Gefahren- und Risikoanalyse

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland 2017- 2021 _______________________________ Elke Stadeler Bürgermeis...
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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt

Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland 2017- 2021

_______________________________

Elke Stadeler Bürgermeisterin

1

Inhaltsverzeichnis 1.

Einleitung

2

1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5.

2 3 4 5 5 6

1.6. 2.

7

2.1. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.1.4. 2.1.5.

Die Stadt Strausberg Größe, Struktur, Einwohner Flächennutzungen Verkehr Versorgung, Energieträger Bebauung

7 7 8 8 9 10

2.2.

Ermittlung des Gefährdungspotentials Gefahrenart Brand Gefahrenart Technische Hilfeleistung Gefahrenart ABC Gefahrenart Wasser Einsatzgeschehen der Feuerwehr Strausberg

10 10 11 12 13 14

2.2.5.

4.

Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Aufgabenstellung Aufgaben des Trägers der Feuerwehr Aufgaben der Feuerwehr Abkürzungsverzeichnis

Gefahren- und Risikoanalyse

2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.2.4.

3.

Seite

Schutzzielfestlegung

15

3.1. 3.2. 3.3.

15 17 18

Hilfsfrist Mindesteinsatzstärke Erreichungsgrad

Gefahrenabwehrbedarfsplan

19

4.1. 4.1.1. 4.1.2. 4.1.3. 4.1.4. 4.1.5.

19 19 20 23 27 32

Soll-Ist-Struktur-Vergleich Gerätehäuser Ausstattung mit Fahrzeugen Ausstattung mit Technik, Funk, Schutzausrüstung Personal Löschwasserversorgung

5.

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

6.

Anhang

34

2

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

1. Einleitung 1.1

Zielsetzung

Das Hauptziel des Gefahrenabwehrplans ist die Feststellung des Ist-Zustandes des örtlichen Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung und damit die Möglichkeit der Einschätzung, ob und wie die gesetzliche Aufgabenstellung erfüllbar ist.

Es sind die technische Ausstattung, die personelle Absicherung und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr der Stadt Strausberg zu untersuchen. Die dabei festgestellten Lücken und Mängel sind aufzudecken und die notwendigen Maßnahmen zur Abhilfe darzustellen. Es muss herausgearbeitet werden, ob alle Gebiete der Stadt Strausberg durch die Feuerwehr abgedeckt werden können. Mögliche Unterversorgungen sind darzustellen und zu begründen. Die Schlussfolgerung daraus muss sein, ob diese Unterversorgung vertretbar ist oder nicht.

Der aus diesen Ergebnissen zu erarbeitende Gefahrenabwehrbedarfsplan soll eine möglichst flächendeckende Absicherung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung in der Stadt Strausberg aufzeigen. Zu beachten ist hierbei die Verhältnismäßigkeit der aufzubringenden Mittel zur Erreichung der festgelegten Schutzziele im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse. Dabei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine bis in alle Gebiete reichende hundertprozentige Absicherung bei Besonderheiten nicht möglich ist, zu gewährleisten ist die Absicherung des „Normalfalls“.

Der Gefahrenabwehrplan kann nur die tatsächlich erforderlichen Ausstattungen und Investitionserfordernisse darstellen, um die gesetzlich geforderte Mindest-/Grundversorgung zu gewährleisten und langfristig abzusichern.

Unterhalb dieser in der Risikoanalyse festgestellten Mindest-/Grundversorgung sollten der Brandschutz und die technische Hilfeleistung nicht abgesenkt werden, da im Einzelfall mögliche Schadensersatzforderungen oder strafrechtlich relevante Ansprüche an die politischen Entscheidungsträger gestellt werden können.

Bei der komplexen Betrachtung sind auch die überörtliche Hilfe im Brandschutz und die technische Hilfeleistung von wesentlicher Bedeutung. Bei Waldbränden und größeren Schadensereignissen sind die Nachbargemeinden regelmäßig zu unterstützen.

3

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

1.2

Rechtliche Grundlagen

1. Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg (Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) vom 24.05.2004 GVBl.I/04, [Nr. 09], S.197; geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 12], S.202, 206)) 2. Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 30.11.2005 (ABl./05, [Nr. 50], S.1090) 3.

Allgemeine Weisung des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren vom 15.01.2016

4.

Verordnung über die Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige FeuerwehrTVFF) vom 04.07.2008 (GVBl.II/08,[Nr.17] S.241)

5.

Runderlass des Ministers des Innern über Feuerwehrbekleidung vom 05.08.1992

6.

Verordnung über die Organisation und die Durchführung der Brandverhütungsschauen (Brandverhütungsschauverordnung – BrVSchV) vom 13.12.2013 (GVBl.II/13, [Nr. 83])

7. Richtlinie des Ministeriums des Innern zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben der Stützpunktfeuerwehren in den Jahren 2015 und 2016 auf Grund des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (Richtlinie Stützpunktfeuerwehren) vom 31. Juli 2014 (ABl./14, [Nr. 43], S.1307) 8. DIN 14092 – Feuerwehrhäuser – 9. DIN 14502 – Feuerwehrfahrzeuge 10. DIN 14507 - Einsatzleitfahrzeuge 11. DIN 14530 - Löschfahrzeuge 12. DIN 14555 – Rüstwagen und Gerätewagen 13. DIN EN 1777 – Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren 14. Gesetz über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 19. Mai 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 15]) 15. Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehr 16. Feuerwehrdienstvorschriften 17. Satzungen der Stadt Strausberg 18. Ordnung über die Dienst- und Schutzbekleidung der Freiwilligen Feuerwehr Strausberg (Bekleidungsordnung Feuerwehr- BklOFw) 4

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

1.3.

Aufgabenstellung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24.05.2004 wurde das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG) beschlossen. Nach diesem Gesetz werden der örtliche Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung von den amtsfreien Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörden wahrgenommen. Gegenüber den bis dahin geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen besteht jetzt auch eine konkrete Verpflichtung zur Erstellung von Grundsatzdokumenten zur Gefahrenabwehr. Als Aufgabenträger nach diesem Gesetz muss die Stadt Strausberg -

eine Gefahrenund Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechende Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen,

-

Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Hilfeleistung aufstellen, abstimmen und fortschreiben,

-

die Selbsthilfe der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung fördern und

-

sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere Übungen durchführen.

Die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg verfolgte insbesondere die Zielstellung, im Schadensfall ein integriertes Zusammenwirken aller Hilfskräfte des Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzes zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund eines ständig ansteigenden und sich verändernden Gefahrenpotentials auf den unterschiedlichsten Ebenen müssen die Anforderungen an die örtliche und überörtliche Gefahrenabwehr überdacht und zeitgemäß angepasst werden.

Es besteht daher die Forderung, eine umfassende Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Strausberg zu erstellen und den materiellen, personellen und finanziellen Bedarf für den Bereich des Feuerwehrwesens zu ermitteln. Dieser Gefahrenabwehrbedarfsplan ist alle fünf Jahre zu überarbeiten.

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

1.4

Aufgaben des Trägers der Feuerwehr

Die Stadt Strausberg ist als Aufgabenträger nach dem BbgBKG für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung in ihrem Gebiet zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat sie -

eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten,

-

eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten sowie im festgelegten Umfang

-

für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen.

Obwohl die Aufgabenzuweisung nach dem BbgBKG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung erfolgt, hat die Stadt Strausberg im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz einen Gestaltungsspielraum. Ihre Aufgabe ist es, aus den potentiellen Gefahren und dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung entsprechende Schutzziele abzuleiten und festzuschreiben sowie danach den Gefahrenabwehrbedarfsplan aufzustellen.

1.5

Aufgaben der Feuerwehr

Zu den klassischen und häufigsten Aufgaben der Feuerwehr gehören die Bekämpfung von Schadenfeuern und die technische Hilfeleistung. Unter technischer Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, aber auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr sowie der Schutz der Umwelt. Darüber hinaus werden zahlreiche andere Aufgaben durch die Feuerwehr wahrgenommen, wie beispielsweise: -

technische Hilfeleistung für Dritte (z.B. Beseitigung von Sturmschäden) Hilfeleistung bei Wasserschäden Mitwirkung bei Großschadenslagen und Katastrophen Stellung von Brandsicherheitswachen Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung der Bevölkerung Brandschutzerziehung bei Kindern, Mitwirkung im Zivilschutz Aus- und Fortbildung, Durchführung von Übungen Jugendfeuerwehrarbeit Amtshilfe für andere Feuerwehren, für den Rettungsdienst und die Polizei Pflege und Wartung der Einsatztechnik gesellschaftliche und freiwillige Aufgaben

6

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

1.6

Abkürzungsverzeichnis

AGBF

Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren

Dekon- P

Dekonterminationsanlage - Personen

DLK

Drehleiter mit Korb

DME/DE

Digitaler Meldeempfänger/Digitaler Empfänger

ELW

Einsatzleitwagen

FF

Freiwillige Feuerwehr

GW-G

Gerätewagen Gefahrgut

HLF

Hilfeleistungslöschfahrzeug

HRT

digitales Handsprechfunkgerät

HuPF

Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung

JF

Jugendfeuerwehr

LF

Löschgruppenfahrzeug

MRT

digitales Fahrzeugfunkgerät

MTF

Mannschaftstransportfahrzeug

SW

Schlauchwagen

TH

Technische Hilfeleistung

TLF

Tanklöschfahrzeug

TSF-W

Tragkraftspritzenfahrzeug - Wasser

UVV

Unfallverhütungsvorschrift

7

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

2. Gefahren- und Risikoanalyse Unter der Zielstellung, einen Gefahrenabwehrbedarfsplan aufzustellen, wurden statistische Angaben der letzten 5 Jahre ausgewertet. Schutzziele ergaben sich aus der Ortsbeschreibung der Stadt Strausberg sowie der Liste der brandschaupflichtigen Objekte des Landkreises Märkisch-Oderland. Durch die Eingemeindung der Gemeinde Hohenstein in die Stadt Strausberg im Jahr 1993 wurde die Feuerwehr Hohenstein in die Freiwillige Feuerwehr Strausberg integriert. Die technische Ausrüstung sowie die Qualifikation und Ausrüstung des Personals ist nach dem Zusammenschluss kontinuierlich verbessert und den notwendigen örtlichen Gegebenheiten angepasst worden.

2.1

Die Stadt Strausberg

Für die Beurteilung der vorhandenen Risiko- und Gefahrenpotentiale und der daraus abzuleitenden Aufgaben für den Träger des Brandschutzes sind vor allem die Größe des Territoriums, topografische und natürliche Besonderheiten, Art und Umfang von Industrie und Gewerbe, die Einwohnerzahl sowie die soziale und technische Infrastruktur von Bedeutung.

2.1.1 Größe, Struktur, Einwohner Die Stadt Strausberg liegt etwa 30 km östlich von Berlin. Die Stadt Strausberg besteht aus dem Stadtgebiet und dem Ortsteil Hohenstein. Das Territorium umfasst eine Fläche von insgesamt 68,13 km². davon in km² bebaute Fläche Wald Gewässer

Strausberg 15,50 24,25 3,08 42,83

Hohenstein 0,76 3,64 0,20 4,60

gesamt 16,26 27,89 3,28 47,43

Mit der Erschließung mehrerer Baugebiete begann Ende der 1990er Jahre ein kontinuierlicher Bau von Eigenheimsiedlungen. Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Bevölkerung der Stadt Strausberg.

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Tabelle 1:

Bevölkerungsentwicklung der Stadt Strausberg von 2011 bis 2015

Jahr

Hauptwohnung

Nebenwohnung

gesamt

2011 2012 2013 2014 2015

25.869 25.840 25.993 26.156 26.424

738 674 619 481 488

26.607 26.514 26.612 26.637 26.912

Neben der Ansiedlung von Hauptwohnsitzen (HW) gibt es in der Stadt Strausberg sowie im Ortsteil Hohenstein eine beträchtliche Anzahl an Erholungsgrundstücken. Historisch gewachsen existieren mehrere Kleingartenvereine sowie zahlreiche, saisonal genutzte Grundstücke. Nur ein Teil dieser Bürger ist melderechtlich erfasst und in Tabelle 1 als Einwohner mit Nebenwohnsitz (NW) dargestellt. Die tatsächliche Zahl liegt deutlich darüber. Für die Anforderungen an die örtlichen Feuerwehren sind dieser Personenkreis und die von ihm genutzten Objekte durchaus relevant.

2.1.2 Flächennutzungen Das Gemarkungsgebiet der Stadt Strausberg ist durch das hügelige Strausberger Wald- und Seengebiet geprägt, das in der Weichsel-Kaltzeit entstand. Zahlreiche steil eingeschnittene Rinnen- und Reihenseen befinden sich auf dem Gemarkungsgebiet. Das Geländeprofil weist kaum Höhenunterschiede auf, so dass es bei den weiteren Betrachtungen vernachlässigt werden kann, da es für Einsätze der Feuerwehr ohne Bedeutung ist. Zu beachten ist jedoch der sandige Unterboden der Wald- und Flurflächen. Von den insgesamt 68,13 km² Fläche der Stadt Strausberg sind im Flächennutzungsplan etwa 23,87 % besiedelt. Nahezu 30 % sind als Flächen für die Landwirtschaft und fast 41 % als Waldflächen ausgewiesen. Damit besteht in den trockenen Sommermonaten ein erhebliches Brandrisiko. Die Stadt Strausberg ist nach der bundesweiten Klassifizierung in die zweithöchste Waldbrandgefährdungsklasse (A) eingestuft. Die besiedelten Flächen umfassen sowohl die Wohnbauflächen als auch Flächen für den Gemeinbedarf, Grünflächen, Sport- und Spielanlagen, Gewerbeflächen und alle Verkehrsflächen. Der Anteil der Wasserflächen ist mit 3,28 km² vergleichsweise gering. Strausberg ist jedoch unmittelbarer Anlieger der Seen Straussee, Bötzsee, Fängersee, Herrensee und Ruhlsdorfer See sowie zahlreicher Kleingewässer. Dadurch ist das Territorium der Stadt als Naherholungsgebiet für Berlin von touristischer Bedeutung. Auch aufgrund der Relevanz von offenen Gewässern für die Feuerwehr (Entnahmestellen für Löschwasser) sollen die Wasserflächen daher in die weiteren Betrachtungen einbezogen werden.

2.1.3 Verkehr Straßenverkehr Die übergeordnete Verkehrsanbindung der Stadt Strausberg wird durch die Autobahn A10 in nächster Nähe gewährleistet. Darüber hinaus erfolgt der Anschluss an den Berliner Ring durch Landstraßen 1. und 2. Ordnung an die B 1/5. Die Landesstraßen L 23, 33, 34 233, 234 und 303 sowie die Kreisstraßen K 6418 und K 6419 durchqueren das Territorium der Stadt Strausberg und den Ortsteil Hohenstein. 9

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Durch die Bandstruktur der Stadt Strausberg kommt es werktags zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen entlang der Hauptstraßen, die die Stadt von Süd nach Nord durchziehen. Besonders deutliche Verkehrsspitzen bestehen im Berufsverkehr. Über die jenseits des Straussees verlaufende Umgehungsstraße wird ein Teil des Verkehrs an der Stadt vorbeigeführt, was jedoch nicht zur wesentlichen Entlastung des innerstädtischen Verkehrs beiträgt und somit für den Aufgabenbereich der Feuerwehr berücksichtigt werden muss. Schienennetz Weitere zu beachtende Verkehrsarten sind die Niederbarnimer Eisenbahn, hier besteht eine Verbindung zwischen der Republik Polen und Berlin, und die S-Bahn mit vier Haltestellen, die das Stadtgebiet von Süd nach Nord durchquert. Der öffentliche Personennahverkehr wird weiterhin durch die Strausberger Eisenbahn (Straßenbahn) von der Stadtmitte bis zum S-Bahnhof Strausberg sichergestellt. Luftverkehr Strausberg verfügt über einen Verkehrslandeplatz, der der gewerblichen Luftfahrt, dem Geschäftsverkehr und der fliegerischen Ausbildung dient. Auf dem Flugplatz befinden sich fünf Hangars mit Unterstellmöglichkeiten für ca. 65 Flugzeuge. Der Platz kann unter Sichtflugbedingungen Tag und Nacht genutzt werden. Nicht unerheblich ist der Flugzeugverkehr über dem Gemarkungsgebiet. Hier ist von besonderer Bedeutung der Flugverkehr des Verkehrslandeplatzes Strausberg, aber auch die Tatsache, dass die Stadt Strausberg in der Einflugschneise der Berliner Flughäfen zukünftig des Flughafens Berlin Brandenburg BER liegt. Der Verkehrslandeplatz Strausberg verfügt über keine eigene Feuerwehr und nur über geringe Löschtechnik vor Ort, sodass bei einer Schadenslage die Feuerwehr Strausberg eingesetzt werden muss. Bei der Analyse des Gefahrenpotentials ist der Luftverkehr unbedingt einzubeziehen. Wasserverkehr Auf den im Stadtgebiet gelegenen Seen Straussee und Bötzsee findet gewerblicher Verkehr statt. Auf dem Straussee überquert eine elektrische Fähre den See in seiner gesamten Breite. Der Straussee und der Bötzsee werden jeweils in den Sommermonaten durch ein Fahrgastschiff befahren. Bei der Planung der Ausrüstung der Feuerwehr sind die aus dieser Nutzung möglicherweise entstehenden Gefahren zu beachten.

2.1.4 Versorgung, Energieträger Elektroenergie Die Stadt Strausberg wird von den Stadtwerken Strausberg GmbH mit Elektroenergie versorgt. Das Stadtgebiet wird durchzogen von einer 110 kV, einer 20 kV sowie einer 380 kV- Leitung.

Gas Die Stadt Strausberg ist flächendeckend an das Erdgasnetz der EWE AG angeschlossen. Die Versorgung erfolgt über Erdgas-Hochdruckleitungen. Darüber hinaus sind im Stadtgebiet mehrere Erdgasleitungen mit Durchmessern zwischen D 63 und D 225 verlegt. 10

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Wasser/Abwasser Die Stadt Strausberg ist Mitglied im Wasserverband Strausberg-Erkner. Die gesamte Trinkwasserversorgung erfolgt über das Verbundnetz des WSE. Der WSE betreibt auf dem Gebiet der Stadt Strausberg zwei Wasserwerke - das Wasserwerk I in der Fließstraße und - das Wasserwerk II im Spitzmühlenweg. Das Hydrantennetz wird von der Feuerwehr auch zur Löschwasserentnahme genutzt. Die Abwasserentsorgung erfolgt durch den WSE über das Kanalnetz und die Druckleitungen in das Pumpwerk Hennickendorfer Chaussee zur Kläranlage der Berliner Wasserbetriebe. Wärme Die Wärmeversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Strausberg GmbH. An drei Standorten Strausberg Nord (58 MW), Strausberg Mitte (10 MW) und Strausberg Vorstadt (20 MW) wird Wärme zur Versorgung der Stadt Strausberg erzeugt.

2.1.5 Bebauung In der Stadt Strausberg sind mehrere brandschutztechnisch relevante Bebauungsarten vorhanden. Die historische Altstadt weist eine weitgehend geschlossene Bauweise auf. Die große Anzahl der vorhandenen Mehrfamilienhäuser in Plattenbauweise mit einer hohen Wohndichte bilden ein erhöhtes Gefährdungspotential, da sie nur über einen baulichen Rettungsweg verfügen. Die Gebäude im Ortsteil Hohenstein, in den Kleinsiedlungsgebieten sowie die neu entstandenen Ein- oder Zweifamilienhaussiedlungen wurden überwiegend als freistehende Gebäude, zum Teil auch in Reihenbauweise, errichtet. Zur Infrastruktur der Stadt Strausberg gehören zahlreiche Gebäude mit besonderer Nutzung. Aus der Anlage 1 sind diese Gebäude mit ihren Standorten ersichtlich. Unter den Gewerbebetrieben sind vor allem diejenigen von Bedeutung, die entweder besonders brand- oder explosionsgefährdet sind, aufgrund ihrer technologischen Besonderheiten anderweitige Gefahren darstellen bzw. in denen sich eine größere Anzahl von Personen befindet.

2.2

Ermittlung des Gefährdungspotentials

Bei der zu erstellenden Gefahrenanalyse geht es um eine feuerwehrtechnische Gefahrenbeschreibung. Die bestehenden Gefahren sind nach dem Einsatzspektrum der Feuerwehr in die Bereiche Brand und technische Hilfeleistung zu unterteilen und entsprechend des Gefährdungsgrades weiter zu spezifizieren.

11

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Als Grundlage für die Bewertung des vorhandenen Gefahrenpotentials dient die Allgemeine Weisung des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehrwehren, deren Anlage kennzeichnende Merkmale für die Einordnung in Risikoklassen enthält und zugleich die Einwohnerzahl berücksichtigt.

2.2.1 Gefahrenart Brand Die Übersicht in Anlage 1 enthält eine Auflistung besonders brandschutzrelevanter Objekte der Stadt Strausberg. Die Erfassung erfolgte in Anlehnung an die Brandschauverordnung des Landes Brandenburg. Für die Gefahrenart Brand ergibt sich daraus folgende Zuordnung zu Brandgefährdungsklassen (Br 1 bis Br 4) entsprechend der Allgemeinen Weisung:

Tabelle 2:

Gefährdungsklassen Brand

Klasse Einwohnerzahl kennzeichnende Merkmale

Br 1

bis 10.000

Br 2

10.001 bis 20. 000

Br 3

20.001 bis 50.000

Br 4

über 50.000

Einstufung

- weitgehend offene Bauweise - im Wesentlichen Wohngebäude - Gebäudehöhe max. 7m Brüstungshöhe - keine nennenswerten Gewerbebetriebe - keine Bauten besonderer Art oder Nutzung - überwiegend offene Bauweise (teilw. Reihenbebauung) - überwiegend Wohngebäude (Wohngebiete) - Gebäudehöhe max. 7m Brüstungshöhe - einzelne kleine Gewerbebetriebe/ Handwerksbetriebe/Beherbergungsbetriebe - kleine oder nur eingeschossige Gebäude besonderer Art oder Nutzung - offene und geschlossene Bauweise - Mischnutzung - kleinere Bauten besonderer Art und Nutzung - Gebäudehöhe max. 12m Brüstungshöhe - Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang oder mit Werkfeuerwehr - Waldgebiete A - zum überwiegenden Teil großflächig geschlossene Strausberg Bauweise - Mischnutzung u.a. mit Gewerbegebieten - große Objekte besonderer Art oder Nutzung - Gebäudehöhe über 12m Brüstungshöhe - Industrie- oder Gewerbebetriebe mit erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr - Waldgebiete A 1

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

2.2.2 Gefahrenart Technische Hilfeleistung Im weiteren Sinne gehören auch die Einsatzgebiete im Bereich ABC-Gefahren und Wassernotfälle zu den technischen Hilfeleistungen. Sie werden jedoch getrennt unter Punkt 2.2.3 bzw. 2.2.4 betrachtet. Für die Einstufung in Gefährdungsklassen der Technischen Hilfeleistung wird überwiegend das potentielle Einsatzgeschehen bei Unfällen mit Straßen-/Schienen- oder Luftfahrzeugen herangezogen. Einzelne technische Hilfeleistungen können auch bei Unfällen in Gewerbebetrieben erforderlich werden. Zur Beurteilung wird auf den Abschnitt 2.1.3 Verkehr und auf die Darstellung der Gewerbeobjekte unter Anlage 1 verwiesen.

Tabelle 3:

Gefährdungsklassen Technische Hilfeleistung

Klasse Einwohnerzahl kennzeichnende Merkmale TH 1 bis 10.000 - kleine Ortsverbindungsstraßen - keine Gewerbegebiete oder kleine Handwerksbetriebe TH 2 10.001 bis - größere Ortsverbindungsstraßen (z. B. Kreis- und 20.000 Landesstraßen) - kleinere Gewerbebetriebe oder größere Handwerksbetriebe TH 3 20.001 bis - Kreis- und Landesstraßen, Bundesstraßen 50.000 - größere Gewerbebetriebe oder größere Schwerindustrie - Schienenwege TH 4 über 50.000 - Kraftfahrtstraßen, Autobahnen, vierspurige Bundesstraßen - Schnellfahrtstrecken (z. B. ICE)

Einstufung

Strausberg

Für das Einsatzgeschehen der Feuerwehren von Bedeutung sind vor allem der Schienenweg und die Ortsverbindungsstraßen, auf denen sich die meisten Verkehrsunfälle ereignen, zu denen die Feuerwehr gerufen wird.

2.2.3. CBRN- Gefahrstoffe Unter CBRN-Gefahren sind chemische (C), biologische (B), radiologische (R) und nukleare (N) Gefahrstoffe zu verstehen. Bei der Bewertung des Gefährdungspotentials sind nicht nur vorhandene Betriebe im Stadtgebiet Strausberg, sondern auch die mobilen Gefahren (Gefahrguttransporte aller Art) auf der Autobahn oder auf anderen Straßen zu beachten.

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Tabelle 4: Klasse

Gefährdungsklassen CBRN Einwohnerzahl kennzeichnende Merkmale

CBRN 1 bis 20.000

CBRN 2 20.001 bis 50.000

CBRN 3 über 50.000

Einstufung

R/N - kein genehmigungspflichtiger Umgang mit radioaktiven Stoffen im Gemeindegebiet B - keine Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biogefährdenden Stoffen umgehen C - kein bedeutender Umgang mit Gefahrstoffen R/N - Betriebe, die mit radioaktiven Stoffen umgehen Strausberg und die gemäß FwDV 500 „Einheiten im ABCEinsatz“ (Stand August 2004) in der Gefahrengruppe I eingestuft sind B - Anlagen und/oder Betriebe, die mit biogefährdenden Stoffen der Stufe BIO I umgehen (vfdb-Richtlinie10/02) C - Betriebe und Anlagen, die in geringem Umfang mit Gefahrstoffen umgehen, aber nicht der Störfallverordnung unterliegen. Lagerung von Gefahrstoffen mit geringem Gefährdungspotential (keine Chemikalien) R/N - Betriebe, die mit radioaktiven Stoffen umgehen und die gemäß FwDV 500 „Einheiten im ABC Einsatz“ (Stand August 2004) in der Gefahrgutgruppe II oder III eingestuft werden. B - Anlagen und/oder Betriebe vorhanden, die mit biogefährdenden Stoffen der Stufe BIO II oder BIO III (vfdb- Richtlinie 10/02) umgehen. C - Betriebe und Anlagen, die mit Gefahren Umgehen und der Störfall- Verordnung Unterliegen. Chemikalienhandlungen oder -lager, die nicht der Störfall- Verordnung unterliegen

2.2.4 Gefahrenart Wasser Für die Feuerwehr der Stadt Strausberg spielen Wassernotfälle nur eine untergeordnete Rolle. In der Vergangenheit kam es vereinzelt zu Einsätzen bei Ölverschmutzungen, zur Rettung von Tieren oder Bergung von Personen aus dem Wasser. Es gehört nicht zu den originären Aufgaben der Feuerwehren, sich auf mögliche Badeunfälle einzustellen. Tabelle 5:

Wassernotfälle

Klasse

Einwohnerzahl

kennzeichnende Merkmale

W1

bis 20.000

W2

20.001 bis 50.000

W3

über 50.000

- kleinere Bäche - größere Weiher, Badeseen - Flüsse und Seen ohne gewerbliche Schifffahrt - Landeswasserstraßen - Flüsse und Seen mit gewerblicher Schifffahrt - Bundeswasserstraßen

Einstufung

Strausberg

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

2.2.5 Einsatzgeschehen der Feuerwehr Die Anzahl der Einsätze im Verlauf der letzten zehn Jahre (2006-2015) ist in Tabelle 6 dargestellt. Durch die Unterteilung des Einsatzgeschehens in die Hauptbereiche Brände und Technische Hilfeleistung wird deutlich, dass der Schwerpunkt des Einsatzgeschehens sich vom klassischen Brand auf die technische Hilfeleistung verlagert hat. Tabelle 6:

Feuerwehreinsätze 2006 - 2015 nach Einsatzarten

Jahr Einsatzarten Wohnungsbrände

2006 9

2007 6

2008 7

2009 1

2010 1

2011 8

2012 4

2013 3

2014 5

2015 6

gesamt in % 50 2,88

KfZ- Brände

5

5

2

0

2

2

3

1

2

3

25

1,44

sonstige Brände

78

32

77

18

22

35

36

36

26

30

390

22,48

Brände gesamt

92

43

86

19

25

45

43

40

33

39

465

26,80

Verkehrsunfälle

17

20

21

36

13

21

18

25

25

19

215

12,39

Ölspuren

4

10

9

13

5

8

9

6

7

6

77

4,44

Tierrettung

0

1

3

4

1

1

4

0

0

3

17

0,98

Sturmschäden

5

16

8

11

2

17

2

18

11

38

128

7,38

Wasserschäden

1

12

1

3

5

6

2

2

1

2

35

2,02

sonstige TH

32

39

32

51

61

28

48

41

7

49

388

22,36

TH gesamt

59

98

74

118

87

81

83

92

51

117

860

49,57

Sonstige Einsätze

38

31

48

62

47

31

27

24

61

41

410

23,63

Einsätze insgesamt

189

172

208

199

159

157

153

156

145

197

1.735

100

Zwischenergebnis Aus den bisher dargestellten allgemeinen Risiken, den konkreten Gefährdungen und dem tatsächlichen Einsatzgeschehen lassen sich bereits erste, aber noch unkonkrete Rückschlüsse auf die materiell und personell notwendige Ausstattung der Feuerwehr der Stadt Strausberg ziehen. Deutlich wird, dass zum Teil erhebliche Gefahrenpotentiale bei den Gefährdungsarten Brand und Technische Hilfeleistung vorhanden sind. Auf die möglichen Schadensereignisse muss sich die Stadt Strausberg mit einer entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr einstellen. Die statistischen Daten belegen, dass in 10 Jahren 1.735 Einsätze mit einem breiten Einsatzspektrum erforderlich wurden. Diese Situation wird sich zukünftig kaum ändern. Die Festlegung eines grundsätzlichen Ausstattungsstandards für die Feuerwehr ist daher von großer Bedeutung, da sich die Ansprüche an die Tätigkeit der Feuerwehr geändert haben und ständig an die allgemeine Entwicklung angepasst werden müssen. Im Land Brandenburg wird in der Allgemeinen Weisung des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren vom 15.01.2016 ein Ausrüstungsstandard zur Beherrschung des vorhandenen Gefahrenpotentials empfohlen.

15

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

3. Schutzzielfestlegung Jeder Aufgabenträger einer Feuerwehr muss für sein Territorium und für bestimmte Gefahrensituationen eigenverantwortlich Schutzziele definieren und das Schutzniveau festlegen. Diese politische Entscheidung beschreibt den Soll-Zustand und kann sich zunächst durchaus vom Ist-Zustand unterscheiden. Schutzziele sind insofern Planungsgrößen und dienen indirekt auch der Finanzplanung der Stadt. Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll. Durch die AGBF des Bundes wurden dazu Qualitätsparameter entwickelt, die für die Erarbeitung von Bedarfsplänen wie allgemeine Regeln der Technik anerkannt sind. Sie wurden daher als Vorgabe auch in die Verwaltungsvorschrift zum BbgBKG des Landes Brandenburg übernommen. Diese Qualitätsparameter sind: → → →

die Hilfsfrist, d.h. die Zeit, in der die Feuerwehrkräfte an der Einsatzstelle eintreffen, die Mindesteinsatzstärke, d.h. die Anzahl der benötigten Einsatzkräfte und der Erreichungsgrad, d.h. in welchem Umfang soll das Schutzziel erfüllt werden.

Gemäß der örtlichen Zuständigkeit ist bei der Schutzzielfestlegung grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ziele primär mit den eigenen Feuerwehrkräften zu erreichen sind. Inhaltlich sind die allgemeinen Aufgaben des Feuerwehrwesens zu erfüllen, in der Reihenfolge: 1. Menschen retten, 2. Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen und 3. die Ausbreitung des Schadens verhindern. Als Grundlage für die Festlegung des Sicherheitsniveaus in einer Gemeinde wird durch die AGBF Bund ein standardisiertes Schadensereignis beschrieben: der kritische Wohnungsbrand. Dieser ist als Brand im Obergeschoss eines mehrstöckigen Wohnhauses bei verqualmten Rettungswegen definiert. Im In- und Ausland gilt dieses Schadensereignis als Maßstab für die Ausstattung von Feuerwehren, da bei ihm regelmäßig die größten Personenschäden auftreten.

3.1. Hilfsfrist Mit der Festlegung der Hilfsfrist wird über das Sicherheitsniveau in der Stadt Strausberg entschieden. Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage in der Leitstelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. Die wichtigste Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr bei einem Brand ist die Menschenrettung. Die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden ist die Rauchgas-Intoxikation (KohlenMonoxid-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen liegt die Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch bei 13 Minuten, die Reanimationsgrenze bei 17 Minuten. Für die Sicherheit der Einsatzkräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem sogenannten „Flash-Over“ liegen, mit dem bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18-20 Minuten nach dem Brandausbruch gerechnet werden muss. 16

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Für die Festlegung der Hilfsfrist gelten folgende Grenzwerte: 

Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch ca. 13 Minuten



Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch ca. 17 Minuten



Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash- Over ca. 18- 20 Minuten

Für das Schadensereignis der Technischen Hilfeleistung gibt es keine spezifischen Daten aus dem Bereich der Feuerwehren. Legt man jedoch wiederum das Retten von Menschen als bedeutsamste Aufgabe zugrunde, ist der Verkehrsunfall mit einer lebensbedrohlich verletzten Person als Maßstab für die Bestimmung der Hilfsfrist geeignet. Hier kann auf die Anforderungen an den Rettungsdienst zurückgegriffen werden. Danach besteht eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationserfolges bzw. des Verbleibens dauerhafter Schäden von der Eintreffzeit der Rettungskräfte. Bei einer mehrfach schwerverletzten Person sollte der Grenzwert von 10 Minuten nicht überschritten werden. Für die Betrachtungen zur Hilfsfrist der Feuerwehr scheint daher eine Gleichsetzung mit dem Schadensereignis Brand durchaus vertretbar. Die Zeitdauer vom Ausbruch eines Brandes bis zum Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen setzt sich wie folgt zusammen (Schadensereignis kritischer Wohnungsbrand):

Pos.

Zeitpunkt

1.

Brandausbruch

2

Brandentdeckung

3.

Betätigung des Notrufs

4.

Notrufabfrage in der Leitstelle

Zeitabschnitt



Entdeckungszeit



Meldezeit



Aufschaltzeit

► Gesprächs- und Dispositionszeit ______________________________________________________________________ 5. Alarmierung der Einsatzkräfte ► Ausrückzeit 6. Ausrücken der Einsatzkräfte ► Anfahrtzeit 7. Eintreffen an der Einsatzstelle ► Erkundungszeit 8. Erteilung des Einsatzauftrages ► Entwicklungszeit 9. Wirksamwerden der Maßnahmen

Zur Bestimmung der Hilfsfrist können nur die Zeitabschnitte herangezogen werden, die von der Feuerwehr auch beeinflussbar sind (ab Punkt 5). Dieser Zeitabschnitt beginnt bei Freiwilligen Feuerwehren erst mit der Alarmierung. Für die zeitkritische Aufgabe der Menschenrettung ergibt sich daraus das folgende theoretische Zeitfenster:

17

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Der dargestellte Zeitablauf basiert auf empirischen Daten, da genaue wissenschaftliche Untersuchungen fehlen. Es wird deutlich, dass die Feuerwehr vom Zeitpunkt der Alarmierung an nur etwa 9 Minuten Zeit hat, um 13 Minuten nach Brandausbruch vor Ort zu sein (Erträglichkeitsgrenze) und dann noch 4 Minuten zur Verfügung stehen, um die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren (Reanimationsgrenze).

Pos.

Ereignis

Zeitlimit

Zeitablauf ges.

Zeitabschnitt

Brandausbruch 1 – 3 Minuten Entdeckungs- und bis Notruf Meldezeit ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------4 Notrufabfrage 1 Minute 4 Minuten Gesprächs- und 5 Alarmierung 1 Minute 5 Minuten Dispositionszeit ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------6 Anfahrt zum 3 Minuten 8 Minuten Gerätehaus Ausrückezeit Umkleiden 1 Minute 9 Minuten ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------7 Alarmfahrt 4 Minuten 13 Minuten Anfahrtzeit 1-3

Aus der Festlegung der Hilfsfrist und den Durchschnittsgeschwindigkeiten bei der Alarmfahrt ergibt sich der maximale Einsatzbereich der Feuerwehr im Hinblick auf das Schadensereignis kritischer Wohnungsbrand. Danach sind die Standorte der Feuerwehrgerätehäuser zu beurteilen.

3.2

Mindesteinsatzstärke

Die Einhaltung der Hilfsfrist allein garantiert noch nicht das Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen. Der Qualitätsparameter Mindesteinsatzstärke ist ebenso bedeutsam und bezieht sich nicht nur auf die Anzahl der erforderlichen Kräfte sondern auch auf deren Funktionen (Ausbildung). Üblich ist daher auch der Begriff Funktionsstärke. Bei allem technischen Fortschritt bleiben Feuerwehreinsätze sehr personalintensiv. Durch Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften ist festgelegt, dass bei allen Tätigkeiten mindestens truppweise (1 Trupp = 2 Einsatzkräfte) vorgegangen wird, beim Einsatz von Atemschutzgeräteträgern muss ein Rettungstrupp zur Verfügung stehen. Für den Einsatz bei einem kritischen Wohnungsbrand sind daher zur Menschenrettung innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten mindestens 9 Funktionen vor Ort erforderlich. Für eine wirksame Brandbekämpfung müssen nach weiteren 5 Minuten (vor einem möglichen FlashOver) mindestens 6 weitere Funktionen verfügbar sein. Diese sind zur Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Das Hinzuziehen weiterer Kräfte ist in der Regel erforderlich und richtet sich nach dem konkreten Schadensereignis. Aufgrund der beschriebenen zeitkritischen Menschenrettung ist für das Eintreffen weiterer Feuerwehreinheiten jedoch kein Zeitlimit mehr einzuhalten, da alle weiteren Arbeiten der Brandbekämpfung bzw. der Verhinderung einer Schadensausbreitung dienen.

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3.3

Erreichungsgrad

Als Erreichungsgrad wird der prozentuale Anteil der Einsätze bezeichnet, bei dem die Qualitätsparameter Hilfsfrist und Funktionsstärke eingehalten werden. Der Erreichungsgrad ist vorwiegend abhängig von: 

der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes



der Optimierung des Personaleinsatzes



den Verkehrs- und Witterungseinflüssen

Ein absolutes Sicherheitsniveau mit einem Erreichungsgrad von 100% an jedem Ort und zu jeder Zeit ist unrealistisch. Unvorhersehbare und zufällige Ereignisse (Witterungsbedingungen, Verkehrsstaus, Paralleleinsätze, etc.) können immer zu einer Nichterfüllung des Schutzzieles führen. Aus fachlicher Sicht wird derzeit ein Erreichungsgrad von 95 % als Zielsetzung für richtig angesehen. Die statistischen Daten zum Eintreffen der Feuerwehr der Stadt Strausberg an den Einsatzorten basiert auf der Auswertung der Jahre 2013-2015.

Als Schutzziele für die Stadt Strausberg werden festgelegt: 1.

Schadensereignis kritischer Wohnungsbrand Die ersten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sollen innerhalb von 13 Minuten nach erfolgter Alarmierung mit 9 Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen. Dieses Schutzziel soll mit einem Erreichungsgrad von 90% erfüllt werden. Weitere 6 Funktionen sollen innerhalb von weiteren 5 Minuten an der Einsatzstelle eintreffen.

2.

Schadensereignis Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person Die ersten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sollen innerhalb von 13 Minuten nach erfolgter Alarmierung mit 7 Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen. Dieses Schutzziel soll mit einem Erreichungsgrad von 90 % erfüllt werden.

Es wird vorausgesetzt, dass die vor Ort eintreffenden Kräfte über die notwendige feuerwehrtechnische Ausrüstung verfügen, um eine wirksame Menschenrettung einzuleiten. In der Stadt Strausberg soll flächendeckend ein Erreichungsgrad von 90 % angestrebt werden.

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4.

Gefahrenabwehrbedarfsplan

Der Gefahrenabwehrbedarfsplan beinhaltet den erforderlichen Umfang an Personal, Fahrzeugen, technischem Gerät und Löschwasser sowie die Lage und Anzahl von Gerätehäusern (Struktur der Feuerwehr). Er basiert auf den ermittelten Gefahren und Risiken sowie den Schutzzielen, die wiederum anhand der Qualitätskriterien (Hilfsfrist, Mindesteinsatzstärke, Erreichungsgrad) festgelegt wurden. In einem Soll-Ist-Vergleich ist der strukturelle Bedarf der Feuerwehr der tatsächlichen IstSituation gegenüberzustellen. Bestehende Abweichungen, die sowohl Defizite als auch Überversorgungen sein können, sind zu verdeutlichen.

4.1. Soll-Ist-Struktur-Vergleich Als Maßstab für die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr sollen die Einflussfaktoren: 1. 2. 3. 4. 5.

Feuerwehrgerätehäuser Fahrzeugausstattung Ausstattung mit sonstiger Technik Personal Löschwasserversorgung

untersucht werden.

4.1.1 Gerätehäuser Feuerwehrgerätehäuser haben eine zentrale Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Feuerwehren. Sie dienen der Unterbringung der Einsatzfahrzeuge und sämtlicher Ausrüstungen und Technik, werden für Ausbildungen und Übungen genutzt und sind Treffpunkt für das gesellschaftliche Leben in der Feuerwehr. Die territoriale Lage und die Verkehrsanbindung der Gerätehäuser haben Einfluss auf die Erreichbarkeit durch die Kameraden und die Hilfsfristen. Die Architektur und der Zustand des Gebäudes können sich auf das städtebauliche Erscheinungsbild eines Ortes auswirken. Anzahl und Lage der Gerätehäuser Die Stadt Strausberg bildet mit dem Ortsteil Hohenstein eine Flächengemeinde mit zum Teil weit abgelegenen Ansiedlungen (Vorstadt - insbesondere Neue Mühle, Postbruch, Spitzmühle, Ruhlsdorf). Um das festgelegte Schutzziel zu erreichen, muss jedes Wohngebäude innerhalb von 13 Minuten (Alarmfahrt) zu erreichen sein (Soll-Zustand). Die Freiwillige Feuerwehr verfügt in der Stadt Strausberg über ein Feuerwehrgerätehaus, das 2001 in Betrieb genommen wurde. Im Ortsteil Hohenstein entsteht ein Feuerwehrgerätehaus, das noch in 2016 fertiggestellt und übergeben werden soll. Für Schulungszwecke wird das in unmittelbarer Nähe gelegene Dorfgemeinschaftshaus genutzt. Die Standorte der Gerätehäuser haben Einfluss auf die Hilfsfrist. Die Auswertung der Einsätze der Jahre 2013- 2015 ergab, dass innerhalb von 13 Minuten alle Wohngebiete erreicht werden können.

20

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Tabelle 7:

Eintreffzeiten an den Einsatzorten

Eintreffzeiten in Minuten

Einsätze 2013 in Prozent

Einsätze 2014 in Prozent

Einsätze 2015 in Prozent

0-5 6- 10 11- 13 14- 15 16- 20 über 20

11,39 57,60 13,92 8,86 5,06 3,17

8,27 61,38 15,86 7,59 4,83 2,07

13,20 51,77 19,80 6,60 5,08 3,55

Zustand und Ausstattung der Gerätehäuser Die Gerätehäuser sind so auszustatten, dass sie die erforderliche Fahrzeugtechnik aufnehmen können (vgl. Punkt 4.1.2), angemessene soziale Bedingungen für die Einsatzkräfte bieten (Umkleide, Sanitäranlagen) sowie über Räumlichkeiten für Ausbildungen und das Kameradschaftsleben verfügen. Für die Größe und Beschaffenheit des Gerätehauses, insbesondere der Fahrzeugstellplätze und sanitären Anlagen, gelten DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften. Das Gerätehaus in der Stadt Strausberg hat sehr gute Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben. Mit 12 Stellplätzen und einer Wasch- und Servicehalle können die gegenwärtig vorhandenen 11 Einsatzfahrzeuge vorschriftsmäßig untergebracht werden. Die Räumlichkeiten bieten ausreichend Platz für zentrale Ausbildungen, Schulungen und Beratungen, für die Fahrzeug- und Technikpflege sowie eine sinnvolle zentrale Lagerhaltung. Das Gerätehaus im Ortsteil Hohenstein wird nach seiner Fertigstellung über einen Stellplatz und Umkleide-/Sanitäranlagen für 15 Einsatzkräfte verfügen. Es entspricht den gelten gesetzlichen Vorgaben.

4.1.2 Ausstattung mit Fahrzeugen Die erforderliche Ausrüstung mit Feuerwehrfahrzeugen richtet sich nach der Größe des zu schützenden Bereiches, dem vorhandenen Gefahrenpotential, insbesondere der Brandbelastung in vorhandenen Gebäuden und Anlagen, den topographischen Besonderheiten und der Löschwasserversorgung. Als Mindestanforderungen für die kommunale Gefahrenabwehrbedarfsplanung gelten die Vorgaben aus der Allgemeinen Weisung des Innenministeriums vom 15.01.2016. Diese werden in Abhängigkeit von den Gefährdungsarten und -klassen (siehe Punkt 2.2) benannt. In Tabelle 08 sind die Soll-Ausstattungen dargestellt, die sich daraus ergeben. Werden für mehrere Gefahrenarten gleichartige oder gleichwertige Fahrzeuge vorgeschlagen, so sind diese nicht für jede Gefahrenart gesondert, sondern nur einmal vorzuhalten (zusammengefasste Mindestausstattung). Die Allgemeine Weisung enthält die Empfehlung zur Beherrschung des vorhandenen Gefahrenpotentials die Ausrüstung entsprechend der im dazugehörigen Anhang aufgeführten Technik vorzunehmen.

21

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

In Tabelle 08 wird zunächst der (theoretisch) empfohlene Fahrzeugbestand dargestellt. Tabelle 08:

Soll-Ausstattung mit Einsatzfahrzeugen

Mindestanforderungen für die Fahrzeugausstattung Stadt

Einordnung in Mindest-Fahrzeugausstattung Risikoklassen nach Risikoklasse Br 4

ELW, TLF 4000, HLF 20 DLK 23-12, SW 2000-Tr, GW-G,

TH 3 CBRN 2 W3

ELW, HLF 20, RW HLF 10 ELW, LF 20, RW, RTB

Strausberg

zusammengefasste Mindestausstattung ELW, TLF 4000, HLF 20, DLK 23-12, SW 2000- Tr, GW-G, RW HLF 10 LF 20, RTB

Die oben dargestellte Mindest-Soll-Ausstattung mit Feuerwehrfahrzeugen ist für die Feuerwehr der Stadt Strausberg nur teilweise sinnvoll und praxisrelevant. Besondere örtliche Gegebenheiten und aus dem Einsatzgeschehen abgeleitete Erfahrungen führen zu abweichenden Auffassungen. Da es sich bei den vorgegebenen Mindestausstattungen der Allgemeinen Weisung um Empfehlungen handelt, ergeben sich folgende Abweichungen von den dargestellten Anforderungen: -

Das empfohlenen TLF 4000 entsprich dem vorhandenen TLF 20/50.

-

Das LF 20 und das HLF 10 werden gegenwärtig teilweise durch das vorhandene HLF 20/16, das TSF- W und das LF 16-Ts des Bundes kompensiert.

-

Neben den Löschfahrzeugen wird auch ein Rüstwagen (RW) gefordert. Ein Rüstwagen ist ausschließlich für die technische Hilfeleistung ausgerüstet und vorwiegend für den Einsatz bei Verkehrsunfällen vorgesehen. Auf die Beschaffung des geforderten RW kann verzichtet werden, da das HLF 20/16 mit seiner zusätzlichen Ausstattung der Funktion eines RW und eines LF 16 in einem Fahrzeug entspricht.

-

Als zusätzliche Ausstattung ist aus fachlicher Sicht die Vorhaltung eines MTF (Mannschaftstransportfahrzeug) erforderlich. Dieses Fahrzeug dient bei Bedarf dem Transport von zusätzlichen Einsatzkräften zur Einsatzstelle. Auch für allgemeine Aufgaben der Feuerwehr, wie Transport- und Wirtschaftsfahrten, Fahrten zu Ausbildungen, Jugendfeuerwehrarbeit etc. ist ein solches Fahrzeug sinnvoll einsetzbar.

Aus den genannten Gründen sowie aus fachlicher Sicht der Feuerwehr wird für die Feuerwehr der Stadt Strausberg die in Tabelle 09 dargestellte Soll-Ausstattung mit Fahrzeugtechnik festgelegt. Tabelle 10 enthält die Gegenüberstellung der festgelegten SollAusstattung zum derzeit vorhandenen Bestand an Einsatzfahrzeugen.

22

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Tabelle 09:

Strausberg

Tabelle 10:

Soll-Fahrzeugausstattung der Feuerwehr Strausberg zusammengefasste Mindestausstattung (nach Tabelle 08) ELW 1 LF 20/16 RW 2 x TLF 20/40, DLK 23-12 GW-G SW 2000-Tr LF 10/16 LF 10/6 LF 16/12 RTB

Fahrzeugausstattung der Feuerwehr der Stadt Strausberg (Soll- Ausstattung) ELW 1 HLF 20/16 -TLF 16/ 25, TLF 20/50, DLK 23-12 GL CC, GW-G 2 (SW 2000- Tr, Decon Bundfahrzeuge) -TSF- W LF 16-Ts Bund RTB

Soll-Ist-Vergleich der Fahrzeugausstattung erforderliche Ist-Bestand der Fahrzeugausstattung Fahrzeugausstattung (Soll-Struktur) Fahrzeug Baujahr

Strausberg

ELW 1 HLF 20/16 TLF 16/25 TLF 20/50 GW- G 2 MTF DLK 23- 12 GL CC TSF- W RTB

ELW 1 HLF 20/16 TLF 16/25 TLF 20/50 GW- G 2 MTF DLK 23-12 GL CC TSF- W RTB

2015 2008 1995 2011 1994 1997 2001 2005 2008

Beurteilung: Das vorhandene TLF 16/25 entspricht etwa der neuen Norm des TLF 20/16. Das zweite TLF besitzt durch seinen Wassertank von 5.000 l einen hohen Stellenwert für Wald- und Flächenbrände. Das TSF-W entspricht den Erfordernissen und dem vorhandenen Personal des Ortsteils, sodass hier keine Veränderungen vorgenommen werden sollten. Das MTF wird noch in diesem Jahr durch ein Mannschaftstransportfahrzeug und ein Gerätetransportfahrzeug ersetzt. Längerfristig sollte der TLF 16/25 ersetzt werden.

23

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

4.1.3 Ausstattung mit Technik, Funk, Schutzausrüstung Technisches Gerät: Jedes Einsatzfahrzeug der Feuerwehr ist mit umfangreichen Materialien ausgerüstet. Neben der traditionellen Beladung für Löscheinsätze (Schläuche, Strahlrohre, Hydrantenstandrohre etc.) muss heute vor allem Spezialtechnik mitgeführt werden, die eine universelle Hilfeleistung ermöglicht. Für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gibt es DIN-Beladungen, die mindestens vorhanden sein müssen, um den einsatztaktischen Wert des Fahrzeugs zu definieren. Darüber hinaus können Ausrüstungen mitgeführt werden, die nach den jeweiligen Anforderungen der örtlichen Feuerwehreinheit festzulegen sind. Für die Betrachtung der Soll-Ausstattungen wird davon ausgegangen, dass die oben dargestellte Soll-Fahrzeugausstattung zugleich die entsprechende Beladung enthält, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Zusätzliches technisches Gerät, das nicht auf den Fahrzeugen verlastet ist, kann zur Ausstattung des Gerätehauses gehören oder dort gelagert werden, um bei Einsätzen nachgeordert und entsprechend herangeführt zu werden. Dazu gehören beispielsweise: Ausstattung der Werkstatt im Gerätehaus Ladegeräte und Kompressoren für Fahrzeuge Druckluftflaschen (Atemschutz) Schläuche und Löschmittel Schlauchboot Schaumbildneranhänger Pulver- Feuerlöschgerät Schlauchtransportanhänger.

Funk Die moderne Funktechnik dient einerseits der Alarmierung der Feuerwehren, andererseits der Kommunikation bei Einsätzen. Die Einsatzkräfte der Feuerwehren der Stadt Strausberg können traditionell über Feuerwehrsirenen oder „still“ über Funkmeldeempfänger alarmiert werden. Tabelle 11 zeigt eine Übersicht über die vorhandenen Sirenenstandorte und den Soll-IstVergleich zur Ausstattung mit digitalen Funkmeldeempfängern. Tabelle 11:

Strausberg

Sirenenstandorte und Ausstattung mit DME Stand 30.04.2016 stille Alarmierung Standort Ausstattung mit Funkmeldeempfängern (DME) der Soll Ist Feuerwehrsirenen Anzahl Typ

Hohenstein

Klosterstr. 14 Hegermühlenstr. 08 2x Ph.- Müller- Str. 01 O.- Grotewohl- Ring 03 Dorfstr. 11

Gesamt:

6 Sirenen

34 9 40

69

Swissphone Selectric Quadline EuroBOS Zeus

83 24

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Feuerwehrsirenen sind nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, müssen jedoch als zweiter Alarmierungsweg in der Stadt Strausberg und als erster Alarmierungsweg im Ortsteil Hohenstein sowie zum Zwecke der Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall beibehalten werden. In Strausberg und Hohenstein sind alle Feuerwehrsirenen mit digitalen Sirenenmeldeempfängern ausgerüstet. Im Ortsteil Hohenstein befindet sich die Sirenenanlage auf einem privaten Wohngebäude. Der Standort ist mit dem Eigentümer geklärt und die Sirene wurde in die Rekonstruktion des Hauses integriert. Die Anzahl der vorhandenen digitalen Funkmeldeempfänger (DME) entspricht der Anzahl der Einsatzkräfte und somit der angestrebten Soll-Ausstattung. Die Ausrüstung der Feuerwehren mit Nachrichtentechnik dient der Kommunikation über Funk zwischen der Leitstelle und den Feuerwehren bzw. den Einsatzkräften untereinander. Für jedes Einsatzfahrzeug der Feuerwehr ist die Ausrüstung mit einem im Fahrzeug fest eingebauten Funkgerät (MRT) zwingend erforderlich, diese sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Mobile Handsprechfunkgeräte (HRT) ermöglichen den Funkkontakt zur Leitstelle und zu den Fahrzeugfunkgeräten unabhängig vom Aufenthalt in einem Einsatzfahrzeug, sowie die Verständigung der Einsatzkräfte untereinander. Tabelle 12 zeigt den derzeitigen Bestand an Fahrzeugfunk- und Handsprechfunkgeräten. Dieser vorhandene Ausstattungsgrad wird als ausreichend angesehen. Tabelle 12:

Strausberg

Fahrzeuge des Bundes Gesamt:

Ist-Ausstattung mit Fahrzeugfunk und Handsprechfunkgeräten Fahrzeugfunkgeräte

Digitale Handsprechfunkgeräte

Fahrzeug

Anzahl

ELW HLF 20/16 TLF 16/25 TLF 20/50 DLK 23-12 GW-G 2

MTW TSF- W SW 2000-TR LF 16- TS Decon

digitale MRT 3 1 1 1 1 1

1 1 1* 1* 1* 13

4 6 4 2 2 1 2

digitale HRT

digitale HRT explosionsgeschützt

2 4 2 2 2 33

*Die Fahrzeugfunkgeräte auf den Fahrzeugen des Bundes befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Strausberg.

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Schutzausrüstung Feuerwehrangehörige sind bei ihrer Tätigkeit besonderen Gefahren ausgesetzt. In Abhängigkeit von der Art der Tätigkeit ist das Tragen von Schutzausrüstungen für den eigenen Körperschutz gesetzlich vorgeschrieben.

Mit Runderlass des Ministers des Innern über die Feuerwehrkleidung vom 05.08.1992 wurde im Land Brandenburg eine einheitliche Richtlinie für die Ausstattung der öffentlichen Feuerwehren mit persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere der Einsatzbekleidung erlassen. Als Mindestausstattung für eine Schutzausrüstung sind gemäß UVV „Feuerwehren“ jedem Feuerwehrangehörigen zur Verfügung zu stellen: Feuerwehrschutzanzug (bestehend aus Überjacke, Jacke und Hose) Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhe Grundsätzlich ist als Soll-Vorgabe sicherzustellen, dass jede Einsatzkraft über die notwendige Grundausstattung verfügt.

Bei Einsätzen mit Rauch- oder Gasentwicklung ist für Einsatzkräfte im Gefahrenbereich das Tragen von Atemschutzausrüstungen erforderlich. Eine komplette Atemschutzausrüstung besteht aus dem PA-Gerät (Pressluftatmer), Pressluftflaschen und einer Atemschutzmaske. Die Soll-Ausstattung mit Atemschutztechnik richtet sich nach den vorhandenen Löschfahrzeugen, da sie auf diesen fest verlastet ist. Neben der Atemschutztechnik ist weitere spezielle Schutzausrüstung bereitzustellen, wenn besondere Gefahren für die Gesundheit der Einsatzkräfte vorliegen. Durch den Einsatz des GW-G 2 und des durch den Bund bereitgestellten Dekon-P ist die Ausrüstung mit Chemikalienschutzanzügen notwendig. Als Mindestausstattung sind vier Chemikalienschutzanzüge vorzuhalten. Der Bedarf an weiteren Schutzausrüstungen richtet sich nach dem jeweils möglichen Einsatzspektrum. Gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften gelten als Mindestausrüstung die Ausstattung mit Warnwesten (Arbeiten bei Verkehrsunfällen) und spezielle Körperschutzkleidung für das Arbeiten mit Motorkettensägen. Die rechtliche Grundlage für die Ausstattung der Jugendfeuerwehren bilden der Runderlass des Ministers des Innern über Feuerwehrbekleidung sowie die UVV Feuerwehren-GUV 7.13. Angehörige von Jugendfeuerwehren können bei Einsätzen zu Hilfeleistungen herangezogen werden, dürfen jedoch nicht in der Gefahrenzone eingesetzt werden. Die Rechtsvorschriften für die persönliche Schutzausrüstung gelten somit für Jugendfeuerwehren zunächst nicht. Die Unfallverhütungsvorschrift fordert für Jugendfeuerwehren jedoch auch im Wettkampfsport mindestens einen Anzug aus Baumwollkörper, einen Schutzhelm (Industrieschutzhelm), Schutzschuhe und Schutzhandschuhe zu tragen. Bis auf Schutzschuhe ist diese Ausrüstung in der Jugendfeuerwehr weitgehend vorhanden.

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Der Ausstattungsgrad der Einsatzkräfte mit persönlicher Schutzausrüstung (Grundausstattung) stellt sich wie folgt dar: Tabelle 13:

Ist-Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung Stand 30.04.2016 Ist-Bestand der Schutzbekleidung – Stand 30.04.2016 Personalstärke (Diff. der vorhandenen Ausstattung zur Personalstärke) der HuPF I HuPF II/IV HuPF III Schutzhand- SchutzEinsatzabteilung (Überjacke) - Einsatzhose (Einsatzjacke) schuhe stiefel - Überhose Ist +/Ist +/Ist +/Ist +/Ist +/-

Strausberg 69

74

5

81 32

12 37

70

1

75

6

87

18

Unberücksichtigt sind in dieser Übersicht die Feuerwehrschutzhelme. Diese sind in ausreichender Anzahl vorhanden und unterliegen erfahrungsgemäß keinem besonderen Verschleiß. Bei Beschädigungen werden sie sofort ausgetauscht. Alle Einsatzkräfte sind mit vollständiger Schutzbekleidung ausgerüstet. Der Bekleidungsteil HuPF IV wurde bisher nur für Atemschutzgeräteträger angeschafft, die sich unmittelbar in Brandbereiche begeben. Im Lager befinden sich geringe Bestände an Schutzbekleidung, die einen kurzfristigen Ersatz defekter Kleidung ermöglichen. Als Planungsrichtwert nach der BklOFw ist für HuPF-Bekleidung bei durchschnittlicher Beanspruchung bei Einsätzen, Übungen und Ausbildungen eine Nutzungsdauer von 10 Jahren für den Feuerwehrschutzanzug vorgegeben. Als besondere Schutzausrüstung sind 6 Chemikalienschutzanzüge (CSA), 12 CPF Overalls, 6 Wärmeschutzstrahlenanzüge (Ponchos) sowie 7 Schnittschutzbeinlinge vorhanden.

4.1.4 Personal Der Personalbestand einer Feuerwehr, seine Verfügbarkeit und die fachliche Ausbildung sind wesentliche Voraussetzungen für ihre Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit. Obwohl die Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehr und der Alters- und Ehrenabteilung für die Betrachtungen zum Gefahrenabwehrbedarfsplan keine grundlegende Bedeutung besitzen, haben sie Einfluss auf das Feuerwehrwesen insgesamt. Traditionspflege, Kameradschaftspflege und die Jugendarbeit bilden Säulen der ehrenamtlichen Arbeit. Die Gesamtmitgliederzahl der Feuerwehr und deren Entwicklung in den letzten 10 Jahren wird in der Tabelle 14 dargestellt.

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Tabelle 14:

Entwicklung der Mitgliederzahl von 2006 bis 2015

2006

Einsatzabteilung 72

Kinder- und Jugendfeuerwehr 32

Altersabteilung 19

Gesamt 123

2007

81

34

19

134

2008

75

32

19

126

2009

65

41

22

128

2010

62

40

22

124

2011

60

45

18

123

2012

72

37

18

127

2013

74

34

18

126

2014

76

35

17

128

2015

69

55

19

143

Die Übersicht weist für die Stadt Strausberg einen relativ konstanten Mitgliederbestand aus. An der Altersstruktur der Einsatzabteilung ist die Bedeutung der Nachwuchsarbeit zu erkennen (Tabelle 15). Es sind ständige Anstrengungen erforderlich, um junge Nachwuchskräfte an die Arbeit der Feuerwehr heranzuführen und über einen längeren Zeitraum zu begeistern. Da eine intensive Nachwuchsarbeit auch zukünftig von großer Bedeutung für das Fortbestehen der Feuerwehren ist, werden seit November 2014 bereits Kinder ab 4 Jahren an die Feuerwehrarbeit herangeführt. . Insbesondere die Gruppe der 21-30jährigen verfügt oftmals noch nicht über eine gesicherte Existenz und wechselt den Wohnort aufgrund von Lehrstellen- oder Arbeitsplatzangeboten in anderen Regionen.

Tabelle 15:

Altersstruktur der Einsatzabteilung Stand 31.12.2015 Altersstruktur Gesamt

Strausberg 69

dav. wbl.

16-20

21-30

31-45

46-55

56-65

5

10

20

26

6

7

28

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Sollstärke Die Allgemeine Weisung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren legt fest, dass die Mindeststärke nach der zu besetzenden Technik in den Standorten und nach den Aufgaben im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz zu berechnen ist. Es wird empfohlen, alle Funktionen in den taktischen Einheiten mindestens doppelt zu besetzen. In einem ersten Schritt ist für die Berechnung der Soll-Stärken die Normbesetzung für Fahrzeuge zugrunde zu legen. Da der Soll-Fahrzeugbestand nicht kurzfristig erreicht werden kann, sind in Tabelle 16 sowohl die erforderlichen Personalstärken beim derzeitigen Fahrzeugbestand als auch die am Soll-Fahrzeugbestand orientierten Personalzahlen im Vergleich zum Ist dargestellt. Die ausgewiesenen Stärken der Einsatzabteilungen müssen als untere Grenze für die Funktionsfähigkeit einer örtlichen Feuerwehreinheit angesehen werden. Tabelle 16:

Soll-Personalstärke nach Fahrzeugbesetzung Personalbedarf bei aktuellem Fahrzeugbestand aktueller SollFahrzeugstärke bestand

Strausberg

gesamt

ELW 1 HLF 20/16 TLF 16/25 TLF 20/50 DLK 23-12 GW- G 2 TSF- W MTW

Soll gesamt

Ist

(doppelt)

1:1:2 1:8 1:5 1:2 1:2 1:2 1:5 1:1 36

72

69

Verfügbarkeit Von herausragender Bedeutung für die Handlungsfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr ist die Verfügbarkeit der Kräfte „rund um die Uhr“. Deutlich zu unterscheiden sind dabei zwei Bereiche: die Einsatzbereitschaft tagsüber an Werktagen und die an Wochenenden, Feiertagen und nachts. Aussagen zur Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Feuerwehrkräften sind äußerst schwierig. Generell kann davon ausgegangen werden, dass montags bis freitags nach 18.00 Uhr bis ca. 06.00 Uhr morgens die höchste Einsatzbereitschaft erzielt wird, da sich die meisten Kameraden zu Hause aufhalten. Erfahrungsgemäß stellt diese Zeit kein ernsthaftes Problem dar.

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

An den Wochenenden und feiertags ist der Anteil der im Ort anwesenden Kameraden zwar immer noch deutlich höher als an den Wochentagen tagsüber, die gleiche Verfügbarkeit wie nachts wird aber in der Regel nicht erreicht. Es muss immer berücksichtigt werden, dass ehrenamtliche Feuerwehrkräfte auch privaten Freizeitaktivitäten nachkommen und familiäre Verpflichtungen haben. Zur Erfüllung der festgelegten Schutzziele (insbesondere kritischer Wohnungsbrand) ist vor allem die Personalstärke der ersten Einheiten von Bedeutung. Erfahrungsgemäß sind nur die Feuerwehrkameraden in Strausberg in der Lage, auch tagsüber die entsprechende Einsatzbereitschaft abzusichern. Tabelle 17 enthält eine Übersicht zu den verfügbaren Einsatzkräften, die mit hoher Wahrscheinlichkeit an einem Einsatz in den Tagesstunden teilnehmen könnten. Diese Kameraden arbeiten entweder im Ort oder können sehr schnell von ihrem Arbeits- oder Ausbildungsort aus das Gerätehaus erreichen. Mitgezählt wurden auch Kameraden, die derzeit arbeitslos sind. Eine absolut sichere Aussage zur Verfügbarkeit kann bei einer Freiwilligen Feuerwehr nie erreicht werden. Durch das Zusammentreffen der verschiedensten Umstände können sowohl sehr positive als auch extrem negative Effekte auftreten. Daher ist eine möglichst hohe Personalstärke erforderlich, um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, dass die Feuerwehr bei Alarm nicht einsatzfähig ist. Von großer Bedeutung ist deshalb auch die gezielte Beschäftigung von Feuerwehrmännern im Ort, wobei der Stadt Strausberg als Arbeitgeber eine besondere Verpflichtung obliegt und bei geplanten Neueinstellungen den Aspekt der Zugehörigkeit zur Feuerwehr berücksichtigen sollte. Tabelle 17:

Strausberg

Verfügbarkeit der Einsatzkräfte Stand 31.12.2015

Einsatzkräfte gesamt

tagsüber verfügbare Einsatzkräfte

davon Kraftfahrer

69

22

11

An größeren Einsätzen in den Tagesstunden nehmen auch Kameraden teil, die aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht zu jedem Einsatz kommen können. Das Schutzziel, die Erreichung der Mindesteinsatzstärke beim kritischen Wohnungsbrand, kann tagsüber in der Stadt Strausberg erreicht werden.

Ausbildung Die fortschreitende technische Entwicklung in allen Bereichen der Gesellschaft führt zu einem immer komplizierter werdenden Gefahrenpotential. Diesem kann nur mit zunehmend spezialisierter Technik und entsprechendem Fachwissen begegnet werden. An die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen müssen daher immer größere Anforderungen gestellt werden. Die notwendige fachliche Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr richtet sich nach den Funktionen in der Feuerwehreinheit, nach den zu besetzenden Sonderfunktionen und erforderlichen besonderen Führungskräften. Die Ausbildung erfolgt nach einheitlichen Feuerwehrdienstvorschriften, die im Einsatzfall bundesweit ein annähernd gleiches taktisches Verhalten sicherstellt. 30

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Die Truppmannausbildung ist die Grundausbildung, die alle Feuerwehrangehörigen durchlaufen müssen. Sie ist die Mindestbefähigung für den Einsatz in der Feuerwehr. Alle Einsatzkräfte müssen die Truppmannausbildung absolvieren. Die Truppmannausbildung ist in den örtlichen Feuerwehren durchzuführen und durch den Träger des Brandschutzes zu finanzieren. Sie umfasst mindestens 150 Stunden, davon 70 Stunden Grundausbildung in Theorie und Praxis sowie zwei Jahre praktische Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst mit mindestens weiteren 80 Stunden. In diesem Zeitraum sind ebenfalls durch jeden Truppmann der Sprechfunkerlehrgang und die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger zu absolvieren. Die Truppführerausbildung baut darauf auf und soll den Kameraden befähigen, selbständig als Führer seines Trupps innerhalb einer größeren Organisationseinheit zu handeln. Es ist anzustreben, dass alle Einsatzkräfte auch die Truppführerausbildung erwerben. Die Truppführerausbildung konzentriert sich im Anschluss an die Truppmannausbildung auf 35 Ausbildungsstunden und wird durch den Landkreis durchgeführt. Bei Brandeinsätzen, aber auch bei Einsätzen im TH- oder ABC-Bereich, bei denen Atemgifte auftreten, ist das Tragen von Außenluft unabhängigem Atemschutz erforderlich. Für den kritischen Wohnungsbrand gilt, dass unter den ersten 9 Kräften, die vor Ort eintreffen, mindestens 4 Atemschutzgeräteträger sein müssen. Wenn man weiterhin die oben dargestellten Probleme der Verfügbarkeit berücksichtigt, wird deutlich, dass ein möglichst hoher Prozentsatz der Einsatzkräfte zugleich die Befähigung zum Tragen von Atemschutz haben sollte. Dazu gehört nicht nur die entsprechende Ausbildung sondern auch die gesundheitliche Eignung. Es ist anzustreben, dass alle Einsatzkräfte, die die gesundheitliche und persönliche Eignung besitzen, zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden. Tabelle 18:

Strausberg

Ausbildungsstand Grundausbildungen Stand 31.12.2015 FI F II Einsatzkräfte Truppmann Truppführer gesamt Soll Ist Soll Ist

Atemschutzgeräteträger Soll Ist

Sprechfunker Soll Ist

69

26

69

69

58

69

45

36

48

Grundsätzlich sollte jeder Einsatz durch eine qualifizierte Führungskraft geleitet werden. Darüber hinaus stellt das Brandschutzgesetz Mindestanforderungen an die Ausbildung der Wehrführung. Die weiterführenden Ausbildungen zum Gruppenführer, zum Zugführer und zum Leiter einer Feuerwehr erfolgen an der Landesschule in Eisenhüttenstadt (LSTE). Sie umfassen in der Regel einen zweiwöchigen Lehrgang. Die Kosten werden durch das Land Brandenburg getragen. Nicht jeder Feuerwehrangehörige kann für die Qualifizierung zur Führungskraft vorgesehen werden. Ein hohes Fachwissen und langjährige praktische Erfahrungen sind ebenso erforderlich wie die persönliche Eignung für eine Führungsfunktion und die notwendige Anerkennung bei den Kameraden. Die Heranbildung entsprechender Nachwuchskräfte ist dementsprechend langwierig und kompliziert. 31

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Tabelle 19:

Strausberg

Ausbildungsstand Führungskräfte Stand 31.12.2015 F III

F IV

FV Leiter einer Feuerwehr

Gruppenführer

Zugführer

Soll

Ist

Soll

Ist

Soll

Ist

10

16

3

6

3

6

Auf der Grundlage der Truppmann- bzw. Truppführerausbildung können Feuerwehrangehörige für spezielle Funktionen qualifiziert werden. Dazu gehören unter anderem die Ausbildung für die Maschinisten (für Löschfahrzeuge oder Hubrettungsfahrzeuge). Die Ausbildungen können auf Kreisebene oder an der Landesfeuerwehrschule stattfinden. Neben den rein feuerwehrfachlichen Ausbildungen ist der Besitz der notwendigen Führerscheine von großer Bedeutung für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren. Im Einsatzfall muss immer eine ausreichende Anzahl Kraftfahrer zur Verfügung stehen. Es ist daher anzustreben, dass möglichst viele Kameraden, die dazu geeignet und bereit sind, den Führerschein für LKW erlangen. Die Kosten sind durch die Stadt Strausberg zu tragen. Tabelle 20:

Ausbildungsstand Maschinisten und Führerscheine Stand 31.12.2015

Strausberg

Maschinistenausbildung Einsatz- für für kräfte Löschund HubrettungsfahrSonderfahrzeuge zeuge gesamt Soll Ist Soll Ist

Führerscheinausbildung (über 7,5t) Soll Ist

69

22

16

17

2

7

21

Weitere Spezialausbildungen sind erforderlich für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern (ABC), die Pflege und Wartung von feuerwehrtechnischen Geräten und für die Jugendfeuerwehrarbeit. In Tabelle 21 sind einige dieser Sonderausbildungen dargestellt.

Tabelle 21: Sonderausbildungen Stand 31.12.2011

Strausberg

Einsatz- ABC-Einsatz kräfte Soll Ist gesamt

Gerätewart techn. Ausrüstung Soll Ist

Jugendwart

69

1

1

6

10

1

Ist

32

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Grundsätzlich ist der Ausbildungsstand der Kameraden als gut einzuschätzen. Ausbildungen durch die Feuerwehr selbst finden nach einem Ausbildungsplan in der Regel 14tägig statt. Hier werden durch die gut ausgebildeten Führungskräfte theoretische Kenntnisse weitervermittelt und direkt in der Praxis geübt.

4.1.5 Löschwasserversorgung Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Träger des Brandschutzes gehört die Gewährleistung einer angemessenen Löschwasserversorgung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BKG), die gewährleistet ist, wenn die Anforderungen des Arbeitsblattes W 405 erfüllt sind. Das Arbeitsblatt W 405 ist eine anerkannte technische Regel des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW). Darin wird in Abhängigkeit von der Art der Bebauung die Wassermenge vorgegeben, die für einen Grundschutz zur Verfügung stehen muss. Der Grundschutz ist der Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko. Dementsprechend versteht man unter Objektschutz den über den Grundschutz hinausgehenden objektbezogenen Brandschutz für Objekte mit erhöhtem Brandrisiko, Objekte mit erhöhtem Personenrisiko und für sonstige Einzelobjekte. In der Regel sind für derartige Objekte in Spezialgesetzen entsprechende Festlegungen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden und zur Löschwasserversorgung getroffen. Andernfalls kann nach § 14 BKG der Aufgabenträger der Feuerwehr den Eigentümer oder Betreiber verpflichten, auf eigene Kosten für die Bereitstellung von ausreichendem Löschwasser für den Objektschutz zu sorgen. Eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde besteht daher nur für den Grundschutz. Vorgaben für die Löschwasserbereitstellung bei Bränden in Forst- oder Landwirtschaft existieren nicht. Die Kenntnis aller Löschwasserentnahmestellen und ihrer Leistungsfähigkeit ist für die Feuerwehr von grundsätzlicher Bedeutung. Für eine effektive Brandbekämpfung werden durch das Arbeitsblatt W 405 Richtwerte für den Löschwasserbedarf angegeben. Die entsprechenden Wassermengen müssen mindestens für eine Löschzeit von zwei Stunden zur Verfügung stehen. Die Berechnung des Löschwasserbedarfs erfolgt in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung. In den besiedelten Gebieten (Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Gewerbegebiete) müssen mindestens Löschwassermengen von 48 m³/h, in der Regel jedoch 96 m³/h zur Verfügung stehen. Die Menge von 48 m³/h entspricht der theoretischen Wasserabgabe eines Unterflurhydranten mit einer Nennweite von 80 mm (800 l/min). Das Arbeitsblatt W 331 der DVGW empfiehlt Abstände zwischen zwei Hydranten wie folgt einzuhalten: in offenen Wohngebieten 140 m in geschlossenen Wohngebieten 120 m in Geschäftsstraßen 100 m in Gewerbegebieten 80 m. Dabei wird im Umkreis jedes Hydranten nur ein Brandfall angenommen.

33

Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Für die Entnahme von Löschwasser durch die Feuerwehr kommen grundsätzlich in Betracht: - das öffentliche Trinkwassernetz - unerschöpfliche Wasserstellen (natürliche oder künstliche offene Gewässer, Löschwasserbrunnen) - erschöpfliche Wasserstellen (ober- oder unterirdische Löschwasserbehälter, Bäder, Zierteiche, Swimmingpools etc.). Im Einsatzfall hängt die mögliche Benutzung der Wasserentnahmestellen entscheidend von der ordnungsgemäßen Beschilderung und freien Zugänglichkeit ab. Die Beschilderung der Hydranten ist in Zusammenarbeit mit dem WSE gegebenenfalls zu ergänzen. Die ständige Freihaltung und Sauberhaltung der Hydranten ist gegenwärtig nicht zufriedenstellend geregelt. Es müssen praktikable Lösungen gefunden werden.

Da die Stadt Strausberg einen hohen Waldanteil hat, kommt der Löschwasserentnahme aus offenen Gewässern besondere Bedeutung zu. Problematisch ist in den kritischen Monaten (erhöhte Waldbrandgefahr) die Sperrung der Waldwege durch die Forstbehörde einerseits und die notwendige Freihaltung der Zufahrtswege zu den Gewässern für die Einsatzfahrzeuge andererseits. Hierzu ist jährlich eine konkrete Abstimmung und Einweisung vor Ort zwischen den zuständigen Revierförstern und den Führungskräften der Ortswehren erforderlich. Insgesamt wird die Löschwasserversorgung als bedarfsgerecht angesehen. Durch den Wasserverband Strausberg-Erkner wurde der Feuerwehr ein Plan der bestehenden Hydranten übergeben.

5.

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Standorte Gerätehäuser: Das Gerätehaus in Strausberg ist in einem hervorragenden Zustand. Es ist zweckmäßig ausgestattet und entspricht den brandschutztechnischen Erfordernissen sowie den Arbeitsschutzbestimmungen. Die Ausstattung ermöglicht sowohl eine notwendige Lagerhaltung als auch die Voraussetzungen für die Ausbildung und Schulung der Kameraden. Es sind ausreichend Arbeitsräume für die Führungskräfte, die Jugendfeuerwehr und auch für die Alters- und Ehrenabteilung vorhanden. Das neu erbaute Feuerwehrgerätehaus in Hohenstein entspricht den Anforderungen der DIN und der Feuerwehrunfallkasse. Es verfügt über einen Stellplatz für ein Fahrzeug sowie über einen Sanitärtrakt für bis zu 18 Feuerwehrkameraden und -kameradinnen. Für Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen wird das angrenzende Dorfgemeinschaftshaus genutzt.

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Fahrzeuge/Technik: Resultierend aus der Erfüllung des Schutzziels und der Auswertung des Einsatzgeschehens wird der vorhandene Fahrzeugbestand als ausreichend angesehen. Das vorhandene TLF 16/25 Baujahr 1995, sollte in den nächsten Jahren durch ein neues Tanklöschfahrzeug gleichwertiger Ausstattung ersetzt werden. Kommunikation: Die Alarmierung der Kameraden erfolgt überwiegend über digitale Meldeempfänger, die ausreichend für den derzeitigen Bestand der Einsatzkräfte vorhanden sind. Der kontinuierliche Austausch erfolgt planmäßig. Auf jedem Fahrzeug befindet sich ein digitales Funkgerät, mit dem sowohl mit der Regionalleitstelle als auch untereinander kommuniziert werden kann. Die einzelnen eingesetzten Trupps untereinander sind durch Handsprechfunkgeräte verbunden.

Personal: Die vorhandenen Einsatzkräfte sind gut ausgebildet. Lehrgänge an der Landesschule bzw. über den Landkreis, um jederzeit die benötigten Funktionen besetzen zu können, werden kontinuierlich besucht. Die Ausbildung von Kraftfahrern ist weiterhin notwendig und wird durch die Stadt Strausberg finanziert. Einsatzbekleidung steht für jede Einsatzkraft zur Verfügung und wird entsprechend der Notwendigkeit ergänzt.

Löschwasser: Die Löschwasserversorgung ist flächendeckend abgesichert. Die Nutzbarkeit der vorhandenen Hydranten ist ständig zu prüfen und im Zusammenwirken mit dem WSE zu gewährleisten.

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Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Strausberg

Schlussfolgerungen: Die Freiwillige Feuerwehr Strausberg stellt die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Stadt nach § 3 des BbgBKG sicher und kommt damit ihrem gesetzlichen Auftrag voll nach. Die sich aus der Zugehörigkeit zur Brandschutz- und Gefahrstoffeinheit des Landkreises ergebenden Aufgaben sowie die Aufgaben als Stützpunktfeuerwehr werden sowohl technisch als auch personell erfüllt. Entsprechend den Vorgaben deckt die Freiwillige Feuerwehr Strausberg ihren Einsatzbereich selbst ab. Die Hilfsfristen werden in den vorgeschriebenen Normen erfüllt. Das Personal ist entsprechend den Notwendigkeiten vorhanden und auf Grund des Ausbildungsstandes in der Lage, die anfallenden Aufgaben zu erfüllen. Folgende Investitionsmaßnahmen sollen langfristig umgesetzt werden: Investitionsmaßnahme

Planung im Jahr _________________________________________________________________________ Ersatzbeschaffung TLF 16/25 340.000 0 340.000 2018

Wolf Fachbereichsleiterin

Kosten

Zuschuss

Eigenanteil

Schmidt Stadtbrandmeister

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