Lehrberuf Elektrotechnik

Bezeichnung der Qualifikation Lehrberuf Elektrotechnik NQR-Niveau Qualifikationsanbieter Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtscha...
Author: Daniel Maier
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Bezeichnung der Qualifikation

Lehrberuf Elektrotechnik

NQR-Niveau

Qualifikationsanbieter Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung), Bundesministerium für Bildung (Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen)

Wesentliche Lernergebnisse Die Tätigkeiten von Elektrotechnikern/ Elektrotechnikerinnen können sechs Aufgabenbereichen zugeordnet werden: Arbeitsplanung und Vorbereitung -  alle Fachgebiete • technische Unterlagen und Schaltpläne zu lesen. • Skizzen, Werkzeichnungen und Schaltpläne anzufertigen. • die Arbeitsplanung durchzuführen. • mit den betrieblichen EDV-Systemen zu arbeiten. • Werk- und Hilfsstoffe laut Planungsunterlagen auszuwählen und zu beschaffen. • Leitungen und Rohre für Elektroanlagen und Elektroinstallationen zu dimensionieren. • Werkzeuge und Spannmittel fachgerecht zu verwenden und instand zu halten. • Werkstoffe zu bearbeiten sowie Vorrichtungen und Ersatzteile zu fertigen. • Bauteile und Betriebsmittel zu montieren.    zusätzlich bei Elektro- und Gebäudetechnik: • elektrotechnische Bauteile für Elektroanlagen und Elektroinstallationen zu dimensionieren. • defekte Elektrohandwerkzeuge instand zu setzen.    zusätzlich bei Energietechnik: • Elektrohandwerkzeuge und Maschinen vorzubereiten, zu warten und zu pflegen. • Ersatzteile und Vorrichtungen für energietechnische Anlagen zu fertigen und zu bearbeiten. • zu schweißen.    zusätzlich bei Anlagen-und Betriebstechnik: • die Elektrohandwerkzeuge und Maschinen vorzubereiten, zu warten und zu pflegen. • defekte Elektrohandwerkzeuge und Maschinen instand zu setzen.

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Lehrberuf Elektrotechnik

Wesentliche Lernergebnisse •

zu schweißen.

   zusätzlich bei Automatisierungs- und Prozessleittechnik: • defekte Maschinen instand setzen. • Ersatzteile und Vorrichtungen für den Anlagenbau zu fertigen und zu bearbeiten.    Elektro- und Gebäudetechnik - alle Fachgebiete • sich an die Normvorgaben für Montage und Anschluss bei Steckdosen zu halten. • Elektroinstallationen und -schaltungen aufzubauen. • Schutzvorrichtungen zu installieren. • elektrische Schalt- und Verteilerschränke zu bestücken und zu verdrahten.    zusätzlich bei Elektro- und Gebäudetechnik: • Gebäudetechnik aufzubauen, in Stand zu halten und zu warten und laut Angabe oder Plänen Erweiterungen und Änderungen durchzuführen. • Störungen an Elektroinstallationen der Gebäudetechnik festzustellen und zu beheben. • •

elektrische Schalt- und Verteilerschränke der Gebäudetechnik zu bestücken und zu verdrahten. Schutzvorrichtungen in Gebäuden zu installieren und in Betrieb zu nehmen.

   zusätzlich bei Energietechnik: • Installationen durchzuführen. • Schutzvorrichtungen in Gebäuden zu installieren und in Betrieb zu nehmen. • Störungen an Installationen der Gebäudetechnik festzustellen und zu beheben. • Gebäudetechnik in Stand zu halten und zu warten. • eine Schutzmaßnahmenüberprüfung und Funktionsprüfung durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. • die drei Nullungsbedingungen zu überprüfen. • den Spannungsabfall an Elektroinstallationen zu messen. • Besichtigung elektrischer Anlagen durchzuführen.    zusätzlich bei Anlagen-und Betriebstechnik: • Installationen durchzuführen. • Schutzvorrichtungen in Gebäuden zu installieren. • Störungen an Installationen der Gebäudetechnik festzustellen und zu beheben.    Energietechnik: Der Elektrotechniker/die Elektrotechnikerin ist in der Lage, ... zusätzlich bei Elektro- und Gebäudetechnik • Anlagen im Freien und besondere Anlagen zu errichten, in Stand zu halten, und zu warten. • elektrische Anlagen zu prüfen und zu dokumentieren. • Schalt- und Verteilerschränke zur Energieverteilung zu bestücken, zu verdrahten.    bei Energietechnik: • Schalt- und Verteilerschränke zur Energieverteilung zu bestücken und zu verdrahten.

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Lehrberuf Elektrotechnik

Wesentliche Lernergebnisse • •

Arbeiten an Freileitungs- und Kabelnetzen und Umspannanlagen durchzuführen. Energietechnische Anlagen zur Erzeugung, Übertragung und Verteilung aufzubauen, zu prüfen, zu warten, Störungen zu beheben und instand zu halten.

   bei Anlagen- und Betriebstechnik: • Schalt- und Verteilerschränke zur Energieverteilung laut Schaltplan zu bestücken, zu verdrahten und zu dokumentieren. • Anlagen zur Energieverteilung zu bestücken und in Betrieb zu nehmen. • Energieverteilungsanlagen zu prüfen, zu warten, Störungen zu beheben und instand zu halten.    bei Automatisierungs- und Prozessleittechnik: • Schalt- und Verteilerschränke zur Energieverteilung laut Schaltplan zu bestücken, zu verdrahten und zu dokumentieren. • elektrischen Schalt-und Verteilerschränke zur Energieverteilung zu überprüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren.    Anlagen- und Betriebstechnik - alle Fachgebiete •

SPS-Programme zu erstellen und auf Anlagen oder Maschinen zu übertragen.

   zusätzlich bei Elektro- und Gebäudetechnik • Anlagen und Maschinen anzuschließen (Maschinenelemente, elektrische und elektronische Betriebsmittel) und dabei Schutzmaßnahmen gegen Personen- und Sachschäden zu ergreifen.    zusätzlich bei Energietechnik: • Arbeiten am Steuer- und Regelungssystem  (Antriebssysteme mit gesteuerten und ungesteuerten Stromrichtern, steuerungs- und regelungstechnische Anlagen) durchzuführen. • Schaltschränke laut Schaltplan zusammenzubauen, zu bestücken und zu verdrahten. • energietechnische Anlagen und Maschinen zu prüfen, zu warten und instand zu halten.    zusätzlich bei Anlagen-und Betriebstechnik: • Arbeiten am Steuer- und Regelungssystem (Antriebssysteme mit gesteuerten und ungesteuerten Stromrichtern, steuerungs- und regelungstechnische Anlagen) durchzuführen (z. B. speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) zu optimieren und zu verändern oder automatisierte Anlagen zu errichten und in Betrieb zu nehmen). • Maschinen und Anlagen zu prüfen, zu warten und instand zu halten.    zusätzlich bei Automatisierungs- und Prozessleittechnik: • Arbeiten am Steuer- und Regelungssystem (Antriebssysteme mit gesteuerten und ungesteuerten Stromrichtern) durchzuführen: steuer- und regelungstechnische Bauteile einzubauen, einzustellen, zu parametrieren, zu warten, instand zu halten und zu prüfen; verschiedene Arten von Steuerungen und Regelungen aufzubauen und in Betrieb zu nehmen; die Funktionen und Übertragungsverhalten von Reglern zu ermitteln; speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) zu optimieren und zu verändern. • Maschinen und Anlagen zu prüfen, zu warten und instand zu halten.    Automatisierungs- und Prozessleittechnik: Der Elektrotechniker/die Elektrotechnikerin ist in der Lage, ...

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Wesentliche Lernergebnisse zusätzlich bei Energietechnik: • messtechnische Einrichtungen einzubauen und anzuschließen. • mit Messumformern umzugehen.    zusätzlich bei Anlagen-und Betriebstechnik: • mit Messumformern umzugehen. • automatisierte Anlagen zu prüfen, zu warten und instand zu halten: steuerungs- und regelungstechnische Anlagen warten und instand zu halten; automatisierte Anlagen nachzujustieren, zu messen und zu überprüfen; an Anlagen der steuerungs- und Regelungstechnik Fehler zu erkennen und zu beheben; Änderungen und Erweiterungen an automatisierten Anlagen durchzuführen.    zusätzlich bei Automatisierungs- und Prozessleittechnik: • messtechnische Einrichtungen einzubauen, anzuschließen, zu überprüfen, auf Fehler zu untersuchen. • messtechnische Größen in Steuerungssystemen zu  verarbeiten. • mit den betriebsspezifischen Anwenderprogrammen der Messwerttechnik umzugehen. • • • • • •

eine Überprüfung an instandgesetzten Elektrogeräten und Maschinen durchzuführen. mit Messgeräten und Sensoren umzugehen. Prozessleitsysteme zu steuern und zu überwachen. an automatisierten Anlagen Prozessabläufe zu ermitteln und zu analysieren. Teilsysteme zu komplexen Prozessleitsystemen zu verknüpfen und Optimierungen und Anpassungen durchzuführen. Prozessleitsysteme zu prüfen, zu warten und instand zu halten sowie Fehler und Störungen zu finden und zu beheben.

   Sicherheit und Umweltschutz - alle Fachgebiete • sich an die betrieblichen Sicherheitsvorschriften zu halten. • Gefahren zu erkennen und diese zu vermeiden. • bei Arbeitsunfällen und im Brandfall richtig zu reagieren. • die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anzuwenden. • bei Elektrounfällen richtig zu reagieren. • einschlägige Gesetze und Vorschriften (z. B. das Elektrotechnikgesetz ETG) einzuhalten. • sich bei Arbeiten an elektrischen Anlagen an die fünf Sicherheitsregeln zu halten. • sich an das Elektroschutzkonzept des lVE (Österreichischer Verband für Elektrotechnik) zu halten.   

Berechtigungen Mit erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung ist der Absolvent/die Absolventin berechtigt, sich als Facharbeiter/Facharbeiterin für Elektrotechnik zu bezeichnen (gem. § 21 Abs. 3 BAG). Personen mit dem Lehrabschluss im Lehrberuf Elektrotechnik und einer ununterbrochenen, mindestens dreijährigen einschlägigen Tätigkeit als Selbstständige/r oder Betriebsleiter/in bzw. einer ununterbrochenen, mindestens fünfjährigen fachspezifischen Tätigkeit in leitender Stellung (davon mindestens dreijährige Tätigkeit mit technischen Aufgaben und mit der Verantwortung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens) haben gem. Verordnung

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Lehrberuf Elektrotechnik

Berechtigungen über die Zugangsvoraussetzungen für das Handwerk der Elektrotechnik (BGBl. II Nr. 41/2003) Zugang zum reglementierten Handwerk der Elektrotechnik. Darüber hinaus haben Personen mit Lehrabschluss im Lehrberuf Elektrotechnik Zugang zur Berufsreifeprüfung, die uneingeschränkt Zugang zu einer Tertiärausbildung (Universität, Fachhochschule) bietet. Sie können auch eine Höhere Lehranstalt für Berufstätige oder eine Werkmeisterschule besuchen. Ein Fachhochschullehrgang/-studium kann auch ohne vorheriger Berufsreifeprüfung besucht werden, wobei jedoch Zusatzprüfungen abzulegen sind, wenn es das Ausbildungsziel des betreffenden Studienganges erfordert.

Bereiche und Sektoren Elektrotechniker/Elektrotechnikerinnen arbeiten in • Industrie- und Gewerbebetrieben aller Branchen • Industrie- und Gewerbebetrieben, die in der Installation und Wartung elektrischer und elektronischer Anlagen tätig sind (z. B. Elektroinstallationsbetriebe) • Industriebetrieben des Geräte-, Maschinen- und Anlagenbaus • • •

Wartungs- und Servicebetrieben Verkehrsbetrieben Energieversorgungsunternehmen

  

Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung zum Prüfungsantritt ist entweder eine vorangegangene Lehre (Lehrzeit drei Jahre) oder die Glaubhaftmachung der Aneignung der zur Berufsausübung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf (irgendeine) andere Weise (§ 23 Abs. 5 BAG, „2. Bildungsweg"). Nur für den Antritt im zweiten Bildungsweg besteht eine Vorschrift hinsichtlich des Antrittsalters (mindestens 18 Jahre). Zugangsvoraussetzung zur Lehrlingsausbildung ist die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht.

Dauer Der Qualifikationserwerb dauert im Normalfall (Lehrverhältnis) 3,5 bis 4 Jahre.

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