Inhalt. Liebe Freundinnen und Freunde sozialdemokratischer Kommunalpolitik, liebe Genossinnen und Genossen,

2006 | 03 Landes-SGK Landes-SGK SGK-Rheinland-Pfalz Extra SGK Regional Niedersachsen 11-12 | 2013 Niedersachsen-Extra Sozialdemokratische Gemeinsc...
Author: Johanna Bayer
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2006 | 03 Landes-SGK

Landes-SGK

SGK-Rheinland-Pfalz Extra SGK Regional Niedersachsen 11-12 | 2013

Niedersachsen-Extra

Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Niedersachsen e.V.

Vorwort SGK aktuell

Liebe Freundinnen und Freunde sozialdemokratischer Kommunalpolitik, liebe Genossinnen und Genossen,

Inhalt Vorwort aktuell Direktwahlen in Niedersachsen Zur Person: Horst Baier

rums – da hat es erstmals öffentlich heftig gekracht zwischen der neuen Regierungskoalition und einem kommunalen Spitzenverband. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat sich bitter über ein Gesetzesvorhaben zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs beschwert. Vorgetragen hat dies sein Präsident, ein SPD-Landrat. Verwundert reibt sich die Genossin, der Genosse die Augen: Darf er das? Ja, er darf das, er muss es sogar! Die kommunalen Spitzenverbände sind nicht die Hilfstruppen der jeweiligen Landesregierung / der LandtagsMehrheit. Dann hätten sie bald ausgesorgt. Sie vertreten die Interessen ihrer jeweiligen Mitglieder, seien es Landkreise, Städte oder Gemeinden. Diese Interessen stimmen häufig genug nicht mit denen des Landes überein. So ist es auch gut, dass der Landkreistag und der Städtetag jeweils zur Hälfte der Wahlperiode den Vorsitz tauschen. Doch worum geht es bei der Konfrontation? Der NLT ruft:

Millionenschwere Umverteilung im Finanzausgleich zu Lasten sozial belasteter Kommunen ist schlicht inakzeptabel! Wenn man in den Gesetzentwurf schaut, stellt man fest, dass versucht wird, eine Folgewirkung der Weitergabe der Mittel aus der Grundsicherung an die Landkreise auszugleichen. Keinen wundert es, dass auf dem Fuß die gemeindlichen Spitzenverbände diesem Vorhaben zustimmen. Das war zu erwarten. Lange Zeit war man sich in der kommunalen Familie in Niedersachsen einig, dass das Land gefälligst die Bundesmittel in voller Höhe an die kommunale Ebene weiterzugeben habe. Aber immer war schon klar, dass es dann zwischen Kreis- und Gemeindeebene noch Gesprächsbedarf hinsichtlich des Ausgleichs untereinander geben würde. Frühzeitig wurde beispielsweise die Senkung der Kreisumlagen gefordert. Vielleicht ist es gut, dass das Land versucht, hier zu moderieren. Uns als SGK Niedersachsen war es jedenfalls nicht ganz unangenehm, dass wir diese Aufgabe nicht zu übernehmen hatten. Als ehemaliger Verwaltungschef einer Kreisstadt weiß ich sehr wohl, dass man in dieser Konstellation das Verhältnis zum jeweiligen Landkreis auf die Spitze treiben kann. Glücklicherweise habe ich das nicht erlebt. In Niedersachsen haben im nennenswerten Umfang Direktwahlen stattgefunden (Ergebnisse auf den folgenden Seiten).

Erfreulicherweise konnte sich in der Landeshauptstadt Hannover mit Stefan Schostok erneut ein Sozialdemokrat mit einem beeindruckenden Ergebnis durchsetzen. Sozialdemokraten verteidigten auch die Positionen in den Landkreisen Hameln, Northeim, Osterholz und Wolfenbüttel. Vor wenigen Wochen war dies schon in Goslar gelungen. Erfolge wurden u. a. auch in den Städten Bückeburg und Langelsheim erzielt. Bisherige Positionen gingen leider verloren im Landkreis Wesermarsch sowie in sieben weiteren Kommunen, u. a. in den Städten Osnabrück, Northeim, Ronnenberg, Jever und in der Großgemeinde Seevetal. Gleichwohl gilt es einer Tendenz Augenmerk zu schenken: Bei einer Vielzahl von Direktwahlen – vor allem in kleineren Kommunen – ist die SPD weder mit eigenen noch bei der Auswahl fremder Kandidatinnen oder Kandidaten beteiligt. Das muss der Partei zu denken geben. Es hilft nichts, nach einer landesweiten Stellenbörse zu rufen. Neben der erfolgreichen Kommunalakademie z. B. müssen vor Ort frühzeitig geeignete Personen gesucht, angesprochen und gefördert werden. Das geht etwas anders als bei den gewohnten Ritualen im Zusammenhang mit der Besetzung ehrenamtlicher politischer Positionen.

Aus der SGK-Beratungspraxis SGK im Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil Kontinuität im Norden Kommunalpolitisches Lexikon A-Z Niedersachsen erschienen Neue Landesregierung korrigiert Abfallgesetz

Wir begrüßen neue Mitglieder

Einzelmitglieder Prof. Jens-Rainer Ahrens, Asendorf (LK Harburg) Thomas Brych, Landrat Goslar Torsten Kölle, Algermissen/ Ronnenberg Michael Quast, Hannover Daniel Ramsay, Gehrden Angelika TumuschatBruhn, Seevetal

Euer Dr. Manfred Pühl Landesgeschäftsführer

Fraktionen Stadt Bockenem

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DEMO 11-12 | 2013 Landes-SGK

Direktwahlen in Niedersachsen am 22.9. / 6.10.2013 SPD in vielen Landkreisen und Städten Wahlsieger / Landeshauptstadt Hannover weiter mit SPD-Oberbürgermeister / Hohe Wahlbeteiligung zugleich mit Bundestagswahl / erheblicher Rückgang bei Stichwahl

Ergebnisse

Gewinner

Partei

Wahlbeteiligung (in %)

Bartels, Tjark Wickmann, Michael Lütjen, Bernd Brückmann, Thomas Steinbrügge, Christiana

SPD SPD SPD EB SPD

Stichwahl 41 Stichwahl 39 72,37 66,73 74,07

Brombach, Reiner Dr. Junk, Oliver Schostok, Stefan Meyer, Ingo Albers, J.E. Henze, Ingo Tannhäuser, H-E. Griesert, Wolfgang Harms, Stephanie Rauschkolb, Dirk Laue,Suse

SPD EB SPD EB CDU SPD EB CDU CDU EB EB

82,77 64,94 Stichwahl 38,2 69,07 Stichwahl 69,48 68,63 Stichwahl 41,8 Stichwahl Stichwahl 72,21

Frase, Holger Averbeck, Tobias Hermeler, Viktor Brinkmann, Marcus Maltzan, Christoph Bröhl, Frank Albers, Heiner Ahrens, Uwe Hesse, Alf Friemelt, Volker Frau Schwertmann-Nic. Memmert, Andreas Windhaus, Manfred Oertzen, Martina Weber, Heinz-Jürgen Schlichting, Hans-W. Pieper, Jörg

SPD CDU EB EB CDU EB WGH EB SPD EB CDU EB EB CDU CDU EB EB

Stichwahl 55,8 75,79 69,15 71,40 69,97 76,97 Stichwahl 76,61 73,84 Stichwahl 70,16 71,82 72,67 Stichwahl 74,84 72,64 72,88

Landkreise Hameln Northeim Osterholz Wesermarsch Wolfenbüttel Städte Bückeburg Goslar Hannover LH Hildesheim Jever Langelsheim Northeim Osnabrück Ronnenberg Sulingen Syke Gemeinden Adelebsen Bakum Belm Cappeln Dahlenburg SG Faßberg Hollenstedt Katlenburg-L. Liebenburg Marklohe SG Neuenkirchen SG Schladen-Werla Schüttorf SG Seevetal Steyerberg Velpke SG Wiefelstede

Abkürzungen: SG=Samtgemeinde; EB=Einzelbewerber Quelle: Nds. Landeswahlleiterin, eigene Recherchen

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DEMO 11-12 | 2013 Landes-SGK

Zur Person:

Horst Baier, Mitglied des SGK-Landesvorstandes

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r. Horst Baier ist in Salzgitter aufgewachsen und 51 Jahre alt. Nach einem Studium der Volkswirtschaftslehre in Kiel und Osnabrück hat er acht Jahre in Stuttgart und Hannover bei einem Versicherungsunternehmen als Vorstandsassistent und Controller gearbeitet. Als Ausfluss der Verwaltungsreform suchte die Stadt Braunschweig 1996 einen Experten aus der Privatwirtschaft für den Aufbau eines Controllings und zur Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells in der Stadtverwaltung. Diese spannende Aufgabe hat Baier dort fünf Jahre wahrgenommen. In dieser Zeit wurden bei der Stadt Braunschweig eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung, ein Berichtswesen und ein Produkthaushalt aufgebaut. Nebenbei erfolgte die Promotion an der Technischen Universität Braunschweig zum

Horst Baier.

Foto: privat

Thema „Operative Planung in Kommunen“. Im Jahre 2005 übernahm Horst Baier in Braunschweig die Leitung der Abteilung Haushalt, Beteiligungen und Controlling und war an verschiedenen Privatisierungsprojekten beteiligt. Im Jahre 2006 wechselte er dann zur Stadt Salzgitter als Leiter der

Zentralen Steuerungsdienste mit den Bereichen Ratsangelegenheiten, Organisation, Personal, IT, Controlling und Beteiligungsmanagement. Die nebenamtliche Geschäftsführung bei einer städtischen Holding und der Aufsichtsratsvorsitz in einer Entsorgungsgesellschaft gehörten ebenfalls zum Aufgabenbereich. Auch in Salzgitter hat Baier verschiedene Privatisierungsprojekte verantwortlich begleitet und erfolgreich umgesetzt sowie die Einführung der Doppik begleitet. Im Oktober 2008 erfolgte die Berufung als Stadtrat und Finanzvorstand in Osnabrück. Zudem führt er nebenamtlich die Geschäfte für eine Beteiligungsund Grundstücksentwicklungsgesellschaft. Dank seiner Tätigkeiten in verschiedenen Städten standen immer wieder Projekte zur Or-

Aus der Beratungspraxis der SGK SGK-Beratungsdienst Dr. Manfred Pühl Umsetzungen in der Verwaltung – muss die Vertretung zustimmen? Frage: Der Bürgermeister teilt im VA mit, dass er im Rahmen seines Organisationsrechtes mehrere interne Nachfolgebesetzungen in der Verwaltung vornehmen wird. Muss hier nicht eine Beteiligung bzw. Zustimmung im VA erfolgen? Antwort: Eine interessante, in der Praxis immer wieder auftretende Frage. Sie berührt ein Spannungsverhältnis zwischen der Organisationshoheit der/ des Hauptverwaltungsbeamtin/ en (§ 85 Abs. 3 NKomVG) einerseits und der Zuständigkeit der Vertretung für die Einstellung und Beförderung von Beam-

ten bzw. des Hauptausschusses für die Höhergruppierung von Arbeitnehmern (§ 107 Abs. 4 NKomVG) andererseits. Dieses Spannungsverhältnis kann nur durch vertrauensvolles Zusammenwirken der Beteiligten aufgelöst werden (siehe auch Thiele, Anm. 7 zu § 85 NKomVG). Dies bedeutet in der Praxis folgendes: Die/der HVB kann die Umsetzungen in der Verwaltung selbstständig vornehmen. Sie/ er hat aber keinen Anspruch darauf, dass die Vertretung/der

Hauptausschuss daraus folgende personalrechtliche Konsequenzen (z. B. Beförderung von Beamten/Höhergruppierung von Arbeitnehmern) treffen muss, ohne einen Entscheidungsspielraum zu besitzen. Besteht also diese vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht, kommt es auch angesichts des erforderlichen Einvernehmens mit der/dem HVB zu einer ineffektiven Blockade im Personalwesen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit wirkt sich auf Seiten der/ des HVB dahingehend aus, dass sie/er informative Wege finden

ganisationsoptimierung und Haushaltskonsolidierung auf der Agenda. Seit 2002 hat Horst Baier sich intensiv mit dem Thema Bürgerstiftung befasst, erst als Geschäftsführer der Bürgerstiftung in Salzgitter und derzeit als Stiftungsratsvorsitzender der Bürgerstiftung Osnabrück. Am 21. März 2012 erfolgte die Wahl zum Bürgermeister der Samtgemeinde Bersenbrück. Daneben hat Baier immer mal wieder zu betriebswirtschaftlichen Themen Artikel veröffentlicht und Seminare und Vorträge gehalten. Derzeit ist er Gastdozent an der Universität Osnabrück im Bereich „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“ und an der Hochschule Osnabrück zum Thema „Beteiligungsmanagement“. Seit 2013 engagiert sich Horst Baier im Landesvorstand der SGK-Niedersachsen.

SGK-Beratungsdienst

Anfragen und Auskünfte zu kommunalpolitischen Problemen oder zur Vermittlung von kompetenten Gesprächspartnern: Dr. Manfred Pühl, Stadtdirektor a.D., T.: (0511) 1674-261 Fax: (0511) 1674-211, [email protected], Post: SGK Niedersachsen e.V., Landesgeschäftsstelle, Odeonstraße 15/16, 30159 Hannover

muss, die vorgesehenen Personalveränderungen mit den Fraktionen der Vertretung vorab abzusprechen oder sie beispielsweise im Hauptausschuss anzukündigen. Eines Beschlusses bedarf es dabei nicht.

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Die SGK im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten Stephan Weil

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er SGK-Landesvorstand hatte in seiner Sitzung am 09.08.2013 Stephan Weil zu Gast. Weil freute sich über seine Rückkehr in den SGK-Landesvorstand, dem er selbst jahrelang in führender Position angehört hatte. In den fünf Monaten seiner Landesregierung zeichneten sich einige Schwerpunkte ab: Der demografische Wandel stellt das Land vor erhebliche Herausforderungen, gleichzeitig sind die Finanzmittel knapp. Denn trotz guter Steuereinnahmen führt die Schuldenbremse dazu, dass der Landeshaushalt um das

strukturelle Defizit von 1,3 Milliarden Euro verringert werden muss. Im Mittelpunkt der nächsten Jahre werde die Bildungspolitik stehen. Weil betonte die Kommunalfreundlichkeit seiner Regierung, die er z. B. an der Wiedereinführung der Stichwahl, der Freigabe von Gesamtschulen und einer kommunalfreundlicheren Landwirtschaftspolitik festmacht. Der Zukunftsvertrag etwa war nicht ausfinanziert, so dass seine Regierung diese unangenehme Erbschaft mit weiteren 700 Millionen Euro schultern muss. Eine weitere große Herausfor-

derung sei die Bildungspolitik: Die „Ganztagschulen light“ sollen künftig mit 75 Prozent statt 25 Prozent der Vollkosten des Ganztagsbetriebs versehen werden – eine große Entlastung für die bereits engagierten Kommunen, eine große Chance für die anderen. Natürlich gebe es auch Differenzen: Das betreffe zum einen die Entlastung der Kommunen durch die Weitergabe der Bundeserstattung für die Grundsicherung bei Alter und Erwerbstätigkeit, bei der das Land seinen Anteil einbehalten wird. Gleichwohl seien die Landkreise ja

auch so deutlich bessergestellt und seien z. Z. die am besten finanzierte kommunale Ebene; dem Land gehe es deutlich schlechter. Beim Quotalen System habe es in der letzten Woche eine Einigung mit der kommunalen Seite gegeben, weil das Land sich entschieden habe, die bisherige Praxis beizubehalten. Auch beim Landesvergabegesetz gebe es Differenzen, so Weil, wobei er davon ausgehe, dass im Landtag eine geschmeidige Lösung erarbeitet werden könne. Schließlich stehe die Frage der Synchronisierung der Amts- und Anzeige

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DEMO 11-12 | 2013 Landes-SGK

Ebene sehe er gerne entgegen. Eine Aufgabenkritik werde aber kein Auftakt zu einer kommunalen Gebietsreform sein. Diese werde es von oben mit ihm nicht geben, auch wenn unstreitig sein müsse, dass es einzelne sehr kleine und leistungsschwache Landkreise gebe. In diesem Zusammenhang möchte Weil auch die Regionalförderung und die Landesbeauftragten sehen, wie er anmerkte.

Wahlzeiten von Hauptverwaltungsbeamten (HVB) und Vertretungen im Raum. Hier könnten wir als Sozialdemokraten eigentlich keine Differenzen haben, zumal der Landesparteitag diese Forderung einstimmig beschlossen habe. Allerdings werde das Land die alte Forderung nach angemessener Besoldung der HVB ausräumen. Es solle weiterhin eine Aufgabenkritik in der Landesverwaltung prüfen, welche Aufgaben auf die kommunale (Kreis-)Ebene verlagert werden oder ganz entfallen könnten. Entsprechenden Vorschlägen von der kommunalen

SGK-Landesvorstand im Gespräch mit MP Weil.

Foto: Pühl

Seine Regierung, versicherte Weil, solle eine kommunalfreundliche Landesregierung sein, auch wenn es immer mal wieder Differenzen geben könne.

Aus der Bundestagsfraktion

Kontinuität im Norden SPD-Landesgruppen Niedersachsen/Bremen bestätigen Vorstand um Gabriele Lösekrug-Möller einstimmig im Amt

danke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen für das in uns gesetzte Vertrauen. Es bestätigt uns als Vorstand in unserer Arbeit und ist gleichzeitig Ansporn für die kommenden zwei Jahre. Die Unterstützung unserer zehn neuen Genossinnen und Genossen bei ihrer Arbeit in der Fraktion und den Landesgruppen wird hierbei einen Schwerpunkt bilden.“ Bei den Bundestagswahlen im September hatte die SPD sowohl in Niedersachsen (+3,8 auf 33,1 Prozent), als auch in Bremen (+5,3 auf 35,6 Prozent) zulegen können. Somit besteht die Landesgruppe nunmehr aus 27 statt der bisher 21 Abgeordneten. Thomas Oppermann gratuliert Gabriele.

G

abriele Lösekrug-Möller bleibt Vorsitzende der SPD Landesgruppen Niedersachsen/ Bremen im Deutschen Bundestag. Am 07. Oktober wurde sie in der Landesvertretung Niedersachsen für weitere zwei Jahre mit einem einstimmigen

Foto: BTF

Ergebnis wiedergewählt. Ebenfalls einstimmig wurden als ihre StellvertreterInnen wie bisher die Abgeordneten Karin EversMeyer, Lars Klingbeil, Carola Reimann und Carsten Sieling gewählt. Dazu Lösekrug-Möller:„Ich be-

„Gleichzeitig werden wir auch in Zukunft unsere Kontakte zu den Akteuren in Niedersachsen und Bremen pflegen und ausbauen. Uns als Vorstand obliegt es, den Austausch mit der Landtagsbzw. Bürgerschaftsfraktion, mit den Gewerkschaften, mit WirtschaftsvertreterInnen und weiteren relevanten Gruppen dauerhaft zu intensivieren. Dieser

Aufgabe nehmen wir uns sehr gerne an.“ Die Landesgruppenmitglieder treffen sich regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen, in denen verschiedene Themengebiete, die sowohl für Niedersachsen/ Bremen, als auch auf Bundesebene relevant sind, bearbeitet und diskutiert werden.

IMPrESSuM Verantwortlich für den Inhalt: SGK Niedersachsen e.V. Odeonstraße 15/16 30159 Hannover redaktion: Dr. Manfred Pühl, Theo Stracke, email: [email protected] Verlag: Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft, Stresemannstraße 30, 10963 Berlin, Telefon: (030) 25594-100 Telefax: (030) 25594-192 Anzeigen: Henning Witzel Litho: metagate Berlin, Litfaß-Platz 1, 10178 Berlin, Tel. 030-28306-0 Druck: Braunschweig-Druck GmbH, Ernst-Böhme-Str. 20, 38112 Braunschweig

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Ort und Datum

Aus der Landtagsfraktion

Abfallgesetz wird im Sinne der Kommunen korrigiert

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ls eine der ersten Gesetzesänderungen hat die rot-grüne Landesregierung die Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) vorgelegt. Ziel ist es, noch in diesem Jahr mit den parlamentarischen Beratungen zum Abschluss zu kommen, um möglichst zeitnah den Interessen der Kommunen gerecht werden zu können. Die Kommunen begrüßen die Gesetzesinitiative: Zum einen erfolgt mit der Änderung in § 42, Abs. 4 des NAbfG eine dringend erforderliche Klarstellung in Be-

zug auf die Behördenzuständigkeit. Es wird nunmehr klar geregelt, dass nicht das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz für das Anzeigeverfahren gewerblicher Sammlungen zuständig ist, sondern die entsprechende Kommune. Grund für diese Gesetzesänderung ist das entsprechende Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 21.3.13 – 7LB 56/11 – und der Beschluss des OVG Lüneburg vom 15.8.13 – AZ.: 7 M 62/13. Mit dieser obergerichtlichen Feststellung wird das Vollzugsproblem bei der „Zu-

ständigkeit in eigener Sache“ gelöst, d. h. bei „Interessenkollisionen“ einer Kommune, die gleichzeitig untere Abfallbehörde und öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist, kann die Zuständigkeit auf die oberste Abfallbehörde verlagert werden. Dies ist jedoch nicht der Regelfall. Somit wird die frühere Verwaltungspraxis wieder hergestellt, die sich nach Auffassung der Kommunen auch bewährt hatte. Die Gesetzesänderung enthält außerdem folgenden Aspekt: Das NAbfG enthält zur Zeit noch gem. § 4, Abs. 1, Satz 3 die Vorschrift, dass

die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Abfallbilanz zum 1. April des Folgejahres zu erstellen haben. Diese Bilanz muss nach bestehender Gesetzeslage veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung wird nicht für erforderlich gehalten und soll entsprechend gestrichen werden. Dies spart Kosten für die Kommunen und ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Die Gesetzesänderung ist als Drucksache Nr. 17/544 auf der Homepage des Landtags Niedersachsen einsehbar.

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