„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014
Was und wie sanieren? „Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude Das Förderprogramm zur Energieberatung
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„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014
Energieberatertag Saar 2016 15.9.2016 Saarbrücken Referentin:
Jolanta Zamirska-Drees, Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen
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„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014
Richtlinie ab 1.März 2015 in Kraft höhere Förderung mehr Flexibilität durch Wahlmöglichkeit Neuerungen
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„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014
Neuerungen Jetzt auch bei Umwidmung
Lockerung des Kumulierungsverbot Bauantrag bis 31.01.2002 Beratungen alle 4 Jahre
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„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014
Höhere Förderung Beratungskosten bis zu 60% förderfähig max. 800 Euro für Ein- bis Zweifamilienhäuser max.1.100 Euro für Wohnhäuser ab 3 WE
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„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014
Weiterer Zuschuss einmalig max. 500 Euro (100%-Förderung) Zusätzlicher Termin zur Erläuterung bei Eigentümerversammlungen / Beiratssitzungen
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Energetisches Sanierungskonzept Wahlmöglichkeit Auswahl von zwei Beratungsoptionen Sanierung in einem Zuge: Empfehlung einer Komplettsanierung zu einem KfW Effizienzhaus Empfehlung eines Sanierungsfahrplanes
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1. Beratungsoption
Komplettsanierung Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus Zeitlich zusammenhängende Maßnahmen zum Erreichen eines KfW Effizienzhausniveaus mit Nutzung erneuerbarer Energien Unbeachtlich, ob der Beratene beabsichtigt, erneuerbare Energien zu nutzen
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Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus Ausnahmeregelung Ist ein Effizienzhausniveau nicht erreichbar oder die Nutzung Erneuerbarer Energien nicht möglich, ist dies nachvollziehbar zu begründen Begründungen können beispielsweise sein wirtschaftlich vertretbarer Aufwand zu hoch
sonstige Gründe, z.B. bautechnisch oder baurechtlich nicht möglich Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de
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Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Komplettsanierung auf Basis der energiebedingten Mehrkosten
Anhand einer geeigneten Kenngröße
Der Unterschied zu den Vollkosten ist zu erläutern
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„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014 2. Beratungsoption
Sanierungsfahrplan Umfassende Gebäudesanierung in Schritten, mit Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aufeinander aufbauende Einsparung aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte
erneuerbare Energien sind mit einzubeziehen Der erste Sanierungsschritt muss nach einem der Bundesförderprogramme förderfähig sein. Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de
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Sanierungsfahrplan Wirtschaftlichkeit der ersten Sanierungsmaßnahme auf Basis der energiebedingten Mehrkosten Der Unterschied zu den Vollkosten ist zu erläutern Anhand einer geeigneten Kenngröße Für die weiteren Sanierungsschritte muss die Wirtschaftlichkeit nicht aufgezeigt werden. Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de
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Sanierungsfahrplan Angaben für jeden Sanierungsschritt Energiebedingte Mehrkosten Einsparungen Endenergie Einsparungen Endenergiekosten Einsparungen CO2-Emissionen
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Sanierungsfahrplan Neu: In Folgeschritten Einbeziehung der Einsparung durch die jeweils vorrangegangene Maßnahme
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„Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude – Richtlinie 2014 Ist-Zustand vor Sanierung
Endenergiebedarf Energiekosten.
Sanierungs maßnahmen
Schritt 1
energetisch bedingte Investitionskoste n in Euro
100.000 kWh/a 9.000 €/a
Endenergie
Energie
bedarf kWh/a
Kosten
C02Emissionen Kg/a
Amortisation sdauer Jahre
€/a
55.000
72.000
6.480
X
8
3.200
67.000
6.030
X
-/-
19.000
50.000
4.500
X
-/-
22.000
32.000
2.880
X
-/-
(Fassade)
Schritt 2 M2= (M1) + Kellerdecke
Schritt 3 M3= (M2) + Dach
Schritt 4 M4= (M3) + Heizung
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Sanierungsfahrplan - Ausnahmeregelung Kann der erste Sanierungsschritt nicht als förderfähige Maßnahme vorgeschlagen werden, ist dies nachvollziehbar zu begründen Als Begründung können beispielsweise anerkannt werden: wirtschaftlich vertretbarer Aufwand ist zu hoch sonstige Gründe, z.B. bautechnisch, baurechtlich nicht möglich Energieberatung für Wohngebäude www.bafa.de
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Sanierungsfahrplan - Ausnahmeregelung Können erneuerbare Energien nicht genutzt werden, ist dies immer zu begründen Als Begründung können beispielsweise anerkannt werden: wirtschaftlich vertretbarer Aufwand ist zu hoch
sonstige Gründe, z.B. Anschluss- und Nutzungszwang Fernwärme
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Angaben zu Bundesfördermittel für beide Beratungsvarianten Bezeichnung des Förderprogramms Art des Förderprogramms Höhe der Förderung Förderung der Baubegleitung
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Bundesförderprogramm 2015 verstärkt nachgefragt 9% mehr Förderanträge als 2014 9.000 Anträge Auszahlung: rund 5 Millionen Euro
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Prüfpraxis alle Berichte gem. Haushaltsrecht Stichproben (vertiefte Prüfung) • Vollständigkeit im Hinblick auf inhaltliche Anforderungen • Fachtechnisch auf Plausibilität
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Widerrufsquote BAFA 2015 rund 2,5 % Widerrufsquote BAFA (bis Juli 2016) rund 1,5 %
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Monitoring durch BAFA Anregung durch Evaluation stichprobenartige Befragung der Beratenen Überwiegend positive Bewertung der durchgeführten Vor-Ort-Beratungen
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Service Checkliste : Komplettsanierung Checkliste: Sanierungsfahrplan FAQ – Häufig auftretende Fragen http://www.bafa.de/bafa/de/energiesparberatung
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Allgemeine Auskünfte Zum Förderprogramm:
06196 908-1880
Zum Beratungsbericht :
06196 908-1885
Telefax: 06196 908-1800 E-Mail:
[email protected] Informationen - Richtlinie http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/ vorschriften/ vob_richtlinie_2014.pdf
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