Preise und Leistungen der DB Cargo AG
Gültig ab 1. Januar 2017
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Preise und Leistungen DB Cargo 1 Allgemeines 04
3.1.12 Transportauftrag 3.1.13 Vermietung von Güterwagen 3.1.14 Verwiegen 2 Basisleistung und Frachten 04 3.1.15 Vorgabe von Restriktionen mit Auswirkung auf 2.1 Frachten des Wagenladungsverkehrs Transportweg /-geschwindigkeit (WLV) 04 3.1.16 Vorgabe von Restriktionen 2.1.1 Frachten bei Wagengestellung mit Auswirkung auf die durch DB Cargo 04 Zugbildung, Zugauflösung und 2.1.2 Frachten bei Wagengestellung Zugzusammenstellung durch den Kunden 07 3.1.17 Zollabwicklung 2.1.3 Frachten im Leerlauf 07 3.1.18 Zusätzliche Bedienung 2.1.4 Zahlungsvermerke 09 3.1.19 Zusätzliches Rangieren 2.2 2.2.1 2.2.2
Frachten des Kombinierten Verkehrs (KV) 10 Frachten für nationale Verkehre 10 Frachten im Leerlauf 11
3 Zusatz- und Sonderleistungen 13 3.1 Zusatzleistungen Wagenladungsverkehr 13 3.1.1 Abrufverfahren 13 3.1.2 Abstellen von Wagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen 13 3.1.3 Aufpreise 13 3.1.4 Beförderung von Wagen mit Ladungsrückständen 13 3.1.5 Nutzung von Infrastruktur 13 3.1.6 Gefahrgutbeförderung 13 3.1.7 Locofrachten 14 3.1.8 Reinigung öffentlicher Ladestraßen 14 3.1.9 Reinigung und Entseuchung von Güterwagen 14 3.1.10 Sammelverfahren: Pufferung von Wagen 14 3.1.11 Steuerung des Wagenzulaufs im Versand und Empfang 14
Zu beziehen unter Bestellnummer TAPL 0110 von DB Kommunikationstechnik GmbH Medien- und Kommunikationsdienste Logistikcenter Kriegsstraße 136 76133 Karlsruhe Fax: +49 (0) 721 9385509 E-Mail:
[email protected]
14 14 14
14
15 15 15 15
3.2 Zusatzleistungen Kombinierter Verkehr 16 3.2.1 Abstellen von Ladeeinheiten 16 3.2.2 Abstellen von Wagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen 16 3.2.3 Aufpreise 16 3.2.4 Nutzung von Infrastruktur 16 3.2.5 Gefahrgutbeförderung 16 3.2.6 Locofrachten 16 3.2.7 Transportauftrag 17 3.2.8 Vermietung bahneigener LE 17 3.2.9 Zollabwicklung 17 3.3 Sonderleistungen 17 3.4 Weitere Bestimmungen 17 3.4.1 Ersatz von Schäden an Wagen 17 3.4.2 Kurzfristbestellung Ganzzug (WLV) 17 3.4.3 Ladefristen 17 3.4.4 Gleisbenutzung bei Überschreiten der Ladefrist auf bahneigenen Gleisen 17 3.4.5 Rückgabe nicht verwendungsfähiger Wagen (WLV) 17 3.4.6 Standgeld 18 3.4.7 Stornierung (WLV) 19 3.4.8 Vertragswidrige Nutzung der Wagen von DB Cargo 19
Die Herausgabe dieser „Preise und Leistungen der DB Cargo AG“ sowie dazu erscheinenden Änderungen und Ergänzungen werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ bekannt gemacht. Die jeweils gültige Fassung der Preise und Leistungen der DB Cargo AG ist im Internet unter www.dbcargo.com/alb abrufbar. 3
Preise und Leistungen DB Cargo
1 Allgemeines Dies sind die Preise und Leistungen der DB Cargo AG (nachfolgend „DB Cargo“) für den Wagenladungsverkehr (nachfolgend „WLV“) und den Kombinierten Verkehr (nachfolgend „KV“). Sie gelten, soweit nachstehend nicht anders geregelt, für den nationalen und internationalen
Schienengüterverkehr. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden die Frachten und übrigen Entgelte nach den Bestimmungen dieser Preise und Leistungen berechnet.
2 Basisleistung und Frachten 2.1 Frachten des Wagenladungsverkehrs (WLV) Die in den Preislisten genannten Preise (Frachten) und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird für den umsatzsteuerpflichtigen Gesamtbetrag berechnet. Die Entfernungen werden dem Entfernungswerk von DB Cargo für den Eisenbahngüterverkehr entnommen.
2.1.1 F rachten bei Wagengestellung durch DB Cargo Die Frachten der nachstehenden Preisliste umfassen folgenden Leistungsumfang: – die Bereitstellung der Wagen innerhalb der festgelegten Ladefristen für die Be- und Entladung im öffentlichen Ladegleis bzw. an der vereinbarten Übergabestelle des Versandorts sowie – den Transport der Wagen bis in das öffentliche Ladegleis bzw. bis an die vereinbarte Übergabestelle einschließlich der Bahnwagen. Darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Fracht für jeden Wagen gesondert berechnet.
4
Für die Frachtberechnung wird das wirkliche Gewicht für jeden Wagen auf die volle Tonne in der Weise gerundet, dass Gewichte unter 500 kg abgerundet, Gewichte von 500 kg und mehr aufgerundet werden. Das Gewicht bestimmt die anzuwendende Preisreihe in den Preistafeln. Ist eine Mindestauslastung vereinbart, wird die Fracht auch mindestens für diese Auslastung berechnet. Sind die zu einer Sendung gehörenden Güter wegen ihrer Länge auf mehrere Wagen verladen, so wird jeder Wagen (ggf. nur bis zu seiner anwendbaren Lastgrenze) als zu gleichen Teilen belastet angesehen. Für leere Schutz- oder Zwischenwagen wird die Fracht nach Preistafel 1, Gewichtsstufe bis 13,499 t abzüglich 25 % unter Preislistennummer 0123 000 berechnet. Für beladene Schutz- oder Zwischenwagen wird nur die Fracht für das aufgeladene Gut nach der jeweiligen Preisliste berechnet. Für Schienenfahrzeuge, die auf eigenen Rädern befördert werden, wird der Preis nach der Preistafel 1 (für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen) für das Eigengewicht zuzüglich des Gewichts der ggf. zugeladenen Güter berechnet. Darauf wird ein Abschlag von 25 % berechnet (Preislistennummer 0112 003). EUR-Paletten zum Tausch werden im Volllauf frachtfrei befördert, wenn das Eigengewicht der Paletten im Frachtbrief oder in der Nachweisung / Wagenliste getrennt von dem Gewicht des Ladegutes angegeben ist.
Preise und Leistungen DB Cargo Preistafel 1 für Frachten des WLV (Preislistennummer 01 10 007) Für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen Sendungsgewicht in t Entfernung bis km
bis 13,499
13,500 –17,499
17,500–21,499
21,500–25,499
25,500–30,499
jede weitere Tonne kostet
Wagenpreise in EUR
100
709
709
709
780
870
31
110
721
721
741
828
929
35
120
721
721
782
870
975
39
130
812
812
817
914
1024
40
140
812
812
858
957
1071
41
150
849
849
893
998
1121
42
160
849
849
932
1041
1166
44
170
866
866
968
1084
1212
44
180
866
889
1009
1126
1264
45
190
904
926
1051
1168
1310
48
200
904
959
1084
1211
1361
48
220
904
1006
1140
1273
1424
53
240
926
1064
1207
1348
1509
55
260
975
1126
1276
1424
1598
59
280
1028
1188
1343
1502
1680
65
300
1081
1247
1411
1577
1764
67
320
1127
1304
1477
1650
1845
68
340
1174
1356
1539
1718
1923
71
360
1224
1409
1598
1786
1998
72
380
1269
1465
1657
1850
2073
75
400
1313
1516
1720
1917
2150
76
450
1383
1598
1806
2018
2262
82
500
1477
1703
1931
2156
2414
91
550
1564
1804
2046
2284
2559
94
600
1647
1898
2151
2403
2689
99
650
1723
1991
2254
2514
2820
104
700
1800
2081
2355
2632
2946
106
750
1863
2149
2431
2717
3042
111
800
1903
2196
2486
2778
3113
117
850
1948
2244
2544
2842
3182
118
900
1989
2293
2601
2903
3251
119
950
2032
2344
2654
2966
3321
123
1000
2073
2394
2711
3026
3394
125
1100
2139
2468
2794
3121
3498
129
1200
2222
2566
2905
3248
3636
133
1300
2308
2666
3020
3371
3779
137
1400
2394
2764
3130
3498
3915
145
1500
2480
2862
3242
3624
4053
147
5
Preise und Leistungen DB Cargo Preistafel 1 für Frachten des WLV (Preislistennummer 01 10 007) Für Transporte in einem Wagen mit mehr als zwei Achsen und einer Ladelänge bis zu 26,99 m Sendungsgewicht in t Entfernung bis km
6
bis 34,499
34,500 39,500 44,500 49,500 54,500 59,500 64,500 69,500 jede weitere –39,499 –44,499 –49,499 –54,499 –59,499 –64,499 –69,499 –74,499 Tonne kostet
Wagenpreise in EUR
100
1077
1194
1345
1495
1648
1799
1951
2103
2224
29
110
1147
1272
1433
1593
1755
1917
2082
2239
2369
31
120
1205
1339
1507
1676
1845
2015
2186
2357
2492
35
130
1266
1404
1580
1759
1936
2114
2291
2469
2611
39
140
1325
1469
1653
1841
2026
2215
2402
2586
2738
40
150
1383
1533
1727
1923
2117
2310
2508
2701
2859
41
160
1444
1599
1800
2006
2208
2412
2612
2819
2978
42
170
1502
1665
1873
2087
2294
2509
2721
2929
3102
43
180
1559
1729
1950
2164
2390
2609
2827
3047
3224
44
190
1620
1796
2020
2247
2476
2704
2930
3161
3345
45
200
1679
1863
2093
2332
2567
2808
3043
3280
3469
46
220
1762
1951
2199
2445
2696
2946
3191
3440
3637
48
240
1869
2067
2332
2597
2859
3119
3383
3644
3857
53
260
1970
2186
2465
2742
3021
3297
3572
3852
4079
56
280
2081
2303
2596
2886
3180
3471
3763
4058
4293
59
300
2185
2420
2728
3032
3341
3649
3957
4264
4508
65
320
2285
2531
2850
3171
3495
3816
4139
4460
4719
66
340
2378
2634
2969
3302
3636
3974
4309
4644
4910
68
360
2469
2738
3083
3430
3780
4126
4476
4824
5103
70
380
2564
2839
3201
3562
3921
4282
4645
5007
5293
72
400
2657
2943
3317
3692
4063
4437
4812
5186
5488
74
450
2799
3098
3494
3885
4279
4676
5070
5461
5778
76
500
2986
3304
3729
4149
4569
4986
5411
5829
6168
83
550
3161
3501
3950
4394
4838
5284
5728
6175
6528
91
600
3327
3685
4152
4622
5087
5559
6028
6494
6870
94
650
3486
3860
4352
4841
5330
5826
6315
6804
7198
99
700
3640
4028
4547
5057
5566
6081
6596
7108
7518
103
750
3761
4164
4693
5226
5755
6283
6811
7343
7766
105
800
3846
4262
4799
5345
5889
6428
6970
7515
7947
106
850
3937
4360
4912
5466
6022
6575
7128
7680
8126
111
900
4020
4454
5020
5586
6152
6717
7285
7851
8306
116
950
4107
4551
5125
5708
6285
6863
7444
8021
8482
117
1000
4195
4645
5235
5821
6419
7008
7594
8188
8664
119
1100
4325
4791
5394
6006
6616
7226
7834
8442
8928
123
1200
4498
4979
5614
6245
6881
7515
8150
8779
9284
128
1300
4667
5171
5828
6487
7143
7802
8460
9120
9643
131
1400
4841
5364
6044
6726
7408
8090
8774
9456
9998
136
1500
5016
5556
6259
6968
7674
8381
9086
9795
10357
141
Preise und Leistungen DB Cargo 2.1.2 F rachten bei Wagengestellung durch den Kunden Bei der Preisbildung in diesen Fällen werden die Wagenvorhaltekosten sowie die geplanten Leerläufe berücksichtigt. Die Preise für Lastläufe werden auf Grundlage der bestehenden Preislisten berechnet und wie nachstehend angegeben gekürzt: a) 8 % für Sendungen in offenen Güterwagen anderer Halter der Gattung F mit sattel- und trichterförmigem Boden und Schwerkraftentladung, ausgenommen Kohletransporte, b) 12 % für Sendungen mit Kohle, c) 15 % für übrige Sendungen.
Für zusätzliche Fahrten leerer Güterwagen anderer Halter ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem Lastlauf gilt Ziffer 2.1.3. Im Frachtbrief für den Leerlauf ist in der Spalte Inhalt zu vermerken: Leer, Fracht nach Preislisten-/Tarifnummer (anzugeben) bezahlt. Die zu erwartenden Leerläufe werden im Einvernehmen mit dem Kunden geplant und werden bei der Kalkulation der Verkehre berücksichtigt.
2.1.3 Frachten im Leerlauf Preislistennr. Für die Beförderung leerer vom Kunden gestellter Güterwagen – ausgenommen Überführungsfahrten nach Neuherstellung/zur Verschrottung1): z wird die Leerlauffracht nach Preistafel 2 berechnet:
0113 00 1
z wird die Leerlauffracht bei Tiefladewagen nach Preistafel 3 berechnet:
0126 00 3
Für Leerläufe im internationalen Verkehr nach Preistafel 2 gilt – soweit die Leerlauffrachten nicht nach internationalen Tarifen oder speziellen Vereinbarungen abzurechnen sind – für den deutschen Streckenabschnitt: z bei internationalen Versand- oder Empfangsverkehren die Preislistennummer:
0152 00 9
z bei internationalen Transitverkehren die Preislistennummer:
0153 00 7
z bei Transitfrachtzahlung die Preislistennummer:
0154 00 5
1) Bei Überführungsfahrten nach Neuherstellung/zur Verschrottung werden die Wagen als Schienenfahrzeuge auf eigenen Rädern befördert. Es gilt Ziffer 2.1.1.
Vom Absender ist im Transportauftrag – je nach Wagenart/ Verwendungszweck – der nach dem Harmonisierten Güterverzeichnis (NHM) zutreffende Code anzugeben: Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit 2 Achsen, leer, sng
9921.00
Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit 2 Achsen, leer, zur/nach Revision2)
9921.10 2)
9921.20
2)
9921.30
Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit 2 Achsen, leer, zur/nach Reparatur Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit 2 Achsen, leer, zur/nach Reinigung
NHM-Code
Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit 2 Achsen, leer, zur Beförderung vor und nach Vermietung2)
9921.40
Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit mehr als 2 Achsen, leer, sng
9922.00
Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit mehr als 2 Achsen, leer, zur/nach Revision2)
9922.10
Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit mehr als 2 Achsen, leer, zur/nach Reparatur2)
9922.20
Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit mehr als 2 Achsen, leer, zur/nach Reinigung
9922.30
Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit mehr als 2 Achsen, leer, zur Beförderung vor und nach Vermietung2)
9922.40
2)
2) B ei Beförderung in ein anderes Zollgebiet ist NHM-Code 8606 zu verwenden. Die Rückbeförderung eines Wagens aus seiner Verwendung als Beförderungsmittel gemäß Zollkodex-DVO bzw. gemäß jeweiligem nationalen Zollrecht (insbesondere aus der Beladung) kann jedoch als Beförderungsmittel (NHM 9921.10 – 9921.40 oder 9922.10 – 9922.40) vereinbart werden: – wenn die Verwendung als Beförderungsmittel in einem Drittland erfolgte, der Wagen in einem EU-Mitgliedsstaat für den freien Verkehr zugelassen ist und in einen EU-Mitgliedsstaat zurückbefördert wird oder – wenn die Verwendung als Beförderungsmittel in einem EU-Mitgliedsstaat erfolgte, der Wagen in einem Drittland für den freien Verkehr zugelassen ist und in dieses Drittland zurückbefördert wird.
7
Preise und Leistungen DB Cargo Preistafel 2 für Leerlauffrachten des WLV (für Güterwagen anderer Halter) Wagen mit mehr als 2 Achsen – ausgenommen Tieflade-, Autotransport1)und Intermodaltransportwagen2)
Wagen mit 2 Achsen Binnen Preislistennr. 0113 001
Imp/Exp Preislistennr. 0152 009
Transit Preislistennr. 0153 007
Binnen Preislistennr. 0113 001
Imp/Exp Preislistennr. 0152 009
Transit Preislistennr. 0153 007
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
70 80 90 100
140 144 180 188
95 99 135 142
46 51 87 97
180 186 236 246
135 140 189 199
87 95 143 153
110 120 130 140 150
188 188 188 188 188
142 142 142 142 142
97 97 97 97 97
246 246 246 246 246
199 199 199 199 199
153 153 153 153 153
160 170 180 190 200
202 202 202 202 202
156 156 156 156 156
110 110 110 110 110
262 262 262 262 262
217 217 217 217 217
171 171 171 171 171
220 240 260 280 300
217 217 252 252 289
171 171 204 204 241
124 124 159 159 196
280 280 327 327 373
233 233 280 280 327
187 187 233 233 280
320 340 360 380 400
289 289 289 289 323
241 241 241 241 274
196 196 196 196 229
373 373 373 373 420
327 327 327 327 374
280 280 280 280 328
450 500 550 600 650
323 323 383 444 503
274 274 337 398 457
229 229 291 351 411
420 420 498 573 657
374 374 453 528 608
328 328 407 483 563
700 750 800 850 900
532 532 532 559 559
487 487 487 514 514
441 441 441 466 466
695 695 695 724 724
647 647 647 678 678
601 601 601 632 632
950 1000 1100 1200 1300
559 583 621 637 678
514 534 571 592 632
466 488 526 546 587
724 754 802 833 882
678 708 755 786 834
632 663 709 740 787
1400 1500
699 699
653 653
605 605
910 910
864 864
818 818
Entfernung bis km
1) Für Autotransportwagen gelten die Preislisten des Marktbereichs Automotive. 2) Für Intermodaltransportwagen gelten die Bestimmungen für den Kombinierten Verkehr. Bitte beachten Sie auch Ziffer 3.1.5 Nutzung von Infrastruktur.
8
Preise und Leistungen DB Cargo Preistafel 3 für Leerlauffrachten des WLV (für Güterwagen anderer Halter) Preislistennummer 0126 00 3 Für Wagen mit Achsen
Leerlauffrachten für Tiefladewagen und Wageneinheiten mit mehr als 8 Achsen Berechnungsbasis Preistafel 2
Faktor
2
Wagenpreis mit 2 Achsen
1
4
Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen
1
5 bis 8
Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen
1
9 bis 12
Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen
2
13 bis 16
Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen
2
17 bis 20
Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen
3
21 und mehr
Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen
4
2.1.4 Zahlungsvermerke Der Absender kann die in der Tabelle genannten Zahlungsvermerke wählen. Die von ihm nicht übernommenen Beträge gehen zu Lasten des Empfängers. § 421 Absatz 4 HGB bleibt unberührt. Zahlungsvermerk
Bedeutung Der Absender bezahlt
frei Fracht
❚ die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke.
frei Fracht einschließlich...
❚ d ie Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und die besonders bezeichneten Kosten.
frei
❚ d ie Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und alle Kosten, die beim Versand berechnet werden können.
frei... (Bezeichnung der Kosten)
❚ nur bestimmte Kosten.
frei aller Kosten
❚ f ür die gesamte Beförderungsstrecke alle Kosten (Fracht, Entgelte, auch Zölle, und sonstige während der Beförderung anfallende Kosten), jedoch nicht die vom Empfänger verursachten Kosten.
unfrei
Der Empfänger bezahlt die Fracht, Entgelte und alle sonstigen Kosten.
Der Zahlungspflichtige für die Fracht ist auch für die Zusatz- und Sonderleistungen gemäß Ziffer 3 zahlungspflichtig, mit Ausnahme: – der Entgelte für Eisenbahninfrastrukturbetreiber gemäß Ziffer 3.1.5 / 3.2.4, die nur dann unter den Zahlungsvermerk frei fallen, wenn sie auf dem Versandbahnhof entstehen. – des Aufschlags für die kurzfristige Bestellung eines Ganzzuges gemäß Ziffer 3.4.2, der vom frachtbriefmäßigen Absender erhoben wird. – des Aufschlags für den Transportauftrag gemäß Ziffer 3.1.12 / 3.2.7, der vom frachtbriefmäßigen Absender erhoben wird.
9
Preise und Leistungen DB Cargo 2.2 Frachten des Kombinierten Verkehrs (KV)
LE, die in Terminals eintreffen und über die keine Verfügung vorliegt, werden zum Abstellen übergeben. Die hierfür anfallenden Kosten lasten auf der LE.
Die Preise (Frachten) teilen Ihnen unsere Verkäufer auf Anfrage mit. Die Fracht wird als Grundpreis, dies ist die Schienenfracht für eine Ladeeinheit (LE), ausgewiesen. Der Grundpreis umfasst folgenden Leistungsumfang: – den Schienentransport der LE bis in den Umschlagbahnhof (Ubf) oder in das öffentliche Ladegleis oder bis an die vereinbarte Übergabestelle, – die Bereitstellung der Tragwagen für den Schienentransport innerhalb der festgelegten Ladefristen für die Be- und Entladung, – den Umschlag der LE im Terminal. Darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch Container zur Verfügung und bieten Ihnen die Durchführung von Vor-/Nachläufen auf der Straße zum /vom Ubf oder auch in oder aus dem Gleisanschluss an.
Für das Abstellen von LE gelten die „Besonderen Bedingungen für Abstell- und Serviceleistungen in Umschlagbahnhöfen und in Servicecentern (SC) für Kombinierte Verkehre (Abstell Bed KV) der DB Cargo AG“.
2.2.1 Frachten für nationale Verkehre Die Fracht wird pro LE berechnet, indem der Grundpreis mit dem jeweiligen Koeffizienten, der sich aus Länge und Gesamtgewicht der LE ergibt, multipliziert wird. Es gilt das folgende Koeffizientenraster für nationale Verkehre.
Preistafel 4 für Frachten des KV Ladeeinheit nach Länge und Gesamtgewicht1) ≤ 6,15 m
6,16 – 7,82 m
7,83 – 9,15 m
9,16 – 13,75 m
SAnh
≤8t
0,48
0,50
0,75
0,96
1,00
> 8 bis ≤ 16,5 t
0,48
0,50
0,75
0,96
1,00
> 16,5 bis ≤ 22 t
0,75
0,75
0,90
1,00
1,00
> 22 bis ≤ 34 t
0,75
0,75
0,96
1,00
1,00
> 34 t
0,85
0,85
1,00
1,00
1,00
1) G esamtgewicht ist das Eigengewicht der LE und Gewicht des Ladegutes sowie das Gewicht beigegebener Ladegeräte/Paletten. Mehrere innerhalb des Lademaßes der Bahn übereinandergestellte gebrauchte, leere und zusammengelegte Flats werden als eine leere LE behandelt.
Pro Sendung gilt als Mindestfaktor 1,00. Bei der Verwendung von Güterwagen anderer Halter wird kein Abschlag nach 2.1.2 berechnet. Die Sendungen sind mit dem Zahlungsvermerk „frei“ aufzuliefern.
10
Preise und Leistungen DB Cargo 2.2.2 Frachten im Leerlauf
Preistafel 5 für Leerlauffrachten des KV (für Güterwagen anderer Halter) Wagen mit 2 Achsen
Wagen mit bis zu 4 Achsen
Binnen Preislistennr. 498 858-0
Imp/Exp Preislistennr. 498 859-8
Transit Preislistennr. 498 860-6
Binnen Preislistennr. 498 858-0
Imp/Exp Preislistennr. 498 859-8
Transit Preislistennr. 498 860-6
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
70 80 90 100
155 159 199 210
104 109 148 157
51 58 98 106
202 211 265 275
152 157 214 224
100 106 161 174
110 120 130 140 150
210 210 210 210 210
157 157 157 157 157
106 106 106 106 106
275 275 275 275 275
224 224 224 224 224
174 174 174 174 174
160 170 180 190 200
224 224 224 224 224
174 174 174 174 174
121 121 121 121 121
297 297 297 297 297
244 244 244 244 244
191 191 191 191 191
220 240 260 280 300
239 239 278 278 318
187 187 226 226 267
138 138 176 176 218
314 314 368 368 420
263 263 314 314 368
212 212 263 263 314
320 340 360 380 400
318 318 318 318 355
267 267 267 267 304
218 218 218 218 254
420 420 420 420 475
368 368 368 368 421
314 314 314 314 370
450 500 550 600 650
355 355 425 492 558
304 304 374 441 506
254 254 324 389 455
475 475 562 647 740
421 421 510 596 686
370 370 457 543 636
700 750 800 850 900
591 591 591 617 617
539 539 539 568 568
487 487 487 517 517
783 783 783 817 817
730 730 730 764 764
678 678 678 712 712
950 1000 1100 1200 1300
617 643 686 707 753
568 592 635 654 701
517 540 583 603 649
817 850 904 939 992
764 797 853 887 940
712 746 798 835 888
1400 1500
773 773
722 722
671 671
1026 1026
974 974
922 922
Entfernung bis km
Die oben aufgeführten Leerlauffrachtenpreise gelten für Transporte von Güterverkehrsstellen/Ladestellen, die von DB Cargo mit Regelbedienungen des Einzelwagenverkehrs angefahren werden. Diese sind dem Güterfahrplan zu entnehmen. Bei Abweichungen von diesen Güterverkehrsstellen/Ladestellen wird ein kundenindividuelles Angebot erstellt. Bitte beachten Sie auch Ziffer 3.2.4 Nutzung von Infrastruktur.
11
Preise und Leistungen DB Cargo Preistafel 6 für Leerlauffrachten des KV (für Güterwagen anderer Halter) Wagen mit bis zu 6 Achsen
Wagen mit mehr als 6 Achsen
Binnen Preislistennr. 498 858-0
Imp/Exp Preislistennr. 498 859-8
Transit Preislistennr. 498 860-6
Binnen Preislistennr. 498 858-0
Imp/Exp Preislistennr. 498 859-8
Transit Preislistennr. 498 860-6
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
70 80 90 100
342 354 450 465
256 265 362 379
168 179 272 293
384 400 503 523
287 299 407 425
188 200 305 328
110 120 130 140 150
465 465 465 465 465
379 379 379 379 379
293 293 293 293 293
523 523 523 523 523
425 425 425 425 425
328 328 328 328 328
160 170 180 190 200
500 500 500 500 500
413 413 413 413 413
325 325 325 325 325
561 561 561 561 561
463 463 463 463 463
364 364 364 364 364
220 240 260 280 300
531 531 620 620 709
445 445 531 531 620
356 356 445 445 531
598 598 695 695 795
499 499 598 598 695
402 402 499 499 598
320 340 360 380 400
709 709 709 709 799
620 620 620 620 711
531 531 531 531 624
795 795 795 795 898
695 695 695 695 797
598 598 598 598 701
450 500 550 600 650
799 799 948 1094 1248
711 711 862 1008 1160
624 624 771 918 1071
898 898 1065 1227 1401
797 797 968 1129 1302
701 701 866 1031 1203
700 750 800 850 900
1321 1321 1321 1378 1378
1235 1235 1235 1291 1291
1144 1144 1144 1202 1202
1482 1482 1482 1547 1547
1385 1385 1385 1448 1448
1285 1285 1285 1350 1350
950 1000 1100 1200 1300
1378 1435 1524 1584 1675
1291 1347 1438 1498 1586
1202 1258 1349 1407 1500
1547 1612 1711 1779 1882
1448 1510 1615 1680 1781
1350 1414 1514 1581 1682
1400 1500
1734 1734
1645 1645
1556 1556
1947 1947
1846 1846
1747 1747
Entfernung bis km
Die oben aufgeführten Leerlauffrachtenpreise gelten für Transporte von Güterverkehrsstellen/Ladestellen, die von DB Cargo mit Regelbedienungen des Einzelwagenverkehrs angefahren werden. Diese sind dem Güterfahrplan zu entnehmen. Bei Abweichungen von diesen Güterverkehrsstellen/Ladestellen wird ein kundenindividuelles Angebot erstellt. Bitte beachten Sie auch Ziffer 3.2.4 Nutzung von Infrastruktur.
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Preise und Leistungen DB Cargo
3 Zusatz- und Sonderleistungen 3.1 Zusatzleistungen Wagenladungsverkehr Zusatzleistungen sind alle Leistungen, die über die Basisleistung hinaus von DB Cargo je nach Machbarkeit angeboten werden. Diese sind explizit zu beauftragen, wenn sie nicht bereits im für den Transportauftrag vereinbarten Auftragscode hinterlegt sind. Zusatzleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart oder im Frachtpreis inkludiert, nach den Bestimmungen dieser „Preise und Leistungen der DB Cargo AG“ in der jeweils aktuellen Fassung berechnet. Soweit Zusatzleistungen im Folgenden nicht gesondert genannt oder bepreist sind, werden Leistungen von DB Cargo nach Aufwand (Ressourcen, Personal) abgerechnet. Der Personalaufwand wird pro DB Cargo Mitarbeiter und je angefangener Viertelstunde mit 14,90 EUR berechnet. – Codezahl 900 – Weitere Informationen und Preise zu den Zusatzleistungen (falls nicht genannt) erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater oder beim Kundenservice (Tel.: +49 (0) 203 9851 9000).
3.1.1 Abrufverfahren Das Sammeln von beladenen und/oder leeren Wagen auf bahneigenen Gleisen, verbunden mit einem späteren Abrufen der Wagen bzw. einem nachgereichten Versandauftrag, ist nach vorheriger Vereinbarung mit unserem Kundenservice möglich. Pro Abruf werden hierfür 60 EUR pro Wagen zusätzlich zum Standgeld berechnet. – Codezahl 560 –
3.1.2 A bstellen von Wagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen Das Abstellen von Güterwagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen ist nach vorheriger Vereinbarung gegen Entgelt möglich. Mit vorheriger Anfrage sind folgende Angaben an das bekannte Branchenserviceteam zu übermitteln: Benötigte Gleislänge, Beginn und Ende der Abstellung sowie regionale Präferenz. Neukunden bzw. Wagenhalter ohne Branchenserviceteamzuordnung wenden sich bitte an die E-Mail-Adresse
[email protected]. Pro Wagen und Tag werden 6 EUR sowie für den ersten und letzten Tag der Abstellung jeweils 45 EUR/Wagen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abstellung ohne vorherigen Abschluss einer Vereinbarung, verdoppeln sich die vorgenannten Beträge. – Codezahl 505 –
3.1.3 Aufpreise Für die Fährstrecke Rostock Seehafen–Rostock Mitte See wird ein Aufpreis in Höhe von 248 EUR/Wagen/Richtung erhoben. – Codezahl 131– Für die dänische Strecke Flensburg Grenze–Flensburg Großer Belt wird ein Aufpreis in Höhe von 248 EUR/Wagen/ Richtung erhoben. – Codezahl 131–
3.1.4 Beförderung von Wagen mit Ladungsrückständen Wagen der Wagengattungen U und Z, die der Kunde stellt, werden im Leerlauf trotz Ladungsrückständen bis zu einem Ladungsgewicht von 3 t (Wagen mit 2 Achsen) und 6 t (übrige Wagen) frachtfrei befördert, wenn dies im Frachtbrief in der Spalte Inhalt vermerkt ist. Bei höheren Gewichten wird Fracht im Lastlauf berechnet (gemäß Kap. 2.1).
3.1.5 Nutzung von Infrastruktur Soweit für die Nutzung bestimmter Infrastruktur oder Serviceeinrichtungen (z. B. Häfen, Ubf, SC, Privatgleise) ein separates Entgelt anfällt, werden diese Beträge gesondert in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Entgelte, die vor Übernahme des Wagens durch DB Cargo während der Zeit des Aufenthalts des Wagens auf der Infrastruktur entstanden sind, und die der Betreiber der Infrastruktur oder Serviceeinrichtung DB Cargo in Rechnung stellt, soweit diese nicht durch DB Cargo verursacht wurden.
3.1.6 Gefahrgutbeförderung Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff wird bei allen Preislistennummern ein Aufschlag in Höhe von – 159 EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Unterklassen 1.2 und 1.3 des RID), – Codezahl 905 – – 479 EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5 und 1.6 des RID) – Codezahl 906 – berechnet. Für radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 des RID teilen Ihnen unsere Verkäufer die Preise auf Anfrage unter Tel. +49 (0) 203 454-1983 mit (Preislisten-Nr. 0104000).
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Preise und Leistungen DB Cargo 3.1.7 Locofrachten Locofrachten für die Beförderung innerhalb eines Güterbahnhofs
Betrag EUR
Preislistennr.
1. Bahnhofssendung Für jede Beförderung einer Sendung, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- und entladen wird, wird Bahnhofsentgelt pro Wagen berechnet.
232
0118 00 0
2. Umstellungen Für jede Beförderung einer Sendung nach der Bereitstellung wird, wenn eine Beförderung vorausgegangen ist oder nachfolgt, ein Umstellentgelt pro Wagen berechnet.
117
0119 00 8
3. S chienenfahrzeuge auf eigenen Rädern Für Schienenfahrzeuge, die mit oder ohne Ladung auf eigenen Rädern befördert werden, werden Entgelte nach den Ziffern 1. oder 2. berechnet.
0118 00 0 oder 0119 00 8
4. G üterwagen anderer Halter Für die Beförderung leerer zugelassener Güterwagen anderer Halter werden die Wagenpreise der ersten Entfernungsstufe der Preistafeln für Leerlauffrachten berechnet.
0120 00 6
3.1.8 Reinigung öffentlicher Ladestraßen
3.1.12 Transportauftrag
Für die Beseitigung von Laderückstanden, die bei der Be- und Entladung von Holz (NHM 4401.XX und 4403.XX) entstehen, wird ein Entgelt von 29,70 EUR pro Wagen berechnet. – Codezahl 716 und 717 –
Für einen Transportauftrag, der nicht per EDI oder RSO erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 EUR pro Auftrag erhoben. – Codezahl 280 –
3.1.13 Vermietung von Güterwagen 3.1.9 Reinigung und Entseuchung von Güterwagen Für das Reinigen und Entseuchen von Güterwagen wird ein Entgelt nach Aufwand berechnet. – Speziell für das Reinigen von vierachsigen, bahneigenen Getreidewagen werden 266 EUR1) pro Wagen (Güterwagenwäsche in Mannheim) berechnet. – Codezahl 230 – – Preise an weiteren Standorten teilt Ihnen Ihr Kundenberater/Kundenservice (Tel.: +49 (0) 203 9851 9000) auf Anfrage mit. – Codezahl 715 –
Die Vermietung von Güterwagen ist nach entsprechender Prüfung der Wagenverfügbarkeit und vertraglicher Vereinbarung auf Anfrage möglich und wird nach Aufwand berechnet. – Codezahl 938 –
3.1.14 Verwiegen Für das Wiegen von Güterwagen und anderen Schienenfahrzeugen auf einer Gleiswaage werden je Wagen 55 EUR1) berechnet. – Codezahl 341 und 342 –
3.1.10 Sammelverfahren: Pufferung von Wagen Das Sammeln von beladenen und/oder leeren Wagen auf bahneigenen Gleisen, mit anschließendem gemeinsamem Weitertransport, ist nach vorheriger Vereinbarung möglich. Pro Sammlung werden hierfür 57 EUR pro Wagen zusätzlich zum Standgeld berechnet. – Codezahl 193 –
3.1.11 S teuerung des Wagenzulaufs im Versand und Empfang – Codezahl 276 –
3.1.15 Vorgabe von Restriktionen mit Auswirkung auf Transportweg /-geschwindigkeit –G enehmigungen für außergewöhnliche Sendungen (BZA/LÜ). – Codezahl 233 – – Transportdurchführung der BZA Sendung (Wagen mit einer Ladelänge ab 27 m, die Frachten werden verdoppelt). – Codezahl 235 – – Aufhebung der Streckenruhe. – Codezahl 215 – – Aufgrund von Zollbehandlung erforderlicher zusätzlicher Transportweg. – Codezahl 216 –
1) Im Rahmen der Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/Reinigung /Verwiegung anfallende Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
14
Preise und Leistungen DB Cargo 3.1.16 V orgabe von Restriktionen mit Auswirkung auf die Zugbildung, Zugauflösung und Zugzusammenstellung –D efinierte Wagenreihung /Wagensortierung: 50,40 EUR pro Wagen. – Codezahl 212 –
– Seitengerechte Gestellung der Wagen: 146 EUR pro Wagen. – Codezahl 803 – – Wagenabstoß-/-ablaufverbot: 85 EUR pro Wagen. – Codezahl 213 – – Schutzwagen (siehe 2.1.1) – Wagentrennverbot: 85 EUR pro Wagen. – Codezahl 214 –
3.1.17 Zollabwicklung Betrag EUR
Berechnungsbasis
1.1 E rledigung der Ausfuhrförmlichkeiten bei der Ausgangszollstelle der Übernahmestelle Versand1) bzw. des EU-Grenzaustrittsbahnhofs
029,80
Wagen2)
1.2 R egelverfahren mit Versandanmeldung T bzw. Versandbegleitdokument (gVV)3) oder im vereinfachten gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren (vgVV)
028,00
Wagen2)
1.3 Z ollbehandlung (Gestellung) auf Grenz- oder Unterwegsbahnhöfen zur Eröffnung oder Beendigung eines Versandverfahrens (gVV, vgVV)4)
050,20
Wagen2)
1.4 Z ugelassener Empfänger im Eisenbahnverkehr auf dem Bestimmungsbahnhof5)
005,90
Wagen2)
1.5 Geschlossene Züge6)
005,90
Wagen2)
1.6 V orführung zur VuB- (Verbote und Beschränkungen) und sonstigen verwaltungsbehördlichen Behandlung7) – ohne Rangiertätigkeiten – mit Rangiertätigkeiten
050,20 170,00
1. Z ollüberwachung Erfüllung der Zollvorschriften für Sendungen, die der Zollüberwachung (Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr) unterliegen:
Wagen2)
1.7 F ür die Anmeldung eines Zollverfahrens im Auftrag des Kunden wird zusätzlich berechnet
049,40
Zollanmeldung
1.8 V ereinfachte Verfahren (vereinfachte Anmeldeverfahren – VAV auf dem Grenzeingangsbahnhof)5)
014,90
Wagen2)
044,60 + 1 % vom Aufschubbetrag
Zollanmeldung
2. Verrechnung von Zöllen und Steuern
1) B ei Ausfuhren in Verbindung mit einem vereinfachten Eisenbahnversandverfahren (gVV, vgVV) – z. B. Gemeinschaftswaren von DE nach CH – wird nur das Entgelt für das jeweilige Versandverfahren erhoben. 2) Ist eine Sendung wegen der Abmessung des Gutes auf mehr als einen Wagen verladen, so wird das Entgelt wie für einen Wagen erhoben. 3) Ist DB Cargo nicht Hauptverpflichteter im gVV, ist nur die Hälfte des Betrages zu erheben. 4) Die Erledigung des Kontrollexemplars T 5 bzw. einer Ausfuhranmeldung für Erstattungszwecke sowie der Versandanmeldung T bzw. des (NCTS) Versandbegleitdokumentes gilt nicht als Behandlung auf dem Grenzausgangsbahnhof im Binnenland – ausgenommen an der EU-Außengrenze zur Schweiz. 5) Das Entgelt wird erhoben, wenn diese Art der Zollbehandlung von der Zollverwaltung genehmigt und vom Absender gemäß § 408 (1) Ziffer 11 HGB bzw. Anlage 2 Handbuch zum CIM-Frachtbrief (GLV-CIM) vorgeschrieben ist. 6) Das Entgelt für den „geschlossenen Zug“ gilt für gleichartiges Gut, das im geschlossenen Zug befördert und wie eine Sendung behandelt wird. 7) Das Entgelt für die Behandlung wird zusätzlich erhoben, wenn sie auf einem anderen Bahnhof durchgeführt wird als die eigentliche Zollbehandlung. Werden die VuB- und die sonstige verwaltungsbehördliche Behandlung sowie die Zollbehandlung auf demselben Bahnhof durchgeführt, so wird bei ungleichen Entgelten das höhere Entgelt erhoben.
3.1.18 Zusätzliche Bedienung
3.1.19 Zusätzliches Rangieren
Zustellung der Wagen im Rahmen einer vom Kunden angeforderten, über den Bedienvertrag /die Regelbedienung hinausgehenden, zusätzlichen Bedienung. – Codezahl 192 –
Über die reine Abholung und Zustellung an der definierten Übergabestelle hinausgehende durch den Kunden beauftragte zusätzliche Rangierleistung. – Codezahl 234 –
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Preise und Leistungen DB Cargo 3.2 Zusatzleistungen Kombinierter Verkehr
3.2.3 Aufpreise
Zusatzleistungen sind alle Leistungen, die über die Basisleistung hinaus von DB Cargo je nach Machbarkeit angeboten werden. Diese sind explizit zu beauftragen und werden, soweit nicht anders vereinbart oder im Frachtpreis inkludiert, nach den Bestimmungen dieser „Preise und Leistungen der DB Cargo AG“ in der jeweils aktuellen Fassung berechnet.
Für die Fährstrecke Rostock Seehafen–Rostock Mitte See wird ein Aufpreis in Höhe von 248 EUR /Wagen/Richtung erhoben. – Codezahl 131– Für die dänische Strecke Flensburg Grenze–Flensburg Großer Belt wird ein Aufpreis in Höhe von 248 EUR/Wagen/ Richtung erhoben. – Codezahl 131–
Soweit Zusatzleistungen nicht im Folgenden gesondert genannt und bepreist sind, werden Leistungen von DB Cargo nach Aufwand (Ressourcen, Personal) abgerechnet. Der Personalaufwand wird pro DB Cargo Mitarbeiter und je angefangener Viertelstunde mit 14,90 EUR berechnet. – Codezahl 900 –
3.2.4 Nutzung von Infrastruktur
Weitere Informationen und Preise zu den Zusatzleistungen (falls nicht genannt) erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater oder beim Kundenservice (Tel.: +49 (0) 203 9851 9000).
Soweit für die Nutzung bestimmter Infrastruktur oder Serviceeinrichtungen (z. B. Häfen, Ubf, SC, Privatgleise) ein separates Entgelt anfällt, werden diese Beträge gesondert in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Entgelte, die vor Übernahme des Wagens durch DB Cargo während der Zeit des Aufenthalts des Wagens auf der Infrastruktur entstanden sind und die der Betreiber der Infrastruktur oder Serviceeinrichtung DB Cargo in Rechnung stellt, soweit diese nicht durch DB Cargo verursacht wurden.
3.2.1 Abstellen von Ladeeinheiten Das Abstellen von LE ist nach Vereinbarung möglich. Es gelten die „Bedingungen für Abstell- und Serviceleistungen für kombinierte Verkehre (Abstell Bed KV)“. – Codezahl 919 –
3.2.2 A bstellen von Wagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen Das Abstellen von Güterwagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen ist nach vorheriger Vereinbarung gegen Entgelt möglich. Mit vorheriger Anfrage sind folgende Angaben an das bekannte Branchenserviceteam zu übermitteln: Benötigte Gleislänge, Beginn und Ende der Abstellung sowie regionale Präferenz. Neukunden bzw. Wagenhalter ohne Branchenserviceteamzuordnung wenden sich bitte an die E-Mail-Adresse
[email protected]. Pro Wagen und Tag werden 6 EUR sowie für den ersten und letzten Tag der Abstellung jeweils 45 EUR/Wagen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abstellung ohne vorherigen Abschluss einer Vereinbarung, verdoppeln sich die vorgenannten Beträge. – Codezahl 505 –
3.2.5 Gefahrgutbeförderung Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff wird bei allen Preislistennummern ein Aufschlag in Höhe von –1 59 EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Unterklassen 1.2 und 1.3 des RID), – Codezahl 905 – –4 79 EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5 und 1.6 des RID) – Codezahl 906 – berechnet. Für radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 des RID teilen Ihnen unsere Verkäufer die Preise auf Anfrage unter Tel. +49 (0) 203 454-1983 mit (Preislistennr. 0104 000). Bei der Behandlung von Ladeeinheiten mit Gefahrgütern in Umschlagbahnhöfen wird im Schienenein- bzw. -ausgang ein Gefahrgutzuschlag je Ladeeinheit erhoben. Beim Transport von Gefahrgütern im Kombinierten Verkehr sind neben den allgemeinen Angaben die im RID vorgeschrie benen Angaben in den Containerfrachtbrief einzutragen.
3.2.6 Locofrachten
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Locofrachten für die Beförderung innerhalb eines Güterbahnhofs
Betrag EUR
Preislistennr.
1. Bahnhofssendung Für jede Beförderung einer LE, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- und entladen wird, wird ein Bahnhofsentgelt berechnet.
232
0398 00 8
2. Umstellungen Für jede Beförderung einer LE nach der Bereitstellung wird, wenn eine Beförderung auf Containerfrachtbrief vorausgegangen ist oder nachfolgt, ein Umstellentgelt berechnet.
117
0399 00 6
Preise und Leistungen DB Cargo 3.2.7 Transportauftrag
3.4.1.2 Wagenausfallkosten
Im kombinierten Verkehr wird für einen Transportauftrag, der nicht per EDI oder O.G@TE erfolgt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,10 EUR pro LE erhoben. – Codezahl 281 –
3.2.8 Vermietung bahneigener LE
Die Zuführung und der Aufenthalt des Fahrzeuges zu/in einer Servicestelle wird als unproduktive Zeit gewertet. Basierend auf den Wagenstandgeldern (s. 3.4.6) werden im Regelfall drei Tage Wagenausfall berechnet. Für Wagengattungen im Hochbedarf erfolgt die Abrechnung der erhöhten Entgeltsätze (ebenfalls gemäß 3.4.6).
Bahneigene LE können nach Vereinbarung angemietet werden.
3.4.1.3 Auslagenpauschale Durch die Bearbeitung eines Vorfalls „Ver-/Entladeschaden“ entstehen besondere administrative Kosten, welche je Fahrzeug berechnet werden. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von ca. 30 Minuten wird der zweifache Satz von „Zeitleistung Personal“ (s. 3.1 und 3.2) erhoben.
3.2.9 Zollabwicklung Gilt analog 3.1.17 Zollabwicklung.
3.3 Sonderleistungen 3.4.2 Kurzfristbestellung Ganzzug (WLV) Sonderleistungen sind nicht vereinbarte Leistungen, sie werden nach Ziffer 3.1 bzw. 3.2 berechnet. DB Cargo erbringt diese im Interesse des Kunden. Aus der Erbringung von Sonderleistungen durch DB Cargo ergibt sich kein Rechtsanspruch des Kunden auf die Erbringung dieser Leistungen.
Bei Bestellung eines geschlossenen Zuges (Ganzzug) im Wagenladungsverkehr, wenn diese weniger als 24 Stunden vor der fahrplanmäßigen Abfahrt des Zuges erfolgt, fällt ein Entgelt in Höhe von 1.168 EUR/Zug an. – Codezahl 961 –
3.4.3 Ladefristen
3.4 Weitere Bestimmungen Die weiteren Bestimmungen gelten, sofern nachfolgend nicht anders definiert, für den WLV und den KV. 3.4.1 Ersatz von Schäden an Wagen Bei Beschädigungen von Wagen kann neben den Reparaturkosten auch die Abrechnung von weiteren Entgelten erfolgen. Dazu gehören insbesondere:
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Bedienung in Gleisanschlüssen und öffentlichen Ladestellen die örtlichen Ladefristenregelungen. Diese können beim Kundenservice von DB Cargo erfragt werden. Sofern für einen Gleisanschluss keine Ladefristen vertraglich vereinbart sind, gilt für die Be- und Entladung eine Frist von jeweils acht Stunden. Ist die Bereitstellung der Wagen zur Be- oder Entladung nicht wie vereinbart möglich und liegt der Grund hierfür in der Sphäre des Kunden, beginnt die Ladefrist mit der vereinbarten Übergabezeit.
3.4.1.1 Leerlaufkosten zur nächstgelegenen Servicestelle Entsteht durch eine Beschädigung oder eine erforderliche Reinigung die Notwendigkeit einer direkten Zuführung zu einer Servicestelle („Werkstatt“) oder Reinigung, werden Leerlaufkosten (gemäß nachfolgender Tabelle) erhoben. Wagen mit 2 Achsen
Wagen mit mehr als 2 Achsen
EUR
EUR
Konventionelle Güterwagen
140
180
Intermodal- und Tiefladewagen oder sonst nicht genannte Fahrzeuge
153
200
3.4.4 Gleisbenutzung bei Überschreiten der Ladefrist auf bahneigenen Gleisen Für Güterwagen anderer Halter wird bei Überschreiten der Ladefrist auf bahneigenen Gleisen ein Gleisbenutzungsentgelt in Höhe von 5,60 EUR pro Wagen und Tag berechnet.
3.4.5 Rückgabe nicht verwendungsfähiger Wagen (WLV) Wird ein Wagen in nicht verwendungsfähigem Zustand (s. ALB, 4.6) zurückgegeben, werden je Wagen 191 EUR1) berechnet. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
1) Im Rahmen der Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/Reinigung /Verwiegung anfallende Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
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Preise und Leistungen DB Cargo 3.4.6 Standgeld Für die Überschreitung der Ladefristen bei Be- oder Entladung der von DB Cargo gestellten Güterwagen und LE sowie (Zwischen-) Abstellungen, wird nachfolgendes Standgeld berechnet.
Für Schienenfahrzeuge, die als Gegenstand eines Frachtvertrages auf eigenen Rädern befördert werden, wird bei Überschreiten der Ladefrist (auf bahneigenen Gleisen) ein Entgelt in Höhe von 6,60 EUR pro Tag berechnet.
3.4.6.1 Allgemeines Standgeld (WLV) Standgeldsätze je angefangene 24 Stunden und Güterwagen 1.–6. Tag
Ab dem 7. Tag
1.–3. Tag
Ab dem 4.–6. Tag
Bei hohem Wagenbedarf
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
E, G, K, L, O, T
34
43
57
76
112
Ea, F, I, Lg, Rmm, Remm, Tb, Td, U, Z
46
61
82
106
165
Hbi
51
68
90
114
176
Ealos-t, Fa, Hbbi(ll)(n)s, La, R, Sl, Ta
59
76
99
134
196
Hi(i)(m)rrs-tt
69
90
118
155
238
Facns 133, Fal, Ha, Ia, Laa, Rb, Rn, S, Tadg, Tads 960/961, Tamn, Ta(l)n, Ua, Za
71
93
121
161
246
Faal, Falrr, Fan, S(d)gg, Slps-u, Tanoo 896/898, Tal 966-972
87
119
153
204
311
Kijl 450, Kkk 447
120
155
202
273
399
Wagengattungen
Bei hohem Wagenbedarf
Die Zuordnung einer Wagengattung zu einer Preisklasse wird durch die Abfolge der Gattungs- und Kennbuchstaben bestimmt. Sollte die betreffende Wagengattung nicht explizit aufgeführt sein, so fällt sie in die Preisklasse der übergeordneten Wagengattung (Beispiel: Wagengattung „Habbi“ wird der Wagengattung „Ha“ und somit der Preisklasse 6 zugeordnet). Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser Kundenservice mit.
3.4.6.2 Standgeld für Bahnbaustellenverkehre Standgeldsätze je angefangene 24 Stunden und Güterwagen 1.–7. Tag
ab dem 8.–30. Tag
Wagengattungen mit Bauartnummer
EUR
EUR
Fc, K
156
166
Fac, R
196
206
Facns 141, Fas 126, Fakks 127, Fans 128, Sps 466, Slps 462 bis 465
265
275
Bei Ladefristüberschreitungen von mehr als 30 Tagen wird ab dem 31. Tag der in der Spalte „1.–7. Tag“ angegebene Standgeldsatz/24 Stunden verdoppelt.
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Preise und Leistungen DB Cargo 3.4.6.3 Standgeld für LE (KV) Für von DB Cargo gestellte LE im KV beträgt das Standgeld je angefangene 24 Std./LE 11,10 EUR (zuzüglich der Abstellgebühren im Ubf bzw. SC nach Abstell Bed KV). Standgelder für von DB Cargo gestellte Güterwagen sowie Überzeit- und Absattelzuschläge bleiben hiervon unberührt. – Codezahl 919 –
Die Umbestellung eines Ganzzuges vor Übernahme durch DB Cargo stellt eine Stornierung des ursprünglich bestellten Ganzzuges mit einer gleichzeitigen Neubestellung eines Ganzzuges dar. Die Stornierung muss schriftlich an das zuständige Team im Kundenservice der DB Cargo erfolgen. – Codezahl 960 –
3.4.7.2 Abbestellen von bestellten leeren Güterwagen 3.4.7 Stornierung (WLV) 3.4.7.1 Stornierung von Ganzzügen Für die Stornierung eines geschlossenen Zuges (Ganzzuges) im Wagenladungsverkehr werden 50 % des Stornierungsentgeltes erhoben, wenn der Stornierungsauftrag nach 12 Uhr, Mittwoch der Vorwoche vor Verkehrstag erfolgt, 100 % des Stornierungsentgeltes, wenn der Stornierungsauftrag nach 12 Uhr, Kalendertag 2 vor Verkehrstag erfolgt. Die Stornierung ist entgeltfrei, wenn ihre Ursache von DB Cargo zu vertreten ist. Das Stornierungsentgelt beträgt je storniertem Zug: – Innerdeutsche oder grenzüberschreitende Relationen < 200 Kilometer1) 1.755 EUR – Innerdeutsche oder grenzüberschreitende Relationen > 200 Kilometer1) 3.508 EUR – Grenzüberschreitende Relation > 400 Kilometer1) 5.262 EUR Ein vom Kunden nicht übergebener Zug, der bis zu der vereinbarten geplanten Übergabezeit nicht storniert wurde, wird für innerdeutsche Relationen mit dem vollen Stornierungsentgeltsatz (100 %) > 200 Kilometer und für grenzüberschreitende Relationen mit dem vollen Stornierungsentgeltsatz (100 %) > 400 Kilometer in Rechnung gestellt.
Soweit für die Stornierung des Transports kein Stornierungsentgelt anfällt, gilt: – Für das Abbestellen eines noch nicht bereitgestellten Güterwagens nach 10.00 Uhr des dem gewünschten Bedarfstag vorangehenden Werktags – ausgenommen samstags – wird ein Abbestellentgelt in Höhe des Standgeldsatzes (1.–3. Tag) berechnet. – Codezahl 959 – – Für das Abbestellen eines bereitgestellten Güterwagens wird für die gesamte Zeit der Bereitstellung Standgeld sowie die Aufwendungen für die Rückholung des leeren Wagens berechnet. – Codezahl 959 –
3.4.8 Vertragswidrige Nutzung der Wagen von DB Cargo Wird ein Wagen vertragswidrig genutzt, wird neben der vertraglichen Vergütung (insbesondere Standgeld, Güterwagenmiete) für die gesamte Zeit zusätzlich der 2,5-fache Satz des Betrages berechnet, der bei einer Anmietung angefallen wäre.
1) K ilometer für innerdeutsche Relationen nach dem Entfernungswerk der DB Cargo für den Eisenbahngüterverkehr, Kilometer für grenzüberschreitende Relationen nach dem einheitlichen Entfernungsanzeiger für den internationalen Güterverkehr (DIUM) des Internationalen Eisenbahnverbandes UIC.
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Herausgeber DB Cargo AG Marketing Edmund-Rumpler-Straße 3 60549 Frankfurt am Main Kundenservice: Tel.: +49 (0) 203 9851 9000 Stand: 01.01.2017