„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Was und wie sanieren? „Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude Das Förderprogramm zur Energieberatung

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

1

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Energieberatertag Saar 2016 15.9.2016 Saarbrücken Referentin:

Jolanta Zamirska-Drees, Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

2

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Richtlinie ab 1.März 2015 in Kraft höhere Förderung mehr Flexibilität durch Wahlmöglichkeit Neuerungen

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

3

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Neuerungen Jetzt auch bei Umwidmung

Lockerung des Kumulierungsverbot Bauantrag bis 31.01.2002 Beratungen alle 4 Jahre

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

4

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Höhere Förderung Beratungskosten bis zu 60% förderfähig max. 800 Euro für Ein- bis Zweifamilienhäuser max.1.100 Euro für Wohnhäuser ab 3 WE

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

5

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Weiterer Zuschuss einmalig max. 500 Euro (100%-Förderung) Zusätzlicher Termin zur Erläuterung bei Eigentümerversammlungen / Beiratssitzungen

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

6

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Energetisches Sanierungskonzept Wahlmöglichkeit Auswahl von zwei Beratungsoptionen Sanierung in einem Zuge: Empfehlung einer Komplettsanierung zu einem KfW Effizienzhaus Empfehlung eines Sanierungsfahrplanes

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

7

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

1. Beratungsoption

Komplettsanierung Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus Zeitlich zusammenhängende Maßnahmen zum Erreichen eines KfW Effizienzhausniveaus mit Nutzung erneuerbarer Energien Unbeachtlich, ob der Beratene beabsichtigt, erneuerbare Energien zu nutzen

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

8

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus Ausnahmeregelung Ist ein Effizienzhausniveau nicht erreichbar oder die Nutzung Erneuerbarer Energien nicht möglich, ist dies nachvollziehbar zu begründen Begründungen können beispielsweise sein wirtschaftlich vertretbarer Aufwand zu hoch

sonstige Gründe, z.B. bautechnisch oder baurechtlich nicht möglich Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

9

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Komplettsanierung auf Basis der energiebedingten Mehrkosten

Anhand einer geeigneten Kenngröße

Der Unterschied zu den Vollkosten ist zu erläutern

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

10

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014 2. Beratungsoption

Sanierungsfahrplan Umfassende Gebäudesanierung in Schritten, mit Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aufeinander aufbauende Einsparung aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte

erneuerbare Energien sind mit einzubeziehen Der erste Sanierungsschritt muss nach einem der Bundesförderprogramme förderfähig sein. Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

11

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Sanierungsfahrplan Wirtschaftlichkeit der ersten Sanierungsmaßnahme auf Basis der energiebedingten Mehrkosten Der Unterschied zu den Vollkosten ist zu erläutern Anhand einer geeigneten Kenngröße Für die weiteren Sanierungsschritte muss die Wirtschaftlichkeit nicht aufgezeigt werden. Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

12

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Sanierungsfahrplan Angaben für jeden Sanierungsschritt Energiebedingte Mehrkosten Einsparungen Endenergie Einsparungen Endenergiekosten Einsparungen CO2-Emissionen

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

13

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Sanierungsfahrplan Neu: In Folgeschritten Einbeziehung der Einsparung durch die jeweils vorrangegangene Maßnahme

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

14

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014 Ist-Zustand vor Sanierung

Endenergiebedarf Energiekosten.

Sanierungs maßnahmen

Schritt 1

energetisch bedingte Investitionskoste n in Euro

100.000 kWh/a 9.000 €/a

Endenergie

Energie

bedarf kWh/a

Kosten

C02Emissionen Kg/a

Amortisation sdauer Jahre

€/a

55.000

72.000

6.480

X

8

3.200

67.000

6.030

X

-/-

19.000

50.000

4.500

X

-/-

22.000

32.000

2.880

X

-/-

(Fassade)

Schritt 2 M2= (M1) + Kellerdecke

Schritt 3 M3= (M2) + Dach

Schritt 4 M4= (M3) + Heizung

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

15

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Sanierungsfahrplan - Ausnahmeregelung Kann der erste Sanierungsschritt nicht als förderfähige Maßnahme vorgeschlagen werden, ist dies nachvollziehbar zu begründen Als Begründung können beispielsweise anerkannt werden: wirtschaftlich vertretbarer Aufwand ist zu hoch sonstige Gründe, z.B. bautechnisch, baurechtlich nicht möglich Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

16

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Sanierungsfahrplan - Ausnahmeregelung Können erneuerbare Energien nicht genutzt werden, ist dies immer zu begründen Als Begründung können beispielsweise anerkannt werden: wirtschaftlich vertretbarer Aufwand ist zu hoch

sonstige Gründe, z.B. Anschluss- und Nutzungszwang Fernwärme

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

17

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Angaben zu Bundesfördermittel für beide Beratungsvarianten Bezeichnung des Förderprogramms Art des Förderprogramms Höhe der Förderung Förderung der Baubegleitung

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

18

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Bundesförderprogramm 2015 verstärkt nachgefragt 9% mehr Förderanträge als 2014 9.000 Anträge Auszahlung: rund 5 Millionen Euro

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

19

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Prüfpraxis alle Berichte gem. Haushaltsrecht Stichproben (vertiefte Prüfung) • Vollständigkeit im Hinblick auf inhaltliche Anforderungen • Fachtechnisch auf Plausibilität

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

20

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Widerrufsquote BAFA 2015 rund 2,5 % Widerrufsquote BAFA (bis Juli 2016) rund 1,5 %

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

21

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Monitoring durch BAFA Anregung durch Evaluation stichprobenartige Befragung der Beratenen Überwiegend positive Bewertung der durchgeführten Vor-Ort-Beratungen

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

22

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

23

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

24

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Service Checkliste : Komplettsanierung Checkliste: Sanierungsfahrplan FAQ – Häufig auftretende Fragen http://www.bafa.de/bafa/de/energiesparberatung

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

25

„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014

Allgemeine Auskünfte Zum Förderprogramm:

06196 908-1880

Zum Beratungsbericht :

06196 908-1885

Telefax: 06196 908-1800 E-Mail: [email protected] Informationen - Richtlinie http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/ vorschriften/ vob_richtlinie_2014.pdf

Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de

26