MITTEILUNGSBLATT

Ausgabe Nr. 46 vom 18. November 2016 Redaktion: Öffnungszeiten:

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Mitteilungsblatt Nr. 47 erscheint am Freitag, 25. November 2016 Annahmeschluss Donnerstag, 24. November 2016, 12.00 Uhr ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST

WICHTIGE RUFNUMMERN

07742 935-223 Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie jeder Zeit unter Störungsdienst Stromversorgung der Neuen Telefonnummer 116117. oder 0049 151 21288146 Polizei-Notruf 110 Polizeiposten Jestetten (während der Dienstzeit) 7234 APOTHEKEN-NOTDIENST Polizeirevier Waldshut Amtsleitung (keine Notrufe) 07751 8316531 Fr. 18.11.2016 Notruf (Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst) 112 Rats-Apotheke, Waldshut,  07751 2220 Giftnotruf, Freiburg 0761 1924-0 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Sa. 19.11.2016 Rotkreuzfahrdienst Apotheke zur Waage, Klettgau-Erzingen,  07742 7458 (Krankenfahrten und Rollstuhlbus, Anruf kostenlos) 0800 0079761 Zahnärztlicher Notdienst 01803 222555-30 So. 20.11.2016 Rheintal-Apotheke, Küssaberg-Kadelburg,  07741 3322 DRK (Kleiderausgabe) 07751 8735-0 Sozialstation Klettgau-Rheintal 07742 92340 Mo. 21.11.2016 Hausnotrufdienst Caritasverband 07743 933813 Storchen-Apotheke, Tiengen,  07741 832424 Alten-Tagespflegestätte 07742 923450 Pflegedienst St. Martin Küssaberg-Kadelburg 07741 68070 Di. 22.11.2016 Pegasus Ambulanter Pflegedienst, Küssaberg 07742 858182 Kloster-Apotheke, Jestetten,  07745 7008 Pflegestützpunkt Landratsamt Waldshut 07751 86-4245 Mi. 23.11.2016 Frauen- u. Kinderschutzhaus Waldshut, auch Die St. Georgs-Apotheke, Lauchringen,  07741 63800 nachts und am Wochenende erreichbar: 07751 3553 Off. Beratung „Courage“ 07751 910843 Do. 24.11.2016 Telefonseelsorge (kostenlos) 0800 1110111 Apotheke am Seidenhof, Tiengen,  07741 7551 Hospiz-Gruppe Jestetten 07745 5525 Caritas Sozialdienst 07751 8011-0, -35 Fr. 25.11.2016 Donum Vitae Hochrhein (Beratungsstelle für SchwanSonnen-Apotheke, Wutöschingen,  07746 9293090 gerschaftskonflikte und Schwangere), Waldshut 07751 898237 Lebenshilfe Südschwarzwald, (FUD für Familien Der Apothekennotdienst ist abrufbar unter: mit Kindern mit Behinderungen), Waldshut 07751 965 www.aponet.de, www.lak-bw.notdienst-portal.de oder Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. 0761 36122 Tel. 0800 0022833 (kostenfrei) PrimaCom Service Nr. 0341 42372000 badenova-Störungsnummer (kostenlos) 0800 276776

AUS DEM GEMEINDERAT Aus der Gemeinderatssitzung Zu TOP 1: Aufstellung des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost“; 1.1. Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung; 1.2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes; 1.3. Beschluss über die öffentliche Auslegung und Behördenbenachrichtigung; Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Stadtplanerin Bettina Nocke und erteilt ihr das Wort. Frau Nocke informiert, dass der Bebauungsplanentwurf bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung offengelegen hat und in der heutigen Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen sind. Sie erläutert im Anschluss die Abgrenzung des Plangebietes und weist darauf hin, dass aus verfahrenstechnischen Gründen die Fläche des Kreisverkehrsplatzes aus dem Plangebiet des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost“ herausgenommen worden ist und in einem separaten Planverfahren behandelt wird. Die Verfahren sollen entflochten werden, damit der Bebauungsplan „Lottstetten Nordost“ schneller bearbeitet werden kann. Frau Nocke stellt weiter klar, dass das Plangebiet des Bebauungsplanes „Drogeriemarkt“ unmittelbar an das heute zu behandelnde Plangebiet angrenzt, dieses Verfahren aber nicht Gegenstand der heutigen Sitzung ist. Frau Nocke erläutert anschließend die wesentlichen Änderungen am Planentwurf. Ziel ist es, die Grundstückseigentümer aufgrund der Bebauungsplanänderung nicht einzuschränken, sondern die vorhandenen Bebauungspläne zu vereinfachen und zu einem Plan zusammenzuführen. Frau Nocke regt aus diesem Grund an, auf die Ausweisung eines Streifens als eingeschränktes Gewerbegebiet, wie im Vorentwurf, zu verzichten. In den angrenzenden Bebauungsplänen ist ein Streifen Mischgebiet zwischen dem damals bereits bestehenden Gewerbegebiet und den neuen Wohngebieten vorgesehen worden, so dass hier eine hinreichende Abstufung gegeben ist. Bei zukünftigen

Bauvorhaben ist im Einzelfall die Verträglichkeit zu prüfen. Das besondere Wohngebiet zwischen Kaltenbrunnenstraße und Hauptstraße ist in die Planung einbezogen worden. Im Bereich der Firma Stark Eloxal (im Vorentwurf: Ausweisung der Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet) wurde die alte Festsetzung wieder aufgenommen, da dies Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Vorhaben hat. An der Art der Nutzung sind also keine Änderungen vorgesehen. Auch das Grundstück, auf dem sich der Lidl – Markt befindet, ist in den Bebauungsplan „Lottstetten Nordost“ einbezogen worden. Für diesen Bereich sind die Festsetzungen aus dem bisherigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vollständig übernommen worden. Frau Nocke erläutert anschließend die eingegangenen Stellungnahmen wie folgt: Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe, Bergbau vom 19.01.2016 Geotechnik: Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodäten besteht der Untergrund im Plangebiet aus Glazialen Ablagerungen, Niederterrassenschotter und Holozänen Abschwemmmassen. Im tieferen Untergrund stehen Gesteine der Unteren Süßwassermolasse an. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründunghorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt.

Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz: Hier werden keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Allgemeine Hinweise: Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (www.lqrbbw.de) entnommen werden. Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse www.lgrb-bw.de/ geotourismus/geotope (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden kann. Die Hinweise sind in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet worden. bn – Netze GmbH vom 12.01.2016 Wir weisen darauf hin, dass im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes im Ortseingang eine ErdgasMitteldruckleitung PE 180/125 der bnNETZE GmbH verläuft. Diese Leitung ist bei der Ausführungsplanung, insbesondere bei der Gradientenfestlegung zu beachten. Die erforderliche Leitungsüberdeckung gemäß DVGW-Regelwerk darf nicht unterschritten werden. Für die ausführenden Unternehmen besteht Erkundigungs- und Sicherungspflicht gemäß DVGW-Regelwerk GW 315 (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen vom 20.04.1971 - VI ZR/232/69). Zur Verhütung von Schäden muss der Bauunternehmer daher rechtzeitig Leitungspläne unter Vorlage neuester Bauplanung einholen. Bei Abweichungen von der Bauplanung muss eine neue Erkundigung eingeholt werden. Im Bereich der Leitung dürfen Baumaschinen nur so eingesetzt werden, dass die Gefährdung der Leitung ausgeschlossen ist. Planauskünfte sind bei unserer Tochtergesellschaft regioDATA GmbH, Tullastraße 61, 79108 Freiburg i. Br. erhältlich. Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir um Benachrichtigung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes und um Zusendung einer rechtskräftigen Ausfertigung als pdf-Datei. Frau Nocke erläutert, dass sich die Stellungnahme auf eine Leitung im Bereich des Kreisverkehrsplatzes bezieht. Stellungnahmen in diesem

Zusammenhang werden im Bebauungsplan für den Kreisverkehrsplatz behandelt. Bürgermeisteramt Dettighofen vom 15.12.2015 Gegen die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost" werden keine Einwendungen erhoben. In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen auch mit, dass von unserer Seite her keine Planungen eingeleitet wurden oder andere Maßnahmen ergriffen werden sollen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des von Ihnen zu ändern beabsichtigten Gebiets bedeutsam sein könnten. Diese Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Gemeinde Jestetten vom 15.01.2016 Die Gemeinde Jestetten hat keine Einwendungen Diese Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. IHK Hochrhein – Bodensee vom 14.01.2016 Die IHK Hochein – Bodensee hat keine Bedenken und Anregungen und begründet ihre Stellungnahme wie folgt: Grundsätzlich ist zu befürworten, dass die planungsrechtlich unübersichtliche Situation, die aufgrund mehrerer nicht abgestimmter Bebauungspläne vorhanden ist, in Form eines umfassenden Bebauungsplans neu geordnet wird. Auf diese Weise kann bei anstehenden Investitionen die notwendige Planungssicherheit gewährleistet werden. Als Art der baulichen Nutzung werden Gewerbegebiete (GE1, GE2) und zwei eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe1, GEe2) festgesetzt. Dabei sind im GE1 und GEe1 Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Lediglich in Form des sogenannten „Handwerkerprivilegs" kann in untergeordneter Weise Einzelhandel ausgeübt werden. Tankstellen und Vergnügungsstätten sind in den Gewerbegebieten bis auf die Bestandsschutzbetriebe nicht zugelassen. Für die eingeschränkten Gewerbegebiete sind nur Unternehmen ansiedlungsfähig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Sofern sich Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, werden diese in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen auf den Einzelfall abgestimmt erfasst. Weitere Areale werden in einem besonderen Wohngebiet (WB)

und in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) sowie einem eingeschränkten Gewerbegebiet (Eloxierbetrieb) eingebunden, um so einerseits Gewerbeansiedlungen, aber auch den Bau von Wohnungen zu ermöglichen. Aufgrund dieser städtebaulichen Vorgaben wäre prüfenswert, ob die Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO für die betroffenen Areale eine bessere Variante sein könnte, zumal die bauleitplanerische Systematik üblicherweise zwischen Gewerbegebieten gemäß § 8 BauNVO und Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO zumindest einen Mischgebietsstreifen vorsieht. Frau Nocke erläutert, dass der Entwurf nochmals insgesamt überarbeitet wurde. Die Gewerbegebiete wurden weiter vereinfacht und die Planung damit noch besser handhabbar gemacht. Das Besondere Wohngebiet wird beibehalten, weil es nicht Ziel des Plans ist, hier nicht unbedingt erforderliche Änderungen vorzunehmen. Das WB befindet sich im Wesentlichen auch in Bereichen, die vom Gewerbe abgewandt sind. Frau Nocke regt deshalb an, das WB beizubehalten. Diesem Vorschlag folgt der Gemeinderat einstimmig. Landratsamt Waldshut vom 22.01.2016 Stellungnahme "Bauplanungsrecht": a) Anlässlich eines im letzten Jahr geführten Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben in dem betroffenen Planbereich zur Vergrößerung der Einzelhandelsverkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt Lidl, wurden ebenfalls die bisherigen Festsetzungen des betroffenen und der angrenzenden Bebauungspläne u.a. zum Ausschluss und Begrenzung der Einzelhandelsverkaufsflächen und der evtl. vorhandenen Rechtsmängel thematisiert. Wenngleich eine Aussage des Gerichts nur zu anderen Punkten und nicht zur Gültigkeit dieser Festsetzungen erfolgte, konnten dennoch Defizite in der Begründung zu den jeweiligen Festsetzungen festgestellt werden. Wir weisen aus diesen Gründen und der uns derzeit ungenügend vorliegenden Ausführungen daraufhin, dass besonders in Bezug auf den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben und sonstigen Gewerbe- und Handelsbetrieben mit Verkaufsflächen für den Verkauf von Waren an Endverbraucher, verbunden mit der Ausnahme im Bereich

des sogenannten Handwerkerprivilegs nur dann rechtssichere Festsetzungen getroffen werden können, wenn diese ausreichend begründet sind. Außerdem sollte sich in Bezug auf die Ausnahme für das Handwerkerprivileg eindeutig entnehmen lassen wann eine Unterordnung gegen ist (z.B. Angabe in Prozent zur Geschoßfläche und max. mz-Angabe). Wir bitten diesbezüglich um Ergänzung. Die Anregungen sind bei der Bearbeitung des Entwurfes berücksichtigt worden. b) Wie den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zu entnehmen ist, sollen unterschiedliche Nutzungsarten in GE1 und GEe1 bzw. GE2 und GEe2 festgelegt werden. Im zeichnerischen Teil werden die betreffenden Flächen mittels Knödellinie voneinander abgegrenzt. Hierbei ist erkennbar, dass auf bestehende Gebäude und deren Stellung keinerlei Rücksicht genommen wurde, teilweise verläuft die Nutzungsabgrenzung diagonal durch die Gebäude. Wir möchten hierbei darauf hinweisen, dass eine Durchsetzung diese Nutzungsfestsetzung in diesen Bereichen zu erheblichen Problemen beispielsweise bei einer Nutzungsänderung oder Umbaus des Gebäudes führt. Wir empfehlen eine Optimierung der Grenzfestlegung. Bei der Bearbeitung des Entwurfes wurden diese Anregungen beachtet. Auf die weitere Differenzierung im Bereich nördlich der Schitterlestraße wird verzichtet. Stellungnahme "Bodenschutz/Altlasten": Bereich Bodenschutz: Von Seiten des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken und Anregungen. Bereich Altlasten: In dem Planungsgebiet befindet sich das Gelände einer ehemaligen Sportwaffenfabrik. Der Standort wurde im Rahmen der Fortschreibung des Bodenschutz- und Altlastenkatasters (BAK) an Hand der Aktenlage am 06.12.2011 in die Kategorie „B - Entsorgungsrelevant" eingestuft (s. Anlage). Mit dieser Einstufung ist der Altlastenverdacht ausgeräumt. Die Einstufung bedeutet jedoch, dass auf Grund der gewonnen

Erkenntnisse auf dem Gelände Bodenmassen liegen könnten, die nicht frei verwertet werden dürfen sondern nach abfallrechtlichen Regelungen entsorgt werden müssen. Anlage: Auszug aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK). Die Altlast ist nachrichtlich in den Bebauungsplanentwurf übernommen worden. Stellungnahme "Naturschutz": Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost", der die Zusammenführung von vier bestehenden Bebauungsplänen beinhaltet, erfolgt im vereinfachten Verfahren. Demzufolge ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 18 Absatz 2 BNatSchG nicht vorgesehen. Durch das Plangebiet werden gesetzlich geschützte Biotope oder Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht nicht berührt. Anzeichen für eine Betroffenheit geschützter Arten sind nicht erkennbar. Aus Sicht des Naturschutzes wird die Planung mitgetragen. Frau Nocke merkt an, dass der Bebauungsplan nicht im vereinfachten Verfahren erstellt werden kann. Der in der heutigen Sitzung vorgestellte Bebauungsplanentwurf wurde bereits dahingehend überarbeitet, dass der Bebauungsplan nicht, wie ursprünglich geplant, im vereinfachten Verfahren erstellt wird. Der für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Umweltbericht liegt vor, wenn auch in vereinfachter Form. Er wird in der vorliegenden Form in die Offenlage gebracht, falls es erforderlich sein sollte, muss er nochmals nachgearbeitet bzw. erweitert werden, sofern dies von den Fachämtern im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange gefordert wird. Gemäß Stellungnahme des Naturschutzes sind im Plangebiet keine geschützten Biotope oder Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht betroffen. Diese Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme "Wasserschutz": Bereiche Abwasser und Wasserrecht: Aus dem Bereich Abwasser und Wasserrecht wurden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Bereich Oberirdische ser/Grundwasserschutz:

Gewäs-

Unter Punkt III der Begründung zur Lage, Größe und Nutzung des Plangebietes wird der Kalchhofgraben zwar genannt, im Lageplan aber nicht dargestellt. Wir bitten das Gewässer im Lageplan darzustellen und in die Legende aufzunehmen (§ 29 WG i. V. mit § 38 WHG). Frau Nocke erläutert, dass der Bereich des Kalchhofgrabens außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes liegt. Der Graben ist nicht im Kataster dargestellt. Stellungnahme "Gewerbeaufsicht": Durch diese Planung sollen verschiedene Bebauungspläne zu einem zusammengefasst werden, grundsätzliche Änderungen sind hier nicht ersichtlich. Daher bestehen gegen die vorgesehen Planung unsererseits keine Bedenken, dem geltenden Trennungsgebot zwischen Gewerbe und Wohnen wird weiterhin Rechnung getragen. Diese Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme "Gesundheitsschutz": Aus dem Bereich Gesundheitsschutz kommen keine Bedenken und Anregungen. Stellungnahme "Straßenverkehrsrecht": Bei der Kreuzung Schitterlestraße, Hauptstraße (K 6580), B 27 handelt es sich um eine aktuelle Unfallhäufungsstelle. Die Unfallkommission des Landkreises schlägt hier den Bau eines Kreisverkehrs vor. Die Entscheidung der Gemeinde, die Kreuzung entsprechend zu überplanen wird daher ausdrücklich begrüßt. Frau Nocke erläutert, dass diese Stellungnahme im Rahmen des Bebauungsplanes „Kreisverkehr“ zu behandeln ist, da der Kreisverkehrsplatz in einem separaten Verfahren geregelt wird. Stellungnahme "Straßenbau": Zum beabsichtigten Kreisverkehrsplatz K 6580/Schitterlestraße/lndustriestraße/ Ast B 34: Es ist ein REEntwurf in Abstimmung mit dem RP Freiburg und Landratsamt Waldshut, Straßenbauamt aufzustellen, in diesem ist die Erforderlichkeit für einen Kreisverkehrsplatz nachzuweisen (Unfallzahlen, Verkehrsmengen, Unfallhäufigkeitsstelle). Hinsichtlich der Kostentragung ist eine Knotenpunktzählung durchzu-

führen. Der RE-Entwurf ist Grundlage für den Bebauungsplan. Vor Baubeginn ist eine Bau- und Unterhaltungsvereinbarung zwischen Bund/Landkreis/Gemeinde abzuschließen. Maßgebliche Rechtsvorschriften sind § 12 FStrG und die Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (Straßen-Kreuzungsrichtlinien - (StraKR)). Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist erforderlich. Der Kreisverkehrsplatz wird in einem separaten Verfahren geregelt und die Stellungnahme wird in diesem Zusammenhang bearbeitet. Stellungnahme "Vermessung": Die Planungsgrundlage entspricht nicht dem aktuellen Stand des Liegenschaftskatasters. Auf den Flurstücken 3286, 3289 und 3294 wurden Gebäudeaufnahmen durchgeführt. Diese sind im Fortführungsnachweis 2014/5 vom 17.07.2014 beschrieben. Das Kataster wird aktualisiert. Stellungnahme "Landwirtschaft": Gegen den Bebauungsplan bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, da agrarstrukturelle Belange nicht beeinträchtigt werden. Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Straßenwesen und Verkehr vom 19.01.2016 Die an den vorliegenden Bebauungsplan angrenzende Bundesstraße B 27 ist in diesem Planungsbereich straßenrechtlich als freie Strecke ausgewiesen. Für den Bereich der erforderlichen baulichen Änderung der B 27 ist nach dem für die Straßenbauverwaltung geltenden Regelwerk und Stand der Technik ein „Vorentwurf" nach RE-2012 durch die Gemeinde aufzustellen und durch das Regierungspräsidium Freiburg zu genehmigen. Dieser ist entsprechend zu begründen (Verkehrszahlen usw.). Die durch uns genehmigte technische Planung des neuen Knotenpunktes bildet die Grundlage für den Bebauungsplan. Über Baudurchführung, künftige Unterhaltung und Erhaltung des neuen Anschlusses, künftige Eigentumsgrenzen sowie Ablöse zwischen Bundesstraßenverwaltung und Dritten wird auf Grundlage der genehmigten Entwurfsplanung eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Straßenbauverwaltung, dem Landkreis Waldshut und der Gemeinde Lottstetten geschlossen. Wir bitten um eine frühzeitige Vorabstimmung mit der Straßenbauverwaltung. Auf die gesetzlichen Abstandmaße wird hingewiesen. Die Grenze der Anbauverbotszone der B 27 (20 m ab befestigtem Fahrbahnrand) ist von jeglicher Bebauung, auch Werbeanlagen, freizuhalten. Wir bitten um Darstellung aller Fahrbahnränder im Plan. Das Planzeichen „Verbot der Ein- und Ausfahrt" ist außerhalb der vorgesehenen Zufahrten in den Plan aufzunehmen. Im Rahmen der Planung sind Sichtfelder von jeglicher Bebauung sowie Bepflanzung freizuhalten und im Plan darzustellen. Leitungen der Ver- und Entsorgung sind soweit erforderlich außerhalb des Straßengrundstücks der Bundesstraße B 27 zu führen. Zur Gebietsplanung selbst werden keine weiteren Einwände vorgetragen. Auch diese Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren „Kreisverkehr“ bearbeitet. Telekom vom 02.02.2016 Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Bitte lassen Sie uns den Baubeginn sofort nach bekannt werden zukommen. So entstehen keine Verzögerungen. Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener Telekommunikationslinien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer Telekommunikationsinfrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach § 78 TKG wird sichergestellt. Für einen eventuellen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens drei Monate

vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden keine neuen Straßen geplant. Lediglich durch den Kreisverkehrsplatz ergeben sich Änderungen, die aber in einem eigenständigen Verfahren geregelt werden. Von mehreren Grundstückseigentümern im Plangebiet wird vorgetragen: Wie bereits am 08.01.2016 persönlich mit Herrn Böhler besprochen, möchte ich und eine Miteigentümerin ausdrücklich festhalten, dass wir darauf bestehen, dass bei einer zukünftigen Neubebauung des Grundstückes Kunz durch etwaiges Gewerbe, eine Anlieferung der Geschäfte/des Geschäftes nur auf der Seite „LIDL" stattfinden darf. Und dies, falls nötig, mit einem zusätzlichen Lärmschutz zu unserem Wohnblock in der Kaltenbrunnenstraße 9. Um eine Wertminderung unseres Mehrfamilienhauses vermeiden zu können, bestehen wir auf eine Durchsetzung der erwähnten Maßnahmen (Anlieferung Seite LIDL, evtl. Lärmschutz). Wir sehen diese Maßnahmen ebenfalls als notwendig, damit Lärmklagen und evtl. sogar Kündigungen seitens unserer Mieter gar nicht erst eingehen. Wie mir an der Info-Veranstaltung am 11.01.2016 klar wurde, sind auch andere Einwohner wie ich der Meinung, dass das Grundstück der Familie Kunz für ein Geschäft wie dm, Aldi, oder welches auch immer, zu klein ist und somit das Parkplatzangebot nicht ausreichend sein kann. Man kann schon davon ausgehen, dass die zukünftige Kundschaft dann auf die Straßen zum Parkieren ausweichen wird, was mit Sicherheit zu erheblichen Behinderungen führen kann. Diese Einwendung betrifft den Bebauungsplan „Drogeriemarkt“ und ist in diesem Verfahren bereits behandelt worden. Von einem weiteren Grundstückseigentümer im Plangebiet wird vorgetragen: Als betroffener Grundstückeigentümer im neu aufzustellenden Bebauungsplan Lottstetten Nordost ist es mir ein Anliegen, zu diesem Entwurf Sie über die weiteren baulichen Nutzungsabsichten des Grundstückes Flur-Stück 328/2 zu informieren. Deshalb mache ich zu diesem Vorhaben folgende Hinweise aktenkundig:

1. Ich beabsichtige im hinteren Teil des Grundstückes an die Grundstückgrenze ein Bürogebäude mit möglicher späterer Nutzung als Wohnhaus hinzustellen. Das Gebäude soll voraussichtlich mit einem Pultdach gebaut werden und ein- bis zweigeschossig sein. 2. An der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück Kunz Flur-St. Nr. 330 soll eine Mauer mit einer Höhe von 2,50 m errichtet werden, die zum Lärm-, Schall- und Staubschutz dient. Diese Mauer soll begrünt werden, als Abdeckung sind Photovoltaikelemente für die Stromerzeugung und Mauerschutz vorgesehen. Ich beantrage die Aufnahme dieser Begrenzung in den Bebauungsplan „Nordost". 3. Die Abwasserleitung vom Grundstück 328/1 verläuft durch mein Grundstück. Durch die Bebauung des hinteren Teils ist diese Abwasserleitung zu verlegen, um mir die Bebauung zu ermöglichen. Eine Baulast mit dieser Einschränkung ist grundbuchrechtlich nicht vorhanden. Eine Lösung ist im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde zu treffen. 4. Die Verkehrssituation in Bezug auf Zufahrt zum Grundstück 330 und die zusätzlichen Belastungen in Bezug auf Lärm und Abgasen sind ein großes Problem. Ist für den Abschnitt eine Verbreiterung der Hauptstraße geplant? Ergänzend habe ich folgende Frage: Wird über das Gesamtgebiet und/oder vorhabenbezogenen bzw. Bebauungsplan Nordost eine Eingriffsbeurteilung mit oder ohne Umweltbericht erstellt? Ziel des neuen Bebauungsplanes ist die Zusammenführung und Neuordnung der bereits vorhandenen oder nicht vorhandenen Bebauungspläne. Die verdichtete Bebauung dürfte auch im Interesse der Gemeinde liegen. Die Planung ist ein ständig sich entwickelnder Prozess, bei dem die Einbeziehung und Information der betroffenen Grundstückeigentümer die Transparenz und das Vertrauen in die Verwaltung bewahren. Für den neu aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan werde ich mich separat zur gegebenen Zeit äußern und bitte auch in diesen Prozess, da ich unmittelbar betroffen bin, einbezogen zu werden. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens. Frau Nocke merkt zu den Ziffern 1. und 2. an, dass der Bebauungsplan

lediglich eine Festsetzung über die Art der baulichen Nutzung enthält. Festgesetzt ist ein Besonderes Wohngebiet (WB). Hier sind die beabsichtigten Nutzungen grundsätzlich zulässig. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB und nach den Vorschriften der LBO. Dies entspricht dem bisherigen Bebauungsplan. Es wird empfohlen, keine zusätzlichen Festsetzungen oder Vorschriften aufzunehmen. Zu Nummer 3. merkt sie an, dass die privatrechtliche Vereinbarung nicht im Bebauungsplan geregelt wird. Sie ergänzt, dass für die Gemeinde ein Leitungsrecht im Bebauungsplan eingetragen werden soll. Die so überplanten Bereiche sind grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten, es sei denn, die Leitung wird nicht mehr benötigt oder umgelegt. Für den Fall, dass eine weitere Bebauung des Grundstückes beantragt wird, ist eine Lösung zur Verlegung des Abwassersammlers zu suchen. Ein Gemeinderat regt an, Pultdächer allgemein zuzulassen. Im Besonderen Wohngebiet (WB) waren keine örtlichen Bauvorschriften aufgenommen und deshalb ist hier auch keine Dachform festgelegt. Damit wäre ein Pultdach hier möglich, sofern es sich nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügt. Die Entscheidung darüber ist dem Baugesuchsverfahren vorbehalten. In den Gewerbegebieten ist das Pultdach aktuell nicht festgesetzt, es kann aber, sofern dies gewünscht wird, aufgenommen werden. Sie merkt an, dass nicht zu viele unterschiedliche Dachformen zugelassen werden sollten zugunsten eines einheitlichen Erscheinungsbildes im Gewerbegebiet. Zu Nummer 4. Die Errichtung des Drogeriemarktes wird in einem eigenständigen Verfahren geregelt. Es wurde hier ein Gutachten zum Schallschutz erstellt, in dem festgestellt wurde, dass von der beabsichtigten Nutzung keine unzumutbaren Beeinträchtigungen auf die Nachbarschaft ausgehen. Frau Nocke regt an, für den gewünschten Bau einer Mauer gegenüber dem geplanten Drogeriemarkt keine Festsetzungen aufzunehmen. Hier gelten dann die Regelungen der LBO. Der Umweltbericht liegt im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes aus.

Der Gemeinderat beschließt mit 8 Ja – Stimmen, 1 Nein – Stimme und 1 Enthaltung, die Mauer nicht im Bebauungsplan festzusetzen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Leitungsrecht auf den Grundstücken Flst. Nrn. 328/1 und 328/2 einzutragen. Weiter beschließt der Gemeinderat einstimmig den Bebauungsplan „Lottstetten Nordost“ nicht im vereinfachten Verfahren weiterzuführen, sondern die Verfahrensart zu ändern und in der geänderten Form fortzuführen. Ein anderer Grundstückseigentümer teilt mit: Wie bereits bei der Veranstaltung mitgeteilt, bin ich der Meinung dass die neuangelegte Abgrenzungslinie für eine wohnverträgliche Bebauung aus meinem Grundstück eliminiert werden sollte. Im beiliegenden Lageplan habe ich den bestehenden Markt gelb signiert und die Linie die durch mein Grundstück läuft ist rot gekennzeichnet.

Ich bin der Meinung dass diese wohnverträgliche Abgrenzungslinie an meiner Grundstücksgrenze enden sollte, da diese Linie für mich später in einer weiteren Vermietung im Bereich Einzelhandel Nachteile bringen könnte. Ich möchte Sie höflichst bitten, dass Sie bei der weiteren Umsetzung des neuen Bebauungsplans Lottstetten Nordost diese Trennlinie (rote Linie) eliminieren und sie an meiner Grundstücksgrenze enden lassen. Hiermit lege ich förmlichen Widerspruch gegen das bisherige Konzept ein. Ich bitte Sie höflichst bei der weiteren Vorgehensweise dies zu berücksichtigen und erwarte gerne hierzu Ihre Stellungnahme.

Frau Nocke teilte beim Termin vergangenen Montag mit, dass in Zukunft ausschließlich Informationen über das Gemeindeblatt übermittelt werden. Da ich über das Gemeindeblatt der Gemeinde Lottstetten nicht verfüge, möchte ich Sie höflichst anfragen ob Sie mir die jeweiligen Veröffentlichungen freundlicherweise zur Verfügung stellen können. Die Abgrenzung einer Fläche als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ soll nicht in den Bebauungsplanentwurf übernommen werden. Die Thematik wurde vorstehend ausgiebig erläutert. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu. Weiter teilt der Grundstückseigentümer mit: Mein Grundstück ist mit einem einheitlichen Gebäude fast vollständig überbaut. In dem Objekt befinden sich zwei Nutzeinheiten. Die eine Gewerbeeinheit ist vermietet. Die hintere Einheit wird ebenfalls gewerblich genutzt. Nach dem Entwurf des Bebauungsplans soll es zukünftig zwei verschiedene Bereiche im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung auf meinem Grundstück geben. In dem Bereich, der sich an die Grenze des zukünftigen Bebauungsplangebiets anschließt, soll zukünftig nur eine „wohnverträgliche" Einzelhandelsnutzung möglich sein. Für den hinteren Grundstücksbereich soll diese Einschränkung nicht gelten. Die verschiedenen Nutzungsbereiche wurden in dem Entwurf des Bebauungsplans durch eine parabelförmige Linie abgegrenzt, die mitten durch den Baukörper geht, der sich auf meinem Grundstück befindet. Ich werde durch diese nicht sachgerechte Abgrenzung der verschiedenen Nutzungsbereiche gravierend in meinen Eigentumsrechten beeinträchtigt. Bei der Festlegung der verschiedenen Nutzungsbereiche wurde nicht auf den Gebäudebestand Rücksicht genommen und nicht beachtet, dass mein Grundstück mit einem einheitlichen Gebäude bebaut ist. Die in dem Entwurf enthaltene „Abgrenzungslinie" verläuft willkürlich durch das Gebäude und deckt sich insbesondere nicht mit den verschiedenen Nutzungseinheiten meiner gewerblichen Mieter. Sollte ich daher - dies könnte u.U. bereits 2018 der Fall sein meine Immobilie zukünftig neu vermieten müssen, ist in jeder Hinsicht

unklar, wie die zwei Nutzungsbereiche genutzt werden können. Es kann nicht sein, dass die hintere, in sich geschlossene Einheit „parabelförmig" in unterschiedliche Bereiche betreffend die Art der baulichen Nutzung aufgeteilt werden muss. Die Linie verläuft - wie dies bereits aufgeführt wurde - quer durch beide Nutzungseinheiten und dazu noch unzulässig als Parabel. Die Tatsache, dass der Bestand nicht berücksichtigt wurde, führt dazu, dass - wird der Bebauungsplan so aufgestellt, wie dies beabsichtigt ist - sich der Verkehrswert meines Grundstücks extrem verringern würde. Das Gebäude wäre unter Umständen sogar kaum getrennt an zwei Nutzer vermietbar und möglicherweise würden dadurch faktisch die Einschränkungen, die für den vorderen Bereich vorgesehen sind, letztlich auch für den hinteren Bereich gelten. Außerdem ist nicht klar geregelt, welche Nutzungen überhaupt in dem vorderen Bereich zukünftig zulässig sein sollen. Der Begriff „wohnverträgliche Einzelhandelsnutzung" wird nicht definiert. Unabhängig von dem derzeit vorhandenen Gebäude, das allerdings erst rund 10 Jahre alt ist, hat die parabelförmige unsachgemäße Linienführung zur Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche zur Folge, dass ich in der effektiven Ausnutzung der Grundstücksfläche gehindert werde. Parabelförmig wird nicht gebaut, sodass bei einer zukünftigen Neubebauung wesentliche Teilflächen des Grundstücks nicht ausgenutzt werden könnten. Nicht nachvollziehbar ist im Übrigen, dass offensichtlich andere Eigentümer von diesen drohenden gravierenden Einschränkungen nicht betroffen sind, ich hatte daher meine Einwendungen bereits auf der Informationsveranstaltung vom 11.01.2016 sowie in meinem Schreiben vom 19.01.2016 vorgebracht. Ich bitte Sie erneut, meine Einwendungen gegen den Entwurf des Bebauungsplans zu beachten und im Hinblick auf die beabsichtigte Festsetzung auf mich zuzukommen und diese zu ändern. Auch insgesamt ist derzeit gewerbliche Nutzung zulässig. Durch die Festsetzung eines Bereichs, in dem nur „wohnverträgliche" Einzelhandelsnutzung möglich sein soll, wird die Art der baulichen Nutzung zu meiner Lasten gleichfalls gravierend eingeschränkt, ohne dass Notwendigkeiten hierfür bestehen. Bitte

überdenken Sie daher die Planung und kommen Sie auf mich zu. Siehe hierzu vorheriger Beschluss zur Stellungnahme vom 19.01.2016. Ein weiterer Grundstückseigentümer lässt über seinen Anwalt erklären: Das Grundstück FIst. Nr. 313 befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Kalten Brunnen-Getzler" aus dem Jahr 1991. Das Gebiet ist als „WB" (Besonderes Wohngebiet) ausgewiesen. Der Eigentümer hat vor 18 Jahren das Grundstück FIst. Nr. 314/1 hinzu erworben. Dabei handelt es sich um die Teilfläche des im Bebauungsplan von 1991 dargestellten Grundstücks FIst.Nr. 314 (alt) im Bereich des östlichen Baufensters. Das Grundstück FIst.Nr, 314/1 ist inzwischen mit dem Grundstück FIst. Nr. 313 (alt) zu dem Grundstück FIst.Nr. 313 (neu) vereinigt worden. Das Grundstück FIst.Nr. 313 (neu) ist ca. 5.000 m² groß. Auf ihm befindet sich im nordwestlichen Bereich ein genehmigtes Wohn- und Geschäftshaus. Direkt daran anschließend befindet sich auf der übrigen Fläche der genehmigte Produktionsbetrieb. Dieser hat die Fläche langfristig angemietet. In dem Produktionsbetrieb, der aufgrund mehrerer Baugenehmigungen mehrfach erweitert worden ist, erfolgt eine Bearbeitung und Veredelung von Aluminiumteilen. Die Zufahrt (Ein- und Ausfahrt) zu dem Produktionsbetrieb ist in dem als Anlage beiliegenden Lageplan eingezeichnet. Von der Hauptstraße (K 6580) kommend biegt die Zufahrt in einem 90° Winkel ab und verläuft auf dem Betriebsgrundstück entlang des Wohn- und Geschäftshauses parallel zur Zufahrtsrampe zur B 27. Die Zufahrt für den von Richtung Jestetten kommenden Verkehr erfolgt von der B 27 abbiegend Richtung Hauptstraße (K 6580) und über die Hauptstraße in einer scharfen 180° Kurve in die Zufahrt auf dem Betriebsgrundstück entlang des Wohn- und Geschäftshauses parallel zur Zufahrtsrampe zur B 27. Im Bebauungsplanvorentwurf ist ein Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Von diesem Kreisverkehrsplatz ist derzeit jedoch noch keine Zufahrt zu dem Grundstück FIst.Nr. 313 unserer Mandaten möglich. Im Erdgeschoss des vorgenannten Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück FIst.Nr. 313 befindet sich ein Ladenlokal mit ca. 90 m² Verkaufsfläche, in dem sich derzeit

ein Schilderladen befindet, der Schilder aller Art sowohl als Großhändler als auch als Einzelhändler verkauft. Dieser Laden hat eine Reservefläche von ca. 130 m² direkt im Anschluss an das bestehende Ladenlokal. Im Bebauungsplanvorentwurf soll Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die derzeit noch unbebauten Grundstücke FIst.Nrn. 296 und 298 liegen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Getzler-Erweiterung" aus dem Jahr 2009. Die Fläche ist dort als GEe ausgewiesen. Das Baufenster ist jedoch nicht einheitlich über die gesamte Fläche der Grundstücke hinweg durchgezogen, sondern an einer Stelle unterbrochen. Diese Festsetzungen sind in dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Lottstetten-Nordost" im Wesentlichen übernommen worden.

II. Der derzeitige Bebauungsplanvorentwurf ist gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abwägungsfehlerhaft und verletzt die Rechte der Eigentümer in mehrfacher Hinsicht: 1. Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung des Betriebsgrundstücks FIst. Nr. 313 unserer Mandanten verstößt der Bebauungsplanvorentwurf gegen das Gebot der Konfliktbewältigung. Das Gebot der Konfliktbewältigung besagt, dass grundsätzlich die vom Plan aufgeworfenen Konflikte auch vom Plan selbst zu lösen sind. Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten betroffener Belange letztlich ungelöst bleiben. Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.02.2014 - 5 S 3254/11 -, Rn. 97, Juris. Der im Bebauungsplanvorentwurf vorgesehene Kreisverkehrsplatz ermöglicht nach der bisherigen Konzeption keinen Anschluss zu der bestehenden Zufahrt auf dem Grundstück FIst. Nr. 313. Eine Zufahrt zu diesem Grundstück unserer Mandaten wird dadurch erschwert bzw. unmöglich gemacht.

Das Grundstück könnte bei Realisierung dieses Erschließungskonzepts nicht mehr entsprechend der genehmigten Nutzung ordnungsgemäß gewerblich genutzt werden. Damit besteht von vorneherein ein verkehrstechnischer Konflikt, der auch durch ein späteres Verwaltungshandeln nicht mehr gelöst werden kann. Die Lage des Kreisverkehrsplatzes ist deshalb so anzupassen, dass von dort ohne Weiteres ein Anschluss zu der bestehenden Zufahrt auf dem Grundstück FIst. Nr. 313 möglich ist. Bei einer etwaigen Veränderung der Lage des Kreisverkehrsplatzes ist allerdings zu beachten, dass sich vor dem Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück FIst. Nr. 313 genehmigte Stellplätze befinden. Diese müssen in vollem Umfang aufrechterhalten bleiben. Sollte ein Anschluss des Grundstücks FIst. Nr. 313 von dem geplanten Kreisverkehrsplatz nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich sein, ist auf den Kreisverkehrsplatz vollständig zu verzichten. In diesem Fall hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass die bestehende Zufahrt in vollem Umfang bestehen bleibt. Die ohnehin bereits kritische Zufahrtsmöglichkeit darf nicht weiter verschlechtert werden. Frau Nocke erklärt hierzu: Der Kreisverkehrsplatz wird in einem eigenständigen Verfahren geregelt. Dort wird selbstverständlich auch die Zufahrt zum Betriebsgelände geregelt. Zu beachten ist, dass die derzeitige Zufahrt verkehrsgefährdend ist, da sie im unmittelbaren Kreuzungsbereich liegt. Die neue Zufahrt wird in jedem Fall sicherer sein. In diesem Zusammenhang soll der Plan dahingehend geändert werden, dass die Verkehrsgrünfläche zwischen der Zufahrt B 27 und dem Grundstück Flst. Nr. 313 überfahrbar gekennzeichnet wird, um die Zufahrt zum Firmengelände auch grafisch korrekt darzustellen. Mit Ausnahme der Firmenzufahrt für die Firma ist das Verkehrsgrün an dieser Stelle für das Orts- und Landschaftsbild wichtig. Es ist davon auszugehen, dass diese Fläche vom Straßenbaulastträger aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erworben werden kann. Ein Gemeinderat merkt an, dass die eingezeichneten Sichtdreiecke teilweise nicht realisiert und eingesehen werden können.

Dies ist in Einmündungsbereichen am Kreisverkehrsplatz unvermeidlich. Bei den Stellplätzen handelt es sich nach Aussage der Gemeindeverwaltung um nicht genehmigte Stellplätze. Sie befinden sich zumindest teilweise auf öffentlicher Fläche. Durch die vorliegende Planung wird hieran keine Änderung vorgenommen. Bürgermeister Link merkt an, dass die Parkplätze teilweise auf Privat-, teilweise auf öffentlichem Grundstück liegen. Durch die Änderung der Firmenzufahrt, kann auch eine Änderung an der Parkplatzsituation eintreten, so Bürgermeister Link. 2. Weiter führt der Grundstückseigentümer aus: In dem Bebauungsplanvorentwurf wird das bestehende Ladenlokal im Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück FIst.Nr. 313, nicht berücksichtigt. In diesem Ladenlokal befindet sich derzeit ein Schilderladen, der Schilder aller Art sowohl als Großhändler als auch als Einzelhändler verkauft. Dieses Ladenlokal hat derzeit eine Verkaufsfläche von ca. 90 m² Verkaufsfläche. Der Einzelhandel soll dort weiter möglich sein. Ferner befindet sich unmittelbar im Anschluss an den Laden eine Reservefläche von ca. 130 m², die künftig ebenfalls als Verkaufsfläche genutzt werden soll. Die Festsetzung hinsichtlich der zukünftigen Art der baulichen Nutzung ist deshalb in der Weise anzupassen, dass in der genannten Fläche eine Einzelhandelsnutzung zulässig ist. Städtebauliche Gründe gegen eine Einzelhandelsnutzung in diesem geringfügigen Ausmaß sind nicht ersichtlich. Die Fläche ist viel zu klein, dass sich hier ein größerer oder gar großflächiger Einzelhandelsbetrieb ansiedeln kann, von dem möglicherweise relevante städtebauliche Auswirkungen ausgehen könnten. Die jetzige Nutzungsbelegung durch einen Schilderladen zeigt, dass es sich hier um ein Nischenlokal handelt. Im vorliegenden Entwurf wird gegenüber dem bisherigen Planungsrecht keine Änderung an der Art der baulichen Nutzung vorgenommen. Der Betrieb verbleibt im westlichen Teil im WB. Hier handelt es sich ansonsten um einen einfachen Bebauungsplan, in dem außer der Art der baulichen Nutzung und der Baugrenze

keine Festsetzungen vorgenommen sind. Die Zulässigkeit von Einzelhandel richtet sich hier also nach wie vor nach § 34 BauGB. Ausgeschlossen sind lediglich Vergnügungsstätten aller Art und Tankstellen. 3. Die derzeit noch unbebauten Grundstücke FIst. Nrn. 296 und 298 werden in dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Lottstetten-Nordost" wie im bisher gültigen Bebauungsplan „Getzler-Erweiterung" aus dem Jahr 2009 als GEe ausgewiesen. Unsere Mandanten regen an, zu überprüfen, ob die Grundstücke nicht als unbeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden können. Dies würde eine erheblich bessere gewerbliche Ausnutzung der Grundstücke ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die nächstgelegene Wohnbebauung von diesen Grundstücken durch einen sehr breiten unbebauten Grünstreifen getrennt wird. Dadurch kann von vornherein vermieden werden, dass bei den Wohnbaugrundstücken im WA 1 unzumutbare Immissionsbelastungen entstehen. Die Einschränkung dieses Gewerbegebiets wurde wegen der oberhalb befindlichen Wohnbebauung vorgenommen. Da sich der Sachverhalt nicht geändert hat, wird hier auch keine Änderung vorgenommen. 4. Unsere Mandanten regen an, die Baufenster auf den Grundstücken FIst.Nrn. 296 und 298 über die gesamten Grundstücke hinweg ohne eine Unterbrechung festzusetzen. Hierdurch würde sich die gewerbliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke spürbar verbessern, da unsere Mandanten dann bei der betriebliche Anordnung der Gebäude erheblich größere Spielräume hätten. Dies ist im vorliegenden Fall umso mehr geboten, da sich die beiden Grundstücke Richtung Süden hin deutlich verengen und im südlichen Bereich deshalb eine gewerbliche Nutzung von vornherein aufgrund des Grundstückszuschnitts nur eingeschränkt möglich ist. Gerne wirken wir an einer konstruktiven Lösung mit und sind auch zu einem persönlichen Gespräch jederzeit bereit. Die Bauweise ist hier laut Frau Nocke als abweichende Bauweise festgesetzt, in der bereits Gebäude mit einer Länge von mehr als 50 m – zumindest im mittleren Abschnitt möglich sind. Die Gliederung ist hier aus gestalterischen Gründen dringend

geboten, da man sich im ländlichen Raum und am Ortsrand befindet. Ein ansonsten mögliches über 100 m langes Gebäude würde sich nicht in das Ortsbild einfügen. Frau Nocke regt an, die Änderung des Bebauungsplanes aufgrund der Stellungnahme, wie oben beschrieben, auszuarbeiten. Im Übrigen sollen die Anregungen zurückgewiesen werden. Diese Vorgehensweise wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Anschließend erläutert Frau Nocke die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und weist darauf hin, dass die Stellplätze beim Lidl – Verkaufsmarkt festgeschrieben sind. Weiter wurde in diesem Bereich die Zufahrt zum Grundstück geregelt. Sie erläutert, dass die bisherigen grünordnerischen Festsetzungen vereinheitlicht und übernommen worden sind. Sie erklärt zudem, dass in einer der vorhergehenden Sitzungen angeregt worden ist, das gemeindeeigene Grundstück Flst. Nr. 332 als Weg auszubauen. Dies ist aus städtebaulicher Sicht nicht notwendig. Der Gemeinderat verständigt sich darauf, den Weg nicht auszubauen. Frau Nocke erläutert weiter, dass, wie bisher auch, auf den Grundstücken Flst. Nrn. 3288, 3289/2 und 3295/1 Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig sein sollen. Diese Vorgaben sollen unverändert weitergelten. Für den gesamten Planbereich soll Einzelhandel ausgeschlossen werden mit Ausnahme der Grundstücke, auf denen aktuell Einzelhandel betrieben wird. Zudem sollen untergeordnete Verkaufsstellen an der Produktionsstätte zulässig sein (Handwerkerprivileg). Die Flächen für Bauhof und Feuerwehr sollen als Flächen für Gemeinbedarf im Bebauungsplan ausgewiesen werden. Das Maß der baulichen Nutzung ist vereinheitlicht worden. Aus diesem Grund wird die bauliche Nutzung in Teilbereichen leicht eingeschränkt. Dies stelle aber kein Problem dar, da die aktuell vorhandene Bebauung weit hinter der möglichen zurückbleibe. Auch die maximal zulässigen Gebäudehöhen sind einheitlich festgesetzt worden. Im Gewerbegebiet sind ausschließlich Sattel- und Flachdächer

vorgesehen. Bereits errichtete andere Dachformen haben jedoch Bestandsschutz. Auf Wunsch des Gemeinderates können auch Pultdächer aufgenommen werden. Frau Nocke weist jedoch darauf hin, dass diese oftmals sehr massiv in Erscheinung treten. Ein Gemeinderat spricht sich für Pultdächer aus, da diese energetisch besser genutzt werden können. Der Gemeinderat verständigt sich mehrheitlich darauf, Pultdächer nicht zuzulassen. Frau Nocke stellt weiter klar, dass auf dem Grundstück, auf dem sich derzeit der Lidl – Markt befindet, künftig auch andere gewerbliche Nutzungen zulässig sein könnten. Die Parkplatzund Gebäudeflächen sind aber ganz klar definiert, so dass eine Erweiterung der bestehenden Verkaufsstätten nicht möglich ist. Neu aufgenommen werden sollen Regelungen für technisch bedingte Dachaufbauten. So sollen bspw. Aufzugsschächte oder Kamine die festgesetzte Gebäudehöhe auf max. 10 % der Dachfläche um max. 2,50 m überschreiten dürfen. Weiter soll eine Ausnahme zur Überschreitung der maximalen Trauf- und Firsthöhen möglich sein, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die Überschreitung für den Betriebsablauf zwingend erforderlich ist. Frau Nocke merkt an, dass die Vorschriften aus den bisherigen Bebauungsplänen übernommen, zusammengefasst und deutlich vereinfacht worden sind. Anschließend erläutert sie die örtlichen Bauvorschriften und merkt an, dass auch diese aus den bisherigen Bebauungsplänen übernommen und vereinfacht wurden. Frau Nocke erklärt, dass im Plangebiet die Regelungen zu Werbeanlagen sehr unterschiedlich getroffen wurden und Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche von bis zu 30 m² zulässig sind. Frau Nocke vertritt die Auffassung, dass diese Werbeflächen viel zu groß sind und regt an, Werbeflächen mit einer Größe von maximal 2% der Fassadenfläche, höchstens jedoch 10 m² zuzulassen. Sie erläutert, dass aktuell nur eine Werbeanlage diese Maßgabe nicht einhalten kann, diese aber ebenfalls Bestandsschutz genießt. Größere Werbeanlagen kann der Gemeinderat im Einzelfall zulassen, Werbeanlagen sind im Abstand von

30 m zur Bundesstraße generell ausgeschlossen, sofern sie den Verkehr stören könnten. Bürgermeister Link befürwortet die Regelungen zu den Werbeanlagen. Der Gemeinderat erteilt anschließend einstimmig die Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost“ mit vorgenannten Änderungen. Weiter beschließt der Gemeinderat einstimmig die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung. Zu TOP 2: Vorlage des Ergebnisses der Jahresrechnung 2015 mit Rechenschaftsbericht und Feststellung der Rechnung gemäß § 95 Gemeindeordnung; Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rechnungsamtsleiter Andreas Morasch und erteilt ihm das Wort. Herr Morasch erläutert kurz die wesentlichen Kennzahlen der Jahresrechnung und informiert die Gemeinderäte über die größten Projekte, welche im vergangenen Jahr realisiert werden konnten. Weiter erläutert er die Einnahme- und Ausgabestruktur des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes der Gemeinde Lottstetten. Herr Morasch informiert, dass eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 834.138,46,- € erzielt werden konnte. Er erläutert weiter, dass sich die Netto - Investitionsrate 2015 auf 709.231,70 € und die Rücklagenentnahme auf 2.055.136,61,- € beläuft. Der Schuldenstand belief sich am 31.12.2015 auf 692.924,94 €; die Rücklage betrug 952.785,28 €. Anschließend erläutert Rechnungsamtsleiter Morasch die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2008 bis 2016. Bürgermeister Link erklärt, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer starken Schwankungen unterliegen, da diese als Einnahme anfallen, wenn sie kassenwirksam werden. Das heißt, dass eine Nacherhebung aus Vorjahren als Einnahme im laufenden Kalenderjahr anfällt, wenn diese erst dann erhoben wird. Aus diesem Grund sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer äußerst schwierig zu kalkulieren. Ein Gemeinderat merkt an, dass zudem Kursschwankungen eine entscheidende Rolle spielen.

Rechnungsamtsleiter Morasch stellt anschließend die Entwicklung der Schulden und der Rücklagen dar und merkt an, dass die Rücklagen der Gemeinde im Jahr 2016 aller Voraussicht nach wieder aufgebaut werden können. Bürgermeister Link stellt klar, dass die Vergnügungssteuereinnahmen eine wichtige Einnahme für die Gemeinde Lottstetten darstellt. Der Gemeinderat stellt anschließend die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht 2015 gemäß § 95 Gemeindeordnung einstimmig fest. Zu TOP 3: Stellungnahme der Gemeinde zu folgendem Bauantrag; 3.1. Antrag auf Neubau eines Dreifamilienhauses mit Carport auf den Grundstücken Flst. Nrn. 157 und 157/1, Wettegasse 3, Lottstetten; Bürgermeister Link erläutert anschließend das Bauvorhaben und merkt an, dass drei Mietwohnungen geschaffen werden sollen. Das Baugrundstück ist nicht mit einem Bebauungsplan überplant, das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und ist somit nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Die notwendigen Stellplätze können per Realnachweis nachgewiesen werden, so Bürgermeister Link. Der Gemeinderat erteilt darauf hin einstimmig das baurechtliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines Dreifamilienhauses. VEREINSSITZUNG

vom Konto abgebucht bzw. bei Überzahlung das Guthaben auf das Konto überwiesen. Die insgesamt rd. 750 Wasserzählerstände wurden im Oktober 2016 von Bauhof-Mitarbeitern abgelesen. Die so erfassten Zählerstände wurden danach auf den 31.12.2016 hochgerechnet. Aufgrund einer Umstellung im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zum 01.01.2017 konnten nur 9 Abschläge (bis zum 31.10.2016) erhoben werden. Die beiden letzten Abschläge (30.11. und 31.12.2016) entfallen. Allerdings wurden die dadurch fehlenden Beträge in die 9 verbleibenden Abschläge eingerechnet, so dass diese dann etwas höher waren. Ebenfalls mit in die 9 Abschläge eingerechnet waren die ab dem 01.01.2016 gültigen neuen Wasser- und Abwassergebühren. Ab 2017 werden wieder 11 Abschläge (1. Abschlag am 28.02. – letzter Abschlag am 31.12.2017) erhoben. Bei Fragen rund um die Abrechnung wenden Sie sich bitte an Herrn Kromer, Tel.: 07745 9201-21 oder an Frau Linsenbolz, Tel.: 07745 920122 von der Gemeindekasse. ÄRGERNIS DER WOCHE Sachbeschädigung Schon zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit wurde nun wieder ein Auto in der Schitterlestraße bei der Grundschule mit Sekundenkleber schwer beschädigt.

Einladung Am Dienstag, 29.11.2016 um 19.00 Uhr im Bürgersaal: Vereinssitzung zur Koordinierung der Veranstaltungstermine 2017 für den neuen Veranstaltungskalender. Wir bitten die Vereine an diesem Termin mit einem Vertreter teilzunehmen.

Gelber Sack Am Montag, 21.11.2016 werden wieder die Gelben Säcke eingesammelt. Altpapiersammlung Die nächste Altpapiersammlung des SV Lottstetten findet am Samstag, 26.11.2016 statt. Bitte Papier gebündelt oder in Papiertüten ab ca. 09.00 Uhr bereithalten. Der SV Lottstetten bedankt sich schon im Voraus für die Bereitstellung des Altpapiers. SPRECHTAGE UND TERMINE 23.11.2016 Caritassozialdienst und Schwangerenberatung von 14.00 - 16.00 Uhr im Rathaus Jestetten, Zimmer U.02. 24.11.2016 Freundeskreis Treffpunkt um 19.00 Uhr für alkoholgefährdete und abhängige Personen und deren Angehörige zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Gruppe (Rot-Kreuz-Haus in Jestetten). Kontaktperson: Herr Behrendt, Tel. 07742 850613. NEWS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE Kontakt zum Jugendarbeiter Michael Mothes Von Montag bis Freitag kann ein Termin, auf Wunsch auch vor Ort, mit der Jugendarbeit vereinbart werden. Telefonischer Kontakt: 0172 7258247 oder 07745 926481 Persönlicher Kontakt: Jugendraum Jestetten, Weihergasse 21, Jestetten Jugendraum Lottstetten, Altes Schulgebäude (Kirchplatz 6), Lottstetten Postadresse: Rathaus (Zi. 6), Hombergstr. 2, 79798 Jestetten

WASSER/ABWASSER Informationen zur Jahresabrechnung 2016 Dieser Tage werden die Wasser- und Abwasserrechnungen für das Jahr 2016 zugestellt. Die Rechnungen sind am 05.12.2016 zur Zahlung fällig. Bei uns erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird der Betrag dann

MÜLLKALENDER

Die Sachbeschädigung wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Sachdienliche Hinweise nimmt die Gemeindeverwaltung Lottstetten unter der Tel.: 07745 9201-21, e-Mail: [email protected] oder der Polizeiposten Jestetten unter der Tel.: 07745 7234 entgegen.

E-Mail Kontakt: [email protected] Homepage und weitere Infos: www.jugendarbeit-jelo.de Online Kontakt: Username "Michael Mothes" auf www.facebook.de Jugendberatung Ich unterstütze DICH, wenn du…  … Ärger mit Freunden hast.

 … Stress mit den Eltern oder deiner Familie hast,  … Probleme in der Schule oder Arbeit hast.  … dich mit jemanden aussprechen möchtest.  … einfach ein paar Infos brauchst. … Die Beratung ist kostenlos und als Jugendarbeiter unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht. Alles was du mir anvertraust, wird anonym und vertraulich behandelt. Nimm einfach Kontakt zu mir auf. Natürlich stehe ich auch gern Eltern und allen anderen Personen, die kinder- und jugendspezifische Anliegen haben, mit Rat und Tat zur Verfügung. Ich bin sowohl in der Realschule Jestetten als auch in der Werkrealschule Jestetten (Schule an der Rheinschleife) jeweils montags im wöchentlichen Wechsel von 09.50 bis 11.00 Uhr für Beratungsgespräche verfügbar. VOLKSHOCHSCHULE JESTETTEN-LOTTSTETTEN Kurse Deutsch am Abend für Anfänger, zweimal wöchentlich, Fortsetzungskurs In den ersten 30 Unterrichtsstunden haben wir erste wichtige Bausteine der deutschen Sprache kennengelernt. Für die Fortsetzung sind neue Teilnehmer, die über ein paar Grundkenntnisse verfügen, herzlich willkommen. Der Kurs ist weiterhin ein Anfängerkurs auf Niveau A1. Sie lernen Wortschatz und Strukturen, die Ihnen helfen, im Alltag besser zurechtzukommen. Kursleitung: Dr. Gerlinde Schmidt, DaF-Lehrerin Veranstaltungsort: Realschule Jestetten, Raum 204 Beginn: Dienstag, 22.11.2016 Dauer: 15 Termine, jeweils dienstags und donnerstags, Uhrzeit: jeweils 18.30 – 20.00 Uhr Kosten: 78.- €, ermäßigt Euro 60.- € Anmeldung: Telefon: 07745 7822 od. e-Mail: [email protected] YOGA - Körper – Atem – Geist (für Teilnehmer mit Vorkenntnissen) Der Kurs eignet sich für Frauen und Männer. Yoga kann bei regelmäßiger Praxis dazu beitragen ihre Gesundheit zu fördern, den Körper bewegli-

cher zu halten, aufkommende Spannungen zu beseitigen und belastbar zu bleiben. Yoga kann helfen, festgefahrene Muster aufzugeben und so zu mehr innerer Freiheit und Selbstbestimmung zu finden. Der Schwerpunkt der Yoga-Übungen besteht in der Verbindung von Körperhaltung, Atembewegung und Achtsamkeit. Beim Üben geht es nicht darum, sich in komplizierte Formen zu begeben, sondern im Innern eine besondere Qualität zu erreichen. Der Atem wird bewusst geführt und es wird ihm eine große Bedeutung zugemessen. Yoga ist nicht weltanschaulich gebunden. Es werden keine Glaubensansätze gelehrt. Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung und eine Isomatte. Dozent: Joachim Grap, Yogalehrer (BDY/EYU und KHYF) Kursort: Postsaal in Lottstetten Beginn: Samstag, 14.01.2017 09.30 – 10.30 Uhr Dauer: 10 Vormittage Kosten: 52,- € + ermäßigt 48,- € Anmeldung: über die VHS, e-Mail: [email protected], oder vormittags unter Tel.: 07745 9209-26. Ornithologie Grundkurs (Anmeldeschluss: 10.12.2016) Haben Sie sich auch schon gefragt, welche Vögel im Winter ihr Futterhäuschen besuchen? Welcher Greifvogel da am Himmel kreist? Wessen Gesang Sie morgens beim Aufwachen hören und warum Vögel überhaupt singen? Antworten auf diese und viele andere Fragen bekommen Sie bei diesem Ornithologie-Grundkurs. Dozentin: Karin Schlude Termin: ab Montag, 09.01.2017 (5 x Theorie, 5 x Praxis (Exkursionen) Kursgebühr: 65,- € / ermäßigt 48,- €, zzgl. 15,- € Unterlagen Anmeldung: Karin Schlude, Tel: 07745 927800 oder e-Mail: karin@ schlu.de VHS Jestetten-Lottstetten, Leitung Bettina Valentin, Tel: 07745 920926, e-Mail: [email protected] LANDRATSAMT WALDSHUT Kommunale Stelle für Gleichstellung Vortrag für Frauen: „Nicht gesagt und doch kommuniziert“ - Körpersprache im Bewerbungsgespräch

Im Rahmen der Informations- und Veranstaltungsreihe BiZ & DONNA wird am Donnerstag, 01.12.2016, um 14.30 Uhr im Vermessungsamt des Landratsamts Waldshut, Eisenbahnstraße 7 a ein Vortrag für Frauen angeboten. Wie trete ich auf? Was strahle ich aus? Gestik, Körpersprache und weitere nonverbale Aspekte entscheiden darüber, ob ich einen nachhaltigen Eindruck hinterlasse. Christian Bernhardt (Dozent an der BTS Meißen, Kommunikationspsychologe (FH) und lizenzierter Körpersprachetrainer) wird diese häufig ausgeblendete Seite im Bewerbungsgespräch bewusst machen. Welche Chancen und Risiken gibt es? Wie trete ich authentisch und überzeugend auf und kann Körpersprache als Erfolgsfaktor im Bewerbungsgespräch nutzen? Anschließend stehen der Referent, die Gleichstellungsbeauftragte Anette Klaas und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Eva Faller für weitere Fragen zur Verfügung. Veranstalterin ist die Kommunale Stelle für Gleichstellung des Landkreises Waldshut in Kooperation mit der Beauftragten für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit, Lörrach. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. SPITAL HOCHRHEIN Herzinfarkt und Schlaganfall vorbeugen - Herz-Kreislauf-Tag in Waldshut am 20.11.2016 um 10.00 Uhr Das Spital Hochrhein beteiligt sich aktiv an der bundesweiten Aufklärungskampagne „Herz unter Stress“ der Deutschen Herzstiftung: Im Rahmen der bundesweiten „Herzwochen 2016“ findet im Spital Hochrhein in Waldshut am Sonntag, 20.11.2016 um 10.00 Uhr ein Herz-Kreislauf-Tag zum Thema „Herzinfarkt und Schlaganfall vorbeugen – Risikofaktoren reduzieren“ statt. Dr. Sun Ju Kim, Chefärztin der Medizinischen Kliniken, zeigt auf wie effektiv vorgebeugt werden kann und welche Diagnose- und Therapieverfahren in der modernen Medizin zur Verfügung stehen. Die Teilnahme ist kostenlos; eine Anmeldung ist nicht erforderlich (begrenzte Kapazität).

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Beim Arbeiten am Schreibtisch genügt oft schon eine einfache Tischlampe. Die Deckenbeleuchtung kann ausgeschaltet werden, denn diese verbraucht meist mehr Strom als einzelne Leuchten. Der dritte Tipp spart nicht nur Energie, sondern fördert zugleich die Gesundheit: das Stoßlüften in allen Räumen. Hierbei werden bei ausgeschalteter Heizung die Fenster weit geöffnet. Es empfiehlt sich je nach Raumnutzung ein fünf bis zehnminütiges Stoßlüften. So kommt es zu einem optimalen Frischluftaustausch und die Auskühlung von Wänden und Mobiliar, wie sie bei gekipptem Fenster der Fall ist, wird vermieden. So kann die Energie effektiv für das Aufwärmen der frischen Luft genutzt werden. Weitere Informationen rund um das Thema „Energiesparen im eigenen Haushalt“ sind bei Energieagenturen und den Energieversorgern vor Ort, wie z. B. dem regionalen Energieund Umweltdienstleister badenova erhältlich. Hilfreiche Informationen rund um das Thema Energiesparen unter: badenova.de/bauen-modernisieren. Dort findet man z.B. ein Angebot für den intelligenten Energiemonitor Smappee, der Stromverbrauch aller elektrischer Haushaltsgeräte transparent macht. GEMEINSCHAFTSSCHULE KLETTGAU

BADENOVA Energiespartipps für die kalte Jahreszeit Drei Tricks, die helfen auch im Winter Energie- und Stromkosten zu sparen, ohne auf besinnliche Abende zu verzichten. Das Bett oder der Schreibtisch verdeckt die Heizung? Dies sollte vermieden werden, denn ein Heizkörper arbeitet am effektivsten, wenn er nicht versperrt ist. Bei freistehender Heizung kann man bis zu fünf Prozent der Heizenergie sparen!

Informationsabend „Berufsorientierung“ für die Eltern, Schüler und Schülerinnen der Klassen 8 Am Mittwoch, 23.11.2016 findet um 19.30 Uhr im Musiksaal unserer Schule unser Informationsabend zur Berufsorientierung statt. Frau Brill von der Agentur für Arbeit Waldshut erläutert die Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung, und Karl-Heinz May, Schulleiter der Kaufmännischen Schulen in Waldshut stellt die Berufsschulen vor. Dieser Informationsabend ist als Hilfe für den weiteren Berufsweg gedacht. Realschulabschluss und G9 mit der Gemeinschaftsschule Klettgau Liebe Eltern, Sie stehen in Klasse 4 vor der Frage, welche Schule passt zu meinem

Kind. Das Lernen an der Gemeinschaftsschule ist mehr als Wissensvermittlung. Das Kind mit seinen individuellen Entwicklungsstufen, Stärken und Schwächen steht im Vordergrund. Erfahren Sie mehr über uns am Dienstag, 22.11.2016 um 19.30 Uhr in den Räumlichkeiten unserer Schule. Wir stellen das Lernen in der Gemeinschaftsschule vor und beantworten Ihnen gerne alle Fragen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Gemeinschaftsschule Klettgau, In der Bütze 17, 79771 Klettgau-Erzingen GRUNDSCHULE LOTTSTETTEN Herzlichen Dank der freiwilligen Feuerwehr für die sichere Begleitung auf dem Martinsumzug, den Jugendlichen des Musikvereins für die musikalische Unterstützung beim Singen der Martinslieder, Stephan Glatt für das Martinsfeuer, dem Förderverein und dem Elternbeirat für die Organisation und allen, die zum Gelingen des St. Martinsfestes in irgendeiner Weise beigetragen und uns unterstützt haben. GS-Info Am Montag, 21.11.2016 von 16.00 – 20.00 Uhr werden in der Grundschule unter Anleitung der Lehrer viele unterschiedliche Dinge zum Verkauf am Nikolausbummel hergestellt. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung seitens der Elternschaft und viele helfende Hände. ADVENTSFENSTER 2016

Es ist wieder soweit... Adventsfenster im Dezember 2016 in Lottstetten Wie jedes Jahr so soll auch in diesem Jahr unser Dorf in einen Adventskalender verwandelt werden. Wir suchen daher wieder Familien oder Institutionen, die Freude hätten, ein festliches Fenster zu gestalten. Es können sich auch gerne mehrere Familien zusammenschließen, um ein Adventsfenster zu ermöglichen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Ob ein Fenster am Haus, eine Eingangstür, oder ein separater Schaukasten ... Toll wäre es, wenn das Fenster von der Straße

her gut sichtbar ist und bis Weihnachten abends beleuchtet sein könnte. Die Adventsfenster werden dann jeweils um 17.00 Uhr mit Singen von weihnachtlichen Liedern eröffnet. Der Sinn ist es, die Adventszeit bewusst zu erleben. Die Vorfreude auf Weihnachten gemeinsam in geselliger Runde zu genießen, und dabei Advents- und Weihnachtslieder zu singen. Der vorweihnachtliche Glanz

mit vielen geschmückten Fenstern und den vielen Lichtern soll unser Dorf stimmungsvoll verwandeln. Einen Umtrunk im Anschluss anzubieten ist eine schöne und gesellige Geste, diese ist aber freiwillig, und unabhängig vom Gestalten eines Fensters. Eine Liste mit Terminen hängt ab sofort im Kindergarten Hand in Hand aus.

Interessierte können sich gerne in die Liste eintragen oder unter der Telefonnummer 919018 direkt an den Kindergarten wenden. Wir freuen uns auf eine besinnliche Adventszeit mit vielfältigen Adventsfenstern.

Der Elternbereit vom Kindergarten Hand-in-Hand

V ER EIN SNACHR ICHTE N FREIWILLIGE FEUERWEHR LOTTSTETTEN

Wir freuen uns auf euren Besuch! Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ihr Judoclub Lottstetten e.V.

Probe Jugendfeuerwehr am Freitag, 18.11.2016, 18.00 Uhr.

LANDFRAUEN LOTTSTETTEN

Probe am Montag, 21.11.2016, 19.00 Uhr. Schlachtfest der FFW Dettighofen Am Samstag, 19.11.2016 wandert die Aktiv- und Seniorenabteilung zum Schlachtfest der FFW Dettighofen. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr am Kastanienbaum an der Dietenbergstraße. ELTERN-KIND-GRUPPE Liebe Kinder, liebe Eltern, wir freuen uns schon auf das nächste Treffen mit euch am 29.11.2016 um 15.30 Uhr im Postsaal in Lottstetten. Bei schönem Wetter treffen wir uns auf dem Spielplatz. Für Essen und Trinken sorgt bitte jeder selbst. Lena Meyer (07745 4973124) und Irene Mennecke (07745 928738) freuen sich sehr über euer Kommen. JUDOCLUB LOTTSTETTEN E.V. Einladung zur Vereinsmeisterschaft und Nikolausfeier Liebe Judokas, Eltern und Freunde des Judosports! Am Sonntag, 04.12.2016 findet unsere Vereinsmeisterschaft mit Nikolausfeier statt. Dazu möchten wir Euch recht herzlich einladen.

Liebe Landfrauen, kaum zu glauben, aber wahr, viel zu schnell ging dieses Jahr! Deshalb wollen wir wieder gemeinsam feiern und uns auf die kommende Adventsund Weihnachtszeit einstimmen. Das leibliche Wohl und die Geselligkeit kommen dabei natürlich auch nicht zu kurz. Und wenn jede noch ein paar selbstgebackene Plätzchen mitbringt, haben wir eine tolle Auswahl zum Probieren! Wir freuen uns, wenn ihr am Donnerstag, 01.12.2016 um 19.00 Uhr in das Bischof-Stark-Haus kommt. Liebe Grüße von eurem Vorstand NIKOLAUSBUMMEL

Sonntag, 20.11.2016 eine leichte Halbtags- und Kulturwanderung außerhalb des Wanderplans an. Treffpunkt: Katholische Kirche Lottstetten um 13:30 Uhr Wanderführer: Günther Haberstock, Tel.: 91037 oder 0171 6055887 Konrad Schlude, Tel.: 927800 Info zur Tour: Gehzeit 3 Stunden, Länge ca. 6 km über Jestetten und zurück, Einkehr mit Bildpräsentation im Café Central, Jestetten. Mitfahrgelegenheit nach Vereinbarung zurück nach Lottstetten. SWV Poloshirts Baumwolle sind noch einige erhältlich beim Vorsitzenden Eine Gemeinschaft ist wie ein Schiff: Jeder sollte bereit sein, das Ruder zu übernehmen. (Henrik Ibsen) www.swv-lottstetten.de Wir gestalten Freizeit und machen Heimat zum Erlebnis SKICLUB LOTTSTETTEN Ski und Snowboardlager in Elm vom 02. bis 07.01.2017 (endlich mal wieder 4 volle Skitage ) Für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15 Jahre. (geplant ist wie folgt: 8 - 12 Jahre in der Dieli Hütte, 13 - 15 Jahre im Haus Ricken / je nach Anmeldungen) Wie immer werden Ski- und Snowboardkurse mit den Betreuern durchgeführt.

Lagerleitung: Sandra & Tobias Abend Die Kosten: für Fahrt, Übernachtung, Vollpension, Ski-/Snowboardkurs und Skipass betragen SFr. 370,00. Wenn das Lager abgesagt werden muss Ort: Gemeindehalle Lottstetten SCHWARZWALDVEREIN (z. B. Schneemangel) oder wenn ihr Unser Tagesablauf: LOTTSTETTEN das Lager aus persönlichen Gründen Mattenaufbau: 11.30 Uhr absagt, müssen wir leider einen UnWiegen: 12.15 Uhr Auf den Spuren der Vergangenheit kostenbeitrag in Höhe von 50,- Sfr. Wettkampfbeginn: 13.00 Uhr Der Schwarzwaldverein bietet den für die Unterkunft berechnen. Ende der Veranstaltung ca. 17.00 Uhr Einwohnern und Mitgliedern am

Bitte die Anmeldung bei Sandra & Tobias Abend, Tel. 919399, Mobil: 0171 5361004, Gärtnereistraße 28 in Lottstetten ausgefüllt und unterschrieben abgeben. Anmeldeschluss: Samstag, 26.11.2016

Wir freuen uns Sie ab 19.00 Uhr zu Speis und Trank und ab 20.00 Uhr zu unserem Konzert begrüßen zu dürfen! Herzlichst Das Akkordeon Orchester Jestetten

AWO JESTETTEN U. U. ACHTUNG (Platzzahl begrenzt) Anmeldungen, werden nach Eingang und Mitgliedschaft berück- Kaffeeplausch am 25.11.2016 Jeden letzten Freitag im Monat findet sichtigt. unser Kaffeeplausch statt. Beginn ist Eintritt in den Verein obligatorisch. um 16.00 Uhr. Wir freuen uns, auch (Kinder und Jugendliche 6,- € / Er- Sie und Ihre Bekannten bei uns bewachsene 10,- € / Familien ab 2 Kin- grüßen zu dürfen. Wer eine Fahrgedern 28,- € Jahresbeitrag) legenheit braucht, melde sich bitte bei Herbert Bomans, Tel. 1590 oder Weitere Informationen werden mit Mathilde Panning Tel. 7737. der Teilnahmebestätigung folgen. SPORTVEREIN LOTTSTETTEN Herren Samstag, 19.11.2016, 14.30 Uhr SV Lottstetten – FC Erzingen 2

DLRG

SCHWEIZER-VEREIN JESTETTEN UND UMGEBUNG Raclette-Essen am So. 20.11.2016 Wir freuen uns, die Mitglieder des Schweizer-Vereins Jestetten und Umgebung zu unserem jährlich stattfindenden Raclette-Essen in der Hütte des Narrenvereins in der Au in Jestetten einzuladen. Wir treffen uns dort um 15.00 Uhr. Wegen des Einkaufes erbitten wir unbedingt um Anmeldung an unseren Präsidenten Bruno Auf der Maur, unter Tel. Nr. 07745 8999. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. TURNVEREIN ALTENBURG

Hier unsere Termine für den November in Hüntwangen: 18.11.2016

Wir können wieder mit den Erzinger Kids von 19.00 - 20.00 Uhr trainieren. B-Junioren Dazu treffen wir uns um 18.30 Uhr vor Samstag, 19.11.2016, 18.00 Uhr der Schule an der Rheinschleife um SG Höchenschwand – SV Lottstetten Fahrgemeinschaften zu bilden. Der Eintritt ist für Mitglieder frei. Bitte Altpapiersammlung den Ausweis nicht vergessen. Die nächste Altpapiersammlung des Auf Euer Kommen freut sich SV Lottstetten findet am Samstag, Petra Oellerking-Mumme, Tel. 264 26.11.2016 statt. Bitte Papier gebündelt oder in Papier- HANDARBEITSGRUPPE DER tüten ab ca. 09.00 Uhr bereithalten. EVANGELISCHEN KIRCHE Der SV Lottstetten bedankt sich JESTETTEN schon im Voraus für die Bereitstellung des Altpapiers. Wir wollen helfen - Helfen Sie mit AKKORDEON ORCHESTER JESTETTEN Das diesjährige Winterkonzert des Akkordeon Orchesters Jestetten findet am 26.11.2016 in der Gemeindehalle in Jestetten statt. Dieses Jahr ist der Männerchor Rechberg unser Gastverein. Wir freuen uns sehr auf diesen Besuch! Der Höhepunkt des Programms sind die gemeinsam inszenierten Lieder mit Orchesterbegleitung.

Unser diesjähriger Bazar zu Gunsten des Fördervereins für krebskranke Kinder in Freiburg findet am Sonntag, 27.11.2016 (1. Advent) nach dem Gottesdienst im Evangelischen Pfarrhaus Jestetten statt. Wir bieten wieder viele Handarbeiten, selbstgemachte Marmelade, Weihnachtsgebäck usw. zum Verkauf an. Außerdem sind wir am Samstag, 26.11.2016 auf dem Jestetter Wochenmarkt mit einem Stand vertreten. Bitte unterstützen Sie uns!

VDK-ORTSVERBAND JESTETTEN Der VdK, Ortsverband Jestetten lädt alle Mitglieder und Freunde zur diesjährigen Adventsfeier am Freitag, 02.12.2016 um 18.00 Uhr in das Gasthaus Löwen in Jestetten ein. Die Vorstandschaft freut sich über Euer zahlreiches Kommen.

Kirchliche Nachrichten NACHRICHTEN FÜR ALLE VIER GEMEINDEN

GOTTESDIENSTE Samstag , 19.11.2016 Hl. Elisabeth Landgräfin von Thüringen 18.30 Uhr in Lottstetten: Vorabendmesse - für Ida und Emil Abend - für Anneliese Meier und verst. Angehörige - für Heinz Jünger Sonntag, 20.11.2016 Christkönig-Sonntag 09.00 Uhr in Altenburg: Wortgottesfeier (GB/LA) 09.00 Uhr in Baltersweil: Hl. Messe 10.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe als Familiengottesdienst, anschl. Bazar im Saal unter der Kirche In allen Gottesdiensten an diesem Wochenende: DiasporaKollekte Mittwoch, 23.11.2016 07.30 Uhr in Jestetten: Laudes und Frühmesse Donnerstag, 24.11.2016 Hl. Andreas Dung-Lac 18.30 Uhr in Nack: Hl. Messe -für Alfred Güntert

Pfarrers 50er – Einladung an alle, die gerne mitfeiern! Am Montag nach dem 1. Advent 2016, am 28.11.2016, hat der Pfarrer einen runden Geburtstag. Um 18.30 Uhr in St. Benedikt wird natürlich nicht der Pfarrer, sondern ganz adventlich die Hl. Messe gefeiert. Anschließend aber gibt es im Saal unter der Kirche den Geburtstags-Apéro. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Kommentar von Pfarrer Richard Dressel: "Ich freue mich über jede/n Mitfeiernden. Aber bitte keine Sach-Geschenke! Wer mag, kann zur Finanzierung des Abends oder zur Gestaltung beitragen. Für die Finanzierung steht ein Spendenkässchen bereit. Überschüsse gehen an einen sozialen Zweck. Für die Gestaltung ist das Pfarrbüro ansprechbar. Danke! Dosensonntag für den Caritas-Tafelladen in Waldshut am 26./27.11.2016 In den Gottesdiensten am 1. Advent wird wieder ein sogenannter »Dosensonntag« durchgeführt. Neben den üblichen haltbaren Lebensmittel (Obst- und Gemüsedosen, Nudeln, Kaffee etc.) nehmen wir auch gerne Süßigkeiten für die Adventszeit entgegen. Ebenso sind Körperpflegemittel und Kosmetikartikel sehr begehrt. Wie immer, können Sie Ihre Gaben zu den Gottesdiensten mitbringen oder im Pfarrbüro abgeben. Für Ihre Spenden sagen wir schon im Voraus ein herzliches »Vergelt’s Gott!« Für den Caritas-Ausschuss: Günther Vollmer TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Freitag, 25.11.2016 18.30 Uhr in Dettighofen: Hl. Messe Samstag , 26.11.2016 Heiliger Konrad, Bischof von Konstanz 18.30 Uhr in Altenburg: Vorabendmesse Sonntag, 27.11.2016 Erster Adventssonntag 09.00 Uhr in Lottstetten: Hl. Messe mit Cantus Valbenja 09.00 Uhr in Baltersweil: Wortgottesfeier (SW) 10.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe, musik. Gestaltung durch die Musikgruppe EPHATA aus Waldshut 16.00 Uhr in Baltersweil: Lichterabend aller Erstkommunionkinder aus unserer SE 19.00 Uhr in Jestetten: ökum. Lobpreisgottesdienst mit Predigt unter der Kirche In allen Gottesdiensten an diesem Wochenende: Dosensonntag

Freitag, 18.11.2016 von 16.00 – 19.00 Uhr von 19.00 – 22.00 Uhr

Mini-Kibi-Gruppe der SE Jestetten im Saal unter der Kirche Filmabend der Mini-Kibi-Gruppe Der Film heißt: Oktoberbaby

Sonntag, 20.11.2016 Pfarrgemeinde St. Benedikt Bazar, nach dem Gottesdienst im Saal unter der Kirche Sonntag, 20.11.2016 um 13.30 Uhr Treffpunkt kath. Kirche Lottstetten Bildungswerk mit dem Schwarzwaldverein und Kolping Wanderung zu den Kleindenkmälern Montag, 21.11.2016 19.30 Uhr Bibelkreis der Seelsorgeeinheit Jestetten im Kolpingheim Jestetten: Wir teilen miteinander die Bibel und zwar die 2. Lesung des folgenden Sonntags: Röm. 13, 11-14a

Montag, 28.11.2016 18.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe, anschl. Apéro im Saal Montag, 21.11.2016 19.00 Uhr Bildungswerk Vortrag mit Michael Schmidt: unter der Kirche im Saal unter der Kirche Beichte in samstags ab 16.00 Uhr (nach Bedarf) oder Jestetten: nach tel. Vereinbarung (Tel. 07745 9264534)

Rosenkranz: Bazar 2016 Jestetten: Dienstag bis Sonntag um 18.00 Uhr Der diesjährige Bazar der Handarbeitsgruppe zu Gunsten Altenburg: jeden Donnerstag um 16.00 Uhr des „Fördervereins krebskranker Kinder in Freiburg“ findet Lottstetten: jeden Donnerstag 15.00 Uhr Anbetung mit am Sonntag, 27.11.2016 im Anschluss an den GottesRosenkranz dienst im Pfarrhaus statt. Krankenkommunion: jeden ersten Freitag im Monat Die Frauen bieten wieder zahlreiche Handarbeiten, selbstgemachte Marmeladen, Weihnachtsgebäck, usw. zum Verkauf an.

Seelsorgeeinheit Jestetten Richard Dressel, Pfarrer Josef Moser, Pfarrer i.R. Pfarrbüro E-Mail: Homepage:

Tel. 07745 7248 Tel. 07745 926535 Tel. 07745 7248 Fax 07745 1620

[email protected] www.kath-se-jestetten.de

Seelsorgerliche und geistliche Begleitung: Andrea ‚Schaaf, Tel. 07745 7874, e-Mail: [email protected] Christel Auweder, Tel. 07745 8310, e-Mail: [email protected]

Bürozeiten: Mittwoch + Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr Telefon: 07745 7256 Fax: 07745 7240 e-Mail: [email protected] Homepage: ev-kirche-jestetten.de Bankverbindung: Volksbank Hochrhein eG IBAN: DE80 6849 2200 0000 058904 BIC: GENODE61WT1

Öffnungszeiten Pfarrbüro Montag – Dienstag – Donnerstag

08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwochs geschlossen! Freitagnachmittags geschlossen! Konto der kath. Kirchengemeinde Jestetten: Volksbank Hochrhein eG IBAN: DE34 6849 2200 0000 0057 03, BIC: GENODE61WT1 Spendenkonto der kath. Kirchengemeinde Jestetten: Volksbank Hochrhein eG - IBAN: DE63 6849 2200 0000 0072 18

GOTTESDIENSTE UND SONST. TERMINE Sonntag, 20.11.2016 Sonntag vom wiederkommenden Herrn Die Fülle Gottes 10.00 Uhr in Lottstetten: Eucharistiefeier

EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG Gemäß § 45 (1) der Synodal- und Gemeindeordnung am Sonntag, 27.11.2016, 09.30 Uhr, Alt-Katholische Kirche In Dettighofen Gegenstand der Beratung und Entscheidung: gemäß §42 (1) wählt die Gemeindeversammlung unter anderem die Mitglieder des Kirchenvorstands. Wochenspruch für die Woche vom 20. - 26. November Erneuerungswahl für die Hälfte der Mitglieder. Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen. Für drei der Mitglieder des Kirchenvorstands (Gemeinde Lukas 12, 35 Dettighofen) geht die Wahlperiode zu Ende: GOTTESDIENSTE Ute Elger Adolf Bernhard Karin Vermöhlen Sonntag, 20.11.2016 Letzter Sonntag des Kirchenjahres - Ewigkeitssonntag Wiederwahl ist zulässig 10.00 Uhr Hauptgottesdienst in Jestetten Gedenkgottesdienst für unsere verstorbenen Der Kirchenvorstand schlägt die folgenden GemeindemitGemeindemitglieder glieder zur Wahl als Kirchenvorstände vor: 10.00 Uhr Kindergottesdienst in Jestetten Ute Elger Karin Vermöhlen TERMINE UND VERANSTALTUNGEN Albert Würth Montag, 21.11.2016 19.00 Uhr Abendgebet in Jestetten Dienstag, 22.11.2016 19.45 Uhr KGR-Sitzung in Jestetten Mittwoch, 23.11.2016 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht in Jestetten 19.00 Uhr Sitzung des Umweltteams in Jestetten

Diese Vorschlagsliste ist vorläufig und kann ergänzt werden. Tagesordnung 1. Eucharistiefeier 2. Rückblick – Synode 2016 3. Wahlen 4. Sonstiges Der Kirchenvorstand der alt-katholischen Gemeinde Dettighofen

Sonntag, 20.11.2016 09.30 Uhr Gottesdienst parallel dazu Sonntagsschule 10.45 Uhr Religionsunterricht

Neuapostolische

Kirche

Neunkircher Str. 17, 79798 Jestetten

Dienstag, 22.11.2016 20.00 Uhr Chorprobe in Waldshut

GOTTESDIENSTE UND VERANSTALTUNGEN Freitag, 18.11.2016 20.00 Uhr Jugendabend in Waldshut

Mittwoch, 23.11.2016 20.00 Uhr Gottesdienst durch unseren Bischof