Richtlinien zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten Fassung vom 1. Juni 2008

INSTITUT FÜR TECHNISCHE CHEMIE Richtlinien zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten Fassung vom 1. Juni 2008 Bei der Abfassung von Studien- und Dip...
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INSTITUT FÜR TECHNISCHE CHEMIE

Richtlinien zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten Fassung vom 1. Juni 2008

Bei der Abfassung von Studien- und Diplomarbeiten sowie von Dissertationen sind folgende Punkte zu beachten: 1. Gliederung Die Arbeit teilt sich in folgende Abschnitte 1. Deckblatt Die Arbeit enthält ein Deckblatt mit Titel, Autor und Art der Arbeit sowie Ort und Erscheinungsjahr. 2. Eidesstattliche Erklärung Der Studienarbeit bzw. Diplomarbeit ist auf einer gesonderten Seite eine eidesstattliche Erklärung mit folgendem Wortlaut anzufügen: Eidesstattliche Erklärung Hiermit versichere ich, daß ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegeben Hilfsmittel angefertigt habe; die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Freiberg, Abgabedatum Unterschrift des Verfassers (Eidesstattliche Erklärung in der Dissertation siehe Promotionsordnung der TU BAF vom 12. Dezember 1994) 3. Danksagung Eine Danksagung ist denkbar, wenn z.B. Unterstützung durch Personen oder Firmen in Form von Zuwendungen, Durchführung von Messungen/Untersuchungen/ Analysen, Unterstützung bei der Erarbeitung usw. erfolgte. 4. Inhaltsverzeichnis 5. Abkürzungsverzeichnis 6. Einleitung Die Einleitung gibt auf ein bis zwei Seiten die Themenstellung wider, ordnet diese in den gesamtwissenschaftlichen Kontext ein und nimmt kurz Bezug auf die wissenschaftliche Bedeutung des untersuchten Themas. 7. Allgemeiner Teil Der Allgemeine Teil untergliedert die Thematik in sinnvoll aufeinander abgestimmte Abschnitte, die idealerweise mit einer kurzen(!) Überleitung verbunden werden. Jeder Teilabschnitt beginnt mit einem Absatz, in dem das Thema des Teilgebietes kurz dargestellt wird. Es folgt eine literaturbasierte theoretische Einführung in das Themengebiet. Daran anschließend wird der über die wissenschaftliche Literatur

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zugängliche Stand des Wissens und der Technik auf diesem Sektor dargestellt. Die Länge der Darstellungen ergibt sich aus dem Thema. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Lösungsweges, Planung und Durchführung der Untersuchungen, Berechnungen usw. Die Beschreibung der angewandten Verfahren (Versuche, Berechnungen, Ableitungen) muß so umfangreich sein, daß sie von einem Fachmann nachvollzogen werden können. Bei der Benutzung genormter Verfahren bzw. exakt beschriebener Versuchsabläufe genügt die Angabe der Quelle und eventueller Abweichungen. Bei der Darstellung und Diskussion der Ergebnisse sind die einzelnen Ergebnisse klar zu formulieren, anschaulich unter Nutzung von Tabellen, Bildern und Diagrammen darzustellen und mit dem Stand der Wissenschaften zu vergleichen. Neue Erkenntnisse, sowie die Bestätigung oder Widerlegung bisheriger Auffassungen sollten deutlich erkennbar sein. Man beachte, daß die Diskussion der wesentliche, den wissenschaftlichen Charakter der Arbeit bestimmende Teil ist, der den Kontext zum gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Technik herstellt und in dem die in eigenen Arbeiten erhaltenen Resultate wissenschaftlich interpretiert werden. Sie schließt mit Schlußfolgerungen und ggf. Vorschlägen für Folgeuntersuchungen. Ziel ist es ferner, einen roten Faden herauszuarbeiten, aus dem deutlich wird, welche Experimente aus welchem Grund in Erwägung gezogen bzw. durchgeführt wurden, und welche Konsequenzen sich im einzelnen daraus ergeben. Zu einem guten Allgemeinen Teil gehören neben Strukturformeln, Spektren und Tabellen auch Graphiken, welche die wissenschaftlichen Ergebnisse zusammenfassend und didaktisch ansprechend aufbereiten. 8. Experimenteller Teil Aufgabe des Experimentellen Teils ist eine nachvollziehbare Darstellung der eigenen Experimente. Die Angaben müssen hinreichend vollständig sein, um einem fachkundigen Experimentator die Möglichkeit zu geben, reproduzierbar zu denselben Resultaten zu gelangen. Hierzu gehört neben exakten Arbeitsvorschriften auch detaillierte, ggf. durch Abbildungen zu erläuternde Angaben zur Analytik bzw. Spektroskopie. 9. Literatur Liste (Endnoten) der in der Arbeit zitierten Literatur in fortlaufender Numerierung. Internetquellen werden nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert. 10. Anhang (falls erforderlich) Der wissenschaftlichen Arbeit können ergänzende, für die Arbeit sinnvolle, für das Verständnis der Arbeit primär aber nicht erforderliche Zusatz- oder Hintergrundinformationen Anhänge beigefügt werden. Dies können z.B. Spektren oder Chromatogramme sowie Schemata sein oder Meßprotokolle, Analysedaten, Zusammensetzungen von Roh-, Hilfs- und Endstoffen, Synthesevorschriften, Rechenbeispiele oder –programme u.a. Es gelten sie amtlichen Vorgaben, insbesondere die „Richtlinie für die Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten (Studienarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen) an der TU Bergakademie Freiberg“ in der von der Senatskommission Bildung und wissenschaftlicher Nachwuchs am 26. September 1995 beschlossenen Fassung. 2. Formale Gestaltung der schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit a) Seitenformat Weißes Papier im Format DIN A4, Rand links 40 mm, Rand rechts 20 mm, Rand oben 25 mm, Rand unten 20 mm, fortlaufende Seitennummerierung, Seite 1 ist das Titelblatt (ohne Angabe der Seitennummer).

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b) Schriftart Es sind für die gesamte Arbeit einheitliche Schriften zu verwenden. Akzeptiert werden Arial (11 pt) und Times New Roman (12 pt). Zwischen den Absätzen ist ein Abstand von 6 pt zu halten, die Ausrichtung ist Blocksatz. Silbentrennung ist zulässig. Die Rechtschreibung ist einheitlich zu halten. Schriftzeichen mit weniger als 1,7 mm Höhe sind unzulässig, auch in Bildern und Tabellen. c) Textgestaltung Der Text ist mit Zeilenabstand 1,5 zu schreiben. Absätze beginnen stets miteiner neuen Zeile. Zwischen Absätzen und neuer Überschrift sind zwei Leerzeilen vorzusehen. Ein Hauptabschnitt beginnt immer mit einer neuen Seite. Einer Überschrift müssen mindestens 3 Zeilen folgen, ansonsten ist eine neue Seite zu beginnen. Auf jede Überschrift folgt der Text mit zweifachem Grundzeilenabstand. Folgen mehrere Überschriften aufeinander, werden sie jeweils durch den zweifachen Grundzeilenabstand getrennt. d) Abschnittsnumerierung Nach DIN 1421, eine dreifache Untergliederung sollte nicht überschritten werden. Überschriften bitte fortlaufend numerieren (1., 1.1., 1.1.1.), wobei nicht mehr als drei Gliederungsebenen verwendet werden sollten. Überschriften der 1. Gliederungsebene: 14 pt, fett; Überschriften der 2. Gliederungsebene: 12 pt, fett; Überschriften der 3. Gliederungsebene: 12 pt, fett/kursiv. Sind Abschnitte oder Unterabschnitte sehr kurz, sollte auf Zwischenüberschriften verzichtet und Absatzmarkierungszeichen (Spiegelstriche, Anstriche) verwendet werden. Tabellen und Bilder (Fotos, Zeichnungen und Diagramme) sind durchgehend zu numerieren und mit Über- bzw. Unterschriften und Legenden zu versehen. Sie sind so zu gestalten, daß sie ohne den begleitenden text zu verstehen sind. Bilder und Tabellen sollen möglichst in der Nähe der beschreibenden Textstelle stehen. Aus gestalterischen Gründen können die Tabellen und Bilder am Schluß des jeweiligen Kapitels oder Textes eingeordnet werden. Dies soll in der Reihenfolge wie sie im Text erwähnt wurden, erfolgen. Die Seite, auf der sich das Bild bzw. die Tabelle befindet, wird in diesem Fall im Text genannt. Für Bilder ist DIN 19054 zu beachten. Die Beschriftungen sollen waagerecht ohne Rahmen in der Nähe der zu erläuternden Stelle erfolgen. Die Schriftart für Tabellenüberschriften und Abbildungsbeschriftungen ist 10 pt, fett. Gefaltete Blätter sind zu vermeiden. An ihrer Stelle können die gegenüberliegenden Seiten verwendet werden, wobei die Bindepfalz nicht bedruckt werden soll. Tabellen werden gegebenenfalls geteilt, auch wenn dadurch Wiederholungen notwendig werden. Tabellen und Bilder sollen möglichst in der Richtung des Textes angeordnet sein und nicht im rechten Winkel zum text stehen. Bei photographischen Bildern werden nur inhaltswichtige Teile übernommen; Skalen oder Vergleichsobjekte bekannter Größe geben den Maßstab an. Zur Reproduktion werden möglichst Originalaufnahmen oder deren teile verwendet. Stammen Bilder insbesondere photographische Bilder nicht vom Autor, muß der Verfasser die gültigen Urheberrechte beachten. e) Sonderzeichen, fremde Schriften und Symbole Bitte griechische Buchstaben in der Schriftart Symbol schreiben; Sonderzeichen müssen deutlich erkennbar sein; ebenso muß ersichtlich sein, ob ein Zeichen fett oder kursiv gedruckt ist, auf der Zeile steht oder hoch- oder tiefgestellt ist. Alle Seiten inkl. der mit Literaturzitaten, Tabellen und Legenden werden fortlaufend numeriert. f) Hinweise auf Literatur oder auf Fußnoten Hinweise auf Literatur oder auf Fußnoten werden in eckigen Klammern hochgestellt und hinter Satzzeichen gesetzt und fortlaufend numeriert. Literaturzitate und Fußnoten werden im Literaturteil zusammengestellt (dort auch mit eckigen Klammern, aber nicht hochgestellt). Sie

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sollten möglichst keine umfangreichen experimentellen Vorschriften – dafür gibt es den Experimentellen Teil – oder lange erläuternde Texte enthalten. Für ihre Gestaltung gilt Folgendes: Alle Autorennamen angeben (bei mehr als zehn Autoren ist et al. zulässig; dann muß allerdings das vollständige Zitat in den Hintergrundinformationen angegeben werden), mit Groß- und Kleinbuchstaben schreiben, und zwar erst abgekürzte Vornamen, dann Nachnamen; kein "und" zwischen vorletztem und letztem Namen verwenden. Bei Mehrfachnennung bitte mit Querverweisen arbeiten. g) Zitierung Zeitschriftenzitate: Zeitschriftennamen vom letzten Autorennamen durch Komma abtrennen, nach Chemical Abstracts Service Source Index (CASSI) abkürzen und kursiv setzen. In und nach Zeitschriftennamen kein Komma, dann Veröffentlichungsjahr (fett), Komma, Bandnummer (kursiv), Komma, Anfangs- und Endseitenzahlen, Punkt (innerhalb einer Zitatnummer Semikolon). Bei Veröffentlichungen in der Angewandten Chemie bitte immer die deutsche und die englische Ausgabe zitieren. Die entsprechenden Seitenzahlen sind im Jahresregister, in den Einzelheftregistern und online zu finden. Beispiele: [1] a) H. J. Ache, Angew. Chem. 1989, 101, 1–21; Angew. Chem. Int. Ed. Engl. 1989, 28, 1–20; b) H. Frey, Angew. Chem. 1998, 110, 2313–2318; Angew. Chem. Int. Ed. 1998, 37, 2193–2197. [2] A. Kraft, Chem. Commun. 1996, 77–79, zit. Lit.; Sci. Am. 1984, 250(4), 7–8; B. Krebs, H. U. Hürter, Acta Crystallogr. Sect. A 1981, 37, 163; G. Eulenberger, Z. Naturforsch. B 1981, 36, 521; D. Bruss, Appl. Phys. B, DOI 10.1007/s003409900185. Buchzitate:

Bücher ohne Herausgeber: K. P. C. Vollhardt, Organische Chemie, 1. Aufl., VCH, Weinheim, 1988, S. 215. – Bücher mit Herausgeber: T. D. Tullius in Comprehensive Supramolecular Chemistry, Vol. 5 (Hrsg.: J. L. Atwood, J. E. D. Davies, D. D. MacNicol, F. Vögtle, K. S. Suslick), Pergamon, Oxford, 1996, S. 317–343.

Sonstige Zitate:

C. R. A. Botta (Bayer AG), DE-B 2235093, 1973 (in Fällen, in denen das Patent nicht online beim entsprechenden Patentamt verfügbar ist, soll auch das entsprechende Chemical-Abstracts-Zitat genannt werden). – M. R. Hopmann, Dissertation, Technische Universität Berlin, 1983. – G. Maas, Methoden Org. Chem. (Houben-Weyl) 4th ed. 1952–, Vol. E 21/1, 1983, S. 379–397. – "Synthesis in Biochemistry": R. Robinson, J. Chem. Soc. 1936, 1079. – S. Novick, "Biography of Rotational Spectra for Weakly Bound Complexes", zu finden unter http://www.wesleyan.edu/chem/faculty/novick/vdw.html, 2005. G. M. Sheldrick, SHELXS-96, Program for the Solution of Crystal Structures, University of Göttingen, Göttingen (Germany), 1996.

h) Tabellen Tabellen sollten eine erklärende Überschrift haben und nur durch drei Linien (Kopf-, Halsund Fußlinie) unterteilt sein. Tabellen mit nur ein oder zwei Spalten sowie Spalten mit nur ein oder zwei Eintragungen sind zu vermeiden. Für Fußnoten in Tabellen werden lateinische Kleinbuchstaben in eckigen Klammern verwendet. Alle Tabellen sind in der Reihenfolge ihrer Erwähnung im Text zu numerieren, und das Wort Tabelle ist immer auszuschreiben. Werden physikalische Daten von mehreren Verbindungen angegeben, sollte dies in einer Tabelle geschehen, andernfalls genügt eine Fußnote. Bei Mehrfachnennung bitte mit Querverweisen arbeiten.

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i) Abbildungen, Schemata und chemische Formeln Alle Abbildungen und Schemata sind in der Reihenfolge ihrer Erwähnung im Text zu nummerieren. Unterschiedliche Atomsorten in Strukturbildern werden durch Schraffur, Punktierung etc. gekennzeichnet. Das Wort Abbildung wird immer ausgeschrieben. Bei Mehrfachnennung bitte mit Querverweisen arbeiten. Chemische Formeln werden mit dem Programm ISIS Draw® von MDL erstellt. Das Programm ist im akademischen, nichtkommerziellen Bereich kostenlos downloadbar und www.mdli.org. Es ist die vom Institut für Technische Chemie zur Verfügung gestellte Parameterdatei isisdraw.cfg zu nutzen. Chemische Formeln werden fortlaufend mit Formelnummern gekennzeichnet. In ihnen können übliche Abkürzungen wie Me, iPr, sBu und Ph (nicht Φ) verwendet werden, doch sollte dies konsequent geschehen. Allgemeine Substituenten werden mit R1, R2 (nicht R1, R2=2R) oder R, R′ bezeichnet. Die räumliche Anordnung von Substituenten ist mit parallelen Strichen und Keil anzugeben. Für die Formelgestaltung gilt: Elementsymbole werden mit einer 3-mm-, Formelnummern fett in einer 3.5-mm Arial-Schrift geschrieben; Bindungslängen (zwischen Atomzentren) betragen 6 mm; Schrift auf oder unter Reaktionspfeilen sowie weitere Angaben in 2.8-mm-Arial-Schrift; umfangreiche Reaktionsbedingungen bitte in die Legende aufnehmen; Minuszeichen sind so lang wie der Querbalken des Pluszeichens. Komplizierte chemische Formeln im laufenden Text (und vor allem im Titel) vermeiden, um Trennprobleme zu verhindern (Formelnummern nutzen). Formeln von Koordinationsverbindungen in eckige Klammern schreiben (IUPAC-Regel). Oxidationsstufen bei ausgeschriebenen Elementnamen in Großbuchstaben in Klammern, bei Elementsymbolen hochgestellt angeben (nicht I(III), sondern IIII; Eisen(II), aber FeII). Kursiv geschrieben werden Symbole für physikalische Größen, nicht aber die zugehörigen Einheiten (T (für Temperatur, z.B. im Unterschied zu T für Tesla), aber K; J, aber Hz; a, aber nm), stereochemische Angaben (cis, E, R etc.; D und L dagegen sind Kapitälchen), Lokanten in Verbindungsnamen (N-Methyl), Symmetrie- und Raumgruppen (C2v) und Präfixe wie in tBu, tert-Butyl, nicht dagegen lateinische Ausdrücke wie "in situ"; Formelnummern (arabische Ziffern und eventuell lateinische Kleinbuchstaben) sind halbfett. Achsenbeschriftungen und Spaltenüberschriften in Tabellen enthalten die Einheiten in eckiger Klammer (z.B. T [K]→). Strichzeichnungen, Fotografien und Farbabbildungen müssen scharf und kontrastreich sein. Lineare Auftragungen (vor allem gegen die reziproke Geschwindigkeit) sollten durch die Angabe von Steigung, Achsenabschnitt und Standardabweichung ergänzt werden. j) Gleichungen Gleichungen sind fortlaufend mit Zahlen oder Kleinbuchstaben zu kennzeichnen und im Text zu erwähnen, z.B. "[Gl. (1)]", "in Gleichung (a) beschrieben". k) Angabe physikalischer Daten Mit Dezimalpunkten und negativen Exponenten, z.B. 25.8 JK-1mol-1, möglichst in folgender Form – auf jeden Fall aber innerhalb der gesamten Arbeit einheitlich (gleiche Meßbedingungen können, beispielsweise in einer Tabellenfußnote, zusammengefaßt werden): Schmp./Sdp. 20°C; [α]D20=−13.5 (c=0.2 in Aceton) (bitte geben Sie auch die Einheiten von [α] und c an, üblicherweise degcm3g−1dm−1 bzw. gcm−3); 1H-NMR (200 MHz, [D8]THF, 25°C, TMS): δ=1.3 (q, 3J (H,H)=8 Hz, 2H; CH2), 0.9 ppm (t, 3J (H,H)=8 Hz, 3H; CH3); IR (Nujol): ν˜=2972 (w), 2907 (w), ..., 1026 (s; νas(SiOSi)), 971 (vs), ..., 666 (w; νs(SiOSi)), ..., 439 (m), 401 cm−1 (m); UV/Vis (n-Hexan): λmax (ε)=320 (5000), 270 nm (12000); MS (70 eV): m/z (%): 108 (20) [M+], 107 (60) [M+−H], 91 (100) [C7H7+]. Für die Winkelangabe in zusammengesetzten Einheiten ist statt des Gradzeichens ° auch die Abkürzung deg zulässig.

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l) Nomenklatur, Symbole, Einheiten Die Regeln und Empfehlungen der International Union of Pure and Applied Chemistry (IUPAC), der International Union of Biochemistry (IUB) und der International Union of Pure and Applied Physics (IUPAP) sollten eingehalten werden. m) Abkürzungen und Akronyme Sie sollten sparsam, aber konsequent verwendet werden. Bei der ersten Erwähnung muß – außer bei den bekanntesten, z.B. NMR, IR, tBu – der vollständige Begriff zusätzlich angegeben werden. Zudem werden sie zu Beginn, nach dem Inhaltsverzeichnis in einem Abkürzungsverzeichnis zusammengefaßt. Sofern erforderlich können sie ergänzend in einer Fußnote oder in einem Glossar erklärt werden. n) Hintergrundinformationen, Verzeichnisse, Glossar und Register Hintergrundinformationen bitte in prägnanter Form im Anhang aufführen. Die Hintergrundinformationen sind so auszuwählen, daß die gesamte Arbeit ohne ihre Kenntnis gelesen und verstanden werden kann. Die Hintergrundinformationen im Anhang werden mit lateinischen Großbuchstaben in der Überschrift durchnumeriert (A. Reaktionen von Hexandiol, B. DRIFT-Spektrum wasserstoffbeladener Siliciumpartikel). Tabellen- und Abbildungsverzeichnisse sind nicht zwingend erforderlich. Wo ihre Angabe als notwendig erachtet wird, werden sie dem Anhang nachgestellt. Zusätzlich kann ein Glossar bzw. Register (Index) erstellt werden. Sie befinden sich am Ende der Arbeit. o) Urheberrecht Beim Verfassen der Arbeit ist das Urheberrecht nicht selbst erstellter Inhalte zu beachten. sofern die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte beabsichtigt wird, muß das schriftliche Einverständnis des Rechteinhabers (Autor, Verlag) vorliegen. Das nicht autorisierte Verwenden urheberrechtlich geschützter Inhalte ist nicht zulässig. Dasselbe gilt für die Verwendung von Software, die beim Verfassen der Arbeit verwendet wird. Mit der Abgabe der Arbeit wird versichert, daß keine Urheberrechte verletzt werden. p) Formales Studien- und Diplomarbeiten werden in mindestens zweifacher Fertigung gedruckt und gebunden vorgelegt. Dissertationen werden in der vom Prüfungsamt vorgesehenen Anzahl eingereicht. Von allen Arbeiten ist ein elektronisches Speichermedium (CD, DVD) mit allen Text-, Daten- und Bilddateien im Institutssekretariat zu hinterlegen.

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