Landvolk Mittelweser Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersachsen - Kreisverband Mittelweser e. V

Landvolk Mittelweser Februar 2016 11. Jahrgang Ausgabe 2 1,30 Euro Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersachsen - Kreisverband Mittelweser e. V. :: ...
Author: Dörte Schmitz
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Landvolk Mittelweser

Februar 2016 11. Jahrgang Ausgabe 2

1,30 Euro

Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersachsen - Kreisverband Mittelweser e. V. :: Starkes Team

:: Grüne Woche

:: Gut besucht

Familie Göllner betreibt den Anbau von Spargel in der fünften Generation in Gadesbünden. Wie im Laufe der Zeit aus einem Neben- ein Vollerwerbsbetrieb wurde, auf Seite 5

Eine Delegation des Landvolk Mittelweser reiste im Januar zur Grünen Woche nach Berlin. Das agrarpolitische Netzwerken spielte dabei die Hauptrolle. Mehr auf Seite 6

Viele Landwirte besuchten die Bezirksversammlungen. Tobias Göckeritz unterstrich bei dieser Gelegenheit: „Wir dürfen uns nicht mehr alles gefallen lassen.“ Seite 7

Aktuelles

Kommentar

Generationswechsel: Hofübergabe richtig planen und umsetzen Mittelweser (tb). Das Landvolk Mittelweser bietet auch in diesem Jahr wieder eine Vortragsreihe zur Hofnachfolge an. Rentenberaterin Kristina Steuer, Steuerberater Jörg Gerdes und Armin Zaisch, Fachanwalt für Agrar- und Erbrecht, erläutern den Teilnehmern die richtige Gestaltung einer Betriebsnachfolge. An drei Terminen werden die zivil-, gesellschafts-, sozialund steuerrechtlichen Gesichtspunkte beleuchtet: Donnerstag, 10. März, in Graue, Steimke‘s Landhotel, Dienstag, 15. März, in Uchte im Hof Frien und Donnerstag, 17. März, im Gasthaus Puvogel, Ochtmannien. Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung bei Lena Harms-Plöger ist unter Telefon 04242 5950, per Fax 04242 59580 oder per E-Mail an [email protected] erwünscht.

Imker treffen Landwirte

Mittelweser (lv). Bei der diesjährigen Imkerrunde am Donnerstag, 3. März, 19.30 Uhr im Neuloher Hof in Marklohe steht die Kirschessigfliege im Mittelpunkt. Dr. Alexandra Wichura, Pflanzenschutzamt Hannover, referiert über den Schädling, der reifende Früchte befällt und durch schnelle Verbreitung große Schäden verursachen kann. Anmeldungen nimmt Marie-Luise Droß unter Telefon 04242 59513 zur besseren Planung entgegen.

www.facebook.com/ landvolk.mittelweser

LV MEDIEN Verlag LV Medien GmbH Hauptstr. 36-36, 28857 Syke

Liebe Mitglieder,

Gemeinsam mit dem Bremischen Landwirtschaftsverband (BLV) gingen Landwirte aus dem Kreisverband Mittelweser auf dem Bremer Marktplatz in die Gesprächsoffensive: Hinrich Bavendam (ehem. Präsident des BLV), Jörg Wagenfeld, Eylert Ahrens, Vorsitzender Lars Nordbruch und Carsten Schnakenberg (BLV). Foto: Backhaus

Wenig Aufwand, große Wirkung Lokale Aktionen von „Wir machen Euch satt“ ein voller Erfolg

Bremen/Mittelweser (tb). Zum zweiten Mal fand in Berlin zum Auftakt der Internationalen Grünen Woche die Gegenaktion zur „Wir haben es satt“-Bewegung von Öko-Ideologen statt. Engagierte Landwirte haben 2015 die Aktion „Wir machen EUCH satt!“ ins Leben gerufen. Nach einer ersten Aktion direkt in Berlin im vergangenen Jahr beteiligten sich nun landesweit Landwirte an dem Versuch, mit Verbrauchern ins Gespräch zu kommen. Regionale Aktivitäten waren zeitgleich in ganz Niedersachsen auf die Beine gestellt worden. Auch die Teilnehmerzahl an der Kundgebung in Berlin konnte sich sehen lassen. Landwirte der Mittelweser-Region gingen in Bremen, Nienburg und Harpstedt auf die Straße. Vorsitzender Lars Nordbruch baute gemeinsam mit Berufskollegen einen kleinen Infostand direkt auf dem Bremer Marktplatz neben dem Roland auf. In einer Gemeinschaftsaktion mit dem

Bremischen Landwirtschaftsverband verteilten die Bauern in der Hansestadt Milchprodukte und frische Äpfel mit dem Aufdruck „Wir machen Euch satt!“. Lars Nordbruch zeigte sich begeistert von der Aktion: „Mit relativ wenig Aufwand konnten wir in den zwei Stunden eine Menge Leute direkt erreichen und haben ausschließlich positives Feedback bekommen.“ Mit Frank Imhoff stand ihm ein in Bremen nicht ganz unbekannter Landwirt zur Seite. Der Milchviehhalter und CDU-Politiker ist Vizepräsident der Bremischen Bürgerschaft, der sich an diesem Tag quasi im Schatten des Landesparlaments für die Belange der Landwirtschaft einsetzte. Der gleichen Meinung ist auch Vorstandskollege Tobias Göckeritz, der sich zeitgleich mit dem Berufsstand in der Nienburger Fußgängerzone traf: „Durch die vielen regionalen Aktionen, die in der ganzen Bundesrepublik stattfanden, hat unsere Aktion „Wir machen

Euch satt!“ in der Bevölkerung und in den Medien gute Aufmerksamkeit erzielt, die wir im nächsten Jahr noch ausbauen wollen.“ In der Samtgemeinde Harpstedt versammelten sich Landwirte mit Schleppern und Plakaten auf Parkplätzen unterschiedlicher Supermärkte und Discounter. „Schimpfe nie mit vollem Mund über einen Bauern“ lautete etwa eine Nachricht an die Verbraucher. Vorteil der regionalen Aktionen: Die Lokalpresse berichtet ausführlich über die Vor-Ort-Geschehnisse. „Wir Landwirte haben außerdem keine Zeit, am Wochenende nach Berlin zu fahren, denn auch am Wochenende müssen wir uns um unsere Nutztiere kümmern.“ Für die Zukunft wünschen sich beide Vorsitzenden noch mehr Teilnehmer aus dem Berufsstand. „Das ist noch ausbaufähig. Zwei Stunden zwischen Melken und Mittagessen wird wohl jeder opfern können.“

Redaktion und Anzeigen: Tel.: 04242 595-55 Fax: 04242 595-80 Mail: [email protected]

Aktionen fanden auch in Nienburg (links) und Harpstedt statt. Fotos: privat

Broschüre über die „Landreiselust“

Verdener AG Urlaub und Freizeit auf dem Lande mit neuem Angebot Hannover (lpd). Niedersachsens Urlaubshöfe sind als gute Adresse bekannt, jetzt wollen sie noch mehr Lust auf Landurlaub machen. Die Arbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit auf dem Lande hat in einer Broschüre mit dem Namen „Landreiselust“ attraktive Ziele und Regionen zusammengestellt. Auf 130 Seiten gibt die Arbeitsgemeinschaft Tipps und Anregungen für Entdeckungsreisen aufs

Land. Der Leser erfährt in Portraits viele Details von Reisezielen jenseits ausgetretener Wege. Die Broschüre enthält Urlaubs- und Ausflugstipps zu den schönsten Bauerngärten und Parks, zu Ferienhofquartieren und Landcafés. Erstmals wird speziell auf Landurlaubsziele hingewiesen, die im Wettbewerb „Inklusion - Barrierefrei integriert in das Dorf“ besonders ausgezeichnet wurden. Landurlauber können sich in der

Broschüre oder im Internet ihre Gastgeber gezielt auswählen, die Zentrale der Arbeitsgemeinschaft hilft zudem bei der Suche des richtigen Hofes. Unter www.bauernhofferien.de, per Mail über [email protected] oder per Telefon unter 04231/ 9665-0 kann die Broschüre bei der Arbeitsgemeinschaft Urlaub und Freizeit auf dem Lande e.V. Niedersachsen, Lindhooperstr. 63, 27283 Verden bestellt werden.

das neue Jahr stellt uns in Sachen im Januar war ich seit 30 vor Jahren Öffentlichkeitsarbeit wieder eiselbstständiger Landwirt. Nach nige Herausforderungen, die wirmeinur nem Studium habenLandwirte wir uns – auf eimithilfe der aktiven Ihrer nem 2,3 ha Grünland Hilfe –Resthof meisternmit können. selbstständig gemacht. Meine Frau Gleich zu Jahresbeginn findet in Berund ich haben alles auf eine Karte gelin die Internationale Grüne Woche setzt - und das waren unsere Sauen. in Berlin statt. Am 16. Januar ist dort Damals noch mit Schultergurtanbinwieder die große Demonstration der dung auf Stroh und offenen GasstrahAktionsgruppen gegen Landwirtlern darüber! In den ersten Jahren, bis schaft „Wir haben es satt!“ Ein Kreis über die Ohren verschuldet, habe ich von Landwirten hat sich im vergangejeden Monat ganz genau gerechnet, nen Jahr zu der Aktionsgruppe „Frag um zu wissen, wann ich mich „nach doch mal den Landwirt“ zusammenÜbersee“ absetzen muss, bevor die geschlossen, die als GegenveranstalBank mich greift. Es ist gut gegangen, tung 2015 zum ersten Mal eine kleialle haben ihr Geld zurückbekommen. ne Kundgebung unter dem Motto Wir Wir haben investiert, den Betrieb machen EUCH satt! durchführten. entwickelt, breiter aufgestellt und Wenn Sie gebildet. als Landwirte keine Zeit Rücklagen Jetzt sind wieder haben, 16. und Januar schweream Zeiten, ich nach rechneBerlin wiezum Hauptbahnhof zu genau. fahren, Heute dann der jeden Monat ganz benötigen wir im Rahmen unserer Öfnicht mehr, weil ich Angst um unsere fentlichkeitsarbeit aber Ihre Hilfe, die Existenz hätte, aber ich möchte schon Aktion in Ihrerwissen, Nähe zu ganz genau woveranstalten ich wieviel (siehe Artikel).zu dürEintrittnebenstehender bezahle, um arbeiten Ein positives haben andere wir mit fen. Welche Ergebnis Betriebszweige den Ramsch-Plakatenund erzielt; quersubventionieren, wo dank noch Potenziale zur Kosteneinsparung und Ihres Aufwandes, die Plakate sichtbar Erlössteigerung sitzen. Bei zu all platziediesen in unserem Kreisverband Berechnungen man bei nicht dem ren. Die EDEKA darf wollte die nie Aktion Deckungsbeitrag, essuchte heute auf sich beruhen oder, lassenwie und heißt, der direktkostenfreien Leistung das Gespräch mit uns. aufhören, sondern manHofes, muss VollkosDer Tag des offenen der am ten Gemeinkosten, Ar16. rechnen Juni zummit elften Mal in Niederbeit und Abschreibung/Tilgung. Egal, sachsen stattfindet, kann nicht ohne ob Löhne zahlt oderAufwand seinen eigedenman zweifelsfrei großen des nen Lebensunterhalt bestreitet, die Berufstandes durchgeführt werden. Arbeit muss bezahlt werden. Gerade Eine Reihe von Betrieben hat bereits in der Tierhaltung muss man die Stalldas Interesse zur Teilnahme bekunkosten im Blick haben und in der Kaldet. kulation ansetzen. Mein SchweineDie Aktionbraucht Bauermehr suchtalsBesucher maststall drei Mal wollen in um diesem Jahr weiter fortso viel wir Geld, ihn zu bezahlen, als führen wollen an Arbeit dieser Form ich als und Lohn für die darin des anintensiven Austauschs in DeckungsKleingrupsetzen kann. Wer da beim pen festhalten. Dank Ihrer Hilfe beitrag aufhört zu rechnen, derstieß bedie Aktion immer auf äußerstBlindflug. positive treibt unternehmerischen Resonanz. Nutzen Sie Beratungsangebote, die die Vollkosten im Blick haben. In meiUnser ehemaliger Vorsitzender Dr. nen 30 Berufsjahren haben Hans-Christian Hanisch hat wir diegute ÖfPreise und schlechte Preise erlebt, fentlichkeitsarbeit neben Arbeit, Boaber immer hat die Familie den und Kapital einmal als zusamviertes men gestanden, und wir haben nie Standbein aller landwirtschaftlichen vergessen, wie wir mal angefangen Betriebe bezeichnet. haben. Ich bin froh und dankbar, dass Gehen wir die Herausforderungen im ich diesen Beruf ergriffen habe und neuen Jahr also gemeinsam an –dem für würde es immer wieder tun. Vor die Landwirtschaft, fürAngst, die Landwirte. Markt habe ich keine aber geIn diesem Sinne, ein erfolgreiches gen die politischen Kosten müssen undkämpfen. glückliches Jahr 2016. wir

Tobias Göckeritz Vorsitzender

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Aus den Abteilungen

Unternehmensberatung Liebe Leserinnen und Leser, mit Sonja Otten haben wir seit Januar eine neue Beraterin im Team der LACO. Sie hat bereits mehrjährige Erfahrung als landThorsten Glatthor wirtschaftliche Leiter UnternehUnternehmensmensberatung beraterin bei der Landberatung Rotenburg sammeln können. Berufsbegleitend hat sie sich zum Management Coach Agrar fortgebildet und ist Prozessberaterin bei der Unternehmensnachfolge. In ihrer Freizeit unterstützt sie ihren Bruder auf seinem Milchviehbetrieb in Langwedel (Landkreis Verden). Zweifelsfrei ist das Landvolk Mittelweser mit seinen Fachleuten (Juristen, Steuerberater, sozialrechtliche Berater und Unternehmensberater) der optimale Ansprechpartner, wenn es um das Thema Hofnachfolge geht. Wie wichtig das Zusammenspiel dieser Experten ist, zeigt der Artikel auf dieser Seite. Aus unserer Sicht, dem Blickwinkel der Unternehmensberatung, beginnt das Thema Hofnachfolge nicht erst mit der abschließenden Diskussion des Übergabevertrages, sondern bereits viel früher, wenn die nachfolgende Generation die Ausbildung oder das Studium beendet hat. Denn dann ist es für den Betrieb das Beste, wenn alle Familienmitglieder intensiv planen und besprechen, unter welchen Voraussetzungen der Betrieb ein ausreichendes Einkommen für zwei Familien bietet. In der Praxis werden wir immer noch mit Fällen konfrontiert, in denen der mittlerweile 40-jährige Hofnachfolger seit 20 Jahren für ein „Taschengeld“ im Betrieb arbeitet. Im Rahmen des Übergabevertrages wird dann festgestellt, dass der Betrieb das notwendige Altenteil gar nicht erwirtschaften kann. Verhindern Sie solche Situationen, indem Sie sich früh genug mit dem Thema Hofübergabe beschäftigen, egal ob als abgebende oder übernehmende Generation. Sonja Otten ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie Unterstützung im gesamten Prozess der Hofnachfolge benötigen. Aber natürlich unterstützen wir Berater Sie auch bei vielen anderen Fragen rund um das Thema Unternehmensnachfolge. Gehen Sie kein Risiko ein. Investieren Sie in frühzeitige und gute Beratung. Ihre Rendite: Harmonie in der Familie, klare Ziele, eine gute Strategie, eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Hofnachfolge. Rufen Sie uns an! Ihr Thorsten Glatthor

Ausgabe 2 • Februar 2016 Landvolk Mittelweser

Hofübergabe als Prozess Generationenwechsel hat viele Gesichter Von Sonja Otten und Joachim Reinecke

Mittelweser. Die Hofübergabe ist nachweislich das kritischste Ereignis und die gefährlichste Situation für das Unternehmen und die Familie. Bereits innerhalb der Familie ist es ein hochkomplexer Prozess. Es werden gleichzeitig sowohl weitreichende Entscheidungen für ein Unternehmen als auch für die Lebensplanung aller beteiligten Personen getroffen. Die Hofübergabe ist wie eine Bergbesteigung bei Gewitter. Aus heiterem Himmel kann einen leicht der Blitz treffen. Um diesem vorzubeugen, braucht eine Hofübergabe gute Bedingungen und eine sehr gute Vorbereitung. Manchmal sollte sie verschoben werden, da der angedachte Zeitpunkt für die Familie und den Betrieb noch nicht geeignet ist. Es gibt keine allgemeingültige Erfolgsstrategie für Familienunternehmen, denn die Hofübergabe ist als zeitpunktunabhängige Übergabeentscheidung zu betrachten. Oft sind hoch emotional besetzte Themen zu klären – Gerechtigkeit oder Fähigkeiten der Kinder. Diese Fragen tabuisieren viele Familien häufig zu lange. Die Lage spitzt sich bei der Übergabeentscheidung zu und kann eskalieren. Ungewollt werden Problemlösungen aufgeschoben und tragen nicht zur Lösung bei. Erfolgreicher erscheint es, die Hofübergabe als Prozess innerfamiliärer Reflexion zu betrachten. Die Eigenart in Familienunternehmen liegt in der engen Kopplung der Systeme mit jeweils eigener Logik. Während Nichtfamilienunternehmen klar die Rollentrennung von Familie, Eigentum und Unternehmen als eigenständige Systeme haben, gibt es diese Trennung in der Landwirtschaft nicht. Hier sind die Rollen nicht klar zu unterscheiden sondern eng miteinander verflochten. Die Landwirte müssen dadurch einen Spagat eingehen.

Die Ableitung für einen idealen Hofübergabe-Prozess Wie gelingt es, eine ökonomisch sinnvolle Lösung zu finden, die den Zusammenhalt der Familie nicht gefährdet? Wie gelingt es den Familienfrieden zu halten, ohne dass das Unternehmen darunter leidet? In jeder Hofübergabe gilt der Grundsatz des Vollendeten, sind die Verträge geschlossen, gibt es kein „Zurück“ mehr. Ein Nachsteuern ist nicht möglich. Der psychologische Effekt der Hofübergabe kann nach Unterschrift zum „Umdenken“ einzelner Parteien führen. Dies kann fatale Folgen für das familiäre Miteinander und das Unternehmen haben. Vertrag kommt von ‚vertragen‘ Jede Vertragspartei, jeweils mit Partner, kann seine eigenen Interessen in den Übergabevertrag einbringen. Im Vorfeld muss sich jede Partei über ihre eigenen Wünsche und Standpunkt Gedanken machen. Das dient der Selbstklärung.

Werde, wer Du bist, mit den Möglichkeiten, die Du hast. Selbstklärung des Abgebenden: • Bereitschaft loszulassen • Neugier, Mut und Vertrauen, gemeinsam etwas Neues zu wagen • Persönliches Vertrauen & Vertrauen in die fachliche Kompetenz des/der Hofnachfolger/in

Haben Sie Ihre Selbstklärung gefunden und sind bereit, Ihr Lebenswerk an den Hofnachfolger abzugeben? Selbstklärung des Hofnachfolgers: • Bereitschaft und Motivation zur Übernahme der Verantwortung • Erfahrung und Überblick der betrieblichen Abläufe • Mut und Vertrauen, gemeinsam die Übergabe zu gestalten • Vertrauen und Respekt gegenüber der Vorgeneration Sind Sie bereit, das Lebenswerk des Abgebenden in Ihrem Sinne fortzuführen? Selbstklärung weichender Erben: • Bereitschaft zur Abgabe der Verantwortung für das Unternehmen als Voraussetzung für die erfolgreiche Hofübergabe • Mut einen Schritt zurückzutreten und Kraft den Schmerz zu ertragen • Neugier, Mut und Vertrauen, gemeinsam etwas Neues zu wagen Sind Sie bereit zur Unterschrift? Wenn einzelne Fragen der Selbstklärung nicht reflektiert werden, kann es die anderen Parteien irritieren und beeinflusst das Ergebnis. Die eigene Entschiedenheit ist Bedingung für die Entscheidungsfähigkeit im Unternehmen.

Hofübergabe aus betriebswirtschaftlicher Sicht Betriebswirtschaftlich ist eine Hofübergabe hochkomplex, denn es gilt alle Parteien finanziell zu befriedigen und dennoch das Unternehmen als Ganzes zu sehen und seine Existenz nicht zu gefährden. Dafür können wir die Aufarbeitung der betriebsindividuellen Datengrundlage in einer für alle Parteien verständliche Form durchführen. Mit in den Entscheidungsprozess eingebunden werden sollten die jeweiligen Partner der Parteien, gerade wenn diese keinen landwirtschaftlichen Hintergrund haben. Ziel dabei ist, für alle das Verständnis für die Zusammenhänge von Eigentum und Unternehmen zu schaffen. Dabei eröffnen sich folgende Themenkomplexe: 1. Sicherstellung aller Altenteilsleistungen (Baraltenteil, Wohnrecht, Hege und Pflege etc.) Zur Beantwortung der Fragestellung muss die zukünftige Ertragsfähigkeit des Unternehmens detailliert analysiert und geplant werden. Dafür wird der Ertragswert zum Zeitpunkt der Hofübergabe betrachtet. Die notwendigen

Altenteilsleistungen müssen aus der Ertragskraft des zu übergebenden Unternehmens geleistet werden können. Spätere Investitionen des Hofnachfolgers sind dessen eigenes Risiko und beeinflussen die Höhe des vereinbarten Altenteils nicht. Die Höhe des vereinbarten Altenteils richtet sich ebenfalls nach dem Bedarf der abgebenden Partei, der in einer separaten Berechnung ermittelt wird. 2. Sicherstellung der Ertragskraft des Unternehmens Für den Hofnachfolger muss das mit der gegebenen Faktorausstattung zu erzielende Betriebseinkommen ausreichen, um die Altenteilsleistungen sowie die Abfindung der weichenden Erben zu leisten. Dabei muss der Entnahmebedarf des Hofnachfolgers und seiner Familie Berücksichtigung finden. Die Ansprüche aller Parteien muss an die Ertragskraft des Unternehmens angepasst werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Ertragskraft des Unternehmens maßgeblich die erfolgreiche Hofübergabe beeinflusst. 3. Abfindung der weichenden Erben Die Abfindung der weichenden Erben kann als geldliche Leistung oder als separate Eigentumsübertragung gewährleistet werden. Die betrieblichen Belange sind im Vordergrund zu halten, um die Existenz des Unternehmens nicht zu gefährden. Eventuell ist eine zeitliche Verschiebung der Abfindungsleistungen zu erwägen, jedoch sind diese Vereinbarungen ebenfalls im Hofübergabevertrag festzuhalten. Dabei sind die unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen der möglichen Abfindungsregelungen mit dem Steuerberater zu prüfen. Wenn eine der gemäß Hofübergabevertrag vereinbarten Leistungen nicht gezahlt werden kann, müssen im Vorfeld die Vereinbarungen zur Hofübergabe angepasst werden. Dies kann nur sichergestellt werden, wenn vorab betriebswirtschaftliche Auswertungen durchgeführt wurden. Führen die innerfamiliären Gespräche nicht zu einer konstruktiven Lösung, gerät die erfolgreiche Hofübergabe in Gefahr oder muss verschoben werden.

Frühzeitige Einbindung des Hofnachfolgers Es gibt kaum einen kapitalintensiveren Arbeitsplatz als die Landwirtschaft und gleichzeitig kaum einen Wirtschaftszweig mit einer geringeren Kapitalrendite. Dieser Sachverhalt ist nicht gerade ermutigend für die jüngere Generation. Gerade deshalb sollten alle Kinder schon früh in den Hof eingebunden werden. Das heißt nicht, dass sie sobald sie allein stehen können schon Aufgaben auf dem Hof erledigen müssen. Nein, sie sollen in die Prozesse des Hofes integriert werden. Wichtige Entscheidungen sollten mit Ihnen besprochen werden. Aber was viel wichtiger ist, ist die positive Ausstrahlung der Eltern zum Hof. Auch in Zeiten wie diesen, die ge-

prägt sind von geringen Preisen, hohen Kosten und weitreichenden politischen Entscheidungen, die die Nachhaltigkeit und teilweise den Sinn in Frage stellen, ist es unabdingbar, die Motivation nicht zu verlieren und es den Kindern als Chance für Veränderungen darzustellen. Wenn man dies für sich erkannt hat, kann es weiterhin einen Sinn ergeben, in dieser Zeit Landwirtschaft zu betreiben und vor allem einen landwirtschaftlichen Betrieb zu übernehmen. Versuchen Sie gemeinsam einen Weg zur Veränderung zu finden, denn ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Betriebsübergabe ist das persönliche Verhältnis zwischen dem zukünftigen Abgeber und den potenziellen Hofnachfolgern. Nur wer sich vorstellen kann, mit seinen Eltern zusammenzuarbeiten, wird motiviert sein, den elterlichen Betrieb zu übernehmen. Dies bedeutet: Ein allgemein gutes Verhältnis reicht nicht aus. Es muss ein kooperatives Verhältnis aufgebaut werden, d.h. die Möglichkeit zur produktiven Zusammenarbeit auf dem Betrieb sollte sich wiederholt bewährt haben. Dabei ist eine klare Trennung der Verantwortungsbereiche anzustreben, um begleitend dem Hofnachfolger die Möglichkeit zu geben, Führungskompetenzen zu entwickeln und selbstständig zu arbeiten. Bereits bei der Berufswahl bedeutet dies, vor allem auf jene Faktoren Gewicht zu legen, die die eigenen Stärken und Schwächen berücksichtigen (handwerkliche Fähigkeiten oder eine Präferenz für die Arbeit im Freien und den Umgang mit Tieren), später spielt auch die Anpassung an die Umwelt eine wichtige Rolle (Betriebsgröße, Einkommenspotenzial und agrarpolitische Bedingungen). Nicht zu vergessen: Das Wohnhaus des Betriebes als privater Lebensmittelpunkt ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Hofübergabe. Ist eine außerfamiliäre Übergabe geplant, so ist die Nachfolgersuche ein Teil des Prozesses. Eine prozessbegleitende Beratung eines externen, ausgebildeten Beraters kann unterstützend und bei der Bewältigung der Hindernisse behilflich sein. Die Hofübergabe kann sich über ein bis zwei Jahre erstrecken, wobei drei bis vier Treffen pro Jahr sinnvoll sein können, um den Hofübergabeprozess gemeinsam aktiv zu gestalten. Das Zusammenspiel aus den verschiedenen Themenbereichen wie Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Erbrecht, Agrarrecht und Altersvorsorge sind fester Bestandteil in jedem Hofübergabeprozess. Haben Sie Geduld für den Veränderungsprozess, dieser findet nicht von heute auf morgen statt. Er braucht Zeit. Dieser Zeitraum ist nicht im Voraus bestimmbar. Dennoch sollten Sie kontinuierlich an der Übergabe arbeiten. Alle Gedanken, die Ihnen hierzu kommen, gelassen beurteilen und nicht in Ungeduld verfallen, falls es mal nicht gleich klappt.

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Das Team der LACO bietet ein auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmtes Expertennetzwerk: optimale Beratungsleistung in den Bereichen Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung sowie Baugenehmigungsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem ist die LACO als Ingenieurbüro in allen Bereichen des Flächenmanagements tätig. Das Team: die neue Unternehmensberaterin Sonja Otten (2.v.r) mit (von links) Thorsten Glatthor (Geschäftsführer, Unternehmensberater), Dirk Kleemeyer (Gutachter für Immissionen); Henning Detjen (Gutachter für Immissionen und landwirtschaftliche Gebäude) und Joachim Reinecke (Unternehmensberater, Gutachter für Immobilien).

Aus dem Kreisverband

Ausgabe 2 • Februar 2016 Landvolk Mittelweser

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Unternehmertestament und Gesellschaftsvertrag Eindeutige Formulierungen ersparen Zeit und Ärger Von Armin Zaisch Fachanwalt für Erbrecht Mittelweser. Die Gestaltung von Testamenten erfordert eine genaue Analyse des Vermögens, das einmal später den Nachlass bilden wird. Das gilt für alle Arten von Unternehmern, seien es Gewerbetreibende oder Landwirte. Gehören zum Vermögen Beteiligungen an Gesellschaften, hat eine nachhaltige Nachlassplanung rechtzeitig anzusetzen, um gegebenenfalls den Gesellschaftsvertrag anzupassen!

Vorrangige Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Fakten Für die Nachfolge von Todes wegen gibt es unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Regelungssysteme. Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), geht das Gesetz davon aus, dass die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird. Für die offene Handelsgesellschaft und für den Komplementär der Kommanditgesellschaft gilt, dass im Regelfall die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern fällt der Geschäftsanteil des Kommanditisten an seine Erben. Einer Nachfolgerklausel bedarf es dafür nicht, anders als bei der offenen Handelsgesellschaft, bei der der verstorbene Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, wenn nicht abweichend vertraglich etwas anderes bestimmt ist. Die Gesellschaftsanteile an einer GmbH sind vererblich. Aktien sind frei vererblich.

Vertragliche Regelung möglich – Störfälle vermeiden Bei Personengesellschaften gilt uneingeschränkt, dass der Gesellschaftsvertrag die Nachfolge in eine Beteiligung

abweichend vom Gesetz regeln kann, also bei GbR, OHG und KG. Die Vererblichkeit eines GmbH-äAnteils kann nicht durch Satzung ausgeschlossen werden. Die Satzung kann aber die Folgen einer „Fehlvererbung“ durch Abtretungs- und Einziehungspflichten beseitigen. Da die Vererblichkeit insgesamt ausgeschlossen werden kann, ist es möglich, im Gesellschaftsvertrag die Vererblichkeit teilweise auszuschließen und teilweise zuzulassen, z. B. durch qualifizierte Nachfolgeregelungen. Störfälle treten auf, wenn der Unternehmer entweder kein Testament hinterlässt oder in seinem Testament gesellschaftsvertragliche Beschränkungen in der Nachfolge nicht berücksichtigt, so dass es zu einer Fehlplazierung kommt. Ein gravierender steuerrechtlicher Störfall tritt ein, wenn steuerliches Sonderbetriebsvermögen vorhanden ist, und dieses Sonderbetriebsvermögen an Erben oder Miterben gelangt, die nicht zur Nachfolge in die Beteiligung qualifiziert sind. Denn dann gelangt dieses Betriebsvermögen in den Privatvermögensbereich; dies führt zur Aufdeckung/Versteuerung der stillen Reserven. Dieser Fall kann eintreten, wenn z. B. das Immobilienvermögen, das gleichzeitig Betriebsvermögen ist, an den Ehepartner vererbt wird, die gesellschaftsrechtliche Beteiligung aber an Tochter oder Sohn als zukünftige Betriebsnachfolger. Zu einer völligen Fehlsteuerung kommt es dann, wenn der Unternehmer gesellschaftsvertraglich nicht zur Nachfolge zugelassene Personen zu seinen Erben einsetzt.

Formerfordernisse beachten, mehrdeutige Formulierungen vermeiden

Ochtumverband – Ausschusswahlen Harpstedt (tb). Bei den diesjährigen Mitgliederversammlungen des Ochtumverbandes stehen Ausschusswahlen an. Nachfolgend die Termine der jeweiligen Wahlbezirke: WAHLBEZIRK 1: GANDERKESEE, SCHÖNEMOOR, DÖTLINGEN Montag, 15. Februar, 9.00 Uhr Oldenburger Hof, Wittekindstr. 16, 27777 Ganderkesee WAHLBEZIRK 2: DELMENHORST Montag, 15. Februar, 11.30 Uhr Hotel Thomsen, Bremer Str. 186, 27751 Delmenhorst WAHLBEZIRK 3: ALTENESCH, HASBERGEN, STUHR Montag, 15. Februar, 14.00 Uhr Hotel Thomsen, Bremer Str. 186, 27751 Delmenhorst WAHLBEZIRK 4: HARPSTEDT, HORSTEDT, PRINZHÖFTE, KLEIN HENSTEDT Dienstag, 16. Februar, 9.00 Uhr Hotel „Zur Wasserburg“, Amtsfreiheit 4, 27243 Harpstedt WAHLBEZIRK 5: GROSS IPPENER, DÜNSEN Donnerstag, 18. Februar, 9.00 Uhr Hotel Wülfers Gasthof, Dorfstr. 5, 27243 Groß Ippener WAHLBEZIRK 6: GROSS MACKENSTEDT, HEILIGENRODE, FAHRENHORST,  KIRCHSEELTE, KLOSTERSEELTE, NORDWOHLDE Dienstag, 16. Februar, 14.00 Uhr Dreimädelhaus, Dorfstr. 23, 27243 Kirchseelte WAHLBEZIRK 7: BECKELN, GROSS KÖHREN, KLEIN KÖHREN, WINKELSETT Dienstag, 16. Februar, 11.00 Uhr Hotel „Zur Wasserburg“, Amtsfreiheit 4, 27243 Harpstedt WAHLBEZIRK 8: HOLLWEDEL, GROSS HENSTEDT, GROSS RINGMAR Mittwoch, 17. Februar, 11.30 Uhr Stövers Landgasthaus, Groß Henstedt 8, 27211 Bassum WAHLBEZIRK 9: TWISTRINGEN, ABBENHAUSEN, ALTENMARHORST, MÖRSEN, SCHARRENDORF, STELLE Donnerstag, 18. Februar, 11.30 Uhr Hotel „Zur Börse“, Bahnhofstr. 71, 27239 Twistringen WAHLBEZIRK 10: BASSUM, STÜHREN, OSTERBINDE, ESCHENHAUSEN,  ALBRINGHAUSEN, BRAMSTEDT, SCHORLINGBORSTEL Donnerstag, 18. Februar, 14.30 Uhr Gasthaus Haake, Lange Str. 53, 27211 Bassum WAHLBEZIRK 11: APELSTEDT, WEDEHORN, NIENSTEDT, HALLSTEDT,  SUDWALDE, MALLINGHAUSEN, MENNINGHAUSEN,  SCHWAFÖRDEN, SCHOLEN, NEUENKIRCHEN, CANTRUP Mittwoch, 17. Februar, 9.00 Uhr Gaststätte Klaahsen (Zur Post), Bassumer Str. 9, 27251 Neuenkirchen

Gesellschaftsverträge für Personengesellschaften können privatschriftlich verfasst werden; notarielle Beurkundung ist dafür nicht vorgeschrieben. Soweit allerdings Meldungen zum Handelsregister erforderlich sind, wie bei der OHG oder der KG, ist dafür Unterschriftsbeglaubigung vorgeschrieben. Bei der GmbH gilt dagegen Beurkundungspflicht. Testamente sind nicht nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet sind. Es genügt ein eigenhändig errichtetes, selbst per Hand geschriebenes und unterschriebenes Testament, auch bei Eheleuten (Ehegattentestamente). Wir unterstützten bei der Errichtung eigenhändiger Testamente, in dem wir den Willen komplett vorformulieren. Auch eigenhändig errichtete Testamente können in amtliche Verwahrung gegeben werden. Der Unterschied zwischen dem öffentlichen Testament und dem eigenhändig errichteten Testament liegt zum einen bei den Kosten. Der Notar muss sein Beurkundungshonorar nach dem Wert des Vermögens abrechnen. Zum anderen haben öffentli-

che Testamente erbscheinersetzenden Charakter. In der Regel benötigen die Erben später keinen Erbschein mehr, wenn ein öffentliches Testament vorliegt. Jeder zukünftige Erblasser kann sich also überlegen, ob er seine Erben auch von der Kostenlast eines Erbscheins befreien möchte. Bei Höfen gilt aber die Besonderheit, dass auch bei öffentlichen Testamenten noch ein Hoffolgezeugnis als besonderer Erbschein für den Hof erforderlich ist, weil auch noch die Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben festgestellt werden muss.

Quintessenz • Unternehmertestament und Gesellschaftsvertrag müssen immer aufeinander abgestimmt sein. • Ein Testament sollte ohne Vorliegen des Gesellschaftsvertrages weder errichtet noch geändert werden. • Auch ein Gesellschaftsvertrag sollte ohne Vorliegen des Testamentes weder errichtet noch geändert werden. Diese Botschaft ist gerichtet sowohl an den Berater wie auch an den Beratung Suchenden.

Auch den beeindruckenden Grand Canyon schaut sich die LandFrauen-Gruppe auf ihrer Reise an. Foto: antje friedt/pixelio.de

Unterwegs in Amerikas Westen Mittelweser (ine). Der Kreisverband der LandFrauenvereine Grafschaft Hoya lädt dazu ein, den Westen der USA zu entdecken. Vom 11. bis zum 25. September führt die 15-tägige Rundreise unter anderem nach Las Vegas, zum Grand Canyon, in den Yosemite Nationalpark und nach San Fransico. Eine Info-Veranstaltung findet am Montag, 15. Februar, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Zur Post“, Hauptstraße 16 in Neubruchhausen, statt. Anmeldungen dazu nimmt Borchers Reisen in Twistringen unter Tel. 04243/4900 entgegen.

4 Aus dem Kreisverband

Ausgabe 2 • Februar 2016 Landvolk Mittelweser

Wahlen Bezirkssprecher wiedergewählt

Bezirk Bruchhausen-Vilsen Bruchhausen-Vilsen Hoya/Eystrup Hoya/Eystrup Landesbergen/Rehburg-Loccum Landesbergen/Rehburg-Loccum Marklohe Stolzenau

KOMMENTAR

Sprecher Frank Hünecke Arend Meyer Christian Cordes Christian Meyer Hennig Evers Eberhard Mysegades Ehler Meyer Jürgen Meyer

Wahlen OVM neu gewählt Bezirk Marklohe Marklohe Weyhe/Stuhr

Ortsverband Holzbalge Wietzen Groß Mackenstedt

wiedergewählt Bezirk Marklohe Marklohe Marklohe Marklohe Marklohe Marklohe Marklohe Marklohe Marklohe Marklohe Marklohe

Ortsverband Bötenberg/Dolldorf Buchhorst Holte/Langeln Holzbalge Lemke Marklohe Mehlbergen Oyle Sebbenhausen Wietzen Wohlenhausen

ausgeschieden Bezirk Marklohe Marklohe

Ortsverband Holzbalge Wietzen

Gesetze werden von Menschen gemacht! Schlechte Gesetze sollten geändert oder an die sinnvolle Praxis angepasst werden. Diese Anpassung fordern wir von der Bundesregierung und vom Niedersächsischen Kultusministerium. Hier ist unverzüglich eine rechtliche Klarstellung im Sinne unserer Auszubildenden erforderlich.

OVM n. n. n. n. Friederike Kastens

OVM Wilhelm Möhring Heinrich Meyer H. Schlemermeyer n. n. Erich Rothschild Hartwig Gerking Heinrich Meyer Ehler Meyer Dietrich Meyer Reiner Kastens Gerd Meyer

OVM Karsten Föge Cord Biermann

Nährstoffbilanzen müssen vorliegen

Landjugend-Party bei Puvogel

Mittelweser (ine). Das Landvolk Mittelweser weist darauf hin, dass die Nährstoffbilanzen 2015 bis zum 31. März 2016 auf den Betrieben vorliegen müssen. Ist dies nicht der Fall, kann diese Cross Compliance-relevante Kürzungen zur Folge haben. Rückfragen dazu beantwortet Thomas Wagenfeld, Tel. 04242 / 595-26, oder per E-Mail an: [email protected]

Ochtmannien (ine). Am Sonnabend, 5. März, ab 20 Uhr veranstalten die Landjugend Bruchhausen-Vilsen und das Gasthaus Puvogel die 7. Landjugend-Party für Jung und Alt. Diesmal sorgt die Partyband „Certain Souls“ für Stimmung. Die Karten kosten an der Abendkasse sieben Euro, im Vorverkauf sechs Euro in der Buchhandlung Meyer in Bruchhausen-Vilsen. Einlass ist ab 18 Jahren.



Eintragung von Ausbildungsverträgen Einjährige Verträge nicht mehr zugelassen Mittelweser (lwk). In der Landwirtschaft war es bisher üblich, die gesamte Ausbildung auf mehrere Betriebe aufzuteilen, um den Auszubildenden einen möglichst großen Einblick in verschiedene Betriebsstrukturen und Wirtschaftsweisen zu gewähren und ihnen damit eine optimale Vorbereitung auf das spätere Berufsleben zu ermöglichen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wurden Jahresverträge zwischen den Vertragspartnern geschlossen, die zu Beginn der jeweiligen Ausbildungszeit bei der Landwirtschaftskammer zur Eintragung vorgelegt werden mussten. Dieses Verfahren ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr zugelassen. Mit sofortiger Wirkung müssen alle Ausbildungsverträge über die gesamte Ausbildungszeit geschlossen werden. Die Begründung von Ausbildungsverhältnissen wird im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Danach hat der Ausbildende mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Aubildenden können mehrere natürliche oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammenwirken, soweit die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie für die

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Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist. Aus dieser Bestimmung sowie den einschlägigen Rechtskommentierungen ergibt sich, dass Ausbildungsverträge zwingend mit einem einzigen Betrieb für die gesamte Ausbildungszeit geschlossen werden müssen und nicht auf mehrere Ausbildungsverhältnisse in unterschiedlichen Betrieben aufgeteilt werden dürfen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Landwirtschaft hat alle Verträge in einem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu registrieren. Dabei dürfen Ausbildungsverträge allerdings nur eingetragen werden, sofern die Eintragungsvoraussetzungen gemäß dem BBiG und der Ausbildungsordnung gegeben sind. Das bisherige Verfahren mit mehreren nacheinander geschalteten Jahresverträgen war ein pragmatischer Weg, die von der Ausbildungspraxis gewünschte Ausbildungsbreite in sich zunehmend spezialisierenden Betrieben zu ermöglichen. Es ist nach der aktuellen Rechtsauffassung allerdings ab sofort nicht mehr zugelassen.

Wie müssen Ausbildungsverträge künftig abgeschlossen werden? Der Ausbildungsvertrag für den Auszubildenden ist ab sofort über die gesamte Dauer der Ausbildung (drei Jahre bzw. bei Anrechnung oder Verkürzung zwei Jahre) mit einem einzigen, für die Ausbildung anerkannten Betrieb (Ausbildender) abzuschließen. Dieser ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung. Die rechtliche Vorgabe der Ausbildungsverordnung, die erforderliche Breite der Ausbildung (jeweils mindestens zwei Betriebszweige in der Pflanzenproduktion und der Tierproduktion, davon einer mit Fortpflanzung) zu gewährleisten, dürfte aufgrund der vorhandenen Betriebsstruktur in einem größeren Teil der Ausbildungsbetriebe grundsätzlich umzusetzen sein. Diese Ausbildungsverträge können, da die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans erfüllt sind, ohne weitere Vorbehalte eingetragen werden. Ausbildung im Verbund Sollten aufgrund fehlender Betriebszweige nicht sämtliche Ausbildungsinhalte im Ausbildungsbetrieb umgesetzt werden können, können zur Schließung der inhaltlichen Lücken ggf. weitere anerkannte Ausbildungsbetriebe als Verbundpartner hinzugezogen werden (Verbundausbildung). Dazu ist, mit Hilfe eines Mustervordrucks der Landwirtschaftskammer, ein Verbundvertrag zwischen den beteiligten Betrieben abzuschließen. Der ausgefüllte Verbundvertrag ergänzt den eigentlichen Ausbildungsvertrag und ist bei der Vertragseinreichung mit vorzulegen.

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes liegt grundsätzlich bei dem Ausbildungsbetrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde („Stammbetrieb“, „Leitbetrieb“).

Vertragsaufhebung Sollte eine Verbundausbildung nicht möglich oder von den Vertragspartnern nicht gewünscht sein, kann die Ausbildung ggf. in einem anderen anerkannten Ausbildungsbetrieb fortgesetzt werden. In derartigen Fällen ist der Ausbildungsvertrag von den Vertragspartnern im gegenseitigen Einvernehmen (z. B. mithilfe eines hierfür vorgesehenen Mustervordrucks der Landwirtschaftskammer) aufzuheben. Bei minderjährigen Auszubildenden ist für die Gültigkeit der Vertragsaufhebung - ebenso wie schon beim Ausbildungsvertrag - die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Vertragsaufhebung ist der Kammer umgehend, spätestens bei der Vorlage des Folgevertrags anzuzeigen. Der Vertrag mit einem neuen Ausbildungsbetrieb (Anschlussbetrieb) ist wiederum bis zum vorgesehenen Ende der erforderlichen Gesamtausbildungszeit abzuschließen, so dass bei Betriebswechsel die verbleibende Ausbildungszeit für den Auszubildenden vertraglich abgesichert ist. Die Vertragsaufhebung wird durch die Landwirtschaftskammer registriert. Erst danach kann der Anschlussvertrag mit einem neuen Betrieb eingetragen werden. Rückgabe des Vertrages nach Eintragung Mit der Rücksendung des registrierten Ausbildungsvertrages erhalten die Vertragspartner künftig einen vereinfachten Bescheid (Formblatt zum Ankreuzen), aus dem hervorgeht, inwieweit durch den vorgelegten Vertrag die rechtlichen Vorgaben der Ausbildungsverordnung erfüllt werden können bzw. welche Bedingungen ggf. noch zu erfüllen sind. In diesem Bescheid werden ggf. notwendige Vertragsanpassungen (z. B. durch ergänzende Vorlage eines Verbundvertrags oder rechtzeitige Einreichung eines Folgevertrages nach Aufhebung des Vorvertrages) eingefordert. Spätestens mit Beginn des letzten Ausbildungsjahres muss - im Hinblick auf die Zulassung zur Abschlussprüfung - der Nachweis der erforderlichen Betriebszweige gemäß den o. g. Vorgaben der Ausbildungsverordnung abschließend geführt sein. Kontakt: Richard Didam Aus- und Fortbildung Telefon: 0441 801-317 Telefax: 0441 801-204 E-Mail: richard.didam @lwk-niedersachsen.de

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Betriebsporträt 5

Ausgabe 2 • Februar 2016 Landvolk Mittelweser

Im Einsatz für Spargel, Kartoffeln und Erdbeeren Rainer Göllner ist Spargelbauer in der fünften Generation / Engagement für„Tag des offenen Hofes“ betrieb. Heute sind Spargel, Frühkartoffeln und seit 2014 auch Erdbeeren die Standbeine des Direktvermarkters. „Wenn die ganze Familie nicht dabei ist, funktioniert das nicht“, weiß Rainer Göllner nur zu gut. Seine Frau Sabine (36) ist gelernte Altenpflegerin und stieg nach der Geburt von Sohnemann Sönke noch stärker in den Betrieb mit ein. „Ich bin da so mit reingewachsen.“ Sie kümmert sich um den Hofladen, der modern eingerichtet ist. Von den Stallungen, die sich einst darin verbargen, ist keine Spur mehr. „Wir haben die alten Spalten rausgenommen, den Fußboden und die Wände komplett neu gemacht“, erzählt das Paar beim Sabine und Rainer Göllner vor ihrem Hofladen. Immer dabei: Rundgang durch den Ihre Söhne Sönke und der sieben Monate alte Hauke. Foto: Suling hellen Hofladen, der auf die neue Saison Gadesbünden (ine). „Ich bin Sparwartet. gelbauer in der fünften Generation. Wenn die startet, ist für Göllners eines Darauf bin ich schon ein bisschen klar: „Wir arbeiten rund um die Uhr.“ stolz“, erzählt Rainer Göllner. Dabei Große Klasse statt billige Masse, das war der Weg in die Landwirtschaft für ist ihnen wichtig. „Wir haben Hocherden 40-Jährigen nicht von vornherein tragsanlagen, deren Durchschnittsklar. „Ich habe zunächst Elektriker alter vier Jahre beträgt. Das gibt eine gelernt.“ gute Qualität und dicke Stangen.“ Die Den heimischen Betrieb führte sein vermarkten Göllners selbst, über den Vater stets im Nebenerwerb, Rainer Hofladen, Wochenmarkthändler und Göllner übernahm ihn bereits 1995. seit fast 16 Jahren über einen eigenen 2003 schloss er seine Ausbildung zum Stand auf dem Hamburger Großmarkt. Landwirt ab – und 2007 wurde schließ- Den betreut Rainer Göllner persönlich. lich aus dem Neben- ein Vollerwerbs- „In Hamburg haben wir schnell Fuß ge-

Sprechzeiten der Geschäftsstellen Geschäftsstelle Syke Hauptstr. 36-38 Telefon: 04242 595-0 Beratungstermine nach Vereinbarung in den Abteilungen • Steuern und Buchführung • Recht • Betriebswirtschaft • Baugenehmigungsmanagement • Soziales • allgemeine Agrarberatung während der Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Vorsitzende Tobias Göckeritz und Lars Nordbruch: Termine nach Vereinbarung. Steuererklärungen für nicht buchführungspflichtige Landwirte, Verpächter und Altenteiler: Termine nur nach Vereinbarung während der Geschäftszeiten.

Geschäftsstelle Nienburg Vor dem Zoll 2 Telefon: 05021 968 66-0 Allgemeine Sprechtage Montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, an anderen Tagen nach Vereinbarung. Mitglieder, die eine umfangreichere Beratung wünschen, vereinbaren bitte einen Termin. Rechtsberatung durch den Justiziar des Verbandes an jedem Dienstag nach vorheriger Terminvereinbarung. Allgemeiner Außensprechtag der Geschäftsstelle Nienburg in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4) am 17. Februar und 2. März von 9.30 bis 12 Uhr.

Steuer-Außensprechtage: 14-täglich montags von 9 Uhr bis 13 Uhr im Landvolk-Haus Hoya (Knesestr. 17) am 15. Februar und 29. Februar. 14-täglich dienstags von 9 Uhr bis 13 Uhr in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4) am 23. Februar und 8. März. Verbindliche Anmeldung erwünscht! Steuererklärungen für Nebenerwerbslandwirte: Bis 18 Uhr in der Außenstelle Nienburg nach vorheriger Vereinbarung möglich. Versicherungsberatung: Kostenlose Beratung durch die Landvolk Service GmbH bei Ihnen auf dem Hof oder in der Landvolk-Geschäftsstelle Syke. Ralf Dieckmann Telefon: 04242 595-81 Mobil: 0160 886 3412

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Nienburg Telefon: 05021 9740-0 Die nächsten Sprechtage finden statt am 24. Februar und 9. März von 8 bis 12 Uhr in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4).

Dorfhelferinnen

Station Mittelweser: Anke Blume Telefon: 05763 3325 Station Bruchhausen-Vilsen: Elsbeth Garbers Telefon: 04240 408 Station Diepholz: Heike Schlamann Telefon: 04274 9640 035

fasst.“ Dass er Platt schnacken kann, half ihm dabei. Daneben zählen viele Gastronomen aus der Region zum Kundenkreis. Auch hier ist es dem Landwirtspaar wichtig, partnerschaftlich zu arbeiten. „Klinken putzen – das machen wir nicht. Wenn ein Lokal von einem anderen Bauern beliefert wird, gehe ich sofort aus der Tür. Ich will, dass mein Nachbar auch existieren kann“, sagt Rainer Göllner. Oft seien es die Köche, die die Göllners und ihren Spargel mitnähmen, wenn sie das Restaurant wechselten. „Wir wollen nachhaltig arbeiten. Die Leute, die bei uns arbeiten, wollen auch vernünftiges Geld verdienen.“ Deswegen zahlen beispielsweise alle Gastronomen denselben Preis für ihren Spargel. Denn Rainer Göllner ist nicht nur Landwirt, er betrachtet sich selbst auch als Kaufmann. Leben und leben lassen – das ist die Maxime der Göllners, die ihren Kunden hohe Qualität zu einem für alle Seiten guten Preis bieten wollen. Deswegen investieren sie stetig in ihren Betrieb. Eine vollautomatische Sortiermaschine gehört genauso zur Betriebsausstattung wie Schälmaschinen. „Mit einer davon stehen wir seit 2008 auf dem Nienburger Wochenmarkt.“ Auch die Beschäftigten sind bewährte Kräfte, in deren Ausstattung die Göllners investieren. „Jeder unserer Spargelstecher hat eine Spargelspinne.“ In der Saison arbeiten insgesamt rund 50 Arbeitskräfte auf dem Hof. Da ist Kommunikation entscheidend. Was dabei hilft, sind die richtigen Sprachkenntnisse: „Ich spreche fließend Polnisch“, sagt Rainer Göllner. Auf 20 Hektar baut er Spargel an, auf weite-

ren 20 Hektar Frühkartoffeln. Die Erdbeeren gedeihen in zwei Foliengewächshäusern. Ihren Betrieb immer weiter zu entwickeln: Das ist Sabine und Rainer Göllner wichtig. Dabei aber konzentrieren sie sich immer auf ihre Kernkompetenz: „Klar verkaufen wir zum Spargel auch Sauce Hollandaise und Schin- So sieht es im Hofladen während der Saison aus. Fotos: privat ken – aber eben keinen Salatkopf.“ Deswegen In diesem Jahr wollen sie sich am „Tag öffnet der Hofladen rechtzeitig zum des offenen Hofes“ beteiligen. Das Saisonstart am 1. April und schließt Gros der immerhin noch neun Landwieder am 30. Juni. Der Februar mar- wirte in Gadesbünden will dann in grökiert den Start in die Arbeitssaison für ßerem und kleinerem Stil mitmachen. die Göllners und ihren festangestellten Warum? „Weil es einfach wichtig ist, Mitarbeiter. „Und ab März gibt es dann dass die Menschen ein bäuerliches Dorf erleben.“ keinen Sonntag mehr für uns.“

6 Aus dem Kreisverband

Ausgabe 2 • Februar 2016 Landvolk Mittelweser

„Es wird Angst produziert“

Maik Beermann Gast im Grünen Zentrum

Ochtumverband: Blühstreifenförderung birgt Konflikte „Formulierung kann missverstanden werden“ Harpstedt (st). Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Niedersächsischen und Bremer Agrarumweltmaßnahmenprogramms (NiB-AUM) fördert die Anlegung von Blühstreifen an Gewässern. Diese, im Sinne des Natur- und Gewässerschutzes gute und grundsätzlich sinnvolle Förderung, kann vor Ort zu Problemen zwischen dem Gewässerunterhaltungspflichtigen und dem Antragsteller führen. Die derzeitige Formulierung bestimmter Passagen der Richtlinie kann nämlich leicht missverständlich interpretiert werden. Gemäß Richtlinie sind das Befahren der Blühstreifen (BS1 und BS2) sowie das damit verbundene Räumen von Gräben durch den Gewässerunterhaltungspflichtigen je nach Programm stark eingeschränkt oder auch gar nicht erlaubt. So ist für Blühstreifen der Kategorie BS1 (einjährige Blühstreifen) das Befahren und das Verteilen des Grabenaushubs im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch den Unterhaltungsverband frühestens am 1. Oktober zulässig. Für mehrjährige (fünfjährige) Blühstreifen gilt darüber hinaus, dass erst im letzten Jahr, also nach fünf Jahren, der Blühstreifen zur Gewässerunterhaltung befahren werden darf. Der Landwirt könnte diese Passagen so verstehen, dass bei einer Anlage von Blühstreifen dem Unterhaltungspflichtigen das Befahren untersagt istm, oder er nach einem Befahren Schadensersatzansprüche gegen den Gewässerunterhalter haben könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Richtlinie beschreibt als untergesetzliche Verwaltungsvorschrift allein das Verhältnis zwischen dem Landwirt als Fördernehmer und dem Land als Fördergeber. Das Land hat auf Bitten

der Landwirtschaft in die Richtlinie geschrieben, unter welchen Umständen eine Förderung ausscheidet. Der Landwirt kann die Förderung nur in Anspruch nehmen, wenn der Gewässerunterhaltungspflichtige den Blühstreifen nicht oder nur ab einer gewissen Zeitpunkt befährt. Im anderen Fall muss der Landwirt möglichweise die Prämie zurückzahlen. Damit ist keine Verpflichtung der Gewässerunterhaltungspflichtigen verbunden, das Befahren der Blühstreifen zu vermeiden. Zu so einer Verpflichtung wäre die Förderrichtlinie schon deshalb nicht in der Lage, weil sie als reine Verwaltungsvorschrift keinen Normencharakter hat und keinen anderen als den Fördernehmer (Landwirt) binden kann. Unter Berücksichtigung der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) wird deutlich, dass die Maßgaben der vorgenannten Richtlinie dem geltenden Wasserrecht widersprechen würden, wenn man sie als Auflage für den Gewässerunterhaltungspflichtigen interpretieren würde. Gemäß § 39 Abs. 1 WHG (Gewässerunterhaltung) ist die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast), die der Allgemeinheit gegenüber besteht. Der Gewässerunterhaltungspflichtige muss jederzeit einen ordnungsgemäßen Zustand für den Wasserabfluss aufrecht erhalten und dazu auch die Randstreifen befahren. Beschränkungen der Rechte und Pflichten des Gewässerunterhaltungspflichtigen können sich nur aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, wie z. B. naturschutzrechtlichen oder eigentumsrechtlichen Normen, nicht aber einer reinen Richtlinie. Der Gewässerunterhalter wäre Schadensersatzansprü-

chen Dritter ausgesetzt, wenn er unter Hinweis auf das Vorhandensein von Blühstreifen oder die Formulierungen in der Förderrichtlinie notwendige Unterhaltungsarbeiten unterließe und es dadurch zu Vernässungsschäden käme. Das WHG regelt darüber hinaus auch die Beschränkung des Grundeigentums im grundsätzlichen zulässigen Rahmen, indem An- und Hinterliegern an Gewässern Pflichten hinsichtlich der Bewirtschaftung der in Rede stehenden Flächen auferlegt werden (§ 41 WHG Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung). In § 41 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 WHG werden deshalb verschiedene Duldungspflichten genannt, die u. a. das Betreten und vorübergehende Benutzen zulassen. Darüber hinaus sind nach § 41 Abs. 2 WHG u.a. die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden. In den Satzungen der Unterhaltungsverbände und Wasser- und Bodenverbände sind regelmäßig gleichlautende Bestimmungen angeführt. Insofern wären die in der Richtlinie angeführten Maßgaben (Befahrungsverbote), wie oben bereits angeführt, selbst dann nicht von vornherein bindend, wenn sie gültiges Gesetzesrecht wären. Da die Richtlinie aber keine bindende Außenwirkung gegenüber den Gewässerunterhaltern hat, kommt es auf die Vorschriften des WHG nicht an. Insbesondere gilt auch nicht die Schadensersatzregel des § 41 Abs. 4 WHG. Sollte in der Folge der Unterhaltungsverband also den Blühstreifen während des vermeintlichen „Verbotszeitraumes“ gemäß Förderrichtlinie im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgabe der Gewässerunterhaltung befahren, so besteht für den Bewirtschafter/Eigentümer die Gefahr der Sanktionierung durch die Fördergeldstelle, weil eben ein Richtlinienverstoß vorliegt. Um dieser Diskrepanz aus dem Wege zu gehen, wird den potentiellen Antragstellern dringend empfohlen, sich rechtzeitig und vor Abschluss etwaiger Verträge mit ihrem Unterhaltungsverband in Verbindung zu setzen, um die Fragen der notwendigen Gewässerunterhaltung und der damit in Zusammenhang stehenden Befahrbarkeit der Randstreifen/Blühstreifen einvernehmlich zu klären.

Klare Worte und intensiver Austausch: Lüder Wessel, Henning Evers, Christian Lohmeyer, Eberhard Mysegades, Maik Beermann und Tobias Göckeritz. Foto: Backhaus

Nienburg (tb). „Ich weiß, wie die Stimmung unter den Landwirten ist“, sagte Maik Beermann, CDU-Abgeordneter im Deutschen Bundestag, gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand im Grünen Zentrum Nienburg. In seiner Samtgemeinde sei es einem Landwirt nicht einmal mehr möglich, einen Kuhstall für 150 Tiere zu bauen. Sofort komme Gegenwind von der Unteren Naturschutzbehörde. Fehlende Unterstützung aus Medien und Politik wurden dann auch schnell als das größte Problem für die Landwirte ausgemacht. „Aus der wirtschaftlichen Misere kommen wir selbst wieder raus“, sagte Vorstandsmitglied Christian Lohmeyer. „Viel schlimmer ist: In Medien und Politik wird Angst produziert. Blanke Fakten, wie sinken-

de Großvieheinheiten je Hektar, zählen einfach nicht mehr!“ „Wir brauchen wahrnehmbare Unterstützung aus der Politik“, forderte Landvolk-Vorsitzender Tobias Göckeritz. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kündigt ein „Grünbuch Ernährung Landwirtschaft“ an und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärt die Landwirte zu den größten Umweltsündern in Deutschland. Reaktionen pro Landwirtschaft blieben bisher aus. Das kritisierte dann auch der Bundestagsabgeordnete, der sich ganz klar als „Freund der Landwirtschaft“ positionierte und von seiner Partei verlangt, mehr Stellung für die Landwirtschaft zu beziehen.

Grüne Woche 2016 Landvolk-Delegation reist nach Berlin

Gruppenbild mit Spargelkönigin: Die Landvolk-Delegation im Foyer der Messehalle.

Berlin (tb). Die Landvolk-Delegation fand sich auf dem Niedersachsenabend der Internationalen Grünen Woche zu landwirtschaftlichen und agrarpolitischen Gesprächen sowie zum Netzwerken ein. Die Begrüßungsreden von Ministerpräsident Stephan Weil und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt strotzten nur so vor Allgemeinplätzen: „Schönstes Bundesland der Welt“, „Agrarland Nummer 1“ (Weil) und „Herausforderungen“, die es „gemeinsam mit der Landwirtschaft zu bewältigen“ gelte (Schmidt). Niedersachsens Land-

wirtschaftsminister Christian Meyer oder DBV-Präsident Joachim Rukwied kamen auf der Bühne nicht zu Wort, um ihr Wort an die Landwirte zu richten. Als Highlight für die Presse fanden sich jedoch noch die niedersächsischen Landwirtschaftsminister der letzten 26 Jahre auf der Bühne ein: KarlHeinz Funke (1990-1998), Uwe Bartels (1998-2003), Hans-Heinrich Ehlen (2003-2010), Astrid Grotelüschen (2010-2011), Gert Lindemann (20112013) und Christian Meyer (seit 2013) posierten für die Fotografen.

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Aus dem Kreisverband

Ausgabe 2 • Februar 2016 Landvolk Mittelweser

Jubiläum beim Landvolk

Uta Schröder seit 35 Jahren in Nienburg

NIENBURG (ine). „Das hat sich zufällig ergeben, ich hatte meine Ausbildung gerade ein halbes Jahr abgeschlossen – das passte alles“, erzählt Uta Schröder. Der Zufall währte bis dato 35 Jahre – denn seit dem 1. Januar 1981 arbeitet die heute 58-Jährige bereits für das jetzige Landvolk Mittelweser am Standort Nienburg in der Steuerabteilung. „Fusion und Umzug – ich habe alles miterlebt“, erinnert sich die gelernte Steuerfachangestellte. „Früher bin ich noch mehr über die Dörfer gefahren“, sagt die Mutter dreier Söhne. Heute arbeite sie überwiegend im Innendienst. Abgesehen vom Sprechtag in Hoya. Den betreut Uta Schröder seit einem

Jahr wieder. „Das gefällt mir sehr gut.“ Sie schätzt Seit 35 Jahren ist den Kontakt zu Uta Schröder in der den Mandanten. Steuerabteilung in Nienburg tätig. „Da sind einige Steuerberater Harald dabei, die ich seit Beck gratulierte. 35 Jahren kenne Foto: Schulz und betreue.“ Oft habe sie jetzt bereits mit der nächsten Generation zu tun. Dass die Arbeit ihr Freude macht, daran lässt sie keinen Zweifel. Ihr Gatte und der Mann einer Kollegin hätten deshalb bereits augenzwinkernd erklärt: „Wenn unsere Frauen zum Landvolk können, dann sind sie gut gestellt.“

Jubiläum bei der LACO Ehler Höft seit zehn Jahren dabei

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„Wir müssen uns wehren“ Klare Worte auf den Landvolk-Bezirksversammlungen

Heiligenfelde (ine). „Die Situation auf den Betrieben ist ernst. Was da abläuft, ist kein Spaß“, sagte Tobias Göckeritz auf den diesjährigen Bezirksversammlungen, wohl wissend: „In Ostfriesland ist die Lage auf reinen Grünlandbetrieben noch viel ernster. Der Vorsitzende des Landvolk Mittelweser warf die Frage auf: „Wie gehen wir damit um?“ Gemeinsam mit Lars Nordbruch und Geschäftsführer Olaf Miermeister war er in den vergangenen Wochen im Verbandsgebiet unterwegs, um auf den Zusammenkünften mit den Mitgliedern zu diskutieren. Früher habe es bei Bauern kein Burn-Out gegeben, sagte Göckeritz. Das sei heute anders. Solle man angesichts der Situation erstarren? Oder stattdessen nach dem Prinzip „Sehen, erkennen, handeln“ leben? „Genau das ist der Weg, den wir beschreiten sollten“, sagte der Vorsitzende des Landvolk Mittelweser. Die gesellschaftlichen Herausforderungen seien dabei genauso immens wie die ökonomischen. Die Lösung sieht Göckeritz zum einen in der Fachdiskussion, in Hinterzimmerpolitik. „Aber das alleine reicht nicht mehr.“ Eine weitere Chance biete die Öffentlichkeitsarbeit. „Das ist richtig, und das müssen wir auch weiter verfolgen.“ Dennoch sei jeder Berufskollege vor Ort ebenso gefordert. Denn sprächen Verbraucher direkt mit einem Landwirt, sei das Verständnis füreinan-

der da. Den Berufsstand als solchen aber verunglimpften Teile der Medien. Die dritte Komponente der berufsständischen Arbeit sei deshalb der Widerstand: „Wir dürfen uns nicht mehr alles gefallen lassen, wir müssen uns wehren.“ Mit vielen kleinen Aktionen, zum Beispiel mit dem Einsatz sozialer Medien. „Denn wir sind immer noch eine ganze Masse Landwirte, und wir sind gut vernetzt.“ Diesen Trumpf gelte es zu spielen. Die Demonstrationen in Nienburg, Hoya und Rehburg hätten gezeigt, dass der außerparlamentarische Widerstand Türen wieder für Gespräche öffne, die zuvor verschlossen waren. Sich im Kleinen für den Berufsstand zu engagieren: Dafür warb auch Lars Nordbruch. Gerade die Aktion „Bauer sucht Besucher“ zeige eine positive Wirkung. „Da sind viele Menschen mit einem besseren Gefühl aus dem Stall gegangen als sie reingegangen sind. Das ist eine lohnende

Sache“, ermunterte der Vorsitzende des L a n d v o l k Die beiden LandvolkM i t t e l w e - Vorsitzenden Tobias ser seine Göckeritz (Bild links) B e r u f s ko l - und Lars Nordbruch (Bild legen, sich Mitte) setzten sich auf an dieser den Bezirksversammlungen mit den Anliegen der Aktion zu Mitglieder auseinander beteiligen. hier mit denen des Bezirks „Wenn wir Syke-Thedinghausen im als Land- Dorfgemeinschaftshaus wirte vor Heiligenfelde (Bild oben). den LeuFotos: Suling ten stehen, hat das eine große Wirkung.“ Obwohl Umfragen zufolge 80 Prozent der Bevölkerung Vertrauen in die Landwirte hätten, stünde die Landwirtschaft als solche in der gesellschaftlichen Kritik. Geschäftsführer Olaf Miermeister ging auf den im November 2015 vorgelegten, neuen Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP) ein. „Die Wiedervernässung ist vom Tisch, die Moorentwicklung komplett aus dem Entwurf entfernt.“ Das verbucht er als Erfolg der 8.000 Stellungnahmen, die in Niedersachsen eingereicht wurden.

Die beiden LACO-Geschäftsführer Thorsten Glatthor (rechts) und Olaf Miermeister (links) gratulierten Ehler Höft zum „Zehnjährigen“. Foto: Backhaus

Syke (lv). Mit Spezialwissen und Geschick verhandelt Ehler Höft seit zehn Jahren in Vollmacht verschiedener Energieunternehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu Fragen der angemessenen Entschädigung für die Bewilligung einer Grunddienstbarkeit etwa bei Erdgashochdruckleitungen. „Diese Aufgabe macht viel Spaß und ist abwechslungsreich“, sagt der DiplomIngenieur für Vermessungstechnik, der vor seiner Tätigkeit bei der LACO beim Land Niedersachsen beschäftigt war. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen Recherchen im Grundbuch und im Lie-

genschaftskataster zum Abgleich von Grundstücksdaten mit den geografischen Informationssystemen (GIS) und den Liegenschaftsinformationssystemen (LIS) der Energieunternehmen. „Das große Engagement und die stets kompetente, zuverlässige Arbeitsweise von Herrn Höft wird bei Gesprächspartnern der Energieversorger, in Anwaltskanzleien und Behörden geschätzt“, sagte Geschäftsführer Olaf Miermeister bei der Gratulation. In seiner Freizeit widmet sich Ehler Höft am liebsten seinen Enkelkindern. Körperlich fit hält er sich mit Wanderungen, Radtouren und mit Yoga.

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Landleben

Ausgabe 2 • Februar 2016 Landvolk Mittelweser

Förderverein gegründet

Jahreshauptversammlung : Neue Mitglieder im Vorstand Bassum (lf). Allgemein gestiegene Kosten, hohe Verbandsabgaben und Seminargebühren haben den Vorstand des LandFrauen-Vereins Freu-

Maike Carls Foto: LandFrauien

denberg-Bassum dazu bewogen, auf der Jahreshauptversammlung einen Förderverein zu gründen, damit auch Männer dazu beitragen können, das Haushaltssäckel zu füllen. Große Überzeugungsarbeit war angesichts des Kassenberichtes von Kassenwartin Hannelore Vogt nicht notwendig, sodass der Antrag des Vorstandes bei einer Enthaltung einstimmig angenommen wurde. Auch die Wiederwahl der beiden Vorsitzenden Birgit Meyer-Borchers und Gisela Buschmann, Schriftführerin Corinna Laging, Jutta Bäker als Stellvertreterin und Beisitzerin Christine Iburg erfolgten einstimmig. Neu gewählt wurden Petra Haase als stellvertretende Kassenführerin und Stefanie Menzel und

Ute Stradtmann als Beisitzerinnen. Dem Verein „Kochen mit Kindern“ überreichten die LandFrauen noch eine Spende von 555 Euro. Die Summe wurde mit dem Verkauf von Puffer und Eierpunsch auf dem „Bassumer Advent“ eingenommen. Schließlich war die Bühne frei für die Referentin, Maike Carls, die in ihrer herzerfrischenden Art allen vor Augen geführt hat, was Körperhaltung, Gestik und Mimik alles über einen Menschen verraten. Humorvoll verpackt, sorgte die Referentin für viel positive Stimmung. Sie verstand es, den Frauen klar zu machen, wie sie sich ihrem jeweiligen Gegenüber stark machen, wie sie sich behaupten können.

LandFrauen Syke ganz verzaubert Jahreshauptversammlung mit Wahlen und Zauberer Syke (lf). Birgit Thalmann und Ines Michalowski, Vorsitzende des LandFrauen-Vereins Syke, begrüßten die Mitglieder und die Vorsitzende des KreisLandFrauen-Vereins Hoya, Jutta Hohnholz, zur Jahreshauptversammlung. Nach der Kaffeetafel sorgte ein Zauberer mit einer tollen Darbietung seiner spannenden und verblüffenden Tricks auf charmante und freundliche Art für Sprachlosigkeit. Ein toller Auftritt, der noch lange in Erinnerung bleiben wird! Anita Lammers nutzte die Gelegenheit, um für den Chor der LandFrauen zu werben: „Jeder der Lust am Singen in einer netten Gemeinschaft hat, ist in unserem Chor herzlich willkommen. Bei den turnusmäßigen Wahlen wur-

den Karin Budelmann zur Kassenprüferin, Helga Kruse, Gabriele Hildebrand und Inge Wöbse zu Ortsvertrauenfrau-

en gewählt. Aus dem Vorstand verabschiedeten sich Elke Beckefeld, Dietlinde Ristedt und Urte Meyer.

Syker in Berlin

Kulinarische Reise der LandFrauen

Die Reisegruppe im Reichstag.

Syke (lf). Die Syker LandFrauen verbrachten drei kulinarische Tage in Berlin. Zu Anfang standen die Besichtigung der Reichstags-Kuppel und der Besuch des Dachgartenrestaurants Käfer mit Blick über die Dächer von Berlin auf dem Programm. Mit mehr als 2.000 Gästen aus Landwirtschaft, Wirtschaft und Politik kamen die LandFrauen auf der Grünen Woche beim Niedersachsenabend zusammen. Die Damen der kulinarischen Stadtfüh-

Foto: LandFrauen

rung eat the world, die am zweiten Tag gebucht war, geleiteten die LandFrauen durch die Stadtteile Schöneberg und Kreuzberg. Es gab immer wieder leckere Kostproben an unterschiedlichen Stationen, wie zum Beispiel beim ersten Dönerladen Berlins. Der dritte Tag war dann ausschließlich dem Besuch der Grünen Woche eingeräumt. Dort gab es viel zu entdecken, probieren und erkunden. Weitere Bilder stehen auf der Homepage der Syker LandFrauen: www.landfrauen-syke.de.

Eine gelungene Überraschung

Das Vorstandsteam mit Ehemaligen: Ines Michalowski, Dietlinde Ristedt, Helga Kruse, Gabriele Hildebrand, Inge Wöbse, Urte Meyer und Birgit Thalmann (von links). Foto: LF

„Es muss nicht immer Chemie sein“

Vortrag über Arzneimittel und Wahlen in Uchte Uchte (lf). Auf der Jahreshauptversammlung des LandFrauen-Vereins Uchte ließ Vorsitzende Gabi Lübber das vergangenen Jahr Revue passieren. Ausflüge nach Bad Zwischenahn und Hannover, eine Radtour um den Dümmer See, aber auch Vorträge zu Themen wie Vorsorgevollmacht standen 2015 auf dem Programm. Nach den Wahlen referierte Apothekerin Andrea Kampmann über Phytophar-

IMPRESSUM Herausgeber: Landvolk Niedersachsen Kreisverband Mittelweser e. V. Geschäftsführer: Olaf Miermeister (V.i.S.d.P.) Redaktion: Tim Backhaus Anschrift: Hauptstraße 36-38, 28857 Syke Tel.: 04242 595-0, Fax: 04242 595-80 E-Mail: [email protected] Verlag, Satz und Layout: Verlag LV Medien GmbH Hauptstraße 36-38, 28857 Syke Druck: Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft, Wilhelmshaven Erscheinungsweise: monatlich Für Mitglieder des Landvolks Mittelweser kostenlos. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und nicht unbedingt der Redaktion, die sich Sinn wahrende Kürzungen von Manuskripten und Leserbriefen vorbehält. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die Leseranschriften sind computergespeichert. Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Entschädigung.

maka, Arzneimittel pflanzlichen Ursprungs. „Es muss nicht immer Chemie sein“ lautete der Titel ihres Vortrags. „Phytopharmaka sind Vielstoffgemische, die aus getrockneten Pflanzenteilen, wie Blätter, Blüten, Rinden oder Wurzeln bestehen. Diese werden häufig als Tee zubereitet, aber auch zu Tabletten verarbeitet. Wichtig sind dabei die Herkunft, Züchtung, Anbau, der Zeitpunkt der Ernte und die Aufbereitung, Lagerung und Verarbeitung. Baldrian, Hopfen und Passionsblume sind gute pflanzliche Mittel bei Schlafstörungen. Ginkgo hat eine durchblutungsfördernde Wirkung. Die Konzentrationsfähigkeit wird verbessert, Tinnitus gelindert und der Fortschritt

von Demenz kann verlangsamt werden. Fürs das Herz empfiehlt Andrea Kampmann Weißdorn. „Der schützt das Herz, macht es leistungsfähiger und belastbarer.“ Gabi Lübber wurde als erste, Regina Kemker als zweite Vorsitzende wiedergewählt. Rosita Schildmeyer ist Kassen-, Sabine Brand Schriftführerin, Hannelore Barg, Gunda Beke-Bramkamp und Heike Schröder wurden als Beisitzerinnen wiedergewählt. Kreisvorsitzende Annegreth Dierking überreichte Dorothee Meyer eine Ehrenurkunde für die langjährige Leitung des LandFrauen-Chors und für ihre über 26-jährige Tätigkeit als Ortsvertrauensfrau in Uchte.

Reise in die Vergangenheit

Neujahrsempfang in Thedinghausen Thedinghausen (lf). Alle zwei Jahre lädt der LandFrauen-Verein Thedinghausen zum Neujahrsempfang. Auf Schröders Saal sorgte die Theatergruppe vom Heimatmuseum „Blocks Hus“ aus Bassen mit ihren authentischen Kostümen und Utensilien für eine Reise in die Vergangenheit. Amüsiert schwelgten die LandFrauen in Erinnerungen an frühere Zeiten. Pädagogin Kirsten Müller aus Oyten knüpfte mit ihrem Vortrag über die Wertschätzung moderner Großeltern an das Thema Vergangenheit an: „Großeltern sind das Familiengedächtnis, und die Familiengeschichten schaffen das Fundament für die Familienwerte.“ Als besonders wichtig für die Persönlichkeit der Enkelkinder bezeichnete sie die Beziehung zu den Großeltern. Großeltern sehen sich häufig in einem

Balanceakt zwischen Rat geben und sich einmischen. Wobei die Enkelkinder sehr wohl unterscheiden können, was bei Oma und Opa erlaubt ist und zu Hause nicht. Großeltern sind die Verbindung zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Sie können zuhören und haben Zeit. Die Gelassenheit der Großeltern ist ein wichtiger Faktor in der Entwicklung der Enkelkinder. Studien haben erwiesen, dass Großeltern, welche sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, länger jung bleiben. Neue Wege gehen die LandFrauen Thedinghausen mit der Veröffentichung ihres Jahresprogramms. Neuerdings wird der Veranstaltungskalender an öffentlichen Plätzen ausgelegt und auf dem Internetportal der Samtgemeinde veröffentlicht.

Mainsche (lf). Eine gelungene Überraschung gab es für die Kinder des Kindergartens „Hummelhütte“ in Mainsche, als Ingrid Windhorst und Hannelore Thielker vom Vorstand des LandFrauen-Vereins Pennigsehl-Mainsche einen Geldumschlag als verfrühtes Weihnachtsgeschenk überbrachten. Der Betrag in Höhe von 210 Euro wurde anlässlich der Weihnachtsfeier des Vereins für den Kindergarten von den Teilnehmerinnen gespendet. Birte Fortkamp, die Leiterin des Kindergartens, bedankte sich herzlich für den Überraschungsbetrag und kündigte gleich an, diesen Betrag für die Anschaffung neuer Bücher zu verwenden. Foto: LandFrauen

Nicht nur für LandFrauen

Umfangreiches Programm in Bassum vorgestellt Bassum (lf). Der neue Terminfolder des LandFrauen-Vereins Bassum für das erste Halbjahr 2016 ist mit vielen interessante Terminen und Workshops gespickt – nicht nur für LandFrauen. „Wir haben uns die Latte mit dem Programm des vergangenen halben Jahres selbst sehr hoch gelegt“, so Gisela Buschmann und Birgit Meyer-Borchers, die beiden Vorsitzenden unisono. Es gibt Anleitungen zum Bau eines Insektenhotels, ein „Erste-Hilfe-Kurs“ ist im Angebot, Imker Wilhelm Schrader wird alles über die Wichtigkeit der Bienen für den Menschen erzählen, und zum LandFrauen-Frühstück gibt es unter anderem Anleitungen zur Kunst, aus Zitronen Limonade zu machen. Heiner Herholz von der Flüchtlingsinitiative „Willkommen in Bassum“ gibt einen Überblick über die laufenden Aktivitäten. Auch der Bereich „Ausflüge und Reisen“ kommt im ersten Halbjahr 2016 nicht zu kurz. So wird es eine WellnessFahrt nach Cuxhaven-Duhnen geben, eine Tagesreise führt Interessierte nach Ostfriesland mit Besuchen des Teehändlers Bünting, des Bagbander Mühlenhofes und des Blumenreiches in Wiesmoor. Ein Besuch der Apfelgräfin in der Uckermark ist vorgesehen, außerdem eine Radwanderung von Hannoversch Münden nach Nienburg, eine Kanutour auf der Hunte und eine fünftägige Flugrei-

se nach Wien. Die beliebte Radtour „Von Garten zu Garten“ steht erneut an, und für Kinder gibt es eine Kindertagesfahrt mit Übernachtung im Heuhotel. Darüber hinaus stehen drei Arbeitsgemeinschaften zur Auswahl: Tanzen, „Kraft und Mobilität für Rücken und Seele“ und Plattdeutsche Sprache am Runden Tisch. Alle Einzelheiten zu dem umfangreichen Programm gibt es im Internet unter www.landfrauen-bassum.de oder im Flyer, der in öffentlichen Einrichtungen, Banken und Supermärkten ausliegt.

Birgit Meyer-Borchers (links) und Gisela Buschmann präsentieren den 18-seitigen Terminfolder. Foto: LandFrauen

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