Lebensmittel - Arzneimittel: Was ist was? 8. Mai 2017 Dr. Jürg Schmid Zurich Risk Engineering Informationstagung für Underwriter der Fachkommission Haftpflicht SVV
Agenda Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel
© Zurich Insurance Company Ltd
– Lebensmittel mit Zusätzen – Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf – Nahrungsergänzungsmittel Probleme mit Nahrungsergänzungsmitteln Schadenfall
2
Was ist was? Ein Beispiel
© Zurich Insurance Company Ltd
Vitamin B12 als Bulkware 2.5 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette 50 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette 1000 Mikrogramm Vitamin B12 als Injektionslösung pro Ampulle
3
Abgrenzung Nahrungsmittel / Arzneimittel Arzneimittel Heilmittel: Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, auch Heilmittelgesetz genannt, HMG, SR 812.21)
Definition eines Arzneimittels (Art. 4 Abs. 1 Bst. A des Heilmittelgesetzes)
© Zurich Insurance Company Ltd
Produkte chemischen oder biologischen Ursprungs, die zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden, insbesondere zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen; zu den Arzneimitteln gehören auch Blut und Blutprodukte.
4
Abgrenzung Nahrungsmittel / Arzneimittel Arzneimittel Pflanzliche Arzneimittel (Anleitung zum Einreichen von Zulassungen für pflanzliche Arzneimittel der Humanmedizin, Phyto-Anleitung)
© Zurich Insurance Company Ltd
Definition eines pflanzlichen Arzneimittels
5
© Zurich Insurance Company Ltd
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel
6
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel
© Zurich Insurance Company Ltd
Die neue Struktur des Lebensmittelrechts 2017
7
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Lebensmittel müssen oral aufgenommen werden. Problem der Abgrenzung besteht vor allem zwischen Lebensmitteln mit Zusätzen, Lebensmitteln für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf, Nahrungsergänzungsmitteln, und Arzneimitteln
© Zurich Insurance Company Ltd
– – – –
8
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Die neue Struktur des Lebensmittelrechts 2017 Verordnung über den Zusatz Verordnung des EDI über von Vitaminen und sonstigen Nahrungsergänzungsmittel Stoffen in Lebensmitteln Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz
© Zurich Insurance Company Ltd
Verordnung über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-undvollzugsgrundlagen/gesetzgebung-lme/verordnungen-und-erlaeuterungenlebensmittelrecht-2017.html 9
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel
© Zurich Insurance Company Ltd
Die neue Struktur des Lebensmittelrechts 2017
10
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Lebensmittel mit Zusätzen
Zusätze – Vitaminen – Mineralstoffe – sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung – lebende Bakterienkulturen
Zusätze, die Lebensmitteln nicht zugesetzt werden dürfen
© Zurich Insurance Company Ltd
– Lactulose (Disaccharid, ein Zucker) – Melatonin (Schlafmittel) – Monascus purpureus (Rotschimmelreis, engl. red yeast rice)
11
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Lebensmittel mit Zusätzen
Beispiele – Speisesalz mit Jod und/oder Fluor – Orangensaft mit Kalzium und Vitamin D
Für diese Zusätze gibt es eine Positivliste mit «Für Erwachsene empfohlene Tagesdosis»
© Zurich Insurance Company Ltd
Mindest- und Höchstmengen werden in Art. 4 der Verordnung definiert
12
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf
Kategorien Säuglingsanfangsnahrung Folgenahrung Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler
© Zurich Insurance Company Ltd
– – – – – –
13
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
© Zurich Insurance Company Ltd
Beispiele – Sondennahrung – Lactosefreie Lebensmittel
14
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Nahrungsergänzungsmittel
© Zurich Insurance Company Ltd
Definition
15
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Nahrungsergänzungsmittel
Art. 2 Anforderungen – Abs. 3: Sie dürfen enthalten: Bst. a: Die in Anhang 1 Teil A aufgeführten Vitamine und Mineralstoffe unter den dort aufgeführten Bedingungen. Positivliste für Vitamine und Mineralstoffe
© Zurich Insurance Company Ltd
– Abs. 5: Die in Anhang 1 festgelegten Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und sonstigen Stoffe dürfen pro empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden. Definierte Höchstmengen
16
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Nahrungsergänzungsmittel
Anhang 1 Teil A (Ausschnitt)
© Zurich Insurance Company Ltd
Vitamin B12: 9 Mikrogramm
17
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Kräuter
Kräuter sind in der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz reguliert
Art.3 Abs. 1
© Zurich Insurance Company Ltd
Anhang 1 (Ausschnitt)
18
Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel Kräuter
Beispiele Deutsche Bezeichnung
Pflanzenteile
Ephedra spp.
Meerträubel, Ephedra
Alle Pflanzenteile
Piper methysticum G. Forst.
Kava-Kava
Wurzelstock
Rheum officinale BAILLON und Rheum palmatum L.
Rhabarber
Wurzel
© Zurich Insurance Company Ltd
Wissenschaftliche, botanische Bezeichnung
19
Was ist was? Ein Beispiel
© Zurich Insurance Company Ltd
Vitamin B12 als Bulkware: 2.5 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette: 500 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette: 1000 Mikrogramm Vitamin B12 als Injektionslösung pro Ampulle:
20
Was ist was? Ein Beispiel
© Zurich Insurance Company Ltd
Vitamin B12 als Bulkware: eine Chemikalie 2.5 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette: 500 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette: 1000 Mikrogramm Vitamin B12 als Injektionslösung pro Ampulle:
21
Was ist was? Ein Beispiel
© Zurich Insurance Company Ltd
Vitamin B12 als Bulkware: eine Chemikalie 2.5 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette: ein Lebensmittel 500 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette: 1000 Mikrogramm Vitamin B12 als Injektionslösung pro Ampulle:
22
Was ist was? Ein Beispiel
© Zurich Insurance Company Ltd
Vitamin B12 als Bulkware: eine Chemikalie 2.5 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette: ein Lebensmittel 500 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette: ein Arzneimittel 1000 Mikrogramm Vitamin B12 als Injektionslösung pro Ampulle:
23
Was ist was?
© Zurich Insurance Company Ltd
Ein Beispiel
Vitamin B12 als Bulkware: eine Chemikalie 2.5 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette: ein Lebensmittel 500 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette: ein Arzneimittel 1000 Mikrogramm Vitamin B12 als Injektionslösung pro Ampulle: ein Arzneimittel
24
Zusammenfassung Die Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln ist in der
© Zurich Insurance Company Ltd
Schweiz klar geregelt.
25
Probleme mit Nahrungsergänzungsmitteln
© Zurich Insurance Company Ltd
Hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel Zweifelhafte Anpreisungen Nahrungsergänzungsmittel enthalten pharmazeutische Wirkstoffe
26
Probleme mit Nahrungsergänzungsmitteln Hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel
Hochdosierte Nahrungs-
© Zurich Insurance Company Ltd
ergänzungsmittel können der Gesundheit abträglich sein. Präparate mit hohen Dosen sind online erhältlich. Beispiel: Google «Vitamin B12 online shop»
27
Probleme mit Nahrungsergänzungsmitteln Zweifelhafte Anpreisungen
Betrifft vor allem – Schlankheitsmittel – Muskelaufbaupräparate – Potenzmittel
© Zurich Insurance Company Ltd
Beispiel
(http://www.businessgesundheit.de/Idealfigur-bekommen.html) 28
Probleme mit Nahrungsergänzungsmitteln Zweifelhafte Anpreisungen
© Zurich Insurance Company Ltd
Beispiel
Besonders geeignet für aktive Männer die MEHR wollen!
(https://www.amazon.de/dp/B01BY6THDE?psc=1) 29
Probleme mit Nahrungsergänzungsmitteln Nahrungsergänzungsmittel enthalten pharmazeutische Wirkstoffe
Über die Hälfte enthielt den Wirkstoff Sibutramin …
2010 sistierte die
© Zurich Insurance Company Ltd
swissmedic die Zulassung von Sibutramin-haltigen Produkten.
30
Probleme mit Nahrungsergänzungsmitteln Nahrungsergänzungsmittel enthalten pharmazeutische Wirkstoffe
Amphetamin ist ein
© Zurich Insurance Company Ltd
Betäubungsmittel.
31
Schadenfall Ephedra-haltige Produkte
© Zurich Insurance Company Ltd
Allgemeine Angaben Ephedra (Meerträubel) ist auch unter dem Namen Ma huang bekannt Ephedra-haltige Produkte wurden unter anderem als Schlankheitsmittel verkauft Gewisse «Energy Drinks» enthielten ebenfalls Ephedra Ephedra enthält Ephedrin (hat vergleichbare Effekte wie Adrenalin) Nebeneffekte Herzinfarkt Schlaganfall Psychosen Koma Tod
32
Schadenfall Ephedra-haltige Produkte
Kam in den USA zu Sammelklagen gegen Hersteller Ephedra-haltiger Produkte $ 56 Millionen
© Zurich Insurance Company Ltd
(https://www.lawyersandsettlements.com/settlements/06663/metabolife-ephedra.html)
33
© Zurich Insurance Company Ltd
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Jürg Schmid Zurich Risk Engineering
[email protected] 34
Disclaimer
© Zurich Insurance Company Ltd
Zurich hat diese Unterlagen mit grösster Sorgfalt erstellt. Die darin enthaltenen Angaben haben indes rein informativen Charakter. Alle Informationen in dieser Präsentation stammen unserer Ansicht nach aus vertrauenswürdigen Quellen. Trotzdem kann Zurich keine Haftung übernehmen für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Aus diesen Unterlagen können zudem keinerlei Ansprüche abgeleitet werden, und sie stellen kein Versicherungsangebot dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenberater, um Ihre Versicherungsbedürfnisse zu besprechen.
35