MITTEILUNGSBLATT

Ausgabe Nr. 1 vom 08. Januar 2016 Redaktion: Öffnungszeiten:

Bürgermeisteramt Lottstetten, Rathausplatz 1, 79807 Lottstetten,  07745 9201-14,  07745 9201-90, E-Mail: [email protected], Internet: www.lottstetten.de Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. 16.00 - 18.30 Uhr

Mitteilungsblatt Nr. 2 erscheint am Freitag, 15. Januar 2016 Annahmeschluss Donnerstag, 14. Januar 2016, 12.00 Uhr ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST

WICHTIGE RUFNUMMERN Störungsdienst Stromversorgung

07742 935-223 oder 0049 151 21288146 Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie jeder Zeit unter Polizei-Notruf 110 der Neuen Telefonnummer 116117. Polizeiposten Jestetten (während der Dienstzeit) 7234 Polizeirevier Waldshut Amtsleitung (keine Notrufe) 07751 8316531 APOTHEKEN-NOTDIENST Notruf (Feuerwehr, Notarzt, DRK) 112 Fr. 08.01.2016 Giftnotruf, Freiburg 0761 1924-0 Rats-Apotheke, Waldshut,  07751 2220 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 07751 19222 Rotkreuzfahrdienst Sa. 09.01.2016 (Krankenfahrten und Rollstuhlbus, Anruf kostenlos) 0800 0079761 Apotheke zur Waage, Klettgau-Erzingen,  07742 7458 Zahnärztlicher Notdienst 01803 222555-30 DRK (Kleiderausgabe) 07751 8735-0 So. 10.01.2016 Sozialstation Klettgau-Rheintal 07742 92340 Rheintal-Apotheke, Küssaberg-Kadelburg,  07741 3322 Hausnotrufdienst Caritasverband 07743 933813 Mo. 11.01.2016 Alten-Tagespflegestätte 07742 923450 Storchen-Apotheke, Tiengen,  07741 832424 Pflegedienst St. Martin Küssaberg-Kadelburg 07741 68070 Pegasus Ambulanter Pflegedienst, Küssaberg 07742 858182 Di. 12.01.2016 Pflegestützpunkt Landratsamt Waldshut 07751 86-4245 Kloster-Apotheke, Jestetten,  07745 7008 Frauen- u. Kinderschutzhaus Waldshut, auch nachts und am Wochenende erreichbar: 07751 3553 Mi. 13.01.2016 Off. Beratung „Courage“ 07751 910843 Die St. Georgs-Apotheke, Lauchringen,  07741 63800 Telefonseelsorge (kostenlos) 0800 1110111 Do. 14.01.2016 Hospiz-Gruppe Jestetten 07745 5525 Apotheke am Seidenhof, Tiengen,  07741 7551 Caritas Sozialdienst 07751 8011-0, -35 Donum Vitae Hochrhein (Beratungsstelle für SchwanFr. 15.01.2016 gerschaftskonflikte und Schwangere), Waldshut 07751 898237 Sonnen-Apotheke, Wutöschingen,  07746 9293090 Lebenshilfe Südschwarzwald, (FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen), Waldshut 07751 965 Der Apothekennotdienst ist abrufbar unter: Blindenund Sehbehindertenverein Südbaden e. V. 0761 36122 www.aponet.de, www.lak-bw.notdienst-portal.de oder Tel. 0800 0022833 (kostenfrei) PrimaCom Service Nr. 0341 42372000 badenova-Störungsnummer (Anruf kostenlos) 0800

EINWOHNERMELDEAMT Neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Danach sind Wohnungsgeber (Vermieter) verpflichtet, alle Ein- und Auszüge von Mietern an das Einwohnermeldeamt mittels einer Wohnungsgeberbescheinigung schriftlich zu melden. Das erforderliche Formular steht ab sofort auf unserer Homepage zur Verfügung (www.lottstetten.de/Rathaus/Bürgerservice/Formulare). Natürlich ist das Formular auch beim Meldeamt direkt erhältlich. Der vollständig ausgefüllte Vordruck hat der jeweilige Mieter beim der An- sowie Abmeldung dem Einwohnermeldeamt vorzulegen.

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

läen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlichrechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder eiDatenübermittlungen/Auskünfte ner öffentlich-rechtlichen Religionsaus dem Melderegister Widerspruch gegen die Übermitt- gesellschaft an die betreffenden Reli- Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Altersjubilaren im amtlung von Daten an Parteien, Wäh- gionsgesellschaften. lichen Mitteilungsblatt der Gelergruppen u. a. bei Wahlen und Die Datenübermittlung umfasst auch meinde Lottstetten Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmelde- die Familienangehörigen (Ehegatten, Die Gemeinde Lottstetten veröffentgesetz (BMG) in der seit 01.11.2015 minderjährige Kinder und die Eltern licht monatlich im amtlichen Mitteigeltenden Fassung darf die Meldebe- von minderjährigen Kindern), die lungsblatt der Gemeinde die Altersjuhörde Parteien, Wählergruppen und nicht derselben oder keiner öffentlich- bilare ab dem 65. Lebensjahr. Sofern anderen Trägern von Wahlvorschlä- rechtlichen Religionsgesellschaft an- die Veröffentlichung nicht gewünscht gen im Zusammenhang mit Wahlen gehören. Die Datenübermittlung um- wird, kann gegen die Veröffentliund Abstimmungen auf staatlicher fasst zum Beispiel Angaben zu Vor- chung schriftlich Widerspruch beim und kommunaler Ebene in den sechs und Familiennamen, früheren Na- Einwohnermeldeamt eingelegt werder Wahl oder Abstimmung vorange- men, Geburtsdatum und Geburtsort, den. henden Monaten so genannte Grup- Geschlecht oder derzeitigen AnWiderspruch gegen die Übermittpenauskünfte aus dem Melderegister schriften. lung von Daten an Adressbuchvererteilen. Die Auswahl ist an das LeDie Familienangehörigen haben lage bensalter der betroffenen Wahlbegemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG Die Meldebehörde darf gemäß § 50 rechtigten gebunden. Die Auskunft das Recht, der Datenübermittlung Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) umfasst den Familiennamen, Vornazu widersprechen. Der Widerspruch Adressbuchverlagen zu allen Einmen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person gegen die Datenübermittlung verhin- wohnern, die das 18. Lebensjahr volldert nicht die Übermittlung von Daten, endet haben, Auskunft erteilen über verstorben ist, diese Tatsache. die für Zwecke des Steuererhebungs- den Familiennamen, Vornamen, DokDie Geburtsdaten der Wahlberechtig- rechts benötigt werden. Diese torgrad und derzeitige Anschriften. ten dürfen dabei nicht mitgeteilt wer- Zweckbindung wird der öffent- Die übermittelten Daten dürfen nur für den. Die Person oder Stelle, der die lich-rechtlichen Gesellschaft als Da- die Herausgabe von Adressbüchern Daten übermittelt werden, darf diese tenempfänger bei der Übermittlung (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. nur für die Werbung bei einer Wahl o- mitgeteilt. der Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Widerspruch gegen die Übermitt- Die betroffenen Personen, deren DaWahl oder Abstimmung zu löschen o- lung von Daten aus Anlass von Al- ten übermittelt werden, haben das ters- oder Ehejubiläen an Mandats- Recht, der Datenübermittlung zu wider zu vernichten. träger, Presse oder Rundfunk und dersprechen. Der Widerspruch kann Widerspruch gegen die Übermitt- gegen die Datenübermittlung an bei der Gemeinde Lottstetten, Einwohnermeldeamt, Rathausplatz 1, lung von Daten an das Bundesamt das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse o79807 Lottstetten, schriftlich eingefür das Personalmanagement der der Rundfunk Auskunft aus dem Mel- legt werden. Bei einem Widerspruch Bundeswehr Nach § 58 b des Soldatengesetzes deregister über Alters- oder Ehejubi- werden die Daten nicht übermittelt. können sich Frauen und Männer, die

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Für weitere Auskünfte erreichen Sie das Einwohnermeldeamt unter Tel.: 07745 9201-13.

Lottstetten Nack Balm Dietenberg Nackermühle

STANDESAMTNACHRICHTEN

LANDESFAMILIENPASS

IV. Quartal 2015 Geburten 27.10.2015 in Waldshut-Tiengen Sophia Martha Spörndle Lisa Maria und Stefan Ralf

Gutscheinkarten für das Jahr 2016 Ab sofort sind die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass für das Jahr 2016 auf dem Rathaus erhältlich. Der berechtigte Personenkreis kann mit dem Gutscheinheft 2016 - wie im Vorjahr - Staatliche Schlösser, Gärten und Museen des Landes unentgeltlich besuchen. Einen Familienpass erhalten:

28.11.2015 in Singen (Hohentwiel) Hanna Incze Silvia Maria und Kaszai Istvan 09.12.2015 in Bülach (CH) Mario Herzig Vanessa Jolanda und Sigg Michael Christian Eheschließungen 13.11.2015 in Lottstetten Niehus Kirsten Gerda und Glasmacher Frank 15.12.2015 in Lottstetten Scheibinger Regina Hildegard und Ruß Stefan Martin Sterbefälle 20.10.2015 in Waldshut-Tiengen Bachmann Hans 14.12.2015 in Lottstetten Stier Margarete Hannelore BEVÖLKERUNGSSTATISTIK Stand 31.12.2015 Im Verlauf des Jahres wurden in Lottstetten 313 Zuzüge und 256 Wegzüge verzeichnet. Als natürliche Bevölkerungsentwicklung wird die Veränderung der Einwohnerzahlen durch Geburten und Todesfälle im Laufe eines Jahres bezeichnet. Im Jahr 2015 sind 18 Einwohner durch Geburt dazugekommen. Durch Tod von Einwohnern ergab sich ein Bevölkerungsabgang von 10 Personen. In Fortschreibung dieser Veränderung betrug die Einwohnerzahl nach dem aktuellen Stand zum 31.12.2015 2.398 Einwohner.

2.081 Einwohner 183 Einwohner 95 Einwohner 26 Einwohner 13 Einwohner

MÜLLKALENDER Christbaum-Sammelstelle Ihre Christbäume werden am Samstag, 09.01.2016 an den Straßenrändern von der Feuerwehr abgeholt oder können auf der Grünkompostierungsanlage auf dem Birret abgegeben werden. Es dürfen sich keine Metallrückstände (Lametta oder ähnliches) mehr am Baum befinden.

In diesen Tagen wurden die Müllkalender 2016 mit den Abrufkarten und Informationsflyern für Sperrmüll und Altholz vom Landratsamt Waldshut an alle Haushalte in Lottstetten verteilt. Bitte bewahren Sie diese das 1. Familien mit mind. 3 kindergeld- Jahr über gut auf. berechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemein- Für Fragen steht der Eigenbetrieb schaft leben, Abfallwirtschaft des Landkreises 2. Familien mit nur einem Elternteil, Waldshut unter der Telefonnummer die mit mindestens einem kinder- 07751 86-5432 zur Verfügung. geldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Gelbe Säcke 3. Familien mit einem kindergeldbe- Die gelben Säcke werden von der Fa. rechtigten, schwerbehinderten Remondis eingesammelt. ReklamatiKind mit mindestens 50 % Er- onen zur Abholung der Gelben Säcke werbsminderung. sind direkt an die Fa. Remondis Tel. 4. Familien, die Hartz IV- bzw. kin- 07622 66683-18 zu richten. derzuschlagsberechtigt sind, die Bei Bedarf können Gelbe Säcke wie mit ein oder zwei kindergeldbe- bisher beim Bürgermeisteramt Lottrechtigten Kindern in häuslicher stetten – Einwohnermeldeamt – abGemeinschaft leben. geholt werden. Es wird pro Abholung 5. Leistungen nach dem Asylbewer- und Haushalt immer nur 1 Rolle ausberleistungsgesetz (AsylbLG) er- gegeben. Mitnahmen für Nachbarn halten und mit mindestens einem und Bekannte sind nicht möglich. Kind in häuslicher Gemeinschaft Gewerbetreibende können Gelbe Säleben. cke ebenfalls wieder bei der GeEine Liste aller Staatlichen Schlös- meinde abholen, da die Fa. Remonser, Gärten und Museen in Baden- dis auch die benötigten Gelben SäWürttemberg sowie eine Liste aller cke für das Gewerbe an die Genicht staatlichen Einrichtungen, die meinde liefert.

für die Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, ist auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) unter „Familien mit Kindern“ >Leistungen für Familien >Landesfamilienpass eingestellt. Die Landesfamilienpässe werden auf Antrag an die Berechtigten ausgegeben. Die Berechtigung wird von der Gemeinde festgestellt. Anträge auf Ausstellung eines LandesfamilienHauptwohnsitze: 2.249 passes sind im Rathaus beim EinNebenwohnsitze: 149 wohnermeldeamt, Frau Webers zu Betrachtet nach Wohnplätzen inner- stellen. halb der Gemeinde verteilen sich die Einwohnerzahlen wie folgt:

Das gehört in den Gelben Sack: In den Gelben Sack gehören Verpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Metallen, Plastikverpackungen (z. B. Joghurtbecher), Getränkekartons (z. B. für Saft oder Milch), Konservendosen, Getränkedosen, Spraydosen (leer, z. B. für Haarspray), Drehverschlüsse (z. B. Marmeladendeckel), Styroporverpackungen, Folien oder Plastiktüten. Das gehört nicht in den Gelben Sack: Gebrauchsgegenstände aus Plastik, wie z. B. Spielsachen, Plastikschüsseln, Windeln, Altpapier, Glas, Disketten, Videokassetten und alte Dias, Alttextilien, Farben, Lacke oder Hausmüll.

März: April: Mai: 11.01.2016 Juni: Jugendamt von 09.00 - 11.00 Uhr im Rathaus Je- Juli: stetten. SPRECHTAGE UND TERMINE

12.01.2016 Selbsthilfegruppe „Sexueller Missbrauch“ Die Selbsthilfegruppe „Sexueller Missbrauch“ trifft sich 14-tägig dienstags um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Caritasverbands Waldshut, Poststr. 1, Waldshut-Tiengen. Ansprechpartnerin: Monika Schönle Tel: 07744 8834044 oder 0151 20792793, Email: monischoen73@ web.de. Wir freuen uns auf ihren Anruf. 14.01.2016 Rentensprechtage in Jestetten von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr im Rathaus Jestetten mit dem ehrenamtlichen Versicherungsberater Herrn Konstantin Stoll. Eine vorherige Anmeldung im Rathaus Jestetten bei Karin Wagner, Tel.: 07745 9209-29 ist unbedingt erforderlich. Bitte bringen Sie von Ihrem Versicherungsträger zugesandte Vordrucke, Renteninformationen und Versicherungsverläufe mit, außerdem Nachweise wie z. B. Gesellenbrief, Lehrvertrag und Geburtsurkunden der Kinder. Weitere Rentensprechtage im ersten Halbjahr 2016 in Jestetten sind am 11.02., 10.03., 14.04., 19.05. und am 09.06.2016 14.01.2016 Psychologische Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche von 09.00 – 16.00 Uhr im Rathaus Jestetten. Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 07751 86-4401. FREIWILLIGE FEUERWEHR LOTTSTETTEN

1 THL (Türöffnung) kein Einsatz kein Einsatz 1 THL (Türöffnung) 3 davon 2 x THL (Wassereinsatz und Ölspur) sowie 1 Fehlalarm August: kein Einsatz September: 1 THL (Wassereinsatz) Oktober: kein Einsatz November: 2 Brand Dezember: kein Einsatz ____________________________ Summe: 10 Einsatzarten: Brandeinsätze: - davon Kleinbrände: - davon Mittelbrände: - davon Großbrände: Techn. Hilfeleistungen: Fehlalarme: Böswillige Alarme:

3 1 1 1 6 1 0

Einsatz-Wochentage: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:

1 2 0 3 0 3 1

Einsatz-Tageszeiten (Alarmzeit): 00.00 – 06.00 Uhr: 1 06.00 – 12.00 Uhr: 3 12.00 – 18.00 Uhr: 4 18.00 – 24.00 Uhr: 2 Einsatz-Dauer in den einzelnen Monaten in Std.: Januar: 0,25 Februar: 20,50 März: 0,50 April: -Mai: -Juni: 1,50 Juli: 3,00 August: -September: 1,25 Oktober: 1,50 November: 2,00 Dezember: --___ Summe: 30,50 (2014: 19,0 Std.) Gesamtstunden des Einsatzpersonals: 245,00 Std. (2014: 196,75)

Jahresstatistik 2015 Zu insgesamt 10 Einsätzen wurde die Feuerwehr im Jahr 2015 alarmiert, davon waren 3 Brandeinsätze, 3 Türöffnungen, 2 Wassereinsätze, 1 ÖlDanke! spur sowie 1 Fehlalarm. Die Feuerwehr Lottstetten bedankt Einsätze-Aufteilung nach Mona- sich bei den anderen Hilfsorganisationen (wie z. B. DRK, THW usw.), der ten: Polizei, dem Zoll und den Notärzten Januar: 1 (THL - Türöffnung) Februar: 1 (Großbrand Haupt- für die sehr gute Zusammenarbeit bei den Einsätzen. Vielen Dank auch an str. 51)

die Gemeinde Lottstetten, unserem Bürgermeister sowie dem Gemeinderat, für die Unterstützung und das Vertrauen in die Arbeit der Feuerwehr. Damit eine Feuerwehr aber 365 Tage im Jahr funktioniert und alles so reibungslos und schnell abläuft, wie es die Menschen in Not erwarten, braucht es innerhalb der komplexen Organisation „Feuerwehr“ eine ständig gute Einsatzbereitschaft der aktiven Mannschaft. Damit dies auch künftig sichergestellt werden kann, ist unsere Jugendfeuerwehr ein wichtiger Bestandteil. Auf die Erfahrungen der Seniorenabteilung zählen zu können, ist ebenfalls sehr viel wert. Danke an Alle für das harmonische Miteinander. Besonderer Dank gilt an unsere Lebenspartner und Familien. Ohne deren Verständnis wäre eine Mitarbeit in der Feuerwehr bei oft schwierigen Einsätzen, bei Abwesenheiten durch Proben und Lehrgängen nicht möglich. Aber auch die Arbeitgeber unserer Einsatzkräfte unterstützen die Feuerwehrarbeit dadurch, dass sie die Einsatzbereitschaft der aktiven Mannschaft für die gesamte Einwohnerschaft in der Gemeinde mittragen und respektieren. Haben Sie recht herzlichen Dank dafür. Die Freiwillige Feuerwehr Lottstetten wünscht allen ein gutes, UnfallFeuer- Sturm- und Hochwasserfreies Jahr 2016. Wenn doch etwas passieren sollte, können Sie auf uns zählen. Ein Anruf über die Notrufnummer 112 genügt. Freiwillige Feuerwehr Thomas Kromer, Kdt.

Lottstetten,

NEWS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE Kontakt zum Jugendarbeiter Michael Mothes Von Montag bis Freitag kann ein Termin, auf Wunsch auch vor Ort, mit der Jugendarbeit vereinbart werden. Telefonischer Kontakt: 0172 7258247 oder 07745 926481 Persönlicher Kontakt: Jugendraum Jestetten, Weihergasse 21 oder Rathaus Jestetten (Zi. 6) Jugendraum Lottstetten, Altes Schulhaus, Kirchplatz 6 e-Mail Kontakt: [email protected]

Homepage und weitere Infos: www.jugendarbeit-jelo.de

ten statt. Es sind alle Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 und 13 Jahren herzlich eingeladen, sich bei Online Kontakt: der Jugendarbeit zu melden. GestarUsername "Michael Mothes" auf tet wird der Kurs bei einer Mindestteilwww.facebook.de nehmerzahl von fünf Kindern. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Jugendräume in Lottstetten und Mitgliedschaft im TV Jestetten. Jestetten Wir freuen uns auf eure AnmeldunDie Jugendräume stehen für alle Ju- gen. gendlichen und Interessierten offen. Im Rahmen dieses offenen Angebo- LANDRATSAMT WALDSHUT tes bestehen die Möglichkeiten zur gemeinsamen Freizeitgestaltung Jugendamt oder eines Rückzugsortes. Lottstetten (Kirchplatz 6): dienstags: 15.00 Uhr – 20.00 Uhr Jugendamt sucht Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flücht(Michael) donnerstags: 17.00 Uhr – 21.00 Uhr linge Landesweit steigt infolge des starken (Simon) Flüchtlingszustroms die Zahl ankomJestetten (Weihergasse 21): mittwochs: 16.00 Uhr – 21.00 Uhr mender unbegleiteter minderjähriger donnerstags: 16.00 Uhr – 21.00 Uhr Flüchtlinge aus Ländern wie Afghafreitags: 16.00 Uhr – 21.00 Uhr nistan, Syrien, Irak und Eritrea. An allen Feiertagen sind die JugendDie in Deutschland ankommenden räume leider geschlossen! unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind in der Regel männliche JuJugendberatung gendliche zwischen 13 und 17 Jahren Ich unterstütze DICH, wenn du… und werden unmittelbar nach der An … Ärger mit Freunden hast  … Stress mit den Eltern oder dei- kunft von den Jugendämtern betreut. Viele der jungen Menschen benötiner Familie hast gen nach oft dramatischer Flucht ei … Probleme in der Schule oder nen familiären Rahmen, der ihnen SiArbeit hast cherheit gibt. Gleichzeitig gibt es  … dich mit jemanden ausspreMenschen in unserem Landkreis, die chen möchtest Flüchtlingen praktische Hilfe leisten  … einfach ein paar Infos wollen und können. brauchst  … Das Jugendamt sucht deshalb GastDie Beratung ist kostenlos und als Jugendarbeiter unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1, Nr. 5 StGB). Alles was du mir anvertraust, wird anonym und vertraulich behandelt. Nimm einfach Kontakt zu mir auf. Natürlich stehe ich auch gern Eltern und allen anderen Personen, die kinder- und jugendspezifische Anliegen haben, mit Rat und Tat zur Verfügung.

familien, die sich vorstellen können, einen jungen Flüchtling bei sich aufzunehmen und ihn bis zur Volljährigkeit oder dem Zuzug der Eltern zu begleiten und zu unterstützen. Oft ist den Jugendlichen nicht nur unsere Sprache fremd, auch unsere Werte, Normen und Gewohnheiten unterscheiden sich meist von dem, was sie aus ihren Heimatländern gewohnt sind.

Hast du Lust zu tanzen? …dann melde dich bei Michael Mothes (s. o.) per e-Mail. Es haben sich zwei engagierte Jugendliche (Celine und Annalisa) bereit erklärt, mit euch eine Stunde lang in der Woche gemeinsam verschiedene Tanzstyle, wie zum Beispiel Fitnesstänze, HipHop-Tänze und R&B-Tänze einzustudieren. Die Jugendtanzstunde findet immer freitags von 15.30 bis 16.30 Uhr im Gymnastiksaal der Gemeinde Jestet-

Gastfamilien, die sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe entscheiden, werden in ihrer Arbeit unterstützt und erhalten einen finanziellen Beitrag für die Betreuungsleistung sowie für Wohnraum und Verpflegung. Sie haben Interesse? Der Pflegekinderdienst unseres Jugendamtes informiert Sie hierzu unverbindlich. Ansprechpartnerin: Susanne Filser, Tel. 07751 86-4354 oder susanne. [email protected]

Alle Interessierten sind herzlich zu unserer Informationsveranstaltung eingeladen. Thema: Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Veranstaltungsort: Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, Raum 267 Termin: 19.01.2016 Beginn: 19.00 Uhr Wir freuen uns über Ihr Interesse! Straßenverkehrsamt Für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen Diese Auflistung soll dazu dienen, rechtzeitig über die sichere Gestaltung und Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen zu informieren. Sie finden in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum statt, wenn auch die Straßen polizeilich für den Fahrzeugverkehr gesperrt sind und nur Fußgänger und Umzugsteilnehmer sich im gesperrten Bereich bewegen dürfen. Das Merkblatt ist lediglich eine Information über die rechtlichen Forderungen, die bei Veranstaltungen mit Umzugsfahrzeugen berücksichtigt werden müssen. Die zuständigen Behörden müssen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens darauf achten, dass die Sicherheit von Zuschauern und Umzugsteilnehmern gewährleistet ist. Der Polizeivollzugsdienst ist gehalten, den Umzugsbereich abzusichern, die Sicherheit und Ordnung während des Umzugs zu garantieren. Dazu gehört u. U. auch die Abnahme und Überprüfung von Umzugsfahrzeugen. Weder die Behörden noch die Polizei wollen hierbei kleinlich verfahren. Andererseits ist ein gewisses Sicherheitsniveau unerlässlich, wie die z. T. tragischen Unfälle in der Vergangenheit immer wieder belegen. Schließlich sollte jeder Teilnehmer sich des finanziellen Risikos bewusst sein, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält. In diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen zu ländlichen Umzugsgebräuchen hingewiesen, über das die Badische Zeitung in ihrer Ausgabe vom 26./27.01.1985 ausführlich berichtet hat. Das OLG Karlsruhe hat Anfang 1986 den Urteilsspruch bestätigt. Weitere Auskünfte geben die Straßenverkehrsbehörden und die Ortspolizeibehörden.

1. 1.1

Allgemeines Brauchtumsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO. Die kleineren Veranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei; es empfiehlt sich in jedem Fall mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um in Zweifelsfällen die notwendigen Maßnahmen im Interesse der Sicherheit und Ordnung treffen zu können.

1.2

Die Fahrzeugführer müssen 1.5.3 körperlich und geistig geeignete Personen sein. Auch schon geringer Alkoholgenuss kann zu Eignungsmängeln mit allen seinen rechtlichen Konsequenzen führen.

1.3

Vor Antritt der Fahrt Verkehrsund Betriebssicherheit überprüfen, wie z. B. die lichttechnischen Einrichtungen, das Kennzeichen hinsichtlich seiner Lesbarkeit und die sichere Besetzung des(r) Fahrzeuges(e). Die Schallzeichen müssen wirksam sein. Es ist besonders zu prüfen, wenn Anbauten angebracht werden.

1.4

Bauliche Veränderungen dürfen an zulassungs- oder betriebserlaubnispflichtigen Kfz und Anhängern nicht erfolgen. Dies gilt besonders hinsichtlich Schalldämpferanlagen und des Entfernens von Radkästen (Kotflügel).

1.5

Folgende Rechtsvorschriften sind im Übrigen noch zu 1.5.4 beachten: 1.5.1 § 21 StVO Die Mitnahme von Personen auf Zugmaschinen ist nur erlaubt, wenn diese eine geeignete (fest mit dem Fahrzeug verbundene) Sitzgelegenheit 1.5.5 haben. Während der Veranstaltung dürfen Personen auf der Ladefläche von Lkw und Anhägern befördert werden; sollen Personen auch während der An- und Abfahrt auf der Ladefläche transportiert werden, ist eine Ausnahmegenehmi- 1.5.6 gung erforderlich. 1.5.2 § 22 StVO Durch An- oder Aufbauten werden häufig die Maße der Fahrzeuge verändert. Da solche

Veränderungen der Ladung 1.5.7 Außerdeutsche Fahrzeuge des Fahrzeuges zugerechnet Hier gelten die Bestimmungen werden, ist dann eine Erlaubfür den internationalen Verkehr nis gem. § 46 StVO von der (Übereinkommen für den StraStraßenverkehrsbehörde erßenverkehr, IntKfzVO, Pflversforderlich, wenn ein oder mehAusl). Auf Antrag sind Ausnahrere nachfolgende Maße übermen nur möglich, wenn in dieschritten werden: Höhe von 4 sen Einzelfällen die versichem, Breite von 2,50 m und die rungsrechtlichen Fragen durch Länge von 20 m. Die Maße bedie Vorlage einer Bescheiniziehen sich auf das Fahrzeug gung beantwortet sind. mit den An- und Aufbauten und Besondere Sicherheitsbeauch auf den mitgeführten An- 2. stimmungen für Kfz und ihre hänger. Anhänger § 3 Abs. 1 FZV (Fahrzeugzu- 2.1 Während der Veranstaltung lassungsverordnung) darf nur mit SchrittgeschwinLand- oder forstwirtschaftliche digkeit gefahren werden und Zugmaschinen (lof), die baubei den An- und Abfahrten artbestimmt nicht schneller als max. mit 25 Km/h. 32 Km/h fahren, sind für die Dauer der Veranstaltung ein- 2.2 Während der Umzugsteilnahme muss durch Begleitperschließlich der An- und Abfahrt sonen oder auch durch eine zulassungsfrei. Anhänger von technische Sicherung gewährlof Betrieben, die mit einer Geleistet sein, dass keine Person schwindigkeit von nicht mehr zwischen Zugfahrzeug und Anals 25 km/h hinter Zugmaschihänger gelangen kann. nen der Land- oder Forstwirtschaft mitgeführt werden, sind als zulassungsfrei zu behan- 2.3 Es darf auch hinter Zugmaschinen nicht mehr als ein Andeln. Beträgt die durch die hänger mitgeführt werden. Die Bauart bestimmte HöchstgeVerbindung von Kfz und Anhäschwindigkeit des ziehenden nger muss betriebs- und verFahrzeuges mehr als 25 km/h, kehrssicher sein. Bei Steckboldann müssen die Anhänger mit zenkupplung muss der Steckeinem Geschwindigkeitsschild bolzen gesichert sein. (25 km/h) entsprechend § 58 StVZO gekennzeichnet sein. 2.4 An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkanDie Verwendung von roten tigen oder sonstige gefährliche Kennzeichen ist nicht erlaubt. Teile hervorstehen. Gleiches Fahrzeugscheine oder Begilt für den Schutz der auf dem triebserlaubnisbescheinigunFahrzeug beförderten Persogen sind mitzuführen. nen. § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnis2.5 Verkleidung und Aufbauten verordnung) Die Kfz-Führer müssen die ge- 2.5.1 Für die äußere Sicherheit der forderte Fahrerlaubnis haben. Fahrzeuge muss eine SeitenDer Führerschein ist mitzufühverkleidung vorhanden sein, ren. die etwa 20 cm über dem Boden endet und die Räder so § 34 StVZO gegenüber dem Zuschauer geDas zulässige Gesamtgewicht sichert sind. Die Seitenverkleiusw. darf keinesfalls aufgrund dung muss so stabil angeder Veränderungen überschritbracht sein, dass sie auch bei ten werden; dies gilt auch bei einem kräftigen Druck nicht der Beförderung von Personachgibt. nen. 2.5.2 Bei Verkleidungen von Kfz 2. VO über Ausnahmen von muss für den Kfz-Führer nach straßenverkehrsrechtlichen vorn ein ausreichendes SichtVorschriften (Verkehrsblatt feld gewährleistet sein, so 1989, S. 322 ff): dass er auch dicht vor dem § 1 (4) – VersicherungsnachFahrzeug befindliche Kinder zu weis (für Sonderverwendung) erkennen vermag. Ebenso mitführen

muss die Sicht nach den Seiten und nach rückwärts u. U. durch zusätzliche Außenspiegel gewährleistet sein.

-

einer Handhebelbremse, die der Fahrzeugführer bedienen kann (wenig zu empfehlen) - einer Auflaufbremse (Ansprechweg darf nicht zu lang und die Rücklaufsperre nicht in Funktion gesetzt sein) - einer Fremdkraftbremsanlage (Druckluftbremse). Die Abreißbremsanlage muss ebenfalls wirksam und die Bodenfreiheit der Zuggabel gewährleistet sein. Einachsige Anhänger benötigen dann eine eigene Bremse, wenn die tatsächliche Achslast des Anhängers entweder größer ist als die Hälfte des Leergewichtes des ziehenden Kraftfahrzeuges oder 3 t übersteigt.

2.5.3 Besondere Vorsicht gilt bei der Verwendung von Tiefladern. Die Räder des Tiefladers müssen so verkleidet sein, dass die Verkleidung fast den Boden berührt und die gesamte Verkleidung von Vorder- und Hinterrad im Grundriss ein Rechteck bildet. 2.5.4 Bezgl. der höchstzulässigen Maße siehe Ziff. 1.5.2. Eine Berührung der Straßenbahnoberleitung mit ausgestreckter Hand muss ausgeschlossen sein.

3.

2.6 Mitnahme von Personen 2.6.1 Die Anhänger mit Personen auf der Ladefläche müssen mind. zweiachsig sein und an der geplankten Achse einen Drehkranz (Schutz gegen seitliches Abkippen) haben. Auf einachsigen Anhängern dürfen 3.1 keine Personen mitgeführt werden. 2.6.2 Beim Mitführen von Personen auf Ladeflächen müssen diese Personen durch ausreichend hohe und stabile Bordeinrichtungen gegen Herunterfallen 3.2 geschützt sein. Auf Fahrzeugdächern und Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten. 2.7 Bremsanlagen 2.7.1 Bremsanlagen der Fahrzeuge 3.3 sind zu überprüfen. Die Bremsanlagen müssen sicher bedienbar und entsprechend 3.4 wirksam sein. 2.7.2 Bei Zugmaschinen mit Einradbremse ist darauf zu achten, 3.5 dass bei geteiltem Betriebsbremspedal die Arretierung hergestellt ist. 2.7.3 Mehrachsige Anhänger müssen eine wirksame Bremsanlage haben in Form

4.

Andere Umzugsfahrzeuge als Kfz und ihre Anhänger, Reiter An Umzügen nehmen i. d. R. auch Gespannfahrzeuge, Radfahrer, sonstige Fahrzeuge und Reiter teil. Auch sie alle müssen einige Sicherheitsregeln beachten: Die Zugtiere von Gespannfahrzeugen und die Pferde von Reitern müssen schrecksicher und dürfen nicht scheu sein. Sie müssen einen auch altersmäßig geeigneten Führer haben.

nung erstellt und mit der zuständigen Ortspolizeibehörde und der Polizei abstimmt. U. a. sollte geregelt sein: - Teilnahmebedingen, Anmeldung, Aufstellungszeit - Aufstellungsraum - Reihenfolge der Gruppen - Abstand von Gruppe zu Gruppe - Verhaltenshinweise, wie Werfen von Bonbons, Obst u. a., Benutzen von Knallkörpern, Umgang mit Zuschauern, Werfen von Gegenständen und Spritzen mit Flüssigkeiten u. a. - der Einsatz von Abschnittsleitern, die auch Kontaktpersonen zur Polizei sein sollten - der Einsatz von Not- und Hilfsbediensteten (Arzt, DRK, Feuerwehr). AMTSGERICHT WALDSHUT-TIENGEN Aktenzeichen: K 22/15 Waldshut-Tiengen, 14.12.2015 Amtsgericht Waldshut-Tiengen VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 09.03.2016 um 10.00 Uhr im Raum 26, Sitzungssaal, Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Lottstetten Nr. 171, Flurstück 3102, Gebäude- und Freifläche, Auweg 1, 780 m²

Hinsichtlich der äußeren Sicherheit der Fahrzeuge und der Mitnahme von Personen auf der Ladefläche gelten die Ausführungen unter Ziff. 2.4, Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): 2.5 und 2.6. Einfamilienwohnhaus mit EinliegerPferde mit Reiter sind ebenso wohnung und Doppelgarage, Gewie Gespannfahrzeuge durch samtwohnfläche beträgt ca. 154,09 Begleitpersonen abzusichern. qm; Verkehrswert: 115.000,00 €

Gespannfahrzeuge müssen Aufforderung: eine gut bedienbare Bremse Rechte, die zur Zeit der Eintragung haben. des Versteigerungsvermerks (07.04.2015) aus dem Grundbuch Unabhängig von den für den nicht ersichtlich waren, sind spätesUmzug getroffenen Regelun- tens im Versteigerungstermin vor der gen dürfen Fahrräder vor und Aufforderung zur Abgabe von Gebonach dem Umzug nur in vor- ten anzumelden und, wenn der Gläuschriftsmäßigem Zustand be- biger widerspricht, glaubhaft zu manutzt werden. chen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes Es wird empfohlen, dass der nicht berücksichtigt und bei der VerVeranstalter eine Umzugsordteilung des Versteigerungserlöses

dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

BADISCHER LANDWIRTSCHAFT- kommt es nicht aufs Können an. Vielmehr steht die Freude an der BeweLICHER HAUPTVERBAND E. V. gung zur Musik im Mittelpunkt. Jede Seminar für Pensionspferdehalter Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird den eigenen Fähigkeiten entTermin: Dienstag, 26.01.2016 sprechend angeleitet und gefördert. 14.00 – 16.45 Uhr Ort: Hotel Feldeck, 79787 Tanzen wirkt sich sehr vielfältig positiv auf die Gesundheit aus. Oberlauchringen Themen: Die Wirtschaftlichkeit der Pensionspferdehaltung, - Voranmeldung ist nicht notwendig. Fixkosten und variable Kos- Informationen über die Gesundheitsten, Einstellungsverträge programme des DRK-Kreisverbands und Pferdekaufverträge, Waldshut unter Telefon 07741 9697710 oder per E-Mail an bergPachtfragen [email protected]. Informationen Referenten: Dr. Joachim Kieninger, Stv. Fach- im Internet: www.drk-kv-waldshut.de dienstleiter Unternehmensberatung, DRK-Seniorengymnastik in LottUlm, Diana Hopt Bley, Rechtsanwältin für stetten Bei der Seniorengymnastik-Gruppe Pferderecht Michael Martin, BLHV-Bezirksge- vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Lottstetten wird im neuen Jahr wieschäftsführer der Neueinsteigern die Möglichkeit Veranstalter: BLHV-Bildungswerk und BLHV- zum Mitmachen geboten. Immer mittwochs von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr Waldshut wird im alten Postsaal (Musikraum) DRK-KREISVERBAND WALDSHUT an der Hauptstraße 44 (neben dem Rathaus) seniorengerecht Gymnastik gemacht. Die Seniorengymnastik in Neue Kurse beim Tanzen „50 Plus“ Lottstetten wird im Rahmen der GeBeim beliebten „Tanzen 50 Plus“ starsundheitsprogramme des DRKten im Januar in Waldshut neue Kreisverbands Waldshut angeboten. Kurse für Anfänger und FortgeschritÜbungsleiterin ist Gertrud Abels. Votene. Tanzkurse für Teilnehmende ranmeldung ist nicht notwendig. Inforaus dem ganzen Kreisverbandsgemationen über die Gesundheitsprobiet werden schon seit Jahren sehr gramme des DRK-Kreisverbands erfolgreich im Rahmen der GesundWaldshut bei Gesamtleiterin Ingeheitsprogramme vom Deutschen Roborg Bergmann unter Telefon 07741 ten Kreuz (DRK), Kreisverband 9697-710 oder E-Mail an senioWaldshut, angeboten. Neue Mittä[email protected]. Informationen im zerinnen und Mittänzer, egal ob einInternet unter www.drk-kvzeln oder als Paar, sind herzlich willwaldshut.de kommen.

Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden, die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10 % des Verkehrswertes zu leisten. Bzgl. der zulässigen Arten der Sicherheitsleistung wird auf § 69 ZVG verwiesen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen (§ 69 Abs. 1 ZVG). Bietvollmachten und sonstige Vertretungsnachweise bedürfen öffentlich beglaubigter Form Im Übungsraum des Rotkreuzhauses bzw. sind durch öffentliche Urkunden an der Fuller Straße 2 im Waldshuter zu führen. Stadtteil Schmittenau beginnt der eineinhalbstündige Kurs „FortgeschritAmtsgericht Waldshut-Tiengen tene 2“ am Montag, 18.01.2016 um -Vollstreckungsgericht18.30 Uhr, gefolgt vom Kurs „Fortgeschrittene 3“ um 20.00 Uhr. Am MittAktuelle Versteigerungstermine unter woch, 20.01.2016 beginnt der Kurs www.amtsgericht-waldshut-tiengen. „Fortgeschrittene 1“ um 18.30 Uhr de unter „Aktuelles“. und um 20.00 Uhr beginnt an diesem Tag ein Kurs für Anfänger. Das Verkehrswertgutachten wird in Kürze veröffentlicht unter Beim Tanzkurs „50 Plus“ können Dawww.versteigerungspool.de. Dort finmen und Herren jeden Alters Gesellden Sie auch Hinweise zum Verfahschaftstänze erlernen oder Kenntren und zur Bietsicherheit. nisse auffrischen. Obgleich der Kurs Das Verkehrswertgutachten kann ursprünglich speziell die ältere Genenach telefonischer Voranmeldung ration ansprechen sollte, tanzen (07751 881-0) auf der Geschäftsheute auch jüngere Paare begeistert stelle des Amtsgerichts Waldshut-Timit. Geblieben ist der Grundgedanke: engen eingesehen werden. Beim DRK-Kurs „Tanzen 50 Plus“

AOK HOCHRHEIN-BODENSEE AOK und May Sport laden ein zur Schneeschuh-Wanderung rund um den Feldberg Für Naturfreunde und WintersportBegeisterte bietet die AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee zusammen mit May Sport ein ganz besonderes Highlight: Am Donnerstag, 21.01.2016, laden die Gesundheitskasse und das Sportfachgeschäft zur Schneeschuh-Wanderung ein rund um die faszinierende Winterlandschaft des Feldbergs. Begleitet wird die Wanderung von erfahrenen Tourenführern, die für die Teilnehmer dabei auch wertvolle Tipps zum Wandern im Schnee haben. Die Anmeldung ist möglich bei der AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-

Bodensee unter der Rufnummer 07751 878–181. Unter dieser Rufnummer gibt die Leitern des AOK-Gesundheitszentrums Waldshut, Nina Blattmann, weitere Informationen zur Veranstaltung. KULTURRING WUTÖSCHINGEN KABARETT mit Thomas Schreckenberger „Notausgang gesucht“ am Samstag, 16.01.2016 um 20.00 Uhr, Klosterschüer Ofteringen Das Gefühl kennt jeder: Man wacht auf und könnte schon wieder vor allem davonlaufen! Ist nicht das ganze Leben ein einziger Fluchtversuch vor dem Wahnsinn? Schon morgens um sechs, wenn der Radiowecker anspringt, scheuchen uns gnadenlose Gute-Laune-Terrorkommandos aus den Federn. Der Blick in die Zeitung bringt nur täglich neue Skandale und Politiker, die rückgratlose Aufklärung versprechen. Selbst die Lektüre der Todesanzeigen liefert lediglich die Erkenntnis, dass wieder keiner dabei ist, dem man es gewünscht hätte. Am Abend dann jonglieren Politiker und Lobbyisten (wobei die Unterscheidung oft nur unter größter Anstrengung möglich ist) in einer der zahllosen Polit-Talkshows mit Begriffen wie „Systemrelevanz“ und „Entlassungsproduktivität“. Dem fassungslosen Betrachter bleibt beim Anblick dieser rhetorischen Selbstbefriedigungsorgie nur der verzweifelte Gedanke: „Wo ist Al Quaida, wenn man sie mal braucht?“ Selbst im Privatfernsehen ist keine Ablenkung mehr zu finden: Die Werbung wird dauernd von Filmen unterbrochen, das ganze Volk ist durchgecastet, durchgequizt und jeder noch so unbekannte Pseudo-Promi hat sich durchs Programm gekocht und dem Zuseher Gerichte präsentiert, die eine Einladung zu einer leckeren Schale Affenhirn bei einem afrikanischen Eingeborenenstamm als wünschenswerte Alternative erscheinen lassen. Auch die Kirche ist kein Ort mehr zu, sondern von dem man fliehen sollte – zumindest, wenn man männlich und unter 15 Jahre alt ist. In „Notausgang gesucht“ begibt sich Thomas Schreckenberger auf einen kabarettistischen Fluchtversuch vor dem Wahnsinn unserer Zeit, immer verfolgt von der Zombiearmee der deutschen Polit- und Promiszene,

die der mehrfach ausgezeichnete Kabarettist (u. a. Kleinkunstpreis BadenWürttemberg, Reinheimer Satirelöwe, uvm.) als treffsichere Parodien mit auf die Bühne bringt. Weitere Infos unter www.thomasschreckenberger.de Einlass: 19.15 Uhr Eintrittspreise: 15,00 € Vorverkauf 17,00 € Abendkasse 10,00 € Jugendliche Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen – Kulturring – Tel.: 07746 852-11, e-Mail: sgoebel@ wutoeschingen.de und im Internet unter www.wutoeschingen.de DJO Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen Gastfamilien! Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Brasilien und Mexiko sucht die DJO Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Brasilien/Sao Paulo ist vom 16.01.2016 - 04.03.2016 und Mexiko/Guadalajara ist vom 22.01.2016 - 15.04.2016. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 16 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Seminar vor dem Familienaufenthalt soll den Jungen auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711 6586533, Fax 0711 625168, e-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de.

FINANZAMT WALDSHUT-TIENGEN Schnuppertag beim Finanzamt Das Finanzamt Waldshut-Tiengen bietet am Samstag, 30.01.2016 von 10.00 – 15.00 Uhr einen Schnuppertag für interessierte Schüler und Schülerinnen an. Es besteht die Möglichkeit sich ein Bild über die verschiedenen Aufgaben und Berufe beim Finanzamt zu machen. Anmeldungen bitte bis 27.01.2016 per eMail an [email protected]. Weitere Infos unter www.fa-waldshut-tiengen.de oder beim Ausbildungsleiter Herr Herrmann, Telefon 07741 603-170. HANDWERKSKAMMER KONSTANZ Auszubildende sind keine Zuschauer Stundenverrechnung für Lehrlinge ist angemessen Eine Verbraucherinformation des Verbands Wohneigentum zur Verrechnung von Leistungen von Auszubildenden zeichnet nach Einschätzung der Handwerkskammer Konstanz ein falsches Bild der dualen Ausbildung und der im Handwerk üblichen Praxis. „Auszubildende werden nicht als Zuschauer mit auf die Baustelle genommen“, sagt Raimund Kegel, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz. Duale Ausbildung bedeute „Learning by Doing“, insofern übernähmen Auszubildende in der Regel auch Aufgaben und sähen nicht nur dem Meister über die Schulter oder reichten Werkzeug an. Sobald Lehrlinge produktiv eingesetzt werden, kann das in Rechnung gestellt werden. Üblich sind dabei reduzierte Grundbeträge: Für Auszubildende im ersten Lehrjahr werden meist 45 Prozent, im zweiten Lehrjahr 55 Prozent und im dritten Lehrjahr 65 Prozent des jeweiligen Facharbeiterbzw. Gesellenlohnes berechnet. „Damit wird einerseits dem Umstand Rechnung getragen, dass Auszubildende noch nicht dieselbe Qualifikation mitbringen wie Gesellen. Andererseits wird berücksichtigt, dass Betriebe für die Ausbildung ihrerseits hohe Kosten tragen. Schließlich erhalten die Lehrlinge ja auch eine angemessene Ausbildungsvergütung“, sagt Joachim Vojta, Jurist der Handwerkskammer Konstanz.

Das werde von den meisten Bauherren akzeptiert, so seine Erfahrung aus der Beratungspraxis. „Selbst, wenn ein Auszubildender noch ganz am Anfang steht, braucht man für viele Arbeiten einen zweiten Mann. Und auch, wenn der nur zehn Minuten im Einsatz ist, muss er bezahlt werden. Da kommt ein Auszubildender am Ende dem Kunden dann deutlich günstiger als ein Geselle“, sagt Vojta. Generell gehe es dabei auch um die Frage der Wertschätzung der dualen Ausbildung, so Raimund Kegel: „Wenn dieses Erfolgsmodell, das uns gegen Jugendarbeitslosigkeit versichert und qualifiziertes Fachkräfte hervorbringt, gesellschaftlich nicht mitgetragen wird und die Betriebe auf den Kosten sitzenbleiben, hätte das fatale Folgen für unsere Wirtschaft.“ Ansprechpartner für Verbraucherfragen: Joachim Vojta Handwerkskammer Konstanz Service Recht Tel. 07531 205-336 [email protected] MUSIKSCHULE SÜDSCHWARZWALD

Die Freude am gemeinsamen Musizieren soll im Vordergrund stehen. Die Auswahl der Stücke orientiert sich an den Teilnehmer/innen. Mitzubringen sind: Blockflöte (alle Größen, nach Möglichkeit barocke Griffweise), Notenständer und Schreibzeug.

am Mittwoch, 20.01.2016 in der Gemeindehalle Jestetten um 19.00 Uhr.

Ganz besonders möchten wir Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen unseres Einzugsgebietes und deren Eltern einladen, die im kommenden Schuljahr Interesse an Body, soul&music „Musik verbindet der Ausbildung in einer Bläserklasse Körper und Seele“ Markus Süß, Sän- haben. ger und Diplommusiklehrer, Freitag 11.03. – Sonntag, 13.03.2016 (Fr Herzlich willkommen sind zudem die 18.00 – 21.00 Uhr, Sa 10.00 – 21.00 örtlichen Musikvereine, alle Freunde Uhr, So 10.00 – 15.00 Uhr) der Blasmusik und die musikbegeisOrt: Oberlauchringen, Gemeindehalle terte Bevölkerung. (Chorsaal) Gebühr: 98,- € bei 8 bis max. 16 Teil- Wir freuen uns auf zahlreiche Besunehmer/innen (zzgl. Verpflegung und cher. Pensionskosten ca. 100 €) Die ursprünglichen und heilenden Im Namen des Kollegiums Kräfte der Musik in Verbindung mit Peter Haußmann unterstützenden Atem- und Kör- Schulleiter der RS Jestetten perübungen führen uns auf eine Reise zu uns selbst. STERNSINGER AKTION 2016 Es werden Räume von Stille und Meditation angeboten. Tanzen und das „Respekt“ im Mittelpunkt der 58. gemeinsame Singen vervollständi- Aktion Dreikönigssingen gen den Entspannungsprozess. Bald ist es wieder so weit. Die Der Kursleiter war 20 Jahre Konzert- nächste Sternsinger Aktion kann beund Opernsolist und unterrichtet seit ginnen! Wir werden am Sonntag, 2001 Gesang an der Musikschule den 10.01.2016 in Lottstetten unterSüdschwarzwald. Er arbeitet mit wegs sein. Laienchören und auch mit semi-professionellen Vokalensembles wie Mit ihrem Motto machen die Sternsindem „ensemble muss“. ger gemeinsam mit den Trägern der Bereits während seiner Gesangsaus- Aktion – dem Kindermissionswerk bildung an der Mannheimer Musik- „Die Sternsinger“ und dem Bund der hochschule waren Körperbewusst- Deutschen Katholischen Jugend seinsschulen wie die „Feldenkrais (BDKJ) – überall in Deutschland daMethode“ und „Alexandertechnik“ ein rauf aufmerksam, wie wichtig Reswichtiger Studieninhalt. pekt im Umgang der Menschen miteiEin intensives Wochenende für Men- nander ist und wie sehr eben genau schen, die mutig und gleichzeitig be- der Mangel an Respekt mit Ausgrenrührbar Anderen und sich Selbst be- zung, Missachtung und Diskriminiegegnen wollen. rung zusammenhängt. Das BeispielAlle Kursangebote stehen auf unse- land der kommenden Aktion ist Bolirer Homepage. vien.

Die Musikschule Südschwarzwald bietet im neuen Jahr folgende Kurse an Beginn 18.02.2016 Gitarrenkurs für ErzieherInnen und Grundschullehrkräfte (Fortsetzungskurs), Christian Kütemeier donnerstags von 17.30 bis 18.30 Uhr, 10 Abende je 60 min. Musikschulgebäude WT-Tiengen, Bahnhofstr. 13, Raum 2.1 Gebühr: 98,- € bei 7 – 10 Teilnehmer/innen Liedbegleitung anhand von Liedern Information und Anmeldung bei der speziell für KiGa und Grundschule Mitzubringen sind: Gitarre und Noten- Musikschule Südschwarzwald Breitestraße 7, 79761 Waldshut-Tiständer engen, Tel.: 07741 833-584, Fax: 07741 833-579, www.musikschuleDienstag – 23.02.2016 Blockflöten-Ensemblekurs für Er- suedschwarzwald.de wachsene, Anette Däublin-Schwarz dienstags von 20.00 – 21.30 Uhr, 9 REALSCHULE JESTETTEN Abende je 90 Min. Musikschulgebäude WT-Tiengen, Einladung zum Neujahrskonzert Die Realschule Jestetten lädt ein zum Bahnhofstr. 13, Raum 2.1 Gebühr: 112,- € bei 8 - 10 TeilnehNeujahrskonzert mer/innen der Bläserklassen 5 und 6, Mehrstimmige Literatur (auch weihdem Jugendorchester DALJ und nachtliche) für Blockflöten-Ensemble. der Musikschule Südschwarzwald

Durch ihr Engagement werden die kleinen und großen Könige zu einem Segen für benachteiligte Gleichaltrige in aller Welt. Neben dieser gelebten Solidarität tragen die Sternsinger auch den christlichen Segen für das neue Jahr in die Wohnungen und Häuser der Menschen. Für das Sternsinger Team Uli Looser

V ER EIN SNACHR ICHTE N FREIWILLIGE FEUERWEHR LOTTSTETTEN Christbaum-Sammelaktion am 09.01.2016 Am Samstag, 09.01.2016 wird die Feuerwehr zum 1. Mal eine Christbaum-Sammelaktion in Lottstetten durchführen. Bitte legen Sie den ausgedienten Weihnachtsbaum (möglichst ohne Schmuck) an den Straßenrand. Die so eingesammelten Bäume werden am 13.02.2016 beim Fasnachtsfeuer an der Hauweghütte ihrer fasnächtlichen Bestimmung übergeben. ELTERN-KIND-GRUPPE Liebe Kinder, liebe Eltern, wir freuen uns schon auf die nächsten Treffen mit euch am 12.01., 26.01., 16.02., 01.03., 15.03., 29.03.2016 jeweils um 15.30 Uhr im Postsaal in Lottstetten. Bei schönem Wetter treffen wir uns auf dem Spielplatz. Für Essen und Trinken sorgt bitte jeder selbst. Bea Pfisterer (07745 4973162), Lena Meyer (07745 4973124) und Irene Mennecke (07745 928738) freuen sich sehr über euer Kommen. GFGZ Weshalb das neue Jahr nicht mit einer Weiterbildung beginnen? Deshalb laden wir Sie herzlich zum TAGESSEMINAR „FASZINATION GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT“ am 21.01.2016 nach Neuhausen ein. Gleiche Sprache, ähnliche Mentalität. Die Verständigung zwischen Deutschen und Schweizern ist also kein Problem? Tatsächlich? Es sind meist die kleinen Dinge, die zu großen Missverständnissen führen. Sagt ein deutscher Kollege „Du müsstest“, meint der dies meist als freundlichen Rat. Hingegen sich ein Schweizer angegriffen fühlt. Sagt ein Schweizer „ich mag Guetzli“, meint er nicht wie in Deutschland, dass er Kekse sehr gerne hat, sondern, dass er jetzt welche essen möchte. Politik braucht Orte der Begegnungen und des Gesprächs, gerade in Grenzregionen über Landesgrenzen hinweg. Doch wie soll man, wie soll

ich über Grenzen hinweg arbeiten? Aus oder Weiterbildung im Nachbarland besuchen, ohne dem Gegenüber unabsichtlich auf die Füße zu treten? An welchen Best-PracticeModellen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit kann ich mich bereits orientieren? Das Tagesseminar der GFGZ widmet sich ganz der Thematik „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“. Zum einen werden die näheren Grenzregionen vorgestellt, Modelle und Angebote grenzüberschreitender Zusammenarbeit analysiert und diskutiert. Zum anderen werden anhand „Interkulturellen Trainings“ Methoden und Fertigkeiten aufgezeigt, die einem den beruflichen und privaten Alltag über die Grenze hinweg erleichtern. Das Seminar findet am Donnerstag, 21.01.2016 von 10.00 bis 16.45 Uhr am Sitz der GFGZ in Neuhausen statt. Kursleiter sind Frau Sarah Seitz, Kommunikationswissenschaftlerin und Projektmanagerin des EuroInstituts sowie Florian Schmid, Politologe und Präsident der GFGZ. Das Seminar richtet sich auch an ehrenamtlich tätige Personen, die sich gerne interkulturelle Kompetenzen aneignen möchten und Interesse an grenzüberschreitenden Projekten haben. Berlin - Politik in der deutschen Hauptstadt, Studienfahrt Das deutsch-schweizerische Verhältnis der vergangenen Jahre ist durch viele Missverständnisse und Konflikte geprägt. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Menschen in Deutschland und der Schweiz nicht allzu gut kennen. Eine Möglichkeit sich kennen zu lernen ist es, gemeinsam zu reisen. Weshalb das neue Jahr nicht mit einer Studienreise beginnen? Die GFGZ bietet vom 15. bis 19.02.2016 eine Studienreise ins politische Berlin an, mit dem Ziel, dass sich Deutsche und Schweizer über Diskussionen, Führungen, Besuche aber auch gutem Essen näher kommen, wobei an der Reise auch Personen aus der Ukraine, Belgien und Österreich teilnehmen werden. Auf dem Programm stehen unter anderem der Besuch des Willy-BrandtHauses, des Bundestags, der Schweizer Botschaft, der Landesvertretung Baden-Württemberg, einer

politischen Abendveranstaltung, des Mediensenders Radio Berlin Brandenburg (RBB) sowie der Sendung bei Maybrit Illner. Ebenfalls auf dem Programm steht ein Gespräch mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger. Die Reise steht allen interessierten Personen im Alter zwischen 17 und 90 Jahren offen. Auskunft und Informationen zu beiden Veranstaltungen erhalten Sie unter 07745 9260697 o. [email protected]. LANDFRAUEN LOTTSTETTEN Sind sie gerne in netter Gesellschaft unterwegs? Laufen sie gerne? Macht ihnen die kühle Witterung nichts aus? Dann sind sie bei uns ja genau richtig! Der Verkauf der Lottstetter Narrenzeitung (dieses Jahr am 30.01.2016) ist immer ein Highlight bei uns Landfrauen. Wir freuen uns, wenn wir ein paar neue Verkäuferinnen begrüßen dürfen. Sie müssen kein Mitglied in unserem schönen Verein sein, einzig die Freude am geselligen Miteinander zählt. Haben sie noch Fragen? Dann melden sie sich bei Michaela Russ (7113) oder Uli Looser (96605). MUSIKVEREIN LOTTSTETTEN Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Musiker und Musikerinnen Ich lade hiermit herzlich ein zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 15.01.2016, 19.30 Uhr in unser Vereinslokal Gasthaus Bahnhof Mit freundlichen Grüßen Brigitte Russ (1.Vorsitzende) Tagesordnung: (Nach Maßgabe der Vereinssatzung) a) Eröffnung und Begrüßung b) Feststellen der Beschlussfähigkeit durch Verlesen der Anwesenheitsliste c) Rückblick auf das abgelaufene Vereinsjahr durch den 1. Vorsitzenden d) Bekanntgabe des Tätigkeitsberichtes durch den Schriftführer e) Bekanntgabe des Kassenberichtes durch den Kassier

f)

Bekanntgabe des Kassenprüfungsberichtes durch die Kassenprüfer g) Festsetzung eines ordentlichen Mitgliederbeitrages h) Rückblick auf die musikalische Tätigkeit im abgelaufenen Vereinsjahr durch den Dirigenten i) Bekanntgabe der Probenstatistik j) Entlastung des Gesamtvorstandes k) Aufnahme neuer Mitglieder l) Wahlen (Kassenprüfer jährlich, Gesamtvorstand in 2-jährigem Turnus) m) Vereinsanlässe und Musikfeste n) Wünsche und Anträge, Verschiedenes SCHWARZWALDVEREIN LOTTSTETTEN Jahresauftaktwanderung zum Dreitälerblick Am 17.01.2016 starten wir wieder durch. Wir treffen uns um 10.45 Uhr wie üblich am unteren Hallenparkplatz oder um 11.00 Uhr in Oberlauchringen beim Hallenparkplatz bei der Kirche. Rucksackverpflegung ist nicht unbedingt nötig, weil wir nach der Wanderung einkehren. Die Strecke ist ca. 13 km lang und hat ca. 250 hm. Infos bei L. Bauer, Tel. 07741 61526. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Vorankündigung Vereinsausflug am 24.07.2016 mit deftigen Überraschungen, auch für Gäste, die nur mal reinschnuppern wollen. www.swv-lottstetten.de Wir gestalten Freizeit und machen Heimat zum Erlebnis Feierabend – und nun? – wir haben die Lösung Wanderplan 2016 Familiengruppe Fernwanderung 13.03.2016 Fam. Hohenbichler 3-Brückenwanderung im April Fam. Wessler Auf Drahteseln durch die heimische Prärie 08.05.2016 Fam. Glatt Durch die Wutachschlucht 05.06.16 Fam. Dinkel Pilzwanderung im September Fam. Hohenbichler Traubenwanderung rund um Buchberg 09.10.2016 Thomas Güntert Zum Irchelturm 06.11.2016 Fam. Wessler

SWV - Berggruppe I * Appenzell-Seealpsee-Messner-Säntis 13.08.2016 Peter Reissaus Übernachtung in Berghütte 14.08.2016 Peter Reissaus Elm, die Tour 03.09.2016 Christoph Ruess Lago Ritom 30.09.2016 Ursula Schmidt Übernachtung in Berghütte 01.10.2016 Ursula Schmidt

MÄNNERCHOR LOTTSTETTEN

SWV - Berggruppe II Golmer Höhenweg 16.07.2016 Ursula Schmidt? Rund um den Säntis 06.08.2016 Peter Reissaus Im hinteren Appenzellerland 21.08.2016 Roswitha Isele Bunte Wälder, wilde Wege 15.10.2016 Ursula Schmidt SWV - Gruppe Dreitäler Blick 17.01.2016 Ludwig Bauer Überraschungswanderung 21.02.16 Gerhard Gaiser Zu den Judenlöchern 06.03.2016 Richard Achilles Gattersagi Buchberg 28.03.2016 Günther Haberstock Premiumweg - Rohretal 10.04.2016 Roswitha Isele Vom Aargauer Jura zum Rhein 24.04.2016 Magda Stark Hüttenfest OG Schlüchttal 01.05.2016 Richard Achilles Blütenduft und blaues Meer 16.05.16 Günther Haberstock Mindelsee Rundweg 12.06.2016 M. Indlekofer Rund um die Höri – Serenade 26.06.2016 Roswitha Isele Turmwanderung-Todtnau 10.07.2016 Richard Achilles Rund um den Dachshof Hohentengen 17.07.2016 Alexander Kienzler Vereinsausflug 24.07.2016 Paula/Alfons Heer Wir helfen dem NABU-FrühstücksBuffet 20.08.2016 Hauke Schneider Von der Donauversickerung zum Höweneckkrater 11.09.2016 Roswitha Isele Traubenwanderung rund um Buchberg 09.10.2016 Thomas Güntert Rund um Bernau 23.10.2016 Auf alten Schmugglerpfaden 13.11.2016 Magda Stark Traditionelle Stephanstagswanderung 26.12.2016 Günther Haberstock

SKICLUB LOTTSTETTEN

Gemeinsame Ausfahrt vom Skiclub Lottstetten und Ski- und Snowboardclub Jestetten Am 09.01.2016 führen wir die Ausfahrt ins Brandnertal (A) durch. Abfahrt: In Lottstetten: 06.30 Uhr Parkplatz bei der Gemeindehalle In Jestetten: 06.45 Uhr Kochplatz bei der Gemeindehalle Leistungen: 1 Tages Skipass Busfahrt Kosten: Erwachsene: 58 € Senioren (ab Jg 51): 55 € Jugend ('97,'98,'99): 50 € Kinder ('00-09): 42 € Schneemann (bis 10): 19 € Es werden Ski- und Snowboard* Voraussetzung für die Teilnahme kurse angeboten! der Berggruppe I ist mindestens eine Kursgebühr: Kinder 15 € Erwachsene 20 € vorausgegangene Teilnahme der Berggruppe II

Alle Aktiv- und Ehrenmitglieder soBei Teilnehmern unter 16 Jahren wie Herr Bürgermeister Link und die muss ein Elternteil oder eine BegleitDamen und Herren des Gemeindeperson anwesend sein. rates sind herzlich eingeladen. Jeder Teilnehmer ist für ausreichenden Versicherungsschutz Tagesordnung: (auch im Ausland) selbst verant- 1. Begrüßung durch die Vorsitzenden wortlich! 2. Rückblick auf das vergangene Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Vereinsjahr Abmeldung (3 Tage vor Ausfahrt) ist 3. Bekanntgabe des Kassenbefür Ersatz zu sorgen, ansonsten wird richts ein Kostenersatz für den Bus in Höhe 4. Bericht der Kassenprüfer von 20 € fällig. 5. Berichte der Übungsleiter Anmeldungen unter: 6. Ehrungen, Verabschiedungen www.sscjestetten.de oder Martin 7. Wahl eines Wahlleiters Abend 07745 8083 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Neuwahlen TURNVEREIN LOTTSTETTEN E.V. 10. Besprechung des Vereinsjahres 2016 11. Wünsche, Vorschläge und BeraEinladung tung eingegangener Anträge Unsere diesjährige GeneralverAnträge zur Tagesordnung sind bis sammlung findet am zum 18.01.2016 an die Vorsitzenden Freitag, 22.01.2016, 19.00 Uhr Sonja Glatt und Norbert Delahaye zu richten. im Gasthaus „Bahnhof“, statt.

MÄNNERCHOR – THEATERGRUPPE OSTERFINGEN Wir laden alle herzlich ein zum Jahreskonzert 2016 in der Mehrzweckhalle Osterfingen mit Theater-Aufführung «S Rösli übernimmt s Kommando» am Freitag, 08.01.2016, Beginn: 20.00 Uhr, Saalöffnung um 18.30 Uhr mit warmer Küche mit Gastverein Jodelklub Eglisau • Kaffeestube Am Samstag, 09.01.2016, Beginn: 20.00 Uhr, Saalöffnung um 18.30 Uhr mit warmer Küche mit Gastverein MGV Frohsinn Riedböhringen Südbaden • Freinacht • Tombola • Bar • Kaffeestube Reservationen für Freitag und Samstag: Fredi Ritzmann Tel. 0041 52 6812515 Niklaus Kathriner Tel. 0041 52 68138 56

Kirchliche Nachrichten Freitag, 15.01.2016 07.30 Uhr in Lottstetten: Hl. Messe, Schülergottesdienst 18.30 Uhr in Dettighofen: Hl. Messe Samstag, 16.01.2016 18.30 Uhr in Lottstetten: Vorabendmesse

GOTTESDIENSTE Freitag, 08.01.2016 18.30 Uhr in Dettighofen: Hl. Messe Samstag, 09.01.2016 18.30 Uhr in Altenburg: Vorabendmesse

Sonntag, 17.01.2016 2. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr in Baltersweil: Wortgottesfeier 09.00 Uhr in Altenburg: Hl. Messe 10.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe NACHRICHTEN FÜR ALLE VIER GEMEINDEN An folgenden Tagen sind die Sternsinger in unseren Gemeinden unterwegs: Lottstetten: 10.01.2016

Sonntag, 10.01.2016 Taufe des Herrn Bitte beachten! 09.00 Uhr in Baltersweil: Hl. Messe 09.00 Uhr in Lottstetten: Wortgottesfeier (mit den Stern- Das nächste Pfarrblatt erscheint am 15.01.2016! singern) TERMINE UND VERANSTALTUNGEN 10.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe Montag, 11.01.2016 Im Seniorenwohnen: keine Hl. Messe! Dienstag, 12.01.2016 07.40 Uhr in Altenburg: Hl. Messe, Schülergottesdienst 15.30 Uhr im Seniorenwohnen: Hl. Messe (RD)

Freitag, 08.01.2015 16.00 – Mini-Kibi Gruppe der Seelsorgeeinheit Jestet19.00 Uhr ten im Kolpingheim Jestetten: eingeladen sind alle Kinder ab 8 Jahre, unabhängig von Konfession. Kontakt: Hannelore Lauer, Tel. 07745 / 1360

Montag, 11.01.2016 19.30 Uhr Bibelkreis der Seelsorgeeinheit Jestetten im Kolpingheim Jestetten Wir teilen miteinander Donnerstag, 14.01.2016 die Bibel und zwar die 2. Lesung des kom07.45 Uhr in Baltersweil: Hl. Messe, Schülergottesdienst menden Sontags: 1 Kor 12, 4 - 11 Mittwoch, 13.01.206 07.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe, Schülergottesdienst

Krankenkommunion 08.01.2016 in Jestetten 15.01.2016 in Dettighofen

GOTTESDIENSTE

Sonntag, 10.01.2016 10.00 Uhr Gottesdienst in Jestetten (Prädikantin ScheiBeichte in samstags ab 16.00 Uhr (nach Bedarf) oder ner) Jestetten nach tel. Vereinbarung (Tel. 07745 9264534) Rosenkranz: Bürozeiten: Jestetten: Dienstag bis Sonntag um 17.30 Uhr Mittwoch + Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr Altenburg: jeden Donnerstag um 16.00 Uhr Lottstetten: jeden Donnerstag 15.00 Uhr Anbetung mit Frau Pfarrerin Krause ist auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar. Telefon: 07745 7256 Rosenkranz Fax: 07745 7240 Krankenkommunion: jeden ersten Freitag im Monat E-Mail: [email protected] Neu: Homepage: ev-kirche-jestetten.de Bankverbindung: Volksbank Hochrhein eG Seelsorgeeinheit Jestetten IBAN: DE80 6849 2200 0000 058904 Richard Dressel, Pfarrer Tel. 07745 7248 BIC: GENODE61WT1 Toni Kempf, Gemeindereferentin Tel. 07745 474 Josef Moser, Pfarrer i.R. Tel. 07745 926535 Pfarrbüro Tel. 07745 7248 Fax 07745 1620 Seelsorgerliche und geistliche Begleitung: Andrea ‚Schaaf, Tel. 07745 7874, eMail: [email protected] Christel Auweder, Tel. 07745 8310, eMail: [email protected] E-Mail: Homepage:

[email protected] www.kath-se-jestetten.de

Öffnungszeiten Pfarrbüro Montag – Dienstag – Donnerstag Freitag

08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwochs geschlossen! Freitagnachmittags geschlossen!

GOTTESDIENSTE Sonntag, 10.01.2016 Sonntag von der Taufe des Herrn Mensch – die Leidenschaft Gottes 09.30 Uhr in Dettighofen: Eucharistiefeier

Konto der kath. Kirchengemeinde Jestetten: Volksbank Hochrhein eG IBAN: DE34 6849 2200 0000 0057 03, BIC: GENODE61WT1 Spendenkonto der kath. Kirchengemeinde Jestetten: Volksbank Hochrhein eG - IBAN: DE63 6849 2200 0000 0072 18

Neuapostolische

Kirche

Neunkircher Str. 17, 79798 Jestetten GOTTESDIENSTE UND VERANSTALTUNGEN Sonntag, 10.01.2016 09.30 Uhr Gottesdienst 10.45 Uhr Religionsunterricht Wochenspruch für die Woche vom 10.01. – 16.01.2016 Dienstag, 12.01.2016 Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Römer 8, 14 20.00 Uhr Chorprobe in Waldshut Mittwoch, 13.01.2016 20.00 Uhr Gottesdienst