Verhinderungspflege - Was ist erlaubt? Rechtssichere Partnerschaft

Verhinderungspflege - Was ist erlaubt? Rechtssichere Partnerschaft Belinda Hernig Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. Häusliche Pfle...
Author: Gitta Heintze
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Verhinderungspflege - Was ist erlaubt? Rechtssichere Partnerschaft Belinda Hernig Abteilung Gesundheit

Verband der Ersatzkassen e. V.

Häusliche Pflege Konferenz Aktuell - Vincentz Akademie 24.05.2016 in Hamburg

Inhalt 1. Grundvoraussetzungen 2. Leistungsinhalt 3. Erstattungsregelungen

4. Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 5. Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt? 6. Weiterführende Informationen

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Häusliche Pflege Konferenz Aktuell - Vincentz Akademie

Grundvoraussetzungen 1. Es liegt Pflegebedürftigkeit vor.

© Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

2. Es findet häusliche Pflege statt. 3. Es gibt eine ehrenamtliche Pflegeperson, die die Pflege durchführt. 4. Vorpflegezeit von sechs Monaten ist erfüllt. 5. Die Pflegeperson ist an der Pflege gehindert.

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Leistungsinhalt • Leistungshöchstbetrag: 1.612 Euro je Kalenderjahr • Anspruchsdauer: bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr • Verhinderungspflege kann wochen-, tage- und stundenweise in Anspruch genommen werden. • Pflege durch professionelle oder ehrenamtliche Pflegepersonen möglich. • Weiterzahlung des hälftigen, bei stundenweiser Verhinderungspflege des vollen, Pflegegeldes.

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Erstattungsregelungen • Bei professionellen Pflegediensten werden die nachgewiesenen Kosten bis zur Höhe des Leistungshöchstbetrages erstattet. • Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben durchgeführt, erfolgt grundsätzlich eine Begrenzung auf den 1,5-Satz des Pflegegeldes. • Nachweis der entstandenen Kosten durch Quittung, Rechnung oder Kontoauszug.

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Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

alles übertragbar

Verhinderungspflege 1.612 Euro

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max. die Hälfte übertragbar

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Kurzzeitpflege 1.612 Euro

Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt? Grundsätze: • Die unbürokratische Entlastung und Unterstützung ehrenamtlicher Pflegepersonen steht im Vordergrund. • Stabilisierung des häuslichen Pflegearrangements • Vertrauen gegenüber den Versicherten und den Leistungserbringern.

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Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt? Nicht erlaubt: • Nutzung der Verhinderungspflege, um den nach § 36 SGB XI zur Verfügung stehenden Sachleistungsbetrag zu erweitern. • Abrechnung von Verhinderungspflege für Zeiten, in denen die Pflegeperson nicht an der Pflege gehindert war oder Verhinderungspflege nicht stattgefunden hat. • Finanzierung einer Putzhilfe

Erlaubt: • Verhinderungspflege für einen regelmäßigen Termin in der Woche, z. B. Vereinssport, Chorprobe

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Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt? Grauzone: • Pflege durch ausländische Pflegekräfte. Antrag auf Verhinderungspflege aufgrund der Erkrankung dieser Pflegekraft oder zur Überbrückung des Zeitraums zwischen dem Wechsel zweier Kräfte. • Angehöriger wohnt im Ausland und fliegt für die Verhinderungspflege nach Deutschland und beantragt die Erstattung der Reiskosten.

• Sehr hohe Vergütungssätze

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Tipps • Im Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson klären, ob die Grundvoraussetzungen gegeben sind und ob bereits Leistungen der Verhinderungspflege im laufenden Kalenderjahr erbracht wurden.

• Schriftliche Fixierung des Umfangs und der vereinbarten Vergütung der Verhinderungspflegeleistungen. • Auf der Rechnung ist anzugeben, wann und in welchem Rahmen Verhinderungspflege erbracht wurde.

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Weiterführende Informationen Für Pflegebedürftige und Pflegepersonen: Pflegeberatung durch die Pflegekasse Pflegestützpunkte

Beratungssuche unter www.pflegelotse.de Für Leistungserbringer:

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkvspitzenverband.de www.bundesgesundheitsministerium.de 11

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Tel.: 030/26 931-1944, Fax: 030/26 931-2905, belinda.hernig[a]vdek.com