DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. Technische Richtlinie des LV Niedersachsen

DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. 2m Betriebsfunk Rufnamen Struktur Technische Richtlinie des LV Niedersachsen Zusammenfassung von Lars Hartmann...
Author: Adolf Martin
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DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. 2m Betriebsfunk Rufnamen Struktur Technische Richtlinie des LV Niedersachsen

Zusammenfassung von Lars Hartmann LV Niedersachsen

Mit dem Erlass zum Digitalfunk im Land Niedersachsen und die hierdurch erfolgte Spiegelung auf die Rufnamenvergabe im 2m DLRG Betriebsfunk, Betriebsfunk hat sich auch die allgemeine Rufnummernvergabe für die DLRG im Land Niedersachsen verändert.

Nach Beschluss des Innenministeriums ist jede Funkkennung an eine OPTA gebunden und somit im ganzen Land absolut einmalig.

In den Landkreisen gilt mit der Einführung des neuen Konzeptes folgende Regelung: Alle Rufnamen sind im nummerischen Teil Teil mit mindestens 5 Stellen zu belegen.

Der Rufname beginnt mit der jeweiligen Organisationskennung. Für die DLRG bedeutet dieses weiterhin: Adler – im Bereich 2m Betriebsfunk. Betriebsfunk.

Danach folgt der jeweilige Landkreis, bzw. in größeren Städten die jeweilige Stadt. Beispiel: Adler Stade, Adler Cuxhaven, Adler Harburg usw.

Im dann folgenden nummerischen Teil wurde der DLRG für die ersten beiden Stellen die Nummern 71 – 77 zugewiesen. Wobei die bestehenden Ortsgruppen, für die Funkrufamen benötigt werden, in alphabetischer Reihenfolge zuzuordnen sind.

Weitere Nummern stehen der DLRG nicht zur Verfügung. Beispiel: Adler Stade 71 – für die OG Buxtehude Adler Stade 72 – für die OG Drochtersen

An der 3. und 4. Stelle wurde genauestens festgelegt, welche Fahrzeug- und Funktionskennungen es im Land Niedersachsen gibt. Hierbei spielt es keine Rolle um welche Hilfsorganisation es sich handelt. Dieses ist in der Anlage 1 vom Innenministerium festgelegt worden. Für die DLRG ergeben sich hierdurch die in Anlage 2 vorgegebenen Möglichkeiten. Sollten sich in einem Bezirk Fahrzeuge befinden, die nicht nach Anlage 2 zuzuordnen sind, besteht natürlich die Möglichkeit, Rücksprache mit dem Leiter Einsatz des Landes Verbandes sowie dem IuK Referenten zu halten, um eine Lösung zu finden.

Beispiel für einen GW Wasserrettung: Adler Stade 72/58/

In der Anlage 1 des Innenministeriums wird als gesonderter Bereich der Bereich 01 – 09 an 3. und 4. Stelle mit Funktionskennungen ausgewiesen. Hier wurde den Landkreisen die Möglichkeit gegeben spezielle Funktionen zuzuteilen, indem man einzelne Kennungen mit „sonstige Leitungsfunktion“ belegt hat. Die Vergabe dieser Kennungen obliegt den jeweiligen Landkreisen, bzw. Städten im Rahmen Ihrer Führungsstruktur.

Für den Bereich 2m Betriebsfunk, ergibt sich für die jeweiligen Ortsgruppen, bzw. Bezirken, hier die Möglichkeit, Ihre Techn. Referenten, usw. unterzubringen, wie es aus der alten Rufnummernstruktur im 90er Bereich bekannt war. Aufgrund der Vielfältigkeit im DLRG Betriebsfunk, ist diese Zuweisung allerdings nur als 6 stelliger Rufname möglich, um nicht mit dem Erlass des Digitalfunks zu kollidieren. Zu empfehlen ist es hierbei, die Vergabe der Technischen Referenten Kennungen, in den jeweiligen Ortsgruppen, einheitlich auf Bezirksebene festzulegen. Die 5. Stelle im Nummerischen Teil bestimmt die jeweilige Anzahl der Fahrzeuge.

Beispiel für eine OG, in der sich 2 MZF befinden: Adler Stade 72/17/1 Adler Stade 72/17/2

Sollten die 7 vorgegebenen Kennungen an den ersten beiden Stellen in großen Bezirken nicht ausreichen, besteht aber die Möglichkeit, Ortsgruppen an der 5. und 6. Stelle zusammen zu fassen um weiterhin zu gewährleisten, dass jedes Fahrzeug eine einmalige Kennung erhalten kann.

Die 4 Landeseinsatzzüge des LV Niedersachsen, obliegen als Landeseinheit, einer gesonderten Rufnamenvergabe. Rufnamenvergabe. Diese Vergabe der Kennungen spielt bei der Rufnamenvergabe im eigenen Bezirk Bezirk allerdings keine Rolle. Rolle.

Für eventuell auftretende Probleme oder Rückfragen, bei der Einführung der neuen Rufnamenstruktur im LV Niedersachsen, stehen die IuK Referenten natürlich gerne Hilfsbereit zur Verfügung. Lars Hartmann LV Niedersachsen

Digitalfunk Anlage 1 des Innenministerium Niedersachsen

Fahrzeug- und Funktionskennungen Ziffer für die OPTA 00

Fahrzeug- und Funktionskennungen ortsfeste Funkstellen Feuerwache / Feuerwehrhaus / Rettungswache / sonst. Feststation

01 02 03 04 05 06 07 08 09

Funktionskennungen1 Leiter der Organisation gemäß Organisationsregelung stellv. Leiter der Organisation gemäß Organisationsregelung2 Sonstige Leitungsfunktionen3 Sonstige Leitungsfunktionen12 Sonstige Leitungsfunktionen12 Sonstige Leitungsfunktionen12 Leitender Notarzt Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Sonstige Funktionen4

10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Einsatzleit- und Mannschaftstransportfahrzeuge Kommandowagen / Führungskraftwagen Einsatzleitwagen 1 Einsatzleitwagen 2 Einsatzleitwagen 3 Sonderkraftfahrzeug TEL Gerätewagen Information und Kommunikation Betreuungskombi Mannschaftstransportwagen Messleitkomponente Sonstige ELW / MTW

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