Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung

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Externe Projektbegleitung und Evaluation des Projekts „Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung“

Zwischenbericht zum 31.3.2011 Abschluss Projekt 1

„Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung“ Zwischenbericht der externen Projektbegleitung

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Zwischenbericht zum 31.3.2011 Abschluss Projekt 1

Inhaltsverzeichnis „Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung“ _______________________________ 1 Zwischenbericht der externen Projektbegleitung _________________________________________ 1 1

Anlass und Ziele des Projektes „Wirkungsorientiere Steuerung in den Hilfen zur Erziehung“ __ 6 1.1

Anlässe für das Projekt ________________________________________________________________ 6

1.2

Zielstellung des Stadtrates _____________________________________________________________ 7

2

Ablauf Projekt 1 ________________________________________________________________ 7

3

Ergebnisse der Arbeitsgruppen ____________________________________________________ 7 3.1

AG I Verfahrensoptimierung, Umsetzung der Qualitätsoffensive _____________________________ 7

3.1.1

Die Mitglieder der AG I ____________________________________________________________________________ 7

3.1.2

Aufgabe d er AG I _________________________________________________________________________________ 7

3.1.3

Ergebnisse der AG I _______________________________________________________________________________ 8

3.1.4

Zusammenfassung ________________________________________________________________________________ 9

3.2

AG II Bestehende Datenerfassungssysteme für Wirkungsanalysen qualifizieren _______________ 10

3.2.1

Die Mitglieder der AG II___________________________________________________________________________10

3.2.2

Aufgabe d er AG II ________________________________________________________________________________10

3.2.3

Ergebnisse der AG II ______________________________________________________________________________10

3.2.4

Zusammenfassung _______________________________________________________________________________11

3.3 AG III Entwicklung ein es Wirksamkeitskonzeptes der HzE zwischen freien und öffentlichem Träger sowie Klärung methodischer Voraussetzungen_______________________ 12 3.3.1

Die Mitglieder der AG III __________________________________________________________________________12

3.3.2

Aufgabe d er AG III _______________________________________________________________________________12

3.3.3

Ergebnisse der AG III _____________________________________________________________________________12

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3.4

4

Lenkungsgruppe _____________________________________________________________________ 17

3.4.1

Die Mitglieder der Lenkungsgruppe waren __________________________________________________________17

3.4.2

Aufgaben der Lenkungsgruppe ____________________________________________________________________17

3.4.3

Ergebnisse ______________________________________________________________________________________17

Entwurf eines neuen Steuerungsmodells für die Hilfen zur Erziehung ____________________ 18 4.1

Bezugsrahmen auf Zielstellung des Stadtrats _____________________________________________ 18

4.1.1

Ziele des Gesamtvorhabens _______________________________________________________________________18

4.1.2

Meilensteine in Projekt 1 _________________________________________________________________________18

4.2

5

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Neue wirkungsorientierte Steuerung ___________________________________________________ 19

4.2.1

Stand der Konzepterarbeitung zur Berichtslegung ___________________________________________________19

4.2.2

Steu erungsmodell – Überblick_____________________________________________________________________22

4.2.3

Fallsteuerungseben e _____________________________________________________________________________25

4.2.4

Leistungssteuerungseben e________________________________________________________________________31

4.2.5

Strategische Steuerungseb ene ____________________________________________________________________34

4.2.6

Jugendhilfepolitische Steuerungsebene ____________________________________________________________38

4.2.7

Steu erungsdialog – Überblick _____________________________________________________________________40

Vorschlag zum Vorgehen in Projekt 2 ______________________________________________ 44 5.1

Ausgangslage aus Projekt 1 ____________________________________________________________ 44

5.2

Phasen in Projekt 2___________________________________________________________________ 45

5.3

Projektstruktur ______________________________________________________________________ 46

5.4

Projektverlauf _______________________________________________________________________ 47

5.4.1

Phase 1) Erstellung eines Konzepts zur wirkungsorientierten Steuerung _______________________________47

5.4.2

Phase 2) Erprobung______________________________________________________________________________50

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5.4.3

5.5

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Phase 3) Planung des Echtbetriebes _______________________________________________________________51

Zeitplan ____________________________________________________________________________ 52

ANLAGE 1 - Ablauf und Termine Projekt 1 __________________________________________ 53 6.1

Vorbereitung Projekt: ________________________________________________________________ 53

6.2

Start Projekt 1: ______________________________________________________________________ 53

6.3

Lenkungsgruppe _____________________________________________________________________ 53

6.4

Interne Arbeitsebene _________________________________________________________________ 53

6.5

Arbeitsgruppe I ______________________________________________________________________ 54

6.6

Arbeitsgruppe II _____________________________________________________________________ 55

6.7

Arbeitsgruppe III_____________________________________________________________________ 55

7 ANLAGE 2 Oberkategorien mit zugeordneten Themenfeldern – Anforderungen des Jugendamtes –____________________________________________________________________ 57 8

ANLAGE 3 – Steuerung mit Zielkategorien am Beispiel „Mäxchen“ ______________________ 60

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 - Steuerungsmodell - Überblick ...........................................................................................22 Abbildung 2 - Fallsteuerungsebene.........................................................................................................25 Abbildung 3 - Leistungssteuerungsebene ...............................................................................................31 Abbildung 4 - Strategische Steuerungsebene.........................................................................................34 Abbildung 5 - Jugendhilfepolitische Steuerungsebene ...........................................................................38 Abbildung 6 - Steuerungsdialoge - Überblick ..........................................................................................40 Abbildung 7 - Phasenverlauf in Projekt 2 ................................................................................................45 Abbildung 8 - Projektstruktur in Projekt 2 ................................................................................................46

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Abbildung 9 - Ablauf der AGs in Projekt 2...............................................................................................48 Abbildung 10 - Aufgaben der AGs im Verlauf von Projekt 2 ...................................................................49 Abbildung 11 – Zeitplan Projekt 2............................................................................................................52

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1 Anlass und Ziele des Projektes „Wirkungsorientiere Steuerung in den Hilfen zur Erziehung“ 1.1

Anlässe für das Projekt

In der Ausschreibung zur Externen Projektbegleitung und Evaluation des Projekts „Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung“ wurde die Notwendigkeit wirkungs- und erfolgsorientierter Steuerung in den Erziehungshilfen ist mit vier wesentlichen Anforderungen begründet:  Die deutlichen Kostensteigerungen in den Erziehungshilfen erfordern nachvollziehbare und fachliche fundierte Legitimationen sowohl im Einzelfall als auch in der Gesamtschau der Hilfen. Systematische Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Handelns in allen Leistungssegmenten der Erziehungshilfen – ambulant, teilstationär und stationär – sind als Planungsgrundlage für den Bedarf im Einzelfall und den Bedarf an Einrichtungen und Diensten erforderlich.  Eine geplante und gut dokumentierte Hilfeplanung auf der Basis klar formulierter und überprüfbarer Ziele ist Voraussetzung für wirksames und überprüfbares Handeln. Damit werden die notwendigen Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien geschaffen und wirksame Hilfeleistungen auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII ermöglicht.  Die systematischen Voraussetzungen nach § 78 b Abs. 3, SGB VIII, wonach „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung“ erforderlich sind, müssen auf der Basis verlässlicher Zahlen entwickelt werden.  Für jedes Kind und jede Jugendliche/ jeden Jugendlichen ist eine individuell passende, erforderliche, zeitnahe, geeignete und effektive Hilfe zu finden, die mit der Lebenswelt sowie dem Alltags- und Sozialraum der Adressatin/ des Adressaten korrespondiert. Es besteht fachlich die Notwendigkeit, die Ergebnisse von Hilfen laufend zu evaluieren, um dadurch Bedarfsgerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit, Qualität und Effektivität der Leistungserbringung zu sichern und zu verbessern; gleichzeitig wird dadurch eine gezielte und an der entsprechenden Leistungserbringung orientierte Mittelallokation ermöglicht. Die Ergebnisse aller vorliegenden Studien zu Inanspruchnahme, Indikation und Wirkungen erzieherischer Hilfen verweisen darauf, dass in der Praxis der Erziehungshilfen über Wirkungen, Effekte und Prognosen noch wenig systematisch verhandelt wird. Notwendig für die Beantwortung der Wirkungsfrage ist das systematische Vorgehen in der Hilfeplanung, das auf einem systematischen Wissensbestand basiert, diesen auswertet und für die Hilfeplanung nutzbar macht. Die Kenntnis der Ergebnisqualität und die Einbindung der Erkenntnisse in einen Steuerungskreislauf ist ein wesentlicher Baustein für die Qualitätssicherung und -entwicklung im Zusammenspiel der Verfahren des öffentlichen Trägers und der Leistungserbringung der erzieherischen Hilfen. Die fachliche Antwort auf den anhaltenden Kostendruck in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Herstellung und Weiterentwicklung der Bedarfsgerechtigkeit der Hilfen und Unterstützungsleistungen – sie beschreibt das Verhältnis von Rechtsanspruch, notwendigen Bedarf und den Wirkungen und Erfolgen der Hilfen und Unterstützungsleistungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets. Das Wissen von Wirkungen und Erfolgen ist jedoch vor dem Hintergrund großer Kostensteigerungen unabdingbar für eine fachlich begründete Legitimation der gewährten Hilfen und Unterstützungsleistungen. In der Münchner Erziehungshilfelandschaft müssen die Grundlagen geschaffen werden, um die Voraussetzungen für

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systematische Handlungszusammenhänge zwischen öffentlichem Träger und den Maßnahmeträgern der Erziehungshilfen sicherzustellen.

1.2

Zielstellung des Stadtrates

Die Ziele des Gesamtvorhabens sind in der Ausschreibung wie folgt zusammengefasst:  Das Stadtjugendamt verfügt über einen empirisch abgesicherten Wissensbestand zur Situation der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe (Hilfeart, Alter, Sozialregion, Maßnahmeträger, Kosten, Indikation, Elternarbeit, Dauer) und kann auf Basis dieser Daten zielgerichtet steuern.  Die Kosten werden über Entgeltsätze (mit qualifizierten Stellungnahmen zur Leistung und Qualität der Antragstellenden) sowie Erfolgsgrade (Zielerreichung nach Hilfeplan) von Maßnahmen und Leistungen gesteuert.  Kinder und Jugendliche erhalten zielgerichtete, passgenaue, qualitätsvolle und wirksame Hilfen.

2 Ablauf Projekt 1 Ablauf und Termine des Projektes 1 sind im ANHANG dargestellt.

3 Ergebnisse der Arbeitsgruppen 3.1 3.1.1

AG I Verfahrensoptimierung, Umsetzung der Qualitätsoffensive Die Mitglieder der AG I

Fr. Roth (S-II-E/C/W – Projektgeschäftsführung), Hr. Mosandl (Leitung der Arbeitsgruppe), Fr. Götz (Federführung der Arbeitsgruppe), Fr. Al Mehiawi (S-II-EIE), Fr. Arto (S-II-E/E), Hr. Dr. Binser (S-IIE/E), Hr. Stelzer (S-IV), Fr. Harrer (S-SBH-Mitte-L), Fr. Sailer (S-SBH-BTR-L), Hr. Fassbender (SSBH-PA/TR5), Hr. Heuckeroth (S-PR)

3.1.2

Aufgabe der AG I

Die Aufgabe der Arbeitsgruppe I ist die Weiterführung des Arbeitsauftrags zur Verfahrensoptimierung auf der Fallebene, der für die Bereiche Vermittlungsstellen und Kinderschutz bereits Regelaufgabe ist. Die in der Planung zu Projekt 1 definierte Arbeitsaufgabe lautete:  

Status quo des Hilfeplanverfahrens sowie der Zielorientierung in der Fallbearbeitung feststellen, um gezielt über Kennzahlen Erfolge zu messen (Senkung von Abbrüchen und Hilfewechseln) Qualifikationsmaßnahmen zur Optimierung der Verfahren (Hilfeplanverfahren, Ziel- und Wirkungsorientierung, aktive Fallsteuerung) einleiten und durchführen

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Wirkungsbasierte Begleitung von Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses „Qualitätsoffensive“ Dieser Prozess wird von entsprechenden Personalentwicklungsmaßnahmen flankiert.

Die Arbeitsgruppe traf sich zu insgesamt sieben Sitzungen und bearbeitete den Auftrag mit den im Folgenden dargestellten Ergebnissen, die von der Lenkungsgruppe am 16.02.2011 zur Kenntnis genommen wurden.

3.1.3

Ergebnisse der AG I

Grundlage der Bearbeitung bildete eine Aktenanalyse aus insgesamt sechs Sozialbürgerhäusern (SBH) mit 158 Akten nach einheitlich definierten Auswertungsparametern: 1.Entscheidungsprozesse im Fallverlauf Dabei fand besondere Beachtung die Dokumentation interner Entscheidungen sowie die Kooperation zwischen der WJH und der VMS. 2.QS-Verfahren Hierbei stellte sich insbesondere die Frage, wie das QS-Verfahren für die Vermittlungsstellen zu regeln ist. 3.Risiken/Grenzen der Hilfeplanung Weil dies ein zentraler Punkt der Überprüfung ist, hat sich die AG I hier mit den im Hinblick auf Wirkungsorientierung wichtigen Themen - Verlegung, Abbrüche, geplante Beendigung/Umwandlungen - ICD-10 Diagnosen – Häufigkeit und Konsequenz in der Hilfeplanung - Alterskategorien und Hilfeplanung sowie - Kinderschutz gewidmet. Optimierungspotenzial stellte die AG I in allen Themenbereichen fest. 4.Ziele/Perspektiven der Hilfeplanung Bei dem nicht minder wichtigen Punkt der Aktensichtung standen die Themen - RFT-Empfehlungen in Bezug auf die Perspektive des Falls und Ziele für Kinder/Jugendliche und Eltern - die Ziel- und Maßnahmeplanung - genaue Zielformulierungen bzgl. Operationalisierung und deren - zeitliche Perspektiven und deren Wechselwirkung auf Ziele und Fortschreibung sowie - Funktion und Rolle der Fachkraft VMS im Zentrum der Überprüfung.

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Alle bearbeiteten Themen dienen bei vollzogener Umsetzung in die Praxis der aktiven Hilfesteuerung auf der Fallebene. 5.Formalien Hier waren für die AG I vor allem die sozialpädagogische Verlaufsdokumentation sowie die Hilfeplanüberprüfungen von Belang. Grundlage der Bearbeitung war die Feststellung von Abweichungen bzw. Nicht-Einhaltung von bestehenden Standards und Dienstanweisungen. Im Ergebnis hat die AG I zu allen oben genannten Themen konkrete Vorschläge für die Optimierung sowie Vorschläge für eine weitere Bearbeitung erarbeitet. 1

3.1.4

Zusammenfassung

Zu allen o.a. Bereichen gibt es Vorschläge der AG I zur weiteren Bearbeitung und zur Wirkungsorientierung. Die Vorschläge sollen in bestehende Dienstanweisungen einfließen bzw. verweisen auf noch zu bildende Standards und geben Hinweise auf Schulungsbedarfe. Insbesondere die Ergebnisse zur Hilfeplanung verweisen darauf, an welchen Stellen in der Einzelfallbearbeitung Optimierungsbedarf besteht. Eine gelungene Umsetzung der Vorschläge der AG I unterstützt die Ziele von Qualität und Wirtschaftlichkeit des Projekts und bietet die Voraussetzung für Erfolgsmessung und eine wirkungsorientierte Steuerung.

1

Vgl. Ergebnisse AG1 „Verfahrensoptimierung – stationäre Hilfen in der Ve rmittlungsstelle“

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3.2 3.2.1

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AG II Bestehende Datenerfassungssysteme für Wirkungsanalysen qualifizieren Die Mitglieder der AG II

Fr. Roth (S-II-E/C/W – Projektgeschäftsführung), Hr. Mosandl (S-II-E/L, Leitung der Arbeitsgruppe), Hr. Kießling (S-II-E/C, Federführung der Arbeitsgruppe), Hr. Braun (S-II-E/W), Fr. Enders (S-IV-SozA), Fr. Rauscher (S-Z-I), Hr. Siebold (S-IV-SO ZA), Hr. Singer (S-II-LG/DV), Hr. Stallknecht (S-IV-SozA), Fr. Spiro-Rietz (S-II-E/E), Hr. Wirth (S-SBH/MH-L), Hr. Heuckeroth (S-PR), Hr. Weinberger (S-IILG/DV).

3.2.2

Aufgabe der AG II

Ermittlung des Status quo vorhandener Datenerfassungssysteme für HzE, (ZADUCS bzw. dessen Nachfolger SOJA, Sozialpädagogische Verlaufsdokumentation, EDV-basiertes Hilfeplanverfahren),sowie darauf aufbauend deren Qualifizierung für Wirkungsanalysen. Wenn nötig, sind Schulungen zum Umgang mit den Datenerfassungsinstrumenten für die eingebenden MitarbeiterInnen durchzuführen. Die Arbeitsgruppe traf sich zu insgesamt sieben Sitzungen und bearbeitete den Auftrag mit den im Folgenden dargestellten Ergebnissen, die von der Lenkungsgruppe am 16.02.2011 zu Kenntnis genommen wurden.

3.2.3 3.2.3.1

Ergebnisse der AG II Überblick über alle vier Erfassungsinstrumente

Es existieren folgende EDV-Instrumente zur Datenerfassung2: ZADUCS ist ein Verfahren zur statistischen Fallerfassung für die Bezirkssozialarbeit, Vermittlungsstelle und wirtschaftliche Jugendhilfe mit einer Einrichtungsdatenbank und einem Tool für laufende Auszahlungen. Die Mitarbeiter/innen der oben bezeichneten Gebiete erfassen hier fortlaufend Falldaten. Es ist geplant ZADUCS durch das sich in Ausschreibung befindliche SOJA (Software für die Wirtschaftliche Jugendhilfe und Soziale Arbeit) zu ersetzen. Die AEH-Fallerfassung wird von den freien Trägern der Ambulanten Erziehungshilfe geführt und dient der dortigen Falldokumentation zur Legitimation beim öffentlichen Träger. Da die hier eingegebenen Daten zum Großteil bereits in ZADUCS vorhanden sind, empfiehlt die Arbeitsgruppe, das Verfahren einzustellen. Die Sozialpädagogische Verlaufsdokumentation dient im Wesentlichen der jährlichen Erhebung von Daten der gesetzlichen Bundesstatistik zu jedem Einzelfall der Hilfen zur Erziehung. Dieser Katalog wird ergänzt durch wirkungsbezogene Zusatzfragen und ist insgesamt einmal jährlich im Intranet aus-

2

Quelle: Ergebnispräsentation der A G II

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zufüllen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die Sozialpädagogische Verlaufsdokumentation künftig in QSDHP einzubinden. QSDHP besteht aus den drei namensgebenden Modulen Qualitätssicherung in Gefährdungsfällen, Sozialpädagogische Diagnose und Hilfeplan, die teilweise Daten untereinander austauschen. Es dient im Wesentlichen der Automation von Bearbeitungsabläufen in der Bezirkssozialarbeit, den Vermittlungsstellen und bei weiteren Fachkräften, welche die Module zur Dokumentation nutzen. Die Daten werden bisher statistisch nicht ausgewertet. 3.2.3.2

Ablauforientierte Abbildung von Datenerfassungen in Hilfen zur Erziehung

Die Arbeitsgruppe entwickelte grafisch und tabellarisch („Workflow“) eine Ablaufdarstellung der Datenerfassung in der Bearbeitung von Hilfen zur Erziehung. Die Funktion der einzelnen Verfahren und die notwendigen Eingaben wurden abgebildet. 3 3.2.3.3

Entwurf zur Bearbeitung eines integrierten Instruments für Wirkungsdaten

Neben einer Beschreibung der Eingaben wurden die einzelnen Schritte auf eine mögliche Relevanz für die Wirkungsmessung eruiert und Handlungsbedarfe identifiziert, insbesondere, um Redundanzen zu vermeiden. 3.2.3.4

Schulungen

Die bisher stattfindenden Schulungen finden auf der Grundlage von Unterlagen statt, die kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die in der Arbeitsgruppe erarbeiteten allgemeinen Hinweise sollen in die nächste Überarbeitung einfließen. Ein Schulungskonzept zur Erfassung von Wirkungsdaten konnte zu dem derzeitigen Bearbeitungsstand im Projekt noch nicht erarbeitet werden, da ja das Konzept zur Erfassung, Verarbeitung und Rückgabe von Wirkungsdaten noch nicht erstellt ist. Genauere Informationen sind den im Projekt veröffentlichten Unterlagen der Arbeitsgruppe zu entnehmen.

3.2.4

Zusammenfassung

Insgesamt hat die Arbeitsgruppe einen hervorragenden Überblick über den Status-quo der Datenerfassung in der öffentlichen Jugendhilfe in der Landeshauptstadt München erarbeitet. Eine Vielzahl von Hinweisen zur Konsolidierung dieser Landschaft kann unabhängig vom Projekt „Wirkungsorientierung“ umgesetzt werden. Die Ergebnisse können in Projekt 2 gut dazu genutzt werden, die technische Abwicklung des Instruments zur Wirkungsmessung ablauforientiert zu implementieren.

3

vgl. dort

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3.3

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AG III Entwicklung ein es Wirksamkeitskonzeptes der HzE zwischen freien und öffentlichem Träger sowie Klärung methodischer Voraussetzungen

3.3.1

Die Mitglieder der AG III

Fr. Roth (S-II-E/C/W – Projektgeschäftsführung), Fr. Harrer Controlling Erziehungshilfen (S-II-E/C), Hr. Zisch Produktteam Erziehungshilfen (S-II-E/E), Hr. Braun Produktsteuerung Wirtschaftliche Jugendhilfe (S-II-E/W), Fr. Niedzela-Felber Leitung BSA und SBH (S-IV), Hr. Herz SBH Neuhausen/ Moosach (S-SBH-NM-L), Hr. Schröder SBH Plinganserstraße (S-SBH-PLi TR 5/VMS), Hr. Müller-Herle Zentrale Wohnungslosenhilfe (S-III-ZEW), Hr. Schittler Leitung Jugendwerk Birkeneck (Verbandsvertreter Caritas), Hr. Richardt Leitung hpkj e.V. (Verbandsvertreter Paritätischer), Hr. Dr. v. Treuberg Leitung Marie-Luise-Schattenmann-Haus, (Verbandsvertreter Diakonie), Hr. Eschbach Leitung Marie-MattfeldHaus.

3.3.2

Aufgabe der AG III

Aufgaben für die AG III war: Die „Entwicklung eines Münchener Modells zur wirkungsorientierten Steuerung in den HzE. Erfahrungen und Instrumente des öffentlichen Trägers und der Freien Träger sind einzubeziehen; Forschungen sind heranzuziehen (SEH, Bundesmodellprojekt u.a.); Klärung methodischer Probleme (Einflussfaktoren, multikausale Zusammenhänge, Auswertungsmöglichkeiten, Messtiefe usw.).“4

3.3.3

Ergebnisse der AG III

Nach einem Überblick über die beim öffentlichen und bei den freien Trägern vorhandenen Verfahren und Instrumente der Wirkungsmessung im Workshop: „Der Diskussionsstand der Wirkungsforschung in der Kinder- und Jugendhilfe & die Datenerfassungsinstrumente von Maßnahmenträgern und öffentlichem Träger" 5 am 24.9. 2010 wurden zunächst in der AG III Steuerungsfragen und Wirkungsfragen diskutiert und in mehreren Sitzungen vereinbart. Dabei wurde die Einzelfallebene von der Leistungsebene unterschieden. Konsens: Die Teilnehmenden der AG III stimmen den nachfolgend wiedergegebenen Steuerungsparametern zu: 3.3.3.1

Klärung von Steuerungsfragen:

Steuerungsziele – wozu wird gesteuert Fallebene: 

4 5

Mehr Effektivität und Effizienz im Einzelfall,

aus der Ausschreibung, S 13 Zu m Ze itpunkt dieses Workshops war die e xte rne Begleitung noch nicht in den Pro zess involviert.

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Produktebene6:        

mehr Effektivität und Effizienz der Maßnahmenträger und des öffentlichen Trägers, empirisch fundierte Erklärung von Fallkostensteigerung und von Fallsteigerungen, passgenaue, zielgerichtete Hilfen, Transparenz der Daten, Steuerung der Kosten über Entgeltsätze und Erfolgsgrade, Nachhaltigkeit als wesentliches Wirkungskriterium einbeziehen, Ziele für die Entwicklung der Jugendhilfe in München erreichen, Daten der Jugendhilfeplanung um Wirkungsdaten ergänzen

Steuerungsobjekte – was wird gesteuert? Fallebene (Einzelfall):   

Effizienz der Hilfen Effektivität der vereinbarten Hilfen Setting der Maßnahmen im Einzelfall

Produktebene:   

Kosten: Gesamtkosten, die Prozesse des Jugendamtes, Die Qualität und Quantität des Erziehungshilfeangebotes in München

Steuerungsverantwortung - wer trägt die Verantwortung für die Steuerung an welcher Stelle? Fallebene:   

Beim öffentlichen JH-Träger (SBH und Jugendamt) liegt die Gesamtverantwortung für einen Fall Die Handlungsverantwortung liegt während der Maßnahme beim Maßnahmeträger Verantwortung für Beobachtungs-, Bewertungsverfahren im Rahmen des Steuerungsdreiecks (Steuerung – Ausführung – Messung) liegen gemeinsam bei Hilfeempfänger, Kind/Jugendlichen, öffentlichem Träger und Maßnahmeträger

Produktebene: 

Stadtjugendamt, (= Verwaltung des Jugendamtes und KJHA)

Steuerungswerkzeuge und –methoden - womit/ wodurch wird gesteuert Fallebene

6

Der Begriff „Produktebene“ me int hie r die Angebote und Maßnahmen, ist nicht identisch mit dem Produktbegriff wie er in der Stadtverwaltung für den Produkthaushalt verwendet wird.

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Derzeitiger Bestand: Erarbeitete Trägermethoden der Wirkungsmessung Hilfeplan, soz.päd. Doku, ZADUCS, QSDHP, SOJA Datenerfassung der Maßnahmeträger Daraus: ein Werkzeug und eine Methode mit einem vereinbarten Datensatz, die zur Erfassung, Messung, Verarbeitung und Wiedergabe von Wirkungen vereinbart sind.

Produktebene 

Dialogisches Verfahren muss definiert werden (Aufgabe für nächstes AG III: wer bewertet, wann, wie oft, auf Basis welcher Auswertung und zieht welche Konsequenzen)

3.3.3.2

Klärung von Wirkungsfragen:

wo werden Wirkungen beobachtet und bewertet? Fallebene: (Ausgangslage + Zielsetzung als Ausgangsbasis)     

Diagnose (?) Lfd. während der Maßnahme Hilfeprozessbericht Familie, Schule, Arbeitsplatz… Hilfeplangespräch

Produktebene:   

Im Jugendamt Erwartung: auch auf Sozialregionsebene trägerspezifisch

wer beobachtet Wirkungen und bewertet sie? Fallebene:     

Fachkraft des Trägers Fachkraft im SBH Eltern (PSB) Kinder und Jugendliche Schule, Arbeitgeber…

Produktebene:   

Im Jugendamt Erwartung: auch auf Sozialregionsebene trägerspezifisch

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mit Hilfe welcher Daten(Kennzahlen) werden Wirkungen beobachtet? Fallebene: 

Lfd. im Hilfeprozess an Hand der im HPl operationalisierten Ziele, der Hilfeprozessberichte und mit Hilfe eines standardisierten Instruments zur Bewertung der Hilfeplanzielerreichung

Produktebene: Zielerreichungsgrade für Kosten und Qualität (z.B. Wirkungsdimensionen: Delinquenz, Bildung, Sucht…)     

Je Maßnahme Je Träger Je Sozialregion Je Hilfezielkategorie Qualitäts-Kosten-Quotient (Steuerung: bestes Qualitäts-Kosten-Verhältnis)

welche Rolle spielt Nachhaltigkeit von Wirkungen? Der Steuerungsparameter „Nachhaltigkeit“ wird als notwendig von den Teilnehmenden der AG III im Münchner Modell zur wirkungsorientierten Steuerung erachtet, jedoch muss dieses Thema in Projekt 2 präzisiert werden. Insofern kann die AG III zum Steuerungsparameter „Nachhaltigkeit“ keine abschließende Aussage treffen. Eine detailliertere Position wird man erst treffen können, wenn die Methoden und Indikatoren von Nachhaltigkeit im Wirkungskonzept definiert worden ist (Projekt 2). 3.3.3.3 1.

Erreichte Ergebnisse zum Wirksamkeitskonzept7

Das Wirksamkeitskonzept basiert auf Hilfeplanzielen bzw. auf der Einschätzung von deren Erreichung.

Konsens: Die Teilnehmenden der AG III stimmen zu. 2.

Die Voraussetzungen für dieses Wirksamkeitskonzepts sind, dass Hilfeplanziele a, im Zusammenhang mit dem Verfahren der sozialpädagogischen Verlaufsdokumentation stehen, wie sie in der LHM verwendet wird. b, gemeinsam mit den Hilfeempfänger(n) vereinbart werden und c, SMART formuliert sind.

7

Zusammenfassung der AG III Ergebnisse im Projekt : Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung vom 14.2. 2011

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Konsens: Die Teilnehmenden der AG III stimmen zu. 3.

Um das Wirksamkeitskonzept mit entsprechender Zielequalität zu gewährleisten, müssen Inhalt und Umfang von Schulungen für die Fachkräfte entwickelt, stetig qualifiziert und den Bedarf entsprechend angeboten werden.

Konsens: Die Teilnehmenden der AG III stimmen zu. 4.

Die Einschätzung der Zielerreichung erfolgt multiperspektivisch (Kind/Jugendliche, Personensorgeberechtigte sowie Maßnahmen- und Kostenträger). Bei der Einschätzung besteht jedoch kein Zwang zum Konsens. Die Abweichungen sollten dann entsprechend analysiert werden.

Konsens: Die Teilnehmenden der AG III stimmen zu. 5.

Es wird übereinstimmend als notwendig erachtet die Bewertung der Zielerreichung vorzunehmen, anhand einer einheitlichen und gestuften Skala. Jedoch konnte dies in der Arbeitsgruppe III nicht detailliert besprochen werden. Insofern kann die Arbeitsgruppe III zum Thema „Zielerreichungsskala“ kein Ergebnis benennen.

Konsens: Es gibt kein Ergebnis zur Art einer Zielerreichungsskala. 6.

Die Zuordnung der Hilfeplanziele in der Einwertung und in der Auswertung zu Kategorien wird zugestimmt, wenn die Kategorien überschaubar und fachlich sinnvoll sind. Die Fachkräfte des öffentlichem Trägers und der freien Träger nehmen die Zuordnungen zu den Kategorien gemeinsam vor.

Konsens: Die Teilnehmenden der AG III stimmen zu. Hinsichtlich einer kleinteiligeren Kategorisierung konnte jedoch kein Konsens erlangt werden. Die Vertreter der freien Träger lehnen dies ab, während die VertreterInnen des öffentlichen Trägers dies für notwendig halten. Im Rahmen der Arbeitsgruppe III wurden in einer Unterarbeitsgruppe folgende sechs Oberkategorien entwickelt:  Schule, Ausbildung, Beruf  Alltag und Lebenspraxis  Sozialverhalten  psychische, physische und seelische Gesundheit und Stabilisierung  Eigenverantwortung und Selbständigkeit  Elternschaft und Familiensystem Dissens: Die Teilnehmenden der AG III stimmen nicht zu, diese als endgültige Oberkategorien zu beschreiben Eine Weiterqualifizierung dieser Kategorien wird als unerlässlich erachtet.

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3.4 3.4.1

Zwischenbericht zum 31.3.2011 Abschluss Projekt 1

Lenkungsgruppe Die Mitglieder der Lenkungsgruppe waren

Fr. Dr. Kurz-Adam (S-II-L), Fr. Bertz (S-II-E/L), Fr. Hügenell (S-IV), Hr. Nüssle (S-Z-SP), Hr. Hager (SPR), Hr. Bückner (S-II-C/L), Fr. Roth (S-II-E/C/W) und als TrägervertreterInnen: Fr. Hülsmann, Hr. Garben, Fr. Kappel und Hr. Mathes

3.4.2

Aufgaben der Lenkungsgruppe

Die Lenkungsgruppe übernimmt die Projektsteuerung, entwickelt Strategien zur Umsetzung der Projektziele, trifft Entscheidungen bei Fragen und Themen, die den politischen Bereich tangieren, informiert die Politik über den Arbeitsausschuss der Kommunalen Kinder- und Jugendhilfeplanung, nimmt die Berichte der Arbeitsgruppen sowie die Zwischenberichte und den Endbericht der externen externen Projektbegleitung entgegen und trifft wesentliche Entscheidungen zur Projektumsetzung.

3.4.3

Ergebnisse

Die Lenkungsgruppe hatte im Projektzeitraum insgesamt vier Sitzungen, wobei die erste Lenkungsgruppensitzung vor Beteiligung der externen Begleitung stattfand. Entsprechend der Aufgabenbeschreibung hat die Lenkungsgruppe die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen zur Kenntnis genommen, bewertet und entsprechende Richtungsbeschlüsse für die Weiterarbeit gefasst. Insbesondere in der strittigen Frage zur Kategorienbildung in der AG III fasste die Lenkungsgruppe den einstimmigen Beschluss, dass zur Wirkungsbewertung messbare Zielkategorien unverzichtbar sind.

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Zwischenbericht zum 31.3.2011 Abschluss Projekt 1

4 Entwurf eines neuen Steuerungsmodells für die Hilfen zur Erziehung 4.1 4.1.1

Bezugsrahmen auf Zielstellung des Stadtrats Ziele des Gesamtvorhabens

Als wesentliche Ziele des Gesamtvorhabens wurden im Stadtratsbeschluss genannt: 1) Das Stadtjugendamt verfügt über einen empirisch abgesicherten Wissensbestand zur Situation der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe (Hilfeart, Alter, Sozialregion, Maßnahmeträger, Kosten, Indikation, Elternarbeit, Dauer) und kann auf Basis dieser Daten zielgerichtet steuern. 2) Die Kosten werden über Entgeltsätze (mit qualifizierten Stellungnahmen zur Leistung und Qualität der Antragstellenden) sowie Erfolgsgrade (Zielerreichung nach Hilfeplan) von Maßnahmen und Leistungen gesteuert. 3) Kinder und Jugendliche erhalten zielgerichtete, passgenaue, qualitätsvolle und wirksame Hilfen. Während das letztgenannte Ziel uns eher als eine Bekräftigung eines ohnehin geltenden Grundsatzes des SGB VIII erscheint, verweist Ziel 1) aus unserer Sicht auf einen erkannten Mangel für den Kostenträger öffentliche Jugendhilfe, der zwar über eine große Menge an Daten – wenn auch in wenig konsistenter Form und in den Organisationsteilen „verstreut“ – verfügt; diese sind aber nicht oder nur unzureichend zu Information oder Wissen verknüpft und verdichtet, so dass sich daraus eine Grundlage für die Steuerung von Erziehungshilfeleistungen generieren ließe.

4.1.2

Meilensteine in Projekt 1

Folgende Meilensteine waren für Projekt 1 geplant: Konstituierung der Arbeitsgruppen bis 30.09.10 8 Erstes Konzept zur wirkungsorientierten Steuerung liegt zum 31.03.11 auf Basis der Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen vor Abschluss Projekt 1 mit Projektbericht und Berichterstattung im Stadtrat zum 31.05.11

8

Die ersten, proje ktkonstituierenden Sitzungen/ Veranstaltungen fanden noch ohne die e xterne Begle itung statt, deren Arbeit erst Anfang Oktober begann.

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4.2 4.2.1

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Neue wirkungsorientierte Steuerung Stand der Konzepterarbeitung z ur Berichtslegung

Die Ergebnisse der AG I (siehe 3.1.3) zeigen, wie die fallbezogenen, basalen Steuerungsdaten derzeit erhoben werden, welche Instrumente und Verfahren angewendet werden, an welchen Stellen die Praxis der Fallbearbeitung noch weiter unterstützt werden muss, damit die wichtigste Voraussetzung für wirkungsorientierte Steuerung – wirkungsorientierte Hilfepläne und Hilfeplanziele – verbessert, bzw. geschaffen werden kann. Die Ergebnisse der AG II (siehe 3.2.3) haben die derzeit in der Praxis vorfindlichen Datenerfassungsinstrumente dargelegt und gezeigt, welche Grunddaten und Strukturdaten erhoben werden. Besonders wertvoll für das Steuerungsmodell sind die Angaben, an welchen Stellen des Workflows bereits heute Daten erfasst werden, die zur Erfassung und Bewertung von Wirkungen benötigt werden. 9 Die Ergebnisse der AG III (siehe 3.3.3) liefern bisher sozusagen die Leitlinien für die Ausarbeitung des wirkungsorientierten Steuerungsmodells in dem die Steuerungsparameter festgelegt wurden. Diese legen die Steuerungsfragen:    

Steuerungsziele Steuerungsobjekte Steuerungsverantwortung Steuerungswerkzeuge und –methoden

fest und geben Antworten auf die Wirkungsfragen:   

wo werden Wirkungen beobachtet? wer beobachtet die Wirkungen und bewertet sie? mit Hilfe welcher Daten (Kennzahlen) werden Wirkungen beobachtet?

Kein abschließendes Ergebnis erzielte die AG hinsichtlich der Frage der Beobachtung und Messung der Nachhaltigkeit von Wirkungen: Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Nachhaltigkeit von Wirkungen und deren Beobachtung 10 von besonderer Bedeutung für ein Wirksamkeitskonzept sei; zum derzeitigen Zeitpunkt – vor präziser Definition der Wirkungskriterien – kann noch keine abschließende Aussage zu den Kriterien und der Messung von Nachhaltigkeit getroffen werden. Außerdem wurde betont, dass der Aufwand, der gegebenenfalls durch die Messung von Nachhaltigkeit entstünde (beim freien Träger als auch beim öffentlichen Träger) durch entsprechende zusätzliche Ressourcen abgedeckt werden müsse.

9

siehe Übersicht in „Workflo w HzE und Wirkungsorientierung_endgültigLG.pdf“ siehe Zusammenfassung der AG-Ergebnisse aus der Sit zung vom 8.2.2011

10

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Über die Ausformulierung von steuerungsrelevanten Zielkategorien oberhalb individueller Hilfeplanziele und unterhalb von sog. “Oberkategorien" konnte in der AG III kein Konsens zwischen den Vertreterinnen und Vertretern des öffentlichen Trägers und der externen Begleitung einerseits und den Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger andererseits erzielt werden. So sind die im Entwurf vorliegenden „Themenfelder“, die aus unserer Sicht die Basis zur Formulierung von „Zielkategorien“ sein können, zum Abschluss des Projekts 1 ein Vorschlag ausschließlich von Seiten des öffentlichen Trägers, mit dem im Projekt 2 weiter gearbeitet werden kann. 11 Ein wirkungsorientiertes Steuerungsmodell wie im Folgenden vorgeschlagen, ist aus unserer Sicht ohne sinnvolle Operationalisierung der Oberkategorien bzw. Zusammenfassung von individuellen Hilfeplanzielen in Zielkategorien im fachlichen Sinne nicht möglich. Ohne Wirkungsmessung in beobachtbaren Zielkategorien oberhalb der Fallebene ist für den öffentlichen Träger keine brauchbare Steuerungsinformation zu gewinnen, keine fachliche und finanzielle Steuerung zu erreichen. Ohne brauchbare Zielkategorien kann auch im weiteren Verlauf von Projekt 2 kein Datenmodell und kein Datenflussmodell aufgebaut werden, d.h. es könnte gar nicht weiter gearbeitet werden. Um das Projekt zum Erfolg zu führen und den Stadtratsauftrag zu erfüllen, sind hinreichend konkretisierte Zielkategorien, denen die individuellen Hilfeplanziele zugeordnet werden können und aus deren Controlling bzw. Wirkungsmessung Steuerungskonsequenzen gezogen werden können unverzichtbar. (Siehe ANLAGE 3) In den Diskussionen und Ergebnissen der drei Arbeitsgruppen wurden verschiedene Steuerungsebenen nicht explizit differenziert. Lediglich in der Ausarbeitung der Steuerungsparameter durch die AG 3 (s.d.) wurde zwischen der „Fallebene“ und der „Produktebene“ unterschieden. Um „einen empirisch abgesicherten Wissensbestand zur Situation der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe (Hilfeart, Alter, Sozialregion, Maßnahmeträger, Kosten, Indikation, Elternarbeit, Dauer) und … auf Basis dieser Daten zielgerichtet steuern“ zu können 12, schlagen wir eine Differenzierung nach vier Steuerungsebenen vor, die sich hinsichtlich    

der Steuerungsdaten, die auf der jeweiligen Ebenen anfallen, der Steuerungsverantwortung und –beteiligten, der Steuerungsprozesse und der funktionalen Bezüge zwischen den Steuerungsebenen

unterscheiden. Drei der vier im nachfolgenden ausgeführten Steuerungsebenen (Fallebene, Leistungsebene, politische Ebene) existieren bereits faktisch ohne in ein konsistentes Gesamtsteuerungskonzept integriert zu sein; die Implementierung einer strategischen Steuerungsebene ergänzt die bisherigen Steuerungsebenen notwendig, wenn – wie es der Auftrag des Stadtrates ist –die fachlichen Ergebnisse und die dazu

11

Nach Abschluss der AG III und einstimmige m Beschluss der Lenkungsgruppe, dass Kategorien unterhalb der „Oberkategorien unverzichtbar sind, wurden von Seiten der freien T räger ebenfalls Vorschläge für d ie Kategorisierung bzw. Zie lcodierung eingebracht. Aus unserer Sicht sollten diese mit de m Vorschlag aus dem Jugendamt (siehe ANLA GE 2) zu Beginn von Projekt 2 zu e ine m abgestimmten Z ie lkategorien vere inbart werden. 12 siehe Auftrag des Stadtrats

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aufgewendeten Kosten auch strategisch wirkungsorientiert gesteuert und der gesamte Steuerungsprozess der Erziehungshilfen in ein Münchener Modell der wirkungsorientierten Steuerung integriert werden soll. Anders ausgedrückt muss sich in einem wirkungsorientierten Steuerungsmodell der Fokus des Steuerungsprozesses von der Kontroll-Fragestellung „mit welchen Ausgaben finanzieren wir welche Maßnahmen“ stärker zu der Controlling-Fragestellung „mit welchen Investitionen erreichen wir welche Ergebnisse“ verschieben. Im Folgenden werden diese vier Steuerungsebenen einzeln als Teile eines umfassenden Steuerungsmodells beschrieben, das    

die benötigten Steuerungsdaten, die Steuerungsverantwortung und –beteiligte den Steuerungsprozess insgesamt und auf den jeweiligen Steuerungsebenen sowie die Verknüpfung zwischen den Steuerungsebnen, die Entstehung von Steuerungsinformation aus den Steuerungsdaten

enthält. Diese Angaben bilden eine „Schablone“ für ein umfassendes Modell von wirkungsorientierter Steuerung, das für die Anwendung in der Landeshauptstadt München in Projekt 2 an den hier beschriebenen Stellen zu konkretisieren sein wird. Das Modell ermöglicht zum Einen die Orientierung der Konzeptdiskussion im Gesamtprojekt, zum Anderen werden im Vergleich mit den bisherigen Arbeitsergebnissen die Inhalte von Projekt 2 deutlich. Es werden jeweils die Daten und die Verfahren ihrer Erfassung, Verarbeitung und Ausgabe benannt, die für ein umfassendes, wirkungsorientiertes Steuerungssystem bereits vorhanden sind. Ebenso werden die Lücken aufgezeigt, die – in Projekt 2 - geschlossen werden müssen, um ein umfassendes, wirkungsorientiertes Steuerungsmodell in wirkungsorientierte Steuerungspraxis umsetzen zu können.

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4.2.2

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Steuerungsmodell – Überblick

Steuerungsprozess – upstream Jugendhilfepolitische Steuerungsebene

Jugendhilfepolitische Zielsetzungen

Ergeb nisqualitäts-/Kosten-Koeffizient

strategische Steuerungsebene

Wiederherstellung der Erz.fähigkeit der Eltern

Leistun gsqualitäts-/Kosten-Koeffizient

Fallebene/ -steuerung

Aggreg ation Indikationen

Agg regation Ziele

Sozialpäd. Diagn ostik u. Verlaufsdoku Anamnese, Diagnose, Indikation

Gefahrenabwehr bei K i.wohl gef

.

© I.F.S. März 2011

Leistungskosten Ergebnisken nzahlen: -Leistu ng - Maßnahmen -Träger -Region --Strukturdaten

Aggregation der Ergebnisse h ilfeplanpfl. Leistungen

Dauerhafter neuer Lebensort

Leistungsebene/ -steuerung

Ergebniskennzahlen: Erreichung der Beschlussvorgaben

Hilfeplanziele in Zielkategorien

Eingliederung Verselbständigung

Maßnahmekosten

Aggregation Maß nahmen

Maßnahmen der Erziehungshilfe

Zielco dierungen

Zielerreichung(sgrade)

Bedarf: ja/nein/ Bedarf HzE: ja/nein?

Falleingangs-/ Verteilungsphase

Aggregation Zielerreichu ng (-sg rade)

Hilfeplanu ng

Maßnahmekennzahlen : -Indikationen - Ziele -Maßnahmen -Träger -Region

Fallgrunddaten: -Klientengrundd aten - T rägergrundd aten - Jugendh ilfestrukturdaten

3

Abbildung 1 - Steuerungsmodell - Überblick

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Die obige Darstellung zeigt die vier Steuerungsebenen und ihren Zusammenhang: Auf der untersten, der Fallebene, entstehen die Rohdaten, die sowohl zur Fallsteuerung selbst als auch – in aggregierter Form – zur Steuerung der Leistungen und der Erziehungshilfeergebnisse notwendig sind. Diese Ebene kann somit auch als Ebene der operativen Fallsteuerung bezeichnet werden. Auf der nächsten Steuerungsebene, der Leistungsebene werden mit Hilfe der aggregierten Falldaten im Wesentlichen Wirkungen von Maßnahmen sichtbar. Die aggregierten Wirkungsdaten können standardisiert in Bezug auf   

einzelne Maßnahmen, auf sozialräumliche Verteilung auf Indikationen und Ziele

ausgewertet und auch mit Fallkosten in Beziehung gesetzt werden, so dass in dieser Steuerungsebene vorrangig Qualität und Kosten von Maßnahmen der Erziehungshilfe und die Arbeit der SBHs entsprechend der erzielten Wirkungen beeinflusst werden können. Diese Ebene kann somit auch als Ebene der operativen Maßnahmensteuerung beschrieben werden. Auf der Ebene der strategischen Steuerung werden mit Hilfe aggregierter Falldaten Wirkungen von Erziehungshilfeprozessen (können durchaus Bündel oder Sequenzen mehrerer auch unterschiedlicher Maßnahmen sein) sichtbar und bewertbar. In dieser Ebene fokussiert die Messung und Bewertung auf die Gesamtergebnisse, den Erfolg, auf den die Leistungen der Erziehungshilfe in der Landeshauptstadt München letztendlich abzielen:    

die (Wieder-)herstellung der Erziehungskraft der Herkunftsfamilie die dauerhafte Unterbringung eines Kindes/ Jugendlichen, wenn Personensorgeberechtigte ihrer Pflicht dauerhaft nicht oder ohne Unterbringung des Kindes/ Jugendlichen nicht ausreichend nachkommen können die Verselbstständigung von Jugendlichen, so dass sie unabhängig von Jugendhilfe leben können und die Eingliederung von Kindern-/ Jugendlichen wenn „ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist“.

Diese Ebene kann somit auch als Ebene der strategischen Ergebnissteuerung beschrieben werden. Die oberste Steuerungsebene, die politische Steuerungsebene gibt die erziehungshilfepolitischen Impulse und Schwerpunktsetzungen vor. Diese haben nach Implementation eines konsistenten Steuerungsmodells die Chance,  

sich stärker als bisher auf empirisch gesicherte strategische Steuerungsinformationen zu beziehen sich stärker als bisher auf empirisch gesichertes Wissen über die Wirkungen von Erziehungshilfen und die für diese Wirkungen verausgabten Kosten zu beziehen

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Die politisch und administrativ Steuerungsverantwortlichen haben eine größere Chance,   

über Schwerpunktsetzungen und Impulse für gewünschte Wirkungen und Ergebnisse zu beschließen statt über den Einsatz von Mitteln für Maßnahmen und Handlungsbereiche (von der Inputsteuerung zur Outputsteuerung) dass über transparente und miteinander verbundene Steuerungsebenen diese Steuerungsimpulse auch „in der Praxis ankommen“ (Umsetzungsstärke) und dass Kostensteuerungsimpulse eng an Wirkungssteuerungsimpulse geknüpft werden können, so dass Wirkungssteigerung nicht automatisch Kostensteigerung und Kostensenkung nicht automatisch Qualitätseinbußen auslösen müssen. (Von der Rationierung zur Rationalisierung)

Diese Ebene kann auch als die Ebene der jugendhilfepolitischen Steuerung bezeichnet werden.

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4.2.3

Fallebene/ -steuerung

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Fallsteuerungsebene Sozialpäd. Diagnostik u. Verlaufsdoku Anamnese, Diagnose, Indikation

Hilfeplanziele in Zielkategorien

Maßnahmen der Erziehungshilfe

Zielcodierungen Zielerreichung(sgrade) Bedarf: ja/nein/ Be darf HzE: ja/nein?

Gefahrenabwehr bei Ki.woh lg ef

Fallgrunddaten: -Klientengrunddaten - Trägergrunddaten - Jugendhilfestrukturdaten

.

Falleingangs-/ Verteilungsphase

Hilfeplanung

Abbildung 2 - Fallsteuerungsebene

Auf der Fallsteuerungsebene erfolgt naturgemäß die Steuerung des einzelnen Falles. Das Hauptaugenmerk und das Hauptinteresse liegt darin, dass Kinder und Jugendliche und ihre Eltern erhalten eine zielgerichtete, passgenaue, qualitätsvolle und wirksame Hilfe erhalten. Dabei ist zu beachten: Individuelle Wirkungen im Einzelfall entstehen in einem hoch-komplexen, nichttrivialen Zusammenhang von Einflussfaktoren und systemischer „Eigensinnigkeit“ auch der Hilfeempfänger, deren vollständige Aufdeckung oder gar Kontrolle weder der Anspruch der Jugendhilfe und erst recht nicht dieses Projektes sein kann. Die hier weiter unten ausgeführte „Verantwortung“ bezieht sich deshalb nur auf Steuerungs- und Ergebnisfragen der Hilfe insgesamt. Wirkungsverantwortung besteht somit zwar für die beteiligten Fachkräfte als Verpflichtung, die gemeinsam vereinbarten Ziele unter Einsatz der verfügbaren fachlichen und sachlichen Möglichkeiten anzustreben und die Ergebnisse auch im Einzelfall mit den ursprünglichen Zielen zu vergleichen. Relevanter und für den öffentlichen und die freien Träger interessanter wird Wirkungsbeobachtung und –bewertung und daraus folgend Wirkungssteuerung dann erst auf der Ebene der Leistungssteuerung. Dazu müssen aber bereits auf der Fallebene die folgenden Steuerungsdaten im Fallverlauf erhoben werden: 4.2.3.1

Steuerungsdaten

Grund- und Strukturdaten  Grunddaten  Haushaltsdaten  Sozialregions- und interne Organisationsdaten

wirkungsorientierte Steuerungsdaten  individuelle Hilfeplanziele (Ziele für Kind, Ziele für Eltern)  Grad der Hilfeplanzielerreichung (multiperspektivisch bewertet)  Falldaten: o Maßnahmendaten o Anamnese-, Diagnosedaten o Fallindikation: Maßnahmenent-

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Datenverknüpfungen/ Aggregation/ Kennzahlen  Zielkategorien für diese Hilfe  Ergebnisziel für diese Hilfe

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Grund- und Strukturdaten

4.2.3.2

wirkungsorientierte Steuerungsdaten scheidung  individuelle Fallkosten  individuelle Hilfedauer (Plan- und Ist-Dauer)

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Datenverknüpfungen/ Aggregation/ Kennzahlen

Steuerungsverantwortung und –beteiligte

Steuerungsverantwortlich für die Fallsteuerung sind die fallführenden Fachkräfte des öffentlichen Trägers und zwar vom Beginn (Anlage einer Fallakte) bis zur Beendigung eines Falles. Dies heißt aus unserer Sicht auch, dass die Verantwortung für das Gesamtergebnis einer Hilfe zur Erziehung beim öffentlichen Träger und auf der Fallebene bei der fallführenden Fachkraft des öffentlichen Trägers bleibt. Diese Gesamtverantwortung ist im Verlauf der Planung, Gestaltung, Fortführung und Beendigung einer Erziehungshilfe nach den geltenden Standards der Hilfeplanung mit weiteren Verantwortlichen (z.B. Vorgesetzte, KollegInnen) punktuell zu teilen. Die Mitwirkungsverantwortung der Personensorgeberechtigten an der Steuerung der individuellen Hilfe einschließlich der Hilfeziele, die sich direkt an die Personensorgeberechtigten nach Maßgabe der Hilfeplanung richtet, sollte dabei nicht aus dem Blick geraten: Im Leistungsbereich ist jede Erziehungshilfe nach Geist und Buchstaben des SGB VIII immer eine Unterstützung des Sozialleistungsträgers Jugendhilfe für die Personensorgeberechtigten, denen zunächst die alleinige Verantwortung, das Recht und die Pflicht für die Erziehung und das Wohl des Kindes/Jugendlichen obliegt. Während der Laufzeit einer Maßnahme geht eine so verstandene Handlungs- und TeilErgebnisverantwortung auf die Fachkraft des mit der Durchführung einer Hilfe im Rahmen der Hilfeplanung beauftragten Maßnahmenträgers über. Die Steuerungsverantwortung für die individuelle Hilfe nach Maßgabe der im Hilfeplan vereinbarten Ziele – insbesondere zur Erzielung der im Hilfeplan angegebenen Wirkungen - obliegt für diesen Teil der Erziehungshilfe der Fachkraft des Maßnahmenträgers. Diese Handlungsverantwortung ist im Verlauf der Durchführung einer Erziehungshilfe nach den geltenden Qualitätsstandards des Maßnahmenträgers mit weiteren Verantwortlichen (z.B. Vorgesetzte, KollegInnen, Spezialdienste) punktuell zu teilen. 4.2.3.3

Steuerungsprozess innerhalb der Fallsteuerungsebene

Der Steuerungsprozess lässt sich darstellen als Steuerungskreislauf mit dem initialen Input des festgestellten Hilfebedarfs, der in Hilfeplanzielen die Messbasis schafft. Der Hilfeplanung folgend werden Maßnahmen durchgeführt (Ausführung), die eine Hilfewirkung erzielt. Diese Hilfewirkung wird als Übereinstimmung oder Abweichung von den Hilfeplanzielen in vorher vereinbarten oder standardisierten Zeitabständen gemessen(Messung der Zielerreichungsgrade). Die Steuerungsimpulse auf Basis der gemessenen Zielerreichungsgrade sind dann Ende der Hilfe, Änderung der Hilfe, Verringerung oder Verstärkung der Hilfe. Der Steuerungsprozess auf der Fallsteuerungsebene folgt somit der Logik und der Chronologie des Hilfeplanungsprozesses:

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Wirkungsorientierte Steuerung benötigt die Feststellung eines Ausgangspunktes oder Zustandes zu einem Zeitpunkt t0, die Festlegung von Zielen, die zu einem Zeitpunkt t1 erreicht sein sollen, die Entscheidung über Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Ziele in einem Zeitraum t0 bis t1 zu erreichen und die Messung der Wirkung bzw. Zielerreichung zum Zeitpunkt t1. Auf der Fallsteuerungsebene gibt es damit folgende fünf erfolgskritische Punkte im Steuerungsprozess: 1. muss die sozialpädagogische Diagnose geeignet sein, die Hilfeplanziele zu begründen, 2. müssen Hilfeplanziele ein Aushandlungsergebnis mit den Betroffenen zu einem erreichbaren Lösungszustand darstellen, 3. müssen die Hilfeplanziele SMART formuliert sein, damit deren Erreichung beurteilt werden kann, 4. müssen die gewählten und vereinbarten Maßnahmen geeignet sein, die Hilfeplanziele zu erreichen, und 5. muss der Erfolg der Hilfe anhand der zu Beginn aufgestellten Hilfeplanziele multiperspektivisch gemessen werden. Multiperspektivisch meint eine Bewertung des Erziehungshilfeergebnisses im Vergleich zu den Hilfeplanzielen, die sowohl von den Kindern/ Jugendlichen (nach mit dem Alter wachsenden Fähigkeit zur Bewertung), den Personensorgeberechtigten, der fallverantwortlichen Fachkraft des Maßnahmenträgers und der fallführenden Fachkraft des öffentlichen Trägers durchgeführt wird. Die Bewertungen werden getrennt erfasst, werden nicht für eine Gesamtbewertung gemittelt und es besteht kein Einigungszwang. Sind diese fünf kritischen Erfolgsfaktoren für den Steuerungsprozess erfüllt, kann die individuelle Hilfe in ihrer Wirkung nachvollziehbar überprüft werden und kann von den Steuerungsverantwortlichen (s.o.) noch während der Laufzeit der Hilfe mit Steuerungsimpulsen (Veränderung von Menge, Art, Träger, Setting der Hilfe) so gesteuert werden, dass ein höchstmöglicher Grad der Ziele erreicht wird. Praktisch bedeutet das: Sobald die Indikation auf Basis von Anamnese und Diagnose gestellt ist, werden die darin enthaltenen Hilfeplanziele von der fallführenden Fachkraft im SBH zusammen mit Fachkraft des Maßnahmenträgers 13 den Zielkategorien („Themenfeldern“) der Zielkategorienliste zugeordnet. Sie sind damit ebenfalls automatisch einer Oberkategorie zugeordnet. Zugleich wird von den Beteiligten der Hilfeplanvereinbarung das kategoriale Ergebnisziel für die Strategische Steuerungsebene vereinbart und damit die Gesamtstrategie der Hilfe festgelegt. Zusätzlich zu den Zielfestlegungen erfolgt eine zeitliche Planung und Vereinbarung der Hilfeplanbeteiligten, wann die Hilfeplanziele und das Ergebnisziel erreicht worden sein sollen. Die Messung der Wirkungen erfolgt mittels der standardisierten Messskala zu allen Zeitpunkten der Hilfeplanüberprüfung und bei der Hilfebeendigung. Die Messung besteht aus dem skalierten Vergleich der Hilfeplanziele mit dem jeweiligen Zielerreichungsgrad, wiederum durch alle Hilfeplanbeteiligten. Die Zuordnung der Bewertungen zu den Zielkategorien ist inhaltlich bereits durch die Zuordnung der Ziele im Hilfeplan erfolgt. „Technisch“ im Sinne von Datenerfassung muss die Bewertung der Fachkraft des SBH oder der VMS durch diese selbst eingegeben werden, ebenso die Bewertung der Personensorgeberechtigten/ Kinder/ Jugendlichen. Die Bewertung der Fachkraft des Maßnahmeträgers könnte über eine EDVSchnittstelle selbst eingegeben werden; wir halten allerdings die Eingabe der Bewertung durch die fallführenden Fachkräfte des SBH oder der VMS für wesentlich effizienter; dies würde zudem die auf-

13

dies nur, wenn in Pro jekt 2 d ie fre ien Träger sich daran beteiligen wollen, die fachliche Zuordnung zu treffen

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wändige und sicherlich kostenintensive Programmierung von DV-Schnittstellen ggf. sogar zwischen unterschiedlichen Fallbewertungsprogrammen der freien Träger und der beim öffentlichen Träger eingesetzten Software ersparen. 4.2.3.4

Was ist auf dieser Steuerungsebene in Projekt 2 zu erarbeiten/ ergänzen

Ein Katalog einheitlicher Zielkategorien für alle Hilfen zur Erziehung Für alle Hilfen zur Erziehung müssen einheitliche Zielkategorien aufgestellt sein, in welche die individuellen Hilfeplanziele möglichst eindeutig zugeordnet werden können. (= Vorgang der „Zielcodierung“, wie er in der AG II Verwendung fand). Ein erster Entwurf dieser Zielkategorien 14 wurde vom öffentlichen Träger entworfen, den wir als Grundlage für geeignet halten, um einen für die Erprobung tauglichen Katalog in Projekt 2 zu erstellen. Aus unserer Sicht können die Zielkategorien so angelegt werden, dass die Erkenntnisse der Erprobung in der Praxis diesen Katalog weiter qualifizieren (Lernendes System). Selbst nach der Einführung kann an der Revision des Zielkategorienkataloges in größeren Abständen festgehalten werden, so dass mit wachsender Praxiserfahrung die wirkungsorientierte Steuerung auf Basis eines immer qualifizierteren Zielkataloges immer besser gelingt. Eine einheitliche Bewertungsskala der Zielerreichung für alle Fälle der HzE Für alle HzE muss eine einheitliche und universell für alle „Bewertungsparteien“ anwendbare Skala für die Bewertung von Zielerreichung festgelegt werden. In den derzeit verfügbaren Versionen der Sozialpädagogischen Verlaufsdokumentation ist eine solche Bewertungsskala (derzeit 7-teilig: 08Verschlechterung, 01keine Verbesserung, 02etwas erreicht, 03mittelmäßige Zielerreichung, 04Ziele weitgehend erreicht, 05Ziele völlig erreicht, 06Ziele übertroffen) bereits angelegt. Sie kann in Projekt 2 auf Tauglichkeit und Auswertbarkeit überprüft, ggf. angepasst und mit einem Algorithmus zur statistischen Auswertung der Zielerreichungsgrade versehen werden. Ein Standard zur bewertbaren Erfassung von Zielen und Zielerreichungsgraden, also ein einheitliches Verfahren der Bewertung Auf Basis einheitlicher Zielkategorien und einer einheitlichen Bewertungsskala für alle HzE sind dann die Verfahren in der Praxis zu vereinheitlichen, in denen festgeschrieben ist,   

an welchem Punkt der Hilfeplanerstellung die Ziele festgelegt werden und wie die Ziele von Fachkraft und Kind und Personensorgeberechtigten (getrennt oder wie gemeinsam vereinbart) erfasst werden wer, wann und in welcher Form (Papier, elektronisch) die Ziele „codiert“, sprich: den Zielkategorien zugeordnet werden wer, wann und in welcher Form (Papier, elektronisch) die Zielerreichungsgrade festgestellt werden und wer, wann und wie diese „multiperspektivische“ Zielbewertung (Papier, elektronisch) erfasst.

14

Unterschiedliche Begriffe wurden in der Diskussion der A G III verwendet. Zulet zt „The menfe lder“ unterhalb der Ebene der „Oberkategorien“. Let ztendlich sollte aus unserer Sicht auch begrifflich klar gestellt werden, dass es sich um die Zusammenfassung von individuellen Hilfeplanzielen zu voneinander unterscheidbare steuerungsrelevante Hilfe zie lkategorien handelt.

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Die umfassende Schulung derjenigen Fachkräfte, wie SMARTE, individuelle Hilfeplanziele in Zielkategorien eingeordnet und wie eine Zielerreichungsbewertung vorgenommen wird ist dabei sicherlich ein unabdingbarer Schlüssel zum Erfolg. Die Zuordnung von individuellen Hilfeplanzielen zu Ergebniszielen (s. 3. Steuerungsebene = Erfolg der Erziehungshilfe) Zum Erhalt von Steuerungsinformation auf der strategischen Steuerungsebene ist es notwendig, dass in jedem Einzelfall auch die generellen Erziehungshilfeziele (Hilfezielcluster):  

 

Rückkehr in die Familie = „Wiederhergestellte Fähigkeit der Familie zur Erziehung und Versorgung ihrer Kinder ohne weiteren Hilfebedarf“ dauerhafte Unterbringung = „Dauerhafter neuer Lebensort für das Kind/Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie an dem seine Entwicklung gefördert wird und sein Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gewährleistet ist“ Vorbereitung auf ein selbständiges Leben = „Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung ohne weiteren Hilfebedarf“ Eingliederung = „(Wieder-)herstellung der seelischen Gesundheit und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ohne weiteren Hilfebedarf“

gleichzeitig mit den individuellen Hilfeplanzielen angegeben werden, um Steuerungsinformation auf der Strategischen Steuerungsebene aggregieren zu können. Drei der vier genannten generellen Erziehungshilfeziele sind bereits in der sozialpädagogischen Verlaufsdokumentation vorgesehen, die Ergebnisziele für die Maßnahmen nach § 35a SGB VIII müssten aus unserer Sicht ergänzt werden. Für alle Ziele müssen bei Aufstellung des Hilfeplans und bei der Entscheidung für die Maßnahme die Angabe ergänzt werden, wann diese Ziele mit Hilfe der Maßnahme(n) erreicht werden sollen. EDV-Erfassung von Zielen und Zielerreichung(-sgraden) und Kosten Ohne eine EDV-Erfassung der Ziele und Zielkategorien als auch des Grades der Zielerreichung in Zielkategorien kann aus unserer Sicht wirkungsorientierte Steuerung nicht erreicht werden, weshalb wir in der derzeit Schritt für Schritt vorgenommenen Aufbereitung der Hilfeplanungs- und Hilfeprozesse „Sozialpädagogische Verlaufsdokumentation“ und „QSDHP“ im Verein mit den ZADUCS-, später voraussichtlich SOJA-Daten (vgl. Ergebnisse der AG II) die geeignete Grundlage sehen, eine vollständige Abbildung der Wirkungen von Hilfen zur Erziehung i.S. von Zielerreichungsgraden sehen. Die Aggregation der durchgängig in jedem Einzelfall anfallenden Wirkungsdaten, um Steuerungsdaten auf der Leistungs- und Strategischen Steuerungsebene zu erhalten, ist dann konzeptionell und prozessual nicht mehr mit größerem Aufwand verbunden. Die größere Herausforderung sehen wir dann in Projekt 2 in der EDV-technischen Umsetzung der Aggregationen, sprich: in der Erfassung, Verarbeitung und Ausgabe der aggregierten Steuerungsinformation auf den Ebenen der Leistungs- und der Strategischen Steuerung.

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Zwischenbericht zum 31.3.2011 Abschluss Projekt 1

Eine ebenso nach unserem Kenntnisstand noch nicht verfügbare Steuerungsinformation sind die realen Fallkosten für die gewährten Hilfen. Diese müssen über die gesamte Dauer eines Falles jeweils erfasst werden, damit die Wirkungsdaten mit den Aufwandsdaten auf der Leistungs- und der Ergebnisebene zu Effizienzkennzahlen verknüpft werden können. (Leistungsqualitäts- Kostenkoeffizienten und Ergebnisqualitäts- Kostenkoeffizienten) Schulungskonzept für die MitarbeiterInnen der Bezirkssozialarbeit, um die „erfolgskritischen Punkte“ (s. sicherzustellen. Für die Erprobung in Projekt 2 müssen die Fachkräfte, die in die Erprobung involviert sind, ausreichend geschult werden, um   

das Verständnis des wirkungsorientierten Steuerungskonzeptes zu gewährleisten, die erfolgskritischen Punkte zur Umsetzung des Steuerungskonzeptes (siehe Seite 26) sicher zu stellen und die Erfassung der steuerungsnotwendigen Daten leisten zu können.

Gleiches gilt für alle MitarbeiterInnen, vor Beginn des Echtbetriebes.

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4.2.4

Zwischenbericht zum 31.3.2011 Abschluss Projekt 1

Leistungssteuerungsebene

Leistungsqualitäts-/Kosten-Koeffizient

Leistungsebene/ -steuerung Aggregation Indikationen

Aggregation Ziele

Maßnahmekosten

Aggregation Maßnahmen

Aggregation Zielerreichung (-sgrade)

Maßnahmekennzahlen: - Indikationen - Ziele - Maßnahmen - Träger - Region

Abbildung 3 - Leistungssteuerungsebene

Auf der Leistungssteuerungsebene erfolgt im Wesentlichen die operative Steuerung der Erziehungshilfemaßnahmen. Hier werden keine individuellen Falldaten mehr verarbeitet, sondern ausschließlich aggregierte 15 Daten. Das Hauptaugenmerk und das Hauptinteresse ist die Steuerung der Erziehungshilfen mit Hilfe von transparenten Wirkungsdaten. Diese Wirkungsinformationen werden in einem dialogischen Verfahren zwischen Kostenträger und Leistungserbringer dazu genutzt:   

wirkungsstarke und wirkungsschwächere Erziehungshilfen zu identifizieren, Optimierungsziele und –prozesse für Erziehungshilfen anzustoßen und umzusetzen und durch entsprechende Allokation von Mitteln, den Wirkungsgrad von Erziehungshilfen insgesamt und damit die Effektivität und die Effizienz der von der Stadt München finanzierten Erziehungshilfemaßnahmen zu erhöhen.

Dazu werden die folgenden Steuerungsdaten benötigt 4.2.4.1

Steuerungsdaten

Grund- und Strukturdaten  Aggregierte Zielkategorien  Aggregierte Zielerrei-

15

wirkungsorientierte Steuerungsdaten  Zielerreichungsgrade nach sozialpädagogischen Diagnosen

Datenverknüpfungen/ Kennzahlen  Leistungsqualitäts-/ Kosten-Koeffizient

alle Fä lle einer Kategorie

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chungsgrade  Aggregierte Fallkosten  Aggregierte Hilfedauer (Plan- und Ist-Dauer)

4.2.4.2

 Zielerreichungsgrade nach Zielkategorien  Zielerreichungsgrade nach Hilfearten  Zielerreichungsgrade nach Maßnahmen  Zielerreichungsgrade nach Sozialregionen

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nach Hilfearten  Leistungsqualitäts-/ Kosten-Koeffizient nach Maßnahmen  Leistungsqualitäts-/ Kosten-Koeffizient nach Sozialregion

Steuerungsverantwortung und –beteiligte

Die Gesamtverantwortung für die Steuerung des Erfolges und des Angebotes von Erziehungshilfeleistungen liegt beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Insofern liegt die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Ausgabe der o.g. notwendigen Steuerungsdaten beim öffentlichen Träger. Die Bewertung der Ergebnisse der Wirkungsmessung als Grundlage für die wirkungsorientierte Steuerung wird vereinbarungsgemäß in einem dialogischen Verfahren unter Beteiligung der Leistungserbringer gestaltet. D.h. für die Bewertung kommt den freien Trägern eine Mitverantwortung zu. Die operative Steuerung (= Konsequenzen aus der Wirkungsmessung und Bewertung) im genannten Sinne ist wiederum zu differenzieren:  



 4.2.4.3

die Optimierung, ggf. Aufbau neuer Angebote mit höherer Wirkung nach Kriterien, die in einem Steuerungsdialog erkannt und vereinbart worden sind, liegt in der Verantwortung von Maßnahmeträgern. die Allokation von Mitteln für Optimierung von bestehenden Maßnahmen, die sich ausweislich der Wirkungsmessung und der Bewertung des Steuerungsdialoges als wirkungsvoller erwiesen haben, obliegt dem Kostenträger. Die Entgeltverhandlungen sind der Ort, an dem dieser Allokationsprozess in die Praxis umgesetzt wird. die Allokation von Mitteln für Aufbau, Ausbau, Umbau von Maßnahmen, die sich ausweislich der Wirkungsmessung und der Bewertung des Steuerungsdialoges als wirkungsvoller erwiesen haben, obliegt dem Kostenträger; dies schließt die Reduktion von Mitteln für Maßnahmen ein, die sich ausweislich der Wirkungsmessung und der Bewertung des Steuerungsdialoges als weniger wirkungsvoll erwiesen haben. Die Verantwortung für die interne Steuerung obliegt ebenso dem öffentlichen Träger der Erziehungshilfen. Steuerungsprozess innerhalb der Leistungssteuerungsebene

Der Steuerungsprozess auf der Leistungsebene beginnt mit der Messung, d.h. mit der Aggregation der Falldaten. Im Kern werden die Ziele und die Zielerreichungsgrade sowie die Fallkosten aggregiert und je Sozialregion und Maßnahmen sowie evtl. Maßnahmenträger (bei vielen gleichartigen Maßnahmen) zusammengefasst.

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Zwischenbericht zum 31.3.2011 Abschluss Projekt 1

Die Bewertung dieser Wirkungsmessung erfolgt vereinbarungsgemäß im Dialog zwischen den Vertretern des öffentlichen Trägers und den Vertretern des jeweiligen Maßnahmenträgers. Auf Seiten des öffentlichen Trägers wären dies aus unserer Sicht die Verantwortlichen der operativen Ebene, d.h. die SBH-Leitungen, ggf. mit einbezogenen TRLs sowie die VMS-Leitungen für den stationären Bereich zusammen mit Vertretern der Controlling-Ebene des Jugendamtes. Auf Seiten der Maßnahmenträger sehen wir die entsprechenden Einrichtungsleitungen ggf. oder auf Wunsch mit den Trägervertretungen als Beteiligte dieses Steuerungsdialoges. Dieser Steuerungsdialog ist zugleich der Qualitätsdialog, den öffentlicher Träger der Jugendhilfe mit den Maßnahmen- und Einrichtungsträgern führen; ein Qualitätsdialog, der sich auf diese Weise mit transparenten und substanziellen Wirkungsdaten empirisch qualifiziert führen lässt. Die „Masterkennzahl“ dieser Bewertung ist ein Leistungsqualitäts-/ Kosten-Koeffizient je Maßnahme, der die durchschnittliche Wirkung der jeweiligen Maßnahme zu den durchschnittlichen Fallkosten ins Verhältnis setzt. Aus dem Steuerungsdialog gehen die Steuerungsimpulse hervor, wie sie oben beschrieben sind: Optimierungs-, Aufbau-, Ausbau- und Abbauprozesse im Sinne der Wirkungsverstärkung bei den Maßnahmenträgern und Allokationsprozesse und interne Steuerungsprozesse beim öffentlichen Träger. Die Umsetzung der Steuerungsimpulse geschieht im Wesentlichen über die Anweisung von Kriterien und Anleitung der Fachkräfte für die Maßnahmenentscheidungen bei den SBHs und den Vermittlungsstellen und den zuständigen Controllinginstanzen im Jugendamt. Und sie geschieht durch Umsetzung vereinbarter Optimierungsmaßnahmen, Umbau-, Ausbau- und Abbaumaßnahmen soweit sie im Steuerungsdialog vereinbart wurden oder die jeweiligen Maßnahmenträger den Steuerungsimpulsen folgen wollen. Die zusammengefassten Steuerungsinformationen und die Ergebnisse des Steuerungsdialoges stehen allen Fachkräften zur Verfügung, die Maßnahmenentscheidungen treffen. Wirkungsmessung im genannten Sinne findet somit laufend statt, denn die grundlegenden Daten fallen auf der Fallebene in der Hilfeplanerarbeitung und –umsetzung permanent an und gehen möglichst sofort mit Abschluss eines Falles in die laufende Aggregation ein. Statusfeststellung sollte jährlich als Grundlage für die jährlichen Steuerungsdialoge für alle Beteiligten ausgeworfen und diesen rechtzeitig vor dem Steuerungsdialog zur Verfügung gestellt werden. 4.2.4.4

Was ist auf dieser Steuerungsebene in Projekt 2 zu erarbeiten/ ergänzen

In Projekt 2 zu erarbeiten ist das Verfahren der Eingabe und EDV-technischen Erfassung der codierten Hilfeplanziele und der multiperspektivisch bewerteten Zielerfüllungsgrade im Hilfeplan in ihrer codierten Fassung und wie diese nach Maßnahmen- bzw. Einrichtungsträger aggregiert werden. Die Erfassung, Zählweise und Verarbeitung der Echt-Kosten auf Fallebene insbesondere bei Fällen, in denen mehrfach in der Biografie von Kindern/ Jugendlichen mit Unterbrechungen Erziehungshilfeleistungen gewährt werden müssen sowie bei Fällen, in denen unterschiedliche Maßnahmen von verschiedenen Trägern geleistet werden oder auch parallel Hilfen von unterschiedlichen Trägern geleistet werden muss transparent und fachgerecht festgelegt werden. Die Algorithmen für die Bildung des Leistungsqualitäts-/ Kosten-Koeffizienten nach Hilfearten, des Leistungsqualitäts-/ Kosten-Koeffizient nach Maßnahmen und des Leistungsqualitäts-/ KostenKoeffizient nach Sozialregion sind festzulegen.

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Weitere, nachgeordnete Kennzahlen sollten nach Bedarf entsprechend der Fragestellungen gebildet werden, wenn sie für die periodische Steuerung verwendet werden sollen. Für singuläre Fragestellungen (z.B. Fragestellungen aus dem Stadtrat), können Kennzahlen von Jahr zu Jahr gebildet werden.

4.2.5

Strategische Steuerungsebene

Ergebnisqualitäts-/Kosten-Koe ffizient

strategische Steuerungsebene

Leistungskosten

Aggregation der Ergebnisse hilfeplanpfl. Leistungen

Wiederherstellung der Erz.fähigkeit der Eltern

Dauerhafter neuer Lebensort

Eingliederung

Ergebniskennzahlen: -Leistung - Maßnahmen -Träger -Region --Strukturdaten

Verselbständigung

Abbildung 4 - Strategische Steuerungsebene

Auf der Strategischen Steuerungsebene erfolgt die strategische Steuerung der Erziehungshilfemaßnahmen. Hier werden ausschließlich aggregierte Daten zur Wirkung von Maßnahmeformen zu Steuerungsinformationen verarbeitet. Das Hauptaugenmerk und das Hauptinteresse ist die Steuerung der Maßnahmeformen der Erziehungshilfen mit Hilfe von transparenten Wirkungsdaten. Wirkungen werden dabei nur noch nach kategorialen Ergebnissen erfasst, bewertet und je Maßnahmenform (ambulant, teilstationär und stationär) und je Träger aufbereitet. Die aus unserer Sicht für die Erziehungshilfen einschlägigen Ergebniszielkategorien oder „Hilfezielcluster“ sind:  

 

Rückkehr in die Familie = „Wiederhergestellte Fähigkeit der Familie zur Erziehung und Versorgung ihrer Kinder ohne weiteren Hilfebedarf“ dauerhafte Unterbringung = „Dauerhafter neuer Lebensort für das Kind/Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie an dem seine Entwicklung gefördert wird und sein Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gewährleistet ist“ Vorbereitung auf ein selbständiges Leben = „Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung ohne weiteren Hilfebedarf“ Eingliederung = „(Wieder-)herstellung der seelischen Gesundheit und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ohne weiteren Hilfebedarf“

Diese Wirkungsinformationen werden in einem dialogischen Verfahren zwischen Kostenträger und Maßnahmenträger dazu genutzt: © I.F.S./ISS - SJM 8_Be richt110331_finalV1-1.docx/Ve rs. 1.1

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wirkungsstarke und wirkungsschwächere Erziehungshilfeformen zu identifizieren, die Stringenz von Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen im Hinblick auf die strategischen Erziehungshilfeziele zu bewerten Optimierungsziele und –prozesse für Erziehungshilfeformen und deren Kombination anzustoßen und umzusetzen und durch entsprechende Allokation von Mitteln, den Wirkungsgrad der Erziehungshilfe insgesamt zu erhöhen und die Erziehungshilfeausgaben der Stadt München auf die wirksamsten Erziehungshilfen zu konzentrieren.

Dazu werden die folgenden Steuerungsdaten benötigt 4.2.5.1

Steuerungsdaten

Grund- und Strukturdaten  Aggregierte Zielerreichungsgrade nach Form der Hilfe (ambulant, teilstationär, stationär)  Aggregierte Zielerreichungsgrade nach Trägern  Zielerreichungsgrade bei Maßnahmenkombinationen  Aggregierte Fallkosten  Aggregierte Hilfedauer (Plan- und Ist-Dauer)  4.2.5.2

wirkungsorientierte Steuerungsdaten  Zielerreichungsgrade nach Hilfezielcluster

Datenverknüpfungen/ Kennzahlen  Ergebnisqualitäts-/ KostenKoeffizient nach Maßnahmenformen (ambulant, teilstationär, stationär)  Ergebnisqualitäts-/ KostenKoeffizient nach Maßnahmenträger

Steuerungsverantwortung und –beteiligte

Die Gesamtverantwortung für die Steuerung der Ergebnisse von Erziehungshilfeleistungen liegt beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Insofern liegt die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Ausgabe der o.g. notwendigen Steuerungsdaten auf der Strategischen Steuerungsebene beim öffentlichen Träger. Die Bewertung der Ergebnisse der Wirkungsmessung als Grundlage für die wirkungsorientierte Steuerung wird vereinbarungsgemäß in einem dialogischen Verfahren unter Beteiligung der Träger der Jugendhilfe gestaltet. D.h. für die Bewertung kommt den freien Trägern eine Mitverantwortung zu. Die Verantwortung und Beteiligung an der strategischen Steuerung (= Konsequenzen aus der Messung und Bewertung der Wirkungen in den Hilfezielclustern) verteilt sich demnach wie folgt: 

die Optimierung von Angebotsformen mit höherer Wirkung nach Kriterien, die im Steuerungsdialog erkannt und vereinbart worden sind, liegt in der Verantwortung der Träger der Jugendhilfe.

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 4.2.5.3

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die Allokation von Mitteln für Optimierung von bestehenden Maßnahmeformen, die sich ausweislich der Wirkungsmessung und der Bewertung des Steuerungsdialoges als wirkungsvoller erwiesen haben, obliegt dem Kostenträger. Die Entgeltverhandlungen sind der Ort, an dem dieser Allokationsprozess in die Praxis umgesetzt wird. die Allokation von Mitteln für Aufbau, Ausbau, Umbau von Maßnahmeformen, die sich ausweislich der Wirkungsmessung und der Bewertung des Steuerungsdialoges als wirkungsvoller erwiesen haben, obliegt dem Kostenträger; dies schließt die Reduktion von Mitteln für Maßnahmen ein, die sich ausweislich der Wirkungsmessung und der Bewertung des Steuerungsdialoges als weniger wirkungsvoll erwiesen haben. Die Verantwortung für die interne Steuerung obliegt ebenso dem öffentlichen Träger der Erziehungshilfen. Steuerungsprozess innerhalb der strategischen Steuerungsebene

Der Steuerungsprozess auf der Strategischen Steuerungsebene beginnt mit der Aggregation der Zielerreichungsgrade aus den Falldaten je Hilfezielcluster. Diese werden nach Maßnahmeformen (ambulant, teilstationär und stationär) sowie nach Trägern differenziert. Die Bewertung dieser Wirkungsmessung erfolgt vereinbarungsgemäß im Dialog zwischen den Vertretern des Kostenträgers und den Vertretern der verschiedenen Jugendhilfeträger mit denen Entgeltvereinbarungen bestehen. Auf Seiten des öffentlichen Trägers wären dies aus unserer Sicht die Leitungen des Jugendamts und die Leitung der SBHs mit den zuständigen Controllingverantwortlichen und auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe die entsprechenden Geschäftsführungen der Träger. Die „Masterkennzahl“ dieser Bewertung ist ein Ergebnisqualitäts-/ Kosten-Koeffizient je Träger, der die durchschnittliche Wirkung in den Hilfezielclustern der ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen zu den durchschnittlichen Fallkosten dieses Trägers ins Verhältnis setzt. Aus dem Steuerungsdialog gehen die Steuerungsimpulse hervor, wie sie oben beschrieben sind: Impulse zum Ausbau, Umbau oder Abbau von ambulanten, teilstationären oder stationären Maßnahmen bei den freien Trägern der Jugendhilfe, die – soweit im Steuerungsdialog vereinbart – vom Kostenträger durch Schwerpunktsetzung bei der Allokation von Jugendhilfemitteln unterstützt wird. Beim öffentlichen Träger werden durch Anleitung der Führungs- und Fachkräfte bei den SBHs und den Vermittlungsstellen zur Empfehlung von solchen Hilfeformen oder Kombinationen von Maßnahmen an die Hilfeempfänger, die sich als wirkungsvoller im Sinne der Zielerreichung von Hilfezielcluster erwiesen haben die Steuerungsimpulse umgesetzt. Die zusammengefassten Steuerungsinformationen und die Ergebnisse des Steuerungsdialoges stehen allen Fachkräften zur Verfügung, die Maßnahmenentscheidungen treffen. Bei den freien Trägern der Jugendhilfe geschieht die Umsetzung vereinbarter Optimierungsmaßnahmen durch Umbau-, Ausbau- und Abbaumaßnahmen soweit sie im Steuerungsdialog vereinbart wurden oder die jeweiligen Maßnahmenträger den Steuerungsimpulsen folgen wollen.

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4.2.5.4

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Was ist auf dieser Steuerungsebene in Projekt 2 zu erarbeiten/ ergänzen

In Projekt 2 zu erarbeiten ist das Verfahren der Eingabe und EDV-technischen Erfassung der codierten Hilfeplanziele und der multiperspektivisch bewerteten Zielerfüllungsgrade im Hilfeplan in ihrer codierten Fassung und wie diese nach Hilfezielclustern und Trägern der Jugendhilfe aggregiert werden. Die Algorithmen für die Bildung des Ergebnisqualitäts-/ KostenKoeffizient nach Maßnahmenformen (ambulant, teilstationär, stationär) und nach Ergebnisqualitäts-/ Kosten-Koeffizient nach Maßnahmenträger sind festzulegen. Weitere, nachgeordnete Kennzahlen sollten nach Bedarf entsprechend der strategischen Fragestellungen gebildet werden, wenn sie für die periodische Steuerung verwendet werden sollen. Für singuläre Fragestellungen (z.B. Fragestellungen aus dem Stadtrat), können strategische Kennzahlen von Jahr zu Jahr gebildet werden.

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4.2.6

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Jugendhilfepolitische Steuerungsebene

Jugendhilfepolitische Steuerungsebene

Jugendhilfepolitische Zielsetzungen

Ergebniskennzahlen: Erreichung der Beschlussvorgaben

Abbildung 5 - Jugendhilfepolitische Steuerungsebene

Die jugendhilfepolitische Steuerungsebene ist der Vollständigkeit halber in dem hier abgebildeten Steuerungsmodell dargestellt. Sie wurde allerdings in Projekt 1 nicht thematisiert und wird hier nicht weiter aufgeführt. Die Steuerungsaufgaben des KJHA sind in § 71 Abs. 2 u. 3 SGB VIII beschrieben: „(2) Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit 1. der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 2. der Jugendhilfeplanung und 3. der Förderung der freien Jugendhilfe. (3) Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse.“ Insoweit sind der KJHA und der Stadtrat frei in ihren Steuerungsentscheidungen. Nach Umsetzung dieses wirkungsorientierten Steuerungsmodells stehen dem Stadtrat und dem KJHA allerdings wesentlich transparentere Steuerungsinformationen und damit Entscheidungskriterien zur Verfügung. 4.2.6.1

Steuerungsdaten

Wir schlagen vor, dass dem KJHA im Rahmen der bisherigen Berichte der Verwaltung des Jugendamts oder getrennt davon jährlich ein Bericht zu den Ergebnissen der wirkungsorientierten Steuerung vorgelegt wird, der die Basis für die Beschlüsse des KJHA und des Stadtrats zu Entwicklung der Erziehungshilfen in München sein kann.

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4.2.6.2

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Steuerungsverantwortung und –beteiligte

Die politische Steuerungsverantwortung liegt beim KJHA mit seiner Teilverantwortung für die Aufgaben des Jugendamtes16 und Pflichtausschuss des Stadtrats. 4.2.6.3

Steuerungsprozess innerhalb der Steuerungsebene

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss ist aufgrund seiner Rechtsstellung das Steuerungs- und Entscheidungsgremium der örtlichen Jugendhilfe im gesetzlich formulierten Sinne. 4.2.6.4

Was ist auf dieser Steuerungsebene in Projekt 2 zu erarbeiten/ ergänzen

In Projekt 2 sollte der KJHA mit der Frage befasst werden, wie er seine Aufgaben unter der Maßgabe zukünftig verfügbarer wirkungsorientierter und empirisch abgesicherter Steuerungsinformationen wahrnehmen wird.

16

§70 Abs.1 SGB VIII

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4.2.7

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Steuerungsdialog – Überblick

Steuerungsebenen und Steuerungsdialoge Jugendhilfepolitische Steuerungsebene

ErziehungshilfeKosten

Eingliederung

MaßnahmenKosten

Verselbständigung

Vertreter öffentlicher Träger Vertreter freier Träger

Vertreter Kostenträger Vertreter der Maßnahmen (Einrichtungs-/ Diensteleitungen)

Fallkosten

Dauerhafter neuer Lebensort

Erziehungshilfewirkung

Wiederherstellung der Erz.fähigkeit der Eltern

Strategische Steuerungsebene

Stadtrat KJHA Amtsleitung

Jugendhilfepolitische Zielsetzungen

Kinder, Jugendliche, Personensorgeberechtigte fallführende FK des öffentlichen Trägers verantwortliche FK Maßnahmenträger

Fallebene/ -steuerung

Zielerreichung in Zielekategorien: vorläufig: - 6 Hauptkategorien - steuerungsrelevante Zielkategorien (Themenfelder)

Zielerreichung der Hilfeplanziele

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individuelle Hilfewirkung

Leistungsebene/ -steuerung

Maßnahmen wirkung

nn

5

Abbildung 6 - Steuerungsdialoge - Überblick

Die Abbildung zeigt, wie der Datenfluss und die Aggregation der Daten über Wirkungen der Jugendhilfe von der Ebene der Fallsteuerung über die Leistungssteuerung und strategische Steuerung zur politischen Steuerungsebene verläuft (schwarze Pfeilverbindungen) und wie die Kaskade von Steuerungsimpulsen von der politischen Steuerungsebene über strategische Steuerung und Leistungssteuerung bis zur Fallsteuerungsebene verläuft, so dass der gesamte Steuerungskreislauf der wirkungsorientierten Steuerung der Hilfen zur Erziehung sichtbar wird. (= Gesamtsteuerungskreis) Steuerungsimpulse gehen dabei nicht nur von der „obersten“ Ebene in einem quasi-idealtypischen hierarchischen Top-down-Verfahren aus und werden auf der „untersten“ Ebene umgesetzt. Operative Steuerung findet auch zwischen benachbarten Steuerungsebenen statt, ohne dass DetailDaten immer bis in die oberste Steuerungsebene geliefert werden und ohne dass jeweils ein Steuerungsimpuls von der obersten Ebene ausgehen muss (außer dass die grundsätzlichen Ziele und Steuerungsimpulse für jeden Steuerungsimpuls unterhalb der politisch-administrativen Ebene binden, d.h. entscheidungs- und handlungsleitend sein müssen)

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Innerhalb jeder Steuerungsebene werden ebenso Daten und Informationen verarbeitet und dienen der (operativen) Steuerung innerhalb der Ebene. (Z.B. Hilfeplansteuerung im Einzelfall) 4.2.7.1

Steuerungsdialog auf der Fallebene

Die Fallsteuerung erfolgt streng genommen nicht nur im Dialog, sondern im Trialog insofern als die Adressaten der Hilfe (Personensorgeberechtigte und Kinder bzw. Jugendliche) über die Antragstellung, die Zielerstellung, das Wunsch- und Wahlrecht sowie die Zielvereinbarung und die Bewertung der Zielerreichung im Hilfeplan in diesem Steuerungsmodell stärker als bisher in die Steuerung des Falles einbezogen sind. Der Fachdialog wird zwischen der fallführenden und federführenden Fachkraft des öffentlichen Trägers – der Fachkraft im Sozialbürgerhaus bzw. der Vermittlungsstelle und der fallzuständigen Fachkraft eines Jugendhilfedienstleisters im Zuge und nach Maßgabe der Standards des Hilfeplanverfahrens geführt. Je nach Standard sind entsprechende Führungs- und Fachkräfte auf beiden Seiten mit hinzuzuziehen. Die „organisatorischen Orte“ an welchen dieser Dialog stattfindet und die Zeitpunkte, zu denen diese Dialoge/Trialoge stattfinden, richten sich nach den bisherigen Prozessstandards des Hilfeplanverfahrens. Das sind im Wesentlichen die verbindlich festgelegten Hilfeplangespräche zur Vereinbarung und Festlegung der wirkungsorientierten Ziele, deren Überprüfung und das Hilfeplangespräch zur Entscheidung über die Hilfebeendigung. Des Weiteren gehört dazu das Regionale Fachteam als Instanz in dem Prozess zur Erarbeitung von strategischen Hilfeplanzielen. Diese Prozessschritte müssen ggf. mit zusätzlichen Standards für den Dialog zur Erstellung der Ziele und der Bewertung der Zielerreichung erweitert werden: Die im Steuerungsmodell notwendige Festlegung der strategischen Hilfeplanziele und die standardisierte Bewertung der Erreichung dieser strategischen Hilfeplanziele sowie die technischen Verfahren zur Eingabe, Weiterleitung, Aggregation und Ausgabe dieser Falldaten auf den nächsten Steuerungsebenen sind derzeit noch nicht Bestandteil des Hilfeplanverfahrensstandards und müssen deshalb in Projekt 2 präzisiert und festgelegt werden. 4.2.7.2

Steuerungsdialog auf der Leistungsebene

Auf der Leistungsebene sollen Steuerungsdialoge im Wesentlichen in wirkungsorientiert ausgelegten Qualitätsdialogen zwischen dem öffentlichen Träger und den Maßnahmenträgern geführt werden. Auf Seiten des öffentlichen Trägers, soweit die Stadt München Hauptbeleger ist, sehen wir  

das Jugendamt als Gesamtsteuerungsverantwortliche und mit der Verantwortung für Datensammlung, -verarbeitung und -ausgabe der wirkungsorientierten Steuerungsinformation und die Leitungen der SBHs als Verantwortliche für die operative Umsetzung von Steuerungsimpulsen, die aus den Steuerungsdialogen folgen

als notwendige Akteure. Auf Seiten der Maßnahmenträger sehen wir

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die Einrichtungsleiter oder Bereichsleiter eines Maßnahmen- oder Einrichtungstypus als Dialogpartner für diese wirkungsorientierten Qualitätsdialoge.

Auf Grund der besonderen, regionalisierten Organisationsstruktur und Verantwortungsverteilung zwischen Jugendamt und SBHs der öffentlichen Jugendhilfe in der Landeshauptstadt München ergibt sich daraus auf der Leistungsebene ebenfalls ein „Trialog“ mit zwei Akteuren auf der Seite der öffentlichen Jugendhilfe. Stärker als bisher können die Qualitätsdialoge in diesem neuen Steuerungsmodell auf Basis empirische gesicherter Wirkungsdaten für einzelne Einrichtungen und Maßnahmen geführt werden und somit den Aspekt der Ergebnisqualität wie in § 5 Abs. 4 des Rahmenvertrags nach § 78f SGB VIII17 beschrieben substanziell berücksichtigen. Die präzisierte Beschreibung der Anlage dieser systematisch wirkungsorientierten Qualitätsdialoge, ihre Beteiligten, ihre Periodizität und die Art der Weitergabe der Ergebnisse an die nächsthöhere Steuerungsebene (Fach-ARGE und Entgeltkommission) sowie die Umsetzung der Steuerungsimpulse in den SBHs und den Einrichtungen und Maßnahmen der Träger ist Aufgabe für Projekt 2. 4.2.7.3

Steuerungsdialog auf der strategischen Ebene

Auf der strategischen Steuerungsebene sehen wir die Fach-ARGE Erziehungshilfe als prädestinierten Ort, wo der Dialog zwischen den Leitungsverantwortlichen des Stadtjugendamtes und den Vertretern der freien Träger in der geführt wird, da hier Wirkungen nicht mehr einrichtungsspezifisch, sondern eher trägerspezifisch und jugendhilfestrategisch diskutiert werden. Erklärtes Ziel des Projektes Wirkungsorientierte Steuerung ist es, Entgelte in Zukunft stärker von den erzielten Wirkungen abhängig zu vereinbaren. Die Entgeltkommission ist in bisheriger Zusammensetzung der Ort, an dem dies umgesetzt werden kann. Dazu stehen der Entgeltkommission und der Fach-ARGE über die bisherigen Informationen zu den Strukturen und Prozessen des jeweiligen Leistungsangebotes auch Informationen zu den real erzielten Wirkungen der durchgeführten Erziehungshilfemaßnahmen zur Verfügung. Diese Informationen sollen neben den reinen Ergebnissen der Wirkungsmessung auch die Ergebnisse der trialogischen Bewertungen der Qualitätsdialoge als gemeinsame Informationsbasis für die Beteiligten der Entgeltkommission und der Fach-ARGE enthalten. 18 In Projekt 2 ist zu entwickeln, ob ggf. die Geschäftsordnungen und Inhaltsbeschreibungen für die Fach-ARGE und die Entgeltkommission diesbezüglich angepasst werden sollen und wie die ambulanten Erziehungshilfen ausreichend in den Dialog einbezogen werden.

17 § 5 Abs. 4 des Rah me nvertrags nach § 78f SGB VIII: „ Bei der Er geb nisqu alität sollen Indikatoren eine Ums etzung der p äda gogischen Zie le verde utlic he n. Sie w ird nach d e m Gra d der Umsetzung des Hilfeplan es und nach d er Erre ichun g der Z iele d er Erziehungsp lan ung bew ertet. Mit der Durchführun g der Maßn ahmen sollen Vereinbaru ngspartner un d Klienten zufriede n sein. Das w ird erreicht w erden, w enn insbesondere Persönlich keitsentw icklung , Bildungsabschlüsse, leb enspra ktische Se lbstä ndigkeit, Abbau dissozialen Verh alte ns, Verbesserung der L ebe nsqua lität bei den jun gen Me nschen e intreten.“ 18 ebd. § 6 Abs. 1 . Auf der Gru ndlage der in d er Le istungs- u nd Qua litätsen tw ic klungsvereinbaru ng festgelegten L eistu ngs- und Qua litäts mer kmale w erden leistu ngsgerech te Entg elte vereinbart.

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4.2.7.4

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Steuerungsdialog auf der politischen Ebene

Der Steuerungsdialog auf politischer Ebene zwischen dem öffentlichen Träger und den freien Trägern der Jugendhilfe wird im Wesentlichen im KJHA geführt. Seine Zusammensetzung ist in § 71 Abs. 1 SGB VIII geregelt: „(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an 1. mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, 2. mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.“ Mit dem hier beschriebenen Steuerungsmodells hat der KJHA mehr als bisher die Chance, seine Steuerungsbeschlüsse für die Erziehungshilfen der Landeshauptstadt München auf Basis der vorgeschlagenen Berichte (siehe: 4.2.6.4.) zu den Ergebnissen der wirkungsorientierten Steuerung zu fassen

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5 Vorschlag zum Vorgehen in Projekt 2 5.1

Ausgangslage aus Projekt 1

In Projekt 1 wurden die ersten Grundlagen für eine wirkungsorientierte Steuerung der Hilfen zur Erziehung gelegt. Die bisherigen Ergebnisse und die im Rahmen eines wirkungsorientierten Steuerungsmodells noch zu erarbeitenden Inhalte wurden im vorigen Kapitel differenziert dargestellt. Die Erarbeitungen wurden bisher von Arbeitsgruppen wahrgenommen, die durch Funktionsebenen des Jugendamtes und SBH, sowie durch Vertreter/innen der Freien Träger besetzt waren. Es existiert dabei zu mehreren inhaltlichen Punkten ein Dissens zwischen letzteren und dem Öffentlichen Träger. Um ein Konzept zur wirkungsorientierten Steuerung der Hilfen zur Erziehung verwirklichen zu können, sind aus Sicht der externen Beratung zusammenfassend noch folgende Kernthemen/Arbeitsschritte zu bearbeiten: 1) Methodische Differenzierung des Steuerungskonzeptes Das Steuerungskonzept umfasst letztendlich die Fragen nach der Verwendung der Wirkungsmessung und den Steuerungsmechanismen, die dadurch ausgelöst werden sollen. Dazu müssen für die Leistungsebene und die Strategische Ebene Spitzenkennzahlen und das beabsichtigte dialogische Verfahren erarbeitet und vereinbart werden. 2) Methodische Differenzierung der Wirkungsmessung im Einzelfall Im Bereich der Wirkungsmessung bestehen erste Festlegungen, die weiter präzisiert und zu einem methodischen Konzept ausgearbeitet werden müssen. Dies betrifft insbesondere die Erarbeitung eines einheitlichen Zielkataloges, der Bewertungsskala zur Zielerreichung und der Definition von Handlungsanweisungen (wann wird welcher Fall wie gezählt?) 3) Verankerung der Wirkungsmessung im Hilfeplanprozess Die Wirkungsmessung anhand der Hilfeplanziele im Einzelfall erfordert eine möglichst nahtlose und valide „Einflechtung“ des Bewertungs- und ggf. Zuordnungsvorgangs in den bestehenden Hilfeplanprozess. Dabei sollen zum einen möglichst eindeutige Daten generiert werden, zum anderen die alltägliche Arbeit der Fachkräfte eher unterstützt als behindert werden. 4) Technische Abwicklung der Wirkungsmessung Die Wirkungsmessung muss nach Maßgabe der Verankerung im Hilfeplanprozess in die Landschaft der computergestützten Datenerfassungsinstrumente eingearbeitet werden. Neben dieser Eingabe müssen die Aggregation der Daten, die Bildung der Spitzenkennzahlen und „drilldowns“ (auf Träger, Hilfearten oder Bezirke der Sozialbürgerhäuser) ermöglicht werden. 5) Herstellung von Anschlussfähigkeit Die konzeptuellen Diskussionen fanden bisher weitgehend ohne Beteiligung derjenigen Fachkräfte statt, die für die Durchführung der Wirkungsmessung verantwortlich sein werden. Die © I.F.S./ISS - SJM 8_Be richt110331_finalV1-1.docx/Ve rs. 1.1

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weitere Entwicklung sollte durch eine Einbindung von Fachkräften die Anschlussfähigkeit der Wirkungsmessung erhöhen. 6) Erprobung Die Erprobung soll Informationen über die Praktikabilität der Konzepte liefern und eine Feinabstimmung ermöglichen, bevor die wirkungsorientierte Steuerung in der gesamten Landeshauptstadt München umgesetzt wird. 7) Planung des Echtbetriebes Um einen erfolgreichen Echtbetrieb zu gewährleisten, müssen in die Umsetzungsplanung neben den Erkenntnissen aus der Erprobung Aspekte von Mitarbeiterqualifikation und Evaluation aufgenommen werden.

5.2

Phasen in Projekt 2

Aus diesen Vorüberlegungen ergibt sich für Projekt 2 ein Verlauf in drei Phasen:

Abbildung 7 - Phasenverlauf in Projekt 2

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Für die Gestaltung der Projektstruktur gelten handlungsleitend die Prinzipien des dialogischen Verfahrens mit den Freien Trägern und das Erfordernis, Anschlussfähigkeit zum Alltag der Fachkräfte sicherzustellen.

5.3

Projektstruktur

Die Projektstruktur sollte ein effizientes, zielorientiertes Vorgehen innerhalb des Projekts ermöglichen. Im Grundaufbau kann dazu nach Ansicht der externen Beratung die Struktur des Projekts 1 (Lenkungsgruppe, drei Arbeitsgruppen, interne Arbeitsebene) übernommen werden. Wir schlagen zusätzlich die Einrichtung einer Praxisgruppe vor, die im Wesentlichen aus Fachkräften des Bezirkssozialdienstes und der Vermittlungsstellen bestehen sollte. Funktion der Praxisgruppe ist die Herstellung von Anschlussfähigkeit der Konzepte an die Arbeitswirklichkeit in den Sozialbürgerhäusern. Sie hat deshalb keinen eigenständigen Erarbeitungsauftrag, sondern diskutiert Projektergebnisse und Konzeptentwürfe im Sinne eines Resonanzraums („Sounding-board“-Konzept). In Workshop-Form werden Anregungen und Empfehlungen erarbeitet, die dann als Denkanstöße in die Arbeit der anderen Arbeitsgruppen einfließen. Ggf. bietet es sich an, dass die Praxisgruppe von der externen Beratung moderiert wird. Insgesamt ergibt sich folgende Grundstruktur:

Abbildung 8 - Projektstruktur in Projekt 2

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Wir schlagen grundsätzlich die Beibehaltung der Arbeitsgruppen aus Projekt 1 mit folgenden, für Projekt 2 konkretisierten Arbeitsaufträgen vor: AG I

Verankerung der Wirkungsmessung im Hilfeplanverfahren,

AG II

Technische Umsetzung der Wirkungsmessung,

AG III

Erarbeitung und methodische Differenzierung von Wirkungsmessung und Steuerungskonzept.

Die Besetzung der Arbeitsgruppen muss ggf. dem veränderten Arbeitsauftrag angepasst werden. Grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, wenn neben den berufenen Mitgliedern jeweils ein/e Vertreter/in der beiden anderen Arbeitsgruppen teilnimmt. Weiterhin schlagen wir die Erarbeitung von Geschäftsordnungen für jedes Projektgremium vor. Neben den Rahmenbedingungen (Vorsitz, Protokoll etc.) sollten hier insbesondere Vereinbarungen zu Selbstverständnis, Arbeitsweisen, Kommunikationsregeln, Konfliktfällen, Entscheidungsfindung etc. getroffen werden.

5.4

Projektverlauf

In diesem Unterkapitel soll ein möglicher, weiterer Projektverlauf skizziert werden. Ideenleitend dazu sind die zu bearbeitenden Kernthemen und der anvisierte Projektverlauf in drei Phasen.

5.4.1

Phase 1) Erstellung eines Konz epts zur wirkungsorientierten Steuerung

Für Phase 1) bietet sich folgender, sukzessiver Aufbau an: Zunächst müssen die Grundzüge von Wirkungsmessung und Steuerungskonzept feststehen. Daran wird das Hilfeplanverfahren wo nötig angepasst. Dann werden an den entsprechenden Stellen des EDV-Workflows die Erhebungen zur Wirkungsmessung eingepflegt. Diese Schritte entsprechen den Zuschnitten der Arbeitsgruppen, so dass sich für die Gremien inhaltlich und zeitlich ein logischer Aufbau ergibt. Diesem sollte in der ersten Phase des Projekts 2 gefolgt werden, wobei die Lenkungsgruppe als entscheidendes Gremium die Ergebnisse der einzelnen Schritte abnimmt. Um die bereits begonnene Konzeptentwicklung voranzubringen, sollten bei der Stadt München vor Beginn des Projektes 2 einige inhaltliche Festlegungen getroffen werden. Ziel ist die Entlastung des Projektstartes zum einen um Konsensthemen, deren Entscheidung bereits in Projekt 1 einvernehmlich getroffen wurde. Diese sind in diesem Bericht dargestellt und müssen im nächsten Projektabschnitt nicht nochmals diskutiert werden. Zum Anderen sollte zu einzelnen Dissensthemen, zu denen die unterschiedlichen Positionen bereits in Projekt 1 ausführlich erörtert wurden, eine inhaltliche Vorgabe erfolgen. Wichtig ist aus Sicht der externen Beratung insbesondere das Thema der Zielhierarchie auf 3 Ebenen. Hier sollte der öffentli-

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che Träger unter Berufung auf seinen gesetzlichen Steuerungsauftrag einen Rahmen für die weitere Erarbeitung setzen wie in folgender Grafik dargestellt:

Abbildung 9 - Ablauf der AGs in Projekt 2

Die Arbeitsaufgaben und Zusammenarbeit der Arbeitsgruppen lassen sich der folgenden Tabelle entnehmen:

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Abbildung 10 - Aufgaben der AGs im Verlauf von Projekt 2

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5.4.2

Zwisch

Phase 2) Erprobung

Das Konzept zur Wirkungsorientierten Steuerung der Hilfen zur Erziehung setzt sich aus Wirkungsmessung und Steuerungskonzept zusammen. Ziel der Erprobung ist es, Praxiserfahrungen zu sammeln, die eine Justierung der Instrumente ermöglichen. Da neben der Zusammenarbeit von Freien und Öffentlichen Trägern auch das überarbeitete Hilfeplanverfahren und die technische Umsetzung dem Praxistest unterzogen werden, sollten die bestehenden Arbeitsgruppen auch die Erprobung begleiten. Ein Verlauf der Erprobung kann zu diesem Projektzeitpunkt nur skizziert werden. Erprobung der Wirkungsmessung Die Wirkungsmessung von Hilfen zur Erziehung wird im Zentrum der Erprobungsphase stehen. Wir schlagen die Erprobung der Wirkungsmessung in zunächst zwei Modellregionen vor, welche die Heterogenität der Münchner Sozialbürgerhäuser und ihrer Bezirke berücksichtigen sollten. Ggf. bietet es sich an, die Erprobung auf Seiten der Freien Träger ebenfalls auf eine geringe Anzahl zu beschränken, um einen überschaubaren Schulungsaufwand zu gewährleisten. Im Rahmen der Erprobungsplanung werden die in Phase 1) entwickelten Instrumente in einer ersten Version umgesetzt. Ggf. ist es aus Kostengründen und im Sinne eines praktikablen Zeitverlaufs sinnvoll, hier auf eine EDV-Umsetzung zu verzichten und die benötigten Erhebungen auf Papier durchzuführen. Die beteiligten Fachkräfte werden in der Anwendung der Instrumente geschult. Die Erprobungsumsetzung wird von regelmäßigen, strukturierten Feedbackmöglichkeiten begleitet. Wichtig ist die Initiierung eines „lernenden Verfahrens“, in dem sinnvolle Änderungen möglichst direkt aufgegriffen und diskutiert werden. Dem Transfer von Wissen aus der Praxis und in die Praxis kommt hier eine zentrale Bedeutung zu. Eine Erprobungsevaluation schließt diese Phase ab. Mit Hilfe von geeigneten Erhebungsinstrumenten werden die Erfahrungen gesammelt und fließen in die Gestaltung des Echtbetriebes ein.

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Zwisch

Erprobung des Steuerungskonzeptes Um das Steuerungskonzept zu erproben, müssen zunächst aggregierte Einzelfalldaten vorliegen. Dies wird erst zum Abschluss dieser Phase möglich sein, weshalb eine Diskussion des Steuerungskonzeptes gewissermaßen virtuell erfolgen muss.

5.4.3

Phase 3) Planung des Echtbetriebes

Die Planung des Echtbetriebes umfasst neben Schulungsmaßnahmen beim Öffentlichen und bei Freien Trägern insbesondere die Umsetzung der technischen Unterstützung, sowie die Initiierung der Wirkungsorientierten Steuerung auf Leistungsebene. Ein Vorschlag zum Verlauf der Phase 3) sollte im Lauf des Jahres 2012 erarbeitet werden.

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5.5

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Zeitplan

Abbildung 11 – Zeitplan Projekt 2

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6 ANLAGE 1 Ablauf und Termine Projekt 1

19

Die externe Begleitung des Projektes war erst ab dem 11. Oktober (= 2. Sitzung der Lenkungsgruppe) in das Projekt eingebunden, hat von diesem Tag an die Lenkungsgruppe und die AG III moderiert.

6.1

Vorbereitung Projekt:

Verabschiedung: Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses Dienstag, den 13.04.10 Bestätigung des WSE-Projektes in der Vollversammlung des Stadtrates Mittwoch, den 28.04.2010

6.2

Start Projekt 1:

"Wirkungsorientierte Verfahrensoptimierung in den HzE": Optimierung des Hilfeplanverfahrens beim öffentlichen Träger, Umsetzung der Qualitätsoffensive, Instandsetzung und konsequente Nutzung bestehender interner Dokumentationsinstrumente zur Wirkungsanalyse, sowie die Entwicklung eines Wirkungskonzeptes und der Abstimmung zur Umsetzung mit den Maßnahmenträgern. Auftaktveranstaltung für das Gesamtprojekt im Münchner Kindl Heim Mittwoch, den 21.07.2010, 16.00-18.00 Uhr

6.3

Lenkungsgruppe

1.Projektsitzung der Lenkungsgruppe -konstituierende ProjektsitzungMontag, den 06.07.2010, 08.30-10.00 Uhr. 2. Projektsitzung der Lenkungsgruppe -ProjektstandMontag, den 11.10.2010, 15.00 – 17.00 Uhr 3. Projektsitzung der Lenkungsgruppe -Ergebnisse der 1. ProjektphaseMittwoch, den 16.02.2011, 15.30 - 17.30 Uhr 4. Projektsitzung der Lenkungsgruppe -Abschlussrunde der 1. ProjektphaseDienstag, den 15.03.2011, 09.00 - 11.00 Uhr

6.4

Interne Arbeitsebene

1.Projektsitzung der internen Arbeitsebene -konstituierende Projektsitzung-

19

Da rstellung von Frau Roth S-II-E/JGH S-II-E/C/W, Pro jektgeschäftsführung vom 10.2.2011

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Mittwoch, den 28.07.2010, 15.30-18.00 Uhr 2.Projektsitzung der Internen Arbeitsebene -ProjektstandDonnerstag, den 02.09.2010, 14.30 – 16.00 Uhr 3.Projektsitzung der Internen Arbeitsebene -ProjektstandMittwoch, den 22.09.2010, 16.30-18.00 Uhr 4. Projektsitzung der Internen Arbeitsebene -Konzept der externen Projektbegleitung-ProjektstandDienstag, den 05.10.2010, 16.30-18.00 Uhr 5. Projektsitzung der Internen Arbeitsebene -ProjektstandDienstag, den 19.10.2010, 11.00 – 12.30Uhr 6. Projektsitzung der Internen Arbeitsebene -Projektstand Montag, den 08.11.2010, 15.00 - 17.00 Uhr 7. Projektsitzung der Internen Arbeitsebene -ProjektstandMontag, den 29.11.2010, 15.00 - 17.00 Uhr 8. Projektsitzung der Internen Arbeitsebene -ProjektstandMontag, den 31.01.2011, 10.30 - 12.30 Uhr 9. Projektsitzung der Internen Arbeitsebene -ProjektstandDonnerstag, den 10.02.2011, 15.00-17.00 Uhr 10. Projektsitzung der Internen Arbeitsebene -ProjektstandMontag, den 21.02.1011, 09.30 - 11.00 Uhr

6.5

Arbeitsgruppe I

I. Aktenanalyse (n= 90 Fälle) 46. KW 2009 Sozialbürgerhaus Neuhausen/Moosach 47. KW 2009 Sozialbürgerhaus Pasing 48. KW 2009 Sozialbürgerhaus Giesing/Harlaching Ergebnisse der Aktenanalysen im Januar/Februar 2010 1.Projektsitzung der AG I -konstituierende Projektsitzung-Präsentation der Ergebnisse aus der I. AuswertungFreitag, den 17.09.2010, 09.00 – 11.00 Uhr 2. Projektsitzung der AG I -Auswertung der Aktenanalysen und VerfahrensoptimierungMontag, den 08.11.2010, 10.00 - 12.00 Uhr II. Aktenanalysen (n=69 Fälle) 43. KW 2010 Sozialbürgerhaus Schwanthalerhöhe/Westpark 45. KW 2010 Sozialbürgerhaus Milbertshofen/Am Hart 47. KW 2010 Sozialbürgerhaus Schwabing/Freimann © I.F.S./ISS - SJM 8_Be richt110331_finalV1-1.docx/Ve rs. 1.1

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Ergebnisse der Aktenanalysen im Januar/Februar 2011 3. Projektsitzung der AG I Montag, den 24.01.2010, 13-15 Uhr, -Präsentation der Ergebnisse aus der II. Auswertung4. Projektsitzung der AG I -Auswertung der Aktenanalysen und Verfahrensoptimierung Montag, den 07.02.2011, 09.00 - 11.00 Uhr 5. Projektsitzung der AG I -Auswertung der Aktenanalysen und Verfahrensoptimierung Montag, den 28.02.2011, 09.00 - 11.00 Uhr 6. Projektsitzung der AG I -Auswertung der Aktenanalysen und VerfahrensoptimierungMontag, den 14.03.2011, 13.00 - 15.00 Uhr

6.6

Arbeitsgruppe II

1. Projektsitzung der AG II -konstituierende ProjektsitzungMontag, den 02.08.2010, 9.30-11.00 Uhr 3. Projektsitzung der AG II -Überblick der Datenerfassungsinstrumente und BearbeitungspunkteFreitag, den 29.10.2010, 08.30 - 12.30 Uhr 4. Projektsitzung der AG II -Workflow in der JugendhilfeFreitag, den 12.11.2010, 08.30 - 12.30 Uhr 5. Projektsitzung der AG II -Workflow in der JugendhilfeDonnerstag, den 02.12.2010, 08.30 - 12.30 Uhr 6. Projektsitzung der AG II -Workflow in der JugendhilfeDonnerstag, den 16.12.2010, 8.30 - 12.30 Uhr 7. Projektsitzung der AG II -Zusammenfassung der ErgebnisseFreitag, den 14.01.2011, 8.30-12.00 Uhr

6.7

Arbeitsgruppe III

1. Projektsitzung der AG III -konstituierende ProjektsitzungMontag, den 26.07.2010, 16.30-17.30 Uhr 2. Projektsitzung der AG III -Workshop: „Der Diskussionsstand der Wirkungsforschung in der Kinder- und Jugendhilfe & die Datenerfassungsinstrumente von Maßnahmenträgern und öffentlichem Träger"Freitag, den 24.09.2010, 08.30-12.30 Uhr 3. Projektsitzung der AG III -Auswertung Workshop-Kernaspekte eines Konzeptes zur wirkungsorientierten SteuerungFreitag, den 08.10.2010, 08.30-12.00 Uhr

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4. Projektsitzung der AG III -Konzept der externen Projektbegleitung-Bearbeitung der SteuerungsparameterDonnerstag, den 28.10.2010, 08.30 – 11.30 Uhr 5. Projektsitzung der AG III -Bearbeitung der SteuerungsparameterFreitag, den 19.11.2010, 08.30 – 12.00 Uhr 6. Projektsitzung der AG III -Steuerungsparameter und WirkungsdatenDienstag, den 07.12.2010, 13.00 – 16.00 Uhr 7. Projektsitzung der AG III -Entwurf: Konzept der wirkungsorientierten Steuerung und WirkungsdatenDonnerstag, den 13.01.2011, 8.30 – 12.00 Uhr 8. Projektsitzung der AG III -Konzept der wirkungsorientierten Steuerung und WirkungsdatenDienstag, den 01.02.2011, 08.30 - 12.00 Uhr 9. Projektsitzung der AG III - Zusammenfassung der Ergebnisse Dienstag, den 08.02.2011, 8.30 – 12.00 Uhr

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7 ANLAGE 2 Oberkategorien mit zugeordneten Themenfeldern20 – Anforderungen des Jugendamtes – Die Zielerreichungsgrade der Einzelfallziele des HPV sollen folgenden Oberkategorien (1-6) mit den jeweiligen Themenfeldern zugeordnet werden. Mit Hilfe dieser Zuordnung lassen sich Aussagen zur Wirkung von Maßnahmen auf aggregierter Auswertungsebene nach Alter, Geschlecht, Angebot usw. treffen. Oberkategorien:

1. 2. 3. 4. 5. 6.

Schule, Ausbildung und Beruf Alltag und Lebenspraxis Sozialverhalten Eigenverantwortung und Selbständigkeit Psychische, physische und seelische Gesundheit und Stabilität Elternschaft und Familiensystem

1. Schule, Ausbildung und Beruf

   

schulische/ berufliche Abschlüsse/ Klassenziel Lesen und Schreiben/ Sprachkompetenzen Schulbesuch Lern-/ Arbeitsverhalten

2. Alltag und Lebenspraxis         

Bewältigung alltäglicher Anforderungen Haushalt und Ernährung Gesundheit, Körperpflege und Hygiene Übernahme von Pflichten und Verantwortlichkeiten Akzeptanz und Einhaltung von Regeln, Grenzen sowie Normen und Werten zielgerichtete Aktivitäten, Freizeitplanung und -gestaltung Kommunikationstechniken Konsumverhalten und Umgang mit Geld Medienkonsum

3. Sozialverhalten     20

Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit altersgerechtes situationsangepasstes Sozial - und Bindungsverhalten Einbindung in soziale Netzwerke, Gruppen, Cliquen ... Konfliktlösungspotentiale/ -strategien

Entwurf StJA S-II-L/C Carsten Bückner 15.02.2011

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Gewaltprävention Frustrations- und Aggressionstoleranz Soziale Pflichten und Aufgaben Adäquate Selbst- und Fremdwahrnehmung

4. Eigenve rantwortung und Se lbständigkeit        

Einhaltung von (Straf-)Gesetzen (Delinquenz, Straftaten) Artikulation eigener Bedürfnisse altersgerechtes Durchsetzungsvermögen Bewältigung aktueller Lebenskrisen Übernahme von Verantwortung Rückführung in die Familie Befähigung zum eigenständigen Leben akzeptabler Wohnungszustand bei Verselbständigungsprozessen

5. Physische, psychische und seelische Gesundhe it und Stabilität             

Entwicklungsstörungen/ Entwicklungsdefizite Essstörungen Ängste, Zwänge, Hyperaktivität, usw. Selbst- oder Fremdgefährdung Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen Suchtgefährdung und Umgang mit Suchtmitteln sexuelle Auffälligkeiten Weglaufen/ Entweichen Sprach(entwicklungs)störungen Motivationsstörungen Grob- und Feinmotorik Selbst- und Fremdbild stimmen überein Realitätskonformes Gewissen und Fähigkeit zu angemessenen Schuldgefühlen

6. Elternschaft und Familiensyste m Kompetenzen und kognitive Fähigkeiten          

Erziehungskompetenz/ Elternrolle Aufsicht und Betreuung akzeptable Wohnverhältnisse Körperpflege adäquate Kommunikation zwischen Eltern und Kind materielle Grundsicherung strukturierter Tagesablauf Verantwortung für medizinische Versorgung/ Gesundheit des jungen Menschen Einhaltung von Werten und Normen sowie Regeln und Grenzen Übernahme von Verantwortung

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sexueller Missbrauch und Gewalt     

Maßnahmen gegen gewaltbereite Eltern/ Angehörige/ Freunde der Eltern Veranlassen der Behandlung des Täters bei sexuellem Missbrauch Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegenüber dem jungen Menschen Schutz des jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch und Gewalt im Elternhaus Herstellung Problemeinsicht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch und Gewalt

psychische Auffälligkeiten und Drogenmissbrauch  

Unterstützung und Hilfe bei psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen Unterstützung und Hilfe bei Suchtgefährdung/ Drogenmissbrauch

Beziehungsgeflechte    

intrafamiliare Beziehungen Groß- und Stiefeltern einbeziehen Eltern-Kind-Unternehmungen Abgrenzung

Kooperation   

Zusammenarbeit mit Schule, Ausbildungsstätte sowie Kinder- und Jugendhilfe Akzeptanz von Hilfsangeboten

Konfliktlösung  

Konfliktfähigkeit der Eltern Bearbeitung von Konflikten aus Gegenwart und Vergangenheit

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8 ANLAGE 3 – Steuerung mit Zielkategorien am Beispiel „Mäxchen“ 0

20

Bewertung 40 60

Steuerungskon sequenzen 80

100

„Oberkategorie“ Sozialverhalten

Diese Oberkategorien wurden von AG III erarbeitet auf der Fallebene muss kein Schaden entstehen, denn die Steuerungsmöglichkeit bei M äxchen ergibt sich aus der individuellen Bewertung in Mäxchens Hilfeplan auf der Leistungsebene würde der Fall Mäxchen mit (rechnerisch) einer Bewert ung von 60% Zielerreichung eingehen. Welche Konsequenz in Bezug auf Träger, Sozialregion, Maß nahme lässt sich daraus ziehen? – Controlling, Wirkungsbewertung, Steuerung unmöglich Die Bildung dieser Operationalisierung unterhalb der Oberkategorien aber oberhalb der Fallebene wird von den freien Trägern abgelehnt

X

„Themenfeld“ oder „Erläuterung“ oder „Zielkategorie“(?) oder „Zielbereich“(?) Sprachrepert oire für emotionale Äuß erungen (entwickelt)

X

(beherrscht) Gewalt freie Konfliktlösung

X individuelle Hilfeplanziele

- Mäxchen kann sich sei-

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X

Auf der Leistungsebene (wenn es neben Mäxchen noch einige Moritzchen und Kevins gibt, die mit solchen Zielerreichungsbildern in die Statistik eingehen), können SBHs und freie Träger in den Qualitätsdialogen informiert werden und gemeinsam verabredet werden, dass die Ressourcen, die zur Durchführung der Hilfepläne eingesetzt werden stärker von der F örderung des Sprachrepertoires für em otionale Äußerungen auf die Gewaltprävention gerichtet werden. Entsprechende Fortbildung/ Schulung etc. kann installiert werden auf der Leistungsebene (wenn es neben Mäxchen noc h einige Moritzchen und Kevins gibt, die mit solchen Zielerreichungsbildern in die Statistik eingehen), müssen die Ansätze zur Gewaltprävention verstärkt werden, neue Angebote entstehen oder bestehende qualifiziert werden Diese individuellen Ziele sollten bereits heute Bestandteil jedes Hilfeplans sein und zur Wirkungsme ssung und Fallsteuerung eingesetzt werden Auf der Fallebene: Die Sprachkompetenz zum Ausdruck von

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0 ner Lehrerin und seinen Eltern mitteilen, wenn er wütend und traurig ist und sich von den MitschülerInnen „gem obbt“ fühlt - Mäxchen verprügelt nach der Schule keine Mitschüler mehr, von denen er sich in der Schule „gemobbt“ fühlt

20

Bewertung 40 60

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Steuerungskon sequenzen 80

100 Emotionen bei M äxchen ist optimal ent wickelt; weitere Maß nahm en zur F örderung der Sprachkompetenz haben keine Priorität bzw. können Mäxchen, seinen Eltern, der Schule etc. überlassen bleiben.

X

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Die gewaltfreie Konfliktlösung klappt praktisch gar nicht, abgleiten in Delinquenz droht; Jugendhilfemaß nahmen m üssen sich auf das Ziel ausrichten, dass Mäxchen „gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien“ kennenlernt und anwenden kann, vermeiden, dass er delinquent wird.

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