Leitfaden zum Verfassen schriftlicher Arbeiten

Universität Zürich Religionswissenschaftliches Seminar Kirchgasse 9 8001 Zürich www.religionswissenschaft.uzh.ch Leitfaden zum Verfassen schriftliche...
Author: Elly Kramer
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Universität Zürich Religionswissenschaftliches Seminar Kirchgasse 9 8001 Zürich www.religionswissenschaft.uzh.ch

Leitfaden zum Verfassen schriftlicher Arbeiten Redaktionsstand: Oktober 2008

Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ...............................................................................................................................................2 2. Typen von wissenschaftlichen Arbeiten .........................................................................................3 2.1. Proseminararbeit ..........................................................................................................................3 2.2. Seminararbeit ...............................................................................................................................3 2.3. Handouts (Arbeitsblätter, Zusammenfassung, Thesenpapier o. ä.)..............................................3 2.4. Praktikums- oder Studienreisebericht ..........................................................................................3 2.5. Bachelorportfolio, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Lizentiatsarbeit ...............................................4 3. Planung und Vorgehen ......................................................................................................................5 3.1. Themenwahl .................................................................................................................................5 3.2. Fragestellung ................................................................................................................................5 3.3. Methode/theoretischer Rahmen....................................................................................................5 3.4. Material-/Literaturrecherche ........................................................................................................5 3.5. Disposition ...................................................................................................................................6 3.6. Begleitung der Arbeit durch eine Fachperson .............................................................................6 3.7. Schema zum Ablauf einer wissenschaftlichen Arbeit ..................................................................7 4. Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit .........................................................................................8 4.1. Titelseite.......................................................................................................................................8 4.2. Inhaltsverzeichnis.........................................................................................................................8 4.3. Vorwort ........................................................................................................................................9 4.4. Einleitung .....................................................................................................................................9 4.5. Hauptteil(e) ..................................................................................................................................9 4.6. Zusammenfassung........................................................................................................................9 4.7. Anmerkungen (Fussnoten, Endnoten)..........................................................................................9 4.8. Verzeichnisse, Anhang...............................................................................................................10 5. Formales ............................................................................................................................................11 5.1. Umfang der Arbeiten..................................................................................................................11 5.2. Zitationsweise ............................................................................................................................11 6. Grundsätze der Wissenschaftlichkeit ............................................................................................12 6.1. Erklärung von Begriffen.............................................................................................................12 6.2. Differenzierung der Perspektiven...............................................................................................12 6.3. Verhältnis von Zitat, Paraphrase und eigener Position ..............................................................13 6.4. Einige (leider unumgängliche) Bemerkungen zum Plagiat .......................................................14 7. Zitieren und Bibliographieren in wissenschaftlicher Literatur ..................................................15 7.1. Vollständige bibliographische Angabe ......................................................................................15 7.2. Beispiele.....................................................................................................................................15 7.3. Kurztitel......................................................................................................................................17 7.4. Zitation von Quellen aus dem Internet ......................................................................................18 7.5. Zitation von mündlichen Quellen...............................................................................................18 8. Beispiel einer Titelseite...................................................................................................................19

1. Vorwort Diese Wegleitung soll Studierende der Religionswissenschaft an der Universität Zürich beim Verfassen schriftlicher Arbeiten anleiten und unterstützen. Die darin angegebenen Regeln sind für schriftliche Arbeiten, die im Rahmen des Studiengangs Religionswissenschaft an der Universität Zürich erstellt werden, verbindlich. Jede wissenschaftliche Arbeit ist anders. Aber alle wissenschaftlichen Arbeiten haben auch gemeinsame Elemente und Anforderungen. Grundsätzlich gilt, dass wissenschaftliche Arbeiten den Anspruch haben, eine sinnvolle Fragestellung mit Hilfe eines wissenschaftlichen Instrumentariums (Quellen, Befunde, Methoden) und aufgrund einer intersubjektiv nachvollziehbaren Argumentation zu behandeln. Zu den Erfordernissen einer wissenschaftlichen Arbeit gehört es, dass bestimmte methodische und formale Bedingungen erfüllt werden. Dieser Leitfaden will das Verfassen von schriftlichen Arbeiten (Proseminararbeiten, Seminararbeiten, Praktikumsberichte, Lizentiatsarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten usw.) erleichtern, indem er eine Reihe von Problemen behandelt, die dabei zu meistern sind. Er will Hinweise und Tipps geben, wie man erfolgreich von einer sinnvollen wissenschaftlichen Fragestellung zu einer abgabefertigen Arbeit kommt. Diese Hilfestellung wird für Studierende in den ersten Semestern als Anleitung besonders nützlich sein, kann aber auch Studierenden in höheren Semestern als Orientierung dienen. Gleichzeit dient dieses Dokument als Unterlage für die Veranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ (Modul EWA). Für Studierende der Religionswissenschaft im Hauptfach- oder Vollstudiengang ist der Besuch dieser jährlich angebotenen Veranstaltung im Bachelorstudium verpflichtend. Die Veranstaltung sei auch Nebenfachstudierenden und anderen Interessierten empfohlen. Nicht behandelt werden in diesem Leitfaden Probleme, die bei der Literaturrecherche auftreten können. Ein „Vademecum“ zu den verschiedenen, für religionswissenschaftliche Arbeiten wichtigen Fachbibliotheken an der Universität und in der Stadt Zürich kann unter www.religionswissenschaft.uzh.ch/stu/pdf/bibliotheken.pdf heruntergeladen werden. Übungen oder Tutorate dazu werden regelmässig angeboten; ihr Besuch sei auch an dieser Stelle dringend empfohlen. Wir hoffen, den Studierenden mit diesem Dokument das Verfassen von schriftlichen Arbeiten zu erleichtern, und nehmen Rückmeldungen dazu 1 gerne entgegen.

Das RW-Team, im Oktober 2008

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Schriftliche Rückmeldungen bitte an: [email protected].

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2. Typen von wissenschaftlichen Arbeiten Im Lauf eines Studiums hat man unterschiedliche schriftliche Arbeiten zu verfassen. Diese unterscheiden sich in den Voraussetzungen und Anforderungen. 2 2.1. Proseminararbeit Eine Proseminararbeit ist meist die erste schriftliche Arbeit in einem bestimmten Teilbereich oder einer Teildisziplin des Studiums. Man dokumentiert damit, dass man eine begrenzte wissenschaftliche Aufgabe mit den erforderlichen, im Proseminar erlernten Methoden lösen und das Ganze auch formal korrekt darstellen kann. Der Umfang sollte 15 Seiten nicht übersteigen (Richtwert: 36’000–45’000 Zeichen). Zu einer gelungenen Proseminararbeit gehört u. a. – das Formulieren einer wissenschaftlich sinnvollen Fragestellung, die in der Regel mit dem Thema eines Proseminars in Verbindung steht, – das richtige und angemessene Verwenden von wissenschaftlichen Methoden, – die Recherche und Verwendung von für die Fragestellung geeigneten Materialien und Fachliteratur, – das Einüben des Schreibens, das die Argumentation schlüssig und nachvollziehbar darstellen soll. 2.2. Seminararbeit Seminararbeiten unterscheiden sich von Proseminararbeiten durch eine höhere Komplexität der Fragestellung, eine vertieftere Behandlung des Themas, einen höheren Anspruch bezüglich der verarbeiteten Literatur und durch den grösseren Umfang (20–25 Seiten, 60’000– 75’000 Zeichen). Bei einer Seminararbeit steht der Inhalt im Vordergrund, der in der Regel mit dem Thema eines Seminars in Zusammenhang steht. Ziel einer Seminararbeit ist die vertiefte Behandlung einer wissenschaftlichen Fragestellung. 2.3. Handouts (Arbeitsblätter, Zusammenfassung, Thesenpapier o. ä.) 3 Für Proseminare und Seminare sind häufig sog. Handouts (Arbeitsblätter, Zusammenfassungen, Thesenpapier o. ä.) vorzubereiten. Formal (v. a. was die dafür zu verwendende Literatur und ihre Zitierung betrifft) sind dafür die üblichen Regeln zu beachten. 2.4. Praktikums- oder Studienreisebericht Im Rahmen der Bachelorstudiengänge Religionswissenschaft (Hauptfachstudiengang 120 KP und Vollstudiengang) ist ein Praktikum oder eine Studienreise zu absolvieren. 4 Der Leistungsnachweis erfolgt durch einen schriftlichen Bericht im Umfang einer Seminararbeit (18– 20 Seiten; 54’000–60’000 Zeichen), in dem Verlauf und fachspezifische Erkenntnisse des Praktikums oder der Studienreise dargestellt werden. Der Bericht umfasst folgende Elemente: – eine Beschreibung des Praktikumsortes – die Beschreibung der Tätigkeiten während des Praktikums – Reflexion der eigenen Rolle, Funktion und Aufgabe am Praktikumsort

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Regeln bez. des Umfangs der Arbeiten orientieren sich an den Studienordnungen sowie der Wegleitung zu den religionswissenschaftlichen Studiengängen an der Universität Zürich. Die Dokumente können auf www.religionswissenschaft.uzh.ch heruntergeladen werden. 3 Dies gilt auch im Falle eines Essays, einer schriftlichen Arbeit von begrenztem Umfang, die als eine Möglichkeit zum Nachweis einer individuellen Studienleistung vorgesehen ist. 4 Vgl. Wegleitung für das Bachelor- und Masterstudium Religionswissenschaft, Kap. 8-9.

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eine eigene wissenschaftliche Untersuchung zu einem mit dem Forschungs- bzw. Tätigkeitsfeld des Praktikumsortes zusammenhängenden Thema. Dazu wird das während des Praktikums gesammelte bzw. erstellte Material (z. B. emische Literatur, Interviews, Beobachtungsprotokolle usw.) verwendet und wissenschaftlich (d. h. auch unter Beizug von Fachliteratur) aufgearbeitet.

2.5. Bachelorportfolio, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Lizentiatsarbeit Vor Abschluss des Bachelorstudiums ist zu einem frei gewählten Thema ein Bachelorportfolio zu erarbeiten oder eine Bachelorarbeit zu schreiben. Das Bachelorportfolio oder die Bachelorarbeit dokumentiert eine eigenständige, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einer selbst gewählten Fragestellung der Religionswissenschaft. Dabei wird die Rezeption der einschlägigen (und aktuellen) Primär- und Sekundärliteratur erwartet. Darüber hinaus sollte die Arbeit einen kleinen eigenständigen Forschungsbeitrag bieten, insofern sie neue Quellen erschliesst und/oder zu eigenen Schlussfolgerungen kommt. An die Komplexität der Fragestellung, die vertiefte Behandlung des Themas und die Menge des verarbeiteten Materials werden noch höhere Ansprüche gestellt als bei Seminararbeiten. Die Betreuung dieser Formen von Arbeiten konzentriert sich auf inhaltliche und methodische Fragen und Probleme. Fragen der Literaturrecherche und der formalen Darstellung sind nicht mehr Gegenstand der Betreuung. Das Bachelorportfolio wird im Rahmen eines Gruppenprojekts erarbeitet. Die Gruppe erarbeitet sich gemeinsam einen Themenbereich und teilt diesen in sinnvolle Teilprojekte auf. Diese werden von den einzelnen Teilnehmern im Austausch mit der Gruppe, aber individuell erarbeitet und dokumentiert und auch individuell beurteilt. Das Portfolio umfasst die schriftliche Darstellung des jeweiligen Teilprojektes. Es umfasst folgende Elemente: – eine Darstellung der wissenschaftlichen Ergebnisse – die Situierung des Teilprojektes innerhalb des Gruppenprojektes – evtl. wichtige Literatur in Auszügen, Primärquellen etc. – Protokolle des Arbeitsprozesses (Gruppe). Die Darstellung der wissenschaftlichen Ergebnisse eines Portfolios und die Situierung im Gesamtprojekt sollte rund 30 Seiten (90’000 Zeichen) pro Teilnehmer oder Teilnehmerin umfassen. Die Zusatzmaterialien und das Protokoll des Arbeitsprozesses sind darin nicht eingeschlossen. Die Bachelorarbeit wird individuell erarbeitet. Sie umfasst 30–40 Seiten (ca. 90’000-120’000 Zeichen, inkl. Literaturverzeichnis). Weitere Verzeichnisse und Anhänge sind in dieser Zahl nicht eingeschlossen. Vor Abschluss des Masterstudiums ist zu einem frei gewählten Thema eine Masterarbeit zu schreiben. Diese wird individuell erarbeitet, dokumentiert eine vertiefte, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einer selbst gewählten Fragestellung der Religionswissenschaft und umfasst 60–80 Seiten (ca. 180’000–240’000 Zeichen, incl. Literaturverzeichnis). Weitere Verzeichnisse und Anhänge sind in dieser Zahl nicht eingeschlossen. Im Übrigen gilt für eine Masterarbeit, was oben (2.5.) zur Lizentiatsarbeit ausgeführt wurde. Die Lizentiatsarbeit ist die wissenschaftliche Abschlussarbeit des Studiums nach dem alten Studienreglement. Der Umfang beträgt 80–100 Seiten (240’000–300’000 Zeichen, inkl. Literaturverzeichnis). Weitere Verzeichnisse und Anhänge sind in dieser Zahl nicht eingeschlossen.

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3. Planung und Vorgehen Bevor man mit der eigentlichen Arbeit beginnt, ist eine sorgfältige Planung des Vorgehens zu empfehlen, sowohl was den zeitlichen Aufwand als auch was den Umfang der Arbeit betrifft. Das Verfassen einer Arbeit ist ein Wechselspiel zwischen Thema/Fragestellung und dem zur Verfügung stehenden Material (Sekundärliteratur, Quellen, Interviews usw.). Denn jedes Thema wird durch das vorhandene Material geprägt und eingeschränkt. Die folgenden Abschnitte behandeln die einzelnen Schritte von Planung und Vorgehen bei einer wissenschaftlichen Arbeit, wie sie bei der konkreten Arbeit aufeinanderfolgen (vgl. das darauf folgende Schema). Sie geben jedoch keinen starren Ablauf wieder; immer wieder kann es erforderlich sein, auf bestimmte Arbeitsschritte zurückzukommen. 3.1. Themenwahl Das Thema für eine schriftliche Arbeit wählt man meist im Zusammenhang mit einem Proseminar, einem Seminar oder einer ähnlichen Veranstaltung; manchmal kann das Thema (in Absprache mit der betreuenden Person) frei gewählt werden. Grundsätzlich gilt, dass man ein Thema wählen sollte, weil man sich dafür interessiert, sich dazu schon Gedanken gemacht hat oder sich immer schon einmal damit beschäftigen wollte. Dies ist erfahrungsgemäss eine der Hauptbedingungen dafür, dass eine gute Arbeit zustandekommt. 3.2. Fragestellung Wenn man ein Thema gewählt hat, steht man erst ganz am Anfang. Meistens sind die Themen so allgemein, dass man daraus erst eine spezielle Fragestellung entwickeln muss. Was selbst für Doktorarbeiten oder Habilitationen gilt, muss umso mehr für Seminararbeiten und Lizentiatsarbeiten berücksichtigt werden: Man wird nur einen Teilaspekt eines Themas behandeln können, muss also auswählen. Dabei sind die Einschränkung der Fragestellung (Überschaubarkeit) und die Fokussierung auf eine konkrete Frage, die beantwortet werden soll, für den Erfolg des Arbeitsprozesses von zentraler Bedeutung. Kriterien für eine sinnvolle Fragestellung: – Lässt sich das Thema im vorgegebenen Rahmen (Zeit und Seitenanzahl o. ä.) behandeln? – Ergibt sich inhaltlich eine sinnvolle Einheit? – Sind Quellen/Material/Literatur gut zugänglich oder leicht zu beschaffen, d. h. in den Seminarbibliotheken und der Zentralbibliothek vorhanden? Es ist wichtig, die Fragestellung möglichst konkret zu formulieren und sie im Lauf der Arbeit immer im Kopf zu behalten. 3.3. Methode/theoretischer Rahmen Bevor man mit der konkreten Arbeit an der Fragestellung beginnt, ist es unabdingbar, sich zu fragen, mit welcher Methodik bzw. in welchem theoretischen Rahmen die Arbeit angegangen werden soll. Bei einer historisch angelegten Arbeit verlangt die Analyse der Quellen die Anwendung philologischer oder ikonologischer Methoden. Systematische Arbeiten erfordern in der Regel metatheoretische Überlegungen. Bei qualitativ-empirischen Arbeiten steht die Gewinnung und sachgerechte Auswertung der Daten im Zentrum. Keine Arbeit kommt ohne Theorie und ohne Rekurs auf Sekundärliteratur aus. 3.4. Material-/Literaturrecherche Die konkrete Arbeit wird stark dadurch bestimmt, welches Material (Quellen, Literatur o. ä.) zur Verfügung steht. Die Beschaffung und Bearbeitung des Materials ist ein (auch zeitlich) nicht zu unterschätzender Teil der Arbeit. 5

Es kann nicht das Ziel sein (erst recht nicht in einer Proseminar- oder Seminararbeit), sämtliche für eine Fragestellung einschlägige Literatur oder alle dazu vorhandenen Quellen zu sammeln. Es ist jedoch wichtig, sich einen Überblick über das vorhandene (und zugängliche) Material zu verschaffen; dann ist frühzeitig auszuwählen, was in der Arbeit verwendet werden soll. Kriterien dafür sind etwa: – Aktualität: Eine neuere Untersuchung ist nicht zwangsläufig besser als eine ältere. Aktuelle Literatur hat aber den Vorteil, dass sie im Normalfall die ältere Forschung mit einbezieht (also die älteren Arbeiten kennt und auf diese hinweist) und den gegenwärtigen Forschungsstand wiedergibt. Ältere Arbeiten verwenden unter Umständen Paradigmen, die heute nicht mehr vertreten werden. – Relevanz: Ein Kriterium für die Relevanz von wissenschaftlicher Literatur ist, wie stark sie rezipiert, d. h. wie oft sie zitiert und diskutiert wird. Für die Relevanz von Sekundärliteratur ist aber vor allem entscheidend, ob sie Informationen enthält, die für die gewählte Fragestellung wichtig sind. 3.5. Disposition Vor dem eigentlichen Schreiben ist die Erstellung der Disposition ein zentraler Arbeitsschritt. Sie umfasst neben der ausformulierten Fragestellung eine Gliederung der Arbeit. Diese ist die Vorlage für das konkrete Schreiben, man kann sich beim Schreiben daran orientieren und kontrollieren, ob man „im Plan“ ist oder ob man vom Thema abgekommen und auf Abwege geraten ist. Es ist hilfreich, bereits bei der Erstellung der Disposition die ungefähre Länge der einzelnen Abschnitte der Arbeit festzulegen. 3.6. Begleitung einer Arbeit durch eine Fachperson Jede schriftliche Arbeit wird in – mehr oder weniger enger – Begleitung durch die zuständige Dozentin oder den zuständigen Dozenten verfasst, die oder der einen Teil der Betreuungsaufgaben an Assistierende delegieren kann. Es ist sinnvoll, die Planung und Durchführung der Arbeit in Einzelschritte aufzuteilen und die Begleiterin oder den Begleiter der Arbeit zum richtigen Zeitpunkt um Rat zu bitten. Es ist empfehlenswert (und wird oft verlangt), dass vor der eigentlichen Inangriffnahme einer schriftlichen Arbeit ein Gespräch mit der betreuenden Fachperson stattfindet. Für dieses Gespräch sollte (ca. eine Woche vorher) eine Arbeitsskizze abgegeben werden. Diese beinhaltet: – Arbeitstitel – ausformulierte Fragestellung – Quellen bzw. Datengrundlage – methodische Überlegungen – (vorläufige) Gliederung – (vorläufiges) Literaturverzeichnis – Fragen für die Besprechung Im Laufe des Arbeitsprozesses können nach Bedarf und in Absprache mit der Begleitperson weitere Gespräche vorgesehen werden. Es lohnt sich, Fragen jeweils zu sammeln und in einem Gespräch gebündelt und konzentriert zu behandeln. Die für die Betreuung zuständigen Personen erwarten, dass Studierende zu solchen Gesprächen gut vorbereitet sind. Studierende sollten bedenken, dass die Betreuung von schriftlichen Arbeiten (inkl. Beantwortung von E-mails) nur einen Teil der Aufgaben einer Professorin oder eines Professors, einer Assistentin oder eines Assistenten ausmacht.

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3.7. Schema zum Ablauf einer wissenschaftlichen Arbeit Arbeit

Material/Literatur

Themenwahl

allg. Überblick verschaffen

Fragestellung

Material/Literatur sichten und auswählen

Disposition

evtl. Material/Literatur ergänzen

Material auswerten

Schreiben

Endredaktion

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4. Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit 4.1. Titelseite Der Titel ist die Kürzestzusammenfassung der Arbeit. Er soll unmittelbar verständlich (nicht forciert originell oder rätselhaft), kurz und prägnant sein. Ein Untertitel kann den Titel weiter erläutern. Auf der Titelseite müssen folgende Elemente vorhanden sein (s. u. 8. für ein Beispiel): – Titel der Arbeit – Art der Arbeit (z. B. Seminararbeit) und Angabe des Fachs Religionswissenschaft – Wenn die Arbeit im Zusammenhang mit einer Veranstaltung (z. B. Seminar) geschrieben wurde: Titel der Veranstaltung, zu dem die Arbeit geschrieben wird, inkl. Semester, in dem die Veranstaltung stattfand – Name der Betreuerin oder des Betreuers der Arbeit mit Adresse an der Universität Zürich – Name der Verfasserin oder des Verfassers, inkl. Matrikelnummer, Adresse, E-MailAdresse und Telefonnummer; Studierende im Hauptfach sollten ihren Wahlbereich und ggf. Nebenfächer, Studierende im Nebenfach ihr Hauptfach und ggf. ein weiteres Nebenfach sowie die Semesterzahl vermerken. – Datum der Abgabe Die Titelseite wird bei der Seitenzählung nicht mitgezählt. 4.2. Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis ist bei der Seitenzählung die erste Seite. Alle Kapitel und Unterkapitel werden hier aufgelistet, nummeriert und mit der jeweiligen Seitenzahl versehen. Die Überschriften im Inhaltsverzeichnis und im laufenden Text müssen übereinstimmen. Gliederung und Untertitel dienen dazu, den Gedankengang einer Arbeit übersichtlich darzustellen. Sie darf nicht zu kompliziert und nicht zu detailliert sein, muss aber informativen Charakter haben und sollte sich wie eine Stichwortzusammenfassung lesen lassen. Grundsätze für die Gliederung: – Die Hierarchie der Titel und Untertitel in der Arbeit soll klar ersichtlich sein. Titel derselben hierarchischen Ordnung werden gleich dargestellt. – Die Nummerierung muss einheitlich sein (dezimal oder alphanumerisch). Mögliche Nummerierungsformen sind z. B.: 1. Kapitel 1.1. Unterkapitel 1.1.1. Abschnitt 1.1.2. Abschnitt 1.2. Unterkapitel 2. Kapitel usw.

– –

I. Hauptteil 1. Kapitel a. Unterkapitel/Abschnitt b. Unterkapitel/Abschnitt 2. Kapitel II. Hauptteil

Achtung: Ab vier bis fünf Ziffern (1.2.1.2.2. o. ä.) kann das Dezimalsystem unübersichtlich werden. Auf ein 1. muss immer ein 2., auf ein A. immer ein B. folgen. Das heisst z. B.: Ein 2.1. macht keinen Sinn, wenn darauf kein 2.2. folgt. Vorwort, Exkurse, Anhänge und Verzeichnisse werden üblicherweise nicht nummeriert.

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4.3. Vorwort Das Vorwort ist eine Art Eintrittsraum, in dem vor der eigentlich wissenschaftlichen Bearbeitung des Themas und oft auf etwas persönliche Weise Kontextinformationen verschiedener Art gegeben werden: Begründung der Themenwahl, aktueller Bezug, persönliches Interesse, Besonderheiten beim Zustandekommen, erläuternde Vorbemerkungen, Danksagungen usw. Derlei Informationen stellen die Arbeit in ein subjektives Bezugsfeld, was für ihr Verständnis seitens der Leserin oder des Lesers manchmal hilfreich sein kann. Ein Vorwort ist jedoch in der Regel nur bei grösseren Arbeiten angebracht. Das Vorwort hat nicht die Aufgabe, in das Thema der Arbeit einzuführen. Dies geschieht in der Einleitung. 4.4. Einleitung Die Einleitung führt in die Arbeit ein und sagt, was die Leserin oder den Leser erwartet. In der Einleitung werden die Fragestellung und das Ziel der Arbeit definiert. Die Einleitung erläutert ausserdem die Methode des Vorgehens und gibt einen Überblick über den Aufbau der Arbeit („Lesehilfe“). 4.5. Hauptteil(e) Hier findet die ausführliche Darstellung, die eigentliche Argumentation und die Beantwortung der Fragestellung statt. Der Hauptteil oder die Hauptteile müssen sinnvoll und übersichtlich gegliedert sein, d. h. so, dass mittels der Gliederung der Argumentationsgang verfolgt werden kann (nicht zu viele und nicht zu wenige Gliederungseinheiten; sich selbst erklärende Gliederungstitel; s. o. 4.2. zum Inhaltsverzeichnis). Am Ende von Kapiteln kann jeweils in Form kurzer Zusammenfassungen ein Zwischenergebnis formuliert und dieses mit orientierenden „Metakommentaren“ versehen werden. Dies hilft der Leserin oder dem Leser, dem Argumentationsgang zu folgen, und der Verfasserin oder dem Verfasser, ihre Arbeit immer wieder auf die Hauptfragestellung zu fokussieren: Was wurde bisher gesagt, worum geht es im nächsten Abschnitt, welcher Schritt wird später folgen u. ä.). Abbildungen, Grafiken, Tabellen u. ä. werden nur dann eingefügt, wenn sie für die Arbeit wesentlich sind, nicht jedoch als blosse Illustration. Jede dieser Einfügungen muss durch eine Legende erklärt werden. Bei jeder Einfügung muss die Quellenangabe angeführt werden, in der Regel in einem Verzeichnis (s. u. 4.8.). Handelt es sich nur um wenige Einfügungen, genügt die Angabe der Quelle in der Legende. 4.6. Zusammenfassung Den Schluss der Arbeit bildet die Zusammenfassung, welche die Fragestellung noch einmal aufnimmt, sie beantwortet und die Resultate in den breiteren religionswissenschaftlichen Kontext einordnet. Hier werden keine neuen Aspekte oder Resultate mehr eingebracht. Es kann jedoch auf mögliche anschliessende Fragestellungen verwiesen werden. 4.7. Anmerkungen (Fussnoten, Endnoten) Anmerkungen können entweder am unteren Seitenende (Fussnoten) oder am Ende der Arbeit (Endnoten) stehen. Letzteres empfiehlt sich nur, wenn sich die Anmerkungen auf Quellenangaben und Literaturverweise beschränken, die für das Verständnis des laufenden Textes nicht wesentlich sind.

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In die Anmerkungen werden folgende Informationen gesetzt: – Belege für aus Quellen und Sekundärliteratur zitierte Aussagen, die nicht von der Verfasserin oder dem Verfasser der Arbeit stammen; – Begriffsklärungen: Begriffe, die nicht allgemein verstanden werden, müssen (in der Regel mit einem Beleg aus der Sekundärliteratur: Lexika, Fachwörterbücher) erklärt werden. Dies gilt besonders für Arbeiten in einem interdisziplinären Feld wie der Religionswissenschaft, in der Fachbegriffe aus verschiedenen Disziplinen verwendet werden. 5 – alles, was nicht zur Behandlung der Fragestellung gehört oder den Ablauf des Arguments stören könnte. 6 Eine Anmerkung beginnt immer mit einem Grossbuchstaben und endet mit einem Punkt. Dies gilt auch für die Kürzestform von Anmerkungen wie z. B. „Vgl. Müller 2001: 41.“ oder „Ebd.“ (ebenda). Die Anmerkungszahl im Text steht hinter dem Stichwort bzw. Satzteil, auf den sie sich bezieht. Nur wenn sie sich auf den ganzen Satz oder einen Abschnitt bezieht, steht sie hinter dem Punkt eines Satzes. Bei einem Zitat steht sie unmittelbar hinter dem Schlusszeichen. 4.8. Verzeichnisse, Anhang An das Ende einer Arbeit gehört das Literaturverzeichnis. Als Anhang können evtl. weitere Verzeichnisse, ein Glossar und beigelegte Dokumente dazukommen. Das Literaturverzeichnis beinhaltet die gesamten verwendeten Quellen und die Sekundärliteratur. Es ist oft sinnvoll, diese beiden Kategorien getrennt aufzuführen. – Primärliteratur ist für eine religionswissenschaftliche Arbeit alles, was von einer religiösen Gemeinschaft oder einem religiösen Autor aus deren religiösen Perspektive verfasst worden ist. Dazu zählt auch sogenannte „Graue Literatur“ wie Programmhefte, Flyer usw. – Als Sekundärliteratur bezeichnet man wissenschaftliche Literatur, die das behandelte Thema betrifft. Theologische Fachliteratur kann für religionswissenschaftliche Arbeiten je nach Fragestellung sowohl Primär- als auch Sekundärliteratur sein. Die bibliographischen Angaben werden alphabetisch nach dem AutorInnennamen geordnet (Primärquellen nicht nach Herausgeber oder Übersetzerin!). Wenn in der Arbeit Tabellen, Grafiken oder Abbildungen verwendet wurden, müssen diese in entsprechenden Verzeichnissen angeführt werden (gegebenenfalls mit Quellenangabe). Ein Abkürzungsverzeichnis ist sinnvoll, wenn in der Arbeit eigene Abkürzungen eingeführt oder solche aus verschiedenen Disziplinen verwendet werden. Ein Glossar zur Erklärung von nicht allgemein verständlichen Begriffen oder Fachausdrücken macht insbesondere dann Sinn, wenn in der Arbeit Fachtermini aus religiösen Traditionen oder Nachbardisziplinen oder fremdsprachliche Begriffe vorkommen, die für das Verständnis der Arbeit wichtig sind. In den Anhang gehören ausserdem Dokumente, die für die Arbeit zentral sind und/oder nicht leicht zugänglich oder nicht veröffentlicht sind (Beispiele: Interviewprotokolle, Informationsblätter, historische Dokumente). Wenn in einer Arbeit ausführlich auf Materialien aus dem Internet eingegangen wird, empfiehlt es sich, auch diese auszudrucken und im Anhang beizufügen.

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Wenn spezielle Begriffe aus einer oder mehreren religiösen Traditionen verwendet werden, ist darauf zu achten, dass auch diese für die Leserinnen und Leser verständlich gemacht werden. S. u. 6.1. 6 Anmerkungen, die vom Argumentationsgang wegführen, sollten jedoch (besonders in Proseminar- und Seminararbeiten) möglichst sparsam verwendet werden.

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5. Formales 5.1. Umfang der Arbeiten Proseminararbeit: Seminararbeit: bei Arbeiten zu zweit: Praktikumsbericht: Bachelorportfolio: Bachelorarbeit: Masterarbeit: Lizentiatsarbeit:

36’000-45’000 Zeichen 60’000-75’000 Zeichen 120’000-150’000 Zeichen 54’000-60’000 Zeichen 80’000-90’000 Zeichen 90’000-120’000 Zeichen 180’000-240’000 Zeichen 240’000-300’000 Zeichen

12–15 Seiten 20–25 Seiten max. 50 Seiten 18–20 Seiten ca. 30 Seiten pro Teilnehmer 30–40 Seiten 60–80 Seiten 80–100 Seiten

Die schriftlichen Arbeiten werden ausgedruckt und geheftet (Sichthefter, Klebe- oder Spiralbindung) abgegeben. Abgabe in elektronischer Form (z. B. per e-mail) ist nur mit Zustimmung der begleitenden Dozentin oder des begleitenden Dozenten möglich. Diese können jedoch eine doppelte Abgabe in elektronischer Form und als Ausdruck verlangen. 5.2. Zitationsweise Jedes Zitat und jede Bezugnahme auf Quellen und Sekundärliteratur muss durch eine Anmerkung belegt werden. Da die vollständige bibliographische Angabe im Literaturverzeichnis zu finden ist, genügt in Anmerkungen die Verwendung eines eindeutigen Kurztitels (s. u. 7.2.). Für die bessere Lesbarkeit ist es sinnvoll, bei der ersten Nennung eines Titels diesen vollständig auszuweisen (Zitation wie im Literaturverzeichnis). Wenn nicht auf ein ganzes Buch oder einen ganzen Artikel Bezug genommen wird, müssen die genauen Seitenzahlen angegeben werden, auf die sich der Verweis bezieht. Bei Zitaten gilt dies grundsätzlich. Wird auf mehrere Seiten Bezug genommen, müssen Anfang und Ende des zitierten oder erwähnten Textbereichs angegeben werden (nicht: „3ff“); zwei aufeinander folgende Seiten können jedoch mit „37f“ angegeben werden. Auslassungen innerhalb eines Zitats werden mit „[...]“ gekennzeichnet. Orthographische Fehler in einem Zitat werden nicht korrigiert; man markiert sie mit „[sic]“, z. B.: „Diese Aussage hat einen [sic] grosse Bedeutung.“

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6. Grundsätze der Wissenschaftlichkeit 6.1. Erklärung von Begriffen In wissenschaftlichen Arbeiten verwendete Begriffe, die nicht aus dem alltäglichen Sprachgebrauch entnommen sind (z. B. „Historismus“ oder „Theravada-Buddhismus“), müssen erläutert werden. Eine solche Erläuterung kann im laufenden Text oder in einer Anmerkung geschehen. In jedem Fall ist neben einer kurzen Erklärung Sekundärliteratur zum Begriff anzugeben, die zur weiterführenden Lektüre dienen kann und weitere Informationen enthält, die in der jeweiligen spezifischen Diskussion dem aktuellen Forschungsstand entsprechen. Der Bezug zur Sekundärliteratur macht der Leserin oder dem Leser der Arbeit deutlich, auf welcher Grundlage die Verfasserin oder der Verfasser einen Begriff verwendet. 7 Auch bei Personen sind wichtige, das Verständnis fördernde Angaben zu machen, z. B. die Lebensdaten, und ggf. durch Sekundärliteratur zu belegen. 6.2. Differenzierung der Perspektiven Die Differenzierung der Perspektiven ist ein wesentlicher Aspekt religionswissenschaftlicher Arbeit. Eine schriftliche Arbeit verlangt in dieser Hinsicht besondere Aufmerksamkeit. Über religiöse Phänomene kann aus verschiedenen Perspektiven gesprochen bzw. geschrieben werden: aus einer persönlichen, nicht-wissenschaftlichen Perspektive; aus einer Perspektive, die sich im beobachteten religiösen Feld bzw. in der Quelle findet (der sogenannten emischen Perspektive) und die in der Regel auch keine wissenschaftliche ist; sowie aus der eigentlich religionswissenschaftlichen Perspektive (der sogenannten etischen Perspektive). 8 Diese drei unterschiedlichen Perspektiven sollen anhand von Beispielen verdeutlicht werden 9 : Persönliche Perspektive „Besonders eindrücklich am Dalai Lama sind die spirituelle Ruhe und der Frieden, den er ausstrahlt.“ „Beim Jenseitsmythos der Parsen hat mich persönlich beeindruckt, dass die Verbannung in die Hölle nicht von ewiger Dauer ist.“ „In den Werken Prabhupadas sind die spirituellen Kräfte, aus denen er seine Weisheit lebt, spürbar.“

Persönliche Aussagen, die eigene, nicht-wissenschaftliche (z. B. religiöse oder politische) Überzeugungen wiedergeben, dürfen nur im Vorwort oder allenfalls in den Schlussbemerkungen vorkommen. Sie müssen als eigene Meinung gekennzeichnet sein, die ausserhalb der wissenschaftlichen Argumentation steht. Emische Perspektive „Wenn der Lehrer ohne geheime Tücken ist, ist das Guru Yoga (‚Weg der Begeisterung‘) der schnellste Weg, so wie er heute von der Karma Kagyü Linie im Westen verwendet wird. Er ermöglicht einem alltägliche Gegebenheiten zu nützen, um das Vollkommene im Hier und Jetzt zu erkennen.“

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Häufig findet man Informationen zu Begriffsklärungen am schnellsten im Internet. Diese Angaben sind jedoch immer mit Vorsicht zu verwenden. Bei Internet-Enzyklopädien wie etwa Wikipedia kann jedermann/frau Informationen eingeben, deshalb sind diese nicht immer zuverlässig. Grundsätzlich gilt, dass nur Informationen aus dem Internet verwendet werden können, die sich nicht in gedruckter Form in der Sekundärliteratur finden. 8 Die Begriffe ‚emisch‘ und ‚etisch‘ gehen auf den US-amerikanischen Linguisten Kenneth Lee Pike (1912– 2000) zurück. 9 Die Beispiele stammen alle aus Seminararbeiten von Studierenden.

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„Zwischendurch bereiste er [gemeint Rajneesh Chandra Mohan] ganz Indien, sprach zu grossen Menschenmengen und forderte das gesamte religiöse und politische Establishment seines Landes in öffentlichen Debatten heraus, wobei er mit brillanter Rhetorik die heiligsten Glaubenswerte der indischen Kultur angriff.“ (Humbert 2004: 514)

Die Perspektive des untersuchten religiösen Feldes, die sogenannte emische Perspektive, stellt Quellenmaterial für die religionswissenschaftlichen Ausführungen dar. Emische Aussagen können, wenn sie durch direkte Zitation oder indirekte Rede wiedergegeben und korrekt ausgewiesen werden, sinnvoller Teil einer wissenschaftlichen Arbeit sein. Für die Argumentation stellen sie jedoch ausschliesslich Daten dar, auf die religionswissenschaftlich zugegriffen wird. Mit Hilfe wissenschaftlicher Begrifflichkeit und bereits bestehender Forschungsresultate müssen solche Daten für die Religionswissenschaft aufbereitet werden. Es reicht z. B. nicht aus, eine religiöse Gemeinschaft, die in einer schriftlichen Arbeit erwähnt wird, nur aus deren eigener Sicht zu beschreiben. Religionswissenschaftliche (etische) Perspektive „Die Black Metal-Musik und die antichristliche Einstellung sind die verbindenden Elemente zwischen den Anhänger/innen der Subkultur. Die politische Einstellung, die Bildung, die Herkunft, der Beruf, das Aussehen treten dahinter zurück.“ „Hartmut Zinser vertritt die Ansicht, dass die heute verbreitete Faszination des Schamanismus nicht von den geschichtlichen Erscheinungen des Schamanismus ausgeht, was er in seinem Essay ‚Zur Faszination des Schamanismus‘ darlegt.“

Im ersten Beispiel ist ersichtlich, dass hier durch wissenschaftlich verwendete (d. h. vorgängig definierte) Begrifflichkeiten wie „Subkultur“ oder „Bildung“ Bezüge hergestellt werden, die über die Selbstwahrnehmung des Untersuchungsgenstandes hinaus gehen. Schriftliche Arbeiten im Fach Religionswissenschaft müssen eine religionswissenschaftliche Perspektive einnehmen. Fragestellung, Argumentation und Problemlösung müssen mit religionswissenschaftlicher Begrifflichkeit und religionswissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten und auf genuin religionswissenschaftliche oder religionswissenschaftlich relevante Theorien zurückgreifen. 6.3. Verhältnis von Zitat, Referat und eigener Position Grundsätzlich muss bei einem wissenschaftlichen Text immer deutlich werden, welche Angaben und Meinungen von der Verfasserin oder dem Verfasser selbst stammen und welche aus Quellen oder Sekundärliteratur bezogen wurden. Deshalb muss einerseits jede Information von aussen belegt werden, egal ob es sich um ein direktes Zitat oder ein indirektes Referat handelt. Andererseits ist es zu empfehlen, eigene Meinungen und Ansichten kenntlich zu machen, mit Angaben wie: „Ich bin der Ansicht...“, „meines Erachtens...“. Direkte Zitate aus Quellen oder Sekundärliteratur sollten nicht zu umfangreich verwendet werden. Das Referat einer Position ist oft kürzer und kann sich auf die Informationen konzentrieren, die für die eigene Fragestellung wichtig sind. Direkte Zitate werden verwendet, wenn man einen Sachverhalt nicht kürzer, prägnanter und genauer in eigenen Worten wiedergeben kann oder wenn es für den Argumentationsgang wichtig ist, die Position eines Autors oder einer Autorin nuanciert in deren eigenen Worten zu vermitteln. Author’s Voice: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich als Verfasserin oder Verfasser in den Text einzubringen: direkte Formen („Ich denke, dass...“) oder indirekte („Man könnte vermuten, dass...“). Die Wir-Form („Wir denken, dass...“), der sog. pluralis majestatis, wirkt heute meist etwas schwerfällig. Wer die Ich-Form vermeiden möchte, kann versuchen, neutral zu formulieren: „Diese Arbeit verfolgt das Ziel...“. 13

6.4. Einige (leider unumgängliche) Bemerkungen zum Plagiat Wie oben festgestellt, gehört wesentlich zu einer wissenschaftlichen Arbeit, dass die Leserin oder der Leser erkennen kann, welche Anteile an Information und Argumentation auf Quellen oder Sekundärliteratur basieren und welche auf die Verfasserin oder den Verfasser selbst zurückgehen. Erkenntnisse anderer sind als solche auszuweisen, unabhängig davon, ob man sich ihnen anschliesst oder sie mit guten Gründen verwirft. Wissenschaft entsteht wesentlich aus dem Diskurs und der Diskussion mit anderen. In einer wissenschaftlichen Arbeit auf Erkenntnisse anderer zu verweisen und sie als solche auszuweisen, ist eine Tugend und zeigt, dass jemand in der Lage ist, von andern zu lernen. Wenn Informationen und Erkenntnisse anderer, gleichgültig ob publiziert oder nicht, unlauter als eigene ausgewiesen werden, spricht man von Plagiat. Plagiat verstösst gegen elementare Grundsätze der Wissenschaft. Qualifiziertes Plagiat liegt vor, wenn ganze Textpassagen von anderen oder aus Quellen ohne Herkunftsangabe übernommen und als eigene dargestellt werden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn eine Drittperson der Verwendung ihrer Informationen oder Erkenntnisse zugestimmt hat. Die Verfasserin oder der Verfasser einer schriftlichen Arbeit ist auch in diesem Fall gehalten, auf Quelle und Autorisierung ausdrücklich hinzuweisen. Im Zeitalter von Internet hat sich die Menge von frei zugänglichen Informationen und wissenschaftlichen Texten unterschiedlichsten Niveaus fast unermesslich vervielfacht. Zugleich ist die technische Erfassung von Daten, Informationen und Erkenntnissen gegenüber früher ungleich einfacher geworden. Es erstaunt deshalb nicht, dass einzelne Studierende versuchen, schriftliche Arbeiten ganz oder teilweise im Copy-Paste-Verfahren zu erstellen. Es gibt sogar Websites, die eigens dazu entwickelt worden sind, Studierende kostenlos oder gegen Entgelt mit Materialien für Hausarbeiten zu versorgen – vom Rohmaterial bis zur fertigen Arbeit.10 Wo der Verdacht aufkommt, dass in einer schriftlichen Arbeit derartiges Material ohne Herkunftsangabe verwendet wurde, lässt er sich mit Hilfe verschiedener Suchprogramme und spezialisierter Software in der Regel mühelos erhärten. Plagiat verstösst gegen elementare Grundsätze der Wissenschaft. Qualifiziertes Plagiat ist ein strafbares Vergehen. Die Universität sieht dafür ein juristisch klar geregeltes Disziplinarverfahren vor. Im Verdachtsfall wird die Arbeit von der betreuenden Dozentin oder dem betreuenden Dozenten an das Dekanat und an die Rechtsabteilung der Universität weitergeleitet. Erhärtet sich der Verdacht, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dies kann u. U. zum Ausschluss vom Studium führen.

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Regeln bezüglich Verwendung und Zitierung von Internet-Ressourcen finden sich unten in Abschnitt 7.4.

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7. Zitieren und Bibliographieren in wissenschaftlicher Literatur Vorbemerkung: Das hier vorgeschlagene System zum Zitieren und Bibliographieren ist nicht verpflichtend, vielmehr im Sinne einer Hilfestellung zu verstehen. Jede und jeder ist frei, ein anderes System zu verwenden, vorausgesetzt, dass es konsistent ist, konsequent angewendet wird und alle erforderlichen Angaben vollständig 11 wiedergibt. All jenen, die sich noch nicht an ein anderes System gewöhnt haben, empfehlen wir, das folgende System zu verwenden. 7.1. Vollständige bibliographische Angabe Autor/Autorin werden mit Nach- und – wenn möglich – mit ganzem Vornamen genannt. Der Nachname steht dabei am Anfang, der oder die Vorname(n) stehen nach einem Komma hinter dem Nachnamen. Mehrere AutorInnen werden mit / abgetrennt. Der Nachname der AutorIn steht in KAPITÄLCHEN (nicht in GROSSBUCHSTABEN!). Nach dem Namen und vor dem Titel steht ein Doppelpunkt. Titel und Untertitel von Publikationen sind vollständig zu bibliographieren, genau so, wie sie in der Publikation stehen (keine Abkürzungen bei Titeln und Untertiteln!), und sind durch einen Punkt getrennt, ausser wenn dies in der Publikation anders ist (in fremdsprachigen Publikationen werden oft Doppelpunkt [:] oder Gedankenstrich [–] verwendet). Falls das Werk in einer wissenschaftlichen Reihe erschienen ist, steht hinter Titel und Untertitel in Klammern der Titel der Reihe (bzw. deren Abkürzung, wenn sie geläufig [wie z. B. UTB] oder in einem geläufigen Abkürzungsverzeichnis 12 aufgeführt ist) und die Bandnummer. Wer in einem Literaturverzeichnis Abkürzungen verwendet, sollte diese entweder auflösen oder das Abkürzungsverzeichnis angeben, an dem sie oder er sich orientiert. Erscheinungsort und -jahr sind immer anzugeben. Falls diese im Werk nicht erwähnt sind, setzt man „o. O.“ („ohne Ort“) bzw. „o. J.“ („ohne Jahr“). Der Name des Verlags wird wenn immer möglich nach einem Doppelpunkt hinter dem Erscheinungsort angegeben. Nach dem Verlag und vor der Jahreszahl steht ein Komma. Eine bibliographische Angabe endet immer mit einem Punkt. Für alle in bibliographischen Angaben verwendeten Abkürzungen ist konsequent entweder die deutsche Version (Hg., u. a., in, ders., dies.) oder aber die v. a. im englischen Sprachraum übliche lateinische Version (ed., et al., in, id., ead.) zu verwenden. 7.2. Beispiele a. Selbständige Veröffentlichungen (Monographien): HOCK, Klaus: Einführung in die Religionswissenschaft, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2002.

Titel von Reihen (oder deren Abkürzung) werden in Klammern hinter den Titel gesetzt: STOLZ, Fritz: Grundzüge der Religionswissenschaft (Kleine Vandenhoeck-Reihe 1527), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1988.

Bei mehreren Auflagen wird die Auflagenziffer dem Erscheinungsjahr beigefügt, und zwar hochgestellt vor der Jahreszahl. Es ist sinnvoll, auch das Erscheinungsjahr der ersten Auflage anzugeben (sofern bekannt), und zwar in Klammern vor der aktuellsten Auflage: STOLZ, Fritz: Grundzüge der Religionswissenschaft (UTB 1980), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, (1988) 32001. 11

Die Literaturangabe muss bei selbständigen Veröffentlichungen mindestens umfassen: Name, Vorname, Titel, Ort, Jahr, (Seitenangabe); bei unselbständigen (Artikeln): Name, Vorname, Titel, Zeitschrift, Jahrgang, Jahr, Seitenangabe. 12 In der deutschsprachigen Religionswissenschaft und Theologie wird oft das in Zusammenhang mit der Theologischen Real-Enzyklopädie (TRE) entstandene IATG verwendet: SCHWERTNER, Siegfried M.: IATG2. Internationales Abkürzungsverzeichnis für Theologie und Grenzgebiete. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin u. a.: W. de Gruyter, 1992. Viele Nachbardisziplinen verwenden eigene Abkürzungsverzeichnisse, die sich meist an wichtigen Lexika orientieren.

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Wenn ein Werk eine völlige Neubearbeitung erfahren hat, ist es vorzuziehen, die Beschreibung der Auflage wie einen Untertitel zu behandeln: BETZ, Hans Dieter u. a. (Hg.): Religion in Geschichte und Gegenwart. Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft. 4., völlig neu bearbeitete Auflage, Tübingen: Mohr Siebeck, 1998-2005.

HerausgeberInnen werden als solche mit „Hg.“ (oder „ed.“) gekennzeichnet: MICHAELS, Axel (Hg.): Klassiker der Religionswissenschaft. Von Friedrich Schleiermacher bis Mircea Eliade, München: C. H. Beck, 1997.

Mehrere Autoren/Autorinnen oder Erscheinungsorte werden durch Schrägstrich abgetrennt. Wenn es sich um mehr als drei Namen oder Orte handelt, kann auch nur der erste gesetzt und „u. a.“ (oder „et al.“) angehängt werden (z. B. „Zürich u. a.: TVZ, 2004“): KIPPENBERG, Hans-Gerhard/VON STUCKRAD, Kocku: Einführung in die Religionswissenschaft. Gegenstände und Begriffe, München: C. H. Beck, 2003. KNOBLAUCH, Hubert: Religionssoziologie (Sammlung Göschen 2094), Berlin/New York: W. de Gruyter, 1999.

Bei Werken ohne Autor beginnt man mit dem Titel: Der Koran. Arabisch – deutsch. Übersetzt und kommentiert von Adel Theodor KHOURY, Gütersloh: Chr. Kaiser/Gütersloher Verlagshaus, 2004.

b. Unselbständige Veröffentlichungen (Aufsätze, Lexikonartikel): Die Seitenzahlen von unselbständigen Veröffentlichungen werden immer am Ende der Angabe vermerkt, und zwar ohne „S.“ o. ä. Wenn in einem Werk die Spalten statt der Seiten gezählt werden, muss dies nicht eigens vermerkt werden. • Aufsätze in Sammelbänden (Festschriften, Tagungsbände usw.): Sammelbände werden immer mit „in:“ eingeleitet und ansonsten gleich bibliographiert wie eine Monographie: FLASCHE, Rainer: Neue Religionen, in: ANTES, Peter (Hg.): Die Religionen der Gegenwart. Geschichte und Glauben, München: C. H. Beck, 1996, 280-298. ITTMANN, Norbert: Das „Siegel des Propheten“ – Muhammads Weg zu einem eigenen Islam, in: HARTENSTEIN, Friedhelm u. a. (Hg.): Schriftprophetie. Festschrift für Jörg Jeremias zum 65. Geburtstag, Neukirchen-Vluyn: Neukirchener, 2004, 415-430.

Bei Festschriften ist auch eine etwas kürzere Darstellung möglich: ITTMANN, Norbert: Das „Siegel des Propheten“ – Muhammads Weg zu einem eigenen Islam, in: HARTENSTEIN, Friedhelm u. a. (Hg.): Schriftprophetie (FS Jörg Jeremias), Neukirchen-Vluyn: Neukirchener, 2004, 415-430.

• Aufsätze in Zeitschriften/Periodika: Zeitschriften/Periodika werden immer eingeleitet mit „in:“ und angegeben mit: Abkürzung des Titels, Jahrgangs- bzw. Bandzahl (Jahr) Seitenzahlen: SCHRIMPF, Monika: Schicksalsdeutung und -beeinflussung im japanischen Buddhismus der Gegenwart, in: ZfR 11 (2003) 45-72.

Wenn innerhalb eines Jahrgangs die Seitenzahlen durchlaufen, ist eine Angabe des Einzelheftes nicht nötig, wohl aber, wenn jedes Heft mit der Seitenzählung beginnt: ALBERTZ, Rainer: Das Rätsel des israelitischen Monotheismus, in: Welt und Umwelt der Bibel 4/1 (1999) 3-5.

• Artikel in Lexika/Wörterbüchern: Wenn die einzelnen Artikel eines Lexikons vom Autor gezeichnet sind, werden die einzelnen Artikel zitiert, wenn nicht, dann das Lexikon als Ganzes.

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Da mehrbändige Lexika und Wörterbücher oft über einen langen Zeitraum erscheinen, ist das Erscheinungsjahr des Bandes immer anzugeben, damit der Artikel forschungsgeschichtlich eingeordnet werden kann: SCHRÖTER, Susanne: Art. Vision, in: CANCIK, Hubert u. a. (Hg.): Handbuch religionswissenschaftlicher Grundbegriffe. Bd. 5, Stuttgart u. a.: Kohlhammer, 2001, 337-343.

Oder (in Kurzform): SCHRÖTER, Susanne: Art. Vision, in: HrwG 5 (2001) 337-343.

aber: Art. Judentum, in: BOWKER, John (Hg.): Das Oxford-Lexikon der Weltreligionen. Dt. bearbeitet von Karl-Heinz Golzio, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1999, 499-502.

Wenn ein Lexikon mehrere Auflagen erfuhr, wird dies mit hochgestellter Auflagenzahl bei der Abkürzung (nicht bei der Jahreszahl) vermerkt: LEWIS, Ioan M.: Art. Ekstase, in: RGG4 2 (1999) 1186-1188.

Wenn die Autorin oder der Autor eines Aufsatzes/Artikels mit der Herausgeberin oder dem Herausgeber des Sammelwerkes oder Lexikons identisch ist, wird der Name nicht wiederholt, sondern mit „Dies./Ders.“ ersetzt (ebenso bei Mehrfachautorschaft): ANTES, Peter: Christentum, in: Ders. (Hg.): Die Religionen der Gegenwart. Geschichte und Glauben, München: C. H. Beck, 1996, 44-65.

Immer wieder kommt es vor, dass ein Aufsatz oder Artikel mehrmals veröffentlicht wird. Grundsätzlich ist in diesem Fall die Erstveröffentlichung zu zitieren, wenn der Beitrag später unverändert wiederveröffentlicht wurde. Wenn er überarbeitet wurde (was allerdings oft nicht leicht zu erkennen ist), sollte man die überarbeitete Version zitieren. In der Bibliographie werden alle Veröffentlichungen genannt: STOLZ, Fritz: Paradiese und Gegenwelten, in: ZfR 1 (1993) 5-24. = in: STOLZ, Fritz: Religion und Rekonstruktion. Ausgewählte Aufsätze. Hg. v. Daria PezzoliOlgiati u. a., Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2004, 28-44.

Wenn beim Bibliographieren einer Publikation Unsicherheiten auftauchen, wenn man z. B. den Verlagsnamen und den Verlagsort oder (was gerade bei fremdländischen AutorInnen durchaus passieren kann) den Vor- und Nachnamen nicht auseinanderhalten kann, sowie bei allen anderen Schwierigkeiten kann es sinnvoll sein, sich den Eintrag der entsprechenden Publikation in einem Online-Bibliothekskatalog zu Hilfe zu nehmen. Diese sind normalerweise sehr sorgfältig und genau. 7.3. Kurztitel Bei der Zitierung mit Kurztiteln werden nur der Nachname des Autors/der Autorin, das erste Hauptwort des Titels, das Erscheinungsjahr und die Seitenzahl(en) angegeben. Bei der Wahl des Kurztitels ist darauf zu achten, dass der Bezug eindeutig ist (wenn z. B. ein Autor mehrere Arbeiten mit dem Wort „Religion“ im Titel verfasst hat, die in derselben Arbeit zitiert werden, so muss der Kurztitel präzisiert werden, z. B. „Religion in der Schweiz“). Beispiele: HOCK, Einführung (2002) 37. STOLZ, Grundzüge (32001) 27-29. KIPPENBERG/VON STUCKRAD, Einführung (2003) 127-132. SCHRIMPF, Schicksalsdeutung (2003) 52. LEWIS, Ekstase (1999) 1186.

Eine weitere verbreitete, ursprünglich in den angelsächsischen Sozialwissenschaften entwickelte Kurztitel-Methode ist: AUTORENNACHNAME + Erscheinungsjahr: Seiten, z. B.: 17

HOCK 2002: 37. STOLZ 32001: 27-29. KIPPENBERG/VON STUCKRAD 2003: 127-132.

Wenn ein Autor mehrere Arbeiten in einem Jahr verfasst hat, müssen diese bei dieser Methode unterschieden werden (in der Bibliographie wie im Kurztitel): HOCK 2002a: 37. HOCK 2002b: 67-72.

7.4. Zitation von Quellen aus dem Internet Grundsätzlich sei hier darauf hingewiesen, dass Quellen aus dem Internet für die wissenschaftliche Arbeit einen anderen Status haben als gedruckte oder auf CD-ROM publizierte Quellen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Unbeständigkeit der Information, unklare Verfasserschaft usw. Publikationen in klassischen Printmedien, zunehmend auch CD-ROMPublikationen, durchlaufen vor der Veröffentlichung meist einen mehrstufigen Review- und Lektoratsprozess, der in der Regel qualitätsförderlich ist. Bei Internetseiten ist das meist nicht der Fall. Bei der Zitierung von Internetseiten ist deshalb Zurückhaltung geboten. Etwas anders stellt sich die Sachlage dar, wenn im Rahmen einer religionswissenschaftlichen Arbeit Internetseiten als Primärquellen verwendet werden. In diesem Fall ist es v. a. wichtig, die Perspektivität der Website richtig zu beurteilen: Handelt es sich um eine Selbstdarstellung (emische Perspektive) oder um eine Fremdbeschreibung? Da der Inhalt von Internetseiten in vielen Fällen schnell wechselt, ist beim Zitieren immer ein besonderes Vorgehen nötig: Zitiert werden muss erstens die genaue Internet-Adresse der zitierten Seite (wie sie auf der Adressleiste erscheint), zweitens das Datum, wann die Seite benutzt wurde. Vielfalt der Religionen anerkennen (Pressemitteilung des REMID vom 24.3.2003): http://www.remid.de/info_presse_0301.htm (14.7.2005).

Wer in einer Arbeit viele Verweise auf Internet-Seiten hat, sollte die zitierten Adressen an einem Stichtag kurz vor Abschluss der Arbeit noch einmal überprüfen. Ausserdem sollte ein Ausdruck der benutzten Seite entweder im Anhang der Arbeit beigelegt oder zumindest zu Hause aufbewahrt werden. Zur (in Bezug auf Internet besonders akuten) Problematik des Plagiats s. o. 6.4. 7.5. Zitation von mündlichen Quellen Wird eine Informantin oder ein Informant aus einem Gespräch zitiert, muss das in einer Fussnote angegeben werden, z. B. Peter Vallenstedt in einem Gespräch in Zürich am 31. März 2005.

Handelt es sich um ein Zitat aus einem längeren, methodisch aufbereiteten Interview, bei dessen Transkription z. B. die Zeilen durchgezählt werden, sollte im Zitat die entsprechende Passage angegeben werden. Bei anonymisierten Interviews wird mit Namenskürzel zitiert. Zitation bei der Erstnennung: Interview mit Verena Grosshans, Bern, 18.10.2004, Transkript 48-50. Interview mit A. B., St. Gallen, 12.11.2003, Transkript 36-39.

Bei weiteren Nennungen genügt ein Kurztitel mit Zeilen- oder Absatzangabe: Grosshans 48-50. bzw. A. B., 36-39.

Falls es mehrere Interviews mit derselben Person gibt, muss auch bei weiteren Nennungen das Datum des Interviews genannt werden, auf das man sich bezieht: Grosshans, 18.10.04, 48-50. bzw. A. B., 12.11.03, 36-39.

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8. Beispiel einer Titelseite

Horst Musterschüler

Der Titel einer Seminararbeit

Seminararbeit im Fach Religionswissenschaft zum Seminar „Rituale und Ästhetik“ (Frühjahrssemester 2008)

Zürich, Juni 2008

Horst Musterschüler Matrikel-Nr. ##-####-## (Studiengang, Semesterzahl, Hauptoder Nebenfach) Müllerstrasse 34 8004 Zürich 044 987 65 43 [email protected]

Eingereicht bei: Prof. Dr. Vorname Nachname Religionswissenschaftliches Seminar Universität Zürich Kirchgasse 9 8001 Zürich

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