Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

Politik Aktuell Nr. 06/2014 21. Februar 2014 KOPIEREN DER GEDRUCKTEN AUSGABE GESTATTET Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ...
Author: Sebastian Hauer
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Politik Aktuell Nr. 06/2014

21. Februar 2014

KOPIEREN DER GEDRUCKTEN AUSGABE GESTATTET

Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ISSN 0342-5746 Nr. 06/2014 21.02.2014 G 2251

Inhalt: Seite 2: Streit um den Ausbau der Stromnetze Mit dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes für erneuerbare Energien ist ein neuer Streit um den Ausbau der Stromnetze entfacht. Bayern will eine Überprüfung des Ausbaus der Stromnetze, da aufgrund der Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energien der Bedarf für den Stromtransport von Nord nach Süd erheblich sinken wird. An vielen Orten haben sich Bürgerinitiativen gebildet, die den vehementen Ausbau der Stromnetze hinterfragen. Der Artikel beschreibt die verschiedenen Interessenlagen der Beteiligten. Außerdem werden die entstehenden Konflikte dargelegt, die zur Diskussion anregen.

Seite 5: Kinder haften für ihre Eltern Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass volljährige Kinder selbst dann ihren Eltern unterhaltspflichtig sind, wenn die Eltern den Kontakt zu ihren Kindern grundsätzlich abgebrochen haben. Die einschlägigen Unterhaltsvorschriften des BGB, die Verwandtenunterhaltsgrundsätze, die Grenzen des Elternunterhalts, der konkrete Fall und die Entscheidungsgründe werden dargestellt. Die Frage nach den Konsequenzen wird behandelt. Das Arbeitsblatt enthält Grafiken zur Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und insbesondere zu der Zahl der Menschen über 60 bis zum Jahr 2030 bzw. 2060 sowie Stimmen zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Seite 8: Ministerrücktritt – Informationspflicht – strafrechtliche Bewertung Der Rücktritt von Bundeslandwirtschaftsminister Friedrich (CSU) gibt Anlass, die Gründe und Wirkungen von solchen Rücktritten zu untersuchen. Ist ein Rücktritt der Normalfall in einer Demokratie oder sollte er die Ausnahme sein? Ob er die Politikverdrossenheit der Menschen in unserer Demokratie fördert, ist umstritten. Häufen sich die Rücktritte von Politikern, besteht die Gefahr, dass der Rücktritt zur politischen Beliebigkeit wird. Neben diesen grundsätzlichen Fragen enthält der Artikel eine Chronologie des aktuellen Falls um den SPD-Politiker Edathy sowie die rechtlichen Grundlagen zur Bewertung des Verhaltens von Friedrich.

Aktuelles und Hinweise: Wenn in den Artikeln ausschließlich die männliche oder weibliche Form Verwendung findet, so dient das der Lesbarkeit und Einfachheit. Es sind stets Personen des jeweils anderen Geschlechts mit einbezogen, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt.

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21. Februar 2014

(5) Streit um den Ausbau der Stromnetze Kompetenzen: 1. Über Pläne zum Ausbau der Stromnetze berichten können. 2. Die Kontroversen zum Netzausbau darlegen und Position beziehen können.

1. Der aktuelle Anlass Ausgangspunkt des Streits um den Ausbau der Stromnetze ist folgende Aussage des CSU-Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer: „Ich erwarte, dass die Eckpunkte der Energiewende zum Beispiel beim Thema Netzausbau mit Blick auf die Versorgungssicherheit und die Kosten für die Bürger noch einmal überprüft werden. Da kann man nicht einfach sagen: Einmal beschlossen, immer beschlossen“. Dazu sollte man den Hintergrund der Aussage kennen: Neufassung des EEG-Gesetzes Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat den Entwurf zum Umbau des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG-Gesetz) vorgelegt. Danach wird der Ausbau von Wind-, Solar- und Bioenergie gedeckelt und zeitlich gestreckt. Außerdem sollen die regenerativen Energien mehr in den Energiemarkt integriert werden. Das bedeutet: Mehr Eigenverbrauch der Produzenten und weniger Energieangebot am Strommarkt. Neue Stromautobahnen Aktuell haben die Betreiber des Stromnetzes Tennet und TransnetBW ihre Pläne zum Ausbau der Stromnetze in Form von zwei 800 km langen Stromtrassen vom Norden in den Süden Deutschlands vorgestellt. Sie planen 70 m hohe Strommasten, in die die Stromleitungen eingehängt werden. Die Stromautobahnen erfordern eine Breite von 1.000 m, in der Bäume gerodet werden und keine Bebauung zulässig sein wird. Aufgrund dieser Planungen hat sich heftiger Bürgerprotest erhoben: • Aufgrund der Deckelung der erneuerbaren Energien wird der Bedarf an Stromleitungen nicht so stark steigen wie geplant. Außerdem soll lokal produzierter Grün-Strom zu einem höheren Prozentsatz vor Ort verbraucht werden. Daher wird weniger Strom von Nord nach Süd in Deutschland transportiert werden müssen. • Die Bürger sind durch die breiten Stromautobahnen sowie durch die Höhe der Masten erheblich beunruhigt. Sie fühlen sich bei diesen Großprojekten überfordert. Die Folgen von Stromleitungen für die Gesundheit sind ihrer Meinung nach zu wenig erforscht. Schon jetzt sind die Planungen für die neuen Stromtrassen zeitlich erheblich verzögert. Von den 1.800 km geplanten Leitungen sind noch keine 500 km fertiggestellt.

Der Ausbau der Stromnetze Das deutsche Stromnetz hat einen Umfang von ca. 1,8 Mio. Kilometern. Auf großen Stromautobahnen wird der Strom von der Erzeugung (Kraftwerke, Windparks, Solarfarmen) zu regionalen und lokalen Netzen transportiert. Dort gelangt es in die Verteilnetze der Städte und Gemeinden. Höchstspannungsnetze mit 380 Kilovolt (kV): ca. 35.000 km, Hochspannungsnetze mit 110 oder 60 kV: 95.000 km, Mittelspannung 30 bis 3 kV ca. 500.000 km und Niederspannung 400 bis 230 Volt ca. 1,15 Mio. km. Beim Netzausbau geht es vor allem um Fernleitungen mit Höchstspannung und Hochspannung. Höchstspannungsnetze werden in Form von Freileitungen errichtet, die billiger und sehr schnell zu bauen sind. Sie werden mit Gleichstrom gefahren, wodurch der Transport des Stroms ohne große Verluste erfolgt und daher sehr preiswert möglich ist. Um den Windstrom von Nord nach Süd zu transportieren, müssen ca. 2.800 km Stromleitungen gebaut werden. 36 Bauvorhaben sind von der Bundesnetzagentur ins Internet eingestellt und beschrieben. Geregelt wird der Netzausbau im Bundesbedarfsplangesetz. Damit sollen Planungs- und Bauzeiten von zehn auf vier Jahre verringert werden. Der Netzausbau der Fernleitungsnetze wird ca. 10 Mrd. EUR kosten, die die Stromkunden über ihre Stromrechnungen bezahlen müssen. Strom wird also teurer. Erdkabel – wie von vielen Bürgerinitiativen gefordert – sind in der Regel in den Straßen der Städte und Gemeinden verlegt. Sie sind sehr teuer in der Verlegung und Wartung. Der Leistungsverlust ist aufgrund der Strahlungswärme größer als bei Freileitungen. Entlang der Leitung muss ein Streifen frei von Bebauung bleiben.

2. Planungsverfahren von Stromtrassen Die Tabelle zeigt vereinfacht die Planungsschritte für den zukunftsicheren Ausbau der Stromnetze:      Szenariorahmen NetzentwicklungsBundesbedarfsBundesfachPlanfeststellung pläne und plan planung und Umweltberichte Raumordnung Jährlich erstellen die Die vier Netzbe- Alle drei Jahre über- Mit dem Bundesbe- Die Planfeststellung Netzbetreiber Sze- treiber erstellen an- mittelt die Bundes- darfsplangesetz legt in Form einer narien über die Ent- hand der Szenarien netzagentur die werden Trassenkor- Baugenehmigung wicklung der Strom- Pläne zum Ausbau Aus-baupläne an die ridore – bis zu alle wichtigen Deproduktion und des der Netze und er- Bundesregierung. 1000 m breit! – ge- tails der neuen TrasVerbrauchs für die stellen die erforder- Diese entwickelt mit plant. sen fest und die nächsten 10 Jahre. lichen Umwelt- dem Bundestag den Gleichzeitig entsteht ÜbertragungsBundesbedarfsplan. der Raumordnungs- technik berichte. plan. 2 © Madog Druck & Verlag GmbH – Alle Rechte vorbehalten Die Vervielfältigung und Weitergabe dieser PDF-Datei ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages erlaubt.

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21. Februar 2014

3. Kontroversen und Interessen beim Netzausbau Der Norden (Schleswigholstein und Niedersachsen) kämpft für den Ausbau der Windkraft. Auf diese Weise wollen diese Bundesländer teilhaben an der Wertschöpfung der grünen Energien. Bisher hatten diese Länder dran keinen Anteil, da sie ihren Strom aus dem Westen bezogen. Der Mittelstand, d. h. die Wirtschaft mit kleinen und mittelständischen Betrieben, will bezahlbare Strompreise, um im Wettbewerb bestehen zu können. Die Ausnahmeregeln des EEGGesetzes sollen erhalten bleiben. Die Großbetriebe bestehen auf den umfangreichen Ausnahmen für die Belastung mit der EEGUmlage. Die Bürger sehen in dem Bau von großflächigen Stromtrassen eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität. Schon jetzt haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen gebildet, die gegen den Bau von neuen Trassen durch Naturschutzgebiete und ländliche Regionen protestieren.

Der Westen (und auch der Osten in der Lausitz) will seine Kohlekraftwerke erhalten wissen. Die Braunkohle ist wichtig für die Grundlast der Stromversorgung. Außerdem ist dieser Energieträger ein wichtiger Steuerzahler im Land, der auch sichere Arbeitsplätze schafft.

Ziel: Netze zukunftssicher gestalten Die Bundesregierung hat ein Interesse an der schnellen Umstellung auf Grünstrom. Demnächst werden im Süden Deutschlands weitere Kernkraftwerke abgeschaltet. Die Windparks in Nord- und Ostsee müssen an die Stromnetze im Süden angeschlossen werden, damit deren Strom an die Verbrauchsorte geliefert werden kann.

Der Süden (Baden-Württemberg und Bayern) will die Förderung von Biogas erhalten. Ökologisch bewirkt Biogas allerdings eine Monokultur, z. B. großflächigen Maisanbau. Mit den Maispflanzen werden die Biogasanlagen gefüllt. Bei der Förderung von Windenergie sind sich jedoch beide Länder nicht einig. Die EU-Kommission sieht in der Förderung der grünen Energie sowie in den Ausnahmeregelungen für die EEG-Umlage ein wettbewerbswidriges Verhalten der Bundesregierung. Sie hat ein Verfahren gegen die deutsche Bundesregierung eingeleitet, um die Förderung abzubauen. Die Reform des EEG-Gesetzes will für bestimmte grüne Energien eine Deckelung der Jahresfördermenge einführen. Außerdem sollen Produzenten von grünem Strom einen erhöhten Eigenverbrauch vorgeschrieben bekommen, wenn sie gefördert werden wollen. Das würde Vorrang für Strom aus Atomund Kohleproduktion bedeuten. Die Klimaziele sind deshalb gefährdet.

4. Widersprüche bei der Umsetzung Einerseits… Kein Bürger ist gegen erneuerbare Energien. Die meisten erkennen, wie gefährlich die Klimagase für die Umwelt sind.

…andererseits Sind Bürger direkt von der Umstellung auf erneuerbare Energien betroffen, so regt sich erheblicher Widerstand: „Keine Gasse für die Trasse!“ Aus der Sicherstellung der Transparenz leitet die Bundesregierung eine erhöhte Akzeptanz für die neuen Stromautobahnen sowie die Aufstellung von Windrädern (Verspargelung) in den Regionen. Es ist aber ein Trugschluss, dass aus Transparenz Akzeptanz folgen muss. Oft genug passiert das Gegenteil. Die geplanten Stromautobahnen, die riesigen Windparks in Ost- und Nordsee sowie die Deckelung des Zubaus der erneuerbaren Energien bewirken das Gegenteil von Demokratisierung der Stromerzeugung. Nur die großen Stromkonzerne können das Kapital für den Bau der Windparks auf See aufbringen. Die Deckelung des Zubaus der grünen Energie nimmt den Bürgern die Chance, sich verstärkt an der Produktion von Strom zu beteiligen. Die Verfahren zur Umsetzung der Gesetzeswerke (z. B. Energiewirtschaftsgesetz) sind immer noch so kompliziert, dass an mehreren Orten die Planungen neu beginnen müssen, weil Verfahrensvorschriften missachtet wurden (z. B. ist in Krefeld ein Freileitungsbau gerichtlich gestoppt).

Das Verfahren für die Erstellung zukunftsicherer Netze will vor allem Transparenz und Bürgerbeteiligung herstellen. In den einzelnen Verfahrensstufen zur Planung von Netzen sind Bürgerbeteiligungen vorgesehen und möglich. Die erneuerbaren Energien bewirken eine dezentrale Energieerzeugung: Solarenergie auf Privatdächern, Windräder an Stadträndern, Biogasanlagen auf den Dörfern. Damit wird nach Meinung der Befürworter eine „Demokratisierung der Energieerzeugung“ erreicht. Jeder Bürger kann sich an der Energieerzeugung beteiligen und davon direkt als Erzeuger profitieren. Das Verfahren zur Planung und zum Bau von Stromtrassen ist erheblich beschleunigt. Wurden früher mehr als 10 Jahre für den Bau von Stromtrassen benötigt, sollen es zukünftig nur noch 4 Jahre sein. Trotzdem stockt der Zubau neuer Stromtrassen. 3

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21. Februar 2014

Arbeits- und Informationsblatt zu:

Streit um den Ausbau der Stromnetze

Name:

Klasse/Stufe:

Datum:

1. Erläutern Sie den Begriff „Stromnetz“. 2. Welche Gründe sprechen für den weiteren Ausbau der Stromnetze. 3. Welche Gründe sprechen dagegen? 4. Erläutern Sie, in welchen vier Schritten der Ausbau der Stromnetze erfolgen soll. 4.1 Schritt 1 4.2 Schritt 2 4.3 Schritt 3 4.4 Schritt 4 5. Unterschiedliche Interessen – entstehende Konflikte Erläutern Sie die Interessen der folgenden Gruppen beim Ausbau der Stromnetze: 5.1 Die Interessen der nördlichen Bundesländer 5.2 Die Interessen der westlichen Bundesländer 5.3 Die Interessen der Wirtschaft und Großindustrie 5.4 Die Interessen der EU-Kommission 5.5 Die Interessen der Bürger an den zukünftigen Stromautobahnen 5.6 Die Interessen der Bundesregierung 6. Beschreiben Sie die durch den Bau von Stromtrassen entstehenden Widersprüche. 6.1 Jeder will erneuerbare Energien – keine Gasse für die Trasse! 6.2 Transparenz soll Akzeptanz erzeugen. 6.3 Demokratisierung Stromerzeugung.

der

Stromerzeugung

widerspricht

einer

Zentralisierung

der

6.4 Einerseits sollen die Verfahren zum Bau von Stromtrassen beschleunigt werden, andererseits sind die Verfahren sehr kompliziert.

7. Wer wird die zukünftig zu bauenden Stromtrassen schließlich bezahlen müssen?

4 © Madog Druck & Verlag GmbH – Alle Rechte vorbehalten Die Vervielfältigung und Weitergabe dieser PDF-Datei ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages erlaubt.

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21. Februar 2014

(8) Kinder haften für ihre Eltern Kompetenzen: 1. Die Unterhaltspflichten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beschreiben können. 2. Die Entscheidung, Kritik und Auswirkungen beschreiben und bewerten können.

1. Der aktuelle Anlass Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem am Mittwoch verkündeten Beschluss (Az.: XII ZB 607/12) entschieden, dass volljährige Kinder selbst dann ihren Eltern unterhaltspflichtig sind, wenn die Eltern den Kontakt zu ihren Kindern grund-

sätzlich abgebrochen haben. Ein einseitiger Kontaktabbruch allein sei noch keine „vorsätzliche schwere Verfehlung", die zum Verlust des sogenannten Elternunterhalts führe.

2. Die einschlägigen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1601 BGB Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. § 1603 BGB Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann. § 1611 Abs. 1 BGB Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre. § 1618 a BGB Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig. Kosten eines Heimplatzes Die vollstationäre Pflege kostete im Jahr 2011 durchschnittlich 2.403 € (Pflegestufe I), 2845 € (Pflegestufe II) und 3312 € (Pflegestufe III) monatlich. Der Anteil, den die Pflegeversicherung daran trägt, liegt bei 1.023 € (I), 1.279 € (II) bzw. 1.510 € (III) (Quelle: Barmer GEK Pflegereport 2013) 3. Der Fall Die Stadt Bremen war die Antragstellerin des Gerichtsverfahrens. Sie verlangte von dem Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht. Die Eltern des 1953 geborenen Antragsgegners trennten sich 1971; ihre Ehe wurde noch im selben Jahr geschieden. Der Antragsgegner verblieb im Haushalt seiner Mutter und hatte anfangs noch einen losen Kontakt zu seinem Vater. Nach Erreichen des Abiturs im Jahr 1972 brach der Kontakt des volljährigen Sohnes zu seinem 1923 geborenen Vater ab. Dieser bestritt seinen Lebensunterhalt als Rentner aus den Erträgen einer Lebensversicherung sowie einer geringen Altersrente. 1998 errichtete er ein

notarielles Testament, in dem er seine Bekannte zur Erbin einsetzte. Zudem bestimmte er, dass der Antragsgegner nur den „strengsten Pflichtteil" erhalten solle. Erläuternd führte der Vater in dem Testament aus, dass zu seinem Sohn seit rund 27 Jahren kein Kontakt mehr bestehe. Im April 2008 verzog der Vater in eine Heimeinrichtung; er starb im Februar 2012. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im Hinblick auf die seinem Vater in der Zeit von Februar 2009 bis Januar 2012 nach dem Sozialgesetzbuch erbrachten Leistungen auf Zahlung eines Gesamtbetrages von 9.022,75 € in Anspruch. (Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 27/14 vom 12.02.2014)

4. Die Entscheidung Das Amtsgericht hatte ursprünglich erstinstanzlich dem Antrag stattgegeben. Die Berufungsinstanz hatte noch gemeint, dass der Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt sei und hatte den Anspruch der Stadt Bremen zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat nun den Beschluss des Oberlandesgerichts auf die

Rechtsbeschwerde aufgehoben, die Beschwerde zurückgewiesen und damit die amtsgerichtliche Entscheidung wiederhergestellt. Der - zur Höhe unstreitige - Anspruch auf Elternunterhalt war trotz des Kontaktabbruchs zu dem volljährigen Sohn nicht nach § 1611 Abs. 1 BGB verwirkt. 5

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21. Februar 2014

Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt wegen der darin liegenden Verletzung der sich aus § 1618 a BGB ergebenden Pflicht zu Beistand und Rücksicht zwar regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung im Sinne des § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB erscheinen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts. Solche Umstände sind im vorliegenden Fall nicht festgestellt. Zwar mag der Vater durch sein Verhal-

ten das familiäre Band zu seinem volljährigen Sohn aufgekündigt haben. Andererseits hat er sich in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes um diesen gekümmert. Er hat daher gerade in der Lebensphase, in der regelmäßig eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich ist, seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt. Die Errichtung des Testaments stellt keine Verfehlung dar, weil der Vater insoweit lediglich von seinem Recht auf Testierfreiheit Gebrauch gemacht hat. (Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 27/14 vom 12.02.2014)

5. Grenzen des Elternunterhalts Eine Unterhaltsverpflichtung setzt die Leistungsfähigkeit voraus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Unterhaltspflichtigen ausreichend Mittel verbleiben müssen, um seinen eigene Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Bundesgerichtshof hat bereits in früheren Entscheidungen festgelegt, was im Falle des Elternunterhalts dem unterhaltsverpflichteten Kind verbleiben muss. Sind mehrere Kinder vorhanden, müssen alle ihr Einkommen und Vermögen offenlegen und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit für einen Teil des (Pflege-) Unterhalts aufkommen. Ist nur ein Kind von mehreren Kindern leistungsfähig, trägt es die Unterhaltslast alleine. Die Unterhaltsberechnung geht zunächst vom Nettoeinkommen, bei Selbständigen vom Gewinn aus. Angerechnet werden Belastungen wie • Krankenversicherung einschließlich Zuzahlungen, • monatlich laufende Ausgaben für Versicherungen, Ratenzahlungen oder Kredite, • Kosten für die Kinderbetreuung, • Beiträge zur Altersvorsorge, • Fahrtkosten zum Pflegeheim, • Unterhaltszahlungen für Kinder und ExEhepartner. Nach Abzug der Belastungen wird schließlich noch der sogenannte Selbstbehalt abgezogen. Dieser beträgt für Alleinstehende 1.600 €, für den Ehepartner kommen noch einmal 1.280 € hinzu. Alle Einkünfte, die darüber hinausgehen müssen zu 50 Prozent

Wer ist unterhaltspflichtig? Das Gesetz spricht von Verwandten in gerader Linie, die einander zu Unterhalt verpflichtet sind. Gemeint sind also Personen, die von einander abstammen. Unterhaltspflichtig sind danach Enkel, Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, nicht aber Geschwister, Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins. Die Unterhaltspflicht besteht wechselseitig. Eltern zahlen für ihre Kinder, Kinder, aber nur soweit sie volljährig sind, für ihre Eltern. Als Kinder gelten in diesem Sinne sowohl eheliche, uneheliche wie auch adoptierte Kinder. abgegeben werden. Von den Vermögenswerten wird grundsätzlich für das Alter angesparte Vermögen geschont. D. h., fünf Prozent des Bruttoeinkommens, das im gesamten Erwerbsleben erwirtschaftet wurde, darf nicht angetastet werden. Bei einem Durchschnittsverdienst kommt man in einem Alter von 55 Jahren auf ein Schonvermögen in Höhe von rund 100.000 €. Nicht angetastet wird nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr das Eigenheim. Eine angemessene selbst genutzte Immobilie gilt für zahlungspflichtige Kinder als Teil ihrer Altersvorsorge. Allerdings wird ein Wohnvorteil berücksichtigt, weil keine Miete zu zahlen ist. Der schlägt in der Regel mit 300 € pro Monat zu Buche und wird zum monatlichen Nettoeinkommen hinzu gerechnet.

6. Folgen der Entscheidung Die Mobilität der Gesellschaft hat dazu geführt, dass es immer seltener ist, dass mehrere Generationen einer Familie an einem Ort leben. Damit wird es auch immer schwieriger, pflegebedürftige Angehörige zu Hause zu versorgen. Die Zahl der Personen, die in Pflegeheimen untergebracht werden müssen steigt deshalb stetig. Die Kosten einer derartigen Betreuung sind nicht gering. Oft reichen die eigenen Mittel der Pflegebedürftigen dafür nicht aus. In diesen Fällen übernehmen zunächst die Sozialämter den fehlenden Teil der Unterbringungskosten. Diese Kosten werden dann von den Angehörigen des Pflegebedürftigen zurückgefordert. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs ist deshalb zugleich für die Kommunen von Bedeutung. Die mit den Sozialleistungen verbundenen Lasten für die öffentlichen Kassen steigen kontinuierlich und belasten diese zunehmend. Im Jahr 2013 mussten die Kom-

munen nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes rund 3,7 Milliarden Euro für die sogenannte Hilfe zur Pflege ausgeben. Angesichts der ohnehin knappen Haushaltslage der Städte und Gemeinden ist es verständlich, dass nichts unversucht bleibt, wenigstens einen Teil dieser Kosten sich wieder zurück zu holen. Von dieser Entwicklung sind potentiell etwa 35 Millionen Menschen in Deutschland im Alter von 30 bis 60 Jahren betroffen. Diese Generation, die sich einerseits um ihre Kinder kümmert, wird mehr und mehr auch mit der Pflege ihrer Eltern belastet. Daneben muss die sogenannte Generation Sandwich auch das eigene Leben finanzieren. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfte die Sorge dieser Generation noch verschärfen, im Alter selber zu wenig Geld zu haben. 6

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21. Februar 2014

Arbeits- und Informationsblatt zu:

Kinder haften für ihre Eltern

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Klasse/Stufe:

Datum:

1. Erklären Sie die Unterhaltsgrundsätze nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. 2. Erklären Sie, warum der Bundesgerichtshof eine Unterhaltspflicht für Eltern im vorliegenden Fall bejaht hat. 3. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte die BGH-Entscheidung scharf. Er halte diese „für menschlich nicht nachvollziehbar. Politisch werden wir das Urteil prüfen." In einem Beitrag aus einem Diskussionsforum zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs heißt es: „Das Urteil ist hart, aber richtig. Ich kann verstehen, dass jemand nicht für seinen Vater zahlen will, der Jahrzehnte lang nichts von sich hören ließ. Andererseits kann es aber auch nicht sein, dass die Allgemeinheit in derartigen Fällen zur Kasse gebeten wird, bzw. auf den Kosten sitzen bleibt. Die hat noch weniger mit dem Vater zu tun“ Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs? Begründen Sie Ihre Ansicht und argumentieren Sie mit Hilfe der beiden Stellungnahmen. 4. Beschreiben Sie die Entwicklungen, die sich aus den unten abgedruckten Grafiken ablesen lassen. Welche Zusammenhänge und Konsequenzen ergeben sich für Ihre Generation im Hinblick auf die sozialen Lasten auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs? Begründen Sie Ihre Antwort.

Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland in Mio.

4 3,5

2,9

3 2,5

3,4

2,4

2,1

2 1,5 1 0,5 0 Anteil an der Bevölkerung in Deutschland über 60 Jahre in Prozent

Anteil an der Bevölkerung in Deutschland unter 20 Jahre in Prozent

28,4 16,7

39,2

36,2 17,4

(Datenquelle: Statistisches Bundesamt)

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21. Februar 2014

(1) Ministerrücktritt - Informationspflicht - strafrechtliche Bewertung Kompetenzen: 1. Die Bedeutung des Rücktritts von politischen Ämtern erläutern können. 2. Das Dilemma von Bundesminister Friedrich bewerten können.

1. Der aktuelle Anlass Bereits wenige Wochen nach dem Start der Großen Koalition kam es zum ersten Rücktritt eines Ministers. Am 14. Februar 2014 trat Bundeslandwirtschaftsminister Friedrich (CSU) wegen der Vorgänge um den SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy von seinem Amt zurück. Er muss sich mit dem Vorwurf des Geheimnisverrats auseinandersetzen.

In Anbetracht der Vielzahl von Rücktritten von Personen, die herausragende Ämter innehaben, stellt sich die Frage: Wie normal ist ein Rücktritt in einer Demokratie? Unterliegen die Anlässe für einen Rücktritt dem Zeitgeist? Ist auch die mehr oder weniger ausgeprägte Abgeklärtheit des Amtsinhabers entscheidend für einen Rücktritt?

2. Die Chronologie des aktuellen Falles Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy bestellt laut Staatsanwalt21. Oktober 2005 – schaft Hannover per Kreditkarte im Onlineshop eines kanadischen Unternehmens 18. Januar 2010 neun Mal Material von unbekleideten Jungen im Alter von 9 bis 13 Jahren, insgesamt 31 Filme und Videoaufnahmen. Edathy übernimmt den Vorsitz des Bundestags-Untersuchungsausschusses zur Januar 2012 Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund NSU Das Bundeskriminalamt (BKA) erfährt, dass 800 Kunden der kanadischen Firma, die kinderpornografisches Material vertreibt, aus Deutschland stammen. Es überOktober 2012 mittelt diese Daten an die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt. Die Kanadier ermitteln in dem Fall bereits seit 2010. September 2013 Edathy wird zum fünften Mal in den Bundestag gewählt. Die kanadische Polizei informiert das BKA über Ermittlungen gegen einen internationalen Kinderpornoring. Dabei fällt auch der Name Edathy. BKA-Chef Jörg Ziercke unterrichtet Innenstaatssekretär Klaus-Dieter Fritsche über den Anfangsverdacht gegen Edathy. Dieser gibt die Information an Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) weiter. Oktober 2013 Edathy ist an den Koalitionsgesprächen zwischen Union und SPD beteiligt. Am Rande dieser Sondierungsrunden unterrichtet Friedrich SPD-Chef Sigmar Gabriel von den Vorwürfen gegen Edathy. Thomas Oppermann (SPD) behauptet, BKA-Chef Ziercke habe ihm in einem Telefonat den Verdacht gegen Edathy bestätigt. Ziercke bestreitet dies. Hannovers leitender Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich bekommt vom BKA 5. November 2013 vertrauliche Akten über mehrere Verfahren, darunter auch das von Edathy. Nur wenige Personen erfahren von diesem Vorgang. Edathys Anwalt bittet um ein vertrauliches Gespräch mit der Leitung der Staatsanwaltschaft Hannover. Darin fragt er konkret nach Ermittlungen gegen 27. November 2013 seinen Mandanten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt weiß Edathy von möglichen Ermittlungen. Oppermann, mittlerweile SPD-Fraktionschef, informiert die neue SPD-FraktionsDezember 2013 geschäftsführerin Christine Lambrecht über den Verdacht gegen Edathy. Die Staatsanwaltschaft Hannover beschließt, Ermittlungen gegen Edathy aufzu28. Januar 2014 nehmen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Fröhlich verschickt ein Schreiben an Bundestags6. Februar 2014 präsident Norbert Lammert (CDU), in dem er ihn über Ermittlungen gegen Edathy informiert. Die Aufhebung der Immunität wird nicht beantragt. Edathy erklärt den Verzicht auf sein Bundestagsmandat aus gesundheitlichen 7. Februar 2014 Gründen. Damit ist die Immunität kein Problem mehr. Die Staatsanwaltschaft kann nun Ermittlungen einleiten. Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt die Wohnungen und Büros Edathys 10. Februar 2014 durchsuchen. Das Nienburger Blatt „Die Harke“ ist vor Ort. Bundesminister Friedrich gerät unter Druck: Die Berliner Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlungen wegen möglichen Geheimnisverrats ein, nachdem Oppermann 13. Februar 2014 bekannt gab, dass die SPD-Spitze von Friedrich bereits im Oktober 2013 über mögliche Ermittlungen gegen Edathy informiert wurde. Friedrich wird auf Vorschlag von Bundeskanzlerin Merkel entlassen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Hannover mitgeteilt, dass sie die Einleitung eines Ermitt14. Februar 2014 lungsverfahrens gegen Friedrich wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen und Strafvereitelung im Amt prüft. Untersuchungen könnten sich aber auch wegen möglicher Indiskretionen gegen SPD-Politiker und hohe Polizeibeamte richten. 8 © Madog Druck & Verlag GmbH – Alle Rechte vorbehalten Die Vervielfältigung und Weitergabe dieser PDF-Datei ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages erlaubt.

Politik Aktuell Nr. 06/2014

15. Februar 2014

ab dem 15. Februar

17. Februar 2014

21. Februar 2014

Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt erstmals, dass gegen Edathy wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt werde. Edahty bestreitet den Vorwurf in einem Interview. Die CSU verlangt Aufklärung und sieht auch die SPD in der Pflicht. Friedrich sei ein „Bauernopfer“. Vor allem Fraktionschef Oppermann steht in der Kritik. Die SPD lehnt in der Koalitionskrise personelle Konsequenzen und politische Zugeständnisse kategorisch ab. Der ehemalige niedersächsische Innenminister Heiner Bartling (SPD) erklärt, dass Edathy über die Verdächtigungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn informiert worden sei. Dies habe Edathy ihm in der vergangenen Woche telefonisch mitgeteilt.

3. Die rechtlichen Grundlagen zur Beurteilung des politischen Verhaltens (Paragrafen des Strafgesetzbuches, StGB) § 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (1) Wer ein Geheimnis, das ihm als 1. Amtsträger, 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder 3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er 1. auf Grund des Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder 2. von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht förmlich verpflichtet worden ist, an einen anderen gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3), (3a), (4)

§ 258 Strafvereitelung (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt. (3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe. (4), (5), (6)

§ 258a Strafvereitelung im Amt (1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

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Politik Aktuell Nr. 06/2014

21. Februar 2014

4. Definitionen Amtsgeheimnis Unter Amtsgeheimnissen werden bestimmte Erkenntnisse oder Tatsachen verstanden, die nur für einen eng eingegrenzten Personenkreis verfügbar gemacht werden dürfen und die deshalb der Geheimhaltungspflicht unterliegen. • Unschuldsvermutung Der Beschuldigte einer Straftat gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. •

5. Ministerrücktritt - Gesetzliche Grundlagen Art 64 Grundgesetz (1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. (2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid. Art 69 Grundgesetz (1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter. (2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers. (3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen. • Ernennung und Entlassung: Der Bundespräsident ernennt und entlässt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister. Die entscheidende Bedeutung kommt dem Regierungschef zu. Er kann Minister zum Ausscheiden aus dem Kabinett zwingen.

• Rücktritt: In den meisten Fällen nehmen Minister, die sich nicht mehr halten können, selbst ihren Hut durch Rücktritt. Den kann der Kanzler annehmen oder nicht. Nimmt er an, bittet der Minister den Bundespräsidenten um die Entbindung von seinen Aufgaben.

• Übergang: Auf Bitte des Kanzlers oder des Bundespräsidenten ist ein Minister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiter zu führen.

6. Rücktritt - politischer Normalfall Eine Demokratie, die Ämter auf Zeit verleiht, lebt mit der Tatsache, dass die Amtsinhaber diese Ämter auch vor der Zeit zurückgeben.

Ein Rücktritt von einem Amt auf Zeit ist immer mit einer Vorgeschichte verbunden, die nachträglich nicht immer nachvollziehbar ist.

7. Das Phänomen des Rücktritts Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job nicht mehr machen will oder kann, dann kündigt er und sucht sich eine neue Stelle. Bei einem Politiker oder einem Manager, die ein Amt auf Zeit haben, liegt ein Rücktritt vor, wenn sie das Amt vorzeitig niederlegen.

Mit einem Rücktritt will der Amtsinhaber deutlich machen, dass er noch über die Macht des Handelns verfügt, indem er von sich aus geht. Rücktritte in der Politik haben viele Ursachen, die immer eng mit ihrem Amt verbunden sind.

Aufgabe der Opposition Ihre Aufgabe ist es, Fehler und Schwächen bei dem Amtsinhaber sowie bei dessen Politik bloß zu stellen und öffentlich zu machen. Die Medien greifen die Fehler auf und machen daraus einen Skandal. Wenn der Politiker diesen Skandal nicht durchhält, ist er für sein Amt nicht geeignet. Die Opposition hat der Regierung eine Figur wie im Schach weggeschossen. Je mehr Rücktritte eine Regierung hat, desto besser sind die Chancen der Opposition bei Neuwahlen.

Politisches Amt auf Zeit

 Rücktritt

Der Amtsinhaber Er hat in langen parteiinternen und öffentlichen Wahlkämpfen bewiesen, dass er Stehvermögen und Kraft für die Führung des Amtes hat, um das er sich beworben hat. Er hat dadurch eine hohe Selbstverantwortung gezeigt. Für das Amt trägt er die politische Verantwortung. Er muss Fehler, die er selber oder seine Mitarbeiter gemacht haben, gegenüber dem Wähler „verantworten“ und notfalls zurücktreten, wenn er untragbar geworden ist.

Wirkungen: Die Partei des zurückgetretenen Amtsinhabers erleidet einen politischen Schaden. Der Amtsinhaber kommt aus der „Schusslinie“. Es wird ein neuer Amtsinhaber gesucht.

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Politik Aktuell Nr. 06/2014

21. Februar 2014

8. Typologie des Rücktritts Landwirtschaftsminister Friedrich ist der erste Bundesminister, der in der laufenden Legislaturperiode seinen Rücktritt eingereicht hat. Seit 1990 traten insgesamt 20 Minister zurück. Im selben Zeitraum wechselten 12 Kabinettsmitglieder in andere Ämter. Rudolf Scharping (SPD; Bundesminister der Verteidigung bis 2002) und Norbert Röttgen (CDU; Umweltminister bis 2012) wurden entlassen. Es waren die die einzigen Entlassungen von Ministern in

der gesamten Geschichte der Bundesrepublik. Wolfgang Bötsch (CSU) verlor sein Amt 1997 durch die Auflösung des Postministeriums. Es wird immer versucht, die Gründe für Rücktritte von Amtsinhabern einzuordnen bzw. Gründe dafür zu nennen, warum es zu einem Rücktritt gekommen ist. Ein Rücktritt ist auf keinen Fall ein Grund für Politikverdrossenheit – er ist vielmehr ein Zeichen für eine sehr lebendige Demokratie.

Typen von Rücktritten Beschreibung Rücktritt als Als Beispiel sind zu nennen die Rücktritte von Margot Käßmann und Roland Koch. Befreiungsschlag für Für Frau Käßmann war der Rücktritt eine Art Befreiungsschlag. Sie musste den den Amtsinhaber Medien ihr fehlerhaftes Verhalten nicht mehr erklären. Mit dem Rücktritt hat sie den Fehler zugegeben und erklärt. Roland Koch befreit sich von der Bürde der Ämter, die ihn trotz jahrelanger Bemühungen nicht zum Ziel geführt haben: Ministeramt in Berlin oder sogar das Amt des Bundespräsidenten. Benedikt XVI. trat zurück, weil er sich nicht mehr in der Lage sah, die Bürde des Amtes seinen Ansprüchen genügend auf sich zu nehmen. taktischer Rücktritt 2002 trat Gregor Gysi vom Amt des Berliner Wirtschaftssenators zurück. Anlass waren nicht abgerechnete Bonusmeilen für Flüge. Mit diesem Rücktritt hat sich Gysi von der Loyalität und den Schranken seines Amtes befreit. Er konnte sich nun voll für die Partei einsetzen, die er schließlich mit Oskar Lafontaine zu einer Bundespartei umgestaltete. Push-Rücktritt Rücktritte ereignen sich häufig, weil Opposition und Medien wegen politischer Äußerungen oder Handlungen nachbohren und Transparenz für gemachte Fehler schaffen. Wenn ein Politiker oder Amtsinhaber einen Fehler nicht mehr erklären kann, muss er sich zurückziehen oder das Amt oder seine Partei nehmen schaden. Die Skandalisierung der Fehler in den Medien bewirkt eine deutliche Verstärkung. Franz-Josef Jung legte das Amt des Bundesarbeitsministers 2009 wegen der Kunduzaffäre während seiner Amtszeit als Bundesverteidigungsminister nieder. Beim Luftangriff bei Kunduz (Afghanistan) 2009 wurden zwei von Taliban entführte Tanklastwagen und die sich in nächster Nähe befindlichen Menschen bombardiert. Ein Offizier der bei Kunduz stationierten Bundeswehreinheit forderte den Bombenabwurf mit teilweise falschen Angaben an; er wurde von zwei US-amerikanischen Flugzeugen ausgeführt. Durch den Angriff wurden bis zu 142 Menschen, darunter auch Kinder, getötet oder verletzt. Der Angriff und die folgenden Reaktionen der Bundeswehrführung wurden stark kritisiert. Rücktritt aus Im März 1999 legte Oskar Lafontaine seine Ämter als Bundesfinanzminister, SPDÜberzeugung Parteivorsitzender und Bundestagsabgeordneter nieder. Er wollte mit seinem Rücktritt deutlich machen, dass er die Politik der Regierung, der er angehörte, nicht mehr mittragen konnte. Damit wollte er gegen die seiner Ansicht nach arbeitnehmerfeindliche Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik der SPD-geführten Regierung opponieren. Bewirkt hat sein Rücktritt nichts: Die Regierung Schröder führte ihre angebotsorientierte Politik konsequent fort. Rücktritt In der Auseinandersetzung um die Politik zwischen Lafontaine und Schröder 1999 als Druckmittel hat Bundeskanzler Schröder angeblich mit seinem Rücktritt gedroht. „Eine wirtschaftsfeindliche Politik sei mit ihm nicht zu machen.“ Bestätigt wurde diese Drohung nie, sie wurde aber auch nicht dementiert. Im Ergebnis war die SPD gezwungen, der Politik Schröders zu folgen. Rücktritt aus Sorgen um Bundespräsident Horst Köhler ist aus Sorge um das Amt zurückgetreten. Er sah das Amt die Kritik an seiner Amtsführung bzw. seinen umstrittenen Äußerungen über die Auslandseinsätze der Bundeswehr als Beschädigung des Amtes an. Kritiker entgegneten, dass auch ein Bundespräsident Kritik ertragen muss, da die Kritik an der Person, aber nicht an dem Amt geübt wird. Rücktritt als Ein Rücktritt liegt auch nahe, wenn der Amtsinhaber sein Amt nicht ausfüllen kann. persönliches Versagen Karl-Theodor zu Guttenberg musste 2011 von seinem Amt als Bundesminister der Verteidigung zurücktreten, nachdem die Universität Bayreuth Guttenberg im Zuge der Plagiatsaffäre um seine Dissertation den Doktorgrad aberkannt hatte. 11 © Madog Druck & Verlag GmbH – Alle Rechte vorbehalten Die Vervielfältigung und Weitergabe dieser PDF-Datei ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages erlaubt.

Politik Aktuell Nr. 06/2014

21. Februar 2014

Arbeits- und Informationsblatt zu:

Ministerrücktritt – Informationspflicht – strafrechtliche Bewertung

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1. Amtsgeheimnis und Unschuldsvermutung sind Begriffe, die antiquiert klingen, auf denen aber der Rechtsstaat fußt. 1.1 Erläutern Sie, was mit dieser Aussage gemeint ist. 1.2 Warum klingen die beiden Begriffe antiquiert? 1.3 Warum sind sie eine Basis für den Rechtsstaat?

2. Das Dilemma von Bundeslandwirtschaftsminister Friedrich • Einerseits durfte er als oberster Dienstherr des Bundeskriminalamtes die streng vertrauliche Information seines Staatssekretärs über Edathy nicht weitergeben, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Für die einen liegt ein Geheimnisverrat vor, da Friedrich unbefugt agiert und gegen die Vorschriften verstoßen habe. • Andererseits wollte er verhindern, dass Edathy in der Regierungsbildung der Großen Koalition einen Posten erhalten hätte und dann in einer herausgehobenen Position strafrechtlicher Vergehen verdächtigt worden wäre. Es wäre ein Skandal gewesen und ein beträchtlicher Schaden für die SPD. Diese hätte Friedrich außerdem vorwerfen können, er habe sie ins offene Messer laufen lassen. Die anderen verweisen auf die verfassungsrechtliche Informationspflicht gegenüber Mitgliedern des Parlaments, die auch die Offenbarung eines solchen Geheimnisses erlaube. 2.1 Bewerten Sie das Dilemma unter rechtlichen, politischen, moralischen und menschlichen Aspekten. 2.2 Halten Sie Friedrichs Rücktritt von seinem Ministeramt für richtig bzw. unausweichlich?

3. Nennen Sie 6 mögliche Gründe für einen Rücktritt des Amtsinhabers.

4. Unterliegen Anlässe für Rücktritte dem Zeitgeist? Belegen Sie Ihre Antwort durch Beispiele.

5. Die Funktion des Rücktritts 5.1 Welche Funktion hat ein Rücktritt in einer Demokratie? 5.2 Unterscheidet er sich von einem Rücktritt in einer Diktatur? Begründen Sie Ihre Meinung. 5.3 Warum kann ein Rücktritt eines Ministers ein Zeichen von lebendiger Demokratie sein?

6. Wenn ein Minister zurücktritt, dann erklärt er häufig, dass er die politische Verantwortung für die Fehler seiner Mitarbeiter übernimmt. Erklären Sie den Begriff der „politischen Verantwortung“.

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