Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

Politik Aktuell Nr. 09/2014 21. März 2014 KOPIEREN DER GEDRUCKTEN AUSGABE GESTATTET Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ISS...
Author: Jesko Böhm
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Politik Aktuell Nr. 09/2014

21. März 2014

KOPIEREN DER GEDRUCKTEN AUSGABE GESTATTET

Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ISSN 0342-5746 Nr. 09/2014 21.03.2014 G 2251

Inhalt: Seite 2: Bundeshaushalt 2014 und 2015 Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Haushalts 2014 und die Eckwerte für 2015 beschlossen. Danach sollen ab 2015 keine neuen Schulden für den Haushaltsausgleich erforderlich sein. Für Deutschland wäre das eine Zäsur, da in den vergangenen 46 Jahren immer neue Schulden aufgenommen werden mussten, um den Haushalt auszugleichen. Der Artikel vergleicht den Haushaltsentwurf 2014 mit den Eckwerten für 2015. Außerdem werden die Politikschwerpunkte dargestellt. In einer ausführlichen Kritik am Haushaltsausgleich durch Argumente und Gegenargumente wird dargestellt, dass das Ziel des ausgeglichenen Bundeshaushalts umstritten ist.

Seite 5: Europawahl 2014 (Teil 3) – Das Europäische Parlament In der Zeit vom 22. bis 25. Mai 2014 finden in der EU die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. In Deutschland werden die Europaparlamentarier am 25. Mai 2014 gewählt. Das Europäische Parlament ist die Vertretung von über 500 Millionen Bürgern. Das neue Europäische Parlament wird 751 Abgeordnete umfassen. Die derzeit im Parlament vertretenen Fraktionen werden vorgestellt und die Wahlgrundsätze erläutert. Angesprochen wird auch das Problem der relativ geringen Wahlbeteiligung. Außerdem werden die Aufgaben des Parlaments erklärt. Das Arbeitsblatt gibt u. a. einen „Wahlaufruf“ des Parlaments wieder, der die ständig gestiegene Bedeutung des Parlaments in Europa aufgreift und damit motivieren möchte, sich an der Wahl zu beteiligen.

Seite 8: Deutsche Bischofskonferenz wählt neuen Vorsitzenden Vom 10. März bis 13. März 2014 fand in Münster die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischöfe statt, auf der Kardinal Reinhard Marx, der Erzbischof von München und Freising, zum neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz gewählt wurde. Der Artikel erläutert die Geschichte, den Aufbau und die Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz. Ebenso wird der Aufbau der Katholischen Kirche weltweit und in Deutschland erklärt. Fakten zu der Anzahl der Katholiken weltweit und in Deutschland im Vergleich auch zu anderen Religionen sollen dazu dienen, die Entwicklung und die Bedeutung der Kirche in der heutigen Zeit näher zu betrachten

Aktuelles und Hinweise: • Zur Europawahl 2014 erscheinen die jeweils aktualisierten Ausgaben der Themenhefte Nr. 1 und 2. Themenheft Nr. 1 „Europa – Institutionen – Zuständigkeiten“ Themenheft Nr. 2 „Europa- Entwicklung der EU - Europaparlament/Wahlen“ (pro Heft 5,00 Euro zzgl. Versandkosten) Bestellungen werden ab sofort entgegen genommen. Madog GmbH , Pf 10 13 48 , 41545 Kaarst Tel.: 02131 / 6 4053 – Fax: 02131 / 6 35 80 – E-mail: [email protected] • Wenn in den Artikeln ausschließlich die männliche oder weibliche Form Verwendung findet, so dient das der Lesbarkeit und Einfachheit. Es sind stets Personen des jeweils anderen Geschlechts mit einbezogen, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt.

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Politik Aktuell Nr. 09/2014

21. März 2014

(5) Bundeshaushalt 2014 und 2015 Kompetenzen: 1. Auskünfte über den Haushaltsentwurf 2014 und die Eckwerte für 2015 geben können. 2. Die Bedeutung des Bundeshaushalts für das Wirtschaftsgeschehen erklären können.

1. Der aktuelle Anlass Das Bundeskabinett hat den RegierungsEckwerte des Bundeshaushalts 2015 entwurf des Bundeshaushalts 2014 und Ausgaben in Mio. EUR die Eckwerte für die Jahre 2015 bis 2018 Einzelpläne 2014 2015 beschlossen. Bemerkenswert: Ab 2015 kommt der Bundeshaushalt gänzlich 01 Bundespräsident 33,11 33,26 ohne Neuverschuldung aus: 748,63 770,57 „Die heutigen Beschlüsse der Bundes- 02 Deutscher Bundestag regierung zum Bundeshaushalt 23,00 24,75 markieren eine Zäsur. Ab 2015 nimmt 03 Bundesrat der Bund keine neuen Schulden mehr 04 Bundeskanzleramt 1 997,13 2 098,53 auf. Wir geben nicht mehr aus, als wir einnehmen und setzen gleichzeitig 05 Auswärtiges Amt 3 633,46 3 383,33 Schwerpunkte bei Zukunfts-investitionen. 5 770,90 5 667,92 Wir wollen Deutschlands Zukunft 06 Bundesinnenministerium gestalten – und zwar ohne neue 641,27 650,08 Schulden. Ausgeglichene Haushalte sind 07 Bundesjustizministerium Zukunftsvorsorge. Stabilitätsorientierte 08 Bundesfinanzministerium 5 188,28 5 337,46 Finanzpolitik ist Wachstumspolitik, mit ihr sichern wir auch in den kommenden 09 Bundeswirtschaftsministerium 7 407,11 7 062,69 Jahren Wachstumschancen und sozialen u. Energie Ausgleich.“ 10 Bundeslandwirtschafts5 310,20 5 310,75 ministerium Ergänzend führt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an: Die Maßnahmen 11 Bundesarbeitsministerium und 122 318,26 124 849,90 Soziales für die Mütterrente und die Rente mit 63 12 Bundesverkehrsministerium 22 783,26 23 229,08 sind solide finanziert und im Finanzplan und digitale Infrastruktur abgebildet. 14 Bundesverteidigungs32 835,68 32 254,93 2. Politikschwerpunkte 2014 ministerium Der Zukunftsbereich Bildung und 15 Bundesgesundheits11 054,65 12 053,27 Forschung bleibt weiterhin ein ministerium Schwerpunkt der Politik. Zusätzliche 16 Bundesministerium für Umwelt 3 646,84 3 876,57 6 Mrd. EUR sind vorgesehen für die 7 959,56 8 383,10 Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Schulen, Hochschulen und außer19 Bundesverfassungsgericht 46,07 28,89 universitäre Forschungseinrichtungen. Die direkten deutschen Aufwendungen für die Entwicklungszusammenarbeit wurden in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert und auf hohem Niveau stabilisiert. Das Auswärtige Amt erhält zusätzlich 48 Mio. EUR für die Afghanistanhilfe, für Syrien und Nordafrika/Nahost.

20 Bundesrechnungshof 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit/Entwicklung 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 32 Bundesschuld

Das Bundesinnenministerium erhält 60 Allg. Finanzverwaltung Mittel für die Schwerpunkte Innere Sicherheit (Bundespolizei), die Summe Ausgaben Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie Maßnahmen im IT-Bereich. Summe Einnahmen davon Nettokredite Im Verteidigungshaushalt können weniger Mittel veranschlagt werden, da es Verzögerungen bei Beschaffungs- Investitionsausgaben maßnahmen gibt.

135,99 6 443,84

+/-in % +0,5 +2,9 +7,6 +5,1 -6,9 -1,8 +1,4 +2,9 -4.6

+2,1 +2,0 -1,8 +9,0 +6,3 +5,3 -37,3

137,68 +1,2 6 445,47

13 967,90

13 954,21 -0,1

30 073,67

29 913,00 -0,5

16 481,21

14 270,72 -13,4

298 500,00 299 736,15 +0,4 298 500,00 299 700,00 6 500,00 25 800,00

26 400,00

Die zusätzlichen Aufgaben für das Wirt-schaftsministerium bei den erneuerbaren Energien sind durch eine stabile Mittel-zuweisung von 3,88 Mrd. EUR finanziert. Alleine für die Stilllegung der Kernbrennstofflagerstätte Asse sind 10 Mio. EUR vorgesehen.

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21. März 2014

3. Kritik Stichwort Argument Ab 2015 keine Die Bundesregierung ist stolz darauf, dass neuen Kredite ab 2015 keine neuen Kredite aufgenommen werden sollen. Seit 46 Jahren ist der Haushalt immer nur durch Kredite ausgeglichen worden. Diese Bundesschuld muss die kommende Generation abtragen bzw. die Zinsen dafür aufbringen. Daher spricht der Bundesfinanzminister von einem „generationengerechten“ Haushalt. Investitionen

Der Bundeshaushalt sieht stabile Investitionen von ca. 27 Mrd. EUR pro Jahr bis 2018 vor. Von Investitionen gehen in der Regel Wachstumsimpulse aus. Die Wirtschaft erhält Aufträge, mit deren Hilfe sie wachsen kann.

Der Bundesfinanzminister kürzt den Zuschuss zur Krankenversicherung um sechs Milliarden EUR. Dieser Zuschuss wurde gezahlt, um beitragsfremde Leistungen wie die kostenlose Familienversicherung für Ehepartner und Kinder durch Steuergeld zu finanzieren. Da der Gesundheitsfonds erhebliche Überschüsse verzeichnet, kann der Bundesfinanzminister mit diesem Trick arbeiten. Wenn der Gesundheitsfonds allerdings leer sein wird, drohen erhebliche Beitragserhöhungen für die Versicherten. Mütterrente Im Bundeshaushalt ist vorgesehen, dass und Rente mit Mütter, die die Betreuung ihrer Kleinkinder 63 ohne Kita oder Kindergarten wahrnehmen, zum Ausgleich einen monatlichen Zuschuss erhalten. Die Rente mit 63 soll langjährig Versicherten den Ausstieg aus dem Berufsleben ermöglichen. Noch haben die Rentenversicherungsträger hohe Reserven, mit denen diese Leistungen finanziert werden sollen. Wenn sie aufgezehrt sind, drohen Beitragserhöhungen. Krankenkassenzuschuss wird gekürzt

Gegenargument Ein Haushalt ohne Schuldenaufnahme ist kein Selbstzweck. Es ist richtig, dass versucht wird, keine Schulden aufzunehmen. Allerdings ist der schuldenfreie Haushalt 2015 nur mit einigen Tricks erreicht worden. So liegen die Investitionen unter der erforderlichen Höhe für die Erneuerung der maroden Infrastruktur von Straßen, Brücken und Schienen. Nur eine zukunftsgerechte Infrastruktur ermöglicht Wachstum. Wie oben angemerkt, reichen die geplanten Investitionen nicht aus, um die Infrastruktur zukunftsfest zu machen. Die Verkehrsinvestitionen erreichen immerhin 11 Mrd. EUR im Jahr 2015. Die Steuern auf den Straßenverkehr machen ein Vielfaches davon aus. Geld ist da, es müsste nur umverteilt werden. Mit dem Wegfall des Steuerzuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ein Verstoß gegen Politikgrundsätze begangen. Sobald angeblich kein Geld vorhanden ist, werden Grundsätze über Bord geschmissen. Die Finanzierung bestimmter Aufgaben wird beliebig und erfolgt nicht dauerhaft. Das überschüssige Geld im Gesundheitsfonds gehört den Beitragszahlern. Sie haben in der Vergangenheit zu viel bezahlt. Dieses Geld müsste ihnen erstattet werden oder die Beiträge entsprechend gesenkt werden. Wirtschaft und auch einige Wohlfahrtsverbände sind gegen diese zusätzlichen Leistungen aus der Rentenkasse. Sie müssten aus Steuermitteln aufgebracht werden, damit die Allgemeinheit zu deren Finanzierung beiträgt. Selbstständige, Beamte und Großverdiener zahlen nichts in die Rentenkassen ein. Sie werden daher zu der Finanzierung dieser Leistungen nicht herangezogen. Außerdem gehen diese Leistungen zu Lasten der jüngeren Generation, die diese Leistungen wohl kaum erhalten wird.

4. Haushaltsrisiken Der Bundeshaushalt enthält eine Reihe von Haushaltsrisiken, die aufgrund seiner Einnahmenund Ausgabenrechnung nicht berücksichtigt sind:

c) Die Einnahmen sind aufgrund eines Wachstums des Bruttoinlandsproduktes von 2,0 % für 2015 kalkuliert. Alleine die außenpolitischen Risiken (Nahostkrise, verstärkte Bundeswehreinsätze in Afrika, Krimkrise) können sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken.

a) Sobald das Zinsniveau wieder ansteigt, müssen für die Bundesschulden höhere Zinsen aufgebracht werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass das aktuell niedrige Zinsniveau von Dauer sein wird.

Eigentlich müsste das Kindergeld um mtl. 2,00 EUR pro Kind angehoben werden, um die Inflation auszugleichen. Dieses Vorhaben wird jedoch auf 2016 verschoben. Die SPD will diese Mittel lieber in den Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten investieren. Monatlich 2,00 EUR mehr würde den Familien kaum etwas nützen.

b) Der Bundeshaushalt kalkuliert mit einer Arbeitslosenquote von 6,8 Prozent. Sobald die Konjunktur einbricht und die Zahl der Arbeitslosen wieder steigt, müssen mehr Leistungen erbracht werden. 3

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Politik Aktuell Nr. 09/2014

21. März 2014

Arbeits- und Informationsblatt zu:

Bundeshaushalt 2014 und 2015

Name:

Klasse/Stufe:

Datum:

1. Erklären Sie den Begriff „Bundeshaushalt“.

2. Welches Ministerium stellt den Bundeshaushalt auf und welche Institution beschließt den Entwurf?

3. Warum ist der Bundesfinanzminister stolz auf seinen Haushaltsentwurf?

4. Fragen zum Bundeshaushaltsentwurf 2014 4.1 Wie hoch sind die geplanten Ausgaben? 4.2 Wie hoch sind die geplanten Kredite? 4.3 Welche drei Ministerien verwalten die größten Einzelposten? 4.4 Welche drei Institutionen verwalten die kleinsten Einzelposten? 4.5 Wie viel Mrd. EUR werden 2014 für die Bundesschuld ausgegeben? 4.6 Welche drei Haushaltspositionen sollen 2015 die größte Steigerung erhalten?

5. Welche Politik verfolgt der Haushalt 2014 im Bereich 5.1 Bildung? 5.2 Innere Sicherheit? 5.3 Infrastruktur?

6. Für die Gesetzeskraft des Bundeshaushaltes sind der Bundesrat und der Bundestag zuständig, also die Abgeordneten bzw. die Bundesländer. Welche Kritik könnten Sie zum Bundeshaushalt gegenüber Ihrem Abgeordneten äußern? Beziehen Sie sich auf die folgenden Stichworte. Erläutern Sie diese. 6.1 Haushaltsausgleich ist nur durch Tricks erreicht. 6.2 Haushaltsrisiken sind nicht erfasst. 6.3 Wo bleibt meine versprochene Kindergelderhöhung? 6.4 Was ist mit den Infrastrukturinvestitionen? 6.5 Ein ausgeglichener Haushalt ist kein Selbstzweck! 6.6 Die Reichen werden mal wieder bei den Abgaben verschont.

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Politik Aktuell Nr. 09/2014

21. März 2014

(3) Europawahl 2014 (Teil 3) – Das Europäische Parlament Kompetenzen: 1. Stellung und Bedeutung des Europäischen Parlaments kennen. 2. Eckdaten zur Wahl zum Europäischen Parlament 2014 kennen.

1. Der aktuelle Anlass In der Zeit vom 22. bis zum 25. Mai 2014 finden in Litauen, Luxemburg, der EU die Wahlen zum Europäischen Parlament Malta, Niederlande, statt. In Deutschland werden die Europaparlamen- Österreich, Polen, tarier am 25. Mai 2014 gewählt. Portugal, Rumänien, Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament zum Spanien, Schweden, ersten Mal direkt von den Bürgerinnen und Bürgern Slowakei, Slowenien, in damals noch 9 Mitgliedstaaten gewählt. Vor 1979 Tschechische Repuwaren es die nationalen Parlamente, die Abgeordne- blik, Ungarn und te in die europäische Volksvertretung entsandten. Zypern. Erst seit 2004 gibt es insoweit eine klare Trennung, nach der man entweder Abgeordneter eines Das Europäische Parlament ist die Vertretung von nationalen Parlaments oder des Europäischen über 500 Millionen Bürgern. Damit repräsentiert das Parlaments sein darf. Ein doppeltes Mandat gibt es alle fünf Jahre gewählte Europäische Parlament die demnach nicht mehr. zweitgrößte Demokratie der Welt. Nur in Indien gibt Gewählt wird europaweit in 28 EU-Mitgliedstaaten. es mehr Wahlberechtigte, die in einer allgemeinen, Das sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark Deutsch- freien, direkten und geheimen Wahl ihre parlamentaland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland rische Vertretung bestimmen. Das neue Europäische Großbritannien Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Parlament wird 751 Abgeordnete umfassen. 2. Das Europäische Parlament Zurzeit sitzen noch 766 Abgeordnete im Parlament, nach der Wahl werden es nur noch 751 sein. Fraktionen ECR Fraktion Europäische Konservative und Reformisten

Fraktionsvorsitzende

Anzahl der Sitze im Parlament

deutsche Partei

Martin Callanan

52

EFD Fraktion Europa der Freiheit und der Demokratie

Emmanuel Bordez

34

EVP-ED Fraktion der Europäischen Volkspartei und der europäischen Demokraten

Joseph Daul

271

CDU/ CSU

ALDE Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa

Guy Verhofstadt

85

FDP

S&D Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament

Hannes Sowoda

190

SPD

Gabi Zimmer

34

Die Linke

Daniel Cohn-Bendit, Rebecca Harms

58

GRUENE

GUE/NGL Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke Verts/ALE Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz Kroatische Abgeordnete seit 1. Juli 2013

12

Fraktionslose

30

Gesamt

766 5

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Politik Aktuell Nr. 09/2014 Anzahl der MdEP je Mitgliedstaat im Jahr 2013 Mitgliedstaat Anzahl der MdEP Belgien 22 Bulgarien 18 Dänemark 13 Deutschland 99 Estland 6 Finnland 13 Frankreich 74 Griechenland 22 Irland 12 Italien 73 Kroatien 12 Lettland 9 Litauen 12 Luxemburg 6 Malta 6 Niederlande 26 Österreich 19 Polen 51 Portugal 22 Rumänien 33 Schweden 20 Slowakei 13 Slowenien 8 Spanien 54 Tschechische Republik 22 Ungarn 22 Vereinigtes Königreich 73 Zypern 6 insgesamt 766

21. März 2014 3. Wahlgrundsätze und Wahlbeteiligung Rund 375 Millionen EU-Bürger über 18 Jahre sind wahlberechtigt. In Österreich darf schon ab einem Alter von16 Jahren gewählt werden. In Deutschland können alle Deutschen und EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, wählen. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Sie unterliegen dem nationalen Wahlrecht. Das EU-Recht schreibt lediglich die Grundprinzipien vor, dass die Wahlen direkt, allgemein, frei und geheim sein müssen. Außerdem müssen die MdEP in allen EULändern nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen gewählt werden. Jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der er den Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Das neue Parlament wird 751 Mitglieder umfassen: 750 MdEP und den Präsidenten. Die Sitze werden nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität unter den EU-Ländern verteilt. Bevölkerungsreiche Länder erhalten mehr Sitze als kleinere, wobei diese im Vergleich zu ihrer Größe leicht überrepräsentiert sind. Malta, Luxemburg, Zypern und Estland erhalten mit sechs Sitzen die geringste Anzahl MdEP, Deutschland mit 96 Sitzen die höchste. Die Wahlbeteiligung lag bei der Europawahl 2004 in der EU bei 44,4 %, in Deutschland bei 43 %. Bei der letzten Wahl 2009 sank die Wahlbeteiligung in der EU auf 43,1 %, während sie in Deutschland leicht auf 43,3 % stieg. Bedingt durch die Wahlpflicht in Luxemburg und Belgien liegt die Wahlbeteiligung dort mit rund 91 % am höchsten in der gesamten EU. Das Europäische Parlament ist an drei Orten vertreten – Brüssel (Belgien), Luxemburg und Straßburg (Frankreich). In Luxemburg befinden sich die Verwaltungsstellen des Parlaments (Generalsekretariat). Die Plenartagungen finden in Straßburg und Brüssel statt. Die Ausschüsse halten ihre Sitzungen ebenfalls in Brüssel ab. © Europäische Union, 1995-2014

4. Aufgaben des Europäischen Parlaments Das Parlament hat vor allem drei Aufgaben: 1. Es ist zusammen mit dem Rat für die Gesetzgebung zuständig. Der Umstand, dass es direkt gewählt ist, trägt zur demokratischen Legitimation des europäischen Rechts bei. Bei dem „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“, auch „Mitentscheidungsverfahren“ genannt, haben Parlament und Rat gleiche Rechte, und die angenommenen Rechtsvorschriften sind gemeinsame Rechtsakte beider Organe. Die Kommission macht einen Vorschlag, der dann sowohl vom Parlament als auch vom Rat angenommen werden muss. Dieses Verfahren kommt bei den meisten EU-Rechtsvorschriften zur Anwendung. Für alle internationalen Übereinkünfte zu Fragen, die unter das ordentliche Gesetzgebungsverfahren fallen, ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich. Das Parlament muss zu zahlreichen anderen Vorschlägen angehört werden, und bei wichtigen politischen oder institutionellen Entscheidungen ist seine Zustimmung nötig. 2. Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus. Es stimmt der Ernennung des Kommissionspräsidenten und der Kommissions-mitglieder zu oder lehnt sie ab, und es kann einen Misstrauensantrag

gegen die gesamte Kommission einbringen. Kontrolle übt das Parlament ferner dadurch aus, dass es regelmäßig die von der Kommission übermittelten Berichte prüft und ihr Fragen stellt, auf die sie schriftlich oder mündlich antworten muss. Die Kommissionsmitglieder (Kommissare) sind bei Plenartagungen des Parlaments und Sitzungen der Parlamentsausschüsse anwesend. Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auch auf die Tätigkeit des Rates. Die Abgeordneten richten regelmäßig Anfragen (zur schriftlichen oder mündlichen Beantwortung) an den Rat. 3. Es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann somit Einfluss auf die Ausgaben der EU nehmen. Am Ende des Haushaltsverfahrens genehmigt es den Gesamthaushalt oder lehnt ihn ab. Der Haushaltsplan der EU wird jedes Jahr gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Das Parlament erörtert den Haushaltsplan in zwei aufeinanderfolgenden Lesungen, und er wird erst wirksam, wenn er vom Parlamentspräsidenten unterzeichnet worden ist. Der Parlamentsausschuss für Haushaltskontrolle überwacht die Verwendung der Gelder. © Europäische Union, 2013

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21. März 2014

Arbeits- und Informationsblatt zu:

Europawahl 2014 (Teil 3) - Das Europäische Parlament

Name:

Klasse/Stufe:

Datum:

Entscheiden Sie, was in Europa geschieht So wie sich die Zeiten verändern, so verändern auch wir uns. Seit den letzten Europawahlen haben sich die Spielregeln geändert. Das Europäische Parlament nimmt jetzt noch mehr Einfluss. Sowohl auf die politische Richtung Europas, als auch die täglichen Entscheidungen, die uns alle betreffen. Ein mächtigeres Europäisches Parlament bedeutet auch mehr Einfluss für jeden von uns. Mehr Möglichkeiten, unsere Probleme zu bewältigen. Mehr Möglichkeiten, das zu verändern, was Veränderung braucht. Mehr Durchsetzungskraft, um das zu bewahren, was wir bewahren möchten. Europa steht vor großen Herausforderungen. Sie zu erfüllen wird nicht einfach, Entscheidungen müssen gefällt werden. Dank der Änderungen im politischen System der Europäischen Union (EU) haben wir, die Bürgerinnen und Bürger Europas, nun noch mehr Mitspracherecht bei diesen Entscheidungen. Nicht nur, wenn wir zur Wahlurne gehen, sondern immer dann, wenn sie getroffen werden – tagein, tagaus. Jetzt entscheidet das Europäische Parlament über die europäischen Gesetze, die Sie betreffen und darüber, wie Ihr Geld aus dem EU-Haushalt ausgegeben wird – quer durch alle Lebensbereiche. Wir müssen uns – mit Blick auf die gemeinsamen Interessen der Europäerinnen und Europäer – über die Finanzierung der EU für die kommenden Jahre einig werden. Und nach der nächsten Wahl wird es Ihr Parlament sein, das die Spitze der Europäischen Exekutive wählt. Ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen – ausgedrückt in dieser Wahl. Diesmal geht’s um mehr. Gemeinsam haben wir jetzt mehr Macht, um etwas zu verändern. Das Europäische Parlament und Sie. Gemeinsam können wir handeln, mitmachen und etwas bewegen. HANDELN Europa erlebt turbulente Zeiten. Für viele Menschen sind dies harte Zeiten. Doch so wie sich die Zeiten geändert haben, so ändern auch wir uns. Das Europäische Parlament hat jetzt mehr Einfluss denn je, um Europa neu zu gestalten. Dies wiederum gibt Ihnen mehr Macht, etwas zu bewegen: Sie können Entscheidungen beeinflussen, die Ihr Leben und das von über 500 Millionen anderen Menschen betreffen. Sie können etwas anstoßen oder etwas beenden. Mehr oder weniger fordern. Sie können aktiv werden und Dinge in die eigene Hand nehmen – ganz gleich, ob groß oder klein. Wählen Sie, welches Europa Sie haben wollen. Letztendlich entscheiden Sie, was geschieht. Und was nicht. Das Europäische Parlament repräsentiert jeden einzelnen von Ihnen und handelt in Ihrem Auftrag. Was wir entscheiden, basiert auf dem, was Ihnen wichtig ist. Natürlich geht das nicht alles über Nacht, aber eines ist sicher: Gemeinsam können wir es schaffen. MITMACHEN Sie können etwas bewegen. Halten Sie an dem fest, was Ihnen erhaltenswert scheint. Verändern Sie das, was Veränderung braucht. Hinterfragen und kritisieren Sie. Teilen Sie Ihre Ansichten und machen Sie mit! Beim europäischen Weg geht es nicht nur um eine einzige Vision oder ein einziges Ziel. Es geht darum, jeder Meinung eine faire Chance zu geben. Das Europäische Parlament ist da, um auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und für die Dinge zu kämpfen, die Ihnen wichtig sind. Unsere Aufgabe ist es, auf die Vielzahl der Stimmen in Europa zu hören und echte Antworten zu liefern. Wir werden uns jeder Herausforderung stellen und sinnvolle Lösungen anbieten. BEWEGEN Durch das Europäische Parlament haben Sie mehr Macht als Sie vielleicht denken. Sie haben direkten Einfluss auf die Zukunft aller – und viel wichtiger noch: auf Ihre eigene Zukunft und auf die kommender Generationen. Jede Ihrer Aktionen und Reaktionen führt unweigerlich zu Ergebnissen. Die Entscheidungen die wir gemeinsam treffen, haben Einfluss auf den Alltag von über einer halben Milliarde Europäerinnen und Europäer. Das Europäische Parlament ist dafür verantwortlich, dass dies funktioniert. Für alle – auch für Sie. Es geht nicht nur darum wirkliche Veränderungen für Sie zu schaffen, sondern auch mit Ihnen. Heute, morgen und übermorgen. © Europäisches Parlament, 2013 So funktioniert das Parlament Das Parlament wählt seinen Präsidenten für eine zweieinhalbjährige Amtszeit. Dieser vertritt das Parlament gegenüber den anderen EU-Institutionen und der Außenwelt; er wird von 14 Vizepräsidenten unterstützt. Zusammen mit dem Präsidenten des Rates unterzeichnet der Präsident des Europäischen Parlaments alle von beiden Organen angenommenen Rechtsakte. Die Arbeit des Parlaments läuft im Wesentlichen in zwei Stufen ab: • Vorbereitung der Plenartagungen. Diese Arbeit übernehmen die MdEP in den 20 Parlamentsausschüssen, die auf die verschiedenen EU-Aktivitäten spezialisiert sind; als Beispiele seien der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für internationalen Handel genannt. • Abhaltung der Plenartagungen. Die Plenartagungen, an denen alle MdEP teilnehmen, finden in der Regel in Straßburg (eine Woche pro Monat) und manchmal zusätzlich in Brüssel statt. Auf diesen Tagungen berät das Parlament über vorgeschlagene Rechtsvorschriften und stimmt über Änderungsanträge ab, ehe über den Gesamttext entschieden wird. Auf der Tagesordnung können ferner „Mitteilungen“ des Rates oder der Kommission stehen oder Fragen zu aktuellen Entwicklungen in der EU oder der übrigen Welt. © Europäisches Parlament, 2013

1. Beschreiben Sie Aufgaben und Funktion des Europäischen Parlaments in der EU mit Hilfe des abgedruckten Textes. 2. Geben Sie den oben abgedruckten „Wahlaufruf“ des EU-Parlaments mit eigenen Worten wieder. 3. Beschreiben Sie, welche Bedeutung die Wahl zum Europäischen Parlament für Sie hat. 4. Ist der „Wahlaufruf“ geeignet, Wähler für die Wahl zum EU-Parlament zu mobilisieren? Begründen Sie Ihren Standpunkt. 7 © Madog Druck & Verlag GmbH – Alle Rechte vorbehalten Die Vervielfältigung und Weitergabe dieser PDF-Datei ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages erlaubt.

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21. März 2014

(1) Deutsche Bischofskonferenz wählt neuen Vorsitzenden Kompetenzen: 1. Die Bedeutung der Deutschen Bischofskonferenz kennen. 2. Den Aufbau und die derzeitige Situation der Katholischen Kirche kennen. 1. Der aktuelle Anlass Vom 10. März bis 13. März 2014 fand in Münster die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischöfe statt. Am 12. März 2014 haben 62 anwesende und wahlberechtigte Mitglieder der Vollversammlung Kardinal Reinhard Marx, den Erzbischof von München und Freising, zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Er wurde damit Nachfolger von Erzbischof Dr. Robert Zollitsch. Im Mittelpunkt der Beratungen der katholischen Bischöfe standen eine Orientierungsdebatte über die Lage der Kirche in Deutschland und die

Herausforderungen für die Deutsche Bischofskonferenz, der Studienhalbtag „Zur Lage der Religionsfreiheit in Nigeria“ sowie ein transparenter Umgang mit den kirchlichen Finanzen. Ein weiterer Kernpunkt der Beratungen war das Forschungsprojekt „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“. Weitere Themen waren die Situation in der Ukraine, die Ökumenische Sozialinitiative und das Gedenken an den 25. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer.

2. Die Deutsche Bischofskonferenz Die Deutsche Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss der Bischöfe aller Diözesen der Bundesrepublik Deutschland. a) Die Geschichte Die kirchenpolitischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts, aber auch die mit den demokratischen Freiheiten gegebenen neuen Möglichkeiten, führten um die Mitte des 19. Jahrhunderts zu einem 1848

1867

1873 1933 1965

1966

1976

1990

Neben den Diözesanbischöfen gehören ihr die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren und die Weihbischöfe an. verstärkten gemeinsamen Vorgehen sowohl bei den Laien (erster "Katholikentag" 1848) als auch bei den Bischöfen. Ihre gemeinsamen Beratungen ergänzten die bisherigen regionalen Zusammenkünfte.

Die deutschen Bischöfe kommen erstmals zu einer Konferenz in Würzburg zusammen. Die Fuldaer Bischofskonferenz "am Grabe des hl. Bonifatius" entsteht als feste Einrichtung. Ihre kirchenrechtliche Verankerung erhält sie jedoch erst über ein Jahrhundert später durch das Zweite Vatikanische Konzil (1965, s.u.). Die Konferenz versteht sich als freier Zusammenschluss. Ihre Beschlüsse sind rechtlich nicht bindend. Paragraph 1 der Geschäftsordnung legt fest: "Die bischöflichen Konferenzen bezwecken nicht, den deutschen Episkopat als eine Gesamtheit zu vertreten, die kirchlichen Synoden zu ersetzen oder legislatorisch tätig zu sein..." Die Konferenzen in Fulda finden ohne die bayerischen Bischöfe statt. Diese treffen sich zu eigenen Beratungen in Freising. Unter dem Druck der politischen Verhältnisse stoßen die bayerischen Bischöfe wieder zur Fuldaer Bischofskonferenz. Durch das Zweite Vatikanische Konzil erfolgt die kirchenrechtliche Anerkennung und der Erlass von Richtlinien für die Errichtung nationaler Bischofskonferenzen (Dekret "Christus Dominus" Nr. 37 und 38). Die Fuldaer Bischofskonferenz gibt sich gemäß den kirchenrechtlichen Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils ein neues Statut und heißt von nun an "Deutsche Bischofskonferenz". Neben den Oberhirten sind jetzt auch die Weihbischöfe sowie die Apostolischen und kanonischen Visitatoren Mitglieder der Bischofskonferenz. Als Tagungsort der jährlichen Herbst-Vollversammlung wird Fulda festgelegt. Die FrühjahrsVollversammlungen finden an wechselnden Orten statt. Mit der Verfestigung der deutschen Teilung nach dem Mauerbau 1961 wird die Teilnahme der ostdeutschen Bischöfe an den Vollversammlungen der Deutschen Bischofskonferenz durch die Behörden der DDR verhindert. Die pastoralen Erfordernisse führen zu eigenen Versammlungen der Bischöfe der DDR zunächst unter dem Namen "Berliner Ordinarienkonferenz" - und 1976 zur Errichtung der "Berliner Bischofskonferenz". Ausdrücklich wird betont, dass ihre Errichtung keine Anerkennung der deutschen Teilung bedeute. Die Bistümer in der DDR haben nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten die Auflösung ihrer selbstständigen Berliner Bischofskonferenz beschlossen und die Aufnahme ihrer Mitglieder in die Deutsche Bischofskonferenz beantragt. Die Vereinigung der beiden Bischofskonferenzen erfolgt durch Dekret des Heiligen Stuhls. Es gibt nur noch die "Deutsche Bischofskonferenz". 8

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Politik Aktuell Nr. 09/2014

21. März 2014

b) Die Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz  Studium und Förderung gemeinsamer pastoraler  Pflege der Verbindung zu anderen Aufgaben Bischofskonferenzen  gegenseitige Beratung  Kontakt zum Apostolischen (Heiligen) Stuhl  notwendige Koordinierung der kirchlichen Arbeit (=Papst als Oberhaupt der römisch-katholischen  gemeinsame Entscheidungen Kirche und Kurie) c) Die Organe der Deutschen Bischofskonferenz:  Vollversammlung als oberstes Organ. Ihr gehören neben den Diözesanbischöfen, die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren und die Weihbischöfe an. Zur Zeit hat sie 65 Mitglieder. Die Vollversammlung findet regelmäßig im Frühjahr und im Herbst statt. In der Vollversammlung treffen die Bischöfe organisatorische und inhaltliche Entscheidungen für die Kirche in Deutschland. Neben den Sitzungen der Vollversammlung tagen kleinere Arbeitsgruppen, die inhaltliche Fragen diskutieren, um sie anschließend im großen Plenum vorzustellen. Fester Bestandteil der Vollversammlung ist auch der Studientag zu einem zentralen Thema der Beratungen, an dem Expertenvorträge gehört und Gespräche geführt werden.  Vorsitzender: Er wird von der Vollversammlung aus dem Kreis der Diözesanbischöfe für sechs Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist einmal möglich. Gewählt werden kann jeder Diözesanbischof bis zum Erreichen der Altersgrenze von 75 Jahren. Der Vorsitzende leitet die Vollversammlung und den Ständigen Rat. Er repräsentiert die Deutsche Bischofskonferenz nach außen gegenüber Staat und Gesellschaft. Dabei ist er an ihre Beschlüsse gebunden. Gegenüber der Öffentlich-

keit tritt er als der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz auf.  Ständiger Rat: Jede Diözese ist durch ihren Bischof und die Diözesanadministratoren mit Sitz und Stimme vertreten. Der Rat koordiniert u.a. die Arbeit in den Bischöflichen Kommissionen und die pastoralen Tätigkeiten der Diözesen untereinander, bereitet die Sitzungen der Vollversammlung vor und bearbeitet die Ausführung der in der Vollversammlung gefassten Beschlüsse, berät kirchenpolitische und organisatorische Fragen und trifft in Dringlichkeitsfällen Entscheidungen für die ansonsten die Vollversammlung zuständig ist. Der Rat kommt jährlich 5 – 6 Mal zu einer eintägigen Sitzung zusammen.  Bischöfliche Kommissionen: Die Kommissionen werden von der Vollversammlung eingerichtet. Die Mitglieder einer Kommission werden von der Vollversammlung aus den Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz für fünf Jahre gewählt. Diese bearbeiten bestimmte Themenbereiche, erarbeiten Stellungnahmen für die Vollversammlung, führen Beschlüsse der Vollversammlung und des ständigen Rates durch und erledigen die laufenden Aufgaben.

3. Der Aufbau der Katholischen Kirche 3.1. Weltweit b) Die Katholische Kirche steht unter der Leitung des Papstes. Er hat seinen Sitz im Vatikanstaat. Der Papst führt als oberster Hirte im Namen Jesu die Kirche zusammen mit den katholischen Bischöfen. Der Papst leitet seine Jurisdiktionsgewalt in Kirchenfragen vom göttlichen Auftrag ab, während die Bischöfe ihr Amt im Auftrage des Papstes in den Ortskirchen ausüben. Die Katholische Kirche ist streng hierarchisch aufgebaut. c) Der Papst erhält sein Weltkirchenamt vom Kardinalskollegium durch Wahl übertragen. Das Kardinalskollegium besteht aus den Kardinalbischöfen, den Kardinalpriestern und den Kardinalsdiakonen. Das Kardinalskollegium wählt nach dem Ableben oder dem Rücktritt eines Papstes den Nachfolger in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit. 3.2. In Deutschland a) Die katholische Kirche in Deutschland gliedert sich in 27 Diözesen (Bistümer). Die Diözese ist ein kirchlicher Verwaltungsbezirk. Die Einrichtung, Änderung und Aufhebung eines Bistums obliegt weltweit dem Vatikan. Die Diözesen werden von einem Bischof (Erzbischof) geleitet, der direkt dem Papst untersteht. Als Diözesanbischof leitet

d) Das Bischofskollegium und die Bischofssynode haben beratende Funktionen für das Kardinalskollegium. e) Die Bischofssynode ist die Vertretung des Weltepiskopats (Episkopat=Gesamtheit der Bischöfe). f) Die Kurie ist die päpstliche Regierung. In der Kurie sind eine Reihe von kirchlichen Behörden und Institutionen vereint, die im Rahmen ihrer Entscheidungskompetenz Aufgaben erfüllen. Die Kurienkongregationen befassen sich mit Glaubensfragen wie der Glaubenslehre, Gottesdienst-gestaltung und Sakramentenlehre. Die Ämter der Kurie umfassen das Staatssekretariat und Verwaltungsabteilungen wie die Apostolische Kanzlei. g) Die kirchlichen Gerichtshöfe entscheiden in Fragen des Kirchenrechts. er das Bistum im geistigen und administrativen Sinne und ist Oberhaupt aller Katholiken innerhalb der Bistumsgrenzen. Ihm zur Seite gestellt ist der Weihbischof. Er soll den Bischof entlasten und vertritt ihn in Weihehandlungen wie Kirchenweihe oder Firmung. 9

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b. Ein Bistum besteht aus unterschiedlich vielen Dekanaten. Ein Dekanat umfasst ein Gebiet von ca. 10 Pfarreien. Es wird vom Dechant/Dekan geleitet. c. Die Pfarrgemeinde/Pfarrei ist die kleinste seelsorgerische Einheit in einem Bistum. Von ihnen gibt es mehr als 12.000 in Deutschland. Der Pfarrer leitet die Gemeinde.

d. Die Diözesen einer Region sind zu einer Kirchenprovinz zusammengeschlossen. Die vorrangige unter ihnen heißt Erzdiözese (auch Erzbistum). Der Vorsteher einer Kirchenprovinz (Erzbischof) ist selber Diözesanbischof einer Diözese der Kirchenprovinz (Erzdiözese). In Deutschland gibt es 7 Erzdiözesen und 20 Diözesen.

4. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken Das Zentralkomitee der Deutsche Katholiken ist ein Laienapostolat, dem Vertreter der Diözesen und katholischer Organisationen angehören.

Das Komitee veranstaltet jährlich Katholikentage und berät die Bischöfe in Fragen des Glaubens und der Gesellschaftspolitik.

5. Das Verhältnis: Katholische Kirche – Staat Das Verhältnis von Katholischer Kirche und Staat ist in Konkordaten geregelt, die mit den Länderregierungen und dem Bund abgeschlossen worden sind. In diesen Kirchenverträgen regelt der

Heilige Stuhl zusammen mit den staatlichen Regierungen u.a. den Religionsunterricht in den Schulen, Fragen des Kirchensteuerrechts und der Repräsentation der Kirche in staatlichen Gremien.

6. Die Kirchensteuer Die Kirchensteuer ist in Deutschland eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Rechtliche Grundlage sind die in das Grundgesetz unverändert übernommenen staatskirchenrechtlichen Artikel der Weimarer Verfassung. Danach haben die Kirchen das Recht, Steuern zu erheben (WRV Art. 137, 6). In der Regel beträgt die Kirchensteuer 9 % der Lohnund Einkommensteuer (in einigen Bundesländern 8%). Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Für diesen Dienst erhält der Staat etwa 3 % des Kirchensteuereinkommens.

Letztlich zahlt nur knapp ein Drittel der Katholiken Kirchensteuer, da Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen, alte Menschen mit geringer Rente und Arbeitslose keine Lohnund Einkommenssteuer und damit auch keine Kirchensteuer zahlen. Für die Verabschiedung des Haushalts und die Überwachung der Verteilung der Kirchensteuern ist der jeweilige diözesane Kirchensteuerrat zuständig. In diesen Gremien sitzen mehrheitlich Laien, die nicht im kirchlichen Dienst stehen und von den Kirchenvorständen der Gemeinden gewählt werden.

7. Die Katholiken heute „Laut aktuellem Zensus leben am 9. Mai 2011 in Deutschland 80,2 Millionen Einwohner. Davon besitzen 74 Millionen Einwohner (92,3 %) die deutsche und knapp 6,2 Millionen (7,7 %) eine ausländische Staatsangehörigkeit, unter den letzteren sind rund 2,6 Millionen Christen. Die kirchliche Statistik zählt 24,3 Millionen Mitglieder der Katholischen und 23,6 Millionen der evangelischen Kirche. Außerdem gehören in Deutschland rund 331.000 den evangelischen Freikirchen, etwa 1,3 Millionen den orthodoxen Kirchen und rund 500.000 anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften an. Somit ist etwas mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland entweder konfessionslos oder andersgläubig. Hierzu zählen beispielweise die Angehörigen der beiden monotheistischen Religionen neben dem Christentum: die Muslime (geschätzt 4 Millionen) und die Mitglieder der jüdischen Gemeinden (rund 102.000). Weltweit gibt es 1,2 Milliarden Katholiken. In Deutschland stellen sie mit 24,3 Millionen etwas weniger als ein Drittel der Bevölkerung. Vor der Wiedervereinigung 1990 waren es 42,7 %, nach der Wiedervereinigung hat sich der Anteil der konfessionslosen deutlich erhöht. Dabei gibt es große regionale Unterschiede, die zum einen auf die protestantische Prägung in den eher nördlichen Bereichen, aber auch auf das politische

System Ostdeutschlands vor 1990 zurückzuführen sind. In den östlichen Bundesländern sind je nach Region zwischen 3 und 9 % der Bevölkerung katholisch, in den nördlichen Bundesländern zwischen 6 % (Schleswig-Holstein) und 17 % (Niedersachen). In den südlichen Bundesändern liegt der Katholikenanteil erheblich höher: 53 % in Bayern, 62 % im Saarland.“ Quelle: Zahlen und Fakten, Kath. Kirche in Deutschland)

Religionen und Konfessionen in Deutschland

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Die Katholische Kirche

Papst Ernennung

Wahl

Kardinalskollegium Weisungen Beratung

Weisungen

Beratung

Bischofskollegium

Bischofssynode Kurie

Päpstliche Gerichte

Ämter der Kurie

Kurienkongregation

Deutsche Bischofskonferenz

Bischöfe aller 20 Diözesen und 7 Erzdiözesen

Bamberg

Berlin

Freiburg

Hamburg

Köln

MünchenFreising

Paderborn

Erzbistum von ..... Eichstätt Speyer Würzburg

Dresden- Rottenburg- Hildesheim Aachen Meißen Stuttgart Görlitz Mainz Osnabrück Essen Limburg Münster Trier

Augsburg

Erfurt

Passau Regensburg

Fulda Magdeburg

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21. März 2014

Arbeits- und Informationsblatt zu:

Deutsche Bischofskonferenz wählt neuen Vorsitzenden

Name:

Klasse/Stufe:

Datum:

1. Beschreiben Sie die geschichtlichen Ursprünge der deutschen Bischofskonferenz. 2. Benennen Sie die Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz und ihre Zusammensetzung. 3. Beschreiben Sie den Aufbau der Katholischen Kirche weltweit und in Deutschland. 4. Beschreiben Sie die Grundzüge der Kirchensteuererhebung in Deutschland. 5. Der Norden und Osten Deutschlands kann als Diaspora bezeichnet werden, da sich die Katholiken hier in der Minderheit befinden. Benennen Sie die Bistümer der Diaspora. Welche Ursachen kann diese „Aufteilung“ Deutschlands haben? Bamberg Eichstätt Speyer Würzburg Berlin Dresden-Meißen Görlitz Freiburg Rottenburg-Stuttgart Mainz Hamburg Hildesheim Osnabrück Köln

Anteil der Katholiken in Prozent der Bevölkerung nach (Erz-)Bistümern 2012 35 % Aachen 47 % Essen 36 % Limburg 61 % Münster 7% Trier 3% München-Freising 4% Augsburg 41 % Passau 38 % Regensburg 26 % Paderborn 7% Erfurt 12 % Fulda 26 % Magdeburg 36 %

54 % 33 % 27 % 45 % 60 % 49 % 58 % 85 % 71 % 33 % 7% 24 % 3%

6. Die Kirche ist zu Beginn des 21. Jahrhunderts durch vielfältige, unübersehbare gesellschaftliche Veränderungen herausgefordert. Dass es heute nicht mehr selbstverständlich ist, einer Kirche anzugehören und dem Glauben im Leben Raum zu geben, zeigen nicht zuletzt die Austrittszahlen. Im Jahr 2012 haben 118.335 Menschen die katholische Kirche verlassen (minus 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die Anzahl der deutschen Katholiken reduziert sich stetig. Dies liegt zum einen an der gesamtgesellschaftlichen demographischen Entwicklung zum anderen verändern Austritte die Bilanz. Erläuterten Sie die Umstände, die dazu führen, dass die Anzahl der Katholiken stetig abnimmt. Wichtige Informationen für unsere Abonnentinnen und Abonnenten Neben der gedruckten Ausgabe von Politik-Aktuell bieten wir folgende zusätzliche Möglichkeiten an: 1. PDF-Abo Politik-Aktuell Die Umstellung Ihres Abonnements von der gedruckten Ausgabe auf die digitalisierte PDF-Ausgabe ist für Sie mit folgenden Vorteilen verbunden: - Sie zahlen für das halbjährliche Abonnement statt 40,00 EUR nur 36,00 EUR (inkl. MwSt). - Sie erhalten die PDF-Datei bereits am Erscheinungstag (i.d.R. freitags) per email zugesandt 2. Kombi-Abo Politik-Aktuell Sie erhalten die Print-Ausgabe und die PDF-Ausgabe für 55,00 Euro inkl. MwSt pro Halbjahr. 3. Erweitertes PDF-Abo Politik-Aktuell Sie erhalten zusätzlich zur PDF-Ausgabe die Arbeitsblätter im Word-97-2003 Format, so dass Sie auf einfache Art und Weise die Aufgaben für den Unterricht anpassen und ergänzen können. Das erweiterte PDF-Abo erhalten Sie für 43,20 EUR inkl. MwSt pro Halbjahr. Ihre Bestellung bzw. Ihren Umstellungswunsch richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer schriftlich an unsere Postanschrift oder per email an [email protected]. Herausgeber:

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