Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten

Fakultät Wirtschaft Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten 1. Grundsätzliche Hinweise Von Seminar-, Projekt- und Bachelora...
Author: Kurt Bösch
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Fakultät Wirtschaft

Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten

1.

Grundsätzliche Hinweise Von Seminar-, Projekt- und Bachelorarbeiten sind jeweils mindestens zwei gedruckte Exemplare sowie eine CD-ROM abzugeben, auf der sich die Arbeit in digitaler Form befindet (Formate: in jedem Fall eine PDF-Datei, zusätzlich eine Word-Datei oder ein anderes Dateiformat nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer und mit Zustimmung durch den Studiengangsleiter). Die CD-Hülle (dünne Papier- oder Kunststoffhülle), in der sich die CD befindet, muss fest mit dem Prüfexemplar (Arbeit, die dem Prüfer zur Bewertung zugeht) verbunden sein (z. B. einkleben auf der letzten Einbandseite der Arbeit). Die CD-ROM ist mit folgenden Angaben zu beschriften: - Name, Vorname des Erstellers - Titel der Arbeit - Art der Arbeit (Seminararbeit / Projektarbeit / Bachelorarbeit) - Studiengang - Studienjahr Bachelorarbeiten sind in gebundener Form abzugeben. In der Prüfungsordnung sind für die Seminararbeit 10–15 Seiten, für die Projektarbeit 20–30 Seiten und für die Bachelorarbeit 60–80 Seiten vorgesehen. Diese Angabe bezieht sich auf den reinen Textteil der Arbeit.

2.

Ehrenwörtliche Erklärung und Sperrvermerk Die Arbeiten sind jeweils mit einer unterschriebenen ehrenwörtlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut abzugeben: Ich versichere hiermit, dass ich diese Seminar-/Projekt-/Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. ....................................... Ort, Datum

................................... Unterschrift

Sollte gewünscht werden, dass die Seminar-/Projekt-/Bachelorarbeit nur für Prüfungszwecke einsichtig und dritten Personen nicht zugänglich ist, muss in der Arbeit auf dem Deckblatt folgendes angegeben sein: Die vorliegende Arbeit beinhaltet interne vertrauliche Informationen der Firma [Firmenname angeben]. Sie ist nur für die Beteiligten am Begutachtungs- und Evaluationsprozess bestimmt. Die Weitergabe des Inhalts der Arbeit im Gesamten oder in Teilen sowie das Anfertigen von Kopien oder Abschriften – auch in digitaler Form – sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Firma [Firmenname angeben]. Da ein solcher Sperrvermerk den Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens widerspricht, sollte er nur in begründeten Ausnahmefällen vergeben werden. Status: Dezember 2009

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Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten 3.

Formalien

3.1

Layout Die äußere Gestaltung der Arbeit soll dem Leser die Lektüre erleichtern und die inhaltliche Struktur der Arbeit unterstützen. Das Layout ist auf dieses Ziel hin auszurichten. Dazu gehört es beispielsweise, eine gut lesbare Schrift zu verwenden, Überschriften markant zu gestalten, für Fußnoten eine kleinere Schriftgröße als für den Haupttext zu verwenden oder auch Absätze als gedankliche Einheit optisch hervorzuheben (etwa durch Einrücken der ersten Absatzzeile oder einen größeren Abstand zwischen Absätzen). Die leitenden Grundsätze beim Layout sind Leserfreundlichkeit und Einheitlichkeit (d. h. ein einmal gewähltes Gestaltungsprinzip ist strikt durchzuhalten). Um eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der geforderten Seitenzahl sicherzustellen, sind folgende Formatvorgaben einzuhalten: Format DIN A4, weiße Bogen, einseitig beschrieben Ränder: links: 4 cm rechts: 2 cm oben: 3 cm (bis Text) unten: 2 cm (bis Fußnote) Schrift: Arial 12 pt (oder vergleichbare Schriften) Zeilenabstand: 1 1/2-zeilig (innerhalb eines Absatzes)

3.2

Aufbau der Arbeit -

Titelblatt (muss enthalten: Name und Adresse der DHBW Mosbach; Titel der Arbeit; im Falle der Bachelorarbeit den Passus „Bachelorarbeit für die Prüfung zum Bachelor of Arts [bzw. entsprechende Abschlussbezeichnung für andere Studiengänge] an der DHBW Mosbach“; im Falle der Projektarbeit den Passus „Projektarbeit im Rahmen des Studiengangs [Studiengang angeben]“; im Falle der Seminararbeit den Passus „Seminararbeit im Rahmen des Moduls [Modulname angeben]; Name des betreuenden Dozenten; Studiengang, in dem die Arbeit geschrieben wurde; Studienjahrgang; Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Matrikelnummer und Anschrift [Straße, PLZ und Ort] des Erstellers; Name und Sitz des Ausbildungsbetriebes; Datum der Einreichung der Arbeit; evtl. Sperrvermerk)

-

evtl. Vorwort

-

Inhaltsverzeichnis (in dem jeder Gliederungspunkt der Arbeit mit der entsprechenden Seitenanfangszahl aufzuführen ist)

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evtl. Abkürzungsverzeichnis (bei Verwendung von zahlreichen fachspezifischen Abkürzungen)

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evtl. Abbildungsverzeichnis (bei Verwendung von vielen Abbildungen)

-

evtl. Tabellenverzeichnis (bei Verwendung von vielen Tabellen)

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Text der Arbeit (auf diesen Teil bezieht sich die geforderte Seitenangabe)

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evtl. Anhangsverzeichnis (bei mehr als einem Anhang)

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evtl. Anhang (bei Vorliegen ergänzender Materialien, die nicht zum Verständnis des laufenden Textes benötigt werden, aber ggf. zur Sicherstellung einer durchgängigen Nachweisführung der Herleitung der Ergebnisse dienen, wie z. B. Befragungsergebnisse oder detaillierte Verfahrensbeschreibungen)

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Literaturverzeichnis (enthält alle Quellen, auf die im Text oder in den Fußnoten Bezug genommen wird; Quellen, auf die im Text oder in den Fußnoten nicht verwiesen wird, gehören nicht in das Literaturverzeichnis)

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Ehrenwörtliche Erklärung

-

evtl. lose Anlagen (z. B. in einer Einstecktasche)

Status: Dezember 2009

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Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten 3.3

Quellenangabe im Literaturverzeichnis

3.3.1

Form und Aufbau des Literaturverzeichnisses Im Literaturverzeichnis werden Quellen einheitlich mit allen kennzeichnenden Einzelheiten zusammengestellt. Die Auflistung der Quellen erfolgt alphabetisch nach den Familiennamen der Verfasser/Herausgeber; Werke desselben Verfassers/Herausgebers sind chronologisch nach Erscheinungsjahr, bei gleichem Erscheinungsjahr alphabetisch nach den Titeln aufzulisten. Ziel der Angaben im Literaturverzeichnis ist es einerseits, i. S. wissenschaftlicher Redlichkeit die Quellen der eigenen Arbeit vollständig und unmissverständlich offen zu legen und andererseits dem Leser zu ermöglichen, bei Bedarf oder Interesse eine verwendete Quelle selbst ohne großen Aufwand zu finden und zu konsultieren. Die nachfolgenden Gliederungspunkte geben einige Hinweise auf die Form der Charakterisierung und auf die zu verwendende Interpunktion. Die Darstellung im Literaturverzeichnis kann auch von diesen Hinweisen abweichen, sofern der Grundsatz der Einheitlichkeit gewahrt bleibt (gleiche Quellenart = gleiche Darstellungsart im Literaturverzeichnis) und das genannte Ziel nicht beeinträchtigt wird. Bei Quellen, die sich nicht einem der folgenden Beispiele zuordnen lassen, muss der Autor der Arbeit selbst entscheiden, welche Angaben vor dem Hintergrund des genannten Ziels erforderlich sind. Bei der Verwendung der Kurzzitierweise für den Quellennachweis (siehe Punkt 4) wird im Literaturverzeichnis die Jahreszahl nach dem Verfassernamen in Klammern gesetzt bzw. der Kurztitel fett hervorgehoben. Wurden zahlreiche oder ältere Versionen von Gesetzen, Verordnungen, amtlichen Bekanntmachungen etc. verwendet, können diese am Ende des Literaturverzeichnisses unter Angabe ihres Bekanntmachungsdatums und ihres Bekanntmachungsblattes unter einer entsprechenden Überschrift (z. B. „Verzeichnis der Gesetze“) aufgeführt werden. In diesem Fall muss jedoch auch eine Überschrift für die anderen Quellen (z. B. „Verzeichnis der Monographien, Zeitschriftenaufsätze, Dissertationen, Internetquellen etc.“) eingesetzt werden. Wurden zahlreiche Gerichtsentscheidungen o. ä. in der Arbeit verwendet, empfiehlt es sich, diese Quellen in einem gesonderten Verzeichnis zusammenzufassen (z. B.: „Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen“), das dem Literaturverzeichnis nachgestellt wird. Werden Interviewprotokolle oder anderes selbst erarbeitete Material verwendet, so empfiehlt es sich, diese unter einer gesonderten Überschrift (z. B. „Verzeichnis der Interviewprotokolle“) zu erfassen. Dieses selbst erarbeitete Material ist in einem Anhang oder in elektronischer Form auf der CD mit abzugeben. Werden Firmenbroschüren oder anderes firmeninterne Material verwendet und zitiert, so sind diese Quellen in einem Anhang oder in elektronischer Form auf der CD mit abzugeben, da sie im Regelfall nicht öffentlich zugänglich sind.

Status: Dezember 2009

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Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten 3.3.2

Quellenangabe bei Büchern Familienname des Verfassers, Initiale(n) des/der Vornamen(s) des Verfassers: Titel des zitierten Werkes, ggf. Untertitel, Auflage (ab der 2. Auflage), evtl. Verlag, Ort (bei mehreren mindestens der erstgenannte) und Erscheinungsjahr. Hinweis: Die Verlagsangabe ist einheitlich zu gestalten, d.h. entweder bei allen Büchern oder bei keinem. Keine akademischen Titel des Verfassers angeben. Bei bis zu drei Autoren werden alle genannt, bei vier oder mehr Autoren werden nur die ersten drei Autoren genannt, die restlichen Autoren werden durch Zusatz u. a. (und andere) erfasst. Beispiel: Wöhe, G. / Döring, U.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 22. Aufl., VahlenVerlag, München 2005 Zimmermann, R. / Hottmann, J. / Hübner, H. / u. a.: Die Personengesellschaft im Steuerrecht, 9. Aufl., Erich Fleischer Verlag, Achim 2007

3.3.3

Quellenangabe bei Aufsätzen in Sammelwerken Familienname des Verfassers, Initiale(n) des/der Vornamen(s) des Verfassers: Titel des Beitrages, in: Familienname des Herausgebers, Initiale(n) des/der Vornamen(s) des Herausgebers (Hrsg.): Bezeichnung des Sammelwerkes, ggf. Auflage des Bandes, evtl. Verlag, Erscheinungsort und -jahr, Seiten- bzw. Spaltenangabe (von–bis). Falls ein Verfassername nicht angegeben ist, wird stattdessen „o. V.“ (ohne Verfasserangabe) eingefügt. Beispiel: Zügel, W.: Die Geschäftsstelle als Hauptvertriebsweg von Kreditinstituten, in: Betsch, O. / Otto, K.-F. (Hrsg.): Vertriebshandbuch für Finanzdienstleistungen, Knapp-Verlag, Frankfurt 1989, S. 86–103

3.3.4

Quellenangabe bei Kommentaren und Loseblattwerken Familienname des Verfassers, Initiale(n) des/der Vornamen(s) des Verfassers, in: Familienname des Herausgebers, abgekürzter Vorname des Herausgebers (Hrsg.): Bezeichnung des Sammelwerkes, ggf. Auflage des Bandes, evtl. Verlag, Erscheinungsort und -jahr bzw. Stand der Ergänzungslieferung bei Loseblattwerken, Abschnitt oder Kapitel oder Paragraph oder Seiten- bzw. Spaltenangabe (von–bis). Beispiel: Patt, B. in: Dötsch, E. / Eversberg, H. / Jost, W. / u. a.: Die Körperschaftsteuer, Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz, zum Umwandlungsgesetz und zu den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften der Anteilsbesteuerung, Loseblattwerk, Schäffer-Poeschel-Verlag, Stuttgart Stand: November 2005 (55. Lfg.), § 20 UmwStG Drenseck, W. in: Schmidt, L. (Hrsg.), EStG Einkommensteuergesetz, Kommentar, 24. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2005, §§ 9, 11a, 37–42f EStG

3.3.5

Quellenangabe bei Aufsätzen in Zeitschriften Familienname des Verfassers, Initiale(n) des/der Vornamen(s) des Verfassers: Titel des Beitrages, in: Name der Zeitschrift, Band oder Jahrgang, Jahr, Heft-Nummer, evtl. Monat (Heft-Nummer und evtl. Monat nur erforderlich, soweit Seiten nicht jahrgangsweise nummeriert), Seite (von–bis). Falls ein Verfassername nicht angegeben ist, wird stattdessen "o. V." (ohne Verfasserangabe) eingefügt. Beispiel: Kollmann, T.: Unternehmensfinanzierung im Electronic Business, in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 32. Jg., 2003, Nr. 5, S. 270–275 von Wilhelm, H. / Holler, L.: Limited statt GmbH? Risiken und Kosten werden gern verschwiegen, in: Deutsches Steuerrecht, 32. Jg., 2004, Nr. 17, S. 730–736 Status: Dezember 2009

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Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten 3.3.6

Quellenangabe bei Dissertationen Familienname des Verfassers, Initiale(n) des/der Vornamen(s) des Verfassers: Titel, Diss., Hochschulort (bei mehreren Hochschulen am gleichen Ort auch die Hochschule selbst, z.B. Freie Universität Berlin) und Jahr. Beispiel: Koch, C.: Wachstum und Einkommensverteilung in postkeynesianischen Ansätzen, Diss., Mainz 1999

3.3.7

Quellenangabe bei statistischem Datenmaterial Herausgeber (Hrsg.): Gesamttitel, Serientitel, Reihe und Reihentitel, Jahrgang, evtl. Monat, Erscheinungsort und -jahr, ggf. Seitenzahl. Beispiel: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie C: Unternehmen und Arbeitsstätten, Reihe 2: Kapitalgesellschaften, I. Abschlüsse der Aktiengesellschaften, Geschäftsjahr 1989, Stuttgart u. a. 1990

3.3.8

Quellenangabe bei Quellen aus dem Internet Name des Autors/der Autoren bzw. Betreiber des Servers (dem Herausgeber eines Sammelbandes vergleichbar): Titel, der Hinweis „Online im Internet“, die URL [InternetProtokoll://Dienst.Subdomäne(n).Domäne/Pfad/Dateiname] vom Veröffentlichungsdatum (falls angegeben), Abfrage vom (Datum). Beispiel: Flassbeck, H.: Die Osterweiterung – Chancen und Risiken in einem großen Europa (1. Teil), online im Internet, http://www.flassbeck.de/pdf/2004/17.02.04/DIEOSTER.pdf vom 17.02.2004, Abfrage vom 04.03.2004 Hinweis: Speichern Sie Quellen aus dem Internet auf Disketten oder einer CD-ROM, so dass die Quelle auch nach einer möglichen Löschung vom Server des Betreibers nachvollzogen werden kann.

3.3.9

Quellenangabe bei Gesetzen Gesetze sind in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. In diesem Fall ist keine Angabe im Literaturverzeichnis erforderlich. Werden dagegen ältere Gesetzestexte oder Gesetzesentwürfe verwendet, müssen die jeweiligen Versionen im Literaturverzeichnis erfasst werden. Bezeichnung des Gesetzes, ggf. amtliche Abkürzung des Gesetzes, vom (Datum), Fundstelle, Seitenangabe Beispiel: Umsatzsteuergesetz vom 26.07.1918, RGBl 1918, S. 779 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.05. 2007 (RegE MoMiG 2007), BR-Dr. 354/07

3.3.10 Quellenangabe bei Erlassen Erlasse oder z. B. Schreiben des Bundesfinanzministers werden wie folgt zitiert: Gängige Abkürzung des Verfassers (z. B. BMF), Datum, Aktenzeichen, Titel/Überschrift, Fundstelle. Beispiel: BMF Schreiben vom 23.12.1991 – S. 2170, Ertragsteuerliche Behandlung von TeilamortisationsLeasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter, BSTBL I 1992, S. 13

Status: Dezember 2009

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Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten 3.3.11 Quellenangabe bei Urteilen Gerichtsurteile und -beschlüsse werden wie folgt zitiert: Gericht und Art der Entscheidung vom Tag.Monat.Jahr, Urteilsnummer und/oder Aktenzeichen, Publikationstitel und Erscheinungsjahr, Seite(n). Beispiel: Bundesfinanzhof Urteil vom 24.06.2004, III R 50/01, BStBl II 2005, S. 80 Finanzgericht Berlin Urteil vom 12.08.2005, 7 K 4443/01, NWB Dok I D: HAAAB-65990, NWB SteuereXpert (CD ROM), Version 4/2005, Stand: 01.01.2005 3.3.12 Quellenangabe bei firmeninternem Material Firmeninternes Material (z. B. Projektbericht) wird wie folgt zitiert: ggf. namentlich genannter Verfasser, Firma, ggf. Abteilung: Titel, Erstellungsdatum oder –jahr. Dieses Material ist im Anhang oder auf der CD mit abzugeben. Beispiel: Bechtle GmbH, Abt. Qualitätssicherung: Projektbericht „Qualitätssicherung – Probleme und Maßnahmen“, 21.02.2008 3.3.13 Quellenangabe bei selbst erarbeitetem Material Interviewprotokolle und andere selbst erarbeiteten Materialien werden in chronologischer Reihenfolge (gemäß ihres Entstehungsdatums) wie folgt zitiert: Interviewprotokoll vom (Datum angeben): Funktion und Name des Gesprächspartners. Dieses Material ist im Anhang oder auf der CD mit abzugeben. Es empfiehlt sich, dieses Material unter einer gesonderten Überschrift (z. B. „Verzeichnis der Interviewprotokolle“) zu erfassen. Beispiel: Interviewprotokoll vom 03.12.2007: Leitung Abteilung Internationaler Einkauf, Herr Knödler 3.3.14 Quellenangabe bei sonstigen Quellen Bei Zitaten aus einer CD-ROM sollten der Name des Autors/der Autoren, der Titel der CD-ROM mit Ausgabedatum bzw. Versionsnummer und ggf. der Verlag angegeben werden.

Status: Dezember 2009

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Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten

Beispiel eines umfassenden Literaturverzeichnisses: Literaturverzeichnis Verzeichnis der Monographien, Dissertationen, Zeitschriftenaufsätze, Internetquellen etc. Adler, H. / Düring, W. / Schmaltz, K.: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, Teilband 1, 6. Aufl., Schäffer-Poeschel-Verlag, Stuttgart, 1995 Drenseck, W. in: Schmidt, L. (Hrsg.): EStG Einkommensteuergesetz, Kommentar, 24. Aufl., Verlag C.H. Beck, München, 2005, §§ 9, 11a, 37–42 f. EStG Flassbeck, H.: Die Osterweiterung – Chancen und Risiken in einem großen Europa (1. Teil), online im Internet, http://www.flassbeck.de/pdf/2004/17.02.04/DIEOSTER.pdf vom 17.02.2004, Abfrage vom 04.03.2004 Kollmann, T.: Unternehmensfinanzierung im Electronic Business, in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 32. Jg., 2003, Nr. 5, S. 270–275 Patt, B. in: Dötsch, E. / Eversberg, H. / Jost, W. / u.a.: Die Körperschaftsteuer, Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz, zum Umwandlungsgesetz und zu den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften der Anteilsbesteuerung, Loseblattwerk, Schäffer-Poeschel-Verlag, Stuttgart Stand: November 2005 (55. Lfg.), § 20 UmwStG Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie C: Unternehmen und Arbeitsstätten, Reihe 2: Kapitalgesellschaften, I. Abschlüsse der Aktiengesellschaften, Geschäftsjahr 1989, Stuttgart u. a. 1990 Zimmermann, R. / Hottmann, J. / Hübner, H. / u. a.: Die Personengesellschaft im Steuerrecht, 9. Aufl., Erich-Fleischer-Verlag, Achim 2007 Zügel, W.: Die Geschäftsstelle als Hauptvertriebsweg von Kreditinstituten, in: Betsch, O. / Otto, K.F. (Hrsg.): Vertriebshandbuch für Finanzdienstleistungen, Knapp-Verlag, Frankfurt 1989, S. 86–103 ........ Verzeichnis der Gesetze Umsatzsteuergesetz vom 26.07.1918, RGBl 1918, S. 779 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.05.2007 (RegE MoMiG 2007), BR-Dr. 354/07 ...... Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen Bundesfinanzhof Urteil vom 24.06.2004, III R 50/01, BStBl II 2005, S. 80 Finanzgericht Berlin Urteil vom 12.08.2005, 7 K 4443/01, NWB Dok I D: HAAAB-65990, NWB SteuereXpert (CD ROM), Version 4/2005, Stand: 01.01.2005 .......

Status: Dezember 2009

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Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten

4. -

Zitierweise Jedes Zitat muss nachprüfbar sein. Einwandfreies Zitieren ist die Basis wissenschaftlicher Klarheit und Fairness.

-

Zitate sind an Hand der Originalquellen genau auf ihren Wortlaut zu überprüfen.

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Zitate aus zweiter Hand sollen nicht verwendet werden. Die Nutzung von Sekundärquellen kommt nur bei objektiver Unzugänglichkeit der Primärquellen in Betracht. Werden sie ausnahmsweise herangezogen, so sind sie mit dem Vermerk „Zitiert nach ...“ unter Angabe der Sekundärquelle zu kennzeichnen. Insbesondere sollen statistische Angaben möglichst primärstatistischem Material entnommen werden.

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Wörtliche Zitate müssen in Anführungszeichen („.....“) gesetzt werden. Auslassungen sind deutlich zu kennzeichnen. Hervorhebungen des ursprünglichen Textes müssen übernommen werden. Nachträgliche Hervorhebungen sind durch den Zusatz „Hervorhebung durch den Verfasser“ zu kennzeichnen. Es soll nur dann wörtlich zitiert werden, wenn es auf den Wortlaut ankommt.

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Sinngemäße Entnahmen aus der Literatur werden nicht in Anführungszeichen gesetzt; auch diese Quellen müssen jedoch genau belegt werden. Beim Quellenbeleg wird "vgl." vorangestellt.

-

Jedes Zitat muss daraufhin überprüft werden, ob es nicht - aus dem Zusammenhang gerissen missverstanden werden kann.

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Zitate aus englischen und französischen Quellen brauchen in der Regel nicht übersetzt werden. Bei anderen Quellen ist eine wörtliche Übersetzung unter Angabe des Übersetzers beizufügen.

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Ebenso wie Zitate sind a l l e Tabellen und Abbildungen sowie alle übrigen wesentlichen Zahlenund Sachangaben mit einem Quellenhinweis zu versehen

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Auch Zitate und Angaben, die nicht der Literatur entnommen, sondern z. B. durch persönliche Befragung in Erfahrung gebracht wurden, müssen mit einer Quellenangabe versehen werden.

-

Die Zitierweise soll so aufgebaut sein, dass der Leser eindeutig auf eine im Literaturverzeichnis aufgeführte Quelle verwiesen wird. Die heute geläufigste Zitierweise ist die Kurzzitierweise, entweder in Form der sog. Harvard-Methode oder in Form der Fußnotenzitierweise: Wird die Harvard-Methode gewählt, so ist unmittelbar im laufenden Text im Anschluss an das Zitat in Klammern der Verfassernachname, die Jahreszahl des Erscheinens (oder ein Kurztitel) sowie die Seitenzahl anzugeben. Bei der Fußnotenzitierweise erfolgen diese Angaben in Form von Fußnoten unterhalb des Textes auf derselben Seite. Auf Endnoten (gesammelt zum Schluss des Textteils) sollte aus Gründen der Leserfreundlichkeit verzichtet werden. Bei mehreren Werken eines Autors in einem Jahr werden diese durch fortlaufende Buchstaben kenntlich gemacht (z. B. 1986 b). Alternativ können auch andere Zitierweisen gewählt werden; dabei ist erneut der Grundsatz der Einheitlichkeit in der Darstellung zu beachten.

-

Es muss die Seite der herangezogenen Stelle angegeben werden. Erstreckt sich der Hinweis auf zwei Seiten der Literaturquelle, so ist die Fußnote hinter der Seitenanzahl mit dem Zusatz „f“ (z. B. S. 19 f.), bei mehreren Seiten mit dem Zusatz „ff.“ (z. B. S. 19 ff.) zu versehen Alternativ können auch die beiden betreffenden Seiten angegeben werden (z. B. S. 19/20) bzw. es kann bei mehreren Seiten eine von-bis-Angabe erfolgen (z. B. S. 19–23).

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Bei Quellenverwendungen ohne Zitat kann die wissenschaftliche Arbeit auch nachträglich als “nicht ausreichend“ bewertet werden.

-

Rechtsvorschriften (Gesetzestexte etc.) werden mit ihren Paragraphen (Artikeln), Abschnitten, Absätzen, Sätzen, Halbsätzen, Nummern, Ziffern oder Buchstaben angegeben. Am Ende folgt die Kurzbezeichnung der jeweiligen Rechtsvorschrift (z. B. § 3 c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bst c UStG, §§ 4, 5, 8 KStG, § 253 Abs. 2 HGB). Im Zusammenhang mit Vorschriften der Internationalen Rechnungslegung werden Standards etc. z. B. wie folgt zitiert: IAS 11.43, IAS 11.39 f. Rechtsvorschriften werden stets im laufenden Text angegeben. Sie werden nicht in die Fußnoten aufgenommen. Werden gleichzeitig verschiedene Versionen eines Gesetzes verwendet, muss dies erkennbar sein, z. B. § 4 Abs. 5 EStG aF (aF = alte Fassung) oder § 4 Abs. 5 EStG nF (nF = neue Fassung) oder § 4 Abs. 5 Status: Dezember 2009

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Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten EStG 2000 (EStG 2002 = Einkommensteuergesetz in der Fassung 2002). Die jeweiligen Fassungen sind im Literaturverzeichnis aufzunehmen. Die amtlichen Abkürzungen werden im Abkürzungsverzeichnis erläutert (z. B. EStG = Einkommensteuergesetz; IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards).

Status: Dezember 2009

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