ften: Mit Beobachter-Themenhe denen Themenbereichen. hie rsc ve zu n ne tio ma or Inf 7 Mal pro Jahr vertiefte Preise und Leistungen 2009
Mit Beobachter Natur: die neue Beobachter-Zeitschrift 4 mal pro Jahr.
Die Beobachter-Welt
Beratungszentrum
Prix Courage
Zeitschrift
Buchverlag
Themenhefte
Internet
BeobachterNatur
SOS Beobachter
Beobachter
Die führende Publikumszeitschrift der Schweiz Alle zwei Wochen fundierte Informationen zum Zeitgeschehen 933 000 Leserinnen und Leser, 99 % Abonnenten 21.7 % Reichweite Erscheint auch als E-Paper
Die Beobachter-Themenhefte Erscheinen 7 mal im Jahr als Beilage zum Beobachter Praktische Ratgeber-Magazine mit praxisnahen Nutzwerten zu aktuellen Themen Erscheint auch als E-Paper Mehr Informationen unter: www.beobachter.ch/ueber-uns
Beobachter online Die grösste Wissens- und Beratungssite der Schweiz Nutzwertorientierte, laufend aktualisierte Inhalte zu allen Lebensfragen Verschiedene Funktionen für User: Kommentieren von Artikeln und Austausch in Foren mit über 4000 registrierten Nutzern Einfache Navigation über Themen zur Lösung Über 1 Mio. Page Impressions, 187 000 Unique Clients
Jahr Neu: BeobachterNatur 10 Mal im h Tarif oder www.beobachternatur.c raten sepa e Sieh – 000 Startauflage: 40
Titelbeschrieb
Formate und Preise 1/6-Seite quer
1/1-Seite Bruttopreis
CHF 22 698.–
Ssp: 182 x 237 mm
2/3-Seite hoch
(Platzierung mit Textanschluss)
Bruttopreis
CHF 16 706.–
Ssp: 120 x 237 mm
2/3-Seite quer
CHF 16 706.–
Ssp: 182 x 167 mm
RA: 210 x 183 mm
(Platzierung mit Textanschluss)
Bruttopreis
CHF 13 322.–
Ssp: 088 x 237 mm
1/2-Seite quer
RA: 136 x 275 mm
(Platzierung mit Textanschluss)
Bruttopreis
1/2-Seite hoch
RA: 210 x 275 mm
RA: 104 x 275 mm
(Platzierung mit Textanschluss)
Bruttopreis Ssp: 182 x 121 mm
CHF 13 322.– RA: 210 x 137 mm
Bruttopreis
CHF 3 800.–
Format: 122 x 58 mm
1/8-Seite quer Bruttopreis
CHF 2 850.–
Format: 091 x 58 mm
1/12-Seite hoch Bruttopreis
CHF 01 899.–
Format: 060 x 58 mm
Streifen quer
(Platzierung mit Textanschluss)
Bruttopreis
CHF 03 518.–
Format: 182 x 25 mm
2/1-Panorama Bruttopreis Ssp: 388 x 237 mm
CHF 45 396.– RA: 420 x 275 mm
1/3-Seite hoch
(Platzierung mit Textanschluss)
Bruttopreis
CHF 08 580.–
Ssp: 058 x 237 mm
1/3-Seite quer
RA: 74 x 275 mm
(Platzierung mit Textanschluss)
Bruttopreis Ssp: 182 x 78 mm
CHF 08 580.– RA: 210 x 94 mm
1/4-Seite hoch Bruttopreis
RA: 420 x 137 mm
2. Umschlagseite Bruttopreis
CHF 26 102.–
RA: 210 x 275 mm
Bruttopreis
CHF 27 237.–
Gatefolder aussen (2 Seiten) CHF 06 263.–
Format: 182 x 58 mm
Bruttopreis
CHF 054 474.–
RA: 409 x 275 mm
1/6-Seite hoch
Gatefolder innen (3 Seiten) CHF 3 800.–
Format: 060 x 119 mm
+ 5 mm Beschnitt für randangeschnittene Anzeigen. Texte und Teile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm vom Hefttrand entfernt sein. Sämtliche Preise verstehen sich exkl. 7.6 % MwSt.
Formate und Preise
Ssp: 388 x 121 mm
CHF 25 376.–
RA: 210 x 275 mm
1/4-Seite quer
Bruttopreis
(Platzierung mit Textanschluss)
Bruttopreis
4. Umschlagseite CHF 06 263.–
Format: 090 x 119 mm
Bruttopreis
2x 1/2-Panorama
Bruttopreis
CHF 81 711.–
RA: 619 x 275 mm
Die Preise gelten für 1- bis 4-farbige Anzeigen (Einheitstarif), basierend auf den Skalafarben Cyan, Magenta, Yellow und Schwarz. Inserate, die kleiner als 1/3-Seite sind, erscheinen auf einer Anzeigenseite.
Rabatte Pinnwand
Frankenabschlüsse CHF
10 000.–
2%
CHF
300 000.–
14 %
CHF
22 000.–
3%
CHF
350 000.–
15 %
CHF
35 000.–
4%
CHF
400 000.–
16 %
CHF
50 000.–
5%
CHF
450 000.–
17 %
CHF
65 000.–
6%
CHF
500 000.–
18 %
CHF
80 000.–
7%
CHF
550 000.–
19 %
CHF
100 000.–
8%
CHF
600 000.–
20 %
CHF
125 000.–
9%
CHF
650 000.–
21 %
CHF
150 000.–
10 %
CHF
700 000.–
22 %
CHF
175 000.–
11 %
CHF
800 000.–
23 %
CHF
200 000.–
12 %
CHF
900 000.–
24 %
CHF
250 000.–
13 %
CHF
1000 000.–
25 %
1–4-farbig
CHF 232.–
Gestaltete Anzeigen (1-spaltig 42,5 mm breit, Mindesthöhe: 15 mm) sind rabattberechtigt. Textanzeigen: Für Abonnenten: CHF 1.– pro Zeichen (Mindestbetrag CHF 30.–) Für Nichtabonnenten und Firmen: CHF 1.50 pro Zeichen (Mindestbetrag CHF 45.–). Betrag inkl. MwSt. gegen Vorauszahlung.
Anzeigenstrasse Ab 4 Seiten
3 x 2%
6 x 4%
9 x 6%
12 x 8 %
18 x 10 %
Abschluss- und Wiederholungsrabatte sind nicht kumulierbar.
24 x 12 %
25 % Zusatzrabatt
BK II/JUP II Beraterkommission II:
15 % auf alle Dispositionen, die über eine kommissionsberechtigte Werbe- und/oder Mediaagentur vermittelt werden. Auf Sonderwerbeformen wie Beilagen, Beihefter, Beikleber, Warenmuster etc. werden 5 % BK gewährt.
Jahresumsatzprämie II:
Bei jährlicher Mindestabnahme von 3 Seiten pro Jahr in einer oder mehreren Zeitschriften des Axel Springer Schweiz Verlags.
Kumulierbar mit Buchungen im BeobachterNatur
Wiederholungsrabatte (Anzeigen bis max. 1/4-Seite)
pro 10 mm
JUP und BK sind nicht kumulierbar.
Erscheinungsplan 2010 Ausgabe
Erscheinungsdatum
KW
Anzeigenschluss
Ausgabe
Erscheinungsdatum
KW
Anzeigenschluss
1/10
008.01.2010
02
17.12.2009
14/10
009.07.2010
28
24.06.2010 008.07.2010
2/10
22.01.2010
04
00007.01.2010
15/10
23.07.2010
30
3/10
005.02.2010
06
21.01.2010
16/10
0806.08.2010
32
22.07.2010
4/10
19.02.2010
08
004.02.2010
17/10
20.08.2010
34
0005.08.2010
5/10
05.03.2010
10
18.02.2010
18/10
03.09.2010
36
19.08.2010
38
002.09.2010
6/10
19.03.2010
12
0004.03.2010
19/10
17.09.2010
7/10
02.04.2010
14
18.03.2010
20/10
001.10.2010
40
16.09.2010
8/10
16.04.2010
16
001.04.2010
21/10
15.10.2010
42
30.09.2010
30.04.2010
18
15.04.2010
22/10
29.10.2010
44
14.10.2010
9/10 10/10
14.05.2010
20
29.04.2010
23/10
1412.11.2010
46
28.10.2010
28.05.2010
22
13.05.2010
24/10
26.11.2010
48
011.11.2010
12/10
1311.06.2010
24
27.05.2010
25/10
10.12.2010
50
25.11.2010
13/10
25.06.2010
26
10.06.2010
26/10
24.12.2010
52
008.12.2010
11/10
Die Annullationstermine entsprechen den Anzeigenschlussdaten. Ausgaben mit Themenheft
Rabatte Erscheinungsplan
Millionenkombi Die Nummer eins der Anzeigenkombis bei den Publikumszeitschriften! Kennzahlen Netto-Leser:
1.491 Mio.
Auflage:
608 459
Reichweite:
34,7%
1000-Leser-Preis (netto/netto): CHF 19.70 Preise 1/1-Seite (brutto):
CHF 46 698.–
Rabatt:
CHF 17 362.–
netto/netto:
CHF 29 336.–
Buchungs-Modalitäten Kombis Beobachter, TELE und TV-Star $EVFKOXVV%.-83EHUHFKWLJW $E6HLWH (UVFKHLQXQJLQQHUKDOEYRQ vier Kalenderwochen .HLQ6XMHWZHFKVHOP|JOLFK EHL6SH]LDOLWlWHQ
Quellen: MACH Basic 2009-2, Deutschschweiz und WEMF-Auflagenbulletin 2009
%batt 25 bi-Ra
Kom
Beobachter-Themenhefte
sind handliche Ratgeber-Magazine mit praxisnahem Nutzwert zu Beobachter-Themen sind dem Beobachter beigelegt und online als E-Paper abrufbar vermitteln hohen Nutzwert in Form von service orientierten Artikeln, Bewertungen, Vergleichen, Adressen und Internet-Links
Themen und Erscheinungsdaten 2010 Schwerpunktthema
Ausgaben
Erscheinungsdatum
Anzeigenschluss
Bauen/Wohnen I
07/10
02.04.2010
04.03.2010
50 plus I
08/10
16.04.2010
18.03.2010
Outdoor
10/10
14.05.2010
15.04.2010
Gesundheit I
11/10
28.05.2010
29.04.2010
Bauen/Wohnen II
19/10
17.09.2010
19.08.2010
50 plus II
20/10
01.10.2010
02.09.2010
Gesundheit II
22/10
29.10.2010
30.09.2010
Die Annullationstermine entsprechen den Anzeigenschlussdaten. In Absprache realisieren wir weitere Themenheft-Ausgaben zusammen mit Partnern. Für eine individuelle Beratung nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner oder Sandra Peiti, Telefon 043 444 53 20,
[email protected], Kontakt auf.
Millionenkombi Themenhefte
Spezialitäten Lose Beilagen
Beilagen mitgeheftet
Gewicht
Kosten je 1000 Ex.
Total Kosten brutto
Gewicht
Kosten je 1000 Ex.
Total Kosten brutto
bis 15 g
CHF
280.–
CHF 92 400.–
bis 15 g
CHF
168.–
CHF 55 440.–
16 – 25 g
CHF
293.–
CHF 96 690.–
16 – 25 g
CHF
178.–
CHF 58 740.–
26 – 35 g
CHF
311.–
CHF 102 630.–
26 – 35 g
CHF
203.–
CHF 66 990.–
36 – 49 g
CHF
338.–
CHF 111 540.–
36 – 49 g
CHF
231.–
CHF 76 230.–
ab 50 g
auf Anfrage
ab 50 g
auf Anfrage
Preise inklusive Porto und technische Kosten
Preise inklusive Porto und technische Kosten
Technische Bedingungen
Technische Bedingungen
Mindestformat: Maximalformat:
105 x 148 mm 210 x 275 mm (nur Huckepack möglich)
Mindestformat:
A6 (105 x 148 mm)
Maximalformat:
Splitbelegung:
Teilbelegung von mindestens 20 000 Exemplaren nach WG möglich. Splitzuschlag 10 %. Verschiebungsrecht vorbehalten.
210 x 275 mm (Heftformat) Fuss-/Frontbeschnitt: Abstand nicht anzuschneiden – der Elemente vom Formatbeschnitt mind. 8 mm wegen Bundverjüngung
Ausrüstung:
Gefalzt, zu mindestens 100 Exemplaren nicht bandiert, innerhalb des Paketes unverschränkt.
Splitbelegung:
Teilbelegung der Auflage nicht möglich
Platzierung:
Die Beilagen werden im Beobachter eingesteckt oder auf der Rückseite des Beobachters aufgelegt. Der Versand erfolgt in einer Polyethylenfolie.
Druckauflage:
330 000 Exemplare
wir Ihnen GesamtBeilagen-Package: Gerne bieten n an. Rufen Sie uns an! täte ziali Spe und Packages für Druck
Inserat mit Beikleber
Werbedeckblätter
Gewicht/Artikel
Kosten je 1000 Ex.
Total Kosten brutto
Postkarte
CHF
109.–
CHF 35 970.–
11– 25 g
CHF
150.–
CHF 49 500.–
26 – 49 g
CHF
184.–
CHF 60 720.–
ab 50 g
auf Anfrage
Warenmuster/Sachets
CHF
194.–
Kosten je 1000 Exemplare: CHF 238.– inkl. technischer Kosten Format: 269 x 205 mm / 275 x 210 mm (Heftformat) Das Layout des Deckblattes ist dem Verlag zur Genehmigung vorzulegen.
Anlieferung
CHF 64 020.–
Preise inklusive Porto und technischer Kosten, exklusive Inseratekosten Platzierung: auf Anfrage
Frühstens 7, spätestens 6 Arbeitstage vor Erscheinen müssen die Beilagen, Beihefter etc. in der Druckerei sein (Ringier Print Zofingen AG, Rampe 1–3, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen), Tel. 062 746 31 11/32 13. Wenn Beilagen verschränkt geliefert werden, sollten Päckchen von mind. 50 zu 50 Stück gemacht werden. Sämtliche eventuell anfallende Kosten oder Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Druckauflage/Anlieferungsmenge: 330 000 Exemplare
Technische Bedingungen Formate und Stand:
auf Anfrage
Mindestabnahme:
1/1-seitige Anzeige
Ausrüstung:
auf Endformat geschnitten; Fehlleistungen bis zu 1% der zur Verfügung gestellten Anzahl liegen in der Toleranz.
Papiergewicht:
mind. 150g/m2 max. 300g/m2, Postkarten müssen den Postvorschriften entsprechen.
Besondere Bestimmungen: Sofern die Beilagen / Beihefter nicht von unserer Druckerei hergestellt werden, werden Vollständigkeit und Ausführung der gelieferten Prospekte von uns nicht nachgeprüft. Hinweise in Prospekten, die auf eine Zusammenarbeit resp. Partnerschaft mit dem Beobachter hindeuten, sind nicht erlaubt. (Beispiel: Ein Angebot für Beobachter-Leser.) Alle Preisangaben sind Einschaltkosten, exkl. Druckkosten. Sämtliche Spezialitäten sind abschluss- und kommissionsberechtigt; BK / JUP 5 % auf Spezialitäten.
Allgemeine Bedingungen Muster für Beilagen, Beihefter, Beikleber und Werbedeckblätter: Vor der definitiven Zusage 5 Muster und 1 Original zur Prüfung an uns. Für Beilagen, die wegen ihrer Dicke oder sonstiger Beschaffenheit Mehrarbeit verursachen, wird ein Zuschlag verrechnet. Zuschläge für Beilagen, Beihefter, Beikleber, Werbedeckblätter: Fremdinserate werden bei Vollbelegung pro Sujet/Seite mit 10 % auf den Preis einer Anzeigenseite belastet. Für das Exklusivitätsrecht in einer Ausgabe wird ein Zuschlag von 20 % erhoben.
Spezialitäten
Anfrage Weitere Sonderwerbeformen auf
Media-Daten Beglaubigte Auflage: Leser: Reichweite: Erscheinungsweise: Preis im Jahresabo:
308 527 Exemplare (beglaubigt WEMF 2009) 933 000 (MACH Basic 2009-2) 21.7 % (MACH Basic 2009-2) Alle zwei Wochen, Freitag CHF 84.– / Beobachter Assistance CHF 113.–
Preis im Einzelverkauf: Verbreitungsgebiet: Vertriebsart:
CHF 4.80 Deutschschweiz zu 99 % abonnierte Auflage, Kioskverkauf
Service Wir bieten Ihnen eine breite Palette von Serviceleistungen: Auswertung aus den WEMF-Studien MACH Basic, MACH Consumer, MACH Radar über die Beobachter-Leserschaft, ihr Profil und ihr Konsumverhalten. Wir erstellen auch Dokumentationen, die ganz gezielt auf Ihre Bedürfnisse, das heisst Ihre Ziele und Zielgruppen, ausgerichtet sind. Angaben aus den WEMF-Internetstudien NET-Metrix-Audit und NET-Metrix-Profile Daten aus eigenen Leserschaftsforschungen zu Anzeigenbeachtung, Anmutung, Produkte- und Kaufinteresse, Lesegewohnheiten und zu weiteren interessanten Themenbereichen Mediaberatung, -planung unter Einbezug aller Schweizer Titel, entsprechend Ihren Vorgaben
Leserschaftsprofil Beobachter 933’000 Leser Struktur in %
Deutschschweiz 4’293’000 Personen Struktur in %
Geschlecht: Männner Frauen
47 53
49 51
Alter: 20 – 34 Jahre 35 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre ab 65 Jahre
18 28 28 23
24 28 21 18
Beobachter-LeserInnen
434’000 499’000
169’000 260’000 257’000 216’000
Reichweite
Affinität
21 % 23 %
94 105
16 % 22 % 29 % 28 %
74 99 131 131
Wohnort: Stadt/Agglomeration Land
72 28
73 27
Schulbildung: Lehre / Berufsschule Matura / Diplommittelschule Lehrkräfte-Seminar Höhere Fachschule Universität
53 5 3 16 10
48 6 2 13 13
Brutto-Haushaltseinkommen: bis CHF 3999.– CHF 4000.– bis CHF 5999.– CHF 6000.– bis CHF 7999.– CHF 8000.– bis CHF 9999.– CHF 10000.– und mehr
14 22 23 18 22
15 23 23 17 22
Haushaltsgrösse: 1 Person 2 Personen 3 und mehr Personen
17 39 44
18 33 49
Haushalttyp: Haushalt mit Kind bis 5 Jahre Haushalt mit Kind bis 13 Jahre Haushalt mit Kind bis 19 Jahre
12 26 36
13 28 41
115’000
Berufliche Stellung: Selbständige Ang. m. Vorgesetztenfunktion Ang. o. Vorgesetztenfunktion
8 16 35
8 15 38
72’000 146’000
21 % 23 %
99 104
24 % 20 % 30 % 25 % 18 %
110 94 137 117 081
20 % 21 % 22 % 23 % 21 %
94 98 103 107 098
20 % 26 % 20 %
92 120 90
336’000
21 % 20 % 19 %
94 94 88
328’000
22 % 23 % 20 %
101 106 93
668’000 265’000
496’000 51’000 25’000 145’000 96’000
131’000 206’000 218’000 172’000 206’000
158’000 365’000 410’000
242’000
Media-Daten
Beobachter-Penetrationsanalyse WGs
Gebiete
WG 11
Genf
WG 12
Waadt
WG 13
Auflage
Reichweite
*
WGs
Gebiete
900
–
WG 29
Bündner Oberland
1 270
–
WG 31
Neuenburg
420
–
WG 14
Jura
600
WG 15
Fribourg
WG 16
Unterwallis
WG 21
Reichweite
5 230
23 %
Basel
33 700
24 %
WG 32
Solothurn
22 580
23 %
–
WG 33
Berner Seeland
9 820
24 %
950
–
WG 34
Berner Mittelland
30 900
21 %
520
–
WG 41
Aargau
27 050
24 %
Luzern, Ob-, Nidwalden
23 150
20 %
WG 42
Schaffhausen
5 900
25 %
WG 22
Berner Oberland
12 250
23 %
WG 43
Zürich
72 900
19 %
WG 23
Oberwallis
3 300
23 %
WG 44
Thurgau
13 850
22 %
WG 24
Zug
5 980
21 %
WG 51
Tessin
2 700
–
WG 25
Uri, Schwyz
5 850
21 %
WG 61
Liechtenstein
1 100
18 %
WG 26
St.Gallen, AI, AR
21 700
22 %
Kioske
Deutschschweiz
7 500
–
WG 27
Glarus
10 400
26 %
WG 28
Bündner Unterland
9 480
22 %
Total Druckauflage
WG = Wirtschaftsgebiet
*
Auflage
Quelle: MACH Basic 2009-2
330 000
*
Technische Daten Zeitschriftenformat:
210 x 275 mm
Satzspiegel:
182 x 237 mm
Randangeschnittene Inserate: + 5 mm Beschnitt auf allen Aussenseiten. Texte und Bildteile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm vom Heftrand entfernt sein. Druckverfahren:
4-Farben-Rollenoffset-Rotationsdruck
Rasterweite:
54er-Raster
Auflösung:
120 L/cm (300 dpi)
Rasterpunktform:
Punktraster, elliptisch
Rasterwinkelung:
Schwarz 45°, Cyan 15°, Magenta 75°, Gelb 0°
Farben:
Europaskala
Farbreihenfolge:
Schwarz, Cyan, Magenta, Gelb
Farbendeckung/UCR: Unterfarbenreduzierung bis Maximaldeckung von 280% Auflagepapier:
Perlentop Satin, weiss, gestrichen, matt satiniert, holzhaltig, 60 g/m2
Dichtewert:
Für Vollton und Punktverbreiterung gilt die ISO-Norm 12647-2
ISO-Norm, EURO-Standard:
siehe unter www.eci.org
Kontrollstreifen:
Proof Medienkeil Brunner
Andruck / Proof / Druckersatz: Zur farbverbindlichen Wiedergabe Ihrer Druckunterlagen benötigen wir ein auf auflagepapierähnlichem Träger hergestelltes Proof oder einen Andruck. Zur Überprüfung der Farbwerte muss der UGRA/FOGRA-Medienkeil integriert sein.
Anlieferung Druckmaterial: Ringier Print Zofingen AG, Swissprinters Premedia, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen,
[email protected] Digitale Vorlagen: wenn möglich als Highend-PDF (Schriften einbetten). PC/ Windows nur als PDF- oder Tiff-Datei. Misch- und Pantonefarben müssen auf den gelieferten Daten bereits in Skalafarben (CMYK) umdefiniert sein. Verwendete Logos, Bilder und Schriften müssen im selben Ordner mitgeliefert werden. Programme: Alle gängigen Grafik- und Layoutprogramme. Datenübermittlung PrintOnline (POLDIRECT): Für die Übermittlung elektronischer Daten bevorzugen wir die Branchenlösung POLDIRECT von Print Online. Damit werden die Anzeigen schnell und direkt übermittelt, zentral geprüft und archiviert, ohne zusätzliche Kosten für den Datensender. Informationen zu POLDIRECT finden sie unter www.printonline.ch,
[email protected] oder Telefon 044 258 17 70 Datenkontrolle: Für die Datenkontrolle benötigen wir in jedem Fall einen den gelieferten Daten entsprechenden Anzeigenabzug (Proof, Laserprint usw.). Liegt uns dieser nicht rechtzeitig vor, lehnen wir jede Verantwortung für die korrekte Erscheinung ab. Datenverwaltung: Gelieferte Datenträger werden nur auf Verlangen zurückgesandt. Datenträger werden 3 Monate nach der letzten Erscheinung gelöscht respektive vernichtet. Medienvorstufe: Ringier Print Zofingen AG Swissprinters Premedia Frau Esther Leuenberger Brühlstrasse 5 4800 Zofingen Telefon +41 62 746 36 84 Fax +41 62 746 31 83
[email protected]
Druckerei: Ringier Print Zofingen AG, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen
Penetrationsanalyse Technische Daten
Online-Werbung Werbeformen
Site beobachter.ch beobachter.ch beobachter.ch
Platzierung Homepage Rubriken Run of Site
Fullbanner 468 x 60 px
Leaderboard 728 x 90 px
Maxiboard 994 x 118 px
max. 50 KB
max. 50 KB
max. 50 KB
Fullbanner
Platzierung Homepage Rubriken Run of Site
Rectangle 300 x 250 px max. 50 KB
Wallpaper 728 x 90 px 994 x 118 px 160 x 600 px max. 50 KB
Wochenpreis CPM/TKP Wochenpreis CPM/TKP Wochenpreis CPM/TKP Wochenpreis CPM/TKP Wochenpreis CPM/TKP Wochenpreis CPM/TKP 150 90 – – – 90 – 110 – 70 – 100 150 90 – – – 90 – 110 – 70 – 100 120 – 80 – – – 80 – 100 – 60 – Publireportage inkl. Advertorial
Advertorial Anrisstext und Bild
Site beobachter.ch beobachter.ch beobachter.ch
Skyscraper 120 x 600 px 140 x 600 px 160 x 600 px max. 50 KB
max. 20 KB
offen
Wochenpreis CPM/TKP – 1500 – 1500 – –
Wochenpreis CPM/TKP 5000 – 5000 – – –
Leaderboard
Maxiboard
Newsletter Newsletter BASIC* Newsletter PRO**
Preis 1000 1800 –
Skyscraper
Versand BASIC PRO
*
14-täglicher Newsletter an ca. 18 000 Abonnenten, Textanzeige mit 350 Zeichen und 2 URLs
** 14-täglicher Newsletter an ca. 18 000 Abonnenten, Textanzeige (350 Zeichen) inkl. Bild (120 x 120 px) und 2 URLs
Rectangle
Sonderwerbeformen/Integrationen auf Anfrage. Wenden Sie sich an Ihren Berater oder Roberto Del Buono (
[email protected], Telefon +41 43 444 54 70).
Wallpaper
Technische Parameter
Rabattierung 5 000.–
2%
ab CHF 25 000.–
10 %
Dateiformate: GIF, JPEG oder Rich-Media (bei Flash Alternativ-JPEG oder -GIF mitliefern). Bei Problemen mit Rich-MediaVorlagen und Tag-in-Tag-Schaltungen wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 200.– erhoben.
ab CHF 10 000.–
4%
ab CHF 30 000.–
13 %
Datenanlieferung: Senden Sie die Werbemittel mit Angabe der Click-Through-URL an
[email protected]
ab CHF 15 000.–
6%
ab CHF 35 000.–
16 %
ab CHF 20 000.–
8%
ab CHF 40 000.–
20 %
ab CHF
Allgemeine Konditionen
Geschäftsbedingungen Soweit übertragbar, gelten die Geschäftsbedingungen des Beobachters.
Mindestbuchung: CHF 1000.– Preise: Die CPM-Preise verstehen sich pro 1000 Ad Impressions in Schweizer Franken, sofern nicht anders vermerkt. Alle Preise exkl. MwSt.
den Crossmedia-Rabatt von 10% auf zeigen t-An Prin für gilt t ebo Online-Preis: Ang agne. amp ne-K Onli r eine ng altu Sch bei
Rabatte: Die Rabatte richten sich nach dem Umsatz der gelieferten und verrechneten Banner. Insertionsschluss: Mindestens 3 Arbeitstage vor Aufschaltung Sujetwechsel: innerhalb eines Arbeitstages, ausser Sa, So und Feiertagen Beraterkommission: 5% auf alle Dispositionen, die über eine kommissionsberechtigte Werbe- und/oder Mediaagentur vermittelt werden. 15% für Dispositionen aus dem Ausland.
User-Struktur von beobachter.ch Quelle: NET-Metrix-Profile 2009-1
Online-Nutzung Struktur
Geschlecht:
Männner Frauen
56.4 % 43.6 %
Alter:
14 – 19 Jahre 20 – 29 Jahre 30 – 39 Jahre 40 – 49 Jahre 50 – 59 Jahre 60 – 69 Jahre ab 70 Jahre
4.8 % 14.7 % 20.8 % 21.1 % 19.5 % 14.7 % 4 .4 %
Schulbildung:
Obligatorisch Mittel Hoch
8.7 % 48.3 % 43.0 %
Brutto Haushaltseinkommen:
bis CHF 4000.– CHF 4001.– bis 8000.– Über CHF 8000.– Keine Angabe
8 .0 % 23 .4 % 30.2 % 38.4 %
NET-Metrix-Audit-Publikation September 2009 Visits: Unique Clients: Page Impressions:
OnlineWerbung
260 226 196 000 1 099 123
Insertionsbedingungen 1
2
3 3.1
3.2
3.3
4 4.1
4.2
4.3
Begriff des Insertionsvertrages Die Insertionsbedingungen regeln die vertraulichen Beziehungen zwischen dem Inserenten resp. dem beauftragten Werbevermittler und dem Verlag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Durch den schriftlichen oder mündlichen Abschluss eines Insertionsvertrages verpflichtet sich der Verleger, in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Anzeigenkunde die Insertionskosten zu bezahlen hat. Anwendbare Rechtsnormen Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Zuverlässigkeit Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind für Anzeigen eines einzelnen Anzeigenkunden zulässig. Für Konzerne und Holdinggesellschaften gelten spezielle Reglemente des SZW/VSW. Abschlüsse und deren Laufdauer Die Abschlusshöhe muss grundsätzlich bei der ersten Disposition, auf alle Fälle vor Erscheinen der ersten Anzeige bekannt sein. Die Laufdauer der Abschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion, sofern bei Abschlusserteilung nicht ein anderes Datum bestimmt wird: Sie beträgt 12 Monate und kann grundsätzlich nicht geändert werden. Beginnt die Laufdauer des Abschlusses bis und mit dem 15. eines Monats, so läuft sie bis Ende Vormonat des folgenden Jahres. Tarif und Tarifänderungen Ein Abschluss wird pro Publikation zum Grundtarif abgeschlossen. Dem Abschluss werden alle rabattberechtigten Anzeigenkategorien zum jeweils gültigen Tarif angerechnet. Änderungen der Preise, Rabatte und der MwSt. treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. Rabatte Frankenabschlussrabatt Für jeden Frankenabschluss hat der Auftraggeber Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt. Rückwirkender Rabatt Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, so wird der Rabatt auf Basis des Gesamtvolumens berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein rückwirkender Rabatt auf Ende Verrechnungsperiode gewährt. Wiederholungsrabatt Der Wiederholungsrabatt wird bei Aufträgen erteilt, welche die der Rabattskala entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von max. 12 Monaten) enthalten und gleich-
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Platzierungswünsche Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegengenommen. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. 9 Beanstandungen Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften Anzeige geleistet. Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Abbestellung von Anzeigen erfolgen auf Gefahr des Anzeigenkunden. Eine weitere Haftung wird abgelehnt. Druckfehler, die weder Sinn noch Wirkung der Anzeige stören, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Der Verlag gewährleistet eine drucktechnisch gute Wiedergabe der Anzeigen. Bedingung ist, dass der Auftraggeber für das jeweilige Druckverfahren einwandfreie, druckfertige Unterlagen liefert. Abweichungen vom verlangten Standard können dem Auftraggeber bekannt gegeben werden. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich der Druckverfahren, der verwendeten Papiere und Farben begründet und berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Verspätete Auslieferungen der Ausgaben, bedingt durch technische Störungen, berechtigen nicht zu Entschädigungen. Bei Druckmaterial, welches nicht den technischen Normen der Zeitschrift entspricht, wird jede Verantwortung abgelehnt. Mängelrügen müssen innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr entgegengenommen werden. Die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht, den Restbetrag dieser Rechnung gemäss den im Punkt «Zahlungsbedingungen» genannten Fristen zu begleichen. 10 Ablehnung von Anzeigen Der Verleger hat das Recht, Anzeigen und Spezialitäten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. 11 Beachtung der rechtlichen Vorschriften Für den Inhalt der Anzeigen und Spezialitäten ist der Auftraggeber gegenüber Verlag, Behörden und Leserschaft voll verantwortlich. Wird die Zeitschrift von Dritten haftbar gemacht, ver-pflichtet sich der Auftraggeber, die Zeitschrift von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen. Straf- und Zivilrecht: Vorbehaltlich der zwingenden presserechtlichen Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Er verpflichtet sich, den Verleger von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Anzeige stehen, vollständig freizustellen und schadlos zu halten. UWG: Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Falle einer Verletzung des UWG trägt der Anzeigenkunde die volle Verantwortung für allfällige, den Verleger betreffende Konsequenzen. Insbesondere verpflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtli-
4.4 4.5
5 5.1
5.2
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6.2
6.3
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zeitig disponiert werden. Die Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. Erweiterungen und Erneuerungen eines Wiederholungsauftrages sind möglich, sofern der entsprechende Auftrag vor Erscheinen der letzten Insertion in den vorgängig erwähnten Formen und innerhalb der Zeitspanne von 12 Monaten erteilt wird. Der Rabatt wird anhand des neuen Gesamtvolumens bzw. gemäss der entsprechenden Rabattstufe berechnet und unter Berücksichtigung der bereits abgerechneten Anzeigen rückwirkend gewährt. Wiederholungsaufträge sind auf jene Publikationen zu beschränken, deren Tarif entsprechende Möglichkeiten vorsehen. Rabattanpassungen Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz. Rabattnachbelastung Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine Rabattnachbelastung. Auf eine Rabattnachbelastung wird in der Regel verzichtet, wenn das fehlende Volumen nicht mehr als 3 Prozent der Abschlusshöhe beträgt. Vorzeitige Vertragsauflösung Sistierung durch den Anzeigenkunden Die Abbestellung oder Verschiebung fest erteilter Dispositionen kann auch bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis zum Anzeigenschluss angenommen werden. Vertragsauflösung durch den Verleger Sollte während der Vertragsdauer eine Publikation ihr Erscheinen einstellen, kann der Verleger ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Anzeigenkunde ist diesfalls nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verleger bleiben die Rabattbedingungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Zahlungsbedingungen Zahlungsfrist Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede Rabattberechtigung auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Verzugszins Werden Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der Verzugszins beträgt 5 Prozent (Art. 104 OR). Delkredere-Risiko Das Delkredere-Risiko eines Dritten ist vom Anzeigenkunden zu tragen, d.h., der Vertragspartner des Verlegers verpflichtet sich, für die Zahlungen oder für eine anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeit des vermittelten Dritten einzustehen. Zusätzliche Leistungen Ausserordentliche Aufwendungen plus MwSt. werden nach branchenüblichen Tarifen zusätzlich verrechnet. Als solche gelten Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaabrechnungen und -auswertungen usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenabrechnungen usw.) hinausgehen, sowie DTP-Kosten, Expressgebühren, häufige Auftragsmutationen, nachträgliche Neugruppierungen von Rechnungen, Zwischenmeldungen für laufende Dispositionen, Fremdleistungen etc.
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che Aufwendungen, die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu übernehmen. Inserate, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als solche zu erkennen sind, werden mit der Bezeichnung «Anzeige» kenntlich gemacht. Für redaktionell gestaltete Anzeigen dürfen weder die Grundschrift der Zeitschrift noch Zeitschriftentitel (Schrift und Signet) verwendet werden. Gegendarstellungsrecht Gemäss Art. 28 g ff. ZGB hat derjenige, der durch Tatsachendarstellungen in periodisch erscheinenden Medien in seiner Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist, Anspruch auf Gegendarstellung. Der Verlag kann die Gegendarstellung jedoch verweigern, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder wenn sie gegen das Recht oder die guten Sitten verstösst. Der Anzeigenkunde, der die beanstandete Tatsachenbehauptung veranlasst hat, verpflichtet sich, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden Kosten zu tragen. Immaterielle Übermittlung von Druckunterlagen Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger, Modem oder ISDN), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, wird jede Haftung abgelehnt. Weiter lehnt der Verleger jede Haftung ab, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwände werden nach effektivem Aufwand berechnet. Eine Haftung des Verlegers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Gut zum Druck Nur bei von uns erstellten Anzeigen (separate Verrechnung) ab gelieferten reprofähigen Vorlagen wird dem Inserenten vor Druckbeginn ein Probeabzug unterbreitet mit der Angabe, bis wann Korrekturen entgegengenommen werden können. Bleibt der Verlag bis zu diesem Termin ohne Bericht, so ist er zur Annahme berechtigt, dass die Anzeige «gut zum Druck» ist. Korrekturen, die von der Vorlage abweichen und eine Neubearbeitung der Lithos erfordern, können nur angenommen werden, wenn die dafür notwendige Zeit zur Verfügung steht und der Inserent für die Kosten aufkommt. Für gelieferte belichtungsfertige Daten wird kein Probeabzug erstellt. Druckunterlagen Für die termingerechte Lieferung der Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für geliefertes Druck- und Datenmaterial weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig. Tarifänderungen Tarifänderungen bleiben vorbehalten und treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala dem effektiv abgenommenen zusätzlichen Quantum entspricht. Gerichtsstand Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Gesellschaft, die den Insertionsvertrag geschlossen hat. In diesem Falle ist der Gerichtsstand Zürich. Diese Insertionsbedingungen gelten ab 01. 01.2010 und ersetzen alle früheren Fassungen.
Insertionsbedingungen
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Mark Iten Telefon +41 43 444 53 17 Fax +41 43 444 54 47
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