)

13

ggf. den Auszubildenden spätestens 3 Monate vor Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit über die Nichtübernahme schriftlich informieren

14

Ausbildungszeugnis erstellt

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FACHLICHE INFOS 01/ 2015

Beurteilungsgespräch Anerkennung und Kritik müssen immer sachbezogen und dürfen nicht personenbezogen sein. Konstruktive Kritik soll dem Auszubildenden die Ursachen seiner Leistungsschwächen sichtbar machen und ihm Ansatzpunkte zur Verbesserung seiner Leistung und seines Verhaltens aufzeigen. Beide Gesprächspartner müssen sich auf das Gespräch vorbereiten können. Als Hilfe für das erste Gespräch kann dem Auszubildenden ein Fragenkatalog gegeben werden (z.B.: Wo sehen Sie Ihre Stärken / Schwächen? Worin sehen Sie die Ursachen für auftretende Probleme? Welche Zielvorstellungen haben Sie bezüglich Ihrer Ausbildung?). Bei nachfolgenden Gesprächen könnte vorab eine Kopie des Beurteilungsbogens dem Auszubildenden gegeben werden. Der Ausbilder sollte sich über die Zielsetzung des Gesprächs im Klaren sein und mögliche Förderungsmaßnahmen überdenken. Das Gespräch sollte in einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre geführt werden, der Zeitrahmen sollte nicht zu knapp bemessen sein. Abschließend sollte der Ausbilder die wesentlichen Punkte des Gesprächs kurz zusammenfassen. Beispiel für einen Beurteilungsbogen Das Beispiel enthält sechs Beurteilungskriterien, die durch jeweils fünf Ausprägungen konkretisiert werden. Um eine differenzierte Beurteilung für den Ausbilder/Beurteilenden zu erleichtern, wird den fünf Ausprägungen jeweils eine bestimmte Anzahl von Punkten zugeordnet. Die Punkteanzahl für die Note "ungenügend" wurde weggelassen und zusammengefasst im Punkt 1, was der Note "mangelhaft" entspricht.

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FACHLICHE INFOS 01/ 2015

Name Beurteilungskriterien

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

4 Punkte

5 Punkte

Anzahl der Punkte

Fertigkeiten

Kann die Anforderungen kaum erfüllen, ist häufig unsicher und ungeschickt.

Nicht immer zufriedenstellende Arbeitsausführung, ist häufiger unsicher.

Zufriedenstellende Arbeitsausführung, ist selten unsicher.

Arbeitet sicher und geschickt.

Führt die übertragenden Tätigkeiten mit großer Geschicklichkeit durch.

Kenntnisse

Hat kaum die erforderlichen Fachkenntnisse, ist häufig auf Hilfen angewiesen.

Hat nicht immer die erforderlichen Fachkenntnisse. Arbeitsablauf ist erschwert.

Hat die erforderlichen Fachkenntnisse, um Aufgaben zufriedenstellend auszuführen.

Hat umfangreiche Fachkenntnisse und kann Zusammenhänge herstellen.

Hat besonders umfangreiche Fachkenntnisse und erkennt sicher Zusammenhänge.

Fähigkeiten zum Kontakt und zur Zusammenarbeit

Ungenügendes Kontaktvermögen, arbeitet lieber allein.

Ist unsicher im Kontakt mit anderen. Zusammenarbeit ist erschwert.

Hat in der Regel guten Kontakt. Willig zur Zusammenarbeit und Hilfe.

Hat guten Kontakt. Hilfsbereit und fähig zur Zusammenarbeit.

Hat besonders guten Kontakt zu anderen. Gute Zusammenarbeit und Hilfsbereitschaft.

Merkfähigkeit/ Lernfähigkeit

Versteht auch nach wiederholten Erklärungen eine Sache nur unvollkommen.

Braucht wiederholte Erklärungen, um eine Sache zu begreifen.

Erfasst Inhalt und Bedeutung einer Sache. Ordnet das Begriffene richtig ein.

Schnelle Auffassung. Begreift schnell den Kern einer Sache.

Begreift schnell schwierige Sachverhalte. Wendet Erkenntnisse sicher an.

Arbeitsbereitschaft/ Lernbereitschaft

Zeigt kaum Arbeits- und Lernbereitschaft. Braucht ständig Anregungen.

Ist nicht immer arbeitsund lernbereit. Braucht Anregungen.

Ist arbeits- und lernbereit. Braucht selten Anregungen bei schwierigen Aufgaben.

Zeigt gute Arbeits- und Lernbereitschaft. Beteiligt sich bei schwierigen Aufgaben.

Zeigt besonders ausgeprägte Arbeits- und Lernbereitschaft. Übernimmt auch schwierige Aufgaben.

Arbeitssorgfalt/ Arbeitsmethodik

Arbeitet nicht planvoll und sorgfältig. Arbeitsergebnisse entsprechen nicht den Anforderungen.

Arbeitet nicht immer planvoll und sorgfältig. Arbeitsergebnisse entsprechen häufig nicht den Anforderungen.

Arbeitet im allgemeinen planvoll und sorgfältig. Arbeitsergebnisse entsprechen größtenteils den Anforderungen.

Arbeitet planvoll und sorgfältig. Arbeitsergebnisse entsprechen nur selten nicht den Anforderungen.

Arbeitet stets planvoll und mit großer Sorgfalt. Arbeitsergebnisse entsprechen immer den Anforderungen.

Gesamtzahl der Punkte

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