Risikoanalyse und
Brandschutzbedarf der Einheitsgemeinde
Stadt Landsberg
Landkreis Saalekreis Auftraggeber
Stadt Landsberg Köthener Straße 2 06188 Landsberg
Ersteller Risikoanalyse
Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig Dipl.-Ing. Rainer Walther Torgauer Platz 3 04315 Leipzig
Stand:
23.09.2014
Das Dokument umfasst 64 Seiten und 6 Anlagen.
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen / Feuerwehrbezeichnungen BrSchG LSA
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
MindAusrVO-FF
Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr
FwDV
Feuerwehrdienstvorschrift
AGBF
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
DIN
Deutsches Institut für Normung e.V.
DVGW
Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
VdS
VdS Schadenverhütung GmbH
Kennzeichnung der Feuerwehrfahrzeuge Bedeutung der Buchstaben innerhalb der Normbezeichnung Kurzzeichen DLK 23/12 ELW GW-G KdoW LF 8/6 MTW TLF 16/25 TSF TSF-W
Bedeutung Drehleiter mit Korb Einsatzleitwagen Gerätewagen … Kommandowagen Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Tanklöschfahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug … mit Wasserbehälter
Bedeutung der Zahlen innerhalb der Normbezeichnung Kurzzeichen Bedeutung LF 16/12 Nennförderstrom der Feuerlöschpumpe in 100 l/min TLF 16/25 Wasservorrat im Löschmittelbehälter in 100 l DLK 23/12 Nennrettungshöhe in m DLK 23/12 Nennausladung in m Bedeutung der Buchstaben innerhalb der Fahrzeugkennzeichnung von
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Sonderfahrzeugen Kurzzeichen Bedeutung HLF20/16 Hilfeleistungslöschfahrzeug KLF Kleinlöschfahrzeug Erläuterung:
Die Kennzeichnung der Feuerwehrfahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der zurzeit gültigen DIN-Normen und kann von regionalen Festlegungen abweichen.
Bedeutung von Funktionsbezeichnungen der Feuerwehrangehörigen und anderen Abkürzungen aus dem Feuerwehrtätigkeitsbereich Abkürzung VF ZF GF TrFü Trm SprFu EK AGT Ma
Funktionsbezeichnung Verbandsführer Zugführer Gruppenführer Truppführer Truppmann Sprechfunker Einsatzkraft Atemschutzgeräteträger Maschinist
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Inhaltsverzeichnis A.
Einheitsgemeindestruktur .......................................................................... 7 Allgemeine Informationen ................................................................... 7 Verkehrswege ..................................................................................... 8 Gebäude und Einrichtungen besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung ....................................................................................... 10 4 Besondere Gefährdungen ................................................................. 15 5 Löschwasserversorgung ................................................................... 15 5.1 Löschwasserbereitstellung ........................................................ 15 5.2 Nicht abgedeckte bebaute Fläche ............................................. 16 1 2 3
B.
Feuerwehrstruktur ................................................................................... 16 1 Feuerwehr der Gemeinde (Summe aller Feuerwehren).................... 16 1.1 Feuerwehrangehörige insgesamt .............................................. 16 1.2 Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung........ 16 1.3 Vorhandene Feuerwehrfahrzeuge in der Gemeinde ................. 17 1.4 Ausrückebereich ....................................................................... 17 1.5 Gemeindekarte mit Feuerwehrhäusern und Ausrückebereichen der Ortsfeuerwehren ................................................................. 17 2 Ortsfeuerwehren ............................................................................... 17 2.1 Feuerwehrangehörige ............................................................... 17 2.2 Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung........ 17 2.2.1 Durchschnittliche Einsatzstärke bei Alarmierung ...................... 18 2.3 Vorhandene Feuerwehrfahrzeuge in der Ortsfeuerwehr ........... 18 2.4 Ausrückebereich ....................................................................... 18 3 Sonstige Angaben zur Gemeinde ..................................................... 19 3.1 Einsatzstatistik der Gemeindefeuerwehr ................................... 19 3.2 Nachbarschafts- und überörtliche Hilfe durch Feuerwehren anderer Gemeinden und dem Landkreis ................................... 20
C. Bewertung der Leistungsfähigkeit ........................................................... 21 1 Gemeindefeuerwehr ......................................................................... 21 1.1 Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? ............ 21 1.1.1 Ist die Gemeindefeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle? ............................................................................ 21 1.1.2 Ist die Gemeindefeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle? . 23 1.2 Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? ................................................. 23 2 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehren ................... 24 2.1 Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? ............ 24
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2.1.1
Ist die Ortsfeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle innerhalb des zugewiesenen Ausrückebereiches? ................... 24 2.1.2 Die Ortsfeuerwehr kam in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr im Rahmen der gleichzeitig alarmierten Kräfte der Gemeindefeuerwehr außerhalb ihres zugewiesenen Ausrückebereiches zum Einsatz? ............................................. 24 2.1.3 Ist die Ortsfeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle innerhalb des zugewiesenen Ausrückebereiches? .......................................... 24 2.1.4 Die Ortsfeuerwehr kam in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen im Rahmen der gleichzeitig alarmierten Kräfte der Gemeindefeuerwehr außerhalb ihres zugewiesenen Ausrückebereiches zum Einsatz? .................................................................................... 25 2.2 Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? ................................................. 25 D.
Individuelle Bewertung des Risikos - Ermittlung des Brandschutzbedarfs ................................................................................................................ 25 1 Brandeinsätze - einschließlich Löschwasserversorgung................... 25 2 Technische Hilfeleistung ................................................................... 33 3 Gefahrstoffeinsätze ........................................................................... 34 4 Strahlenschutzeinsätze ..................................................................... 35 5 Fahrzeugausstattung für den überörtlichen Einsatz .......................... 35 5.1 Folgende Feuerwehrfahrzeuge der Gemeinde sind vom Landkreis in der Feuerwehrbereitschaft für den überörtlichen Einsatz eingeplant: .................................................................... 35 5.2 Fahrzeuge für mehrere Gemeinden aufgrund der interkommunalen Zusammenarbeit ........................................... 35 6 Fahrzeugkonzeption – Zusammenfassung ....................................... 36 7 Personalkonzeption – Zusammenfassung ........................................ 41 8 Ausstattungskonzeption - Zusammenfassung .................................. 49 9 Zusammenfassung ........................................................................... 63 9.1 Ergänzungen zum 03.03.2014 .................................................. 64
Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
Übersicht zu den Feuerwehrangehörigen der Ortsfeuerwehren Übersicht über die in den Ortsfeuerwehren vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge Darstellung der Ausrückebereiche und der Feuerwehrstandorte Zusammenstellung ausgewählter Rechtsvorschriften und anderer Regeln im Brandschutz Löschwasseranalyse Stadt Landsberg Übersicht überschwemmungsgefährdeter Gebiete
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Vorbemerkung Das folgende Dokument wurde durch den Unterzeichner als Vertreter des Auftragnehmers, der Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig, im Auftrag der Stadt Landsberg erstellt. Die Einheitsgemeinde, Stadt Landsberg, im Folgenden Gemeinde genannt, ist als Träger der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet, eine Risikoanalyse zu erstellen und den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung festzustellen. Diese Aufgabe wurde als fachliche Spezialaufgabe und Ingenieurleistung vergeben. Auf der Grundlage der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben und den Eindrücken der Befahrung aller Feuerwehrstandorte am 12.03.2012 wird die Risikoanalyse erarbeitet und der Brandschutzbedarf für die Gemeinde bestimmt. Wenn nicht anders ausgewiesen, bezieht sich die vorliegende Ausarbeitung auf den Stand 31.12.2012 (Redaktionsschluss). Mit dem Dokument wird ein Arbeitspapier für die Gemeinde geschaffen, um der Anforderung gerecht zu werden, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Das Dokument ist fachlich mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und durch den Gemeinderat zu beschließen. Es ist nicht Gegenstand der durch den Unterzeichner vorgenommenen Bewertung, die tatsächliche praktische Leistungsbereitschaft der Feuerwehr zu überprüfen und die Umsetzung von Anforderungen der zuständigen Unfallkasse der Feuerwehr im Detail einzuschätzen. Entsprechend dem Runderlass wird die Risikoanalyse unter Verwendung des vorgegebenen Musters erarbeitet.
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Einheitsgemeindestruktur Allgemeine Informationen a) Einwohnerzahl:
15.494 Einwohner
(31.12.2012)
b) Ortsteile: Ortsteile
Einwohner
Braschwitz, Plößnitz Gollma Gütz Hohenthurm Landsberg Niemberg, Eismannsdorf Oppin, Maschwitz Peißen, Rabatz, Zöberitz, Stichelsdorf Queis, Klepzig, Kockwitz, Wiedersdorf Reinsdorf Reußen, Zwebendorf Schwerz, Dammendorf, Kneipe Sietzsch, Lohnsdorf, Bageritz Spickendorf, Petersdorf
Gesamt
1.191 802 1.303 1.708 2.147 1.421 1.417 996 1.406 380 1.043 506 659 515
15.494
c) Ansiedlung im Außenbereich: Es gibt keine Ansiedlungen im Außenbereich. Fläche, gesamt:
ca. 127 km²
Fläche, bebaut:
ca. 6 km²
d) Waldgebiet:
ca. 0,6 km²
e) Landwirtschaftliche Fläche: f) Wasserfläche:
ca. 102 km2 ca. 0,4 km²
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Verkehrswege a) Landes- und Kreisstraße: Landesstraßen Straße L 141 L 143 L 165 L 166 L 167 L 168 Gesamt
Länge im Gemeindegebiet [km] 2,7 11,4 6,0 1,6 2,7 10,3 34,7
Kreisstraßen Straße K 2111 K 2114 K 2134 K 2135 K 2136 K 2137 K 2138 K 2139 K 2140 K 2141 K 2142 Gesamt
Länge im Gemeindegebiet [km] 1,6 0,7 5,5, 10,5 3,7 3,7 0,9 9,0 4,6 6,7 3,7 50,6
b) Bundesstraße: Straße B 100 Gesamt
Länge im Gemeindegebiet [km] 11,2 11,2
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c) Bundesautobahn (BAB): BAB
Länge im Gemeindegebiet [km] 1,5 7,8 9,3
9 14 Gesamt
d) BAB- Anschlussstellen (Ast.): Ast. 16 17
Bezeichnung Halle - Tornau Halle - Peißen
e) Bahn-Strecken: Bahnstrecke von / nach Halle - Magdeburg Halle - Berlin Halle - Eilenburg
Länge im Gemeindegebiet [km] 10,9 11,3 11,4
Bahnhöfe Haltepunkte
/
Zöberitz, Niemberg Hohenthurm, Landsberg Peißen, Reußen, Landsberg- Süd
33,6 f) Wasserstraße: Im Gemeindegebiet gibt es keine Wasserstraßen. g) Flugplatz: Im Gemeindegebiet gibt es einen Verkehrslandeplatz. Der Betreiber ist die Flugplatzgesellschaft mbH Halle/Oppin. h) See: Im Gemeindegebiet gibt es keine Seen (Gewässer > 1 ha Wasserfläche). i) Sonstige Verkehrsanlagen: Im Gemeindegebiet gibt es keine sonstigen Verkehrsanlagen (z. B. Hafenanlagen, Berg- und Straßenbahnen) vorhanden.
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Gebäude und Einrichtungen besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung a) Gewerbe- und Industriebetriebe ohne besondere Gefahren: In der Gemeinde gibt es ca. 1.167 Industrie- und Gewerbebetriebe ohne besondere Gefährdungen. Erläuterung:
Industrie- und Gewerbebetriebe ohne besondere Gefährdungen sind in der Regel „kleinere“ Objekte, die keine erhöhte Brand- und/oder Explosionsgefahr beinhalten und die im Ereignisfall grundsätzlich mit dem Kräfte und Mittelansatz des Standardereignisses durch die Feuerwehr beherrschbar sind.
b) Gewerbe- und Industriebetriebe mit besonderen Gefahren: Ortsteil Hohenthurm Hohenthurm Hohenthurm Hohenthurm Hohenthurm Hohenthurm Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg
Benennung Briefverteilerzentrum Doosan Babock B.O.E. Technik Agravis/Baro Rinderzucht GbR Alpha Signs Brauerei Landsberg Rossmann Jungheinrich Dachser GmbH Wirth Maschinenbau Bauusion Klöckner Rohrcenter DHL Fixemer Logistics GmbH Großverzinkerei Landsberg GmbH Maxit Deutschland GmbH Bauder GmbH Plattenhardt und Wirth Menksche Betonsteinwerke EDEKA Frigotec GmbH
Bemerkung Stahlverarbeitung Getreidelagerung Strohlager Neontechnik Hochregallager
Große Tankanlagen
Sehr hohe Brandlasten
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Ortsteil Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Queis
Sietzsch Sietzsch Niemberg
Benennung Melle GmbH Pema GmbH Scania Halle/Landsberg Uhlhorn Spedition Claas Vertriebsgesellschaft Pirl GmbH ELH Eisenbahnlaufwerk Halle Verwaltungs GmbH Hartmann Fahrzeugund Maschinenbau GmbH BUS BaumaschinenUmschlagetechnik GmbH Institut Dr. Jost Umweltanalytik Igepa Großhandel GmbH TTM GmbH Internationale Spedition Backshop Tiefkühl GmbH Bölke Tiefbaustoffe und Umwelttechnik Tom Produktions GmbH Penny Markt GmbH Finsterwalder Transport und Logistic GmbH URSA Deutschland GmbH Porta Möbel Sietzsch Unicorn Geldund Wertdienstleistungen GmbH AK Competition GmbH Solarpark Baywa
Niemberg Spickendorf Peißen/Braschwitz Peißen/Braschwitz Peißen/Braschwitz Peißen/Braschwitz
Roggemann Shell Tankstelle Halle Center Einkaufspark Möbel Kraft Globus Sconto SB
Queis Queis Queis Queis Queis Queis Queis Queis Queis Queis Queis Sietzsch Sietzsch
Besondere Gefährdung
Hochregallager
Hohe Brandlast
Düngemittelund Pflanzenschutzmittelllager
Zentrallager Möbel
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Erläuterung:
Gewerbe- und Industriebetriebe mit besonderen Gefahren sind Objekte bei denen nutzungsbedingt eine erhöhte Brand- und oder Explosionsgefahr vorliegt und bei einem Ereignis mit einem erhöhtem Kräfte- und Mittelansatz gegenüber dem Standardereignis zu rechnen ist.
c) Sonderbauten nach Landesbauordnung aa) Krankenhaus In der Gemeinde ist kein Krankenhaus vorhanden. bb) Pflegeheim und Altenheim Ortsteil Landsberg Landsberg Landsberg Oppin Reinsdorf
Benennung Alten- und Pflegeheim Betreutes Wohnen Intensiv Betreutes Wohnen Siedlung am Park Kinderheim
Kapazität 38 Betten 6 Wohnungen 16 Betten 44 Betten 24 Betten
cc) Schulen / Kindertagesstätten Schulen Ortsteil Hohenthurm Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Niemberg
Benennung Grundschule Gymnasium Sekundarschule Regenbogenschule Grundschule Grundschule
Anzahl Schüler 175 640 319 250 210 77
Kindertagesstätten / Horte Ortsteil Gollma Gütz Hohenthurm Hohenthurm Klepzig Klepzig Landsberg Landsberg Lohnsdorf
Benennung Kita „Spatzennest“ Kita „Wirbelwind“ Kita „Schnatterinchen“ Hort Kita „Sonnenkäfer II“ Hort Kita „Pusteblume“ Hort Kita „Pfiffikus“
Kinderanzahl 52 54 64 108 15 26 79 160 22
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Ortsteil Niemberg Niemberg Oppin Peißen Plößnitz Queis Reußen Schwerz Spickendorf
Benennung Kinderanzahl Kita „Regenbogenland“ 55 Hort 59 Kita „Zwergenhausen“ 60 Kita „Wonnenproppen“ 35 Kita „Froschkönig“ 55 Kita „Sonnenkäfer“ 56 Kita „Reußener Knirpsenland“ 51 Kita „Zwergenland“ 29 Kita „Schlossgeister“ 47
dd) Hochhäuser In der Gemeinde sind keine Hochhäuser vorhanden. ee) Tiefgaragen In der Gemeinde gibt es folgende Tiefgaragen: - Wohnanlage Vogelweide - Wohngebiet Queis
ff) Versammlungsstätten (> 200 Personen) Ortsteil Landsberg Landsberg Niemberg Oppin
Benennung Freilichtbühne Felsenbad Alte Brennerei Parkbühne
max. Personenzahl 1.000 800 200 500
gg) Hotels / Pensionen (> 12 Betten) Ortsteil Landsberg Peißen Peißen Peißen
Benennung Hotel Seidel Hotel Ramada Hotel Merkur Hotel IBIS
Anzahl Betten 40 525 273 222
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d) Historische Gebäude und Kulturstätten Ortsteil Braschwitz Braschwitz Dammenddorf Dammendorf Eismannsdorf Gollma Gollma Gütz Hohenthurm Hohenthurm Hohenthurm Klepzig Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Landsberg Maschwitz Niemberg Oppin Peißen Peißen Petersdorf Plößnitz Reinsdorf Schwerz Schwerz Schwerz Sietzsch Spickendorf Zwebendorf
Einrichtung St. Nikolas Kirche Bockwindmühle Kirchenruine Paltrock-Windmühle Kirche Kirche Schloss Kirche Turm Burg- und Schlossgebäude Kirche Kirche Doppelkapelle Museum „Bernhard Brühl“ Rathaus Stadtkirche Pfarrhaus Backsteinhaus an der Stadtkirche Stadtbibliothek Kirche Kirche Kirche Kirche Kutscherhaus Torbogen am Schloss Kirche St. Katharina Schloss Gutshaus Kirche Pfarrhaus Kirche Kirche Kirche
e) Abgelegene Gebäude und Höfe Es gibt einen abgelegenen Hof in der Gemeinde Hohenthurm: Grundstück auf dem Mühlberg.
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Besondere Gefährdungen a) Überschwemmungsgebiete In der Gemeinde gibt es ein Überschwemmungsgebiet: Strengbach, berechnet nach dem Hochwasserereignis QN 100. b) Überschwemmungsgefährdete Gebiete Siehe dazu Anlage 6. c) Einflugbereich von Flughäfen / -plätzen In der Gemeinde liegt der Einflugbereich des Verkehrslandeplatzes Oppin. d) Ölfernleitungen und Gasfernleitungen FGL Jagal (Hohenthurm, Niemberg, Schwerz, Dammendorf) Mitgas FGL (Hohenthurm, Gütz, Gew.gebiet Landsberg) FGL 28 (Flugplatz Oppin, Plößnitz, Braschwitz) GSA FGL (Gew. Queis, Kockwitz, Queis) Verbundnetz Gas AG FGL 28 (Wiedersdorf, Kockwitz, Zwebendorf, Hohenthurm) FGL 201 (Sietzsch) FGL 201.29 (Sietzsch)
Klepzig,
Bei den aufgeführten Leitungen handelt es sich ausschließlich Erdgasleitungen. Längenangaben liegen zurzeit nicht vor. Pumpstationen befinden sich nicht im Gemeindegebiet. Betriebseinrichtungen befinden sich in Landsberg und Sietzsch.
um
Andere
Löschwasserversorgung Löschwasserbereitstellung Die erstellte Löschwasseranalyse aus 2014 ist dem Dokument als Anlage 5 beigefügt.
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Nicht abgedeckte bebaute Fläche Eine Quantifizierung ist aufgrund der fehlenden Ausgangsangaben nicht möglich. Der Sachverhalt ist fortzuschreiben.
Feuerwehrstruktur 1 Feuerwehr der Gemeinde (Summe aller Feuerwehren) Feuerwehrangehörige insgesamt Der Freiwilligen Feuerwehr Landsberg gehören insgesamt 449 Feuerwehrangehörige an, davon in a) b) c) d) e) f)
Einsatzabteilung: Jugendfeuerwehr: Kinderfeuerwehr: Alters- und Ehrenabteilung: Musikzug: weitere, sonstige Abteilung:
290 47 17 90 nicht vorhanden nicht vorhanden
Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung a) Einsatzkräfte: davon tagsüber ‚in der Regel’ verfügbar: b) Verbandsführer, Zugführer und Gruppenführer: davon tagsüber ‚in der Regel’ verfügbar: c) Maschinisten: davon tagsüber ‚in der Regel’ verfügbar: d) Atemschutzgeräteträger: davon tagsüber ‚in der Regel’ verfügbar:
290 64 7 / 2 / 37 3 / 1 / 12 100 21 102 27
Durchschnittliche Einsatzstärke bei Alarmierung a) Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr: b) Montag bis Freitag von 18 bis 6 Uhr sowie Samstag, Sonntag und Feiertag:
4 9
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Die aufgeführten Werte ergeben sich durch Rundung aus den errechneten Werten der Anlage 1 (Spalten 19 und 20).
Vorhandene Feuerwehrfahrzeuge in der Gemeinde Die Übersicht für alle Feuerwehrfahrzeuge ist in der Anlage 2 enthalten.
Ausrückebereich a) Fläche des Ausrückebereiches der Stadt Landsberg
ca. 127 km²
b) Feuerwehrhäuser
15
c) Durchschnittliche Ausrückezeit (Gruppe) d) Durchschnittliche Eintreffzeit (Gruppe)
5 min 10 min
e) nicht abgedeckte Fläche Über die vorhandenen Ortsfeuerwehren kann theoretisch das gesamte Gemeindegebiet abgedeckt werden.
Gemeindekarte mit Feuerwehrhäusern und Ausrückebereichen der Ortsfeuerwehren Die Darstellung der Feuerwehrhäuser aller Ortsfeuerwehren ist in der Anlage 3 erfolgt.
Ortsfeuerwehren Feuerwehrangehörige Die Übersicht für alle Ortsfeuerwehren ist in der Anlage 1 enthalten.
Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung Die Übersicht für alle Ortsfeuerwehren ist in der Anlage 1 enthalten.
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Durchschnittliche Einsatzstärke bei Alarmierung Die Übersicht für alle Ortsfeuerwehren ist in der Anlage 1 enthalten.
Vorhandene Feuerwehrfahrzeuge in der Ortsfeuerwehr Die Übersicht für alle Ortsfeuerwehren ist in der Anlage 2 enthalten.
Ausrückebereich Der Ausrückebereich der Ortsfeuerwehren ist das gesamte Gemeindegebiet. In erster Linie kommen die Ortsfeuerwehren in den zugehörigen Ortsteilen zum Einsatz und unterstützen alle anderen Ortsfeuerwehren im Gemeindegebiet. Die Zuordnung der Ausrückebereiche ergibt sich wie folgt: Ortsfeuerwehr
Braschwitz Hohenthurm Landsberg Gollma Gütz Reinsdorf Niemberg Oppin Peißen Zöberitz Queis Schwerz Sietzsch Spickendorf Zwebendorf
Fläche des Ausrückebereich es [km²] 6,9 7,6 20,8 11,6 15,5 10,3 14,2 9,5 11,4 8,2 8,8
Anzahl Feuerwehrhäuser
Durchschnittl. Ausrückzeit [min] 1)
Duchschnittl. Eintreffzeit [min] ²)
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
4,84 6,17 5,02 5,32 4,39 4,59 4,95 6,27 4,63 3,58 5,03 5,60 6,38 5,17 5,23
11,16 7,36 10,79 9,14 10,24 9,94 12,20 8,88 12,97 12,12 12,25 9,00 13,84 11,37 10,19
1
) Zeit von Alarmierung bis Ausfahrt ²) Zeit von Ausfahrt bis Ankunft am Einsatzort Eine schematische, theoretische Darstellung der Zuordnung ist in der Anlage 3 vorgenommen wurden.
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Sonstige Angaben zur Gemeinde Einsatzstatistik der Gemeindefeuerwehr Die Gemeinde in der jetzigen Struktur besteht seit 01.01.2011. Folgende statistische Angaben liegen vor: Jahr Was ist passiert? Verkehrsunfall Fehlalarm durch BMA Unwetter Sturmschaden Brand vor Ank. der F gelöscht Tragehilfe für Rettungsdienst Person in Notlage Kleinbrand a Kleinbrand b Mittelbrand ausgelaufene Flüssigkeit Tier in Notlage Verkehrshindernis Hochwasser Ölunfall Türöffnung böswilliger Alarm Wasserschaden Wasserrohrbruch Gasausströmung Gesamt
2011 2012 Anzahl Anzahl 16 14 16 20 11 5 11 2 7 5 7 7 6 3 6 15 5 3 5 0 4 10 3 1 3 0 3 0 2 4 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 110 89
Der Anteil der Ortsfeuerwehren am Einsatzgeschehen der Gemeinde beträgt: Ortsfeuerwehr Einsätze Einsätze Braschwitz 5 44 Gollma 13 83 Gütz 22 83 Hohenthurm 3 17 Landsberg 21 83
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Ortsfeuerwehr Einsätze Einsätze Niemberg 30 77 Oppin 4 45 Peißen 15 30 Queis 28 51 Reinsdorf 33 83 Schwerz 2 8 Sietzsch 6 33 Spickendorf 16 34 Zöberitz 16 30 Zwebendorf 10 23 Die Addition der Einsätze der Ortfeuerwehren ergibt nicht die Gesamteinsatzzahl, da bei Einsätzen im Gemeindegebiet die Ortsfeuerwehren zusammenarbeiten. Bei einem statistisch zu erfassenden Einsatz kommen mehrere Ortsfeuerwehren zum Einsatz.
Nachbarschafts- und überörtliche Hilfe durch Feuerwehren anderer Gemeinden und dem Landkreis Im Folgenden sind Feuerwehren benannt und Einsatzfahrzeuge aufgeführt, die für die nachbarschafts- und überörtliche Hilfe im umgebenden Territorium zur Verfügung stehen. a)
b)
c)
d)
Hubrettungsfahrzeug: BF Halle FF Petersberg FF Großkugel FF Zörbig
DLK 23/12 DLK 23/12 TGM 32 DLK 23/12
min. 45 min min. 35 min min. 25 min min. 20 min
Gefahrstoff: Gefahrgutzug Landkreis
min. 60 min
Strahlenschutz: Gefahrgutzug Landkreis
min. 60 min
Technische Hilfeleistung: FF Brehna- Sandersdorf RW FF Petersberg RW
min. 40 min min. 35 min
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e)
Löschwasserförderung: Nachbarbereich
f)
Atemschutz: FTZ
g)
keine Kräfte und Mittel im unmittelbaren
min. 60 min
Führung: FF Brehna-Sandersorf
FuTrKw
min. 40 min
Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um objekt- oder einsatzbezogene Einsatzplanungen, sondern ausschließlich um eine Darstellung verfügbarer weiterer Kräfte und Mittel. Diese Kräfte und Mittel können im Zuge der Nachbarschaftshilfe im Sinne des Landesbrandschutzgesetzes ohne weitere vorbereitende Vereinbarungen zum Einsatz gebracht werden. Ein planmäßiger Einsatz ist zwischen den betroffenen Gemeinden zu vereinbaren und in der Alarm- und Ausrückeordnung der Stadt Landsberg aufzunehmen. Weitergehende Ausführungen in den Abschnitten D. 1. – 4.
Bewertung der Leistungsfähigkeit 1 Gemeindefeuerwehr Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? Ist die Gemeindefeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle? Theoretisch ist die geforderte Zeit zu erfüllen. Die theoretische Abdeckung ist in der Anlage 3 dargestellt. Für die weitere Bewertung in den Abschnitten C.1 und C.2 steht die folgende statistische Aufstellung zur Verfügung. Die Aufstellung wurde auf der Grundlage der Einsätze des Jahres 2013 erarbeitet. Anzahl der Einsätze
Anzahl EK min. Gruppe
Anzahl EK min. Staffel
von 6 - 18 Uhr
49
0
4
von 18 - 6 Uhr
58
2
13
von 6 - 18 Uhr
2
0
ja
von 18 - 6 Uhr
2
0
ja
Ortsfeuerwehr
Anzahl EK kl. als Staffel
Gollma
Schwerz / Dammendorf
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Anzahl der Einsätze
Anzahl EK min. Gruppe
Anzahl EK min. Staffel
von 6 - 18 Uhr
31
3
8
von 18 - 6 Uhr
32
4
13
von 6 - 18 Uhr
34
1
3
von 18 - 6 Uhr
30
3
9
von 6 - 18 Uhr
33
6
4
von 18 - 6 Uhr
12
3
4
von 6 - 18 Uhr
69
2
13
von 18 - 6 Uhr
43
3
8
von 6 - 18 Uhr
22
4
11
von 18 - 6 Uhr
24
7
13
von 6 - 18 Uhr
16
0
1
von 18 - 6 Uhr
7
0
0
von 6 - 18 Uhr
19
9
4
von 18 - 6 Uhr
12
5
6
von 6 - 18 Uhr
36
19
17
von 18 - 6 Uhr
35
25
10
von 6 - 18 Uhr
38
0
4
von 18 - 6 Uhr
26
0
2
von 6 - 18 Uhr
31
9
3
von 18 - 6 Uhr
34
12
18
von 6 - 18 Uhr
78
37
26
von 18 - 6 Uhr
49
24
14
Mo - Fr von 6 - 18 Uhr
35
0
6
29
Mo - Fr von 18 - 6 Uhr
30
6
15
9
Wochenende
23
4
16
3
Ortsfeuerwehr
Anzahl EK kl. als Staffel
Braschwitz
Landsberg
Zwebendorf
Gütz
Oppin
Hohenthurm
Queis
Spickendorf
Peißen
Zöberitz
Reinsdorf
Niemberg
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Anzahl der Einsätze
Anzahl EK min. Gruppe
Anzahl EK min. Staffel
von 6 - 18 Uhr
21
5
5
von 18 - 6 Uhr
15
10
2
Ortsfeuerwehr
Anzahl EK kl. als Staffel
Sietzsch
Anhand der vorliegenden Statistik und der Festlegungen der Alarm- und Ausrückeordnung wird davon ausgegangen, dass alle Einsätze abgearbeitet werden können. Die durchgängige Einhaltung ist aufgrund der geringen Tageseinsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren nicht gesichert. Die Wahrscheinlichkeit der Einhaltung der Anforderung ist in den Ausrückebereichen der Ortsfeuerwehren Spickendorf und Reinsdorf am größten und in Hohenthurm, Gollma, Schwerz/Dammendorf, Peißen und Niemberg grundsätzlich tagsüber nicht gegeben.
Ist die Gemeindefeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle? Die statische Aufstellung im vorhergehenden Abschnitt zeigt, dass zwar außerhalb der Tageseinsatzbereitschaft eine bessere Absicherung gegeben ist, aber eine Erfüllung in allen Ausrückebereichen nicht sichergestellt ist.
Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? In der Gemeinde wird eine Drehleiter vorgehalten. Diese steht am Standort Spickendorf. Mit diesem Hubrettungsgerät ist insbesondere die Absicherung des 2. Rettungsweges für den Ortsteil Landsberg zu gewährleisten, da sich hier augenscheinlich, die meisten Objekte ohne zweiten baulichen Rettungsweg (Wohnhäuser) befinden. Unter Berücksichtigung einer zeitgleichen Alarmierung bei Gebäudebränden ist sicherzustellen, dass die Drehleiter spätestens mit den nachrückenden Kräften anrückt.
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Bewertung der Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehren Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? Ist die Ortsfeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle innerhalb des zugewiesenen Ausrückebereiches? Aus der vorliegenden statistischen Aufstellung (vgl. Abs. C.1.1.1) ist zu entnehmen, dass nur die Ortsfeuerwehr Spickendorf die Anforderung sicherstellt. Tagsüber kann die Ortsfeuerwehr Reinsdorf die Anforderung mit Abstrichen (80 %) erreichen. In allen anderen Feuerwehren ist die Tageseinsatzbereitschaft stark eingeschränkt.
Die Ortsfeuerwehr kam in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr im Rahmen der gleichzeitig alarmierten Kräfte der Gemeindefeuerwehr außerhalb ihres zugewiesenen Ausrückebereiches zum Einsatz? Die vorliegende statistische Auswertung ist hinsichtlich dieser Fragestellung nicht aussagefähig. Im Rahmen der Fortschreibung ist die statistische Aufbereitung zu vervollkommnen.
Ist die Ortsfeuerwehr an Arbeitstagen in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen innerhalb von zwölf Minuten an der Einsatzstelle innerhalb des zugewiesenen Ausrückebereiches? Erfüllt wird die Anforderung ausschließlich von der Ortsfeuerwehr Spickendorf. Eine Erfüllung mit vertretbaren Abstrichen besteht in den Ortsfeuerwehren Oppin (83 %), Queis (92 %), Zöberitz (88 %), Niemberg (87 %) und Sietzsch (80 %). Alle anderen Ortsfeuerwehren haben einen Erfüllungsgrad < 80 %.
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Die Ortsfeuerwehr kam in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen im Rahmen der gleichzeitig alarmierten Kräfte der Gemeindefeuerwehr außerhalb ihres zugewiesenen Ausrückebereiches zum Einsatz? Die vorliegende statistische Auswertung ist hinsichtlich dieser Fragestellung nicht aussagefähig. Im Rahmen der Fortschreibung ist die statistische Aufbereitung zu vervollkommnen.
Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? Siehe Ausführungen im Abschnitt 1.2
Individuelle Bewertung des Risikos - Ermittlung des Brandschutzbedarfs 1 Brandeinsätze - einschließlich Löschwasserversorgung Für die Gewährleistung der Gefahrenabwehr bei der Lösung der der Gemeinde übertragenen Brandschutzaufgaben ist es notwendig, eine allgemeine Schutzzielbestimmung vorzunehmen. Prinzipiell legen die Schutzziele für die Gefahrenabwehr fest, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Art und Weise und mit welchen Mitteln eingegriffen werden soll, um der eingetretenen Situation entgegenwirken zu können. Für den Feuerwehreinsatz sind festzulegen: • die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen, • in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke), • in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll. Erläuterung:
Einheiten der Feuerwehr sind Löschgruppenfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge, die für den Einsatz zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Jede Einheit besteht aus der Mannschaft und den Einsatzmitteln. Die Mannschaftsstärke für die Einheiten ist festgelegt. Sie besteht aus einer Führungskraft und weiteren speziell ausgebildeten Feuerwehrangehörigen (z. B. Löschgruppenfahrzeuge 1:8).
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Die Prioritäten für den Feuerwehreinsatz sind dabei wie folgt zu setzen: 1. Menschenrettung 2. Tierrettung, Bergung von Sachwerten und Schutz der Umwelt, 3. weitere Schadensbegrenzung. Bei der Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Erläuterung:
Für die Gewährleistung der Menschenrettung müssen mindestens 4 speziell ausgebildete Feuerwehrangehörige (Atemschutzgeräteträger) bei den zuerst eintreffenden Kräften der Feuerwehr dabei sein.
Im Weiteren folgen einige Betrachtungen zur Schutzzielfestlegung für die Brandbekämpfung: Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass die Erträglichkeitsgrenze des Menschen für Kohlenmonoxid bei 13 Minuten liegt. Die Reanimationsgrenze liegt bei 17 Minuten. Von diesen Werten lässt sich ableiten, dass die vermisste Person (Modell „kritischer Wohnungsbrand“) spätestens nach 17 Minuten gerettet sein muss. CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit der Verbrennungsdauer
(Quelle: ORBIT- Studie Kapitel 3.4.1 Bild 915)
Festgelegt ist in Sachsen-Anhalt die Eintreffzeit. Auf der Grundlage § 2 (2) BrSchG müssen die erste hilfeleistende Einheit, eine Gruppe oder Kräfte im
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Gruppengleichwert, nach 12 Minuten vor Ort sein. Zeitvorgaben für weitere Kräfte gibt es seitens des Gesetzgebers nicht. Unter Berücksichtigung bekannter Festlegungen anderer Bundesländer ist neben der Gruppe eine weitere Staffel als Reserve für ein Standardereignis an die Einsatzstelle zu schicken. Grundsätzlich muss jede Gemeinde in der Lage sein, dass Standardereignis „kritischer Wohnungsbrand“ mit eigenen Kräften und Mitteln in der vorgegebenen Zeit zu beherrschen. Die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Gemeinde insbesondere durch eine Freiwillige Feuerwehr bedingt, dass der Erreichungsgrad der Schutzzielerfüllung kleiner 100 % sein wird. Das belegen die vorliegenden Ausgangsangaben (vgl. Anlage 1). Unter Berücksichtigung von Festlegungen anderer Bundesländer zum Erreichungsgrad wird dieser für die Stadt Landsberg mit 80 % festgelegt. Dieser unterste Wert ist Zielgröße und bedeutet, bei 80 % der Einsätze ist zu gewährleisten, dass innerhalb 12 Minuten eine Gruppe oder Kräfte mit einem Gruppengleichwert vor Ort sein müssen. Die Differenz zu 100 % ist bedingt durch: • Zeitüberschreitung wegen zu langer Anfahrtswege (z. B. Abgelegene Bebauung); • Zeitüberschreitungen wegen längerer Ausrückezeit der zuständigen Ortsfeuerwehr; • Einschränkungen bei der Personalbereitstellung durch die Ortsfeuerwehr. Für die Schutzzielfestlegung bei der „Technischen Hilfeleistung“ wird Folgendes ausgeführt: Die Standardhilfeleistung ist eine alltäglich Schadenslage im Bereich des Straßenverkehrs. Wesentliche Einsatzmerkmale sind: • Unfall mit einer verletzten Person; • die Person ist eingeklemmt; • Betriebsstoffe treten aus. Eine Standardhilfeleistung ist kräftemäßig so abzusichern, dass die Ersteinsatzmaßnahmen durch eine Ortsfeuerwehr abgesichert werden. Dazu gehören die ersten drei Phasen der Rettung (Sichern, Zugang schaffen,
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lebensrettende Sofortmaßnahmen), die mit der Standardbeladung der Löschfahrzeuge abgesichert werden können. Die nachrückende Einheit muss die Sondertechnik zur Durchführung der Standardhilfeleistung mitführen. Dies sind u. a.: • hydraulisches Rettungsgerät; • Trennschleifer. Mit dieser Technik muss die vierte Phase der Rettung (Befreien) realisiert werden. Diese Geräteausstattung ist beispielsweise auf einem Löschgruppenfahrzeug (LF) mit Zusatzbeladung oder einem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) verlastet. Gemeinden haben eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Die Brandbekämpfung ist neben der technischen Hilfeleistung eine grundlegende Aufgabe der Feuerwehr einer Gemeinde. Die Stadt Landsberg hat eine Freiwillige Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr Landsberg besteht aus 15 Ortsfeuerwehren. Diese stellen den abwehrenden Brandschutz im Gemeindegebiet sicher. Alle Ortsfeuerwehren haben Bestand. Diese Aussage ergibt sich auf der Grundlage Landesbrandschutzgesetzes. Im § 8 (4) BrSchG heißt es dazu:
des
Freiwillige Feuerwehren, einschließlich ihrer Ortsfeuerwehren, dürfen nur mit Zustimmung des Ministeriums des Innern oder einer von ihm bestimmten Behörde aufgelöst werden. Für die Brandbekämpfung stehen die in der Anlage 1 aufgelisteten Kräfte sowie in der Anlage 2 dargestellten Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Aufgrund der Anordnung und Verteilung der vorhandenen Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet ist eine Brandbekämpfung im gesamten Gemeindegebiet grundsätzlich innerhalb der nach Landesbrandschutzgesetz vorgegebenen Frist von 12 Minuten (vgl. § 2 (2) BrSchG) möglich. Diese allgemeine Aussage wird durch die Verfügbarkeit eingeschränkt. Auf der Grundlage der vorhandenen Ausgangsangaben wird eingeschätzt, dass insbesondere am Tage die Einhaltung nicht flächendeckend sichergestellt ist (vgl. Abs. D.7). Durch die Mehrzahl der Ortsfeuerwehren wird die Mindestanforderung, eine Staffel zum Einsatz zu bringen, nicht sichergestellt.
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Nur die Ortsfeuerwehren Reinsdorf, Spickendorf und Zöberitz erfüllen tagsüber die Mindestanforderung. Außerhalb der Tageseinsatzbereitschaft erfüllen alle Ortsfeuerwehren die Mindestanforderung. Einschränkungen der Leistungsbereitschaft für die Brandbekämpfung bestehen ebenfalls in zahlreichen Ortsfeuerwehren, da hier keine ausreichende Anzahl an Atemschutzgeräteträgern zur Verfügung steht (vgl. Abs. D.7). Nur die Ortsfeuerwehren Gütz, Niemberg, Oppin, Reinsdorf, Spickendorf und Zöberitz erfüllen die Anforderungen für den Atemschutzeinsatz. Im Bereich der benannten Ortsfeuerwehren ist immer Nachbarschaftshilfe notwendig. Diese muss aus der Gemeinde (andere Ortsfeuerwehren) kommen oder überörtlich (andere Gemeindefeuerwehren) erfolgen. Für die Gemeinde sind die entsprechenden Festlegungen in der Alarm- und Ausrückeordnung zu formulieren. Die Gesamtheit der Kräfte und Mittel der Freiwilligen Feuerwehr gewährleisten, dass die Mindestanforderung gemäß § 2 (1) MindAusrVO-FF für die Gemeinde erfüllt wird. Für die Gemeinde steht zur Gewährleistung des Grundschutzes mindestens eine Gruppe zur Verfügung. Erläuterung:
Eine Gruppe ist die Mannschaft, die ein Löschgruppenfahrzeug besetzt. Die Gruppe besteht aus dem Gruppenführer als Führungskraft, dem Melder, dem Maschinisten und 3 Trupps. Diese sind der Angriffs-, der Wasser- und der Schlauchtrupp. Jeder Trupp besteht aus einem Truppführer und einem Truppmann. Entsprechend der unterschiedlichen Einsatzaufgaben und Dienststellung in der Gruppe benötigen die Feuerwehrangehörigen eine spezielle Ausbildung.
Kommen Ortsfeuerwehren zum Einsatz, die nicht über ein Löschgruppenfahrzeug verfügen, sind weitere Lösch- und Sonderfahrzeuge bei einem Ereignis zum Einsatz zu bringen, die gewährleisten, dass der Einsatzwert mindestens eines Löschgruppenfahrzeuges erreicht wird. Für staffelbesetzte Löschfahrzeuge bedeutet dies, das mindestens weitere 3 Einsatzkräfte an den Ereignisort herangeführt werden müssen. Erläuterung: Gruppe 1 Gruppenführer 1 Maschinist 1 Melder 3 Truppführer 3 Truppmänner
Staffel 1 Staffelführer 1 Maschinist 2 Truppführer 2 Truppmänner
Mit den vorhandenen Kräften und Mitteln kann die o. a. Mindestanforderung für den Grundschutz in der Gemeinde nach MindAusrVO-FF erfüllt werden, es stehen zurzeit insgesamt
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12 Löschgruppenfahrzeuge und 10 Lösch- und Sonderfahrzeuge zur Verfügung. Ereignisse in Bereichen (vgl. Abs. A.3 Buchstabe b) können aufgrund der Brandausbreitung, Nutzungsart oder der Anzahl der Nutzer Ausmaße annehmen, die über dem Standardereignis / -fall liegen, und mehr Kräfte und Mittel erfordern.
Die Ereignisse in den Bereichen der Industrie und des Gewerbes mit besonderen Risiken lassen keine besondere Häufigkeit erkennen. Für diese Risiken wird keine spezielle Technik (Sondertechnik) vorgehalten. Es kommt ausschließlich die vorhandene Technik der Ortsfeuerwehren zum Einsatz. Die Lösch- und Sonderfahrzeuge sind für die Brandbekämpfung im benannten Bereich geeignet. Die zurzeit vorhandene Tageseinsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren hat zur Folge, dass tagsüber Einsätze über dem Standardeinsatzfall („kritischer Wohnungsbrand“) nicht durch die Gemeindefeuerwehr beherrscht werden können. Grundsätzlich ist davon auszugehen, in solchen Einsatzfällen weitere Kräfte und Mittel überörtlich anzufordern. Der Sachverhalt ist in der Alarm- und Ausrückeordnung zu regeln. Grundsätzlich sind solche Einsätze Einsätze im Rahmen der Nachbarschaftshilfe auf der Grundlage des Landesbrandschutzgesetzes. Kann in der folgenden Planperiode die Tageseinsatzbereitschaft in der Gemeinde nicht so stabilisiert werden, dass auf den Einsatz überörtlicher Kräfte verzichtet werden kann, ist der Einsatz planmäßig und damit mit den betreffenden Gemeinden zu vereinbaren. Außerhalb der Tageseinsatzbereitschaft ist es möglich, die vorhandenen Kräfte und Mittel so zu strukturieren, dass immer 2 Züge zum Einsatzgebracht werden können. Erläuterung:
Der Zug ist eine taktische Einheit im Feuerwehreinsatz. Er wird aus dem Zug trupp (3 Feuerwehrangehörige), einer Gruppe (9 Feuerwehrangehörige), einer Staffel (6 Feuerwehrangehörige) und einer Truppbesatzung (3 Feuerwehrangehörige) unter Führung des Zugführers gebildet und besteht aus 22 Feuerwehrangehörigen. Der klassische Zug bei der Feuerwehr besteht aus ELW, LF, TLF, DLK 23/12. Es sind auch andere Zusammenstellungen an Fahrzeugen möglich.
Konservativ betrachtet, kann mit dieser Struktur ein Einsatz mit 6 C-Rohren durchgeführt werden, d. h. alle möglichen Brandereignisse sind im Wesentlichen zu beherrschen.
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Größere Brandereignisse werden unter Inanspruchnahme überörtlicher Hilfe realisiert. Es wird seitens des Unterzeichners vorgeschlagen, die Freiwillige Feuerwehr Landesberg perspektivisch in drei Züge (Abschnitte) zu gliedern. 1. Zug - nördlich der Bahnstrecke Halle - Magdeburg; 2. Zug - zwischen den Bahnstrecken Halle - Magdeburg und Halle - Bitterfeld; 3. Zug - südlich der Bahnstrecke Halle - Bitterfeld. Ziel dieser Neuordnung ist es: • eine klare Führungshierarchie auszubauen; • die laufende Ausbildung in den Ortsfeuerwehren zu optimieren; • das notwendige gemeinsame Handeln vorzubereiten. Die Neuordnung ist unter Ausnutzung der vorhandenen qualifizierten Führungskräfte vorzunehmen. Eine wesentliche Voraussetzung für wirksame Löscharbeiten ist eine ausreichende Löschwasserversorgung. Diese ist durch die Gemeinde sicherzustellen. Die Anforderung begründet sich auf der Grundlage § 2 (2) Ziffer 1 BrSchG. Darin heißt es: § 2 Aufgaben der Einheitsgemeinden (2) Die Einheitsgemeinden haben dazu insbesondere 1. …, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen.
Um die Anforderung an die Löschwasserversorgung hinsichtlich der bereitzustellenden Löschwassermenge im Bereich des Grundschutzes zu quantifizieren, steht derzeit nur das Arbeitsblatt des DVGW W 405 – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung zur Verfügung. Die erforderlichen Löschwassermengen für den Grundschutz sind in der folgenden Tabelle 1 des Arbeitsblattes ausgewiesen.
Bauliche Nutzung nach § 17 der Baunutzungsverordnung
Zahl der Vollgeschosse (N) Geschossflächenzahl (GFZ) Baumassenzahl (BMZ)
reine Wohngebiete (WR) allgem. Wohngebiete (WA) besondere Wohngebiete (WB) Mischgebiete (MI) Dorfgebiete (MD)
Gewerbegebiete (GE)
Kerngebiete (MK)
Industriegebiete (GI)
N≤3
N>3
N≤3
N=1
N>1
-
0,3 ≤ GFZ ≤ 0,7
0,7 < GFZ ≤ 1,2
0,3 ≤ GFZ ≤ 0,7
0,7 < GFZ ≤1
1 < GFZ ≤ 2,4
-
-
-
-
-
-
BMZ ≤ 9
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Löschwasserbedarf bei unterschiedlicher Gefahr der BrandausBreitung *) klein mittel groß
*) Gefahr der Brandausbreitung klein mittel
groß
m³ / h
m³ / h
m³ / h
m³ / h
48 96 96
96 96 192
48 96 96
96 96 192
m³ / h
m³ / h 96 192 192
überwiegende Bauart feuerbeständige, hochfeuerhemmende oder feuerhemmende Umfassungen, harte Bedachungen Umfassungen nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend, harte Bedachungen oder Umfassungen feuerbeständig oder feuerhemmend, weiche Bedachungen Umfassungen nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend; weiche Bedachungen, Umfassungen aus Holzfachwerk (ausgemauert). stark behinderte Zugänglichkeit, Häufung von Feuerbrücken usw.
Für die Gemeinde ergeben sich grundsätzlich zwei Löschwassermengen 48 m³/h (800 l/min); 96 m³/h (1.600 l/min), die für die Dauer von zwei Stunden bereitzustellen sind. Die genaue Menge ist in Abhängigkeit von der Bebauung und der Nutzung festzulegen. Für die abgelegene Bebauung (Ansiedlungen von 2 bis 10 Anwesen) gilt ungeachtet der Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung die Anforderung von 48 m³/h (800 l/min) für die Dauer von zwei Stunden. Aufgrund der Bebauung und der Gefahr der Brandausbreitung ist im überwiegenden Gemeindegebiet eine Löschwassermenge von 48 m³/h (800 l/min) bereitzustellen. Höhere Mengen werden nur in Teilen des Ortsteiles Landsberg notwendig. Bereitzustellende Löschwassermengen > 96 m³/h sind für ausgewählte Standorte (Gewerbe- und Industriegebiet) im Verantwortungsbereich der Gemeinde vorzuhalten.
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Hinsichtlich der Bereitstellung von Löschwassermengen liegen in der Anlage 5 verwertbare Zahlen vor. Folgende Darstellungen sind zu beachten: Für das Gebiet Hohenthurm ist nach Fertigstellung des Bahnüberganges (Leitungsverengung) nochmals eine Vergleichsmessung durchzuführen. Für das Gebiet Gollma ist die Installation von Löschwasserbrunnen abzuprüfen (veraltete Netze, Prüfergebnisse siehe Anlage). Im Gewerbegebiet Sietzsch ist die Miteinbeziehung der Regenrückhaltebecken zur Löschwasserversorgung zu organisieren.
Technische Hilfeleistung Grundsätzlich führen alle Ortsfeuerwehren die Geräteausstattung für den Ersteinsatz bei der Standardhilfeleistung mit. Diese Mindestausstattung besteht aus: • Geräten für die einfache technische Hilfeleistung (z. B. Handwerkzeug); • Sanitäts- und Wiederbelebungsgeräten (z. B. Verbandskasten); • Beleuchtungs- und Signalgeräten. Diese Ausrüstung ist auf jedem normgerechten Löschfahrzeug vorhanden. Für die Standardhilfeleistung steht folgende Ausrüstung für die nachrückenden Kräfte in folgenden Ortsfeuerwehren zur Verfügung: Ortsfeuerwehr Gütz Landsberg
Fahrzeug TSF-W VRW
Niemberg Oppin Peißen Queis Reinsdorf Sietzsch
TLF 24/50 LF 16 LF 16/12 TLF 16/25 HLF 20/16 LF 8/6
Gerät hydr. Rettungsgerät Bj. 1993 hydr. Rettungsgerät Bj. 2008 Rettungszylinder 4x Bj. 2008 hydr. Rettungsgerät Bj. 1994 Hydr. Rettungsgerät Bj. offen Hydr. Rettungsgerät Bj. offen Hydr. Rettungsgerät Bj. 1997 Technik nach DIN / Bj. 2010 Hydr. Rettungsgerät Bj. offen
Die ICE- /IC-Strecken (Halle - Bitterfeld und Halle - Magdeburg) bringen neue Risiken begründet durch den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr. Die Strecke Halle - Bitterfeld wurde als Hochgeschwindigkeitsstrecke grundhaft ausgebaut und besitzt keine schienengleichen Übergänge mehr. Die Bahnsicherheitstechnik entspricht dem neuesten Stand der Technik. Die Strecke Halle - Magdeburg wurde ertüchtigt. Schienengleiche Übergänge sind vorhanden.
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Die Strecke Halle - Eilenburg wurde streckenweise ertüchtigt. Schienengleiche Übergänge sind vorhanden. Auf allen Bahnstrecken sind Bahnhöfe vorhanden, wo Ausweichgleise und Schienenwechsel vorhanden sind. Mit der vorhandenen Hilfeleistungstechnik sind die betreffenden Ortsfeuerwehren in der Lage Hilfe zu leisten (z. B. Verkehrsunfälle schienengleichen Bahnübergängen) oder einen Ersthilfeleistungseinsatz zur Menschenrettung (z. B. Betriebsunfälle im DB AG-Bereich) zu sichern. Aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit von o. a. Ereignissen insbesondere im Netzbereich der DB AG, hier müssen erst alle vorhandenen Sicherheitssysteme versagen, ist die Vorhaltung von Sondertechnik durch die Gemeinde nicht erforderlich. Die Bewertung ist in Übereinstimmung mit dem Runderlass - Richtlinie Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen der Eisenbahnen vom 14.12.2011. Eine Bewertung der technischen Hilfeleistung auf dem Wasser ist nicht erforderlich, da keine beurteilungsrelevanten Gewässer in der Gemeinde vorhanden sind. Die vorhandenen Schlauchboote sind für zu erwartende Ereignisse ausreichend.
Gefahrstoffeinsätze Aufgetretene Gefahrstoffeinsätze in der Vergangenheit konnten mit der vorhandenen Ausrüstung abgearbeitet werden. Die Infrastruktur hat keine Gefährdungen, die Gefahrstoffeinsätze äußerst wahrscheinlich (mehrmals im Jahr) machen, so dass in der Gemeinde keine Sondertechnik vorgehalten wird. Die zum Einsatz kommenden Kräfte handeln auf der Grundlage der FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz unter Berücksichtigung der Einsatzregeln. Erfordert die tatsächliche Lage vor Ort spezielle Einsatzmittel, so sind diese über die Leitstelle abzufordern. Zum Einsatz kommt der Gefahrgutzug des Landekreises. Aufgrund der äußerst geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von Einsätzen, die Spezialtechnik erfordert, kommen Kräfte und Mittel anderer Feuerwehren auf der Grundlage der im Landesbrandschutzgesetz geregelten Hilfe zum Einsatz.
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Strahlenschutzeinsätze Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen sind im Gemeindegebiet keine Strahlungsquellen in Betrieben und Einrichtungen vorhanden. Ein Ereignis im Bereich des öffentlichen Verkehrs ist nicht auszuschließen, aber im Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit anderer Ereignisse höchst unwahrscheinlich. Aufgrund der sehr geringen Eintrittwahrscheinlichkeit eines Strahlenschutzunfalles ist es nicht erforderlich, Sonderfahrzeuge und -technik im Gemeindegebiet vorzuhalten. Für Strahlenschutzeinsätze wird Gefahrgutzug des Landkreises über die Leitstelle alarmiert. Aufgrund der äußerst geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von Einsätzen, die Spezialtechnik erfordert, kommen Kräfte und Mittel anderer Feuerwehren auf der Grundlage der im Landesbrandschutzgesetz geregelten Hilfe zum Einsatz.
Fahrzeugausstattung für den überörtlichen Einsatz Folgende Feuerwehrfahrzeuge der Gemeinde sind vom Landkreis in der Feuerwehrbereitschaft für den überörtlichen Einsatz eingeplant: Ortsfeuerwehr
Typ
Einsatzzweck
Reinsdorf Braschwitz
HLF 20/16 MTW
Niemberg
LF 16TS
KatS Fachdienst Brandschutz I Fachdienst Brandschutz I
voraussichtliche Anzahl der Einsätze 3 3 3
Fahrzeuge für mehrere Gemeinden aufgrund der interkommunalen Zusammenarbeit Solche Fahrzeuge sind in der Gemeinde und benachbarten Gemeinden nicht vorhanden.
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Fahrzeugkonzeption – Zusammenfassung In der folgenden Betrachtung werden nur Verantwortungsbereich der Gemeinde einer bewertet.
die Fahrzeuge, die im Beschaffung unterliegen,
Die Bewertung der Entwicklung des Fahrzeugbestandes erfolgt unter Beachtung der folgenden Kriterien: Da keine Normative für die Nutzungsdauer von Lösch- und Sonderfahrzeugen im Land Sachsen-Anhalt bestehen, wird bei der perspektivischen Fahrzeugplanung von 30 Jahren ausgegangen. Nach dieser Zeit ist der technische und moralische Verschleiß so groß, dass eine Ersatzbeschaffung gerechtfertigt ist. Für andere Fahrzeuge (z. B. MTW, ELW) wird von einer 20- jährigen Nutzungsdauer ausgegangen. Die angegebenen Werte beruhen auf Erfahrungswerten, die bei der Erstellung gleichartiger Dokumente (ca. 25) gesammelt worden, und anderen bekannten normativen Festlegungen (z. B. Berlin - 14 Jahre Nutzung in der Berufsfeuerwehr, danach mindestens gleiche Zeit in der FF). Eine ordnungsgemäße Instandhaltung während der Nutzung und Einhaltung aller Untersuchungstermine (TÜV, ASU, Sonderuntersuchungen) wird für die Bewertung unterstellt. Es gehört nicht zum Auftragsgegenstand der Ausarbeitung, die Einhaltung zu überprüfen. Die festgelegte Bewertungsgrundlage schließt nicht aus, dass Beschaffungen auf der Grundlage einer Einzelfallbeurteilung in anderen Zeitintervallen realisiert werden. Mögliche Gründe für solche Abweichungen können beispielsweise das Erlöschen der Pflicht der Ersatzteilbereitstellung oder eine wesentlich höhere Nutzungsfrequenz sein. Unabhängig vom Fahrzeugkonzept wird es erforderlich sein, technische Aggregate in kürzeren Abständen zu beschaffen. Dies betrifft insbesondere Geräte der erweiterten technischen Hilfe. Die Beschaffung ist abhängig von der allgemeinen Fahrzeugentwicklung. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache ist eine Planung im Rahmen dieser Bedarfsermittlung nicht weiter zu untersetzen. Aus der Sicht des Unterzeichners wird auf eine separate Planung von Feuerlöschpumpen (tragbar) und wasserführenden Armaturen verzichtet, da diese keine Nutzungsdauer haben, die nicht mindestens der des Fahrzeuges entspricht. In der Gemeinde sind folgende Fahrzeuge vorhanden, für die sich unter Berücksichtigung der o. a. Kriterien folgende theoretische Nutzungsdauern ergeben:
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Ortsfeuerwehr
Fahrzeug
Braschwitz
LF 8-TS8-STA TSF-W MTW LF 8-TS8-STA TLF 24/50 (Tatra) TSF-W MTW LF8-TS8-STA TLF 16/24 TLF 16/25 VRW LF 16 TS TLF 24/50 MTW LF 16 MTW LF 16/12 KdoW LF 8-TS8-STA TLF 16/25 ELW 1 LF 8/6 TSF MTW LF 16 TS DLK 23/12 MTW TSF TLF 16/25 MTW LF 16TS W 50 MTW
Gollma Gütz Hohenthurm Landsberg
Niemberg
Oppin Peißen Queis Reinsdorf Sietzsch
Spickendorf
Schwerz/ Dammendorf Zöberitz Zwebendorf
Baujahr maximale Nutzungsdauer 1978 2008 1997 2027 ???? ? 1964 1994 1989 2019 1994 2024 1995 2015 1975 2005 1994 2024 1992 2022 1990 2020 1990 2020 1995 2025 2009 2029 1980 2010 2010 2030 1993 2023 1996 2016 1980 2010 1997 2027 1996 2016 1997 2027 1994 2024 1991 2011 1982 2012 1976 2006 2002 2022 2001 2031 1974 2004 1991 2011 1977 2007 1999 2019
Der vorhandene Fahrzeugpark ist stark überaltert. Ca. 50 % aller Fahrzeuge hat die maximale Nutzungsdauer erreicht bzw. hat diese bis zu 9 Jahre überschritten. Unter Berücksichtigung der personellen Voraussetzungen und der damit verbundenen Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehren wird folgendes vorgeschlagen:
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Das LF8-TS8-STA in Braschwitz wird nicht ersetzt. Der Unterzeichner geht nicht davon aus, dass perspektivisch mehr Personal zur Verfügung stehen wird, um zwei Fahrzeuge normgerecht am Standort besetzen zu können. Zusammen mit der Ortsfeuerwehr Zöberitz können im Rendezvousverfahren die Anforderungen erfüllt werden. Es wird empfohlen, das Fahrzeug stillzulegen. Dabei zu beachten ist, dass das Fahrzeug hinsichtlich der allgemeinen Sicherheitsstandards (Personensicherheit auf der Ladefläche) nicht dem Stand der Technik entspricht Für das LF 8-TS8-STA in Gollma ist ein Ersatz zu planen. Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten: • die Umsetzung von Technik von Ortsfeuerwehren, die vorhandene Technik nicht normgerecht besetzen können (mögliche Umsetzungen im neu zu ordnenden Bereich LF von Peißen nach Gollma, TSF von Sietzsch nach Peißen); • eine Ersatzbeschaffung. Über die Verfahrensweise muss der Stadtrat entscheiden. Grundlage sollte eine langfristige Personalprognose bilden. Seitens der Stadtverwaltung wird die Umsetzung des TSF aus Sietzsch favorisiert. Über eine mögliche Ersatzbeschaffung des TLF 24/50 (Tatra) ist nach Abschluss der Löschwasseranalyse zu befinden. Auf der Grundlage der dann vorhandenen Ergebnisse ist auch über die Größe des TLF zu entscheiden. Am Standort Hohenthurm ist zurzeit kein Personal vorhanden, um ein Löschfahrzeug normgerecht zu besetzen. Dazu würden mindestens 12 Feuerwehrangehörige (Ist: 10) benötigt. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache wird empfohlen, dass vorhandene Fahrzeug im Bewertungszeitraum weiterzubetreiben. Aus der Sicht des Unterzeichners ist auf der Grundlage einer durchzuführenden Personalstudie zu entscheiden, ob • ein Ersatz am Standort erfolgt; • am Standort ein MTW für die Zusammenarbeit mit einer anderen Ortsfeuerwehr stationiert wird; • die Ortsfeuerwehr mit einer benachbarten Ortsfeuerwehr zusammengeführt wird. Für den Standort Oppin wird als Ersatzbeschaffung für das LF und den VRW (RW) die Beschaffung eines HLF 20 vorgeschlagen. Diese Beschaffung ist in die Haushaltplanung einzuordnen.
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Die Ortsfeuerwehr Oppin ist zurzeit in der Lage mit dem vorhandenen Personal dieses Fahrzeug normgerecht zu besetzen. Die Personalsituation wird mit der perspektivischen Besetzung nur eines Fahrzeuges entspannt und der haushalttechnische Unterhaltungsaufwand wird nahezu halbiert. Am Standort Queis ist mit dem vorhandenen Personal eine normgerechte Besetzung beider vorhandener Fahrzeuge nicht sicherzustellen (Soll: 30; Ist: 22). Es wird vorgeschlagen, das LF 8-TS8-STA weiter zu betreiben, um ggf. eine Wasserförderung über lange Wegstrecke zu gewährleisten. Für den Ersteinsatz steht die Staffelbesatzung des TLF zur Verfügung, die mit Sietzsch und Zwebendorf zusammenwirken können. Auf der Grundlage einer durchzuführenden Personalstudie und des einsatztaktischen Zusammenwirkens mit der Ortsfeuerwehr Sietzsch ist im Rahmen der Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfes über einen Ersatz zu entscheiden. Die maximale Nutzungsdauer des LF 16TS in der Ortsfeuerwehr Spickendorf wurde im vergangenen Jahr erreicht. Unter dem Gesichtspunkt, dass der Ersatz der LF 8 Typ Robur LO aus Sicherheitsgründen Priorität haben muss, wird ein Weiterbetrieb des vorhandenen LF 16TS vorgeschlagen. Über einen möglichen Ersatz ist im Ergebnis der Personalprognose für die Zukunft im Rahmen einer Fortschreibung zu befinden. Es wird vorgeschlagen, die Umsetzung des TLF 16/25 aus Landsberg vorzunehmen. Die vorhandene Drehleiter wird zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges insbesondere in Landsberg und für Brandbekämpfungsmaßnahmen im Gewerbegebiet Landsberg benötigt. Eine Ersatzbeschaffung ist zu planen. Unter Berücksichtigung der Nutzungsfristen der Hydraulikschläuche ist die Ersatzbeschaffung einzuordnen. Das vorhandene TLF 16/25 am Standort Zöberitz hat seine Nutzungsdauer überschritten und es ist eine Ersatzbeschaffung notwendig. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der Fortschreibung eine Entscheidung zur Fahrzeugart herbeizuführen. Diese Entscheidung wird wesentlich vom Ergebnis der Löschwasseranalyse abhängig sein. Am Standort Zwebendorf ist ebenfalls eine Beschaffung erforderlich. Aufgrund der vorhandenen Personalsituation ist die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges nicht zu empfehlen, da gerade die Mindestbesetzung für ein Staffelfahrzeug personell erreicht wird. Die Entscheidung für die Beschaffung ist nach Durchführung einer Personalstudie zu treffen. Eine Beschaffung durchzuführen, setzt perspektivisch eine personelle Absicherung voraus.
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An Standorten Sietzsch und Zöberitz befinden sich ein MTW, dessen Nutzungsfrist abgelaufen ist. Eine Ersatzbeschaffung ist zu planen. Hinsichtlich der Priorität sind die beiden Löschfahrzeuge höher einzuordnen. Perspektivisch ist einzuplanen, dass jeder Zug (Abschnitt) über ein Führungsmittel verfügt. Die Beschaffung ist entsprechend der Strukturumsetzung und der personellen Sicherstellung zu planen. Priorität in der Beschaffung haben prinzipiell Lösch- und Sonderfahrzeuge. Unter Berücksichtigung der o. a. Ausführungen ergeben sich mittelfristig folgende Anforderungen: Ortsfeuerwehr
Fahrzeug
Braschwitz
TSF-W MTW TSF TLF (Tatra) TSF-W MTW LF8-TS8-STA TLF 16/24 TLF 16/25 VRW LF 16 TS TLF 24/50 MTW LF 16 MTW LF 16/12 KdoW LF 8-TS8-STA TLF 16/25 ELW 1 LF 8/6 MTW LF 16 TS DLK 23/12 MTW TSF
2024 2015 2005 2024 2022 2020 2020 2025 2029 2010 2030 2023 2016 2010 2027 2016 2027 2011 2012 2006 2022 2031
TLF 16/25 MTW
2004 2011
Gollma
Gütz Hohenthurm Landsberg
Niemberg
Oppin Peißen Queis Reinsdorf Sietzsch Spickendorf
Schwerz/ Dammendorf Zöberitz
maximale Nutzungsdauer 2027 ? 2024 24/50 2019
Geplante Ersatzbeschaffung 3
)
Entscheidung nach Löschwasseranalyse 3
) nein 1)
2019
nein nein 4)
3
) Umsetzung LF 2) 2015
2017 3 )
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Ortsfeuerwehr
Fahrzeug
Zwebendorf
LF 16TS W 50 MTW
1
) ) 3 ) 2
4
)
maximale Nutzungsdauer 2007 2019
Geplante Ersatzbeschaffung 2015
personell keine Ersatzbeschaffung; angestrebte Entwicklung mit Zwebendorf Die Umsetzungsentscheidung ist noch zu präzisieren. Die Ersatzbeschaffung der MTW erfolgt nach den realisierten Maßnahmen im Bereich der Lösch- und Sonderfahrzeuge zurzeit Weiternutzung perspektivisch Aussonderung
Personalkonzeption – Zusammenfassung In diesem Abschnitt wird die Personalsituation unter Berücksichtigung der vorhandenen Ist-Struktur bewertet. Es wird davon ausgegangen, dass bis zur planmäßigen Fortschreibung keine grundsätzlichen strukturellen Veränderungen wirksam werden. Ausgangspunkt für die Bewertung des Personals ist alte MindAusrVO-FF vom 09.09.1996. Auf der Grundlage dieser Verordnung waren die Feuerwehren der Gemeinde Feuerwehren mit Grundausstattung oder Feuerwehren mit Stützpunktausstattung. Die Einsatzstärke wurde mit jeweils einer Staffel (1/5) und einer Gruppe (1/8) angegeben. Die Mindeststärke der Feuerwehr wurde mit 18 bzw. 27 aktiven Mitgliedern festgelegt. Dies entsprach einer dreifachen Besetzung der Funktionen. Auf der Grundlage der jetzt gültigen MindAusrVO-FF gibt es diese Unterscheidung nicht mehr. Vorgegeben wird, eine Ortsfeuerwehr muss eine Einsatzstärke mindestens einer Staffel und die Gemeinde mindestens einer Gruppe haben. Die Anzahl der vorzuhaltenden Kräfte (Mindeststärke) ist nicht mehr geregelt. In der MindAusrVO-FF ist die Anzahl der zu besetzenden Funktionen aus der Risikoanalyse zu ermitteln. Die Besetzung der Funktionen bleibt offen. Aus der Sicht des Unterzeichners wird für die weitere Bewertung der Feuerwehren davon ausgegangen, dass die zu besetzenden Funktionen mindestens doppelt als unterste Grenze abgesichert werden müssen. Diese Aussage wird aus der Kenntnis der Herangehensweise anderer Bundesländer an die Brandschutzbedarfsbestimmung getroffen.
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Jede Ortsfeuerwehr benötigt mindestens • zwei Führungskräfte mit mindestens einer Gruppenführerqualifikation; • zwei Maschinisten; • vier Truppführer; • vier Truppmänner. • Für die Brandbekämpfung müssen mindestens 8 Atemschutzgeräteträger (AGT) zur Verfügung stehen. Die o. a. Aussage gilt für ein Staffelfahrzeug und muss für andere Fahrzeuge entsprechend angepasst werden. Mit folgenden Ansätzen für eine Mindeststärke ist zu arbeiten: Fahrzeug LF / HLF TLF -Tr DLK
GF ¹) 2 2 2
Ma 2 2 2
Trf 6
Trm 8 ²) 2
ASGT 8 4
¹) - Bei der Besetzung von Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass eine selbständig handelnde Einheit immer von einer Führungskraft mit mindestens Gruppenführerqualifikation geführt wird. ²) - Die Aufstellung der Truppmänner bei Löschgruppenfahrzeugen geht davon aus, dass es sich um die Truppmänner der drei Trupps (Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp) sowie den Melder handelt. Diese Aussage trifft für alle weiteren Tabellen zu.
Bevor eine Betrachtung der einzelnen Ortsfeuerwehren vorgenommen wird, folgende Empfehlung: Aus der Sicht des Unterzeichners wird empfohlen, für alle Ortsfeuerwehren eine Personalstudie zu erarbeiten. Schwerpunkte bei der Erstellung zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr müssen sein: • Qualifikation (vorhandene / Zielfestelegung); • Zeitpunkt des theoretischen Ausscheidens Feuerwehrdienst; • Tagesverfügbarkeit; • mögliche Übernahmen aus der Jugendfeuerwehr.
aus
dem
aktiven
Unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes der Ortsteilfeuerwehren (vgl. § 8 (4) BrSchG LSA) ergibt sich für die einzelnen Ortsfeuerwehren folgendes Bild:
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Braschwitz
LF8-TS8 TSF-W Soll Ist Erläuterung:
GF 2 2 4 4
Ma 2 2 4 5
Trf 6 4 10
Trm 8 4 12 15
AGT 8 8 16 7
Einsatzkräfte 18 12 30 19
Für alle folgenden Aufstellungen ist in der Spalte GF die Summe aller Führungskräfte in der Ortsfeuerwehr aufgeführt (VF+ZF+GF laut Anlage 3). Die Spalte Einsatzkräfte ist die Summe aus den Spalten GF und Trf/Trm. MA und ASGT sind absolute Angaben.
Die Aufstellung zeigt, dass die Ortsfeuerwehr nicht in der Lage ist, beide vorhandenen Fahrzeuge normgerecht zu besetzen. Wird wie vorgeschlagen das LF stillgelegt, ist von einer normgerechten Besetzung auszugehen.
TSF-W Soll Ist
GF 2 2 4
Ma 2 2 5
Trf 4 4
Trm 4 4 15
AGT 8 8 7
Einsatzkräfte 12 12 19
Es ist mindestens ein AGT aus dem Personalbestand zu qualifizieren, um die Mindestvoraussetzung zu erfüllen. Tagsüber ist die Ortsfeuerwehr nur bedingt leistungsfähig, da die vorgeschriebene Staffelbesetzung nicht gewährleistet werden kann. Mit nur 2 AGT ist ein qualifizierter Löscheinsatz nicht möglich. Gollma
LF8-TS8 TLF 24/50 Soll Ist
GF 2 2 4 3
Ma 2 2 4 4
Trf 6
Trm 8 2 10
6 28
AGT 8 4 12 7
Einsatzkräfte 18 6 24 31
Eine normgerechte Besetzung beider Fahrzeuge ist zahlenmäßig abzusichern. Um das selbständige Handeln der Fahrzeuge sicherzustellen sind weitere Qualifizierungen notwendig. Es sind mindestens 1 Gruppenführer und 5 AGT aus dem Personalbestand zu qualifizieren.
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Eine Tageseinsatzbereitschaft ist mit 2 Feuerwehrangehörigen nicht gegeben. Bedingt steht das TLF als Wasserträger zur Verfügung (nur 1 Ma). Gütz
TSF-W Soll Ist
GF 2 2 4
Ma 2 2 8
Trf 4 4
Trm 4 4 13
AGT 8 8 8
Einsatzkräfte 12 12 17
Die vorhandene Technik kann mit qualifiziertem Personal besetzt werden. Die Mindestvoraussetzungen sind erfüllt. Eine Tageseinsatzbereitschaft ist mit 2 Feuerwehrangehörigen nicht gegeben. Hohenthurm
LF8-TS8 Soll Ist
GF 2 2 1
Ma 2 2 3
Trf 6 6
Trm 8 8 7
AGT 8 8 1
Einsatzkräfte 18 18 10
Mit den vorhandenen personellen Voraussetzungen ist die Ortsfeuerwehr nicht leistungsfähig. Eine Tageseinsatzbereitschaft ist nicht vorhanden. Es ist aus dem vorhandenen Personal die Qualifizierungsbereitschaft zu ermitteln. In Auswertung der durchzuführenden Personalstudie ist über die weitere Entwicklung dieses Standortes zu entscheiden. Landsberg Unter Berücksichtigung der personellen Voraussetzungen wird eine konservative Bewertung vorgenommen und nur die Besetzung der gemeindeeigenen Fahrzeuge angesetzt.
TLF 16/25 TLF 16/24 VRW Soll Ist
GF 2 2 4 2
Ma 2 2 2 6 3
Trf 4 2 6 8
Trm 4 2
AGT 8 4
6
12 7
Einsatzkräfte 12 6 4 20 10
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Die Ortsfeuerwehr Landsberg ist nicht in der Lage die vorhandene Technik normgerecht zu besetzen. Es steht nicht genügend Personal zur Verfügung, die beschriebene Mindestvoraussetzung zu erfüllen. Die Ortsfeuerwehr Landsberg hat mit 5 Einsatzkräften und 2 AGT tagsüber und mit 10 Einsatzkräften und 7 AGT außerhalb der Tageseinsatzbereitschaft eine bedingte Leistungsfähigkeit. Mit der vorgeschlagenen Technikumsetzung nach Spickendorf ist die Ortsfeuerwehr Landsberg weiter arbeitsfähig.
TLF 16/24 VRW Soll Ist
GF 2 2 2
Ma 2 2 4 3
Trf 2 2
Trm 2
AGT 4
2
4 7
Einsatzkräfte 6 4 10 10
Trm 8 2 10
AGT 8 4 12 8
Einsatzkräfte 18 6 24 22
8
Niemberg
LF 16TS TLF 24/50 Soll Ist
GF 2 2 4 3
Ma 2 2 4 8
Trf 6 6 19
Mit dem vorhandenen Personal ist die Ortsfeuerwehr Niemberg nicht jederzeit in der Lage die vorhandene Technik normgerecht zu besetzen. Aufgrund fehlender ausgebildeter Führungskräfte und AGT ist mit Einschränkungen der Leistungsfähigkeit zu rechnen. Die Ortsfeuerwehr Niemberg hat mit 5 Einsatzkräften und 2 AGT tagsüber eine bedingte Leistungsfähigkeit. Oppin
LF 16TS Soll Ist
GF 2 2 3
Am Standort Oppin sicherzustellen.
Ma 2 2 9 ist
Trf 6 6
Trm 8 8 18
eine
qualifizierte
AGT 8 8 13 Besetzung
Einsatzkräfte 18 18 21 der
Technik
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Die Tageseinsatzbereitschaft ist an diesem Standort nur bedingt sichergestellt (5 Feuerwehrangehörige / 2 AGT). Peißen
LF 16/12 Soll Ist
GF 2 2 3
Ma 2 2 3
Trf 6 6
Trm 8 8 8
AGT 8 8 2
Einsatzkräfte 18 18 11
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Feuerwehrangehörigen ist eine Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehr nicht sichergestellt. Es fehlen 7 Funktionen. Der qualifizierte Löscheinsatz kann nicht selbständig durchgeführt werden, da insgesamt nur 2 AGT zur Verfügung stehen. Es ist geeignetes Personal für die Mitarbeit in der Feuerwehr zu gewinnen und es sind Qualifizierungsmaßnahmen zu organisieren. Die Tageseinsatzbereitschaft ist nicht gewährleistet. Auch bei Realisierung einer vorgeschlagenen Fahrzeugumsetzung werden diebeschriebenen Mindestanforderungen nicht sichergestellt (doppelte Staffelbesatzung). Queis
LF8-TS8 TLF 16/25 Soll Ist
GF 2 2 4 3
Ma 2 2 4 6
Trf 6 4 10
Trm 8 4 12 18
AGT 8 8 16 7
Einsatzkräfte 18 12 30 22
Die Ortsfeuerwehr Queis ist nicht in der Lage die vorhandene Technik normgerecht zu besetzen. Aus dem Personalbestand sind weitere AGT (mindestens 1) zu qualifizieren. Die Tageseinsatzbereitschaft ist bedingt sichergestellt. Der qualifizierte Löscheinsatz ist tagsüber nicht möglich (keine AGT).
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Reinsdorf LF 1) Soll Ist
GF 2 2 3
Ma 2 2 5
Trf 6 6
Trm 8 8 22
AGT 8 8 8
Einsatzkräfte 18 18 25
1
)Das vorhandene LF gehört nicht zum Fahrzeugbestand der Gemeinde.
Die normgerechte Fahrzeugbesetzung ist sicherzustellen und es ist ausreichend qualifiziertes Personal für die Einhaltung der Mindestvoraussetzungen vorhanden. Die Mindestvoraussetzung für die Tageseinsatzbereitschaft wird erfüllt. Abstriche bestehen bei der Gewährleistung des Atemschutzes (nur 6 AGT). Im KatS-Fall ist die Ortsfeuerwehr Reinsdorf nicht für den örtlichen abwehrenden Brandschutz verfügbar. Sietzsch
LF 8/6 TSF Soll Ist
GF 2 2 4 3
Ma 2 2 4 8
Trf 6 4 10
Trm 8 4 12 20
AGT 8 8 16 7
Einsatzkräfte 18 12 30 23
Eine normgerechte Fahrzeugbesetzung ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich. Das Löschgruppenfahrzeug kann qualifiziert besetzt werden. Für den Atemschutz ist mindestens 1 AGT zu gewinnen und auszubilden. Mit 3 Feuerwehrangehörigen abgesichert.
ist
eine
Tageseinsatzbereitschaft
nicht
Spickendorf
LF 16TS DLK 23/12 Soll Ist
GF 2 2 4 3
Ma 2 2 4 11
Trf 6
Trm 8
AGT 8
6
8
8 9
22
Einsatzkräfte 18 4 22 25
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Das qualifizierte Personal ist für eine normgerechte Besetzung der Technik nahezu ausreichend. Es wird empfohlen, eine Führungskraft zu qualifizieren. Die Tageseinsatzbereitschaft ist mit Abstrichen im Atemschutz sichergestellt. Schwerz/Dammendorf
TSF-W Soll Ist Zahlenmäßig vorhanden.
GF 2 2 3 ist
Ma 2 2 11
ausreichend
Trf 4 4
Trm 4 4 19
Personal
für
AGT 8 8 3 eine
Einsatzkräfte 12 12 22
Fahrzeugbesetzung
Ein selbständiger Atemschutzeinsatz ist nicht abzusichern. Es sind weitere Mitglieder der Ortsfeuerwehr als AGT auszubilden. Die Tageseinstzbereitschaft ist nicht sicherzustellen (4 Feuerwehrangehörige / kein AGT). Zöberitz
TLF 16/25 Soll Ist
GF 2 2 3
Ma 2 2 12
Trf 4 4
Trm 4 4 17
AGT 8 8 10
Einsatzkräfte 12 12 20
Die qualifizierte Fahrzeugbesetzung ist in Zöberitz sicherzustellen. Die Tageseinsatzbereitschaft ist mit Abstrichen im Atemschutz gewährleistet. Zwebendorf
LF 16TS Soll Ist
GF 2 2 3
Ma 2 2 4
Trf 6 6
Trm 8 8 9
AGT 8 8 5
Einsatzkräfte 18 18 12
Das vorhandene Fahrzeug kann nicht normgerecht besetzt werden.
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Mit Abstrichen ist bei der Sicherstellung des Atemschutzes zu rechnen. Es sind mindestens 3 Mitglieder der Ortsfeuerwehr zu qualifizieren. Die Tageseinsatzbereitschaft Feuerwehrangehörige).
ist
nicht
gewährleistet
(nur
3
Aus der Personalbewertung geht hervor, dass: • • •
insgesamt ein Personaldefizit von 60 Einsatzkräften für die Besetzung der vorhandenen Technik in den Ortsfeuerwehren besteht; mindestens 9 Führungskräfte an der Landesfeuerwehrschule auszubilden sind; mindestens 63 Atemschutzgerätträger auf Kreisebene zu qualifizieren sind.
Bei Umsetzung vorgeschlagener Technikumsetzung/-außerbetriebnahme relativieren sich diese Zahlen stark (Defizit nur 31 Einsatzkräfte)
Ausstattungskonzeption - Zusammenfassung Zur Vorhaltung einer Feuerwehr ist es erforderlich, dass die Gemeinde die entsprechenden baulichen Anlagen vorhält. Die Anforderungen an die Feuerwehrhäuser ergeben sich auf der Grundlage der DIN 14 092-1 Feuerwehrhäuser; Planungsgrundlagen (2012-04). Die DIN beschreibt die Mindestanforderungen, die heute an einen Feuerwehrhausneubau bestehen. Diese sind im Wesentlichen: • eine beheizbare und ausreichend große Fahrzeughalle; • Umkleidemöglichkeiten (1,2 m² je Feuerwehrangehörigen); • Sanitäranlagen (bis drei Stellplätze min. 1 WC, 2 Urinale, 1 Dusche für Herren und 1 WC und 1 Dusche für Damen); • Schulungsraum. Im Folgenden wird eine grundlegende Bewertung der bestehenden Feuerwehrstandorte vorgenommen, um den Brandschutzbedarf zu bestimmen. Weitergehende, tiefgründige Bewertungen der Bausubstanz erfolgen an dieser Stelle nicht. Sie bedürfen einer separaten und baufachlichen Bewertung.
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Grundsätzlich haben alle Feuerwehrstandorte Bestand und werden auf der o. a. Grundlage beurteilt. Ein Anpassungsverlangen bestehender Gebäude ist nicht rechtsverbindlich geregelt. Als Grundlage für eine weitergehende Bewertung der Feuerwehrhäuser wird für alle Standorte eine Begehung und Einschätzung der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsschutzes durch die zuständige Unfallkasse empfohlen. Aus diesen Einschätzungen sind die Prioritäten für die weitere bauliche Entwicklung der Ortsfeuerwehren abzuleiten. Entsprechend der getroffenen Vorbemerkung stellt sich die Bausubstanz der Ortsfeuerwehren wie folgt dar: Braschwitz Das Feuerwehrhaus am Standort Braschwitz ist neu gebaut. Die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb sind sichergestellt. Die laufende Unterhaltung des Standortes ist haushalttechnisch zu sichern.
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Bild 1 und 2 - Ansichten des Feuerwehrhauses Braschwitz
Gollma
Bild 3 - Ansicht des Feuerwehrhauses Gollma
Das Feuerwehrhaus ist ein Bestandsbau. Ein Dienstbetrieb auf der Grundlage der FwDV 2 ist zu gewährleisten. Die Unterhaltung ist haushalttechnisch zu planen und sicherzustellen.
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Gütz Am Standort Gütz ist ein theoretischer und praktischer Dienstbetrieb auf der Grundlage der FwDV 2 gewährleistet. Die Unterhaltung ist haushalttechnisch zu planen und sicherzustellen.
Bild 4 - Ansicht der Objekte des Feuerwehrstandortes Gütz
Hohenthurm
Bild 5 – Ansicht des Feuerwehrhauses Hohenthurm
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Die Ortsfeuerwehr Hohenthurm ist in einem Mietobjekt untergebracht. Im Zusammenhang mit der zu erstellenden Personalkonzeption ist über die weitere Mietung oder eine andere Entwicklung für den Standort zu entscheiden. Bis zu einer Entscheidung ist die Unterhaltung zu planen und zu gewährleisten. Landsberg
Bild 6 - Ansicht Feuerwehrhaus Landsberg
Am Standort ist die Unterbringung der Technik sichergestellt und es ist ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb möglich. Die Unterhaltung des Standortes ist haushalttechnisch sicherzustellen. Niemberg Die Ortsfeuerwehr Niemberg ist an einem um- und ausgebauten Standort untergebracht. Der Dienstbetrieb ist in diesem Objekt zu sichern. Auf die Nutzung der vorhandenen Absauganlage wird aus der Sicht des Gesundheitsschutzes hingewiesen.
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Die Unterhaltung ist haushalttechnisch zu planen und sicherzustellen.
Bild 7 - Ansicht des Feuerwehrhauses Niemberg
Bild 8 - Blick in die Fahrzeughalle mit Umkleidemöglichkeiten; Absaugung außer Funktion
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Oppin
Bild 9 - Ansicht des Neubaus in Oppin
Der Neubau am Standort Oppin gewährleistet einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb. Dieses Objekt ist das einzige nach zum Zeitpunkt des Baus gültigen Normen errichtete Gebäude (DIN-Feuerwehrhaus). Die Unterhaltung ist haushalttechnisch zu planen und sicherzustellen. Peißen Der Standort Peißen gewährleistet, dass eine Dienstdurchführung auf der Grundlage der FwDV 2 möglich ist. Das gesamte Gebäude weist jedoch erhebliche Defizite im Gesundheits- und Arbeitsschutz auf. Die Unterhaltung ist haushalttechnisch zu planen und sicherzustellen.
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Bild 10 - Ansicht des Feuerwehrhauses Peißen
Bild 11 - Blick in den Umkleideraum; Im Hintergrund ist die Brennstoffbevorratung erkennbar
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Queis
Bild 12 - Ansicht des Standortes Queis
Am Standort ist die Unterbringung der Technik sichergestellt und es ist ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb möglich. Die Unterhaltung des Standortes ist haushalttechnisch sicherzustellen. Reinsdorf Die Ortsfeuerwehr Reinsdorf ist in zwei benachbarten Objekten untergebracht. Der Dienstbetrieb auf der Grundlage der FwDV 2 ist möglich. Die Unterhaltung des Standortes ist haushalttechnisch sicherzustellen.
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Bild 13 - Ansicht des Reuerwehrstandortes Reinsdorf; Fahrzeugstandort
Sietzsch
Bild 14 - Ansicht des Feuerwehrhauses Sietzsch
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Spickendorf
Bild 14 - Ansicht der neuen Fahrzeughalle
Der Standort Spickendorf ist ein um- und ausgebautes Objekt. Ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb ist an diesem Standort durchführbar. Die Unterhaltung des Standortes ist haushalttechnisch sicherzustellen. In der Fahrzeughalle mit zwei Stellplätze stehen drei Fahrzeuge. Für eine anforderungsgerechte Unterbringung ist nach Lösungen zu suchen. Schwerz/Dammendorf Der vorhandene Standort gewährleistet bis zum Ende der Nutzungsfrist des TSF die ordnungsgemäße Unterbringung. Der Dienstbetrieb ist theoretisch und Praktisch nach FwDV 2 durchführbar. Die Unterhaltung des Standortes ist haushalttechnisch sicherzustellen.
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Bild 15 - Ansicht des Feuerwehrstandortes Schwerz/Dammendorf
Zöberitz
Bild 16 - Feuerwehrstandort Zöberitz
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Der Standort Zöberitz gewährleistet einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb. Die Unterhaltung des Standortes ist haushalttechnisch sicherzustellen. Zwebendorf
Bild 17 - Feuerwehrhaus Zwebendorf
Der Standort gewährleistet einen Dienstbetrieb auf der Grundlage der FwDV 2. Die Unterbringung von 3 Fahrzeugen in den vorhandenen Hallen ist nicht vorschriftsmäßig. Für eine anforderungsgerechte Unterbringung ist nach Lösungen zu suchen. Die Unterhaltung des Standortes ist haushalttechnisch sicherzustellen.
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Bild 18 - Blick in die Fahrzeughalle Zwebendorf
Alle aktiven Feuerwehrangehörigen sind im Besitz einer persönlichen Ausrüstung. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Ausrüstungsgegenstände, insbesondere Feuerwehrschutzhelme, normgerecht sein müssen und Nutzungsfristen gelten. Die Einhaltung ist unter Beachtung des Unfallschutzes sicherzustellen.
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Zusammenfassung Auftragsgemäß wurde eine Risikoanalyse erstellt und der Brandschutzbedarf für die Stadt Landsberg erstellt. Die Erarbeitung fand auf der Grundlage der Vorgaben durch das Land Sachsen-Anhalt statt. Die Gemeinde ist Träger einer Freiwilligen Feuerwehr, die zurzeit aus 15 Ortsfeuerwehren besteht. Aufgrund der vorhandenen personellen Voraussetzungen bestehen Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr. Tagsüber ist keine Ortsfeuerwehr selbständig leistungsfähig. Bedingt durch fehlende Qualifizierungen im Atemschutz sind außerhalb der Tageseinsatzbereitschaft die Ortsfeuerwehren Braschwitz, Gollma, Hohenthurm, Landsberg, Peißen, Queis, Sietzsch, Schwerz/Dammendorf und Zwebendorf eingeschränkt oder nicht leistungsfähig. Die Ortsfeuerwehren Hohenthurm, Landsberg und Peißen verfügen nicht über die personelle Mindeststärke von 12 Einsatzkräften. Für den Bestand beträgt das personelle Defizit 60 Einsatzkräfte. Es fehlen 9 ausgebildete Führungskräfte und 63 Atemschutzgeräteträger. Werden vorgeschlagene Technikumsetzungen /-außerbetriebsetzungen vorgenommen, verringert sich das Defizit an Personal auf nur 31 Einsatzkräfte. Es wird vorgeschlagen die Feuerwehr in 3 Züge / Abschnitte zu strukturieren. Diese Abschnitte werden aus den bestehenden Ortsfeuerwehren gebildet. Jeweils 2 Züge können Einsätze bis zu 6 C-Rohren (Großbrände) wirksam bekämpfen. In der Feuerwehr der Gemeinde haben 9 Lösch- und Sonderfahrzeuge sowie 2 Mannschaftstransportwagen ihre theoretischen Nutzungsgrenzen erreicht. Im Planungszeitraum wird der Ersatz / Austausch an folgenden Standorten empfohlen: Für die Ortsfeuerwehr Oppin ist eine Ersatzbeschaffung eines HLF 20 zu planen, da der Betrieb personell untersetzt ist. Das LF 8 am Standort Braschwitz wird empfohlen außer Betrieb zu nehmen. Die Besetzung von 2 Fahrzeugen ist nicht sichergestellt. Am Standort Gollma ist Ersatz erforderlich. Über eine Umsetzung (Ringtausch Peißen – Gollma – Sietzsch) oder eine Ersatzbeschaffung ist im Stadtrat zu entscheiden.
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An den Standort der Ortsfeuerwehr Spickendorf wird empfohlen, das TLF 16/25 von Landsberg als Ersatz für das LF umzusetzen. Die MTW sind zu planen. Die Priorität der Lösch- und Sonderfahrzeuge ist zu beachten. Für die anderen Standorte ist der Ersatz in der Bewertungsperiode weiter vorzubereiten. Die Vorbereitung ist an die Personalprognose und die Löschwasserbereitstellung gebunden. Das Ergebnis der Personalstudie und die vorhandenen Feuerwehrobjekte sind Ausgangspunkt für mögliche Zusammenführungen von Ortsfeuerwehren in der Zukunft.
Leipzig, 03.03.2014
Rainer Walther Dipl.-Ing. für Brandschutz
Ergänzungen zum 03.03.2014 Die Löschwasseranalyse für die Stadt Landsberg wurde beigefügt. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sind fortzusetzen. Im Vorfeld wurde einsatztaktisch der Brandschutz organisiert. Des weiteren wird empfohlen, eine Personalstudie zu erstellen und im Zusammenhang mit den jetzigen Erkenntnissen die weiteren Entwicklungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Landsberg weiter zu gestalten. Im Jahr 2015 ist die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Landsberg zu aktualisieren.
Landsberg, 23.09.2014
Olaf Heinrich Bürgermeister
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