ften: Mit Beobachter-Themenhe denen Themenbereichen. hie rsc ve zu n ne tio ma or Inf 7 Mal pro Jahr vertiefte Preise und Leistungen 2009

Mit Beobachter Natur: die neue Beobachter-Zeitschrift 4 mal pro Jahr.

Die Beobachter-Welt

Beratungszentrum

Prix Courage

Zeitschrift

Buchverlag

Themenhefte

Internet

BeobachterNatur

SOS Beobachter

Beobachter ‡ ‡ ‡ ‡ ‡

Die führende Publikumszeitschrift der Schweiz Alle zwei Wochen fundierte Informationen zum Zeitgeschehen 933 000 Leserinnen und Leser, 99 % Abonnenten 21.7 % Reichweite Erscheint auch als E-Paper

Die Beobachter-Themenhefte ‡ Erscheinen 7 mal im Jahr als Beilage zum Beobachter ‡ Praktische Ratgeber-Magazine mit praxisnahen Nutzwerten zu aktuellen Themen ‡ Erscheint auch als E-Paper Mehr Informationen unter: www.beobachter.ch/ueber-uns

Beobachter online ‡ Die grösste Wissens- und Beratungssite der Schweiz ‡ Nutzwertorientierte, laufend aktualisierte Inhalte zu allen Lebensfragen ‡ Verschiedene Funktionen für User: Kommentieren von Artikeln und Austausch in Foren mit über 4000 registrierten Nutzern ‡ Einfache Navigation über Themen zur Lösung ‡ Über 1 Mio. Page Impressions, 187 000 Unique Clients

Jahr Neu: BeobachterNatur 10 Mal im h Tarif oder www.beobachternatur.c raten sepa e Sieh – 000 Startauflage: 40

Titelbeschrieb

Formate und Preise 1/6-Seite quer

1/1-Seite Bruttopreis

CHF 22 698.–

Ssp: 182 x 237 mm

2/3-Seite hoch

(Platzierung mit Textanschluss)

Bruttopreis

CHF 16 706.–

Ssp: 120 x 237 mm

2/3-Seite quer

CHF 16 706.–

Ssp: 182 x 167 mm

RA: 210 x 183 mm

(Platzierung mit Textanschluss)

Bruttopreis

CHF 13 322.–

Ssp: 088 x 237 mm

1/2-Seite quer

RA: 136 x 275 mm

(Platzierung mit Textanschluss)

Bruttopreis

1/2-Seite hoch

RA: 210 x 275 mm

RA: 104 x 275 mm

(Platzierung mit Textanschluss)

Bruttopreis Ssp: 182 x 121 mm

CHF 13 322.– RA: 210 x 137 mm

Bruttopreis

CHF 3 800.–

Format: 122 x 58 mm

1/8-Seite quer Bruttopreis

CHF 2 850.–

Format: 091 x 58 mm

1/12-Seite hoch Bruttopreis

CHF 01 899.–

Format: 060 x 58 mm

Streifen quer

(Platzierung mit Textanschluss)

Bruttopreis

CHF 03 518.–

Format: 182 x 25 mm

2/1-Panorama Bruttopreis Ssp: 388 x 237 mm

CHF 45 396.– RA: 420 x 275 mm

1/3-Seite hoch

(Platzierung mit Textanschluss)

Bruttopreis

CHF 08 580.–

Ssp: 058 x 237 mm

1/3-Seite quer

RA: 74 x 275 mm

(Platzierung mit Textanschluss)

Bruttopreis Ssp: 182 x 78 mm

CHF 08 580.– RA: 210 x 94 mm

1/4-Seite hoch Bruttopreis

RA: 420 x 137 mm

2. Umschlagseite Bruttopreis

CHF 26 102.–

RA: 210 x 275 mm

Bruttopreis

CHF 27 237.–

Gatefolder aussen (2 Seiten) CHF 06 263.–

Format: 182 x 58 mm

Bruttopreis

CHF 054 474.–

RA: 409 x 275 mm

1/6-Seite hoch

Gatefolder innen (3 Seiten) CHF 3 800.–

Format: 060 x 119 mm

‡ + 5 mm Beschnitt für randangeschnittene Anzeigen. Texte und Teile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm vom Hefttrand entfernt sein. ‡ Sämtliche Preise verstehen sich exkl. 7.6 % MwSt.

Formate und Preise

Ssp: 388 x 121 mm

CHF 25 376.–

RA: 210 x 275 mm

1/4-Seite quer

Bruttopreis

(Platzierung mit Textanschluss)

Bruttopreis

4. Umschlagseite CHF 06 263.–

Format: 090 x 119 mm

Bruttopreis

2x 1/2-Panorama

Bruttopreis

CHF 81 711.–

RA: 619 x 275 mm

‡ Die Preise gelten für 1- bis 4-farbige Anzeigen (Einheitstarif), basierend auf den Skalafarben Cyan, Magenta, Yellow und Schwarz. ‡ Inserate, die kleiner als 1/3-Seite sind, erscheinen auf einer Anzeigenseite.

Rabatte Pinnwand

Frankenabschlüsse CHF

10 000.–

2%

CHF

300 000.–

14 %

CHF

22 000.–

3%

CHF

350 000.–

15 %

CHF

35 000.–

4%

CHF

400 000.–

16 %

CHF

50 000.–

5%

CHF

450 000.–

17 %

CHF

65 000.–

6%

CHF

500 000.–

18 %

CHF

80 000.–

7%

CHF

550 000.–

19 %

CHF

100 000.–

8%

CHF

600 000.–

20 %

CHF

125 000.–

9%

CHF

650 000.–

21 %

CHF

150 000.–

10 %

CHF

700 000.–

22 %

CHF

175 000.–

11 %

CHF

800 000.–

23 %

CHF

200 000.–

12 %

CHF

900 000.–

24 %

CHF

250 000.–

13 %

CHF

1000 000.–

25 %

1–4-farbig

CHF 232.–

Gestaltete Anzeigen (1-spaltig 42,5 mm breit, Mindesthöhe: 15 mm) sind rabattberechtigt. Textanzeigen: Für Abonnenten: CHF 1.– pro Zeichen (Mindestbetrag CHF 30.–) Für Nichtabonnenten und Firmen: CHF 1.50 pro Zeichen (Mindestbetrag CHF 45.–). Betrag inkl. MwSt. gegen Vorauszahlung.

Anzeigenstrasse ‡ Ab 4 Seiten

3 x 2%

6 x 4%

9 x 6%

12 x 8 %

18 x 10 %

Abschluss- und Wiederholungsrabatte sind nicht kumulierbar.

24 x 12 %

25 % Zusatzrabatt

BK II/JUP II ‡ Beraterkommission II:

15 % auf alle Dispositionen, die über eine kommissionsberechtigte Werbe- und/oder Mediaagentur vermittelt werden. Auf Sonderwerbeformen wie Beilagen, Beihefter, Beikleber, Warenmuster etc. werden 5 % BK gewährt.

‡ Jahresumsatzprämie II:

Bei jährlicher Mindestabnahme von 3 Seiten pro Jahr in einer oder mehreren Zeitschriften des Axel Springer Schweiz Verlags.

Kumulierbar mit Buchungen im BeobachterNatur

Wiederholungsrabatte (Anzeigen bis max. 1/4-Seite)

pro 10 mm

JUP und BK sind nicht kumulierbar.

Erscheinungsplan 2010 Ausgabe

Erscheinungsdatum

KW

Anzeigenschluss

Ausgabe

Erscheinungsdatum

KW

Anzeigenschluss

1/10

008.01.2010

02

17.12.2009

14/10

009.07.2010

28

24.06.2010 008.07.2010

2/10

22.01.2010

04

00007.01.2010

15/10

23.07.2010

30

3/10

005.02.2010

06

21.01.2010

16/10

0806.08.2010

32

22.07.2010

4/10

19.02.2010

08

004.02.2010

17/10

20.08.2010

34

0005.08.2010

5/10

05.03.2010

10

18.02.2010

18/10

03.09.2010

36

19.08.2010

38

002.09.2010

6/10

19.03.2010

12

0004.03.2010

19/10

‡

17.09.2010

7/10

‡

02.04.2010

14

18.03.2010

20/10

‡

001.10.2010

40

16.09.2010

8/10

‡

16.04.2010

16

001.04.2010

21/10

15.10.2010

42

30.09.2010

30.04.2010

18

15.04.2010

22/10

29.10.2010

44

14.10.2010

9/10 10/10

‡

‡

14.05.2010

20

29.04.2010

23/10

1412.11.2010

46

28.10.2010

‡

28.05.2010

22

13.05.2010

24/10

26.11.2010

48

011.11.2010

12/10

1311.06.2010

24

27.05.2010

25/10

10.12.2010

50

25.11.2010

13/10

25.06.2010

26

10.06.2010

26/10

24.12.2010

52

008.12.2010

11/10

Die Annullationstermine entsprechen den Anzeigenschlussdaten. ‡ Ausgaben mit Themenheft

Rabatte Erscheinungsplan

Millionenkombi Die Nummer eins der Anzeigenkombis bei den Publikumszeitschriften! Kennzahlen Netto-Leser:

1.491 Mio.

Auflage:

608 459

Reichweite:

34,7%

1000-Leser-Preis (netto/netto): CHF 19.70 Preise 1/1-Seite (brutto):

CHF 46 698.–

Rabatt:

CHF 17 362.–

netto/netto:

CHF 29 336.–

Buchungs-Modalitäten Kombis Beobachter, TELE und TV-Star  ‡$EVFKOXVV%.-83EHUHFKWLJW  ‡$E6HLWH  ‡(UVFKHLQXQJLQQHUKDOEYRQ vier Kalenderwochen  ‡.HLQ6XMHWZHFKVHOP|JOLFK  ‡ EHL6SH]LDOLWlWHQ

Quellen: MACH Basic 2009-2, Deutschschweiz und WEMF-Auflagenbulletin 2009

%batt 25 bi-Ra

Kom

 

         

 

   

 

             

     

 

        

  



Beobachter-Themenhefte

          

 







 



 





 

‡ sind handliche Ratgeber-Magazine mit praxisnahem Nutzwert zu Beobachter-Themen ‡ sind dem Beobachter beigelegt und online als E-Paper abrufbar ‡ vermitteln hohen Nutzwert in Form von service orientierten Artikeln, Bewertungen, Vergleichen, Adressen und Internet-Links

     

                             

 

Themen und Erscheinungsdaten 2010 Schwerpunktthema

Ausgaben

Erscheinungsdatum

Anzeigenschluss

Bauen/Wohnen I

07/10

02.04.2010

04.03.2010

50 plus I

08/10

16.04.2010

18.03.2010

Outdoor

10/10

14.05.2010

15.04.2010

Gesundheit I

11/10

28.05.2010

29.04.2010

Bauen/Wohnen II

19/10

17.09.2010

19.08.2010

50 plus II

20/10

01.10.2010

02.09.2010

Gesundheit II

22/10

29.10.2010

30.09.2010

Die Annullationstermine entsprechen den Anzeigenschlussdaten. In Absprache realisieren wir weitere Themenheft-Ausgaben zusammen mit Partnern. Für eine individuelle Beratung nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner oder Sandra Peiti, Telefon 043 444 53 20, [email protected], Kontakt auf.

Millionenkombi Themenhefte

Spezialitäten Lose Beilagen

Beilagen mitgeheftet

Gewicht

Kosten je 1000 Ex.

Total Kosten brutto

Gewicht

Kosten je 1000 Ex.

Total Kosten brutto

bis 15 g

CHF

280.–

CHF 92 400.–

bis 15 g

CHF

168.–

CHF 55 440.–

16 – 25 g

CHF

293.–

CHF 96 690.–

16 – 25 g

CHF

178.–

CHF 58 740.–

26 – 35 g

CHF

311.–

CHF 102 630.–

26 – 35 g

CHF

203.–

CHF 66 990.–

36 – 49 g

CHF

338.–

CHF 111 540.–

36 – 49 g

CHF

231.–

CHF 76 230.–

ab 50 g

auf Anfrage

ab 50 g

auf Anfrage

Preise inklusive Porto und technische Kosten

Preise inklusive Porto und technische Kosten

Technische Bedingungen

Technische Bedingungen

‡ Mindestformat: Maximalformat:

105 x 148 mm 210 x 275 mm (nur Huckepack möglich)

‡ Mindestformat:

A6 (105 x 148 mm)

‡ Maximalformat:

‡ Splitbelegung:

Teilbelegung von mindestens 20 000 Exemplaren nach WG möglich. Splitzuschlag 10 %. Verschiebungsrecht vorbehalten.

210 x 275 mm (Heftformat) Fuss-/Frontbeschnitt: Abstand nicht anzuschneiden – der Elemente vom Formatbeschnitt mind. 8 mm wegen Bundverjüngung

‡ Ausrüstung:

Gefalzt, zu mindestens 100 Exemplaren nicht bandiert, innerhalb des Paketes unverschränkt.

‡ Splitbelegung:

Teilbelegung der Auflage nicht möglich

‡ Platzierung:

Die Beilagen werden im Beobachter eingesteckt oder auf der Rückseite des Beobachters aufgelegt. Der Versand erfolgt in einer Polyethylenfolie.

‡ Druckauflage:

330 000 Exemplare

wir Ihnen GesamtBeilagen-Package: Gerne bieten n an. Rufen Sie uns an! täte ziali Spe und Packages für Druck

Inserat mit Beikleber

Werbedeckblätter

Gewicht/Artikel

Kosten je 1000 Ex.

Total Kosten brutto

Postkarte

CHF

109.–

CHF 35 970.–

11– 25 g

CHF

150.–

CHF 49 500.–

26 – 49 g

CHF

184.–

CHF 60 720.–

ab 50 g

auf Anfrage

Warenmuster/Sachets

CHF

194.–

‡ Kosten je 1000 Exemplare: CHF 238.– inkl. technischer Kosten ‡ Format: 269 x 205 mm / 275 x 210 mm (Heftformat) ‡ Das Layout des Deckblattes ist dem Verlag zur Genehmigung vorzulegen.

Anlieferung

CHF 64 020.–

Preise inklusive Porto und technischer Kosten, exklusive Inseratekosten ‡ Platzierung: auf Anfrage

‡ Frühstens 7, spätestens 6 Arbeitstage vor Erscheinen müssen die Beilagen, Beihefter etc. in der Druckerei sein (Ringier Print Zofingen AG, Rampe 1–3, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen), Tel. 062 746 31 11/32 13. Wenn Beilagen verschränkt geliefert werden, sollten Päckchen von mind. 50 zu 50 Stück gemacht werden. Sämtliche eventuell anfallende Kosten oder Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. ‡ Druckauflage/Anlieferungsmenge: 330 000 Exemplare

Technische Bedingungen ‡ Formate und Stand:

auf Anfrage

‡ Mindestabnahme:

1/1-seitige Anzeige

‡ Ausrüstung:

auf Endformat geschnitten; Fehlleistungen bis zu 1% der zur Verfügung gestellten Anzahl liegen in der Toleranz.

‡ Papiergewicht:

mind. 150g/m2 max. 300g/m2, Postkarten müssen den Postvorschriften entsprechen.

‡ Besondere Bestimmungen: Sofern die Beilagen / Beihefter nicht von unserer Druckerei hergestellt werden, werden Vollständigkeit und Ausführung der gelieferten Prospekte von uns nicht nachgeprüft. Hinweise in Prospekten, die auf eine Zusammenarbeit resp. Partnerschaft mit dem Beobachter hindeuten, sind nicht erlaubt. (Beispiel: Ein Angebot für Beobachter-Leser.) ‡ Alle Preisangaben sind Einschaltkosten, exkl. Druckkosten. Sämtliche Spezialitäten sind abschluss- und kommissionsberechtigt; BK / JUP 5 % auf Spezialitäten.

Allgemeine Bedingungen ‡ Muster für Beilagen, Beihefter, Beikleber und Werbedeckblätter: Vor der definitiven Zusage 5 Muster und 1 Original zur Prüfung an uns. Für Beilagen, die wegen ihrer Dicke oder sonstiger Beschaffenheit Mehrarbeit verursachen, wird ein Zuschlag verrechnet. ‡ Zuschläge für Beilagen, Beihefter, Beikleber, Werbedeckblätter: Fremdinserate werden bei Vollbelegung pro Sujet/Seite mit 10 % auf den Preis einer Anzeigenseite belastet. Für das Exklusivitätsrecht in einer Ausgabe wird ein Zuschlag von 20 % erhoben.

Spezialitäten

Anfrage Weitere Sonderwerbeformen auf

Media-Daten Beglaubigte Auflage: Leser: Reichweite: Erscheinungsweise: Preis im Jahresabo:

308 527 Exemplare (beglaubigt WEMF 2009) 933 000 (MACH Basic 2009-2) 21.7 % (MACH Basic 2009-2) Alle zwei Wochen, Freitag CHF 84.– / Beobachter Assistance CHF 113.–

Preis im Einzelverkauf: Verbreitungsgebiet: Vertriebsart:

CHF 4.80 Deutschschweiz zu 99 % abonnierte Auflage, Kioskverkauf

Service Wir bieten Ihnen eine breite Palette von Serviceleistungen: ‡ Auswertung aus den WEMF-Studien MACH Basic, MACH Consumer, MACH Radar über die Beobachter-Leserschaft, ihr Profil und ihr Konsumverhalten. Wir erstellen auch Dokumentationen, die ganz gezielt auf Ihre Bedürfnisse, das heisst Ihre Ziele und Zielgruppen, ausgerichtet sind. ‡ Angaben aus den WEMF-Internetstudien NET-Metrix-Audit und NET-Metrix-Profile ‡ Daten aus eigenen Leserschaftsforschungen zu Anzeigenbeachtung, Anmutung, Produkte- und Kaufinteresse, Lesegewohnheiten und zu weiteren interessanten Themenbereichen ‡ Mediaberatung, -planung unter Einbezug aller Schweizer Titel, entsprechend Ihren Vorgaben

Leserschaftsprofil Beobachter 933’000 Leser Struktur in %

Deutschschweiz 4’293’000 Personen Struktur in %

Geschlecht: Männner Frauen

47 53

49 51

Alter: 20 – 34 Jahre 35 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre ab 65 Jahre

18 28 28 23

24 28 21 18

Beobachter-LeserInnen

434’000 499’000

169’000 260’000 257’000 216’000

Reichweite

Affinität

21 % 23 %

94 105

16 % 22 % 29 % 28 %

74 99 131 131

Wohnort: Stadt/Agglomeration Land

72 28

73 27

Schulbildung: Lehre / Berufsschule Matura / Diplommittelschule Lehrkräfte-Seminar Höhere Fachschule Universität

53 5 3 16 10

48 6 2 13 13

Brutto-Haushaltseinkommen: bis CHF 3999.– CHF 4000.– bis CHF 5999.– CHF 6000.– bis CHF 7999.– CHF 8000.– bis CHF 9999.– CHF 10000.– und mehr

14 22 23 18 22

15 23 23 17 22

Haushaltsgrösse: 1 Person 2 Personen 3 und mehr Personen

17 39 44

18 33 49

Haushalttyp: Haushalt mit Kind bis 5 Jahre Haushalt mit Kind bis 13 Jahre Haushalt mit Kind bis 19 Jahre

12 26 36

13 28 41

115’000

Berufliche Stellung: Selbständige Ang. m. Vorgesetztenfunktion Ang. o. Vorgesetztenfunktion

8 16 35

8 15 38

72’000 146’000

21 % 23 %

99 104

24 % 20 % 30 % 25 % 18 %

110 94 137 117 081

20 % 21 % 22 % 23 % 21 %

94 98 103 107 098

20 % 26 % 20 %

92 120 90

336’000

21 % 20 % 19 %

94 94 88

328’000

22 % 23 % 20 %

101 106 93

668’000 265’000

496’000 51’000 25’000 145’000 96’000

131’000 206’000 218’000 172’000 206’000

158’000 365’000 410’000

242’000

Media-Daten

Beobachter-Penetrationsanalyse WGs

Gebiete

WG 11

Genf

WG 12

Waadt

WG 13

Auflage

Reichweite

*

WGs

Gebiete

900



WG 29

Bündner Oberland

1 270



WG 31

Neuenburg

420



WG 14

Jura

600

WG 15

Fribourg

WG 16

Unterwallis

WG 21

Reichweite

5 230

23 %

Basel

33 700

24 %

WG 32

Solothurn

22 580

23 %



WG 33

Berner Seeland

9 820

24 %

950



WG 34

Berner Mittelland

30 900

21 %

520



WG 41

Aargau

27 050

24 %

Luzern, Ob-, Nidwalden

23 150

20 %

WG 42

Schaffhausen

5 900

25 %

WG 22

Berner Oberland

12 250

23 %

WG 43

Zürich

72 900

19 %

WG 23

Oberwallis

3 300

23 %

WG 44

Thurgau

13 850

22 %

WG 24

Zug

5 980

21 %

WG 51

Tessin

2 700



WG 25

Uri, Schwyz

5 850

21 %

WG 61

Liechtenstein

1 100

18 %

WG 26

St.Gallen, AI, AR

21 700

22 %

Kioske

Deutschschweiz

7 500



WG 27

Glarus

10 400

26 %

WG 28

Bündner Unterland

9 480

22 %

Total Druckauflage

WG = Wirtschaftsgebiet

*

Auflage

Quelle: MACH Basic 2009-2

330 000

*

Technische Daten Zeitschriftenformat:

210 x 275 mm

Satzspiegel:

182 x 237 mm

Randangeschnittene Inserate: + 5 mm Beschnitt auf allen Aussenseiten. Texte und Bildteile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm vom Heftrand entfernt sein. Druckverfahren:

4-Farben-Rollenoffset-Rotationsdruck

Rasterweite:

54er-Raster

Auflösung:

120 L/cm (300 dpi)

Rasterpunktform:

Punktraster, elliptisch

Rasterwinkelung:

Schwarz 45°, Cyan 15°, Magenta 75°, Gelb 0°

Farben:

Europaskala

Farbreihenfolge:

Schwarz, Cyan, Magenta, Gelb

Farbendeckung/UCR: Unterfarbenreduzierung bis Maximaldeckung von 280% Auflagepapier:

Perlentop Satin, weiss, gestrichen, matt satiniert, holzhaltig, 60 g/m2

Dichtewert:

Für Vollton und Punktverbreiterung gilt die ISO-Norm 12647-2

ISO-Norm, EURO-Standard:

siehe unter www.eci.org

Kontrollstreifen:

Proof Medienkeil Brunner

Andruck / Proof / Druckersatz: Zur farbverbindlichen Wiedergabe Ihrer Druckunterlagen benötigen wir ein auf auflagepapierähnlichem Träger hergestelltes Proof oder einen Andruck. Zur Überprüfung der Farbwerte muss der UGRA/FOGRA-Medienkeil integriert sein.

Anlieferung Druckmaterial: Ringier Print Zofingen AG, Swissprinters Premedia, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen, [email protected] Digitale Vorlagen: wenn möglich als Highend-PDF (Schriften einbetten). PC/ Windows nur als PDF- oder Tiff-Datei. Misch- und Pantonefarben müssen auf den gelieferten Daten bereits in Skalafarben (CMYK) umdefiniert sein. Verwendete Logos, Bilder und Schriften müssen im selben Ordner mitgeliefert werden. Programme: Alle gängigen Grafik- und Layoutprogramme. Datenübermittlung PrintOnline (POLDIRECT): Für die Übermittlung elektronischer Daten bevorzugen wir die Branchenlösung POLDIRECT von Print Online. Damit werden die Anzeigen schnell und direkt übermittelt, zentral geprüft und archiviert, ohne zusätzliche Kosten für den Datensender. Informationen zu POLDIRECT finden sie unter www.printonline.ch, [email protected] oder Telefon 044 258 17 70 Datenkontrolle: Für die Datenkontrolle benötigen wir in jedem Fall einen den gelieferten Daten entsprechenden Anzeigenabzug (Proof, Laserprint usw.). Liegt uns dieser nicht rechtzeitig vor, lehnen wir jede Verantwortung für die korrekte Erscheinung ab. Datenverwaltung: Gelieferte Datenträger werden nur auf Verlangen zurückgesandt. Datenträger werden 3 Monate nach der letzten Erscheinung gelöscht respektive vernichtet. Medienvorstufe: Ringier Print Zofingen AG Swissprinters Premedia Frau Esther Leuenberger Brühlstrasse 5 4800 Zofingen Telefon +41 62 746 36 84 Fax +41 62 746 31 83 [email protected]

Druckerei: Ringier Print Zofingen AG, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen

Penetrationsanalyse Technische Daten

Online-Werbung Werbeformen

Site beobachter.ch beobachter.ch beobachter.ch

Platzierung Homepage Rubriken Run of Site

Fullbanner 468 x 60 px

Leaderboard 728 x 90 px

Maxiboard 994 x 118 px

max. 50 KB

max. 50 KB

max. 50 KB

Fullbanner

Platzierung Homepage Rubriken Run of Site

Rectangle 300 x 250 px max. 50 KB

Wallpaper 728 x 90 px 994 x 118 px 160 x 600 px max. 50 KB

Wochenpreis CPM/TKP Wochenpreis CPM/TKP Wochenpreis CPM/TKP Wochenpreis CPM/TKP Wochenpreis CPM/TKP Wochenpreis CPM/TKP 150 90 – – – 90 – 110 – 70 – 100 150 90 – – – 90 – 110 – 70 – 100 120 – 80 – – – 80 – 100 – 60 – Publireportage inkl. Advertorial

Advertorial Anrisstext und Bild

Site beobachter.ch beobachter.ch beobachter.ch

Skyscraper 120 x 600 px 140 x 600 px 160 x 600 px max. 50 KB

max. 20 KB

offen

Wochenpreis CPM/TKP – 1500 – 1500 – –

Wochenpreis CPM/TKP 5000 – 5000 – – –

Leaderboard

Maxiboard

Newsletter Newsletter BASIC* Newsletter PRO**

Preis 1000 1800 –

Skyscraper

Versand BASIC PRO

*

14-täglicher Newsletter an ca. 18 000 Abonnenten, Textanzeige mit 350 Zeichen und 2 URLs

** 14-täglicher Newsletter an ca. 18 000 Abonnenten, Textanzeige (350 Zeichen) inkl. Bild (120 x 120 px) und 2 URLs

Rectangle

Sonderwerbeformen/Integrationen auf Anfrage. Wenden Sie sich an Ihren Berater oder Roberto Del Buono ([email protected], Telefon +41 43 444 54 70).

Wallpaper

Technische Parameter

Rabattierung 5 000.–

2%

ab CHF 25 000.–

10 %

‡ Dateiformate: GIF, JPEG oder Rich-Media (bei Flash Alternativ-JPEG oder -GIF mitliefern). Bei Problemen mit Rich-MediaVorlagen und Tag-in-Tag-Schaltungen wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 200.– erhoben.

ab CHF 10 000.–

4%

ab CHF 30 000.–

13 %

‡ Datenanlieferung: Senden Sie die Werbemittel mit Angabe der Click-Through-URL an [email protected]

ab CHF 15 000.–

6%

ab CHF 35 000.–

16 %

ab CHF 20 000.–

8%

ab CHF 40 000.–

20 %

ab CHF

Allgemeine Konditionen

Geschäftsbedingungen Soweit übertragbar, gelten die Geschäftsbedingungen des Beobachters.

‡ Mindestbuchung: CHF 1000.– ‡ Preise: Die CPM-Preise verstehen sich pro 1000 Ad Impressions in Schweizer Franken, sofern nicht anders vermerkt. Alle Preise exkl. MwSt.

den Crossmedia-Rabatt von 10% auf zeigen t-An Prin für gilt t ebo Online-Preis: Ang agne. amp ne-K Onli r eine ng altu Sch bei

‡ Rabatte: Die Rabatte richten sich nach dem Umsatz der gelieferten und verrechneten Banner. ‡ Insertionsschluss: Mindestens 3 Arbeitstage vor Aufschaltung ‡ Sujetwechsel: innerhalb eines Arbeitstages, ausser Sa, So und Feiertagen ‡ Beraterkommission: 5% auf alle Dispositionen, die über eine kommissionsberechtigte Werbe- und/oder Mediaagentur vermittelt werden. 15% für Dispositionen aus dem Ausland.

User-Struktur von beobachter.ch Quelle: NET-Metrix-Profile 2009-1

Online-Nutzung Struktur

Geschlecht:

Männner Frauen

56.4 % 43.6 %

Alter:

14 – 19 Jahre 20 – 29 Jahre 30 – 39 Jahre 40 – 49 Jahre 50 – 59 Jahre 60 – 69 Jahre ab 70 Jahre

4.8 % 14.7 % 20.8 % 21.1 % 19.5 % 14.7 % 4 .4 %

Schulbildung:

Obligatorisch Mittel Hoch

8.7 % 48.3 % 43.0 %

Brutto Haushaltseinkommen:

bis CHF 4000.– CHF 4001.– bis 8000.– Über CHF 8000.– Keine Angabe

8 .0 % 23 .4 % 30.2 % 38.4 %

NET-Metrix-Audit-Publikation September 2009 Visits: Unique Clients: Page Impressions:

OnlineWerbung

260 226 196 000 1 099 123

Insertionsbedingungen 1

2

3 3.1

3.2

3.3

4 4.1

4.2

4.3

Begriff des Insertionsvertrages Die Insertionsbedingungen regeln die vertraulichen Beziehungen zwischen dem Inserenten resp. dem beauftragten Werbevermittler und dem Verlag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Durch den schriftlichen oder mündlichen Abschluss eines Insertionsvertrages verpflichtet sich der Verleger, in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Anzeigenkunde die Insertionskosten zu bezahlen hat. Anwendbare Rechtsnormen Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Zuverlässigkeit Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind für Anzeigen eines einzelnen Anzeigenkunden zulässig. Für Konzerne und Holdinggesellschaften gelten spezielle Reglemente des SZW/VSW. Abschlüsse und deren Laufdauer Die Abschlusshöhe muss grundsätzlich bei der ersten Disposition, auf alle Fälle vor Erscheinen der ersten Anzeige bekannt sein. Die Laufdauer der Abschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion, sofern bei Abschlusserteilung nicht ein anderes Datum bestimmt wird: Sie beträgt 12 Monate und kann grundsätzlich nicht geändert werden. Beginnt die Laufdauer des Abschlusses bis und mit dem 15. eines Monats, so läuft sie bis Ende Vormonat des folgenden Jahres. Tarif und Tarifänderungen Ein Abschluss wird pro Publikation zum Grundtarif abgeschlossen. Dem Abschluss werden alle rabattberechtigten Anzeigenkategorien zum jeweils gültigen Tarif angerechnet. Änderungen der Preise, Rabatte und der MwSt. treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. Rabatte Frankenabschlussrabatt Für jeden Frankenabschluss hat der Auftraggeber Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt. Rückwirkender Rabatt Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, so wird der Rabatt auf Basis des Gesamtvolumens berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein rückwirkender Rabatt auf Ende Verrechnungsperiode gewährt. Wiederholungsrabatt Der Wiederholungsrabatt wird bei Aufträgen erteilt, welche die der Rabattskala entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von max. 12 Monaten) enthalten und gleich-

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Platzierungswünsche Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegengenommen. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. 9 Beanstandungen Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften Anzeige geleistet. Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Abbestellung von Anzeigen erfolgen auf Gefahr des Anzeigenkunden. Eine weitere Haftung wird abgelehnt. Druckfehler, die weder Sinn noch Wirkung der Anzeige stören, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Der Verlag gewährleistet eine drucktechnisch gute Wiedergabe der Anzeigen. Bedingung ist, dass der Auftraggeber für das jeweilige Druckverfahren einwandfreie, druckfertige Unterlagen liefert. Abweichungen vom verlangten Standard können dem Auftraggeber bekannt gegeben werden. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich der Druckverfahren, der verwendeten Papiere und Farben begründet und berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Verspätete Auslieferungen der Ausgaben, bedingt durch technische Störungen, berechtigen nicht zu Entschädigungen. Bei Druckmaterial, welches nicht den technischen Normen der Zeitschrift entspricht, wird jede Verantwortung abgelehnt. Mängelrügen müssen innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr entgegengenommen werden. Die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht, den Restbetrag dieser Rechnung gemäss den im Punkt «Zahlungsbedingungen» genannten Fristen zu begleichen. 10 Ablehnung von Anzeigen Der Verleger hat das Recht, Anzeigen und Spezialitäten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. 11 Beachtung der rechtlichen Vorschriften Für den Inhalt der Anzeigen und Spezialitäten ist der Auftraggeber gegenüber Verlag, Behörden und Leserschaft voll verantwortlich. Wird die Zeitschrift von Dritten haftbar gemacht, ver-pflichtet sich der Auftraggeber, die Zeitschrift von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen. Straf- und Zivilrecht: Vorbehaltlich der zwingenden presserechtlichen Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Er verpflichtet sich, den Verleger von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Anzeige stehen, vollständig freizustellen und schadlos zu halten. UWG: Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Falle einer Verletzung des UWG trägt der Anzeigenkunde die volle Verantwortung für allfällige, den Verleger betreffende Konsequenzen. Insbesondere verpflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtli-

4.4 4.5

5 5.1

5.2

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6.2

6.3

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zeitig disponiert werden. Die Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. Erweiterungen und Erneuerungen eines Wiederholungsauftrages sind möglich, sofern der entsprechende Auftrag vor Erscheinen der letzten Insertion in den vorgängig erwähnten Formen und innerhalb der Zeitspanne von 12 Monaten erteilt wird. Der Rabatt wird anhand des neuen Gesamtvolumens bzw. gemäss der entsprechenden Rabattstufe berechnet und unter Berücksichtigung der bereits abgerechneten Anzeigen rückwirkend gewährt. Wiederholungsaufträge sind auf jene Publikationen zu beschränken, deren Tarif entsprechende Möglichkeiten vorsehen. Rabattanpassungen Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz. Rabattnachbelastung Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine Rabattnachbelastung. Auf eine Rabattnachbelastung wird in der Regel verzichtet, wenn das fehlende Volumen nicht mehr als 3 Prozent der Abschlusshöhe beträgt. Vorzeitige Vertragsauflösung Sistierung durch den Anzeigenkunden Die Abbestellung oder Verschiebung fest erteilter Dispositionen kann auch bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis zum Anzeigenschluss angenommen werden. Vertragsauflösung durch den Verleger Sollte während der Vertragsdauer eine Publikation ihr Erscheinen einstellen, kann der Verleger ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Anzeigenkunde ist diesfalls nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verleger bleiben die Rabattbedingungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Zahlungsbedingungen Zahlungsfrist Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede Rabattberechtigung auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Verzugszins Werden Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der Verzugszins beträgt 5 Prozent (Art. 104 OR). Delkredere-Risiko Das Delkredere-Risiko eines Dritten ist vom Anzeigenkunden zu tragen, d.h., der Vertragspartner des Verlegers verpflichtet sich, für die Zahlungen oder für eine anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeit des vermittelten Dritten einzustehen. Zusätzliche Leistungen Ausserordentliche Aufwendungen plus MwSt. werden nach branchenüblichen Tarifen zusätzlich verrechnet. Als solche gelten Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaabrechnungen und -auswertungen usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenabrechnungen usw.) hinausgehen, sowie DTP-Kosten, Expressgebühren, häufige Auftragsmutationen, nachträgliche Neugruppierungen von Rechnungen, Zwischenmeldungen für laufende Dispositionen, Fremdleistungen etc.

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che Aufwendungen, die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu übernehmen. Inserate, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als solche zu erkennen sind, werden mit der Bezeichnung «Anzeige» kenntlich gemacht. Für redaktionell gestaltete Anzeigen dürfen weder die Grundschrift der Zeitschrift noch Zeitschriftentitel (Schrift und Signet) verwendet werden. Gegendarstellungsrecht Gemäss Art. 28 g ff. ZGB hat derjenige, der durch Tatsachendarstellungen in periodisch erscheinenden Medien in seiner Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist, Anspruch auf Gegendarstellung. Der Verlag kann die Gegendarstellung jedoch verweigern, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder wenn sie gegen das Recht oder die guten Sitten verstösst. Der Anzeigenkunde, der die beanstandete Tatsachenbehauptung veranlasst hat, verpflichtet sich, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden Kosten zu tragen. Immaterielle Übermittlung von Druckunterlagen Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger, Modem oder ISDN), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, wird jede Haftung abgelehnt. Weiter lehnt der Verleger jede Haftung ab, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwände werden nach effektivem Aufwand berechnet. Eine Haftung des Verlegers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Gut zum Druck Nur bei von uns erstellten Anzeigen (separate Verrechnung) ab gelieferten reprofähigen Vorlagen wird dem Inserenten vor Druckbeginn ein Probeabzug unterbreitet mit der Angabe, bis wann Korrekturen entgegengenommen werden können. Bleibt der Verlag bis zu diesem Termin ohne Bericht, so ist er zur Annahme berechtigt, dass die Anzeige «gut zum Druck» ist. Korrekturen, die von der Vorlage abweichen und eine Neubearbeitung der Lithos erfordern, können nur angenommen werden, wenn die dafür notwendige Zeit zur Verfügung steht und der Inserent für die Kosten aufkommt. Für gelieferte belichtungsfertige Daten wird kein Probeabzug erstellt. Druckunterlagen Für die termingerechte Lieferung der Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für geliefertes Druck- und Datenmaterial weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig. Tarifänderungen Tarifänderungen bleiben vorbehalten und treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala dem effektiv abgenommenen zusätzlichen Quantum entspricht. Gerichtsstand Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Gesellschaft, die den Insertionsvertrag geschlossen hat. In diesem Falle ist der Gerichtsstand Zürich. Diese Insertionsbedingungen gelten ab 01. 01.2010 und ersetzen alle früheren Fassungen.

Insertionsbedingungen

Kontakte Verlag und Redaktion

Verlagsgeschäftsführung

Chefredaktion

Leitung Werbemarkt

Verkaufsservice

Verkauf Zentralschweiz/Zürich

René Renggli Telefon +41 41 442 13 13 Fax +41 41 442 13 14 [email protected]

Verkauf Zürich/Ostschweiz/ Liechtenstein/Agenturen

Elvira Werro Telefon +41 43 444 53 15 [email protected]

Verkauf Bern/Basel/Solothurn/ Oberwallis

Werner Salzmann Telefon +41 79 345 45 20 [email protected]

Balz Hosang (Publizistischer Leiter) Andres Büchi (Chefredaktor) Remo Leupin (Themenhefte und Natur)

Verkauf Romandie

Brigitte Lopez-y-Martin Telefon +41 79 616 49 41 [email protected]

Sandra Peiti Telefon +41 43 444 53 20 [email protected]

Verkauf Online-Agenturen

Roberto Del Buono Telefon +41 43 444 54 70 [email protected]

Verkauf Deutschland

iq media marketing gmbh Jörg Hoffmann Kasernenstrasse 67, D-40 213 Düsseldorf Telefon +49 211 887 23 82 Fax +49 211 887 29 19 [email protected]

Verkauf Österreich

iq media marketing gmbh Mag. (FH) Michael Schachinger Kasernenstrasse 67, D-40 213 Düsseldorf Telefon +49 211 887 23 82 Fax +49 211 887 29 19 [email protected]

Axel Springer Schweiz AG Beobachter Förrlibuckstrasse 70 Postfach, 8021 Zürich Telefon +41 43 444 52 52 Fax +41 43 444 53 53 www.beobachter.ch Roland Wahrenberger Telefon +41 43 444 53 00 [email protected]

Mark Iten Telefon +41 43 444 53 17 Fax +41 43 444 54 47 [email protected]